Christine Schneider
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Herzlichen Dank, Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, Sie haben jetzt hier die Katze aus dem Sack gelassen, zumindest, was Ihre Auffassung zum Thema „Schlosshotel Bad Bergzabern“ betrifft. Ihre Rede und Ihre Aussagen insbesondere auch zu diesem Thema waren Beweis und Indiz für die Arroganz der Macht dieser Landesregierung.
Wenn bisher irgendjemand daran gezweifelt hat, dann hat spätestens diese Rede gezeigt, dass Sie sich den Namen „König Kurt“ wirklich redlich verdient haben.
Sie stellen sich hier ans Rednerpult und vergleichen eine Kanalsanierung, von der alle profitieren, mit dem Bau eines Vier-Sterne-Plus-Hotels, das zwischenzeitlich bei Gesamtinvestitionskosten von 8,4 Millionen Euro liegt. Davor haben im Übrigen immer die Behörden gewarnt, als ein Gesamtkostenplan vorgelegt wurde, dass sich die Kosten weit über 100 % steigern werden. Das wurde alles ignoriert. Sie stellen sich dann hierhin und sagen: Uns doch alles egal. Wir hätten es eh gemacht. Interessiert uns doch nicht, was es für Vorschriften gibt, interessiert uns doch nicht, was in der Landeshaushaltsordnung steht. Was ist eine baufachliche Prüfung? –
Herr Ministerpräsident, die ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellen sich hier hin und sagen: Interessiert uns doch
nicht, brauchen wir nicht. Wir wollen einen Genossen versorgen. –
Herr Ministerpräsident, hier geht es darum, dass ein Parteigenosse von Ihnen den alleinigen Vorteil hat. Er wird nach zehn Jahren dieses Hotel, das jetzt schon bei Gesamtkosten von 8,4 Millionen Euro liegt, für 1,4 Millionen Euro zurückkaufen. Der Innenminister hat zwischenzeitlich bestätigt, dass bei der Vorbereitung der Verträge das Innenministerium mit involviert war. Sie waren der Antreiber. Sie waren der Auftraggeber. Sie haben den Auftrag gegeben.
Das haben Sie hier heute bestätigt.
Es ist bodenlos, wenn sich ein Ministerpräsident hier hinstellt und eine Maßnahme für das Gemeinwohl mit einem Luxushotel vergleicht, in dem sich nicht viele Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz erlauben können, zu Abend zu essen, geschweige denn zu übernachten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Pörksen, ich werde versuchen, dazu beizutragen, dass der
Abend schön für Sie wird. Deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.
Aller Voraussicht nach werde ich die sieben Minuten nicht ausreizen, keine Angst.
Unserer Fraktion war es wichtig, gerade nach den Ausführungen des Ministers auf die Bedeutung des Weinbaus in Rheinland-Pfalz einzugehen. Wir alle – in diesem Punkt kann ich zustimmen – sind uns fraktionsübergreifend der Bedeutung der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz bewusst, auch wenn zugegebenermaßen vielleicht die Schwerpunktsetzung an dem einen oder anderen Punkt, je nachdem, welche Fraktion es vorträgt, etwas differenzierter ist.
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf das Thema „Forschung“ im Bereich des Weinbaus eingehen. Sie haben es so dargestellt mit Blick auf gemeinsame Forschung in Geisenheim, als wenn das Land RheinlandPfalz großzügig auf Hessen zugegangen wäre und ein Angebot gemacht hätte, das die Hessen abgelehnt haben. Sie wissen, diese Entscheidung von Hessen hat eine Vorgeschichte. Die kann man nicht einfach unter den Teppich kehren.
Der Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen bzw. der Forschungsanstalt Geisenheim wurde gekündigt. So geht man mit Vertragspartnern nicht um. Wir haben genau diesen Punkt im Parlament und im Ausschuss angesprochen. Wir befürchten, das könne dazu führen, dass die Tür zugeschlagen ist. Genau das ist eingetreten. Das spielte bei unseren Haushaltsgesprächen mit den Weinbaupräsidenten eine große Rolle. Der Präsident von der Mosel hat sich kürzlich erst zu diesem Thema geäußert und gesagt, dass wir große Bedenken haben, dass uns Know-how in der Weinbauforschung verloren geht.
Sie haben in der letzten Plenarsitzung zugeben müssen, dass das Land Rheinland-Pfalz noch kein Konzept hat. Es wird zurzeit erstellt. Das war die falsche Reihenfolge. Ich kann nicht einen Vertrag kündigen und kein eigenes Konzept haben. Jetzt haben wir zur Kenntnis genommen, dass dies erarbeitet werden soll. Wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt.
Ich möchte meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. In der letzten Sitzung haben wir über einen Haushaltsbegleitantrag der drei Fraktionen, der von der CDUFraktion initiiert wurde, zum Thema „Esca-Erkrankun- gen“ gesprochen. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, ein länderübergreifendes Forschungskonzept zusammenzustellen, weil es nicht sein kann, dass wir an verschiedenen Standorten in diesem Bereich forschen. In der letzten Ausschusssitzung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung festgestellt hat, dass vier verschiedene Einrichtungen in diesem Bereich forschen und dieser Antrag, den wir eingebracht haben, anscheinend nicht bearbeitet wurde. Auf diese Art und
Weise können wir mit der Forschung in einem für unser Bundesland wichtigen Bereich wie der Weinbaupolitik nicht umgehen.
Herr Minister, ich bitte Sie wirklich nachhaltig, dass Sie auch gemeinsam mit Ihren Kollegen bei der Agrarministerkonferenz ein Konzept erarbeiten, das den Namen „Forschungskonzept“ dann auch verdient.
Meine Kollegin Schäfer ist bereits auf die Bedeutung der Kulturlandschaft eingegangen. Auch das Thema „Erhalt der Kulturlandschaft“ beschäftigt uns im Agrarausschuss immer wieder, weil wir um die Bedeutung der Arbeitsplätze im Bereich des Weinbaus und der Landwirtschaft wissen. Heute wurde auch einiges zum Thema „Weinbaustudiengang in Rheinland-Pfalz“ gesagt. Ich möchte dies jetzt nicht weiter vertiefen. Herr Minister, ich möchte Ihnen hier auch noch etwas auf den Weg mitgeben. Dieses Problem begegnet uns nämlich seit einigen Wochen, dass es nicht nur Befürchtungen gibt, sondern massive Probleme, die uns vonseiten der Fachschulen vorgetragen werden, dass immer mehr nicht nur der Eindruck entsteht, sondern es in der Realität so aussieht, dass alle Mittel in den Bereich des Studiengangs gehen und die Fachschulen ausbluten. Wir haben hier nicht nur massive Bedenken seitens von Neustadt, sondern auch aus dem Bereich Bad Kreuznach.
Ich erinnere auch an die Diskussion mit dem Staatssekretär bei der Technikerausbildung in Bad Kreuznach, dass uns zugesichert wurde, dass die Einrichtung eines Weinbaustudiengangs nicht zulasten der Fachschulen und zulasten der beruflichen Ausbildung geht. Hier möchte ich Sie bitten, dass das auch hausintern entsprechend noch einmal besprochen wird. Wir werden uns in einer der nächsten Ausschusssitzungen auch damit beschäftigen müssen, weil es nicht sein kann, dass durch die Einrichtung des Fachhochschulstudiengangs, des dualen Studiengangs, jetzt andere berufliche Ausbildungen im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich des Weinbaus leiden müssen.
Letzter Punkt: Bürokratieabbau. – Die FDP hat dankenswerterweise auch zu dem Thema „Cross Compliance“ einen Antrag eingebracht, dem wir zustimmen werden. Ich möchte aber auch hier noch einmal an eine große Ankündigung erinnern, die hier in diesem Parlament vor einigen Jahren stattgefunden hat. Das war kurz vor einer Landstagswahl, 2006. Da hatte man den Bürokratieabbau in Rheinland-Pfalz im Bereich der Landwirtschaft und des Weinbaus seitens der SPD entdeckt und hatte dann eine Clearingstelle für Weinbau eingerichtet mit der Zusicherung am Anfang, Probleme zu regeln und dann vielleicht auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Herr Minister, in einer der letzten Ausschusssitzungen haben wir dann auch erfahren müssen, dass da außer Spesen bisher nicht viel gewesen ist. Wenn wir das Thema „Bürokratieabbau“ ernst nehmen, dann müssen wir hier den Worten auch Taten folgen lassen.
