Alexander Saipa

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Last Statements

Herr Präsident! Die Kurzintervention habe ich natürlich nur deswegen angemeldet, damit mein Kollege Rudi Götz noch einmal 90 Sekunden etwas dazu sagen kann. - Aber Spaß beiseite!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was mich als örtlich zuständigem Abgeordneten, der sich in den betreffenden Bereichen viele Dinge angeguckt hat, an dieser Thematik wundert, ist, wie die Stimmung hoch- und runtergeht. Mir persönlich ist es egal, wer wie laut schreit. Ich habe die Kollegin Hamburg gestern sehr gut verstanden, den Kollegen Oesterhelweg, den man eigentlich immer sehr gut verstehen kann, aber nur sehr schlecht. Man muss bei solch einem Thema nicht laut werden.
Man muss auch nicht die ganze Zeit mit seinem Finger irgendwohin zeigen, weil die anderen Finger ja immer auf einen selbst zurückzeigen, Herr Kollege. Sie haben in Ihrer Antwort auf eine Kurzintervention ja selbst gesagt, dass Sie beim Thema Talsperren schon vor sieben oder acht Jahren gemerkt haben, dass etwas getan werden müsste. Getan haben Sie da aber anscheinend nichts. Ich habe jedenfalls nicht gesehen, dass die Talsperre jetzt sehr viel anders aussieht.
Eine Sache noch. Ich habe mir das in Lautenthal angeguckt. Da sind nicht immer so viele unterwegs. Durch Lautenthal laufen drei kleine Flüsse durch. Es ist noch nie passiert - niemand kann sich daran erinnern -, dass diese drei Bächlein gleichzeitig über die Ufer getreten sind. Der Ort liegt vor der Talsperre, sodass wir ihm damit auch nicht hätten helfen können.
Ich hoffe - damit komme ich auch zum Schluss -, dass wir alle uns in der nächsten Legislaturperiode dieses Themas annehmen und am Ende ein gutes Ergebnis erzielen, damit so was in meiner Region, im Harzraum, nicht noch einmal passiert.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die kommunale Trägerschaft der Sparkassen wird derzeit von der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde infrage gestellt. Die von EZB und EBA vorgelegten Leitlinienvorschläge im Bereich Corporate Governance unterstellen kommunalen Vertretern in Aufsichtsorganen von Kreditinstituten einen generellen Interessenkonflikt.
Kommunale Vertreter sprechen bereits offen von einem Verlust von Demokratie. Und sie haben recht mit ihren geäußerten Befürchtungen. Die europäische Bankenaufsicht hat neue Leitlinien zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit in bestimmten Schlüsselfunktionen vorgelegt. Konkret geht es da auch um Mitglieder in Aufsichtsräten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die europäische Bankenaufsicht Sorgen darum macht, Bürgermeister, Kommunalpolitiker oder Landräte im Verwaltungsrat der Sparkassen könnten einen Interessenkonflikt haben.
Befürchtet wird in dem Leitfadenentwurf eine von politischen Zielen geprägte Einflussnahme, die mit den der Sparkasse eigenen Interessen im Konflikt stehen können. Es werden in dem Leitfaden Bürgermeister, Regierungsmitglieder, Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder auch Kommunalpolitiker als risikobehaftet genannt. Bei Inkrafttreten hätte das die Auswirkung, dass die Sparkassen die Situation neu beurteilen und angemessene Maßnahmen ergreifen müssen - so in dem Leitfaden.
Die Vorschläge von EZB und EBA entsprechen nicht den Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland. Das gibt es aber nun mal so in dieser Form nur bei uns. Der EU bzw. manchen Mitgliedsstaaten ist das ja schon lange ein Dorn im Auge. Die Vermutung, politische Vertreter in Aufsichtsgremien von Sparkassen und Landesbanken würden grundsätzlich Interessenkonflikten unterliegen, ist falsch.
Die Anwesenheit von kommunalen Vertretern - also von Bürgermeistern oder Mitgliedern kommunaler Vertretungen wie Räten oder Kreistagen in
den Verwaltungsräten - ist vielmehr die Voraussetzung für eine demokratische Kontrolle der kommunal getragenen Sparkassen.
Sie garantiert, dass die Sparkassen ihren öffentlichen Auftrag erfüllen. Die in Deutschland sehr erfolgreiche Sparkassenstruktur hat sich bewährt. Sie hat dafür gesorgt, dass Sparkassen nicht nur entscheidende Partner der regionalen Wirtschaftsentwicklung sind, sondern auch Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft insgesamt. So kann man das sehen.
Es waren nun wirklich nicht die Sparkassen, die die Finanzkrise vor bald zehn Jahren ausgelöst haben. Die Sparkassen sind eine Erfolgsgeschichte. Und das wollen wir nicht gefährdet wissen. Wir stehen auf der Seite unserer Sparkassen.
Und ich denke, dass dies auch Konsens hier im Haus ist. So sind doch insgesamt mehr als 40 Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Hause aus allen Fraktionen engagiert als Kommunalpolitiker in ihren jeweiligen regionalen Sparkassen. Das ist gut, das ist gelebte Demokratie, das ist richtig so für unser öffentlich-rechtliches Sparkassensystem.
Die persönliche Eignung der Verwaltungsratsmitglieder sowie das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten werden nach den Maßgaben des Kreditwesengesetzes und entsprechender Bestimmungen der BaFin bereits heute vorausgesetzt und geprüft. Es gibt also keinen Grund, dies jetzt bei bestimmten Funktionen im Haupt- oder Ehrenamt noch einmal zu verschärfen. Das ist purer Aktionismus, den die Menschen meiner Meinung nach auch nicht verstehen.
Wir bitten also die Landesregierung in unserem vorliegenden Antrag, sich dafür einzusetzen, dass unser bewährtes kommunales Aufsichtssystem und der öffentliche Auftrag der Sparkassen nicht dadurch gefährdet werden, dass an die Sparkassen die Maßstäbe angelegt werden, die der neue EZB-Entwurf des „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ für „bedeutende“ Kreditinstitute formuliert. - Ich wollte wenigstens einmal den kompletten Titel genannt haben.
Der Leitfadenentwurf geht weit über das hinaus, was die BaFin als nationale Bankenaufsicht von
Sparkassen derzeit verlangt. Gerade für Sparkassen würde die neue Regel nicht nur zu einem deutlich höheren Mehraufwand insgesamt führen, sondern auch die Vielfalt der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten einschränken. Es kann unserer Meinung nach aber so bleiben, wie es ist; denn das ist gut so.
Ich gebe zu: Da Freitagnachmittag ist, habe ich ein paar Passagen meiner Rede zusammengekürzt. Ich hätte zehn Minuten reden können; mache ich jetzt aber nicht. Ich will aber zum Ende kommen.
Ich wünsche mir eine schnelle und zielführende Beratung dieses Antrags. Und um ehrlich zu sein: Ich wünsche mir, dass wir über alle Fraktionen geeint deutlich machen, dass wir das so nicht akzeptieren werden. Wir wollen unsere Sparkassen mit kommunaler Beteiligung. So nämlich bleiben die Sparkassen verlässliche Partner für die Bürgerinnen und Bürger und den Mittelstand, die ihren jeweiligen Sparkassen und deren öffentlichrechtlichen Trägern vertrauen.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Der Kollege hat nicht viel übrig gelassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der kurzen Zeit muss ich mir vielleicht das eine oder andere Füllwort sparen.
Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir doch alle darin vereint sind, unsere Kommunen so zu unterstützen, dass sie zukünftig ihre Aufgaben erfolgreich für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können. Hierfür steht Rot-Grün. Somit stellen wir mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf erneut eine hohe Kommunalfreundlichkeit unter Beweis.
