Heiko Kasseckert
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Last Statements
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner in dieser Runde finde ich kaum noch neue Argumente, aber Sie sehen, dass wir zumindest einer Meinung sind.
Ja, ich mache auch schnell. – Das will ich auch an die Beschäftigten richten. Natürlich kritisieren wir auch, dass in einem Unternehmen, das in Deutschland, aber auch überall in Europa tätig ist, Arbeitsbedingungen herrschen, die – vorsichtig betrachtet – mit fairen Arbeitsbedingungen nichts zu tun haben.
Das kritisieren wir an dieser Stelle. Das hat auch nichts damit zu tun, dass wir die Tarifautonomie zwischen den Verhandlungspartnern sehen; das drückt auch unser Antrag aus. Aus diesem Grund halten wir uns als Politik aus diesen Verhandlungen heraus. Nichtsdestotrotz, das darf ich Ihnen zurufen, unterstützen wir Sie, drücken Ihnen die Daumen und wünschen Ihnen viel Erfolg. Wir sind auch sicher, dass es der richtige Weg ist, einen Arbeitgeber in dieser Frage zur Vernunft zu bringen.
Frau Kollegin Kinkel hat darauf hingewiesen, wir haben zu Recht das Streikrecht. Wir haben in der Vergangenheit schon viele Situationen erlebt, in denen wir am Ende dafür dankbar sein mussten, dass wir Tarifautonomie und Streikrecht haben, weil wir es damit geschafft haben, stabile soziale Verhältnisse in Deutschland zu schaffen. Das ist ein Wert für die Wirtschaft, das ist ein Wert für den Standort Hessen, das ist ein Wert für den Ballungsraum, und das ist ein Wert für die Luftfahrtgesellschaften.
Deswegen ist es an dieser Stelle richtig, dass wir unterstreichen: Tarifautonomie muss sein, Streikrecht muss sein. Beide Seiten müssen sich aufeinander zubewegen. Am Ende ist dieser Weg auch eine Möglichkeit, Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Luftfahrtverkehrsgesellschaften gleichzusetzen. Auch das haben wir in der Vergangenheit diskutiert.
Wir haben Ryanair erst seit einigen Monaten am Frankfurter Flughafen als Billigfluglinie. Mit Sicherheit herrschen dort Bedingungen, die mit harten Bandagen umkämpft sind, die vielleicht wettbewerbsverzerrend sind – das will ich an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen.
Wir glauben, dass über diesen Weg mehr Fairness in den Wettbewerb einziehen kann. In diesem Sinne kann ich noch einmal unsere Unterstützung zum Ausdruck bringen,
alles Gute. Es ist der richtige Weg, den Sie gehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen im Zusammenhang mit dem hessischen Mittelstand eine Diskussion, die sowohl kleine Handwerksbetriebe als auch Unternehmen umfasst, die in der Zulieferung oder in anderen Branchen weltweit unterwegs sind. Was wir beklagen, ist, dass unser Mittelstand offenbar unter zu viel Bürokratie, unter zu vielen Hürden leidet. Die Antwort, die zumindest vonseiten der LINKEN für diese Problembeschreibung gegeben wird, ist ein Gesetzentwurf, der in das ohnehin vorliegende HVTG noch mehr Kriterien aufnehmen will. Dabei will ich noch gar nicht von der Mindestlohnregelung reden, die mit 12 € oder 12,50 € sogar deutlich über dem Mindestlohn des Bundes liegt. Dieser würde für den hessischen Mittelstand zusätzliche Hürden aufwerfen. Was wir daher brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine deutliche Erleichterung für den Mittelstand.
Wir sehen in der Analyse, dass sich an den Ausschreibungen öffentlicher Aufträge zunehmend weniger Unternehmen des Mittelstands beteiligen. Daher müssen wir uns die Frage stellen: Woran liegt das? Liegt das daran, dass unsere Ausschreibungen nicht mehr attraktiv sind; oder liegt es vielleicht daran, dass die Bürokratie, die Nachweise, die Kriterien, die wir in der Vergangenheit immer mehr aufgestockt haben und die notwendig sind, um sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen, für ein kleines mittelständisches Unternehmen deutlich zu stark sind? – Ich glaube, Letzteres ist der Punkt. Deshalb kann ein Gesetzentwurf, wenn wir über eine Weiterentwicklung des HVTG reden, wie ihn DIE LINKE vorgelegt hat, nicht die Lösung sein, zumal dieser zusätzliche Hürden aufwirft und am Ende zu dem Ergebnis kommt: Wir brauchen sogar, um diese zusätzlich aufgelegten Hürden zu bewältigen, eine neue Behörde, die am Ende prüft, ob diese Hürden eingehalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über eine Reform reden, wenn wir über mittelstandsfreundliche Politik reden, brauchen wir ein Weniger an Staat und nicht ein Mehr.
Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf – auch viele der Anzuhörenden haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie an dem Gesetzentwurf der LINKEN Kritik üben – selbstverständlich ablehnen. Wir werden ihn ablehnen müssen, weil er nicht dem entspricht, was wir wollen. Wir wollen den Mittelstand fördern. Wir wollen vernünftige Rahmenbedingungen haben. Wir wollen auch aus der Evaluierung, die jetzt zu dem Teil der Tariftreue eingeleitet worden ist, lernen. Der Gesetzentwurf besteht ja aus zwei Teilen; das eine sind die Vergabekriterien, und auch daran gibt es Kritik. Diese nehmen wir ernst und wollen sie in einer Überprüfung genau untersuchen.
Das andere ist der Teil der Tariftreue. Wir haben im Jahr 2014 beispielsweise auch noch Nachhaltigkeitskriterien mit aufgenommen. Auch davon wurde von den Kommunen zwar wenig Gebrauch gemacht, es ist aber eine Kannregelung, die es den Kommunen ermöglicht, an dieser Stelle Schwerpunkte zu setzen. Aber die Evaluierung des Tariftreueteils ist eingeleitet worden, und deshalb ist der Gesetzentwurf meiner Meinung nach nicht nur verfrüht und
vom Inhalt her völlig überzogen, sondern geht sogar an der Realität vorbei.
Wir warten ab, was die Evaluierung bringt. Wir wollen es in der neuen Legislaturperiode einführen und eine generelle Überprüfung des HVTG einleiten mit dem Ziel – das sage ich an dieser Stelle deutlich –, dass wir mittelstandsfreundliche Politik machen wollen. Wir wollen ein Vergabegesetz, das diejenigen, die einen Auftrag bekommen, an die Kriterien bindet, die in dem Gesetz festgelegt sind, dass sie diese auch einhalten. Wir kennen und kritisieren die Beispiele wie jeder hier im Haus: diese Subsubsubunternehmen oder auch die Schwarzarbeit, die wir erleben und die wir sogar auf Baustellen – das muss ich selbstkritisch sagen – in Verantwortung des Landes festgestellt haben. Das ist nicht das, was wir wollen. Das muss unterbunden werden; und dem muss in aller Härte entgegengetreten werden.
Aber das Ergebnis kann nicht sein, dass wir sagen: „Wir machen das in der Ausschreibung mit zusätzlichen erschwerenden Kriterien“, sondern das Ergebnis muss sein, dass wir diejenigen verpflichten, die einen Auftrag bekommen. Dabei ist die Präqualifikation aus unserer Sicht ein wesentlicher Teil. Derjenige, der sich an öffentlichen Aufträgen beteiligt, muss vorher einen Nachweis erbringen, dass er in der Folge all diese Kriterien erfüllt – mit der Konsequenz, dass er, wenn er sie nicht erfüllt, von allen öffentlichen Aufträgen auszuschließen ist. Wenn dies jedem Spieler auf diesem Spielfeld klar ist, dann glaube ich, dass wir eine viel stärkere Konzentration auf die tatsächliche Umsetzung dieser Kriterien erfahren werden.
Was Sie vorschlagen, liebe Frau Wissler, was Ihr Gesetz beinhaltet, das geht uns deutlich zu weit. Wie gesagt, es ist nicht nur der Mindestlohn, sondern es ist auch das Überborden, das Aufbauen weiterer Kriterien. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es ist eine Flut von Detailvorschriften, die auch vonseiten der Kommunen, die die ausschreibenden Stellen sind, kritisiert wurde.
Wir wollen in der neuen Legislaturperiode an dieses HVTG offen herangehen, sowohl an die Vergabekriterien als auch an den Bereich der Tariftreue. Wir wollen, am Mittelstand orientiert, etwas machen. Wir wollen aus den Erfahrungen lernen, die wir haben. Wir wollen etwas weiterentwickeln und verbessern, und wir wollen nicht mit der Aufnahme von noch mehr Kriterien verschlechtern. In diesem Sinne lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab, warten, wie gesagt, auf das Ergebnis der Evaluierung und sind in der neuen Legislaturperiode offen und konstruktiv für die Fortschreibung dieses HVTG. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem so wichtigen und tief gehenden Tagesordnungspunkt ist es schwer, wieder zur Tagesordnung überzugehen und über das Metropolgesetz zu sprechen. Auch mit Blick auf die Uhr will ich mich auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Wir haben eine Anhörung durchgeführt und wenige wirkliche Änderungsvorschläge vonseiten der Anzuhörenden erhalten. Ich glaube, insoweit ist das Gesetz bestätigt worden. Es ist nunmehr seit 2001 in der praktischen Umsetzung in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main.
In dieser Zeit haben sich Aufgaben ergeben, die wir neu in das Gesetz aufgenommen haben. Dazu zählt der Wohnungsbau, der in diesen Tagen schon mehrfach besprochen wurde, dazu zählen das Thema Trinkwassergewinnung in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main genauso wie die Themen Klima, Energie und Digitalisierung. Sie merken an den Überschriften: Das sind die Megathemen, die wir in fast jeder Runde hier diskutieren und die gerade für eine Metropolregion wie Frankfurt/Rhein-Main auch im Zusammenwirken der größeren und kleineren Kommunen von großer Bedeutung sind. Von daher – das hat sich in der Anhörung bestätigt – war es wichtig und richtig, diese Punkte als neue Aufgaben für die Akteure der Metropolregion aufzunehmen.
Der Kern ist und bleibt die Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans. Hier haben wir eine, wie ich aus meiner alten Tätigkeit meine, sehr sinnvolle Regelung im Gesetz aufgenommen, nämlich dass das Land die Kostenübernahme für die ohnehin vorhandenen Geodaten übernimmt. In der Vergangenheit musste der Regionalverband in sechsstelliger Höhe diese beim Land vorhandenen Daten erwerben. Wir haben zugunsten der Metropolregion eine Änderung vorgenommen, und es wird von dort begrüßt.
