Holger Kliewe

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Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ob nun Gewässer-, Boden- oder Insektenschutz, die Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft der Zukunft steigen. Aus diesem Grunde wird die technische Entwicklung vorangetrieben, um den Einsatz von Saatgut, Düngemitteln, aber auch vor allem Pflanzenschutzmitteln im Interesse der Umwelt, der Gesellschaft, aber auch des Unternehmers zu reduzieren.
Präzisionslandwirtschaft mit Mitteln der Digitalisierung ist eine Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Neben modernen Landmaschinen bedarf es für die Positionsbestimmung im Zentimeterbereich entsprechender Kommunikationssysteme. Diese Maschinen, aber auch die Systeme – hier ist es schon angedeutet worden –, die sind kostenintensiv, die kosten Geld. Und da kommt für mich zumindest die Frage auf ‒ aber das ist der Stand der Dinge, das ist der Stand der Entwicklung ‒, dass sich diese modernen Systeme in Zukunft kleine Betriebe gar nicht mehr leisten können, sondern nur noch Betriebe ab einer bestimmten Größenordnung, ich denke mal, mehrere Hundert Hektar, besser sind mehrere Tausend Hektar, um solche Systeme dann auch effektiv auszulasten.
Diese Kommunikationssysteme der modernen Landmaschinen benötigen neben den GPS-Daten ständig ein Korrektursignal, das wurde hier auch schon von meinen Vorrednern gesagt, um zentimetergenau arbeiten zu können. Zahlreiche Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, SchleswigHolstein, auch Sachsen und Nordrhein-Westfalen, stellen
diese Signale bereits kostenlos zur Verfügung. Bei uns ist das bisher leider noch nicht der Fall, aber wir haben ja schon gehört, wir arbeiten dran.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der in Deutschland wichtigste öffentlich erreichbare Korrekturdienst, auf dem auch private Angebote in diesem Bereich basieren, ist SAPOS. Mit der Bereitstellung des Signals kann der Einsatz von Pflanzenschutz-, Düngemitteln und Energie reduziert werden und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen gestärkt werden. Umso verständlicher ist es natürlich auch, dass die Agrarministerkonferenz bereits im Jahre 2017 empfohlen hat, diesen PositionierungsService für die Agrarbetriebe kostenlos anzubieten. Leider hat sich in unserem Bundesland diesbezüglich bisher noch nichts getan. Und genau aus diesem Grund hat meine Fraktion einen Antrag vorbereitet, der dieses Anliegen aufgriff. Leider konnten wir zu der damaligen Zeit mit unserem Koalitionspartner hierüber keine Einigung erzielen.
Initiativen aus verschiedenen Ministerien wurden natürlich offensichtlich aus Gründen der Kosteneinsparung vom Finanzministerium abgeblockt.
Aber gerade aufgrund der aktuellen Situation der Landwirtschaftsunternehmen können wir uns ein solches Handeln für die Zukunft nicht leisten.
Meine Fraktion unterstützt alle Maßnahmen, die zur Stabilisierung der Landwirtschaftsunternehmen, zum Schutz des Wassers, des Bodens und der Artenvielfalt beitragen, aber, das klang hier auch schon an, diese Systeme müssen natürlich auch anderen Nutzern in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Umso erfreuter bin ich darüber, dass der Staatssekretär auf der Sitzung des Agrarausschusses am 26. November 2020 mitteilte, dass nunmehr die Voraussetzungen für eine kostenfreie Zurverfügungstellung des Signals geschaffen werden. Bereits im nächsten Doppelhaushalt sollen entsprechende Haushaltsmittel im Einzelplan 08 eingestellt werden.
Die Landwirte in unserem Land werden sich freuen, der Umwelt wird es nutzen, und der vorliegende Antrag der AfD hat sich damit eigentlich erledigt. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön!
Ja, sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Es ist schon spannend und interessant,
wie einige meiner Vorredner, ja, ich sage mal, doch sehr weit vom Thema abgewichen sind.
Und ich versuche mal, mehr beim Thema zu bleiben und auf den Antrag der LINKEN dann auch noch mal detailliert einzugehen.
Aber vielleicht schon mal vorneweggesagt: Herr Dr. Weiß, sicherlich, Tierschutz ist uns allen eine Herzensangelegenheit und er ist auch bei uns im Grundgesetz verankert, aber mit dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben und so, wie Sie ihn beschrieben haben, wird er nicht dazu beitragen, Tierschutz beziehungsweise auch die Tiertransporte in irgendeiner Weise zu verhindern oder die Tiere bei diesen Transporten mehr zu schützen. Aber da werde ich im Detail noch drauf eingehen.
Ja, wie schon gesagt, Tierschutz ist Staatsziel im Grundgesetz und ist auch in den Vorschriften des Tierschutzgesetzes verankert. Und in den Tierhaltungsverordnungen ist geregelt, wie Tiere gehalten werden sollen. Dennoch ist die öffentliche Debatte stark vom Umgang mit den Tieren und von der Diskussion darüber, wie Tiere zu halten sind, doch in der Öffentlichkeit sehr stark geprägt und es vergeht kaum eine Woche, in der nicht über Missstände in der Haltung von Nutztieren berichtet wird. Tiere sind Mitgeschöpfe, ihr Wohlbefinden ist eine Verpflichtung für alle Menschen, die mit Tieren umgehen. Auch deshalb wünschen sich bei Umfragen rund 85 Prozent der Befragten einen verstärkten Tierschutz, und das,
obwohl Deutschland mit den rechtlichen Vorgaben europaweit, ja, sogar weltweit Maßstäbe setzt. Aber Tierschutz kostet nun auch mal Geld, und wenn der Verbraucher dann mehr bezahlen soll, entscheidet er sich in der Regel doch für den etwas billigeren Braten, der natürlich unter anderen Voraussetzungen auch aufgezogen, geschlachtet und natürlich auch transportiert werden muss.
Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, wollen nun mit Ihrem Antrag den Schutz von Nutztieren auf dem Transport in Drittstaaten außerhalb der EU verbessern. Das ist nämlich der Wortlaut des Antrages. Und da habe ich bei dem einen oder anderen Vorredner so ein bisschen diese Thematik vermisst. Sie wissen genau, dass öffentliche Medien regelmäßig das Thema aufgreifen und Missstände aufzeigen. Aber eines möchte ich Ihnen vorweg schon sagen: Selbst, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden – ich habe ja gesagt, wir werden es nicht tun –, würde er nicht zur Verbesserung der Situation der Tiere auf Transporten in Drittstaaten außerhalb der EU beitragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die rechtlichen Vorgaben sind klar. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Verordnung kann allerdings in Drittstaaten kaum umgesetzt beziehungsweise kontrolliert werden. Innerhalb Deutschlands sind für den rechtssicheren tierschutzrechtlichen Transport in Drittländer die Bundesländer mit ihren Veterinärbehörden zuständig. Transporte von Zuchttieren müssen heute schon sinnvoll und schlüssig begründet werden, nur dann dürfen sie durch die zuständigen Veterinäre zugelassen werden.
Betrachten wir die wirtschaftlichen Folgen bei der Umsetzung eines Verbotes von Transporten lebender Nutztiere in Ländern außerhalb der Europäischen Union, dann kommt es zu erheblichen Wettbewerbseinschränkungen für die Züchter in Mecklenburg-Vorpommern. Tiere würden über einen Umweg aus anderen Ländern der EU an die entsprechenden Drittstaaten geliefert werden. Sie können ja mit Ihrem Antrag mal gerne die RinderAllianz befragen, wie sie diesen Antrag finden würde. Ich glaube, Sie würden dort eine Abfuhr bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja nicht so, als würde nichts geschehen. So hat sich der Bundesrat bereits am 7. Juni 2019 zum Thema „Tierschutz bei langen Transporten“ positioniert und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der entsprechenden Verordnung einzusetzen. Hierbei soll es insbesondere um den Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge und der obligatorischen Planungen von Tiertransporten mit einem abgestimmten Notfallplan gehen. Also es gibt schon eine ganze Menge rechtliche Vorgaben bei diesem Thema. Des Weiteren sollen bei den Grenzabfertigungen durch die Errichtung einer entsprechenden Abfertigungsspur für Tiertransporte diese Abwägungen beschleunigt werden.
