Claudia Ravensburg
Appearances
18/8
18/15
18/16
18/23
18/32
18/36
18/43
18/45
18/53
18/55
18/58
18/63
18/64
18/65
18/67
18/70
18/72
18/73
18/77
18/86
18/95
18/101
18/103
18/107
18/108
18/116
18/117
18/119
18/124
18/125
18/126
18/127
18/133
18/135
18/137
18/142
18/148
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes um zwei Jahre eingebracht. Wir begrüßen den Gesetzentwurf aus zwei gewichtigen Gründen:
Auch wir halten die Frauenförderung für unbedingt notwendig und sinnvoll. Hier ist bereits viel geschehen im Bereich Personalentwicklung und in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Verwirklichung des Rechtsanspruchs bei der U-3-Betreuung seit diesem Sommer ist ein Meilenstein bei dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Frau Erfurth hat eben das Thema Beruf und Pflege genannt – ein weiterer wichtiger Schritt, wo schon erste gute Ansätze erfolgt sind. Deshalb ist eines klar: Wir sind noch nicht am Ziel des Weges, und wir brauchen ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz.
Der zweite gewichtige Grund ist – da stimme ich Ihnen zu –: Die Verlängerungsfrist von zwei Jahren ist außerordentlich sinnvoll. Auch ich bin der Meinung, dass ein Jahr aufgrund der Konstituierung des Landtags nur Zeitnot verursachen würde und deshalb gar nicht praktikabel wäre. Dazu kommt noch, dass wir uns die Zeit nehmen sollten, das Gesetz neu zu evaluieren, auch auf der kommunalen Ebene. Wir brauchen bessere Zahlen. Mehrere Experten, die wir in der Anhörung gehört haben, haben immer wieder erwähnt, dass eine neue Datenbasis notwendig ist.
Wir halten jedenfalls an dem Ziel fest, die Chancengleichheit von Frauen auch in Führungspositionen weiter zu verbessern. Deshalb brauchen wir Personalentwicklungsmaßnahmen, die Frauen gezielt fördern. Sie haben es eben „Bausteine“ genannt. Ich sage, wir brauchen wirksame Instrumente, die die Chancengleichheit stützen. Das wird zukünftig ein Schwerpunkt unserer Frauenpolitik sein.
Der vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, ist sinnvoll und notwendig. Über den weiteren Weg sollten wir uns im Ausschuss unterhalten. Wir stehen jedenfalls für die Diskussion zur Verfügung. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele in Spanien angeworbene Fachkräfte konnten für einen Pflegeberuf in Hessen angeworben werden?
Meine Zusatzfrage ist: Mich würde interessieren, wie die Arbeitgeber die Möglichkeit sehen, Fachkräfte aus Spanien anzuwerben. Ist eine weitere Nachfrage zu verzeichnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Gnadl, bei der Frauenpolitik unterscheidet sich Ihre Position fundamental von unserer; das habe ich eben wieder einmal gemerkt.
Sie glauben nämlich, Gleichberechtigung könne man mit Zwang, Restriktionen und vor Gericht entscheiden. Das ist das, was sich durch Ihren Gesetzentwurf zieht. In meinen Augen ist das Frauenpolitik mit der Brechstange. Durch diesen Entwurf leisten Sie allen Frauen im öffentlichen Dienst einen klaren Bärendienst.
Ich will Ihnen auch begründen, warum ich zu diesem Schluss komme. Wir haben in Hessen aus gutem Grund ein Gleichberechtigungsgesetz. Es ist notwendig und sinnvoll; denn noch immer sind Frauen in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung unterrepräsentiert, in Führungspositionen und -gremien sind noch immer zu wenige Frauen zu finden.
Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Es stellt sich allerdings die Frage, welchen Weg die Politik gehen sollte, um diese Situation zu verbessern.
Meine Fraktion setzt auf gezielte Frauenpolitik, aber mit Augenmaß – mit Personalentwicklung, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Telearbeit, durch flexible Teilzeitarbeit, durch die Umgestaltung von Arbeitsplätzen an die Bedürfnisse der Frauen und durch die Förderung von Teilzeit auch der Männer, nicht zu vergessen – das ist mir besonders wichtig – die Schaffung von Betreuungsplätzen in erreichbarer Nähe. Auch die Betreuungsplatzgarantie ab 1. August 2013 wird ihren Beitrag dazu leisten.
Wenn ich die Einleitung zum SPD-Gesetzentwurf lese, dann sehe ich im letzten Satz von § 1 Abs. 3:
Es
damit ist das HGlG gemeint –
steht allen Entscheidungen entgegen, die offen oder verdeckt eine Verfestigung überkommener Rollenvorstellungen bewirken und ihrer Überwindung hinderlich sind.
Meine Damen und Herren, an was erinnert uns diese Sprache? Mich erinnert sie an die Sprache des Klassenkampfs. Da fehlt nur noch, dass die SPD per Gesetz das Kinderkriegen künftig zu 50 % den Männern überlassen will.
Dieser Gesetzentwurf ist gespickt mit Verboten, Klagemöglichkeiten, Sanktionen, Entschädigungspflichten, mit Einspruchsrechten, Verfahrensregelungen.
Es ist ein Gesetzentwurf, der eine neue Verwaltung innerhalb unserer Landesverwaltung vorsieht. Konflikte sind programmiert, sie sind sogar beabsichtigt von Ihnen. Der Gang vor das Arbeitsgericht ist ausdrücklich vorgesehen.
Das heißt: Reglementierung statt Vertrauen, und das durchzieht diesen Gesetzentwurf wie ein roter Faden.
Einen weiteren ganz wichtigen Punkt möchte ich hier unbedingt erwähnen. Es ist die Erweiterung des Gültigkeitsbereichs auf alle Verwaltungseinheiten mit mehr als 25 Beschäftigten. Bisher waren es 50 Beschäftigte. Das Gesetz gilt damit auch für die kleinen Städte und Gemeinden, für die Landkreise, und zwar ohne Einschränkung.
Ich bin einmal gespannt auf die Anhörung, wie da die Frage der Konnexität beurteilt wird.
Neu ist auch die Ausdehnung auf alle Institutionen, die vom Land gefördert werden, für die privatisierten Bereiche der Landesverwaltung und – das möchte ich erwähnen; denn wir hatten sie bisher immer ausgenommen – die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe, d. h. die IHKs, die Handwerkskammern, die Architektenkammer oder die Kassenärztliche Vereinigung. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung.
Sie alle müssen zukünftig jede Stelle ausschreiben; denn der Gesetzentwurf verpflichtet, Stellen auszuschreiben, auch wenn keine Unterrepräsentation vorliegt.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf, der sicherlich gut gemeint ist, schießen Sie weit über das Ziel hinaus.
Es ist richtig, wir haben viele Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, die Teilzeit arbeiten. Hier müssen wir auf die Bedürfnisse eingehen. Aber wir sollten auch die Frage stellen, warum wir so viele Teilzeitmitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst haben. – Vielleicht gerade weil er diese Möglichkeit bietet und Frauen bewusst diesen Arbeitsplatz wählen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt erwähnen. Sie wollen eine neue selbstständige, weisungsunabhängige Abteilung in der Landesverwaltung – Sie haben es eben erwähnt – mit eigenem Haushalt.
Sie verursacht natürlich Kosten. Sie selbst geben 1,5 Millionen € an. Ich sage: per anno. Das sind Kosten, die durchdacht werden müssen.
