Ralf Mucha
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Last Statements
Das ist immer so eine Sache mit dem Glätten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein durch mich geschätzter Kollege Peter Ritter neigt ja im Internet
zu unsachlichen und emotional geladenen Äußerungen.
Da unterstellt er auf Facebook der SPD schon mal schäbigsten Wahlkampf,
nur weil wir unsere Meinung über das Verhalten seiner Parteikollegin Angelika Gramkow bei der Anhörung im Sozialausschuss vorige Woche äußerten.
„Schäbig“ ist schon ein hartes Wort.
Aber „schäbig“ ist, finde ich, trotzdem schon ein hartes Wort. Eigentlich könnte ich heute ebenso kontern, aber das werde ich mal unterlassen.
Na, ich denke, das würde der hervorragenden Arbeit der Jugendlichen bei „Jugend im Landtag“ nicht gerecht werden.
Ich erlaube mir aber trotzdem die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, warum Kollegin Borchardt – und das ist hier schon mal angesprochen worden – bei „Jugend im Landtag“ herumgelaufen ist und erzählt hat,
DIE LINKE hätte einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen vorbereitet, der aber keine Zustimmung gefunden habe.
Ja, genau. Das hätte ich jetzt auch so klargestellt, dass weder mit der SPD noch mit dem Koalitionspartner jemals darüber gesprochen wurde. Herr Ritter, wie bezeichnen Sie denn so ein Verhalten?
(Vincent Kokert, CDU: Du
beschimpfst ja wieder mit Worten. –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer wie die Kleingeister der NPD glaubt,
dass Familien sich für Kinder entscheiden, nur weil es vom Staat 1.000 Euro Begrüßungsgeld gibt, der hat die Menschen in unserem Land nicht verstanden.
Wer wie die Rassisten der NPD ein solches Begrüßungsgeld ausschließlich für deutsche Kinder fordert, der weiß zwar, dass das gesetzlich nur auf die Staatsbürgerschaft bezogen werden kann,
meint aber natürlich im Kern seine eigene Rasse.
Gute Familienpolitik hat nichts mit Begrüßungsgeld zu tun. Gut für Familien, das bedeutet eine friedliche Gesellschaft, die nicht vom Hass
der Rechtsextremisten und Rechtspopulisten zerfressen ist.
Das ist ein Land, in dem von Anfang an für jedes Kind gute Bildungschancen eröffnet werden, von der Krippe bis zum Hochschulabschluss,
ein Land, in dem man daran arbeitet, gute Arbeits- und Zukunftschancen für jeden Einzelnen zu schaffen, ein Land zum Leben.
Ihr Antrag ist genauso verzichtbar wie die Anwesenheit Ihrer Partei in diesem Landtag.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von mir sehr geschätzte Kollege Holter, der im Moment nicht hier ist, hat dieser Tage verlautbaren lassen, die heutige Debatte zum Landesprogramm Kinderschutz würde eine sehr emotionale Debatte werden.
Regine, ich habe den Zwischenruf nicht verstanden, falls das einer sein sollte.
Ach so, okay, danke. Den muss ich nicht verstehen. Das habe ich verstanden.
Also diese Äußerung vom Kollegen Holter hat mich, ehrlich gesagt, ein wenig verwundert. Sicherlich, jedes einzelne Kind, das Opfer von Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt wird, jedes Kind, dem die Möglichkeit und das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit genommen wird, jedes Kind, das zum Erwachsenwerden und -sein gezwungen wird, ehe es die Chance auf „Einfach-Kind-Sein“ hatte, ist ein Kind, das uns emotional anrührt. Es wäre auch schlimm, wenn dem nicht so wäre. Es wäre sogar wider unsere menschliche Natur.
Empathie ist eine hervorragende Motivation, Kindeswohl und Kinderschutz anzugehen. Doch sie ist oft ein schlechter Ratgeber, wenn es um die zu ergreifenden Aktivitäten geht. Ich weiß wohl, worauf Kollege Holter angespielt hat: auf den Fall der Landeshauptstadt Schwerin, wo binnen weniger Jahre menschliches ebenso wie strukturelles Versagen im Jugendamt erst zum tragischen Tod eines kleinen Mädchens und dann zum systematischen Missbrauch von Kindern beigetragen haben. Ja, diese Fälle haben eine sehr emotionale Komponente. Gerade diese Fälle aus Schwerin sind doch gute Beispiele dafür, dass das Landesprogramm Kinderschutz notwendig ist.
Kinderschutz wird seitens der Landesregierung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Wir können Kinderschutz weder allein bei den Familien noch bei der Gesellschaft oder bei öffentlichen Institutionen verorten. Guter Kinderschutz bedingt, dass alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Hinblick auf die Fragen zum Wohl der Kinder miteinander vernetzt arbeiten. Guter Kinderschutz bedingt, dass das notwendige Gespür für Probleme schwerer wiegt als der zuständige Finanzer, der mit dem Haushaltsplan warnend winkt.
