Manfred Ländner
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Last Statements
Herr Kollege Aiwanger, ich habe nichts dagegen, wenn Sie hier ein großes Sammelsurium bringen. Fragen Sie übrigens wegen des Nationalparks Herrn Kollegen Fahn, was er schon seit Monaten in Unterfranken dazu erzählt.
Sie sollten aber aufpassen, wenn Sie sagen – ich nehme das durchaus ernst –, bayerische Verkehrspolizisten würden Aufzeichnungen über Geschwindigkeitsübertretungen von Deutschen und Österreichern wegwerfen und Bürger aus dem Ostblock verfolgen.
Sie verfolgen also Geschwindigkeitsübertretungen von Bürgern aus dem Ostblock nicht und werfen Nachweise darüber weg, sondern verfolgen Deutsche und Österreicher.
Das geht doch nicht.
Auf Weisung des Ministeriums? Ist das eine Unregelmäßigkeit des einzelnen Beamten? Ohne das jetzt strafrechtlich weiter zu verifizieren, ich wäre damit schon ein bisschen vorsichtig. Wenn Sie hier einen Vorwurf erheben, dann nennen Sie bitte Roß und Reiter, aber so, dass es auch im Innenministerium zur Kenntnis genommen wird. Ich würde hier keine pauschalen Vorwürfe an die bayerische Polizei zur Art der Wahrnehmung ihres Verfolgungsauftrags von Verkehrsordnungswidrigkeiten erheben. Diese schwierige Geschichte sollte sich der allgemein-politischen Auseinandersetzung pauschaler und populistischer Art in diesem Hohen Haus entziehen. Wenn Sie hier ein Problem haben, dann bringen Sie es bitte auf ordentliche Weise im Innenministerium vor, das hier dienstaufsichtlich tätig werden muss. Es kann nicht sein, dass in Deutschland bzw. in Bayern Geschwindigkeitsverstöße in unterschiedlichem Maße verfolgt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Adelt, ich weiß nicht genau, ob wir über das richtige Thema reden. Auf den Tafeln links und rechts steht der Antrag auf der Drucksache 17/22241. Ich habe ihn auf meinem Computer aufgerufen. Vielleicht können Sie ihn auch noch einmal nachlesen. Dieser Antrag lautet:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dass im Rahmen des Sonderförderprogramms Förderoffensive Nordostbayern nicht nur die Beseitigung von Leerstän
den, sondern auch Ersatzneubauten gefördert werden können.
Das ist der Antrag. Du hast zu Recht davon gesprochen, dass es vielleicht sinnvoll wäre, die Gebietskulisse auszuweiten. Ich habe kein Problem damit, wenn wir darüber diskutieren. Das steht aber nicht in diesem Antrag. Ich habe auch kein Problem damit, wenn wir darüber diskutieren, mehr Geld nach Nordostbayern und ins Fichtelgebirge zu geben. Das ist wunderbar. Das alles ist toll. Über alles das können wir bei den Haushaltsberatungen sprechen. Wenn wir aber heute den Antrag auf Drucksache 17/22241 beraten, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen zu schaffen, dass nicht nur die Beseitigung von Leerständen, sondern auch Ersatzneubauten gefördert werden können, dann bitte ich um Verständnis dafür, dass ich nur hierzu Ausführungen machen kann. Das ist der Antrag, lieber Klaus Adelt. Wir können auch nicht sagen, dass das KULAP für die Förderung der Begrünung von Dachterrassen und Garagendächern in Städten eingesetzt werden soll. Das funktioniert auch nicht.
Wir können einen neuen Antrag stellen, aber wir müssen uns an die Anträge halten. Die Förderoffensive Nordostbayern ist ein Teil der Städtebauförderung, nach der es eine besonders hohe Förderung für die Beseitigung von Leerständen gibt. Das macht auch Sinn. Da geht es nicht um Wohnraumförderung. Es geht nicht um Wertsteigerung, und es geht auch nicht um Mieten, sondern es geht schlichtweg darum, mit der Städtebauförderung Stadt- und Dorfbilder und Bausubstanz zu erhalten. Wir diskutieren oft darüber, dass wir seelenlose Gemeinden haben. Im Landkreis Tirschenreuth, der auch zu Nordostbayern gehört, und auch bei mir im Landkreis Würzburg haben wir viele Dörfer mit Gesichtern. Ziel des Bayerischen Landtags ist es quer durch alle Parteien, diese Gesichter von Ortschaften zu erhalten.
Das ist auch Ziel dieser Förderoffensive. Ziel dieser besonderen Fördergestaltung im Städtebauförderungsprogramm ist es, dass in diesen Landkreisen nicht abgerissen, sondern wertvolle Bausubstanz erhalten wird. Das ist gerade in ländlichen Räumen mit niedrigen Mieten schwierig, wo es auch darum geht, dass das Alte stehen bleibt. Darüber wird viel diskutiert.
Lieber Klaus Adelt, wir sind lange genug in der Kommunalpolitik, sodass wir wissen, dass bei Sanierungsdiskussionen ein Wort besonders häufig fällt, nämlich das Wort "Bagger". Ich darf es auf Fränkisch formulieren: Nämd doch an Bagga und haud des Gerüdsch weg. Im altbayerischen oder im schwäbischen Dialekt wird es zwar anders ausgesprochen, ergibt aber nach
wie vor denselben Sinn. Die Bürgermeister und die Gemeinderäte werden bei den Bürgerversammlungen mit der Forderung, haud des alte Gerüdsch weg, konfrontiert. Um die Seele dieser Ortschaften zu erhalten, gibt es innerhalb der Städtebauförderung dieses besondere Programm für Gebiete, die in den letzten Jahren nachweislich von der Abwanderung von Bevölkerung besonders stark betroffen sind. Um diese Gebäude zu erhalten und um Leerstände zu beseitigen, gibt es besonders hohe Förderungen für die Sanierung dieser Gebäude.
Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Wohnraum schaffen wollen, wenn wir Attraktivität erhalten wollen, wenn wir dem nordostbayerischen Raum Hilfe leisten wollen, dann tun wir das mit einer Menge von Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren beschlossen haben. Aktuell haben wir im Nachtragshaushalt einen Bewilligungsrahmen von 440,4 Millionen Euro für die Städtebauförderung beschlossen. Allein das Bayerische Städtebauförderungsprogramm hat einen Anteil von 220 Millionen. Bei der Dorferneuerung haben wir zwei neue Förderinitiativen auf der Grundlage der Dorferneuerungsrichtlinie zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms umgesetzt. Die Mittel der Dorferneuerung sind auf Rekordniveau. Die Förderoffensive Nordostbayern kommt vielen Bereichen zugute, dem universitären Bereich und der Initiative Innenstadt. Es gibt die Entsiedelungsprämie und viele Maßnahmen mehr. Alles das ist richtig, über alles das muss parlamentarisch diskutiert werden. Vor allem müssen diese Maßnahmen auch in den Haushaltsberatungen voneinander abgegrenzt werden.
Wenn wir heute den ÖPNV in Bayern kostenfrei machen würden, weiß ich nicht, ob dann aufgrund der Anforderungen in den Ballungsräumen noch recht viel Geld für Nordostbayern übrigbleibt. Daran habe ich meine Zweifel. Diese Forderungen werden aber bei den Haushaltsberatungen abgedeckt. Bei den Haushaltsberatungen können wir neue Programme aufstellen. Wir können darüber diskutieren, wo wir Hilfe brauchen. In diesem Antrag – ich wiederhole mich – geht es aber nur darum, statt Sanierung Abriss und Neubau zu fördern. So sehr ich in manchen Teilen auch ein Freund davon bin, muss es doch bei bis zu 90 % Förderung das Ziel sein, alte Bausubstanz und den Charme von Ortschaften zu erhalten. Mit einer hohen Förderung soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, auch in strukturschwachen Gebieten nicht abzureißen und neu zu bauen, sondern das Bestehende für die Nachkommen zu erhalten und attraktiv zu machen. Daher müssen wir diesen Antrag ablehnen.
Das steht aber nicht drin.
Das ist schlecht. – Lieber Kollege Adelt, wir hatten in der letzten Innenausschusssitzung auch die Petition betroffener Bürgermeister behandelt, die um eine Ausweitung gebeten haben. Darüber haben wir recht ordentlich diskutiert. In diesem Antrag steht es aber leider nicht drin. Die zweite vorgelesene Drucksachennummer ist die Beschlussempfehlung, die nach der Beratung im Innenausschuss verfasst wurde. Wenn wir nach dem 14. Oktober wieder dabei sind, lieber Klaus, kämpfen wir weiter in dieser Sache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits auf die erneute Diskussion von Anträgen, die die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei einführen wollen, hingewiesen. Uns liegen in diesem aktuellen Fall drei Anträge mit drei unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen vor. Es gibt seit Monaten und nach wie vor eine klare Haltung der CSU-Fraktion: Wir lehnen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ab – und zwar in jeglicher Form.
Mir erschließt sich einfach nicht, was Kennzeichnung oder Nichtkennzeichnung von Polizeibeamten mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben soll. Was soll eine Nummer auf einer Uniform mit Bürgernähe zu tun haben? Was soll eine Nummer oder ein Name, irgendwo auf dem Kleidungsstück angebracht, mit Transparenz zu tun haben? Wir haben in den Ausschüssen ausgiebig über verschiedene vorstellbare Einzelfälle wie Nummern tauschen, Nummern wegreißen, Nummern verschwinden lassen und solche Dinge mehr diskutiert. Ich wiederhole das heute nicht.
