Margret Seemann
Appearances
6/3
6/9
6/13
6/14
6/15
6/19
6/22
6/23
6/24
6/25
6/26
6/31
6/33
6/40
6/43
6/45
6/50
6/51
6/52
6/53
6/54
6/57
Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich vor allen Dingen zu den Bereichen Hochschulen und berufliche Bildung noch mal äußern. Im Bereich Hochschulen wird es mit dem vorliegenden Haushalt zwei Schwerpunkte geben. Es mag einigen Abgeordneten nicht passen oder sie mögen vielleicht auch einwenden, dass wir dieses Geld ja nur von der EU, dem Bund oder aus dem Solidarpakt II erhalten, aber Tatsache ist, dass für Investitionen im Hochschulbau bis 2020 zusätzliche 104 Millionen Euro durch Herrn Minister Brodkorb angekündigt worden sind.
104 Millionen Euro.
Der zweite Schwerpunkt ist die Erhöhung der Zuschüsse für die Hochschulen in Höhe von über 17 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist für mich mehr als bedauerlich, dass sowohl von der Opposition als auch in der Öffentlichkeit die zusätzlichen 17 Millionen Euro für die Jahre 2014/15 als irgendwie selbst-
verständlich gesehen werden. Als die Landesregierung in der Haushaltsaufstellung war, wurden die zusätzli- chen Kosten für Tarifsteigerungen, Mindestlohn und W-Besoldung von Hochschulen und Opposition als vordringlich dargestellt. Sowohl Bildungsminister Brodkorb als auch meine Fraktion haben sich dann dafür eingesetzt und letztendlich, wie Sie sehen, erfolgreich.
Bei diesen zusätzlichen Millionen handelt es sich um eine Summe, die den Hochschulen über deren Zielverein- barungen Steigerungen von jährlich 1,5 Prozent zu- gutekommt. Neben der Bildungsoffensive in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich sind diese 17 Millionen eine weitere finanzielle Kraftanstrengung des Landes.
Die Hochschulen hatten – zu dem Zeitpunkt jedenfalls – die jetzt diskutierten, noch angeblich vorhandenen Finanzierungslücken in den damaligen Gesprächen zumindest nicht angesprochen. Und ich frage mich auch ernsthaft, warum es den Hochschulen in den Anhörungen und Gesprächen nicht gelungen ist, wirklich vergleichbare, nachvollziehbare Berechnungen vorzulegen.
Und eine solche Berechnung haben auch diejenigen, die den Etat im Hochschulbereich kritisieren, bislang nicht vorgelegt.
Stellvertretend für die vielen Widersprüche bei der Begründung der Defizite möchte ich nur ein Beispiel nennen, das auch denjenigen, die hier ständig Kritik üben, eigentlich hätte auffallen müssen. Beispielsweise schätzt die Universität Greifswald, wie am Montag, also am 09.12., in der „Ostsee-Zeitung“ nachzulesen war, den Bedarf für die zusätzlichen Betriebskosten auf 2,5 Mil- lionen Euro. Wäre nachgerechnet worden, dann wäre vielleicht auch aufgefallen, dass bei einem Betriebskostenanteil von circa 20 Prozent für zwei Jahre 2,5 Millionen Euro eine jährliche Steigerung von über 11 Prozent ausmachen. Eine solche Steigerung auf die Erhöhung der EEG-Umlage zurückzuführen, ist meines Erachtens einfach abenteuerlich.
Unseriös finde ich auch, dass versucht wird, selbst die Steigerung zu marginalisieren, indem die Personalkosteneinsparungen durch Stellenabbau nach dem Personalkonzept des Landes herausgerechnet werden. Aber da wird ja dann gesagt, bei den Hochschulen darf es grundsätzlich keine Stellenstreichungen geben. Als Fachpolitikerin kann ich nur sagen: Das wäre ja echt toll. Und ich möchte als Bildungspolitikerin auch keine Stellen gestrichen haben in den Schulen und, wir haben es eben gehört, im Kulturbereich. Als Wahlkreisabgeordnete möchte ich keine Stellen bei der Polizei gestrichen haben.
Als ehemalige Mitarbeiterin in der Landesverwaltung möchte ich in der Kernverwaltung keine Stellen gestrichen haben und als zukünftige hauptamtliche Bürgermeisterin möchte ich mehr Geld vom Land haben, um in meiner Kommune keine Stellen streichen zu müssen.
Mir fällt sicherlich mit guter Begründung ein, wofür das Land noch mehr Geld ausgeben kann. Aber, liebe Kolle
ginnen und Kollegen, wir sind hier nicht bei „Wünsch dir was“,
sondern haben verantwortungsvolle Landespolitik zu machen. Und zu einer verantwortungsvollen Landespolitik gehört für mich eine solide Haushaltspolitik mit Schwerpunktsetzung. Diese Aufgabe hat die Landesregierung und haben die Koalitionsfraktionen gerade mit der Schwerpunktsetzung Bildungspolitik – Schulen, plus 50 Millionen Euro jährlich, Hochschulen zusätzlich 17 Mil- lionen Euro – für den vorliegenden Doppelhaushalt ge- löst.
Es kann jedoch nicht sein, dass aufgrund der sinkenden Bevölkerungszahlen und damit auch weniger Einnahmen des Landes vor Jahren vereinbarte Stellenreduzierungen nur auf Kosten der Landesverwaltung, der Polizei oder der Schulen gehen. Die Hochschulen können und dürfen nicht außen vor bleiben. Wer das will, der sollte auch sagen, welche Schulen oder Polizeidienststellen dann dafür geschlossen werden.
Also vor all diesen Hintergründen und vor allem wegen der ständigen Unterstellung, das Land operiere mit falsche Zahlen, begrüße ich es außerordentlich, ich begrüße das außerordentlich, dass Bildungsminister Brodkorb externe Prüfer den Bedarf der Hochschulen ermitteln lassen will. Ich bin nur gespannt, was die Kritiker, falls die Ergebnisse nicht in ihre einfache Vorstellungswelt passen,
unter Umständen wieder für Zahlenakrobatik machen, um ihrer negativen Einstellung zur Arbeit der Landesregierung gerecht zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle bei Herrn Bildungsminister Brodkorb bedanken, dass er sich im Rahmen der Haushaltsaufstellung und auch der nachfolgenden parlamentarischen Diskussion so vehement für die Schulen und Hochschulen eingesetzt hat und mit Frau Finanzministerin Polzin dafür gesorgt hat, dass die finanziellen Spielräume des Landes zugunsten der Bereiche Schulen und Hochschulen genutzt werden. Auch wenn ich mir an der einen oder anderen Stelle als Bildungspolitikerin mehr gewünscht hätte, so ist der Entwurf des Doppelhaus- haltes 2014/15 auf Vernunft und solide Finanzen ba- sierend.