Die Begriffe „Kurbeitrag“ und „Fremdenverkehrsbeitrag“ werden in diesem Gesetzentwurf in die zeitgemäßen Bezeichnungen „Gästebeitrag“ und „Tourismusbeitrag“ umbenannt.
Einen neuen Ansatz bringt die Ausweitung des Kreises der erhebungsberechtigten Kommunen. Diese Möglichkeit soll nun auch den Kommunen eröffnet werden, die eine touristische Prägung haben, aber kein Kurort sind. Darüber hinaus sollen Gemeinden, die Gästebeiträge erheben, Kosten abdecken können, wenn sie eine Gästekarte mit kostenloser Nutzung des öffentlichen Perso
nennahverkehrs anbieten. Das ist eine wirklich gute Förderung des Nahverkehrs. Ich finde das großartig.
Für diese Modernisierung und Anpassung habe ich seit langer Zeit geworben. Zum Beispiel für meine Heimatstadt Goslar - es kann aber ebenso die Weltkulturerbestadt Hildesheim genannt werden - ist die Erhebung von Tourismusbeiträgen eine wichtige Möglichkeit, den steigenden Anforderungen an einen modernen Tourismusort bei steigenden Gästezahlen gerecht zu werden. Stetige Investitionen in touristische Infrastruktur sind notwendig, um ein attraktiver Reiseort zu bleiben.
Der durch die Erhebung eines Tourismusbeitrags entstehende Kreislauf zwischen Kommune, Stadtmarketing, vom Tourismus profitierendem Gewerbe und den Gästen führt dazu, dass alle von der verbesserten und gerechten Finanzierung der touristischen Aufwendungen einen Gewinn und Nutzen haben.
Für die Kommunalpolitiker vor Ort ist es gut, dass die Entscheidung in der Tourismuskommune passiert - und zwar am besten in enger Absprache mit allen Beteiligten - und somit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird.
Ich bedanke mich bei allen - das ist mein letzter Satz -, die diesen Weg möglich gemacht haben, und bitte um breite Unterstützung für diesen wegweisenden Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist im stetigen Wandel. Die Zeit kann man nicht zurückdrehen, auch wenn das gerade in den heutigen Zeiten angesichts der vielen Meldungen aus aller Welt, die uns nicht immer erfreuen, hin und wieder sicherlich praktisch wäre.
Das Zurückdrehen eines Tachos hingegen ist heutzutage mehr als simpel. In einer Anhörung, die wir im Unterausschuss „Verbraucherschutz“ zu diesem Thema durchgeführt haben, wurde mehr als deutlich, wie einfach dies selbst für Laien ist. Eine solche Betrügerei kann wahre Wunder bewirken, besonders im Hinblick auf den Wiederverkaufspreis von Autos. Den Käufer jedoch kann diese Anpassung nicht freuen; denn er kauft ein betrügerisch verändertes Produkt.
Der ADAC und die Behörden schätzen den Schaden, der in der Bundesrepublik durch eine Manipulation des Tachostandes entsteht, auf jährlich 6 Milliarden Euro - zur Erzielung eines höheren Gebrauchtwagenpreises, niedriger Leasingkosten oder zum Zwecke der Erschleichung von Garantieleistungen. Die Einführung digitaler Tachometer hat die Manipulation noch deutlich vereinfacht. Nun braucht man nur noch ein Gerät, das man an die Diagnoseschnittstelle des Wagens steckt, und mit dem richtigen Programm ist es ein Leichtes, den Kilometerstand nach zurückzudrehen. Zeitungsberichten zufolge ging in Bayern kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen 90 Beschuldigte aus dem Großraum München wegen Tachoschwindels zu Ende. Darunter waren viele Gebrauchtwagenhändler.
Die Zurückschaltung der Tachos erfordert nach Ansicht der Behörden massive Eingriffe in die Elektronik der Fahrzeuge. Damit sind auch erhebliche Gefahren verbunden. Mit einer Veränderung der Speicherchips können sicherheitsrelevante Daten vernichtet werden. Ausfälle des Antiblockiersystems oder der elektronischen Stabilitätskontrolle können die Folge sein.
In Belgien wird es Betrügern nicht so einfach gemacht. Dort wird der Verbraucher durch den sogenannten Car-Pass geschützt. Die bei jedem Werkstattbesuch abgelesenen Kilometerstände werden an die gemeinnützige Organisation Car-Pass weitergegeben. Die so entstehende Historie erschwert
es Betrügern deutlich, ihr betrügerisches Handwerk durchzuführen.
Wir wollen mit unserem vorliegenden Antrag - in der durch die Beschlussempfehlung geänderten Fassung - mehrere Punkte umgesetzt wissen.
Zum einen wollen wir unbedingt, dass auf Bundesebene ernsthaft geprüft wird, ob eine Datenbanklösung, mit deren Hilfe die angegebene Kilometerleistung auf ihre Plausibilität hin kontinuierlich überprüft werden kann, auch in Deutschland verbindlich eingeführt werden kann.
Mich haben in den letzten Wochen und Monaten viele E-Mails von Verbraucherinnen und Verbrauchern erreicht, in denen sie berichteten, dass sie Autos gekauft haben, bei denen man hinterher feststellte, dass am Tachostand gedreht wurde. In den meisten Fällen ließ sich das damit herausfinden, dass man versucht hat, die Werkstatthistorie zu rekonstruieren. An den Einträgen hat man gesehen, dass tatsächlich irgendwann einmal am Tacho gedreht wurde. Das zeigt: Mit einer verbindlichen und vernünftigen Erfassung dieser Daten kann man diese Betrügerei schon einmal deutlich erschweren.
Wir wollen zum anderen, dass sich Niedersachsen nachdrücklich dafür einsetzt, die Hersteller von Kraftfahrzeugen zu verpflichten, ihre Fahrzeuge besser gegen die Manipulation des Kilometerstandes abzusichern. Ich will es einmal so sagen: Damit könnte auch der hier in Niedersachsen beheimatete Autobauer vielleicht die eine oder andere gute Nachricht produzieren und das Vertrauen der Verbraucher zurückholen.
Des Weiteren wollen wir, dass auf Bundesebene geprüft wird, ob und gegebenenfalls wie der Handel mit Geräten untersagt werden kann, mit denen der auf dem Tachometer angezeigte Kilometerstand manipuliert werden kann. Solange solche Geräte einfach zu erwerben sind, sind alle flankierenden Maßnahmen zwar wichtig und notwendig, aber wir müssen auch die Wurzel des Übels austrocknen.
Eine klare und deutliche Abschreckung muss also her. Allen Betrügern muss klar sein, dass wir Tachomanipulationen nicht als Kavaliersdelikt betrachten, sondern als gefährliche Manipulation von Autos. Es geht nicht nur um den betrügerisch veränderten Verkaufswert, sondern es geht um die Sicherheit der Menschen, die in den Autos sitzen.
Wir dulden es nicht, dass für höhere Verkaufspreise mit Menschenleben gespielt wird!
Das führt zu dem letzten Punkt unseres Antrages. Wir wollen, dass auch auf europäischer Ebene einheitliche, klare und abschreckende Regeln gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle einfach einmal bedanken, und zwar bei allen Mitgliedern des Unterausschusses „Verbraucherschutz“. Wir haben ungemein konstruktiv über dieses Thema diskutiert. Uns eint über die Fraktionen hinweg der Wunsch, dass diese Betrügereien so schnell wie möglich weitestgehend eingegrenzt werden.
Wir haben versucht, diesen Antrag zu einen, haben es aber nicht ganz geschafft. Die Geister scheiden sich an der Einrichtung einer bundeseinheitlichen Datenbank für Kilometerstände. Die Oppositionsfraktionen können diesen Weg aus eigenen Erwägungsgründen nicht mitgehen. Dazu werden wir bestimmt noch etwas hören.