Ich habe gestern den Regionalen Flächennutzungsplan angesprochen, weil er als Kernaufgabe des Regionalverbandes im Metropolgesetz verankert ist. Eine der Anregungen, die in diesem Zusammenhang kamen, war die Änderung des Maßstabs. Der Regionale Flächennutzungsplan ist derzeit in einer Maßstabsgröße von 1 : 50.000 dargestellt. Das war ein Kompromiss, den wir seinerzeit mit dem Regierungspräsidium gefunden haben.
Man muss wissen, der eigentliche Maßstab für einen Flächennutzungsplan ist 1 : 10.000. Das bedeutet, dass wir in einer Maßstabsgröße 1 : 50.000 eine gröbere Darstellung haben, was dazu führt, dass in den einzelnen Verfahren und Gesprächen mit den Kommunen häufig Unklarheit darüber herrscht, was in einem Plan mit dem Maßstab 1 : 50.000 tatsächlich Entwicklungsfläche, Wohnen, Gewerbe und andere Nutzung ist, was davon tatsächlich umfasst ist.
Die Anregung des Regionalverbandes haben wir aufgegriffen. Es ging darum, einen Kompromiss zu finden zwischen den Darstellungsgrößen 1 : 50.000 und 1 : 10.000. Sie können sich vorstellen, dass in einem Plan, der 75 Kommunen umfasst, eine Darstellungsgröße von 1 : 10.000 eine Megaaufgabe ist. Der Vorschlag vom Regionalverband war der Maßstab 1 : 25.000. In Rücksprache auch mit dem Regierungspräsidium haben wir gesehen, es ist eine Darstellungsgröße, die wir mittragen können.
Deshalb haben Sie einen Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN vorliegen, dem zufolge wir mit diesem Gesetz auch das Landesplanungsgesetz ändern, sodass, wenn beide Gremien – Regionalversammlung und Verbandskammer – übereinstimmen und einen Maßstab 1 : 25.000 für den Regionalen Flächennutzungsplan vereinbaren, er künftig auch in dieser Größenordnung dargestellt werden kann.
Ich glaube, am Ende ist es rund. Ich glaube auch mit Blick auf die Uhrzeit, dass wir das Thema jetzt nicht weiter ausdehnen müssen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und glaube, dass die Metropolregion auch für die nächsten Jahre eine vernünftige Grundlage findet. – Vielen Dank.
Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist die Beschlusslage der Plankarte hier auf der Tagesordnung. Hinzu kam jetzt der Antrag der FDP-Fraktion. Ich glaube, dass zur Beschlusslage der Plankarte eigentlich wenig zu sagen ist. Das ist der Vollzug dessen, was wir versäumt haben. Damit wird der Landesentwicklungsplan in den nächsten Tagen nach seiner Veröffentlichung zur Rechtskraft geführt.
In diesem Zuge haben wir die Diskussion eben schon vernommen über die 400 m Trassenabstand. Natürlich haben wir das auch schon im Rahmen der LEP-Diskussion diskutiert und auch geprüft. Angela Dorn hat darauf hingewiesen, dass insbesondere die Stadt Frankfurt, aber auch andere Kommunen davon betroffen sind.
Natürlich ist es auch so, dass wir ab dem Zeitpunkt eines neuen Planes neues Recht und eine Anpassungspflicht für die Kommunen haben, was in der kommunalen Bauleitplanung natürlich schon auch zu Verwerfungen führt. Das gilt im Umkehrschluss natürlich auch für Maßnahmen von Trassenbetreibern. Hier wird zu prüfen sein, inwieweit der neue Landesentwicklungsplan Auswirkungen hat.
Was aber auf jeden Fall heute schon sicher ist, ist, dass die Änderung dieser Trassenführung bzw. der Leistung, die auf dieser Trasse geführt werden soll, eben auch in einem ordentlichen Planverfahren über die Bundesnetzagentur abgewickelt werden muss. Deshalb ist in unserem Antrag noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir die Landesregierung in ihrem Bestreben unterstützen, Veränderungen zugunsten der Anwohner herbeizuführen. Schon heute ist die bestehende Trasse eigentlich sehr nah an die jetzt bestehende Wohnbebauung herangerückt.
Wenn dort künftig andere Leistungen auf diesen Trassen geführt werden sollen, dann muss das neu bewertet werden. Das gibt eine Gelegenheit – und das muss man auch sagen –, im Gegensatz zur Erdverkabelung. Käme es zur Erdverkabelung, würde die bestehende Trasse in der Nähe der jetzigen Wohnbebauung bleiben. Es würde keine Verbesserung entstehen. Jetzt hat man die Chance im Zusammenhang mit diesem Verfahren. Wenn es also eine Erhöhung der Leistung auf diesen Trassen geben soll, wären vielleicht auch die Verlegung und das Abrücken der bestehenden Trasse von der Wohnbebauung zu erreichen. Das ist das, was wir in unserem Antrag noch einmal deutlich machen und worin wir die Landesregierung in ihrem Bemühen unterstützen.
Aber richtig ist – und auch das werden wir uns auch in den künftigen Debatten immer wieder klarmachen müssen –, dass die Veränderung der Trassenführungen, die höhere
Leistung, die künftig auf diesen Trassen geführt werden muss, natürlich im Widerspruch steht zu einem vernünftigen Wohnen.
Wenn das näher heranrückt – und deshalb haben wir uns auch für die 400-m-Abstandsregelung eingesetzt –, dann ist das meiner Meinung nach schon etwas, worüber man durchaus reden muss und wo man auch den Mensch als Schutzgut in den Vordergrund stellen muss. Darüber haben wir diskutiert. Dafür ist diese Regelung. Und hier im Speziellen gibt es eine besondere Prüfung durch die Bundesnetzagentur. Ich komme zurück auf den Punkt: Wir unterstützen die Landesregierung, im Sinne dieser Anwohner Verbesserungen zu schaffen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein SPDKollege sagte gerade: „Heiko, gib Gas!“ In fünf Minuten zum Landesentwicklungsplan zu sprechen, ist schon sehr ambitioniert. Ich will mich aber bemühen, es auf die wesentlichen Punkte zu reduzieren.
Die Landesentwicklungsplanung gibt die Leitplanken für die – das muss man deutlich sagen – Regionalversammlungen vor. Die kommunalen Vertreter sitzen dort in den jeweiligen Gremien, die über die Entwicklung von Wohnen, Siedlungsfläche, Verkehrsfläche etc. entscheiden. Das muss man zu Beginn deutlich machen, weil in der Diskussion gelegentlich das Bild gestellt wurde, dass wir abschließend darüber entscheiden würden, wo jemand Wachstumsmöglichkeiten hat und an welcher Stelle Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt werden. Das ist mitnichten so. Ganz im Gegenteil: Wir beschließen mit dem Landesentwicklungsplan eigentlich nur Leitplanken, dargestellt in Grundsätzen und Zielen. Wesentlich ist dabei aber, dass wir über den Landesentwicklungsplan für alle Landesteile in Zukunft gleichwertige Lebensverhältnisse sowie eine Entwicklung sicherstellen können.
Dieser Landesentwicklungsplan setzt Schwerpunkte bei Siedlungsentwicklung, Freiraumplanung, Ressourcenschutz und Infrastrukturentwicklung. Er beinhaltet nicht das Thema der zentralen Orte. Auch darüber haben wir in der Vergangenheit diskutiert. Es ist eine Struktur des Landes, die letzten Endes neuerdings auch Auswirkungen auf den KFA hat. Ich glaube, es braucht Zeit, um dies in Ruhe zu diskutieren, auch um es in Ruhe neu zu justieren. Dafür
gibt es eine Expertenkommission, und deshalb wird dieser Punkt nachgereicht. In diesem Punkt ist auch das Thema „Zentrales Einzelhandelskonzept für die einzelnen Regionen“ enthalten, das wir in Südhessen bereits haben und das auf die anderen Landesteile ausgedehnt werden soll. Das heißt, uns steht zu diesem Punkt in Zukunft eine weitere Diskussion ins Haus.
Aber kommen wir zu dem zurück, was in diesem Plan steht. Wir hatten im Landesentwicklungsplan 2000 eine Änderung zu den Themen Windenergie und Flughafen. Von daher verbleibt uns jetzt, den Landesentwicklungsplan an die veränderte Bevölkerungsstruktur und an die veränderte Situation der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Wenn man einmal den Blick von 2000 auf 2018 richtet, stellt man fest: Da hat sich vieles getan. Ich denke hierbei an den Kollegen Rock, der schon früher gemeinsam mit mir in der Regionalversammlung Verantwortung getragen hat. Wir haben in dem regionalen Planungsverband bzw. Regionalverband zu Beginn über eine Struktur gesprochen, die Frankfurt noch als schrumpfende Stadt gesehen hat. Das war bis 2013 eigentlich die Grundlage.
Heute wissen wir, dass Frankfurt schon weit über 700.000 Einwohner hat. Wir sind damals noch von 630.000 Einwohnern ausgegangen. Das heißt, die Planung ist der tatsächlichen Entwicklung deutlich hinterher, und deshalb brauchen wir in diesem Landesentwicklungsplan eine Spreizung. Die Landesteile haben sich unterschiedlich stark entwickelt; Nord-, Mittel- und Südhessen haben sich unterschiedlich stark entwickelt. Deshalb ist es richtig, wie ich meine, dass dieser Landesentwicklungsplan keine Detailregelung bis nach unten auf die kommunale Ebene macht, sondern dass er Leitplanken vorgibt. Diese Leitplanken sehen vor, dass wir künftig auch in ländlichen Räumen Wachstum ermöglichen wollen. Das war ein Punkt, der in den Stellungnahmen häufig kritisiert wurde, sich aber an keiner Stelle dieses Landesentwicklungsplans tatsächlich ausdrückt.
Deshalb halte ich fest: Auch in Zukunft werden die ländlichen Räume Möglichkeiten für Siedlungserweiterungen, Wohnen und Gewerbeflächen haben. Dafür ist es notwendig, dass sie eine gute Verkehrsanbindung haben. Das liegt auf der Hand; denn auf der einen Seite wollen wir, dass auch im ländlichen Raum Arbeitsplätze entstehen. Auf der anderen Seite wollen wir, dass wir diese ländlichen Räume durch die gute Verkehrsinfrastruktur sozusagen an den Ballungsraum anbinden, damit der Siedlungsdruck im Ballungsraum allgemein zurückgeht und ganz Hessen von der insgesamt guten und positiven Entwicklung profitieren kann. Wir wollen also kommunale Gestaltungsfreiheit.
Damit komme ich wieder auf den Kollegen Rock zurück. Wir sitzen alle in Regionalversammlungen, zumindest all diejenigen, die ich im Raum Südhessen kenne. Neben dem Landesentwicklungsplan ist die tatsächliche Gestaltungsmöglichkeit sozusagen den Kolleginnen und Kollegen in die Hand gelegt, die in den Regionalversammlungen für die Regionalpläne oder für den Regionalen Flächennutzungsplan Verantwortung tragen. Von daher, lieber Kollege Rock: Wir werden uns auch in den nächsten Jahren an anderer Stelle immer wieder mit dieser Frage auseinanderzusetzen haben. Sicherlich werde ich Ihnen beweisen können, dass wir mit dem Landesentwicklungsplan Wachstum schaffen, aber eben nicht irgendwelche Limitierungen für Kommunen im ländlichen Raum.
