Sigrid Keler

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Last Statements

Herr Riemann, bleiben Sie doch da!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rechnungshofberichte sind für Abgeordnete und die Exekutive von Bedeutung und ernst zu nehmen, deshalb meinen Dank an den Landesrechnungshof.
Zweitens. Die Landesregierung hat seit Langem Ihre Anstrengungen verstärkt, um den Haushalt zu konsolidieren. Das ist nicht immer auf Zustimmung aller Parlamentarier gestoßen. Wir werden in Zukunft in unseren An
strengungen nicht nachlassen können. Das zeigt auch die Diskussion um die Fortschrittsberichte.
Drittens. Die Legislaturperiode war für mich als Finanzministerin äußerst schwierig, alleine schon durch die Steuereinbrüche ab dem Jahr 2002. Die Hoffnung, deutlich mehr Einnahmen zu erzielen, ist gering. Wir werden das Einnahmeniveau von 2000 nicht mehr erreichen. Deshalb appelliere ich an alle Abgeordneten dieses Hauses, sich nicht zu neuen Ausgabeversprechungen im Wahlkampf hinreißen zu lassen!
Herr Liskow, die Stimmung ist heute eigentlich zu friedlich, deshalb möchte ich nicht auf Ihre Vorwürfe eingehen. Dennoch muss ich Ihnen auch heute zu Ihren Anträgen Folgendes sagen: Sie machen mögliche Ausgaben, Sie wollen sie initiieren, aber Sie lassen die Deckung vollkommen im Nebulösen.
Ja, da sagen Sie bloß, es muss an anderer Stelle irgendwie eingespart werden, nachrangig eingespart werden. Sagen Sie doch einmal offen, was ist denn bei Ihnen „nachrangig“? Und im Übrigen, die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes sind eingehalten worden. Deshalb, denke ich, hätte die CDU auch zustimmen können. Das ist eigentlich nicht mehr der Grund.
Viertens. Ich möchte mich bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses herzlich bedanken. Sie wissen, dass mir die Zusammenarbeit mit Ihnen Spaß bereitet hat.
Einen besondern Dank möchte ich aber an den Vorsitzenden Herrn Wolfgang Riemann aussprechen. Er war im Plenum zwar nicht immer ganz so einfach,
aber im Ausschuss war er ein guter Vorsitzender. Ich habe es hier schon einmal offiziell gesagt. Ich möchte mich heute hier noch einmal ganz herzlich für den so liebevoll übergebenen Katzenstein bedanken, der von mir auf meinem Schreibtisch natürlich einen Ehrenplatz bekommen wird. Herr Riemann, ich lade Sie gerne ein, sich bei mir einmal den Stein anzusehen und mit mir eine Tasse Kaffee zu trinken.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Riemann!
Acht Jahre Opposition versperren offensichtlich den Blick auf die Realität.
Was ist in den letzten vier Jahren finanzpolitisch passiert? In den Jahren 2003 und 2004 haben wir dramatische Steuereinbrüche erlebt. Gegenüber 2000 waren es fast 500 Millionen jährlich.
Auf der Ausgabenseite haben wir deutliche, nicht vorhersehbare Zuwächse bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen. Die Tarifsteigerungen ab 2003 haben uns bei den Personalausgaben zusätzliche Probleme bereitet, denn die zu hohe Personalausstattung zu Beginn der 90er Jahre beim Land führt immer mehr zu strukturellen Überhängen,
die durch den anhaltenden Bevölkerungsrückgang immer schonungsloser zutage treten, übrigens auch bei den Kommunen. Das alles schlägt sich auf die Fortschrittsberichte 2003 und 2004 nieder. Keiner weiß das besser als wir im Finanzministerium.
Die Verwendungsquoten lagen nach unserer Berechnung bei 65 beziehungsweise 79 Prozent. Der Bund kommt auf niedrigere Werte. Der Streit um die richtige Berechnung der Verwendungsquoten geht jetzt bereits
zwei Jahre. Am 31. Mai will der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit den ostdeutschen Finanzministern darüber reden. Nur der Vollständigkeit halber die drei Dissenspunkte mit dem Bundesfinanzministerium:
1. keine Anerkennung sonstiger teilungsbedingter Sonderlasten wie Zusatzversorgung – und hier rede ich nur von Zusatzversorgung und nicht von der Sonderversorgung für die Polizei, Herr Riemann –,
kommunale Altschulden, Ausgaben für die Regelung offener Vermögensfragen, überproportionale Aufwendungen für die hohe Arbeitslosigkeit
2. zu geringe Anerkennung für den Ausgleich der kommunalen Finanzkraftschwäche
Der Bund rechnet mit maximal 20 Prozent, wir haben im Ist 24 Prozent abgerechnet.
3. Nichtberücksichtigung der Verrechnung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2002 Da ist er uns nämlich schon mal berechnet worden. Dies ist ein typisch mecklenburg-vorpommersches Thema.
Aber ich sage auch, diese Gefechte führen uns nicht weiter. Tatsache ist, dass bis auf Sachsen alle anderen ostdeutschen Länder auch 2004 die zweckentsprechende Verwendung nicht nachweisen können.
Und dann gibt es wieder diese Rituale, wie wir es eben erlebt haben: Die jeweilige Opposition beschimpft die Regierung.
In Thüringen macht es die SPD und hier macht es die CDU.
Wo liegen die Ursachen für unsere gegenwärtige Lage? Auf alle Fälle nicht in zu geringen Investitionen. Mit 9 1 5 Euro je Einwohner haben Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auch 2004 die zweithöchsten Investitionsausgaben nach Sachsen getätigt, von allen Bundesländern.
Der Infrastrukturrückstand gegenüber den westdeutschen Ländern wurde deutlich weiter abgebaut.
Ich komme gleich dazu.
Unser Problem waren die bereits erwähnten, nicht vorhersehbaren Steuereinbrüche auf der einen und die zu hohen laufenden Ausgaben auf der anderen Seite.
Dadurch schnellte die Nettokreditaufnahme 2003 und 2004 sprunghaft in die Höhe. Die Erkenntnis, die wir daraus abgeleitet haben, lautet: Wir müssen unsere laufenden Ausgaben und die laufenden Einnahmen ohne die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wieder zum Ausgleich bringen. Dabei warne ich vor Scheinlösungen.