Mir ist wichtig, am Ende eines Plenartages zu sagen, dass wir in der Sache sehr klar und wertschätzend miteinander umgegangen sind. Ich finde, das ist in Zeiten, in denen extreme Populisten den Menschen vorgaukeln, einfache Antworten auf komplizierte Fragen zu haben, mehr als wichtig. Ich wünsche mir das an vielen Stellen noch öfter.
Wir als Parlament haben den klaren Auftrag, unsere Bürgerinnen und Bürgern vor Straftaten und vor Sicherheitsrisiken zu schützen. Wir müssen begreifbare Politik machen, bei großen und kleinen und auch bei komplexen Themen, im Sinne der Menschen, die wir vertreten. Daher bitte ich um breite Zustimmung zu unserem Antrag; denn er ist richtig und wichtig und kann sehr viel Gutes bewirken.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen versichern, dass man als Chemiker einen sehr viel entspannteren Umgang mit Chemikalien erlernt hat, als andere ihn im Alltag vielleicht pflegen würden. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass man ebenso lernt, mit gefährlichen Stoffen sehr sensibel umzugehen, sowohl im Labor als auch in größeren Anwendungen.
Sie können mir also glauben, dass ich weiß, wovon ich hier rede, wenn ich uns heute abermals dazu aufrufe, endokrine Disruptoren nicht als Randerscheinung zu sehen und sie bzw. ihre Wirkung in Bezug auf das hormonelle System von Tieren und Menschen nicht stiefmütterlich zu behandeln.
In einem WHO-Bericht zu diesem Thema heißt es:
„Bei knapp 800 Chemikalien ist bekannt oder wird zumindest angenommen, dass sie den Hormonhaushalt beeinflussen. Doch nur bei einem kleinen Teil davon ist bis heute erforscht, welche Effekte sie haben. Für die meisten Substanzen fehlen diese Daten bisher.“
Ein kausaler Zusammenhang zwischen den geschätzt rund 800 endokrin wirksamen Substanzen und etwaigen gesundheitlichen Schädigungen ist also noch nicht umfassend genau untersucht.
Doch aufgrund der potenziellen Gefährdung empfehlen wir in unserem Antrag, in dieser Angelegenheit nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln, weshalb ich es für absolut richtig halte, den heutigen Antrag endgültig zu beschließen.
Der Landtag hat bereits im März die EU-Kommission einstimmig dazu aufgefordert, in dieser Sache tätig zu werden. Es hat sich seitdem auch schon etwas getan, aber immer noch nicht in der Ge
schwindigkeit, die notwendig wäre, um ein Thema, das seit über vier Jahren aufgeschoben wird, zu behandeln. Daher sind die von uns in diesem Antrag geforderten Punkte immer noch richtig und aktuell, dürfen nicht vernachlässigt werden und sollten erfüllt werden.
Es geht hierbei um nicht weniger als um den Schutz von Tieren und Menschen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nicht nur ein Recht darauf, ordentlich geschützt zu werden; es ist für den gesamten natürlichen Kreislauf unerlässlich, das Thema hormonstörender Stoffe nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wir machen das mit diesem Antrag noch einmal deutlich.
In der Vergangenheit wurden bei zahlreichen Wildtierarten Effekte beobachtet, die durch endokrine Disruptoren hervorgerufen wurden. Ein prominentes Beispiel war der Rückgang des Ostseerobbenbestandes durch eine Fortpflanzungsstörung, die auf PCB-Kontaminimierung, also polychlorierte Biphenyle, zurückzuführen ist. Ein anderes Beispiel betrifft die Entwicklung männlicher Geschlechtsorgane in weiblichen Meerestieren durch TBT-Verbindungen, also Tributylzinnoxide, zinnorganische Verbindungen. Dies ist seit vielen Jahren bekannt und wurde bereits in einem Bericht der WHO aus dem Jahr 2002 niedergelegt.
Am stärksten belastet sind die Ökosysteme der Oberflächengewässer, da endokrin aktive Stoffe vor allem durch Auswaschung, Niederschlag und Abwassereinleitung in die Gewässer gelangen und, teilweise am Sediment gebunden, transportiert und später freigesetzt werden können. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass bei Fischen unterhalb kommunaler und anderer Klärwerkabflüsse, z. B. von Papiermühlen, Veränderungen der Geschlechtsorgane beobachtbar sind. Weitere Studien zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen der Umweltbelastung mit bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren und Effekten auf die Fortpflanzung und Entwicklung von Fischen, Amphibien und Reptilien.
Also wird abermals deutlich: Wir erwarten nun durch die EU-Kommission schnellstmöglich eine ordnungsgemäße Behandlung dieses Themenkomplexes im Sinne des Vorsorgeprinzips und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Es gehört ebenso dazu, dass die Forschungsförderung deutlich ausgeweitet wird, damit wir viele Zusammenhänge besser verstehen und teilweise diffuse Verdachtsmomente widerlegen können.
Aber eines, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ist sicher: Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen im Umgang mit Produkten sensibilisiert werden.
In vielen Pflanzen, insbesondere in Hülsenfrüchten, kommen natürlicherweise Phytoöstrogene vor. Diese schützen die Pflanze vor Fressfeinden. Die wichtigsten Vertreter sind Isoflavone. Über Sojaprodukte können Isoflavone im Grammbereich aufgenommen werden. Bohnen sind ebenso reich an Isoflavonen, Genistein und Coumestrol, die zur großen Gruppe der Polyphenole zählen.
Phytoöstrogene können sich positiv auf den Verlauf von Osteoporose auswirken, können unter bestimmten Umständen Wechseljahresbeschwerden mildern, wirken krebsvorbeugend und antioxidativ. Allerdings verläuft hier ein schmaler Grat zwischen gesundheitsfördernden Eigenschaften und möglichen negativen Effektiven, ganz besonders auch, wenn es darum, geht, dass immer mehr Menschen Sojaeiweiß konsumieren. Das enthält unstrittig beachtliche Mengen an pflanzlichen Sexualhormonen.
Gefährdet sind vor allem Kinder. Wissenschaftler rechnen vor, dass ein Säugling, der ausschließlich mit Sojaprodukten ernährt wird, täglich eine Dosis von etwa fünf Antibabypillen zu sich nimmt. Diese Hormonmenge schadet mit großer Wahrscheinlichkeit der Entwicklung, dem Immunsystem und der Fortpflanzung, vor allem bei Jungs.
Dennoch: Viele Eltern geben ihren Babys Sojaprodukte, weil sie Pflanzenmilch für gesünder halten, und ängstigen sich dabei vor endokrinen Disruptoren, die im Kunststoff der Flaschen unbestritten lauern können. Daher brauchen wir wegen der Verstärkung der Forschung auch eine klare Aufklärung über Sachverhalte, die durch Forschung greifbarer werden.
Sie sehen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch aus der Natur kommen Stoffe, die unterschiedliche Wirkungen entfalten können, und das müssen wir umfassend verstehen. Es ist also nicht immer nur die böse Chemie; das darf ich als Chemiker sagen. Wir müssen mehr über Wirkmechanismen von solchen Stoffen auf hormonelle Systeme wissen, das verstehen und daraus vernünftige Schlüsse ziehen.
Ganz besonders im Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes bitte ich alle Fraktionen im Hause, auch die Oppositionsfraktionen, diesem
Antrag zuzustimmen und so deutlich zu machen, dass auch ihnen das Thema wichtig ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Agrarland Nummer eins muss es uns natürlich ein Bedürfnis sein, im Sinne der in einer Rohstoffkette echt Beteiligten überbordende Spekulation auf Agrarrohstoffe klar einzugrenzen und zu regulieren.
Nach dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 hatte der schon seit Beginn der 2000er-Jahre weltweit zu beobachtende Anstieg des Agrarpreisniveaus noch einmal deutlich zugenommen. Dies erfolgte in Verbindung mit einer erheblichen Zunahme der Preisschwankungen, und zeitgleich erhöhte sich das Volumen der börslich gehandelten Agrarterminkontrakte im hohen Maße.