Jawohl. – Wir haben Einfluss genommen auf die neuen Entwicklungen der Breitbandversorgung sowie auf die Situation am Frankfurter Flughafen mit der Lärmobergrenze. Der Grundsatz „innen vor außen“ ist ein alter Grundsatz; auch die 2,5 ha sind nicht neu, sie sind in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes von 2013 niedergelegt. Wir glauben, dass den Kommunen mit der Regionalversammlung ein gutes Werk an die Hand gegeben worden ist. Es bietet Flexibilität und Wachstumsmöglichkeiten. Sie müssen es nur nutzen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Veränderung der Förderhöhe bei KWK-Bestandsanlagen, wie sie die Bundesregierung offenkundig im Rahmen eines sogenannten „100-Tage-Gesetzes“ unter anderem zur Änderung des EEG und des KWKG plant, zu dem den Verbänden derzeit ein früherer Referentenentwurf vorliegt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kluge Persönlichkeit hat einmal gesagt: Politik ist die unterschiedliche Wahrnehmung der Wahrheit. – Wenn Sie die Rede von Herrn Staatsminister Al-Wazir mit der Rede von Herrn Abg. Eckert vergleichen, dann hat man den Eindruck, dass wir von zwei völlig unterschiedlichen Ländern reden, aber eben nicht vom Land Hessen in der Mitte Europas, in der Mitte Deutschlands, einem der erfolgreichsten Bundesländer in unserer Republik.
Lieber Herr Kollege Eckert, daher scheint in Ihrer Darstellung zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine Lücke zu klaffen. Es scheint aus der Sicht eines Oppositionspolitikers doch sehr schmerzhaft zu sein, dass nach 19 Jahren CDU-geführter Landespolitik und den bisher fünf erfolgreichen Jahren von CDU und GRÜNEN Hessen so gut dasteht. Hessen ist eines der stärksten Bundesländer und wird in allen ökonomischen Indikatoren ein hervorragendes Zeugnis abliefern können.
Ich will ein paar Zahlen nennen, um das vielleicht noch einmal in Erinnerung zu rufen. Wir haben mit einem Bruttoinlandsprodukt von 81.300 € pro Erwerbstätigen einen Wert, der noch vor Baden-Württemberg und Bayern liegt. Hier werden wir nur noch von dem Stadtstaat Hamburg übertroffen. Kein Flächenland ist erfolgreicher als Hessen.
Wir haben beim Bruttoinlandsprodukt Rang 4 inne. In absoluten Zahlen liegen wir hinter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, also deutlich bevölkerungsreicheren Bundesländern als das „kleine Hessen“. Wenn man die Zahlen vergleicht, sieht man: Mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten haben 2017 ein geringeres Bruttoinlandsprodukt erwirtschaftet als das Land Hessen.
Ich könnte diese Liste fortsetzen, etwa mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch diese Zahl hat Herr Minister Al-Wazir genannt. Im Februar 2018 waren bei uns fast 2,6 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das ist eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr von über 2,7 %.
Wir haben das in nahezu allen Branchen erreicht. Die stärkste Branche in diesem Kontext ist Verkehr und Lagerei. Das liegt auf der Hand, und das zeigt, dass im Ballungsraum in der Mitte unseres Bundeslandes das Thema „Verkehr und Infrastruktur“ eine große Rolle spielt. Ich komme nachher darauf zurück, weil ich glaube, dass dieser
Herzmuskel des Ballungsraums sehr stark mit Mobilität zusammenhängt – und damit das Weh und Wohl unseres Bundeslandes.
Die Zahl der Erwerbstätigen hat eine historische Höchstmarke von 3,43 Millionen erreicht. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist um mehr als 12.000 zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote lag im Mai bei 4,5 %. Ich könnte diese Liste fortsetzen.
Mittlerweile haben elf Landkreise in Hessen eine Arbeitslosenquote, die unter 4 % liegt. Der ruhmreiche Kreis Fulda – ich glaube, im Moment ist niemand aus Fulda anwesend,
zumindest nicht in meiner Fraktion, aber Kollege Lenders wird das bestätigen können – rangiert mit einer Arbeitslosenquote in Höhe von 2,7 % an der einsamen Spitze. Daher haben wir in keinem Teil Hessens eine große Besorgnis an dieser Stelle zu beklagen.
Wenn ich das zusammenfasse – wie gesagt, das sind ökonomische Randbedingungen –, muss man am Ende sagen: Politik wird für vieles oft gescholten. Aber wenn wir über Wirtschaftspolitik in Hessen reden, können wir durchaus selbstbewusst sagen, dass wir in der Wirtschaftspolitik vieles gut und vieles richtig gemacht haben. Auf dieser Grundlage konnte sich die Wirtschaft erfolgreich entwickeln. Das ist so gut wie noch nie. So soll es bleiben. Dafür wollen wir auch zukünftig Verantwortung übernehmen.
Deshalb: Hessen boomt. Das ist anders, als es vielleicht der Kollege Eckert sieht. Wir verdanken das einer gesunden Wirtschaftsstruktur. Da beziehe ich alle Bereiche ein, von der Landwirtschaft über die Industrie, über den Handel zur Logistik und zu Dienstleistungen, aber natürlich auch die Bereiche von Innovation und Hightech.
Im Zentrum unserer Politik – das eint dieses Haus – stehen einerseits die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch ihren Fleiß und ihre Fachkenntnisse zum Wohlstand dieses Landes beitragen, zum anderen die zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereit sind, Risiken einzugehen, die versuchen, innovative Ideen in die Tat umzusetzen, und die damit Arbeitsplätze schaffen, Arbeitsplätze sichern und somit Familien in Hessen eine Zukunft geben.
Deshalb wollen wir – das werden wir auch – uns auch in Zukunft darum bemühen, die Rahmenbedingungen für gute sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und erfolgreiche Unternehmen zu schaffen. Das ist unser Ansporn. Das ist die Verantwortung, die wir gegenüber Generationen übernehmen.
Minister Al-Wazir hat einige der notwendigen Herausforderungen genannt, die es zu bewältigen gilt. Ich glaube, wir sind uns klar darüber, dass wir mit Digitalisierung sowie Infrastruktur, Innovation und Forschung große Megathemen vor der Brust haben. Diese Themen stellen für Unternehmen bekanntlich im Zusammenhang mit Industrie 4.0 und Handwerk 4.0 große Herausforderungen dar.
Für uns ist wichtig, dass wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, damit die Unternehmen diese Prozesse bewältigen können. Nicht nur große Unternehmen beschäftigen sich in Hessen mit der Frage der Digitalisierung, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen brauchen Unterstützung. Sie haben keine entsprechenden Abteilungen und sind auch nicht jeden Tag auf dem Markt der Digitalisierung unterwegs, sondern es geht um kleinere Handels- und Handwerksbetriebe.
Wir wollen mit verschiedenen Programmen – das haben wir in der Vergangenheit gemacht, und das wird ausgebaut – Beratung fortsetzen, ihnen Möglichkeiten geben, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und letztlich für ihr Unternehmen zu nutzen. Dafür braucht es Weiterbildungsmöglichkeiten für Auszubildende. Auch das haben wir auf den Weg gebracht. Wir haben Bildungszentren mit den Handwerkern auf den Weg gebracht. Das sind nur einzelne Beispiele – Digi-Guides hat Herr Minister Al-Wazir angesprochen; dabei handelt es sich um ein neues Programm –, mit denen wir Handwerk und Wirtschaft den Eintritt in eine neue digitale Welt ermöglichen wollen.
Für diese digitale Welt ist neben der Anwendung auch die Notwendigkeit der Hardware, also des Ausbaus des Breitbandnetzes, eines der zentralen Themen. Vor wenigen Tagen hat Hessen die Strategie Digitales Hessen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Schwerpunkte vorgestellt. Deshalb glaube ich, dass wir gut für das gerüstet sind, was mit den Zielmarken 2020, 2025 und 2030 vor uns liegt. Wir haben heute schon Schwerpunkte gesetzt, beispielsweise mit der Unterstützung von Schulen. Gemeinsam mit dem Bund und den Landkreisen haben wir über 600 Glasfaserprojekte in Angriff nehmen können. Von 2.000 Schulen haben rund 1.000 Schulen schon heute einen Glasfaseranschluss zur Verfügung. Wir wollen das mit entsprechenden Mitteln auch in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2020 vollständig ausbauen.
Wir hatten sogar über die Fläche schon Ende 2017 84 % der hessischen Haushalte mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss, sprich: mindestens 50 MBit/s, versorgt. Diese Versorgungsrate hat sich um über 20 % verbessert. Wir zählen als Flächenland – auch das muss man immer wieder hervorheben – auf Platz 3 zu den Spitzenreitern in Deutschland.
Wir haben Schwerpunkte auf die Gewerbegebiete gelegt. Auch für die Flächen der Gewerbegebiete eine Gigabitversorgung sicherzustellen, wird in Zukunft weiterhin ein konkreter Schwerpunkt neben der Versorgung von Schulen, Universitäten und Krankenhäusern sein. So können wir den Unternehmen schnelle Möglichkeiten zum Down- und Upload zur Verfügung stellen. Denn das sind die Zugänge zu den Märkten von morgen – nicht nur national, sondern auch international.
Deswegen freut es uns auf der anderen Seite natürlich auch, dass neben den Initiativen des Landes immerhin vier Landkreise unter den zehn bestversorgten Landkreisen in Deutschland rangieren, nämlich der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis, der Wetteraukreis und der Odenwaldkreis. Deswegen gilt unser Dank an dieser Stelle auch den Akteuren vor Ort, die die Zielmarke des Landes unterstützt und in der Fläche mit ihren Kommunen umgesetzt haben. Ich glaube, das ist ein Dankeschön und einen Applaus wert.
Aber wir wollen dabei nicht stehen bleiben. Ich habe es bereits angesprochen. Ohne es ausbreiten zu wollen, erwähne ich unser Ziel der Bandbreite von 1 GBit/s für das Jahr 2025. Bis 2030 wollen wir flächendeckend Glasfaserleitungen bis in jedes Haus und in jedes Unternehmen in Hessen errichten. Wir sollten damit die Infrastruktur von morgen sichergestellt haben.