Das war es. Herr Pörksen, ich hoffe, ich habe Ihnen den Abend verschönt.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Mitbestimmungsrechte des Landes Rheinland-Pfalz an der Auswahl und Durchführung der Arbeit der Forschungsanstalt Geisenheim und welche Rechte zur Nutzung der Forschungsergebnisse und der Einrichtungen der Anstalt entfallen mit dem Auslaufen des Vertrages zum Jahresende?
2. Über welche Themen und Sachverhalte die Arbeit der Forschungsanstalt Geisenheim betreffend hat es in dieser Legislaturperiode in den Gremien der Anstalt oder unmittelbar zwischen den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz Auseinandersetzungen oder nicht gelöste Konflikte gegeben?
3. Welche konkreten Vorstellungen für eine qualifizierte Mitbestimmung des Landes Rheinland-Pfalz über die Geschicke der Forschungsanstalt Geisenheim hat die Landesregierung in den Verhandlungen seit der Kündigung des Vertrages geltend gemacht?
4. In welcher Weise will die Landesregierung die bisherigen Beiträge für die Forschungsanstalt Geisenheim in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro, sofern diese nicht eingespart werden sollen, für die Agrarforschung einsetzen?
Herr Minister, ich stelle mir die Frage,
wie Sie mit einem Vertragspartner umgehen würden, mit dem Sie über 20 Jahre eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hatten, die immer wieder unproblematisch fortgeführt wurde, und eines Tages erfährt er quasi aus der Zeitung bzw. an dem Tag, an dem es in der Zeitung steht, bekommt er einen Anruf des Staatssekretärs, dass der Vertrag gekündigt wird, ohne dass man sich im Vorfeld am Tisch zusammengesetzt und überlegt hat, wie man die weiteren vertraglichen Gestaltungen ausgestalten könnte.
Würden Sie dann nicht auch zu der Einschätzung kommen, dass der Vertragspartner vielleicht nicht so verlässlich ist, dass man auf Dauer mit ihm zusammenarbeiten kann?
Herr Minister, noch einmal zu dem Stichwort „Synergieeffekte“. Im Dezember 2008 wurde hier im Landtag ein Antrag – wenn ich mich richtig erinnere – von allen Fraktionen verabschiedet, dass die Forschung länderübergreifend in der Weinbauforschung konzentriert werden soll. Was ist in den zwei Jahren der Nutzung der Synergieeffekte passiert, und welche Gespräche und Initiativen haben Sie mit den anderen weinbautreibenden Ländern in den zwei Jahren geführt?
Ich halte noch einmal fest, es liegt noch kein Grundkonzept vor. Dann hat sich meine Zusatzfrage erübrigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Positionen zu den wichtigsten Themen der Neuregelung des Weinbezeichnungsrechts wird die Landesregierung bei den anstehenden Beratungen der Bundesländer und gegenüber der Bundesregierung einnehmen?
2. Welche Interessen des Weinbaus in Rheinland-Pfalz müssen nach Einschätzung der Landesregierung im neuen Weinbezeichnungsrecht vorrangig gewahrt werden?
3. Welche Bereiche im Weinbezeichnungsrecht sollten nach Auffassung der Landesregierung durch den Bund und welche durch die Länder geregelt werden?
Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht auf den anstehenden Weingipfel verwiesen und dass man sicherlich dort den Experten nicht vorgreifen sollte. Sie haben aber auch auf die bereits stattfindenden Abstimmungsgespräche auf der Bundesebene hingewiesen. Mich würde jetzt interessieren, weil mir das bei der Beantwortung nicht klar war, ob Sie wünschen, dass das Land RheinlandPfalz bzw. die Bundesländer insgesamt beim Weinbezeichnungsrecht mehr Kompetenzen erhalten oder ein Großteil der Regelungen auf der Bundesebene getroffen werden soll. Ich denke, dass das Land mit einer entsprechenden Auffassung in die Verhandlungen gegangen ist.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage bezüglich der Feuerwehrlehrkräfte an Grundschulen. Ist es richtig, dass diese in der Regel einen Vertrag von 19 Stunden haben?
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wird der endgültige und umfassende, rechtskräftige Bewilligungsbescheid für die Zuwendungen zur Baumaßnahme Schlosshotel Bad Bergzabern für den derzeitigen Eigentümer vorliegen?
2. Welche Bedenken hat die ADD gegen die Förderung des Projektes geäußert?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die vorliegenden Vorbehalte zuständiger Behörden und des Sanierungsberaters zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Projektes und zur baufachlichen Prüfung?
4. Wie erklärt sich die Landesregierung die erhebliche Steigerung der Kosten des Projektes von über drei Millionen auf inzwischen acht Millionen Euro bzw. hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Kosten im Griff zu behalten?
Herr Minister, Sie haben auf die Frage nach der Baufachlichen Prüfung geantwortet, dass diese zurzeit noch nicht vorliegt und erstellt wird. Ich frage Sie: Ist es nach der Haushaltsgesetzgebung nicht üblich, dass eine Baufachliche Prüfung vorliegt, bevor man eine Zuschusszusage seitens des Landes gibt?
Einschätzung oder eine – – –
Herr Minister, Sie haben in der Landtagssitzung vom 8. Oktober 2009 auf die Frage nach den Gründen, warum denn der ehemalige Investor jetzt Pächter wurde, gesagt, dass der Landesrechnungshof damals auf einer anderen Lösung beharrt hat. Ich frage Sie: Würden Sie diese Aussage heute erneut wiederholen, dass der Landesrechnungshof dafür verantwortlich ist, dass es den Besitzerwechsel gab?
Herr Präsident, vielen Dank. Herr Minister, ich möchte noch einmal auf Ihre Aussage bezüglich des Landesrechnungshofs zurückkommen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Landesrechnungshof angemahnt hat, dass es einen Besitzerwechsel geben muss und er dann mit der Maßnahme Bezuschussung des Schlosshotels einverstanden ist, oder ist es so, dass der Landesrechnungshof von Anfang an gesagt hat, dass die Unterlagen, die vorliegen, überhaupt nicht ausreichen, um einen Zuschuss zu gewähren?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Privatfinanzierung, die keine ist, ein Investor, der diesen Namen nicht verdient, Kosten, die explodieren, und ein Ministerpräsident, der die Hand im Spiel hat.
Nein, wir reden hier nicht vom Nürburgring. Nein, wir reden vom Schlosshotel Bad Bergzabern.
Aber lassen Sie mich etwas für diejenigen, die es nicht verfolgt haben, zur Entstehungsgeschichte sagen.
Herr Innenminister, Sie haben gesagt, es ist ein besonderes Gebäude in einer besonderen Stadt. Ich gebe Ihnen recht, es ist sogar noch ein besonderer Wahlkreis, der Wahlkreis des Ministerpräsidenten Kurt Beck. Der Wahlkreisabgeordnete Kurt Beck hat seinem Innenminister den Auftrag erteilt, eine Studie für die Stadtentwicklung der Stadt Bad Bergzabern zu erstellen. Diese Studie wurde dann von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz erstellt und kam unter anderem zu dem Schluss, dass die Stadt Bad Bergzabern ein 4-SternePlus-Hotel als Leuchtturmprojekt braucht. Schnell war man sich einig, dass wir keinen Neubau machen, son
dern – da gebe ich Ihnen recht – das sanierungsbedürftige Gebäude „Pfälzer Hof“ in der Nachbarschaft des Schlosses dafür geeignet wäre. Damals veröffentlichte Kosten: 3,7 Millionen Euro.
