Astrid Wallmann
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorsitzende hat bereits vieles über die Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtszeitraum 2017 genannt, insbesondere auch die Zahlen und Fakten. Daher möchte ich mich jetzt auf ein paar ganz grundsätzliche Anmerkungen beschränken.
Jedermann hat das Recht, sich mit einer Petition, also mit einer Beschwerde, an die Volksvertretung zu wenden. Das ist ein im Grundgesetz und auch in der Hessischen Verfassung verbrieftes Recht. Die Hürde dafür ist sehr niedrig. Ein einfaches Schreiben oder eine Onlineeingabe auf der Internetseite des Hessischen Landtags reicht aus.
Ich erwähne das deswegen, weil das den Unterschied zwischen dem Jedermannsrecht – es reicht, wenn sich eine einzelne Person an den Landtag wendet – und den Petitionsplattformen darstellt; das ist eben schon erwähnt worden. Bei den Petitionsplattformen, die im Übrigen oftmals von Privatunternehmen betrieben werden, wollen diejenigen die Öffentlichkeit mit ihrem Anliegen sowie Unterstützer für ihr Anliegen erreichen. Das ist der Unterschied zu den Petitionen, die an Volksvertretungen gesandt werden; denn das sind am Ende oftmals eben auch – mit Ausnahmen, das hatten Sie, Frau Ypsilanti, auch gesagt; ich nehme das Beispiel Fuchsjagd, das man heute in der Presse nachlesen kann – Einzelfälle, die Vertraulichkeit verlangen. Ich erachte diese Vertraulichkeit für wichtig; wir haben sie miteinander vereinbart. Denn am Ende werden uns mitunter auch sehr persönliche und sehr sensible Angaben gemacht. Der Petent muss sich darauf verlassen können, dass das im vertrauten Kreis bleibt.
Ich möchte kurz auf die persönliche Erklärung am Ende der Rede von Frau Ypsilanti eingehen: Zum einen will ich leicht widersprechen, denn wir haben ein gutes Petitionsrecht. Das heißt aber nicht, dass es keine Dinge gäbe, die man verändern könnte. Das würde ich auch sofort unterschreiben.
Sie haben das Thema „öffentliche Petitionen“ genannt. Ich habe mir heute eine Ausarbeitung vom Wissenschaftlichen
Dienst angeschaut, die wir alle bekommen haben. Danach ist Hessen gar kein „Ausreißer“, sondern wir handhaben es so wie die Mehrheit der Länder, wo es nämlich keine öffentlichen Petitionen gibt. Ich habe eben etwas zur Vertraulichkeit und zur Frage gesagt, wie wir – dazu werde ich gleich etwas sagen – miteinander arbeiten. Das hat natürlich mitunter auch damit zu tun, dass wir nicht öffentlich tagen; das will ich benennen. Eines der 16 Bundesländer hat sich an der Umfrage nicht beteiligt. 15 Bundesländer haben sich beteiligt. In elf Bundesländern gibt es kein öffentliches Petitionsverfahren.
Ich glaube, dass man natürlich über Veränderungen reden kann. Dazu haben die Fraktionen vielleicht sehr unterschiedliche, vielleicht aber auch gemeinsame Vorstellungen. Diese Dinge kann man sicherlich gemeinsam in Angriff nehmen.
An dem Punkt möchte ich unsere Zusammenarbeit beschreiben. Sie ist im Vergleich zur Arbeit der anderen Fachausschüsse außergewöhnlich, weil sie weniger parteipolitisch geprägt ist. Die Grenzen sind dabei nicht eng gefasst. Oftmals fassen wir einvernehmliche Beschlüsse. Das heißt aber nicht, dass wir in Einzelfällen nicht zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen kämen. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung so. Aber, wie gesagt, gibt es in der Regel oft einvernehmliche Beschlüsse.
Was uns am Ende bei der Unterschiedlichkeit unserer Positionen im Einzelfall aber immer eint, ist, dass wir uns immer bemühen – das wird kein Kollege dem anderen absprechen –, Lösungen für die Anliegen der Petenten zu finden. Auch Folgendes ist schon gesagt worden: Oft hilft die vermittelnde Rolle, die wir einnehmen, um zu Lösungen zu kommen, die den Petenten weiterhelfen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich – ich komme zum Dank – zunächst den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss danken. Das gilt selbstverständlich auch für die Fachministerien, die uns zuarbeiten. Ich darf aber auch namentlich den hessischen Innenminister bitten, den Dank an sein Haus weiterzugeben; denn das Innenministerium ist ständig bei uns im Ausschuss vertreten – vielen Dank für die Zusammenarbeit –, weil der Anteil der Ausländerpetitionen mit 23 % relativ hoch ist.
Ich möchte mich ausdrücklich beim Petitionsreferat bedanken. Fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats sind heute zugegen: Ich sehe Frau Engelhardt, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Bicking und Herrn Schleicher. Vielen Dank für alles, was Sie für uns leisten. Ohne Ihre Arbeit im Hintergrund, die der eine oder andere wahrscheinlich gar nicht sieht, weil Sie fast ein bisschen im Verborgenen arbeiten, würden wir das gar nicht stemmen können. Ich möchte Ihnen ausdrücklich dafür danken – auch im Namen der CDU-Fraktion. Herzlichen Dank dafür.
Wir bemerken – ich sehe, dass meine Redezeit abläuft, und bitte um einen letzten Satz –, dass wir nach einer kleinen „Delle“ im Jahr 2016 jetzt, im Jahr 2017, wieder auf dem Stand der Eingaben vom Jahr 2015 sind. Im Jahr 2018 zeichnet sich exakt derselbe Trend ab. Wir sind auf einem
stabilen Niveau. Das bedeutet: Wir werden weiterhin viel zu tun haben – sicherlich auch mit Ihrer Hilfe.
Alle miteinander können wir sagen: Wir werden immer im Interesse der Petenten arbeiten. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Ein letzter Satz: Frau Ypsilanti, Sie haben heute Ihren letzten Bericht als Vorsitzende des Petitionsausschusses abgegeben. Alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Erhalten die Bürgerinnen und Bürger analog zum Vorjahr bei elektronischer und authentifizierter Übermittlung ihrer Einkommensteuererklärung für 2017 eine automatische Fristverlängerung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei einem Thema wie diesem zunächst einmal ein paar Fakten zur Kenntnis geben:
Erstens. Es handelt sich bei dem Thema Familiennachzug um eine Frage, für die der Bundestag zuständig ist. Die Regelung ist also keine Thematik der Landespolitik. Es ist insofern auch keine Zuständigkeit der Hessischen Landesregierung gegeben. Es gibt also keine Entscheidungsbefugnis.
Wie Sie wissen, war das Thema Gegenstand sowohl der Sondierungsgespräche zwischen CDU, GRÜNEN und FDP als auch – nach dem Scheitern von Jamaika – Gegenstand der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD. Im Rahmen dieser Sondierungsgespräche wurde zunächst diskutiert, wie mit der im März 2016 beschlossenen und im März 2018 auslaufenden Aussetzung umgegangen werden soll.
Es wurde vereinbart, dass an die Stelle des bisherigen Gesetzes eine Neuregelung treten soll und zudem die Aussetzung verlängert wird. Bis zum 31. Juli 2018 soll diese Neuregelung im Bundestag verabschiedet werden. Die Neuregelung sieht vor, dass bis zu 1.000 Menschen pro Monat ihre Familien nachziehen lassen können. Im Gegenzug sollen die EU-bedingten freiwilligen Aufnahmen aus Griechenland und aus Italien auslaufen. Es sind bestimmte Bedingungen daran geknüpft:
Es darf sich nur um Ehen handeln, die vor der Flucht geschlossen worden sind, es dürfen keine schwerwiegenden Straftaten begangen worden sein, es darf sich nicht um Gefährder handeln, und die Ausreise soll nicht kurz bevorstehen.
Zweitens. Die bestehende Regelung betrifft ausschließlich Menschen, denen für ein Jahr subsidiärer Schutz zugewiesen wurde, die also keinen Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben. Es ist wichtig, in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen.
Für alle anderen Flüchtlinge sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention gilt der Familiennachzug. Er galt vorher, und er gilt auch weiterhin, und zwar uneingeschränkt. Das gilt für die Kernfamilie. Das betrifft also die Ehepartner und auch die minderjährigen Kinder.