Kinderschutz ist eine Arbeit, die selten echtes Lob und Anerkennung medialer Natur erfährt. Denn wenn Kinderschutz funktioniert, wenn alle Akteure gut zusammenarbeiten und ein Kind trotz ungünstiger Startbedingungen ohne Vorfälle und unbeschwert groß werden kann, dann ist das keine Nachricht wert. Es ist einfach der Normalfall, den wir uns für jedes Kind wünschen. Die Medien werden leider oft nur aktiv, wenn all dies nicht greift und Kinder zu Opfern geworden sind. Ich möchte daher auch die Debatte nutzen, um all denjenigen, die ehrenamtlich wie hauptamtlich in unserem Bundesland Tag für Tag dazu beitragen,
dass Kinder unbeschwert aufwachsen können, meinen besonderen Dank auszusprechen.
Landesprogramme sind in erster Linie nur Papier. Erst die Menschen, die das Papier mit Leben und vor allem mit Leidenschaft erfüllen, machen es zu einem Erfolg – darum im Namen meiner Fraktion noch mal ein herzliches Dankeschön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch allen Eltern danken, die sich wie selbstverständlich um das Wohl ihrer Kinder bemühen, ihnen Liebe und Glück schenken und sich dafür oft genug selbst einschränken, denn leider sind gute Eltern eben nicht für jedes Kind selbstverständlich.
Für uns Sozialdemokraten gibt es eine klare Vorstellung davon, wie wir uns das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wünschen würden. Jeder junge Mensch soll unabhängig von seinem Elternhaus, seiner Herkunft und dessen speziellen Rahmenbedingungen die Möglichkeit erhalten, die seinem Potenzial entsprechenden Perspektiven auch tatsächlich zu realisieren. In klaren Handlungsmaximen übersetzt heißt das: Bildungspotenziale aktivieren und verbessern, Risiken und Gefährdungen minimieren und die Bedingungen des Aufwachsens allgemein verbessern. Auch wenn uns die Opposition oft genug vorwirft, das Thema nicht ernst zu nehmen – wir sind dran.
Hier ein paar Beispiele: Das Erinnerungssystem bei den U-Untersuchungen ist ein sehr erfolgreiches Modell, das, salopp gesagt, auf unserem Mist gewachsen ist.
Das Landesprogramm Familienhebammen ist ebenfalls ein Erfolg
wie auch die Einführung der Kinderschutzhotline oder der Anspruch auf Kindertagesförderung für alle Kinder. Denn in diesem Altersabschnitt, in dem Kinder noch nicht regelmäßig zur Schule gehen, ist die Gefahr groß, Probleme zu übersehen. Wir alle wissen, die Grundlagen fürs Leben werden in den ersten drei Jahren gelegt und erlernt.
Und ja, auch aktive Armutsbekämpfung ist eine hervorragende Maßnahme zum Kinderschutz. Nur ist aktive Armutsbekämpfung, wenn man die Freiheit des Individuums über staatliche Bevormundung stellt, nicht ganz so einfach, wie uns manchmal erzählt wird.
Wir stellen uns dieser Aufgabe. Und nein, liebe Fraktion DIE LINKE, eine Landessozialberichterstattung würde eben nicht die Eier legende Wollmilchsau sein, die all unsere Probleme löst.
Destruktive Statistiken würden viel Papier verbrauchen und wir würden dann sicher wissen, dass beispielsweise
in den Neubaugebieten aus DDR-Tagen mehr Kinder in Armut leben als in den Dörfern oder im Speckgürtel der Städte. Aber auch ich verrate Ihnen mal was: Ihre destruktive Sozialstatistik bringt Ihnen am Ende des Tages nichts, aber auch gar nichts.
Als Sozialpädagoge weiß ich, dass jeder Schutzbefohlene, der bei uns in den Verein kommt, ein Einzelfall ist, eben ein Individuum. Jeder Fall hat seine ganz eigenen Probleme und Rahmenbedingungen, jeder Mensch seine ganz eigenen Stärken und Schwächen. Es nützt uns nichts, wenn wir daraus Mittelwerte bilden, Quartile berechnen oder mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten. Wenn ich Kinder- und Jugendarbeit ernst nehme – und das tue ich –, dann versuche ich, für das Kind oder den Jugendlichen vor mir durch meine Arbeit das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, völlig unabhängig davon, wie groß die statistische Wahrscheinlichkeit ist, dass ich damit Erfolg habe.
Das ist übrigens auch der Grundgeist, der das Landesprogramm Kinderschutz durchzieht. Und am Ende des Tages ist es sogar der Weg, der volkswirtschaftlich für unser Land am günstigsten ist. Effektiver Kinderschutz – das ist ressort- und rechtskreisübergreifendes Arbeiten. Er bedingt die permanente Weiterbildung, Sensibilisierung und Vernetzung der Akteure. Diesem trägt das Landesprogramm Rechnung.
Auf diesem Weg werden wir auch in den folgenden Jahren Schritt für Schritt vorangehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Pressemitteilungen meiner geschätzten Kollegin Bernhardt zum Thema Kinderarmut allein aus den letzten zwölf Monaten einmal anschaut, dann zeigt sich dort ein relativ eindeutiges Argumentationsschema. Die Landesregierung, ersatzweise auch gern die Regierungskoalition oder Ministerin Hesse, nehmen das Thema Kinderarmut einfach nicht ernst
und würden durch die Ablehnung der Vorschläge der LINKEN verhindern, dass alles sofort besser würde.