Der Bundesrat hat sich in der laufenden Legislaturperiode bereits dreimal mit der Thematik befasst. Dort waren Anträge der Fraktionen der GRÜNEN, der FDP und der
AfD. Einen Antrag von den LINKEN konnte ich da leider nicht finden.
Die letzte Initiative im Bundestag von den LINKEN liegt bereits neun Jahre zurück.
Vielleicht sollten Sie denn doch erst mal auf Bundesebene etwas aktiver werden, weil das ist nicht unbedingt ein Länderthema, was wir heute besprechen.
Für die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings Mehrheiten innerhalb der Europäischen Union notwendig, und diese Mehrheiten hat es bisher nicht gegeben.
Kommen wir nun noch mal zu Ihrem Antrag. Den Feststellungsteil lasse ich einfach mal weg, der hilft weder uns noch den Tieren, noch den Züchtern. Das von Ihnen geforderte Verbot von Transporten lebender Nutztiere in Länder außerhalb der Europäischen Union würde erhebliche Einbußen für die Züchter in unserem Land nach sich ziehen. Mit einem solchen Verbot wäre keinem einzigen Tier geholfen. Vielmehr würde sich der Export von Nutztieren auf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verlagern.
Ihre Forderung, die Transportdauer von lebenden Nutztieren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf acht Stunden und innerhalb von Deutschland auf vier Stunden zu begrenzen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wie Sie diese Differenzierung begründen, das wäre doch mal interessant, denn ich glaube, den Tieren ist es völlig egal, ob sie in Europa oder in Deutschland unterwegs sind. Wissenschaftlich ist diese Differenzierung jedenfalls nicht zu begründen.
Vielmehr entscheidend sind die Bedingungen doch, unter denen die Tiere transportiert werden. Die Qualität der Fahrzeuge, da gibt es zum Beispiel Ausstattungsmöglichkeiten: isolierte Dächer, damit die im Sommer nicht so heiß werden, Be- und Entlüftung, die Zufuhr von Wasser und Futter während des Transports. Ich glaube, das sind vielmehr Faktoren, die entscheidend darüber sind, wie lange man Tiere transportieren kann, und nicht pauschale Stundenvorgaben.
Eine Aktualisierung der Gemeinschaftsvorschriften bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments, der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Hierzu habe ich vorhin bereits ausgeführt.
Ihre Forderungen für den Erhalt beziehungsweise die Schaffung eines dezentralen Netzes von Schlachthöfen wird von uns natürlich durchaus unterstützt. Sie ist aber angesichts der wirtschaftlichen Situation der Tierhalter und der Verarbeiter unrealistisch. Sicherlich, 1990 gab es fast in jedem Landkreis einen Schlachthof und die Landkreise waren damals noch wesentlich kleiner als heute. Aber so gibt es gerade im Bereich der Schlachthöfe ei
nen rasanten Strukturwandel. Mittelständische und kleine Unternehmen werden aufgeben und werden stillgelegt.
Lassen Sie mich aus der letzten „BauernZeitung“ zitieren: „Oldenburg, Dresden, Lauenburg, Essen, Bad Iburg, Kasel-Goldsieg, Pfarrkirchen sind nur einige Namen für Schlachthöfe, die in jüngster Zeit geschlossen wurden. In anderen, wie Wilhelmshaven, Badbergen, Legden und Beckum, werden keine Rinder mehr geschlachtet.“ Und in Teterow, das haben wir auch hier schon debattiert, da schlachten wir keine Schweine mehr.
Wie die Landesregierung bei solchen Strukturbrüchen zur Schaffung eines dezentralen Netzes von Schlachthöfen beitragen kann, bleibt für mich im Moment ein Rätsel. Aber vielleicht können Sie da nachher noch mal, Herr Dr. Weiß, zu einer Aufhellung beitragen.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Der vorliegende Antrag berücksichtigt weder die rechtlichen Vorgaben noch die Aktivitäten im Bundesrat und im Bundestag. Er ist nicht geeignet, zum Schutz von Nutztieren auf dem Transport in Drittstaaten beizutragen. Die Umsetzung Ihrer Forderung würde die Nutztierhalter und Vermarkter in unserem Land innerhalb Deutschlands und innerhalb der EU benachteiligen, sie würde keinem einzigen Tier helfen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Ja, danke, Frau Präsidentin!
Herr Dr. Weiß, Sie haben jetzt gerade eben gesagt, oder die Frage ist jetzt, geht es Ihnen um nur mehr Tierschutz für Tiere und für die Tierhalter aus MecklenburgVorpommern oder geht es Ihnen generell um den Tierschutz? Denn ich wage es zu bezweifeln, wenn wir das für Mecklenburg-Vorpommern verbieten, den Export von Tieren in Drittländer, in Nicht-EU-Staaten, das habe ich ja in meiner Rede erwähnt, dann werden die Tiere aus anderen Staaten geliefert. Das heißt, die werden ja exportiert, sie kommen nur nicht von uns.
Und damit werden unsere Tierhalter benachteiligt. Also glauben Sie wirklich daran, dass Sie mit so einer Forderung generell für mehr Tierschutz sorgen?
Abschließende Frage, weil es kam jetzt weiter nicht rüber: Sind Sie für eine europäische Lösung oder für eine Einzellösung von MecklenburgVorpommern?
Ja, leiwe Fru Präsidentin! Leiwe Damen un Herren Afgeordneten! Ick müsst nu einfach hier ok noch nach vörr an dat Mikro gahn, denn ick hett wüsst, dat Till hier ok noch herwull un wull op Platt wat reden, un de AfD, Herr Kröger, hett hier ok op Platt vördragen, und dat sall jetzt nich so utseihn, als hett de CDU keenen, de Platt schnacken kann.
Un ick wüll ok hier noch dran erinnern, ick denk, de Ölleren hier im Saal kennen den noch, den Udo Timm, de hett hier öfter eins op Platt eine ganze Rede hollen.
Und ick glöw, dat wier gaud, un ick wüll jetzt noch gor nicht op disse Schilder afstellen. Ick find dat eine gaude Idee mit disse Schilder, dat wi de opstellen und denn ok op Platt, dor, wo dat passt, so einen richtigen Spruch opbringen, damit de Lüüd, de dat noch läsen können, und ok vielleicht de, die et nich läsen können, sich mit disse Sprach beschäftigen.
Over ick will ok noch op watt anderet hen. Till Backhaus hett det just schon seggt, wi mütten eigentlich in disse Land wedder mehr för disse Sprak maken, wi mütten dat anfangen in de Jugend, im Kindergarden un in de Schaul. Ick bün im Harwst in Schleswig-Holstein ob een Seminar west und da hett man sik ok unnerhollen un mit, dor bi de Buren, und da wieren ok Touristiker, und dor käm dann to Sprak, dat in Schleswig-Holstein in de Unnerstuuw ist Plattdütsch een Pflichtfach. Und dat sullen wi ok wedder inführen hier bi uns in Mäkelborg-Vörpommern,
denn ick denk, nur so können wi ok de Jugend an disse Sprak wedder ranbringen. Un dat bringt uns nix, wenn nur de Ollen dat können. De können dat, de meisten. Un ick freu mich ok, dat ick als Bürgermeister bi uns in de Gemeinde, wi werden so eine Plattdütschgrupp, de ward anführt von mine ehemalige Schaullehrerin. Die hett mi domals blot Hochdütsch bibröcht, Plattdütsch höchstens dat eene oder andere Gedicht, wat wi dann opseggen müssten, aber de makt richtig väl, ick segg mal, för disse plattdütsche Sprak. Se schrivt ok Bäuger in Plattdütsch. Letztes Johr hebb ick ja ok hier den eenen oder anderen so ein lüttes Bauk verteilt. Da makt se ok den Plattdütsch in Hochdütsch för de, de Plattdütsch nich verstahn können. De können dann op der anderen Siet lesen, wie heit dat denn op Hochdütsch.
Ick will dat ok nich in de Läng trekken, wi hebben schon een beten Vertoch hüüt, over ick denk, wi sollen uns to dissem Thema Gedanken maken, un ick denk mal, dat wier ok een Thema för den Bildungsutschuss. Un mak ju
mal Gedanken, wie wi disse Sprak in dissem Land wedder beläben, dat de Jugend un ok de nicht so jung sind un ok de Ollen Spaß hebben an disse Sprak, denn de gehürt to unser Kulturgaut hier, un ick würd mi freugen, wenn wi dor den nächsten schönen Andrach hier beschluten können. – Danke schön.
