Ralf Witzel
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Umfeld der heutigen Haushaltsberatungen wird mit der Coronapandemie durch eine internationale Notlage großen Ausmaßes geprägt, also durch externe Faktoren – noch stärker, als wir dies zuletzt in den Jahren 2008 und 2009 bei der globalen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise erlebt haben.
Die FDP-Landtagsfraktion kämpft dafür, mit den richtigen Weichenstellungen und intelligenten Investitionen in die Zukunft unseres Landes möglichst schnell den Krisenmodus zu überwinden und NordrheinWestfalen wieder zu einem modernen Aufsteigerland zu machen.
Die Landesregierung schlägt dem Parlament mit dem neuen Haushalt etliche Maßnahmen vor, die unser Land nach vorne bringen und der Konjunkturbelebung dienen sollen. Hier nur einige Beispiele:
Bei Bildung und Betreuung gibt es qualitative Verbesserungen und einen quantitativen Ausbau. Für frühkindliche Bildung in den Kitas stehen insgesamt über 550 Millionen Euro bereit – zusätzlich. Unsere Schulen profitieren von 2.750 neuen Lehrerstellen und 570 Schulverwaltungsassistenten.
Die Maßnahmen kommen insbesondere dem Masterplan Grundschule und den Berufskollegs zugute.
Die innere Sicherheit profitiert von 2.760 Kommissaranwärtern und zusätzlichen 500 Tarifbeschäftigten für den polizeilichen Verwaltungsdienst. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein historischer Einstellungsrekord im Kampf für den Rechtsstaat sowie gegen Kriminalität, Clans, Gewalt und Extremismus.
Investitionen von über 300 Millionen Euro dienen einer größeren Digitalisierung in der Landesverwaltung und bei der Gigabit-Strategie.
Die Kommunalfinanzen profitieren mit einer Rekordauszahlungssumme von 13,6 Milliarden Euro vom neuen kommunalfreundlichen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Die realen Steuerausfälle der Verbundmasse werden vom Land kompensiert und über 970 Millionen Euro kreditiert, damit sich die Kommunen mit ihrer Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten auch weiter betätigen können. Das ist auch richtig so. Viele wichtige Dienstleistungen für unsere Bürger werden nämlich vor Ort erbracht.
Die Coronafolgen werden in den Kommunalhaushalten weiter isoliert. Wir behandeln diese fiskalisch so, als ob es die Pandemiefolgen dort nicht gäbe.
Das Land verfährt auch in eigener Angelegenheit identisch: Der Stammhaushalt wird nach der Mittelfristigen Finanzplanung zum Prognosezeitpunkt Ende 2019 aufgestellt, also unmittelbar vor Eintritt der Coronawelle. Die Finanzierung der dafür notwendigen Mehrausgaben erfolgt über Rücklagen, Auflösungen und den Rettungsschirm, also eine Neuverschuldung, die ab 2024 in Raten vollständig zurückgezahlt wird.
Da wir keinen Blick in die Glaskugel werfen können, müssen wir mit Unsicherheiten leben. Wir wissen nicht, welche finanziellen Rückschläge wir in unserem Land noch durch Corona erleiden müssen. Wir müssen außerdem mit Risiken leben, was in der Eurozone, beim Brexit oder geopolitisch passiert.
Klar ist, dass viele Fragen von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängen werden. Daher hat sich die NRW-Koalition dafür entschieden, unseren Bürgern wieder Mut zu machen und neue Perspektiven zu
eröffnen, indem wir nicht nur die Rezession verwalten, sondern am Aufschwung arbeiten.
Zukunft gestalten statt Krisen verwalten: Das ist unsere maßvolle und möglichst generationengerechte Antwort, wie Haushaltspolitik in der aktuellen Lage gestaltet werden kann.
Schon der griechische Philosoph Aristoteles wusste vor über 2.300 Jahren: Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Es gibt in Nordrhein-Westfalen also keine risikoreiche Vollbremsung mit radikalen Ausgabenkürzungen, aber ebenso wenig Freibier für alle aus dem Füllhorn des Steuerzahlers, der dann die Zeche dafür zahlen muss, ob über Negativzinsen, Steuererhöhungen oder eine galoppierende Inflation.
Wir setzen neben akuten Hilfen auf zielgerichtete Zukunftsinvestitionen, die die Konjunktur stabilisieren und schnell wieder eine Erholung mit neuem Wachstum ermöglichen sollen. Erste Indikatoren zur Geschäftserwartung vermitteln uns Anlass zur Hoffnung.
Kritik an diesem Mittelweg der Koalition kommt aus zwei Richtungen, was ich hier auch gar nicht verschweigen will. Auf der einen Seite sagen Ökonomen und Verbände, die massive Schuldenaufnahme gehe viel zu weit. Auf der anderen Seite startet die Opposition einen Überbietungswettbewerb nach der Methode Scholz, welche Milliarden denn noch alle bewilligt werden können und sollen, und kritisiert, vom Rettungsschirm sei noch nicht genug Geld ausgegeben. Zu beidem will ich ausdrücklich Stellung beziehen.
Unser Ziel ist es doch nicht, als Selbstzweck möglichst 25 Milliarden Euro schnell auszugeben, sondern, den Ziehungsrahmen durch konjunkturelle Belebung idealerweise gar nicht vollständig zu benötigen. Solide Finanzen in einem Staat, der rechnen kann, waren, sind und bleiben unser Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir wollen neue Schuldenberge niedrig halten und alte absehbar abtragen. Das ist unser Anspruch an eine generationengerechte Politik. Mit dieser Haltung unterscheiden wir uns wohltuend vom Bund und von der EU.
Folgende Zahlen verdeutlichen den Unterschied: Bundesfinanzminister Scholz steckt schon im Wahlkampfmodus und betreibt eine Schuldenproduktion am Fließband.
Er plant übereinstimmenden Medienberichten zufolge in diesen Tagen eine Rekordneuverschuldung in schwindelerregender Höhe von rund 160 Milliarden Euro.
Das sind mehr als 4,5 % des Bruttoinlandsproduktes. Damit überschreitet er die Grenze der Maastricht-Kriterien deutlich. Die Schuldenquote im Bund steigt damit von 60 % vor dem Corona-Ausbruch auf deutlich über 75 % bis Ende 2021 an.
Zum Vergleich: Das Land bedient sich auf der anderen Seite zum Haushaltsausgleich 2021 eines Mittelabrufs aus dem Rettungsschirm in Höhe von 4,6 Milliarden Euro. Das entspricht 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts in Nordrhein-Westfalen. Die Schuldenquote steigt damit bis Jahresende 2021 von 24 auf 27 % an.
Diese Zahlen zeigen den Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Politik der Spendierhosen beim Bund wird exemplarisch auch beim neuen Kurzarbeitergeld deutlich. Zufällig bis zum Termin nach der Bundestagswahl wird das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 % erhöht und für eine Bezugsdauer von 24 Monaten ohne jede Gegenleistung gezahlt. Dieses System wird zum Fehlanreiz, wenn die Konjunktur hoffentlich 2021 wieder anspringt.
Und der Bund macht noch etwas strukturell anders als Nordrhein-Westfalen. Er verstaatlicht Unternehmen. Wie früher bei der Commerzbank hat er es jetzt bei der Lufthansa getan und plant es noch an weiteren Stellen, unter anderem wahrscheinlich bei thyssenkrupp.