Ich werde mich davor hüten, Ihnen vorzuwerfen, das Thema nicht ernst zu nehmen, davon kann wahrlich nicht die Rede sein, aber genauso erwarte ich von einer demokratischen Fraktion, dass sie anerkennt, dass es in Sachfragen unterschiedliche Auffassungen und Problemlösungen gibt.
Man kann im Nachgang gern bedauern, dass für die eigene Auffassung keine Mehrheit besteht, aber die Aussage, dass das Thema Kinderarmut nicht ernst genommen wird, ist einfach falsch.
Frau Bernhardt, natürlich lesen wir diese Anfragen. Und wenn Sie sich hier hinstellen und argumentieren, auch gerade in Ihrem zweiten Teil zur Fachkraft-Kind-Relation – wir haben in dieser Legislaturperiode die Fachkraft-KindRelation herabgesenkt.
Natürlich ist mehr wünschenswert
und aus pädagogischer Sicht könnte ich Ihnen jetzt einen Vortrag halten, aber wir haben es gemacht.
Dafür erwarte ich auch ein Stück weit Anerkennung. Und wir sind auf einem guten Weg.
Dass wir Probleme im ländlichen Raum haben, Erzieherinnen, Fachkräfte zu finden, das kann ich auch nachvollziehen. Wir bilden aber genauso viele Erzieherinnen aus oder wir haben genügend Erzieherinnen in der Pipeline, um eigentlich jede Stelle – und Erzieher, entschuldige, liebe Silke – besetzen zu können, aber wir...
Na ja, es ist schwierig, es ist schwierig. Da muss man eben auch mal eine andere Meinung akzeptieren können. Und wenn Sie in Regierungsverantwortung sind oder du, liebe
Jacqueline – danke schön –, dann könnt ihr das ja ändern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle gern einmal zur Diskussion stellen, ob die derartige Wortwahl der LINKEN in ihren Außendarstellungen nicht dazu beiträgt, radikale Kräfte an den Rändern der Gesellschaft zu stärken.
Ist es notwendig, der Regierung regelmäßig den Willen abzusprechen, auf einem anderen Weg, als Sie ihn sich vorstellen, trotzdem für das Wohl des Landes und seiner Einwohnerinnen und Einwohner einzutreten? Für die Kräfte an den Rändern spielt es keine Rolle, wer hier die Funktion einer Regierungsfraktion übernimmt oder in der Funktion der Opposition sitzt.
Gerade in einem Wahlkampfjahr sollte man sich dies aber mal vor Augen führen.
Wir müssen sicherlich in der Sache hart miteinander ins Gericht gehen,
ohne gleichzeitig gesellschaftliche Gräben aufzureißen.
Und nein,
und nein, lieber Peter, ich wiederhole, dies ist keine Generalkritik an den LINKEN, sondern vielmehr ein Aufruf, unser aller Handeln kritisch zu hinterfragen.
Doch zurück zum eigentlichen Antrag: Kinderarmut ist ein Thema, das auch für die SPD im Land von großer Wichtigkeit ist. Und es ist gleichzeitig ein Thema, bei dem man verschiedene Dinge mitbedenken muss.
Zum Ersten, die Armut von Kindern erwächst immer aus der Armut der Eltern. Sind die Eltern erwerbslos oder nur geringfügig beschäftigt, so wirkt sich dies immer auch auf die Lebenssituation der Kinder aus.
Zum Zweiten – wir haben diese Diskussion hier im Landtag bereits mehrfach geführt – ist Armut immer relativ. Das, worüber wir meistens sprechen, ist materielle Armut. Diese ist halbwegs messbar. Aber was ist unsere beziehungsweise Ihre Bezugsgröße bei der Definition von Armut?
Ist es das Durchschnittseinkommen, das von dem 1 Pro- zent der Deutschen, die allein 2008 nach Zahlen der IZA gut 14 Prozent des Gesamteinkommens in diesem Land erzielt haben, massiv nach oben verzerrt wird?
Oder orientieren wir uns lieber am Medianeinkommen,
also einem Punkt, an dem die Hälfte der Bevölkerung mehr und die andere Hälfte weniger verdient, und das nicht von Spitzenverdienern verzerrt wird?
Sehr geehrte Kollegin Bernhardt, Sie haben mehrfach in Ihren Presseäußerungen betont, dass Sie sich an dem für Mecklenburg-Vorpommern von vornherein negativen Durchschnittseinkommen orientieren wollen. Da können wir in der Statistik nur verlieren. Und da können wir uns als Landesregierung, Regierungsfraktion oder Ministerin strecken, wie wir wollen, wir werden den Einkommensvorsprung der alten Bundesländer nicht so schnell aufholen können, sodass in der Statistik der Kinderarmut massive Sprünge zu verzeichnen wären.
Bitte?
Das ist ein netter Hinweis, Silke.
Das ist das Problem mit Statistiken, sie bilden immer nur vereinfachte und zusammengefasste Bereiche der Wirklichkeit ab. Und wissen Sie was?
