Margret Seemann
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Landtagsdrucksache 3/2733 während seiner 77. Sitzung am 13.03. des Jahres beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, Finanzausschuss und Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in seiner 83. Sitzung am 10. April 2002 und abschließend noch einmal in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 beraten. Er hat in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 die Beschlussempfehlung
sowie den Gesetzentwurf mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS sieht vor, dass eine Gesamtgleichstellungsbeauftragte auf der Ebene eines jeden Schulamtes eingeführt wird. Neben der Gleichstellungsbeauftragten für ihre Schule beziehungsweise für das Schulamt können die weiblichen Beschäftigten im Bereich eines Schulamtes zukünftig auch eine Gesamtgleichstellungsbeauftragte wählen. Diese soll die Interessen der Schulen auf der Ebene des Schulamtes vertreten und alle Maßnahmen nach Paragraph 12 Gleichstellungsgesetz, die das Schulamt für nachgeordnete Schulen trifft, begleiten und die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Gleichstellungsgesetz wahrnehmen. Sie soll ferner an allen Maßnahmen beteiligt werden, bei denen der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist.
Aufgrund der Änderungsvorschläge des Sozialausschusses, die im Übrigen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft abgesprochen waren und auch mit dem Büro der Parlamentarischen Staatssekretärin, werden nunmehr für den Bereich der allgemein bildenden Schulen und für den Bereich der beruflichen Schulen auf der Ebene des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt.
Die erstmalige Wahl der Gleichstellungsbeauftragten wird an die Wahl der Personalräte gekoppelt und für den Übergangszeitraum werden die Gleichstellungsbeauftragten vom Bildungsministerium eingesetzt. Diese Vorgehensweise sieht der Sozialausschuss als sinnvoll an, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Mit dem Gesetz werden ferner die Voraussetzungen für die Umsetzung der Konzeption der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für die zukünftige Gleichstellungsberichterstattung geschaffen. Sie wird eine Analyse der Entwicklung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Personalbestand, in der beruflichen Arbeitssituation und bei den Entwicklungschancen in den Institutionen des öffentlichen Dienstes zum Ziel haben. Dadurch sollen die Ursachen für Defizite in der Gleichstellung männlicher und weiblicher Beschäftigter aufgedeckt und Prioritäten für Maßnahmen im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter bestimmt werden.
Eine standardisierte Datenerhebung auf Basis der vom Landesbesoldungsamt geführten Personaldaten wird die Voraussetzung für diese Berichterstattung sein. Daneben werden qualitative Untersuchungen und Erhebungen durchgeführt. Die Berichtsperiode wird auf fünf Jahre erweitert. Insgesamt soll die Gleichstellungsberichterstattung dabei künftig ohne Aufwand für die beteiligten Behörden erstellt werden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Beratungen im Sozialausschuss verweise ich auf die Landtagsdrucksache 3/2996.
Gestatten Sie mir abschließend als Vorsitzende des Sozialausschusses noch einige Worte. Ich denke, jeder, der aufmerksam unsere Tätigkeit im Sozialausschuss verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass wir den Bereich Gleichstellungspolitik zu einem Schwerpunkt gemacht haben. Die Beratungen, die wir zu dieser Thematik oder in diesem Bereich durchgeführt haben, wurden immer sehr konstruktiv durch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung, Frau Karla Staszak, und durch ihre Mitarbeiterinnen in der Staatskanzlei begleitet.
Hierfür möchte ich mich ausdrücklich als Ausschussvorsitzende bei Frau Staszak und bei ihren Mitarbeiterinnen bedanken.
Und ich hoffe, dass wir auch in der nächsten Legislatur diese bewährte Zusammenarbeit fortsetzen werden, vielleicht sogar noch ausbauen können, wenn es denn noch möglich ist, weil ich glaube, dass wir in dieser Legislaturperiode ein gutes Stück im Bereich Gleichstellung vorwärts gekommen sind. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es braucht niemand Angst zu haben, dass ich jetzt noch mal alles wiederhole,
was hier schon gesagt worden ist, nur nicht von mir. Ich möchte auf einen Punkt im Zusammenhang mit der Kon
zeption noch mal hinweisen. Dazu ist hier noch nichts gesagt worden, der liegt mir aber am Herzen.
Im Punkt 10.2 unter dem Stichwort „Frauenhandel“ geht es um eine Konzeption zum Aufbau einer Fachberatungsstelle für Frauen und Mädchen. Hierzu hat es verschiedene Beratungen gegeben. Ich möchte an alle appellieren, dass wir in der nächsten Legislatur zumindest das Thema – in welcher Form auch immer – in Angriff nehmen.
Gestatten Sie mir noch zwei weitere Bemerkungen im Zusammenhang mit dem Erziehungsgeld. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da gehen die Wogen immer hoch. Ich glaube auch, dieses Thema wird instrumentalisiert und missbraucht. Wir haben im Sozialausschuss – darauf habe ich schon mal hingewiesen – eine Anhörung gehabt, wo sämtliche Experten, unter anderem auch die Experten, die von der CDU geladen worden sind, eindeutig den Appell an uns gerichtet haben, das Erziehungsgeld nicht von der Länge, von der Zeitdauer auszudehnen, sondern im Gegenteil, die Mittel zu komprimieren, also höhere Beträge zu zahlen, und dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigten schnellstmöglich wieder in ihre Tätigkeit einsteigen können.
Ich sage Ihnen das ganz deutlich, ich bin besonders stolz auf das Programm „Qualifizierung im Erziehungsjahr“. Darüber wird zwar in der Öffentlichkeit nicht viel geredet, aber dieses Programm wird sehr gut angenommen und wir haben eine ungeheuer hohe Quote des Wiedereinstiegs in das Berufsleben.
Komischerweise, da es vor allen Dingen Frauen betrifft, wird das offensichtlich in den Medien auch nicht so wahrgenommen.
Wo wir landen, meine Damen und Herren, wenn Frauen lange Zeit ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen, wird ganz deutlich an Bayern. Ich weiß nicht, wem hier bekannt ist, dass der Anteil der Frauen, die in Frauenarmut landen, in Bayern sehr, sehr hoch ist
im Vergleich zu anderen Bundesländern, viel höher. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass diese Frauen sich nie eigene Anwartschaften erarbeitet haben. Und wie kann es sein, dass in so einem reichen Bundesland wie Bayern der Anteil von Frauen in Altersarmut so hoch ist? Das hängt nämlich mit den Rahmenbedingungen zusammen,
dass diese Frauen gar nicht beruflich tätig sein können. Da hilft bedauerlicherweise auch kein Familiengeld.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist hier mehrfach gesagt worden, ich möchte es aber auch von Seiten der SPD-Fraktion noch mal betonen: Zu unserem Bedauern tritt Karla Staszak in der neuen Legislaturperi
ode nicht mehr an. Mit besonderer Anerkennung danke ich ihr im Namen meiner Fraktion in diesem Rahmen für die wertvolle Arbeit in den vielen Jahren ihres politischen Wirkens. Ihre Tätigkeit war nicht nur für unsere Fraktion und die Landesregierung erfolgreich, sie war insbesondere segensreich für die Gleichstellung, vor allem für die Frauen in unserem Land. Wer sich so engagiert für Frauen einsetzt, wie die Parlamentarische Staatssekretärin und, ich betone auch hier, ihre Mitarbeiterinnen in der Staatskanzlei es getan haben, der beziehungsweise die benötigen eine innere Begeisterung und Leidenschaft.
