Stefan Schuster

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es verhältnismäßig kurz machen. Wir werden den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen, wie wir ihn schon im federführenden Ausschuss und auch in den anderen beratenden Ausschüssen abgelehnt haben. Wir von der SPD sehen den Taser zum einen als probates Mittel dafür, dass sich die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst schützen können, und zum anderen auch als probates Mittel dafür, dass Täter niederschwelliger als mit der Pistole kampfunfähig gemacht werden können.
Wir sind allerdings nicht mit all unseren Forderungen durchgedrungen. Wir hätten im Polizeiaufgabengesetz auch gern festgeschrieben gehabt, dass der Taser nur bei den Sondereinsatzkommandos eingesetzt werden darf. Das sichern Sie jetzt zwar zu, aber wie das in Zukunft ausschaut, wird sich erst noch zeigen. Wir wollen auf jeden Fall nicht, dass jeder Polizist, der auf Streife geht, den Taser als Schutzwaffe bekommt. Wir wollen, dass der Taser nur bei den Sondereinsatzkommandos zum Einsatz kommen kann, aber wir sind dafür, dass er dort zum Einsatz kommt, und werden deshalb den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN hat heute ihren Antrag für eine unabhängige Beschwerdestelle oder Polizeikommission in Bayern hochgezogen. Wir wollten bereits in den letzten beiden Plenarsitzungen über diesen Antrag sprechen, sind aber leider nicht mehr dazu gekommen.
Sie führen als Beispiel für eine solche Beschwerdestelle in Ihrem Antrag die Polizeikommission in Hamburg an, die einige Jahre gearbeitet hat. Wenn man sich jedoch näher mit dieser Polizeikommission in Hamburg befasst, muss man zu dem Schluss kommen, dass es in Hamburg nicht gut gelaufen ist. Mit dieser Kommission wurde zwar ein bisschen Transparenz geschaffen; zugleich stand die Hamburger Polizei während der Zeit des Bestehens dieser Polizeikommission unter einem Generalverdacht.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diese Polizeikommission in Hamburg ist kein gutes Beispiel, um die Einführung einer solchen Polizeikommission in Bayern zu begründen. Dieses Beispiel ist eher kontraproduktiv. Entstanden ist diese Diskussion, ob wir eine unabhängige Polizeikommission brauchen, durch die Vorkommnisse in der Hundeschule in Herzogau. Innenminister Herrmann
das angeblich erschütterte Vertrauen der Bevölkerung dadurch verbessert worden ist. Es ist auch nicht bekannt, dass dadurch das Ansehen der Polizei in irgendeiner Art und Weise verändert werden musste. Die Berufsvertretung der Polizei, nämlich die GdP, hat diese Arbeit der Einheit nicht nur sehr kritisch gesehen, sondern deren Auflösung 2001 sogar begrüßt.
Meine Damen und Herren, daraus ergibt sich eindeutig, dass wir für eine solche Kommission keine weitere Notwendigkeit sehen. Frau Kollegin Kamm, dieser Antrag war vielleicht ein Schnellschuss oder ein Schaufensterantrag. Er ist in jedem Fall nicht geeignet, der Polizei oder gar unseren Bürgern zu helfen. Wir sind auf unsere Polizei und das Ansehen, das sie draußen genießt, stolz. Das wird auch so bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in Zweiter Lesung über die Novellierung des Feuerwehrgesetzes. Dass als Redezeit nur fünf Minuten veranschlagt wurden, zeigt schon, dass bei diesem Thema weitgehend Übereinstimmung zwischen den Fraktionen herrscht. Das haben auch die Beratungen in den Ausschüssen, federführend im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, gezeigt.
Kolleginnen und Kollegen, seit dem Erlass des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind mehr als 25 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich die Lebens- und Arbeitsverhältnisse sowie die Industrie- und Gewerbestruktur erheblich verändert. Das Verkehrsaufkommen ist gestiegen, und die Technik hat sich rasch weiterentwickelt. Die Zahl der Einsätze hat sich verdreifacht. Die Gemeinden und die Betriebe stehen vor der Aufgabe, unter diesen veränderten Bedingungen den abwehrenden Brandschutz und den Technischen Hilfsdienst in ihrem Zuständigkeitsbereich sowohl personell als auch finanziell sicherzustellen.