Diesen Weg lehnen wir als ordnungspolitisch falsch ab. Wir machen das genaue Gegenteil. Wir haben mit der Privatisierung der Spielcasinos bei
WESTSPIEL begonnen, die jahrelang Millionenverluste produziert haben, und sorgen so für neue Einnahmen des Landes durch Konzessionsvergabe an Private.
Die EU macht es ebenfalls nicht solider als der Bund. Sie verdoppelt rein schuldenfinanziert ihre Ausgaben im neuen Finanzrahmen auf 1,8 Billionen Euro. Sie nimmt für den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds erstmals eigene Schulden am Kapitalmarkt auf, und zwar in Höhe von 750 Milliarden Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen investiert zukünftig mehr, nämlich im Kernhaushalt fast 9 Milliarden Euro. Der letzte rot-grüne Haushalt hat an der Stelle 7 Milliarden Euro enthalten.
Unseriös ist die Politik der Opposition, immer nur mehr neue Schulden zu fordern. Das zeigen auch Ihre Haushaltsanträge. Wer wie die SPD dreistellige Millionenbeträge für kostenlosen ÖPNV verschleudern will, verbrennt nicht nur Geld, sondern verschärft damit auch die Infektionsprobleme massiv, wenn sich die Massen dann eng in öffentliche Verkehrsmittel hineinzwängen werden.
Und ausgerechnet die Grünen, die die vollständige Rodung des Hambacher Forstes selbst beschlossen haben, wollen diesen jetzt auf Steuerzahlerkosten von RWE erwerben. Wenn einem jemand empfiehlt, schuldenfinanziert Millionen für besetzte Baumhäuser mit Linksextremisten und Gewaltchaoten auszugeben,
die mit Fäkalien und Munition um sich schleudern, dann weiß man, meine sehr geehrten Damen und Herren: Dieser Ratgeber ist kein Freund, der es gut mit einem meint.
Das ist eher ein Konjunkturprogramm für grüne Ideologie, die unser Land schon viel zu oft zurückgeworfen hat.
Deshalb zum Schluss ein wichtiger Hinweis auch für Sie von der Opposition: Unterstützen Sie einen maßvollen Weg in der Haushaltspolitik. Haushaltspolitik, Arbeitslosenquote, Zukunftsperspektive und Sozialleistungskosten stehen und fallen mit einer baldigen konjunkturellen Belebung. Sie ist Grundlage für die weitere Entwicklung.
Deshalb treten wir unverändert für eine evidenzbasierte und risikoorientierte Strategie im Umgang mit der Coronapandemie ein. Massive Grundrechtseingriffe, beispielsweise …
… in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, sind nur zulässig und berechtigt, wenn sie sachlich erwiesenermaßen notwendig sind.
Daher dürfen wir nicht ganzen Branchen pauschal von Montag bis Sonntag einen Ruhetag verordnen
und sie damit für weitere Monate dauerhaft in den Winterschlaf schicken.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen Sie den Haushalt in seiner Grundkonstruktion. Solidität ist und bleibt unsere Linie. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Möglichkeit berufstätiger Eltern, erkrankte Kinder zu Hause betreuen zu können, ist ein wichtiger Baustein bei der Eindämmung des Coronainfektionsgeschehens. Um den Regelbetrieb in Schulen und Kitas nicht zu gefährden, erwarten die Einrichtungen folgerichtig, dass Eltern ihre Kinder bereits bei leichteren Krankheitsanzeichen zur Infektionsprävention vorsorglich selbst zu Hause betreuen.
Berufstätige Eltern stehen dann vor der Frage, wie sie kurzfristig die Betreuung organisiert bekommen. In der Vergangenheit hatten nicht wenige Eltern das Glück, dass in der Nähe wohnende Großeltern wie selbstverständlich in solchen Situationen zur Entlastung mit eingesprungen sind. Da viele Großeltern allein aufgrund ihres Alters in der aktuellen Pandemielage zur Risikogruppe zählen, kommt diese subsidiäre Familienhilfe bei noch ungeklärten Krankheitssymptomen häufig nicht infrage. Für viele Eltern ist daher gegenwärtig die eigene Betreuung erkrankter Kinder die einzige Option.
Das Fünfte Sozialgesetzbuch sieht für gesetzlich versicherte Angestellte einen Freistellungsanspruch vor, sofern die Betreuung oder Pflege eines maximal zwölf Jahre alten Kindes nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist und diese nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person dort übernommen werden kann. Der Freistellungsanspruch beträgt grundsätzlich pro Kalenderjahr und Kind längstens zehn Arbeitstage, bei alleinerziehenden Eltern maximal 20 Arbeitstage. Der generelle Freistellungsanspruch kann vom Arbeitgeber auch nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes gibt es hingegen nicht. Sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag eine arbeitgeberseitige Lohnfortzahlung nicht vorsieht, zahlt die GKV für die Dauer dieser Kinderkrankentage eine Lohnersatzleistung. Der Arbeitnehmer bekommt während dieser Zeit 70 % seines Bruttogehalts bis zur Deckelungshöhe von 90 % seines Nettogehalts.
Bei privat versicherten Angestellten besteht dieser Rechtsanspruch aus dem Sozialgesetzbuch hingegen nicht. Privatversicherte müssen ein mögliches Tagegeld für Ausfallzeiten wegen Krankheit eines Kindes gesondert versichern. Auch für Beamte des Bundes und der Länder gilt die Regelung des Fünften Sozialgesetzbuchs nicht. Im Fall von erkrankten Kindern besteht hier allerdings ein Anspruch auf vier Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der vollen Bezüge.
Diese unterschiedliche Behandlung mag auf den ersten Blick verwundern. Zur Erläuterung sei gesagt, dass das Land auf Beamte insbesondere zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen wie bei der öffentlichen Sicherheit und Verwaltung oder auch im Bildungssystem zurückgreift. Um auch in Krisenzeiten diese kritischen Infrastrukturen aufrechterhalten zu können, gehen Bedienstete mit Beamtenstatus eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Dienstherrn ein.
Dafür genießen unsere Landesbeamten dann eine besondere Behandlung – exemplarisch sei an dieser Stelle nur der frühe und privilegierte Zugang zur Kindernotbetreuung in Kitas und Schulen in der Pandemie genannt, während angestellte Eltern zur Kinderbetreuung nicht selten auf Teile ihres Jahresurlaubs zurückgegriffen haben.
Ungeachtet bestehender Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten hat Familienminister
Dr. Joachim Stamp frühzeitig eine Diskussion darüber angestoßen, inwieweit die geltenden Regelungen in den jeweiligen Systemen in der aktuellen Coronasondersituation an ihre Grenzen stoßen.
Ausgangspunkt ist, dass einige berufstätige Eltern ihre Kontingente zur Betreuung erkrankter Kinder für das laufende Kalenderjahr bereits weitgehend aufgebraucht haben. Angesichts der jetzt nahenden Virussaison darf dieser Engpass nicht dazu führen, dass Kinder aufgrund ungelöster Betreuungsfragen mit Krankheitssymptomen zur Schule oder in die Kita gehen müssen.
Ein Ergebnis dieser Debatte ist, dass die Kinderkrankentage als Sonderregelungen bei gesetzlich versicherten Angestellten bundesweit einmalig für das Jahr 2020 aufgestockt werden. Bei attestierten Krankheitsfällen können Elternteile pro Kind jeweils fünf weitere Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende bis zu zehn weitere Tage.