Diese war bei ihrer Arbeit immer zu spüren. Sie hat es erreicht, nicht nur Pfähle, sondern Pfosten für die Gleichstellung in die Landespolitik zu schlagen, und die werden auch bleiben. Nicht immer wurde dies mit Begeisterung begleitet. Im Gegenteil, Frau Staszak und ihre Mitstreiterinnen mussten häufig viele Steine, teilweise sogar Berge aus dem Weg räumen. Doch mit ihrer Überzeugungsgabe und Beharrlichkeit hat sie dies erfolgreich gemeistert. Sie hat gemeinsam mit ihrem Team viel erreicht. So sind wir in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Gleichstellungspolitik sogar Vorreiter in der Bundesrepublik auf vielen Bereichen,
was zum Beispiel den Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt, die Interventionsstellen und die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes angeht.
Ich möchte noch einige weitere Pfosten benennen: Frau Staszak hat mit der jahrelangen Durchführung der Veranstaltung in den Frauenaktionswochen wesentlich zur Sensibilisierung beigetragen. Ich muss auch sagen, diese Frauenaktionswochen haben zunehmend Akzeptanz gefunden. Wichtig war aber auch das Programm zur Implementierung vom Gender-Mainstreaming, darauf hat Frau Staszak eben selbst hingewiesen. Immer wieder kämpfen musste sie insbesondere für die kontinuierliche Förderung von Frauenhäusern, Frauen- und Mädchenberatungsstellen.
Im Rahmen der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes wurden im Schulbereich zusätzliche Gleichstellungsbeauftragte auf den Ebenen der Schulämter und im Bildungsministerium installiert – das Thema haben wir heute auch gehabt – und es wurde die längst überfällige Änderung des Berichtsverfahrens zum Gleichstellungsbericht vorgenommen.
Wichtig war aber auch hier ihr Einsatz für die Fortführung des Existenzgründerinnendarlehensprogramms, nicht immer ein leichtes Unterfangen, wie wir wissen, aber ich denke, gerade in dem jetzigen Wirtschaftsminister hat sie einen aktiven Unterstützer gehabt
und nicht so, wie Herr Dr. Born behauptet hat, dass er das blockiert.
Von besonderem Interesse war die Erstellung der Wanderausstellung „Berufe haben kein Geschlecht“ durch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung für die landesweite Sensibilisierung aller an der Berufswahl und Berufsorientierung beteiligten Akteure, für die Erweiterung des Berufswahlspektrums und damit der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Berufsle
ben. Auf ihre Aktivitäten im Arbeitsmarktbereich wurde hier auch hingewiesen, das brauche ich nicht noch mal zu betonen.
Ich denke, dass sich diese Bilanz wirklich sehen lassen kann. Frau Staszak, wir schulden Ihnen auch Dank dafür, dass Sie diesem Amt einen so guten Ruf verschafft haben! Sie scheiden zwar aus unserer Mitte und aus diesen Räumen, doch bleiben Sie trotzdem bei uns. Wir werden Ihrer Erfahrung und Ihres Rates auch in Zukunft bedürfen, das gilt speziell auch für mich, und ich sage ganz deutlich: Wir setzen auch weiterhin auf Sie! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Nach dem Gesetz zur Einrichtung eines Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juni 2000 Paragraph 2 Absatz 2 erstattet der Integrationsförderrat der Landesregierung jedes Jahr einen Bericht über seine Tätigkeit. Das haben wir ganz bewusst so gewollt und wir wussten auch, Herr Glawe, dass nach einem Jahr vielleicht noch nicht ganz so viel zu berichten sein wird wie nach mehreren Jahren. Ich denke, das liegt in der Natur der Sache. Wichtig ist es doch, dass aus dem Bericht Schlussfolgerungen und Schwerpunkte für die weitere Arbeit der Landesregierung gezogen werden. Ich denke, das kann man nach einem Jahr schon machen.
Die Landesregierung hat zeitnah dem Parlament diesen Bericht zuzuleiten und über Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen des Integrationsförderrates zu unterrichten. Dies ist mit der vorliegenden Unterrichtung umfassend erfolgt. Mein Dank gilt deshalb zunächst den Mitgliedern des Integrationsförderrates und insbesondere deren Vorsitzender Frau Düsterhoft, durch deren Engagement es möglich wurde, diesen Bericht trotz des Zeitdrucks noch so rechtzeitig vorzulegen, damit wir ihn noch in dieser Legislaturperiode im Landtag beraten können,
denn es sind ja einige Abgeordnete, die sich dafür eingesetzt haben, in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr hier.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich alle in diesem Hohen Hause noch an die Diskussionen im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassungen zum Integrationsförderratsgesetz erinnern können. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich persönlich große Hoffnungen in dieses Gremium gesetzt habe und auch weiterhin setze, damit das Ziel der Regierungskoalition in Umsetzung des Landesverfassungsgebots, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen, erreicht werden kann. Im Rahmen der Beratungen im Sozialausschuss hatte meine Fraktion sich deshalb auch mit Nachdruck und mit Erfolg für Veränderungen, die die Arbeitsfähigkeit des Gremiums verbessern sollten, eingesetzt. Das betraf vor allem die Beschlussfähigkeit, hier vor allem das Quorum und die Einladungsmodalitäten für eine erneute Sitzung bei vorheriger Beschlussunfähigkeit. Ebenso haben wir abgesichert, dass auch Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Menschen mit Behinderung im Integrationsförderrat vertreten sind. Ich denke, das korrespondiert mit den beiden vorhergehenden Themen.
Unsere Vorstellungen gingen dahin – und das habe ich auch in allen Gesprächen mit Vereinen, Verbänden und
Menschen mit Behinderung sowie auch gegenüber den Vertretern einzelner Ministerien betont –, dass der Integrationsförderrat zum einen laufende Gesetzgebungsverfahren und derzeitiges Verwaltungshandeln mit begleitet, zum anderen aber auch bereits bestehende Regelungen unter die Lupe nehmen soll und Änderungsbedarf anzeigt. Aufgrund des Arbeitsanfalls kann Letzteres sicher erst nach einiger Zeit begonnen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Gremium von der Größe sich erst konstituieren, ich sage mal, zusammenraufen muss und die Partner erst zueinander finden müssen. Insofern sind Probleme, die sich vor allem auf den technischen Bereich und auf Verfahrensfragen bezogen, aus meiner Sicht ernst zu nehmen, aber nicht überzubewerten. Dort, wo es Probleme gab und diese an mich herangetragen worden sind, habe ich versucht, Hilfe bei der Lösung zu geben. Das trifft insbesondere auf die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Ministerien, den Integrationsförderrat sehr frühzeitig in Entscheidungen mit einzubeziehen, zu. Ich bin froh darüber, dass nach Informationen, die der Arbeitskreis Soziales unserer Fraktion in einem jüngst mit Frau Düsterhoft und Frau Wollersheim geführten Gespräch erhalten hat, mit Unterstützung der Staatskanzlei aber auch hierfür mittlerweile eine Lösung gefunden wurde. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Staatskanzlei für die konstruktive Herangehensweise bedanken. Dieses ist der richtige Weg, damit der Integrationsförderrat auch wirklich die ihm zugedachten Aufgaben erfüllen und letztlich zum Nutzen für uns alle seine Erfahrungen einbringen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Jahresbericht des Integrationsförderrates gibt einen Einblick in die Arbeit. Er zeigt, dass er trotz mancher technischer und bürokratischer Hürden und Schwierigkeiten seine Aufgabe, sich für die Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen, mit großen Engagement erfüllt hat. Das sieht man unter anderem an den vielfältigen Themen, mit denen sich der Integrationsförderrat in den letzten Monaten beschäftigt hat. Ich möchte sie nicht noch mal wiederholen, das hat Frau Dr. Bunge schon getan. Der vom Integrationsförderrat vorgelegte Bericht benennt zwar in dem Sinne keine durch die Landesregierung umzusetzenden Beschlüsse, jedoch übt er konstruktive Kritik.