Wenn man eben Frau Faulhaber von der Linksfraktion zugehört hat, muss man sich schon fragen, ob wir in unterschiedlichen Ländern leben. Ich habe mir mitgeschrieben, Sie haben eben gesagt, das tolerante Miteinander sei nur ein Lippenbekenntnis. Das kann ich nicht feststellen. Unser Land Hessen hat über 100.000 Menschen aufgenommen. Wir haben 2,9 Milliarden € für Maßnahmen der humanitären Verpflichtung in den Haushalt eingestellt. Ich kann Ihre Kritik überhaupt nicht nachvollziehen.
Ich glaube, man kann eines mit Stolz sagen: Unser Bundesland Hessen hat diese Herausforderung wie fast kein
anderes gemeistert. Man kann den Menschen dafür danken, dass wir das alles so problemlos hinbekommen haben. Das sollte man bei einer solchen Debatte dann vielleicht auch einmal erwähnen.
Drittens. Man muss zur Kenntnis nehmen, die deutsche Regelung zum Familiennachzug ist international relativ einmalig. Es muss doch am Ende auch möglich sein, dass man eine solch weitgehende Regelung unter dem Aspekt der Herausforderungen, die wir im Rahmen der Flüchtlingskrise zu bewältigen hatten, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens begrenzt.
Viertens. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat mehrfach an den Deutschen Bundestag appelliert, dass die Aussetzung des Familiennachzugs verlängert wird.
Fünftens. Ja, der Familiennachzug ist ausgesetzt, und zwar nur für subsidiär Schutzberechtigte. Es galt und gilt aber nach wie vor eine Härtefallregelung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes, wonach aus dringenden humanitären Gründen und unter Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention Familien nachziehen können.
Diese beabsichtigte Umwandlung einer Anspruchsregelung in eine Kontingentlösung halte ich wirklich für richtig und auch für zumutbar. An der Stelle kann man vielleicht den klugen Satz unseres ehemaligen Bundespräsidenten zitieren: „Unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind endlich“, weil er sehr gut die Problematik und auch den Zwiespalt trifft, in dem wir uns in dieser Frage der humanitären Verpflichtung befinden, die wir durchaus sehen.
Ich möchte gern noch einen Satz zu dem Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge sagen. Das ist das einzige Thema im Antrag der LINKEN, bei dem es überhaupt um eine Landeszuständigkeit geht. Ja, es gab dieses Aufnahmeprogramm. 15 Bundesländer hatten es seinerzeit. Es gibt ein paar wenige, bei denen es nach wie vor in Kraft ist. Viele haben es auslaufen lassen; so ist es auch in Hessen. Aktuell sehen wir keine Notwendigkeit, das Programm neu aufleben zu lassen.
Ich möchte noch einen Satz zum FDP-Antrag sagen. Ich muss gestehen, ich finde es fast ein bisschen putzig, wenn ich hier lese: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene … einzusetzen“. Das ist allein schon deswegen interessant, weil die FDP hier natürlich ausdrücklich die Möglichkeit hatte, in der Sondierung zu einer Regelung zu kommen und Regierungsverantwortung zu übernehmen. Das wollten Sie ausdrücklich nicht. Jetzt soll sich also wieder die Landesregierung dafür einsetzen.
Insofern gilt natürlich auch hier der Hinweis: Es bleibt bei der Zuständigkeit des Bundes, so gern wir auch für verschiedene Bundesfragen zuständig sind. Wir sind es in diesem Fall aber nicht. – Das nur in die Richtung der FDP.
Noch eine letzte Anmerkung. Ich glaube, man muss generell bei dem Thema der Zuwanderung und der Integration immer auch die faktischen Grenzen der Integrationskraft unseres Landes, aber auch die des gesellschaftlichen Zu
sammenhaltes im Auge behalten. Nach meiner persönlichen Meinung – ich sage das auch nur für mich persönlich, weil das Land hier keine Entscheidungskompetenz hat – dient dazu das Sondierungsergebnis von CDU und SPD. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der erfolgten Anhörung haben wir im Rahmen der Vorbereitung der zweiten Lesung bereits auf den Änderungsantrag der Koalition hingewiesen und diesen im Innenausschuss diskutiert. Deshalb möchte ich mich jetzt auf ein paar wenige Anmerkungen beschränken.
Erstens. Ich glaube, da waren wir uns auch einig. Wir haben nach einer sehr indifferenten Anhörung diverse Anregungen in den Gesetzentwurf bzw. in die Begründung des Gesetzentwurfs aufgenommen. Auch darauf muss ich noch einmal hinweisen: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir einen sehr detailreichen Gesetzentwurf vorgelegt.
Ich habe in meiner letzten Rede auf Rheinland-Pfalz verwiesen. Da sind das drei Absätze in § 5 des Landesaufnahmegesetzes. Wir haben beispielsweise die Regelungen zum Telefonieren und zu den Internetnutzungen angepasst. Wir haben auch beim Datenschutz ergänzt und die Besuchsregelungen insbesondere für Rechtsanwälte und auch für die konsularische Beratung angepasst.
Ich will auf zwei weitere Punkte hinweisen. Wir werden in der Präambel noch einmal klarstellen, dass das eine Ultima-Ratio-Maßnahme ist. Wir haben in der Begründung des Gesetzentwurfs auch noch einmal festgestellt, dass diese Einrichtung nicht für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge geeignet sein wird. Da gab es durchaus Diskussionsbedarf. Ich will dazu jetzt noch einmal etwas klarstellen bzw. feststellen.
Wir befinden uns in diesem Bereich bei der Bundesgesetzgebung. Das heißt, wir sind gar nicht befugt, die grundsätzliche Inhaftnahme zu regeln. Wenn man diesbezüglich etwas ändern möchte, muss man sich an den Bundesgesetzgeber wenden.
In Hessen können wir nur die technische Ausgestaltung der Abschiebehaftanstalt regeln. Man kann dabei natürlich über alles diskutieren. Aber sowohl der Innenminister als auch der Staatssekretär sowie die Mitglieder der beteiligten Fraktionen haben dazu klar Position bezogen. Ich tue das hier auch noch einmal. Ich glaube, die Formulierung in der Begründung des Gesetzentwurfs ist diesbezüglich klar. Sie lässt keinen Zweifel daran, dass die Anstalt für die Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge nicht geeignet sein wird.
Ich möchte ein paar wenige Anmerkungen zu den Änderungsanträgen machen.
Deshalb unser Änderungsantrag unter Nr. 2. Die FDP hat mitunter Änderungen, die rein redaktioneller Natur sind. Ansonsten sind zum Teil weiter gehende Restriktionen gefordert, beispielsweise was das Thema des Ausgangs angeht. Da sind wir dann in einem Spannungsfeld, was diese Anhörung auch gezeigt hat. Sie war sehr indifferent. Die einen sagen, das Gesetz sei viel zu streng ausgelegt. Die anderen sagen, es müsse viel mehr Freiheiten geben. Wir versuchen mit diesem Gesetzentwurf diesem Spannungsfeld gerecht zu werden. Ich glaube auch, dass die Anhörung bestätigt hat, dass wir das mit dem Gesetzentwurf tun.
Bei der SPD gibt es vor allem deklaratorische Ergänzungen. Vielleicht noch ein Hinweis, weil dort jetzt auch das Thema Seelsorge aufgeführt ist. Wir halten den Verweis auf § 32 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes für ausreichend und werden daher die Änderungsanträge ablehnen.
Ein Punkt ist mir jetzt ganz wichtig, auch nach der Anhörung im Innenausschuss: noch einmal auf die Notwendigkeit einer eigenen Einrichtung hinzuweisen. Es scheint mir, dass das nicht von jeder Fraktion im Hause geteilt wird. Das wundert mich, wenn man bei der Anhörung anwesend war oder sich zumindest die Anhörungsunterlagen einmal durchgelesen hat. Denn der Leiter aus Ingelheim, also aus Rheinland-Pfalz – eine der Einrichtungen, die wir deutschlandweit genutzt haben –, war zum Glück zugegen und konnte ein paar Aussagen treffen. Er stellte sehr klar fest, dass die Anstalt aufgrund der personellen Situation in Rheinland-Pfalz auf maximal 40 Plätze begrenzt ist. Mehr Personen kann man dort nicht unterbringen. Derzeit ist es auch nicht möglich – das gilt übrigens nicht nur für Rheinland-Pfalz; das zeigen auch Erfahrungen, die wir mit anderen Bundesländern machen –, dass dort Haftanträge anderer Bundesländer angenommen werden. Sie können nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir auch in Hessen eine eigene Anstalt haben, weil wir ansonsten niemanden mehr unterbringen könnten. Wie gesagt: Lesen Sie die Anhörungsunterlagen, dann werden Sie
vielleicht dem Leiter der Anstalt in Ingelheim Glauben schenken.