Man macht sich auf die Suche nach einem privaten Investor. Da wird man auch sehr schnell fündig, weil nämlich der damalige Investor Mitglied im Verein „Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz“ ist. Er wird dann schwuppdiwupp der Öffentlichkeit als Investor präsentiert. So weit, so gut.
Meine Damen und Herren, wie wäre aber jetzt der normale Ablauf, wenn das Land Rheinland-Pfalz sich finanziell an dieser Sanierungsmaßnahme beteiligen würde?
Erstens wird man eine Baufachliche Prüfung anfordern. Zweitens würde man Wirtschaftlichkeitsberechnungen anstellen und verlangen. Aber nicht so bei der Maßnahme des Schlosshotels im Wahlkreis des Ministerpräsidenten Beck. Stattdessen sagt das Land dem ehemaligen Investor und heutigem Pächter zu, dass bei einer geschätzten Bausumme von 3,7 Millionen Euro 80 % Landeszuschüsse fließen. Wohlgemerkt, ohne Baufachliche Prüfung, ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung, ohne dass es jemals eine Aufschlüsselung der zuschussfähigen und nicht zuschussfähigen Kosten gab,
ohne dass geprüft wurde, ob für das sanierungsbedürftige Gebäude vielleicht auch eine andere Nutzung möglich wäre und man einfach einen Hotelneubau hinstellt. Zwischenzeitlich sind wir bei Gesamtkosten von über 8 Millionen Euro. Es gibt bisher keinen – der Innenminister hat es gesagt – der aktuellen Sachlage angepassten rechtsgültigen Zuschussbescheid.
Der Landesrechnungshof, die ADD, der Sanierungsberater haben immer wieder auf die fehlenden förderrechtlichen Voraussetzungen aufmerksam gemacht, bisher ohne Erfolg, wobei das nicht ganz richtig ist, wie uns der Herr Innenminister erklärt hat. Nachdem die Kritik in der Öffentlichkeit nicht verstummt ist, hat man den Investor geschwind zum Pächter gemacht und der Stadt Bad Bergzabern gesagt, ihr müsst das Hotel jetzt übernehmen. Damit die Kosten der Stadt Bad Bergzabern nicht davonlaufen, hat man gesagt, euren Anteil deckeln wir auf 625.000 Euro und erhöhen über Nacht den Landeszuschuss auf 90 %.
Der Vollständigkeit halber sei jetzt noch erwähnt, dass der Pächter, der ehemalige Investor, einen zehnjährigen Pachtvertrag mit einer durchschnittlichen jährlichen Pacht von 120.000 Euro hat und im Gegenzug jetzt schon einen Vertrag in der Tasche hat, dass er nach zehn Jahren das Hotel für 1,4 Millionen Euro von der Stadt zurückkaufen kann.
Meine Damen und Herren, haben wir es hier wieder mit einem Fall von Vettern- und Günstlingswirtschaft im System Beck zu tun?
Alle Warnungen, ob von der ADD, ob vom Landesrechnungshof, ob von den Sanierungsberatern sind von der Landesregierung in den Wind geschlagen worden. Alle Kritik, alle Fragen – das hat sich heute wieder gezeigt – haben ins Schwarze getroffen.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir diese Fakten ansehe und analysiere, dann frage ich mich: Leben wir hier in Rheinland-Pfalz in einer Monarchie, in der der König Kurt sich auf Kosten seiner Untertanen ein Schloss bauen kann?
Ob Nürburgring, ob Schlosshotel, Sie, Herr Ministerpräsident, sind der Antreiber, und die Rechnung zahlt der Steuerzahler.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich habe nicht kritisiert, dass der Ministerpräsident sich für seinen Wahlkreis einsetzt. Ich habe kritisiert, dass, wenn der Ministerpräsident in seinem Wahlkreis eine Maßnahme haben möchte, geltendes Haushaltsrecht anscheinend nicht angewandt wird.
Ich wiederhole es noch einmal: Nach dem Haushaltsrecht müsste eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Es müsste ein baufachliches Gutachten vorliegen. Die zuschuss- und nicht zuschussfähigen Kosten müssten aufgestellt sein. All dies haben wir nicht. Das kritisieren wir, dass anscheinend, wenn Projekte vom Herrn Beck gewünscht werden, wir einfach das Haushaltsrecht auf die Seite schieben und sagen: Wir machen’s einfach! – Das ist der Punkt, den wir angreifen.
Zu dem Thema „Genossen und Günstlingswirtschaft“: Man sollte einmal auf die Homepage des ehemaligen Investors und jetzigen Pächters gehen. Dann liest man, welche Unternehmen der Mann noch so hat. Unter anderem ist er Inhaber der Firma Projekt 62 Consult, Architektur- und Ingenieurleistungen. Die Gesellschaft Projekt 62 Consult ist beauftragt mit der Generalplanung des Schlosshotels in Bad Bergzabern, wo er gleichzeitig Pächter ist und ursprünglich Investor sein sollte. So viel zum Thema „Punkt 1, System Beck, Günstlingswirtschaft“.
Wenn wir dann schon bei dem Thema „Verstrickungen“ sind, mag ich nicht beurteilen, ob das rechtlich einwandfrei ist. Das kann ich nicht.
Ich kann nur sagen, für mich hat das einen ganz bitteren Geschmack, wenn der ehrenamtliche Direktor der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz maßgeblich mit dem Projekt Schlosshotel befasst ist. In seinem Hauptberuf ist er Referatsleiter im Innenministerium, und in dieser Funktion hat er den bisherigen Zuschussbescheid gegengezeichnet. Das hat für mich einen Geschmack. Das ist nicht sauber. Das ist das System Beck, wie wir es über Jahre in Rheinland-Pfalz kennen.
Herr Ministerpräsident, Sie sind meilenweit von einem verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeldern und von einem verantwortungsvollem Regierungshandeln entfernt. Sie machen es in Bad Bergzabern wie beim Nürburgring frei nach dem Motto, was gut für das Prestige von Kurt Beck ist, ist gut für Rheinland-Pfalz, koste es den Steuerzahler was es wolle.
Herr Staatssekretär, wenn Sie meiner Kollegin Hedi Thelen nicht die genaue Seitenzahl des ursprünglichen Entwurfs und des jetzigen Berichts nennen können, haben Sie denn das Gefühl, dass der jetzige Bericht etwas dünner ist als der Entwurf?
Herr Minister, Sie sind auf das Thema „Hagelflieger“ eingegangen und haben gesagt, dass es Bemühungen gebe, ein Projekt auf mindestens drei Jahre anzulegen.
Die Frage: Was würde das kosten, wie hoch wäre die bisher in den Raum gestellte Beteiligung der Wiederaufbaukasse (WAK), und wie hoch wären die Ansprüche oder die Bitten der WAK an die Landesregierung, sich finanziell zu beteiligen?
Herr Minister, wenn Sie mir die genauen Zahlen nicht nennen können, dann können Sie mir vielleicht die Zahl der Zusage des Landes an die WAK sagen und wie hoch die Deckungslücke für einen dreijährigen Modellversuch ist.
Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Einrichtung eines eigenen Studiengangs Weinbau/Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz und der Kündigung des Staatsvertrages betreffend die Forschungsanstalt Geisenheim?
2. Wann und mit welchen Haushaltmitteln wurde ein eigener Studiengang Weinbau/Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz eingerichtet?
3. Wie ist die personelle und sachliche Ausstattung dieses Studiengangs?
4. Wie haben sich die Anmeldezahlen des Studiengangs im Vergleich zu den privaten Ausbildungsverhältnissen entwickelt?
Herr Minister, Sie haben in Ihrem letzten Satz angedeutet, dass Sie heute damit begonnen haben, mit Geisen
heim über die künftige gemeinsame Forschungsarbeit zu sprechen. Vorher haben Sie ausgeführt, dass es den Staatsvertrag seit einigen Jahrzehnten gibt.