Herr Prof. Gantzer, schauen wir die Schwabinger Krawalle von 1962 an. Ich war nicht dabei. Aber sie waren 1978 bei uns an der Bayerischen Beamtenfachhochschule, Fachbereich Polizei, in Fürstenfeldbruck ein wesentlicher Inhalt, weil die damaligen Lehrer seinerzeit dabei waren. Wir haben also ausgiebig über das Thema Kennzeichnung oder Nichtkennzeichnung gesprochen. Die Schwabinger Krawalle sind schon sehr lange her. Wir stehen nach wie vor zu den Ablehnungsgründen.
Wir stehen auch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Frau Gottstein hat darauf hingewiesen, dass das Urteil leider oft nicht in Gänze in die Argumentation eingebracht wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ganz klar gesagt: Alleine die Tatsache, dass die handelnden Polizeibeamten mangels Kennzeichnung nicht zu identifizieren waren, ist nicht ausreichend für einen Verstoß gegen Artikel 3 EMRK.
Das Gericht gibt auch klare Handlungsempfehlungen, wenn keine Kennzeichnung erfolgt; dann müssen besondere Sorgfaltspflichten an die Aufklärung, die späteren Ermittlungen und an die Dokumentation angelegt werden. Wir legen in Bayern zunehmend besondere Sorgfaltspflichten an, machen mehr Aufklärung und Dokumentation polizeilicher Einsätze. Wir haben, wie Sie wissen, im März 2013 ein eigenes Dezernat für interne Ermittlungen eingerichtet.
1962 liegt sehr weit zurück. Der Vorfall aber, auf den wir uns beziehen – ich gehöre jetzt seit zehn Jahren dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags an –, war 2007. Dieser Vorfall war bei einem Spiel von 1860 München gegen – das weiß ich gar nicht mehr – –
Bitte? Ein Lokalderby, zweite Mannschaft oder irgendetwas? Der Minister wird es dann genauer sagen. – Das war ein Vorfall vor elf Jahren. Uns hier im Parlament ist vorher oder nachher kein einziger Vorfall mehr bekannt geworden, bei dem es schwergefallen wäre, einen nicht rechtmäßig handelnden Polizeibeamten aufgrund fehlender Kennzeichnung zu identifizieren. Das wird aber immer wieder hochgezogen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist die falsche Antwort. Herr Prof. Gantzer, beschäftigen wir uns lieber mit dem Thema, das Sie dankenswerterweise auch angesprochen haben: mit der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte, mit der Tatsache, dass unsere Polizeibeamten schon wie die NinjaKämpfer oder wie die Ritter im Mittelalter rumlaufen müssen, um überhaupt Eigensicherung für sich reklamieren zu können. Sprechen wir darüber, dass ein Polizeibeamter, wie Sie es angesprochen haben, nicht mehr wie früher, sondern mittlerweile hochgerüstet und schwer bepackt in die Auseinandersetzung mit dem sogenannten freien Bürger gehen muss, der angeblich nur sein Versammlungsrecht wahrnehmen will.
In diesen Tagen jähren sich zum ersten Mal die schrecklichen Vorkommnisse beim G-20-Gipfel in Hamburg. Wir wissen, was damals los gewesen ist. Was in Hamburg vor einigen Monaten geschehen ist, wird es mit der CSU-Fraktion hier im Bayerischen Landtag nicht geben.
Die Antwort des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg auf die Vorkommnisse und die Gewalt beim G-20-Gipfel war nicht die Überlegung, wie man seine Polizeibeamten schützt und gegen die Auswüchse bei der Roten Flora vorgeht. Nein, die einzige Antwort der Freien und Hansestadt Hamburg war die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Hamburger Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen.
Eine derartige Antwort werden wir hier im Bayerischen Landtag nicht geben. Wir stehen zu unserer Polizei. Wir wissen, dass sie rechtsstaatlich handelt. Wir dokumentieren und klären auf, sollte dieses rechtsstaatliche Handeln einmal nicht gegeben sein. Es gehört zur Fürsorgepflicht, dass wir unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schützen.
Wir wissen alle auch, dass die Gewalt gegenüber Polizeibeamten mittlerweile nicht mehr nur in Dienst und Einsatz, sondern auch außerhalb des Dienstes geschieht. Wir wissen auch, dass das polizeiliche Gegenüber – nicht der freie wohlmeinende Bürger, son
dern viele andere – ständig mit dem Handy polizeiliche Einsätze filmt.
Es ist ein Ärgernis, dass aus diesen Filmen FakeFilme gemacht werden, um Vorwürfe gegen Polizeibeamte zu konstruieren und viele Dinge mehr. Manche Bürgerinnen und Bürger haben ein schwieriges Verhältnis zu unserer Polizei. Gott sei Dank betrifft das nur einen kleinen Teil. Wir müssen unsere Polizeibeamten aber vor diesem kleinen Teil in der Bürgerschaft schützen. Wir werden diesem Schutz nicht, wie in Hamburg geschehen, durch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht Ausdruck verleihen.
Sehr geehrter Herr Kollege Arnold, ich weiß nicht, ob die Einzelmeinung eines Staatsanwaltes von der gesamten Staatsanwaltschaft in Bayern geteilt wird. Das ist die eine Geschichte. Es hat bestimmt auch andere Sachverständige gegeben, die genau das Gegenteil gesagt haben. Davon bin ich absolut überzeugt.
Zweitens. Selbstverständlich können wir nicht sicher sein, aber ich gehe davon aus, dass, wenn es aufgrund fehlender Kennzeichnungspflicht nach dem Jahr 2007 irgendeinen Fall gegeben hätte, der nicht zu ermitteln gewesen ist, das hier im Hohen Haus aufgeschlagen wäre. Das ergibt sich aus den Erfahrungen der letzten zehn Jahre im Parlament. Bei jedem größeren Einsatz, bei jeder eventuell möglichen Fehlleistung der Polizei gab es sofort Nachfragen, schriftliche Berichte, Anfragen an das Ministerium und größtmögliche Aufklärung. Die Presse stand immer bereit. Das alles kennen wir im Hohen Haus. Ich glaube nicht, dass es aufmerksamen Beobachtern entgangen wäre, wenn so etwas in Bayern vorgefallen wäre. Wir wären dann damit hier im Hohen Haus beschäftigt gewesen. Davon bin ich überzeugt.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Heute wird ein Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei vorgelegt. Es ist das Ergebnis der Umsetzung einer Initiative, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung im April dieses Jahres angekündigt hat. Das ist eine Initiative in Form einer Gesetzesvorlage, die Antworten gibt. Sie gibt Antworten auf sicherheitsrelevante Vorgänge und Herausforderungen an der bayerischen Grenze. Diese Antworten müssen wir geben. Ich finde es schade, dass ich bei solchen Themen immer der erste Redner bin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, aufgrund der Vorberatungen im Ausschuss und im Plenum weiß ich, dass ein Sammelsurium an Äußerungen kommen wird. Dies ist sicherlich geeignet, um Stimmung zu machen. Vieles geht jedoch am Kern vorbei.
Erlauben Sie mir einen Fußballvergleich, obwohl die Deutschen nicht mehr bei der Weltmeisterschaft dabei sind. Beim Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei wird unheimlich viel gespielt. Es wird rückwärts und vorwärts gelaufen. Es werden Rück- und Vorpässe gespielt. Leider wird das Tor nicht getroffen. Wir legen ein Gesetz vor, das zielorientiert ist. Ich glaube, meine Ausführungen treffen das Tor. Um anschließenden Bemerkungen zu entgehen, darf ich feststellen: Es ist kein Eigentor. Unser Ball, das Gesetz, geht in die richtige Richtung. Es trifft genau dort, wo es notwendig und richtig ist. Es trifft an der Stelle, an der die Menschen von der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion in diesem Hohen Haus erwarten, dass Antworten gegeben werden.
Um was geht es? – Ich will es auf den eigentlichen Kern zurückführen. Es geht um die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes. Neben formalen Anpassungen wird die organisatorische Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei als Teil der Landespolizei in diesem Gesetz verankert. Durch dieses Gesetz soll eine zentrale fachliche Leitung errichtet werden. Diese fachliche Leitung wird sich Direktion der Bayerischen Grenzpolizei nennen. Sie wird organisatorisch an das Polizeipräsidium Niederbayern angebunden werden. Die Vorbereitungen für die Direktion sind abgeschlossen. Die Einweihung des Gebäudes – das werden Sie sicherlich noch anmerken – hat am 2. Juli stattgefunden. Wenn wir das Gesetz heute hoffentlich beschließen, wird es Dienststelle der Bayerischen Grenzpolizei.
Neben dieser fachlichen Aufsicht über die Bayerische Grenzpolizei werden von der Direktion in Passau die Schleierfahndungsmaßnahmen der bayerischen Polizei sowie Schwerpunkteinsätze der Fahndungsdienststellen koordiniert. Sie wird eine Zentralstelle sein, die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Grenzbezug koordiniert und intensiviert. Insbesondere wird die Zusammenarbeit mit den bereits bestehenden Zentren in Tschechien und Österreich und mit benachbarten deutschen Behörden gepflegt. Ich nenne die Bundespolizei und den Zoll.