Natürlich sind wir uns hier einig: Keiner soll wegen seines Geschlechts diskriminiert werden. Aber was ist mit den anderen Diskriminierungstatbeständen? Die klammern Sie aus. Ja, Frauen mit Behinderungen – das möchte ich ausdrücklich loben – sind erwähnt. Aber was ist mit den Männern mit Behinderungen?
Was ist mit diesen Männern, die sich bei Ausschreibungen bewerben und dann gegen eine Frau teilnehmen? Ich finde, der Gesetzentwurf ist klar einseitig ausgerichtet.
Ein wichtiger Punkt, den ich auch bedenklich finde als frauenpolitische Sprecherin: Ihr Gesetzentwurf ist geprägt von einem Misstrauen gegen die Vorgesetzten im gesamten öffentlichen Dienst. Sie sprechen den Frauen die Kompetenz ab, sich erfolgreich eigenständig zu bewerben.
Wenn dieses Gesetz käme, stünde jede Frau in Führungsposition unter einem Generalverdacht, dass sie diese Stelle nur aufgrund des Gleichberechtigungsgesetzes bekommen hätte.
Wenn man diesen Gesetzentwurf nur als Oppositionsinitiative ansehen könnte, der ein Wunschkonzert verschiedenster Interessengruppen darstellt, dann könnte man das noch Populismus nennen. Wenn man aber Ihre Äußerungen hört, dass Sie wirklich glauben, die Wahl im September schon gewonnen zu haben,
und dann diesen Gesetzentwurf auch noch umsetzen wollen, dann kann ich nur sagen: Das ist unverantwortlich, nicht zu bezahlen, ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und schon gar nicht im Sinne der Frauen, die durch das Hessische Gleichberechtigungsgesetz eigentlich unterstützt werden sollen. Das jedenfalls leistet dieser aufgeblähte Gesetzentwurf nicht. Sie verursachen stattdessen einen riesigen bürokratischen Akt.
Wenn Frau Gnadl in ihrer Presseerklärung darauf hinweist, dass die SPD auf Kooperation der Dienststellen mit den Frauenbeauftragten setzt, dann kann ich nur sagen: Dann machen Sie das auch und ziehen diesen Gesetzentwurf schnell wieder zurück.
Sehr geehrte Frau Gnadl, worin wir uns grundlegend unterscheiden, ist gar nicht in dem Ziel, dass wir die Gleichberechtigung für Frauen in der Landesverwaltung wünschen.
Was uns aber grundlegend unterscheidet, ist, dass wir sagen: Bei dem Gesetz, das wir vorliegen haben, sind wir auf dem richtigen Weg. Es ist sehr viel geschehen. Aber wir können das gerne in der Anhörung und in der Ausschusssitzung im Einzelnen diskutieren.
Ich habe gerade mit einem Kollegen gesprochen, der in Telearbeit arbeitet, und zwar einem männlichen Kollegen. Er findet das sehr gut. Seine Frau und er haben jetzt das dritte Kind bekommen, und er arbeitet zu Hause und teilweise im Ministerium. – Das ist der richtige Weg. Das sind pragmatische Umsetzungen, und auf diesem Weg befinden wir uns.
Frau Fuhrmann, Sie kritisieren immer die hohe Teilzeitquote. Wir waren immer der Meinung, dass gerade der öffentliche Dienst für die Frauen, die Familie und Beruf besonders gut vereinbaren wollen, die Teilzeitarbeitsplätze bereitstellen sollte. Aber wir wissen auch, dass viele dieser Frauen gar keine Führungspositionen anstreben.
Das ist eine grundlegende Unterscheidung. Das Beispiel des Regierungspräsidiums in Kassel zeigt sehr gut, dass man mit den Instrumenten des jetzigen Gesetzes durch die Budgetierung der Stellen sehr viel erreichen kann. Wir hatten dort einen Entgeltunterschied von 16 %. Wir sind jetzt nur noch bei 8 %.
Das zeigt doch, dass dieses Gesetz alles das auch erreicht, was Sie eben angesprochen haben. Ihr Gesetz aber bedeutet, dass die Frauenbeauftragten hinterher große Probleme mit der Akzeptanz haben. Das haben Sie beim Hessentag im Jahre 2011 in Oberursel selbst gesagt. Ich war bei der Sitzung dabei, wo es um das Thema „Klagerecht – ja oder nein“ ging. Sie können dort nicht mehr auf Augenhöhe arbeiten
sehr gern –, weil Sie immer mit der Brechstange Klagerecht kommen. Das ist keine einvernehmliche Zusammenarbeit, keine Kollegialität mehr in der Verwaltung. Und das ist nicht die Frauenpolitik für Hessen, die wir uns wünschen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Equal Pay Day ist kein Feiertag. Das ist kein Grund zum Feiern. Aber es ist gut, dass die Business and Professional Women heute, an diesem Tag, zum sechsten Mal darauf aufmerksam machen, dass wir ein Entgeltungleichgewicht zwischen Männern und Frauen haben. Dass dieser Tag erst am 21. März stattfindet, kann keinen und keine von uns zufrieden stimmen.
22 % Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen sind entscheidend zu viel. Aber sie resultieren nicht ausschließlich aus gleicher Tätigkeit, Frau Hofmann. Das Statistische Bundesamt hat uns in dieser Woche eine wichtige Analyse geliefert. „Jobmerkmale machen den Unterschied“ ist der Bericht übertitelt. Ich darf zitieren:
Bereits die Entscheidung für einen bestimmten Beruf und die damit verbundene Branchenzugehörigkeit mit den entsprechenden Verdienstmöglichkeiten und Karrierechancen haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern …
Meine Damen und Herren, das ist doch eines unserer großen Probleme.
Noch immer wählen die Männer die technischen Berufe in der Industrie, und Frauen sind dominant im schlecht bezahlten Dienstleistungssektor.
Es ist unser aller Aufgabe, diesen Dienstleistungsberufen eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen. Und dann wird auch der zweite Schritt, nämlich eine bessere Bezahlung, zu machen sein.
Meine Damen und Herren, ich will Sie daran erinnern, der Gang zum 10-€-Haarschnitt-Friseur ist eindeutig der falsche Weg. Ein weiteres Beispiel haben die Business and Professional Women in diesem Jahr ins Zentrum gestellt: die Gesundheitsberufe, z. B. Arzthelferin – das ist ein Beruf, der bei jungen Frauen beliebt ist, doch ohne Aufstiegsund Karrierechancen eine Sackgasse.
Deshalb finde ich, wir sollten alle im Bemühen nicht nachlassen, junge Frauen rechtzeitig vor ihrer Berufswahl auf Verdienstmöglichkeiten und Karrierechancen in den unterschiedlichen Berufen aufmerksam zu machen. Auch den Girls‘ Day werden wir im April wieder nutzen.
Dazu kommen aber – das müssen wir auch beachten – die Brüche in der beruflichen Entwicklung, die Auszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Oft, und das sollten wir alle gemeinsam kritisieren, bleibt nur die Rückkehr in den Beruf in Teilzeit. Teilzeittätigkeiten werden immer noch schlechter entlohnt als Vollzeitjobs. Karriere als Teilzeitmitarbeiterin – da setze ich ein deutliches Fragezeichen.
Unser Ziel ist deshalb: Wir wollen flexible Arbeitszeitmodelle für Männer und für Frauen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine entscheidende Voraussetzung für Frauen, frühzeitig in ihren Beruf zurückzukehren. Je länger die Auszeit, desto schwieriger ist es, ohne Karriereknick in den Beruf zurückzukehren. Meine Damen und Herren, Kind und Karriere – beides muss möglich sein.