Ja, meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch wir als Fraktion der CDU waren natürlich im November letzten Jahres sehr erschrocken und tief enttäuscht über die Entscheidung, wie veröffentlicht wurde, dass das Leibniz-Institut für Nutztierbiologie, das FBN in Dummerstorf, aus der Förderung der Muttergesellschaft der Leibniz-Gesellschaft herausgenommen werden soll.
Ohne Frage ist dieses Institut für Nutztierbiologie in Dummerstorf eine international anerkannte Forschungseinrichtung in unserem Land und steht für Spitzenforschung in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und in Europa. Und wir haben es gerade gehört, die Zahlen habe ich auch gelesen, dass fünf Professoren aus diesem Institut natürlich ihre Arbeit auch an der Uni Rostock durchführen, an der Agrarwissenschaftlichen Fakultät. Es wäre fatal, wenn dieses Institut hier aufgrund von nicht mehr gewährten Geldern in Schwierigkeiten geraten würde. Und ob diese Bewertungsgruppe der LeibnizGesellschaft jetzt bei ihrer Bewertung richtig liegt oder nicht, das kann ich von dieser Stelle hier nicht einschät
zen. Und ob diese Defizite, die da aufgezeichnet wurden, auch wirklich so in der Praxis relevant sind, kann ich auch nicht so richtig nachvollziehen. Angeblich wurden bestimmte Forderungen aus dem Jahre 2015 nicht erfüllt, die dann zu dieser Einschätzung geführt haben.
Ich kann nur sagen, dass wir im letzten Jahr vom Agrarausschuss dieses Institut besucht haben, haben dort eigentlich uns von dem aktuellen Stand der Forschung überzeugen können. Es hat sich doch für mich eigentlich ein sehr überzeugendes Bild dargeboten, dass dieses Institut, gerade bei der Forschung an den Nutztieren, mit dem, was uns dort vorgestellt wurde, weltweit mithalten kann. Deswegen kann ich auch diese Einschätzung nicht so ganz nachvollziehen.
Ich selber habe mein Agrarstudium auch in Rostock absolviert und wir hatten auch den einen oder anderen Praktikumseinsatz in Dummerstorf. Natürlich gab es damals noch kein FBN, das war damals das Forschungsgut Dummerstorf, was damals auch schon sehr anerkannt war in Deutschland. Und gerade auch in der jetzigen Zeit, in der wir uns befinden, das klang hier bei meinen Vorrednern an, die Landwirtschaft steckt in einer schwierigen Situation, da kann uns auch bei dem einen oder anderen Thema nur die Forschung weiterhelfen, wenn es um mehr Tierwohl geht, wenn es um mehr Artenschutz geht und um andere Dinge. Und, ich glaube, gerade vor diesem Hintergrund ist es ganz, ganz wichtig, dass dieses Institut weiterhin hier an dem Standort Dummerstorf Bestand hat.
Und wir sollten alles daransetzen, da muss ich dem Minister recht geben, da müssen wir auch gucken, dass wir den Bund mit in die Pflicht nehmen, aber auch sicherlich noch mal mit der Leibniz-Gesellschaft reden beziehungsweise dort noch mal unserer Forderung Nachdruck verleihen, dass hier diese Förderung weiterläuft, dass dieses Institut weiterhin auch von der Gesellschaft unterstützt wird. Der Bund hat auch schon signalisiert, dass hier finanzielle Zusagen gemacht werden, um diesen Forschungsstandort zu erhalten, was uns sicherlich, denke ich, auch besonders freut.
Und abschließend möchte ich Sie bitten, unseren gemeinsamen Antrag hier zu unterstützen, alles dafür zu tun, diesen Forschungsstandort hier in Dummerstorf, in Mecklenburg-Vorpommern für den landwirtschaftlichen Bereich, für die Agrarwissenschaftlichen Fakultäten hier zu erhalten, und würde mich freuen, wenn Sie diesen Antrag hier unterstützen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier ein wichtiges Thema und ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede erst mal eine Kritik äußern, dass dieser so wichtige Punkt heute als letzter Tagesordnungspunkt hier auf der Sitzung steht.
Und trotzdem freue ich mich, dass ein Vertreter des Bauernverbandes für den Berufsstand auch da ist.
Ja, meine Vorredner haben hier schon vieles gesagt. Die Situation im Land bei den Bauern ist angespannt, sie sind in einer tiefen Krise nach drei schlechten Jahren. Wir sind oder die Bauern sind Anfeindungen aus der Bevölkerung ausgesetzt, sie haben wenig Lobby und Wertschätzung und die Forderungen der Gesellschaft an die Bauern in Richtung Umweltschutz, Naturschutz, Biodiversität, Tierschutz werden immer mehr und immer größer.
Und aufgrund der Klage der EU, der Minister hat es hier auch angedeutet, die gegen Deutschland eingereicht wurde, haben wir natürlich nicht nur das Agrarpaket, was die Bundesregierung beschlossen hat, sondern auch eine Düngeverordnung, die schon in den letzten zwei Jahren novelliert wurde, aber die jetzt noch mal aktuell an Schärfe gewonnen hat, wo dann nämlich gerade in den roten Gebieten, zu denen ich noch später kommen werde, wo die Landwirte 20 Prozent unter Bedarf düngen
müssen. Und jeder, der von Landwirtschaft ein bisschen Ahnung hat, ich hoffe, da sind einige davon hier im Raum, der weiß, dass mit einer Nährstoffversorgung 20 Prozent und dem Bedarf der Pflanze man kein ordentliches Pflanzenwachstum erzeugen kann, schon gar nicht Qualitätsweizen, und es wird zu massiven Einkommensverlusten in der Fläche führen.
Das ist ein großer Kritikpunkt, da haben die Landwirte Angst davor. Die haben nicht Angst vor der Düngeverordnung, sie haben auch nicht Angst vor den roten Gebieten, sie haben Angst vor Einkommensverlusten, die, wenn es per Gesetz erhoben ist, keiner ausgleichen wird. Und da reden wir nicht nur mal von 10 Euro auf den Hektar, das sind mehrere 100 Euro auf den Hektar. Und das ist richtig Geld. Das ist Einkommensverlust im ländlichen Raum.
Und ich hole mal ein bisschen weiter aus, ich gehe noch mal etwas zurück. Meine Vorredner haben es gesagt, ich glaube, der Minister hat es auch gesagt, das ganze Dilemma hat eigentlich angefangen, dass Anfang der 90er-Jahre aufgrund der Nährstoffeinträge in der Nordsee von der Europäischen Kommission – damals, glaube ich, sogar noch die Bundesrepublik Deutschland, in der Wendezeit kam dann die DDR dazu – in Gesamtdeutschland Anfang der 90er-Jahre Maßnahmen ergriffen werden sollten, wie der Nährstoffeintrag verringert werden kann. Und da wurde nach Brüssel, heute muss man sagen, dann fälschlicherweise die gesamte Bundesrepublik als Risikogebiet gemeldet. Da hat natürlich damals die Folgen, glaube ich, noch gar keiner so abschätzen können.
Und, Herr Minister hat es auch gesagt, 1996 hat man dann eine weitere Meldung gemacht. Da haben wir ein Belastungsmessstellennetz gemeldet. Wir hatten viele Messergebnisse, aber man hat ganz bewusst nur die Messergebnisse nach Brüssel gemeldet, wo die Belastung da ist, wo wir Grenzwerte von über 50 Milligramm je Liter Nitrat im Wasser haben, mit der Begründung, nur bei einem belasteten Messnetz kann man ja auch, wenn man Maßnahmen ergreift, eine Reduzierung beim Nitrat feststellen. Wenn wir unbelastetes Wasser haben, kann man keine Reduzierung feststellen. Das ist aus heutiger Sicht auch ein Fehler.