Mit diesem Antrag, der heute zur Beratung vorliegt, bringen wir für die verbeamteten Eltern unseres Landes eine vergleichbare befristete Lösung für das Jahr 2020 auf den Weg. Analog wird die Inanspruchnahme von fünf zusätzlichen Kinderkrankentagen pro Kind ermöglicht. Damit leistet die NRW-Koalition einen weiteren wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in unserem Land.
In der aktuellen Situation ist die befristete Ausweitung der Betreuungsmöglichkeit von erkrankten Kindern insbesondere als ein klares Bekenntnis zur Vereinbarkeit von Kindern und Berufstätigkeit und damit auch als ein weiteres Attraktivitätssignal für den öffentlichen Dienst zu verstehen.
Wir als NRW-Koalition arbeiten daran, die besten, qualifiziertesten Kräfte für den öffentlichen Dienst anzuwerben und dort zu binden. In diesem Sinne bitten wir Sie für den vorliegenden Vorschlag um Ihre Unterstützung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiger Politikschwerpunkt der NRW-Koalition ist bekanntlich die Verbesserung der inneren Sicherheit. Dies ist ein zentrales Wahlversprechen der FDP im Jahr 2017 gewesen, mit dem der Politikwechsel in NordrheinWestfalen durch Abwahl von Rot-Grün gelungen ist.
Seit 2017 hat das Land daher seine Anstrengungen gegen die Organisierte Kriminalität verstärkt, schaut auch bei der Bekämpfung der Clankriminalität von Großfamilien viel genauer auf die zahlreichen kriminellen Aktivitäten
und bekämpft diese.
Schätzungen gehen von einer bereits vorhandenen Kriminalität bei Geldwäsche in einer täglichen Millionengrößenordnung aus. Unser Ziel ist es ausdrücklich, die Strukturen auszutrocknen, die Organisierte Kriminalität ermöglicht. Organisierte Kriminalität, Schattenwirtschaft, Geldwäsche und Terrorfinanzierung sind eben kein Kavaliersdelikt, sondern gehören konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.
Zu Beginn der Regierungsverantwortung 2017 hat die NRW-Koalition daher die Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung, kurz: EOKS, zu einem in Deutschland einzigartigen ressortübergreifenden Ermittlerteam gegen Terrorfinanzierung, OK und Geldwäsche weiterentwickelt.
Die Ermittlergruppe bündelt seitdem Erfahrungen und Instrumente aus dem Landeskriminalamt, den
Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung, um kriminelle Strukturen in den Bereichen „Clankriminalität“, „gewerbsmäßige Geldwäsche“, „organisierter Sozialleistungsmissbrauch“ oder „Immobilienbetrug“ aufzudecken und diesen dann mit entschiedener Härte unseres Rechtsstaats entgegenzutreten.
Diese Entschlossenheit ist auch dringend geboten. Nicht selten bilden die neuen Formen der organisierten Finanzkriminalität gar die finanzielle Grundlage für global aufgestellte terroristische Vereinigungen.
In der konkreten Arbeit der Ermittlergruppe helfen Bedienstete aus der Finanzverwaltung beispielsweise bei Investigationen in staatsschutzrelevanten Deliktfeldern mit steuerstrafrechtlicher Relevanz oder steuern ihre IT-Expertise bei Cybercrime-Fahndungsmaßnahmen bei. Das Landeskriminalamt bringt erfolgreich seine kriminalpolizeiliche Expertise in das Ermittlerteam ein, während eigens abgestellte erfahrene Staatsanwälte eine effektivere und schnellere Strafverfolgung ermöglichen.
Erste beachtliche Ermittlungserfolge deuten darauf hin, dass der ressortübergreifende und interdisziplinäre Ansatz die erhofften Synergien liefern kann und Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle bei der OKVerfolgung einnehmen wird.
Ein jüngstes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit der noch jungen Ermittlungsgruppe ist die Razzia im November 2019 im Raum Duisburg gegen eine Bande, die weit über 200 Millionen Euro offenbar zu Geldwäschezwecken am legalen Bankensystem vorbei ins Ausland geschleust hat. Diesem zunehmenden Professionalisierungsgrad krimineller Netzwerke müssen wir mit bester Vernetzung und innovativen Organisationsstrukturen entgegentreten.
Unser aller Ziel hier im Hohen Hause sollte es sein, den beherzten Kampf gegen die OK und vor allem gegen die organisierte Finanzkriminalität fortzusetzen und mit einem 360-Grad-Ansatz weiter zu intensivieren. Die Bekämpfung der Clankriminalität spielt dabei eine ganz wichtige Rolle und ist ferner ein Politikschwerpunkt im Rahmen der Ruhr-Konferenz.
Ich zitiere aus einem Befund des Landeskriminalamtes zum Lagebild Clankriminalität in der Presseinformation des Innenministeriums vom 15. Mai 2019:
„In ihrem Lagebild kommt die Polizei zu dem Schluss, dass Clans im ganzen Land aktiv sind, ein Schwerpunkt aber in den Metropolen des Ruhrgebietes liegt. … Neben offen illegalen Aktivitäten (Rauschgifthandel, Glücksspiel, Sozial- leistungsbetrug) betreiben Clanmitglieder auch scheinbar legale Geschäfte (Autohandel, Sicher- heits-Dienstleistungen, Schlüsseldienste), meist mit dem Ziel zu betrügen, Geld zu waschen oder als Tarnung für kriminelle Vorhaben.
Das Lagebild weist zehn Clans aus, die alleine für einen Großteil (rund 30 Prozent) der erfassten
Straftaten verantwortlich sind. Das sind schon Mafia-Strukturen und Parallelwelten, in denen die Missachtung von Recht und Gesetz von einer Generation auf die nächste weitergegeben wird.“
Es haben sich in den letzten Jahren in unserem Land kriminelle Systeme etabliert, wie das beleglose Hawala-Banking, die wir in den Blick nehmen wollen. Vorschläge der SPD in ihrem Entschließungsantrag wie eine Beweislastumkehr bei Vermögensabschöpfungen müssen zur wirksamen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geprüft und einer Verhältnismäßigkeitserwägung unterzogen werden. Wenn wir Bedarf zur Nachsteuerung sehen, werden wir handeln.
Umgekehrt gilt für die FDP-Landtagsfraktion: Eine bloß symbolische Gesetzesänderung bringt nichts, wenn sie das Strukturproblem nicht löst oder einen unvertretbaren Grundrechtseingriff darstellt.
In diesem Sinne werden wir weiterhin in diesem Politikfeld Verantwortung übernehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD hat leider eine unvollständige Überschrift. Sie fordern einen „Haushalt für die Vielen“ und haben danach das Substantiv „Schulden“ vergessen.
Die Beschreibung der Coronakrise und ihrer Folgen ist im Antrag nicht ganz verkehrt. Aber das reicht eben nicht aus.
Die FDP-Landtagsfraktion sieht ihre Aufgabe darin, Menschen und Betrieben zunächst überbrückende Hilfen befristet zukommen zu lassen. Danach muss es aber schnellstmöglich wieder nach vorne gehen. Wir wollen und müssen Menschen Mut machen und Optimismus verbreiten statt Depression.