Mit der Behauptung, dass das Land mit den zusätzlichen 17 Millionen Euro für 2014 und 2015 nur seiner Verpflichtung aus der Kofinanzierung zum Hochschulpakt nachkommt, liegen diejenigen, die das behaupten, dann vollkommen daneben. Denn das Land erfüllt nicht nur seine Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt, sondern, es hört sich jetzt vielleicht ein bisschen merkwürdig an, übererfüllt diese.
Und wenn in der Pressemitteilung der GRÜNEN vom 03.12.2013 der Minister aufgefordert wird, die Verwendung der Mittel aus dem Hochschulpakt aufzuklären, dann folgender Hinweis: Der Minister ist nicht dafür da, damit er auch noch unsere Aufgaben als Abgeordnete macht. Denn wie das Land die Hochschulpaktmittel
zwischen 2007 und 2010 verwendet hat, können Sie in Heft 27 der GWK lesen. Wenn Sie das Jahr 2011 interessiert, dann lesen Sie im Heft 32 nach. Und darüber hinaus können doch wohl alle den Haushalt lesen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Hochschulen vollständig die Hochschulpaktmittel erhalten hat.
Eigentlich müsste auch nicht der Minister das erklären, sondern die Hochschulen selbst, denn die Hochschulen haben die vom Land vollständig weitergereichten Hochschulmittel erhalten. Und ich gehe doch nicht davon aus, dass hier im Hohen Hause irgendjemand bezweifelt, dass die Hochschulen die Hochschulpaktmittel auch zweckentsprechend verwendet haben.
Wie gesagt, laut Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 vom 4. Juni 2009 Paragraf 1 Absatz 4 ist das Land lediglich dazu verpflichtet,
die Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Studierendenzahl auf dem Niveau von 2005 zu halten. Und da liegen wir im Land weit drüber.
Für die zusätzlichen Studierenden erhalten das Land und somit die Hochschulen also zusätzliches Geld. Und dieses Geld muss eben nicht, wie gerade Herr Saalfeld, der nun heute leider nicht da ist, es immer wieder falsch behauptet, mit zusätzlichen Mitteln durch das Land gegenfinanziert werden. Das Land stellt gegenüber dem in der Verwaltungsvereinbarung angegebenen Ausgangsjahr 2005 jährlich circa 30 Millionen Euro, also im Doppelhaushalt 2014/15 60 Millionen Euro, mehr zur Verfügung, als es dazu verpflichtet wäre. Und dabei sind noch nicht mal die Hochschulinvestitionen berücksichtigt, die man auch, so steht das in dem Vertrag, dazuzählen könnte. Die SPD-Landtagsfraktion findet, dass hier jeder Cent gut angelegt worden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg-Vor- pommern kann sich keine Wunschträume leisten, denn allein die Mittel aus dem Solidarpakt II für MecklenburgVorpommern sind 2013 gegenüber 2007 um 404 Millionen Euro gesunken
und werden bis 2015 um weitere 157 Millionen Euro sinken. Bis zum Jahre 2020 werden diese Zahlen dann von heute 690 Millionen auf null gehen. Mit den Finan- zierungsvorschlägen der Opposition ist die Ausgleichsrücklage schneller aufgebraucht, als der Solidarpakt II eigentlich ausläuft. Und was dann? Dann hat Mecklenburg-Vorpommern nichts mehr, muss aber weiter die laufenden Kosten tragen. Und dann kommt der richtige Einschnitt, oder wie haben Sie sich das gedacht?
Angesichts der unsicheren Aussichten, der sinkenden Finanzzuweisungen von Bund und EU sowie des Auslaufens des Solidarpaktes II heißt es eher, Maß zu halten, statt immer neue Daueraufgaben zu schaffen. Ich sage dies alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil für mich eine dauerhafte und solide Finanzierung der Hochschulen wichtiger ist, als kurzlebig irgendwelche Raketen
abzufeuern. „Nach mir die Sintflut“ ist keine Politik, mit der man ein Land regieren kann.
Den finanziellen Spielraum, der dem Land zur Verfügung steht, hat die Koalition genutzt, um mehr Geld in Schulen und Hochschulen zu investieren. Dank dieser kontinuierlich soliden Finanzpolitik werden wir mit dem Doppelhaushalt 2014/15 in der Lage sein, im Einzelplan 07 2014 zusätzlich 109 Millionen Euro und für 2015 dann noch einmal zusätzlich 35 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. 2015 werden wir also 144 Millionen Euro mehr für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgeben als 2013. Die zusätzlichen Millionen jährlich für die Schulen mögen ja einigen nicht gefallen, aber es ist eine richtige und wichtige Schwerpunktsetzung im Bildungsbereich, die letztlich auch den Hochschulen zugutekommt.
Es liegt in der Natur der Sache, und das haben wir dieser Tage jetzt auch gehört, dass die Opposition immer mehr fordert. Ich verstehe auch, dass die Betroffenen an den Hochschulen mit unserem Argument, dass das Land mit 284 Euro pro Einwohner und Jahr für die Hochschulen in der Spitzengruppe der Flächenländer liegt, nicht viel anzufangen wissen. Tatsache ist jedoch, dass auch die Finanzzuweisungen des Bundes pro Kopf erfolgen, und damit werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes maßgeblich von der Anzahl der Einwohner bestimmt, weshalb diese Bezugsgröße hinsichtlich der Ausgaben auch legitim ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte als dritten Punkt meiner Rede noch die zusätzlichen Haushaltsmittel erwähnen, die in die berufliche Bildung fließen werden. Diese sind Teil der Bildungsoffensive. Die meisten Maßnahmen sind schulartübergreifend und einige schulartspezifisch. So werden die Lehrkräfte an den Sekundarstufen der beruflichen Schulen genauso von der einheitlichen Eingruppierung – davon hat der Kollege Butzki ja vorhin schon gesprochen – in die Entgeltgruppe 13 TVL profitieren wie ihre Kolleginnen und Kollegen an Regionalschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.
Auch erwähnt wurden bereits die Altersanrechnungsstunden, das Lehrergesundheitsprogramm und die Wiedereinführung der beförderungsersetzenden Höhergruppierung und das gilt natürlich auch für die beruflichen Schulen. Hinzu kommt für die Lehrkräfte an den beruflichen Schulen des Landes der vorzeitige Ausstieg, das haben auch schon viele vergessen, aus dem Lehrer- personalkonzept, die Absenkung der Schüler-LehrerRelation von 28 auf 26,6 sowie eine zusätzliche Vertretungsreserve gegen den Unterrichtsausfall, die auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit externen Fachkräften eröffnet.
Zudem haben wir die Landesregierung beauftragt, die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Unterkunft und Fahrtkosten in sozialen Härtefällen zu erarbeiten. Herr Renz ist darauf eingegangen. Für mich gehört es eigentlich nicht zu den Aufgaben des Staates, Jugendlichen einen solchen Zuschuss zu gewähren, denn für eine gute und faire Ausbildungsvergütung ist in erster Linie die Wirtschaft zuständig. Aber ich weiß, dass es Fälle gibt, in denen ein Ausbildungsbetrieb unter größter Anstrengung seiner gesellschaftlichen Pflicht nachkommt, junge Menschen auszubilden, aber eigentlich dann nicht noch zusätzlich zahlen kann für Fahrt und Übernachtung. In diesem Fall muss das Land helfen, und
zwar dann, wenn auch der Ausbildungsbetrieb seinen Teil zusätzlich leistet.