Und jetzt, Herr Riemann, wird es spannend für Sie. Sie haben eben Frau Gramkow angesprochen,
Thüringen und Sachsen-Anhalt (CDU-geführt) plädieren dafür, den Investitionsbegriff zu verändern. Das Schlagwort dafür lautet „Investitionen in die Köpfe“,
ein irreführender Begriff in diesem Zusammenhang.
Es geht ja genau darum. Ich habe nichts dagegen, dass wir Forschung, Entwicklung, Lehre fördern,
aber das ist ein irreführender Begriff in diesem Zusammenhang, denn wer glaubt, die Personalausgaben für Professoren, Forscher, Lehrer und andere aus Krediten finanzieren zu können, der wird nicht weit kommen. Kredite für laufende Ausgaben, so hat es der stellvertretende Landrat a. D. Manfred Schrader zwar etwas anrüchig, aber sehr einprägsam erläutert, meine Damen und Herren, das ist, als ob jemand bei 20 Grad Kälte in die Hosen pullert:
Das ist am Anfang schön warm, dann aber wird es bitterkalt.
Wir wollen trockene Hosen behalten!
Es gibt noch einen zweiten wichtigen Grund, warum wir am Solidarpakt II nicht rütteln sollten. Der Ministerpräsident und ich waren im Sommer 2001 an den Verhandlungen in Berlin beteiligt. Damals gab es noch die Solidarität mit den ostdeutschen Ländern. Jetzt sieht das wesentlich anders aus. Eine Neuverhandlung kann nur zu unseren Lasten gehen. In diesem Zusammenhang frage ich die CDU: Wer von Ihnen war denn beim Treffen der finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen in Binz dabei?
In einer Pressemitteilung von Herrn Dr. von Storch...
Ich weiß ja nicht, ob er alleine dort war.
Er teilte mit, dass die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen sich, jetzt zitiere ich: „einstimmig für eine Reform der Finanzverfassung ausgesprochen haben“.
Sie sprachen sich für Vereinfachung und für mehr Wettbewerb im Länderfinanzausgleich aus und dafür, dass die Regeln für den Einsatz der Solidarpaktmittel ausgeweitet werden.
Aber, Herr Riemann, mit Schlagworten wie „Wettbewerbsföderalismus“ oder „Steuerhoheit der Länder“ ist wenig gewonnen. Zum Beispiel ist doch die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass eine eigene Steuerhoheit der Länder das Solidarprinzip des Föderalismus zumindest tendenziell aushöhlen würde. Ich habe darum diese Pressemitteilung kurz und knapp kommentiert: „Sie wissen nicht, was sie tun.“
Der Finanzausgleich, der wie der Solidarpakt II 2001 unter ganz schwierigen Verhandlungsbedingungen verabschiedet wurde, gilt erst seit dem 1. Januar 2005, also noch nicht einmal anderthalb Jahre. Wir kennen die Auswirkungen noch gar nicht und trotzdem wollen ostdeutsche CDU-Vertreter mit daran herumbasteln. Lassen Sie sich von Ihren Kollegen aus Bremen und Hessen nicht einwickeln! Beide verfolgen eigene, wenn auch gegensätzliche Interessen, die uns nur schaden. Übrigens, der Finanzausgleich und der Solidarpakt II gelten bis 2019. Daran sollten wir festhalten.
Meine Damen und Herren, ich warne auch vor einer zweiten Illusion. Die positiven Ergebnisse bei den Steuereinnahmen lösen die fiskalischen Probleme nicht allein. Ich freue mich über die Steuereinnahmen, natürlich, aber bei genauerer Betrachtung werden wir 2006 gerade mal das Niveau von 1996 erreicht haben. Wir wissen, dass in den Folgejahren durch den Rückgang der Solidarpaktmittel, der EU-Strukturfonds und infolge des Bevölkerungsrückgangs deutliche Mindereinnahmen zu erwarten sind. Deshalb müssen wir unsere laufenden Ausgaben weiter begrenzen. Auf diesem Weg sind wir ein gutes Stück vorangekommen. 2005 haben wir die niedrigste Nettokreditaufnahme seit Bestehen des Landes gehabt. Und in diesem Jahr werden wir voraussichtlich die 300-Millionen-Grenze unterschreiten. Das wird dann in den Fortschrittsberichten 2005 und 2006 sichtbar werden. Wer bei den laufenden Ausgaben so konsequent konsolidiert, wie wir das in dieser Legislaturperiode getan haben,
der eröffnet sich damit auch Spielräume, um für die Zukunft vorzusorgen.
Ich möchte dies an zwei Beispielen erläutern:
Erstens. Die Konzentration der Hochschulstrukturen ist die Voraussetzung dafür, dass wir nunmehr auf dieser Basis Hochschulbauinvestitionen weiter energisch vorantreiben können. Das ist genau das, was uns voranbringen wird, nämlich die Einheit von struktureller Neuordnung und Investitionen in die verbleibenden Schwerpunkte.
Zweitens. Für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung. Wir haben hier einen besonderen Schwerpunkt gesetzt und mit den wichtigsten Ansiedlungen wie Liebherr, Lidl, Kamps, Flamm und Rücker mehrere Tausend neue Arbeitsplätze geschaffen. Unsere Pro-Kopf-Ausgaben für die GA Wirtschaft und EFRE lagen im vorigen Jahr bei 152 Euro, sie werden in diesem Jahr auf 168 Euro steigen.
Das viel gerühmte Sachsen erreichte beziehungsweise erreicht nur 75 beziehungsweise 68 Prozent unserer Ausgaben.
Ach, Sachsen hat doch genauso einen Einwohnerrückgang.
Herr Riemann, Sie kennen doch die Zahlen. Sachsen ist sogar noch mehr betroffen als Mecklenburg-Vorpommern. Also nun machen Sie doch nicht so eine falsche Rechnung auf!
Frau Schildt ist leider nicht mehr da, aber dass wir so gut sind, das liegt nicht nur an dem guten Management des LFI, sondern das liegt auch daran, dass wir die entsprechenden Komplementärmittel zur Verfügung gestellt haben. Und wir haben Mittel, die Thüringen und Brandenburg nicht in Anspruch genommen haben, zusätzlich abgerufen. Auch das muss man wissen.