Dann wurden in den Jahren danach … Es gibt ganz viele Nitratberichte der Bundesregierung und es gibt dann auch immer wieder Nachmeldungen, sodass wir heute eigentlich einen Sachstand haben. Wir haben ein gemeldetes Netz in Brüssel, was einmal besteht aus diesem alten Messnetz, den belasteten Messstellen, die damals auch alle entstanden sind, um nicht die Landwirtschaft zu überwachen, sondern um Problembereiche, alte Industrieanlagen, alte Kläranlagen, viele andere Dinge zu überwachen, ob dort Nährstoffe, Nitrat ins Grundwasser eingetragen wird. Da ging es damals gar nicht vordergründig um die Landwirtschaft. Und das, glaube ich, ist auch der Hauptgrund der Misere.
Und wenn man mal nach Europa guckt, sind andere Länder da anders vorgegangen. Sie haben andere Werte gemeldet, sie haben teilweise alle Werte gemeldet, also auch aus tieferen Bereichen. Das hat hier auch Dr. Weiß schon ausgeführt. Also wir melden ja überwiegend aus
Oberflächenwasser, andere Länder gehen da anders ran. Dadurch haben wir folgende Situation, dass wir mit unserem Messstellennetz, was wir in Europa gemeldet haben, eigentlich gar nicht vergleichbar sind mit anderen Ländern in Europa, weil die anders rangegangen sind, weil die anders bewertet haben, weil die alles gemeldet haben, auch die sauberen Stellen,
auch die sauberen Stellen wurden da gemeldet. Und deswegen, muss ich jetzt auch mal so sagen, sind wir vielleicht in der Situation, in der wir jetzt sind.
Ja, ich komme zu den roten Gebieten. Wir haben 375 Messstellen im Land und 100 sollen noch dazukommen. Das war im Koa-Vertrag so vereinbart. Der Minister hat ausgeführt, wie viele inzwischen schon gebaut wurden. Also wir werden bis 2021 das Ziel erreichen und sogar übererfüllen. Aber entscheidend ist hier, glaube ich, auch nicht, wie viele Messstellen wir haben, sondern wo die gesetzt werden. Und deswegen – da gucke ich auch mal in Richtung der LINKEN – greift der Antrag auch vielleicht ein bisschen zu kurz, weil es hier auch nur um die Anzahl der Messstellen geht. Die Messstellen müssen natürlich …
Wenn wir mit diesen Messstellen, man muss davon ausgehen, also wir wollen ja mit diesen Messstellen Ordnungsrecht im Düngerecht durchsetzen. Und, Herr Minister, Sie haben es vorhin ausgeführt, und ich denke auch an eine Veranstaltung, die letztes Jahr in Linstow war. Da hat selbst der ehemalige Chef des LUNG,
Direktor, Herr Stegmann oder Stegemann,
Dr. Stegemann hat vor den Landwirten in der Diskussion ausgeführt, dieses Messstellennetz, was wir zurzeit benutzen und wo wir auch die Werte dann nach Brüssel gemeldet haben, ist anders entstanden und ist überhaupt nicht dazu geeignet, um Düngerecht durchzusetzen. Das ist auch das, was die Landwirte kritisieren, was sie bemängeln,
weil hier nämlich Messstellen dabei sind, wo wir genau wissen, die haben mit der Landwirtschaft überhaupt nichts zu tun, weil das aus Altanlagen und anderen Sachen herrührt. Aber es führt dazu, wenn ein Grundwasserleiter, der Minister hat es angesprochen, wenn wir bei einem Grundwasserleiter ein Viertel aller Messstellen rot haben, jetzt sage ich mal, ein Grundwasserleiter, ich nehme jetzt mal die Insel Rügen, das ist ein relativ großer Grundwasserleiter, wenn wir da jetzt vier Messstellen haben – ich glaube, viel mehr haben wir auch gar nicht – und davon ist eine Messstelle rot, dann ist die Insel Rügen rotes Gebiet.
Und das trifft sogar fast zu. Da brauche ich bloß in die Nachbarschaft zu gucken. Ich wohne im Westen der Insel Rügen. Meine Messstelle oder die rote Messstelle, ich bin ja auch Landwirt, das wissen Sie alle, meine rote Messstelle liegt in Poseritz, Luftlinie 30 Kilometer weg von meinem Betrieb. Drei Kilometer in der Nähe von meinem Betrieb liegt auch eine Messstelle, die hat nur ein paar in zwanzig Milligramm je Liter. Und an dieser verkorksten Situation müssen Sie auch sehen, liebe Abgeordnete, dass ein Landwirt, wenn er aufgrund dieser Tatsache in die Schuld genommen wird, in die Schuld genommen werden soll, jetzt der gesamte Bereich der Insel Rügen – außer in Südostrügen, wo wir Sandböden haben, wo wir viel Wald haben, wo wir nur Beweidung mit Schafen haben, und die Inseln sind ausgenommen –, die gesamte Insel Rügen, wo wir landwirtschaftlich gute Böden haben, ist rot, ist es rot aufgrund von, ich glaube, zwei Messstellen sind rot, und bei beiden Messstellen ist der Eintrag aus landwirtschaftlichen Quellen fraglich.
Und das kritisieren die Landwirte, dass bei den Messstellen auch wirklich geschaut werden muss, wo kommen die Einschläge her.
Die aktuelle Diskussion, Herr Minister, wir sind ja alle gut vernetzt, wahrscheinlich Sie noch besser als ich, aber ich weiß, dass zurzeit auf Bundesebene viele Verhandlungen laufen, auch mit Brüssel in der letzten Woche. Ich bin ja Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion, wir haben regelmäßig Telefonkonferenzen. Zum Glück ist dann bei uns immer die Bundesministerin in der Konferenz, dadurch sind wir immer auf dem aktuellen Stand. Und der aktuelle Stand zurzeit ist, dass mit Brüssel jetzt gerade verhandelt wird, dass wir nach dem Verursacherprinzip messstellengenau die Grundwasser…, nein, wir müssen uns lösen von dem Begriff „Grundwasserkörper“. Die Grundwasserkörper sind riesengroß.
Und ich sage mal, wenn wir jetzt sagen, eine Messstelle, ein Grundwasserkörper wie die Insel Rügen, einmal rot, der ganze Grundwasserkörper rot, und wir messen im ersten Wasserhorizont, und wenn wir aufgrund so einer Messstelle einen ganzen Grundwasserkörper sterben lassen, ihn rot erklären, dann verstehe ich nicht, warum wir bei den Wasserwerken, wo wir im zweiten und vielleicht sogar aus dem dritten Wasserhorizont Wasser fördern, nur einen kleinen Bereich abgrenzen, der als Schutzzone gemacht wird.
Und das ist das, was jetzt mit Brüssel diskutiert wird. Brüssel wird da wahrscheinlich mitgehen. Es muss jetzt nur noch mit dem BMU, da gucke ich auch in die Richtung des Ministers, unser Bundesumweltministerium in Funktion von Frau Schulze ziert sich da noch ein bisschen, da mitzugehen, aber die Verhandlungen werden geführt. Brüssel würde dem zustimmen, dass wir hier differenzieren können.
Jetzt kommt das Wort „Binnendifferenzierung“. Auch wenn du gesagt hast, hier in Brandenburg und in anderen Ländern, wo es gemacht wird, es wird kritisch gese
hen, zurzeit geht Brüssel da aber mit, sicherlich aufgrund der Bauernproteste, weil die Bauern möchten nicht für Sachen verhaftet werden,
wo nicht 100 Prozent nachgewiesen ist, dass sie die Schuldigen sind. Deswegen glaube ich, müssen wir hier jetzt auch in Zukunft anders rangehen. Ich hoffe, dass jetzt hier auch auf Bundesebene eine Lösung gefunden wird, die allen hilft, die aber auch dazu führt, dass wir in Deutschland einheitlich vorgehen bei dem Thema,
dass nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg geht. Das ist ganz wichtig, um auch keine Wettbewerbsverzerrung zu haben. Und da hilft uns eigentlich nur das Thema Binnendifferenzierung. Das muss zum Gesetz erhoben werden, dass alle Bundesländer das zu machen haben. Da sind wir von der CDU auch dran auf Bundesebene, das mit einzubringen in die Verhandlungen. Ich hoffe, dass wir dann auch dieses Thema gelöst bekommen.