Deshalb haben wir den Rechtsanspruch für die U-3-Betreuung eingeführt. Deshalb unternehmen wir gemeinsam mit Bund und Kommunen enorme Kraftanstrengungen, um die Betreuungsplätze zu schaffen und die Garantie am 01.08. dieses Jahres zu erfüllen. Diese Anstrengung lohnt sich.
Vereinbarkeit und Zeit für Kinder – das ist der Wunsch der Eltern, der Frauen und der Männer, der Mütter und der Väter. Akzeptanz dieser flexiblen Arbeitszeiten – das ist wichtig und eine Zukunftsaufgabe, denn die Unternehmen müssen wissen: Die Einbringung des Know-hows von Frauen und ihre Potenziale sind angesichts des Fachkräftemangels entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass immerhin noch 8 % Gehaltsunterschied nur dadurch zu erklären sind, dass Frauen bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation weniger verdienen. Auch das ist für uns nicht akzeptabel. Frauen sind gut ausgebildet und brauchen sich mit ihren Kompetenzen nicht zu verstecken.
Mit staatlicher Reglementierung durch starr vorgegebene Quoten werden wir aber diese Anerkennung, die sie verdient haben, nicht erreichen; da bin ich ganz sicher. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag der GRÜNEN ab, denn hier geht es Ihnen doch nicht um die Sache. Frau Lentz, Sie haben auch gar nicht zur Sache gesprochen.
Ihnen geht es heute nur um Wahlkampfgetöse und schon gar nicht um eine sachliche Diskussion über den richtigen Weg zu mehr Frauen in Führungspositionen. Deshalb kann ich für meine Fraktion nur feststellen: Die CDU befindet sich mit unserer Kanzlerin Angela Merkel immer auf dem richtigen Weg
gestatten Sie mir den Rest meines Satzes –, und Sie, meine Kollegen von den GRÜNEN, sind nicht nur heute und nicht nur bei diesem Thema eindeutig auf dem Holzweg.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Fördermöglichkeiten für Familienhebammen haben die Kommunen aus Landes- und/oder Bundesmitteln?
Herr Minister, können Sie eine Aussage darüber treffen, wie viele Mittel den Kommunen nach dem Kinderschutzgesetz in Hessen zur Verfügung stehen?
Ich frage die Landesregierung:
Gibt es bereits erste Rückmeldungen der Modellstandorte für die qualifizierte Schulvorbereitung?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte ja, die SPD nimmt erst die Gelegenheit wahr, ihren Antrag zu begründen, den sie in dritter Lesung eingebracht hat.
Meine Damen und Herren, auch wir haben die Schreiben der Eltern und Elternbeiräte sehr wohl gelesen. Wir nehmen die Bedenken und Bitten sehr ernst, dass auch die laufenden Klassen 5 und 6 zu G 9 wechseln können, wenn sich die Schule für G 9 entscheidet. Wir haben sehr großes Verständnis, und wir wissen vor allen Dingen, dass es für die Eltern nur schwer verständlich ist, warum ihre Kinder keine Möglichkeit zum Wechsel zu G 9 haben.
Aber es gibt wichtige Gründe. Mein Kollege Dr. Herr hat sehr eindrücklich von einer Schule in Fulda berichtet, wo die Eltern in der 5. und 6. Klasse den Wechsel gefordert haben. Der Schulleiter hat dann die Eltern aus diesen Jahrgängen befragt und festgestellt, dass zwar die große Mehrheit zu G 9 wechseln, aber auch ein Teil der Eltern bei G 8 bleiben wollte.
Nun hat der VGH genau zu diesem Fall im Jahr 2009 ein Urteil gesprochen. Er hat nämlich den Eltern, die ihr Kind zu G 8 angemeldet haben und G 8 beibehalten wollten, einen umfassenden Vertrauensschutz zugesprochen. Das heißt, es wäre eigentlich eine Rückkehr nur dann möglich, wenn diese Eltern einverstanden wären.
So mussten die Schulleiter der kooperativen Gesamtschule, deren laufende Jahrgänge zu G 9 zurückkehren wollten, sehr unschöne Mobbingfälle erleben. Es wurde Druck auf die Eltern ausgeübt, die bei G 8 bleiben wollten. – Meine Damen und Herren, ich möchte nicht, dass sich solch unschöne Szenen in Hessen wiederholen.
Deshalb haben wir bereits im Ausschuss den Antrag der SPD abgelehnt, und deshalb müssen wir den gleichen Antrag mit anderen Worten auch ablehnen. Die SPD weiß, dass ihr Antrag kein gangbarer Weg ist,
denn auch Sie können das Problem des Vertrauensschutzes der Eltern der laufenden 5. Klassen nicht lösen. Dass Sie aber gleich die 6. Klassen in Ihrem Antrag ausgeschlossen haben, das zeigt, dass es auch bei Ihnen Bedenken gibt.
Meine Damen und Herren, aber es gibt doch noch einen Weg für die Fuldaer Schule, genauso wie für die anderen hessischen Gymnasien, ebenfalls für die kooperativen Gesamtschulen, die mindestens dreizügig sind. Sie können nämlich am Schulversuch mit einem parallelen Angebot von G 8 und G 9 teilnehmen. Da dieser Schulversuch erst ab dem siebten Schuljahr zwischen den Bildungsgängen G 8 und G 9 trennt, können auch – das möchte ich betonen – die Schülerinnen und Schüler aus den laufenden Jahrgängen der Klassen 5 und 6 am Schulversuch teilnehmen.
Ich denke, das ist ein guter Weg, mit dem dem Anliegen vieler Eltern Rechnung getragen wird. Meine Damen und Herren, am 06.12. sind die hessischen Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen über die Rahmenbedingungen dieses Schulversuchs informiert worden. Ich will die wesentlichen Bedingungen noch einmal nennen. Es muss pro Jahrgang mindestens eine G-8-Klasse gebildet werden können, und die Schule muss mindestens dreizügig sein. Ich sage das extra, weil der Hessische Rundfunk von Vierzügigkeit gesprochen hat.
Meine Damen und Herren, am Schluss der Debatte möchte ich die wichtigsten Eckpunkte zusammenfassen. Mit der Absicherung der Vorratsbeschlüsse und der Ausschreibung der Rahmenbedingungen für den Schulversuch eröffnen wir den Gymnasien mit dem heutigen Tag eine umfassende
Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9 und zum Parallelangebot.
Mit der Reduzierung der Zügigkeit auf drei Jahrgänge und der Reduzierung der Mindestklassenzahl auf eine G-8Klasse gibt das Kultusministerium auch kleineren Schulen im ländlichen Raum die Möglichkeit zum Parallelangebot. Unter diesen Rahmenbedingungen machen wir heute mit der Abstimmung zum Hessischen Schulgesetz den Weg für die Eltern frei.
Damit lösen wir das Versprechen unseres Ministerpräsidenten Volker Bouffier ein. Die hessischen Gymnasien können bereits ab dem kommenden Schuljahr das Wahlrecht zwischen G 8 und G 9 haben und auch das Parallelangebot wählen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass uns die GRÜNEN heute schon wieder nach knapp zwei Monaten die Gelegenheit geben, im Plenum über die Besteuerung von Ehen und Familien zu sprechen. Ich kann Ihnen auch versichern, dass wir die Zeit gut genutzt haben und den in der damaligen Debatte angekündigten Diskurs fortgesetzt haben.