Dies hatte zur Folge, dass die Verbände bereits vor der Ersten Lesung gehört worden sind und dabei eine ganze Palette von Fragen zu diesem Thema aufgetaucht ist, unter anderem auch die Frage, ob die zehnminütige Hilfsfrist als Planungsgröße im Gesetz festgeschrieben werden soll. Meine Fraktion hätte nichts dagegen gehabt, diese Hilfsfrist dadurch zu unterstreichen, dass sie ins Gesetz aufgenommen wird. Wir können aber damit leben, dass sie auch in Zukunft nur in der Vollzugsbekanntmachung steht.
Aufgeworfen wurde – Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Ettengruber – auch die Frage, ob Feuerwehrzweckverbände gegründet werden können. Die SPDFraktion hatte vor längerer Zeit bereits einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht, der aber damals von der CSU-Fraktion und von der Staatsregierung mit der Begründung abgelehnt wurde, dass das alles im Feuerwehrgesetz geregelt werden soll. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung war diese Zweckverbandsgründung am Anfang auch noch enthalten, allerdings nur mit dem Hinweis, dass die betreffenden Kreisbrandräte sowie die Leiter der Berufsfeuerwehren und Feuerwehrkommandanten dazu anzuhören sind.
Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Änderungsantrag des Inhalts eingebracht, dass mit den betreffenden Kreis
Was die Sicherstellung des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes betrifft, was die Hilfeleistung und die Rettung bei Katastrophen betrifft, aber auch was den inneren Zusammenhalt unserer Bevölkerung betrifft, erfüllen die Freiwilligen Feuerwehren eine wichtige und unverzichtbare Funktion.
Wir sind daher auch als Parlament gut beraten, wenn wir das Feuerwehrwesen sorgfältig parlamentarisch begleiten und das ständige Gespräch mit den Beteiligten, den Feuerwehren selbst, ihren Interessenvertretungen, dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen, suchen und führen und damit die Erfordernisse des Tätigseins der Feuerwehren zu jeder Zeit kennen und, wo notwendig, auch umsetzen.
Kolleginnen und Kollegen, der Inhalt dieses Feuerwehränderungsgesetzes ist in den Ausschüssen eingehend beraten worden. Ich darf nur einige wenige Stichpunkte nennen.
Die Bestandsgarantie für die Ortsfeuerwehren wird aufrechterhalten – das ist ein ganz wichtiger Punkt –, wobei allerdings die Möglichkeit des freiwilligen Zusammenschlusses von Ortsfeuerwehren eingeführt wird.
Die Altersgrenze der aktiven Feuerwehrleute wird auf 63 Jahre angehoben.
Eine Pendlerregelung wird eingeführt. Sie wissen, dass viele aktive Feuerwehrleute ihren Arbeitsplatz nicht an ihrem Wohnsitz haben und daher bei Einsätzen am Wohnsitz nicht zur Verfügung stehen. Nunmehr wird die Möglichkeit geschaffen, auch am Ort des Arbeitsplatzes Dienst zu tun. Auch die Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften wird eingeführt.
Es wird ein Freistellungsanspruch für Auszubildende und Studenten eingeführt, und es werden andere organisatorische Regelungen getroffen, die ich jetzt nicht im Einzelnen ausführen will, weil sie diskutiert worden sind.
Wir haben die Möglichkeit, Zweckverbände zu gründen, nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, weil dagegen erhebliche Bedenken seitens der Feuerwehren selbst und vor allem auch der Feuerwehrjugend bestanden und wir uns diesen Bedenken haben anschließen müssen.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Es wird in der nächsten Zeit eine Reihe von weiteren Aufgaben im Bereich des Feuerwehrwesens auf uns zukommen. Das betrifft die Frage der Überprüfung der Feuerwehrförderungspauschalen. Diese Pauschalen müssen überprüft und notfalls modifiziert werden. Die Einführung des Digitalfunks und vor allem seine Finanzierung ist eine große Aufgabe, die vor uns steht. Wir in meiner Fraktion sind allerdings der Meinung, dass die Feuerschutzabgabe dafür nicht verwendet werden kann, weil sonst die übliche Feuerwehrförderung nicht mehr gewährleistet wäre, sondern dass hierfür Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Betrieb der integrierten Leitstellen erfordert auch organisatorische und finan
daran erinnern, dass bereits im September des vergangenen Jahres auf dem Landesverbandstag in Bad Gögging der Ministerpräsident gesagt hat, da solle etwas geschehen. Jetzt haben wir Februar, aber geschehen ist bisher nichts. Anscheinend geht es zwischen dem Finanzministerium und dem Innenministerium ein bisschen hin und her.