Gerade aktuell heute ist auch wieder ein Schriftverkehr gewesen zwischen Frau Klöckner und Frau Schulze zu diesem Thema, wo sie sich beide noch mal dazu verständigt haben, dass das Thema jetzt auch so in Angriff genommen werden soll.
Ja, noch mal zu Brüssel. Mancher Landwirt sagt ja auch immer, dann müsst ihr in Brüssel härter verhandeln. Der Minister hat es gesagt, die Strafzahlungen stehen an. Wir sind leider aufgrund dieses Zeitverzugs und aufgrund der Klage, die gegen Deutschland eingereicht wurde und die natürlich auch Erfolg gehabt hat, nicht in einer Verhandlungsposition, sondern wir sind in einer Erfüllerposition. Das ist ein ganz großer Unterschied. Wir können mit Brüssel nicht verhandeln, was wir gerne hätten, sondern wir haben eigentlich nur noch zu erfüllen. Das ist eigentlich schade, dass wir da in den letzten Jahren wertvolle Zeit verloren haben.
Nee, nee, nee, federführend bei dem Thema ist das Bundesumweltministerium. Schiebt nicht immer die Schuld auf andere!
Und wer führt das Bundesumweltministerium schon seit Jahren?
Nicht die CDU. Die letzte Bundesumweltministerin war Frau Merkel.
Seitdem wird es von anderen geführt.
Ich will noch mal auf die versprochene Modellregion zurückkommen.
Der Minister hat es angesprochen. Wir haben einmal Rügen und Nordwestmecklenburg als hauptrotes Gebiet. Dort ist mit den Landwirten verabredet worden, mit Modellregionen zu arbeiten. Ja, ich weiß von einigen Landwirten, zumindest die Landwirte der Insel Rügen, die haben natürlich auch Kontakt aufgenommen mit der zuständigen Fachabteilung, also mit dem LUNG. Die Verhandlungen sind leider nicht so positiv gelaufen, was mir so berichtet wurde. Da, glaube ich, sollten wir vielleicht auch noch mal nacharbeiten, dass das dann auch, ich sage mal, zum Erfolg führt und wir dann auch in diesen Modellregionen einmal eine andere Vorgehensweise dann vielleicht dort haben werden.
Zu dem Antrag der LINKEN, ich habe es vorhin schon angedeutet, es ist schade, dass wir den so spät behandeln. Es ist ein wichtiger Antrag,
aber er greift eigentlich auch aufgrund der aktuellen Dynamik dieses Themas, was in den letzten Tagen, eigentlich auch seit der Grünen Woche und in den Tagen danach zeichnet sich jetzt hier eine ganz andere Lösung ab, die unabhängig ist von der Anzahl der Messstellen, ist dieser Antrag etwas zu kurz gegriffen. Wir werden aber weiterhin als Regierungskoalition dieses Thema verfolgen, wir werden es im Agrarausschuss weiterverfolgen und dann vielleicht auch in einer Selbstbefassung im Agrarausschuss noch einmal thematisieren, uns vom Minister berichten lassen, damit wir bei diesem Thema dranbleiben. Wir müssen daher leider den Antrag der LINKEN ablehnen. – Danke schön.
Meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Deponie Ihlenberg beschäftigt den Landtag eigentlich schon seit der Wiedervereinigung. Zwei Untersuchungsausschüsse, zahlreiche Debatten und Anfragen im Landtag über viele Legislaturperioden hinweg sind ein Beleg dafür, wie sensibel wir Menschen doch bei dem Thema Abfall reagieren
und besonders natürlich bei der Deponie Ihlenberg.
Auch wenn ich jetzt kein ausgewiesener Abfallexperte unserer Fraktion bin und dieses Thema ja erst jüngst ins Umweltministerium wechselte und demzufolge jetzt der Agrarausschuss natürlich hier für dieses Thema auch zuständig ist, habe ich mich in Vorbereitung auf diese Debatte mal auch etwas mit der Vergangenheit der Deponie befasst. Wir haben dieses Thema aufgegriffen, um die jüngsten Beschlüsse des Kabinetts zur strategischoperativen Neuausrichtung der Abfallentsorgungsgesellschaft Ihlenberg und weitere Maßnahmen zu beraten. Ich will jetzt auch nicht die Ausführungen des Ministers wiederholen, sondern vielmehr die Position unserer Fraktion hier noch mal darlegen.
Grundlage der Neuausrichtung ist der Bericht des Sonderbeauftragten der Landesregierung. Mir ist es noch mal wichtig, hier auch zu betonen, in diesem Bericht wurden keinerlei Verfehlungen der Betreiber oder der Kontrollbehörden festgestellt. Und das ist uns noch mal wichtig, dass das hier noch mal klar herausgestellt wird. Und ich möchte an dieser Stelle auch Herrn Dr. Schweisfurth für seinen Bericht danken, aber auch für die Ausführungen beim gerade kürzlich erst durchgeführten Expertengespräch der beiden Ausschüsse, des Wirtschaftsausschusses, der ja vorher dafür zuständig war, wo es noch im Wirtschaftsministerium war, und jetzt auch die Mitglieder des Agrarausschusses. Und ich glaube, die Ausführungen, die Herr Schweisfurth dort uns gegeben hat, haben sicherlich den einen oder anderen auch bei dem Thema neu oder etwas neu in Kenntnis gesetzt und vielleicht bei der einen oder anderen Sache auch noch mal dazu veranlasst, noch mal über das eine oder andere nachzudenken.
Die vom Kabinett beschlossene Maßnahme wird natürlich Auswirkungen im Entsorgungsverbund Nord Ost und natürlich auch Auswirkungen in der Gemeinde Selmsdorf nach sich ziehen. Gleichzeitig ist mit erheblichen Mehrbelastungen des Landeshaushaltes zu rechnen. Die Zahlen wurden hier schon genannt. Die Differenz oder die Mehrbelastung für den Landeshaushalt zwischen dem Szenario „Ausstieg 2035 oder Ausstieg 2065“ belaufen sich auf 110 Millionen. Ja, Herr Minister, auch wenn Sie sagen, das sind pro Jahr dann, wenn man die 110 Millionen durch 30 Jahre dividiert, sind es nur 3,7 Millionen,
trotzdem ist es ein nicht unerheblicher Betrag, der dann hier sicherlich auch aus Steuermitteln geleistet werden muss.
Und Fazit des Gutachtens ist natürlich auch, je früher der Ausstieg – wir haben ja noch ein Szenario weiter davor, oder man könnte auch noch nach 2065 betreiben –, also Fazit: je früher der Ausstieg, je höher die Kosten.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt nach wie vor der Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahre 2015. Er ist für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verbindlich. Die Betrachtungen dieses Abfallwirtschaftsplanes reichen bis in das Jahr 2025. Grundlage sind die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle der Europäischen Union, das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und das Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Deponie Ihlenberg weist im Abfallwirtschaftsplan eine zentrale Bedeutung für die Entsorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere auf die Gefahrenstoffe DK-III aus. Ob es für diese Abfälle in Zukunft ausreichend Behandlungs- und Lagerkapazitäten gibt, kann ich nicht sagen, aber meine Fraktion will auch, dass in Zukunft eine rechtskonforme, umweltverträgliche, wirtschaftliche und sozial verträgliche Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung möglich ist.
Und bei der Suche nach einem geeigneten Standort für nach 2035 darf man natürlich auch nicht verhehlen – Herr Schweisfurth hat es in dem Ausschuss auch gesagt –, wir haben ja immer zwei Möglichkeiten: Entweder schließen wir generell aus, in Mecklenburg-Vorpommern keine Entsorgung von DK-III-Abfällen mehr. Das geht aber aus dem Kabinettsbeschluss erst mal so noch nicht hervor. Und wenn wir nach einem neuen Standort suchen in Mecklenburg-Vorpommern, kann es natürlich auch sein, dass wir gar keinen Standort finden woanders aufgrund vieler Faktoren, aber auch vielleicht aufgrund von Widerständen aus der Bevölkerung, Umweltverbänden und so weiter. Und dann kann es auch durchaus sein, dass die Deponie Ihlenberg wieder ins Spiel gebracht wird, weil das die einzige Deponie ist, die zu dem Zeitpunkt noch Lagerkapazität hat, weil sie nicht voll ist und die umweltrechtlich geprüft ist und diese Abfälle aufnehmen könnte.