Das heißt am Ende, wenn man alles resümiert: Es ist dringend geboten, dass wir in Hessen eine eigene Anstalt errichten. Wir tragen damit auch einer notwendigen rechtsstaatlichen Maßnahme Rechnung. Am Ende ist Abschiebungshaft – ich sage es ausdrücklich – immer nur die Ultima Ratio. Über das Thema freiwillige Ausreise hinaus – darüber haben wir hier immer wieder ausführlich gesprochen – ist sie aber ein notwendiges Instrument. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen der heutigen Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum einen Anmerkungen zu der Anhörung machen, aber auch Hinweise auf die bereits in der Sondersitzung des Innenausschusses angekündigten Änderungsanträge der Koalition geben. Ich möchte außerdem – das ist mir besonders wichtig – noch einmal auf die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs und der Einrichtung einer eigenen hessischen Abschiebehaftanstalt hinweisen; denn genau diese Notwendigkeit hat die Anhörung bewiesen.
Der Leiter der Anstalt in Ingelheim war zugegen und hat Folgendes ausgeführt. Es gibt in Ingelheim seit 2011 eine festgelegte Maximalbelegung im Umfang von 40 Plätzen. Die Belegung ist deswegen begrenzt, weil es nur eine bestimmte personelle Ausstattung gibt. Der Leiter der Anstalt hat auf Nachfrage ausgeführt, dass es nicht mehr möglich ist, Haftanträgen aus anderen Bundesländern nachzukommen. Wir haben, wie bekannt, nicht nur die Anstalt in Ingelheim genutzt, sondern auch Anstalten in Brandenburg, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen. Derzeit herrscht deutschlandweit das Phänomen, dass keine Plätze mehr zur Verfügung stehen. Deshalb ist es richtig – das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen –, dass wir in Hessen eine eigene Einrichtung schaffen und hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Da wir heute eine verbundene Debatte führen, zum einen zum Antrag der LINKEN und zum anderen in zweiter Lesung zu unserem Gesetzentwurf, möchte ich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen – das wird die Linksfraktion nicht überraschen –, dass wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen werden. Ich habe es eben schon erläutert: Wir halten die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt für notwendig.
Die Anhörung hat außerdem gezeigt, dass es Bundesländer gibt, die weit weniger detailreiche Regelungen ausformuliert haben, als wir es getan haben. Das will ich aus zwei Gründen erwähnen: zum einen, weil es eine generelle Kritik an unserem Gesetzentwurf gab, zum anderen, weil die Opposition zuletzt immer wieder Vergleiche mit Gesetzen anderer Bundesländer herangezogen hat. Ich möchte Ihnen einmal zeigen, wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist.
Das ist § 5 des Landesaufnahmegesetzes von RheinlandPfalz. Er besteht aus drei Absätzen. Das ist das, was in Rheinland-Pfalz zur Frage der Abschiebehaft geregelt ist. Ich finde, das sollte man zumindest zur Kenntnis nehmen und die Kritik, die geäußert wird, angesichts des von mir eben Gezeigten und Gesagten entsprechend einordnen.
Es ist so, dass die Anhörung – ich glaube, da waren wir uns im Innenausschuss weitgehend einig – ein sehr indifferentes Bild gezeigt hat. Das hat natürlich auch etwas damit zu tun, wer bei der Anhörung zugegen war, welche Institutionen eingeladen waren und wer welche Institution vertre
ten hat. Den einen waren die gesetzlichen Regelungen, die wir vorsehen, viel zu weitgehend; darin seien zu viele Freiheiten. Die anderen waren der Auffassung, dass wir viel zu viele Restriktionen in diesem Gesetzentwurf haben. Wir befinden uns hier natürlich in einem Spannungsfeld, da wir uns nicht im Bereich der Strafhaft bewegen, sondern uns in einem besonderen rechtlichen Rahmen bewegen müssen. Dabei muss es uns gelingen, die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung, aber natürlich auch der Unterzubringenden zu regeln. Ich glaube, dass wir das mit diesem Gesetzentwurf in einer guten Form getan haben.
Ich möchte sagen, weil mir das wichtig ist und weil wir es angekündigt haben: Wir werden zur dritten Lesung Änderungsanträge einbringen. Ich möchte heute zumindest stichpunktartig darstellen, was das für Änderungen sein werden.
Zum einen wollen wir klarstellen, dass die Abschiebehaft eine Ultima-Ratio-Maßnahme ist. Sie wissen, dass wir in Hessen immer auf eine freiwillige Ausreise setzen. Das ist bekannt, und da sind wir uns, glaube ich, einig. Das hessische Innenministerium tut unglaublich viel dafür, dass ausreisepflichtige Menschen unser Land freiwillig verlassen, dass es zu keinen Abschiebungen kommen muss. Das ist im Übrigen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für diejenigen, die das von polizeilicher Seite begleiten müssen, keine angenehme Aufgabe. Insofern sind wir auf einem sehr richtigen Weg, das genau so zu machen. Dafür gilt, das darf man an der Stelle auch einmal sagen, mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hieran Anteil haben.
Wir wollen aber auch den Zweck dieser Maßnahme mit dem Gesetzentwurf deutlicher herausarbeiten. Wir wollen außerdem einen Verweis auf datenschutzrechtliche Regelungen des hessischen Strafvollzugs aufnehmen. Wir wollen eine eigenständige Regelung zur Freizeitgestaltung sowie zum Bezug von Zeitungen und zur Mediennutzung hinzufügen. Wir wollen einen Verweis auf die Gesundheitsversorgung einfügen. Es geht uns darum, dass anwaltliche und konsularische Verfahrensbevollmächtigte einen uneingeschränkten Zugang bekommen. Außerdem wollen wir einen Hinweis bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufnehmen. – Da schaue ich Kollegin Faeser an, weil sie das in der Sondersitzung des Innenausschusses explizit angesprochen hat.
Wir werden diesen Hinweis aber in die Begründung des Gesetzentwurfs aufnehmen, weil das eine Sache ist, die die Gesetzgebung des Bundes betrifft. Wir werden aber eine klare Formulierung aufnehmen.
Ich denke, man kann abschließend sagen, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der stimmig und solide ist und auch Änderungshinweise aus der Anhörung aufgreift. Wir tragen am Ende einer notwendigen Maßnahme Rechnung.
Fakt ist: Wir werden Abschiebungen vornehmen müssen, wenn ein Betroffener es nicht vorzieht, freiwillig auszureisen, wenn man in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass er nicht in unserem Land bleiben kann. Daher ist es als Ultima Ratio eben geboten, eine eigene Abschiebungshaftanstalt hier in Hessen zu haben. Insofern ist der Gesetzentwurf eine runde Sache.
Wir werden in der dritten Lesung abschließend Gelegenheit haben, über die Details der Änderungsanträge zu diskutieren. Ich beantrage die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen meiner Rede einige Bemerkungen voranstellen.
Ich glaube, wir sind uns in diesem Hause alle einig, dass sich in den letzten Monaten und Jahren in Deutschland und insbesondere auch in Hessen eine humanitäre Flüchtlingspolitik gezeigt hat, dass sich ein sehr menschliches Gesicht gezeigt hat, insbesondere auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Zweitens glaube ich, dass wir uns auch einig sind, dass jeder Einzelfall im Asylverfahren sorgfältig und intensiv geprüft wird. Jedes Schicksal wird im Einzelfall beachtet.
Nun kommen wir zu dem Faktum, was passiert, wenn Menschen ausreisepflichtig sind, unser Land aber nicht freiwillig verlassen wollen. Das ist ein wichtiger Punkt, auf den der Innenminister immer wieder völlig zu Recht hinweist.
Für uns geht immer freiwillige Ausreise vor Abschiebung. Deshalb ist es folgerichtig, konsequent und ausdrücklich zu begrüßen, dass das Land Hessen die freiwillige Ausreise durch Beratung organisiert und unterstützt.
Es gibt aber auch einen Personenkreis, der sich der Ausreise zu entziehen versucht. Aus diesem Grunde kann in einzelnen Fällen unter besonderen Umständen eine sogenannte Abschiebungshaft richterlich angeordnet werden. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Abschiebungshaft das letzte Mittel ist, um eine Abschiebung durchzuführen. Natürlich wird zuvor geprüft, ob es einerseits kein weniger einschneidendes Mittel als eine Abschiebungshaft gibt und ob andererseits die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Grundlage für eine Abschiebehaft ist immer eine richterliche Anordnung, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ergeht.