Meine Damen und Herren, wir haben aus den Steuereinbrüchen die notwendigen und richtigen Konsequenzen gezogen. Sie von der Opposition haben die von uns eingeleiteten Reformen in allen Punkten bekämpft:
Verwaltungsreform – abgelehnt, Personalkonzept –
abgelehnt und bis heute leider nicht verstanden, Hochschulstrukturreform zur Steigerung der Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen – abgelehnt,
Schulreform mit längerem gemeinsamen Lernen und Konzentration auf pädagogisch wünschenswerte große Schulstandorte –
abgelehnt und bekämpft.
Sie haben ganz offensichtlich keine eigenen zukunftsweisenden Vorschläge.
Ihre Fantasie, Herr Riemann, Ihre Fantasie reicht immer nur bis zur Abschaffung zweier Ministerien.
Aber darüber sind wir faktisch schon lange hinaus mit der Reduzierung von Landesbehörden um mehr als die Hälfte.
Wie kommentierte heute ein Journalist die gestrige Hochschuldebatte? „Wenn Landespolitiker für jeden Politikbereich Priorität fordern, sind sie nicht in der Lage, Prioritäten zu setzen.“
„Wenn alles Vorrang hat, ohne dass Nachrangbereiche benannt werden, ist nichts prioritär.“ Zitatende.
Auch haushaltspolitisch haben Sie wenig zu bieten.
Sie wollten Mehrausgaben beschließen und diese durch die Kürzung gesetzlicher Ausgaben decken. Ich sage, das ist eine verkappte Erhöhung der Nettokreditaufnahme.
Meine Damen und Herren, ich kann nur wünschen, dass Sie von der CDU den Haushalt des Landes nicht in die Finger kriegen.
Ich fasse zusammen:
2003 und 2004 waren besonders schwierige Jahre. Dies hat sich auf die Fortschrittsberichte negativ ausgewirkt. Die Landesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen, vor allem bei den laufenden Ausgaben. Die Auswirkungen zeigen sich im Rückgang der Nettokreditaufnahme in 2005 und 2006. Damit werden wir die Verwendungsquote für die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen schrittweise deutlich steigern, auch wenn wir in 2005 und 2006 die 100-Prozent-Zielmarke noch nicht erreichen werden.
Insgesamt sind wir auf dem richtigen Weg schon ein gutes Stück vorangekommen. Allerdings wird auch nach 2010 noch genug zu tun bleiben, weil dann die Ost-WestAngleichung bei den Personalausgaben voll zu Buche schlägt
und durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen aufgefangen werden muss. In den kommenden Jahren müssen wir die eingeleiteten Maßnahmen und Konzepte konsequent fortführen. Dann werden wir – immer vorausgesetzt, die Lage auf den Aktienmärkten verschärft sich nicht weiter – schon 2009 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung erreichen. Meine Damen und Herren, das bringt uns Spielräume für Investitionen in Bildung und Wirtschaftskraft und das ist ein solides Fundament für die Entwicklung des Landes als selbständige Einheit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich höre sehr wohl Ihre lästerlichen Worte.
Aber lassen Sie’s mal gut sein!
Ich bin auf einem Dorf groß geworden. Viele wissen ja, dass ich in Born jetzt sozusagen zu Hause bin und da sehr wohl am Wasser lebe und weiß, was Wasserqualität für ein Land bedeutet.
Aber nun die Rede des Umweltministers.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landeswassergesetz wurde in den vergangenen 18 Monaten insgesamt dreimal in diesem Haus aufgerufen. Die erste Novellierung stand im Frühjahr 2005 an. Es ging dabei um die Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Änderungen wurden durch Sie in den letzten beiden Tagen im Zusammenhang mit der Novelle der Landesbauordnung und dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Abstimmungsverhalten der Opposition zu diesen drei Gesetzesvorhaben war eben das einer Opposition. Und nun heute, kurz vor Toresschluss, ein Antrag der CDU, der inhaltlich durchaus überlegenswert wäre, zur Änderung des Landeswassergesetzes.
Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: In dieser Legislaturperiode, und da erzähle ich den Damen und Herren von der Opposition nichts Neues, wird das nichts mehr.
Und ein geeignetes Instrument, das Verwaltungsmodernisierungsgesetz auszubremsen, ist dieser Antrag auch nicht.
Nun zu dem Antrag selbst.
Die CDU Fraktion spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, dass für die wasserrechtlichen Abstandsregelungen ausschließlich das landwirtschaftliche Fachrecht gelten soll. Die Düngeverordnung regelt für die Gewässer erster und zweiter Ordnung in Paragraf 3 Absatz 9, dass wasserrechtliche Abstands- und Wirtschaftsregelungen von den düngerechtlichen Abstandsregelungen unberührt bleiben. Insoweit haben sich die wasserrechtlichen Abstandsregelungen ausschließlich an den Belangen des Umweltschutzes auszurichten. Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers sowie im Hinblick auf die neuen Erfahrungen der Hochwasserkatastrophe der Sicherung des Wasserabflusses.
Die Umweltministerkonferenz hat im November 2001 den von allen Ländern erarbeiteten Musterentwurf für Vorschriften zur Implementierung der Wasserrahmrichtlinie in die Landeswassergesetze zur Umsetzung empfohlen. Dort wurde die Aufnahme einer Regelung zu Gewässerrandstreifen vorgeschlagen, um die Forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, wonach bei diffusen Quellen, die Verschmutzungen verursachen können, Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen zu ergreifen sind. Wasserwirtschaftlich ist die Einrichtung von Gewässerrandstreifen ein wichtiges Instrument, um dieser Forderung nachzukommen. Gewässerrandstreifen haben eine vielfältige Schutzfunktion für die Gewässer. Sie dienen unter anderem auch dazu, diffusen Einträgen in Form von Abspülungen aus der Fläche entgegenzuwirken.