Aber das, was in diesen nächsten 15 Jahren passiert, weiß ich auch nicht einzuschätzen. Aber bei allen Ent
scheidungen, die wir treffen, sollte man das natürlich auch wissen. Und ich hoffe natürlich, wenn es so sein sollte, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern DK-III nicht mehr haben wollen, dass unser Landwirtschaftsminister bei den benachbarten Bundesländern, also im Verbund Nord Ost, auf so viel Verständnis trifft, dass wir unseren DK-III-Müll dann auf irgendeine Deponie der Nachbarländer bringen dürfen. Und ich hoffe, dass dieses Problem dann auch relativ schnell geklärt wird, denn laut den Ausführungen von Herrn Schweisfurth gehört auch dazu, 42 Prozent des Mülls in Schönberg stammen aus unserem Bundesland, das ist ja keine unerhebliche Menge.
Gerade in dieser Zeit …
Ja, also für meine Fraktion hingegen kann ich sagen, dass wir uns sowohl für die Belange der Umwelt, der Anwohnerinnen und Anwohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deponie, aber auch der gesamten Region verantwortlich fühlen. Wir werden uns fortlaufend im zuständigen Ausschuss berichten lassen, welche Maßnahmen seitens der Landesregierung konkret vorgesehen sind, und beobachten sie, wie diese auch wirken. Wir werden darauf achten, dass die Kosten für Rekultivierung und Nachsorge nicht zulasten des Steuerzahlers in Mecklenburg-Vorpommern gehen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass auch in Zukunft in MecklenburgVorpommern Entsorgungssicherheit besteht, und die Vorhaben der Landesregierung werden wir natürlich konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. Den Antrag der AfD allerdings hier werden wir ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach drei schweren Jahren befinden sich zahlreiche landwirtschaftliche Unternehmen in einer tiefen Krise. Bäuerinnen und Bauern tragen sich mit dem Gedanken, ihre Höfe oder Gemein
schaftsbetriebe zu verkaufen. Immer neue Forderungen der Gesellschaft ohne finanziellen Ausgleich, Unsicherheiten im Bereich der Agrarpolitik, geringe Auszahlungspreise und generelle Anfeindungen prägen das Bild der Landwirtschaft in der gegenwärtigen Zeit. Da ist es nicht zu verdenken, dass die Landwirte ihren Unmut bekunden, lautstark, und auch demonstrieren, wie bei der Großdemo am 22.10. in Rostock und in vielen anderen Orten des Landes und auch am Rande der letzten Landtagssitzung hier in Schwerin.
In der ohnehin schwierigen Situation hat nun im September die Bundesregierung ihr sogenanntes Agrarpaket auf den Weg gebracht. Vorschläge der Bundesumweltministerin und der Bundeslandwirtschaftsministerin zur Neuausgestaltung der Direktzahlungen, der Tierwohlkennzeichnung sowie ein Aktionsprogramm Insektenschutz wurden beschlossen. Das böse Wort eines „Kuhhandels“ machte die Runde.
Schade nur, dass weder die Bundesländer noch die maßgeblichen Akteure, die Landwirte, bei der Erarbeitung der Maßnahmen miteinbezogen wurden. Ein solches Verfahren, meine Damen und Herren, führt zur Politikverdrossenheit. Es kann nicht sein, dass erst Vorgaben festgelegt werden und dann Anhörungen und Beteiligungen wie ein Feigenblatt durchgeführt werden.
Offenbar gehen emotionale, dem Mainstream entsprechende Entscheidungen vor wissenschaftlichen Fakten.
Lassen Sie mich eins klar sagen, die Landwirtschaft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern steht vor einem Umbruch. Diesen Umbruch müssen wir aber gemeinsam mit den Landwirten, mit den Verarbeitern, mit dem Lebensmitteleinzelhandel und mit dem Konsumenten gestalten. Hierbei müssen auch Zielkonflikte gelöst werden.
Lassen Sie mich auf einzelne Punkte des Agrarpaketes näher eingehen. Zunächst haben wir die mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beabsichtigte Umschichtung von Mitteln aus der ersten Säule der Direktzahlungen in die zweite Säule, ländliche Entwicklung. In Mecklenburg-Vorpommern macht das eine Reduzierung der Direktzahlungen von 4,50 Euro je Hektar.
Da wird jetzt sicherlich jeder sagen, das ist ja nicht viel und das bringt auch keinen um, aber die Tendenz führt natürlich zur Verunsicherung. Und es wird zu weiteren Kürzungen bei den Einkommen kommen bei den Landwirten, denn alle wissen, durch den Brexit ist weniger Geld im System, und auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa wird weniger Geld zur Verfügung stehen, und diese allgemeinen Kürzungen werden sich zwischen acht und zehn Prozent bewegen.
Diese Mittel sind für die Landwirte verloren, und es ist nicht so, wie immer behauptet wird von der einen oder anderen Seite, dass die Landwirte sich über Agrarumweltmaßnahmen diese Gelder zurückholen können. Agrarumweltmaßnahmen ersetzen nur den Mehraufwand oder gleichen Mindererlöse aus. Agrarumweltmaßnahmen werden nicht die Gelder aus der Direktzahlung an anderer Stelle zurückführen können.
Auch die bisherigen Ausgleichszahlungen für freiwillige Maßnahmen waren in der Vergangenheit nicht immer kostendeckend. Wir wollen, dass die erste Säule auf hohem Niveau als Direkteinkommen für die Landwirte in unserem Land erhalten bleibt. Benachteiligungen unserer wettbewerbsfähigen Strukturen lehnen wir rigoros ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt ist das sogenannte Aktionsprogramm Insektenschutz. Es sieht Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Des Weiteren sind FFH-Gebiete voll und Vogelschutzgebiete zum Teil betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern wären damit circa 45,8 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche – das sind 700.000 Hektar – von diesen Einschränkungen betroffen.
Verboten werden sollen unter anderem Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide. Dass diese Einschränkungen mit erheblichen Ertragsminderungen sowie mit Einkommensverlusten einhergehen, brauche ich hier wohl nicht näher zu erläutern. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Fruchtfolge eingeschränkt und vermehrt wendende Bodenbearbeitung zum Einsatz kommt. Dies ist mit negativen Folgen für den Klimaschutz und den Humusaufbau verbunden, denn bei bodenwendenden Maßnahmen wird CO2 freigesetzt, was wir eigentlich ja nicht wollen.
Als weitere Maßnahmen sind der Biotopschutz für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen, die Einführung eines Mindestabstandes von fünf bis zehn Metern an Gewässern, die Unterstützung eines Flächenkonzeptes Kompensationsflächenansatz und die Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat bis zum Verbot Ende 2023 geplant. Gerade an dem Thema Glyphosat wird deutlich, wie emotional diese Entscheidungsgründe vorliegen, denn wissenschaftlich ist dieses Verbot nicht zu begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da der Insektenrückgang nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht ist und zahlreiche Faktoren wie der Klimawandel, die Mobilität, die Lichtverschmutzung, Bebauung, Verlust von Lebensraum auf die Insektenpopulation einwirken, ist das großflächige Verbot von Pflanzenschutzmitteln als nicht verhältnismäßig einzustufen. Und ich habe gerade neulich eine Studie gelesen, dort hat ein Wissenschaftlicher auch diese Sache untersucht, aber einmal von einer ganz anderen Seite. Wir haben bei der Insektenpopulation von 2005 auf 2006 einen relativ großen Rückgang, fast 30 Prozent. Und der hat eine andere Vermutung, weil genau in diesem Jahr wurden die UMTS-Frequenzen neu freigeschalten, dass Insekten natürlich auch durch diese Strahlungen und diese Frequenzen beeinflusst werden, und danach hat sich die Population dann wieder stabilisiert. Also es ist nicht immer die Landwirtschaft der Schuldige.
Und es stellt sich die Frage, inwieweit ein solches Verbot in das grundsätzlich geschützte Eigentum gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes eingreift. Deshalb fordern wir, Einschränkungen in diesem Bereich nur auf wissenschaftlicher Basis, mit entsprechenden Folgeabschätzungen und einem Ausgleich für die Betroffenen.