Gab es im Vorfeld der Kündigung keine Gespräche mit Hessen, wie man sich eine künftige Zusammenarbeit vorstellt? In welcher Form und in welcher Art ist die Kündigung erfolgt? Hat man da im Vorfeld das Gespräch mit Geisenheim gesucht?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine Mündliche Anfrage zur Kündigung des Staatsvertrags zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen bezüglich der Forschungsanstalt Geisenheim gestellt, die wir jetzt zur Aussprache stellen wollen. Es gibt mehrere Gründe, die dafür sprechen, dass wir diesen Punkt im Plenum noch einmal diskutieren.
Sie alle wissen, dass der Staatsvertrag – der Minister hat das bestätigt – seit einigen Jahrzehnten in einem partnerschaftlichen Miteinander besteht. Man kann immer zu dem Ergebnis kommen, dass man einen Vertrag kündigt oder neu verhandelt, aber ich meine, man sollte, wenn man ihn neu verhandeln will, dies den Vertragspartnern auch mitteilen und sagen, dass man eine Änderung will.
Dann schließen wir einen neuen Staatsvertrag ab. Das kann aber nicht so ablaufen, wie es in Rheinland-Pfalz geschehen ist, indem der Staatssekretär den Telefonhörer laut Aussage des Herrn Ministers nimmt und in Hessen anruft und sagt, wir wollen den Staatsvertrag nicht verlängern. Damit war Ende der Durchsage.
Die Hessen haben darauf entsprechend reagiert. Der Minister hat im Ausschuss bestätigt, dass Hessen die Kündigung des Staatvertrags als Affront aufgefasst hat. Es gab auch entsprechende Mitteilungen in Brief- und Presseform. Man hat das als sehr unfreundlichen Akt bezeichnet. Ich meine, dass es keine guten Voraussetzungen sind, um in Verhandlungen mit Vertragspartnern einzusteigen, wenn man so miteinander umgeht. Sie können vielleicht in Rheinland-Pfalz Ihr Motto „Wir machen’s einfach“ umsetzen, aber mit unseren Partnern in Hessen können Sie das nicht tun.
Heute haben Sie im Parlament begründet, weshalb Sie zu dem Schluss gekommen sind, den Staatsvertrag zu kündigen bzw. auf eine neue Grundlage zu stellen. Zum einen haben sich die wirtschaftlichen Rahmendaten in Rheinland-Pfalz verändert.
Zum anderen hat sich die Ausgabensituation der öffentlichen Haushalte laut Aussage des Ministers im Ausschuss dramatisch verändert. Deshalb sind Sie der Meinung, dass man Forschung optimieren und überflüssige Doppelstrukturen vermeiden muss.
Frau Kollegin, zum einen stellt sich diese Frage. Darauf werde ich noch näher eingehen.
Für die CDU-Fraktion ist aber die dramatische Haushaltslage in Rheinland-Pfalz nichts Neues, die vor einigen Wochen einfach vom Himmel gefallen ist, sodass man jetzt auf die Idee kommen muss,
lang bewährte Verträge zu kündigen.
Wenn ich mir dann Ihre Aussage „überflüssige Doppelstrukturen vermeiden und abbauen“ vor der Vergangenheit betrachte und wenn ich mir die Plenarprotokolle der vergangenen Jahre zur Entstehung des Weinbaustudiengangs in Neustadt anschaue, ist das ein Hohn, Herr Minister. Es ist ein Hohn!
Wir wurden sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum beschimpft, weil wir immer wieder die Frage nach der Notwendigkeit gestellt haben. Wir haben nämlich immer wieder hinterfragt, ob es notwendig ist, Doppelstrukturen aufzubauen, ob wir die entsprechenden finanziellen Mittel haben, ob wir es uns als Land RheinlandPfalz bei dieser hohen Pro-Kopf-Verschuldung leisten können, erneut Doppelstrukturen aufzubauen.
Heute stellen Sie sich dann hierhin und sagen: Wir wollen es vermeiden, Doppelstrukturen zu finanzieren.
Herr Minister, das ist lächerlich und scheinheilig. Wir werden dies auch aufdecken.
Herr Ministerpräsident, ich weiß, dass Ihnen das wehtun muss. Den Realitäten muss man aber nun einmal ins Auge blicken. Wir werden Ihnen das als Opposition auch nicht durchgehen lassen.
Herr Ministerpräsident, vielleicht können Sie mir zuhören. Dann würden Sie es auch verstehen.
Schauen Sie sich noch einmal die Protokolle der Anhörung an, die wir damals auf Antrag der CDU-Fraktion im zuständigen Fachausschuss durchgeführt haben. Alle Sachverständigen, selbst die Sachverständigen, die die SPD eingeladen hatte, haben gesagt: Der Vorschlag der CDU, ein gemeinsames Konzept mit den Hessen für Geisenheim umzusetzen, ist richtig, weil wir immer weniger Mittel für Wissenschaft und Forschung haben. – Deshalb haben wir gefordert: Setzen Sie sich mit den Hessen an einen Tisch. Erarbeiten Sie ein gemeinsames Konzept, und setzen Sie dies dann mit Neustadt, Bingen und Kaiserslautern um. –
Dann hätten wir diese unnötigen Doppelstrukturen nicht gehabt. Sich heute hier hinzustellen und das zu beklagen, was wir schon vor zwei Jahren gesehen haben, ist lächerlich.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Da muss ich etwas schneller reden.
Ich möchte noch einige Punkte, die den Agrarbericht treffen, etwas näher beleuchten. Meine Kollegin Schäfer hat es bereits gesagt, ich möchte hier insbesondere auf die Situation im Weinbau eingehen. Wenn wir den Agrarbericht studieren, sehen wir, dass der deutsche Wein insgesamt 4,5 % Marktanteile verloren hat. Dies liegt sicherlich zum Teil an der Änderung der Lebensgewohnheiten, aber es liegt auch daran, dass sich das Einkaufsverhalten der Verbraucher geändert hat. Darunter werden hauptsächlich auch unsere Direktvermarkter in Rheinland-Pfalz leiden.
Vor diesem Hintergrund unterstreicht es meiner Meinung noch einmal die Bedeutung und die Wichtigkeit unserer deutschen und regionalen Weinwerbung. Deshalb möchte ich auch im Namen der CDU-Fraktion hier an dieser Stelle sagen, dass wir überhaupt kein Verständnis für die wenigen Winzer haben, die unsere deutsche und regionale Weinwerbung gefährden, indem sie gegen die Weinabgabe klagen.
Wir stehen vor großen Herausforderungen. Für diese Herausforderungen brauchen wir eine funktionierende Weinwerbung. Der Kollege von der SPD hat schon etwas näher das Thema „EU-Weinmarktreform“ beleuchtet. Wir stehen vor großen Herausforderungen, was die Formulierung des Bezeichnungsrechts betrifft. Ich möchte aber die Gelegenheit heute nutzen, unserer Bundeskanzlerin und unserer Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner dafür zu danken, dass sie sehr frühzeitig sehr deutliche Worte gefunden haben, wenn es um das Thema der Aufhebung des Anbaustopps ging, und dass sie auch sehr frühzeitig versucht haben und es weiter tun, Verbündete zu suchen, um dies 2012 entsprechend rückgängig zu machen.
Herr Minister, an dieser Stelle möchte ich auch ein herzliches Wort des Dankeschöns an Sie richten für die klaren Worte, die Sie gefunden haben, und dass Sie beim Weingipfel im September gemeinsam mit der Bundesregierung und gemeinsam mit uns Punkte erarbeiten wollen, dass wir ähnlich wie bei der EU-Weinmarktreform mit einer gemeinsamen Stimme sprechen und unsere Punkte in Brüssel vortragen werden.
Ich möchte noch auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe im Weinbau kurz eingehen. Der positive Trend aus dem Jahr 2008 lässt sich 2009 leider nicht so ablesen. Vor diesem Hintergrund möchte ich auch noch einmal auf die aktuelle Situation im Weinbau, aber auch im Gemüsebau eingehen. Sie alle wissen, dass wir Anfang dieses Monats ein unglaubliches Unwetter verfolgen mussten, das in großen Teilen der Pfalz im Weinbau und im Gemüsebau, aber auch in Rheinhessen riesige Schäden angerichtet hat, die sich zur Zeit überhaupt noch nicht genau beziffern lassen.