Die Bestandsaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern hat ergeben, dass die festgestellten Nährstoffbelastungen fast durchgängig aus diffusen Quellen herrühren. Rund 9 0 Prozent der Fließgewässer mit Einzugsgebieten von mindestens zehn Quadratkilometern haben gemäß Bestandsaufnahme den geforderten guten Zustand bislang nicht erreicht. Zu den hauptsächlichen Ursachen gehören Eingriffe in die Hydromorphologie sowie Eutrophierung durch Nährstoffe aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen. Eingriffe in die Hydromorphologie sind in der Vergangenheit in großem Maße für die Sicherung der intensiven Landwirtschaft getätigt worden. Diesen Missständen kann man nur durch Renaturierung, Verringerung der Unterhaltungsintensität sowie mit ausreichenden Abständen bei den Gewässerrandstreifen ohne landwirtschaftliche Nutzung begegnen.
Meine Damen und Herren, rund 35 Prozent der Seen mit Wasserflächen von mindestens 0,5 Quadratkilometern haben den guten Zustand ebenfalls nicht erreicht. Zu den hauptsächlichen Ursachen gehören interne Belastungen aus Sedimenten, die sich infolge menschlicher Nutzung in den letzten Jahrzehnten abgelagert haben, und anhaltende Belastungen durch Nährstoffe aus diffusen Quellen. Um den guten Zustand innerhalb der von der Wasserrahmenrichtlinie gesetzten Frist herzustellen, sind Maßnahmen der Seerestaurierung wie Entschlammung, chemische Fällung und nutzungsfreie Gewässerrandstreifen erforderlich.
Auch 85 Prozent der Küstengewässer bis zur 1-Seemeilen-Zone erreichen bei der Bestandsaufnahme den von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten Zustand nicht. Da hier die hauptsächlichen Ursachen in der Eutrophierung durch Eintrag von Nährstoffen aus den
Fließgewässern liegen, ist die Anpassung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Erfordernisse des Gewässerschutzes, das heißt auf eine tatsächlich gute fachliche Praxis dringend erforderlich.
In rund 30 Prozent des oberen zusammenhängenden Grundwasserleiters sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand deutlich überhöhte Belastungen durch Nährstoffe festzustellen. Für den ganzen oberen Grundwasserleiter ist eine erhöhte Belastung nachgewiesen. Auch diese Belastungen beruhen auf Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft.
Hinsichtlich der Nährstoffbelastung aller Gewässer ist ein integrierter Ansatz zu verfolgen, da sich ein wesentlicher Anteil der Nährstoffbelastung der Fließ- und Standgewässer aus dem Grundwasser speist, die Nährstoffbelastung der Fließgewässer wiederum die Nährstoffbelastung der Küstengewässer verursacht. Ein wichtiger Bestandteil eines solchen integrierten Ansatzes ist eine ausreichende Sicherung der Gewässerrandstreifen.
In dem von der Umweltministerkonferenz empfohlenen Musterentwurf werden Abstandsflächen im Außenbereich von zehn Metern für erforderlich erachtet, wobei eine Differenzierung im Innenbereich für möglich gehalten wird. Aus diesen Gründen haben Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – also, wer mitgezählt hat, zehn Bundesländer – entsprechend diesem Vorschlag im Außenbereich eine Abstandsregelung von zehn Metern in ihren Landeswassergesetzen vorgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern liegt mit sieben Metern damit deutlich unter dieser Empfehlung. Also kein Wettbewerbsnachteil, liebe Frau Schlupp.
Mecklenburg-Vorpommern ist das gewässerreichste Bundesland Deutschlands. Dieses verpflichtet uns, mit unserer Landschaft und der in unserem Land bestehenden Artenvielfalt sorgfältig umzugehen. Die Entwicklung des Tourismus und seine wirtschaftliche Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern verlangen, dass wir offensiv für unsere sauberen Gewässer werben.
Das Gleiche gilt im Hinblick auf den Standort Mecklenburg-Vorpommern als hervorragendes Gesundheitsland. Diesen Hintergrund muss man kennen, wenn über eine weitergehende Verringerung der Abstandsregelung gesprochen wird.
Im Interesse einer vernünftigen Kooperation zwischen Umweltschutz und landwirtschaftlichen Interessen wird der Umweltminister jedoch eine Überprüfung der Wirksamkeit von Uferrandstreifen veranlassen. Erst wenn aufgrund dieser Überprüfung Ergebnisse vorliegen, wird die Landesregierung über eine Änderung der jetzt gel
tenden Regelungen, möglicherweise auch mit regional unterschiedlichen Schutzbreiten, nachdenken. Darüber hat der Umweltminister am 1. Februar 2006 eine sehr konstruktive Beratung mit dem Vorstand des Landesbauernverbandes durchgeführt und angekündigt, dass diese Problematik bei der in der nächsten Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Landeswassergesetzes berücksichtigt wird. Eine Forderung, dass der Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern lediglich durch landwirtschaftliches Fachrecht geregelt wird, wurde nicht einmal vom Bauernverband erhoben. Einer solchen Forderung kann und wird sich auch das Umweltministerium nicht anschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Caffier, zu Ihrer Frage, wie es kommt, dass sich drei verschiedene Ministerien damit beschäftigen, kann ich Ihnen erstens sagen, das ist ein wirklich wichtiges Thema. Der Arbeitsminister hat tatsächlich das erste Gesetz federführend bearbeitet. In dem Gesetz steht aber schon drin, dass in Zukunft das Sozialministerium die Federführung übernimmt. Sie wissen ja, wenn es ums Geld geht, dass dann das Finanzministerium immer mit von der Partie ist.
Also keine Aufregung, es ist ganz normal.
Zweitens. Im Ausführungsgesetz geht es um die Verteilung von 164 Millionen, also 107 Millionen Euro, die wir vom Bund und den Ländern West erhalten, und um 57 Millionen eingespartes Wohngeld. Die Aufteilung ist eine Sache, die die Kommunen selber vornehmen müssten, denn es geht um kommunales Geld. Wir machen hier eigentlich für die Kommunen die Dienstleistung. Und ich habe den kommunalen Landesverbänden gesagt, wenn sie eine bessere
Idee haben, damit das Geld gerechter verteilt werden kann, bin ich immer mit von der Partie, wir alle.
Es ist überhaupt keine Frage, dass wir uns jetzt hier anmaßen, den Stein der Weisen erfunden zu haben, sondern es ist eine schwierige Materie.