Die Auswertung der Inanspruchnahme nach derzeitiger Richtlinie hat allerdings ergeben, dass zwar schon einige wenige Anträge erfolgreich behandelt wurden, aber es hier erheblichen Optimierungsbedarf gibt. Hinzu kommt, dass künftig auch Fälle geregelt werden sollen, die bisher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie gefallen sind.
Übrigens, da habe ich auch von Anfang an drauf hingewiesen, als die Richtlinie erarbeitet wurde, das sind die vollzeitschulischen Bildungsgänge. Deren Auszubildende konnten mangels Arbeitgeber bisher keinen Antrag stellen und sind zudem in der Situation, keine Ausbildungsvergütung zu erhalten und nicht selten auch noch Schulgeld zahlen zu müssen. Und es soll auch noch einmal der Maßstab für Härtefälle neu überdacht werden, zum Beispiel anhand der Höhe der Ausbildungsvergütung.
Ich bin froh, dass unser Koalitionspartner sich von unserer Idee der notwendigen Änderung der derzeitigen Richtlinie sogar soweit überzeugen lassen hat, dass Herr Renz blitzschnell diese dann euphorisch in einer Pressemitteilung verkündet hat.
Es wäre schön gewesen, wir hätten mit Ihnen, Herr Renz, auch so blitzschnell den Antrag auf die Beine gekriegt.
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn zukünftig mehr bedürftige Berufsschülerinnen und Berufsschüler auch blitzschnell einen Antrag stellen und Unterstützung erhalten würden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute diskutieren wir in Zweiter Lesung die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dem Bericht des federführenden Bildungsausschusses entnehmen können, gab es einige Änderungen an dem Gesetzentwurf.
Die Änderung eines Gesetzentwurfes ist keine Kritik an einer Regierung, sondern es zeugt vom Selbstverständnis von uns Abgeordneten, dass wir Argumente und Fakten manchmal anders bewerten und nach sachlicher Diskussion eine entsprechende Änderung vornehmen. So ist es eigentlich für mich auch idealtypisch.
Von einer idealtypischen Verfahrensweise waren wir bei diesem Gesetzentwurf jedoch aus meiner Sicht meilenweit entfernt. Das, was ich vonseiten der GRÜNEN im parlamentarischen Verfahren erlebt habe, ist selbst für mich, die ich seit mehr als 15 Jahren im Parlament tätig bin und deshalb schon einiges erlebt habe, ein starkes Stück gewesen und lässt mich vor allen Dingen, und das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich, an Ihrer Zuverlässigkeit, Frau Berger, erheblich zweifeln.
Obwohl Sie als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer das Gegenteil fordern, können Sie, Frau Berger, eigentlich froh sein, dass Ausschüsse regelmäßig nicht öffentlich tagen. Detailberichte aus dem Ausschuss überlasse ich auch in diesem Fall den GRÜNEN. Ihre Pressemitteilung nach der Ausschusssitzung am 30. November 2013 hat einmal mehr gezeigt, dass es Ihnen zumindest im Bildungsbereich auf eine sachliche Zusammenarbeit nicht ankommt.
Worum geht es? Wir hatten uns im Bildungsausschuss ursprünglich darauf verständigt, dass für die Beratung des Bildungsfreistellungsgesetzes keine Anhörung notwendig ist, wenn das Bildungsministerium dem Ausschuss die Unterlagen der Verbandsanhörung übergibt. Dies hatte der Minister umgehend getan. Aufgrund dieser Unterlagen haben dann Abgeordnete meiner Fraktion Gespräche mit den Experten geführt, die sich insbesondere kritisch zum Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert haben. Infolge dieser Gespräche hatten sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, einen Änderungsantrag einzubringen.
Die Änderung betraf unter anderem die weitere Erstattung für die Freistellung zum Zwecke der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die beiden Hauptanliegen des Gesetzentwurfes der Landesregierung, nämlich die Verbesserung der Erstattung der Freistellungskosten für Zwecke der Fort- und Weiterbildung im ehrenamtlichen und politischen Bildungsbereich sowie die Entkopplung des Freistellungsanspruchs von dem Erstattungsanspruch blieben aber so erhalten und bleiben erhalten. Bisher hatten Arbeitgeber den Freistellungsanspruch nämlich dann abgelehnt, wenn es keine Erstattung durch das Land gegeben hat. Das war nie gewollt und bedurfte dringend gesetzlicher Klarstellung.
Die wichtigste Änderung des Gesetzentwurfes ist die weitere Möglichkeit der Erstattung der Freistellungskosten für die berufliche Fort- und Weiterbildung. Hier wurde aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsanhörung ein Kompromiss angestrebt.
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass die berufliche Fort- und Weiterbildung zu den wesentlichen Aufgaben einer guten Personalpolitik der Unternehmen gehört und daher die Kosten von den Arbeitgebern zu tragen sind, aber in den Gesprächen mit der IHK ist mir auch klar geworden, dass insbesondere bei kleineren Unternehmen solche Freistellungen zu erheblichen Schwierigkeiten führen können. Daher haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Erstattung von Freistellungskosten entgegen dem ursprünglichen Entwurf wieder aufzunehmen.
Wieder aufgenommen wurde der Erstattungsanspruch für die berufliche Fort- und Weiterbildung, aber – liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist entscheidend – nicht ohne eine Begrenzung, denn das bisherige Windhundprinzip, nach dem sieben Achtel der Mittel in die Erstattung aufgrund von Freistellungen für die berufliche Fort- und Weiterbildung gingen, wollten wir nicht fortsetzen.
Die Stärkung des Ehrenamtes und der politischen Bildung ist der wesentliche Kernbestand der Gesetzesneufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes. Daher sind die Mittel für den Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung auf ein Drittel der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschränkt und die Pauschale ist mit 55 Euro nur halb so hoch wie beim Ehrenamt und in der politischen Bildung.
Zwar hätte sich die SPD-Landtagsfraktion auch gut eine Beschränkung auf Kleinunternehmen mit einer Beschäftigtenzahl bis zu 10 oder 20 vorstellen können, aber darauf konnten wir uns mit dem Koalitionspartner nicht verständigen,
denn als ich mir die Liste der Firmen angesehen habe, kam es mir vor, als ob es sich bei einigen großen Firmen mehr um Mitnahmeeffekte gehandelt hat, anstatt um einen tatsächlichen Bedarf. Dafür sind aber die Steuermittel meiner Meinung nach nicht da.
Aber Tatsache bleibt, dass trotz der durch die Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen die Weiterbildung im ehrenamtlichen und politischen Bereich erheblich gestärkt wird.