Dabei ist ein Punkt nicht zu vernachlässigen, nämlich die mobile Infrastruktur bzw. die Mobilfunkversorgung. Sie lässt an vielen Stellen nach wie vor sehr zu wünschen übrig. Wir haben das Ziel, bis 2020 eine 5G-Versorgung in Hessen als Standard zu definieren. Dafür werden wir arbeiten und in dem Kontext flächendeckend den Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen sicherstellen. Auf jeden Fall in Einrichtungen in den Tourismusorten, in den Schulen, aber auch in allen Bildungseinrichtungen muss das heute zum Stand der Dinge gehören.
„Schnelligkeit ist Trumpf“ ist ein Sprichwort, das abgewandelt bzw. in ähnlicher Weise sagt, was schon vor 20 Jahren galt: Nicht der Große frisst den Kleinen, sondern der Schnelle frisst den Langsamen. – In einer digitalen Welt, die enger zusammengerückt ist, als wir uns das jemals vorstellen konnten, trifft dieses Sprichwort den Nagel hervorragend auf den Kopf. Deshalb ist die Digitalisierung, wie Herr Minister Al-Wazir ausgeführt hat, eines unserer zentralen Megathemen.
Ein weiteres – ich komme auf einen vorigen Teil meiner Rede zurück – ist das Thema „Mobilität, Infrastruktur und Verkehrsinfrastruktur“. Wir haben an dieser Stelle schon viel und oft über den Flughafen Frankfurt gestritten. Ohne das hier weiter ausdehnen zu wollen, sind wir uns einig, dass der wirtschaftliche Erfolg unseres Bundeslandes wesentlich mit dem Flughafen Frankfurt zusammenhängt.
Der Flughafen Frankfurt ist aber nur der Trittstein in die Region hinein oder aus der Region hinaus in die Welt. Das heißt, die Verkehrsinfrastruktur, die sich daran anschließt – das sind die Schiene, die Straße und die Gewässer –, wird weiter in den Fokus rücken. Deshalb sind wir froh, dass wir im Bundesverkehrswegeplan für die neue Periode bis zum Jahr 2030 mehr Mittel denn je zur Verfügung haben. Ich kann mir vorstellen, dass all diejenigen – Kollege Lenders wird mir das verzeihen –, die in der Vergangenheit Politik machen mussten und mit deutlich weniger Ressourcen ausgekommen sind, neidisch und kritisch auf diese Zahlen schauen;
denn wir hatten noch nie so viel Geld zur Verfügung wie heute. Das Geld muss investiert werden. Wir haben 8,2 Milliarden € bis zum Jahr 2030 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Das betrifft sowohl die Straße als auch die Schiene. Wir reden nicht nur über die Straße, sondern wir reden auch über zwölf große Projekte des Schienenverkehrs.
In den vergangenen Tagen hat die Deutsche Bahn Planungen zur Strecke zwischen Frankfurt und Fulda veröffentlicht. Das ist eine der wichtigen Achsen im innerdeutschen Fernverkehr. Das wird nicht nur Vorteile für den Fernverkehr mit sich bringen, sondern auch für den Nahverkehr,
für die Pendler, die jeden Tag aus dem Bereich Fulda bis nach Frankfurt fahren. Ich hoffe, dass es uns gelingt, in einem möglichst überschaubaren Planungszeitraum diese großen Projekte zu realisieren.
Wir haben aber nicht nur Gelder des Bundes zu verteilen. Vielmehr haben wir auch den Landesstraßenbau. Es wird immer wieder Kritik geübt, wir stellten zu wenig Geld zur Verfügung, wir hätten einen höheren Werteverzehr als das, was wir in den Landesstraßenbau investieren.
Es mag sein, dass das in der Vergangenheit so war. Wir haben mit dem Geld, das uns zur Verfügung steht, eine Reihe von Themen innerhalb der Landespolitik zu bedienen. Nicht immer ist das, was wir uns vorstellen, im Landesstraßenbau angekommen.
Unstreitig ist aber, dass wir aufgrund der jetzt positiven Situation so viel Geld in den Landesstraßenbau investieren wie niemals zuvor. Im Jahr 2018 sind 177 Millionen € für den Straßenbau des Landes vorgesehen. Wir erhöhen diese Mittel im Jahr 2019 auf rund 188 Millionen €. Darin enthalten ist eine Verdoppelung der Planungsmittel seit 2014 von 34 Millionen auf 68 Millionen €.
Wer an dieser Stelle noch kritisiert, das Land würde zu wenig in den Straßenbau investieren, der muss sein Verhältnis zu Zahlen überprüfen. Wir sind sicher, dass das gut investiertes Geld ist. Wir sind sicher, dass es notwendig ist, das Geld in diesen Bereich zu investieren, weil die Verkehrsinfrastruktur sozusagen als Arterie den Herzmuskel versorgt. Dafür muss notwendigerweise Geld zur Verfügung gestellt werden.
Wir haben in den vergangenen Jahren in Hessens Autobahnen rund 750 Millionen € pro Jahr investiert. Im Jahr 2017 waren es 700 Millionen € – so viel wie noch nie zuvor. Deshalb möchte ich an das anknüpfen, was Kollege Eckert gesagt hat. Sie haben eine Kampagne initiiert und dabei ein „staufreies Hessen“ ziemlich ironisch in den Mittelpunkt gestellt.
Es ist richtig, dass wir nirgendwo anders in Hessen so viele Autos haben wie im Rhein-Main-Gebiet. Dieser Spitzenwert liegt viermal so hoch wie der Durchschnittswert in der Bundesrepublik. Nach einem vom ADAC im Jahr 2017 durchgeführten bundesweiten Ranking liegen wir nur im Mittelfeld, was die Staus angeht. Jeder Stau ist ein Stau zu viel. Jede Minute, die wir auf der Straße verbringen, ist eine Minute zu viel.
An dieser Stelle möchte ich einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen Mobil richten. Jeder von Ihnen, der unterwegs ist, sieht, was die Damen und Herren tagtäglich leisten, aber nicht nur tagtäglich, sondern auch nachts und am Wochenende. Immer sind Hessens Baustellen in Betrieb. Manchmal sind sie tagsüber nicht im Betrieb, weil nachts gebaut wird, damit tagsüber der Verkehr fließen kann. An dieser Stelle muss man deshalb ein herzliches Dankeschön sagen. Da hat sich viel getan. Da hat sich viel verändert. Das hat die bisherige Verkehrsinfrastruktur verbessert, und die Verkehrsinfrastruktur wird sich auch in Zukunft verbessern.
Deshalb sind wir weit weg von dem Vorwurf, wir würden unser Land auf Verschleiß fahren oder auf Verschleiß regieren.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch zwei Punkte aufgreifen. Es gibt zwei Herausforderungen, die wir meistern müssen. Dies ist einerseits der demografische Wandel mit der insofern notwendigen Fachkräftesicherung. Das sind andererseits die Verstärkung von Innovationen sowie die Gründung von Start-ups, auch wenn wir in diesem Zusammenhang schon viel getan haben.
Das Problem des demografischen Wandels diskutieren wir schon seit vielen Jahren. Vom demografischen Wandel hängt die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ab. Schon heute steigt das Durchschnittsalter der Erwerbstätigen. Insbesondere im Rhein-Main-Gebiet wird aus vielen Branchen rückgemeldet, dass es einen Mangel an Arbeitskräften gibt. Das erkennen wir auch anhand der Zahl der freien Stellen. Die Zahl der freien Stellen ist im April 2018 auf 55.000 gestiegen. So viele gab es noch nie zuvor. Das sind 8,8 % mehr als im Vorjahresmonat. Das muss uns besorgen. Jeder, der solche Gespräche führt – Herr Eckert hat die Gespräche mit der VhU, mit dem Handwerk und anderen angesprochen –, wird bestätigen können, dass das immer wieder angeführt wird. Das ist ein Faktor, der das Wirtschaftswachstum in unserem Land – das Arbeitskräfteangebot ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftswachstums – dämpfen wird.
Deshalb haben wir sehr stark investiert in die Möglichkeiten eines durchlässigen Bildungssystems. Damit wollen wir jungen Menschen Chancen neben dem Abitur und neben dem Studium eröffnen. Der Ministerpräsident sagt immer so schön, in der Gesellschaft herrsche der Glaube vor, dass die Menschwerdung erst mit dem Abitur beginne. Dem müssen wir entgegensteuern. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen auch jungen Menschen eine Chance geben, die nach der Schule eine Berufsausbildung wahrnehmen, um sich so einen Abschluss zu ermöglichen. Selbst mit einem Schulabschluss mit der Note 2,5 und einer abgeschlossenen Berufsausbildung sollte die Möglichkeit bestehen, ein Studium anzutreten oder nach der Meisterprüfung einen Studiengang hinterherzuschieben.
Das heißt, die Durchlässigkeit und die Perspektiven für die jungen Menschen sind Punkte, mit denen wir glauben, dem demografischen Wandel entgegentreten zu können. Das gilt insbesondere für bestimmte Berufsgruppen. Das duale Studium ist eine weitere Möglichkeit, die wir in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut haben. Unsere Hochschulen sind dabei sehr erfolgreich. Aber auch da können wir noch einiges zulegen, weil die Verbindung von Studium und Beruf eine Perspektive für junge Leute ist.
Mit Blick auf die Redezeit will ich das Thema Gründung nur ganz kurz streifen. Wir haben in diesem Bereich vieles getan. Wir haben eine hervorragende Infrastruktur für Gründer. Wir unterstützen Mittelstand und Handwerk, aber auch die Industrie. Das Tech Quartier in Frankfurt ist sehr erfolgreich. Insofern gilt es, diesen Weg fortzusetzen.
Das alles zeigt – und damit komme ich zum Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren –, dass wir stolz sein können auf das, was wir erreicht haben, dass wir uns aber nicht zurücklehnen können. Wir müssen in der Debatte auch Protektionismus berücksichtigen, auch die veränderte Welt und die Verhältnisse zu Amerika sowie die Situation,
die sich aufgrund der Entscheidung zum Iran-Abkommen entwickelt hat. All diese Veränderungen haben Einfluss auf Europa, auf Deutschland und auf Hessen. Der Brexit wurde vorhin bereits erwähnt. Deshalb müssen wir nun sehr engagiert die Punkte angehen, die wir in Hessen regeln können. Das sind der Bürokratieabbau und die Einflussnahme auf das Thema Energiekosten. Außerdem müssen wir auf die Lohnnebenkosten achten. Das darf für die Unternehmen nicht zur Falle werden.
Ich glaube, dass wir auf eine sehr erfolgreiche Politik der Hessischen Landesregierung zurückschauen können. Es muss sich auch in Zukunft lohnen, arbeiten zu gehen, ein Unternehmen zu gründen und seine Persönlichkeit zu entwickeln. Dazu brauchen wir Eigeninitiative. Wir brauchen Verantwortung und nur so viel Staat wie nötig. Dafür steht die Union, damit Hessen vorn bleibt, damit Hessen stark bleibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main läuft am 31. März 2019 aus. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns über die Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen als Grundlage für den Regionalverband für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main rechtzeitig austauschen.