Als positiv zu sehen ist auch die Reaktion der Landesregierung, die in ihrer Stellungnahme der Hoffnung Ausdruck gibt, dass sich der Integrationsförderrat zu einer festen Größe im politischen und gesellschaftlichen Leben des Landes entwickeln wird. Das war und ist Sinn und Zweck des Integrationsförderratsgesetzes. Ich freue mich darüber, dass der Integrationsförderrat von der Landesregierung als Partner akzeptiert wird, wenn es auch, wie ich bereits betont habe, anfängliche Probleme gab. Eine gute Zusammenarbeit ist nämlich Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit des Integrationsförderrates. So hoffe ich, dass es zukünftig Normalität wird, den Integrationsförderrat vor der Fertigstellung von Rechtsetzungsvorhaben zu kontaktieren. Jedes Ressort muss dabei intensiv an der Integration mitarbeiten.
Wie man auf der Internetseite des Integrationsförderrates nachlesen kann, sind ihm seit Jahresbeginn zum Beispiel der Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern, der Entwurf einer Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebs
kosten in der Kindertagesförderung und der Entwurf einer V erwaltungsvorschrift zum Landesschiedsstellengesetz zur Stellungnahme vorgelegt worden, zu denen er der Landesregierung Regelungsvorschläge zugeleitet hat und auch einige Veränderungen bewirken konnte. Das war nicht gerade wenig und für den Großteil der Gesetze, kann ich aus Erfahrung sagen, auch nicht einfach. Ich nenne hier als Beispiel auch die Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ich denke, insbesondere diejenigen, die im Sozialbereich und auch im Finanzbereich tätig sind, wissen, was das für ein umfangreiches Gesetzgebungsvorhaben war. Wir können also das Fazit ziehen, dass die Bildung eines Integrationsförderrates ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen ist, da dieses Gremium seine Erfahrungen einbringt, wo es kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Blick möchte ich nun noch etwas in die Zukunft richten. Im Bericht können wir nachlesen, dass der Integrationsförderrat als zentrales Thema für die Zukunft Regelungsinhalte für ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ansieht. Dabei können Sie sich, meine Damen und Herren vom Integrationsförderrat, meiner Unterstützung gewiss sein. Dieses Thema hat auch bei uns auf dem Landesparteitag schon eine besondere Rolle gespielt und nicht nur meine Stimme, denn die sozialpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten forderten die Bundesländer gemeinsam auf, Landesgleichstellungsgesetze zu erarbeiten. Dabei ist es sinnvoll, diese in Form und Inhalt aus einem Guss zu gestalten, damit in allen Ländern das Ziel verfolgt werden kann, gleiche Lebensverhältnisse zu gestalten. Es geht um Nachteilsausgleich, und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen, in den materiellen ebenso wie in den immateriellen, damit diese Menschen ihr Leben gleichberechtigt, eigenverantwortlich und selbs tbestimmt führen können.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, das Behindertengleichstellungsgesetz, ist zum 01.05. diesen Jahres in Kraft getreten. Als Folge dieses Gesetzes sind alle Bundesländer gefordert, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich Landesgleichstellungsgesetze zusammen mit den Betroffenen als Experten in eigener Sache zu entwerfen und natürlich zu beschließen. Da die Herstellung von einheitlichen gemeinsamen Lebensbedingungen Verfassungsauftrag ist, ist es für die Erstellung eines Landesgleichstellungsgesetzes sinnvoll, sich in Form und Inhalt an das Bundesgleichstellungsgesetz anzulehnen, so zum Beispiel bei den Begriffen wie „Behinderung“ und „Barrierefreiheit“.
Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern braucht sich dabei auch nicht zu verstecken. Wir stehen im bundesdeutschen Vergleich, was die Gesetzgebung angeht, vorne. Ich erinnere nur an die Novellierung der Landesbauordnung. Und auch was die Koordinierung der Erarbeitung eines Landesgleichstellungsgesetzes angeht, haben wir im Integrationsförderrat einen kompetenten Ansprechpartner. Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes läuft bereits. Ich bin gespannt, mit welchem Endergebnis, ein Zwischenergebnis haben wir ja schon.
Ich möchte einfach den Mitgliedern des Integrationsförderrates von dieser Stelle auch noch mal Mut machen weiterzuarbeiten, auch wenn es Hemmnisse oder vielleicht auch Rückschläge gibt und wenn man nicht so schnell vorwärts kommt, wie wir uns das alle denken. Ich denke, es ist nicht der richtige Weg, die Flinte ins Korn zu werfen, sondern nach vorne zu schauen und die Möglichkeiten, die wir mit dem Integrationsförderratsgesetz geschaffen haben, auch wirklich konstruktiv zu nutzen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist heute ein guter Tag insgesamt, dieses Sportfördergesetz zu verabschieden, wenn wir an die Ergebnisse, die unsere deutsche Mannschaft heute erbracht hat, denken.
Wir sind im Finale. Und das zeigt doch, dass wir aus meiner Sicht eine echte Chance haben, die Weltmeisterschaft zu gewinnen.
Ich denke, wir legen mit dem Sportfördergesetz eine wesentliche Grundlage, um auch kontinuierlich in unserem Bundesland den Sport weiter zu fördern.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf Landtagsdrucksache 3/2734 am 13.03. dieses Jahres beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat in seiner 83. Sitzung am 10. April 2002 den Gesetzentwurf beraten und beschlossen, zu dem Gesetzentwurf schriftliche Stellungnahmen von Sachverständigen einzuholen. Hierzu wurden der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, der Städte- und Gemeindetag MecklenburgVorpommern und der Landkreistag Mecklenburg-Vor
pommern angeschrieben. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Anhörung bleibt festzuhalten, dass der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern nur geringfügige Änderungsvorschläge, so zum Beispiel zum Paragraphen 7 des Gesetzentwurfes machte. Im Übrigen haben der Landessportbund und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt.
Ich denke, es wurden auch gute Vorarbeiten und Zuarbeiten im Vorfeld geleistet, so dass dieser Gesetzentwurf auch relativ komplikationslos die Ausschussberatungen passieren konnte. Der Sozialausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 die schriftlichen Stellungnahmen und den Gesetzentwurf abschließend beraten. Er hat ferner in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 die Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen und dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der mitberatenden Stellungnahmen mit gleichem Quorum zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich brauche in diesem Hohen Hause wohl niemandem die Bedeutung des Sports vor Augen zu führen. Es ist wohl bekannt, dass er wichtige soziale und pädagogische Funktionen erfüllt, Bewegungsmöglichkeiten fördert, zur Gesundheitserhaltung beiträgt sowie die Lebensqualität verbessert. Vergangenen Samstag war ich zur Eröffnung der Kinder- und Jugendsportspiele im Landkreis Ludwigslust. Dort wurde deutlich, wie engagiert junge Sportler und deren Betreuer sind. Gerade für junge Menschen stellt der Sport eine sinnvolle Freizeitgestaltung dar, trägt dazu bei, Persönlichkeit und Selbstwertgefühl zu entwickeln und Vorurteile gegenüber anderen abzubauen.
Das Sportfördergesetz setzt das in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern formulierte Ziel in neuer Verbindlichkeit um und stellt die Förderung von Sportangeboten sowie die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf eine parlamentarische Grundlage. Gestatten Sie mir als Ausschussvorsitzende auch anzumerken, dass ich mich insbesondere freue, dass mit dem Sportfördergesetz Sportanlagen zukünftig so geplant werden sollen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen zur sportlichen Betätigung genutzt werden können.
Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Schritt, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Darüber hinaus wird die Stellung der etwa 21.000 ehrenamtlichen Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter sowie ehrenamtlichen Sportfunktionäre gefestigt. Diese bilden eine unverzichtbare Grundlage für den Sport. Mit dem Sportfördergesetz soll dazu beigetragen werden, die Zusammenarbeit von Schulen, Internaten und Leistungszentren im Verbund zu unterstützen. Das ist besonders wichtig für die Förderung des Leistungssports.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wohl wichtigste Regelung ist die Finanzierungsregelung. Erstmals wird die Größenordnung öffentlicher Förderung gesetzlich festgeschrieben. Das wird von den Sportorganisationen sehr begrüßt, wie ich in den letzten Wochen feststellen konnte. Die Sportorganisationen des Landes sind in die
Lage versetzt, auf dieser Basis für die Zukunft verbindlich zu planen.
Hinsichtlich der Beratungsergebnisse im Ausschuss ist darauf zu verweisen, dass im Zusammenhang mit Paragraph 5 des Gesetzentwurfes die Trägerschaft von Sportgymnasien und im Zusammenhang mit Paragraph 10 des Gesetzentwurfes die Finanzierung der Sportförderung diskutiert wurde. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Landtagsdrucksache 3/2997.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass der Sozialausschuss während der dritten Wahlperiode das Thema Sport immer sehr sachlich, konstruktiv und fair behandelt hat und dass wir auch deshalb, glaube ich, ein gutes Stück im Sportbereich vorangekommen sind. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle als Vorsitzende des Ausschusses bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Sozialausschusses ganz herzlich bedanken. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen heute vorliegende Antrag beschäftigt sich mit einem für Mecklenburg-Vorpommern ungeheuer wichtigen Thema, nämlich dem des Bedarfs an Fachkräften im sozialen Bereich. Und ich glaube, wenigstens zu diesem Punkt besteht auch über die Fraktionen hinaus Einigkeit.
Aber er sollte sich eigentlich nicht, Herr Glawe, mit einem Sammelsurium von irgendwelchen angesproche
nen Problemen oder Fragen beschäftigen. Und gerade wenn Sie von einem Vergleich der Bundesländer ausgehen …
Bayern haben Sie angeführt im Zusammenhang mit der Pflege, Sie haben Bayern aber nicht angeführt im Zusammenhang mit Kindertagesstätten, denn da ist ein erhöhter Bedarf.
Und ich kann nicht absehen, dass das in Bayern irgendwie geleistet wird.
Allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialausschuss ist diese Problematik bekannt, das wurde hier auch gesagt, sei es aus den Gesprächen mit der Liga,
mit Ärzten oder auch mit ver.di.
Herr Koplin hat darauf hingewiesen, dass wir uns in dem Sozialbereich wiederholt mit den Fachleuten dazu auch sehr konstruktiv verständigt haben.
Durch den gesamten sozialen Bereich sowie den Gesundheitsbereich ziehen sich die Probleme der Überalterung der Fachkräfte und des fehlenden Nachwuchses.
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im sozialen Bereich liegt in großen Teilen bei weit über 50 Jahren und somit werden viele Fachkräfte bald in Rente gehen. Um keine Lücken entstehen zu lassen, muss aus diesem Grunde eine Analyse über die Alters- und Qualifikationsstruktur der Fachkräfte erfolgen. Und genau darauf zielt dieser Antrag.
Zudem benötigen wir eine Analyse, damit die zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchskräften auch an der richtigen Stelle ansetzen. Die soziale Infrastruktur muss an die aktuellen und zukünftigen Erfordernisse angepasst werden. Diese Vorhaben umfassen eine frühzeitige Beachtung des Bedarfs an Fachkräften in den sozialen Diensten und den Gesundheitsberufen sowie auch die Unterstützung der Arbeitgeber. Diese Unterstützung könnte zum Beispiel durch eine konzertierte Aktion der Arbeitgeber und der Gewerkschaften für die sozialen und Gesundheitsberufe erfolgen.
Weiterhin könnte ich mir auch eine Aktion der Landesregierung vorstellen, in der die betroffenen Berufe in noch attraktiverer Art und Weise den jungen Menschen nahe gebracht werden, denn auch das ist manchmal ein Problem.
Doch zunächst ist es notwendig, die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Bezüglich des so genannten Ärztemangels
konnte man in den letzten Tagen vieles lesen. Auch in der Drucksache 3/2670 kann man erfahren, dass nach Mitteilung der Ärztekammer derzeit in den Akutkrankenhäusern 198 Assistenz- und Facharztstellen nicht besetzbar sind. Als ein Grund für diese Entwicklung wird die unterschiedliche Gehaltssituation Ost/West benannt. In der gleichen Drucksache kann man auch nachlesen, dass bei der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden.
Auch in einem Obleutegespräch des Sozialausschusses vor kurzem mit dem Verband der niedergelassenen Ärzte wurde uns diese Problematik nahe gelegt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass circa 47 Prozent der Ärzte in den Facharztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern über 50 Jahre alt sind. Zudem sind Nachfolger für die Praxen kaum zu finden. 204 Praxen seien jetzt schon nicht besetzt. Sie legten uns aber auch ein Konzept vor, wie die Probleme zu lösen seien. Diese Ideen sind teilweise auch unter der so genannten Rostocker Erklärung wiederzufinden, die der Ostdeutsche Kassenärztetag verabschiedet hat. Zudem benannten sie uns ein Maßnahmepaket, das neben der Zulage für Landärzte unter anderem Kredite zur Existenzgründung enthielt. Ich denke, hier wurden konstruktive Vorschläge gemacht, die es zu überdenken gilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der wachsende Gesundheitsmarkt bietet für unser Land große Chancen für Beschäftigung und entfaltet auf dem Arbeitsmarkt positive Wirkungen. Die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern im rehabilitativen und im Akutbereich gehören zu den modernsten in ganz Deutschland. Dieser bedeutende Wirtschafts- und Versorgungsbereich muss deshalb auch positiv weiterentwickelt werden. Daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.
Ein weiterer Bereich, der uns große Sorgen bereitet, ist der der Pflege, aber nicht, Herr Albrecht, wie Sie – ich glaube, in der letzten Landtagssitzung – uns weismachen wollten, im Zusammenhang mit den Investitionen,
sondern aus den Gründen, mit denen wir uns jetzt beschäftigen.
Pflegeeinrichtungen, sowohl ambulante wie auch Pflegeheime, suchen in Mecklenburg-Vorpommern händeringend nach qualifzierten Kräften.
Herr Glawe, wenn Sie sich richtig entsinnen,
hat Herr Albrecht von einem akuten Pflegenotstand gesprochen oder den heraufbeschworen. Ich glaube, Sie können sich an diese Landtagssitzung noch erinnern. Ich erinnere mich jedenfalls mit Grausen daran.
Damit tritt die Situation ein, dass Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt
nicht mehr besetzt werden können …
Sind Sie fertig, Herr Glawe?
Gut.
Damit tritt die Situation ein, dass Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr besetzt werden können, obwohl genug Arbeit vorhanden ist. Verschärft wird der Fachkräftemangel dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht die Einführung des Altenpflegegesetzes gestoppt hat. Und, Frau Ministerin Bunge hat darauf hingewiesen, hieran hat Herr Stoiber einen sehr großen Anteil.