Statt bisher 12,5 Prozent stehen nunmehr künftig 66,7 Prozent der Haushaltsmittel für die Erstattung der Freistellungskosten bei Fort- und Weiterbildungen im ehrenamtlichen und politischen Bereich zur Verfügung. Diese Bereiche sind vor einem Wettrennen mit der beruflichen Weiterbildung geschützt. Dass der Bedarf da ist, zeigt sich darin, dass viele Fort- und Weiterbildungen im ehrenamtlichen und politischen Bereich in der Freizeit und an den Wochenenden stattfinden.
Diese Verbesserung für das Ehrenamt und die politische Bildung wollten Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Berger, gefährden, als Sie plötzlich und unerwartet am 30.11. – und entgegen der Verabredung – eine Anhörung verlangten. Es mag einmal dahingestellt sein, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn eine solche Anhörung gehabt hätte, aber die Durchführung dieser Anhörung hätte gerade das Gegenteil bewirkt, was Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, vielleicht hatten bezwecken wollen.
Wenn wir heute nicht die abschließende Beratung haben würden, dann würde der Status quo fortgeschrieben werden, dann würde es keine Verbesserung für das Ehrenamt und die politische Bildung zum 01.01.2014 geben. Dann wären diese Bereiche, wie bisher, im Windhundrennen gegenüber der beruflichen Bildung unter- legen und würden ein weiteres Jahr nur ein Nischen- dasein führen. Und warum dies? Damit wir eine Anhörung mit zweifelhaftem Erkenntnisgewinn durchgeführt und die Zweite Lesung dann erst Ende März 2014 gehabt hätten, einem Zeitpunkt, an dem erfahrungsgemäß in den letzten Jahren die Messen bereits gesungen waren und es keine Haushaltsmittel mehr für eine Erstattung gegeben hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß, dass die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag absprachegemäß, und das sage ich hier ganz deutlich, hätten etwas früher einreichen müssen. Dazu stehe ich auch. Es gibt jedoch manchmal Dinge, die man selbst nur sehr wenig beeinflussen kann und eigentlich auch nicht unbedingt an die große Glocke hängen mag. Aber bevor die Kritik, die ich unterschwellig immer wieder gehört habe in den letzten Tagen, kommt, sage ich Ihnen hier allen den Grund, den Ausschussmitgliedern dürfte er in der Zwischenzeit bekannt sein: Durch den Tod meines Vaters war ich für unsere Mitarbeiter und meine Kollegen einige Tage nicht erreichbar. Da ich in meiner Fraktion verantwortlich für die Weiterbildung bin, wollten diese nichts ohne mich ändern. Am Tag nach der Beerdigung hatten dann alle die Änderungsanträge. Ich nehme die zeitliche Verzögerung auf meine Kappe und entschuldige mich dafür. Ich denke, das sind Dinge, die man nicht unbedingt vorausplanen kann.
Aber diese zeitliche Verzögerung der Vorlage unseres Änderungsantrages rechtfertigt noch lange keine Anhörung, sehr geehrte Frau Berger. Der Text war so verständlich, dass eine Lesepause meines Erachtens hätte reichen müssen, zumal Ihnen ja die Stellungnahmen der Experten aus der Verbandsanhörung hätten bekannt sein müssen und wir mit unserem Änderungsantrag daraus nur einen Kompromiss gemacht hatten.
Es wäre besser gewesen, wenn Sie vor Ihrer Forderung nach einer Anhörung die Konsequenzen bedacht hätten, die wir Ihnen am 30.11. in der Ausschusssitzung dann
nachdrücklich geschildert haben. Die Frage nach dem, „Was passiert, wenn ich …“, ist der wichtigste Bestandteil einer nachhaltigen und soliden Politik, etwas, wofür die GRÜNEN doch sonst gerne stehen und es auch an jeder Stelle betonen. Scheinbar ist das zumindest den im Bildungsbereich tätigen Landesgrünen hier im Hohen Hause wohl fremd. Aber wenigstens hatten Sie bis zur Sondersitzung des Bildungsausschusses am 3. Dezember noch einen Erkenntnisgewinn und bestanden nicht mehr auf eine Anhörung.
Ich möchte mich hier ausdrücklich dem Dank von Herrn Renz auch an die Ausschussmitarbeiter anschließen, dass sie es ermöglicht haben, den Ausschussbericht in einer so kurzen Zeit zu erstellen, damit wir heute rechtzeitig die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchführen und den Entwurf verabschieden können, sodass die Änderungen zum 01.01.2014 in Kraft treten können.
Es ist keine Frage, dass wir mit der verbesserten Erstattungsmöglichkeit für Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung im ehrenamtlichen und politischen Bereich ein ehrgeiziges Ziel haben, da nunmehr die fünffache Anzahl an Freistellungen in diesen Bereichen – theoretisch zumindest – möglich ist. Aber wenn es dem Land, den Bildungsträgern und uns Abgeordneten gelingt, für die zusätzlichen Möglichkeiten aktiv zu werben und diese mit Leben zu erfüllen, dann werden wir viel für das Ehrenamt und die politische Bildung erreichen.
Ich begrüße hier ausdrücklich die Bereitschaft des Bildungsministers, dass er die Änderungen des Bildungsfreistellungsgesetzes evaluieren will und dem Bildungsausschuss noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode die Ergebnisse mitteilt. Dann können Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gegebenenfalls über Modifikation diskutieren, denn eines ist für uns Koalitionspolitiker klar: Mit den Änderungen ist keine Einsparung beabsichtigt, wie es einige Kollege befürchten, sondern wir wollen mit den vorhandenen Mitteln vor allem das Ehrenamt und die politische Bildung besser fördern als bisher.
Ich hoffe deshalb auf eine breite Zustimmung durch das Hohe Haus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Wort zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen. Und zwar geht es im Punkt 2. b) unter anderem auch darum, dass den Auszubildenden, statt für ihre gesamte Ausbildungszeit die fünf Tage zu gewähren, pro Ausbildungsjahr fünf Tage gewährt werden. Wir sind der Auffassung, Azubis sind noch in der Ausbildung, es ist ausreichend für diesen Lebensabschnitt, dass zusätzlich für die gesamte Ausbildungszeit fünf Tage gegeben werden.
In Punkt 3 fordern Sie, dass den Arbeitgebern mit weniger als zehn Beschäftigten die Höhe der Pauschale erhöht wird, also statt 55 Euro die 110 Euro. Ich bitte Sie, mal zu bedenken, dass sowieso schon gesagt wird, das Geld reicht für die berufliche Bildung jetzt unter Umständen nicht mehr. Sie wollen damit provozieren, dass faktisch weniger Betriebe – das Geld reicht ja dann nicht – noch von dem Bildungsfreistellungsgesetz profitieren. Auch das lehnt die Fraktion ab.
Zur Evaluation habe ich etwas gesagt. Ich glaube nicht, dass wir da einen Entschließungsantrag brauchen. Das ist ja nun protokollarisch festgehalten, dass der Minister eine Evaluation macht.
So, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte anlässlich meiner letzten Rede in diesem Hohen Hause sagen.