Es herrscht überwiegend wissenschaftliches Einvernehmen darin, dass Signale der Finanzmärkte und der Warenterminmärkte Preisentwicklungen auf den physischen Märkten verstärken können, also die Entwicklung des Preisniveaus und der Schwankungen mitbestimmen. Insofern können exzessive Spekulationen negative Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen haben, die im Falle von Agrarprodukten und damit Nahrungsmitteln einen besonders sensiblen Güterbereich treffen.
Die neue europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II verfolgt das Ziel, dass institutionelle Anleger keine den Rohstoffmarkt kontrollierende prozentuale Menge an lieferbaren Agrarrohstoffen halten dürfen. Das Verfahren zur Festsetzung dieser sogenannten Positionslimits ist in technischen Standards zu regeln.
Der vorgelegte erste Entwurf war umstritten. Er sah vor, die Festlegung von Positionslimits je nach Produkt- und aktueller Marktsituation in einer Spanne von 5 bis 35 % zu setzen. Ein Antrag von Vertretern des Europäischen Parlaments an die Kommission sieht dagegen vor, dass die Limits deutlich niedriger gesetzt werden, etwa bei 10 %, mit einer möglichen Abweichung von plus/minus 5 Prozentpunkten, sodass ein einzelner Händler nicht mehr als 15 % eines Rohstoffmarktes kontrollieren soll.
Genutzt hat das erst einmal nicht viel. So sieht der als Reaktion auf die Zurückweisung durch die Kommission überarbeitete Entwurf des einschlägigen technischen Regelungsstandards vom 2. Mai 2016 jetzt vor, dass der untere Schwellenwert für das Positionslimit von 5 % auf 2,5 % abgesenkt wird. Die Obergrenze von 35 % wurde jedoch bei
behalten. Aus dem Europäischen Parlament heraus gibt es schon deutliche Kritik an dem neuen Entwurf der ESMA, der nach wie vor hinter dem Anspruch von MiFID II zurückbleibt.
Es sind keine wesentlichen Verbesserungen erkennbar, und daher ist unser Antrag nach wie vor aktuell; denn Hedgefonds oder Investmentfonds dürfen nach jetziger Lage bis zu 40 % eines Rohstoffmarkts kontrollieren, sodass also ein einzelner Spekulant z. B. Weizenderivate halten könnte, die 40 % des lieferbaren Weizens entsprechen. Massive Marktverzerrungen und gravierende Preissprünge können somit die Folge sein.
Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2011 - daran wird sich bis heute nicht viel geändert haben - halten 84 % der Bundesbürger Rohstoffspekulationen in diesem Maße für nicht akzeptabel, und zwei Drittel erwarten, dass die Banken aus diesen Geschäften aussteigen. Einige haben das bereits getan, aber eher aus ökonomischen Gründen.
Ein gewisses und begrenztes Maß an Spekulation ist nützlich. Um sicher planen zu können, schließen z. B. Agrarhändler Verträge über Warenlieferungen zu einem festen Preis und einem festen Termin in der Zukunft ab. Spekulanten, die kein Interesse an einer Warenlieferung haben, aber mit solchen Futures auf steigende oder fallende Preise wetten, führen dem Markt eine gewisse Liquidität zu und tragen somit zum Teil auch zur Preisstabilität bei.
Aber während z. B. der Anteil der zu rein spekulativen Zwecken gehaltenen Weizenkontrakte an der Chicagoer Börse 1999 noch bei 20 bis 30 % lag, beträgt er heute bis zu 80 %. Die Zahl der gehandelten Futures ist völlig unabhängig von den verfügbaren Mengen der physischen Ware. Ein - zugegeben - älteres Beispiel zeigt: Im Frühjahr 2011 betrug z. B. das Volumen der gezeichneten Futures auf Weizen der sogenannten Soft-Red-Winter-Marke an der Chicagoer Rohstoffbörse rund 76 Millionen t. Das entspricht dem 8,5-Fachen der Jahresernte von rund 9 Millionen t. Das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, hat nichts mehr mit Stützung des Marktes zu tun. Das ist spekulativer Irrsinn und muss bekämpft werden.
Wenn Menschen in den ärmsten Ländern 80 % ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben müssen, können sie bei Preissteigerungen ihr Es
sen eben nicht mehr bezahlen. Die Weltbank schätzte, dass während der Hochpreisphase 2007/2008 an die 100 Millionen Menschen zusätzlich Hunger litten, weil sie die höheren Preise nicht mehr bezahlen konnten. Nach 2011 lagen die Preise für die drei wichtigsten Getreidesorten - Weizen, Mais und Reis - im weltweiten Durschnitt inflationsbereinigt einmal um 150 % über denen im Jahr 2000. Das wollen wir nicht unkommentiert hinnehmen. Das wollen wir bekämpfen.
Ohne Zweifel gibt es noch erheblichen Forschungsbedarf zur Klärung der Preismechanismen auf den Rohstoffmärkten. Viel drängender geworden ist aber inzwischen der Handlungsbedarf. Angesichts der klaren Anzeichen für schädliche Wirkungen von überbordenden Nahrungsmittelspekulationen ist die europäische Politik unserer Meinung nach sogar verpflichtet, im Sinne des Vorsorgeprinzips aktiv zu werden.
Daher unterstützen wir klar mit unserem Antrag die Forderung aus dem Europäischen Parlament nach einer Begrenzung auf maximal 15 %. Vor allem soll es auch keine Möglichkeit geben, Positionen auf verschiedene Tochterunternehmen aufzuteilen, um so effektiv und prozentual insgesamt doch mehr zu halten.
Wir wollen, dass lebensnotwendige Agrarrohstoffe bei den Menschen ankommen und diese ihr Essen bezahlen können. Wir haben eine klare entwicklungspolitische Verantwortung in diesem Bereich. Daher ist unser Antrag goldrichtig.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank. - Herr Kollege Winkelmann, Sie reden die ganze Zeit nur von Frauen. Ist Ihnen vielleicht schon einmal untergekommen, dass es auch Männer betreffen könnte, oder wie antiquiert ist Ihr Familienbild?
Lieber Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
- Wollen wir das klären?
- Es gibt ein Zerwürfnis. Ist das geklärt?
Nein, die Landesregierung möchte eigentlich einbringen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kommunen sind Keimzellen und Herzstück unserer Demokratie. Hier werden politische Gestaltungsmöglichkeiten unmittelbar erfahren. Nirgendwo sind Einflussmöglichkeiten von Politik direkter mit ihren Ergebnissen gekoppelt. Unsere Kommunen sind engster Lebensraum und Heimat zugleich. Sie müssen Garanten von Bildung, Kulturangeboten und einer funktionierenden Infrastruktur sein. Wir wollen, dass unsere Kommunen auch zukünftig ihre Aufgaben erfolgreich für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können. Erfolgreiche Kommunen sind die Basis für ein erfolgreiches Land.
Hierfür steht Rot-Grün, und somit beweist die Landesregierung mit dem hier heute vorgelegten Gesetzentwurf erneut eine hohe Kommunalfreundlichkeit, die bei der Vorgängerregierung manchmal zu suchen war.
Finanziell unabhängige Kommunen
- Sie sind noch wach; das ist schön -, die in ihrem Wirkungskreis ein hohes Maß an eigenem Entscheidungspotenzial haben, stärken das Gemeinwesen und damit die Demokratie insgesamt. Um diese finanzielle Unabhängigkeit zu stützen, werden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf im Wesentlichen die Einnahmesituation und damit die kommunale Finanzsituation insgesamt gestärkt. Mit der optionalen Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen kann die Einnahmesituation der Gemeinden und Samtgemeinden insoweit verbessert werden, als ihnen regelmäßig Finanzmittel für die Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung bzw. Erneuerung von Verkehrsanlagen zur Verfügung stehen können.