Fachlich nachgeordnet sind Polizeiinspektionen und Polizeistationen Fahndung. Diese werden durch das Gesetz in Grenzpolizeiinspektion und Grenzpolizeistation umbenannt werden. Organisatorisch bleiben diese Grenzpolizeiinspektionen und Grenzpolizeistationen bei den jeweiligen Präsidien. Das sind die Präsidien Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern Süd und Schwaben Süd/West. Das ist eine breit aufgestellte organisatorische Verstärkung der polizeilichen Einsatzkraft im Grenzbereich.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen die meisten Aufgaben, welche die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei wahrnehmen wird. Das ist eine ganze Liste. Aus diesem Grund nenne ich nur einige der Aufgaben: Eine zentrale Kontakt- und Führungsstelle der bayerischen Polizei in grenzpolizeilichen Angelegenheiten, Sammeln und Bewerten grenzpolizeilicher Erkenntnisse, Erstellung und Steuerung fachspezifischer Lagebilder, Koordinierung der Schleierfahndungsmaßnahmen der grenzpolizeilichen Organisationseinheiten usw. Das ist eine DIN-A-4-Seite mit Informationen, die Sie nachlesen können bzw. Ihnen bekannt sind.
Der Direktion sind fachlich die Dienststellen der Bayerischen Grenzpolizei nachgeordnet. Sie werden sich somit als strategisch taktische Weiterentwicklung zu den bisherigen Fahndungsdienststellen konzeptionell neu aufstellen. Ich nenne auch hier die Schwerpunkte der konzeptionellen Aufstellung. Die Schleierfahndung wird seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt. Zusätzlich bekommen wir eine uniformierte Komponente, die es in der Schleierfahndung bisher noch nicht gegeben hat.
Liebe Frau Kollegin, in Teilen und sehr rudimentär. Die Schleierfahndung hat bisher überwiegend verdeckt operiert und gearbeitet.
Mit der uniformierten Komponente, die jetzt eingeführt wird, wird die polizeiliche Präsenz in der Bevölkerung stärker als zuvor wahrgenommen werden. Stationäre Kontrollen an taktisch günstigen Örtlichkeiten können in Uniform und mit Dienstfahrzeug sicherlich leichter durchgeführt werden. Neben vielen anderen Maßnahmen wird auch die grüne Grenze überwacht.
Ein wesentlicher Faktor ist eine technisch unterstützte Fahndung. Die modernen Einsatzmittel für die Grenzpolizei werden ausgeweitet und optimiert. Als dritte Säule haben wir die Grenzkontrollkoordination. Außerdem gibt es Kontrollkonzepte mit benachbarten Kräften. Schnittstellen werden reduziert, Ressourcen geschont und Doppelmaßnahmen vermieden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung erfolgt mit dem 2. Nachtragshaushalt, den wir heute Vormittag mit den Stimmen der CSU beschlossen haben. Im 2. Nachtragshaushalt werden 44 zusätzliche Stellen geschaffen. Für die Direktion in Passau sind 11 Planstellen vorgesehen. Zusätzlich wird es drei Planstellen für Arbeitnehmer geben. Neben den 14 zusätzlichen Stellen in Passau werden für die
7 Grenzpolizeiinspektionen und 3 Grenzpolizeistationen je 3 Arbeitnehmerstellen geschaffen. Das ist eine unmittelbare Entlastung der Vollzugsbeamten vor Ort. Jetzt gibt es 11 Beamtenplanstellen – mehr nicht. Eine aktuelle Schwächung des sonstigen Vollzugsdienstes sehe ich nicht, zumal wie schon erwähnt die Koordinierung und die zielgerichtete Aufgabenstellung im Vordergrund stehen.
Ab dem Jahr 2019 werden jährlich 100 Vollzugsstellen bis zum Jahr 2023 zusätzlich an den Dienststellen der Grenzpolizei geschaffen. Dies erfolgt aus dem jeweiligen Pool, der bayernweit zur Verfügung steht. Der Pool steht deshalb zur Verfügung, weil wir in den vergangenen Jahren richtigerweise die Einstellungszahlen erhöht haben. Ab dem Jahr 2019 stehen uns mehr fertig ausgebildete Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Diese werden an die Dienststellen in Bayern abgegeben. In den genannten fünf Präsidien und Dienststellen werden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 je 100 Stellen zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen in Bayern werden nicht geschwächt. In den Jahren ab 2019 erfolgt eine Konzentration der Personalzuteilung auf Dienststellen mit besonderen Aufgaben und besonderer Belastung. Ich glaube, das ist richtig. Man sieht die Aufgaben an der Grenze. Man hört die Klagen über die hohe Belastung. Wir wollen diese besondere Aufgabe mit zusätzlichen Kräften untermauern. Wir wollen die Polizeistärke in Bayern insgesamt verträglich gestalten.
Es wird investiert. Im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts, der von dieser Seite beschlossen und von dieser Seite abgelehnt worden ist, werden zusätzliche Mittel in Höhe von 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Behauptung ist falsch, wonach Geld genommen wird, das dann an anderer Stelle beispielsweise für die Sachausstattung der Polizei im Übrigen fehlt. Nein, es geht um zusätzliche 14 Millionen Euro, die heute Vormittag beschlossen wurden. Das sind Mittel, welche zur Verstärkung der Sachausstattung der Grenzpolizei für spezielle, geländegängige Fahrzeuge und eine besondere digitale Ausrüstung verwendet werden.
Als letzten Punkt möchte ich Folgendes sagen: Es wird ein Verbandsabzeichen geben. Das scheint der Opposition besondere Freude zu bereiten. Man nennt das Neudeutsch Corporate Identity. Die Verbände der bayerischen Polizei tragen Verbandsabzeichen. Auf dem unterfränkischen Verbandsabzeichen ist der Frankenrechen abgebildet. Das Verbandsabzeichen der bayerischen Bereitschaftspolizei zeigt einen Panther. Die Münchner tragen das Münchner Kindl. Verbandsabzeichen sind also nicht unüblich. Die Ver
bandsabzeichen dienen der Stärkung der Corporate Identity der Direktion und der Dienststellen an der Grenze. Für insgesamt fünf Präsidien wird ein Verbandsabzeichen geschaffen. Was wird nicht geschehen? – Die alte Grenzpolizei werden und wollen wir nicht wieder einführen. Es geht uns nicht um Nostalgie und auch nicht um die Erinnerung an vermeintlich schöne Zeiten.
Es geht um den kontinuierlichen Aufbau einer Spezialtruppe unter dem Dach der bayerischen Landespolizei. Diese Truppe soll fachlich von einer Direktion geführt werden. Sie soll für die Erfüllung ihrer Aufgabe mit spezieller Technik ausgestattet werden. Zudem soll sie über speziell ausgebildetes Personal verfügen.
Es geht schlichtweg um die Sicherheit an der bayerischen Grenze. Es geht um die Sicherheit für die Menschen und den Schutz vor Straftaten. Es geht auch darum, in der Schleierfahndung intensiver und koordiniert gegen Schleuser, Drogenschmuggler und Waffenhändler vorgehen zu können. Die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei wird weder personell noch finanziell zulasten der Polizei im Übrigen gehen. Das ist eine wichtige Aussage für die Polizeibeamtinnen und -beamten in Bayern. Die Bayerische Grenzpolizei wird personell on top ausgestattet. Zudem werden die Einsatzkräfte ein gemeinsames Verbandsabzeichen tragen. Sie tragen einen gemeinsamen Namen, nämlich Bayerische Grenzpolizei. Das ist ein Name, der natürlich Tradition hat. Aber die Einheit ist neu und für die Sicherheit im Land notwendig.
Diese Einheit bringen wir mit dem heutigen Beschluss auf den Weg. Wir wünschen dieser Einheit alles Gute und viel Erfolg. Sie wird im Interesse der Sicherheit unserer Menschen tätig sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen!
Geteiltes Leid ist halbes Leid, lieber Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, das Thema der Straßenausbaubeiträge begleitet uns seit Jahren. Sie sind in großer Zahl ebenfalls kommunalpolitisch tätig. Wie ich aus Ihrem Beitrag gehört habe, Herr Kollege Aiwanger, wird es uns auch noch weiter begleiten: Die Straßenausbaubeiträge waren eine Katastrophe, und die Abschaffung ist auch eine Katastrophe und ein Skandal. Es ist schon schwer zu entscheiden, was man in diesem Bereich machen soll. Alles, was man macht, ist ein Skandal.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Verwaltungen und auch unsere Gerichte waren mit Straßenausbaubeiträgen über Jahrzehnte beschäftigt. Hier gibt es sicherlich Erleichterungen. Natürlich waren nicht in jedem Fall Kommunen beteiligt; manche waren weniger beteiligt, sie hatten nämlich keine Satzung. Manche waren etwas mehr beteiligt, die hatten Satzungen und ein gutes Einvernehmen nach Bürgerversammlungen, nach Gesprächen, haben auch Interessen von Bürgern hervorragend behandelt. Manche hat es natürlich besonders getroffen, wenn es hohe Beiträge gegeben hat, und es wird sie auch weiterhin besonders treffen, wenn keine Beiträge mehr kommen, aber dringend saniert werden muss. Die "Strabs", die Straßenausbaubeiträge, bewegen die Kommunen, bewegen die Menschen, natürlich wiederum die, die bezahlen müssen, und wenn etwas die Menschen bewegt, dann bewegt es auch die Politik.