Deswegen brauchen wir heute weder einen Antrag der GRÜNEN, um uns mit diesem Thema zu befassen, noch eine Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat tätig zu werden.
Sie wissen genau, dass die Definition der Besteuerungsgrundlagen ein hochkomplexer Vorgang ist und dass das Drehen an Stellschrauben immer Auswirkungen in zahlreiche Richtungen hat, die wohl durchdacht werden müssen. Schnellschüsse sind hier das Letzte, was wir brauchen.
Zudem steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie erwähnt haben, Frau Schulz-Asche, noch aus. Wir werden ganz sicher den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen. Aber die zeitliche Übereinstimmung zwischen dem Umstand, dass sich meine Partei beim Bundesparteitag in der vergangenen Woche intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hat, und dem Datum Ihres Antrags ist natürlich „rein zufällig“.
Nein, danke. Es besteht ja die Möglichkeit zu einer Intervention.
Ich kann Ihnen aber berichten, dass wir uns auf unserem Bundesparteitag in einer sehr tiefgründigen und spannenden Debatte – auch mit hessischer Beteiligung – mit dem Thema Besteuerung von Paaren und Familien befasst haben. Das wollten Sie ja hören.
Nichts anderes habe ich in der letzten Debatte hierüber im Landtag erwähnt. Wir warten nämlich nicht tatenlos auf die im kommenden Jahr auf uns zukommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und zum Ehegattensplitting. Ich habe bereits mitgeteilt, dass wir in der CDU in aller Gelassenheit darüber beraten, wie die künftige steuerliche Behandlung von Ehe und Familie, von eingetragenen Lebenspartnerschaften und insbesondere auch die steuerliche Förderung von Kindern aussehen sollen. Das geht weit über eine Gleichstellungsdebatte hinaus. Genau das machen wir zurzeit auf der Bundes- und der Länderebene in den Fraktionen, in unserer Partei und in den politischen Vereinigungen unserer Partei, z. B. in der Frauenunion, denn uns liegt die Familienpolitik besonders am Herzen.
Es gilt hier, unterschiedliche Auffassungen zu diskutieren. Da sind die Kollegen aus Fulda, die das Ehegattensplitting nicht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen wollen. Frau Schulz-Asche, ich weise entschieden zu
rück, dass Sie unsere Kollegen aus Fulda verurteilen und sagen, diese würden einem überholten Familienbild nachgehen. Das weise ich ganz entschieden zurück.
Noch immer wachsen 70 % der Kinder in einer Ehe auf. Das scheinen Sie völlig zu vernachlässigen. Es gibt aber viele Kollegen, auch hier im Hessischen Landtag, die sich für eine Öffnung aussprechen. Auch das finde ich durchaus legitim, denn dafür gibt es gute Gründe.
In der Mehrheit sind aber die Kollegen, die einen Mittelweg gehen wollen. Die Mehrheit auf unserem Bundesparteitag hat sich gegen eine steuerliche Gleichstellung, aber für den besonderen Schutz von Ehe und Familie ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, ich finde es gut – da bin ich wirklich stolz auf meine Partei –, dass sich in der CDU so unterschiedliche Meinungen zu Hause fühlen und unterschiedliche Meinungen diskutiert werden können.
Wir sind eben nicht zentralistisch organisiert,
sondern wir können durchaus kontrovers diskutieren.
Wir nehmen das Thema sehr ernst. Am Ende sollte nämlich ein Kompromiss stehen, der von einer breiten Mehrheit getragen wird. Auf dem Bundesparteitag haben wir einen Beschluss getroffen, der eine wirklich gute Entscheidungsgrundlage, aber noch kein letztendlicher Beschluss für unsere politische Arbeit ist.
Wichtig ist es meinen Kollegen und insbesondere mir, dass wir uns weiterhin für eine bessere gesellschaftliche Anerkennung und eine bessere finanzielle Ausstattung von Eltern mit Kindern einsetzen.
Wir sind durchaus offen für eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings im Sinne einer verbesserten Kinderförderung. Allerdings hat das seine Grenzen, auch im Sinne des Rechts; das können wir nicht verneinen. Darauf hat Finanzminister Dr. Schäfer in der Plenardebatte im September bereits hingewiesen. So einfach, wie es sich einige machen und wie es auch die SPD fordert, ist es eben nicht, die Lösung in einer Abschaffung des Ehegattensplittings zu suchen. Der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 des Grundgesetzes und das Verfassungsgebot zum Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Grundgesetz bilden einen Rahmen, der sich auch auf das Steuerrecht auswirkt und der nicht einfach in einem Handstreich außer Acht gelassen werden kann.
Jawohl, Herr Schäfer-Gümbel. – Solange wir aber nicht die Auswirkungen einer Weiterentwicklung des Ehegatten
splittings auf die verschiedenen Bereiche – von der Gesellschaftspolitik bis hin zu den Finanzen – geprüft haben, halten wir es für unverantwortlich, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir müssen prüfen, wie sich die damit verbundenen, weitreichenden steuerlichen Änderungen auswirken können. Dabei geht es zunächst um grundlegende Dinge, die auch Sie nicht ignorieren können.
Uns geht es um Steuergerechtigkeit. Uns geht es um die Wirksamkeit eines neuen Konzepts, damit die auch mit einer Änderung verfolgten Ziele erreicht werden können. Es geht uns aber auch um die finanziellen Auswirkungen. Ich hielte es für unverantwortlich – auch gegenüber künftigen Generationen –, wenn die finanziellen Auswirkungen nicht geprüft würden.
Es geht uns außerdem um die Tatsache, der wir Rechnung tragen müssen, dass, wie eben erwähnt, nach wie vor über 70 % der Kinder in der Ehe aufwachsen.
Schließlich geht es uns auch darum, dass nach wie vor viele Mütter auf Gehalt verzichten und zugunsten der Kindererziehung in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen bei einer Reform keinesfalls vergessen werden. Das Gleiche, auch das hatte ich in der letzten Debatte erwähnt, gilt für die, die eine Auszeit von ihrem Beruf nehmen und ihre älteren Angehörigen pflegen.
All dies werden wir in Hessen als Rahmenbedingung aufnehmen und uns an der Debatte weiterhin aktiv beteiligen. Das werden wir in aller Ruhe und Gelassenheit tun, mit Verantwortung für die Zielerreichung und die finanziellen Auswirkungen. Das Abwarten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gehört unseres Erachtens ebenso dazu.
Eines steht aber über allem: Unser Ziel ist es, Ehe und Familie zu schützen und Eltern mit Kindern besserzustellen. Deshalb werden wir keine Schnellschüsse machen, sondern uns im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Lebenspartnerschaften an dem Diskurs zur Reform des Ehegattensplittings weiterhin beteiligen.
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche, Sie verwechseln einen ganz wesentlichen Grundsatz des Steuerrechts mit Steuergerechtigkeit. Das Steuerrecht hat schon immer eine Privilegierung verschiedenster Gruppen vorgesehen, ohne dass damit automatisch – das möchte ich betonen – eine Diskriminierung der Nichtprivilegierten gemeint ist. Das hat mit diesem Einzelfall insofern zu tun, als auch er von diesem Grundsatz erfasst wird.
Wichtig ist uns bei der Steuergerechtigkeit, dass man nicht, indem man alle gleich behandelt, eine Benachteiligung der Kinder herbeiführt. Das geht nicht.