Wir wollen das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für weitere zehn Jahre tun. Wir wollen mit den Akteuren der Metropolregion ins Gespräch kommen.
Ich will Folgendes vorwegschicken: Die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main als eine der elf Metropolregionen in Deutschland gehört nicht nur zu den wirtschaftsstärksten und prosperierendsten Metropolregionen in Deutschland und Europa. Vielmehr ist sie von ihrer Aufstellung her eine der stärksten Metropolregionen. Ich glaube, dass das auch ein Grund für das inzwischen etwa 20 Jahre andauernde Gesetz ist. Die Struktur, die wir in der Metropolregion geschaffen haben, ist das Ergebnis aller, die bisher daran mitgewirkt haben.
Die Basis dieses Gesetzes und der Zusammenarbeit in der Metropolregion ist die Freiwilligkeit. Wir haben hier und an vielen Stellen in der Region schon oft darüber diskutiert, ob eine freiwillige oder verfasste Zusammenarbeit die bessere Form wäre und ob die Kommunen ihre Interessen mit einem direkt gewählten Parlament besser vertreten müssten. Wir glauben am Ende, dass die freiwillige Zusammenarbeit die bessere und bisher bewährte Grundlage ist. Deshalb schlagen wir vor, das Gesetz in der vorliegenden Fassung mit ein paar kleineren Änderungen fortzuschreiben. Seinen Ausdruck findet das beispielsweise im Rhein-Main-Verkehrsverbund, aber auch in der Kulturregion FrankfurtRheinMain und in der FrankfurtRheinMain GmbH, also der Wirtschaftsförderung des Landes.
Immer dann, wenn die Kommunen sehen, dass es sinnvoll ist, sich zu beteiligen, haben sie aufgrund der Freiwilligkeit, oft über Lösungen mit einer GmbH, die Möglichkeit, sich in die Metropolregion einzubringen, sich zu beteiligen und davon zu profitieren. An anderen Stellen können sie
sich heraushalten. Denn bei der einen oder anderen Thematik ist die Kommune vielleicht nicht beteiligt oder betroffen.
Deshalb ist für uns der Weg der Freiwilligkeit auch für die Zukunft das Maß der Dinge. Es wird sie nicht überraschen, dass wir das mit diesem Gesetzentwurf so fortschreiben werden.
In der engeren Metropolregion, im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, leben 2,2 Millionen Menschen. Diese enge Abgrenzung hat oft zu der Diskussion geführt, ob man es größer fassen sollte. Wir haben im Jahr 2011 schon einmal mit einer Änderung des Gesetzes die Möglichkeit geschaffen, freiwillig dem Gebiet des Regionalverbandes beizutreten. Damit haben wir die regionale Flächennutzungsplanung für weitere Kommunen eröffnet. Denkbar wären Wiesbaden und Darmstadt, also all die Regionen, die an den jetzt bestehenden Regionalverband anschließen.
Leider hat bisher niemand davon Gebrauch gemacht. Ich glaube, dass die Evaluierung sicherlich hervorbringen wird, dass auch hier die Freiwilligkeit das Maß der Dinge ist, wenn die Kommunen darüber entscheiden sollen, sich dort anzuschließen. Sie könnten dann den Regionalen Flächennutzungsplan, der jetzt in der Neuaufstellung ist, über den Regionalverband abwickeln lassen. Sie können das aber auch, wie bisher Wiesbaden und Darmstadt, in eigener Regie machen.
Sie wissen, dass ich vier Jahre lang im Vorstand des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main tätig war. Meiner Meinung nach gibt es überhaupt keinen Grund zu der Annahme, dass es ein Abbruch wäre, dass Wiesbaden, Darmstadt oder andere Kommunen nicht Teil des Regionalen Flächennutzungsplans sind. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Ich glaube, wir haben es geschafft, für die Planung in der Region eine vernünftige Grundlage zu schaffen, die aber nicht an den Grenzen dieses Ballungsraums endet, sondern auch diese Kommune mit einbindet.
Was das Thema Verkehr betrifft, beinhaltet es überörtliche Planungen. Das betrifft auch die Ausweisung anderer wichtiger Kernräume bzw. Siedlungs- und Entwicklungsflächen. Da kommt in den nächsten Jahren eine große Verantwortung auf den Regionalverband zu.
Wir werden heute Nachmittag die Diskussion zum Landesentwicklungsplan haben. Der Landesentwicklungsplan wird Leitplanken schaffen. Der Regionalverband und die Regionalversammlung können dann wirklich in kommunaler Selbstverwaltung die Chancen nutzen. Der Landesentwicklungsplan gibt ihnen Chancen und Möglichkeiten. Auf der anderen Seite kann er im Rahmen der kommunalen Abstimmung Restriktionen vornehmen. Er muss es, wenn sie angezeigt sind.
Mit dem Gesetzentwurf haben wir uns gleichwohl mit der Frage möglicher neuer Aufgaben beschäftigt. Wir haben vier neue Aufgabenfelder für den Regionalverband vorgesehen. Das ist das Thema Wohnungsbau. Das wurde in den vergangenen Plenartagen auch schon oft diskutiert.
Der Wohnungsbau ist gerade für den Ballungsraum eines der drängendsten Probleme. Der Regionalverband hat mit dem Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans genau das Instrument in der Hand, um die entsprechenden Potenziale für die Kommunen bereitzustellen.
Er hat das in der Vergangenheit getan. Wir haben mit dem bisher bestehenden Plan rund 2.500 ha Wohnsiedlungsflä
che zur Verfügung gestellt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wurden bisher davon etwa 60 % angepackt. Das wurde nicht in eine Wohnentwicklung umgesetzt, sondern es wurde mit Bauplänen der Kommunen angepackt.
Auf der anderen Seite zeigt das, dass wir sehr genau hinschauen müssen, weil da nach oben noch viel Luft ist. Das kann nicht das Land. Deshalb ist der Landesentwicklungsplan nur die Darstellung der Leitplanken. Das können nur die Kommunen. Denn dort weiß man, wo am besten die Entwicklung der Wohn- und Siedlungsflächen möglich ist.
Ich glaube, dass die Grundlage, die wir mit dem Regionalverband geschaffen haben, ein gutes Instrument sein wird, um dem Bedarf an Wohnflächen auch in Zukunft etwas entgegensetzen zu können. Deshalb wird der Wohnungsbau als neue Aufgabe des Regionalverbandes hinzukommen.
Ähnlich ist es hinsichtlich des Themas Trinkwasser. Auch das spielt in einem engen Ballungsraum eine Rolle. Wenn mehr Siedlungs- und Wohnflächen entstehen, muss auch der Ressourcenschutz Platz greifen.
Trinkwasser ist eines dieser wesentlichen Themen, genauso aber auch die Digitalisierung, die Energie und das Klima. Hier weiten sich die Aufgaben des Regionalverbandes um einiges, was bisher schon oft diskutiert wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wir werden in der Evaluierung sicher einiges an Informationen von den Beteiligten erfahren. Meine Erfahrung aus den Gesprächen mit vielen Vertretern der Region – ob in den Kommunen, den Landkreisen oder den regionalen Gesellschaften – ist, dass wir eine gut aufgestellte Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main haben. Meine Hoffnung ist, dass der Regionalverband hier noch stärker in die Führungsrolle kommt und dass er eine stärkere Rolle als Spinne im Netz einnehmen kann. Das war schon unsere Zielsetzung mit dem Gesetzesentwurf 2011. Im Prinzip soll der Regionalverband eine Art Dachgesellschaft über den regionalen Aktivitäten bilden. Das wünsche ich dem neu gewählten Vorstand. Meine Hoffnung ist da sehr gut begründet. Ich habe gesehen, dass Kollege Rouven Kötter, der Erste Beigeordnete des Regionalverbandes, heute hier ist.
Guter Mann. Dem habe ich überhaupt nichts hinzuzufügen. Ich bin sehr davon überzeugt, dass er mit dem ebenfalls guten Mann Thomas Horn an der Spitze des Regionalverbandes diesen Verband in eine neue, in eine erfolgreiche Ära führt. Dafür wünsche ich euch beiden viel Erfolg. Das Gesetz wird die Grundlage dafür schaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der LINKEN wird nicht für mehr Arbeitsplätze sorgen, sondern für weniger. Er wird für die kleinen und mittleren Unternehmen eine Erschwernis darstellen, mit mehr Bürokratie und mehr Gängelei. Er wird auf keinen Fall zu mehr Wachstum führen. Ganz im Gegenteil, er wird zu weniger Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen führen. Deshalb lehnen wir diesen Vorstoß der Linksfraktion entschieden ab.
Wenn wir über das Vergaberecht sprechen, dann müssen wir aus unserer Sicht über Vereinfachung reden. Wir müssen über weniger Bürokratie sprechen, aber nicht über mehr staatliche Eingriffe, so wie es hier vorgesehen ist, und schon gar nicht über mehr Gängelei.
Der hessische Mittelstand – er ist geprägt von kleinen, mittleren sowie großen Unternehmen –, der nicht nur regional, lokal, sondern auch deutschlandweit, europaweit, weltweit tätig ist, ist das Fundament unserer Wirtschaftskraft. Er ist das Fundament des Wachstums, des Wohlstands, das wir in Hessen zu verzeichnen haben.
Deshalb ist es die Aufgabe der Politik, hier Leitplanken zu schaffen, dass weiterhin Wachstum möglich ist, dass weiterhin wirtschaftliches Arbeiten für diese Unternehmen geschaffen und ermöglicht wird, aber weniger, mit staatlichen Eingriffen konfrontiert, ihnen das Leben tagtäglich erschwert wird.
Deshalb sagen wir sehr deutlich, dass wir Kriterien wie eine Festschreibung des Tariflohns auf 12 € für völlig utopisch halten,
dass wir weitere Kriterien, die sogenannten Vergabekriterien, ablehnen, weil sie teilweise von den Unternehmen überhaupt nicht erledigt werden können. Ich denke dabei an das Thema Ausbildung. Darüber haben wir schon viel gestritten. Viele Handwerksunternehmen und viele mittelständische Unternehmen würden gern ausbilden, finden aber niemanden.
Das heißt, sie müssten in einem Ausschreibungsverfahren darlegen und nachweisen, dass ein Kriterium überhaupt nicht zu erfüllen ist. Das ist weltfremd, das ist wirklichkeitsfremd. Deshalb hat es in der Ausschreibung nichts zu suchen.
Richtig ist, dass wir, genauso wie es die übrigen Fraktionen hier dargestellt haben, kriminelle Machenschaften entschieden ablehnen. Dagegen muss der Staat vorgehen. Dafür gibt es entsprechende Stellen, deren Aufgabe das ist. Aber es ist nicht die Aufgabe des Vergabegesetzes. Deshalb hat es an dieser Stelle im Vergabegesetz nichts zu suchen.