Warum brauchen wir heute ein solches Gesetz? Warum diskutieren wir darüber? – Das ist relativ schnell und einfach erklärt: weil es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 2014 gibt, wonach Abschiebungshäftlinge nicht in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden dürfen. Das gilt – den Hinweis will ich mir erlauben, weil ich ihn für wichtig erachte – nicht für Gefährder. Das wurde von der Bundesebene vor Kurzem anders geregelt, was ich auch für richtig halte.
Die Entscheidung des EuGH hat zur Folge, dass wir eine spezielle Einrichtung für die Abschiebehaft brauchen. Die haben wir in Hessen bisher nicht. Wir haben uns in der Vergangenheit der Einrichtungen in anderen Bundesländern bedient, vornehmlich in Rheinland-Pfalz – in Ingelheim –, in Brandenburg, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen. Die Hessische Landesregierung hat jetzt entschieden, dass sie eine eigene Einrichtung schaffen möchte. Der Gesetzentwurf bringt den gesetzlichen Rahmen dafür auf den Weg.
Wichtig ist, dass in einer Abschiebehaftanstalt – deshalb brauchen wir ein Gesetz mit detaillierten Bestimmungen – geringere Sicherheitsanforderungen zu stellen sind als in einer normalen Justizvollzugsanstalt, und auch verschiedene Vorgaben sind „großzügiger“. Ich nenne erstens die Art der Unterbringung, zweitens die Bewegungsfreiheit und drittens die Möglichkeiten der Kommunikation. Wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen haben, werden Sie zur Kenntnis genommen haben, dass man in der Abschiebehaft unter anderem das Internet nutzen darf, dass man zu bestimmten Zeiten Besuch empfangen darf, dass man sich frei in der Einrichtung bewegen darf und dass man – das ist sicherlich der größte Unterschied zur Strafhaft – zur Erledigung von Behördengängen die Einrichtung in Begleitung verlassen darf. Ein weiterer Unterschied ist, dass man seine eigene Kleidung tragen darf. Sie sehen, es gibt einen ganzen Strauß an sehr unterschiedlichen Regelungen, die zu treffen sind und die wir mit diesem Gesetzentwurf konkret formuliert haben.
Wir halten in Hessen die Abschiebungshaft für geboten. Klar ist eben auch: Wer sich seiner Abschiebung entzieht, muss am Schluss mit Konsequenzen rechnen. Sonst würden wir in einem rechtsfreien Raum leben. Ich glaube, wir alle sind stolz darauf und froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Dann muss es aber auch Konsequenzen geben. Das kann im Einzelfall, wie ich ausgeführt habe, eben eine Abschiebehaft sein.
Wir hoffen, dass die Menschen, die einen ablehnenden Bescheid bekommen haben und unser Land verlassen müssen, von der freiwilligen Ausreise Gebrauch machen und wir keine Abschiebung vollziehen müssen. Wir haben oft schon miteinander darüber diskutiert, dass das für alle Beteiligten kein angenehmer Akt ist, der da zu vollziehen ist. Insofern ist das nicht wünschenswert. Ich will das hessische Innenministerium und auch die Landesregierung ausdrücklich loben, weil ich es für richtig halte, dass man in dieser Frage beratend aktiv ist, auch wenn das Einzelne in diesem Hause immer wieder kritisieren.
Zum Schluss gesagt: Zur Wahrheit gehört auch, dass Abschiebungen ein Teil einer solidarischen Flüchtlingspolitik sind.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Vorteile bietet das Lernnetzwerk der CO2-neutralen Landesverwaltung?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich dem Präsidenten ganz herzlich für seine Ausführungen zu dem Wortbeitrag von Frau Faulhaber – –
Trotzdem war es richtig, dass man etwas zu den gewählten Worten sagt. Formulierungen wie „über Leichen gehen“ brauchen wir hier in der Debatte nicht.
Auch in dieser Plenarwoche versuchen Sie wieder mit Ihrem Antrag – in der Überschrift sprechen Sie von „für eine solidarische Asylpolitik – –
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde gerne weiter ausführen.
„Für eine solidarische Asylpolitik statt Abschiebungen und Ausgrenzung von Geflüchteten“ – das ist die Überschrift des Antrags der Linksfraktion. Dem muss ich klar widersprechen. Es ist doch nicht so, dass die Asylpolitik von Deutschland oder Hessen unsolidarisch wäre, dass Ausgrenzung das Leitbild wäre und dass man Abschiebungen das Wort redete. Dem möchte ich klar und deutlich widersprechen.
Solidarität mit Flüchtlingen und die konsequente Rückführung gehören natürlich zusammen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, den Antrag in keiner Weise.
Schließlich muss man bedenken, was Deutschland geleistet hat. Es gibt kein weiteres Land in Europa, das das geleistet hat, was Deutschland getan hat. Wir haben im Jahr 2015 über 1 Million Menschen aufgenommen und in Hessen über 80.000 Menschen.
Wir haben es in einem enormen Kraftakt geschafft, die Menschen gut unterzubringen und hier menschenwürdig zu versorgen.
Hier gilt mein Dank auch ausdrücklich den vielen Ehrenamtlichen. Vielleicht an dieser Stelle: Wir waren in dieser Woche mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses bei der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung. Es ist wirklich bemerkenswert, wie professionell dort die Abläufe sind. Das ist vorbildlich. Dafür will ich meinen herzlichen Dank aussprechen. Die Menschen werden bei uns gut versorgt und untergebracht.
Nichtsdestotrotz ist es natürlich so, dass die Herausforderungen für uns groß bleiben. Das ist doch völlig klar. Denn die Asylverfahren fordern natürlich die Verwaltung.
Diejenigen, die hierherkommen, müssen sich natürlich am Schluss an unsere deutsche Rechts- und Werteordnung anpassen und integrieren. Wir unternehmen enorme Anstrengungen und machen unglaublich viel, damit das auch gelingt. Wir vermitteln die Sprache. Wir qualifizieren sie beruflich. Wir vermitteln ihnen Wohnraum. Wir versorgen sie mit Arbeit. Sie werden in den Schulen unterrichtet. Insofern glaube ich: Wir brauchen hinsichtlich der Solidarität mit Flüchtlingen keine Nachhilfe der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.
Ehrlich gesagt, ich finde, dass Deutschland für gelebte internationale Verantwortung steht. Ich würde mir eher wünschen, dass es auch andere Staaten gibt, die sich mit dem gleichen Engagement um die menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten kümmern. Hier aber werden mit einem solchen Antrag immer weitere Forderungen aufgestellt.
Hessen hat im Übrigen als einziges Bundesland einen „Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ beschlossen. Das
ist ein ganz wichtiges Fundament, damit die Gesellschaft nicht gespaltet wird. Das stärkt uns den Rücken für das, was wir hier geleistet haben.
Es bleibt natürlich unser Ziel, unser Land nicht zu überfordern. Fordern lässt sich immer leicht. Das machen die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE gern. Sie tun auch überfordern.
Ich muss jetzt einmal Frau Wagenknecht zitieren, Ihre Fraktionsvorsitzende im Bundestag. Denn sie hat das offensichtlich erkannt. Ich zitiere:
Dass es Grenzen der Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung gibt, ist eine Tatsache, und dass Kapazitäten nicht unbegrenzt sind, auch. Das festzustellen, ist weder links noch rechts, sondern eine Banalität.
Sie können mir glauben, ich habe mit ihr nichts gemein. Aber sie ist auf jeden Fall schon einmal weiter als ihre hessischen Parteikollegen. Das finde ich schon bemerkenswert. Das ist immerhin die Spitzenkandidatin.
Es ist Ihre Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl. Ich finde, man kann das zumindest einmal hinterfragen, da Sie hier solche Anträge stellen. Wenn Sie hier solche Anträge stellen, finde ich, kann man zumindest einmal hinterfragen, was die Spitzenkandidatin dazu sagen würde.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir gemeinsam europäisch handeln, anstatt das zu tun, was Sie vorschlagen, nämlich Alleingänge zu machen. Wir haben in den letzten Monaten, also seit dem Jahr 2015, hinsichtlich der Flüchtlingskrise gesehen, wie schwierig es ist, in Europa gemeinsam zu Entscheidungen zu kommen. Mit weiteren Aktivitäten Alleingänge zu forcieren, halte ich für den falschen Weg.
Ich halte es für ganz wichtig, dass wir die nationalen Maßnahmen weiterführen, dass wir aber am Schluss europäische Maßnahmen finden, um den Flüchtlingszustrom zu stoppen und zu verringern.