Vielleicht wird es irgendwann, kurz vor der Landtagswahl, noch ein Wahlgeschenk geben.
Aber das ist heute nicht das Thema. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau vier Jahren hat der ehemalige Ministerpräsident Stoiber in seiner ersten Regierungserklärung nach der Landtagswahl des Jahres 2003 zur Überraschung aller Sicherheitspolitiker, einschließlich des Innenministers, und zur Überraschung aller Polizeifachleute erklärt: In Zukunft wird die Polizei dreistufig geführt. Nach dieser Regierungserklärung gingen die großen Diskussionen los, weil man auch in der CSU wusste, hier soll aus rein politischem Kalkül, weil man sich als Ministerpräsident als großer Reformer darstellen will, eine Organisationsform geändert werden, die sich seit den 70er Jahren bewährt hat. Vor der Regierungserklärung wurde von Ihrer Seite auch keine Gelegenheit ausgelassen, zu erklären, die bayerische Polizei sei die beste Polizei, Bayern sei der Marktführer der inneren Sicherheit, und der vierstufige Aufbau der bayerischen Polizei habe sich seit Jahren bewährt, andere Bundesländer würden den vierstufigen Aufbau übernehmen, weil dieser Aufbau so gut sei.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, damals waren Sie in einem Dilemma. Einerseits wussten Sie, dass hier einiges schieflaufen würde – was sich inzwischen auch herausstellt –, andererseits war Ihnen klar, dass Sie die Vorgaben, die Ihnen vom damaligen Ministerpräsidenten gegeben wurden, umsetzen müssen. Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident hoffte noch, dass es beim vierstufigen Aufbau bleibt. Er hat damals gesagt – ich kann mich noch genau daran erinnern –, es sei vollkommen offen, für welches Modell man sich entscheiden wolle, man neige aber eher zum vierstufigen Aufbau. Das war doch auch die Meinung vieler CSU-Politiker, gerade der Innenpolitiker. Sie, Herr Kollege Peterke, haben damals immer vom „bewährten System“ gesprochen. Herr Kollege Ettengruber, der heute leider nicht anwesend ist, hat damals einen Satz gesagt, der heute schon fast berühmt ist, so oft ist er wiederholt worden: „Die Polizeireform ist so überflüssig wie ein Kropf“.
Es wurde betont, man wolle am vierstufigen Aufbau festhalten. Man merkt Ihren Ausführungen auch an, Herr Kollege, dass Sie sich immer noch schwer tun, das zu verteidigen, was Sie am Anfang gar nicht gewollt haben. Dann kam plötzlich, nach viel Druck von oben, auch bei den Sicherheitspolitikern der CSU der schlagartige Sinneswandel zum dreistufigen Aufbau. Auch fachliche Argumente der Personalvertretungen, der Polizeigewerkschaften und auch der Polizeipräsidenten der Flächenpräsidien
konnten die CSU und den damaligen Innenminister nicht mehr umstimmen. Man wollte die Vorgaben des damaligen Ministerpräsidenten verwirklichen, koste es, was es wolle. Und da sind wir auch schon beim ersten Thema, nämlich bei den Kosten.
Ich kann mich noch genau erinnern, dass der damalige Innenminister Dr. Beckstein am Anfang gesagt hat, die Polizeireform wird ein „Nullsummen-Spiel“. Dann hat er von 30 Millionen Euro gesprochen, das war im Jahr 2004. Im Jahr 2005 wurde dann von 50 Millionen Euro gesprochen. Damals haben wir von der SPD, schon gesagt, die Polizeireform wird mindestens 60 Millionen Euro kosten. Das wurde vonseiten der CSU immer als unrealistisch abgetan. Jetzt aber steht es schwarz auf weiß im Gesetz: Diese Polizeiorganisationsreform wird auf 67,1 Millionen Euro veranschlagt.
Das steht im Gesetz. Da lagen wir von der SPD mit den von uns geschätzten 60 Millionen Euro doch gar nicht so falsch.
Ich glaube allerdings, bei diesem Betrag wird es nicht bleiben. Auch die Fachleute sagen inzwischen, die Polizeireform wird um die 100 Millionen Euro kosten.