Meine Damen und Herren, die soziale Infrastruktur muss weiterhin an die charakteristischen Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden, um Notlagen im Alter zu vermeiden. Insbesondere im Dienstleistungsbereich Pflege sollte ein besonderes Augenmerk auf die Nachwuchsprobleme gelegt werden. Der steigende Pflegebedarf der hochbetagten Menschen steht dem sinkenden Pflegepotential gegenüber. Dieses könnte, wenn dem nicht begegnet wird, zur Folge haben, dass die Versorgung und Pflege älterer Generationen in zunehmendem Maße von sozialen Dienstleistungsunternehmen übernommen werden müsste.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte mir nach der Bedarfsermittlung eine Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative vorstellen, um am Bedarf orientiert Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das Sozialministerium hat mitgeteilt, es würde nach Analyse der bestehenden Situation zu einer Gesprächsrunde unter Einbeziehung der Träger von Einrichtungen, der Pflegekassen, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Arbeitsverwaltung einladen, um gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dies kann ich nur befürworten.
Uns allen steht eine wichtige Aufgabe bevor, nämlich Bedingungen zu schaffen, dass der Bedarf an Fachkräften in den Betreuungsberufen sowie in den Gesundheitsberufen gedeckt werden kann. Hinzu kommen die gesamten Beratungsaufgaben. Herr Koplin hat die Vielfältigkeit schon benannt.
Die Landesregierung ist seit langem bemüht, mit konkreten Maßnahmen der Entwicklung entgegenzuwirken. So wird zum Beispiel die Ausbildungsbereitschaft der Krankenhäuser nach Paragraph 30 des Landeskrankenhausgesetzes unterstützt. In der Altenpflege wurden zusätzliche Ausbildungsplätze über das Bund-LänderSonderprogramm „Ausbildungsprogramm Ost 2001“ gefördert. Lösungsansätze werden durch die Landesregierung zum Beispiel in den folgenden Bereichen gesehen:
im Bereich der Arbeitsmarktpolitik (Erhöhung der Anzahl der Umschulungen, verstärkte Förderung berufsbegleitender Weiterbildungen)
im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (mehr Erstausbildung unter Ausnutzung des Bund-Länder-Sonderprogramms bis zum Jahr 2005/ 2006)
bei den Trägern von Einrichtungen durch Schaffung von berufsmotivierenden Arbeitsbedingungen
oder auch im Bereich des Sozialministeriums und der Pflegekassen
Noch ein Wort zu Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU.
Bisher ist Ihnen zur Lösung meines Erachtens nicht viel eingefallen.
Wenn ich da nur an Ihren so genannten Antrag zur Demographie – ich muss darauf heute auch noch mal zurückkommen, Herr Schlotmann hat es ja gestern auch gemacht – im Sozialausschuss erinnern darf. Ich zitiere, und zwar eine andere Stelle als gestern Herr Schlotmann: „Die sich durch die Abwanderung negativ verändernde Sozialstruktur darf nicht mit einem Wegbrechen von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur einhergehen. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Dienstleistungen sowie eine flächendeckende medizinische Versorgung müssen trotz sinkender Siedlungsdichte auch in Zukunft gewährleistet werden.“ Wo bleiben denn da Ihre Lösungsvorschläge, meine Damen und Herren von der CDU?
Das war, wie auch in dem anderen Bereich, den Herr Schlotmann gestern zitiert hat, einfach mickrig. Wenigstens eine Maßnahme hätte Ihnen ja einfallen können, aber nein, Sie haben keine Lösungen, sondern eigentlich nur destruktive Kritik,
und Sie haben das als Sammelsurium vorhin hier auch aufgezählt.
Doch wir müssen an der Lösung des Problems arbeiten. Und wenn Herr Glawe vorhin festgestellt hat, dass dieses Problem ja wirklich aktuell ist, dann frage ich mich: Warum ist dann von Seiten der CDU kein entsprechender Antrag schon mal gekommen? Aber ich denke, wir ziehen alle an einem Strick, und zwar vorwärts gewandt. Wenn ich mir dann aber den Änderungsantrag der CDU-Fraktion angucke,
dieser Änderungsantrag ist nicht vorwärts gewandt, sondern der ist rückwärts gewandt,
der ist erst mal etwas durcheinander von der Systematik.
Aber das wäre aus meiner Sicht nicht das Hauptproblem.
Aber in zwei Punkten, in Punkt 2 und in Punkt 4, ist er eindeutig rückwärts gewandt. In Punkt 4 heißt es zum Beispiel: „… darzulegen, worin sie die Gründe für die gegenwärtige Situation sieht und in welchen Bereichen sie rückblickend die Situation unterschätzt hat.“ Mit „sie“ ist die Landesregierung gemeint.
Meine Damen und Herren, rückblickend hilft uns nicht weiter, sondern eine konkrete Analyse und Schlussfolgerungen.
Und das beinhaltet unser Antrag, und deshalb empfehle ich, den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abzulehnen
und unverändert unseren Antrag anzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Beyer, hier wurde sehr viel mit absoluten Zahlen operiert bezüglich der Abwanderung. Ist Ihnen die Aussage von Herrn Dr. Weiß, die er im Rahmen des Expertengesprächs im Sozialausschuss getätigt hat, bekannt?
Ich zitiere jetzt mal: „Dr. Wolfgang Weiß gibt zu bedenken, dass, wie sich gezeigt habe, die Migration in einem bestimmten Alter stattfinde.“
„Mitte der 90er Jahre sei diese Altersgruppe klein gewesen,“
„sodass auch weniger abgewandert seien.“
„Heute seien die stärker besetzten Jahrgänge in das Alter aufgerückt, in dem verstärkt abgewandert wird. Daher sei dies nichts Besonderes. Es sei verständlich, dass die Zahl der Abwanderung größer werde. Dies müsse man“ –
ich habe eine Frage gestellt –
„zur migrationpotenten Bevölkerung und zu den jeweiligen Altersgruppen ins Verhältnis setzen.“ Ist Ihnen diese Aussage bekannt?
Frau Abgeordnete Beyer, ist Ihnen diese Aussage bekannt und wie werten Sie das insgesamt zu den Aussagen, die von Seiten der CDUFraktion hier permanent getroffen werden, dass seit Mitte der 90er Jahre die Abwanderung exponentiell zugenommen hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Dr. Jäger, diese Rede war schlichtweg peinlich. Sie wussten überhaupt nicht, wovon Sie reden.
Sie hatten versprochen, bis 1995 entsprechende Angleichungen vorzunehmen,
Sie haben das Wort gebrochen. Und Sie haben damit das Vertrauen in Politik in erheblichem Maße beschädigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach wie vor steht die Angleichung der „Ostrenten“ an die „Westrenten“ aus. Dies allerdings auch nicht ohne Grund. Aufgrund der Abhängigkeit der allgemeinen Rentenwerte von der Lohn- und Gehaltsentwicklung, wonach die Renten den Löhnen folgen, kann eine Anhebung der Renten auch nur in dem Maße geschehen, wie sich die Lohn- und Gehaltsentwicklung angleicht. Deshalb setzt unser Antrag natürlich die Lohnangleichung an das Westniveau mit voraus. Wir alle wissen, dass diese Angleichung einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung bedarf und nicht leicht sein wird, aber sie ist notwendig. Sie ist notwendig, um die Abwanderung junger Menschen zu verhindern, um Mecklenburg-Vorpommern attraktiver für Fachkräfte aus anderen Bundesländern und dem Ausland werden zu lassen, und somit Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können, sei dies im Sozial- oder im Gesundheitsbereich.