Wir haben uns im vergangenen Jahr über eine Gesetzesänderung intensiv unterhalten und diese mit breiter Mehrheit im Hohen Haus beschlossen. Daran waren auch die FREIEN WÄHLER beteiligt. Ziel war es, die Zahlungspflicht zu erleichtern und Härtefälle zu vermeiden. Wir wollten 2018 evaluieren. Aus der Evaluierung ist die Abschaffung geworden. Ich will wirklich nicht pathetisch werden – dazu neige ich auch nicht –, aber es ist zumindest eine kleine historische Stunde heute im Plenarsaal, ein Paradigmenwechsel im Umgang der Gemeinden mit dem Bürger beim Straßenausbau.
Lassen Sie mich zwei Dinge feststellen: Erstens. Es ist allgemein bekannt, dass wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Wir entlasten in Zukunft zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, wir entlasten Gemeinden und Gemeindeverwaltungen, Verwaltungsgerichte, wir entlasten aber nicht die Haushalte der Gemeinden und auch nicht die Staatskasse.
Nein, die Staatskasse zu entlasten, ist ganz schwer, weil alles der Staat bezahlen soll, Herr Kollege Aiwanger.
Zweitens. Wir haben eine Zeit des Übergangs. Diese Zeit des Übergangs ist eine sehr schwere. Jede Übergangsregelung hat irgendwo eine Grenze, außer der Erstattung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes irgendwann vor Jahrzehnten. Die Zeit des Übergangs gilt es zu gestalten. Nun gibt es unterschiedlichste Varianten, diese Übergangszeit zu gestalten. Herr Kollege Aiwanger, Sie sprechen einige Gestaltungsvarianten an: Rückzahlung bis 2014 – das ist von unserer Seite aus betrachtet ein willkürlich gewählter Zeitraum –, der Bayerische Gemeindetag spricht von Konzentration auf das Entstehen der Beitragsschuld, manche sprechen davon, bezahlte Beträge, also Endbeträge, nicht zu erstatten, Vorausleistungsbescheide zu erstatten, egal, wann sie ergangen sind. Wir haben uns diese Diskussion nicht leicht gemacht. Ich kann also nicht sagen, dass uns die Argumente, die gekommen sind, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und die zahlreichen, in die Hunderte gehenden E-Mails, die jeder von uns hier im Hohen Haus sicherlich erhalten hat, nicht beeindruckt haben. Es war für uns wichtig, dass wir uns intensiv mit jedem einzelnen Argument auseinandergesetzt haben: Wann entsteht die Beitragspflicht? Wie schaut es mit der rückwirkenden Erstattung aus? Können wir Vorausleistungen erstatten? Wenn, dann wem?
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen – ich darf das so im Namen unserer Fraktion feststellen –, dass jede Grenze am Schnittpunkt des Übergangs neue Begehrlichkeiten geweckt hätte und jede Entlastung andere Fragen aufgeworfen hätte: Warum nicht ich, warum nur dort? Sie sprechen gerne von Ungerechtigkeiten und von Skandalen. Ich glaube, Zahlungen in der Vergangenheit sind nicht ungerecht, weil alles auf Recht, Gesetz und Satzungen fundiert war.
Lassen Sie mich vielleicht von Härten sprechen. Ja, es gibt Härten bei den Straßenausbaubeiträgen. Es hat Härten gegeben, als es Satzungen gegeben hat, und es gibt genauso Härten, wenn wir sie jetzt abschaffen. Jede Grenze, die gezogen würde, würde natürlich Begehrlichkeiten neu wecken. Und wie es bei jeder Grenze ist, haben wir uns für einen Stichtag entschieden. Wir wollten die Straßenausbaubeiträge für die Zukunft abschaffen. Wir wissen, dass wir hier Härten hinterlassen werden, und wir wissen, dass wir mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vermutlich sogar politisch noch mehr Ärger haben, als wenn wir sie beließen. Wir schaffen Härten bei Bürgerinnen und Bürgern. Wir schaffen Härten bei der kommunalen Familie, und wir wissen natürlich auch, dass wir bei diesem Thema, weil es ja – wie soll ich sagen? –
bei den Bürgerinnen und Bürgern am empfindlichsten Körperteil aufschlägt, nämlich am Geldbeutel, wenn Sie mir diese Flapsigkeit gestatten, weiter Ärger bekommen werden.
Daher haben wir uns bemüht, nachvollziehbare Grenzen zu setzen und die Grundsätze "Bescheid ist Bescheid" und "bezahlt ist bezahlt" aufrechtzuerhalten. Wir wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass unsere Kommunen natürlich Befürchtungen haben. Wir werden wesentlich mehr Anfragen der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen bekommen: Warum wird meine Straße nicht gemacht? Früher haben sich der Bürgermeister, die Bürgermeisterin und der Gemeinderat in Gemeinden, die eine Satzung hatten, mit den Bürgern unterhalten: Wenn wir sie machen, machen wir sie gern; aber ihr wisst, ihr seid dabei. Das hat oftmals zur Verbesserung des Straßenzustands über Nacht geführt. Was ist jetzt? – Jetzt werden die Bürger natürlich zu Recht auf die Gemeinde zukommen: Meine Straße ist kaputt; bitte machen! Die kommen, die kommen, die kommen.
Wir sind – das war zu Beginn des vermutlichen oder des beabsichtigten Bürgerbegehrens – in die Diskussion mit einem Betrag von 60 Millionen im Jahr eingestiegen; er ist immer genannt worden. 60 Millionen im Jahr müsse sich doch der reiche Freistaat Bayern leisten können. Es sind aber nicht 60 Millionen im Jahr, die zukünftig auf die Gemeinden zukommen werden, sondern ein wesentlich höherer Betrag. Wir erleben nicht nur einen Paradigmenwechsel im Verhältnis des zahlungspflichtigen Bürgers zur Gemeinde, sondern wir erleben auch einen Paradigmenwechsel im Gefühl, wie der Bürger seine Straße sieht, wie Gemeinden ihre Straßen behandeln und wie Gemeinderäte die Intention behandeln, Straßen zu sanieren oder es zu lassen.
Die Diskussionen, die wir in den Bürgerversammlungen in den vergangenen Jahrzehnten erlebt haben, waren nicht einfach. Ich bin auch schon seit vier Jahrzehnten in einem Kommunalparlament; das liegt allein an meinem fortschreitenden Alter. Die Diskussionen in den Bürgerversammlungen wird es nicht mehr geben; das ist richtig. Es werden andere kommen. Es wird nicht darum gehen, Ausbaubeiträge und die Beteiligung der Gemeinde festzusetzen und die Bürger zu informieren, sondern es wird in den Bürgerversammlungen über die Sanierung diskutiert werden: warum Straße A und nicht Straße B? Was zuerst? Die Gemeinden werden Sanierungspläne aufstellen, und wir werden die Diskussionen in den Gemeinden nicht verhindern. Wir wollen sie auch nicht verhindern, sie sind gut so. Aber wir schaffen nicht nur Erleichterungen im Ablauf der Diskussion in der kommunalen Familie. Wenn wir heute Straßenausbaubeiträge abschaffen –
ich habe es schon erwähnt –, kommen wir in schwierige Zeiten. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten auch die Verwaltungsgerichte nicht entlasten; das kommt erst auf Dauer.
Daher gestatte ich mir, mit einem Blick in die Zukunft abzuschließen. Ja, nach der Übergangszeit wird es keine Straßenausbaubeiträge mehr geben. Und wir müssen den Kommunen auch sagen – das tun wir heute –, wir werden sie nicht im Stich lassen, was Finanzen betrifft, sondern sie staatlich unterstützen. Dass heute noch kein Betrag und kein Modus feststehen, ist dem geschuldet, dass wir natürlich intensiv diskutieren, dass sich der Bayerische Gemeindetag zu Recht auf die CSU verlässt und dass wir in eine intensive Diskussion einsteigen werden. Wir werden diese Beträge auch in den Nachtragshaushalt einstellen, davon können Sie sicher ausgehen. Auch in Zukunft können sich die Kommunen auf den Freistaat Bayern verlassen.
Auch in Zukunft werden sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit Straßenausbaubeiträgen auseinandersetzen müssen. Die Zeit des Übergangs birgt Härten – Härten, die nicht vermeidbar sind. Eine Verschiebung der Grenzen erzeugt neue Härten. Wir beschließen heute wie in unserer Vorlage: Bescheid ist Bescheid, bezahlt ist bezahlt. Die Änderungsanträge und den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab.
Erstens. Ich empfinde keine Wehmut dafür, weil wir sie abschaffen, sondern ich empfinde Wehmut, weil ich die Diskussionen sehe, die jetzt kommen. Der Redebeitrag hat bewiesen: Die Freude über die Abschaffung wird im Prinzip durch solche Beiträge wie die Ihren – alles ungerecht, alles blöd, alles Mist – konterkariert.
Wenn ich sage, Verwaltungsgerichte werden beschäftigt, sage ich damit nicht, dass wir verlieren. Oberste Prämisse des Gesetzentwurfs der CSU war, dass er vor den Verwaltungsgerichten standhält, und Sie werden von mir nicht verlangen können, dass ich eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes präjudiziere. Das würde auch nicht funktionieren, weil die Gerichte unabhängig sind – das haben Sie in Ihrer Ausbildung auch gelernt. Wir können diese Prozesse nicht vermeiden, egal, welche Grenze wir setzen. Das wissen Sie, und das weiß ich. Wir haben auch keine willkürliche Grenze gesetzt, sondern sagen: Bescheid ist Bescheid. – Dazu stehen wir.