Das Ärgerliche daran ist, dass sich vor Kurzem die für die Haushalte der Polizeipräsidien zuständigen Beamten getroffen haben und feststellten, dass sich bei der Polizei der Investitionsstau auf 104 Millionen Euro beziffern lässt, und zwar für marode Dienstgebäude, Fahrzeuge und Computer. Es wurden viele Beispiele genannt, wie die Polizeidirektion Würzburg-Ost, wo Fenster herausfallen. Es wurden auch die Bereitschaftspolizei in Würzburg und Nürnberg genannt, die seit Jahren ihre maroden Dienstgebäude renovieren müssten. Viele weitere Beispiele wurden genannt. Dieser Investitionsstau soll dadurch entstanden sein, dass die Polizeireform absolute Priorität hat und dass alle anderen Maßnahmen seit vier Jahren zurückzustehen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines können wir bei dieser Zweiten Lesung schon jetzt mit Sicherheit sagen: Der Ausspruch unseres heutigen Ministerpräsidenten, durch diese Polizeireform werde unsere Polizei besser und billiger, hat sich nicht bewahrheitet. Das Gegenteil ist eingetroffen.
Unsere Polizei ist sehr, sehr gut; aber besser ist sie durch diese Reform nicht geworden. Vor allem ist sie eines: Sie ist teurer geworden.
Kolleginnen und Kollegen, inzwischen ist der Probebetrieb in Unterfranken abgeschlossen. Ein weiterer Probebetrieb wird in Mittelfranken durchgeführt. Interessant ist, dass es in beiden Regierungsbezirken in Zukunft unterschiedliche Polizeiführungsstrukturen geben wird. In Unterfranken gibt es ein Präsidium und Inspektionen. An den Standorten, wo früher Direktionen waren, gibt es Inspektionen mit besonderen Einsatzaufgaben. In Mittelfranken gibt es ein Präsidium, drei Abschnitte mit Abschnittsleitern, und unter den Abschnitten gibt es Inspektionen. Als Nächstes soll dann München mit der Reform dran sein. Wir sind gespannt, welche Führungsstruktur es dort geben wird. Fest steht aber auf jeden Fall, dass die bayerische Polizei in Zukunft unterschiedliche Polizeistrukturen haben wird. Wenn man es sich genau ansieht, dann sieht man, zumindest in Mittelfranken: Der vierstufige Aufbau ist versteckt noch immer erhalten, auch wenn die Abschnittsleiter, die ihre einzelnen Abschnitte führen, im Präsidium angesiedelt sind.
Interessant ist auch, dass die Probebetriebe dort durchgeführt wurden, wo sich geografisch nichts ändert. Wichtig wäre doch gewesen, den Probebetrieb dort durchzuführen, wo Präsidien geteilt werden; denn dort ist mit größeren Schwierigkeiten zu rechnen. Es werden außerdem zusätzliche Wasserköpfe aufgebaut, die man doch eigentlich abschaffen wollte. Kronzeuge unserer Kritik ist der frühere Polizeipräsident von Schwaben, Herr Endres. Der hat berechnet, dass in Schwaben mindestens einhundert zusätzliche Polizeikräfte für das neu entstehende zweite Polizeipräsidium in Kempten notwendig sein werden. Auch durch die Trennung Niederbayern/ Oberpfalz wird es genauso sein. Da braucht man einhundert zusätzliche Polizeiführungskräfte für das Präsidium.
Durch die Teilung in Schwaben entstehen zwei Minipräsidien, die lediglich 1400 bis 1500 Beamte haben werden. Mittelfranken allein hat 5000 Polizeibeamte in seinem Präsidium zu führen. Allein der Abschnitt Mittelfranken-Ost hat in Zukunft mehr Beamte zu betreuen als ein Präsidium in Schwaben. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der damalige Innenminister bei der Einführung des Pilotbetriebes in Unterfranken gesagt hat, als Beleg für die Auflösung der Direktionen ist eine veränderte Kriminalitätsbekämpfung anzuführen. Das heißt, Verbrecherbanden agieren großräumiger, und die Polizei muss darauf reagieren, deshalb, so das Argument, lösen wir die Direktionen auf. Das steht aber im absoluten Widerspruch zu der Vorgehensweise, größere Polizeipräsidien in kleinere Präsidien aufzuteilen. Ich denke, die Verbrecherbanden agieren in Unterfranken genauso wie in Schwaben.