Einiges haben wir in dieser Legislaturperiode im Bereich der Renten schon erreicht. Mit dem 2. AAÜG-Änderungsgesetz haben wir Lücken und Ungerechtigkeiten, die bei der Überleitung zahlreicher Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die gesamtdeutsche Rentenversicherung unter Verantwortung der Regierung Kohl entstanden waren, korrigiert.
Damit wurden auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Reichsbahner und Mitarbeiter der Post haben nun endlich ihre Rentenlücken geschlossen. Für die Opfer politischer Verfolgung wurde durch die Änderung im Beruflichen Rehabilitationsgesetz eine Lösung erreicht, die mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbar ist. Auch Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld oder Invalidenrente sollen bald mehr Geld erhalten. Darauf bin ich gestern schon eingegangen.
Die Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West vollzieht sich wesentlich langsamer, meine Damen und Herren, als im Einigungsvertrag dokumentiert. Insbesondere die ältere Generation ist davon betroffen und sollte noch erleben dürfen, dass die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen ein erklärtes Ziel von uns allen ist. Die Rentenangleichung ist notwendig aus Respekt gegenüber den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern. Sie ist auch notwendig, um der Verschlechterung der Lebenslage von circa 900.000 Frauen mit Auffüllbeträgen entgegenzuwirken.
Mit dieser Problematik befasste sich auch das 2. Altenparlament Mecklenburg-Vorpommern und verabschiedete eine Entschließung zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West. Diese Entschließung wurde von uns mitgetragen, denn die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West ist unseres Erachtens eine sehr berechtigte Forderung der Delegierten des 2. Altenparlaments Mecklenburg-Vorpommern und soll durch diesen Antrag vom Landtag unterstützt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rentenwert ist der Betrag, der einer Rente für ein Jahr mit einer durchschnittlichen Beitragszahlung entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jeweils am 1. Juli eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst. Im Osten steigen die Renten um 2,11 Prozent, im Westen um 1,91 Prozent. Der Zahlbetrag der Renten im Westen steigt dabei mehr als der im Osten. Die Ursache liegt darin, dass der aktuelle Rentenwert je Entgeltpunkt im Osten 42,26, im Westen 48,59 DM beträgt. 1,91 Prozent von 48,59 DM entspricht 0,92 DM, 2,11 Prozent von 42,26 DM jedoch nur 0,89 DM. Daraus folgt, dass im Osten ein geringer steigender Zahlbetrag erwartet wird. Damit ergibt sich eine wachsende Abweichung zwischen den Zahlbeträgen Ost und West. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt ab 1. Juli 2001 43,15 DM, der Rentenwert West 49,51 DM. Dadurch werden die Rentnerinnen und Rentner immer weiter benachteiligt. Nach der Rentenerhöhung 2001 beträgt die Eckrente West nach 45 Beitragsjahren circa 2.297 DM brutto, die Eckrente Ost dagegen circa 1.941 DM brutto. Für Juli 2002 hat das Kabinett eine Rentenerhöhung um 2,89 Prozent in den neuen Bundesländern beschlossen. Mit der Rentenanpassung 2002 nähern sich die Renten in Ost und West somit weiter an, meine Damen und Herren. Das Verhältnis der durchschnittlich verfügbaren Standardrente in den neuen Ländern zur vergleichbaren Rente in den alten Ländern wird ab 01.02.2002 87,8 Prozent betragen. Zurzeit liegt sie bei circa 87,2 Prozent. Die Standardrente steigt im Ergebnis der Rentenanpassung zum 1. Juli 2002 im Westen von derzeit rund 1.139 Euro auf rund 1.164 Euro und im Osten von derzeit rund 993 Euro auf rund 1.022 Euro. Die Rentenanpassungsverordnung 2002 bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die noch immer bestehenden Unterschiede zwischen Ost und West im Bereich der Löhne, Gehälter und Renten werden als soziale Ungerechtigkeit empfunden. Zudem fördert diese Situation die negative Wanderungsbewegung für die ostdeutschen Bundesländer, der entgegengesteuert werden muss. Um in naher Zukunft die Angleichung der Löhne und Gehälter sowie der Renten an das Westniveau zu gewährleisten, wird aus diesem Grunde ein Stufenplan der Angleichung benötigt. Dies bezieht sich zwar auf den
öffentlichen Dienst, jedoch muss auch an alle Tarifpartner appelliert werden, ebenfalls Stufenpläne zur Angleichung des Ostniveaus an das Westniveau zu vereinbaren.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auf dem Parteitag der SPD in Magdeburg wurde von uns folgender Beschluss gefasst, den ich voll und ganz unterstütze: „Die Angleichung der aktuellen Rentenwerte Ost an West wird nach einem Stufenplan noch in diesem Jahrzehnt erfolgen. Dazu muss bei der jährlichen Rentenanpassung bis zur 100%igen Angleichung der Standardrenten die Rente in den neuen Bundesländern um mindestens 2 Prozentpunkte mehr erhöht werden als in den alten Bundesländern.“ Ich denke, nach zwölf Jahren wird es auch Zeit.
Und nun noch einige Worte zu Ihrem ach so konkreten Antrag, meine Damen und Herren von der CDU. Sie fordern zur nächsten Landtagssitzung einen Bericht der Landesregierung, wie und in welchem Zeitrahmen aus ihrer Sicht die Angleichung der allgemeinen Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern an die allgemeinen Lebensverhältnisse in den alten Bundesländern erfolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das erinnert sehr stark an die Schlagworte zu blühenden Landschaften,
mit denen Sie den Eindruck erweckt haben, dass diese ganzen Sachen ganz unkompliziert erfolgen.
Sie wissen ganz genau, meine Damen und Herren,
dass mehrere Probleme bestehen und Maßnahmen ergriffen werden müssen, dass unter anderem wir dafür auch die Solidarität der alten Bundesländer benötigen. Und ich möchte in dem Zusammenhang nur mal an Herrn Koch, an Herrn Stoiber, an Herrn Teufel erinnern,
die beim Bundesverfassungsgericht den Risikostrukturausgleich beklagen. Und wenn sie damit durchkommen – Sie können darüber lachen, für die Bevölkerung hier ist das traurig –,
weil wir Krankenkassenbeiträge von über 20 Prozent bekommen werden,
weil die Leistungen gekürzt werden müssen, und davon sind dann gerade und in großem Stile die Rentnerinnen und Rentner betroffen.
Das wissen Sie ganz genau, da brauchen Sie hier nicht zu lachen.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie konkret Sie arbeiten, wird doch deutlich, wenn man sich mal anguckt, welche Maßnahmen oder Thesen Sie uns im Sozialausschuss zum Bevölkerungsrückgang vorgestellt haben. Unter Punkt 3 haben Sie uns als Thesen angeboten, um den Bevölkerungsrückgang zu reduzieren: „Die Landespolitik kann dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken durch Schaffung von Anreizen,“ – nein, wie konkret – „Prioritäten der finanziellen Förderung,“ – da weiß auch jeder, was damit gemeint ist –
„Anpassung gesetzlicher und untergesetzlicher Bestimmungen an sich verändernde Bedürfnisse.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hauen Schlagworte heraus,
Sie versuchen Stimmung zu machen und glauben, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern fallen darauf noch mal herein. Da irren Sie sich.
Dieser Antrag ist eine klare Aufgabe an die Landesregierung, sich für die Anpassung der Renten in Ost und West einzusetzen, und dieser Antrag ist von Seiten der Regierungskoalition gekommen. Das scheint Ihnen nicht zu passen. Ihren Änderungsantrag lehnen wir ab.