Aber wenn Sie uns unterstellen, wir würden mit Steuergerechtigkeit meinen, dass wir die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht gleichstellen, sage ich: Ich sehe das völlig anders. – Wir wollen Ehe und Familie über das Ehegattensplitting fördern. Wir wollen – das habe ich betont – dieses Ehegattensplitting weiterentwickeln. Wir überlegen uns – Sie sagen da nichts anderes –, es in Richtung Familiensplitting weiterzuentwickeln.
Ich habe in meiner Rede auch betont, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den gleichge
schlechtlichen Lebenspartnerschaften ganz gelassen abwarten. Wir werden diese Entscheidung selbstverständlich in unser Konzept einbeziehen.
Dass auf dem Bundesparteitag der CDU über einen Antrag, in dem das Ehegattensplitting betont wird, entschieden worden ist, ist zutreffend. Aber auch dort steht die Förderung der Familien im Vordergrund. Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit beschlossen worden: nicht gegen die Familien und gegen die Kinder, sondern für sie.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Viele Schulen in Hessen warten gespannt auf den Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes, den wir heute debattieren. Der Grund ist klar: Noch in dieser Woche werden wir den Weg freimachen für die Wahlfreiheit an den Gymnasien in Hessen.
Unser Ziel dabei ist ganz klar formuliert: Wir sorgen dafür, dass die Umstellung bereits ab dem kommenden Schuljahr geschehen kann. Wir sorgen ebenfalls dafür, dass die Entscheidungen der Schulen, welchen Weg sie gehen wollen, so zügig, so pragmatisch und unbürokratisch wie möglich umgesetzt werden können.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, darauf können sich die hessischen Eltern verlassen.
Unseren klaren Willen hierzu haben wir bereits im Sommer angekündigt. Dass wir zu diesem Wort stehen, das zeigt der heute vorliegende Änderungsantrag, den wir bereits letzte Woche im Kulturpolitischen Ausschuss debattiert haben. Hintergrund ist, dass aufgrund der terminlichen Enge an den Schulen bereits Beschlüsse in Schulen gefasst worden sind, bevor das Gesetz wirksam wird. Wir sorgen mit diesem Änderungsantrag dafür, dass die Beschlüsse der Schulgremien, der Eltern, der Lehrer, der Schülervertretung, der Schulleitung, gemeinsam mit den Schulträgern im Sinne des Schulgesetzes für zulässig erklärt werden.
Um das noch einmal klar zu sagen: Damit legitimieren wir diese Vorratsbeschlüsse und stellen so frühzeitig wie möglich die Planungssicherheit in den hessischen Schulen, die sich für die Umstellung entscheiden, sicher.
Meine Damen und Herren, natürlich können wir nicht die langen Wege in den ländlichen Räumen wegzaubern. Wir wollen auch keine Schule zwingen, bei G 8 zu bleiben, obwohl sie vielleicht der einzige Anbieter dafür in erreichbarer Nähe ist. So haben wir uns sehr für eine pragmatische Lösung eingesetzt, damit auch die kleineren Gymnasien parallel G 8 und G 9 anbieten können.
In einem Modellversuch wird es Schulen möglich sein, das sogenannte Splittingmodell zu gehen, selbst wenn es nur eine G-8-Klasse geben sollte und die Schule nur dreizügig ist. Ich finde, das ist ein gutes Signal für den ländlichen Raum.
Das Verhalten der hessischen GRÜNEN ist aber schon merkwürdig. Herr Wagner, erst stimmen Sie unserem Gesetzentwurf in erster Lesung zu, betonen sogar, dass das eigentlich schon immer Ihr Vorschlag war. Die gleichen GRÜNEN versuchen plötzlich, das Haar in der Suppe zu finden.
Sie kritisieren jetzt, dass nicht genug Gymnasien zu G 8 zurückkehren.
Ich finde, das spottet jeglicher Beschreibung. Sie haben doch in der ersten Lesung begrüßt, dass die Gymnasien genauso wie die kooperativen Gesamtschulen selbst entscheiden können.
Dass die Wahlfreiheit jetzt von Ihnen, den GRÜNEN, ganz neu interpretiert wird, geht an dem Weg der Schulen zu mehr Selbstständigkeit, für mehr eigene Entscheidungsfreiheit und an dem Ziel, ein eigenes Profil zu bilden, vorbei.
Ich habe da eine Vermutung. Vielleicht sind Sie in Ihren eigenen Reihen für die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf kritisiert worden, oder es ist Ihnen da nichts anderes übrig geblieben, als unserem Gesetzentwurf genauso wie dem Änderungsantrag zuzustimmen. Vielleicht suchen Sie deshalb jetzt das Haar in der Suppe und meinen, es in der Wahlfreiheit der Grundschuleltern gefunden zu haben. Ausgerechnet Sie sind es, die sich jetzt für die Wahlfreiheit der Grundschuleltern einsetzen
und so tun, als gäbe es in den Großstädten Frankfurt, Wiesbaden oder Kassel gar keine Alternative zu dem G-8-Bildungsgang an Gymnasien.
Herr Wagner, Sie fordern jetzt Konferenzen. Sollen diese Konferenzen dann den Schulen eine Entscheidung aufzwingen? Regionale Verteilungskonferenzen in den Großstädten in Hessen gibt es seit Langem. Sie geben sich große Mühe, den Wünschen der Eltern nach einer bestimmten Schule auch gerecht zu werden.
Warum denn? Hat es in der Vergangenheit lange Warteschlangen für Plätze an den Gymnasien in den hessischen Großstädten gegeben? Ich gebe Ihnen gerne die Antwort darauf.
Nicht etwa die CDU war es, die verhindert hat, dass es z. B. im Landkreis Kassel genügend Gymnasien gab. Erst nach langem Bemühen der CDU ist es gelungen, wenigstens ein Gymnasium für die Sekundarstufe I im Landkreis Kassel zu schaffen. Und nicht die CDU war es, die rund um Darmstadt keine Gymnasien gebaut hat.
Rot und später Grün waren es doch, die nicht genug gymnasiale Plätze im Landkreis geschaffen haben, die die Eltern, die sich für ihre Kinder ein Gymnasium wünschten, zwangen, ihre Kinder in Städten wie Kassel oder Darmstadt anzumelden und zu hoffen, noch einen der knappen Gymnasialplätze in der Stadt zu erwischen. Gleiches darf ich für den Kreis Gießen vermelden.
Schauen wir doch einmal zu unseren südlichen Nachbarn, wie es dort mittlerweile mit der Freiheit aussieht. Schauen wir einmal nach Baden-Württemberg, dorthin, wo ein grü
ner Ministerpräsident namens Kretschmann alles verspricht und nur wenig hält.
Erst 22 Gymnasien durften im laufenden Schuljahr zu G 9 zurückkehren, und weitere 22 Gymnasien können im Sommer folgen – mehr nicht. Der Fraktionschef des Koalitionspartners SPD, Claus Schmiedel, hat erklärt, dass er diesen Deckel für willkürlich gewählt hält. Da sprechen Sie von den GRÜNEN noch von Wahlfreiheit? Da, wo Rot und Grün regieren, gibt es nämlich keine Wahlfreiheit in den Schulen.
Die GRÜNEN haben wohl auch in Hessen eingesehen, dass es mit dem Koalitionspartner der SPD keine Wahlfreiheit geben würde. Die SPD will die zwangsweise Rückkehr zu G 9 für alle Schüler und für alle Schulen. Nichts anderes haben Sie auch in Ihrem Änderungsantrag formuliert. Dass die SPD nichts von Wahlfreiheit wissen will, sieht man auch in ihrem Wahlprogramm. Sie wollen keine Wahlfreiheit, Sie wollen vielmehr die Schulfreiheit in Hessen kaputt machen.