Das erwähnen Sie natürlich nicht. Die Wahrheit ist doch auch, dass Menschen nicht immer mit einem Asylgrund nach Deutschland kommen. Das heißt, dass sie Verfolgung und Krieg ausgesetzt waren. Die Wahrheit ist doch – deswegen wird das Schlepperwesen so professionell betrieben –, dass die Menschen kommen, weil es viele Verheißungen und viele Versprechungen von einem Leben gibt, das sie manchmal dann so hier nicht vorfinden. Oftmals sind sie dann auch enttäuscht.
Sie kommen natürlich auch, weil wir ein wirtschaftlich starkes Land sind. Wir leben in Freiheit und in Sicherheit. Das ist natürlich auch die Wahrheit.
Ich sage klar und deutlich: Ja, es gibt in Italien und Griechenland sehr schwierige Situationen. Die Menschen dort sind nicht zu beneiden. Aber die Bundesregierung arbeitet daran, deren Situation zu verbessern. Es ist nicht so, dass man da nichts tut.
Ich sage auch klar und deutlich: Ja, unser Land hat viel geleistet. Es kann auch weiterhin noch einiges tun. Aber das machen wir auch.
Ich finde es immer ganz schwierig, bei so ethischen Fragen in Gut und Böse zu unterteilen, wie Sie das machen. Gut sind die einen. Böse sind die, die in dem Zusammenhang auch einmal über das Thema Rückführung sprechen. Ich finde, das geht so nicht. Hilfsbereitschaft und das kluge Bedenken der eigenen Möglichkeiten gehören am Schluss zusammen.
Wie groß die Herausforderungen sind, das sehen wir doch. Das betrifft die Vermittlung der Sprache, die Berufsqualifizierung, die Vermittlung des Wohnraums und einer Arbeit. Auch das gehört zur Ehrlichkeit: Es gibt manchmal natürlich auch Spannungen wegen der unterschiedlichen Wertund Glaubensvorstellungen.
Sie fordern mit Ihrem Antrag die direkte Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland und „mehr Schutzsuchenden unmittelbar aus Drittstaaten“. Ich glaube nicht, dass das die Antwort ist. Man muss nämlich immer auch die Folgen bedenken.
Ich habe eben etwas zu Alleingängen gesagt. Aber es gibt da ein Problem, vor dem man auch nicht die Augen verschließen darf. Es ist so: In der Regel kommen die Menschen, die gut ausgebildet sind und die jung sind. Man sieht das an den Zahlen. Das ist auch gar nicht im Sinne der Länder. Wir nehmen diesen Ländern eine wichtige Grundlage, wenn wir uns bestimmte Menschen nach Deutschland wünschen. Das ist keine gute Möglichkeit, um Menschen aus ihrem Heimatland zu holen.
Ich glaube, es wäre viel wichtiger, dass die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE mit konstruktiven Vorschlägen dazu beitragen, wie wir mit den Herausforderungen umgehen sollen, die wir zweifelsohne haben.
Frau Faulhaber, Sie haben eben verschiedene Bürgerinitiativen genannt. Ich will kurz eine Initiative anführen. Denn ich finde es bemerkenswert, was auf deren Homepage steht. Es geht um die Initiative Bürgerasyl in Hanau. Da geht es darum, dass Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, versteckt werden sollen. Die Initiative fragt dann auf ihrer Homepage, ob ein Bürgerasyl gegen Abschiebung legal sei. Dort wird dann auch die Antwort gegeben. Ich darf das zitieren:
Nein, aber wir halten es für legitim und für notwendig. Wenn Appelle und Demonstrationen nicht ausreichen, ist ziviler Ungehorsam und Mut im Namen der Menschlichkeit geboten.
Wir müssen uns im Klaren sein, dass damit zu rechtswidrigem Handeln aufgerufen wird. Wir leben noch immer in einem Rechtsstaat.
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Menschen hierherkommen. Sie wollen gerne in einem Rechtsstaat leben. Das ist gut so. Das ist ein Grundsatz, hinter dem wir, die Mitglieder der Union, sehr deutlich stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, anlässlich der heutigen Debatte will ich noch einmal sagen, dass mir das sehr wichtig ist. Denn eben wurde von Frau Faulhaber mit einem Zitat der Eindruck erweckt, bei uns hätte Abschiebung oberste Priorität. Das ist eine Aussage, die einfach nicht stimmt. Das wissen Sie auch. Ich weiß nicht, ob Sie die Zahlen kennen. Wir haben sie hier oft debattiert. Das stimmt doch gar nicht. Wir setzen primär auf freiwillige Ausreise. Das belegen die Zahlen.
Die Abschiebung soll nur im Ausnahmefall erfolgen. Wir wollen das doch gar nicht. Wir setzen auf die freiwillige Ausreise. Deswegen ist es gut, dass die Menschen das wahrnehmen.
Wenn jeder, unabhängig davon, ob er legal oder illegal nach Deutschland gekommen ist, hierbleiben könnte, würde das am Schluss bedeuten, dass man hierbleiben kann, unabhängig davon, ob man Straftaten begangen hat oder ob man einen Asylgrund hat. Dann könnte einfach jeder hierbleiben. Damit würden wir unsere Gesellschaft ganz klar überfordern. Es gibt immer auch Grenzen. Ich finde, das hat Bundespräsident Gauck im Jahr 2015 sehr schön formuliert.
Ich glaube, am Schluss gehören Abschiebungen auch zum Prinzip der Asylpolitik. Wir müssen unsere Ressourcen für die Menschen verwenden, die unsere Hilfe dringend benötigen.
Ich sage noch einmal für die Mitglieder der CDU-Fraktion sehr deutlich: Wir sind solidarisch. Wir sind weltoffen. Deutschland ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Es ist der humanitären Verantwortung nachgekommen.
Wir sind vernünftig und tragen Verantwortung. Das unterscheidet uns von den Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE.
Das ist auch gut so. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Anliegen, der Opfer des furchtbaren Anschlages, der sich heute in Kabul ereignet hat, zu gedenken und unsere Anteilnahme auch im Namen der CDU-Fraktion auszusprechen.
Es ist die bittere Wahrheit, aber Terror ist allgegenwärtig. Allein in den letzten zehn Tagen hat es neben dem Anschlag, der sich heute in Afghanistan ereignet hat, zwei weitere Anschläge gegeben, einmal in Großbritannien, in Manchester bei einem Konzert, und in Ägypten einen Anschlag auf koptische Christen in einem Bus. In allen drei Fällen hat es eine hohe Anzahl an Opfern gegeben.
Es ist unendlich grausam, wenn unschuldige Menschen durch Terror und Selbstmordattentate aus dem Leben gerissen werden und unendlich viel Leid verursacht wird. Wir verurteilen diese Taten auf das Schärfste.
Das Bundesinnenministerium hat in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt heute entschieden, dass die Sammelabschiebung nach Afghanistan, an der mehrere Bundesländer beteiligt sind, nicht stattfindet und verschoben wird. Darüber hat uns der hessische Innenminister heute umgehend während der Plenardebatte informiert. Damit hat sich das Anliegen, wenn Sie den Antrag der Linksfraktion auch noch einmal lesen, erledigt. Ich bin, ehrlich gesagt, auch etwas verwundert, dass wir jetzt noch einmal über das Thema diskutieren. Sie wollten nicht, dass heute dieser Flug stattfindet, und er findet ja auch nicht statt.
Sie haben sich jetzt noch einmal sehr allgemein zu der Frage der Rückführung nach Afghanistan geäußert. Das ist nicht das, was wir hier heute mit der Dringlichkeit zum Thema machen wollten, und ich muss auch gestehen: Aufgrund der Tatsache, dass wir das mehrfach im Innenausschuss und auch hier im Hessischen Landtag diskutiert haben, möchte ich mich an dieser Stelle nicht wiederholen und verweise auf die Ausführungen, die Sie ja nachlesen können, sowohl in den Protokollen des Innenausschusses als auch in den Plenarprotokollen.
Kein verantwortlicher Politiker macht es sich leicht, wenn es um Rückführungen geht. Das zeigen auch der heutige Tag und auch die heutige Entscheidung der zuständigen Bundesbehörden. Der Antrag der Linkspartei ist daher abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In guter Tradition diskutieren wir alljährlich den Petitionsbericht des Hessischen Landtags. Das ist auch gut so; denn es bietet natürlich die Möglichkeit, auf die Arbeit dieses Ausschusses aufmerksam zu machen.