Sie wissen auch, dass diese 100 Millionen Euro, 150 Millionen Euro eingesetzt werden, wir aber vor der Aufstellung des Haushaltes und vor dem Abschluss der Gespräche mit der kommunalen Familie hier keine Zahlen nennen können.
Sie können sie ja fordern.
Was Sie schreiben, hat keine bindende Wirkung. Herr Pohl, was Sie erzählen, hat keine bindende Wirkung. Das ist alles wunderschön, aber bindende Wirkung hat, was hier beschlossen wird.
Selbst wenn wir Zahlen in den Mund nähmen, müssten wir heute einen Beschluss fassen. Wir können doch nicht vor der Abschaffung eines Gesetzes beschließen, wie es kompensiert wird. Das haut nicht hin, sondern man muss die Reihenfolge einhalten.
Zweitens. Wir haben das schon alles diskutiert, aber wir können das nachher gerne auf den Fluren des Maximilianeums fortsetzen. Ich bedanke mich für Ihre Beiträge. Daran können Sie genau erkennen, worin meine Wehmut besteht. Wir haben mit der Abschaffung mehr Ärger, als wir mit der Beibehaltung hätten. Sie werden das kräftig schüren, Herr Pohl, davon bin ich überzeugt.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Sibler, herzlichen Dank für die Ausführungen. Es hat ja durchaus Bewegung in dem Prozess gegeben, wie wir in unseren Schulen mit dem Handy umgehen. Es geht um 3.000 Schulen mit insgesamt rund 1,6 Millionen Schülerinnen und Schülern. Frau Dr. Strohmayr, Sie sprechen von 96 % Handybesitz. Das heißt, dass es an unseren Schulen ungefähr 1,5 Millionen Handys gibt.
Das Handy – wir wissen es alle – ist nicht nur Segen, sondern auch Fluch in manchen Bereichen. Missbrauch und Nutzen halten sich hoffentlich irgendwie die Waage. Beides ist aktuell. Missbrauch und Nutzen des Handys sind durchaus ein Thema.
Ich glaube, es ist richtig, dass wir im Bayerischen Landtag nicht aufgrund eines Antrags par ordre du mufti sagen: Gut, weg, machen wir nicht, sondern ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Verbände und auch mit Beteiligung der Ressorts und, was ganz wichtig gewesen ist, wie wir schon vor
einigen Wochen hier in diesem Hohen Haus besprochen haben, mit der Einsetzung einer Kommission, eines Runden Tisches einleiten.
Die Ergebnisse dieses Runden Tisches sind natürlich ernst zu nehmen. Der Staatsminister hat den Runden Tisch vorgestellt. Ich glaube, wir brauchen bei dieser Thematik durchaus den Input von außen. Wir brauchen den Input, das Wissen derjenigen, die täglich mit Schülerinnen und Schülern und deren 1,5 Millionen Handys konfrontiert werden.
Ich glaube, es ist richtig, dass wir weiter die Diskussion führen und dass wir Nutzen und Grenzen der Handynutzung an Schulen in einem Modellversuch testen. Ich glaube, Segen und Nutzen erkennt man am besten im praktischen Alltag. Ein Schulversuch soll durchgeführt werden. Erkenntnisse sollen gewonnen werden. Vielleicht sollen auch Regeln gefunden werden, die sich aus diesem Schulversuch ergeben.
Wie gesagt: Handynutzung an unseren Schulen ist grundsätzlich erlaubt. Hier geht es um die private Handynutzung. Es geht um Regeln. Es geht um den Nutzen für unsere Schülerinnen und Schüler, und es geht auch darum, Erkenntnisse zu gewinnen, wo wir als Gesetzgeber Grenzen setzen müssen. Daher volle Unterstützung des Schulversuchs, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Dritten Lesung eines Gesetzes hat man es nicht leicht, den Überblick über das zu behalten, was alles gesprochen und interpretiert wurde. Es wurden sicherlich wichtige Fragen aufgeworfen, nicht zuletzt kam die Aufforderung, wir sollten die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Da frage ich mich: Sorgen der Menschen vor was?
Ich stelle in Betrachtung der letzten Wochen fest, dass wir nicht nur das Neuordnungsgesetz zum PAG haben, sondern auch ein zweites Gesetz, das in der
Öffentlichkeit diskutiert wird. Ich meine das sogenannte "NoPAG".
In der Öffentlichkeit wird ein Gesetz diskutiert und bekämpft, das nicht die Vorlage der Bayerischen Staatsregierung ist. Und angeblich stehen in diesem Gesetz Dinge wie: Menschen könnten grundlos festgenommen und drei Monate eingesperrt werden. Oder es heißt da, Menschen könnten überwacht werden. Bei einfachen Menschen kann die Wohnung gestürmt werden. Und noch viele solcher Dinge mehr stehen in diesem NoPAG.
Diese Dinge stehen aber nicht in dem PAG, das wir vorhin in Zweiter Lesung behandelt haben und jetzt in Dritter Lesung behandeln.
Was mich etwas wundert, ist die Tatsache, dass der Entwurf vor vielen Wochen eingebracht wurde, jetzt aber vermutet wird, es sei die neue Richtung Söder. Und nun sagt der Ministerpräsident: Das kann nicht meine Richtung sein, es wurde vor meinem Amtsantritt eingebracht. Die Opposition schließt daraus: Der Ministerpräsident steht nicht dahinter. In welcher Welt leben wir eigentlich?
Und dann hören wir von Rednern der Opposition zum Inhalt dieses Gesetzes nur wenige Worte. Wir hören, dass unsere Polizei überlastet ist. Oje! Wir hören, dass wir Demonstranten diffamieren. Nein, liebe Freunde!
Nein, wir wehren uns nicht gegen den Protest, sondern wir wehren uns gegen die haltlose Propaganda, die hinter diesem Protest steht.
Wenn wir nun wünschen, eine neue Politik möge in Bayern Einzug halten, dann, liebe Frau Kohnen, bitte ich Sie doch, einfach damit anzufangen.
Fangen Sie einfach damit an, und sprechen Sie über das Gesetz, das heute vorgelegt wurde, und nicht darüber, wie Menschen Angst vor unberechtigten Festnahmen, unberechtigten Durchsuchungen oder Einsperren für drei Monate, am besten bei Wasser und Brot, gemacht werden kann. Das sind Dinge, die bei den Demonstrationen behauptet werden.
Ich sage nicht, dass das von Ihnen behauptet wird. Ich sage wie der Minister: Sie hören sich das an, stehen daneben und sagen nichts dazu. "NoPAG" und "Nicht unser PAG".
Ich darf Ihnen noch etwas sagen: Wenn der Herr Ministerpräsident sagt, auch die Polizei wird nach Beschluss dieses Gesetzes zu den Menschen gehen, um mit den Menschen zu sprechen, dann ist das nicht vermooste CSU-Politik, sondern dann ist es dringend erforderlich, um den Menschen die Angst vor der Polizei zu nehmen, eine Angst, die Sie durch Ihre Kampagne geschürt haben.
Und dazu, sehr geehrte Damen und Herren, stehe ich. Wir können dieses Gesetz erklären. Der Herr Fraktionsvorsitzende Kreuzer wird Ihnen gern seine Rede zur Verfügung stellen. Die Kopierer im Landtag sind durchaus geeignet, 100 Kopien zu machen.
Nicht? Ach Gott, Frau Kohnen! Was hier in den letzten Monaten abgelaufen ist, ist meiner Meinung nach ein Affront gegen die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat,
ist ein Affront gegen unsere Polizei
und ist in erster Linie geeignet, das Vertrauen in unsere Polizei zu schwächen.
Ich gebe durchaus zu, dass Sie berechtigtes Interesse haben, die CSU zu treffen. Wir haben Wahlkampfzeiten, und da geht es nun einmal etwas flotter zu als vorher. Das ist in Ordnung.
Es ist politisch nachvollziehbar. Aber wenn Sie die CSU treffen wollen, sehr geehrte Damen und Herren
der Opposition, dann machen Sie das nicht, indem Sie das Vertrauen in unsere Polizei schwächen und unsere Polizei so hinstellen, als würde unsere Polizei – –
Stellen Sie unsere Polizei nicht so hin, als ob sie Unschuldige verfolgen, einsperren, ihre Computer überwachen und solche Dinge tun würde.
Das hat unsere Polizei nicht gemacht und wird unsere Polizei nicht vor
und auch nicht nach Verabschiedung dieses Gesetzes machen.
Zur Ausbildung bei der Polizei bundesweit und insbesondere bei der bayerischen Polizei gibt es eine Fülle an Gesetzen. Da steht unter anderem das Grundgesetz und hier in Bayern die Bayerische Verfassung. Wenn Sie in der Debatte unterstellen, durch dieses Gesetz könnten das Grundgesetz oder die Bayerische Verfassung, die Freiheitsrechte, die Wohnungsrechte, die Unverletzlichkeit der Person, all diese Rechte, eingeschränkt werden, dann haben Sie bei der Polizeiausbildung einiges nicht mitbekommen.
Das PAG, so wie wir es jetzt haben und jetzt in die Dritte Lesung einbringen, gibt Antworten auf Dinge, die heute schon gesagt worden sind, zum Beispiel die EU-Datenschutz-Grundverordnung, zum Beispiel die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Gesetz gibt auch Antworten darauf,
wie wir zukünftig umgehen und wie wir zukünftig als Polizei gewappnet sein müssen gegen Verbrechen im Darknet, Drogenkriminalität oder Kinderpornografie.