Sie wollen mit Ihrer Forderung zur Förderung aller Kinder in einer Klasse die Gymnasien faktisch abschaffen. Sie wollen den Zugriff auf alle Kinder in Ganztagsschulen, in die Sie die Kinder zwingen wollen. Sie wollen die Kinder nachmittags den Eltern entziehen.
Sie wollen Gleichmacherei. Sie wollen Kuschelpädagogik ohne Sitzenbleiben und ohne Wettbewerb. Der Begriff „Leistung“ kommt in dem aus der Steinzeit geprägten Vokabular der hessischen SPD jedenfalls nicht vor.
Ich möchte auch gern noch auf die Umfragedaten zu sprechen kommen, die letzte Woche in der Sendung „Schlossplatz 1“ im Hessischen Rundfunk veröffentlicht wurden. Die Umfrage zeigte, dass 50 % der Eltern die Rückkehr zu G 9 wünschen, und das nehmen wir sehr ernst.
39 % wünschen sich aber die Wahlfreiheit, und genau das ist wichtig. – Nein, 8 % wollen bei G 8 verbleiben. – Wir haben gesagt, wir nehmen den Willen der Eltern ernst. Aber die Wahlfreiheit von genau 39 % der Eltern will die SPD nicht. Damit ignorieren Sie doch den Willen all der Eltern, die entweder bei G 8 bleiben wollen oder diese Wahlfreiheit wünschen, und das sind immerhin 47 %.
Herr Schäfer-Gümbel, deshalb sollten Sie vielleicht erst einmal vor der eigenen Haustür kehren.
Meine Damen und Herren, eine zwangsweise Rückkehr für alle Schulen, wie das die SPD in ihrem Antrag fordert, wird es mit der CDU nicht geben.
Wir wollen weder die zwangsweise Rückkehr einzelner Schulen zu G 9 noch den Zwang der Schulen, bei G 8 zu bleiben. Wir geben mit dem Schulgesetz den Schulen den Weg frei, wir geben ihnen die Möglichkeit zu einem Parallelangebot. Aber entscheiden – das ist uns wichtig – sollen und werden die hessischen Schulen selbst. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Al-Wazir, vielleicht sollten wir einmal ganz sachlich wieder auf die Landesebene zurückkommen. Sie haben es mir durch diese Aktuelle Stunde ermöglicht, einmal darzustellen, wie die CDU-Landtagsfraktion zur Frauenquote steht.
Wir stehen nämlich auch zur Quote. Aber wir stehen zur flexiblen Frauenquote.
Ich will Ihnen auch erläutern, warum wir dazu stehen und warum Ihre Meinung nicht unsere ist.
Wir wissen – und da stimmen wir vielleicht überein –, dass Frauen die besseren Abiturprüfungen ablegen, Frauen haben bei der Zahl der Hochschulabsolventen längst aufgeschlossen. Deshalb können wir mit dem Anteil der Frauen in Führungspositionen nicht zufrieden sein, und wir wollen ihn verbessern.
Schön, dass Sie klatschen; denn darüber sind wir uns ja erst einmal einig.
Aber jetzt sollten wir auch darüber sprechen, auf welchem Weg wir das erreichen wollen. Dazu gibt es verschiedene Meinungen, auch in meiner Partei. Ich habe durchaus Verständnis für die Frauen – und davon gibt es eine ganze Menge –, die überhaupt keine Quote wollen. Sie wollen nach ihrer Leistung beurteilt werden, und sie erwarten von ihrem Unternehmen, dass ihre Leistung honoriert wird,
dass Personalentwicklung und Karriere nicht nach Geschlecht ausgerichtet wird und sie gefördert werden.
Das sollten die Unternehmen auch tun; denn bei dem zunehmenden Fachkräftemangel kann es sich zukünftig kein Unternehmen mehr leisten, gut qualifizierte Frauen zu übersehen.
Ich habe auch durchaus Verständnis für die Ungeduldigen, die meinen, jetzt müsse endlich mit einer festen Quote der Durchbruch erreicht werden. Doch lösen wir das Problem tatsächlich mit der Brechstange? Ist es wirklich so einfach?
Schon der Blick in die Statistik der Frauenanteile der 30 DAX-Unternehmen in Vorstand und Aufsichtsrat zeigt, dass es ganz große Unterschiede beim Frauenanteil in den Unternehmen gibt.
Da ist doch eins auffällig: Besonders im Maschinenbau, der Energiebranche und auch in der Automobilbranche ist der Frauenanteil deutlich geringer als in anderen DAXUnternehmen. Sprechen Sie doch einmal mit den Personalabteilungen: Längst haben sich Unternehmen auf den Weg gemacht und werben weit über ihre Unternehmensgrenzen hinaus um qualifizierte Frauen, finden aber oft keine.
Warum werben wir denn ständig für die MINT-Berufe? Warum veranstalten wir den Girls‘ Day? – Weil die Frauen immer noch ein zu einseitiges Berufsverhalten zeigen. Sie wählen noch immer viel zu selten die karriererelevanten Naturwissenschaften und Ingenieurberufe aus. Das können wir nicht einfach ignorieren, meine Damen und Herren. Leider ist das eine Tatsache.
Wir wollen keine Quote um der Quote willen. Genau deshalb wollen wir die flexible Frauenquote.
Sie ist der richtige Weg, um qualifizierten Frauen den Weg in die Führungspositionen zu erleichtern, aber auch die unterschiedlichen Ausgangslagen in den DAX-Unternehmen zu berücksichtigen. Wir wollen den Frauenanteil nicht gegen die Unternehmen, sondern gemeinsam mit ihnen verbessern.
Deshalb sollen die Unternehmen entsprechend ihrer Situation eine feste Quote festlegen, aber sie sollen auch deutlich den politischen Druck durch eine gesetzliche Verpflichtung bemerken, dass die Erreichung dieser Ziele von uns erwartet und beobachtet wird.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Festlegung einer Flexi-Quote Frauen motivieren wird, sich für Führungspositionen zu qualifizieren und zu bewerben; sie haben dann auch gute Aussichten. Die flexible Frauenquote wird einen Anstoß geben, der die Entwicklung zu mehr Frauen in Führungspositionen deutlich beschleunigen wird. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Wir halten die flexible Frauenquote für vertretbar, für verhältnismäßig und vor allen Dingen für zielführend. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP bringen heute das Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes in den Landtag ein, das von den Eltern und Schulen mit großer Aufmerksamkeit beobachtet wird.
Zukünftig können in Hessen die Gymnasien über ihre Schulkonferenzen im Einvernehmen mit dem Schulträger genau wie bereits die kooperativen Gesamtschulen selbst entscheiden, ob sie bei G 8 bleiben oder zu G 9 zurückkehren wollen.
Meine Damen und Herren, heute stellen wir die Weichen, dass durch die Änderung des Schulgesetzes bereits ab dem kommenden Schuljahr die ersten Schulen starten können. Schon die Ankündigung dieser Möglichkeit durch Ministerpräsident Volker Bouffier auf dem Landesparteitag der hessischen CDU wurde von ganz vielen Eltern begrüßt. Die Eltern wollen auch an den Gymnasien die Wahlmöglichkeit haben, ob sie ihre Kinder in den G-8- oder G-9Bildungsgang anmelden.
Wir haben zugehört, und wir werden die Wahlmöglichkeit schaffen. Nicht erfreut von unserer Gesetzesinitiative ist allerdings die hessische SPD. Frau Habermann, da brauche ich Ihre Rede gar nicht erst abwarten.