Wenn wir tatsächlich eine Statistik zum Thema Kinderarmut aufmachten, läge die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass wir uns auf das Medianeinkommen als Grundlage einer Armutsdefinition berufen würden,
ganz einfach deshalb, weil das ein realistischer Wert wäre. Dann aber, und auch das wäre vorprogrammiert, würde uns garantiert von der Opposition vorgeworfen werden, wir würden die Lage schönrechnen und schönreden, weil unsere Zahlen der Landesstatistik von anderen Statistiken zwangsweise abwichen.
Sie sehen also, nehmen wir...
Ja, lieber Peter.
Sie sehen also, nehmen wir Ihren Antrag an, holen wir uns nur Ärger ins Haus.
Eine eigene Landesstatistik hat aber auch noch andere Nachteile.
Sie fordern, dass diese als Analyseräume die Landkreise und kreisfreien Städte haben soll. Wir verfügen bereits heute über zahlreiche Daten auf dieser Ebene, die auch dazu geeignet sind, bestimmte Dimensionen von Kinderarmut zu erfassen.
Wenn wir diese Statistiken jetzt um umfassende Daten, wie Sie es nennen, erweitern, bedeutet das auf Ebene der Landkreise einen deutlichen Mehraufwand,
zumal ich bemängeln möchte, dass Sie im Antrag an dieser Stelle extrem schwammig bleiben. Was sind denn eigentlich „umfassende Daten“?
Wollen Sie erfassen, wie häufig Kleidungsstücke bereits getragen wurden, oder müssen wir nicht ehrlicherweise den Zustand der Kleidung und die Marken mit erfassen? Wollen Sie erfassen, wie viele Kinder und Jugendliche eigene Fernsehgeräte besitzen,
wie alt diese Geräte sind und wie hoch der Neuwert war? Reicht es zu wissen, ob ein Kind ein Handy besitzt, oder müssen wir nicht auch das Modell und das monatliche Inklusivdatenvolumen mit erfragen?
Wollen Sie die Ernährung von Kindern erfassen, den Vollkorn- und Bioanteil an der Gesamternährung, um Rückschlüsse auf Armut ziehen zu können oder doch eher auf Einkaufsverhalten und die Kochkünste von Eltern? Das war natürlich sehr überspitzt dargestellt,
aber das Hauptproblem der von Ihnen geforderten umfassenden Daten ist, dass relative und tatsächliche Armut zwei Paar Schuhe sind, die statistisch schwer zu fassen sind. Das Problem ist weiterhin, dass wir an die Kinder beim Thema Armut niemals getrennt von den Eltern denken können. Wir müssten also umfassende Haushaltsdaten erfassen und wir müssten, noch wichtiger, Daten schaffen, die in der Zeitfolge miteinander vergleichbar sind, um Veränderungen und Erfolge sichtbar zu machen.
Wir wären also gezwungen, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden, personenbezogene Daten miteinander zu verknüpfen und über mehrere Jahre bis Jahrzehnte zu speichern und auszuwerten.
Seien Sie mir nicht böse, aber meine Fraktion hegt an dieser Stelle erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken,
dass Ihr durchaus gut gemeintes Ansinnen diese Datensammlung und Datenverarbeitung rechtfertigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Statistiken sind das eine, die konkrete Lebenssituation von Kindern wird man damit aber nicht direkt verbessern können, Erfolge gezielter Fördermaßnahmen immer nur unscharf messen können. Für uns als Sozialdemokraten stellt Ihr Antrag insofern in diesem Punkt keine Alternative zu unserem Ansatz dar, der beispielsweise einen Schwerpunkt bei der Förderung von Arbeitslosen auf Arbeitslose mit Kindern setzt. Für uns ist der Bereich der frühkindlichen Bildung sehr wichtig, insbesondere, dass alle Kinder gleichberechtigt Zugang hierzu erhalten. Uns ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche trotz möglicher Defizite im Elternhaus die Möglichkeit erhalten, die Schule mit einem guten Abschluss zu verlassen, der es ihnen selbst ermöglicht, aus armutsgefährdenden Lebenslagen herauszukommen. Gerade beim letzten Punkt können wir im Land ja Fortschritte aufzeigen. Da hat sich die Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich reduziert.
Womit wir auch schon beim zweiten Punkt angelangt wären. Lassen Sie mich kurz ketzerisch einmal nachfra
gen, wie ich die sprachliche Ungenauigkeit in Punkt 2 Satz 1 verstehen soll: Zugang zu Kita „für alle Kinder …, damit sie schnellstmöglich integriert werden“.
Sehen Sie in der Tat bereits solche Verwerfungen in der Gesellschaft, dass auch für hier im Land geborene Kinder grundsätzlich ein Integrationsbedarf festgestellt werden muss?
Sie schränken das ja nicht ein, auch wenn Sie die Kinder von Geflüchteten meinen.