Wir brauchen hier schnelle und unbürokratische Hilfe. Es wurde bereits einiges geleistet, aber eine Frage ist noch nicht geklärt. Das ist die Frage der Bürgschaften. Es gibt viele Betriebe, gerade im Weinbau, die die Mittel aus dem nationalen Finanzrahmen genutzt haben, um in ihre Betrieb zu investieren und langfristig zu planen. Durch die aktuellen Schäden werden sie in größere Liquiditätsengpässe kommen. Wir brauchen hier Landesbürgschaften, um entsprechend abzusichern. Dies können die Hausbanken alleine nicht leisten. Hier sind Sie als Regierung entsprechend gefordert.
Ich würde jetzt noch gern – mit Blick auf die Uhr muss ich mich aber beschränken – auf das Thema „Gemüsebau in der Vorderpfalz“ eingehen.
Wir haben als CDU schon sehr früh den Elementarschadensfonds gefordert. Wir haben eine Situation in der Vorderpfalz im Gemüsebau, dass die Äcker überschwemmt sind, das Wasser nicht abläuft und sie immer noch nicht bewirtschaftet werden können. Dieser Schaden ist nicht versicherbar. Es gibt keine Versicherung dafür. Als in Frankenthal die Keller vollgelaufen waren, hat man sehr schnell gehandelt und eine Nord-SüdSpange gebaut. Jetzt fordern wir auch in Richtung Lan
desregierung, dass wir unsere Bauern und Winzer nicht alleine lassen. Unsere Bauern und Winzer pflegen hier in Rheinland-Pfalz unsere Kulturlandschaft.
Dafür gebührt ihnen unser Dank. Ich wollte jetzt eigentlich noch auf die schmerzfreie Ferkelkastration eingehen. Dazu wird meine Fraktion einen Berichtsantrag im zuständigen Fachausschuss stellen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Langner, das, was Sie über den Beratungsablauf gesagt haben, kann und will ich für die CDU-Fraktion so nicht stehen lassen.
Wir haben bis zum Schluss, bis vor einigen Minuten, noch einmal an Ihre Fraktion und an die Fraktion der FDP signalisiert, dass wir zu Gesprächen bereit sind.
Käpt'n Iglo, ich schildere jetzt Ihnen einmal, was gestern im Landwirtschaftsausschuss abgelaufen ist. Dann können Sie sich vielleicht ein Urteil bilden.
Wir hatten gestern als mitberatender Ausschuss, als Landwirtschaftsausschuss, über die Vorlage abzustimmen. Dann haben wir gefragt, über welchen Entwurf wir denn jetzt abstimmen, weil uns kein Änderungsantrag vorlag und wir uns nicht in der Lage sahen, über einen Antrag abzustimmen, den wir nicht kennen.
Dann hat der Kollege von der FDP-Fraktion gesagt, er kann an der Abstimmung auch nicht teilnehmen beziehungsweise wird sich enthalten, weil er den eigenen Änderungsantrag nicht kennt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie dies als eine redliche Beratung eines Landesjagdgesetzes bezeichnen, dann nenne ich das einen Hohn.
Wir als CDU-Fraktion wären bereit gewesen, noch einmal mit Ihnen in Verhandlungen zu treten. Es waren die Punkte, die auf dem Tisch waren, aber Sie waren nicht bereit, die Konsensfähigkeit herzustellen.
Uns jetzt den Schwarzen Peter zuzuschieben, ist die absolute Unverschämtheit.
Ihre Ministerin hat mit dem Referentenentwurf zu verantworten, dass die Verbände gegeneinander aufgebracht wurden, und wir waren nicht mehr in der Lage, das zusammenzubinden. Den Schuh müssen Sie sich ganz alleine anziehen.
Ich frage die Landesregierung:
Nein, die Kollegin unterstreicht nur noch einmal meine Fragen.
1. Wie erfolgte die Auswahl des privaten Investors für das Schlosshotel Bad Bergzabern und auf welche Weise war die Landesregierung daran beteiligt?
2. In welcher Höhe wird die Restaurierung des Schlosshotels Bad Bergzabern aus dem Landeshaushalt bezuschusst und wird in vergleichbaren Fällen in vergleichbarer Weise verfahren?
3. In welcher Form hat die Landesregierung auf die Entscheidung der Stadt zum Kauf des Schlosshotels Bad Bergzabern vom privaten Investor Einfluss genommen?
Herr Minister, ich habe in Frage 1 danach gefragt, wer den privaten Investor ausgewählt hat und ob die Landesregierung daran beteiligt war. Sie haben diese Frage nicht deutlich beantwortet, zumindest habe ich es nicht verstanden. War die Landesregierung beteiligt? Stimmt die Aussage, dass der Kontakt über die Staatskanzlei bzw. das Innenministerium zustande kam, oder stimmt die Darstellung, die zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit wieder korrigiert wurde, dass der Stadtplaner den Investor an Land gezogen hat?
Sie haben ausgeführt, wie das Hotel möglicherweise bezuschusst werden soll und dass es dazu eine Gesamtplanung bzw. ein Konzept gibt. Ist es richtig, dass der Landesrechnungshof bei seiner Einschätzung erheb
liche Risiken gesehen hat, es deshalb zu dem Wechsel des Besitzes kam und man der Stadt letztendlich nahegelegt hat, dass sie das Schlosshotel in Besitz nehmen soll? Ist es auch richtig, dass es kein wirtschaftliches Gutachten über das Projekt gab, kein geprüfter Finanzierungsplan vorlag und deshalb der Landesrechnungshof die Einschätzung hatte, dass es erhebliche Risiken gibt, dieses Projekt so zu finanzieren?
Ich frage Sie noch einmal: Liegen der Landesregierung oder der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz ein Konzept und ein geprüfter Finanzierungsplan vor?
Herr Minister, können Sie mir die Frage beantworten, wie viele Engagements die RIM in Höhe von 85,5 Millionen Euro hat?
Herr Minister, ich habe noch einmal eine Nachfrage bezüglich des Engagements von 85,5 Millionen Euro. Vielleicht haben Sie mich falsch verstanden. Ich wollte wissen, ob es außer diesem Engagement von 85,5 Millionen Euro noch weitere Engagements der RIM – Beteiligungen an GmbHs oder anderen Wirtschaftsunternehmen – gibt, die sich in ähnlicher Höhe belaufen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, herzlichen Dank dafür, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, als örtlich betroffene Abgeordnete dazu Stellung zu nehmen. Sie haben einen Halbsatz zitiert, aber nicht die komplette Frage, die ich der Frau Kollegin Mohr gestellt habe. Ich habe nach Sinn und Zweck der Aktuellen Stunde und danach gefragt, wo der Widerspruch in der Sache vor Ort und hier im Parlament ist. Es tut mir leid, aber nachdem die Aktuelle Stunde fast abgelaufen ist, ist mir das immer noch nicht klar, wo der Widerspruch ist, außer dass Frau Kollegin Schleicher-Rothmund gerade versucht hat, einen Popanz aufzubauen und meinem Kollegen Gebhart zu unterstellen, er wäre zu der Thematik abgetaucht.
Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, Herr Dr. Gebhart und ich waren die einzigen Landtagsabgeordneten, die auf der Bürgerversammlung in Landau anwesend waren und sich die Ängste und Nöte der Bevölkerung angehört haben. Herr Baldauf war unmittelbar nach den Vorfällen vor Ort und hat sich im Geothermiewerk kundig gemacht. Er hat auch mit betroffenen Bürgern gesprochen
und diskutiert, weil wir die Ängste sehr ernst nehmen, aber auch, weil wir die Chancen der Geothermie sehen
und weil wir auch sehen, in welcher Verantwortung wir in der Region stehen. Deshalb möchten wir nicht, dass diese Zukunftstechnologie möglicherweise nur an Ängsten scheitert, die wir als Parlament ein Stück mit beeinflussen können.