Dass die Gymnasien zu G 9 zurückkehren können, können Sie nicht kritisieren. Also monieren Sie in Ihren Presseerklärungen, dass G 8 nicht ganz abgeschafft wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber genau das wollen die hessischen Eltern nicht.
Gleichzeitig ziehen Sie, ebenso wie Ihre Kollegen der Opposition, alle Register als Bedenkenträger, was die Umsetzung der Wahlfreiheit an den Gymnasien betrifft. Die SPD ist auch nicht der Experte für Wahlfreiheit. Das kann man von einer Partei, die die Einheitsschule für alle fordert, auch nicht erwarten.
Die Eltern sollen aber durch Ihre Diskussionsbeiträge nicht verunsichert werden. Deswegen werde ich die Kernaussagen, die mit dieser heute beginnenden Gesetzesänderung verbunden sein werden, zusammenfassen.
Alle Gymnasien Hessens werden zukünftig selbst entscheiden können, welchen Weg sie gehen, ob es G 8 oder G 9 sein wird. Die Gymnasien werden sich auch weiterhin für den Bildungsgang G 8 entscheiden können. Wir unterstützen das Kultusministerium und die Ministerin in der Absicht,
den Schulen überall in Hessen Hilfestellung zu geben, wie sie den G-8-Bildungsgang weiter optimieren können, um die Belastungen der Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. Das ist uns ganz besonders wichtig. Dabei geht es z. B. um die Erteilung der Hausaufgaben oder die Einführung der Bildungsstandards.
Die CDU wird auch in Zukunft für Schulvielfalt und Wahlfreiheit der Eltern stehen. Deshalb soll es den Schulen ermöglicht werden, beide Bildungsgänge parallel laufen zu lassen, natürlich aber immer nur, wenn es die Schulgemeinde will.
Eine zweite Tatsache kommt hinzu. Viele Eltern wünschen weiterhin die Unterrichtung ihrer Kinder in G 8. Wenn aber die einzige Schule mit einem G-8-Angebot im Umkreis von 20 km auf G 9 wechselt, hätten diese Eltern und diese Kinder keine Möglichkeit mehr dazu. Deshalb wollen wir mit einem Modellversuch erreichen, dass einige Schulen beide Bildungsgänge parallel anbieten.
Das ist insbesondere dort interessant, wo die nächste Schule eben nicht, wie es in Frankfurt der Fall ist, gleich um die Ecke liegt. So werden auch die Eltern im ländlichen Raum, wo es große Entfernungen zu den Schulen gibt, weiter zwischen G 8 und G 9 wählen.
Herr Al-Wazir, Sie denken bitte auch an die Turboklassen, die wir bereits hatten, die erprobt sind und die prima funktioniert haben.
Mit der CDU und der FDP wird es keine Rücknahme der Stellen für Ganztagsangebote geben, wenn die Schule zu G 9 zurückkehrt. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Angebot eines Mittagstisches und ein hochwertiges Nachmittagsangebot sind unabhängig von der Schulform und dem Bildungsgang an den Gymnasien. Deshalb ist die CDU immer dafür eingetreten, möglichst vielen Schulen den Weg zur Ganztagsschule mit einem breiten Angebot zu ermöglichen. Dabei bleiben wir.
Die Elternrechte werden in dem Gesetzentwurf selbstverständlich beachtet. Der Wechsel des Bildungsgangs von G 8 zu G 9 geschieht nur in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schülervertretung. Letztlich wird die Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit entscheiden.
Hinsichtlich G 8 und G 9 werden die Eltern bereits bei der Wahl der Schule und bei der Anmeldung entscheiden, in welchem Bildungsgang sie ihr Kind später haben wollen. Natürlich wird die Schule immer im Einvernehmen mit den Schülern eine Empfehlung abgeben, für welchen der Bildungszweige das Kind geeignet ist.
Die Vorsitzende des Landeselternbeirates, Kerstin Geis, spricht von einem Zweiklassenabitur. Sie ignoriert damit die Chancen der vielen Kinder, die den G-8-Zweig problemlos durchlaufen und ein Jahr bei der Schulausbildung gewinnen können. Das gilt insbesondere, wenn die Mehrheit der Eltern den Schulzweig G 9 wählt, was legitim ist. Offenbar versucht Frau Geis mit ihren sozialistischen Parolen von der Zweiklassengesellschaft eine bessere Position im Kampf um die Landtagskandidatur zu erzielen.
Ich möchte Sie daran erinnern: Als die ersten kooperativen Gesamtschulen zu G 9 zurückkehrten, habe ich jedenfalls von ihr nichts von den Nachteilen gegenüber G-8Schülern gehört. Hätten die Eltern tatsächlich solche Ängste, würden sie sich doch erst gar nicht für G 9 entscheiden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion ist davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf, den wir Ihnen
heute vorlegen, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir wollen die Bildungspolitik gemeinsam mit den Eltern weiterentwickeln. Die CDU ist dazu bereit. So werden wir während der Anhörung aufmerksam zuhören und freuen uns bereits jetzt auf die Beratungen im Ausschuss. Wir sind davon überzeugt, dass unser Weg der richtige ist. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Wir begrüßen natürlich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Novelle des KindergesundheitsschutzGesetzes als einen wesentlichen und unverzichtbaren Baustein des Kinderschutzes in Hessen.
Herr Dr. Spies, ich bin sehr traurig. Bisher hatten wir hier in diesem Hause einen Konsens. Der bestand auch schon bei dem Gesetz 2007. Sie haben diesen Weg im Ausschuss mit Ihrer Stimmenthaltung noch mit verfolgt. Jetzt werden Sie dagegen stimmen. Das finde ich äußerst – –
Sie enthalten sich jetzt plötzlich. Gut, dass das jetzt angekommen ist. Vielleicht einigt sich die Fraktion darauf, wie sie abstimmt.
Wir halten diesen Gesetzentwurf zur verpflichtenden U-Untersuchung für einen ganz wesentlichen Baustein.
Zu Herrn Bocklet möchte ich sagen: Nur weil die vielen Maßnahmen, die Hessen sonst noch macht, aus der Systematik heraus nicht in den Gesetzentwurf hineinpassen, muss man doch sagen: Hessen macht es doch.
Ich möchte das nur einmal erwähnen. Es gibt das Programm „Keiner fällt durchs Netz“. Es gibt große Bemühungen der Familienhebammen, die jetzt im Bundeskinderschutzgesetz ihren Niederschlag gefunden haben.
Eine ganz wichtige Bemerkung möchte ich dazu noch machen: Seit diesem Gesetz hat sich in Hessen einiges verändert. Da möchte ich insbesondere die Sensibilisierung all der Gruppen nennen, die am Kinderschutz beteiligt sind. Dort hat sich ein ganz neuer Umgang mit dem Thema Kinderschutz entwickelt. Viele Mitarbeiter sind geschult worden. Vorbehalte und Ängste konnten aus dem Weg geräumt werden, auch solche, die hinsichtlich des Datenschutzes bestanden. Mittlerweile nehmen 98 % der Kinder an den U-Untersuchungen teil. Schon allein unter dem Gesichtspunkt der Prävention ist das ein Riesenerfolg.