Es ist dazu da, die Bevölkerung zu schützen, und nicht dazu, die Bevölkerung polizeistaatlich zu behandeln. Zerstören Sie nicht das Vertrauen in unsere Polizei!
Unsere Polizei ist rechtsstaatlich, unsere Polizei ist engagiert, und unsere Polizei will die Menschen auch im Darknet gegen terroristische Angriffe, gegen Kinderpornografie und gegen schwere Verbrechen schützen. Dazu braucht sie Befugnisse nicht im grauen Bereich, sondern in diesem PAG.
Ich glaube, Herr Kollege, da verwechseln Sie etwas. Ich habe von unserer Polizei gesprochen,
nicht von der Polizei des Manfred Ländner und nicht von der Polizei der CSU, sondern von der Polizei des Freistaats Bayern.
Den Freistaat Bayern vertreten wir hier im Landtag. Unsere Polizei ist für unsere Bürgerinnen und Bürger da. Ich stehe zu diesem Begriff,
und ich werde mich auch nicht bei Ihnen dafür entschuldigen, dass ich 25 Jahre in dieser bayerischen Polizei Dienst verrichtet habe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die in einer solchen Debatte im Parlament die Spannung hoch hält, ist für mich: Was gibt es jetzt wieder zu sagen?
Es ist unheimlich spannend, was Sie in den Gesetzentwurf hineininterpretieren: Misstrauen gegen Seehofer – aha! –, Misstrauen gegen die Bundespolizei, Aushöhlung der bisherigen Dienststellen im restlichen Bayern, Ablenken von den wahren Problemen der Polizei. Das waren die Inhalte Ihrer Rede.
Dabei geht es an sich um nichts anderes als um das, was der Herr Minister soeben gesagt hat: 500 Stellen mehr in die Grenzregion!
Wir brauchen sie jetzt? Herr Rinderspacher hat das doch gerade abgelehnt. Ihr müsst euch schon einigen in der Opposition, was ihr wollt.
Von den 1.000 Polizisten, die bis zum Jahr 2023 neu eingestellt werden, werden 500 an die Grenze geschickt. Die Zahl der dort derzeit in der Schleierfahndung Tätigen wird verdoppelt. Diese an der Grenze eingesetzten Beamten sollen technisch aufgerüstet werden. Ich weiß nicht, ob Sie bewusst etwas missverstehen. Es geht doch nicht um irgendeinen Popanz oder um neue Uniformen.
Es geht nicht um neue Uniformen, sondern – vielleicht – um ein neues Verbandsabzeichen.
Sie vermischen Dinge, kneten alles durch und holen dann irgendetwas heraus.
Worum geht es wirklich? – Der Herr Minister hat darauf hingewiesen: Verstärkung der Kräfte an der Grenze und Verbesserung der technischen Ausstattung, um die Aufgaben an der Grenze besser erfüllen zu können. Dabei geht es eben nicht nur um die Grenzkontrolle; insoweit verwechseln Sie etwas. Die Bundespolizei ist für die Grenzkontrolle zuständig. Das, was nach der Grenzkontrolle passiert – dafür ist auch unsere Schleierfahndung zuständig –, ist doch auch eine wichtige Aufgabe der bayerischen Polizei.
In diesem Bereich wollen wir noch effizienter und noch effektiver werden.
Wir wollen den grenzpolizeilichen Vollzugs- und Fahndungsdienst verstärken. Wir wollen Schnittstellen reduzieren und Verwaltungsabläufe optimieren, um diesen wichtigen Dienst an der Grenze zu stärken, nicht mehr und nicht weniger. Dass die Bewältigung dieser Aufgaben nach dem Grenzübertritt für die Sicherheit der Bevölkerung wichtig ist, haben Sie selbst bestätigt.
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Grenzpolizeilicher Dienst und Schleierfahndung sind etwas ganz anderes als zum Beispiel Dienst, der in Kitzingen, in Würzburg oder in Nürnberg geleistet wird. Da geht es um Ausweise, da geht es um Fahndung, da geht es um Sensibilisierung von Fahndern dafür, wie eine Fahndung abläuft. Dazu braucht man Erfahrung, besondere Ausbildung und besondere Kompetenz.
Die bestehenden Fahndungsdienststellen sollen unter fachlicher Leitung neu zusammengefasst und personell gestärkt werden. Ich glaube, das ist in Ordnung. Es geht um eine fachliche Leitung und Koordination. Es geht um gezielte Ausrüstung und gezielte Weiterbildung über eine neue zu schaffende Direktion, die nicht mehr Verwaltung bringt, sondern die gebündelt beim Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz mehr Kompetenz für den Bereich an der Grenze schafft. Das ist wichtig für die Sicherheit und wichtig für die Polizei. Was da hineininterpretiert wird, gehört manchmal in den Bereich der Satire. Ich meine, das Gesetz ist wichtig und richtig. – Herzlichen Dank.
Also, noch einmal: Herr Kollege, meine damaligen Ausführungen sind im Protokoll des Bayerischen Landtags nachzulesen.
Nein, das ist nicht das Problem. Es wäre vielleicht gut, Volkmar Halbleib, wenn Du da auch einmal hineinschauen würdest. Ich habe damals gesagt, dass es nicht um die Grenzpolizei im Sinne eines eigenen Verbandes geht,
wie er an der Grenze vor dem Fall des Eisernen Vorhangs in Bayern bestanden hat. Darum geht es nicht.
Es geht um die Aufwertung dieser an der Grenze Dienst tuenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die bekommen auch keine neue Uniform.
Sie bekommen ein Verbandsabzeichen und werden neu strukturiert, neu ausgebildet. Es geht um die Bündelung der Kompetenz, um verstärkte Zusammenarbeit, bessere Fortbildung und gezielte Ausrüstung für den Dienst an der Grenze. Das ist nichts anderes.
Wer heute mit grenzpolizeilichen Aufgaben zu tun hat – auch das wiederhole ich gebetsmühlenartig –, weiß, dass es etwas anderes ist,
ob an der Grenze spezielle Aufgaben zu erfüllen sind oder ob im Binnenland polizeiliche Aufgaben zu erledigen sind. Das ist etwas anderes. Darum gibt es schließlich auch eine Wasserschutzpolizei.
Die Aufgaben auf dem Wasser sind nämlich auch andere als die Aufgaben auf dem Land. Ich verstehe die Dinge, die Sie dort hineininterpretieren, nicht.
Ich habe es eingesehen, Herr Aiwanger, dass ich es nicht schaffen werde, Ihnen dies irgendwie zu erklären. Danke schön für die Einsicht.
Herr Rinderspacher, ich weiß nicht, ob wir hier wie ein Propeller kreisen. Genau das ist jetzt gewollt: Eine Verdoppelung der Kräfte an der Grenze, eine technische Aufrüstung.
Dann stimmt halt zu!
Was stören Sie sich daran, dass diese Spezialtruppe mit gemeinsamer Führung, Fortbildung und Ausrüstung den Titel "Grenzpolizei" bekommt? In Unterfranken haben sie auf dem Verbandsabzeichen "Unterfranken" stehen.
Bei der Wasserschutzpolizei steht "Wasserschutzpolizei" drauf.
Was ist so aufregend daran, wenn diejenigen Kollegen, die an der Grenze Dienst tun, besondere Aufgaben und eine besondere Ausrüstung haben, auf ihren Verbandsabzeichen "Grenzpolizei" stehen haben?
Es ist so – –
Nein, es geht um Spezialisierung, die auch durch das Verbandsabzeichen und eine gemeinsame Führung zum Ausdruck gebracht wird, weil das sinnvoll und effektiv ist. Es geht um den Schutz unserer Bevölkerung an den Grenzen und um die Verfolgung besonders an der Grenze auftretender bestimmter Formen von Vergehen und Verbrechen. Darum geht es.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss als Erstes Frau Gottstein recht geben; denn sie hat von zwei Seiten einer Medaille gesprochen – genau darum geht es –, nämlich von Richtig und Falsch. Uns stört, dass über dieses PAG seit Wochen und Monaten in die Bevölkerung falsche Behauptungen getragen werden von Menschen, die am Erhalt dieses Staates nicht interessiert sind. Der Fraktionsvorsitzende hat sie aufgezählt. Neuerdings gehen Sie im Pakt mit diesen Menschen auf die Straße. Ich als Parlamentarier frage mich: Ist es nicht berechtigt, in diesem Hohen Haus zu bitten bzw. zu empfehlen, sich von diesen Kräften zu distanzieren?
Genau diese Kräfte, mit denen Sie auf den Straßen unserer Städte unterwegs sind, werden in wenigen Wochen und Monaten bei anderen Anlässen mit Zwillen, mit Steinen, Schlagstöcken, Holz und Knüppeln auf die Polizei losgehen. Das ist und war bei uns in Deutschland der Fall.
Frau Schulze, ich sage Ihnen ein Zweites. Sie wollen immer der Polizei helfen – schön, Mutter Teresa unserer Polizei. Doch was nützen der Polizei die größte Einsatzstärke und die beste Ausrüstung, wenn sie bei Straftaten zusehen muss, bis sie geschehen sind, um sich dann auf Befugnisse in der StPO zu beziehen?
Wir wollen im präventiven Bereich – im präventiven Bereich! – tätig sein.