Ihre Entscheidung zum Dauerkurzarbeitergeld XXL sorgt eben nicht für eine schnelle Aktivierung aller Potenziale, für Aufbruch, für Wachstum und für Produktivität, sondern schönt die Statistik und erhält auch dauerhaft unwirtschaftliche Betriebe auf Kosten der Allgemeinheit.
Daran, Herr Kollege, dürfen wir uns nicht automatisch gewöhnen.
Die Forderungen im Antrag der SPD sind kein Gesamtkonzept, sondern ein Steinbruch. Sie bedienen verschiedene Zielgruppen, die querbeet Geschenke in Aussicht gestellt bekommen. Das ist ein typischer
Oppositionsantrag nach Ihrem beliebten Motto „Gute Schulden 2020“, den niemand, der in Verantwortung steht, ernsthaft so beschließen würde.
Ich will das an ausgewählten Beispielen deutlich machen. Sie haben es gerade angesprochen, Herr Kollege: Da kommt zum Ersten Ihr Ladenhüter „Altschuldenübernahme“. Sie werben erneut für eine Stunde null, in der die Schulden von den Kommunen über Nacht zum Land gedrückt werden – als ob NRW mit über 140 Milliarden Euro Schulden nicht bereits selbst eine erdrückende Schuldenlast zu tragen hätte.
Deshalb sagen wir: Nur Maßnahmen zum Schuldenabbau sind eine Problemlösung, aber doch keine reine Schuldenverlagerung.
Auch die Fehlanreize eines solchen Schuldenschnitts ignorieren Sie völlig. Solide wirtschaftende Kommunen werden bestraft, andere für ihre jahrzehntelangen Sünden noch belohnt.
Ich gebe Ihnen ein zweites Beispiel. Jetzt in der Coronakrise fordern Sie höhere Lehrergehälter, mindestens A13 für alle. Das bedeutet jährliche Mehrkosten von dauerhaft 750 Millionen Euro.
Man kann in der Sache aus guten Gründen dafür oder dagegen sein. Diese Diskussion führen wir fachlich an anderer Stelle. Aber für Corona ist das doch kein Lösungsbeitrag. Es hilft ja nicht einmal gegen den Lehrermangel; denn das Problem des Engpasses ist, wie Sie wissen, ein völlig anderes.
Wir schreiben genügend Stellen aus. Es gibt auch genügend Studenten, die studieninteressiert sind, aber seit Jahren deutlich zu wenig Studienplätze. Deshalb weiten wir diese in den Bereichen aus, in denen Sie sie in Ihrer Regierungszeit so knapp bemessen hinterlassen haben. Da haben wir viel an ausbildungsbereiten jungen Menschen versäumt, die einfach nicht den Zugang bekommen haben. Dann sähe heute die Lehrerversorgung ganz anders aus.
Zum Dritten schreiben Sie: „Ausbau der Schulsozialarbeit“. Ja, was ist denn der reale Sachverhalt? Die Bundesregierung mit SPD-Beteiligung zieht sich daraus zum Jahresende zurück!
Wir haben von Beginn an – das ist nichts Neues, Herr Kollege – in den Koalitionsvertrag geschrieben:
Wir sorgen dafür, dass das in Nordrhein-Westfalen fortgeführt wird. Das ist doch nichts, was Sie jetzt an uns adressieren können, um das hier zu kritisieren.
Sie machen mit der SPD den Rückzug, und wir erhalten hier die Strukturen. Das ist doch die Realität.
Ansonsten darf ich mich meinem Vorredner in wichtigen Punkten anschließen. Von Schwarz-Gelb sind Coronahilfen auf den Weg gebracht worden, die über Bundesprogramme hinausgehen – im Bereich von Solo-Selbstständigen, Ausweitungen von Soforthilfen für Betriebe mit 10 bis 50 Arbeitnehmern, flankiert mit großzügigen Landesbürgschaften.
Coronaunterstützung für Kommunen hat es von der NRW-Koalition bereits umfangreich gegeben. Es wird sicherlich auch nicht dauerhaft nur bei dem heute Beschlossenen bleiben.
Die Steuereinnahmenausfälle haben wir aufgefangen.
Wir haben die ÖPNV-Mindereinnahmen leistungslos kompensiert und den Kommunen über das Haushaltsrecht durch Isolierung der Coronakomponente im Kommunalhaushalt uneingeschränkte Handlungsfreiheit ermöglicht.
Außerdem hat es in diesem Land – das haben wir hier alles schon beraten – ein Konjunkturpaket gegeben, das jetzt mit der ersten Tranche auf den Weg gebracht wurde: öffentliche Investitionen auf einem aktuellen Rekordhoch mit einem Fokus auf Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Verkehrswegebau und zukünftige Gesundheitsvorsorge.
Deshalb sage ich abschließend: Zur Wahrheit gehört bei all dem, was wir gemacht haben, aber auch, dass sich das Land in den letzten Wochen und Monaten in Rekordhöhe neu verschuldet hat, um mit der Coronakrise umzugehen. Jetzt kann man nicht ständig noch eine Schippe drauflegen. Mit jeder Neuverschuldung geht auch eine gewaltige Verantwortung für die kommende Generation einher, die diese Schulden irgendwann einmal zurückzahlen muss.
Angesichts dieses historischen Schuldenstandes im letzten Jahr haben viele junge Menschen auf der Straße für die Perspektiven der jungen Generation demonstriert. Sie haben das leider freitags während der Schulzeit gemacht.
Jetzt wäre es an der Zeit, den Fokus auf die Frage der Generationengerechtigkeit im Bereich der Finanzen zu richten. Das Notwendige muss getan werden. Aber hier alles mit dem Füllhorn auszugießen, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern, ist keine seriöse Politik, bei der wir mitgehen könnten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen von EPOS.NRW arbeitet die Landesregierung bereits seit vielen Jahren an Reformoptionen für das Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Prozesse sind unabhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation in den letzten Jahren vorangetrieben worden.
Die Frage meines Vorredners, warum das eine oder andere in den Prozessen ein bisschen Zeit braucht, ist aus unserer Sicht einfach zu beantworten: Wenn eine Konzeption auf den Weg gebracht werden soll, die perspektivisch zu einer grundlegenden Veränderung des Rechnungswesens führen kann, soll das natürlich mit Bedacht, evaluiert und faktenbasiert erfolgen. Dabei kommt es schon auf Gründlichkeit an.
Angedacht ist die Einführung eines neuen Rechnungswesens mit einer Kosten- und Leistungsrechnung, die später einmal die Grundlagen für ein Finanz- und Wirtschaftlichkeitscontrolling bieten soll.
Die Prozesse zur weiteren Erprobung von EPOSKomponenten werden aktuell sogar von dem eigenen Unterausschuss Modernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses parlamentarisch begleitet.
Gegenwärtig sammeln wir im Rahmen von Modellversuchen mit ausgewählten Budgeteinheiten wichtige Praxiserfahrungen, wie sich die diskutierte Umstellung auf Produkthaushalte möglicherweise realisieren lassen könnte und welchen Konzeptions- oder Änderungsbedarf es dabei noch gibt. Genau das wollen wir in der eben angesprochenen Gründlichkeit tun und deshalb den zweiten Schritt nach dem ersten gehen.