Herr Dr. Spies, dass das jetzt nicht kontrolliert werden muss, dass die Jugendämter nicht verfolgen müssen, ob die Kinder bei der JU – – Verzeihung, ich meinte natürlich die J1-Untersuchung, die sehr sinnvoll und richtig ist. Da bin ich mir sehr sicher, denn das ist eine ganz andere Altersgruppe als die, die wir mit unserem Kindergesundheitsschutz-Gesetz ansprechen wollen.
Ich möchte noch eines bemerken: Ja, wir wissen, es ist für die Jugendämter ein Mehraufwand. Deshalb finde ich es auch richtig und wichtig, dass aufgrund dieser Gesetzesnovelle die Vertreter der Jugendämter zukünftig Mitglieder im Beirat des Kindervorsorgezentrums sind. Sie können ihre Erfahrungen mit einbringen, und sie können Anregungen mit einbringen, wie man die Verfahren und den Bürokratismus klein halten kann.
Aber ich stimme völlig mit Herrn Bocklet und auch mit dem Herrn Minister überein: Wenn mit diesem Verfahren nur ein einziges Kind vor weiterer Vernachlässigung oder Misshandlung bewahrt werden kann, dann haben die verpflichtenden U-Untersuchungen ihren Zweck erfüllt.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir werden ihm zustimmen, denn das ist ein wichtiger Baustein für den Kinderschutz in Hessen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt, nach fünf Jahren, steht die Novellierung des Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes an. Ich möchte daran erinnern, weswegen wir dieses Gesetz hier auf den Weg gebracht haben. Hessen hat nämlich im Jahr 2007 mit dem Kindergesundheitsschutz-Gesetz die Vorreiterrolle in Deutschland übernommen.
Wir haben diese Maßnahmen damals nach einer sehr eindrucksvollen Anhörung – ich glaube, das können alle Kolleginnen und Kollegen, die damals dabei waren, bestätigen – auf den Weg gebracht. Wir waren davon überzeugt, dass die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 – damals fehlte noch eine – verpflichtend sein müssen, und wir waren uns auch darin einig, dass wir dies in irgendeiner Form begleiten müssen.
Deshalb haben wir mit diesem Gesetz das Kindervorsorgezentrum als zentrale Anlaufstelle geschaffen, und wir haben ihm die Aufgabe zugedacht, die verbindliche Teilnahme an den U-Untersuchungen zu überwachen. Man sollte sich aber während der Geltungsdauer eines solchen Gesetzes immer überlegen, ob das so richtig ist oder ob man Änderungen vornehmen sollte.
Deshalb bin ich Herrn Staatsminister Grüttner auch dankbar. Es war ein richtiger Schritt, zu sagen: Wir ändern das. Statt Mahnungen zu verschicken, gestalten wir ein Einladungsverfahren. – Das hat die Akzeptanz dieses Verfahrens sehr verbessert, und deshalb finde ich es auch positiv, dass es so gekommen ist.
Daneben – das ist erwähnt worden – gibt es das Neugeborenenscreening. Die Impfrate konnte erhöht werden. Herr Dr. Spies, da muss ich Ihnen leider widersprechen: In Hessen hatten wir die Situation, dass Kinderkrankheiten, von denen wir glaubten, dass sie nicht mehr auftreten würden – als Beispiel nenne ich die Masern –, aufgrund einer zu geringen Impfquote plötzlich wieder auftraten. Deshalb war es richtig und sinnvoll – dazu stehe ich auch heute noch –, dass die Eltern von Kindern, die in Kindertagesstätten, also in große Gruppen, geschickt werden, darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Kinder impfen lassen oder genau begründen müssen, warum sie nicht geimpft werden sollen.
Daneben halte ich es auch für richtig, dass wir ein Hörscreening eingeführt haben.
Ich möchte daran erinnern, dass wir alle damals durch schlimme Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung aufgeschreckt wurden, die zum Teil sogar – auch in Hessen – zum Tod der betreffenden Kinder führten. Daher waren wir uns damals im Parlament alle einig, dass das staatliche Handeln auf allen Ebenen verbessert werden muss.
Das Bundeskinderschutzgesetz und das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz bilden deshalb gemeinsam den Rahmen eines Schutznetzes, und sie sind eng miteinander verzahnt. Das ist ganz wichtig. Ziel war und ist es, ein Netz des Kinderschutzes über dem Land aufzuspannen, um unsere Jüngsten und Schutzlosesten, also unsere Kinder, aufzufangen.
Wir haben in Hessen ein Programm mit dem Titel „Keiner fällt durchs Netz“. Das ist nicht nur ein Programm, um frühe Hilfen auf den Weg zu bringen, sondern das war und ist das Ziel der hessischen Kinderschutzpolitik.
Seit 2007 ist in Sachen Kinderschutz viel geschehen. Ich möchte erwähnen, dass der beste Kinderschutz nach wie vor ein aufmerksames Umfeld ist. Bei allem, was rund um die Kinder passiert, sollte man hinschauen, statt wegzusehen. Das gilt heute genauso wie damals.
Auch ist mehr Sensibilität bei all denen erforderlich, die einen direkten Zugang zu Kindern haben: von der Familie über die Erzieher, die Jugendämter und die Gerichte bis zu den Ärzten und den Hebammen – um nur einige zu nennen. Sie alle sollten die Rolle von Knoten im Netz des Kinderschutzes in Hessen übernehmen.
Die damalige Expertenanhörung zeigte uns aber Mängel auf, die zu beseitigen waren. So wurde eine bessere Aufklärung über das Erkennen von Anzeichen für Kindesmisshandlung und -vernachlässigung eingefordert. Zudem stellten sich Schulungen als notwendig heraus, um besser darüber aufklären zu können, welchen Handlungsspielraum und welche Handlungsmöglichkeiten z. B. die Jugendämter in Hessen haben.
Ganz wichtig war vor allem auch die Verbesserung der Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Die Diskussion stand damals wie heute unter dem Motto: Kindeswohl geht vor Datenschutz. – Das war uns bereits damals klar und wurde uns, auch vom Hessischen Datenschutzbeauftragten, bestätigt. Trotzdem ist es richtig, dass in dem neuen Bundeskinderschutzgesetz eine Präzisierung erfolgt ist; denn es gab nach wie vor Verunsicherungen.
Im Mittelpunkt des Hessischen KindergesundheitsschutzGesetzes steht das Kindervorsorgezentrum in Gießen und Frankfurt. Es sollte selbstverständlich sein, dass alle Eltern ihre Kinder zu allen neun U-Untersuchungen schicken. Damals hatten wir eine Beteiligung von 80 %; jetzt haben wir eine Quote von 98 %. Ich finde, allein das ist eine Bestätigung für dieses Gesetz.
Eine Lücke – die wir ebenfalls bereits im Jahr 2007 erkannt hatten – tat sich bei Familien auf, die von einem Jugendamtsbezirk zum anderen wanderten, und vor allem bei Familien, die von einem Bundesland in das andere zogen oder auch nur zu einem Arzt in einem anderen Bundesland gingen. Diese Aufgabe konnte nicht von uns gelöst werden. Deshalb ist es sehr begrüßenswert, dass das jetzt im Bundeskinderschutzgesetz geregelt ist: die Übermittlung der Daten von einem Jugendamt zum anderen
und auch die Erfassung in den verschiedenen Bundesländern.
Immer wieder wird über die Erfolgsquote diskutiert. Die Kollegen haben sie erwähnt, und Herr Spies hat sie infrage gestellt. Ich bin derselben Meinung wie Herr Bocklet, nämlich dass sich keiner von uns anmaßen sollte, zu entscheiden, ob zwei oder zehn aufgedeckte Fälle der Maßstab unseres Handelns sind.