Wir haben eine Grundlage mit dem heutigen Vergabegesetz, das Transparenz schafft und das die Ausschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, auch über die HAD beispielsweise, sehr transparent darstellt. Trotzdem haben wir auf der anderen Seite hohe Schwellenwerte. Das ist anders als in anderen Bundesländern und kommt dem hessischen Mittelstand auf jeden Fall zugute.
Wir müssen trotzdem hinhören, und wir haben auch Gespräche mit Handwerkskammern und mittelständischen Unternehmen geführt, die beklagt haben, dass der derzeitige Bürokratieaufwand für eine Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung sehr hoch ist. Da muss man hinschauen, was genau der Punkt ist. Die Evaluierung steht zwar jetzt allein für den Bereich der Tarifregelung an, aber in der neuen Legislaturperiode kann man sich dem Thema des Vergaberechts neu widmen. Dabei sind wir offen, und zwar immer mit dem Ziel: weniger Bürokratie, Vereinfachung des Vergaberechts. Nur das schafft Arbeitsplätze,
nur das schafft wirtschaftliches Wachstum, und allein diesem Ziel muss am Ende das hessische Ausschreibungsgesetz unterworfen sein. Weniger Staat und nicht mehr ist die Losung.
In dem Zusammenhang, weil wir vorhin die kleineren Betriebe angesprochen haben – – Weniger staatliche Eingriffe statt mehr. Herr Schaus, Sie wollen stärkere Kontrollen, Sie wollen stärkere Einflussnahme auf die Unternehmen. Das lehnen wir entschieden ab.
Herr Schaus, jetzt beruhigen Sie sich doch. Sie haben für das System, das Sie vertreten, die besten Beispiele, wie es scheitern kann. Wir haben für das System, das wir vertreten, ausreichend Beispiele, wie man erfolgreich wirtschaften kann. Das zeigt Hessen mit den absolut guten Zahlen.
Ich komme zum Ende. Auch wir wollen eine Evaluierung nicht nur der Tariffragen, sondern auch des übrigen Gesetzes in den Blick nehmen. Damit werden wir uns beschäftigen. Wir wollen Investitionsmöglichkeiten der Kommunen erhalten. Wir wollen Transparenz, wir wollen weniger Bürokratie. Wir wollen den Mittelstand stärken. Das schafft Wachstum, das schafft Wettbewerbsfähigkeit, das schafft Arbeitsplätze
und nicht mehr Kontrolle. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will überhaupt nicht der Versuchung erliegen, in fünf Minuten den gesamten Landesentwicklungsplan zu kommentieren.
Wir haben noch Gelegenheit – ja, das wäre ein schönes Geburtstagsgeschenk –, an vielen Stellen intensiv darüber zu diskutieren. Wir werden eine Anhörung durchführen und wahrscheinlich hier am Schluss eine heftige und muntere Debatte führen.
Was ich vorwegschicken will, ist, dass dieser Landesentwicklungsplan – ich glaube, Herr Kaufmann hat es gerade angesprochen – sozusagen in einem dreistufigen System auf der Ebene des Landes Leitplanken setzt. Das ist ein guter Begriff dafür. Er setzt den nachfolgenden Ebenen, nämlich im Wesentlichen der Regionalversammlung, Leitplanken für die regionale und kommunale Entwicklung.
Wir haben die Besonderheit – auch das haben wir heute Morgen besprochen – im Ballungsraum Frankfurt/RheinMain mit dem Regionalen Flächennutzungsplan. Aber das ist eine Besonderheit, die vielleicht zunächst zu vernachlässigen ist.
Entscheidend ist – das muss man wissen, auch in der Diskussion –, dass den Regionalversammlungen in dem gesamten dreistufigen System die größte Verantwortung und auch die größte Möglichkeit der Gestaltung für die kommunale Ebene zufällt. Das war so, und es bleibt auch in dem neuen Plan so. Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn Sie sagen – ich glaube, Herr Lenders hat es angesprochen –, dass wir ländliche Räume von der Entwicklung abhängen, dass die Sorge bestehen muss, dass in den ländlichen Räumen weniger Wohnen oder weniger Gewerbe entstehen soll. Es ist nirgends in diesem Plan dargelegt – –
Herr Lenders, lassen Sie mich doch ausreden. Ja, ich habe das auch gelesen. Aber das, was ich gelesen habe, ist nicht aus dem Plan herauszuarbeiten, ganz im Gegenteil. In dem Plan wird an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass wir in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen wollen. Wenn Sie in die Zielsetzung des erstens Kapitels schauen, dann werden Sie an den Grundsätzen sehen, dass wir Wohnen und Gewerbe nicht nur im Ballungsraum, sondern auch in den ländlichen Räumen zulassen wollen.
Wir haben im vergangenen Plenum über die Stärkung des ländlichen Raums diskutiert, und wir haben auch darüber diskutiert, dass wir versuchen wollen, staatliche Institutionen in die Fläche zu bringen, um den Wohnungsdruck sowie den Verkehrs- und Mobilitätsdruck im Ballungsraum zu entzerren. Logischerweise müssen dann auch im ländlichen Raum Wohnen und Arbeiten zulässig sein. Das schaffen wir mit Infrastrukturmaßnahmen wie der Breitbandversorgung. Deshalb ist es richtig, dies in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen. Aber das schaffen wir auch, indem wir den Regionalversammlungen, die es besser wissen als der Landesentwicklungsplan, weil sie näher dran sind, das Instrument an die Hand geben, dort Wohnen und Gewerbeflächen auszuweisen.
Wir haben festgelegt, dass mit den 2,5 ha pro Tag, die noch aus einer Zeit stammen, in der CDU und FDP Verantwortung getragen haben, eine Nachhaltigkeitsschwelle in diesen Landesentwicklungsplan aufgenommen wird. Ich glaube, wir müssen nicht befürchten, dass das limitierend wirkt. Auch wenn wir momentan einen starken Siedlungsdruck haben – momentan werden 2,7 ha pro Tag entwickelt –, ist nicht zu befürchten, dass es ein Stocken, ein Zurückrudern der kommunalen Entwicklung gibt. Ganz im Gegenteil, in den nächsten zehn Jahren hat der Landesentwicklungsplan ausreichend Gelegenheit zum Atmen.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen: Wir werden intensiv auf der Ebene der Regionalversammlungen über den Agrarischen Vorzugsraum reden müssen, über die Klimazonen, die neu in diesem Plan sind, aber auch über den Biotopschutz. Aber auch hier will ich gleich der Diskussion vorgreifen: Wir schreiben das nicht fest, sondern wir übernehmen als Landesgesetzgeber bisherige Regelungen, die für die Regionalversammlungen als Vorgabe gelten, um in den Regionalplänen berücksichtigt zu werden. Die Regionalversammlungen sind wiederum diejenigen, die vor Ort festlegen, was ein Vorrang- und was ein Vorbehaltsgebiet ist. Erst daraus ergibt sich für die kommunale Entwicklung eine mehr oder weniger limitierende Bedeutung.
Ich glaube, an dem Beispiel Frankfurt wird das sehr gut deutlich. Dort diskutieren wir über 500 ha Fläche. Frankfurt hat sich in seiner Stellungnahme massiv aufgeregt. Aber wenn man einen Blick in den geltenden Regionalplan wirft, sieht man, dass dort schon heute ein Vorranggebiet ist. Auch dieses Vorranggebiet ist am Ende nicht das K.-o.-Kriterium für diese Fläche. Ganz im Gegenteil, Frankfurt muss im Kontext mit der Region, in der Kommunikation mit der Region am Ende Mehrheiten dafür finden, dass wir eine Ausnahme von diesem Vorranggebiet entscheiden. Das macht nicht der Landesentwicklungsplan, das macht nicht die Landesregierung, sondern das macht die Regionalversammlung.
Deshalb ist mit der Vorlage des Landesentwicklungsplans eine gute Grundlage geschaffen worden, dass weiterhin Wachstum in allen Landesteilen möglich ist und wir aber auch deutlich machen wollen, dass den Regionalversammlungen und dem Regionalverband an der Stelle die größte Verantwortung, aber auch die größte Chance zur Gestaltung der Zukunft zufällt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über diesen Gesetzentwurf bereits diskutiert. Deshalb will ich nur noch zwei, drei ergänzende Hinweise geben.
Lieber Herr Kollege Weiß, es ist entscheidend, was hinten rauskommt.
Das ist nicht unparlamentarisch. Ich habe zumindest keine Rüge des Präsidenten eingefahren. – Entscheidend ist, was hinten rauskommt, und das, was hier herausgekommen ist, ist für die Kommunen auf jeden Fall sehr positiv. Es ist sogar etwas mehr an Geld herausgekommen.
Ich will dem Eindruck widersprechen, dass wir dem Landrat Quilling die Schuld zuschieben wollen. Ganz im Gegenteil, er selbst hat in der Anhörung vorgetragen, dass es einen Übertragungsfehler des Forums Flughafen gab, und zwar bei der Berechnung der Summen. Das Land hat dann, wie ich meine, richtigerweise entschieden, die Summe nach oben anzupassen, sodass sich niemand schlechtergestellt hat gegenüber der ursprünglichen Berechnung. Daher ist bei dem Ganzen für die Kommunen noch etwas Gutes herausgekommen.
Ich will ganz generell sagen, dass wir uns in der Verantwortung gegenüber den Kommunen im Umland des Frankfurter Flughafens sehen. Deshalb war es völlig unstreitig, dass dieses Regionallastenausgleichsgesetz fortgesetzt wird.
Es ist richtig, dass wir es, wie es üblich ist, auf fünf Jahre befristen, weil sich in fünf Jahren vieles im Umfeld des Frankfurter Flughafens verändern kann und wir vielleicht in fünf Jahren zu einer völlig neuen Gestaltung, zu einer völlig anderen Ausprägung, zu völlig neuen Informationen kommen, die es notwendig machen, das Gesetz anzupassen. Deshalb ist es meines Erachtens richtig, diesen Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Wir sind uns auch darüber einig, dass die Kommunen Dritte beauftragen können mit der Verwendung der Mittel. Wir haben das geprüft. Das ist nach der derzeitigen Auslegung notwendig und möglich. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, dem Änderungsantrag der SPD zuzustimmen, aber nicht, weil wir das für inhaltlich falsch halten, sondern weil das, was geregelt ist, nicht noch einmal im Gesetz niedergeschrieben werden muss.
Insofern stimmen wir dieser Vorlage zu und sind zuversichtlich, dass sich die Kommunen im Umfeld des Frankfurter Flughafens darüber freuen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Ausschussberatung hat weniger als zwei Minuten gedauert. Von daher kann man erahnen, dass es nichts Neues zu diskutieren gab. Auch hier ist nichts Neues vorgetragen worden.