Die FDP-Landtagsfraktion ist jedenfalls gespannt auf die weiteren Arbeitsergebnisse und Erfahrungen, die wir dann gern gründlich analysieren und evaluieren wollen. Uns interessieren im weiteren Prozess beispielsweise folgende Fragen:
Steht der erhoffte Mehrwert einer Umstellung in adäquater Relation zu einem möglichen Mehraufwand in den Häusern, oder muss diesbezüglich nachgesteuert werden?
Wo stoßen theoretisch gute Gedanken bei ihrer Umsetzung in der Praxis vielleicht an ihre Grenzen?
Wie sicher gehen die Bediensteten mit den neuen Arbeitsanforderungen um?
Wo und wie müssen zumeist SAP-basierte Softwarelösungen aber auch angepasst und weiterentwickelt werden?
Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2017 entschieden, alle dezentralen Ressourcen und Kompetenzen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von SAP-basierten Softwarelösungen beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, also IT.NRW, zu bündeln.
Insofern handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf nicht um ein Spezifikum, das nur EPOS und die Finanzverwaltung betrifft, sondern es ist die generelle strategische Vorgehensweise über alle Ressorts hinweg. Dadurch soll sukzessive ein beachtliches Kompetenzzentrum entstehen, das eine zentrale Rolle bei der Digitalisierungsstrategie unserer Landesverwaltung und deren Umsetzung spielt.
Das Finanzministerium plant im Zuge dieser Kompetenzbündelung, jetzt auch die weitere IT-Betreuung des EPOS.NRW-Projektes vom Landesamt für Finanzen an IT.NRW zu übertragen, wie dies in dem Gesetzentwurf der Landesregierung dargestellt ist.
Wir stehen diesem Plan nicht im Weg und unterstützen ihn gerne, wenn die Landesregierung dadurch eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes verspricht. Von der Übertragung erhoffen wir uns jedenfalls neben angenommenen wertvollen Synergien insbesondere, dass das EPOS-Projekt durch unsere Experten bei IT.NRW auch in Zukunft die bestmögliche ITUnterstützung und -begleitung erfährt.
Das LaFin wurde im Jahr 2013 als Landesbehörde gegründet und ist mit seinen derzeit rund 370 Beschäftigten nach eigener Darstellung eine junge und noch wachsende Behörde. Daran ändert sich nichts, auch wenn mal Aufgaben im Bereich von EPOS an IT.NRW abgegeben werden.
Dem LaFin bleiben viele wichtige Aufgaben. Wir haben es in den letzten Monaten gestärkt, besonders seit Juli 2019 durch die Übertragung der Zuständigkeit für den Rückgriff beim Unterhaltsvorschussgesetz, UVG. Das wird sicherlich neben der Funktion der Landeshauptkasse, die das LaFin weiter wahrnimmt, eine der Kernaufgaben sein.
Zu seinen Aufgaben zählt auch das landesweite Personalmarketing mit Karriere.NRW und dem Projekt „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“, das angesichts von über 1.000 Beamten, die jedes Jahr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand treten, für die Finanzverwaltung sehr wichtig ist.
Insofern gehen dem LaFin wichtige und sinnvolle Aufgaben nicht verloren, auch wenn EPOS zukünftig vollständig bei IT.NRW liegt.
Diesen Weg sollten wir gemeinsam gehen und uns dann freuen, wenn die seitens der Landesregierung versprochenen Synergien in den nächsten Monaten eintreten. Insofern werbe ich für Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag werben die Grünen dafür, das sogenannte Bodenwertmodell als grünes Grundsteuermodell aus Baden-Württemberg für das Land Nordrhein-Westfalen abzuschreiben und zu übernehmen.
Im grünen Bodenwertmodell basiert die Grundsteuer bekanntlich auf zwei Kriterien, nämlich auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung einer Liegenschaft werden beide Werte miteinander multipliziert. In einem weiteren Schritt wird dann eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl zur Berechnung der Grundsteuer angewandt.
Wir können diesem Ansinnen als FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmen. Bei dieser Forderung im Antrag der Grünen ist eine einzige Feststellung aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nachvollziehbar: Sie halten das Scholz-Modell für kritikwürdig und lehnen es ab.
Wie die Überschrift Ihres Antrages bereits sagt, soll die Länderöffnungsklausel genutzt werden. Diesen
Punkt haben auch wir bislang immer vertreten. Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hat wie auch die FDP-Bundestagsfraktion stets dafür geworben, dass große Bundesländer mit einer leistungsfähigen Finanzverwaltung den Anspruch haben sollten, eine überzeugendere eigene Lösung für die zukünftige Grundsteuererhebung zu finden, als es der nach jahrelanger und quälender Debatte gefundene GroKo-Kompromiss in Berlin vorschlägt.
Mit dieser Sichtweise, Frau Düker, haben Sie sich jetzt bewegt und auch etwas dazugelernt. Ich kann mich an frühere Debatten erinnern, in denen Sie vor Länderöffnungsklauseln gewarnt und für Sie noch ganz andere Szenarien gegolten haben.
Mit dieser Sichtweise steht die FDP-Landtagsfraktion nicht alleine da. Die Mehrzahl der Bundesländer prüft derzeit bessere Alternativen zum Scholz-Modell, da sie dieses als wenig überzeugend empfinden. Das Grundsteuermodell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist aus unserer Sicht ausdrücklich keine gute Empfehlung für seine Kanzlerkandidatur.
Interessant ist der Umfaller der Grünen in dieser Frage. Als sich das Land NRW für die Länderöffnungsklausel starkgemacht hat, ist Schwarz-Gelb von Ihnen unredlicherweise monatelang der Vorwurf gemacht worden, wir würden das Scholz-Modell ablehnen, um eine zukünftige Grundsteuererhebung an sich zu torpedieren. Diese Panikmache ist bekanntlich immer unbegründet gewesen.
Selbstverständlich brauchen die Kommunen in unserem Land bei rund 4 Milliarden Euro Steueraufkommen für die kommunale Familie auch zukünftig eine Grundsteuererhebung, die wir weiterhin ermöglichen wollen; an dieser Auffassung gab es nie irgendeinen Zweifel.
Mit diesem Antrag korrigieren die Grünen nun ihre bisherige Position, eine Länderöffnungsklausel und deren Nutzung abzulehnen.
Inhaltlich ist das grüne Modell aber nicht überzeugend, und ich möchte Ihre Neugierde befriedigen, Frau Düker, und Ihnen die einschlägigen Argumente nennen, damit Sie sich auch im Nachgang fachlich mit diesen befassen können, zumal dieser Antrag auch einer Ausschussdebatte standhalten soll.
Zum einen spricht dagegen, dass das Bodenwertmodell nicht aufkommensneutral ist bzw. dies maximal zum Umstellungszeitpunkt wäre. Spätestens danach fallen erhebliche Mehrbelastungen an, was von den Grünen sicherlich auch beabsichtigt ist, von uns allerdings nicht. Der grüne Ansatz beinhaltet eine innere Wertdynamik. Kontinuierlich steigende Bodenwerte führen automatisch ohne eine aktive Anpassung der Hebesätze vor Ort, für die die Kommune auch Flagge zeigen müsste, zu einer immer weiter steigenden Grundsteuer.
Zum anderen bricht Ihr Modell vollständig mit dem Äquivalenzprinzip. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer auf Grund- und Wohneigentum zur Finanzierung kommunaler Leistungen. Bei Objektsteuern sollte eine individuelle steuerliche Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers definitionsgemäß keine entscheidende Rolle spielen.