Wir haben im KiföG alle notwendigen Rahmenbedingungen festgezurrt, die es auch Kindern von Geflüchteten ermöglichen, eine Kindertageseinrichtung aufzusuchen. Sobald für die Familie ein Aufenthaltsstatus besteht, haben die Kinder auch Anrecht auf Kindertagesförderung. Das Problem, das sich daraus ergibt, ist die Anpassung der Kitabedarfsplanung auf kommunaler Ebene. Auch bei der Beratung der geflüchteten Familien ist in erster Linie die kommunale Ebene zuständig.
Und auch wenn Ihr Antrag das in einem anderen Licht erscheinen lassen mag, die kommunale Ebene ist bei diesem Thema im gesamten Land sehr engagiert zugange.
Wir müssen uns allerdings eingestehen, dass viele Dinge nicht über Nacht umgesetzt werden können und einfach Zeit brauchen. Wir, die Landesebene und die kommunale Ebene, sind an diesem Punkt vielleicht nicht immer auf dem schnellsten, aber auf einem zielführenden Weg im Interesse aller Menschen in diesem Land unterwegs, unabhängig davon, wer ihre Eltern waren und wo diese bei der Geburt gelebt haben. Wir sehen folglich auch an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte der Fraktion DIE LINKE abschließend dafür danken, dass Sie das äußerst wichtige Thema Kinderarmut heute zum Thema der Landtagsdebatte gemacht haben. Trotz aller Fortschritte in den letzten Jahren gibt es in diesem Themenfeld noch viele Aufgaben zu erfüllen. Wir sind uns bewusst, dass hinter jeder Statistik, egal auf welcher Datenlage sie erstellt wird, immer auch Familien stehen, die in prekären Verhältnissen leben. Diesen konkreten Familien zu helfen, den betroffenen Kindern Zukunftschancen zu eröffnen, ist unser aller Aufgabe in der Politik.
Einfache Lösungen gibt es gleichwohl nicht.
Ihren Antrag werden wir heute ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Gemeinden haben als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung auf ihrem Gebiet sicherzustellen und dazu unter anderem eine den öffentlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten.
Grundsätzlich verfügt Mecklenburg-Vorpommern über ein leistungsfähiges Feuerwehrsystem. Die rund 970 Freiwilligen Feuerwehren gewährleisten gemeinsam mit den 6 Berufsfeuerwehren die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes in unserem Land. Von besonderer Bedeutung ist dabei gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern das Ehrenamt. Ein effektiver Brand- und Katastrophenschutz wäre in weiten Teilen unseres Landes ohne die Freiwilligen Feuerwehren nicht vorstellbar.
Dabei beeinflusst eine Vielzahl von Faktoren den Bereich des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren, wie zum Beispiel auswärtige Berufstätigkeit, veränderte Altersstrukturen, aber auch die abnehmende Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft zu engagieren.
Bereits im Dezember 2013 hat der Landtag MecklenburgVorpommern die Änderung des Brandschutz-Ehren- zeichen-Gesetzes beschlossen. Danach erhalten Angehö
rige der Feuerwehren für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, für langjähriges ehrenamtliches Engagement nicht nur das Brandschutz-Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre aktiven Dienst in den Feuerwehren, sondern seit 2014 auch eine finanzielle Anerkennung in Form einer Jubiläumszuwendung. Die Zuwendung beträgt 100 Euro für 10 Dienstjahre, 200 für 25 Dienstjahre und 250 Euro für 40 Dienstjahre. Zudem regelt seit 2014 eine neue Verordnung die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Aufwand, aber auch das ehrenamtliche Engagement insgesamt als Eckpfeiler unseres Gemeinwesens sollen damit angemessen berücksichtigt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die Feuerwehren haben sich in den zurückliegenden Jahren den genannten Aufgaben und fachlichen Anforderungen mit großem Engagement gestellt. Dennoch, die Sicherstellung des flächendeckenden Brandschutzes in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stellt eine zunehmend große Herausforderung dar. Das Hauptproblem in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur hinsichtlich der Gewährleistung des Flächen- und Brandschutzes ist die geringe Besiedlungsdichte. Mecklenburg-Vorpommern hat rund 1,6 Millionen Einwohner. Das sind weniger Menschen, als in der Freien und Hansestadt Hamburg leben. Vor allem hat Mecklenburg-Vorpommern mit 69 Einwohnern je Quadratmeter die geringste Bevölkerungsdichte aller Bundesländer. Es ist aber gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von existenzieller Bedeutung, dass in den Gemeinden funktionsfähige Wehren bereitstehen und im Notfall helfen können. Viele Feuerwehrleute arbeiten auswärts und stehen im Alarmfall nicht zur Verfügung. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um unter anderem die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren an Werktagen zu erhöhen und diese so zu organisieren, dass sie auch künftig gut aufgestellt sind. Diesem Ziel dient der vorliegende Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diesem Gesetzentwurf gingen intensive und umfassende Vorarbeiten voraus. Bereits im Jahr 2013 wurde seitens des Innenministeriums ein Eckpunktepapier vorgelegt, das viele Ideen und Vorschläge aus den Feuerwehren und den Kommunen bündelte und systematisierte. Durch Definitionen von Handlungsfeldern und sich daraus ergebenden Handlungslinien wurde ein Katalog von Maßnahmen zur Bewältigung der vorherrschenden Probleme erstellt. Das Eckpunktepapier bildete eine gute Beratungsgrundlage, um im breiten Dialog aller eine Novellierung des Brandschutzgesetzes zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang hat die SPD-Landtagsfraktion zahlreiche Gespräche mit Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geführt, um Anregungen, Vorschläge und Erwartungen aufzunehmen. Daneben haben wir auch das Gespräch mit Vertretern aller Berufsfeuerwehren, dem Landesfeuerwehrverband, den Stadt- und Kreisfeuerwehrverbänden, den Gewerkschaften, der AGBF – ach so, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, Kameraden der Feuerwehren neigen dazu, immer in der Abkürzung zu sprechen –,
dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Technischen Hilfswerk gesucht, um deren Sichtweise zu erfahren. Dieser Meinungsaustausch hat noch mal untermauert, vor welcher großen Herausforderung die Freiwilligen Feuerwehren bei uns im Land stehen. Nicht unwesentlich dabei war auch die über zehnjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr meines Fraktionskollegen Thomas Schwarz und mir.