Es wurde sicherlich der richtige Schritt getan, indem die Versicherungssummen erhöht wurden, aber wir haben auch gesagt, dass wir dann, wenn dies nicht reicht, der Bevölkerung vor Ort die Ängste nehmen müssen und sie unterstützen müssen, weil die CDU möchte, dass Rheinland-Pfalz das Vorzeigegeothermieland ist und wird. Deshalb wollen wir die Technologie unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir uns in diesem Haus einig sind, dass in Rheinland-Pfalz Wein und Bier als Kulturgut zählen und wir alles dafür tun müssen, um dieses Kulturgut weiter auszubauen. Außerdem ist ein moderater Wein- und Biergenuss sehr, sehr gesundheitsfördernd und nicht gesundheitsschädlich.
Herr Abgeordneter Hüttner, wir müssten vielleicht nicht so intensiv im rheinland-pfälzischen Landtag über dieses Thema sprechen, wenn die Bundesdrogenbeauftragte nicht aus diesem wunderschönen Weinland RheinlandPfalz käme und eine herausragende Position in der SPD Rheinland-Pfalz hätte.
Dann können Sie sich auch nicht so einfach hierhin stellen und sagen, wir in Rheinland-Pfalz schließen uns dieser Meinung nicht an, aber wir lassen Frau Bätzing im Bund weitermarschieren. Frau Bätzing befindet sich sicherlich auf dem falschen Zug, wenn sie argumentiert, dass mit der Alkoholsteuer auf Wein und Bier der Alkoholkonsum bei Jugendlichen eingedämmt werden könnte. Darauf sind auch Sie eingegangen.
Sie bringt dann das Beispiel der Einführung der Alkopopsteuer im Jahr 2004. Diese habe dazu geführt, dass der Konsum von Alkopops signifikant nach unten gegangen sei. Im Endeffekt ist es so, dass sich die Jugendlichen heute keine Alkopops mehr kaufen, sondern sich die Alkopops selbst mischen, indem sie sich billigen Fusel im Supermarkt und entsprechende Getränke dazu kaufen.
Deshalb ist Frau Bätzing auf dem falschen Trip, wenn sie der Meinung ist, mit der Einführung einer Wein- und Biersteuer könne sie den Alkoholkonsum bei den Jugendlichen in den Griff bekommen. Die Flatrate-Partys und das Komasaufen finden schließlich nicht mit unseren Kulturprodukten Wein und Bier statt, sondern mit hochprozentigen alkoholischen Getränken wie Wodka und was weiß ich. Es ist schädlich für unsere Winzer in Rheinland-Pfalz, davor die Augen zu verschließen und dann eine solche Diskussion anzustoßen.
Deshalb müssen wir massiv dagegen angehen.
Es ist auch blauäugig, so zu tun, als ob Frau Bätzing die Pläne wieder in der Schublade hätte verschwinden las
sen. Sie alle kennen das Papier vom Juni 2008, auf das sie sich beruft. Alle paar Wochen oder Monate zieht Frau Bätzing das Papier aus der Schublade heraus und bringt daraus wieder neue Punkte. Die Alkoholsteuer auf Wein und Bier ist nur ein Punkt.
Unter anderem wird auch wieder die Prüfung von Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken kommen, der Totenkopf auf unserem rheinland-pfälzischen Wein oder die Untersagung von Werbung für alkoholische Getränke im Fernsehen, im Kino und in den Zeitschriften. Fragen Sie einmal unsere Gebietsweinwerbungen, was es in der aktuellen Situation bedeutet, wenn wir ihnen verbieten, für das hervorragende Produkt Wein zu werben.
Da können wir uns doch nicht einfach hinstellen und sagen: Wir haben mit alldem nichts zu tun. Frau Bätzing agiert im luftleeren Raum, und das, was sie von sich gibt, hat mit uns in Rheinland-Pfalz nichts zu tun. – So einfach können Sie sich das in der SPD nicht machen. Ich erwarte, dass Sie Frau Bätzing einmal zu einer Rundfahrt zu unseren rheinland-pfälzischen Winzern und Brauereien einladen. Vielleicht hilft das. Inzwischen bin ich mir da aber nicht mehr so sicher, wenn ich mir die Argumentation von Frau Bätzing anschaue.
Dann kommen wir noch auf das Thema „0,2 ‰-Grenze“ als richtiger Schritt in Richtung 0 ‰-Grenze. Das ist ein weiterer Punkt in der Studie.
Es wird jetzt eine Studie erstellt, ob die Alkoholsteuer nicht doch etwas bringen würde. Tun wir also nicht so, als ob die Pläne in der Schublade verschwunden wären. Wir lassen die Studie erstellen und werden in naher Zukunft über das Thema wieder diskutieren. Dagegen müssen wir alles unternehmen. Herr Hüttner, da reicht es nicht, sich an dieses Pult zu stellen und zu sagen, wir in Rheinland-Pfalz sind anderer Meinung, sondern da erwarte ich etwas mehr Taten von der rheinlandpfälzischen Landesregierung und von der SPD.
Herr Ramsauer, vielleicht hören Sie die nächsten zweieinhalb Minuten noch zu.
Dann werden Sie hören, was ich zu diesem Tagesordnungspunkt noch sage.
Aber eins wurde in der letzten Wortmeldung von Ihnen sehr deutlich: die Doppelstrategie der SPD hier in Rheinland-Pfalz. Auf der einen Seite loben Sie den Minister – ich bedanke mich noch einmal für die deutliche Positionierung –, aber auf der anderen Seite passt zwischen die SPD und Frau Bätzing kein Blatt Papier. Das passt jetzt irgendwie nicht.
Ich sage Ihnen nur eins: Wenn Frau Bätzing von der CDU-Fraktion wäre, dann hätten wir hier Brandbriefe in Rheinland-Pfalz von der SPD produziert, Resolutionen in den Gemeinderäten, Verabschiedung von wahrscheinlich fünf Aktuellen Stunden hier gemacht und schon zehnmal das Thema im Ausschuss thematisiert.
Aber so hätten Sie das ganz gerne unter den Teppich gekehrt, aber das werden wir nicht zulassen.
Herr Minister, noch einmal herzlichen Dank für die eindeutige Positionierung. Kollege Eymael von der FDPFraktion hat es bereits gesagt. Wir werden Sie beim Wort nehmen; denn das Thema und die Maßnahmenvorschläge von Frau Bätzing werden zumindest bis zur Bundestagswahl immer wieder kommen.
Es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, Frau Bätzing hat nicht das Thema „Wein“ und „Bier“ dezidiert angesprochen. Es ist richtig, dass sie die Studie in ihrem Papier erwähnt, aber es steht auch in dem Papier: Deutschland verfügt im europäischen Vergleich zum Teil über niedrige Steuersätze für Alkohol. So entsprechen die Steuersätze für Bier und Wein gerade den EU-Mindeststeuersätzen oder liegen nur leicht darüber (Bier), sodass in der Konsequenz auch die Einzelhandelspreise im europäischen Vergleich relativ niedrig sind. Dies trägt auch dazu bei, dass Alkoholika für die meisten Menschen, insbesondere aber für Jugendliche, leicht verfügbar sind. – Und so weiter und so fort. Dann kommt sie dazu, dass man überprüfen muss, diese Steuer nicht einzuführen, um diesen Alkoholkonsum einzuschränken.
Damit hat sie das Thema „Weinsteuer“ dezidiert in dem Papier angesprochen,
und es ist nicht richtig, wenn Sie dies dementieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte noch kurz auf zwei Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Sie haben zum Thema „Weinbaustudiengang“ gesagt, dass wir zwischenzeitlich als Opposition den konstruktiven Weg beschritten haben. Dies kann ich nicht stehen lassen, weil die CDU-Fraktion – ich nehme die FDP-Fraktion mit ins Boot – von Anfang an den Weg des Weinbaustudiengangs konstruktiv und kritisch begleitet hat;
denn es waren die CDU- und die FDP-Fraktion, die zuerst einen Antrag für einen länderübergreifenden Weinbaustudiengang ins Parlament eingebracht haben. Diesem Weg sind Sie leider nicht gefolgt. Insofern können Sie uns nicht den Vorwurf machen, wir hätten uns nicht konstruktiv an der Diskussion beteiligt.
