Christine Kamm

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ge nossenschaftswohnungen haben einen Fehler: Es gibt viel zu wenige!
Genossenschaftliches Wohnen gibt den Mieterinnen und Mietern Sicherheit vor Kündigung und vor Mieter höhungen im Dreijahresrhythmus. Genossenschafts wohnungen geben vor allem Rentnerinnen und Rent nern die Sicherheit, in ihrer Wohnung so lange bleiben zu können, wie es ihnen ihre Gesundheit er möglicht. Sie müssen nicht mit 85 oder 90 Jahren be fürchten, aus der Wohnung herausgekündigt zu wer den, wie ich es neulich miterlebte, als ich bei einem Luxussanierungsprojekt darüber informiert wurde, was mit den bisherigen Mieterinnen und Mietern ge schehen wird.
Es gibt eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts, wel che deutlich macht, dass zukünftig wesentlich mehr Rentnerinnen und Rentner in den Mietwohnungen der Städte leben werden. Es werden mehr hinzukommen, als in den letzten zehn Jahren hinzugekommen sind. Gleichzeitig werden sich deren Renten gegenüber den Renten der jetzigen Rentnergeneration in den Mietwohnungen deutlich verringern. Zudem steigen gerade die Mieten für kleinere Mietswohnungen über proportional. Wir laufen auf ein Megaproblem zu, wenn wir zulassen, dass Rentnerinnen und Rentner einzig und allein deswegen, weil sie sich ihre Woh nung nicht leisten können, ihre Selbstständigkeit ver lieren und letztlich Zuflucht in Altenheimen suchen müssen.
Wir wollen erreichen, dass Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden als bisher. Das ist in genos senschaftlichen Wohnungen möglich. Schädliche Wir kungen, wie Sie, meine Kollegen von der CSU, sie genannt haben, kann ich an diesem Gesetzentwurf nicht erkennen. Ich bitte daher, ihm zuzustimmen.
Herr Kollege, mir geht es wie Ihnen. Einen solchen Antrag als Schaufensteran trag zu bezeichnen, finde ich zynisch. Ich wünsche mir für die nächste Legislaturperiode eine deutliche Offensive für mehr genossenschaftlichen Wohnungs bau, insbesondere für Senioren.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ge statten Sie mir noch zwei Bemerkungen. Hier geht es wirklich nicht um München, sondern es geht um ganz Bayern. In Bayern brauchen wir mehr genossen
schaftlichen Wohnungsbau. Herr Kollege Eck, wir lau fen gerade bei den Seniorenwohnungen auf ein Me gaproblem zu. Wir brauchen nicht ein "Weiter-so-wiebisher", sondern wir brauchen eine deutlich bessere Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, insbesondere für Senioren. Ich sage Ihnen jetzt schon: Wir werden gleich zu Beginn der nächsten Le gislaturperiode ein großes Symposium dazu veran stalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an die FREIEN WÄHLER für das heute wahrhaft aktuelle Thema der Aktuellen Stunde "Recht auf Privatsphäre erhalten – Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Politik im Freistaat vor geheimdienstlicher Überwachung schützen!".
Von unseren Regierungen bekommen wir keine neuen Informationen über die beispiellosen Lauschangriffe der Geheimdienste. Dennoch kommen immer neue Details zu den Überwachungsprogrammen der NSA und anderer Geheimdienste an das Tageslicht. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden Wut über die Verzögerungstaktik und die Nichtaufklärung. Wir fordern Aufklärung und fordern jetzt dringend Konsequenzen.
Prism und Tempora stellen in Inhalt und Umfang die größten jemals bekannt gewordenen Überwachungs
aktionen dar. Sie bedrohen unsere freiheitlich-demokratischen Grundrechte und damit die Fundamente und den Kernbestand unseres Rechtsstaats. Diese Gesamtüberwachung verstößt eklatant gegen unser Verständnis von Datenschutz, gegen die EU-Grundrechte und gegen das Völkerrecht.
Es ist auch davon auszugehen, dass der US-Geheimdienst auch die Bundesregierung, Botschaften in den USA, EU-Einrichtungen in Brüssel und europäische Unternehmen ausspäht. Der britische Geheimdienst greift mit Tempora auf transkontinentale Seekabel und damit auf einen wesentlichen Teil des Gesamtverkehrs des weltweiten Internets zu, filtert und rastert diese Daten. Diese stehen auch anderen Geheimdiensten offen. Durch den Datenabgriff sind sensible private Daten, aber auch sensible Kommunikationen von Verfassungsorganen und für die Wirtschaftsspionage interessante Daten betroffen. Das verstößt gegen alle internationalen Regelungen zum Datenschutz, darunter auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, weil völlig unterschiedslos gespeichert und anlasslos gesammelt wird.
Betroffen sind offiziell Nicht-US-Bürger. Es ist von der Überwachung von über einer halben Milliarde von deutschen Telefonaten, E-Mails und SMS pro Monat auszugehen.
Spätestens seit dem Bekanntwerden möglicher Bespitzelungen von Bundesregierung, Botschaften und EU-Einrichtungen hat die Behauptung, die man heute von Ihnen, Herr Kollege Weiß, wieder gehört hat, das ganze Überwachungsprogramm diene allein der Terrorabwehr, jede Glaubwürdigkeit verloren. Sie wollen den Grad der Bedrohung der Freiheit und der nationalen Sicherheit offenbar nicht wahrnehmen.
Herr Kollege Seehofer, bisher sind keinerlei wirksame Aktivitäten von Ihnen zur Aufklärung oder zur Eindämmung ersichtlich.
In Bezug auf Großbritannien unternimmt die Bundesregierung nichts, außer Briefe zu schreiben. Von seinem Besuch in den Vereinigten Staaten kehrte Bundesinnenminister Friedrich mit denkbar leeren Händen zurück.
Wir müssen jetzt umfänglich aufklären, was die Bundesregierung von den Grundrechtsverletzungen der Geheimdienste wusste und was unsere Geheimdiens
te tun – und das in einem Untersuchungsausschuss. Herr Ministerpräsident, es kann nicht sein, dass man dieses Thema in das geheime Parlamentarische Kontrollgremium auf Bundesebene abzuschieben versucht. Die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, aber auch die Unternehmen haben das Recht zu wissen, was mit ihren Daten geschieht.
Wir wissen auch nicht, was der Bundesnachrichtendienst in der großen ehemals amerikanischen Abhörzentrale Gablingen tut. Clinton hatte im Juli 1995 erklärt, Wirtschaftsspionage sei die Hauptaufgabe der US-Geheimdienste CIA und NSA. Dies sei nach dem Zusammenbruch des Ostblocks sinnvoll und liege im Interesse Amerikas. Wir wollen aber nicht, dass die Geheimdienste einen geheimen Staat im Staate bilden!
Herr Kollege Pohl, Sie haben einiges über Bad Aibling gesagt; Gablingen ist ein ähnlicher Fall. Der Standort wird heute technisch vom BND betrieben. Wir wissen nicht, welche Daten erfasst werden und wohin sie geliefert werden. Auch das gehört dringend an die Öffentlichkeit.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Edward Snowden, der diese Grundrechtsverletzungen aufgedeckt hat, Schutz findet – in Deutschland beispielsweise
und nicht nur in Ländern mit zweifelhaften menschenrechtlichen Standards. Die Absage von Angela Merkel an eine Aufnahme von Edward Snowden zeigt die ganze Scheinheiligkeit der gegenwärtigen Regierung. Sie empört sich scheinbar, unternimmt aber nichts.
Die Redezeit? Zu der Redezeit möchte ich noch sagen,
dass es wichtig ist, auch die entsprechenden Abkommen auf den Prüfstand zu stellen.
Dazu gehören das SafeHarbor-Abkommen, das Fluggastdatenabkommen und sonstige Vertragsvereinbarungen zwischen Euro
pa und den Vereinigten Staaten. Es ist notwendig, ernsthaft Aufklärung zu betreiben. Das haben unsere Bürgerinnen und Bürger verdient.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat uns doch sehr verwundert. Verwundert haben mich die Ausführungen von Herrn Heike, der gesagt hat, man müsse etwas tun. Leider habe ich nicht erfahren können, was Sie eigentlich tun wollen. Das blieb vollständig offen. Noch mehr habe ich mich über die Ausführungen des Innenministers gewundert, der gesagt hat, ihn wundere es sehr, dass Herr Snowden in Moskau Schutz suche und nicht in Deutschland, wo so vielen Asylbewerbern Asyl gewährt werde. Diese Ausführung ist sehr bemerkenswert. Herr Snowden, der nach wie vor den Transitbereich des Moskauer Flughafens nicht verlassen kann, sollte von Ihnen die Zusage erhalten, hier in der Bundesrepublik Deutschland Schutz zu bekommen, damit er nicht sofort in die Vereinigten Staaten abgeschoben wird. Das wäre sonst zu befürchten.
Es wäre interessant, von Ihnen zu hören, was Herrn Snowden passieren würde, wenn er morgen in München wäre. Das würde mich doch sehr interessieren. Vieles, was über die Geheimdienstaktivitäten geschrieben worden ist, kann er belegen. Er liefert Beweise für das, was die Nachrichtendienste tun. Herr Innenminister, es müsste in Ihrem Sinne sein, ihn zu befragen, was er über die Gesetzesverstöße weiß. Offenbar bekommen Sie von der Bundesregierung keine Informationen. Ansonsten könnten Sie unsere Anfragen beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Abführung der Abgeltungssteuer konnte bisher ein Bankkunde seine Bank anweisen, diesen Betrag von sich aus an die Kirche abzuführen. Er konnte dies aber auch gegenüber dem Finanzamt mit seiner Steuererklärung tun. Somit hatten die Bankkunden bisher eine eigene Kontrolle über ihre Daten. Die Religionszugehörigkeit gehört durchaus zu den sensiblen persönlichen Daten. Jetzt soll aus der bisherigen Zustimmungslösung für die Abführung der Steuer eine Widerspruchslösung gemacht werden. Die Banken sollen automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, welche Religion ein Kunde hat, und die Kirchensteuer direkt an die Kirchen überweisen. Falls ein Kunde das nicht will, kann er Widerspruch einlegen. Es wird aber nicht einmal klar geregelt, wie die Kunden über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Wie gesagt, es handelt sich um sensible persönliche Daten, von denen der eine oder andere nicht möchte, dass sie ein Bankmitarbeiter oder eine Bankmitarbeiterin erfährt.
Um diese Abfragen durch die Banken zu ermöglichen, wollen Sie auch noch eine bundeseinheitliche Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern schaffen. Das kostet die öffentliche Hand sicherlich erhebliche Mittel, und es eröffnet die Möglichkeit zum Datenmissbrauch. Es wäre eine Verschlechterung des Schutzes personenbezogener Daten. Sie verletzen mit dieser geplanten Datenbank auch den Grundsatz der Datensparsamkeit.