Die Legitimation der Grundsteuer ergibt sich aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme von kommunalen Leistungen. Sie können beispielsweise Verkehrswege, Bildungsinfrastruktur, Kultureinrichtungen oder Sportstätten nutzen.
Eine ungedämpfte Orientierung am Bodenwert führt faktisch vielmehr zu einer Vermögensteuer und immer mehr Umverteilung, die nicht durch innerkommunale Unterschiede beim Umfang bereitgestellter Leistungen sachlich gerechtfertigt ist. Das scheint auch Ihre Absicht zu sein, wenn ich mir Ihre Rede vor Augen führe.
In besseren Lagen entsteht beim Bodenwertmodell eine teilweise erhebliche zusätzliche Steuerlast, der auch mit viel Fantasie kein adäquates Mehrangebot gegenübersteht.
Die NRW-Koalition prüft deshalb gegenwärtig sorgfältig, welches Grundsteuermodell das beste für unser Land ist. Die Zielsetzungen der FDP-Landtagsfraktion sind dabei bekannt: Wir wollen ein bürokratiearmes, gerechtes, verfassungsfestes und aufkommensneutrales sowie planungssicheres Modell für Bürger und Kommunen. Wir stehen dazu auch im Austausch mit anderen Ländern.
Die Ansätze aus anderen Bundesländern nehmen wir bei der Entscheidung für das beste Modell für unser Land selbstverständlich ebenfalls zur Kenntnis, auch wenn wir längst nicht alle unterstützen, wie beispielsweise den von Ihnen hier vorgelegten Antrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass wir es uns fraktionsübergreifend vorgenommen haben, hier im Hohen Hause regelmäßig Bilanz zu ziehen über die Ausgaben, die aus dem Rettungsschirm erfolgt sind, und über die Beträge von Relevanz, die der Haushalts- und Finanzausschuss freigegeben hat, noch einmal zu sprechen.
Die Coronapandemie hat nämlich nicht nur persönliche Freiheiten bei jedem Einzelnen eingeschränkt, sondern ebenso fatale Auswirkungen auf die Wirtschaft und für viele Beschäftigte unseres Landes. Große private Unternehmen sind ebenso betroffen wie kleine Betriebe, Geschäfte, Gastronomie, Freiberufler sowie Soloselbstständige diverser Branchen; viele davon leiden bis heute unter Umsatzeinbrüchen oder andauernden Verboten.
Die staatlichen Betriebsverbote richten dort immense Vermögensschäden an, wo Umsätze vollständig ausfallen, zukünftiges Geschäft durch Storno entfällt, aber vertragliche Fixkosten bestehen bleiben. Zahlreiche Unternehmen haben deshalb bereits Kurzarbeit oder Insolvenz anmelden müssen, und unzählige Beschäftigte fürchten um ihren Arbeitsplatz.
Verbindlichkeiten gegenüber Personal, Vermietern oder Lieferanten können von etlichen Betriebsinhabern ohne staatliche Hilfe kaum noch erbracht werden. Deshalb ist es notwendig und richtig, dass wir uns hier über öffentliche Hilfen in der Übergangszeit unterhalten, bis die Wirtschaft wieder voll ans Laufen kommt.
Deshalb ist von diesem Parlament mit großer Einmütigkeit ein 25-Milliarden-Rettungsfonds aufgelegt worden, der natürlich die Hauptfunktion hat, denen zu helfen, die in einer besonders schwierigen Situation sind: Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Einrichtungen und Dienstleister, insbesondere diejenigen, die infolge staatlich verordneter Stilllegungen mit Schäden umgehen müssen.
Es gibt viele Personen wie Unternehmen, die gegenwärtig negativ von staatlichen Verfügungen betroffen sind, ohne dass sie selber ein eigenes Verschulden an der Coronakrise trifft. Deshalb sind Hilfen notwendig, um Bankrott abzuwenden und Verstaatlichungen zu vermeiden, um mittelständische Wirtschaftsstrukturen in unserem Land zu erhalten.
Genau das haben wir in den letzten Wochen auch durch die Entscheidungen des Haushalts- und Finanzausschusses auf den Weg gebracht. Da gibt es zum einen Programme, in denen Bund und Land gemeinsam Verantwortung übernehmen, beispielsweise für die bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen, die Erstattung der ausfallenden Gewerbesteuern, die Land und Bund sich hälftig teilen. Es gibt ein gemeinsames Rettungsprogramm für die Einnahmeausfälle des ÖPNV.
Aber es gibt zum Zweiten nicht nur gemeinsames Handeln von Land und Bund, sondern auch komplementäres Handeln des Landes, wo bewusst hier in Nordrhein-Westfalen von der Mehrheit identifiziert worden ist, wo der Bund zu wenig tut und wo es der Sache nach angezeigt ist, zusätzlich zu helfen. Da ist eine ganze Reihe auf den Weg gebracht worden.
Ergänzende Hilfen im Bereich Soforthilfe gerade für den kleineren Mittelstand sind in Nordrhein-Westfalen angeschoben worden – das Hilfsprogramm für Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigen in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Es gibt jetzt ganz konkret weitere Verabredungen für die würdigere Absicherung der Soloselbstständigen in Nordrhein-Westfalen, nachdem bereits vor einigen Wochen 2.000 Euro an Lebenshaltungskosten übernommen worden sind.
Wir haben eine eigene im Land verankerte Liquiditätssicherung über erleichterte Kreditaufnahmen für die gewerbliche Wirtschaft und auch für die Kommunen. Der Bürgschaftsrahmen ist für die privaten Unternehmen massiv erhöht worden, um in NordrheinWestfalen das Geschäft zu stabilisieren.
Es gibt viele Einzelaufwendungen, die in der direkten Pandemiebekämpfung getätigt worden sind: Pandemieausstattung für die Polizei 19 Millionen Euro; Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug 11 Millionen Euro; im Gesundheitswesen die Finanzierung zusätzlicher Bettenkapazitäten 45 Millionen Euro; Schaffung zusätzlicher Schutzausrüstungen 95 Millionen Euro; Anschaffung von Beatmungsgeräten für Krankenhäuser 150 Millionen Euro usw. usf. Aus Zeitgründen kann ich hier nur einige Beispiele nennen. Ferner gibt es Hilfen für Studentenwerke von 5 und jetzt wieder 16 Millionen Euro und gemeinsam mit den Kommunen die hälftige Erstattung der Elternbeiträge.
Es ist wichtig, dass von den vielen ausgekehrten Mitteln auch tatsächlich die Berechtigten profitieren, also nicht die Findigen, sondern die Bedürftigen. Fehlanreize und Mitnahmeeffekte müssen vermieden werden. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Geldern. Wir brauchen jetzt sachgerechte Prüfungen, die bei Falschangaben Sanktionen zur Folge haben und Rückforderungen auslösen.
Gemeinsam müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir die Schulden, die jetzt aufgenommen werden, im Interesse der jungen Generation zurückzahlen, denn jedem muss klar sein, dass das Geld, das heute verausgabt wird, nicht endlos zur Verfügung stehen wird. Wir müssen große Anstrengungen aufbringen, um die Finanzen alsbald wieder zu konsolidieren. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber der jungen Generation, was ich hier ausdrücklich noch einmal sagen möchte. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesfamilienministerin Giffey hat sich für einen Familienbonus von 300 Euro eingesetzt. Die Bundesregierung hat diesen beschlossen. Sie hat selber gesagt, dies sei kein Trostpflaster, sondern schon eine substanzielle Hilfe für Familien.