Ich komme zum Thema „Weinbezeichnungsrecht“.
Herr Minister, es ist schon ein bisher einmaliges Vorgehen, wie Sie mit diesem Thema umgehen, nämlich in Form einer öffentlichen Anhörung im Internet. Ich möchte kurz in die Vergangenheit zurückblicken. Wir konnten in der EU-Weinmarktreform das Schlimmste verhindern. Wir haben die wesentlichen Ziele erreicht. Dies war letztendlich nur möglich, weil wir partei- und länderübergreifend mit einer Stimme gesprochen haben.
Beim Thema „Weinbezeichnungsrecht“ verlassen Sie genau dieses Erfolgsmodell, nämlich mit einer Sprache zu sprechen. Sie machen eine Anhörung, bei der Sie heute noch nicht wissen, was dabei herauskommt. Sie fordern den Verbraucher auf, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Mir haben Winzer aus dem Berufsstand gesagt: Wir verstehen den Fragebogen nicht. Wir wissen überhaupt nicht, was der Minister von uns wissen will.
Sie beteiligen im Vorfeld weder die Landwirtschaftskammer noch den Bauern- und Winzerverband. Dies ist ein einmaliger Vorgang. Die Verbände haben sich darüber nicht nur zu Recht geärgert, sondern auch aufgeregt. Am besten stecken Sie das ganze Ding ein und versuchen, wieder den konstruktiven Weg zu beschreiten, weil wir nur dann im Weinbezeichnungsrecht das erreichen können, was auch der Kollege Eymael gesagt hat. Wir müssen versuchen, die Qualität und das Qualitätsweinmodell in Rheinland-Pfalz zu sichern. Das werden wir mit dem Weg, den Sie beschritten haben, nicht erreichen.
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass es in der Vergangenheit Prämien für die Frischlingsbejagung gab und dies wenig wahrgenommen wird. Es gibt aber zwischenzeitlich in den pfälzischen Waldrevieren
die Auflage, dass die Frischlinge jetzt nicht nur auf Schweinepest und Trichinen untersucht werden müssen, sondern auch eine Cäsiumsuntersuchung wegen der Strahlenbelastung durchgeführt werden muss. Dadurch kommen allein auf den Jäger 25 Euro Untersuchungskosten hinzu, plus die Tatsache, dass mindestens 700 bis 900 Gramm Muskelfleisch von dem Frischling eingeschickt werden muss. Das heißt, sie können den Frischling danach fast nicht mehr verwerten. Denken Sie, dass das dazu führt, dass die Frischlinge in diesen Jagdbezirken stärker bejagt werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat gemeinsam mit der FDPFraktion einen Antrag eingebracht, in dem wir unsere Überlegung zur Schaffung eines Weinbaustudiengangs niedergelegt haben. Folgende drei Kernforderungen stehen dabei für uns in dem Antrag im Vordergrund:
Zum Ersten muss der Leistungsauftrag der Dienstleistungszentren für eine Aus- und Weiterbildung in Rheinland-Pfalz den erforderlichen Bedingungen angepasst werden. Zum Zweiten muss geprüft werden, inwieweit die bestehenden Strukturen und Ausbildungsstandorte in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg besser synergetisch genutzt und zukunftsweisend weiterentwickelt werden können.
Zum Dritten, es soll ein Hochschulkonzept unter Einbeziehung der Standorte in Hessen und BadenWürttemberg mit Modulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet werden.
Wir sind der Meinung, dass ein solches Konzept europaweit Modellcharakter hat.
Wir hatten bereits in der Vergangenheit im Plenum einige Male und auch im zuständigen Fachausschuss immer wieder über das Thema „Ausbildung und Verbesserung der Ausbildung im Bereich des Weinbaus“ diskutiert. Es ist unbestritten über alle drei Fraktionen hinweg, dass es immer sehr positiv ist, wenn wir uns im Bereich der Ausbildung engagieren und überlegen, inwieweit Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt werden kann. Deshalb war es uns seitens der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion so wichtig, dass die beiden vorliegenden Anträge, nämlich unser Antrag und der Antrag der SPDFraktion, in einer Anhörung mit den Betroffenen diskutiert werden.
Leider mussten wir feststellen – und das möchte ich unterstreichen –, dass die Argumente, die von den Anzuhörenden vorgebracht wurden, weder von der SPD noch von der Regierung berücksichtigt wurden.
In der Anhörung wurde sehr deutlich, dass das Modellprojekt, das wir seitens der Opposition angedacht haben, einen länderübergreifenden Studiengang, wenn überhaupt, einzurichten, mehr Zustimmung findet als der rheinland-pfälzische Alleingang, wie ihn die Landesregierung und die SPD vorschlagen.
Er wurde von den Anzuhörenden als der vernünftigere Weg tituliert. Interessant war, dass nicht nur die Anzuhörenden, die wir seitens der CDU- und der FDP-Fraktion benannt haben, sondern auch die benannten Anzuhörenden der SPD-Fraktion auf Nachfrage bestätigt haben, dass sie einen länderübergreifendes Konzept als das viel bessere Konzept erachten würden.
Frau Kollegin Fink, wir können gern noch einmal im Protokoll nachsehen. Das habe ich am Platz liegen. Zum Beispiel hat der junge Vertreter des Weinguts Ulrich Fuchs auf Nachfrage, was er davon hält, wenn wir ein länderübergreifendes Konzept mit der FH Geisenheim und Baden-Württemberg auf die Beine stellen, gesagt, das wäre sicherlich ein Konzept, das für die Synergien der Ausbildung besser wäre. Er hat dies bestätigt, und das war wohl ein Anzuhörender, den Sie benannt haben. Zumindest habe ich das als Ausschussvorsitzende so registriert.
Von daher bedauern wir es sehr, dass Sie überhaupt nicht eine Auswertung der Anhörung vorgenommen haben und auf Ihrem Konzept bestehen. Sie werden dies natürlich mit Ihrer absoluten Mehrheit umsetzen. Da haben wir gar keine Zweifel.
Als Pfälzerin sage ich Ihnen, es ist nichts so schlecht, dass es nicht für etwas gut ist. Aus Edenkobener Sicht in Nachbarschaft zu Neustadt sage ich, es war an der Zeit, dass das DLR Neustadt gestärkt wird. Dass Sie das jetzt über den Weg des Weinbaustudiengangs machen, ist für die Neustädter sicherlich positiv. Für uns im Weinbau
wäre es positiv gewesen, wenn Sie die Kritik der Anhörung aufgenommen und letztendlich das Anliegen unseres Antrags umgesetzt hätten.
Herr Minister, aber es gibt dann doch noch einige offene Fragen, die Sie – wie ich hoffe – entweder heute oder im zuständigen Fachausschuss beantworten. Wir werden uns noch das eine oder andere Mal mit dem Thema „Weinbaustudiengang“ beschäftigen müssen.
In der „RHEINPFALZ“ war gestern etwas über das mögliche Raumkonzept zu lesen, das wir in drei verschiedenen Bauabschnitten am DLR Neustadt bauen müssen. Es ist von mehreren Hörsälen die Rede. Es ist von Personalräumen die Rede. Dieses konkrete Raumkonzept wurde im Ausschuss noch nicht vorgestellt. Es wurde auch die Finanzierung nicht vorgestellt. Es ist doch schon sehr bezeichnend, wenn mir Pressevertreter mitteilen, dass sie hinter vorgehaltener Hand bestätigt bekommen, dass die Zahl, die Sie immer wieder im Ausschuss nennen, nämlich jährlich 900.000 Euro, bei Weitem nicht reichen wird, um diesen Studiengang ins Leben zu rufen.