Damit komme ich gleich zum nächsten Punkt, dass wir, Frau Lück hat es schon angedeutet, bisher keine verlässliche Datenlage und Datenbasis im Land haben. Meine Forderung an die kommunalen Landesverbände ist, wir müssen – oder sie, die kommunalen Landesverbände – dafür sorgen, dass wir belastbare Daten bekommen, denn auf Bundesebene wird das SGB II in den nächsten Wochen und Monaten novelliert werden. Der Deutsche Landkreistag, Herr Professor Hennicke, hat dazu schon einen konkreten Vorschlag gemacht, den kann man nachlesen. Er sagte, wir müssen es auf der Datenbasis machen, auf der kommunalen Datenerhebung, und zwar ausgegebene Sozialhilfeleistungen im Jahr 2004 plus ausgegebene Kosten der Unterkunft im Jahr 2005. Das, was wir jetzt hier als Zwischenschritt machen, dass wir eigentlich nur die Kosten der Unterkunft berechnen und die Bedarfsträger ohne die Einsparung der Sozialhilfe berücksichtigen, wird uns wahrscheinlich auf Bundesebene nicht gelingen. Es soll jetzt pro Land scharf gerechnet werden. Und wenn wir nicht endlich unsere Datenbasis in Ordnung bekommen und mit einer Stimme sprechen können, dann kann ich Ihnen schon jetzt sagen, werden wir höchstwahrscheinlich in Berlin ein Stück schlechtere Karten haben. Das habe ich im Dezember, als wir über das Thema schon einmal gesprochen haben, gesagt, aber es hat sich leider bisher noch nicht wesentlich verbessert.
Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen: Nach unseren Daten, die wir erhoben haben und die uns zugearbeitet worden sind, können wir für das Jahr 2005 feststellen, dass die Gesamtheit der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern etwa 32 Millionen Euro mehr erhalten, als sie ursprünglich ausgegeben haben. Wir haben einen positiven Saldo. Allerdings nicht, wenn wir anteilig die 2,5 Milliarden hätten, dann hätten es rund 12 Millionen mehr sein müssen. Aber immerhin, wir würden mit den 32 Millionen noch positiv im Saldo liegen.
Ich habe auch festgestellt, dass gerade der Städte- und Gemeindetag Alarm geschlagen und gesagt hat, es gibt eine deutliche Erhöhung. Wir kontrollieren jeden Monat die Datenbasis und ich kann feststellen, nach unseren Berechnungen wird es augenblicklich mit unseren Hochrechnungen um zehn Prozent höher sein.
Ob es tatsächlich eintritt, dass es 30 Prozent werden, kann ich im Moment nicht bestätigen. Ich habe eine ganz andere Forderung, und zwar, dass wir uns erst einmal über die tatsächlich ausgegebenen Summen verständigen und gemeinsam in Berlin versuchen, für das Land möglichst viel herauszubekommen. Sie wissen, die 107 Millionen sind nur bis 2009 begrenzt und dann gibt es sowieso eine Überprüfung für alle ostdeutschen Länder. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vorweg eine kurze Anmerkung: Ich darf heute den Landwirtschaftsminister und den Wirtschaftsminister vertreten. Ich mache das sehr gern, aber ich bin sehr gern Finanzministerin.
Die CDU-Fraktion, wir haben es gerade gehört, fordert im vorliegenden Antrag die Landesregierung zu etwas auf, was diese längst beabsichtigt
und wofür Mecklenburg-Vorpommern federführend – federführend, ich betone das – bei Hühnern
seit Jahren arbeitet. Wenn Sie das „ARD-Morgenmagazin“ am 07.03.2006 verfolgt haben, dann konnten Sie die entsprechenden fachlichen Positionen des Kollegen Dr. Backhaus in dieser Sache vernehmen.
Aber ich will hier noch einmal ein paar grundsätzliche Anmerkungen vortragen. In die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist im Jahre 2001 ein Abschnitt zur Legehennenhaltung eingefügt worden, der nur eine Bodenhaltung gegebenenfalls kombiniert mit einem Auslauf zulässt. Sowohl im Jahre 2003 als auch im Jahre 2004 wurden vom Bundesrat mehrheitliche Änderungsvorschläge verabschiedet, die auch eine Haltung in einem Intensivhaltungssystem der Kleingruppe zuließen. Diese Vorschläge sind bisher nicht in die Verordnung aufgenommen worden.
Die Haltung von Legehennen ist nach wie vor ein bedeutender Zweig der deutschen Landwirtschaft. Frau Schlupp, Sie haben da vollkommen Recht. Die Umstellung der herkömmlichen Käfighaltung auf Bodenhaltungssysteme ist in den Ländern sehr unterschiedlich vorangekommen. Während in unserem Land, in Thüringen, in Bayern und in Sachsen-Anhalt inzwischen über 50 Prozent der Hennen in Bodenhaltung leben, werden derzeit
noch etwa 30 Millionen der rund 38 Millionen Legehennen in herkömmlichen Käfigen gehalten. Nicht umgestellt haben die Käfighaltung aber vor allem viele kleine Tierhaltungen in Stadtnähe mit Hofverkauf, die aus wirtschaftlichen Gründen keine Zukunft für eine Legehennenhaltung mit stark reduzierten Beständen sehen. Für diese Betriebe wäre Ende 2006 definitiv Schluss. Ziel muss es sein, jedem, der weiterhin in Deutschland Legehennen halten möchte, dieses in einem möglichst tiergerechten System zu erlauben.
Mecklenburg-Vorpommern lässt keinen Zweifel daran: Der herkömmliche Käfig hat ausgedient. Das haben wir immer betont und dabei bleibt es. Gleichzeitig gilt es aber, den Hennenhaltern, die umsteigen wollen, wirtschaftliche Perspektiven aufzuzeigen. Auch daraus haben wir nie einen Hehl gemacht. Wir wollen den Haltern parallel zur Freilandund Bodenhaltung andere, ebenfalls weit gehend artgerechte Haltungsformen ermöglichen und dafür den rechtlichen Rahmen des Tierschutzes in den entsprechenden Bundesverordnungen setzen. Damit wollen wir erreichen, dass so viele Legehennen wie möglich in deutlich verbesserten Haltungssystemen gehalten werden. Gelingt das nicht, müssen wir damit rechnen, dass unsere Frühstückseier künftig verstärkt im Ausland gelegt werden, wo die Tiere zum Teil unter deutlich schlechteren Bedingungen gehalten werden.
Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von der Agrarministerkonferenz in Bielefeld den Auftrag erhalten, Vorschläge für das Haltungssystem Kleingruppenhaltung zu erarbeiten. Das haben wir getan und einen entsprechenden Antragsentwurf vorbereitet. Diesen werden wir mit den genannten Ländern gemeinsam in den Bundesrat einbringen, und zwar dann, wenn die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wieder auf der Tagesordnung steht. Wir gehen davon aus, dass es für unseren Vorschlag eine breite Mehrheit geben wird.
Ich habe bereits betont, dass sich die Landesregierung klar zu alternativen Haltungsformen bekennt. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung nachdrücklich für ein Prüf- und Zulassungsverfahren ein, den so genannten Tierschutz-TÜV. Dabei soll jedes Haltungsverfahren geprüft werden. Für die Erarbeitung entsprechender Prüfkrit erien für Tiergesundheit, Tierverhalten, Hygieneanforderungen, Umweltbelastung sind unter Federführung Mecklenburg-Vorpommerns erste Vorschläge erarbeitet worden. Dieses gilt auch für den Ablauf des Tierschutz-TÜV. Gleichzeitig möchten wir die Forschung im Bereich der Legehennenhaltung weiter intensivieren und durch Förderprogramme die Einrichtung besonders artgerechter Haltungsformen voranbringen.
Lassen Sie mich noch einmal zu Ihrem Antrag kommen. Der Gedanke, der dabei mitschwingt, heißt, wir sperren mal flugs alle Hühner, Gänse, Enten und so weiter wegen der Vogelgrippe ein und haben damit das Alibi für die Käfighaltung. Das, denke ich, funktioniert nicht. Die Verknüpfung Vogelgrippe/Käfighaltung ist ein fataler Kurzschluss.
Eine solche Verknüpfung ist nicht der Ansatz der Landesregierung und sie ist erst recht kein taugliches Argument
für unser Agieren im Bundesrat bezüglich der Kleingruppenhaltung von Legehennen. Gerade vor dem Hintergrund der Vogelgrippe müssen für die Freilandhaltung von Geflügel Formen und Bedingungen gefunden werden, die einerseits ein Einschleppen von Vogelgrippe sicher verhindern, andererseits aber die Vorteile einer Außenhaltung erhalten. Ihr Antrag mag gut gemeint sein, werte Kollegen der CDU,
aber gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch einmal gern auf den vorherigen Antrag zurück. Ist Ihnen aufgefallen, dass bei dem Legehennenantrag nur Frauen gesprochen haben?
Wo ist eigentlich hier der Hahn gewesen?
Aber kommen wir jetzt zu einem ebenso wichtigen Thema, zum Neubau der Bundesautobahn A 14. Ich denke, Frau Strenz, wir sind uns da vollkommen einig, das ist eines der wichtigsten Verkehrsprojekte in Deutschland und die A 14 wird eine Lücke in einer Hauptverkehrsachse schließen. Sie vervollständigt eine Verbindung, die mit dem Seeweg von Skandinavien beginnt und dann über die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern weiter in Rich
tung Tschechien reicht. Die Autobahn wird damit die neuen Bundesländer von der Ostseeküste über Schwerin, Magdeburg, Leipzig und Dresden bis nach Prag beziehungsweise nach Nürnberg und München verbinden. Dadurch werden auch die süd- und mitteldeutschen Wirtschaftsräume besser angebunden.
Bei der Vorbereitung und der Finanzierung des Baus der A 14 hat es bislang keine Probleme gegeben. Die Straßenbauverwaltung befindet sich voll im Zeitplan. Zeitungsberichte müssen nicht immer stimmen. Der aktuelle Sachstand bei der Realisierung der A 14 stellt sich wie folgt dar: Der Raumordnungsbescheid wurde im November 2004 erteilt, die Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte im Jahr 2005. Zurzeit erarbeiten die drei beteiligten Bundesländer die Entwurfsplanung. Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen sollen diese in 2007 dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden, dann folgt die Entwurfsplanung. Nach dem Abschluss der Entwurfsplanung wird in einem etwa einjährigen Planfeststellungsverfahren das Baurecht geschaffen.
Aus diesem Sachstand ist leicht ersichtlich, dass der CDU-Antrag ins Leere läuft und zeitliche Abläufe falsch dargestellt wurden. Zunächst einmal: Bau und Finanzierung sind Angelegenheit des Bundes. Das Land ist in dessen Auftrag tätig. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2004 über die Finanzierung der A 14 abschließend beraten und diese positiv beschieden, denn die Strecke wurde in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen.
Innerhalb des vordringlichen Bedarfs gehört die A 14 bereits zu den laufenden und fest disponierten Vorhaben. Damit ist die Finanzierung durch den Bund gewährleistet. Es ist dann nur noch die Frage, in welchen Jahresscheiben das in den Haushaltsplan eingestellt wird.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie fordern die Landesregierung in Ihrem Antrag auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Baubeginn im Jahr 2007 gewährleistet werden kann.
Ach, Herr Liskow!
Wie eben dargestellt sollen im Jahr 2007 die Planungsunterlagen dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden, dann folgen die weiteren Verfahrensschritte. Ein Baubeginn im Jahre 2007 war deshalb auch nie vorgesehen.
Auch die Forderung der CDU, die Landesregierung möge den Landtag bis zum 10. Mai 2006 über den Stand des Planfeststellungsverfahrens informieren, ist hinfällig. Das Planfeststellungsverfahren hat, wie eben dargestellt, noch gar nicht begonnen. Deshalb kann darüber auch noch nicht berichtet werden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU-Fraktion zur Bundesautobahn A 14 basiert auf sachlich falschen Annahmen.
Ich bitte deshalb den Landtag, diesen Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Born, ich bleibe bei den Fakten und ich will es kurz machen. Für so einen Antrag, den Sie hier eingebracht haben, 18 Minuten zu reden, das ist eine Kunst, die ich gar nicht können will.
Die norddeutschen Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein fordern den Bau einer Eurorapidstrecke, die von Amsterdam über Groningen weiter nach Bremen und Hamburg führt. Optional soll diese Eurorapidstrecke über Schwerin nach Berlin, Prag und Warschau weitergeführt werden.
Diese Forderung der norddeutschen Bundesländer wird von uns solidarisch mitgetragen.