Das ist insbesondere vor dem Hintergrund sinnvoll, da jedermann das in der Verfassung verankerte Recht hat, sich schriftlich mit Anliegen, Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung, also an uns als Abgeordnete, zu wenden. Wir übernehmen daher auch eine Vermittlungsfunktion und eine Überprüfungsfunktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite.
Damit Bürgerinnen und Bürger dieses Recht wahrnehmen können, müssen sie natürlich erst einmal Kenntnis von diesem Recht haben. Deswegen versuchen wir mit unterschiedlichsten Mitteln immer wieder, auf unsere Arbeit aufmerksam zu machen, zum einen mit dem Stand auf dem Hessentag, der jetzt kurz bevorsteht, und mit der Homepage des Hessischen Landtags, auf der man die Petitionen direkt auch online einreichen kann, dann natürlich mit Veranstaltungen an Schulen. Da schaue ich in meiner Fraktion Herrn Veyhelmann an. Herzlichen Dank, dass er das immer übernimmt.
Dann sind wir natürlich auf Presseberichterstattung angewiesen. Wir wünschen uns, dass über den Petitionsbericht auch ausführlich berichtet wird und natürlich – das bezeichne ich immer so ein bisschen als Herzstück des Petitionsausschusses – über die Bürgersprechstunden, in denen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern persönlich ins Gespräch kommen und Hemmungen nehmen können, eine Petition einzureichen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich finde, dass es oft auch eine sehr schöne Erfahrung ist, gemeinsam mit dem Petitionsreferat diese Sprechstunden hier im Landtag oder auch außerorts abzuhalten.
Zu den Zahlen ist schon viel gesagt worden. Die will ich nicht wiederholen. Ich will nur etwas ergänzen: Für den Berichtszeitraum 2017, nach dem, was wir sehen, erkennen wir nach einem sehr starken Jahr 2015 den Rückgang im Jahr 2016 und jetzt im Jahr 2017 wieder einen Anstieg der Petitionszahlen. Dieses Recht wird wieder verstärkt nachgefragt. Das ist auch gut so.
Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die mir für die CDUFraktion im Zusammenhang mit dem Petitionsrecht und mit der Arbeit des Petitionsausschusses sehr wichtig sind.
Das Erste: Wir sind bei unserer Arbeit an Gesetz und Recht gebunden. Ich betone das deswegen, weil manchmal Petenten natürlich auch Hoffnungen und Erwartungen haben, die wir gar nicht erfüllen können, weil wir uns über gesetzliche Anforderungen nicht hinwegsetzen können. Das ist auch der Grund, warum eben auch immer wieder Anliegen nicht entsprochen werden kann.
Dann glaube ich, dass ganz wesentlich ist, dass unser Ausschuss vertraulich arbeitet. Nichts dringt nach außen. Das gilt für die Frage, wer Berichterstatter einer Petition ist, und genauso für die Frage, welche Sachverhalte dort diskutiert werden.
Ich glaube, das ist wichtig, weil es sehr sensible, sehr heikle Fragestellungen gibt; beispielsweise – so einen Fall hatten wir auch schon einmal – ging es um Unterhaltsfragen, und jemand musste seine finanzielle Situation darstellen oder das Verhältnis zum ehemaligen Partner. Das sind höchst persönliche Anliegen, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben – auch wenn es um Fragen des eigenen Gesundheitsbildes geht. Deswegen glaube ich, das ist eines der Kernstücke unserer Arbeit, und ich halte das für richtig.
Das unterschiedet uns klar von öffentlichen Petitionsplattformen, die mitunter eben auch von Privatunternehmen betrieben werden. Ich glaube aber, dass das eine gute Praxis ist, wie wir sie im Hessischen Landtag haben.
Mir ist noch wichtig, zu betonen, dass für die Bearbeitung einer Petition völlig unerheblich ist, ob wir 5, 10, 15.000 Unterschriften haben oder eine. Jeder Sachverhalt wird gleich intensiv geprüft und angeschaut. Darauf kann sich jeder Petent verlassen.
Dann bietet die Debatte über den Petitionsbericht aber auch die Möglichkeit, Danke zu sagen. Das möchte ich natürlich heute auch im Namen der CDU-Fraktion tun – zunächst ganz persönlich an die eigenen Kollegen der CDUFraktion im Ausschuss. Vielen Dank für die sehr nette Zusammenarbeit. Es macht immer wirklich viel Freude. Dann natürlich an die weiteren Kollegen der anderen Fraktionen, auch speziell an unseren Koalitionspartner, aber natürlich auch an die weiteren Fraktionen im Hessischen Landtag. Ich glaube, es ist schon ein besonderes Miteinander im Petitionsausschuss. Vielen Dank auf jeden Fall auch dafür. Weiter gilt mein Dank natürlich den Fachausschüssen, die eben auch Petitionen bearbeiten, und natürlich den Fachministerien.
Ich darf kurz den Blick zum hessischen Innenminister wenden. Das Innenministerium ist immer besonders gefordert. Es steht auch im Bericht, ich habe es gesagt, die Ausländerpetitionen haben natürlich einen gewichtigen Anteil bei unserer Arbeit. Herr Minister Beuth, wenn Sie den Dank auch an Herrn Müller, der stets bei uns im Ausschuss vertreten ist, weitergeben würden, wäre ich Ihnen dankbar.
Zu guter Letzt möchte ich den Blick nach oben wenden.
Ich sehe Frau Bicking, Frau Brink, Herrn Beck und Herrn Schleicher. Frau Höntzsch und Frau Schalk sind nicht da. Bitte richten Sie herzliche Grüße auch an sie aus. Sie sind
für uns eine unglaublich zuverlässige Stütze. Ohne Sie – das gehört irgendwie zur Ehrlichkeit dazu – könnten wir das alles gar nicht bewältigen. Vielen Dank für das, was Sie leisten. Das kann man leider immer nur einmal im Jahr in besonderer Art und Weise hier im Plenum würdigen. Wirklich vielen Dank.
Ich habe vorhin gesagt, die Zahlen steigen wieder an. Insofern können wir, glaube ich, alle miteinander gespannt sein, welche Fälle sich im Berichtszeitraum 2017 ergeben, die wir gemeinsam beraten und behandeln werden. Ich kann für die CDU-Fraktion sagen, wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und natürlich im Ausschuss. Vielen Dank für alles. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit ein paar grundsätzlichen Bemerkungen beginnen, bevor ich auf den konkreten Fall zu sprechen komme.
In unserem Land hat jeder das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens kann jeder seine individuellen Asylgründe vortragen. Jeder Antrag wird genau geprüft, und jede Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar. Wird kein Schutzstatus zugesprochen, ist die
Konsequenz, dass die Betroffenen unser Land wieder verlassen müssen. Dieser Grundsatz muss durchgesetzt werden; denn es gehört zum Wesen eines Rechtsstaates, dass geltende Gesetze und wirksam getroffene Entscheidungen auch bindend sind.
Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht bedeutet das im Einzelfall auch eine zwangsweise Abschiebung. Ich sage ausdrücklich: im Ausnahmefall, als Ultima Ratio, als letztes Mittel. Wir setzen ausdrücklich auf die freiwillige Ausreise. Das belegen auch die Zahlen. Im Jahr 2016 stehen 6.100 freiwilligen Ausreisen 1.700 Abschiebungen gegenüber. In diesem Jahr sind es bis Anfang März 380 freiwillige Ausreisen gegenüber 175 Abschiebungen.
Für Personen, die sich Hoffnungen gemacht haben, in Deutschland bleiben zu können, und dann aufgefordert werden, unser Land wieder zu verlassen, ist das selbstverständlich eine hoch emotionale Situation. Das ist doch vollkommen klar. Das steht außer Frage. Natürlich hegen viele Betroffene den Wunsch, hier ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Dem kann aber nur entsprochen werden, wenn entsprechende Asylgründe vorgetragen werden. – So viel zum Grundsätzlichen.
Jetzt möchte ich noch ein paar Punkte ansprechen, die den konkreten Fall betreffen. Der Betroffene war seit längerer Zeit ausreisepflichtig. Das wusste er, und das wusste auch sein Umfeld. Sein Asylverfahren ist bis hin zum Bundesverfassungsgericht überprüft und abschlägig beschieden worden. Herr Roth, Sie haben eben gesagt, das spiele für den Sachverhalt keine Rolle. Ich sehe das anders. Das sind Fakten, die man in diesem Fall auch betrachten muss.
In dem vorliegenden Fall liegt noch ein Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. März vor, in dem noch einmal sehr ausdrücklich auf die Ausreisepflicht hingewiesen wird.