Auch die unterschiedlichen Größen der Direktionen wurden immer als Beispiel für die Notwendigkeit der Polizeireform angeführt. Jetzt schafft man die unterschiedlich großen Direktionen ab und schafft dafür unterschiedlich große Präsidien. Das soll noch jemand verstehen! Die Polizeifachleute sagen, die Teilungspräsidien sind ein Schmarrn. Wenn aber ein Schmarrn politisch gewollt ist, dann kann man dagegen nichts machen.
Mit der Neuschaffung von Präsidien in Niederbayern, in Schwaben und in Oberbayern werden, wie gesagt, unnötige Wasserköpfe aufgebaut. Das hat zur Folge, dass es in den Basisdienststellen zu Personalkürzungen kommt. Ich kann Ihnen ein Beispiel aus Oberbayern nennen. Dort sollen für die erforderlichen sechzehn Personalstellen, für den künftigen Kriminaldauerdienst, sechs Stellen bei der Schutzpolizei – also aus sechs Inspektionen – abgezogen werden, die dann im Kriminaldauerdienst eingesetzt werden.
Das ist die Aussage der Personalvertretung. Die Personalvertretung und die Direktion haben daraufhin vorgeschlagen, man möge die frei werdenden Stellen aus den Direktionen nehmen. Daraufhin wurde gesagt, das geht nicht, denn diese Stellen brauchen wir für das neue Polizeipräsidium Oberbayern-Nord.
Herr Kollege Peterke, Sie haben gesagt, im Zuge der Polizeireform seien keine Inspektionen geschlossen worden. Das ist nicht richtig.
Es wurden Inspektionen zusammengelegt: Beispielsweise in Fürth wurde die Polizeiinspektion-Ost zwar nicht geschlossen, da ist immerhin noch Polizei drin, aber dort ist jetzt die Personalabteilung der Polizei.
Damit die Leute ein Schutzgefühl haben, stellt man ein altes Polizeiauto vor die Tür, damit man glaubt, dort ist noch eine Polizeiinspektion drin.
Inspektionen wurden also, was die Schutzpolizei betrifft, sehr wohl geschlossen. Es ist also nicht so, dass die Basisdienststellen gestärkt worden sind, sondern die Polizeiinspektionen wurden geschwächt. Es ist nichts mit „mehr Polizei vor Ort“, wie das am Anfang immer geheißen hat.
Vier Jahre lang hat es geheißen, dass die Inspektionen gestärkt werden und mehr Eigenständigkeit bekommen sollen. Die Inspektionen, bei denen die Reform oder die Erprobung schon durchgeführt wurde, haben mehr Eigenständigkeit bekommen. Sie dürfen mehr Verwaltungsaufgaben erledigen. In der Begründung zum Gesetzesentwurf steht unter anderem, dass die Verwaltung auf drei Stufen reduziert und dadurch effizienter werden solle. Verwaltungsabläufe könnten um 25 % verringert werden. Leider ist das aber nicht der Fall. Aus dem Probebetrieb in Unterfranken und Mittelfranken konnte die Erkenntnis gewonnen werden, dass nur eine Umverteilung erfolgt ist. Heute beklagen sich die Inspektionen darüber, dass die Verwaltungsaufgaben, die früher die Direktionen wahrge
nommen haben, zum Teil auf sie verlagert wurden. Polizeieinheiten, die eigentlich hinausfahren und Präsenz auf der Straße zeigen sollten, haben zusätzliche Verwaltungsaufgaben bekommen. Da geht der Schuss nach hinten los. Der andere Teil der Verwaltungsaufgaben wurde nach oben in die Präsidien verlagert. Die Verwaltungsaufgaben wurden also nicht reduziert, sondern nur umgeschichtet.
Hinzu kommt, dass es durch diese Reform zu einer Schwächung der Arbeitnehmerrechte kommen wird. Allein in Mittelfranken gibt es nach der Reform statt bisher 88 Personalräten nur mehr 19 Personalräte. Diese 19 Personalräte sind aber für genauso viel Personal zuständig wie vorher die 88 Personalräte. Sie können nicht immer in Sonntagsreden die Personalräte dafür loben, dass sie zu einem guten Betriebsklima beitragen und die Dienststellenleiter entlasten, weil sie etliche kleine Probleme auf dem kleinen Dienstweg aus der Welt schaffen, wenn Sie gleichzeitig durch diese Reform die Zahl der Personalräte reduzieren. In Zukunft wird es schwieriger sein, das Betriebsklima so gut zu halten, wie es momentan der Fall ist. Auf den kleineren Inspektionen wird es keine Personalräte mehr geben.