Wir möchten die konkreten Zahlen wissen. Wir möchten wissen, welche Gelder für die Neubaumaßnahmen benötigt werden. Wir möchten wissen, welche Gelder für die Ausstattung benötigt werden. Wir möchten wissen, welche Gelder für das Personal benötigt werden. Das müssen wir letztendlich wissen.
Diejenigen, die sich mit der Materie beschäftigt haben, haben uns immer wieder bestätigt, dass dieser Weinbaustudiengang das Land Rheinland-Pfalz Minimum 5 Millionen Euro bis hin sogar zu 10 Millionen Euro kosten wird. Das kristallisiert sich immer mehr als Wahrheit heraus, und nicht die 900.000 Euro, die von Ihnen am Anfang genannt wurden. Das ist auch Ehrlichkeit, und so muss man auch mit dem Parlament umgehen, gerade jetzt, wo wir uns in den Haushaltsberatungen befinden.
Darum fordern wir Sie auf, dass Sie uns hier und im Fachausschuss endlich einmal die Zahlen zugrunde legen. Wir hoffen, dass Sie dann bereit sind, die wahren Zahlen zu nennen.
Grundsätzlich müssen wir uns noch intensiver um das Thema „Ausbildung im Bereich Weinbau“ kümmern; denn es reicht nicht, einen Weinbaustudiengang einzurichten und dann andere Teile zu vernachlässigen.
Wir müssen über das Thema „Techniker- und Meisterausbildung“ sprechen; denn es reicht nicht, wenn wir nur Diplom-Ingenieure im Weinbau haben. Wir bekommen immer wieder von den Betrieben gesagt, dass auch im Mittelbau gut qualifiziertes Personal im Bereich der Techniker und im Bereich der Meister notwendig ist.
Sie alle wissen, dass im Bereich der Technikerausbildung einiges im Argen liegt. Wenn man sich die Durchfallquote bei der letzten Meisterprüfung anschaut, so ist diese alarmierend und zeigt, dass wir einiges tun müssen. Dies wird in Zukunft Aufgabe im Fachausschuss sein. Ich glaube deswegen, dass wir uns noch öfter um
das Thema „Ausbildung im Bereich Weinbau“ kümmern müssen. Ich hoffe nicht, dass die Befürchtungen, die immer wieder zu lesen sind, zutreffen, dass der Weinbaustudiengang in Rheinland-Pfalz ein Bachelor „light“ wird.
Herr Minister, Sie haben in der Antwort auf eine Nachfrage des Herrn Kollegen Eymael gesagt, dass Sie auf der Basis des jetzigen Umstrukturierungsprogramms dies fortschreiben wollen. Sehen Sie dann auch vor, dieses Umstrukturierungsprogramm ein Stück zu entbürokratisieren und an den lang kritisierten Punkt, wie z. B. die Zeilenbreite, die Mindest- und die Höchststockzahl aussehen sollen, heranzugehen und dies flexibler zu gestalten?
Herr Minister, plant die Landesregierung auch eine mögliche Umverteilung der Mittel von der ersten in die zweite Säule?
Herr Minister, Sie haben bereits davon gesprochen, dass es einen Katalog der Dinge gibt, die möglicherweise gefördert werden können. Sie haben relativ wenig darüber verraten, was die Landesregierung plant und vorhat. Darum meine konkrete Frage: Planen Sie in der ersten Förderperiode, die Möglichkeit der „grünen Weinlese“ zu fördern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission zur EU-Weinmarktreform hätten sicherlich drastische Wettbewerbsnachteile für unsere rheinland-pfälzischen Weinbaubetriebe mit sich gebracht und viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Die Bestrebungen von Herrn
Minister Seehofer und – ich füge auch ausdrücklich hinzu – von Herrn Minister Hering sowie die gemeinsamen Bestrebungen aller im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Parteien, aber auch aller in der Weinwirtschaft und den Weinbauverbänden organisierten Winzerinnen und Winzer haben dazu geführt, dass wir einen Kompromiss erreichen konnten, der zwar sicherlich nicht in allen Punkten dem entspricht, was wir uns vorgestellt haben, von dem wir aber im Nachhinein sagen können, dass wir mit einem blauen Auge davongekommen sind.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde auch ein nationaler Finanzrahmen beschlossen, der es zukünftig den Mitgliedstaaten ermöglicht, eigene nationale Fördermaßnahmen für die Weinwirtschaft festzulegen.
Wir seitens der CDU-Fraktion und seitens der FDPFraktion haben heute unsere beiden Mündlichen Anfragen zur Aussprache gestellt, um die Frage zu klären, wie sich die Landesregierung vorstellt, die Mittel, die im nationalen Finanzrahmen zur Verfügung stehen, einzusetzen. Herr Minister, ich hätte mir in einigen Punkten schon eine definitive Aussage von Ihnen gewünscht und keine Ausführungen wie beispielsweise „wir prüfen“ und „wir diskutieren“; aber Sie haben nun in der Aussprache noch einmal die Möglichkeit, auf die einzelnen Punkte einzugehen.
Die CDU-Fraktion begrüßt Ihre Aussage zum Thema „RTK“. Ich weiß, dass Gespräche mit Kellereien stattgefunden haben und es auch den Vorschlag gab, möglicherweise noch in diesem Jahr den Betrag vor die Klammer zu stellen. Ich begrüße Ihre Aussage, dass Sie keine Übergangslösung akzeptieren werden; denn wir hätten uns gegenüber der EU-Kommission mit der Argumentation, die wir hinsichtlich der Saccharose vertreten haben, sicherlich unglaubwürdig gemacht. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir deutlich sagen, dass es keine Übergangslösung geben wird.
Wir brauchen in Rheinland-Pfalz ein Strukturförderungsprogramm. Ich möchte einige Punkte aufzählen, die nach unserer Auffassung dazugehören. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dazu Stellung beziehen könnten. Herr Eymael hat bereits das Thema der Unterstützung der Weinvermarktung insbesondere in den Drittlandsmärkten angesprochen. Es stellt sich nur die Frage, ob die Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro oder 3 Millionen Euro, die bereits im Raum standen, vom DWI überhaupt verwendet werden können, da diese Mittel kofinanziert werden müssen. Das DWI hat bereits sehr vorsichtig infrage gestellt, ob es diese Mittel sofort verwenden kann oder ob wir nicht versuchen sollten, gemeinsam mit dem DWI auch die regionale Gebietsweinwerbung hinzuzuziehen, die davon profitieren könnte, um letzten Endes auch Drittlandswerbung betreiben zu können.
Sie haben von der Beibehaltung des Umstrukturierungsprogramms gesprochen, aber Sie wissen noch nicht genau, wie die Rahmenbedingungen dafür aussehen können und ob wir das Programm grundsätzlich so beibehalten können. Es wird über die völlige Freigabe der Sortenliste nachgedacht, und in diesem Zusammenhang wird von unternehmerischer Freiheit gesprochen. Es überrascht mich, dies aus dem Mund eines SPD
Ministers zu hören; aber wenn dies die Zielrichtung der neuen Weinbaupolitik der Landesregierung ist, können wir von der CDU-Fraktion dies nur sehr begrüßen. Es ist wichtig, dass wir die Sortenliste freigeben und es letzten Endes den Winzern überlassen, unternehmerisch zu entscheiden, für welche Sorten sie das Klientel haben. Wir wollen ihnen vom Staat nicht vorschreiben, welche Sorten sie anzupflanzen haben.
Aber wir sollten im Zuge des Umstrukturierungsprogramms über viele bürokratische Hürden sprechen, die in das neue Programm nicht mehr aufgenommen werden sollten. Dies ist zum einen die Zeilenbreite, zum anderen die Mindest- und die Höchststockzahl. Für sie gilt das Gleiche, was ich schon zu der Sortenliste ausgeführt habe.
Wir brauchen eine Überprüfung der Ausfallzeiten bzw. der Höhe des Einkommensausfalls bei Neuanlagen. Der Berufsstand sagt zu Recht, dass 7.500 Euro pro Hektar, die momentan gezahlt werden, bei weitem nicht ausreichen.