Meine Kolleginnen und Kollegen, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert, Kreditinstitute sollten Kenntnis von der Religionszugehörigkeit ihrer Kunden nur mit deren Einwilligung erhalten. Wir fordern Sie auf: Kümmern Sie sich nicht nur verbal um den Datenschutz, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei der Weitergabe sensibler persönlicher Daten das Widerspruchsrecht nicht ausreicht, sondern eine Zustimmung erforderlich ist, wie wir es bei der Weitergabe anderer sensibler persönlicher Daten auch immer andernorts gemeinsam verlangen. Wir bitten um Zustimmung zu einer entsprechenden Zustimmungslösung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben jetzt die letzte Chance, in dieser Legislaturperiode zu zeigen, dass Sie eine Neuorientierung Ihrer Wohnungspolitik einläuten wollen, um den momentan immer größer werdenden Problemen entgegenzuwirken.
Viele Mieterinnen und Mieter, vor allem Familien, Normalverdiener und Geringverdiener, aber auch Seniorinnen und Senioren sind Opfer der immer größeren Wohnungskrise. Das Problem wird sich nicht von selbst lösen. In den nächsten Jahren wird die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigen. Insbesondere für Wohnungen mit kleinerem Grundriss steigen die Mietpreise überdurchschnittlich. Die Renten steigen nicht so schnell oder gar nicht, die Mieten aber sehr. Die jetzige Wohnungskrise wurde im großen Umfang durch politisches Nichthandeln in den letzten zehn Jahren verursacht, und schon kleine Versäumnisse, meine Damen und Herren, zeigen eine große Wirkung. So sind beispielsweise die Mieten in den bayerischen Universitätsstädten überdurchschnittlich stark gestiegen, weil man es versäumt hat, vor dem doppelten Abiturjahrgang die Mittel für den studentischen Wohnungsbau zu erhöhen.
Sorgen Sie dafür, jetzt ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Wohnungsnot und die dadurch verursachten überdurchschnittlichen Mietsteigerungen einzubremsen.
Eine Maßnahme, die Kollege Wörner dargelegt hat, zielt auf den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten. In München beispielsweise – die Zahlen von anderen Städten habe ich leider nicht – ist die Zahl der Mietwohnungen in den letzten zehn Jahren allein wegen der Umwandlung in Eigentumswohnungen um 8 % gesunken. Häufig sind es dann andere Menschen, die sich diese neuen, vielleicht schön sanierten Eigentumswohnungen leisten können. Die ehemaligen Mieterinnen oder Mieter werden aus den betroffenen Stadtteilen verdrängt.
Tun Sie etwas dagegen! Wir haben Ihnen die Möglichkeiten genau erläutert. Wir hatten etliche Petentinnen hier im Landtag, die ihre Situation eindringlich geschildert haben. Nehmen Sie sich ihre Situation zu Herzen. Das wäre die einzige der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, die nichts kostet. Es wäre schon etwas, zunächst die Maßnahmen anzugehen, die nichts kosten, mit denen aber das Problem gelindert werden könnte.
Im Antrag auf Drucksache 16/15752 schlagen wir Ihnen die Senkung der Kappungsgrenze vor. Im darauffolgenden Antrag Drucksache 16/15753 schlagen wir Ihnen vor, die Handlungsmöglichkeiten in Satzungsgebieten auszuschöpfen und einerseits die Umwandlung vom Zustimmungsvorbehalt der Kommune abhängig zu machen, und andererseits sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Mieterschutz in den Sanierungsgebieten gestärkt wird und eine Regulierung der Wiedervermietung erfolgt.
Ferner schlagen wir Ihnen vor, die überdimensionierten Maklerkosten zu begrenzen, die sich insbesondere für junge Familien oder Erwerbstätige, die häufig den Wohnort wechseln müssen, wie eine zweite Miete auswirken. Auch schlagen wir Ihnen vor, das Mietrecht zu regionalisieren und den Kommunen mehr Kompetenzen zuzugestehen. Zur Stärkung des Wohnungsbaus reicht es nicht, nur darüber zu jubeln, Herr Minister, dass die Zahl der Baugenehmigungen etwas gestiegen ist. Wir sind noch lange nicht auf dem Niveau, das wir haben müssten.
Weil ich vorhin über die Rentnerinnen und Rentner gesprochen habe, möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Es gibt Entwicklungen bei uns, die ungut sind. Man entdeckt sie allerdings erst bei genauerem Nachbohren. So gab es beispielsweise bisher ein Förderprogramm zum barrierefreien Umbau in Bayern, wenn zum Beispiel ein Senior einen solchen Umbau benötigte. Und was ist jetzt die Situation? Früher konnte der Mieter selber Fördermittel beantragen, jetzt kann es nur noch der Vermieter tun. Er muss für das Darle
hen haften mit der Folge, dass es ganz viele Vermieter nicht mehr tun und nur noch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen diese Mittel in Anspruch nehmen.
Das Ganze hat zur Folge, dass ganz viele Mieterinnen und Mieter, die nicht in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wohnen, nun darauf angewiesen sind, einen Altenheimplatz in Anspruch zu nehmen, nur weil dieses Darlehen seit dem Jahre 2012 durch die Oberste Baubehörde so umständlich gehandhabt wird. Beenden Sie das doch bitte, Herr Minister!
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben behauptet, Sie würden sich für Mieterschutz engagieren. Gehen Sie davon aus, dass die Renten so steigen, dass die Mieterinnen und Mieter mit dieser Kappungsgrenze klarkommen? Glauben Sie, dass das, was Sie machen, reicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes ist ein Gesetzentwurf, der offenbar sehr schnell mit sehr heißen Nadeln gestrickt wurde, der schnell noch am 30. April in den Landtag eingebracht wurde, um ihn in dieser Legislaturperiode noch schnell, quasi last minute durch das Parlament zu bringen.
Unter der Vorgabe, dies sei für die Terror- und Gefahrenabwehr notwendig, sollen durch diesen Gesetzentwurf die Internetdienste verpflichtet werden können, auf Anforderung Passwörter, PIN-Nummern, PUK, Zugangscodes und auch die dynamischen IP-Adressen an Polizei und Verfassungsschutz mitzuteilen, die diese über einen bestimmten Zeitraum auswerten können.
Wir kritisieren an diesem Gesetzentwurf, dass diese schwerwiegenden Eingriffe durch Abfrage privater Daten ja nicht nur zur Abwehr schwerer Gefahren und von Terroranschlägen möglich sein können, sondern dass damit gleich auch ein breites Scheunentor für alle möglichen Maßnahmen geöffnet wird.
Sie wollen diesen Datenabgriff auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einsetzen. Sie wollen, dass Zugriffe unter verschiedenen Vorgaben getätigt werden können. Der Abruf von Daten ohne Richtervorbehalt ist möglich. Private Lebensbereiche, meine Kolleginnen und Kollegen, sind bei der Auswertung der Daten unzureichend geschützt, die Belange der Berufsgeheimnisträger ebenfalls. Die Benachrichtigung der Betroffenen nach Abschluss einer Maßnahme ist nicht geregelt. Löschfristen findet man ebenfalls nicht.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wer sich zu Recht über die Abgriffe der amerikanischen militärischen Geheimdienste von Internetdaten empört – das haben wir alle gemeinsam fraktionsübergreifend in der letzten Sitzung getan -, soll auch hier mit dem Datenschutz sensibler umgehen.
Aufgrund der massiven Mängel kann dieser Gesetzentwurf die Kritik, die das Bundesverfassungsgericht geübt hat, in keiner Weise ausräumen. Mit einem solchen Gesetz lösen Sie die Probleme leider nicht. Wir empfehlen Ihnen daher: Nehmen Sie das Angebot der SPD an, diese Probleme zu bereinigen; stimmen Sie dem Antrag der SPD zu, der natürlich sehr kurzfristig eingebracht werden musste. Ansonsten können wir nur diesen Gesetzentwurf ablehnen und davor warnen: Es ist wirklich ungeheuerlich, zu welchen Zwecken auf persönliche Daten zugegriffen werden kann.
Sicherlich braucht man eine neue Rechtsgrundlage. Das erlaubt es aber nicht, ein solches Gesetz zu schreiben. Sie haben zwar gesagt, die Erforderlichkeit von Maßnahmen müsse geprüft werden. Es ist aber unzureichend geregelt, wer die Erforderlichkeit prüft und nach welchen Kriterien. Auch bei geringfügigen Maßnahmen, bei Ordnungswidrigkeiten werden Daten abgegriffen, deren Sensibilität nach meinem Eindruck nicht ausreichend begriffen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist ein Grundrecht. Das steht schon in der Bayerischen Verfassung, über die wir heute Morgen gesprochen haben.
Obwohl das in der Bayerischen Verfassung steht, wird es leider für viele Menschen immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Sozialer Wohnraum ist bei uns schon lange Mangelware. Mittlerweile können viele Senioren, Familien, ganz normale Berufstätige in vielen Regionen keinen erschwinglichen Wohnraum mehr finden. Eine Familie mit einem Durchschnittseinkommen muss bereits 40 % ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden, und die explodierenden Mieten wie die Wohnraumnot gehen sehr häufig zulasten der Kinder.
Die Ursachen der Misere sind hausgemacht, Herr Kollege Rotter. Wenn Sie sich auf den Seiten des Innenministeriums umschauen, finden Sie zwei sehr interessante Graphiken. Die eine Graphik zeigt die verausgabten Mittel für die Wohnraumförderung in Bayern, aufgeteilt in Bundes- und Landesmittel, und die andere zeigt die geförderten Wohnungen in Bay
ern. Man stellt fest: Seit 1993 ging es rapide bergab. Schon seit Langem werden keine neuen Mittel mehr in die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus eingebracht. Die ausgereichten Mittel sind nur noch rollierende Mittel, das heißt, es sind Rückflüsse.
Ein paar Jahre geht das gut. Da ist es kein Problem. Man merkt es noch nicht. Aber mittlerweile sind die Probleme so deutlich, dass sie nicht mehr wegzudiskutieren sind.
Nachher! - Wir haben Mitte der 90er-Jahre in Bayern 100.000 Wohnungen errichtet; da sind die Eigentumswohnungen mitgerechnet. Jetzt sind es nur noch 48.000 Wohnungen. Vor ein paar Jahren waren es ungefähr 30.000 jährlich. Damit kann der Bedarf nicht gedeckt werden; besonders bei den Sozialwohnungen sieht es sehr schlecht aus. Wurden beispielsweise im Jahr 1993 noch 12.000 Sozialwohnungen in Bayern errichtet, waren es im Jahr 2011 nur noch 1.192 Wohnungen. In einer solchen Situation kann man nicht sagen: Bauen, bauen, bauen. Das löst das Problem auf absehbare Zeit nicht. Wir brauchen vielmehr Maßnahmen in zwei Richtungen. Erstens brauchen wir Maßnahmen, die die Ursachen bekämpfen, und zweitens Maßnahmen, die die Symptome für die Mieterinnen und Mieter lindern.
Wir haben immer wieder Anträge hierzu eingebracht; viele von ihnen wurden abgelehnt. Einer davon war ein Antrag zur Bekämpfung der Ursachen. Wir hatten den doppelten Abiturjahrgang. Erst dieses Jahr und dann nächstes Jahr werden die Mittel für den studentischen Wohnungsbau angehoben. Das ist deutlich zu spät.
Die Folge ist, dass in allen bayerischen Universitätsstädten die Mieten überdurchschnittlich gestiegen sind.