Ich komme nun auf die Falschbehauptung zu sprechen. Es wird hier von "Polizeistaat" und von "grund
losem Wegsperren" gesprochen. In Würzburg wurden – so heute früh im "Morgenmagazin" – Menschen auf der Straße interviewt, die sagen, sie seien dagegen, dass die Polizisten in den Streifenwagen Handgranaten dabei hätten. Deshalb gingen sie zur Demonstration. Diese Behauptungen sind falsch und haltlos. Es ist schrecklich, wenn das Menschen glauben. Die Menschen bekommen es von diesen Organisationen erzählt, mit denen Sie sich gemeinmachen, indem Sie gemeinsam auf die Straße gehen. Das werfe ich Ihnen vor.
Ich kann Ihnen Artikel 20 des PAG nicht ersparen, der lautet:
Die festgehaltene Person ist zu entlassen,
1. sobald der Grund für die Maßnahme der Polizei weggefallen ist,
2. wenn die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung für unzulässig erklärt wird,
3. in jedem Fall spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist. In der richterlichen Entscheidung ist die Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen. Sie darf nicht mehr als drei Monate betragen und kann jeweils um längstens drei Monate verlängert werden.
Das bekämpfen Sie in diesen Demonstrationen.
Das PAG, dessen Ausdruck aus dem Internet ich Ihnen vorgelesen habe, ist am 01.08.2017 in Kraft getreten. Sie demonstrieren also gegen eine Änderung, die am 01.08.2017 in Kraft getreten ist und im Juli 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde, und zwar mit den Stimmen der CSU bei Enthaltung der SPD und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der GRÜNEN. Heute, ein Dreivierteljahr später, demonstrieren Sie, bringen die Menschen in Wallung und behaupten, wir machten Wahlkampf. Das ist grotesk.
Ich lese Ihnen auch aus Artikel 11 des PAG vor:
… wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind (drohende Gefahr), soweit nicht die Art. 12 bis 48 die Befugnisse der Polizei besonders re
geln. 2Bedeutende Rechtsgüter sind:
1. der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,
2. Leben, Gesundheit oder Freiheit,
3. die sexuelle Selbstbestimmung,
4. erhebliche Eigentumspositionen oder
5. Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Dagegen wehren Sie sich: Das darf nicht sein, ein Polizeistaat in Bayern, wenn das kommt. – Dieses Gesetz ist am 01.08.2017 in Kraft getreten.
Ich rede insofern zum Antrag, als diese Dinge, die in den Demonstrationen hochgepuscht werden, mit denen man Aufregung erzeugt und gegen unsere Polizei Stimmung macht, fälschlicherweise behauptet werden. Mit diesen Menschen, die fälschlicherweise Behauptungen aufstellen, demonstrieren Sie gemeinsam. Es wird falsch informiert und aufgewiegelt, und Sie sind dabei. Dagegen wehren wir uns.
Jeder muss das Recht der Demonstrationsfreiheit haben. Aber wenn Sie mitmachen, wenn von gewissen Organisationen, die kein Interesse an unserer Polizei und an unserem Rechtsstaat haben, zwischen die Menschen in unserem Land ein Keil getrieben werden soll, frage ich Sie schon: Wollen Sie das weiter aufrechterhalten? Oder sagen Sie: Wir distanzieren uns von diesen Kräften? Sie wollen wohl die CSU treffen, treffen aber unsere Polizei. Der Keil "Bürger gegen Polizei" wird durch solche Organisationen weiter vorangetrieben und verschärft. Ich hoffe, Sie sind bei solchen Demonstrationen zukünftig nicht mehr dabei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie und die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum Mai dieses Jahres waren der Anlass zur Überarbeitung des PAG. Dass man nun – warum auch immer; manche haben das Wort "Wahlkampf" in den Mund genommen – aus dem erneuerten PAG, das durchaus – da gebe ich Ihnen recht, Herr Schindler – aus verschiedenen Blickwinkeln gesehen werden kann, den Anspruch ableitet, ein vermeintliches Überwachungsgesetz – begeistert eingebracht durch die Bayerische Staatsregierung, durchgeführt von willfährigen Bütteln, nämlich der bayerischen Polizei – zu stoppen, im Grunde den Überwachungsstaat schlechthin, das schlägt meiner Meinung nach dem Fass den Boden aus.
Ich denke, wir sollten in diesem Zusammenhang einmal unsere Sprachregelung etwas überprüfen. Das, was in den letzten Tagen und Wochen geschehen ist – da zitiere ich gerne den Kollegen Flierl –, ist absurd und widersinnig.
Worum geht es? – Es geht darum, dass wir unsere Polizei im präventiven Bereich fit machen für die aktuellen Herausforderungen.
Sie haben selbstverständlich recht, Herr Schindler, auch der Verfolgungsbereich ist wichtig. Es geht darum, Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger zu verfolgen. Der Anspruch der Polizei ist es jedoch auch, die Menschen vor Mördern, Kinderschändern und Vergewaltigern zu schützen, bevor diese zugeschlagen haben. Daher braucht unsere bayerische Polizei nicht Ihr Mitleid, sehr geehrte Frau Schulze –
Sie erzählen ja jeden Tag, wie schlecht es unserer Polizei geht –, sondern unsere Polizei braucht neben personeller Ausstattung und neben Ausrüstung – in beiden Bereichen haben wir bereits viel getan – auch die gesetzlichen Grundlagen, um die Bevölkerung präventiv schützen zu können.
Bei uns in Bayern geht es darum, die Bevölkerung zu schützen und Straftäter zu verfolgen – aber nicht umgekehrt. Wenn Sie einen vermeintlichen Polizeistaat heraufbeschwören wollen, zeigt dies einmal mehr, welche Haltung Sie gegenüber unserer Polizei einnehmen. Sie loben sie in Ihren Sonntagsreden; in der politischen Auseinandersetzung jedoch wollen Sie einen Spaltpilz zwischen Bürgerinnen und Bürger und die bayerische Polizei treiben.
Wenn ich auf die letzten Tage zurückblicke, frage ich mich jetzt: Wo ist denn die massive Kritik? Ich habe verschiedene Rechtspositionen gehört, getreu dem Motto: Willst du drei Meinungen haben, frage zwei Juristen. – Ich habe jedoch zu keinem Zeitpunkt von einer massiven Bedrohung gehört, die tatsächlich bestehen kann oder soll. Da werden lediglich Szenarien hochgespielt. Da wird einseitig und falsch informiert. Da wird etwas von Handgranaten erzählt, und da ist die Rede von persönlichen Daten, die im Internet verändert würden. Lauter so ein Schmarrn wird erzählt, der jeglicher Grundlage entbehrt. Als ich im Jahr 1977 bei der bayerischen Polizei ausgebildet wurde, hat die Handgranate bereits im PAG gestanden. Und jetzt beschweren Sie sich, die Polizei würde auf Grundlage des neuen PAG mit Handgranaten werfen. Hören Sie doch auf mit diesem Unsinn!
Wir können in einer Diskussion über unsere Freiheit auf keinen Fall zulassen – darum wehren wir uns auch so massiv dagegen –, dass die Bevölkerung, dass die Bürgerinnen und Bürger durch Halbwahrheiten falsch informiert und hochgepuscht werden. Es sind nämlich gerade diejenigen, die von Ihnen mit diesen Halbwahrheiten versorgt werden, die sich um ihre Grundwerte ehrlich sorgen und dann demonstrieren, weil ihnen eben im Zuge Ihrer Hochputschaktion etwas Falsches insinuiert wurde.
Der einzige Beitrag, den Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, zur bayerischen Sicherheit leisten, ist der, dass Sie dagegen sind und die Bürger auf die Palme bringen.
Ich glaube, sagen zu dürfen, dass dieser uralte Vorwurf "Überwachungsstaat" langsam an Brisanz verloren hat. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger schützen. Wir wollen den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wirksame Instrumente an die Hand geben. Dabei folgen wir der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die – das war in der Anhörung unumstritten – durchaus sehr vielschichtig ist. Mit dem PAG geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der heutigen Zeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Straftaten werden unter anderem dann statistisch der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie, also die Straftaten, gegen eine Person wegen ihrer sexuellen Identität – dazu fällt mir im Moment nichts anderes ein als "Mann", "Frau" und "auf der Suche danach" – und/oder sexuellen Orientierung gerichtet sind und die Tathandlung mit der sexuellen Identität in einem Kausalzusammenhang steht oder sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Form werden Straftaten gegen die sexuelle Identität, also auch gegen die Identität "Frau", bereits statistisch im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes erfasst. Diese Straftaten stehen in einem Kausalzusammenhang mit der Identität "Frau", sind also frauenfeindlich. Ich sehe hier keine Lücke. Mir entzieht sich auch die Erkenntnis, wie man durch eine statistische Erfassung Frauenfeindlichkeit in der Gesellschaft verhindern kann; aber das kann Ihr Geheimnis bleiben, ich muss nicht alles verstehen.
Diese kriminalpolizeiliche statistische Erfassung wird unter dem Oberbegriff "Sozialpolitik", Unterthema "Frauen und Gleichstellung", Erläuterung "Antisexismus" usw. erfasst. Diese Erfassungen basieren auf den Meldungen Kriminaltaktischer Anfragen aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität, Abkürzung KTA-PMK. Wir halten – es tut mir leid – eine Doppelerfassung nicht für notwendig, und wir halten sie auch nicht für zielführend.
Unter Nummer 2 fordern Sie, das Kriterium "Geschlecht" in der Zuordnung von Straftaten zum Bereich Hasskriminalität zu ergänzen. Auch hier gilt das Gesagte: Das Geschlecht der Opfer wird bereits im Rahmen der KTA-PMK-Erfassung berücksichtigt.