Es wurde aber nicht nur dort darauf hingewiesen, sondern auch im Januar 2017, im Dezember 2014 und auch im März 2013 wurde das unanfechtbar so entschieden. Es war also schon lange bekannt, dass eine Ausreisepflicht besteht.
Frau Wissler hat eben vorgetragen, es sei eine Abschiebung aus der Klinik erfolgt; er sei ins Landratsamt bestellt worden. – Ich persönlich finde, man sollte mit solchen Äußerungen vorsichtig sein, wenn man den Sachverhalt im Detail noch nicht kennt.
Es ist genau so in der Presse nachzulesen.
Lassen Sie mich doch jetzt einmal ausreden. Ich weiß, dass Sie der Sachverhalt nicht interessiert.
Lassen Sie mich doch jetzt bitte einmal ausreden.
Die Initiative, das ist in der Zeitung auch zu lesen, zu diesem Termin ging nicht von der Behörde aus. Es ging darum, dass das Klinikum die Kostenerstattung geregelt haben wollte und der Betroffene Taschengeld haben wollte. Aus diesem Grund gab es diese Terminvereinbarung. Das ist schon ein wesentlicher Punkt.
Offensichtlich konnte der Betroffene die Klinik, in der er stationär untergebracht war, auch verlassen, und zwar ohne ärztliche Begleitung.
In dem Gerichtsurteil vom 1. März wird dazu auch noch einmal deutlich Stellung genommen.
Darin wurde die Frage aufgerufen, warum die Atteste nicht vorher vorgelegt worden sind. Er hat von sich aus die Behörden nie darüber informiert.
Einem muss ich auch ganz klar widersprechen. Herr Kollege Rentsch hat das in der Debatte am 24. November sehr klar und sehr richtig herausgearbeitet: Eine Klinik – im damaligen Fall ging es um eine Schule – ist kein rechtsfreier Raum. Er hätte auch, wenn er die Klinik verlassen hätte, aufgegriffen und abgeschoben werden können.
Nach allem, was wir wissen, sehe ich erst einmal keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit dieser Rückführung zu zweifeln.
Jetzt möchte ich noch zwei Punkte zu den LINKEN sagen. Erstens formulieren Sie in der Überschrift Ihres Antrags zur heutigen Aktuellen Stunde, dass Abschiebungen „unmenschlich“ durchgeführt werden. Ich will das ausdrücklich und mit aller Vehemenz zurückweisen. Ich finde das, ehrlich gesagt, auch unredlich.
Frau Faulhaber, jetzt komme ich zu Ihnen. Sie haben sich in der Presse mehrfach zu diesem Fall geäußert – ich weiß, es interessiert Sie nicht, Sie unterhalten sich gerade sehr intensiv. In der letzten Woche gab es zwei nicht öffentliche Sitzungen, in denen dieser Fall besprochen wurde. Frau Faulhaber, es wäre gut, wenn Sie heute mitteilen würden, ob Sie sich in diesen Sitzungen zu Wort gemeldet haben, ob Sie Fragen hatten oder sich in irgendeiner Art und Weise geäußert haben.
Ich glaube nämlich, das würde Aufschluss darüber geben, worum es Ihnen bei diesem Sachverhalt eigentlich geht.
Sachverhaltsaufklärung ist das sicherlich nicht. Das ist ganz billiger Populismus.
Noch ein letzter Satz: Klären Sie einmal mit Frau Wagenknecht, was sie sagen würde, wenn Sie jetzt behaupten, jeder müsse hierbleiben.
Das ist Populismus, was Sie machen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zustrom von Flüchtlingen hat im Jahr 2015 einen Höchststand erreicht, und die Situation in unserem Land war sicherlich schwierig. Sie hat uns allen, im Übrigen auf allen Ebenen, dem Bund, dem Land, den Kommunen und vor allem den Ehrenamtlichen, die engagiert waren, viel abverlangt. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir auch weiterhin stark gefordert sind.
Mit zwei Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts haben wir entschlossen gehandelt und viele Verbesserungen erreicht, auf die wir stolz sein können. Wir haben 25.000 neue Schülerinnen und Schüler in unseren Klassen und sind dem mit der entsprechenden Lehrerausstattung begegnet. Außerdem haben wir den Polizeibereich verstärkt.
Man muss aber auch sagen: Zugangszahlen, wie wir sie im Jahr 2015 hatten, kann ein Land auf Dauer nicht verkraften. Deshalb ist es richtig – das wurde auch gemacht –, große Anstrengungen zu unternehmen: die Stärkung der deutschen und europäischen Außengrenzen, die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern, die internationalen Abkommen, die wir geschlossen haben, und natürlich auch die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht, die dafür sorgen, dass die Zahlen zurückgehen.
Wir können sehen, dass das funktioniert. Ich sehe hier Herrn Sozialminister Grüttner sitzen. Er hat erst vor wenigen Wochen weitere Erstaufnahmeeinrichtungen schließen können. Das ist ein Beleg dafür, dass die Zahlen stark zurückgehen, sodass wir diese Räumlichkeiten, diese Bauten an die Kommunen zurückgeben oder anderen Zwecken zuführen können. Ich glaube, das ist wichtig.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Integration der Menschen, die länger hier bleiben. Es ist eine Daueraufgabe, dass wir die Menschen integrieren. Da sind ein entscheidender Schlüssel die deutsche Sprache, aber auch unsere Werte, die uns ausmachen. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Rechtsstaatsklassen verweisen. Ich glaube, das ist ein ganz großer Erfolg, den wir in Hessen vorweisen können. Staatsministerin Kühne-Hörmann hat darüber berichtet. Es gab auch Zeitungsberichte darüber. Ich glaube, das sind Dinge, auf die wir in unserem Bundesland stolz sein können.
Dann gibt es das Integrationsgesetz aus dem letzten Jahr, das auf Bundesebene durch die CDU auf den Weg gebracht wurde. Das ist ein ganz entscheidender Faktor. Denn damit wurde zum einen die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen erleichtert, weil wir in Zeiten von Vollbeschäftigung in weiten Teilen unserer Bevölkerung nicht mehr die Restriktionen brauchen, die noch in den Neunzigerjahren notwendig waren. Wir haben auch sichergestellt – das ist ein wesentlicher Punkt –, dass die Erlangung einer Niederlassungserlaubnis an die Integrationserfolge geknüpft ist.
Schließlich komme ich zu dem Punkt, den die Linksfraktion in ihrem Antrag herausgegriffen hat. Dabei ist es ein Bündel von Maßnahmen, die am Integrationsgesetz festgemacht sind. Sie greifen nur einen Punkt heraus, bei dem es darum geht, Parallelgesellschaften zu verhindern.
Ich bin der Meinung, wir sind der Meinung, dass Integration nur gelingen kann, wenn Menschen sich nicht abschotten, sondern eine Durchmischung stattfindet, ein Austausch miteinander stattfindet. Eine sinnvolle Verteilung ist deswegen ein ganz wichtiges Instrument.
Die Wohnsitzauflage ist ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.
Im Aufenthaltsgesetz – Frau Faulhaber, Sie haben das eben auch schon gesagt – ist vorgeschrieben, dass ein anerkannter Flüchtling dem Bundesland zugewiesen wird, in dem das Asylverfahren abläuft. Ich halte das übrigens auch für völlig richtig; das ergibt auch Sinn. Damit haben wir eine Verteilungswirkung zwischen den Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel. Darüber hinaus schafft das Gesetz auch eine Rechtsgrundlage innerhalb des Landes, um zu einer Steuerung der Verteilung zu kommen. Die zuständigen Behörden wurden ermächtigt, die betroffenen Ausländer nach Maßgabe bestimmter, integrationspolitisch begründeter Voraussetzungen zu verpflichten, ihren Wohnsitz entweder in einem bestimmten Gebiet zu nehmen oder ausdrücklich nicht zu nehmen. Ich halte das auch für sinnvoll. Ich stehe damit übrigens auch nicht alleine da; denn der Hessische Landkreistag genauso wie der Hessische Städtetag befürworten das. Um dieses Instrument klug zu nutzen, setzt das Gesetz selbst eine differenzierte Systematik in Gang, damit beispielsweise auch der Wohnungs- und Arbeitsmarkt nicht unberücksichtigt bleiben. Ich halte das für ganz entscheidend. Jetzt ist das Land durch den Bundesgesetzgeber ermächtigt worden, Näheres zu regeln. Ich glaube, es ist gut, wenn man das klug abwägt.
Oh, das ging aber schnell. Vielen Dank, Herr Präsident, ich komme sofort zum Schluss. – Wir werden daran arbeiten und uns klug und abwägend das Für und Wider anschauen.