Frau Müller, Herr Rehberg hat sich hier zur Anpassung der Rente an die Inflationsrate geäußert. Ist Ihnen bekannt, dass unter der Regierung Kohl acht Jahre lang eine Rentenanpassung
unterhalb der Inflationsrate erfolgt ist? Und ist Ihnen bekannt, dass unter der Regierung Kohl eingeführt worden ist die Rentenanpassung nach Netto- statt nach Bruttolöhnen?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Bund gewährt gemäß Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz seit 1995 zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität der ambulanten, teil- und vollstationären Versorgung der Bevölkerung und zur Anpassung an das Versorgungsniveau der alten Länder zeitlich befristet Finanzhilfen in Höhe von jährlich 800 Millionen DM, insgesamt also 6,4 Milliarden DM. Nach dem Jahresbericht 2000 der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit konnten von 1995 bis 1999
378 Einrichtungen in Betrieb genommen werden. Hierfür wurden den neuen Ländern bisher über 3,1 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Die Länder stellen sicher, dass wenigstens 20 Prozent der öffentlichen Investitionsmittel aus Mitteln des Landes beziehungsweise der Gemeinden aufgebracht werden.
Die Investitionsprogramme der Länder enthielten nach
dem Bericht mit Stand 1. Januar 2000 insgesamt 827 Einzelprojekte mit einem Volumen von rund 7,2 Milliarden DM. Davon wurden rund 5,2 Milliarden DM als Finanzhilfen des Bundes eingeplant. Frau Ministerin Bunge hat heruntergebrochen auch schon dargestellt, was das für unser Bundesland bedeutet. Und ich denke, daran wird auch die gewaltige Leistung deutlich, die in diesem Bereich in den letzten Jahren vollbracht wurde. Darüber hinaus wurden im Rahmen des „Modellprogramms zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“ seit 1991 für 73 Projekte Mittel in Höhe von rund 135 Millionen DM für ambulante Einrichtungen, Tages- und Kurzzeitpflege sowie stationäre Pflegeeinrichtungen ausgegeben.
Wir sollten also nicht vergessen, wenn wir heute über das Thema debattieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir große Fortschritte gerade im Bereich der Pflegeeinrichtungen vorzuweisen haben. Ich habe zu DDR-Zeiten einige Zeit in einem Heim für Schwerstbehinderte gearbeitet. Und wenn wir das vergleichen,
wie das Heim ausgesehen hat und in welchen Einrichtungen die Betroffenen jetzt leben, dann können wir mit Fug und Recht sagen, dass sich in den letzten zwölf Jah
ren hier Gewaltiges vollzogen hat, auch im Interesse der Betroffenen.
Nach dem Landesseniorenprogramm wurde in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren von 1991 bis 2000 durch umfangreiche Neubauten und grundlegende Sanierungen die Infrastruktur erheblich verbessert, so dass heute etwa 8.000 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen und 300 Plätze in Tagespflegeeinrichtungen mit finanzieller Förderung des Bundes,
des Landes und der Kommunen hinsichtlich ihrer räumlichen Ausgestaltung...
Herr Albrecht, ich rede immer noch das, was ich reden möchte, und nicht das, was Ihnen einfällt.
… und Ausstattung dem heutigen Stand der pflegerischen Versorgung entsprechen und für die Zukunft gerüstet sind.
In den nächsten Jahren, so heißt es im Landesseniorenprogramm, bis zum Abschluss des Investitionsprogramms, nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz etwa im Jahr 2004, werden noch circa 2.000 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen und voraussichtlich etwa 100 Plätze in Tagespflegeeinrichtungen durch Neubau oder durch grundlegende Sanierung mit einer Förderung im Rahmen des Artikels 52 Pflegeversicherungsgesetz den heutigen Anforderungen entsprechend angepasst werden. Damit wird dieses Investitionsprogramm mit einem Ergebnis, das sich sehen lassen kann, zum Abschluss kommen.
Ich war letzte Woche zu einer Rundreise durch DRKEinrichtungen im Landkreis Ludwigslust
mit der DRK-Präsidentin des Landesverbandes des DRK Frau Kollegin Bärbel Nehring-Kleedehn und ich kann nur sagen, man konnte stolz sein, was dort wirklich vorgezeigt werden konnte und wie auch das Pflegepersonal, Herr Albrecht, sich dort im Interesse der Bewohner engagiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Problem, das besteht und auch schon angesprochen wurde, ist die Fortschreibung der Landespflegeplanung. Und wir haben es wiederholt gesagt, hier fehlen eben noch einige Kreise, unter anderem auch der Landkreis Uecker-Randow, Herr Glawe. Vielleicht sollte man da mal mit dem CDU-Landrat sprechen, dass sie ein bisschen schneller in die Puschen kommen.
Aber die Fortschreibung der Landespflegeplanung soll nach dem Willen der Sozialministerin Anfang Mai abgeschlossen werden, unabhängig davon...
Darf ich weiterreden, Herr Glawe?
Die Landespflegeplanung soll also Anfang Mai abgeschlossen werden.
Die Landespflegeplanung wird Anfang Mai abgeschlossen, unabhängig davon, ob die Kreise fertig sind oder nicht. Aus heutiger Sicht soll also am 6. Mai des Jahres das Benehmen mit dem Landespflegeausschuss herbeigeführt werden. Nach den vorliegenden Daten resultiert daraus ein zu finanzierender Platzbedarf für 68 Investitionsmaßnahmen mit 2.563 Plätzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ursprünglich sollte das Programm 2002 auslaufen. Da der Bund die Bereitstellung der Bundesmittel im Investitionsprogramm nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz auf die Zeit bis zum Jahr 2004 gestreckt hat, wird auch das Land die Bereitstellung der Landesmittel auf diesen Zeitraum strecken. Was wir natürlich brauchen, ist eine Finanzierungsregelung für danach. Und einmal ganz nebenbei bemerkt, Herr Glawe, vielleicht ist es Ihnen entgangen, dass wir uns eigentlich mit dem Thema auch schon mal beschäftigt hatten.
Ich hatte das mehrfach während der Haushaltsberatungen angesprochen.
Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass bei Ihnen was Substantielles daraus hervorgegangen ist.
Wir können sicherlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschließen,
welche Art der Finanzierung dann durchgeführt werden sollte,
denn ich bin der Auffassung, dass dies in die Entscheidung und Verantwortung des nächsten Haushaltsgesetzgebers gelegt werden muss, denn es betrifft den Haushalt 2004 und 2005.
Und wenn ich noch daran denke, dass Sie schon Probleme mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 hatten, und dann stellen Sie sich hin und sagen, machen Sie mal was fertig für 2004/2005.
Was ist denn das für eine Doppelzüngigkeit? Das erklären Sie mir mal!
Gerade so, wie es Ihnen passt. Einmal passt Ihnen 2002/2003 nicht und plötzlich soll es noch zwei Jahre länger gehen. Also!
Somit sollte zu Beginn der nächsten Legislatur dieses Thema sofort auf die Tagesordnung gesetzt werden,
damit den Abgeordneten ausreichend Zeit verbleibt, sich intensiv mit der Problematik auseinander zu setzen und sich auch über das weitere Vorgehen zu verständigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns allen ist natürlich klar, dass wir zukünftig mehr Pflegebetten benötigen werden, und dies nicht erst seit der Diskussion zur demographischen Entwicklung im Landtag. Wir haben einen Nachholbedarf für vorhandene Einrichtungen, die aufgrund der Heimmindestbauverordnung zukünftig nicht mehr belegt werden können. Ich gehe ja davon aus, dass das Sozialministerium auch ohne abgeschlossene Landespflegeplanung den zukünftigen Bedarf einschätzen kann. Wir haben schon einen höheren Bedarf aufgrund der jetzt vorliegenden Zahlen aus Landkreisen und kreisfreien Städten.