Kommen wir nun zur Tierwohlkennzeichnung. Die Vorgaben des Bundes sollen dazu führen, dass der Zugewinn an Tierwohl durch die gesamte Lebensphase eines Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung dokumentiert wird. Kriterien sollen in einer gesonderten Verordnung ohne Beteiligung von Verbänden oder von den Betroffenen festgeschrieben werden. Da es schon zahlreiche Initiativen und Labels in diesem Bereich gibt, stellt sich die Frage, inwieweit es hier einen Mehrwert für Tiere und Verbraucher gibt. Nach meiner Ansicht wäre es besser gewesen, die Initiative „Tierwohl“ stärker als bisher zu unterstützen.
Wir fordern ein abgestimmtes Vorgehen mit den Landwirten, mit den Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Mehraufwand muss letztendlich honoriert werden und darf nicht durch Billigprodukte an der Theke unterlaufen werden. Ich bin der Auffassung, dass sonst zahlreiche Unternehmen ihre Produktion aufgeben beziehungsweise in andere Staaten verlagern, wo die Anforderungen geringer sind. Erfahrungen diesbezüglich haben wir bei der Legehennenverordnung ja schon gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiteres schwieriges Problem ergibt sich meines Erachtens dadurch, dass mit den beabsichtigten Vorgaben ein freiwilliger Ausgleich im Rahmen der Kompensationsleistung nicht mehr möglich sein wird. Das europäische Recht schreibt vor, dass Vorgaben, die durch Ordnungsrecht normiert wurden, nicht ausgeglichen werden können. Wie seitens der Bundesregierung dieser gordische Knoten durchschlagen werden soll, bleibt fraglich, denn diese Maßnahmen aus dem Agrarpaket sollen durch Ordnungsrecht umgesetzt werden, und wir plädieren, über ein Anreizsystem, über eine freiwillige Beteiligung an diesen Maßnahmen, weil wir ansonsten wirklich massive Einkommensverluste bei den Landwirten haben werden.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass das Agrarpaket der Bundesregierung die Zukunft zahlreicher landwirtschaftlicher Unternehmen in unserem Land infrage stellt und wirtschaftliche Einbußen für die Unternehmen, aber auch für den ländlichen Raum nach sich zieht. Gerade in den Bereichen, wo wir dann keinen Einsatz mehr von Pflanzenschutzmitteln haben, und auch noch in den roten Gebieten, wo wir dann 20 Prozent unter Bedarf düngen müssen, haben wir Einkommenseinbußen von bis zu 300 Euro je Hektar. Dem Agrarpaket mangelt es an wissenschaftlich fundierter Expertise und es führt nicht dazu, dass Umwelt- oder Tierschutz gestärkt werden. Inwieweit der weitere Ausbau des ökologischen Landbaus überhaupt möglich ist, bleibt zu bezweifeln. Schon heute müssen Berufskollegen aus diesem Bereich ihre Produkte zu Marktpreisen abgeben, wenn sie überhaupt einen Abnehmer finden.
Insgesamt ist …
Zeit ist um.
Gut, okay, machen wir den Rest in der Diskussion. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wenn ich mir jetzt alle Reden so angehört habe, vor allem aber auch die Reden von Elisabeth Aßmann und auch vom Minister,...
Jetzt ist er gar nicht da.
Wo ist er? Ach da ist er! Da ist er!
... und wenn dann beide mal
so Richtung Bundeslandwirtschaftsministerium gegen Frau Klöckner schießen
und so tun, als würde die SPD nicht auch in Regierungsverantwortung in Berlin sein,
dann finde ich, dann finde ich das irgendwo,
dann finde ich das irgendwo unfair.
Und ich könnte jetzt,
ich könnte jetzt genauso,
ich könnte jetzt genauso gegen Frau Schulze schießen, werde ich aber jetzt nicht tun.
Alles richtig.
Und dass wir mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Landwirtschaft brauchen,
lieber Till, da, glaube ich, sind wir uns beide einig.
Und wenn jetzt hier gesagt wird, ich habe eine Rede für den Bauernverband gehalten...
Ja, mag ja auch sein, ich meine,
der Bauernverband ist die Vertretung des Berufsstandes,
und ich bin nun auch mal Mitglied in diesem Bauernverband und ich bin auch Landwirt in diesem Land.
Und darum, glaube ich, kann es mir keiner übelnehmen,
wenn ich hier auch Partei für die Landwirte ergreife,
die mir in den letzten Wochen und Monaten ganz viele Dinge berichtet haben und sehr oft,
und sehr oft ihre Sorge geäußert haben, gerade, wenn es um dieses Agrarpaket ging.
Über die roten,
über die roten Gebiete wollen wir jetzt noch gar nicht reden,
das ist ja auch noch ein Riesenreizthema, was wir – das weißt du auch, Till –, was wir auch noch nicht bis zu Ende geklärt haben.
Und da sind den Landwirten,
da sind den Landwirten auch,
da sind den Landwirten auch Modellprojekte versprochen worden, wo sie heute, wo die Landwirte auf ihre Umsetzung warten, wo sie mich immer wieder ansprechen, wann passiert das endlich. Und dann müssen wir auch kurzfristig gemeinsam mit dem LUNG, was jetzt ja zum Glück personell neu besetzt ist, hier zu einer Lösung kommen, weil wir wissen, wir haben kein repräsentatives Messstellennetz. Und ich erinnere mich noch an die Veranstaltung in Linstow im Frühjahr, wo Herr Stegemann, der jetzt ja im Ruhestand ist,...
Dr. Stegemann.
... gesagt hat, das Messstellennetz – wir wissen alle, wie das entstanden ist, zu einem Zweck, es ist ein Messstellennetz, um Risikobereiche, -anlagen oder andere Dinge zu überwachen –, und er hat in der Veranstaltung vor den Landwirten gesagt, dieses Messstellennetz ist ungeeignet, ist nicht geeignet, um Ordnungsrecht im Bereich Düngerecht durchzusetzen. Deswegen brauchen wir andere Bewertungsmaßstäbe, und da muss man den Landwirten rechtgeben. Das hat er da gesagt, ich war dabei.
Deswegen brauchen wir hier wirklich ein repräsentatives Messstellennetz mit mehr Messstellen, und wir müssen auch zu einer Binnendifferenzierung kommen, die auch zugelassen ist,
sowohl von Brüssel wie auch auf Bundesebene.
Weil andere Bundesländer das machen. Ja, wir haben, wir weisen riesige Flächen an roten Gebieten auf und deswegen sind natürlich die Landwirte auch auf der Palme, ob das in Nordwest-Mecklenburg oder auf der Insel Rügen und auch teilweise im mittleren Mecklenburg ist. Und dann kommt dazu jetzt das Agrarpaket, und es ist ja hier angesprochen worden, das hat natürlich bei den Landwirten jetzt auch das Fass zum Überlaufen gebracht.
Und noch mal zu dem staatlichen Tierwohllabel, Elisabeth:
Ja, wenn wir ein verpflichtendes staatliches Tierwohllabel einführen,
also das Bundeslandwirtschaftsministerium
möchte ein Tierwohllabel auf freiwilliger Basis,
kein verpflichtendes, weil,
weil es muss natürlich in Europa abgestimmt werden.
Wenn wir einen,
wenn wir einen deutschen Alleingang machen,
machen wir eine Wettbewerbs-, haben wir einen Wettbewerbsnachteil
für die deutschen Landwirte.
Das weißt du sicherlich auch.
Ja, ich kann den Antrag auch, da habt ihr zugestimmt,
dass Pflanzenschutzmittel weiterhin auch zugelassen werden, und eure Reden klangen aber ganz anders.
Also,
also wir sind beim Antrag beim Tierwohllabel etwas abgewichen
und ihr seid mit eurem Antrag beim Pflanzenschutz etwas abgewichen. Also ich denke mal, ich denke mal, wir sollten da fair miteinander umgehen.
Und da gebe ich natürlich dem Minister recht, die EURatspräsidentschaft, das schreibt auch das Bundeslandwirtschaftsministerium, sollte dazu genutzt werden, an dem Tierwohllabel europaweit zu arbeiten. Und dann,
und dann, glaube ich, ist die CDU auch bereit, ein verpflichtendes,
wenn es für Europa verpflichtend ist, einzuführen,
weil wir ansonsten unsere deutschen Landwirte benachteiligen würden.