Das ist Ihr Versagen, meine Damen und Herren der Koalition. Sie hatten den Anteil des Heizkostenzuschusses beim Wohnungsgeld gestrichen. Jetzt, kurz vor der Wahl, entdecken Sie, dass man das Wohngeld erhöhen sollte. Sie sind mit dafür verantwortlich, dass der Bund bei der Städtebauförderung versagt, und Sie haben es abgelehnt, die GBW zu sozial ver
träglichen Bedingungen zu veräußern. Sie haben sogar eine sogenannte Sozialcharta verabschiedet, in der festgelegt ist, dass die Mieten über den ganzen GBW-Bestand flächendeckend in den nächsten drei Jahren um 15 % erhöht werden sollen.
- Nein, das stimmt nicht, Herr Miller. Rufen Sie doch nichts dazwischen, wenn Sie keine Ahnung haben.
Im Antrag der FREIEN WÄHLER ist vieles richtig. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Antrag nicht alternativ zu dem der SPD zu sehen ist; denn die Mieterinnen und Mieter können nicht warten, bis sich die Wohnraumsituation so gebessert hat, dass praktisch keine Probleme mehr bestehen. Insbesondere im Ballungsraum München ist das unmöglich.
Ich möchte dazu sagen, dass es nicht stimmt, dass der Zuzug nach München praktisch nur durch Leute geschieht, die vom Land abwandern. Da muss man sich nur die Zahlen einmal ansehen. Wo kommen die neuen Mieterinnen und Mieter, also die Neubürgerinnen und Neubürger von München her? Das ist ein internationaler Mix. Ähnliches trifft auch für Augsburg zu. Bei Nürnberg und Würzburg weiß ich es nicht. Aber in München und Augsburg kommen sie schlicht und einfach aus EU-Ländern wie Polen, Bulgarien, Rumänien, Spanien und Griechenland. Aus diesen Ländern kommen die Mieterinnen und Mieter. Und da hilft auch kein Eigenheimprogramm für das flache Land, sondern es hilft nur, die Probleme zu erkennen und Abhilfe zu schaffen.
Wir haben schon vor langer Zeit darauf hingewiesen, dass wir eine angemessene öffentliche Förderung der Energiesanierungsmaßnahmen im Wohnungsbau brauchen. Es ist nicht in Ordnung, dass sich die Bundesregierung nur eine Finanzierung durch Koppelung dieser Mittel an den Emissionshandel vorstellt. Wer sanieren will, braucht gesicherte Rahmenbedingungen. Vor langer Zeit haben wir schon festgestellt, dass wir mehr sozialen Wohnungsbau brauchen und vor allen Dingen eine Verlängerung der Bindungsfristen. 15 Jahre sind zu wenig.
In Bayern brauchen wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um die Symptome des Wohnungsmarktes zu lindern und zu begrenzen. Das eine sind Mietobergrenzen in bestehenden Wohnungsverhältnissen. Da wurde jetzt die Kappungsgrenze von 15 % beschlossen. Das ist aber nicht ausreichend, weil die große Mietpreisspirale einsetzt, wenn Wohnungen wieder vermietet werden. Wir brauchen auch eine Re
gelung bei den Wiedervermietungen, wo 50 oder 80 % aufgeschlagen werden, und zwar natürlich nicht in der Region, sondern dort, wo der Wohnungsmarkt nicht stimmt.
Wir brauchen natürlich noch weitere Maßnahmen, um die finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern. Ein ganz einfaches Mittel wäre die Senkung der Maklergebühren nach dem Prinzip: Wer bestellt, muss bezahlen.
Notwendig sind auch mehr Kompetenzen für die Kommunen, beispielsweise bei der Umwandlung von Wohnraum in Eigentum. Dies soll durch die Kommunen gesteuert werden können.
Zahllose Anträge haben wir schon diskutiert, immer wieder hatten wir Petitionen im Innenausschuss. Von wem wurden sie abgelehnt? Immer von der CSU und der FDP. Die Folge ist, dass die Zahl der Mietwohnungen in München in den vergangenen zehn Jahren, seit wir das diskutieren, um 8 % abgenommen hat durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen. Die Misere ist also letztendlich durch Ihre Politik verursacht, und deswegen muss sich unsere Mietpolitik grundlegend ändern. Wir stimmen den beiden Anträgen zu, weil sie in die richtige Richtung gehen. Wir haben schon Mitte Februar ein Antragspaket eingebracht, das nächste Woche im Plenum behandelt wird.
Ich habe gesagt, Herr Kollege Rotter, dass die Summe der eingesetzten Mittel von Bund und Land nicht stimmt.
Sehr geehrte Kollegin, Ihnen ist in Ihrem Liberalisierungseifer wohl entgangen, dass es bei diesem Antrag um eine Begrenzung der Mieten bei Wiedervermietungen geht und nicht um die Mieten bei Neuvermietungen. Wenn jemand eine Wohnung neu errichtet, wird er mit einer kostendeckenden Miete kalkulieren. Das Problem ist, dass auf angespannten Wohnungsmärkten immer ordentliche Schippen draufgeschlagen werden, wenn ein Mieterwechsel erfolgt. Das ist der Grund, warum die Mietpreisspirale in bestimmten nachgefragten Stadtteilen so in die Höhe steigt. Dort werden bei Gebäuden, die vor vierzig bis fünfzig Jahren errichtet worden
sind, teilweise 40 bis 50 % mehr Miete kassiert, ohne dass dementsprechende Kosten gegenüberstünden. Letztlich geht es um eine Begrenzung von spekulativen Gewinnen und nicht um eine weniger interessante Investition in den Neubau.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie sangen das hohe Lied auf die kommunalen Wasserversorger. Das genügt nicht. 80 bayerische kommunale Wasserversorger sind von den Auswirkungen der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie bedroht sowie zahlreiche kleine Wasserversorger, die miteinander kooperieren wollen. Wir sagen: Wer 100 oder 150 Jahre gut für unser Wasser gesorgt hat, soll das morgen und vor allen Dingen auch übermorgen noch tun.
Ihr Widerstand gegen die europäische Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ist absolut unzureichend. Es ist noch nicht dafür gesorgt, dass die Wasserversorgung von dieser Richtlinie ausgenommen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir bedanken uns vor allem bei Edward Snowden, der auf die massenhafte Sammlung von Internetdaten durch den militärischen US-Geheimdienst NSA aufmerksam gemacht hat und nun in Hongkong vor dem FBI Zuflucht sucht. Die Bundesregierung wie auch Facebook, Google und andere wollen von dem geheimen Massenzugriff auf Internetdaten erst aus den Medien erfahren haben. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sagte gestern, alles, was er über Prism wisse, stamme aus den Medien. Auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen sagte, die Behörden hätten von all dem nichts gewusst.
Das ist umso verwunderlicher, als das Weiße Haus das Programm schon vor längerer Zeit bestätigt und verteidigt hat und offenbar auch andere Länder auf dieses Programm zugreifen wollen. Wir unterstützen dennoch die beiden Berichtsanträge und die Aufforderung der FREIEN WÄHLER, dass die Bundesregierung mit den USA in Kontakt tritt.
Das allein ist aber noch zu wenig. Wer Datenschutz will, muss mehr dafür tun. Wir wissen bereits, dass sämtliche europäischen Nutzer und Nutzerinnen von Online-Diensten in den USA betroffen sind. In dieser Situation genügt es nicht, sich nur informieren zu wollen. Wir erwarten ein Einschreiten der Bundesregierung gegen diesen Datenmissbrauch, und wir erwarten ein konsequentes Handeln auf europäischer Ebene. Eine Lösung erfordert ein starkes gemeinsames Auftreten in Europa für den internationalen Datenschutz und klare Regelungen zu internationalen Datentransfers. Der Fall Prism zeigt, dass ein klarer Rechtsrahmen zum Schutz persönlicher Daten Grundrecht für die Bürgerinnen und Bürger werden muss. Die europäische Datenschutzrichtlinie, die seit
18 Monaten in Beratung ist und vorsieht, dass die Datenübermittlungen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern an andere Staaten nur dann vorgenommen werden darf, wenn diese Drittländer einen angemessenen Datenschutz bieten, ist bezüglich internationaler Datentransfers überfällig.
Die USA bieten derzeit keinen angemessenen Datenschutz. Dort ist es beispielsweise nicht einmal gewährleistet, dass Betroffene juristisch gegen ungerechtfertigte Überwachung vorgehen können.
Wir wollen die europäische Datenschutzrichtlinie in Bezug zum internationalen Datenrecht dringend haben. Die bisherige Richtlinie für Datenschutz in Europa schafft keinen ausreichenden Datenschutz; sie sichert nicht die Einhaltung entsprechender Mindeststandards für Datenschutz in Europa und ermöglicht beispielsweise Facebook, das in Irland seinen Sitz hat, wo ein vergleichsweise schwacher Datenschutz gilt, einen miserablen Datenschutz.
Wir hoffen, dass Sie Ihr schwarz-gelbes Telekommunikationsgesetz wieder ändern, wonach Passwörter von E-Mail-Postfächern, PINs von Mobiltelefonen und IP-Adressen sogar dann abgefragt werden können, wenn es nur um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geht und der Verfassungsschutz Passwörter knacken kann, ohne dass es dafür einen Richtervorbehalt gibt.
In diesem Sinne hoffe ich, dass diese späte Stunde zu mehr Datenschutz bei uns in Europa und in den USA führt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bürgerrechte, Freiheit und Selbstbestimmung brauchen das Recht eines jeden Einzelnen, zu wissen, wer was aus welchem Grund über ihn erfährt und weiß. Alle Verfassungsorgane stehen daher in der Pflicht, Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Meine Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund hat unsere Fraktion bereits am 9. Dezember 2010 beantragt, eine Opt-in-Lösung für das Meldegesetz hier in Bayern zu beschließen, wohl wissend, dass eine bundesgesetzliche Regelung so schnell nicht in Kraft tritt.
Demokratie und Bürgerrechte brauchen ein modernes Datenschutzrecht und keinen Scheindatenschutz. Sie brauchen Datenschutzklarheit und keine Scheinklarheit. Mehr Transparenz über die Arbeit der Auskunfteien ist daher wichtig für jeden Einzelnen. Damit der Missbrauch privater Daten gestoppt wird, darf es nicht bei Gesetzesinitiativen bleiben, die dem Adresshandel weiterhin scheunentorgroße Einfallslücken lassen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie suggerieren mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Melderechts, dass Sie endlich den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Opt-in-Lösung verschaffen wollen. Sie suggerieren, dass die Daten nicht weitergegeben werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht aktiv erklären, dass sie mit der Weitergabe ihrer Adressdaten an Dritte einverstanden sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch Ihren Gesetzentwurf zwar eine Datensicherheit suggeriert, aber leider wird sie nicht geschaffen. Die lange fällige Novellierung des Meldegesetzes wurde von über 190.000 Bürgerinnen und Bürgern in einer Unterschriftenkampagne gefordert, wird aber durch Ihren Gesetzentwurf leider noch nicht erreicht.