Der Ministerpräsident hat sie für die norddeutschen Bundesländer in einem Brief an die Bundeskanzlerin herangetragen
und es wundert mich irgendwie, dass die CDU-Fraktion hier keinen engen Draht zur Bundeskanzlerin hat,
denn sonst hätte sie das eigentlich schon längst wissen müssen. Es kommt jetzt nämlich die Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes. Dr. de Maizière, allen bekannt, hat in seinem Antwortschreiben
vom 7. März 2006 dazu mitgeteilt,
dass der „Ausbau dieser Strecke als Magnetschwebebahnprojekt eher unwahrscheinlich sei.“
„Die niederländische Regierung habe noch nicht entschieden,“ teilt der Chef des Bundeskanzleramtes weiter mit, „ob sie die Strecke Amsterdam–Groningen in RadSchiene- oder Magnetschwebebahntechnik realisieren wolle. Erst wenn die niederländische Verbindung auch wirklich gebaut wird, kann über eine Verlängerung der Strecke nach Hamburg nachgedacht werden.“
„Voraussetzung für eine solche Verlängerung nach Hamburg ist natürlich, dass sich diese Strecke wirtschaftlich betreiben lässt“
„und nicht dauerhaft rote Zahlen geschrieben werden. Für eine Magnetschnellbahnverbindung müsste ein privater Betreiber gefunden werden,“
„der ohne Subventionen auskommt.“
„Nur wenn das sichergestellt ist, ist auch eine Weiterführung von Hamburg über Schwerin nach Berlin und weiter nach Osteuropa denkbar.“
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier etwas einschieben. Diese Diskussion haben wir vor zehn Jahren hier ähnlich geführt.
Und wenn Sie sagen, es ist nur an uns gescheitert,
dann, Herr Dr. Born, haben Sie irgendwie Realitätsverlust.
Grundsätzlich müssen natürlich auch die erheblichen Kosten berücksichtigt werden, die mit dem Bau der Strecke von Groningen nach Hamburg und von dort weiter nach Schwerin, Berlin und Warschau beziehungsweise nach Prag verbunden werden. Die Kosten für den Bau einer solchen Eurorapidstrecke dürften im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich liegen. Zu den Kosten verweist der Chef des Bundeskanzleramtes auf eine Studie, die zu dem Ergebnis komme, dass die Verbindung Amsterdam– Groningen–Hamburg im Vergleich zu anderen Projekten zu hohe Investitionskosten und zu geringe Passagierzahlen aufweise.
Meine Damen und Herren, beim Eurorapid sind noch zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen, bevor an eine konkrete Umsetzung dieses Projektes gedacht werden kann. Wir stehen zu dem Projekt, aber unter den vorausgegangenen Fakten. Es macht darum jetzt keinen Sinn, ungelegte Eier zu bebrüten. Wenn es so weit ist, sollte sich Mecklenburg-Vorpommern konstruktiv in die Debatte einbringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei Stunden Vorsprung und da habe ich mir gedacht, ich werde jetzt noch einmal fünf Minuten versuchen, Ihnen ein paar wichtige Fakten zu erläutern.
Als Weihnachtsgeschenk, genau.
Ich habe hier einmal gesagt, Hartz IV, Anteilkosten der Unterkunft, das fiskalische Problem ist lösbar. Ich bin immer noch der Auffassung, das ist das wesentlich einfachere Problem als das sozialpolitische Problem.
Wir haben ein Ausführungsgesetz verabschiedet und ich habe jetzt festgestellt – als wir versucht haben, auf der Basis des 30.11. die unterschiedlichen Kommunen auf ein bestimmtes Niveau zu bringen –, dass bei dem Gesetz ein paar Fehler vorhanden sind, die wir damals gar nicht erkennen konnten. Ich habe damals schon Fehler bei der Ausgestaltung des Bundesgesetzes in Bezug auf die unterschiedlichen Länder erkannt. Mir war klar, dass alle Stadtstaaten von diesem Gesetz profitieren, auch dass die Länder, die im Verhältnis weniger Sozialhilfeempfänger und viele Arbeitslosenhilfeempfänger haben, schlechter gestellt sind.
Deshalb habe ich damals im Vermittlungsausschuss durchgesetzt, dass wir, die ostdeutschen Länder, diese 107 Millionen Euro Vorwegabzug erhalten. Wir bekommen außerdem nach unseren Berechnungen in diesem Jahr noch einmal zusätzliche 124 Millionen Euro vom Bund. Das sind 29,1 Prozent, der Anteil für Kosten der Unterkunft. Und die Kommunen erhalten vom Land den gesamten Anteil an Wohngeld, der gegenüber dem Jahr 2004 nicht als Wohngeld ausgezahlt wird, sondern der wird praktisch an die Kommunen gezahlt.
Wir hatten im Haushaltsplan bereits über 40 Millionen Euro und wir haben jetzt noch einmal mit 8 Millionen Euro nachgesteuert, um sozusagen jede Kommune über die Wasserlinie zu bekommen. Wir werden eine bestimmte Summe übrig behalten, die aber jetzt wirklich im kleinen Bereich liegt, um dann zum 15. Juni nächsten Jahres die Spitzabrechnung machen zu können. Aber ich sage hier auch ganz eindeutig, wir müssen an das Gesetz heran! Wir müssen unser Ausführungsgesetz novellieren, weil wir mit diesem Gesetz, so, wie wir es jetzt verabschiedet haben, jeder Kommune garantieren, dass sie mindestens im Nullbereich liegt.
Wir haben jetzt eine Spanne, die drei Städte Greifswald, Rostock und Wismar liegen bei null, andere kreisfreie Städte liegen zwischen 8 und 26 Euro Plus pro Einwohner und bei den Landkreisen liegt der Landkreis Rügen mit 2,8 Euro pro Einwohner am unteren Ende, während der Landkreis Demmin mit 40 Euro pro Einwohner oben liegt. Es ist also eine Riesenspanne und da wird uns klar, dass wir es hier offensichtlich mit sehr unterschiedlichen Herangehensweisen zu tun haben, auch mit unterschiedlichen Ausgangslagen. Wir wissen eigentlich zu wenig.