Ja, um dann noch mal auf das Agrarpaket zurückzukommen, ich habe es ja vorhin erwähnt, wir brauchen ein Anreizsystem und wir brauchen – also auf freiwilliger Basis –, weil, wenn wir es, egal, ob Tierwohllabel verpflichtend oder auch beim Agrarpaket die anderen Biodiversitätsmaßnahmen, wenn sie verpflichtend eingeführt werden, gerade in den Schutzgebieten, haben wir keine Möglichkeit des finanziellen Ausgleiches.
Das ist ja der Knackpunkt, der große Kritikpunkt der Landwirte. Die Landwirte machen alles, die Landwirte machen auch von morgens bis abends nur Umwelt- und Naturschutz, aber die Landwirte würden natürlich viel lieber Lebensmittel produzieren, hochwertige Lebensmittel produzieren, damit wir auch, ich sage mal, für die deutsche Bevölkerung, aber auch unseren Anteil an der Ernährung der Weltbevölkerung leisten. Und wenn der gesellschaftliche Konsens so ist, dass die Landwirte Landschaftspflegebetriebe werden, Landschaftsschutz und Naturschutz machen und am Ende dafür einen finanziellen Ausgleich bekommen und wir für Landschafts- und Naturschutz am Ende auch pro Hektar die gleiche Wertschöpfung haben, wie wenn wir Weizen anbauen, ich glaube, da sind die Landwirte alle dabei. Aber das ist ja nicht zu sehen, auch nicht in dem Agrarpaket. Und wir reden hier über 45 Prozent Fläche in MecklenburgVorpommern, die eventuell betroffen sein kann, wenn wir alles ausreizen. So!
Und da, glaube ich, haben die Landwirte zu Recht ein Problem und deswegen sollten wir uns auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dieses Agrarpaket unbedingt überarbeitet wird, dass wir das auf freiwilliger Basis machen. Wir müssen das Einkommen der Landwirte auch für die nächsten Generationen sicherstellen.
Und eins ist ganz, ganz wichtig, ich war ja heute in Berlin zu einem Kongress der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, da waren ungefähr 100 Landwirte geladen oder waren anwesend, es waren circa 40 Bundestagsabgeordnete da von der CDU/CSU und wir hatten ein hochkarätiges Präsidium und haben zweieinhalb Stunden über das Agrarpaket diskutiert. Und da ist eins deutlich geworden, die Landwirte wollen klare Zielvorgaben, sie wollen Planungssicherheit und sie wollen natürlich auch, dass das Einkommen für ihre Familien
und auch für die nächsten Generationen gesichert ist. Und wenn das klargestellt ist, glaube ich, sind die Landwirte auch nicht gegen das Agrarpaket.
Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, dass sich unsere Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, das Agrarpaket zu überarbeiten, es vom Kopf auf die Füße zu stellen. Es wurde ja auch aus eurem Haus gesagt, ihr wurdet eigentlich gar nicht beteiligt in der Vorbereitung, was schon schlimm genug ist,
dass das hinter verschlossenen Türen auf Bundesebene erarbeitet wurde, und deswegen muss an diesem Agrarpaket dringend gearbeitet werden.
Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Kurzfassen?
Meine sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist ein Thema heute, auch wenn es der letzte Tagesordnungspunkt ist auf der Tagesordnung, was sicherlich auch wichtig ist aufgrund der Tatsachen, die hier schon durch Frau Aßmann und auch durch den Minister erläutert wurden. Und ich glaube, es geht hier in erster Linie sicherlich auch darum, in den Bereich der Katzen- und Hundehaltung etwas mehr Tierschutz reinzubekommen, weil, wie wir schon gehört haben, es nicht nur die Tierhalter von Katzen und Hunden gibt, die es gut mit ihren Tieren meinen, sondern auch die Tierhalter, ja, die teilweise mit den Tieren überfordert sind und die dann die Tiere, weil sie sie eben gerade jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gebrauchen können, irgendwo aussetzen in der Öffentlichkeit und dann natürlich die öffentliche Hand, die ja dann hierfür zuständig ist, gerade im kommunalen Bereich, natürlich auch die Kosten zu tragen hat und am Ende,
am Ende dann auch die Allgemeinheit die Kosten trägt, weil am Ende dann für diese Kosten der Steuerzahler aufkommen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tierschutz in Deutschland ist sicherlich oberstes Staatsziel und es ist im Grundgesetz verankert. In den Tierhaltungsverordnungen ist geregelt, wie Tiere gehalten werden sollen. Diese Tierhaltungsverordnungen beziehen sich natürlich bislang nur auf landwirtschaftliche Nutztiere. Gerade in dem Bereich der Haltung von Heimtieren, wie wir vielleicht Hunde und Katzen auch nennen können, haben wir so eine Regelung natürlich nicht.
Alle Tiere sind Mitgeschöpfe wie wir alle auch, und das Wohlbefinden der Tiere steht, denke ich mal, bei jedem Tierhalter an oberster Stelle. Wenn man Umfragen glaubt, wollen 85 Prozent der Bevölkerung natürlich mehr Tierschutz,
aber in der öffentlichen Diskussion wird dann der Tierschutz immer nur implementiert auf die gewerblichen Tierhalter, auf die landwirtschaftlichen Nutztiere, und bei der eigenen Haltung von Hunden und Katzen wird das oft ausgeblendet.
Deswegen wurde mit diesem Antrag auch ein Thema aufgegriffen, dessen wir uns annehmen sollten, und wenn vielleicht auch die Frage jetzt hier aufkommt, was hat denn das Kennzeichnen von Hunden und Katzen mit Tierschutz zu tun, das ist eigentlich dann der zweite Bereich, der nachgelagerte Bereich, denn durch die Registrierung, durch die Registrierungspflicht von Hunden und Katzen, haben wir natürlich auch die Kontrollmöglichkeit, welcher Tierhalter kommt hier seiner Sorgfaltspflicht nach und welcher nicht,
wenn dann Tiere in der Öffentlichkeit aufgegriffen werden, die verwahrlost sind und die natürlich dann auch zugeordnet werden können.
Jeder kennt in seinem Umfeld Tiere, die durch übermäßige Liebe ihres Halters – vielleicht der zu dicke Hund oder der zu dicke Dackel oder der große Schäferhund in einer kleinen Zweizimmerwohnung oder auch der Kanarienvogel in einem viel zu kleinen Bauer. Diese Sachen werden eigentlich völlig ausgeblendet, und als Landwirt fällt mir da natürlich unser Magdeburger Urteil ein zu den Kastenständen, wo alle wissen, wie groß muss denn der Kastenstand für eine tragende Sau sein, die dort abferkeln soll.
Ja, aber da haben wir natürlich auch ein Urteil, was wissenschaftlich überhaupt nicht begründet ist. Wer legt denn zum Beispiel fest, wie groß muss die Wohnung für einen Hund sein, damit er sich wohlfühlt, und wie groß muss der Bauer für den Vogel sein, damit er sich wohlfühlt? Wir machen jetzt hier wirklich auch mal eine Diskussion auf, wo auch die Leute jetzt mal in Verantwortung gebracht werden, die sonst eigentlich immer nur wissen, wie wir Landwirte unsere Tiere halten sollen. Und als Landwirt kann ich das nur begrüßen.
Ein weiteres Phänomen, was wir haben, ist dann das sogenannte „Animal Hoarding“, wo, ich sage mal, selbsternannte Tierschützer Tiere aufnehmen, viel zu viele Tiere aufnehmen, meistens auch gerade Hunde, Katzen, aber auch andere Tiere, und sie in viel zu kleinen Tierhaltungen, in Wohnungen halten, manchmal auch auf alten, abgelegenen Gehöften, und wo oftmals dann auch diese Tierhalter mit den Tieren völlig überfordert sind. Bei einer Kennzeichnungspflicht, gerade bei Hunden und Katzen, könnten die Behörden dann hier natürlich auch viel schneller eingreifen, wenn hier Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Nein, aber wenn das Tier,
wenn das Tier aber aufgefunden wird,
kann man zuordnen, dem Halter zuordnen. Das ist ja eigentlich Sinn und Zweck der Maßnahme,
weil jetzt ja die kommunale Ebene eigentlich mit diesen Kosten alleingelassen wird beziehungsweise die Tierheime.
Es geht um beides,