Unstrittig ist, dass Daten weitergegeben werden dürfen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Problematisch und ärgerlich ist jedoch die Weitergabe von Adressdaten an Adresshändler. Hierzulande gibt es über 1.000 Firmen, die mit legalem Adresshandel Geld verdienen. Adresshändler erschleichen sich oft Daten, zum Beispiel durch Unterschrift unter ein Gewinnspiel. Dass der Kunde sich hierbei mit der Weitergabe seiner Adressdaten an Dritte einverstanden erklärt, steht häufig nur im Kleingedruckten. Der Adresshandel ist lukrativ, vor allen Dingen, weil die Adressen beliebig oft weiter verscherbelt werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Sorge bezieht sich nicht auf Sie. Sie können sich gegen uner
wünschte Werbeflut wehren. Meine Sorge gilt Älteren, die weiterhin alleine und selbstständig leben wollen und vielleicht nicht alle raffinierten Werbetricks sofort durchschauen können, oder auch Personen mit unzureichender Sprachkompetenz, die zum Beispiel unter Kabel Deutschland eine staatliche Einrichtung vermuten.
Wesentlich für das Funktionieren dieses Adresshandels und des Geldverdienens damit ist es, dass die Datenhändler von Zeit zu Zeit ihre Daten über Melderegister aktualisieren können. Nur dann können die Daten teurer weiterverkauft werden. Wir wollen aber, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wenn sie gegenüber den Meldebehörden erklären, dass sie mit der Weitergabe ihrer Adressdaten nicht einverstanden sind, diese Adressdaten dann auch nicht weitergegeben werden. Wir wollen ein datenschutzkonformes Melderecht, das nicht Scheinsicherheit bietet, sondern wirklich vor dem Missbrauch durch den Adresshandel schützt. Stimmen Sie daher bitte mit uns für unseren Änderungsantrag, dann stimmen wir auch Ihrem Gesetzentwurf zu.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass bei Ihrem Gesetzentwurf die Opt-in-Regelung dann umgangen wird, wenn irgendein Adresshändler eine Einwilligung, beispielsweise über ein Gewinnspiel, quasi erschlichen hat, um die Adressen updaten zu können? Wie erklären Sie, dass es eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands bedarf, wenn unsere Änderung angenommen würde, nachdem sie doch eigentlich nur besagt, dass in keinem Fall Adressdaten an einen Adresshändler herausgegeben werden?
Frau Kollegin, Sie haben ausgeführt, dass sich viel bewegt habe. Ich sehe aber in den Berufsschulen immer noch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach wie vor keinen Deutschkurs bekommen, die nach wie vor kein Angebot zu einem entsprechenden Integrationskurs bekommen und letztlich mit sehr schlechten Chancen in ihr Berufsleben starten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht lange her, da begrüßte leider die Mehrheit dieses Hauses die Vergabe des größten bislang öffentlich gehaltenen und ehemals gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbestandes meistbietend an den privaten Träger, dem bei diesem Verkauf sogar gestattet wurde, flächendeckend im gesamten Bestand die Mieten innerhalb von drei Jahren durchschnittlich um 15 % zu erhöhen, was bedeutet, dass die Mieten demnächst an die Grenzen des rechtlich Zulässigen erhöht werden dürften. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner haben besonders unter den steigenden Mieten zu leiden, da ihre Renten keineswegs mit den drastisch ansteigenden Mieten Schritt halten können.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir sind daher sehr für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens. Das ist eine gemeinschaftliche Form, in die man sich selber einbringen kann und in der man sich selber Sicherheit schaffen kann. Wir wollen nicht, dass Seniorinnen und Senioren in den letzten Jahren ihres Lebens Sorge haben müssen, ihre Wohnung zu verlieren und aus ihrem Stadtviertel wegziehen zu müssen. Wir sind daher auch für die Förderung des Baus und der Sanierung geeigneten Wohnraums für Senioren.
Ich möchte allerdings auf einen wunden Punkt dieses Antrages hinweisen. In diesem Antrag steht unter Punkt D, Kosten, geschrieben: "Über die Kosten der bereits normierten Ziele der Wohnraumförderung hinaus entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Staat." Das glaube ich nicht. Ich meine, wir müssen anfangen, eine ambitioniertere Wohnraumförderpolitik zu betreiben als bisher. Wir können nicht einfach die Fördertatbestände ausweiten, sondern wir müssen die Wohnraumförderung in der Tat mit mehr Mitteln ausstatten, statt nur zu sagen: Ja, wir fördern jetzt dieses und jenes, und das Geld steht beliebig zur Verfügung. Das tut es nicht. Das Geld reicht meiner Meinung nach nicht aus, Herr Kollege Wörner, um das zu tun, was bei der Wohnraumförderung eigentlich getan werden muss.
- Das ist völlig richtig. Ich wollte nur vermeiden, dass die Illusion genährt wird, es entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, man muss mehr für die Grenzregionen tun. Man muss das Fördergefälle abschwächen und insbesondere die Investitionen fördern, die mehr Arbeitsplätze schaffen. Wir sind auch dafür, dass wir in diesem Hause eine ehrliche Politik machen und auf sinnlose Show-Anträge verzichten. Das Problem ist, dass die bayerischen Mittel bisher in keiner Weise ausgereicht haben, um den vorhandenen Spielraum bei den Fördersätzen auch nur annähernd auszuschöpfen.
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Antrag so beschließen wollen, müssen Sie die Staatsregierung im gleichen Atemzug auffordern, die nötigen Mittel bereitzustellen, um die betroffenen Gebiete entsprechend der zulässigen Fördersätze zu fördern. Das kann entweder dadurch geschehen, dass Sie die Mittel deutlich aufstocken oder diese strikter konzentrieren. Dazu sind Sie jedoch nicht bereit. Solange Sie dazu nicht bereit sind, hilft dieser Antrag den bayerischen Grenzregionen leider nicht. Daher können wir uns nur enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte über die Verkaufsentscheidung in dieser Woche weist den Blick auf einen historischen Moment, auf eine historische Zäsur. Dieser Verkauf ist ein gravierender Einschnitt in der Geschichte der bayerischen Wohnungspolitik, die durchaus eine soziale ist. Der Verkauf der GBW wird erhebliche Folgen haben, und zwar nicht nur für die 90.000 Mieterinnen und Mieter der GBW. Er wird sich aufgrund der Größe und Bedeutung des Pakets auch auf den gesamten Mietwohnungsmarkt in Bayern auswirken.
Ich komme gleich auf den ersten Punkt zu sprechen. Sie behaupten immer wieder, dass die Rechte der Mieterinnen und Mieter durch eine Sozialcharta geschützt würden. Meine Damen und Herren, diese Sozialcharta ist ihr Geld nicht wert. In dieser Sozialcharta steht, dass in den ersten drei Jahren die Mieten für die GBW-Mieter im Durchschnitt um 15 % erhöht werden. Sie wissen ganz genau, dass schon in den letzten ein, zwei Jahren im Vorgriff auf diesen Verkauf eine ganze Reihe von Mieterhöhungen stattgefunden haben. Das heißt: Die Mieterinnen und Mieter der GBW bezahlen im Prinzip mit diesen um 15 bis 20 % höheren Mieten für die Verluste, die damals durch die unseligen Spekulationen der Landesbank am amerikanischen Immobilienmarkt verursacht worden sind. Die Gewinne der GBW werden sich durch die in der sogenannten Sozialcharta beschlossenen Maßnahmen mehr als verdoppeln.
Die GBW war ursprünglich ein stolzer Teil der bayerischen Geschichte des sozialen Wohnungsbaus in Bayern. Sie wurde 1936 gegründet und später mit entsprechenden Wohnungsunternehmen wie GBW Franken, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben usw. erweitert. Die GBW ist ein großes Unternehmen, der größte öffentliche Wohnungsanbieter, der jetzt privatisiert werden soll.
Mit dem von Ihnen angetriebenen Verkauf an ein privatwirtschaftlich organisiertes Konsortium mit über 30 uns zumeist unbekannten Konsorten wird ein großes öffentliches Unternehmen aus der öffentlichen Verantwortung entlassen. Sie hätten anders handeln können. Sie hatten viel Zeit, anders zu handeln.
Ich erinnere beispielsweise an unseren Antrag vom 18.06.2009: "Soziales Grundrecht auf Wohnung sichern – kein Verkauf der GBW an Immobilienspekulanten". Darin forderten wir vor irgendwelchen Überlegungen zu Veräußerungen die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Mieterverbände sowie einen Bericht über die langfristigen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Vermutlich zahlen die Kommunen über Wohngeld und Ähnliches sehr viel für diesen Deal, den Sie jetzt eingefädelt haben. Der geforderte Bericht ist natürlich nicht gegeben worden. Wir haben weiter beantragt, dass keine Veräußerung der GBW an Großinvestoren erfolgen soll. Dies wurde abgelehnt. Wir beantragten, dass keine Wohnungen an Weiterverwerter veräußert werden. – Genau das findet jetzt statt. Es ist lediglich eine Schamfrist von fünf Jahren eingebaut. Wir forderten, dass keine Teilveräußerungen ohne entsprechende Beteiligung der Mieterinnen und Mieter erfolgen soll usw. und so fort.
Wir haben in den letzten Jahren noch eine ganze Reihe von anderen Anträgen eingebracht, um das Schlimmste abzuwenden. Sie sind diesen Anträgen nie nachgekommen. Sie sind nie den Anträgen nachgekommen, die vielfach gestellt worden sind, ein kommunales Konsortium möglich zu machen und sich beispielsweise als Freistaat Bayern oder über die Landesstiftung an diesem kommunalen Konsortium zu beteiligen. Sie haben das immer abgelehnt. Sie haben das nicht gemacht. Sie haben gesagt, dies sei nicht möglich. Das ist außerordentlich ärgerlich. Jetzt sagen Sie, Sie wollten sich mit der Landesstiftung mit lächerlichen 50 Millionen Euro an dem privaten Konsortium beteiligen. Das ist offenbar möglich. Herr Söder, dies wird Ihnen aber nichts nützen. Sie gehen irre, wenn Sie glauben, mit solch einer Minibeteiligung in Höhe von 2 % ein privatwirtschaftlich organisiertes Konsortium zugunsten der Mieterinnen und Mieter steuern zu können.
Herr Söder, mit diesem Ansatz werden Sie scheitern. Er nutzt nichts. Sie hätten früher und anders handeln müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kosten der Wasserver- und -entsorgungseinrichtungen sind regional höchst unterschiedlich und zum Teil, je nach demografischer Entwicklung und geologischer Situation eine sehr große Aufgabe und ein sehr großes Problem für die jeweilige Kommune. Bei sachgemäßer Sanierung der Einrichtungen drohen teilweise Gebühren von sechs Euro und mehr. Wir haben hier in Bayern sehr unterschiedliche Situationen, die noch nicht gelöst sind und deshalb einer Lösung harren.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Abschreibung von Wiederherstellungsinvestitionskosten statt den entsprechenden realen Investitionskosten in die Gebührenkalkulation einstellen zu können. Wir sind zum einen der Meinung, dass diese Möglichkeit die Probleme, die die Kommunen vor Ort haben, nicht in allen Fällen lösen wird. Zum anderen meinen wir, dass es auch darum gehen muss, die Rechtsicherheitsprobleme noch auszuräumen. Die Gebührenzahler müssen wissen und erkennen können, dass sie nicht zweimal zahlen, also erst im Vorgriff auf eine Investition und hinterher noch einmal. Es muss transparent sein. Die Gebührenzahler müssen erkennen, wofür sie ihre Gebühren zahlen.