Auch die aktuellen Unterbringungsfälle weisen auf einen höheren Bedarf hin. Insbesondere wenn wir positive Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung ziehen wollen, dann müssen wir uns auf die Seniorinnen und Senioren aus unserem Bundesland, aber auch aus anderen Bundesländern und insbesondere auf den Bedarf an Pflegeplätzen einstellen.
Dies, meine Damen und Herren, wird in Zukunft einen Schwerpunkt im Bereich der Gesundheits- und Seniorenpolitik für Mecklenburg-Vorpommern darstellen und wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – da können Sie sicher sein –
werden uns dafür mit aller Kraft einsetzen. Ich nehme gerne das Angebot von Frau Ministerin Bunge an, dass wir uns im Rahmen der Selbstbefassung mit der Problematik spätestens im Juni, denke ich, im Sozialausschuss noch mal beschäftigen. Ich denke, das ist eine Art und Weise, Herr Born, was Sie ja vorhin ein bisschen in Abrede gestellt haben, was sich bei uns im Ausschuss sehr gut bewährt hat, denn wir arbeiten sehr konstruktiv im Sozialausschuss zusammen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte von dieser Stelle eigentlich nur noch mal das Signal aussenden, dass hier keine Verschlechterung in der Situation der Pflege auftreten wird.
Im Gegenteil, die Landesregierung hat alle Anstrengungen unternommen, um die Situation zu verbessern. Ich habe vorhin darauf hingewiesen.
Und, Herr Albrecht, sie wird es auch weiterhin tun. Das hat Frau Ministerin Bunge gesagt.
Und, Herr Albrecht, bevor Sie über solche Themen reden, also das soll jetzt wirklich nicht arrogant wirken, aber bitte machen Sie sich da in der Sache kundig. Sprechen Sie erst mit Herrn Glawe!
Wenn Sie selbst örtliche und überörtliche Sozialhilfe durcheinander würfeln
und wenn durch diese Unkenntnis der konkreten Situation – Sie haben Frau Nehring-Kleedehn bei sich in der Fraktion sitzen, warum sprechen Sie nicht mal mit ihr? –,
wenn durch solche Unkenntnis eine Botschaft hier aus dem Landtag herausgeht, die heißt, es wird in Zukunft eine Verschlechterung geben, dann ist das eine falsche Botschaft,
denn wir haben gerade in dem Bereich so viel geleistet,
wie wir in anderen Bereichen noch vor uns haben. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Unterrichtung der Landesregierung „Landesseniorenprogramm ,Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern‘“ basiert auf einem Antrag der PDS und SPD vom 1. September 1999, der die Landesregierung aufforderte, den Landesaltenplan „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 2/4073, fortzuschreiben und konkrete Schlussfolgerungen für die zukünftige Seniorenpolitik abzuleiten. Insbesondere soll dabei die offene Altenarbeit berücksichtigt werden. Diese Fortschreibung liegt uns nun vor.
Ziel des vorgelegten Programms soll sein, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes, aktives und würdiges Älterwerden in unserem Bundesland zu verbessern. Angesichts der wachsenden älteren Bevölkerung ist dies meines Erachtens ein sehr dringliches Anliegen. Bald wird jede Person in Deutschland zu den über 60-Jährigen gehören, Tendenz steigend. Die Menschen werden künftig nicht nur länger leben, sondern immer mehr Lebenszeit gesund verbringen. 80 Prozent der Älteren erfreuen sich guter Gesundheit. Sie leben unabhängig von Hilfe und Pflege, sind aktiv und engagieren sich in ihrem familiären Umfeld, in der Nachbarschaft, in den Kommunen und Vereinen. Von zentraler Bedeutung für ältere Menschen sind Selbständigkeit, Lebenszufriedenheit, soziale Integration und materielle Sicherheit.
Schaut man in die Unterrichtung, zeigt das Selbstbild älterer Bürger eine überwiegend positive Lebensbilanz. Für 18 Prozent der Befragten im Alter ab 60 Jahren haben sich ihre Vorstellungen vom Alter voll und für 68 Prozent teilweise erfüllt. Nur für 6 Prozent sind ihre lebenslangen Vorstellungen nicht in Erfüllung gegangen. 87 Prozent der Befragten gaben an, dem Leben insgesamt positiv
gegenüberzustehen. Ich finde, das ist ein sehr positives Ergebnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uneingeschränkt kann ich die Aussage unterstützen, ich zitiere aus der Einleitung: „Die Politik für und mit Seniorinnen und Senioren muss sich auf diesen Prozess einstellen und die gesellschaftlichen Bedingungen so gestalten, dass sich die Menschen auch im Alter wohlfühlen. Grundvoraussetzung dafür ist eine gesellschaftliche Neuorientierung, die alle Lebensalter umfasst.“ Dies wird nach meinem Dafürhalten eines der schwierigsten Vorhaben dieses Jahrzehnts werden. Insbesondere ist es dafür notwendig, und die Unterrichtung geht auch darauf ein, zu beachten, dass Seniorinnen und Senioren keine homogene Gruppe sind, sondern sich erheblich unterscheiden. Das Landesseniorenprogramm verfolgt deshalb das Ziel, diese unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten zu verdeutlichen und einer breiten Öffentlichkeit Anstoß zu geben, neue Formen der Seniorenpolitik zu gestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Landesseniorenprogramm soll die Seniorinnen und Senioren nach Beendigung ihres Arbeitslebens bei der weiteren Integration in das gesellschaftliche Leben unterstützen. Ein Beispiel aus der Unterrichtung dazu ist, dass die Landesregierung mittelfristig Strategien zur stärkeren Mobilisierung von älteren Arbeitnehmern entwickeln wird, um einerseits dem Abwandern junger Fachkräfte und dem damit verbundenen Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess mit Angeboten im Bereich des ehrenamtlichen Engagements zu verbinden.
Bezüglich der Interessenvertretung für Seniorinnen und Senioren möchte ich hier die gute Arbeit des Landesseniorenbeirates über die Jahre hinweg sowie auch die engagierte Tätigkeit des Altenparlaments erwähnen. Ich bin sicher, dass alle Fraktionen dieses Hohen Hauses mit der Landesregierung hier einer Meinung sind, dass wir auch zukünftig weiterhin konstruktiv mit diesen Repräsentanten zusammenarbeiten werden, um alle erdenklichen Wege und Möglichkeiten für zukunftsweisende Lösungen unserer Gesellschaftsentwicklung zu erschließen. Und ich danke ausdrücklich den Mitgliedern des Landesseniorenbeirates und auch der kommunalen Seniorenbeiräte für ihre engagierte Tätigkeit.
Ein für mich als sozialpolitische Sprecherin sehr wichtiger Bereich ist der der Alterssicherung. Wir werden uns morgen mit diesem Thema noch ausführlicher beschäftigen, doch kurz einige Worte dazu. Im Bereich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes haben wir einige Verbesserungen erreicht, zum Beispiel bei der rentenrechtlichen Bewertung von Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und bei der Deutschen Post. Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld oder Invalidenrente in der ehemaligen DDR werden auch bald bessere Bedingungen haben.
Bei der Rentenberechnung sollen künftig auch die beitragsfreien Zeiten rentensteigernd anerkannt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist als übergreifende Frak
tionsinitiative im Deutschen Bundestag eingebracht worden. In der letzten Woche haben die Fachausschüsse des Bundestages dem Entwurf zugestimmt, so dass dem Beschluss der vorgesehenen Verbesserungen durch den Bundestag eigentlich nichts mehr im Wege stehen könnte. Vorgesehen ist hierfür der morgige 25. April.