Ich bin seit nunmehr mehr als 15 Jahren direkt gewählte Abgeordnete für meinen Wahlbereich, Wahlkreis 18, Ludwigslust II, im Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern. Insgesamt bin ich seit 1991, also seit über 22 Jahren im Zusammenhang mit dem Landtag tätig – das ist fast ein Vierteljahrhundert.
Im Rückblick ist für mich die Zeit sehr schnell vergangen. Diese Zeit, vor allem die ersten Jahre nach der Wende waren bislang meine spannendsten, und ich vermute mal, sie werden auch meine spannendsten bleiben, weil die Zeit damals so schnelllebig war und wir hier im Landtag gemeinsam so viel auf den Weg bringen mussten. Das lief in den ersten Jahren wesentlich unbürokratischer ab. Wir hatten ja noch gar nicht richtig die Gesetze, die das alles so verkompliziert haben.
Meine Aufgaben als wissenschaftliche Referentin, Abgeordnete, Vorsitzende des Sozialausschusses, Parlamentarische Staatssekretärin und jetzt als stellvertretende Fraktionsvorsitzende habe ich mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft wahrgenommen.
Mit vielen demokratisch gewählten Abgeordneten habe ich sehr gerne und über die Parteigrenzen hinweg zusammengearbeitet, und das betrifft auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ich möchte mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen demokratischen Fraktionen und der Landtagsverwaltung ganz herzlich bedanken.
Die meisten von Ihnen kenne ich fast seit Bestehen des Landtages, und auch wenn es in den vielen Jahren Höhen und – das ist ja normal – Tiefen gab, fällt mir der bewusst von mir herbeigeführte Abschied schwer. Aber, auch das gebe ich zu, ich freue mich auf meine neue Aufgabe als Bürgermeisterin der schönen und sich entwickelnden Stadt Wittenburg. Ich werde Ihnen also als Bürgermeisterin von Wittenburg und kommunale Vertreterin erhalten bleiben. Darüber werden sich vielleicht einige freuen, andere weniger.
Uns wird weiterhin verbinden, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Herren von der Fensterfront spätestens nach der nächsten Wahl dem Ansehen unseres Landes und Parlamentes nicht mehr schaden können.
Übrigens, Herr Petereit, in Wittenburg hat der einzige Stadtvertreter der NPD schon vor langer Zeit das Handtuch geworfen, und ich muss Ihnen sagen, niemand vermisst ihn. Und hier werden wir Sie auch nicht ver- missen!
Ich wünsche allen Vertretern der demokratischen Fraktionen, dass Sie weiterhin im Interesse des ganzen Landes und seiner Kommunen handeln. Persönlich wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit und natürlich für die nächste Zeit gute Erholung bei einem hoffentlich besinnlichen Weihnachtsfest. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Die Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erheben sich von ihren Plätzen.)
Ohne Kosten-
erstattung. – Dr. Norbert Nieszery, SPD:
Die sind in der Winterübung, ne? –
Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Was?! –
Silke Gajek, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Das ist ja unglaublich. –
Das ist ja
unverschämt. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU:
Das ist wirklich unverschämt.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß nicht, worüber ich bei der Ansetzung dieser Aktuellen Stunde mehr entsetzt bin – über den mangelnden Respekt der GRÜNEN vor dem Landtag und seinen Ausschüssen
oder über die Ignoranz und fehlende Sachkenntnis von Ihnen, Herr Saalfeld,
als hochschulpolitischer Sprecher.
Mit dem vorliegenden Thema zeigen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nur, dass Ihnen der Respekt vor der Arbeit der Mitglieder dieses Hohen Hauses in den Ausschüssen und im Parlament selbst fehlt.
Die Hochschulfinanzen stehen noch gar nicht fest. Sie stehen noch gar nicht fest, aber Sie missbrauchen die Aktuelle Stunde, um der Haushaltsdebatte im Dezember vorzugreifen.
Und, Herr Kollege Holter, wer laut ist, hat nicht immer recht. Sie selbst sind Landesminister gewesen und Sie wissen, dass Sie für die Haushaltsanmeldungen konkrete, vergleichbare Berechnungen, Zahlen und Daten vorlegen mussten. Ich finde es schon, ja, ziemlich befremdlich – um das mal vorsichtig zu sagen –, dass Sie hier lautstark Minister Brodkorb dafür kritisieren,
dass er vergleichbare Berechnungen anstellt und auf dieser Basis eine solide Haushaltsveranschlagung betreiben wollte.
Diese Aktuelle Stunde ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern es ist billige Effekthascherei. Dafür ist die Aktuelle Stunde meines Erachtens zu schade.
Ich bin der festen Überzeugung, dass damit nicht nur den Hochschulen unseres Landes geschadet wird, sondern unserem ganzen Bundesland.
Und ich finde es irgendwie merkwürdig, dass auf der einen Seite die Hochschulen schlechtgeredet werden, auf der anderen Seite dann aber gesagt wird: Ja, kriegen wir mehr Studierwillige her?
Wenn unsere Hochschulen so schlecht sind, Herr Holter, warum kommen dann Studierende aus den anderen Bundesländern?
Auch in der Sache scheinen gerade Sie, Herr Saalfeld, nichts hinzuzulernen. Und Sie wissen, nicht Herr Brodkorb weiß immer alles besser, sondern, das muss ja selbst Frau Oldenburg zugeben, in den Bildungsausschusssitzungen sind Sie vor allen Dingen derjenige, der immer von vornherein alles besser weiß und sogar den
Minister kritisiert, weil er angeblich keine Ahnung von Hochschulen hat.
Sie haben Ihre Unkenntnis zuletzt in Ihrer Pressemitteilung am 7. November zur Begründung der Aktuellen Stunde an den Tag gelegt. Regelrecht typisch ist für mich, dass Sie die Falschdarstellung des Bundestagsabgeordneten Rehberg unterstützen, der anscheinend bei seiner Pressemitteilung vom 06.11.2013 an dem Realitätsverlust leidet, den er anderen vorwirft.
Die Behauptungen von Rehberg basieren auf massiver Unwissenheit der Festlegungen zum Hochschulpakt.
Ich lese Ihnen gleich die Passage vor.
Ist es Ihnen als Fachsprecher für Hochschulpolitik der GRÜNEN nicht peinlich, dass man Ihnen dadurch nachweisen kann, dass auch Sie den Inhalt des Hochschulpaktes nicht kennen?
Sie hätten ja vielleicht auch mal die Pressemitteilung von mir nachrecherchieren können, aber wahrschein- lich ist das unter Ihrer Würde, wenn Sie schon die amtlichen Statistiken, die Bundesstatistiken hier nicht anerkennen.