Wir werden bei der Beratung im Ausschuss darauf drängen, dass Transparenz und Rechtsicherheit gewährleistet werden. Wir werden uns auch mit der Frage beschäftigen, wie es mit jenen Kommunen weitergeht, die vor dem Problem stehen, zur Sanierung maroder und nicht mehr zeitgemäßer Anlagen Investitionen stemmen zu müssen. Dieses Problem ist durch diesen Gesetzentwurf nicht für alle Kommunen gelöst.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hanisch, als das Rettungsdienstgesetz das letzte Mal novelliert worden ist, gab es schon Private im Markt. Private waren an den Rettungsdienstleistungen beteiligt. Damals wurde eine Novelle gemacht, die rechtlich nicht haltbar war, da sie die Beteiligung Privater auf unzulässige Weise regulieren wollte.
Die heutige Novelle wurde erforderlich, da die bisherige Fassung des Gesetzentwurfs wettbewerbsrechtlich unzulässig war. Es gab eine Öffnung bei der Dienstleistungsvergabe an Private, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte es für nicht zulässig, dass die Beteiligung der Privaten nachrangig geschehen solle, sondern er schrieb vor, dass sie gleichberechtigt am Auswahlverfahren beteiligt werden müssen. Der Punkt war: Es gab bereits eine Öffnung − und das ist das Problem.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird die Grundlage für ein rechtlich zulässiges Auswahlverfahren geschaffen, aber damit werden keineswegs alle Probleme gelöst. Wie bei anderen Marktöffnungen und Ausschreibungen von Dienstleistungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge besteht hier die Gefahr eines Niedriglohnwettbewerbs, da bei Dienstleistungen, wie schon ausgeführt worden ist, die Personalkosten der entscheidende Kostenfaktor sind.
Wir wollen aber keinen Wettbewerb zulasten qualitativer und sozialer Standards. Wir wollen nicht, dass Unternehmen, die faire Löhne zahlen, aus dem Geschäftsfeld gedrängt werden, und wir müssen verhindern, dass es zu einem Dumping-Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und die schlechtesten Arbeitsbedingungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und heute im Bereich des Rettungsdienstes kommt. Wenn es ein Wettbewerb ist, dann muss er fair sein. Daher halten wir es nach wie vor für richtig, dass unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen ein Mindestlohn in das Gesetz aufgenommen wird. Wir werden die Entwicklungen genau beobachten und gegebenenfalls wieder gesetzlich initiativ tätig werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Ihnen zuhört, bekommt man den Eindruck, dass einige hier noch nicht begriffen haben, wie es den Mieterinnen und Mietern in Bayern mittlerweile geht.
Sicherlich, die Mehrheit hier im Haus wohnt in einem Eigenheim irgendwo draußen; aber Realität ist, dass die Hälfte unserer Bevölkerung zur Miete wohnt und dass ein großer Teil dieser Mieter Bevölkerungsschichten angehört, die wichtige Arbeiten für uns leisten, die gleichwohl nicht so gut bezahlt werden wie manch andere Jobs, und wirklich auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Die Zahl der Menschen, die mehr als 40 % ihres Einkommens für die Miete aufbringen müssen, steigt. Da sind einfach Grenzen erreicht, und da muss an vielen Stellschrauben entschieden gedreht werden. Man kann auch nicht so tun, als seien die Mieterinnen und Mieter Ausfallbürgen für die nicht ausreichende Regionalpolitik dieses Landtags. So kann man das Problem nicht angehen. Wir müssen die Not der Mieterinnen und Mieter ernster nehmen und wirklich etwas tun, um die Probleme in den Griff zu bekommen.
Heute liegt der Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Dass man überhaupt etwas tut, ist schon ein kleiner Schritt, und es ist auch positiv, dass man den Kommunen die Möglichkeit gibt, zu handeln, allerdings mit dem schalen Beigeschmack, dass wieder eine Befristung angestrebt wird, die völlig unrealistisch ist, und dass Sie auch nichts gegen die Zweckentfremdung und Nutzung von Mietraum als Hotelräume und Ferienwohnungen tun wollen. Ich wünsche niemandem von Ihnen, in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen, in dem zwei, drei oder vier Wohnungen zu Billighotels umfunktioniert worden sind. Ich hoffe wirklich, dass Ihnen das nicht passiert, und würde mir wirklich wünschen, dass Sie sich jetzt doch besinnen und dem Änderungsantrag gegen die Befristung und gegen die Umnutzung von Wohnraum in hotelähnliche Nutzungen zustimmen.
Meine Damen und Herren, die Kommunen brauchen weit mehr Kompetenzen, um etwas gegen die Mietraumnot zu tun. Sie brauchen auch die Möglichkeit, die Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen zu begrenzen, zu beschränken, zu reglemen
tieren. Wir haben einen drastischen Schwund an bezahlbarem Wohnraum zu verzeichnen. Warum? Weil Investoren nur daran interessiert sind, Eigentumswohnraum zu errichten − sie wollen nämlich schnell ihr Geld wiederhaben und nicht über zwanzig Jahre vermieten − und weil aus Geldanlageinteresse sehr viel ehemals preisgünstiger Wohnraum in Eigentumswohnraum umgewandelt wird. Bezahlbarer Wohnraum schmilzt wie Schnee in der Sonne. Die Wohnraumfördermittel des Freistaats insbesondere im Bereich des sozialen Wohnraums und auch des Studentenwohnraums sind absolut unzureichend.
Das stimmt! − Die Folge dessen ist, Frau Kollegin, dass die Mieten in allen Universitätsstädten in den letzten fünf Jahren deutlich angestiegen sind. Wir haben die doppelten Studienjahrgänge, wir haben einen deutlichen Zuwachs an Studierenden zu verzeichnen und damit eine steigende Nachfrage nach Studentenwohnraum. Was passiert? In den Studentenstädten steigen die Mieten, in Nürnberg, Würzburg und Augsburg von 2008 bis jetzt um über 10 %, letztendlich verursacht durch falsche Politik, durch eine unzureichende Politik dieser Landesregierung.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, angemessener Wohnraum ist Menschenrecht. Das sagt schon die Bayerische Verfassung. Wir sollten uns bemühen, diesem Verfassungsanspruch näherzutreten, und mehr tun, als lediglich ein Verbot über die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Wir müssen wesentlich mehr tun!
Frau Kollegin! Leerstand von Wohnraum bedeutet auch Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der Zweckentfremdungssatzung kann man dagegen vorgehen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie dasselbe tun wie ich: dass Sie, wenn Wohnraum leer steht, dies rechtlich anprangern und rechtlich dagegen vorgehen. Ich tue das jedenfalls. Sie brauchen sich nicht darüber aufzuregen, wenn irgendwo Wohnraum leer steht, sondern unternehmen Sie etwas dagegen. Das möchte ich Ihnen als Erstes sagen.
Das Zweite ist Ihnen wahrscheinlich bekannt: dass in München momentan sehr viel Gewerberaum leer steht und dass mit einem geeigneten Investitionsprogramm oder Anreizprogramm für die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum sehr viel mehr zur Linderung der Wohnungsnot getan werden kann, als derzeit geschieht.
Zum Dritten finde ich es ziemlich lächerlich, dass Sie behaupten, mit einer Fahrradabstellplatzsatzung könnten Investoren abgeschreckt werden. Wissen Sie eigentlich, wie viele gemeinnützige Wohnungsunternehmen es in München gibt, bei denen reihenweise Kfz-Stellplätze wegen der unsinnigen Stellplatzsatzung leer stehen? Das verteuert das Wohnen enorm. Wir haben im Landtag vor Kurzem beantragt, die unsinnige Stellplatzsatzung abzuschaffen. Und wer hat dagegengestimmt? Die FDP.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, es klingt wunderbar, wenn Sie den Kommunen Handlungskompetenzen geben wollen. Das wünschen wir uns in anderen Bereichen häufiger, beispielsweise beim Genehmigungsvorbehalt bei der Eigentumsumwandlung in Satzungsgebieten, bei Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und vielem anderem mehr.
Kritisch sehen wir jedoch, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf suggerieren, durch ein Verbot des Alkoholkonsums und ein Verbot des Mitführens alkoholischer Getränke könnten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in nennenswertem Umfang zurückgedrängt werden. Wir sehen außerdem erhebliche Probleme bezüglich der Verhältnismäßigkeit, wenn versucht wird, den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu unterbinden, dies jedoch in Diskotheken, Kneipen, auf dem Oktoberfest oder sonstigen Volksfesten nicht geschieht, obwohl von den dort Alkoholisierten in einem durchaus erheblichen Umfang Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen wer
den. Als Bahnpendler zu Oktoberfestzeiten kann man einiges erleben.
Wir meinen, die Kommunen sollten das Geld, das in diesem Gesetzentwurf für Ordnungsdienste vorgesehen ist, lieber für Streetworker ausgeben. Das Problem des Alkoholmissbrauchs muss grundsätzlich angegangen werden. Die Argumentation der Staatsregierung, mit diesem Alkoholverbot könnte Jugendkriminalität eingedämmt werden, halten wir für außerordentlich fragwürdig. Die Eindämmung von Gewalt und Kriminalität ist Aufgabe der Polizei. Ein Alkoholverbot verbunden mit kommunalen Ordnungsdiensten, die nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens tätig sein sollen, ist keine Lösung des Problems.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sehen Reformbedarf bei europäischen Institutionen, aber wir vermissen eine qualifizierte Reformdebatte. Wir vermissen auch politisches Handeln dort, wo es erforderlich ist.
Gestern haben wir im Europaausschuss darüber diskutiert, wie eine europäische Debatte für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion angestoßen werden könnte, wie wirtschafts- und fiskalpolitische Entscheidungen der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden können, wie die Haushaltsvorgaben überwacht werden sollen und wie eine Einigung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus für die Banken erzielt werden kann. Wer ist dafür verantwortlich und wer koordiniert, wie in Schieflage geratene Banken abgewickelt werden können? Wie kann die wirtschaftpolitische Steuerung verstärkt werden? Wie können mehr Konvergenz und Wettbewerb erzielt werden?
Wenn Ihr Antrag ernst gemeint wäre, dann wäre er bei diesen Beratungen beigezogen worden. Das ist er aber nicht. Das nährt unseren Verdacht, dass dieser Antrag nicht dazu dient, sich mit den offenen Fragen
auf europäischer Ebene auseinanderzusetzen, sondern dazu, nur so zu tun, als ob man handeln wollte. Es sind gewaltige Probleme zu stemmen, aber auf diesem Weg geht es nicht.
Unter welche Aufsicht soll beispielsweise die Bankenunion gestellt werden? Welche demokratische Kontrolle soll hierbei erfolgen? Wie stehen wir zur Einbeziehung der EZB in diese Bankenunion? Wie bekommen wir wieder mehr wirtschaftlichen Erfolg und Wachstum nach Europa? - Diese Fragen sind zu diskutieren, und für diese Fragen sind auch Lösungen zu finden. Wir hören dazu aber von Ihnen nichts. Es kommt nichts, da ist offenbar auch nichts. Diese Fragen stehen an, werden von Ihnen aber nicht angesprochen.
Sie versuchen so zu tun, als ob Sie sich um die Vertretung der deutschen Interessen in Europa kümmern würden. Dazu muss man aber Sachpolitik machen und mehr politische Antworten auf offene Fragen geben. Weil Sie das nicht tun, reiht sich Ihr Antrag leider ein in die vielen roten Linien, die immer weiter wandern und auch wieder verschwinden. Sie gehen den Problemen nicht auf den Grund, Sie setzen sich nicht mit der Situation auseinander, sondern Sie tun so, als könnte man hier beim Gestern stehen bleiben. Aber so kommen wir in Europa nicht weiter.