Neben der Spielsucht ist Geltungssucht eines der Themen, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Wenn ich den Tag heute Revue passieren lasse, dann sollten wir, glaube ich, uns alle an die eigene Nase fassen. Wir könnten dieses Plenum bestimmt deutlich effizienter und schneller zum Abschluss bringen.
Ab dieser Stelle bitte ich die Protokollanten, meine Rede von vorgestern aufzunehmen. Dem gibt es nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Politik entsteht in der unterschiedlichen Betrachtung der Wahrheiten.“ – Wenn ich mir die Rede des Kollegen Eckert vor Augen führe, dann trifft dieses Zitat den Nagel auf den Kopf.
Wovon Sie gesprochen haben, ist nicht das Land Hessen; wovon Sie gesprochen haben, ist nicht die Vorlage des Doppelhaushalts 2017/2018 – es ist Resultat dessen, wie Sie sich vielleicht aus Oppositionsgründen die Welt malen wollen.
Aber wenn wir einen Blick auf ein paar Wirtschaftsdaten richten – Grundlage dieser Diskussion –, dann sehen wir sehr schnell, wo Hessen steht. „Hessen vorn“: Auch wenn Sie vom „Stauland Hessen“ gesprochen haben, führt kein Weg an Hessen vorbei.
Ich will das an ein paar Daten deutlich machen. Wir haben in Hessen im Jahr 2015 mit 78.600 € Bruttoinlandsprodukt pro Kopf einen Wert, der höher liegt als in Baden-Württemberg oder in Bayern, also den Bundesländern, die wir als unmittelbare Konkurrenten betrachten. Deshalb können wir auf diesen Wert auch stolz sein.
Wir haben bei den Gründern je 1.000 Erwerbsfähige einen Rekordwert erreicht, mit dem wir nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen bundesweit das erste Flächenland sind. Auch das ist ein Rekordergebnis, das wir für die hessische Wirtschaftspolitik in Anspruch nehmen dürfen, unterstützt von den 2,57 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, mit denen wir deutlich über dem Bundestrend liegen. Die Zahl der Erwerbstätigen von fast 3,4 Millionen ist eine historische Höchstmarke, und bei der Arbeitslosenquote haben wir mit 4,7 % den niedrigsten Wert seit 20 Jahren und sind auch an der Spitze der deutschen Bundesländer.
Ich will deutlich sagen, dass uns das auf der einen Seite zufrieden macht, auf der anderen Seite aber natürlich auch in die Verantwortung nimmt und für die nächsten zwei Jahre dieses Doppelhaushalts, den wir heute zu diskutieren haben, auch Grundlage dieser Politik sein wird.
Infrastruktur ist einer der wesentlichen Faktoren für den Standort Hessen, über den wir reden. Es ist die Säule für Wohlstand und Wirtschaft. Deshalb steht der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in dem Falle ganz oben auf der Tagesordnung.
Ich will mit dem Straßenbau beginnen. Wir haben in den vergangenen Jahren 90 Millionen € per annum in den Straßenbau investiert. Herr Eckert hat die Sicht der Opposition auf die Investitionen im Straßenbau dargelegt. Ich will Sie nur ganz kurz daran erinnern, es damit aber auch bewenden lassen, Herr Eckert, dass Sie die Verkehrsinfrastruktur in Ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag im Jahr 2008 auf 80 Millionen € pro Jahr einfrieren wollten.
Wir haben 90 Millionen € pro Jahr investiert. Wir werden im Jahr 2018 110 Millionen € und im Jahr 2019 120 Millionen € in den Landesstraßenbau investieren.
Das sind Rekordsummen für das Land Hessen. Noch nie hat eine Landesregierung mehr in den Landesstraßenbau investiert als diese Landesregierung. Darauf sind wir stolz.
Wir haben in dem Zuge die Notwendigkeit, Planungsmittel bereitzustellen. Wir haben im Jahr 2013, also im letzten schwarz-gelben Haushalt, 33,5 Millionen € Planungsmittel bereitgestellt. Im Jahr 2017 haben wir den Ansatz auf 54 Millionen € erhöht. Wir werden die Planungsmittel im Jahr 2018 auf 67 Millionen € und im Jahr 2019 auf 68 Millionen € hochschrauben. Das ist notwendig. Wir haben schon verschiedentlich angesprochen, dass es eine Menge von Maßnahmen gibt, die zur Umsetzung kommen müssen.
Ich will an der Stelle auch deutlich machen, dass uns das Planungsrecht hier im Moment Grenzen setzt. Das ist sowohl rechtlich in Bezug auf die Infrastrukturmaßnahmen der Fall, die wir umsetzen wollen, als auch in Bezug auf Planungskapazitäten, nicht nur im eigenen Haus bei Hessen Mobil, sondern auch auf dem freien Markt. Dennoch wollen wir diese Mittel nicht nur bereitstellen, sondern sie auch im Land Hessen investieren. Wir sind guter Dinge, dass uns das gelingt.
Begleitet werden diese Investitionen in die Infrastrukturmaßnahmen auch durch eine massive Steigerung der An
sätze des Bundesverkehrswegeplans. Hier haben wir in der alten Periode immerhin 3,6 Milliarden € zur Verfügung gehabt. In der neuen Periode ist der Wert auf 8,2 Milliarden € gestiegen. Das ist eine Rekordsumme, die es in den nächsten Jahren umzusetzen gilt. Letzten Endes ist alles davon abhängig, dass wir Baurecht schaffen, so schwierig das an manchen Stellen auch ist. Sie kennen die Beispiele, ob es der Riederwaldtunnel ist, ob es im Schienenverkehr die Nordmainische S-Bahn ist oder ob es andere Straßenbaumaßnahmen sind, die auf Eis gelegt wurden oder die Umwege erforderlich machen, weil uns das Planungsrecht immer wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Ich bin der Meinung, man muss auch an dieser Stelle deutlich machen, dass der Bund in der Verantwortung steht, das Planungsrecht zu vereinfachen.
Ich will aber nicht nur auf andere schielen, sondern auch auf das eigene Haus. Wir haben bereits im Jahr 2015 jede ausfallende Stelle bei Hessen Mobil 1 : 1 ersetzt. Ein Kritikpunkt der Vorjahre war, dass wir Personal rückgebaut haben. Das ist richtig. Hessen Mobil hat Personal abgebaut. Aber wir haben seit 2016 die Weichen gestellt. Wir hatten 2016 schon 25 neue Stellen, und wir haben 2017 noch einmal zehn neue Stellen.
Wir haben in der Schwerpunktsetzung ein neues Dezernat mit der Brückenerhaltung beauftragt. Das ist eine der großen Aufgaben bei den Bundesverkehrswegen in Hessen. Hessen ist ein brückenreiches Land. Zum Beispiel müssen von den 22 Brücken an der A 45 in nächster Zeit 20 saniert werden. 40 % des Bundeshaushalts in dem Bereich wird in Hessen investiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen Mobil stehen vor der großen Aufgabe, in den nächsten Jahren 750 Millionen € zu investieren. Dafür kann man in unser aller Interesse nur gutes Gelingen, eine glückliche Hand und viel Erfolg wünschen.
Das hat natürlich auch zur Folge, dass wir mit erheblichen Belästigungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Das wurde schon angesprochen. Wir haben hohe Stauzahlen. Sie sind allerdings weniger hoch als im Bundesdurchschnitt. Die Stauwerte liegen zum einem an dem gestiegenen Verkehrsaufkommen und zum anderem an der hohen Baustellendichte. Die Baustellendichte ist in Hessen höher als in anderen Bundesländern. Anders als die Opposition will ich nicht sagen, dass wir uns darüber freuen. Wir sehen darin aber ein gutes Zeichen, dass viel und richtig in die Infrastruktur der Bundesverkehrswege investiert wird, auch wenn es hier und da temporär zu Verzögerungen oder baustellenbedingten Ausfällen kommt.
Ich will aber nicht nur auf den Straßenverkehr eingehen. Wir haben die Vernetzung verschiedener Maßnahmen in der Strategie „Mobiles Hessen 2020“ aufgeführt. Dazu zählt natürlich auch die Infrastruktur Schiene, die bei einer wachsenden Region wie dem Ballungsraum ebenfalls unter großem Druck steht. Der Verkehrsminister hat vor wenigen Wochen zwölf Schienengroßprojekte benannt, für die wir in den nächsten Jahren rund 12 Milliarden € aufwenden müssen. Dazu zählen Gateway Gardens, der Ausbau der S 6 sowie die Planung und Umsetzung der Nordmainischen S-Bahn. 12 Milliarden € sind eine Rekordsumme, die für den Schienenverkehr zur Verfügung gestellt wird. An deren Ende wird für mehr Kapazität und mehr Pünktlichkeit auf allen Ebenen und natürlich für mehr Mobilität gesorgt.
Wir waren und sind an dieser Stelle auch gegenüber den Kommunen in der Verantwortung. Wir setzen das alte GVFG mit einem neuen Mobilitätsförderungsgesetz fort und legen auch hier noch etwas obendrauf. Wir hatten in der Vergangenheit rund 96 Millionen € und werden den Kommunen für den Straßenbau, den Radwegebau und den Schienenverkehr 100 Millionen € jährlich zur Verfügung stellen.
Der ÖPNV hat eine Hochzeit erlebt. Ich will nur an die Finanzierungsvereinbarung erinnern, die wir für die Jahre 2017 bis 2021 abgeschlossen haben. Rund 4 Milliarden € stehen den Verkehrsverbünden hier zur Verfügung. Auch das ist eine Rekordzahl. Die Maßnahmen sind heute schon mehrfach diskutiert worden, ob es das Jobticket für Landesbedienstete oder das hessenweite Schülerticket ist. Der Erfolg des Schülertickets mit 350.000 verkauften Fahrkarten steht übrigens völlig außer Frage. Herr Al-Wazir hatte die Idee dazu. Das muss man zugestehen. Ihm will ich herzlich gratulieren. Es ist ein Erfolgsmodell geworden, wie es auch angekündigt wurde. Hessenweit profitieren Familien und Kinder in erheblichem Maße davon. Herzlichen Glückwunsch dazu.
Ich komme gleich zum Ende. – Ich will noch ganz kurz die Infrastruktur in Bezug auf den Flughafen streifen. Hier haben wir dargestellt, dass Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch sein müssen. Ganz im Gegenteil, wir haben auf der einen Seite die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens erhalten und werden sie auch in Zukunft erhalten.
Wir haben die Grundlagen für den Terminal 3 gelegt und viel Aufmerksamkeit auf das Thema Lärmschutz und die berechtigten Interessen der Anlieger im Umfeld des Flughafens gelegt. Von daher ist auch hier der richtige Schwerpunkt aus Ökologie und Ökonomie zusammengefasst worden.