Der Bund hat aber nicht nur diesen Familienbonus von 300 Euro beschlossen, sondern er hat auch von uns mit unterstützte und als richtig empfundene weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die FDP hat im Bund wie im Land immer dafür geworben, dass es auch eine Komponente eines Gesamt
paketes geben muss, die auf steuerliche Entlastung setzt. Genauso ist es gekommen. Es gibt hier eine befristete Absenkung der Umsatzsteuer zur Stärkung der Binnennachfrage. Das ist der sehr viel breitere Ansatz, sehr viel mehr Menschen durch die Umsatzsteuerabsenkung und etliche weitere Maßnahmen finanziell zu entlasten.
Aufgrund der höheren Konsumausgaben sowohl von Familien als auch von Alleinerziehenden mit Kindern profitieren auch Haushalte mit Kindern in der Regel überproportional von der Steuersenkung. Der relative Anteil der Konsumausgaben am verfügbaren Einkommen ist bei Eltern mit Kindern auch aufgrund der geringeren Sparquote im Schnitt höher, wie auch das Statistische Bundesamt anhand der letzten verfügbaren Erhebungen bestätigt.
Nachdem die Eckpunkte des Konjunkturpakets im Bund beschlossen waren, haben wir natürlich als Parlamentarier die Herausforderung vor uns, zu überlegen, wo wichtige Schwerpunkte der Gestaltung in der nächsten Zeit liegen müssen, und das politisch miteinander auszutragen, nämlich genau über die Frage zu diskutieren und dann Entscheidungen zu treffen, wo auch Landesmittel in Nordrhein-Westfalen für zielgenaue flankierende Maßnahmen investiert werden.
Gerade für berufstätige Eltern ist der Wegfall der Kinderbetreuung eine große Herausforderung in den vergangenen Monaten gewesen. Um diese Eltern in der Coronakrise zu entlasten, ist es für uns immer ganz entscheidend gewesen, möglichst zeitnah zu einer Rückkehr zu einem geregelten Betreuungsbetrieb zu kommen. Parallel haben Land und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung die Eltern bei den Beiträgen entlastet – vollständig von März bis Mai und hälftig im Juni und Juli.
Bei der weiteren Verwendung der verfügbaren Mittel haben wir einen breiten ganzheitlichen Blick auf die Situation bei uns im Lande. Es gilt, überall dort schwerpunktmäßig zu helfen, wo konkret Existenzen in besonderem Maße in Not geraten sind, wo es ganz besondere Schwierigkeiten gibt und wo die Programme und Maßnahmen des Bundes selber nicht greifen oder nicht im erforderlichen Umfang ankommen. Das Land hat hier eine komplementäre Funktion.
Genau über diese Maßnahmen wird in diesen Tagen in der Landesregierung entschieden. Es gibt Vorschläge, die wir in den nächsten Tagen auch parlamentarisch debattieren werden. Die sind aus unserer Sicht allemal sinnvoller als eine weitere Erhöhung des Familienbonus, der ja aufgrund bestimmter Einkommensgrenzen zum Vorteil nur bestimmter Teile und längst nicht aller Familien ist.
Worüber diskutieren wir in den nächsten Tagen auf Vorschlag der Landesregierung? Wir diskutieren über ein milliardenschweres Nordrhein-Westfalen
Programm zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes, eine Milliarden-Größenordnung insgesamt, um entweder Kofinanzierungen für Maßnahmen des Bundes zu erbringen, die von Landesseite aus notwendig sind, oder um eigene Maßnahmen zur Stabilisierung von Krisenbranchen oder zur Tätigung langfristiger Investitionen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und für notwendige Wachstumsimpulse auf den Weg zu bringen.
Dazu gehört ein Stärkungsprogramm für die Infrastruktur von Krankenhäusern, Pflegeschulen und Universitätskliniken. Dazu gehört ein Stärkungspakt „Kunst und Kultur“, wobei das Land eine ganz besondere Herausforderung hat. Dazu gehört ein Investitionspaket für Kommunen, der Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, wobei Land und Bund jeweils hälftig Verantwortung übernehmen, aber auch die Reduzierung der Eigenanteile bei vielen Förderprogrammen von Landesseite.
Abschließend gehört dazu ein riesiger Digitalisierungsschub, damit allen Kindern, deren Elternhäusern das nicht möglich ist, mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, damit digitales Lernen zukünftig leichter möglich wird – und das bei paralleler Ausstattung der Lehrkräfte mit einer digitalen Infrastruktur.
Wir halten die Diskussion und die Entscheidung über diese in die Zukunft gerichteten Maßnahmen für sehr viel zielführender, als einfach nur den Familienbonus von 300 auf 600 Euro zu erhöhen.
Damit komme ich zu meinem letzten Satz, Frau Präsidentin: Man kann den Euro nur einmal ausgeben.
Sie beantragen ständig die Verdopplung aller Ansätze. Wir tragen aber die Verantwortung für das Gesamtbudget, die wir auch zukünftig wahrnehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt völlig unbestritten hohe Kosten des Coronashutdowns, und zwar in sozialer, aber natürlich auch in ökonomischer Hinsicht.
Aus beiden Gründen ist eine Öffnungsstrategie wichtig, um unter vernünftigen Infektionsschutzstandards möglichst schnell zu einer verantwortbaren neuen Normalität zu finden. Details zu den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalens finden Sie in unserem risikoorientierten Stufenplan, der die Folgekosten des Shutdowns senkt, wenn wir diese Maßnahmen jetzt beherzt umsetzen.
Zusätzlich, um noch viel validere Erkenntnisse für die weitere Finanzplanung und auch über das ökonomische Ausmaß der Probleme zu gewinnen, hat die Landesregierung großes Interesse daran – der Finanzminister hat dies in den letzten Tagen bekannt gegeben –, die Ergebnisse einer weiteren, dritten Steuerschätzung abzuwarten – neben der, die es sonst im Mai und November ohnehin gibt.
Nach den Erkenntnissen, die uns durch die Steuerschätzung im Mai vorliegen, dürfen wir bis auf Weiteres davon ausgehen, dass es zunächst im Land 7,5 Milliarden Euro an Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 werden; ab dem Haushaltsjahr 2021 werden für die Folgejahre momentan 3,5 Milliarden Euro geschätzt.
Genau deshalb hat dieser Landtag einen Rettungsfonds beschlossen – explizit auch mit dem Auftrag, die Steuermindereinnahmen zu kompensieren. Es handelt sich um 25 Milliarden Euro Budget, die auch, teilweise jedenfalls, zur Vermeidung von Steuererhöhungen dienen, weil es Ziel der Mehrheit des Landtags ist, jetzt Mehrbelastungen für die Bürger zu vermeiden. Das gilt sowohl für vorübergehende wie auch für dauerhafte Steuererhöhungen und zugleich für einmalige Vermögensabgaben, die von der jetzigen Mehrheit hier im Hause absolut nicht beabsichtigt sind.
Sie wären ungerecht, da sie Leistungsträger noch mehr belasten würden. Sie wären zugleich aber auch konjunkturell fatal. Diese Maßnahmen würden uns jetzt nicht nach vorne bringen, sondern zurückwerfen.