Noch mal ganz kurz: Die westlichen Bundesländer haben wesentlich mehr Studierwillige als Studienplätze, daher wurde auf Initiative der ehemaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Bulmahn der Hochschulpakt 2020 geschaffen. Die Situation unterscheidet sich in den westlichen und östlichen Bundesländern jedoch fundamental. So sind in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber 2007 die Schulabgängerzahlen stark gesunken, während die Anzahl der Studierenden angestiegen ist. Letzteres, das haben wir hier schon gesagt, erfolgte durch Studierende aus anderen Bundesländern. Aufgrund der sinkenden Abiturientenzahl im Land müsste MecklenburgVorpommern eigentlich wie alle östlichen Bundesländer die Studienkapazitäten reduzieren. Aber um den Studierwilligen in den westlichen Bundesländern und den Bundesländern selbst zu helfen, haben sich die östlichen Bundesländer inklusive Mecklenburg-Vorpommern ver
pflichtet, die Studienkapazitäten auf dem Niveau des Referenzjahres 2005 zu halten.
Eine Pflicht zum Ausbau der Studienkapazitäten, wie Sie, Herr Saalfeld, es immer suggerieren, gibt es nicht. Das Aufrechterhalten der Studienkapazitäten kann das Land bei sinkender Bevölkerungszahl und somit sinkenden Bundeszuweisungen nicht alleine leisten. Damit sie die vorhandenen Studienkapazitäten erhalten, bekommen das Land und somit die Hochschulen über den Hochschulpakt vom Bund zusätzliche Mittel. Dies war von 2007 bis 2010 anders. Einen Ausgleich gab es damals nicht.
Das Land kann aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit eigenen Mitteln nicht auf Dauer, wie es zwischen 2007 und 2010 geschehen ist, weiterhin zusätzliche Studienplätze finanzieren. Denn gegenüber 2007 sind allein die Mittel aus dem Solidarpakt II für MecklenburgVorpommern 2013 um 404 Millionen Euro gesunken und werden bis 2015 um weitere 157 Millionen Euro sinken. Bis zum Jahr 2020 werden diese Mittel dann von heute 690 Millionen Euro auf null gehen.
Seit 2011 profitieren das Land und damit die Hochschulen vom Hochschulpakt, wenn es mehr Studierende gibt als erwartet. Die Hochschulen profitieren davon, da das Land die Mittel eins zu eins an die Hochschulen weitergibt.
Ich wiederhole, Herr Saalfeld, eins zu eins an die Hochschulen weitergibt.
Dies hätten Sie, Herr Saalfeld, im Kapitel 0770 – Allgemeine Bewilligung – Wissenschaft, Forschung und Hochschulen – in der Maßnahmegruppe 09 des Einzelplanes 07 nachlesen können. Damit hätten Sie in Kenntnis des Haushaltsplanentwurfs eigentlich dem Einwand von Herrn Rehberg entgegentreten müssen, statt Ihre PM herauszugeben und das heute noch mal zu wiederholen.
Die Einnahmen aus dem Hochschulpakt sind entsprechend der Verwaltungsvereinbarung in Bezug auf die Anzahl der Studenten erfolgsabhängig. Dass die Hochschulen des Landes 2013 erfolgreicher waren als 2011 bei der Aufstellung und 2012 bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 angenommen, ist positiv und spricht für die Qualität unserer Hochschulen. Dementsprechend werden die Zuweisungen an die Hochschulen über die Maßnahmegruppe 09 des Kapitels 0770 im gleichen Umfang steigen, wie es die Einnahmen aus dem Hochschulpakt tun. Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gilt für Herrn Rehberg genauso wie für Sie, Herr Saalfeld.
Die Hochschulen erhalten …
Ja, weil er die Pressemitteilung herausgegeben hat und die ist in der Sache falsch, Herr Ringguth.
Die Hochschulen erhalten jeden Cent, den der Bund 2013 aufgrund des Hochschulpaktes bereitstellt.
Im Übrigen ist der Finanzierungsumweg über das Land notwendig, Herr Kollege Holter, da wir immer noch das Kooperationsverbot im Bildungsbereich haben. Und ich fordere es hier noch mal,
ich fordere es hier noch mal für die SPD-Fraktion: Dieses muss schnellstens aufgehoben werden!
Und, Herr Kollege Liskow, uns hilft keine Aufhebung des Kooperationsverbotes dahin gehend, dass noch Projekte zur Exzellenzinitiative gefördert werden,
sondern so, wie das von den Hochschulen gefordert wird: In die Grundfinanzierung der Hochschulen muss das Geld eingehen.
Und wir brauchen die Aufhebung des Kooperationsverbotes für den gesamten Bildungsbereich,
also auch für den Schulbereich.
Im Übrigen nur mal zur Erinnerung: Unter anderem aus diesem Grunde hat unser ehemaliger Ministerpräsident Ringstorff ja damals auch – 2006, wenn ich mich erinnere – die Föderalismusreform abgelehnt.
Und, Herr Kollege Saalfeld, Sie verkennen auch, dass eben nicht die besagten 17,8 Millionen Euro Landesanteil im Doppelhaushalt 2014/15 zur Gegenfinanzierung des
Hochschulpaktes zählen. Ein einfacher Anruf im Bildungsministerium oder eine Nachfrage im Bildungsausschuss hätte schon gereicht, um nicht diesen Unsinn in Ihrer Pressemitteilung zu verbreiten.
Das Land erfüllt die Auflagen aus der Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt nicht nur, nein, es macht mehr. Es stellt gegenüber dem in der Verwaltungsvereinbarung angegebenen Ausgangsjahr 2005 jährlich circa 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als es verpflichtet wäre. Und dabei sind noch nicht mal die Hochschulinvestitionen berücksichtigt, die auch dazugezählt werden könnten. Die SPD-Landtagsfraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, findet, hier ist jeder Cent gut angelegt.
Und, Herr Kollege Saalfeld, wenn Sie immer von Kofinanzierung und Gegenfinanzierung sprechen, vielleicht kann ich mal aus Paragraf 1 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung zitieren: „Jedes Land (stellt) die Gesamtfinanzierung seiner Maßnahmen sicher.“ Und unser Bundesland stellt die Gesamtfinanzierung sicher,
es macht sogar noch mehr. Also verbreiten Sie nicht anderen Unsinn!
Und im Übrigen, nach Paragraf 7 Verwaltungsvereinbarung haben sie eine Berichtspflicht
und weder die gemeinsame Wissenschaftskonferenz noch das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben dem Land jemals einen Verstoß gegen die Verwaltungsvereinbarung vorgeworfen. Das sollten Sie erwähnen, statt von Frechheiten zu sprechen! Auf diese abstruse Idee sind nur der Haushaltsexperte Rehberg und der Hochschulexperte Saalfeld gekommen.
Aber völlig fassungslos, Herr Kollege Saalfeld, macht mich Ihre Aussage, dass Sie als finanzpolitischer Sprecher der Auffassung sind, das Land könnte unendlich viel Gelder zur Verfügung stellen.
Unser Bundesland muss mehr als 10 Milliarden Schulden abbauen.
Das sind 346 Millionen Euro Zinsen pro Jahr.