Es gibt noch viele Punkte, die sich im Haushalt wiederfinden. Dazu gehört „Digitales Hessen“. Die Gigabit-Strategie ist heute schon diskutiert worden. Auch hier brauchen wir uns nicht zu verstecken. Darmstadt hat eine Auszeichnung als „Digitale Stadt“ bekommen. Das ist der richtige Weg in die Zukunft. Wir haben auch für das Handwerk 500.000 € bereitgestellt, um Digitalisierung zur Anwendung zu bringen. Das sind alles Maßnahmen, die in der Anwenderszene unterstützend existieren sollen.
Ich komme zum Schluss. Das ist mein letzter Satz: Das Zusammenspiel von Ökologie und Ökonomie ist der von uns gemeinsam getragene Geist dieses Haushalts. Auch im Einzelplan 07 kommt er so zum Ausdruck, dass er auch in
Zukunft eine hervorragende Infrastruktur ermöglicht. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Glücksspiel zum Dritten. Herr Schaus hat es eben schon gesagt. In den zurückliegenden Monaten haben wir uns schon mehrfach mit diesem Thema beschäftigt. Zum 30.06. hatten wir den Wegfall der Mehrfachkonzessionen, zurückgehend auf den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Das Auslaufen des Spielhallengesetzes zum 31.12. macht es notwendig, dass wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen. Insofern müssen wir verschiedene Dinge deutlich besser regeln – im Sinne des Ziels, das wir alle verfolgen, nämlich den Spielerschutz zu erhöhen und die Spielsucht einzudämmen.
Ich will aber vorwegschicken, dass ich der Überzeugung bin – das war im Übrigen auch ein Ergebnis der wissenschaftlichen Diskussion während der Anhörung –, dass wir mit der bloßen Reduzierung von Spielhallen weder Spielsucht entschärfen noch Spielerschutz betreiben können – ganz im Gegenteil. Ich glaube, die bloße Reduzierung von Spielhallen führt dazu, dass es ein Abwandern in die Ille
galität oder eben ein Abwandern in den Bereich der Internetspiele gibt.
Das ist ein Bereich, der unkontrolliert und unserem Zugriff entzogen ist und der insbesondere bisher auch keinerlei spielschützende Maßnahmen darstellt.
Deshalb gibt es bei diesem Thema auch nicht schwarz und weiß, sondern es ist angebracht, ein Stück weit genauer auf die unterschiedlichen Zielsetzungen zu schauen.
Wir haben – das ist richtig, und deshalb gehen der Gesetzentwurf und auch der Glücksspielstaatsvertrag darauf zurück – eine übergeordnete Prägung von Spielhallen in den Innenstädten, insbesondere in den größeren Innenstädten. Da hat die Automatenindustrie möglicherweise überzogen. Das ist etwas, was wir nicht wollen. Deshalb sind der Wegfall der Mehrfachkonzessionen und auch das Abstandsgebot zwischen zwei Spielhallen der richtige Schritt dorthin.
Mit den 300 m Abstand dürfte das in den meisten Fällen dann auch unterbunden werden können.
Wir haben mit dem Gesetz Spielerschutz erhöhen wollen. Hessen ist – das will ich an dieser Stelle auch deutlich machen – derzeit das einzige Bundesland, das die Sperrabfrage beim Zutritt zu den Spielhallen einsetzt, das sogenannte OASIS-Programm. Ich muss an dieser Stelle auch sagen – das kam bei der Anhörung deutlich zum Ausdruck –, dass es in Hessen eben keine Jugendschutzverstöße gibt, die uns dazu führen, das Gesetz zu ändern, sondern dass wir andere Ziele hatten, beispielsweise Prävention. Deshalb sind mit dem Sozialkonzept die Schulung des Personals, auch die Dokumentation und verschiedene Maßnahmen in dem Gesetz aufgenommen worden, die genau dies zum Ziel haben: Spielerschutz auf der einen Seite und Prävention auf der anderen Seite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, offen aber ist, dass wir verschiedene Maßnahmen im Gesetz leider nicht regeln können. Das ist die Situation, dass wir in Gaststätten oftmals Automaten haben, dass in Gaststätten Alkohol ausgeschenkt wird und dass es keine Sperrzeiten gibt, zumindest nicht diese Sperrzeiten, wie wir sie in den Spielhallen haben. Wir können hier keinerlei Kontrolle vornehmen. Insofern ist der Spieler völlig frei unterwegs, ohne dass er sich der Kontrolle des Gesetzgebers unterziehen muss.
Das ist etwas, was wir ändern wollen, aber in diesem Gesetz nicht ändern können. Dafür muss das Gaststättengesetz in Angriff genommen werden.
Die Spielerkarte ist heute auch schon diskutiert worden. Das ist eine Maßnahme, die sinnvoll und notwendig ist, die wir nur nicht allein in Hessen einführen können. Deshalb ist es notwendig, dass wir hierzu auf Bundesebene weiterhin tätig werden. Das finden Sie auch im Vorwort unseres Antrages.
Der Wegfall der Mehrfachkonzessionen, Verbesserung des Sozialkonzeptes – das waren die Dinge, die wir in die Diskussion eingebracht haben, ebenso eine weitere Verbesserung, nämlich die zusätzliche Abstandsregelung von 300 m zu Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe.
Anders, als Sie es dargestellt haben, Herr Eckert, kam neben der Suchtseite auch von der wissenschaftlichen Seite die Feststellung, dass die bloße Abstandsregelung das Thema Spielsucht nicht wird auffangen können. In der Diskussion kam auch deutlich zum Vorschein, dass wir bei den Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe ein Mehr an Definition brauchen. Denn – ich glaube, dass das nicht diskussionswürdig ist – an Kindergärten kann beispielsweise die Problematik der Spielsucht gar nicht erst entstehen. Das betrifft dreijährige, vierjährige und fünfjährige Kinder.
Anders ist es in Jugendzentren. Ich sehe die Gefahr auch nicht bei Grundschulen. Anders ist es aber bei weiterführenden Schulen, anders ist es auch in der Oberstufe. Von daher braucht es nähere Ausführungen. Neben dem, was wir hier im Gesetz ausgeführt haben, braucht es auch Ausführungsbestimmungen, die man den Kommunen präzise an die Hand geben kann, wo und wann die 300 m einzuhalten sind.
Ich sage es noch einmal: Uns geht es nicht darum, generell Spielhallen auszukehren, sondern hier qualitative Kriterien einzuführen. Dafür sind meiner Meinung nach beispielsweise Schulen ab der 5. Klasse, Jugendzentren und andere Plätze, wo sich Minderjährige und Jugendliche überwiegend aufhalten, auf keinen Fall ein Platz, wo eine Spielhalle entstehen sollte. Deshalb ist das in dem Gesetz noch einmal konkretisiert.
Wir haben auch diskutiert – Sie wissen, ich bin selbst lange Jahre Bürgermeister gewesen –: Wir haben auch einen Vertrauensschutz gegenüber denjenigen einzuhalten, die sich an die Rechtslage und die Übergangsfristen des Glücksspielstaatsvertrages gehalten und zum 30.06. ihre Anträge gestellt haben, wo aber die Anträge in vielen Fällen bis heute nicht entschieden sind.
Deshalb haben wir in unseren Änderungsantrag einen Vertrauensschutz aufgenommen, der besagt, dass diejenigen, die ihre Hausaufgaben gemacht und Anträge fristgerecht gestellt haben – im Übrigen, wie ich meine, auch diejenigen, die bisher gesetzeskonform Spielhallen betreiben –, auch nach dem Gesetz beschieden werden, das zum 30.06.2017 seine Gültigkeit hatte, sodass hier ein Vertrauensschutz entstanden ist.
Der Änderungsantrag, den wir Ihnen heute noch auf den Tisch gelegt haben, Drucks. 19/5768, korrigiert noch einen Redaktionsfehler. Das will ich an dieser Stelle auch deutlich sagen. Es ist nicht so, wie Sie, Herr Schaus, ausgeführt haben, dass wir da eingeknickt sind – ganz im Gegenteil.
Sie haben offenbar den letzten Satz überlesen. Eine solche Härtefallregelung ist verfassungsrechtlich geboten. Wenn wir uns nicht angreifbar machen wollen, dann nehmen wir diesen Passus mit auf. Deshalb empfehle ich die Zustimmung. Wir haben leider Gelegenheit, das in der anschließenden Ausschusssitzung und in der dritten Lesung noch einmal zu diskutieren. Aber ich glaube, wir sind mit dem Gesetz einen deutlichen Schritt weiter gegangen, als das bisher der Fall war.
Wir sind vielleicht noch nicht am Ende der Fahnenstange. Auch da werden uns die weiteren Erfahrungen noch die Möglichkeit geben, nachzujustieren. In dem Sinne glaube ich aber, es ist ein vernünftiges und gutes Gesetz im Sinne
von Spielerschutz und Prävention vor Sucht, auf der anderen Seite aber auch in dem Sinne, dass wir sagen: Dort, wo wir hinschauen können, wo der Markt geregelt ist, ist das allemal besser, als wenn Spieler in die Illegalität abtauchen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Für augenblicklichen Gewinn verkaufe ich die Zukunft nicht“, das ist ein Zitat von Werner von Siemens, zugegebenermaßen am Ende des 19. Jahrhunderts, aber am Beginn einer Erfolgsgeschichte der heutigen Siemens AG, die weltweit etwa 370.000 Beschäftigte zählt.
Es wäre gut – das will ich vorwegschicken; deshalb solidarisieren wir uns ähnlich wie die Vorredner selbstverständlich mit den Beschäftigten der Siemens AG am Standort Offenbach, aber auch an anderen Standorten in der Bundesrepublik –, wenn sich auch die heutigen Vorstände der Siemens AG an diese Verantwortung, an diese Unternehmensphilosophie von Werner von Siemens erinnern würden.
Natürlich ist es richtig, dass sich die Welt seit dem Zitat von Werner von Siemens verändert hat. Die Globalisierung hat uns mit allen Kontinenten näher zusammengebracht, aber natürlich auch den Wettbewerb aus diesen Kontinenten nach Europa, nach Deutschland gebracht. 24 Stunden/ sieben Tage können wir unsere Waren und die Dienstleistungen rund um den Globus vermarkten. Wir stehen damit natürlich auch im Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften, mit anderen Kulturen, auch mit Arbeitsbedingungen in anderen Volkswirtschaften. Dazu zählen natürlich Lohn- und Arbeitsplatzkosten, die bekanntermaßen am Standort Deutschland relativ hoch sind.
Aber auch das muss man sagen: Die Unternehmenskultur und das Koordinatensystem für den Erfolg in den Großunternehmen haben sich verändert. Das, was Werner von Siemens seinerzeit als Unternehmensphilosophie für sich ausgemacht hat und auch später in den Regeln der sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard festgeschrieben wurde, wurde verdrängt von Wertschöpfung, von Rendite, Dividende oder den Forderungen der Aktionäre.