Parallel dazu wurde von Abgeordneten eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Brandschutz ins Leben gerufen. In dieser Arbeitsgruppe wurden das Eckpunktepapier und jede einzelne der darin vorgeschlagenen 105 Maßnahmen gemeinsam von den zuständigen Fachpolitikern aller demokratischen Fraktionen beraten. Am Ende der auf breiter Ebene geführten Diskussionen in den Feuerwehren und in den demokratischen Fraktionen des Landtages steht als Ergebnis nun dieser Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Gesetzesänderung können viele sinnvolle Maßnahmen umgesetzt werden, die unseren Feuerwehren die Arbeit erleichtern und die Bedingungen der Kameradinnen und Kameraden verbessern. Um die Bedingungen für Feuerwehrfrauen und -männer attraktiv zu gestalten, können diese künftig aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein. Sie können gleichzeitig auch in einer anderen Hilfsorganisation Mitglied sein oder in der psychosozialen Notfallvorsorge für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte mitarbeiten. Neu ist auch, dass Personen, die zwar nicht feuerwehrdiensttauglich sind, dennoch unterstützend im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren mitarbeiten können, zum Beispiel in der Verwaltung, bei Öffentlichkeitsarbeiten oder der Kameradschaftspflege.
Aufgenommen wurde in den Gesetzentwurf zudem, dass die Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen haben. Die Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes hat der Landesfeuerwehrverband bereits gelegt. Die Brandschutzbedarfsplanung ist dabei die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Festlegung einer den öffentlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Der
Grundsatz, dass der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden, technischer Hilfeleistung und sonstigen Not- und Unglücksfällen kostenfrei sein soll, hat weiterhin Bestand. Eine Ausnahme hiervon bilden die Einsätze, die in den novellierten Kostenersatzregelungen aufgeführt sind.
Weitere neue Punkte im Gesetz sind unter anderem die Einrichtung von Brandschutzdienststellen auf Kreisebene und der Ausbau der LSBK – da sind sie wieder, die Abkürzungen –, der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz, zum Kompetenzzentrum für die Ausbildung der Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren. In dieser Regelung wird klargestellt, welche Einsätze der Feuerwehr zukünftig kostenpflichtig sein sollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen den vorliegenden Gesetzentwurf zügig beraten und noch in diesem Jahr beschließen. Bereits
heute Abend tritt im Anschluss an die Landtagssitzung der Innenausschuss zusammen. Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir einen großen Schritt nach vorn bei der Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehren und damit der Sicherstellung des Brandschutzes in unserem Land.
Ich möchte mich noch mal bei allen Beteiligten für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken und freue mich auf die Anhörung im Innenausschuss. Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, abweichend von den Festlegungen im Ältestenrat, die mitberatenden Ausschüsse zu streichen und den Gesetzentwurf nur in den Innenausschuss zu überweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen!
Ein effektiver Brand- und Katastrophenschutz wäre in Teilen unseres Landes ohne die freiwilligen Feuerwehren nicht vorstellbar.
Freiwillige Feuerwehren funktionieren in der Fläche immer noch ohne echte Personalkosten, leben vom Engagement ihrer Mitglieder, die sich nicht selten mit finanziellen Aufwendungen oder auch erheblichen Eigenleistungen einbringen. Die freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer und ein nicht wegzudenkender Kernbestandteil des öffentlichen Lebens
in unseren Städten und Gemeinden, Herr Pastörs. Die Kameradinnen und Kameraden riskieren oft genug die eigene Gesundheit, um nicht zu sagen, ihr eigenes Leben.
Die Gemeinden haben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen.
Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches
beziehungsweise der Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.
Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen.
Darüber hinaus gibt es noch die Tätigkeiten im Bereich der technischen Hilfeleistung.
Diese umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Anlass verschiedener Ereignisse entstehen.
Das hört sich sehr theoretisch an, ist aber ein sehr weites Aufgabenfeld, und das sage ich nicht, weil ich selbst aktiver Feuerwehrmann bin.