Herr Minister, ich glaube nicht, dass Sie Herrn Halbleib anzuweisen haben.
Herr Minister, können Sie erklären − −
Herr Minister, können Sie erklären, warum Sie diese Initiative im Bayerischen Landtag vorantreiben? Offenbar sind bislang keine Initiativen dieser Art im Bundestag oder im Europäischen Parlament erfolgt. Können Sie erklären, warum Sie sich nicht grundsätzlich mit der Rolle der EZB auseinandersetzen, sondern hier bloß auf die Zusammensetzung des Rates abstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Grüß Gott, liebe Kollegen von der CSU und der FDP! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich jetzt durchgerungen haben, einem Opt-in-Verfahren für Melderegisterauskünfte zuzustimmen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber schon früher möglich gewesen wäre. Wir haben in diesem Haus bereits am 9. Dezember 2010, also vor etwas mehr als zwei Jahren, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau dies enthielt, was Sie jetzt fordern. Dieser Gesetzentwurf forderte bereits die Zustimmungslösung. Damals haben Sie noch gehofft, die Bundesregierung würde schnell handeln. Heute wissen wir, dass auf Bundesebene frühestens 2014 eine Regelung in diesem Sinne möglich sein wird. Das ist schon sehr bedenklich.
Entgegen der früheren Bekundung in Berlin wurden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Adresshändlern und Gewerbetreibenden durch das im Bundestag beschlossene neue Meldegesetz deutlich geschwächt. Eine ursprünglich vorgesehene elektronische Zustimmungslösung wurde von Abgeordneten der CSU und der FDP offenbar aufgrund des Drucks von Adresshändlern in allerletzter Minute aus dem Bundesgesetzentwurf gestrichen. Jetzt wird im Bund nachgebessert. Wir wissen aber, dass diese Nachbesserung noch dauert. Daher muss jetzt der Freistaat handeln. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmen, wenn auch mit dem Bedauern darüber, dass in den letzten zwei Jahren weiterhin fleißig Adressen von Bürgerinnen und Bürgern gekauft und verkauft wurden und dass die wirtschaftlichen Interessen der Adresshändler den Vorrang gegenüber dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung hatten. Die jetzt erkannte Lücke hätte früher geschlossen werden können. Wir hoffen nun, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell besser geschützt werden.
Einen Wermutstropfen enthält dieser Gesetzentwurf noch. Wir wünschten uns einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die von Stalking betroffen sind. Wir hätten zum Schutz dieser Bürgerinnen und Bürger gerne die Zustimmungslösung auch für Melderegisterauskünfte an Privatpersonen. Deswegen sind wir nicht ganz zufrieden, werden aber diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Es gibt Handlungsbedarf in allen Bereichen. Wir haben geprüft, wo es bei der Bayerischen Bauordnung Handlungsbedarf gibt, wo sie Regelungen enthält, die den Zielsetzungen des Klimaschutzes entgegenstehen. Wir bedanken uns für diese Prüfung auch bei den Vertretern der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer sowie von Haus und Grund, den Vertretern von Baugemeinschaften junger Familien und der Initiative "autofreies Wohnen". Wir bedanken uns auch für die Gespräche mit Mieterverbänden und Energieagenturen.
Wir schlagen Ihnen aufgrund der Gespräche vor, die Hemmnisse für Energiesanierung und Wärmedämmung zu beseitigen, Nachbarschaftsstreitigkeiten an einer Stelle zu regeln, bevor sie entstehen. Es muss verhindert werden, dass Energiesanierungen durch die derzeitigen Abstandsflächenregelungen erschwert werden. Weiter schlagen wir Ihnen vor, unverhältnismäßige und unsinnige Pflichten zur Schaffung teurer Autostellplätze zu beseitigen, wo solche Plätze nicht benötigt werden. Fahrradstellplätze sollten dort errichtet werden, wo sie benötigt werden. Schließlich schlagen wir Ihnen einen sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie vor.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, Sie haben in den bisherigen Diskussionen argumentiert, unser Gesetzentwurf sei überflüssig. Das ist in der Praxis aber definitiv nicht der Fall. Ich weiß, wovon ich spreche. Sie haben argumentiert, die Bayerische Bauordnung sei nicht für den Klimaschutz zuständig. Das sehen die übrigen Bundesländer anders, und zwar schon seit Langem und schon vor verschiedenen Regierungswechseln.
Sie haben argumentiert, dass es bei den Abstandsflächen keinen Regelungsbedarf gebe. Aber den gibt es durchaus. Sie haben argumentiert, dass die Bayerische Bauordnung angeblich nur sicherheitsrechtliche Regelungen enthalte und enthalten dürfe. Auch dies ist definitiv nicht der Fall. Wir halten Ihre Einwände
daher für nicht stichhaltig. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die heutige Debatte zum Melderecht. Wir haben erkennen müssen, dass der Blick auf den Bundesgesetzgeber, den Sie in der Debatte auch schon auf ihn gerichtet haben, offenbar mehr Zeit braucht. Ich bitte Sie, heute unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Es könnte durchaus sein, meine Kolleginnen und Kollegen, dass Sie nicht die Gelegenheit haben, in zwei Jahren einen eigenen Nachbesserungsantrag einzubringen.
Herr Kollege, offenbar sind Sie jetzt nur noch in Sachen Wahlkampf unterwegs und haben kaum die Möglichkeit gehabt, sich für Ihre Rede im Parlament dadurch vorzubereiten, dass Sie die Gesetzentwürfe durchlesen.
Ich weise Ihre Unterstellung zurück, wir wollten den Bürgerinnen und Bürgern etwas vorschreiben. Nein, wir wollen es ihnen ermöglichen. Sie aber wollen ein Verbot.
Das ist etwas, was mich wahnsinnig ärgert. Wir wollen ein autofreies Wohnen ermöglichen, Sie aber behaupten, wir wollten die Benutzung des Autos verbieten. So kann man das im Parlament nicht machen. Gehen Sie in die Bierzelte.
Ein Weiteres möchte ich feststellen. Wenn Sie immer wieder sagen − das kommt natürlich auch aus Ihrem Vorwahlkampf −, es würden die Steuerabschreibungen für die energetische Sanierung blockiert, so denke ich, es wäre dringend notwendig, dass nicht nur derjenige, der Steuern zahlt, sein Haus sanieren kann und die Mittel dafür gefördert bekommt, sondern
auch Rentner und Rentnerinnen oder auch ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen eine gerechte Sanierungsförderung bekommen müssten. Es geht nicht, nur ein steuerliches Abschreibungsprojekt für Vielverdiener zu unterstützen, was Sie am liebsten täten.
Um Herrn Thalhammer die Antwort zu ersparen: Selbstverständlich müssen wir die Sanierung vorantreiben. Sie wissen ebenso wie wir, dass das Steuerabschreibungspaket, das Sie fordern, so nicht kommen wird. Reden Sie daher nicht in der Öffentlichkeit pausenlos davon, dass eine steuerliche Förderung der Sanierung kommt.
Schaffen Sie vielmehr endlich eine vernünftige Aufstockung der KfW-Förderprogramme und tun Sie etwas dafür, dass die Sanierung überall möglich wird und nicht nur bei denen, die gerade große Steuereinkommen haben. Ich halte es wirklich für unverantwortlich, so durch die Gegend zu ziehen und nichts wirklich Substanzielles für die Sanierung zu tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wenden uns klar gegen die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Wir möchten die Staatsregierung bitten, dies auch zu tun. Wie Herr Kollege Hanisch beschrieben hat, haben wir die Situation, dass wir der Bürokratie Tür und Tor öffnen, wenn erst einmal Kommunen, die ihre kommunalen Gebäude an Vereine vermieten, Mehrwertsteuer erheben müssen, und wenn die interkommunale Zusammenarbeit letztlich mit der Mehrwertsteuerpflicht belastet wird. Städte und Gemeinden müssten ihr gesamtes Leistungsspektrum und sämtliche Vertragsbeziehungen überprüfen sowie eine Vielzahl von Verträgen ändern. Letztlich käme überhaupt nichts dabei heraus, kein Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist in Sicht.
Zur interkommunalen Zusammenarbeit ist noch zu sagen, dass der Freistaat Bayern den Kommunen empfiehlt, sich stärker auf interkommunale Zusammenarbeit zu konzentrieren. Die demografische Entwicklung zwingt viele Kommunen auch dazu, besser zusammenzuarbeiten, um die kommunalen Leistungen möglichst günstig zu erbringen. Da kann es nicht sein, dass man die interkommunale Zusammenarbeit erschwert und die Kommunen dann nicht einmal die Unterstützung der Staatsregierung erfahren, um zu helfen, diese Überlegungen quasi zu beenden und eine gute Lösung für die Kommunen zu finden. Das kann doch wirklich nicht wahr sein, meine Kolleginnen und Kollegen.
- Wieso? Sie haben doch gerade gesagt, dass Sie diesen Antrag ablehnen wollen. Das heißt, Sie haben gesagt, dass Sie die Bitte der Kommunen, sie von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, nicht unterstützen wollen. Das haben Sie doch gerade gesagt. Sie können natürlich sehr gern diesem Antrag zustimmen. Dann würde ich diese Behauptung sofort zurücknehmen und Sie loben. Aber momentan kann ich das nicht, wenn Sie dem Antrag nicht zustimmen.
- Was heißt hier bindendes EU-Recht, Herr Kollege? Vielleicht sollten Sie sich zunächst um den Sachverhalt kümmern. Es gab ein Gerichtsurteil, das im Übrigen erst im Herbst dieses Jahres schriftlich veröffentlicht werden wird. Man kann es also in dieser Form heute noch nicht auswerten, und es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Organisationen und auch einige Länderfinanzminister, die zumindest erwirkt haben, dass bis zum Jahr 2014 Bestandsschutz für die Kommunen herrscht. Sie sehen also, es wurde bereits gehandelt. Man könnte mehr tun. Denn es ist nicht so, dass es hier nur ein bindendes EU-Recht gäbe, sondern es gibt auch ein zu klärendes EU-Recht.
Herr Staatssekretär, ich möchte einfach nur fragen, ob Sie sich in dieser Arbeitsgruppe nun gegen die Erhebung einer Mehrwertsteuer auf kommunale Leistungen einsetzen. Das ist eine ganz einfache Frage. Sie haben die vielen Schwierigkeiten dargestellt; die gibt es. Aber ich hätte gerne auf meine Frage eine einfache Antwort. Wäre es nicht, wenn Sie dieses Ziel verfolgen, sinnvoll, wenn der Bayerische Landtag Ihnen durch Beschlussfassung dieses Antrages den Rücken stärkte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich bedauern wir es sehr, dass unser Ministerpräsident gerade den Beratungen über diesen Tagesordnungspunkt nicht beiwohnt. Wir bedauern das zum einen wegen der Problematik des Finanzierungsausgleichs hier in Bayern und zum anderen, weil zu befürchten ist, dass sich unser Ministerpräsident im Bundesrat dagegen ausspricht, dass die Impulse der Europäischen Union auf mehr Gleichstellung von Frauen in den Unternehmen aufgenommen werden. Das bedauern wir außerordentlich.