Demgegenüber zahlen wir 307 Millionen Euro an die Hochschulen. Ich würde lieber die 346 Millionen Zinsen
noch nehmen und den Hochschulen geben, statt eine weitere Verschuldung hier durchzuführen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Liebe Frau Kollegin Gajek, wann ich meine letzte Rede hier im Parlament halte, das entscheide ich.
Ich werde zum 1. Januar mein neues Amt als Bürgermeisterin der Stadt Wittenburg antreten und habe folglich bis zum Dezember hin die Möglichkeit, zu Anträgen hier im Parlament zu reden.
Und auch wenn Sie Vizepräsidentin des Landtages sind, die Entscheidung, wann ich rede, treffe ich mit meiner Fraktion gemeinsam.
Doch zum Antrag zurück: Zunächst möchte ich mich im Namen der SPD-Landtagsfraktion bei allen in der Pflege Beschäftigten bedanken für ihren Dienst, den sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für die Pflegebedürftigen leisten.
Ich weiß nicht nur als Betreuerin meines schwerkranken Vaters, sondern auch aus meinen vielen Besuchen in Senioreneinrichtungen sowie Pflege- und Fördereinrichtungen, mit welchem Engagement die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit leisten.
Und unbestritten – das hat auch der Minister gesagt – haben wir heute schon in der Pflege einen Fachkräftemangel.
Dieser Mangel betrifft Pflege- und Fördereinrichtungen ebenso – darauf ist nämlich vorhin gar keiner eingegangen – wie die im Antrag thematisierten Senioreneinrichtungen.
Aber der vorliegende Antrag greift das Grundproblem des Fachkräftemangels nicht auf. Deswegen haben wir hier genau auch eine Enquetekommission. Und deswegen kann man nämlich auch nicht mit einem Einzelantrag Ihrem Grundproblem nachkommen.
Das Grundproblem ist nämlich nicht der Mangel an Ausbildungskapazitäten – darauf komme ich gleich noch einmal –,
sondern es sind von der Krankenpflege bis zur Altenpflege in erste Linie die Arbeitsbedingungen.
Dass nicht genügend Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung in diesen Bereichen beginnen, hängt nicht davon ab, wie viele der Ausbildungskapazitäten an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft oder an öffentlichen Schulen in unserem Land angeboten werden,
sondern liegt vor allem daran, dass die Entlohnung in keinem Verhältnis zur Belastung und Verantwortung der Pflegefachkräfte steht.
Der Arbeitsalltag der Pflegefachkräfte ist durch Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste geprägt. Die Erhöhung der Anforderungen an die Dokumentation
führte in den vergangenen Jahren zu einer derartigen Arbeitsverdichtung, dass nicht selten mehr Pflege an den Menschen
als eine Pflege mit den pflegebedürftigen Menschen erfolgen kann.
Fachkräfte im Pflegedienst machen vielfach den Spagat zwischen der zur Verfügung stehenden Zeit und ihrem Verständnis von Pflege. Für menschliche Zuwendung bleibt häufig keine Zeit. An diesen Problemen muss auf Bundesebene mit einer wirklichen Pflegereform, wie wir sie seit Langem fordern, gearbeitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Punkt I des Antrages wird die Feststellung getroffen, dass, ich zitiere, „es in Mecklenburg-Vorpommern einen Mangel an kostenfreien Ausbildungsplätzen für die Erstausbildung zur Pflegefachkraft für Altenpflege gibt“, Zitatende. Diese pauschale Feststellung für Mecklenburg-Vorpommern ist, wie Minister Brodkorb dargestellt hat, Frau Gajek, bei Betrachtung der konkreten Zahlen falsch.
Wir brauchen bundesweit zwar mehr Fachkräfte, dennoch haben wir keinen Mangel an kostenlosen Ausbildungsplätzen an öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Das scheinen Sie nicht zu verstehen.
Das hört sich vielleicht widersprüchlich an, ist es aber nicht.
Denn vermutlich aufgrund der unattraktiven Arbeits- und Entlohnungsbedingungen gibt es offensichtlich auch zu wenige Bewerberinnen und Bewerber, die für die Altenpflegeausbildung geeignet und an ihr interessiert sind.
Und dafür spricht, Frau Gajek, dass derzeit von den 120 Plätzen an öffentlichen beruflichen Schulen nur 104 Plätze besetzt sind.
Dass dies so ist, kann natürlich regionale und persönliche Gründe haben. Aber wenn 16 von 120 Plätzen nicht besetzt sind, dann liegt die Auslastung nur bei unter 90 Prozent.
Es wären also noch Plätze vorhanden, um entsprechende Nachfrage abzudecken.
Die Nachfrage ist aber derzeit leider nicht da. Und die Gründe habe ich Ihnen vorhin benannt.
Im Übrigen sind die dort festgelegten Kapazitäten nur Planungsgrößen, denn nach Paragraf 3 Berufsschulverordnung Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Auszubildende mit Ausbildungsvertrag auch einen Aufnahmeanspruch in die örtlich zuständige Berufsschule in öffentlicher Trägerschaft.
Das heißt, wenn mehr Ausbildungsverträge geschlossen werden, können auch mehr Schüler an die beruflichen Schulen gehen. Das ist ein Automatismus.
Der Minister hat darauf hingewiesen, dass zu diesen Ausbildungskapazitäten bei den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft noch einmal 180 Plätze bei den Schulen in freier Trägerschaft hinzukommen.
Diese beruflichen Schulen werden vor allem von Trägern geführt, die auch eigene Einrichtungen betreiben und damit eigene Ausbildungsbetriebe sind. In Schwerin ist es hier zum Beispiel die Schule der Diakonie am Pfaffenteich. Die Höhe des Schulgeldes, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den freien Schulträgern ist sehr unterschiedlich.
Auch ist die Praxis bei der Handhabung zur Erstattung der Schulgeldkosten durch die Ausbildungsträger sehr unterschiedlich. Um gute Auszubildende zu bekommen, übernehmen schon heute einige Ausbildungsbetriebe die Kosten für die Schulen in freier Trägerschaft, und zwar vollständig. Solange die Ausbildung an öffentlichen Schulen nicht gefährdet ist, kann das Land einem freien Träger nicht untersagen, eine Schule für Altenpflege zu eröffnen. Und wir haben doch auch gerade gesagt, dass wir das als gute Ergänzung empfinden, wenn Schulen in freier Trägerschaft tätig sind.
Jetzt tun wir plötzlich so, als wenn das Teufelszeug ist.
Man kann auch nicht den Auszubildenden oder Ausbildungsbetrieben vorschreiben, an welcher beruflichen Schule sie sich anmelden wollen, ob öffentlich oder in freier Trägerschaft. Wenn sich aber ein Ausbildungsbetrieb für eine berufliche Schule in freier Trägerschaft entscheidet, dann sollte er meines Erachtens auch verantwortungsvoll handeln, wie es heute schon einige Ausbildungsbetriebe tun,
und die Kosten für das Schulgeld den Schülern erstatten.
Zu der von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, geforderten Ausbildungsumlage hat Bildungsminister Brodkorb schon einiges ausgeführt.
Dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine allgemeine Umlage für alle Betriebe nicht vorliegen, werde ich daher nicht noch einmal genauer erklären. Aber Ihnen ist doch ebenso wie mir bekannt …
Den hat der Bildungsminister gerade erklärt, dass das kein Automatismus ist. Dann müssen Sie auch den Paragrafen nicht nur nennen, sondern lesen, Frau Gajek.
Aber Ihnen ist doch ebenso wie mir bekannt, dass entsprechend Paragraf 82a SGB IX nicht wenige freie Träger Kosten für die Ausbildung der Pflegevergütung der allgemeinen Pflegeleistungen berücksichtigen, auf den Pflegesatz anrechnen und folglich diese auch von den Bewohnern mitfinanziert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns in der Altenpflegeausbildung wäre kontraproduktiv, zumal die Ausbildung bundesgesetzlich geregelt ist. Herr Minister Brodkorb hat bereits darauf hingewiesen, dass derzeit auf Bundesebene die Zusammenführung in der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vorbereitet wird, womit in Mecklenburg-Vorpommern also auch alle Standorte der höheren Berufsfachschulen für die Gesundheits- und Pflegeberufe genutzt werden können.
Darüber hinaus hatte – darauf hat Herr Renz aufmerksam gemacht – die 82. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2009 in Erfurt beschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu bitten, ich zitiere, „gemeinsam die Initiative für die Zusammenführung der Pflegeausbildungen zu ergreifen und baldmöglichst eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder einzurichten, um die Erfahrungen aus den Pflegeausbildungsmodellen zeitnah in einen Reformprozess einmünden zu lassen“, Zitatende. Der Frage der Finanzierung sollte dabei ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.
Auf der 85. Gesundheitsministerkonferenz 2012 in Saarbrücken wurde auf Basis des von der eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegten Eckpunktepapiers „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ einstimmig ein Beschluss zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe verabschiedet. Neben der Forderung einer generalistischen Pflegeausbildung und nach rechtlicher Regelung der in unterschiedlichen Modellen erprobten Ausbildung auf akademischem Niveau, die mit hoher Durchlässigkeit neben die berufliche Ausbildung gestellt werden soll, wurde darauf verwiesen, dass, und ich zitiere noch mal,
„nur eine einheitliche Finanzierung der neuen Pflegeausbildung sinnvoll ist“, Zitatende. Die Bund-LänderArbeitsgruppe hatte vier Finanzierungsmodelle vorgeschlagen.
Das Bundesgesundheitsministerium, lieber Kollege Renz, hat in der Zwischenzeit auf Basis dieses Beschlusses ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Ich habe auch die Informationen noch eingeholt, dass dieses Gutachten Ende des Jahres vorliegen soll, sodass man dann weiterarbeiten kann, und nicht so, wie Frau Gajek vorhin dazwischengefragt hat: Wann liegen denn da Ergebnisse vor? Die werden zeitnah vorliegen.
Parallel zu diesen Aktivitäten wurde von der 85. Gesundheitsministerkonferenz in Saarbrücken ein Antrag zur „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ beschlossen. Die GMK stimmte dem Vereinbarungstext zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive zu. In zehn Handlungsfeldern wurden Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung und der Umschulung sowie zur Steigerung der Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes Altenpflege vereinbart. Und da die sich zum Teil mit den im Antrag dargelegten Punkten decken, gestatten Sie mir, dass ich einige nenne.
Da ist zunächst der Punkt 1.1: Die Zahl der Auszubildenden zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger soll ausgehend von den Eintritten im Schuljahr 2010/2011 in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 stufenweise um zehn Prozent gesteigert werden, Frau Gajek. Vielleicht hören Sie mal zu!
Punkt 1.3: Es sollen mehr männliche Jugendliche für die Altenpflegeausbildung gewonnen werden. Auch bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund soll verstärkt das Interesse an dieser Ausbildung geweckt werden.
Punkt 1.7: Es soll gewährleistet werden, dass Auszubildenden in der Altenpflege eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Punkt 1.8: Es soll in allen Ländern geprüft werden, ob ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege eingeführt werden kann.
Und Punkt 1.9: Es soll geprüft werden, ob Schulgeldfreiheit an privaten Altenpflegeschulen eingeführt werden kann.
Also es sind Punkte, die in allen Ländern geklärt werden sollen, wo es einstimmige Beschlüsse gab und wo wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ganz sicher keinen Alleingang brauchen.
Und, liebe Kollegin Gajek, der Vollständigkeit halber sei mit Hinweis auf Punkt 3 des vorliegenden Antrages, in dem gefordert wird, dass die Eignungstests der Agentur
für Arbeit für die Prüfung der fachspezifischen Anforderungen des Pflegeberufs qualifiziert werden, darauf hingewiesen, das haben Sie ja von mir verlangt,
dass im Handlungsfeld III der Vereinbarung – vielleicht sollten Sie sie mal lesen, ich habe sie da, ich kann sie Ihnen geben – der GMK unter „Weiterbildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter“ dieses Problem mit entsprechenden Vorschlägen schlicht aufgegriffen wurde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, mit den in der GMK beschlossenen Anträgen und der vorliegenden Vereinbarung wollen alle 16 Bundesländer und der Bund zusammen mit den Verbänden
gemeinsame und miteinander abgestimmte Schritte zur Weiterentwicklung und zur Modernisierung der Pflegeberufe, zu der natürlich die Aus-, Fort- und Weiterbildung gehören, gehen. Glauben Sie doch nicht, dass Sie hier den Fachkräftemangel allein durch mehr Ausbildung geregelt kriegen!
Wir müssen auch was für die in der Fort- und Weiter- bildung machen. Wir müssen Quereinsteiger zulassen. Unsere Sozialministerin hat die Beschlüsse maßgeblich mitbefördert.
Hinsichtlich der Finanzierung einer kostenfreien Ausbildung sollen, darauf weise ich noch einmal hin, die Ergebnisse des vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens Ende des Jahres vorliegen, Frau Gajek, Ende des Jahres.
Das habe ich vorhin schon mal gesagt, da haben Sie bloß nicht zugehört.
Wir sollten jetzt mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE keinen Alleingang unternehmen, sondern den über die GMK für alle Bundesländer angeschobenen Prozess mit Blick auf die Bedarfe in Mecklenburg-Vor- pommern und im Interesse der zu Pflegenden und der in der Pflege tätigen Fachkräfte unseres Bundeslandes aktiv begleiten.
Wir hatten zumindest im Arbeitskreis erst überlegt, ob wir mit einem Änderungsantrag genau auf diesen Punkt hinweisen und dann dem Antrag zustimmen, aber wir haben dann überprüft, dass das laut Geschäftsordnung nicht geht, weil das eine weitreichende Änderung wäre. Deshalb werden wir aus den eben genannten Gründen diesen vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sie sind
doch krank! – Peter Ritter, DIE LINKE:
Das hätten Sie mal abends am
Lagerfeuer erzählen sollen, so