Der überwiegende Teil der Kommunalabgabengesetze in den Bundesländern sieht ausschließlich einmalige Beiträge im Falle eines Ausbaus des kommunalen Straßennetzes vor. Dies führt oft zu regelmäßigen und zu hohen vier- bis fünfstelligen Belastungen der Grundstückseigentümer. Um die Anwohner zu schonen, verzichten daher viele Kommunen komplett auf die Erhebung von Beiträgen. Dies wiederum führt aber auch dazu, dass viele eigentlich notwendige Straßenausbauten aufgrund mangelnder Finanzmittel nicht durchgeführt werden. Gerade hier können die wiederkehrenden Beiträge für die Kommune den Vorteil bieten, dass die Akzeptanz der Erhebung deutlich höher sein kann, weil die Belastung gerechter wird. Zudem könnte die regelmäßige Erhebung ein langfristiges Straßenausbaukonzept und Kontinuität beim Straßenausbau mit positiven Folgewirkungen für die Planung der Gemeinden ermöglichen.
Nächster Komplex. Die veralteten Begriffe „Kurbeitrag“ und „Fremdenverkehrsbeitrag“ werden in zeitgemäße Bezeichnungen umbenannt, nämlich in „Gästebeitrag“ und „Tourismusbeitrag“.
Einen für Niedersachsen völlig neuen Ansatz bringt zuvorderst jedoch die Ausweitung des Kreises der erhebungsberechtigten Kommunen. Bisher dürfen nur die Gemeinden, die als Kurorte, Erho
lungsorte, Küstenbadeorte staatlich anerkannt sind, Beiträge von Gästen und vom Tourismus im besonderen Maße profitierenden Gewerbetreibenden erheben. Kommunen, die keine staatliche Anerkennung hatten, jedoch eine starke touristische Prägung aufwiesen, konnten von dieser Umlage der finanziellen Aufwendungen für die Schaffung, den Erhalt und den Betrieb kommunaler Tourismuseinrichtungen bisher keinen Gebrauch machen. Diese Möglichkeit soll in Zukunft nun zusätzlich auch den Kommunen eröffnet werden, die zwar eine touristische Prägung haben, ohne aber das Prädikat Kur-, Erholungs- oder Küstenbadeort zu tragen.
Mit dieser expliziten Erweiterung des Erhebungsrechts soll ein Erhebungsverbot für eine Steuer auf entgeltliche Übernachtung verbunden werden. Das ist die berühmt-berüchtigte Bettensteuer, die z. B. auch in meiner Heimatkommune, in Goslar, insgesamt auf wenig Gegenliebe gestoßen ist und am Ende auch in Goslar für nichtig erklärt wurde.
Darüber hinaus sollen Gemeinden, die Gästebeiträge erheben, Kosten über den Gästebeitrag abdecken können, die ihnen entstehen, weil sie eine Gästekarte mit kostenloser Nutzung des ÖPNV anbieten.
Mich persönlich freut diese Entwicklung gerade im Bereich der Modernisierung der Gäste- und Tourismusbeiträge ganz besonders. Daher habe ich dafür schon seit Beginn dieser Legislaturperiode gerne geworben. Für meine Heimatstadt Goslar beispielsweise ist diese Anpassung der Möglichkeit zur Erhebung von Tourismusbeiträgen eine wichtige Möglichkeit, den steigenden Anforderungen an einen modernen Tourismusort bei steigenden Gästezahlen gerecht zu bleiben.
Stetige Investitionen in touristische Infrastruktur, besonders in einer Weltkulturerbestadt mit tausendjähriger Geschichte, sind unerlässlich, um ein attraktiver Tourismusort zu bleiben, der Tradition, Geschichte und Moderne verbindet.
Der durch die Erhebung eines Tourismusbeitrags entstehende Kreislauf zwischen Kommune, Stadtmarketing, vom Tourismus profitierendem Gewerbe und nicht zuletzt den Gästen selbst kann dazu führen, dass alle von der verbesserten und gerechteren Finanzierung der touristischen Aufwendungen einen Gewinn und Nutzen haben.
Ein vor allem für Kommunalpolitiker wichtiger Aspekt ist der, dass die Entscheidung über die Erhebung solcher Beiträge in der Tourismuskommune
getroffen wird und somit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird.
Auch die Freunde von der CDU in Goslar haben erkannt, dass dies ein richtiger, gerechter und guter Weg ist. Der Kollege Miesner, der im letzten Jahr noch bei einer Veranstaltung in Hahnenklee zu diesem Thema von den eigenen Leuten eins auf die Mütze bekommen hat, kann ja vielleicht die gewonnenen Erkenntnisse in der eigenen Fraktion umsetzen und für diesen Weg werben.
Weiterhin wird mit dem Gesetzentwurf das sogenannte Behördenoptionsmodell als neue Form des Widerspruchsverfahrens für kommunale Abgaben in das Niedersächsische Justizgesetz aufgenommen bzw. vorgeschlagen.
Als Fazit möchte ich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist gut für unsere niedersächsischen Kommunen. Abgabenaufkommen sichern, den Verwaltungsvollzug vereinfachen und dadurch Kosten einsparen. Insgesamt kann ich die Landesregierung dazu beglückwünschen, mit diesem Gesetzentwurf das Auge für kommunale Belange weiter zu schärfen, auf dem Schwarz-Gelb in Ihrer Regierungszeit blind war.
Vielen Dank.
Den Namen, den die Kollegin statt „Car-Pass“ vorgeschlagen hat, habe ich nicht mehr drauf. Dabei könnte ich nicht mitreden.
Nein, das war eine Privatunterhaltung.
Herr Präsident, vielen Dank für die Aufforderung anzufangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! 6 Milliarden Euro - so hoch schätzt der ADAC den jährlichen Schaden, der durch Manipulation des Tachostandes von Kraftfahrzeugen zur Erzielung eines höheren Kaufpreises, niedrigerer Leasingkosten oder zum Zweck der Erschleichung von Garantieleistungen entsteht.
Mit der Einführung digitaler Tachometer, die seit vielen Jahren überwiegend eingesetzt werden, wurde diese Manipulation sogar noch deutlich erleichtert - zumindest für diejenigen, die mit einer
Bohrmaschine nicht umgehen konnten. Das Zurückdrehen eines Tachos geht heute mit den entsprechenden Geräten kinderleicht, wie wir schon gehört haben. Es dauert meist nur wenige Sekunden und wird, obwohl gesetzlich verboten, von vielen sogenannten Dienstleistern zu Preisen ab 50 Euro pro Auto angeboten. Das Ziel dabei ist, den Wert eines Gebrauchtwagens beim Verkauf auf betrügerische Weise zu steigern oder Leasingstrafzahlungen zu vermeiden.
In § 22 b des Straßenverkehrsgesetzes ist festgelegt - das ist heute schon einmal gesagt worden -, dass bereits die Vorbereitung des Missbrauchs von Wegstreckenzählern strafbar ist und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.
Diese sogenannten Dienstleister verwenden leicht bedienbare Geräte, die für etwa 7 000 Euro legal erhältlich sind. Diese Geräte enthalten eine Software, mit der der Kilometerstand bei den meisten Autos binnen weniger Minuten beliebig manipuliert werden kann. Das ist auch deswegen so einfach, weil sofort Softwareupdates verfügbar sind, wenn neue Fahrzeugmodelle erscheinen, sodass man neue Autos jederzeit damit bedienen kann.
Die Polizei geht davon aus, dass in Deutschland bei jedem dritten verkauften Gebrauchtwagen Veränderungen am Tachometer vorgenommen wurden. Schützen kann man sich eigentlich nur, indem man selber versucht, Detektivarbeit bei den Vorbesitzern zu leisten.