Nach der aktuell verfügbaren Jahresstatistik sind die freiwilligen Berufs- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
im Jahr 2013 insgesamt zu 60.314 Einsätzen gerufen worden. Das sind im Durchschnitt 165 Einsätze täglich. Die Einsätze haben sich in den letzten Jahren zunehmend von der Brandbekämpfung zur technischen Hilfeleistung verlagert. Im Jahr 2013 gab es 9.564 technische Hilfeleistungen und 3.079 Brandeinsätze.
In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich ehrenamtlich 25.638 Feuerwehrangehörige in 989 freiwilligen Feuerwehren, 3.677 davon sind Frauen. In den 622 Jugendfeuerwehren des Landes waren 7.329 Kinder und Jugendliche aktiv.
Die Sicherstellung des flächendeckenden Brandschutzes in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stellt eine große Herausforderung dar, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und anderer gesellschaftlicher Veränderungen. Der Wandel in unserer Gesellschaft macht auch vor dem Ehrenamt nicht halt.
Die Arbeitswelt erfordert mehr Mobilität, was zu verstärkter auswärtiger Berufstätigkeit führt, die Altersstrukturen verändern sich, auch das Freizeitverhalten wandelt sich, sodass es immer schwieriger wird, Nachwuchs zu gewinnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Nun also kommt die NPD daher und will sich mal wieder als Problemlöser darstellen.
Der Titel des vorliegenden Antrages enthält die Wörter „Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sicherstellen“. Im Gegensatz zu anderen Anträgen der NPD, die unverhohlen zeigen, wes Geistes Kind sie ist, pickt sich die NPD heute einen Aspekt heraus
und will sich als Retter der freiwilligen Feuerwehren aufspielen
und als Kümmerer profilieren.
Aber glauben Sie mir, die Kameradinnen und Kameraden werden Ihnen nicht auf den Leim gehen.
Die Probleme von freiwilligen Feuerwehren sind nicht immer identisch, sondern variieren oft von Region zu Region. Manche sind auch nur in wenigen Wehren vorhanden. Viele Feuerwehren klagen über mangelnden Nachwuchs, manche haben nicht mal mehr eine Jugendfeuerwehr.
Im Übrigen, was das Thema Führerschein anbelangt,
möchte ich nur noch einmal daran erinnern, dass die Landesregierung bereits im Juli 2013
eine Landesverordnung erlassen hat, die es freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk ermöglicht,
ihre Angehörigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen auszubilden und zu prüfen.
Diese Möglichkeit verschafft den freiwilligen Feuerwehren und anderen Organisationen einen großen Vorteil.
Im Übrigen arbeitet aktuell das Innenministerium gerade gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband daran, eine Lösung zur Erlangung des Lkw-Führerscheins herbeizuführen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Wir alle wissen, dass Investitionsbedarf besteht und dass es bei den Feuerwehren Wünsche nach weiterer Ausstattung mit neuer Technik und Fahrzeugen gibt, aber das eigentliche Problem stellt die Einsatzbereitschaft dar. Unsere Feuerwehren haben gerade im ländlichen Raum Probleme mit der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft.
Angesichts der beschriebenen Entwicklungen beschäftigt den Landtag die zukünftige Gestaltung des Brandschutzwesens auch in dieser Legislaturperiode. Um den Brandschutz auch in Zukunft sicherstellen zu können, sollen in dieser Legislaturperiode die bestehenden grundlegenden gesetzlichen Regelungen zum Brand- und Katastrophenschutz überarbeitet werden.
Die Feuerwehren in unserem Land und der Landesfeuerwehrverband arbeiten an Lösungen für diese Probleme. Sie arbeiten mit Unterstützung des Landtages, der demokratischen Fraktionen und der Landesregierung daran,
dazu braucht es keines Antrages der NPD.
Während die NPD weiter im Dornröschenschlaf verharrt, wurden und werden die Diskussionen darüber,
wie in Zukunft der flächendeckende Brandschutz und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren tagsüber gewährleistet werden können,
in den Feuerwehrverbänden, den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten und Gemeinden intensiv geführt
und teilweise durch Vernetzung, Gefahrenanalysen, Schwerpunktsetzung und zum Beispiel Rendezvousverfahren umgesetzt.
Dass die NPD vorgibt,
an einer sachorientierten Lösung von Problemen arbeiten zu wollen, das nimmt ihr doch keiner ab.
Wir sind schon längst viel weiter.
Vom Innenministerium wurde im März 2013 ein Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes vorgelegt,
das viele Ideen und Vorschläge aus den Feuerwehren und den Kommunen bündelt und systematisiert.
Durch Definition von Handlungsfeldern und sich daraus ergebenden Handlungslinien wurde ein Katalog von
Maßnahmen zur Bewältigung der bestehenden Probleme erstellt.
In diesem Zusammenhang haben wir neben zahlreichen Gesprächen mit Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren auch den Dialog
mit Vertretern der Berufsfeuerwehren und ihren Personalvertretungen durchgeführt.
Daneben haben wir Gespräche mit Vertretern des Technischen Hilfswerks gesucht, um deren Sichtweise zu erfahren.