Sie fordern außerdem Anstrengungen zur Aufklärung und Ahndung frauenfeindlich motivierter Straftaten im Internet und in sozialen Netzwerken. Genau das wurde in den letzten Jahren verstärkt: mit der – in Anführungszeichen – "Internetpolizei", mit dem Einsatz von Internetbeamten und mit dem Einsatz von Kolleginnen und Kollegen, die sich besonders in der digita
len Welt und in der Welt des digitalen Verbrechens auskennen.
Weiter fordern Sie die Staatsregierung auf, ein Präventionsprogramm zur Eindämmung und Verhinderung frauenfeindlicher Kriminalität aufzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein besonderes Augenmerk gilt bereits jetzt der Kriminalität gegen Frauen, besonders auch in der Familie. An den Polizeipräsidien wurden Beauftragte für Kriminalitätsopfer eingerichtet, ebenso Beauftragte für häusliche Gewalt. Polizeiliche Opferberatung wird durchgeführt, und entsprechende Präventionsmaßnahmen finden statt.
Ich sage sicherlich mit der Zustimmung aller, dass jede Straftat eine Straftat zu viel ist. Sie geben mir sicherlich auch recht, dass Gewaltstraftaten besonders ekelerregend sind und größte Anstrengungen der Sicherheitsbehörden hinsichtlich Repression und Prävention erfordern. Wenn wir Gewaltstraftaten verhindern, also präventiv tätig sein wollen, sollten wir nicht unterscheiden zwischen Gewalt gegen Senioren, Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen Randgruppen, Gewalt gegen Frauen. Wer gibt uns Parlamentariern das Recht zu unterscheiden, wer schützenswerter ist: Senioren, Kinder, Randgruppen, Frauen? – Diese Woche sind es die Frauen, weil es gerade der Schulze eingefallen ist. In der nächsten Woche sind es die Randgruppen, übernächste Woche die Kinder, nächsten Monat die Senioren. – Nein, wir Parlamentarier sagen unserer bayerischen Polizei, dass wir potenzielle Opfergruppen nicht unterscheiden und uns darauf konzentrieren, dass Gewalt in unserer Gesellschaft weitgehend verhindert wird. Das ist die Aufgabe, die es zu bewältigen gilt, und wir erkennen keine Aufgabe, eine statistische Erfassung zu ändern, deren Vollständigkeit meiner Meinung nach bis jetzt besteht und bereits im Sinne Ihres Antrages umgesetzt wird.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Weil wir den ersten Antrag hatten, muss ich wahrscheinlich auch als Erster sprechen. Das mache ich gerne, obwohl ich auch gerne geantwortet hätte; denn unser Antrag ist ganz einfach. Die CSU-Fraktion bittet die Staatsregierung um einen schriftlichen Bericht zum beabsichtigten Aufbau einer Einheit, die speziell mit Grenzkontrollaufgaben betraut ist. Ich glaube, das ist unstrittig. Das sollten wir tun.
Was mich etwas verwirrt, ist der Antrag der FREIEN WÄHLER. Wie immer: FREIE WÄHLER – schwierig. Entweder haben Sie nichts verstanden, oder Sie wollen es nicht verstehen. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass wieder eine Bayerische Grenzpolizei errichtet werden soll. Ich weiß nicht, wie nostalgisch Sie veranlagt sind. Wir hatten eine Bayerische Grenzpolizei, aufrechte Polizeibeamte im Lodenmantel und mit Bergmütze, an der Ostgrenze, am Eisernen Vorhang, und an der Grenze zu Österreich. 1989 haben sich aber massive Veränderungen ergeben. Die Bayerische Grenzpolizei ist in der Folge abgeschafft worden, und niemand, auch nicht die CSU, will die Bayerische Grenzpolizei wieder so einführen, wie sie bestanden hat. Tausende von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Bayerischen Grenzpolizei haben über Jahrzehnte einen herausragenden Dienst verrichtet.
Jetzt geht es um die Tatsache, sehr geehrte Damen und Herren auch von den FREIEN WÄHLERN, dass – dies sprechen Sie in Ihrem Antrag auch kurz an – Schengen nicht so funktioniert, wie wir uns und Sie sich das vorgestellt haben, und wir deshalb der Aufgabe des Grenzschutzes mehr Kompetenz und mehr Manpower geben bzw. sie mit mehr Sensibilität anmahnen müssen.
Wir kontrollieren unsere Binnengrenze in den letzten Monaten verstärkt. Wir wollen diese Grenzkontrollen fortsetzen und wissen, dass wir für die Bewältigung dieser immer schwieriger werdenden Aufgabe Personal brauchen. Deshalb haben wir zusätzlich zu den
anderen Stellen 500 neue Stellen geschaffen. Für die Erfüllung der Aufgaben brauchen wir fachlich ausgebildete, kompetente und noch mehr als bisher spezialisierte Kräfte an dieser Grenze.
Zur Ziffer 3 Ihres Antrags möchte ich Folgendes sagen: Ja, das tun wir. Im Fokus steht die einheitliche Regelung zum Schutz der EU-Außengrenzen. Wir müssen in Deutschland und in Bayern wissen, wer in die EU einreist und wer sich hier aufhält. Wir begrüßen deshalb die Annahme der PNR-Richtlinie der EU sowie die erst kürzlich erfolgte Annahme des Verordnungsentwurfs für den Ausbau von Frontex.
Wir setzen uns dafür ein, dass die weiteren bereits vorliegenden Gesetzgebungsvorschläge zur Terrorismusbekämpfung rasch umgesetzt werden. Das ist zwar bekannt, aber Sie haben vorhin danach gefragt. Wir haben diese Vorschläge unterstützt, ja zum Teil selbst eingebracht. Natürlich stehen wir hinter Gesetzgebungsvorschlägen zur Terrorismusbekämpfung, zum Beispiel für ein Einreise- und Ausreisesystem für die Kontrolle von Reisebewegungen. Wir wollen das Reisegenehmigungs- und -informationssystem ESTA einführen. Wir wollen den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen besser kontrollieren. Wir wollen den europäischen Kriminalaktennachweis ECRIS. Wir brauchen einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, eine Bekämpfung der Dokumentenfälschung sowie die volle Anwendung der EU-Regeln zu Vorprodukten von Sprengstoffen. Außerdem müssen wir verstärkt mit Drittstaaten zusammenarbeiten, unter anderem auch mit der Türkei. All das soll möglichst schnell umgesetzt und mit Leben erfüllt werden.
Sie haben das Thema Personalstärke angesprochen. Dazu darf ich feststellen: Ja, wir handeln. Das Ergebnis der Kabinettsklausur in St. Quirin war, dass für das Konzept "Sicherheit durch Stärke" im aktuell umgesetzten Haushalt insgesamt 2.000 neue Stellen geschaffen werden. Das ist im neuen Doppelhaushalt vorgesehen. Ich bin überzeugt, dass die CSU diesem Doppelhaushalt zustimmen wird. Sie können Ihre Mühe, die Personalstärke der Polizei zu erhöhen, dadurch in die Realität umsetzen, dass Sie einfach diesem Doppelhaushalt zustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen den von uns eingeschlagenen Kurs durch die Umsetzung im Haushalt in die Realität um. Wir beabsichtigen, diesen Kurs fortzuführen und von 2021 bis 2023 jährlich noch einmal 500 Stellen für die Polizei neu zu schaffen. Zu den bereits beschlossen bzw. umzusetzenden 2.000 Stellen kommen also insgesamt noch einmal 1.500 on top.
Von diesen 1.500 Stellen on top sind 500 für die Sonderaufgabe "Grenze" vorgesehen. Das ist gut, spie
gelt es doch wider, was wir immer wieder sagen: Wir können nicht nur über Sicherheit reden. Wir müssen für die Sicherheit auch die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung bereitstellen. Wir tun das in hervorragender Weise und werden das auch weiterhin tun.
Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER zeigt, dass offenbar ein großes Informationsbedürfnis besteht. Wir werden dieses Informationsbedürfnis in unseren Antrag einbinden. Deshalb fordern wir einen schriftlichen Bericht der Staatsregierung, wie das Konzept für die Grenzpolizei aussehen soll.
(Vom Redner nicht autori- siert) Entweder haben Sie mir nicht zugehört, oder Sie haben den von mir eingangs verwendeten Satz gestrichen. Sie wollen es nicht verstehen.
Einem durchschnittlich begabten mitteleuropäischen Menschen
wie mir ist klar, dass wir einmal eine Bayerische Grenzpolizei hatten. Diese wurde abgeschafft. Das habe ich erläutert. Der Eiserne Vorhang ist gefallen. Ich habe erläutert, dass wir jetzt an der Grenze mehr, speziell sensibilisiertes, kompetentes und ausgebildetes Personal brauchen. Dieses Personal kann ich nicht "Wasserpolizei" oder "Hubschrauberpolizei" nennen. Das Personal hat die Aufgabe, an der Grenze tätig zu sein. Also nennen wir dieses Personal "Grenzpolizei". Was ist dann dabei?
Keine Grenzpolizei im Sinne der eigenen Bayerischen Grenzpolizei mit einem Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei, wie das im Grundgesetz festgelegt war und später abgeschafft wurde. Für den Schutz der Außengrenzen waren die Länder Österreich und Bayern zuständig. Ist denn das so schwer?