Verschiedene Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion haben mit mehreren Anträgen und Dringlichkeitsanträgen hier im Plenum versucht, diese Reform zu stoppen. Wir haben bereits frühzeitig erkannt, dass diese Reform aus polizeifachlicher Sicht in die falsche Richtung läuft. Dieses Gesetz wird nicht zu mehr Polizeipräsenz auf den Straßen führen. Dieses Gesetz kostet den Steuerzahler nur Geld. Wir hatten schon mit unseren Berechnungen von 2005 recht, dass diese Reform kein Nullsummen-Spiel sein wird. Über vier Jahre haben Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür gearbeitet, dass diese politisch skurrile Forderung nach einem dreistufigen Aufbau erfüllt wird. Allein in Mittelfranken hat es 15 Arbeitsgruppen mit jeweils zehn bis 15 Mitarbeitern gegeben. Es hat Unterarbeitsgruppen gegeben. Wenn man die Zeiten, die diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsgruppen verbracht haben, in Mannstunden umrechnen und auf ganz Bayern hochrechnen würde, dürften Hunderttausende von Stunden zusammenkommen, in denen sich die Mitarbeiter nur um die Polizeireform gekümmert haben. Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen, diese Stunden für die innere Sicherheit zu verwenden und die Basis vor Ort zu verstärken.
Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz hat nur zum Ziel, Personal bei der Polizei einzusparen. 180 Planstellen sind vom Finanzminister bereits eingezogen worden. Wenn man die Erhöhung der Arbeitszeit, die geringeren Einstellungszahlen und anderes noch mit berücksichtigt, werden wir bis zum Jahr 2013 circa 3500 Polizeibeamte weniger haben. Die Polizeigewerkschaften haben es schon ausgerechnet. Durch die Polizeireform sind bereits 180 Stellen weggefallen. Wir können nur sagen: Dieses Gesetz ist nicht der richtige Weg, um die Sicherheit unserer Bürge
rinnen und Bürger zu gewährleisten. Wir werden deshalb dieses Gesetz in vollem Umfang ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayerns Polizei genießt in Deutschland und darüber hinaus ein hohes Ansehen. Dieses hohe Ansehen hat sich unsere Polizei durch hohe Kompetenz, eine hervorragende Ausbildung ihrer Beamtinnen und Beamten und sehr hohe Aufklärungsquoten verdient.
Durch ein anonymes Schreiben, das unter anderem der SPD zugeschickt wurde, hat sich jetzt herausgestellt, dass es an der Zentralen Diensthundeschule in Herzogau zu unglaublichen, absolut inakzeptablen Vorkommnissen gekommen ist.
Es ist zu befürchten, dass diese Vorkommnisse das Ansehen der gesamten bayerischen Polizei schädigen und die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in ihre Polizei verlieren. Genau das, Kolleginnen und Kollegen, muss verhindert werden. Das Innenministerium, aber auch der Landtag sind daher dazu verpflichtet, diese Vorkommnisse restlos aufzuklären. Deshalb haben wir diesen anonymen Brief umgehend an das Innenministerium weitergeleitet.
Inzwischen hat sich Gott sei Dank herausgestellt, dass es zumindest keine Anhaltspunkte für Straftaten gibt. Aber die Ablehnung, strafrechtliche Ermittlung zu führen, darf
nicht dazu führen, dass die Vorkommnisse verharmlost und heruntergeredet werden und wir wieder zur Tagesordnung übergehen.
Das würde dem Ernst der Lage nicht gerecht werden. Dem Ernst der Lage wird sicherlich auch nicht gerecht, wer in diesem Zusammenhang pauschal von „Dichtung und Wahrheit“ redet, und man wird dem Ernst der Lage auch nicht gerecht, wenn man behauptet, dass die SPDFraktion das Thema „Herzogau“ aufgegriffen hätte, um sich zu profilieren. Dazu hätten wir ganz andere Möglichkeiten, zum Beispiel die Erhöhung der Arbeitszeit der Polizisten und Polizistinnen auf 42 Stunden pro Woche oder die verkorkste Polizeireform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle haben seit letzter Woche die Berichterstattung in den Medien verfolgt. Es war von „Mordsgaudi mit Elektroschock“, „Striptease in der Hundeschule“ und von an „Ku-Klux-Klan erinnernde Rituale in der Kantine“ gesprochen worden. Inzwischen wurde auch bekannt, dass sogar Bilder von den Ritualen in Herzogau einem Zeitschriftenverlag vorliegen. Ich habe mich heute Morgen davon überzeugt, dass diese Bilder vorhanden sind. Diese Vorkommnisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind also nicht aus der Luft gegriffen. Für uns besteht somit in zweierlei Hinsicht Aufklärungsbedarf, nämlich sowohl in belastender aber auch in entlastender Hinsicht.