In Belgien - das wurde hier heute schon angesprochen - wird es Betrügern eben nicht so einfach gemacht. Dort wird der Verbraucher durch den sogenannten Car-Pass geschützt. Kommt also in Belgien ein Fahrzeug in die Werkstatt - egal ob zum Reifenwechsel, zur Inspektion oder zur Reparatur -, wird dort der aktuelle Kilometerstand abgelesen. Diese Information wird dann an die gemeinnützige Organisation Car-Pass weitergegeben, die die Kilometerstände speichert.
So entsteht für jedes Fahrzeug eine Historie der Kilometerstände, die es Betrügern erschwert, zu manipulieren. Denn jeder Gebrauchtwagenverkäufer ist zur Vorlage dieses Dokuments verpflichtet. Wenn dies nicht geschieht, hat der Verkäufer das Nachsehen: Der Vertrag ist nichtig, und der Käufer kann sein Geld zurückfordern.
In Deutschland gibt es auch schon Systeme auf freiwilliger Basis. Die Kollegin von der CDU hat es gerade angesprochen: Es gibt ein Bochumer Un
ternehmen - www.kilometerabfrage.de -, dem man auf freiwilliger Basis seine Tachostände melden kann.
Zum Vergleich: In Belgien sind seit der Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Kilometerhistorie in 2005 die Manipulationen um 90 % zurückgegangen.
Daher wollen wir, dass die Landesregierung das Thema aufgreift und sich auf Bundesebene für die verbindliche Einführung eines Car-Passes - oder wie auch immer man dieses System hier in Deutschland nennen möchte - einsetzt. Wir wollen, dass mit dieser Hilfe die angegebene Kilometerleistung auf ihre Plausibilität hin überprüft werden kann.
Weiter möchten wir, dass sich die Landesregierung in geeigneter Weise dafür einsetzt, die Hersteller von Kraftfahrzeugen dazu zu verpflichten, ihre Fahrzeuge besser vor dieser Manipulation zu schützen.
Darüber hinaus ist dringend zu prüfen, ob der freie Handel mit den zur Tachomanipulation geeigneten Geräten überhaupt unterbunden werden kann.
Wir alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, können von Tachomanipulation betroffen sein - egal, ob bei einem kleinen Gebrauchtwagen, bei einem geleasten Auto oder bei einer großen Kiste, günstig gekauft. Schließen wir diese Lücke und geben wir Betrügern keine Chance für Manipulationen des Tachostandes!
Ich bin am Ende meiner Ausführungen und wünsche vorgreifend ein schönes Wochenende und eine gute Fahrt in den Wahlkreis - hoffentlich mit ordentlichen Tachoständen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Revision der Finanzmarktrichtlinie MiFID II steht ein Vorhaben auf der Finanzmarkt-Regulierungsagenda, das weitreichende Auswirkungen auf die Realwirtschaft hat. Das Vorhaben regelt u. a. - besonders wichtig für die Industrie - die Lizenzierung von Finanzinstituten und die Arbeitsweise von organisierten Märkten. Zugleich definiert es Finanzinstrumente und löst so weitreichende Pflichten für die Marktteilnehmer aus. MiFID ist zugleich das „Eingangstor“ zu weiteren Eckpfeilern der europäischen Banken- und Finanzmarktgesetzgebung.
Die Europäische Kommission hat nun vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der MiFID-IIRichtlinie um ein Jahr zu verschieben. Die Kommission will den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie einzuhalten. Neue Frist ist nun der 3. Januar 2018. Als Grund für die Terminverschiebung nennt die Kommission die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-IIPaket effektiv arbeiten kann.
Dass der Termin verschoben wurde, überraschte wohl niemanden. Das ist auch gut so; denn es gibt die Möglichkeit, über die Schwierigkeiten der Ausgestaltung tiefer zu diskutieren und der Kommission gegenüber Korrekturen anzumahnen.
Mit unserem Antrag wollen wir uns auf einen wichtigen Regulierungsbereich konzentrieren. Es geht um den Handel u. a. mit Agrarrohstoffen an EUFinanzmärkten. Mit der MiFID II sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Einführung von sogenannten Positionslimits in der EU geschaffen werden. Positionslimits sind Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten. Erklärtes Ziel bei dem Wunsch der Novellierung
war es, exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen zu verringern. Besonders gravierend sind diese Auswirkungen der dadurch hervorgerufenen Preissteigerungen und -schwankungen für einkommensschwache Menschen in Ländern, die arm oder von Lebensmittelimporten abhängig sind. Mangel- oder sogar Unterernährung sowie Armut und Verschuldung sind die Folge und können darüber hinaus zu Instabilität und Konflikten führen.
Die Ausarbeitung der technischen Details zu dieser Richtlinie wurde der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA überlassen. Es zeigt sich heute, dass zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher in Bezug auf die Wirksamkeit von Rohstoffspekulationen hinzugefügt wurden. Das ursprüngliche Ziel, Marktverzerrungen und Preisschwankungen zu verhindern, steht nun nicht mehr offensiv im Vordergrund.
Wie die Financial Times schon 2014 berichtete, warnte jedoch eine ungewöhnliche Allianz aus führenden Nahrungsmittelkonzernen, Ölkonzernen, Rohstoffhändlern und Börsenbetreibern in einem Schreiben an die EU-Kommission vor einem „signifikanten unbeabsichtigten Risiko, die Märkte zu schädigen“.
Die Allianz aus Mars, E.ON, RWE, Euronext, BP, Royal Dutch, Shell, Vitol, lntercontinental Exchange und der Europäischen Kakaovereinigung zeigt sich besorgt, die neuen Regeln könnten die Kosten für Handel und Absicherung in die Höhe treiben. Bei solch einer Allianz gegen etwas wird man hellhörig und schaut noch einmal genauer nach. Und tatsächlich: Diese durchaus seltsame Allianz hat Angst, dass ihre Agrarrohstoffspekulationen zukünftig gezügelt werden könnten.
Daher wollen wir gerade in Bezug auf diese Art von Spekulationen keine Einflussnahme dulden und klare Regeln mit der Neufassung der Verordnung festgeschrieben wissen. Hierzu zählt u. a., dass Positionen nicht auf mehrere Tochtergesellschaften aufgeteilt werden können. Denn das kann im Extremfall dazu führen, dass einzelne Finanzkonzerne Rohstoffderivate halten, die den Umfang der verfügbaren Liefermenge sogar noch übersteigen und ihnen massive Macht auf die Preisgestaltung geben können.
Wir wollen ebenso wirksame Instrumente, wie die Einführung einer Nachweispflicht für die Absicherung eines realen Rohstoffgeschäfts, für die Fälle, in denen Positionslimits der FinanzinstrumenteRichtlinie von diesen Unternehmen überschritten würden. Dafür ist es resultierend wichtig, dass
klare, einheitliche und verständliche Standards zur Berechnung der verfügbaren Menge eines Rohstoffes festgelegt werden.
Bevor Unstimmigkeiten auf der einen oder anderen Seite des Hauses aufkommen, möchte ich anführen, dass auch der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, den ich wirklich nicht allzu häufig zitiere, die Eindämmung von Rohstoffspekulationen stützt.
- Ich lobe ihn! Also hören Sie ruhig zu! Das hat er gut gemacht.
Zu Beginn der Beratungen mit EU-Kommission und EU-Parlament setzt sich das Bundesfinanzministerium für eine weitaus härtere Regulierung ein. ln einer Stellungnahme, die an alle Mitgliedsländer verschickt wurde, fordert das Bundesfinanzministerium u. a., den abseits der Börse stattfindenden, unkontrollierten Handel einzuschließen.