Jetzt zum Thema "Starke Kommunen in Bayern": Starke Kommunen sind Kommunen, die eine ausreichende Handlungskompetenz haben. An Handlungskompetenzen durch eigene Gestaltungsmöglichkeiten und in eigener rechtlicher Hinsicht fehlt es bei vielen Gesetzgebungsvorhaben in diesem Hause, es fehlen den Kommunen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht. Wir erleben es, dass nur ein Teil der Kommunen in Bayern hier ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten hat. Wir haben bei den Kommunen in Bayern eine Spaltung zwischen gut und schlecht ausgestalteten Kommunen.
Eine Abfrage zur Mitte des Jahres 2012 hat ergeben, dass von 2.000 Kommunen 1.750 im Juni ihren Haushalt zur Genehmigung eingereicht haben. Davon
haben wiederum nur 880 ihren Haushalt genehmigt bekommen. Alle anderen Kommunen haben Festsetzungen und Begrenzungen, vor allem Begrenzungen bei der zulässigen Kreditaufnahme, auferlegt bekommen. Der kommunale Finanzausgleich in Bayern liegt zwar auf einem für Bayern historisch höchsten Niveau. Die Ursache dafür liegt aber im Wesentlichen in der derzeit guten Situation bei den den Kommunen zustehenden Steuerverbundmitteln, nicht aber in den Leistungen des Freistaates Bayern. Die Leistungen des Freistaates Bayern sind nur um 2 % gestiegen.
Bei einem Fachgespräch zum Finanzausgleich haben wir auch erfahren, dass das Volumen des Finanzausgleichs, das die einzelnen Bundesländer leisten, in vielen anderen Bundesländern Deutschlands höher ist als in Bayern. Bei einer Neuregelung des Finanzausgleichs erwarten wir, dass Sie bei zukünftigen Änderungen des Finanzausgleichs nicht immer nur an einzelnen Stellschrauben drehen und sich hinter verschlossenen Türen nur auf den einen oder den anderen Punkt einigen. Wir möchten, dass diese Änderungen transparent erfolgen. Wir haben beantragt, dass eine Modellrechnung gemacht wird, wie sich das Finanzausgleichsgesetz, über das Sie demnächst in namentlicher Abstimmung beschließen, auf die Schlüsselzuweisungen an die einzelnen Kommunen auswirkt. Es wäre nicht zu viel verlangt, wenn man vergleicht, wie es nach der alten Situation gewesen ist und wie es nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz in den Jahren 2010, 2011 gewesen wäre, wenn man an den einen oder anderen Stellschrauben drehen würde. Dann wüssten Sie wirklich, welche Kommunen die Gewinner und welche die Verlierer dieses Geldes sind. Dann wüsste man, welche Änderungen richtig und welche Änderungen nicht richtig sind.
Wir beklagen es außerordentlich, dass die Änderungen am Finanzausgleich lediglich mit den Spitzen der kommunalen Spitzenverbände und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses unter Abwesenheit der Vertreter der anderen Landtagsfaktionen im Finanzministerium ausgehandelt werden. Bei diesen Verhandlungen werden nicht die Interessen aller bayerischen Kommunen vertreten. Wir haben bei unserem Fachgespräch gute Beispiele dafür kennengelernt, wie es in anderen Bundesländern abläuft. Die kommunalen Spitzenverbände können immer nur die Interessen der Mehrheit ihrer Mitglieder vertreten. Auf einen speziellen Bedarf und auf spezielle Probleme einzelner Kommunen können sie nicht Rücksicht nehmen. Andere Bundesländer finden dafür einen Ausweg, Bayern bisher leider nicht.
Ein wichtiger Punkt ist, dass viele Kommunen von der Substanz leben. Ich habe eine Anfrage an das Finanzministerium gestellt, auf welche Höhe sich nach
Auffassung der Bayerischen Staatsregierung der Sanierungsstau bei Schulen, Kindertagesstätten und bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren beläuft. Die Antwort lautete: Erkenntnisse bzw. statistisches Material über einen aktuell bestehenden Sanierungsbedarf liegen dem Staatsministerium nicht vor. Angesichts eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands sowohl bei den Regierungen als auch bei den Kommunen werde von einer Erhebung abgesehen. Ich finde das unglaublich. Sie sagen, die Kommunen seien gut ausgestattet. Sie interessieren sich aber überhaupt nicht dafür, wie es vor Ort ausschaut. Eine Statistik, die Sie selber gefertigt haben, müsste Ihnen schon zu denken geben. Auf der Grafik Nummer sieben Ihrer Schaubilder, die im Übrigen höchstergänzungsbedürftig sind, haben wir gesehen, dass es in den Jahren 2008 und 2009 bei den Kommunen eine erhebliche Investitionsspitze gegeben hat, die anschließend wieder abbrach. Das war das Konjunkturprogramm. Wir haben einen erheblichen Finanzierungsstau bei den bayerischen Kommunen. Wir hätten die Mittel des Konjunkturprogramms siebenmal ausgeben können. Mir haben die Regierungen versichert, dass bei ihnen ein Vielfaches von Anträgen eingegangen ist. Leider sind jetzt keine Mittel vorhanden. Es wäre daher dringend nötig, dass Sie dem Antrag von SPD, FREIEN WÄHLERN und GRÜNEN zustimmen, wenigstens 40 Millionen für die Förderung der Sanierungsmaßnahmen durch Kommunen mehr einzustellen.
Der Krippenausbau ist auch ein etwas ärgerliches Thema. Sie müssten die Kommunen beim Unterhalt der Krippen besser unterstützen. Kosten- und Leistungsrechnungen zeigen: Drei Viertel der laufenden Kosten tragen derzeit die Kommunen. Interessant sind auch die kommunalen Schulen. Hier sieht man, wie wenig sich der Freistaat Bayern bei dieser Aufgabe engagiert. Lediglich ein Drittel der Personalkosten für kommunale Schulen wird vom Freistaat getragen. Das ist mehr als unzureichend.
Beim Sozialhilfeausgleich an die Bezirke besteht erheblicher Handlungsbedarf. Man kann nicht nach Berlin fahren und ein Eingliederungsgesetz versprechen, wenn die Kommunen nicht so weit entlastet werden, dass sie nur ein Drittel dieser Aufgaben zu tragen haben.
Das ist natürlich sehr nett, Frau Präsidentin. Wir brauchen aber einen Finanzausgleich mit mehr Weitblick und einer Orientierung auf die Aufgaben von morgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich ist es eine positive Nachricht, wenn wir hören, dass es die Bayerische Staatsregierung den Kommu
nen ermöglichen will, weiterhin gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Wir denken allerdings, dass diese Ermächtigung vor dem Hintergrund eines wirklich dramatischen Wohnraummangels, der sicher nicht in vier Jahren beseitigt werden kann, für zehn Jahre und nicht für vier erteilt werden sollte. Dies würde der Klarheit und der Rechtssicherheit dienen. Es ist abzusehen, dass die Notlage trotz der derzeitigen Förderung und selbst bei einem Ausbau dieser Förderung nicht so schnell beseitigt werden kann. Die Wohnbauförderprogramme, die Städtebauförderprogramme und die Wohnbaumodernisierungsmittel des Landes und vor allem die Förderregulatorien sind nicht so gestaltet, dass in den nächsten vier Jahren so viele Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können, um ausreichenden Wohnraum für Menschen mit mittlerem und kleinerem Geldbeutel entstehen zu lassen. Wir brauchen aber für alle Bevölkerungsgruppen diskriminierungsfreien Wohnraum. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass es auch wichtig ist, den Bestand der GBW-Wohnungen in der Gemeinwirtschaft zu halten.
Ich finde es positiv, dass Sie sich über das Problem der hotelähnlichen Nutzung in Ballungsräumen Gedanken machen. Ich verweise nur darauf, dass mit der Formulierung, die hier gewählt worden ist, dieses Ziel nicht zu erreichen ist. Sie gehen davon aus, dass eine vorübergehende gewerbliche Beherbergung nicht möglich sein soll. Klarer und besser wäre es, klipp und klar zu sagen, dass Wohnraum in Gebieten mit erhöhter Wohnraumnot nicht für Fremdenbeherbergungszwecke missbraucht werden soll.
Herr Kollege, wenn Sie in irgendeiner Stadt mit Wohnraumbedarf Wohnraum leer stehen sehen, warum erstatten Sie dann keine Anzeige? Das könnten Sie doch tun. Ich tue das.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei uns in der Analyse der wirtschaftlichen Situation der Kommunen Bayerns festgestellt, dass Kommunen in demografisch schwierigen Regionen, Kommunen in Gebieten mit Strukturkrisen unter besonderen Finanzproblemen leiden. Man kann aber auch das Muster erkennen, dass es insbesondere kleine Kommunen und kleine Verwaltungsgemeinschaften schwer haben, ihre Aufgaben mit den vorhandenen finanziellen Mitteln zu erfüllen. Ich kann den Wunsch, selbstständig zu sein und selbstständig handeln zu wollen, sehr gut verstehen. Ich halte es für gut, wenn Orte so viel wie möglich selbst gestalten. Dennoch halte ich Verwaltungsgemeinschaften für sinnvoll, um den Kostendruck zu reduzieren und um Verwaltungsaufgaben sinnvoll zu bewältigen.
Daher möchte ich dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen und den Kommunen Bayerbach, Rain und Pleinting sagen, dass es wichtig wäre, noch einmal darüber nachzudenken, was an eigenständigen Aktivitäten unternommen werden kann, ohne die Verwaltungsgemeinschaft zu verlassen.
Wir haben ein Gespräch mit Vertretern aus Wolfertschwenden und Bad Grönenbach geführt. Dort besteht eine besondere Problematik; denn wir haben dort nicht das vorgefunden, was man sich von Verwaltungsgemeinschaften wünscht. Man wünscht sich, dass in den unterschiedlichen Orten ein angemesseneres Verwaltungsangebot dargestellt wird und Sprechstunden angeboten werden. Leider ist die Zusammenarbeit zwischen Wolfertschwenden und Bad
Grönenbach nicht in diesem Sinne erfolgt. Aus diesem Grunde − und nur aus diesem Grunde − stimmen wir dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zu.
Ich möchte noch etwas zu der Gemeinde Rain am Lech sagen. Natürlich könnte Rain am Lech eine gute eigenständige Kommune sein. Allerdings sind die Kommunen Holzheim, Münster, Niederschönenfeld und Genderkingen, die rund um Rain am Lech liegen und jeweils um die 1.000 Einwohner haben, nicht in der Lage, eine vernünftige Verwaltungsgemeinschaft zu bilden. Ich glaube, insgesamt lebt man doch zusammen besser als allein. Deshalb sollte auch die Stadt Rain ihr Begehren noch einmal überdenken.
Daher bitte ich um Zustimmung zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER und zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union wäre eigentlich dazu verpflichtet, eine neutrale Position zum Thema Wasserversorgung einzunehmen. Die Kommission scheint dies jedoch vergessen zu haben. Uns liegt heute ein Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP vor, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, sich aufgrund der Situation auf europäischer Ebene weiterhin intensiv
gegen eine Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung einzusetzen. Dagegen kann man eigentlich nichts haben.
Dies wirft aber zwei Fragen auf. Die eine Frage lautet: Warum verfolgt die Europäische Kommission Pläne zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung, obwohl sich die Staatsregierung in der Vergangenheit intensiv dagegen eingesetzt hat? Die zweite Frage, die sich daraus ergibt, lautet: Reicht es, wenn die Staatsregierung weiterhin das tut, was sie bisher getan hat? Wir glauben, dass man mehr tun müsste. Wir müssen endlich dafür Sorge tragen, dass diese Pläne beendet werden. Ich frage Sie: Wie konnte es zu einem neuen Entwurf der EU-Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen kommen, der allgemein von allen bayerischen Kommunen beklagt wird? Haben wir in der Vergangenheit zu wenig getan? Wie kommen wir dazu, heute zwischen Wasser und sonstiger Daseinsvorsorge zu differenzieren? Das ist eine weitere Frage.
Ich bedaure die Reduzierungen, die beim Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER vorgenommen wurden, daher sehr, auch wenn am Schluss nichts Falsches übrig bleibt. Meiner Meinung nach ist dieser Dringlichkeitsantrag unzureichend.
Was tun die Staatsregierung und die Bundesregierung, um der Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung entgegenzuwirken? Hier schließt sich wiederum die Frage an: Was tut die Staatsregierung, um auch in anderen europäischen Ländern für unser erfolgreiches Modell der Daseinsvorsorge zu werben? Was tut sie dagegen, dass die EU-Kommission die öffentliche Wasserversorgung in den Krisenstaaten Griechenland und Portugal oder in anderen Staaten, die unter finanziellen Schwierigkeiten leiden, zur Privatisierung empfiehlt?
Wir werden unsere erfolgreiche öffentliche Wasserversorgung nicht retten können, wenn wir jedem europäischen Staat, der in finanzielle Schwierigkeiten kommt, sagen: Wunderbar, dann verkauf doch deine öffentliche Wasserversorgung; dann kommst du wieder zu Geld. Das ist keine glaubwürdige Politik. Wir müssten darüber nachdenken, wie wir zukünftig auf europäischer Ebene mit dem Thema öffentliche Daseinsvorsorge umgehen.
Wir fragen: Reicht das, was die Staatsregierung bisher getan hat? Haben wir vielleicht auch Falsches getan? Die europäischen Verträge verpflichten die Kommission zur Neutralität. Daran sollte sie sich auf der Ebene der Europäischen Union auch strikt halten.
Wir fordern die Kommission auf, jeglichen Druck zur Privatisierung des öffentlichen Wassersektors einzustellen und die kommunale Daseinsvorsorge zu sichern.
Ich glaube und ich befürchte aber, dass sowohl das Handeln der Bayerischen Staatsregierung als auch das Handeln der Bundesregierung nicht entschieden genug sind. Ich fordere daher alle Bürgerinnen und Bürger auf: Unterzeichnet die europäische Bürgerinitiative www.right2water.eu. Bisher haben hier 50.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Wir brauchen eine Sicherstellung des Rechts auf sauberes Trinkwasser. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda herunterzunehmen. Unterschreiben Sie bitte alle diesen Aufruf und werben Sie hierfür, und zwar intensiver als in der Vergangenheit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich bei der Nutzung ihrer Smartphones und Handys nicht ausreichend geschützt. Mit dem fehlenden Vertrauen haben Sie vollkommen Recht. Vertrauen verdienen nur die, die substanzielle Anstrengungen für ausreichende ITSicherheit und Datenschutz vorweisen. Dazu gehören viele Hersteller von Handys und Apps leider nicht.
Gegenwärtig sind die Sicherheitsstandards in Bezug auf persönliche Daten wie zum Beispiel Bewegungsprofile, aber auch in Bezug auf Kontendaten und Adressdaten alles andere als ausreichend. Bei den derzeitigen Unsicherheiten kann man eigentlich nur davon abraten, das Handy für Bank- und Bezahlfunk
tionen sowie für andere sensible Funktionen zu nutzen. Auch bei Bewegungsdaten ist Vorsicht geboten.
Das Ausspionieren von persönlichen Daten muss endlich wirksam unterbunden werden. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher wirklich selbst entscheiden können, wem sie zu welchen Daten Zugang erlauben wollen. Dementsprechend müssen auch die Voreinstellungen von Apps konzipiert werden. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat daher für die Unternehmen einen Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vorgestellt. Darin wird dargelegt, wie die Nutzer durch plakative Hinweise über Ortungsfunktionen informiert werden sollen, wie Warnsignale in die Geräte eingebaut werden sollen, die eine Ortung optisch oder akustisch melden, sodass man es sieht. Die Ortung soll nur bei ausdrücklich gewünschter Freigabe durch den Nutzer aktiviert werden können. Dem Nutzer soll es ermöglicht werden, die Ortungsfunktion leicht und jederzeit zu deaktivieren. Die Standortdaten sollen nicht gespeichert werden, soweit die Nutzer nicht ausdrücklich einwilligen und dies für die Nutzung des Dienstes, der vom Nutzer gewünscht ist, erforderlich ist. Soweit der derzeitige Katalog.
Zudem müssen Privatheit und Datenschutz im Design präventiv gesetzlich festgeschrieben werden. Dies geschieht in der Regel am besten europaweit. Herr Kollege Fischer, nur europaweit können wir auf diesem Gebiet ausreichenden Datenschutz verankern. Wir brauchen auch für die Standortdaten europaweit einheitliche, strenge Vorgaben, um dem Missbrauch mit Handystandortdaten und sonstigen gesammelten Daten wirksam entgegenzutreten.
Das, was Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, auf Bundesebene vorschlagen, ist größtenteils in § 98 des Telekommunikationsgesetzes bereits enthalten. Mich hat es etwas irritiert, Herr Kollege Fischer, dass Sie infrage gestellt haben, ob ein rechtlicher Handlungsbedarf gegeben ist. Vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen, weil diese Äußerung schon etwas irritierend war. Besteht Handlungsbedarf, oder besteht er nicht? Ich meine, dass es schon notwendig ist, bei bestimmten Punkten nachzubessern. Wir müssen aber auch bei der Kontrolle und im Vollzug nachbessern. Am wirksamsten geschieht dies durch stringente Vorgaben auf europäischer Ebene. Momentan ist ein europäisches Datenschutzgesetz in Vorbereitung, welches das regeln soll. Wir müssen feststellen, dass Hunderte von Lobbyisten auf europäischer Ebene, aber auch auf nationaler Ebene unterwegs sind, um von der Selbstregulierung beim Datenschutz zu überzeugen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine einstimmige Zustimmung zu diesem An
trag im Bayerischen Landtag eine besondere Bedeutung.
Unlängst hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zu einer Tagung über Datenschutz im 21. Jahrhundert eingeladen. Hier wurden hauptsächlich Redner aktiv, die dargelegt haben, dass der Datenschutz überflüssig sei, zu viel Geld koste und dass es eigentlich ein Bürokratismus sondergleichen sei, die Leute ständig zu fragen, ob sie die Daten weitergeben wollen oder nicht. Von daher ist es wichtig, dass wir gemeinsam Kante zeigen, dass wir gemeinsam zeigen, dass wir einen wirklichen Datenschutz wollen, dass wir den Bürger tatsächlich zum Bestimmer darüber machen wollen, wohin seine persönlichen Daten gelangen.
Wer digitale Kundendaten gesammelt hat, kann derzeit mit einem der über 1.200 Händler ins Geschäft kommen. Persönliche Daten gelten im Bereich der digitalen Welt als besonders lukrativ. Hier gilt es, dafür zu sorgen, dass endlich europaweit ein einheitlicher wirksamer Datenschutz auf den Weg gebracht wird; denn nur so kann man diesen Bestrebungen wirksam entgegentreten. − Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich als Erstes für die Geburtstagsglückwünsche von vorhin bedanken. Ich denke, als Geburtstagskind darf man auch einen Wunsch äußern. Mein Wunsch wäre, dass wir weiterhin dafür sorgen und alles dafür tun, um in einer Gesellschaft zu leben, in der es gerecht und fair zugeht.
Zu so einer Gesellschaft gehört auch, dass Menschen, die nicht so viel verdienen wie andere, dass sich Menschen, die nicht zu den Spitzenverdienern gehören, Menschen wie beispielsweise Krankenschwestern, Polizeibeamte, angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dazu gehört auch, dass Mieterinnen und Mieter, die vielleicht nur eine Rente beziehen, die nur wenig über der Grundsicherung liegt, ihre Wohnungen nicht verlassen müssen. Eine solche Gesellschaft muss auch über ein ausreichend großes Segment an preisgünstigem Wohnraum verfügen. Es muss ein ausreichender Markt für preisgünstigen Wohnraum da sein. In diesem Zusammenhang ist es außerordentlich wichtig, wie die Zukunft der GBW in Bayern aussieht. Aufgrund der Angespanntheit unserer Wohnungsmärkte wäre es wirklich fatal, wenn die 32.000 Wohnungen der GBW ohne ausreichende Berücksichtigung der sozialen Belange an den meistbietenden Investor vergeben würden.
Erst hieß es Sozialcharta, dann hieß es Sozialcharta plus. Jetzt heißt es Sozialcharta XXL. Solche Sozialchartas lösen das Problem mitnichten. Jeder Rentner wird in zehn Jahren bei gleichbleibender Rente mit einer Mieterhöhung von 50 % insbesondere im Ballungsraum München rechnen müssen.
- Das kann ich Ihnen vorrechnen. Das können wir ein anderes Mal machen.
Er wird sich diese Wohnung nicht bis zu seinem Lebensende leisten können. Er wird große Schwierigkeiten haben, eine alternative bezahlbare Wohnung zu finden. Es ist eine Schande, dass die Mieterinnen und Mieter der GBW seit Jahren unsichere Zukunftsperspektiven haben. Sie wissen nicht, wie es weitergeht. Heute plädiere ich dennoch dafür, dem SPD-Antrag zuzustimmen. Die GBW-Anteile sollen in dieser Legislaturperiode nicht vergeben werden. Der Grund dafür ist, dass die Art und Weise, wie diese Regierung vorgeht, nicht haltbar und nicht akzeptabel ist. Sie kann nicht verantwortet werden.
Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt, mit dem wir fordern, bei der Vergabe von GBW-Wohnungen das wohnungswirtschaftliche Konzept zu berücksichtigen. Wie werden die Wohnungen weitergeführt? Wie wird zukünftig mit den Wohnungen, den Mieterinnen und Mietern, der Instandhaltung verfahren? Ich möchte noch anfügen, dass die GBW im Jahr 250 Sozialwohnungen baut, die wir dringend brauchen. Vermutlich wird das ein privater Investor, der den höchstmöglichen Preis zahlt, nicht tun.
Wir brauchen eine Vergabe nach dem besten wohnungswirtschaftlichen Konzept. Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt. Wir bitten Sie, dieses wohnungswirtschaftliche Konzept zu berücksichtigen. Berücksichtigen Sie bei der Ausschreibung, dass die Mieterinnen und Mieter zukünftig weiterhin bezahlbare Mieten haben. Berücksichtigen Sie ebenfalls, dass weiterhin Sozialwohnungen gebaut werden müssen. Vergeben Sie nicht einfach an den meistbietenden Investor.