Sehr geehrter Herr Innenminister, ich fordere Sie auf, alles zu tun, damit die Vorkommnisse restlos und lückenlos aufgeklärt werden. Nur durch eine restlose und lückenlose Aufklärung können Sie dazu beitragen, dass solche Vorgänge in Zukunft nicht mehr passieren. Das darf nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte klarstellen, dass es uns nicht um die Verunglimpfung der Polizeihundeschule Herzogau und ihrer Mitarbeiter geht. Und es geht uns auch nicht um die Schließung der Hundeschule Herzogau. Es geht uns vielmehr darum, Missstände innerhalb eines einzelnen Bereichs bei der Polizei aufzudecken und dort, wo es Fehlverhalten einzelner Beamter gab, diesem Fehlverhalten auf den Grund zu gehen und dafür zu sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt und der gute Ruf der bayerischen Polizei nicht beschädigt wird.
Zu den Missständen, die allgemein bekannt sind und die der Innenminister in den letzten Tagen eingeräumt hat, gehört unter anderem auch die schlechte Unterbringung der Hundeführer. Bereits mit einem Antrag von 2002, den die CSU abgelehnt hat, hat die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung aufgefordert, die dringend notwendigen
Sanierungsmaßnahmen in Herzogau durchzuführen. In der Begründung dieses Antrags heißt es unter anderem, die Diensthundeschule Herzogau werde als zentrale Einrichtung in vollem Umfang unterstützt. Dazu stehen wir auch heute noch.
Vor dem Hintergrund der jetzigen Vorwürfe bekommen allerdings die Äußerungen der CSU-Kollegen Stahl und Heike im Februar 2003 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit eine ganz andere Nuance. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen diese Passagen nicht vorenthalten. Kollege Stahl hat damals gemeint, bei einem persönlichen Besuch habe er sich davon überzeugen können, dass Mensch und Hund sich dort wohlfühlen. Kollege Heike hat damals gemeint, das Positive an der heutigen Situation in Herzogau sei der bessere Zusammenhalt der in Ausbildung befindlichen Hundeführer, da infolge weniger Ausweichmöglichkeiten Kameradschaft und Mannschaftsgeist stärker gepflegt werden können.
Ja, das kann man so oder so sehen. Wir sollten zum Ernst der Debatte zurückkommen.
Sehr geehrter Herr Innenminister, in dem anonymen Schreiben sind schwere Vorwürfe gegen die Polizeihundeschule in Herzogau erhoben worden. Wir fordern Sie deshalb mit dem Dringlichkeitsantrag auf, vor dem Hohen Haus zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen und die daraus zu folgernden Konsequenzen aufzuzeigen. Und, Herr Minister, ich habe vor wenigen Minuten erfahren, dass der Staatsanwaltschaft in Regensburg ein zweites anonymes Schreiben zugegangen ist und die Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen aufgenommen hat. Ich bitte Sie deshalb, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen.
Dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN können wir nicht zustimmen, da die Schließung der Hundeschule Herzogau gefordert wird.
Sehr geehrter Herr Minister, vor genau vier Jahren hat der damalige Ministerpräsident Dr. Stoiber in seiner Regierungserklärung auch zum Erstaunen Ihres Amtsvorgängers verkündet, dass die Polizei in Zukunft dreistufig geführt wird. Die SPD-Fraktion hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie aus sachlichen Gründen gegen diese Polizeireform ist. Wir sind hier in guter Gesellschaft mit Polizeiführungskräften, zum Beispiel dem ehemaligen Polizeipräsidenten von Schwaben, Herrn Endres, oder dem ehemaligen Vizepräsidenten der Bereitschaftspolizei sowie mit den Polizeigewerkschaften.