Das hat Ihnen in der Debatte eben doch auch Wirtschaftsminister Professor Pinkwart dargestellt, als er unter dem Tagesordnungspunkt, der die Konjunkturimpulse in den Blick genommen hat, seine Vorschläge unterbreitet hat. Dabei hat er genau auf die Vorstellungen verwiesen, die jetzt sicherlich auch innerhalb der Fraktionen diskutiert werden, zu denen die Landesregierung ihrerseits – gutachterlich unterstützt – dargelegt hat, was sie der Landespolitik zu tun vorschlägt.
Dort finden Sie genau gegenteilige Vorschläge. Darin steht ja nicht: Wir müssen jetzt möglichst stark die Steuern erhöhen, um unser Land nach vorne zu bringen.
In diesem Papier, das der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister – und ich gehe davon aus, auch im Benehmen mit dem Finanzminister – in den letzten Tagen vorgestellt haben, steht das Gegenteil, nämlich wie man über Steuersenkungen, attraktivere Abschreibungsregelungen beispielsweise, Konjunkturimpulse setzt und auch wirtschaftliche Aktivität und Beschäftigung wieder in Gang bringt.
Insofern hat der Landtag in dieser Woche auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion, in dem es auch um das Thema „Konjunkturimpulse“ ging, ausdrücklich beschlossen: keine Steuererhöhungen; genau das wäre Gift für die weitere Entwicklung in unserem Land.
Deshalb ist die Haltung von Schwarz-Gelb, jedenfalls von der Mehrheit hier im Hause, völlig klar und ganz aktuell von Regierungsseite wie vonseiten der Fraktion mehrfach dargelegt worden.
Im Bund ist das zugegebenermaßen anders. Dort gibt es aktuell keine Mehrheit für eine rot-rot-grüne Konstellation, aber gäbe es sie, müsste man zur Kenntnis nehmen, dass jede der drei Parteien Beschlüsse gefasst hat, die eine Wiederaktivierung der Vermögensteuer vorsehen. Sie ist ja auch nicht gesetzlich abgeschafft, sondern nur ausgesetzt, weil
die Bewertung von Grundvermögen ein rechtliches Problem dargestellt hat.
Dann versteht man auch, was ansonsten völlig unverständlich wäre, warum nämlich Bundesfinanzminister Scholz ein so maximal kompliziertes Modell zur Wertermittlung bei der Grundsteuer wählt: Das liegt daran, dass er damit die Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Vermögensteuer schaffen will.
Das ifo Institut hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums noch im Jahr 2017 genau vor dieser Wiederaktivierung der Vermögensteuer gewarnt und darauf hingewiesen, dass sich insgesamt gar keine Mehreinnahmen ergeben, …
… sondern weniger Investitionen und weniger Konsum zu erwarten sind, was insgesamt nicht für einen positiven Steuereffekt spricht.
Andere Länder haben im Bundesrat solche Initiativen zur Reaktivierung der Vermögensteuer entwickelt. Nach meinen Erkenntnissen – das kann der Finanzminister gleich bestätigen – gibt es solche Absichten in der schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nicht.
Als FDP-Landtagsfraktion bleiben wir auch weiter Anhänger des Privateigentums. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Glücksspielmarkt befindet sich in einem Umbruch – mit völlig ungewissem Ausgang. Der staatliche Casinobetreiber WestSpiel blickt deshalb auch schon auf etliche Verlustjahre in der jüngeren Vergangenheit zurück. Wie vergesslich sind Sie eigentlich, Herr Zimkeit? Zu rot-grüner Regierungszeit konnte die drohende Insolvenz von WestSpiel durch die umstrittene Warhol-Verkaufsauktion bei Christie‘s in New York so eben noch abgewendet werden.
Seitdem schmelzen die Erlöse aus dem Ausverkauf des Tafelsilbers dahin wie Schnee in der heißen Mittagssonne.
Das Testat des Wirtschaftsprüfers, Frau Düker, mit einer positiven Fortführungsprognose hat WestSpiel nur aufgrund des angekündigten fünften Casinostandorts in Köln ab 2021 erhalten.
Bis heute, wenige Monate vor diesem Datum, gibt es nur Fehlanzeige: noch kein realisierbarer Standort, kein tragfähiges Konzept vorhanden.
WestSpiel birgt weiterhin hohe Verlustrisiken. Die sollten wir dem Steuerzahler endlich nehmen.
Zahlreiche andere Bundesländer haben die Zeichen der Zeit erkannt, die Risiken des Glücksspielmarktes gesehen und sind genau diesen Weg gegangen, Risiken vom Steuerzahler wegzunehmen und auf
private Anbieter zu übertragen. Sie haben damit gute Erfahrungen gemacht. Fragen Sie doch Ihre Parteifreunde in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen: Rot-Rot-Grün in Berlin, Rot-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Niedersachsen, Rot-Schwarz in Mecklenburg-Vorpommern, Schwarz-Grün in Hessen, Schwarz-Rot-Grün in Sachsen-Anhalt, Rot-GelbGrün in Rheinland-Pfalz. Mit der Privatisierung von WestSpiel sind es dann 9 von 16 Bundesländern mit einem privaten Betreiber.
In der Sachverständigenanhörung, Herr Kollege, haben wir vom geschäftsführenden Betriebsrat eindrucksvoll erfahren, was aus seiner Sicht beim öffentlichen Betreiber WestSpiel alles im Argen liegt und wie konfliktär dort die Arbeitsbeziehungen sind trotz bestehender 60 Betriebsvereinbarungen.
Einmal mehr bestätigt sich: Der Staat ist eben nicht der bessere Unternehmer. Er ist es nicht bei der WestLB gewesen, er ist es nicht beim BLB, und er ist es auch nicht bei WestSpiel.
Der Spielbankenbetrieb ist eben keine öffentliche Daseinsvorsorge. Der Staat gehört als Aufsicht an den Rouletttisch und nicht als Croupier.
WestSpiel erhält neue Perspektiven, wenn ein privater Betreiber mit frischem eigenem Geld die alten Standorte zeitgemäß modernisiert und mit neuen Konzepten den Spielerschutz stärkt.
Selbstverständlich gerne, wir haben nichts zu verheimlichen.
Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats hat zu unterschiedlichen Fragen des Gesetzentwurfs Stellung bezogen. Er hat die Privatisierung insgesamt kritisch gesehen. Er vermittelte in der Begründung ein Bild – eine Beschreibung – für das, was im öffentlichen Betrieb von WestSpiel in den
letzten Jahren alles gelaufen ist, bei dem ich mir ein Urteil zu bilden habe und als Abgeordneter sage: Was da beschrieben wurde, ist sehr konfliktär. Ein Privater kann das eigentlich gar nicht schlechter machen, als es hier von öffentlicher Seite aus festgestellt wurde. – Das ist die Schlussfolgerung, die ich daraus ziehe, Herr Kollege.
Ansonsten spreche ich, wie Sie wissen, mit sehr vielen Beschäftigten.
Da erfährt man auch vieles aus dem Unternehmen, was hilfreich und
praxisorientiert ist, um beurteilen zu können, was in dem Unternehmen läuft. Deshalb, Herr Kollege, weiß ich ebenso wie Sie, dass WestSpiel in den letzten Jahren viele Negativschlagzeilen geboten hat. Es ging immer wieder um die Themen „Geldverschwendung“, „wilde Partys“, „Lustreisen“, „Unsummen an Beraterhonoraren“ und „Gutachteritis“.