Auch soll ein Spekulationslimit für Gesamtkonzerne gelten, damit nicht jede kleine Tochterfirma das Geschäft ausreizen kann. Auch die aus der Sicht der Nichtregierungsorganisationen größte Schwäche des Ratsvorschlags wollte Schäuble nach Informationen des Spiegels korrigiert wissen: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA soll seiner Meinung nach europaweit einheitliche Grenzen festlegen, sodass Spekulanten nicht auf Länder mit niedrigeren Standards ausweichen können. Ich finde, dies ist eine richtige Position.
Dies vorausgeschickt, freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir haben jetzt noch Zeit, klare Signale in Richtung EU zu senden. Wir sollten dies mit großer Einigkeit machen: im Sinne einer fairen, ausgewogenen und nachhaltigen Politik.
Da wir gerade sehr lange über den Harz geredet haben, schließe ich heute mal wieder mit einem Glückauf!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich ganz besonders, heute hier einmal ein spannendes Thema aus der Chemie und Biochemie vertreten zu können. Ich bin mir sicher, Sie alle sind auf das Thema „endokrin aktiver Substanzen“ ebenso gespannt. Ich versuche, mich etwas kürzer zu fassen als in der Tagesordnung angemeldet; denn es wird ja immer auf den Eisregen verwiesen.
Meine Damen und Herren, endokrin aktive Substanzen sind Substanzen, die auf das Hormonsystem von Menschen und Tieren einwirken, indem sie eine hormonähnliche Wirkung aufweisen.
Sie sind allgegenwärtig, enthalten in Verpackungen, Kosmetika oder Lebensmitteln, und stehen teilweise im Verdacht, die Fruchtbarkeit von Menschen und Tieren zu stören. Die Rede ist in diesem Fall von endokrinen Disruptoren: Sie werden z. B. mit der Nahrung aufgenommen und bringen den Hormonhaushalt durcheinander.
Es gibt ebenso eine Reihe von endokrin aktiven Substanzen, deren Wirkung auf das Hormonsystem wir insgesamt schätzen und die ganz bewusst eingenommen werden. In diesem Zusammenhang nenne ich mal Schilddrüsenmedikamente, die ganz bewusst eine hormonelle Wirkung erzielen sollen, und Sojaprodukte, die sogenannte Phytoöstrogene enthalten. Diese den Östrogenen in der Struktur ähnlichen Substanzen können auch positive Wirkungen auf den Organismus haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass niemand dieser chemisch interessanten Vorlesung folgen möchte.
Kommen wir auf das Thema zurück! Ein weiteres Beispiel einer endokrin aktiven Substanz ist die uns allen bekannte Antibabypille, deren Wirkung ja sicherlich auch die eine oder andere hier in diesem Raum schätzen bzw. auch nutzen wird.
Allerdings sind wir von einer großen Anzahl von Substanzen umgeben, die nun leider auch weniger positive Wirkung entfalten. Forscher aus Bonn zeigten, dass 33 von 96 untersuchten endokrin aktiven Substanzen einen Kalzium-Ionen-Kanal in Spermien aktivieren und darüber deren Schwimmverhalten ändern können. Strömt Kalzium in die Zelle ein, stellt ein Spermium von einem schnellen, gleichmäßigen Schlag mit dem Schwanz, womit es sich rasch vorwärts bewegt, auf einen langsamen, asynchronen Schlag um. Dadurch schwimmt es langsamer und kräftiger und kann dadurch die Eizellhülle besser durchdringen.
Wenn nun also solche untersuchten Stoffe den gleichen Effekt haben - darunter fallen verschiedene UV-Filter in Kosmetika oder das antibakteriell wirkende Triclosan, das in einigen Zahnpasten enthalten ist -, können diese Substanzen auf die Spermien Einfluss nehmen und sie zu früh dazu anregen, ein langsames Schwimmverhalten zu zeigen. Damit ist der recht beschwerliche Weg zum Ziel nochmals erschwert, vielleicht sogar unmöglich. Dies hat natürlich erheblichen Einfluss auf die Reproduktionsrate. Auch wenn diese einzelnen Stoffe nur in winziger Konzentration im Körper sind, kann eine Aufsummierung zu einer insgesamt schädlichen Wirkung führen. Erwiesen ist mittlerweile - und jetzt müssen die Männer hier im Raum ganz stark sein -, dass ein Mann heute im Vergleich zu einem Mann in den 1950er-Jahren nur noch ca. ein Drittel der Spermien hat.
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz: Nicht auf die Nutzung der Wirkung der Antibabypille verzichten, sondern trotzdem weiter darauf vertrauen!
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss; es können auch gerne alle Männer kommen, die meinen, es sei andersherum.
Ich möchte ein weiteres Beispiel bringen, das natürlich niemanden hier im Hohen Haus betreffen wird. Aber es wird sicherlich den einen oder anderen draußen aufatmen lassen - liegt doch sein Übergewicht nicht am übermäßigen Lebensmittelkonsum, an Bewegungsmangel oder genetischer Disposition. Auch hier können nun wissenschaftliche Belege herangezogen werden, dass in diesem Fall - also im Fall des Übergewichts - die sogenannten Weichmacher - Phthalate - eine Rolle spielen. Diese Stoffe werden in der Kunststoffverarbeitung eingesetzt, um die Kunststoffe biegsam und dehnbar zu machen. Sie können aus der Verpackung auf den Inhalt übergehen und so über die Nahrung aufgenommen werden. Insbesondere fetthaltige Lebensmittel wie Käse und Wurst könnten davon betroffen sein.
Um die Wirkung der Weichmacher nachzuweisen, haben Forscher der Universität Leipzig Mäusen mit Trinkwasser das DEHP - ich entschuldige mich an der Stelle beim Protokoll -, also Bis(2-ethyl- hexyl)phthalat, verabreicht - der mit Abstand meistverwendete Weichmacher weltweit. Das Ergebnis der validierten Studie ist, dass Mäuse dadurch deutlich an Gewicht zunehmen. Phthalate greifen somit nachweislich massiv in den Hormonhaushalt ein. Schon in geringen Konzentrationen führen sie zu deutlichen Veränderungen wie eben dieser Gewichtszunahme.
Aufgrund ihrer Wirkweise können endokrine Disruptoren in Organismen besonders schwerwiegende Effekte hervorrufen.
Die wissenschaftliche Identifizierung und Vorhersage dieser Effekte wird bei endokrinen Disruptoren durch folgende Punkte im Moment besonders erschwert:
Wir haben im Moment ein geringes Wissen über die Funktion der Hormonsysteme und die damit verbundenen artspezifischen Sensitivitätsunterschiede, insbesondere bei Invertebraten, sogenannten wirbellosen Tieren. Daraus resultiert ein Mangel an international anerkannten und validierten Testmethoden.
Die Möglichkeit, dass Effekte - besonders nach einer Exposition in sensitiven Lebensphasen - zeitverzögert auftreten und eventuell erst bei Nachfolgegenerationen sichtbar werden, erschwert die Untersuchung - genauso wie die oftmals sehr niedrigen wirksamen Konzentrationen bekannter endokriner Disruptoren. So reichen z. B. wenige Mikrogramm pro Liter Nonylphenol aus, damit im Labor
test bei Fischen nur weibliche Nachkommen heranwachsen.
Hinzu kommt, dass die Möglichkeit additiver Effekte mit einer Vielzahl bereits in der Umwelt vorhandener endokrin aktiver Chemikalien vorherrschen kann.
Aktuell schlägt das Bundesinstitut für Risikoforschung - BfR - erweiterte EU-Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren vor. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission Ende 2014 die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beauftragt, Kriterien für die Identifizierung dieser Substanzen abschließend zu definieren, damit diese künftig im europäischen Pflanzenschutz- und Biozidrecht angewandt werden können. Eine Einteilung allein nach deren Wirkstärke ist nach Ansicht des BfR nicht ausreichend; vielmehr müssen sich diese u. a. auch an der Reversibilität der gesundheitlichen Schäden orientieren. Dieser Meinung schließen wir uns an.