Parallel dazu wurden das Eckpunktepapier und jede einzelne der darin vorgeschlagenen 105 Maßnahmen gemeinsam von den zuständigen Fachpolitikern aller demokratischen Fraktionen beraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen!...
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ärgert Udo am
meisten, dass er da nicht mitspielen darf, beim
„Führer“-schein. – Michael Andrejewski, NPD:
Der müsste eigentlich umbenannt werden,
der Führerschein, wegen unserer
Vergangenheit, nicht? –
allgemeine Unruhe)
Na, das sehe ich nicht so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Bei der Sicherstellung des Brandschutzes und entsprechenden Gesetzesänderungen findet in Mecklenburg-Vorpommern nicht der übliche politische Wettstreit zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen statt, sondern den Brandschutz betreffende Problemstellungen werden traditionell nach Möglichkeit gemeinsam beraten
und Lösungen gemeinsam getragen, und das aus gutem Grund.
Am Ende dieses Meinungsbildungsprozesses und des konstruktiven Austausches mit allen Betroffenen
gilt es, Regelungen zu schaffen,
die das Brandschutz- und Hilfeleistungssystem auch zukünftig gewährleisten.
Wir demokratischen Fraktionen verfolgen dabei den ganzheitlichen Ansatz.
Vordergründige, plakative Anträge,
die einen einzelnen Aspekt aufgreifen,
dienen wohl mehr zur Verschleierung ihres braunen Anstriches als einer an der Sache orientierten Problemlösung.
Wir lehnen diesen vorliegenden Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde darauf verzichten, den Inhalt meines Redebeitrages vorzutragen.
Die Ministerin und meine geschätzte Kollegin Frau Friemann-Jennert haben eindeutig dargestellt,
wie sinnlos dieser Antrag ist. Aber eines möchte ich noch sagen: Ich möchte mich in aller Form bei den Mitarbei
tern im LAGuS entschuldigen. Ich arbeite seit Jahren mit denen zusammen.
Die machen eine gute, sie leisten eine sehr gute Arbeit. Ich finde es unschön, liebe Silke, wie du das hier dargestellt hast.
Und meiner geschätzten Kollegin Bernhardt möchte ich zwei Schlagwörter mitgeben: kommunale Selbstverwaltung. Du bist selbst Mitglied im Kreistag LudwigslustParchim
und da könnt ihr die Grundlagen dafür legen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits der Titel des vorliegenden Antrags macht deutlich, worum es der Fraktion DIE LINKE eigentlich geht,
aus meiner Sicht um blanken Populismus.
Bereits von einer Unterfinanzierung zu sprechen, ohne die Zahlen überhaupt geprüft zu haben, macht Ihr ganzes Ansinnen obsolet. Ihr Ergebnis steht ja eh schon fest. Da wir davon ausgehen, dass es keine Unterfinanzierung gibt, die man prüfen müsste,
hat sich Ihr Antrag – und das wissen Sie ganz genau – bereits an dieser Stelle erledigt
und wird von den Regierungskoalitionen abgelehnt.
Ich möchte aber die Gelegenheit, einmal mehr über die Kindertagesförderung im Land zu sprechen, nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Kindertagesförderung ist ein wesentlicher Beitrag der öffentlichen Hand dazu, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, oftmals überhaupt erst zu ermöglichen.
Es gibt weitere Möglichkeiten, wie beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit zur zeitlich begrenzten Stundenreduzierung. Sie werden die entspre
chenden Initiativen auf Landesebene und in Berlin, die im Wesentlichen – und da darf man als Sozialdemokrat aus Mecklenburg-Vorpommern auch mal stolz drauf sein – von unserer Ministerin getragen werden, ja kennen.
Wozu führt eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Für unser Land kann ich eine ganz klare Antwort geben: zu mehr Kindern. Die Zahl der Geburten im Land lag in den letzten acht Jahren immer zwischen 12.600 und 13.400 Geburten pro Jahr. Soweit betrachtet hat sich da nicht viel geändert. Schaut man aber mal genauer hin und fragt, wie groß denn die Zahl der Frauen ist, die überhaupt Kinder bekommen können, so stellt man fest, dass die Zahl seit 2006 um etwa über 80.000 auf im Vorjahr 240.000 Frauen im gebärfähigen Alter, also zwischen 15 und 45 Jahren, abgenommen hat. Die allgemeine Geburtenziffer in Mecklenburg-Vor- pommern, also die Zahl der Geburten je 1.000 Frauen, die auch tatsächlich Kinder bekommen können, stieg von 39,42 Geburten je 1.000 gebärfähigen Frauen im Jahr 2006 auf 52,30 Geburten je 1.000 gebärfähigen Frauen im Vorjahr. 2006 lagen wir im Bundesvergleich auf dem fünftletzten Platz. Heute haben wir das viertbeste Ergebnis im Bundesvergleich, liegen mit 10 Geburten pro Jahr und 1.000 Frauen vor dem Schlusslicht Saarland. Dies ist ein Erfolg, der ohne die großen Anstrengungen im Bereich der Kindertagesförderung, der ohne ein landesweit inzwischen bedarfsdeckendes Angebot an Vollzeitbetreuungsplätzen einfach nicht möglich wäre.