Ich möchte Ihnen dazu aber noch sagen, dass der Bund jetzt mit den 29,1 Prozent für die Jahre 2005 und 2006 seinen Frieden gemacht hat. Er will keine Überprüfung, sondern er wird im Laufe des Jahres 2006 ein neues Gesetz vorlegen, was revisionsunabhängig ist. Inwieweit wir uns jetzt für die Kommunen hier mit anschließen können, weiß ich nicht. Beim Bund müssen wir auf alle Fälle eins erreichen, dass wir die regionalisierten oder die regionalen Besonderheiten, die ja nun einmal vorhanden sind, mit umsetzen.
Der Ministerpräsident und ich haben an verschiedenen Stellen innerhalb der Diskussionen um den Koalitionsvertrag immer wieder versucht, das Thema
hinzubekommen. Ich bitte hier vor allen Dingen die Vertreter der CDU, auch auf ihren Kanälen mit dafür zu werben, dass es für die Länder ein regionalisiertes Programm gibt.
Das Zweite ist, ich bitte alle, denn das ist kein Thema für Politikstreit, dass wir hier im Land versuchen ein System hinzubekommen, damit alle Kommunen möglichst im Nullbereich sind, dass wir aber Anreize schaffen, damit auch die Kommunen tatsächlich ein Interesse daran haben, sich anzustrengen.
Frau Strenz, lassen Sie mich jetzt zum Schluss zu Ihrem Antrag kommen.
Das ist eine Selbstverständlichkeit, das hat schon Herr Mohr gesagt, aber es ist noch etwas ganz anderes. Wir haben gestern einen Haushalt beschlossen, Sie können die Zahlen nachlesen, da sind die 107 Millionen Euro enthalten, da sind 56 Millionen Euro Wohngeld enthalten, die jetzt in Kosten der Unterkunft umgezwitscht worden sind, sowohl für das Jahr 2006 als auch für das Jahr 2007. Es ist auch die Summe anteilig drin, die ist zwar nur im Haushalt ausgewiesen, die der Bund an Mitteln direkt für einen Anteil zahlt. Sie tragen hier Eulen nach Athen. Wir brauchen deshalb bitte schön keinen zusätzlichen Antrag. – Herzlichen Dank. Auch ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn nichts Unvorhergesehenes mehr passiert, ist dies die letzte Haushaltsdebatte in der laufenden Legislaturperiode. Das gibt mir Veranlassung, mich beim Landtag insgesamt, bei den Fachausschüssen und ganz besonders beim Finanzausschuss für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren zu bedanken. Darin ist immer eingeschlossen das Sekretariat. Dieser Dank gilt besonders für die zügigen und insgesamt sehr konstruktiven Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2006/2007. Damit sollen Unterschiede nicht verkleistert werden, aber es tut uns allen gut, wenn Differenzen nicht künstlich hochgespielt werden.
Wir beschließen heute den seriösen Haushalt 2006/2007 wie gesetzlich gefordert vor dem Beginn des neuen Haushaltsjahres, ganz seriös.
Die Aufregung der CDU-Fraktion darüber ist verständlich.
Offenbar fürchtet sie die Kontinuität,
die sich mit diesem Doppelhaushalt abzeichnet.
Deshalb stiftet sie in der Öffentlichkeit Verwirrung und behauptet, es gehe nicht an, einen Haushalt für ein Jahr zu beschließen, das in der neuen Legislaturperiode liegt. Das ist eine politische Bewertung, keine rechtliche.
Es völlig unstreitig, dass die Landeshaushaltsordnung uns einen Doppelhaushalt erlaubt.
Im Übrigen wählen Sachsen-Anhalt und RheinlandPfalz im nächsten Frühjahr und haben beide beschlossene Doppelhaushalte für die Jahre 2005 und 2006.
Eine neue Regierung und ein neues Parlament können durch einen Nachtragshaushalt
für 2007 ihre politischen Schwerpunkte neu setzen.
Sie werden dadurch nicht vorbestimmt,
aber ein Nachtragshaushalt, Herr Dr. Jäger, ist wesentlicher schneller umzusetzen.
Wo Sie mögliche rechtliche Bedenken sehen,
kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe es jedenfalls heute so in der Zeitung gelesen.
Es kann ja sein, dass...
Ja, es sind immer die anderen.
Herr Jäger, ich möchte jetzt noch auf ein paar von Ihren Vorwürfen eingehen. Die bewusste Auslassung war bei antiken Rhetorikern bekannt unter der Redefigur der Ellipse.
Herr Dr. Jäger ist ein Meister darin.
Nehmen wir den ersten Vorwurf, den er heute hier gemacht hat
und der mich persönlich auch immer ein Stück trifft, nämlich die Nettokreditaufnahme.
Herr Dr. Jäger, es ist unbestritten, die ist sehr hoch.
Aber gucken wir uns doch einmal die ersten zwei Legislaturperioden an.
Da sind zusammen für 7 Milliarden Euro Kredite aufgenommen worden.
Diese Legislaturperioden haben unter der Federführung der CDU gestanden.
Die mit Abstand höchste Jahreskreditaufnahme, Herr Dr. Jäger, war im Jahr 1994 mit fast 1,4 Milliarden Euro. So viel haben übrigens...
Nein, nein Sachsen nicht.
Nein!
Herr Dr. Jäger, so viel wie im Jahre 1994 aufgenommen worden ist,
ist das in der 3. Legislaturperiode mit 1,7 Milliarden Euro
fast die gleiche Summe.
Das müssen Sie sich einmal vorstellen!
Ihr zweiter Vorwurf war, die Zahl der Selbstständigen bliebe hier in Mecklenburg-Vorpommern deutlich zurück.
Schauen wir uns einmal an, was war 1990. Da war Mecklenburg-Vorpommern mit Abstand das Land mit der geringsten Selbstständigenquote, nämlich mit 7 Prozent.
Wir haben...
Nein, nein, Herr Riemann! Wir haben inzwischen aufgeholt auf 9,7 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 10,8 Prozent.
Herr Dr. Jäger, wenn man berücksichtigt, dass Mecklenburg-Vorpommern in der Landwirtschaft eine ganz andere Struktur hat,
wenn man das nimmt, dann kann man fast sagen, wir sind gut vorangekommen.
Ihr dritter Vorwurf, Herr Dr. Jäger, war die Unterbeschäftigungsquote.