Bisher zeigte leider auch die EU-Kommission bei diesem Thema wenig bis keine Aktivität, um auf die Tube zu drücken - auch nicht nach erfolgreicher Klageeinreichung durch Schweden im vergangenen Jahr.
Für uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wichtig, dass es eine klare Regulierung - keine Überregulierung - auf europäischer Ebene gibt. Es ist notwendig, dass wir dies aus Niedersachsen fordern und fördern, damit auf europäischer Ebene vernünftige Regelungen getroffen werden.
Wir wollen die EU-Forschungsförderung in diesem Bereich gestärkt wissen, um Wirkmechanismen besser verstehen zu können und eine klare Abgrenzung zwischen endokrinen Disruptoren und endokrin wirksamen Substanzen herstellen zu können. Denn, wie eingangs erwähnt - das haben wir inzwischen alle gelernt -, gibt es auch endokrine Substanzen, die positive Wirkung zeigen können.
Ich freue mich auf die Diskussion dieses Themas im Fachausschuss. Wir können dann sicherlich, Herr Kollege, auch noch einmal über die Spermienzahl diskutieren.
Vielen Dank.
Ich habe ganz kurz überlegt, ob ich eine Persönliche Bemerkung mache, aber das Thema möchte ich nicht dem Kollegen Winkelmann wegnehmen.
Ich möchte nur zwei Dinge anmerken.
Der Antrag ist natürlich keine Beruhigungspille und auch kein Placebo. Man könnte ja auch fragen, was andere Parteien in den letzten Jahren gemacht haben; das Thema schwelt ja schon ein bisschen. Ich möchte das nicht befeuern; ich freue mich, wenn wir das im Ausschuss fachlich diskutieren.
Das Einzige, was ich richtigstellen möchte - Herr Kollege, vielleicht haben Sie ja an der Stelle nicht richtig zugehört -, ist: Ich glaube, wie ich es gesagt habe, dass auch viele Männer hier im Raum die
positive Wirkung der Antibabypille schätzen. Das heißt nicht, dass sie sie nehmen, sondern sie schätzen, dass sie genommen wird. - Das nur kurz als Erklärung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema Südniedersachsen in den letzten Monaten und Jahren des Öfteren auf der Tagesordnung gehabt. Die Opposition hat noch im alten Plenarsaal mehrfach nachgefragt, wo Südniedersachsen denn sei.
Und jahrelang kamen auch keine Ideen für regionale Verbesserungen.
Umso erfreulicher ist es, dass die CDU-Fraktion nach den von dieser Landesregierung vorgelegten Analysen zu den Stärken und Schwächen der nie
dersächsischen Regionen die Situation in Südniedersachsen endlich anerkennt.
Durch zehn Jahre Untätigkeit und durch falsche Entscheidungen - wie, nach meiner Meinung, die zur Abschaffung der Bezirksregierungen - haben Sie es, ohne mit der Wimper zu zucken, hingenommen, dass sich das Land ganz unterschiedlich entwickelt hat. Die entwicklungsschwachen niedersächsischen Regionen haben in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 nur unterdurchschnittlich und unzureichend von den Fördermitteln profitiert. Häufig sind diese wichtigen Mittel damals ungesteuert und vordringlich in die vergleichsweise wirtschaftsstarken Landesteile geflossen.
Die eigentliche Zielsetzung der EU-Kohäsionspolitik wurde so damals konterkariert.
Angesichts der Tatsache, dass künftig bekanntermaßen deutlich weniger EU-Mittel zur Verfügung stehen, muss nun dafür Sorge getragen werden, dass diese reduzierten Mittel insbesondere dort zum Einsatz kommen, wo sie besonders benötigt werden. Gleichzeitig müssen sie so eingesetzt werden, dass sie möglichst große Effekte entfalten. Dieses Grundprinzip gilt für alle Regionen des Landes gleichermaßen.
Das machen wir hinterher. Also nein.
Die CDU zeigt mit ihrem Antrag allerdings keine echte Ernsthaftigkeit. Jetzt ein sogenanntes ITI zu beantragen, bedeutet: Entweder haben Sie in den vergangenen Jahren nicht aufgepasst, welche verschiedenen Instrumente die EU ab 2014 bereithält - damit wäre klar, dass Sie sich in Wirklichkeit auch heute nicht um das von Ihnen vernachlässigte Südniedersachsen kümmern wollen, sondern einfach einmal Nebelkerzen zünden -,
oder Sie wollen bewusst die Genehmigung aller niedersächsischen Förderprogramme durch die EU-Kommission gefährden und nehmen damit eine immense Verzögerung der EU-Förderung in ganz Niedersachsen in Kauf.
Egal, aus welchen Gründen Sie handeln: Ihre Politik in oder für Niedersachsen ist nun wirklich nicht ernst zu nehmen. Hören Sie doch bitte endlich auf mit dem Störfeuer, und machen Sie lieber konstruktiv mit!
In Südniedersachsen herrscht seit der letzten Landtagswahl eine Aufbruchsstimmung.
Die Handelnden vor Ort wollen endlich anfangen und sind froh darüber, dass nach langen Jahren jetzt erstmals etwas für Südniedersachsen getan wird. Sie wollen keine weiteren bürokratischen Instrumente, sondern sind mit dem Projektbüro Südniedersachsen hoch zufrieden.
Ein ITI, ein Integriertes Territoriales Investitionsprogramm, wurde für Südniedersachsen im Zuge der Aufstellung des Multifondsprogramms geprüft, und die Voraussetzungen wurden mit der EU-Kommission frühzeitig erörtert. Im Ergebnis wäre ein ITI Südniedersachsen in der konkreten Umsetzung mit einer Reihe von Unsicherheiten und Nachteilen verbunden.
Im Übrigen: Sie hätten noch in Ihrer Regierungszeit bis Anfang 2013 diese Weichen stellen können. Zu der Zeit gab es schon Vorträge, die man sich hätte anschauen oder herunterladen können. Die konnte man relativ schnell im Internet finden.
- Das gab es in der letzten Förderperiode nicht, aber Sie hätten sich gleichwohl informieren können, dass es so etwas gibt, und Sie hätten das für die neue Förderperiode vorbereiten können.
Ich komme zu dem zweiten Punkt, nämlich zu Ihren Regionalen Teilbudgets. Auch diese Forderung aus Ihrem Antrag lässt sich schnell entzaubern und als realitätsfremd markieren. In der Halbzeitevaluierung der EU-Programme der letzten Förderperiode wurden die RTB insgesamt sehr kritisch betrachtet, da Wachstumseffekte in den geförderten Projekten häufig nicht klar nachgewiesen werden konnten. Kurz und bündig: Dieses System wird es nun so auch nicht mehr geben.
Mit unserem Antrag zu einer zukunftsorientierten Förderung des von Ihnen geschwächten Südniedersachsens gehen wir nun einen ernsthaften, regional verantwortlichen und bei den handelnden Personen vor Ort anerkannten Weg und unterstützen verantwortungsvolles Regierungshandeln.
Mit unserem Südniedersachsenprogramm wird ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft und zur Steigerung der Lebensqualität in Südniedersachsen geleistet. Wir in Südniedersachsen verfügen nämlich über vielfältige Initiativen engagierter Menschen, über leistungsfähige Unternehmen und über eine zukunftsweisende Wissenschaftslandschaft. Diese Potenziale müssen zur Entwicklung der ganzen Region genutzt werden.
Zusammen mit den Kommunen und den vor Ort Handelnden geht es sowohl um die Sicherung und Stärkung der Wirtschafts- und Innovationskraft der Region als auch um den Erhalt zukunftsfähiger und lebenswerter Städte und Dörfer im Rahmen der Daseinsvorsorge.