Ich möchte noch einen Satz zu dem Antrag der LINKENFraktion sagen. Ich finde, Sie sind sprachlich wieder weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn Sie davon sprechen, dass das „diskriminierend“ sei. Ich sehe das ausdrücklich anders. Es ist ein Weg zu mehr Integration. Deswegen wird
diese Auffassung insbesondere auch von der kommunalen Seite geteilt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Umsetzung des Projekts Citybahn in Wiesbaden ist eine Entscheidung, die auf kommunaler Ebene zu treffen ist. Die Kommunalpolitik in Wiesbaden beschäftigt das Thema schon seit vielen Jahren, konkret seit Anfang der Neunzigerjahre. Am vergangenen Donnerstag war es dann so weit: Das Wiesbadener Stadtparlament hat getagt, im Vorfeld die zuständigen Fachausschüsse.
Es ist ein Beschluss gefasst worden. Bis auf die Vertreter der FDP haben alle Stadtverordneten zugestimmt, dass mit
den Vorplanungen für das Projekt begonnen werden kann. Diese Vorplanungen sind essenziell, um eine Umsetzungsentscheidung für ein so bedeutsames Verkehrsgroßprojekt überhaupt im Grundsatz beschließen zu können.
Angesichts des Busverkehrs, der in Wiesbaden immer mehr an seine Grenzen gerät, hatten wir das Thema auch schon 2011 diskutiert, damals noch unter dem Titel „Regiobahn“. Der damalige Verkehrsminister hat sich gegen das Projekt gestellt, sodass es eigentlich nie aus den Startschuhen hinausgekommen ist.
Mittlerweile – es ist jetzt einige Jahre später – ist es so, und man kann es jeden Tag live in Wiesbaden begutachten, dass der Busverkehr tatsächlich an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gerät. Außerdem haben wir Anforderungen der Luftreinhaltung einzuhalten. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass das Thema Citybahn erneut auf der politischen Agenda steht.
Herr Lenders, Sie haben eben das Thema Alternativen angesprochen. – Alternativen sind natürlich geprüft worden. Längere Solobusse, längere Gelenkbusse, Doppeldeckerbusse, Oberleitungsbusse, sogar ein 24-m-Buszug wurden geprüft. Alles wurde durchgespielt. Am Schluss muss man aber einfach feststellen, dass in Fragen Umweltfreundlichkeit und Beförderungsqualität keine der Alternativen mit der Citybahn standhalten kann. Ich glaube, das ist auch einer der Gründe, warum sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der ESWE für die Citybahn starkmachen und aussprechen.
Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt auf 12 km Länge von der Theodor-Heuss-Brücke über Mainz-Kastel, den Ostbahnhof und die Wiesbadener Innenstadt bis zur Hochschule RheinMain führen. Die Spurweite wird von der Mainzer Straßenbahn übernommen, damit man die Möglichkeit hat – es ist am Schluss auch die logische Konsequenz –, die Strecke mit der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt zu verbinden.
Herr Lenders, Sie haben eben die Taktung der Busse angesprochen, und was das für den Busverkehr in Wiesbaden bedeutet. Das kann man schon konkret benennen.
Wenn die Citybahn zum Einsatz kommen würde, würde sie 30 Busse ersetzen. Wir bräuchten dann 20 Fahrzeuge für die Citybahn. – Ich glaube, maßgeblich sind die folgenden Zahlen: 82.000 Personen würden die Citybahn täglich nutzen. Die Zahl, die nun von mir genannt werden wird, finde ich beeindruckend: 22.000 Personen davon wären neue Kunden. Das wären überwiegend Kunden, die im Straßenverkehr den Pkw nutzen. Das würde eine Reduzierung der Fahrleistung um 116.000 km pro Tag bedeuten.
Eines kommt noch hinzu: Der Zeitpunkt ist so günstig wie nie. 60 % der Finanzierung würde der Bund über das Bundesprogramm Schienenverkehrswege übernehmen. Die politischen Vorzeichen sind so günstig wie nie. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Staatsminister Tarek Al-Wazir dafür danken, dass er dieses Projekt von Anfang an so positiv begleitet hat. Er hat auch diese – ich will es einmal so nennen – Art Startschuss mit begleitet.
Der Landesregierung liegen inzwischen Teilergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung von PTV Transport Consult sowie eine Machbarkeitsstudie der städtischen Verkehrsbetriebe vor.
Auch dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken: Das Land wird sich an den Kosten der Vorplanungen mit knapp 500.000 € beteiligen. Das Projekt ist auch schon zu einer Förderung im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes angemeldet.
Zur Ehrlichkeit muss man Folgendes sagen: Die GVFGMittel werden zwar über das Jahr 2019 hinaus weitergeführt werden. Sie sind aber bis zum Jahr 2025 auf 330 Millionen € eingefroren. Das Programm ist mehrfach überzeichnet. Das bedeutet: Wiesbaden muss im Wettbewerb der Infrastrukturprojekte gute Argumente vorbringen, damit die Förderung nach Wiesbaden geht. Ich glaube aber, dass wir die werden vorbringen können.
Noch fährt die Citybahn in Wiesbaden nicht. Ich finde es aber gut und erfreulich, dass wir jetzt den ersten Schritt gegangen sind. Wie gesagt, die Vorplanungen starten jetzt. Wenn alles so konsequent und zügig weitergeht, dann wäre die Bahn im Jahr 2022 auf den Schienen.
Herr Lenders, da möchte ich noch einmal auf das, was Sie eben kritisch angemerkt haben – –
Sofort. Ich werde dann aufhören. Das ist wirklich mein Schluss. – Sie haben eben das Thema Bürgerbeteiligung angesprochen. Ja, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Es ist ganz maßgeblich, dass die Bürger bei einem solch großen Verkehrsprojekt mitgenommen werden. Das ist maßgeblich. Man kann ein solches Projekt nur mit den Bürgern und nicht gegen sie umsetzen. In dem Fall sind wir uns völlig einig. Da sind sich aber auch die neuen Kooperationspartner von CDU, SPD und GRÜNEN im Rathaus ebenso einig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei der Debatte auf ein paar wesentliche Fakten beschränken und vor allem auch ein paar Sachen zurechtrücken.
Im Oktober 2016 hat es ein bilaterales Rückkehrabkommen zwischen Deutschland und Afghanistan und genauso zwischen der EU und Afghanistan gegeben. Aktuell schieben die skandinavischen Länder und auch beispielsweise die Niederlande nach Afghanistan ab. Weitere Abschiebungen sind angekündigt. Zuständig ist und bleibt die Bundesregierung, und nach ihrer Einschätzung gibt es sichere Regionen. Im Übrigen wird nur in diese Regionen zurückgeführt.
Grundlage hierfür – und ich finde, das ist wesentlich dafür – ist der aktuelle Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes. Das Außenministerium wird derzeit von Sigmar Gabriel, SPD, geführt.
Demnach ist die Sicherheitslage volatil und weist regional starke Unterschiede auf.
Es gibt Provinzen und Distrikte, die eben als vergleichsweise sicher und stabil eingestuft sind.
Diese Position teilt im Übrigen auch die Internationale Organisation für Migration. Gerade im Dezember hat der Generaldirektor erklärt, dass auch aufgrund der Erfahrungen mit der hohen Zahl an freiwilligen Rückkehrern die Sicherheitslage in bestimmten Regionen als sicher gilt. Über 3.200 Menschen sind nämlich im vergangenen Jahr freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt. Jetzt muss man sich schon die Frage gefallen lassen: Warum sollten diese Menschen das tun, wenn die Lage in Afghanistan so wäre, dass man dorthin nicht abschieben kann?
Jetzt kommen wir einmal zum Bericht vom UNHCR vom 22.12. Ja, dort sind ernst zu nehmende Hinweise auf eine Verschlechterung der Sicherheitslage enthalten. In einem zentralen Punkt kommt man aber zu einer sehr ähnlichen Einschätzung wie der Asyllagebericht des Bundes. Denn auch dieser Bericht bestätigt, dass es in Afghanistan große regionale Unterschiede gibt.
Jetzt möchte ich ganz kurz auf eine Pressemitteilung der Linksfraktion eingehen, die heute herausgegeben wurde. Da wird sozusagen der UNHCR zitiert. Die Sicherheitslage sei so, dass es keine sicheren Regionen in Afghanistan gebe. Ich darf das hier kurz einmal zeigen. Das ist von den „Tagesthemen“. Ich darf kurz einmal den UNHCR zitieren: