Protocol of the Session on June 20, 2013

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 129. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Ich bitte Sie, sich zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 10. Juni 2013 verstarb im Alter von 73 Jahren der ehemalige Kollege Franz Handlos. Er gehörte dem Hohen Haus von 1970 bis 1972 an und vertrat dort für die CSU den Stimmkreis Kötzting-Regen-Viechtach. Während seiner Zugehörigkeit zum Bayerischen Landtag war er Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Der Bayerische Wald war ihm ein besonderes Anliegen. Mit großem Engagement setzte sich Franz Handlos gerade auch nach der Beendigung seiner politischen Tätigkeit für die Stärkung des Tourismus in der Region ein. - Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.

Meine Damen und Herren, am vergangenen Montag jährte sich der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum 60. Mal. In mehr als 700 Orten der damaligen DDR kam es zu Kundgebungen, Demonstrationen und Streiks, mancherorts sogar zu vorübergehenden Machtübernahmen und zur Erstürmung von SED-Zentralen und Stasi-Gefängnissen. Die Euphorie des begonnenen Aufstands gegen das Regime währte nicht lange: Die Proteste wurden blutig niedergeschlagen, die Aufständischen als Rädelsführer beschuldigt und standrechtlich erschossen. Es gab viele, zum Teil schwer Verletzte, und es gab Tote. Die genaue Anzahl der Opfer ist bis heute ungeklärt. Auch wenn der Aufstand scheiterte, bleibt der 17. Juni 1953 ein herausragender Markstein in der deutschen Geschichte. Der Tag gehört zu den mutigsten Manifestationen des Freiheitswillens des deutschen Volkes.

Deshalb wollen wir heute der Frauen und Männer gedenken, die bei der Niederschlagung des Volksaufstands der Staatsgewalt zum Opfer fielen. Ebenso gedenken wir derjenigen, die in der Folge der Ereignisse vom 17. Juni 1953 verurteilt, verfolgt und kriminalisiert wurden; denn sie haben für die europäischen Werte gekämpft und ihr Leben eingesetzt, die die unabdingbare Grundlage unseres freiheitlichen Gemeinwesens bilden. Der 17. Juni 1953 ist ein leuchtendes Zeugnis für den Freiheitswillen unserer Landsleute im damals sowjetisch besetzten Teil unseres Vaterlandes und zugleich ein untrennbarer Bestandteil des Weges zur

Wiedervereinigung Deutschlands. Deshalb haben wir allen Grund, uns des Freiheitskampfes dieser Deutschen in tiefer Dankbarkeit zu erinnern.

Sie haben sich zum Gedenken erhoben. Ich danke Ihnen. -

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, spreche ich einen Glückwünsch an den Kollegen Bernhard Roos aus, der heute Geburtstag hat.

(Allgemeiner Beifall)

Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.

Tagesordnungspunkt 1 – Aktuelle Stunde – entfällt, nachdem die CSU-Fraktion auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Christa Stewens, Oliver Jörg, Markus Blume u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Dr. Annette Bulfon, Prof. Dr. Georg Barfuß u. a. und Fraktion (FDP) zur Reform der Hochschule für Politik München (Drs. 16/16932) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16932 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/17254 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 16/17254. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort

die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschuss seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Ich stelle Zustimmung von CSU, FDP, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Reform der Hochschule für Politik München".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Reinhold Bocklet, Prof. Ursula Männle u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Thomas Hacker, Karsten Klein, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Drs. 16/15140) - Zweite Lesung

Ich mache darauf aufmerksam, dass nach § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung in diesem Fall namentliche Abstimmung vorgeschrieben ist, und eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Alexander König von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns noch alle daran, wie Herr Ministerpräsident Horst Seehofer am politischen Aschermittwoch im Jahr 2011 in Passau die Modernisierung unserer Bayerischen Verfassung angekündigt hat. Das hat seinerzeit allseits Überraschung hervorgerufen. Entsprechend fielen oft die Reaktionen aus. Der eine oder andere, der nicht weiß, was er sagen soll, neigt dann auch zu Hohn und Spott. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr schnell hat sich eine eifrige Diskussion über die Fragen entwickelt, ob eine Modernisierung unserer Bayerischen Verfassung notwendig und ob es sinnvoll ist, weitere Staatszielbestimmungen in unsere Bayerische Verfassung einzufügen.

Das Ergebnis der Diskussion lautete letztlich: Ja, es gibt einen Handlungsbedarf; ja, es ist sinnvoll, unsere bewährte, gute alte Bayerische Verfassung von 1946 an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Dann wurde diskutiert, welche Änderungen erforderlich erscheinen

und welche möglichen Änderungen aufgrund der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hier im Hohen Hause mehrheitsfähig erscheinen.

Die CSU-Fraktion hat zunächst eine Arbeitsgruppe gegründet, in der ich den Vorsitz innehatte. Wir haben uns zusammengesetzt und die als verwirklichbar erscheinenden Themen formuliert und mit Verfassungsrechtlern abgestimmt.

Der zweite, wesentlich schwierigere Schritt bestand in den interfraktionellen Verhandlungen, die unsererseits von Georg Schmid geführt wurden. Ich habe die ganze Zeit beobachten dürfen, wie er diese Verhandlungen mit sehr viel Charme, sehr viel Einfühlungsvermögen – ich hoffe, das haben auch alle anderen Beteiligten so empfunden – und im Ergebnis mit sehr viel Erfolg geführt hat.

(Thomas Hacker (FDP): Die GRÜNEN sind dem Charme nicht erlegen!)

Es war nicht einfach, mit den Differenzen umzugehen und die unterschiedlichen Vorstellungen unter einen Hut zu bringen. Sicher gab es Situationen, in denen man Angst haben musste, dass einer oder mehrere von Bord gehen. Ich glaube, Georg Schmid hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass alle an Bord geblieben sind und dass man sich wirklich sehr große Mühe gegeben hat, Kompromisse zu schließen. Das hat letztendlich auch zum Erfolg geführt und ist gelungen. Ich darf dir, lieber Georg Schmid, ganz herzlich danken. Du hast einen wesentlichen Anteil an dem Gelingen der fünf Vorschläge zur Änderung unserer Bayerischen Verfassung.

(Beifall bei der CSU, der FDP und den FREIEN WÄHLERN)

Mein Dank gilt genauso den Kollegen Markus Rinderspacher, Harald Güller, Hubert Aiwanger, Florian Streibl und Thomas Hacker, die die Diskussionen mit der CSU-Fraktion stets offen und fair geführt haben und den Gesprächsfaden nie haben abreißen lassen. Dafür vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Heute liegen als Ergebnis fünf Vorschläge der vier Fraktionen CSU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP vor uns. Daran wird auch deutlich: Es gibt eine Kompromissfähigkeit der Parteien; die Parteien orientieren sich am Gemeinwohl und sind sehr wohl in der Lage, miteinander Regelungen, selbst Verfassungsänderungen, herbeizuführen. Dafür danke ich sehr herzlich. Das ist ein gutes Zeichen und sozusagen eine Art Sternstunde der Demokratie.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist gerade durch einen Zwischenruf von Herrn Kollegen Hacker angesprochen worden. Sie haben sich sehr frühzeitig aus der Diskussion ausgeklinkt. Auch das ist legitim. Auch das ist Ausdruck einer gelebten Demokratie, wenn man den Standpunkt einnimmt: Nein, da wollen wir nicht mitmachen. Aber man muss sich dann schon die Frage gefallen lassen, ob es wirklich dienlich ist, das eigene Profil immer dadurch schärfen zu wollen, dass man ausschließlich seine eigenen Maximalforderungen stellt und keine Neigung zu Kompromissen erkennen lässt, auch wenn ich zugebe, dass diese zum Teil schwierig sind. Als Ergebnis liegen fünf Vorschläge vor, die dem Volk am 15. September zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, wenn sie heute die Mehrheit des Hohen Hauses finden.

Erstens. In Artikel 3 Absatz 2 soll als Satz 2 eine Staatszielbestimmung angefügt werden, mit der die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsziel festgeschrieben werden soll. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um die konsequente Fortschreibung einer erfolgreichen bayerischen Politik, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Wir wollen auch weiterhin alle Teile unseres Landes bestmöglich entwickeln, in Stadt und Land. Wir haben das über all die Jahre bereits vielfältig unter Beweis gestellt. Ich erinnere an Infrastrukturprojekte, die den Anschluss aller Landesteile gewährleistet haben. Wie war es früher, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Oberpfalz, als man auf der Ostmarkstraße von Nord nach Süd und von Süd nach Nord gefahren ist? Autobahnen wie die A 93 wurden gebaut. Ich denke außerdem zum Beispiel an die Einrichtung von Fachhochschulen in allen Teilen und Ecken Bayerns. All das war Ausdruck der erfolgreichen Politik, alle Landesteile gleichmäßig zu entwickeln und gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen zu wollen. Das soll in der Verfassung als Staatsziel festgeschrieben werden.

Zweitens. Die nächste Änderung betrifft das Ziel der Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl durch Staat und Gemeinden. Dieser Einsatz ist heute in allen möglichen Lebensbereichen notwendiger denn je. Wir alle wissen: Millionen von Menschen engagieren sich dankenswerterweise ehrenamtlich in unserem Staat. Sie verdienen die Unterstützung des Staates und der Gemeinden. Das soll als Staatsziel in Artikel 121 in einem neuen Satz 2 festgeschrieben werden. Diese gelebte Mitmenschlichkeit, diese gelebte Solidarität von Millionen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, verdient unser aller Wertschätzung und Unterstützung.

Drittens. Ein auch verfassungsrechtlich wesentlich schwierigerer Punkt besteht in dem Vorhaben, Arti

kel 70 einen Absatz 4 anzufügen. Wir wissen, dass oft auch in der Bundesrepublik Deutschland eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber der vermeintlichen Übermacht des Handelns der Europäischen Union deutlich wird. Wir als Bayerischer Landtag, als selbstbewusstes Parlament, wollen diese Herausforderungen bewusst annehmen. Wir sind uns unserer Eigenständigkeit und unserer Kompetenzen nicht nur bewusst, sondern wir wollen sie bei Bedarf auch verteidigen. Demzufolge soll Artikel 70 der Absatz 4 angefügt werden. Darin soll die bestehende Informationspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union festgeschrieben werden. Zusätzlich soll die Staatsregierung in ihrem Handeln dann durch Gesetz durch den Landtag oder gegebenenfalls durch das Volk als Volksgesetzgeber gebunden werden, wenn durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union Gesetzgebungskompetenzen Bayerns übergehen sollen.

Mein Dank an dieser Stelle gilt allen voran dem Herrn Vizepräsidenten Reinhold Bocklet, der der geistige Vater dieser Verfassungsänderung ist. Lieber Reinhold Bocklet, vielen herzlichen Dank für den großen persönlichen Einsatz für diese Regelung. Sie ist durchaus schwierig und war verfassungsrechtlich nicht von vornherein völlig unbedenklich, wenn ich das an dieser Stelle einfügen darf. Aber im Ergebnis stärkt sie die Rechte unseres Bayerischen Landtags und damit die Rechte des bayerischen Volkes; sie ist notwendig.

Viertens. Meine Damen und Herren, heute besteht ein Konsens darüber, dass der Staat sich nicht immer mehr verschulden soll. Das war nicht immer so. Mittlerweile wurde aber in das Grundgesetz die sogenannte Schuldenbremse eingebaut. Diese soll mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2020 analog auch in unserer Bayerischen Verfassung verankert werden. Das bedeutet ein klares Bekenntnis des Freistaats in der Bayerischen Verfassung gegen die Schuldenpolitik alten Stils.

Fünftens. Die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, wonach aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden auch ein Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung derselben und der Gemeindeverbände abgeleitet wird, soll in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben werden.

Das sind die fünf Änderungen, auf die wir uns dankenswerterweise in vier Fraktionen geeinigt haben. Sie stehen heute zur Abstimmung. Ich danke an dieser Stelle noch einmal allen herzlich, die in den verschiedenen Phasen der Findung dieser Verfassungs

änderungswünsche mitgewirkt haben. Vielen herzlichen Dank an alle! Ich sage an der Stelle: Bayern ist stark und selbstbewusst. Es ist daher selbstverständlich, dass wir unsere Verfassung der Lebenswirklichkeit anpassen und diese Änderungen vornehmen.

(Beifall bei der CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, darf ich auf folgenden Sachverhalt hinweisen. Nach Artikel 75 Absatz 2 unserer Verfassung ist bei der namentlichen Abstimmung, die dieser Debatte folgen wird, eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bayerischen Landtags erforderlich. Ich möchte die Fraktionen darauf hinweisen, dass sie dieses Erfordernis sicherstellen.

Jetzt hat als nächster Redner Kollege Franz Schindler das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen nun offensichtlich so lange reden, bis 125 Kollegen im Saal sind. - Lieber Herr Kollege König, ich weiß nicht, wohin Sie wollten, als Sie auf der Ostmarkstraße vom Norden nach Süden gefahren sind. Jedenfalls können Sie nicht an Ihrem Ziel angekommen sein, da die Ostmarkstraße von Westen nach Osten führt. Wenn Sie wirklich nach Süden gewollt hätten, hätten Sie auf der B 15 fahren müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

So viel zur Orientierung der CSU.

Im Übrigen bitte ich Sie alle, die Sprachregelung etwas zu vereinheitlichen. Bisher lautete die Sprachregelung der CSU, dass der Herr Ministerpräsident Seehofer seine Vorschläge zur Änderung der Verfassung im Februar 2011 beim Aschermittwoch der CSU gerade nicht als Ministerpräsident, sondern als CSUVorsitzender gemacht hat. Heute wird uns nun gesagt, dass der Ministerpräsident in bierseliger Laune am Aschermittwoch Vorschläge zur Modernisierung der Verfassung gemacht habe. Es war der CSU-Vorsitzende!

(Alexander König (CSU): Herr Schindler, was soll das denn? Das ist doch Unsinn!)

So sind wir doch auf die entsprechenden Vorhalte hin belehrt worden. War es nun der CSU-Vorsitzende, oder war es der Ministerpräsident?