In der Zwischenzeit bestätigt sich unsere seit Jahren geäußerte Kritik vor allem dahin gehend, dass kein zusätzlicher Polizist mehr auf der Straße Dienst tun wird. Im Gesetzentwurf steht, dass durch die Polizeireform 600 Stellen frei werden. 180 Stellen wurden vom Finanzminister gleich einmal eingezogen, verbleiben also 420 Stellen. Diese sollen laut Gesetzentwurf – Sie haben es schon erläutert – für die polizeiliche Schutz- und kriminalpolizeiliche Basisarbeit verbleiben.
Was wir nicht ganz nachvollziehen können, ist die Schaffung von drei komplett neuen Präsidien in Niederbayern, Oberbayern und Schwaben, die ausreichend Personal benötigen. Uns wurde in Schwaben bestätigt, dass allein für das neue Präsidium Schwaben-Süd mit Sitz in Kempten 100 zusätzliche Planstellen erforderlich sind.
Ich frage Sie daher: Woher nimmt das Innenministerium diese zusätzlich erforderlichen Polizeikräfte für die drei neuen Polizeipräsidien, wenn die durch die Abschaffung der Polizeidirektionen gewonnenen 420 Planstellen laut Gesetzentwurf angeblich für die Basisarbeit verwendet
werden sollen? Sehen Sie darin nicht wie wir einen Widerspruch?
Außerdem haben Sie auf die Frage meiner Kollegin Kamm nicht geantwortet. Dass in den nächsten Jahren Planstellen bei der Polizei abgeschafft werden, sieht man schon daran, dass die Einstellungszahlen verringert werden. Bisher wurden pro Jahr 750 Polizeianwärterinnen und -anwärter eingestellt. In der Zwischenzeit sind es pro Jahr noch 200 bis 250. Weil aber die Pensionszahlen in den nächsten Jahren nach oben gehen, werden sich die Planstellen bei der Polizei um circa 2000 reduzieren. Wie wollen Sie damit umgehen?
Herr Minister, Sie sind neu im Amt. Ihr Vorgänger hat schon immer gesagt: Wir haben den höchsten Personalstand bei der Polizei seit Jahren. Das ist von den Stellen her natürlich richtig. Aber die Bevölkerung ist natürlich auch gewachsen.
Wir haben inzwischen 12 Millionen Einwohner, und pro Einwohner haben wir nicht mehr den höchsten Personalstand sondern einen geringeren.
Herr Minister, ich habe noch eine Frage bezüglich der Kosten der Polizeireform.
Ihr Vorgänger im Amt hat am Anfang gesagt, dass die Polizeireform möglichst kostenneutral sein soll. Da haben die Praktiker schon von 30 Millionen Euro gesprochen. Irgendwann waren wir dann bei 60 Millionen Euro, die Ihr Vorgänger im Innenausschuss bestätigt hat. Jetzt beziffert der Gesetzentwurf allein die erforderlichen Baumaßnahmen auf 67 Millionen Euro. Praktiker gehen inzwischen von über 100 Millionen Euro aus.
Vor kurzem haben sich die für die Haushalte der Polizeipräsidien zuständigen Beamten getroffen und festgestellt, dass bei der Polizei inzwischen ein Investitionsstau von 104 Millionen Euro für marode Dienstgebäude, Fahrzeuge und Computer besteht. Frau Kollegin Kamm hat das auch schon angesprochen.
Viele Beispiele wurden genannt. Zum Beispiel die Polizeiinspektion Würzburg-Ost, wo bereits die Fenster herausfallen, die Bereitschaftspolizei in Würzburg und Nürnberg, deren marode Gebäude seit Jahren renoviert werden müssen, und auch die Polizeiinspektion Dillingen, die sich in einem miserablen Zustand befindet.
Dieser Investitionsstau soll dadurch entstanden sein, dass die Polizeireform oberste Priorität hat und alle anderen Maßnahmen seit vier Jahren zurückstehen müssen. Ich frage Sie deshalb, ob das zutrifft und ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass die 67 Millionen Euro, die für die Polizeireform eingeplant sind, die vorher angeblich nichts hätte kosten sollen, besser eingesetzt wären, um diese Missstände zu beheben. Wie wollen Sie den Investitionsstau von 104 Millionen Euro in der nächsten Zeit
auflösen? Ich bitte Sie, begründen Sie die Kosten nicht nur mit dem Bau der neuen Einsatzzentralen. Es müssen nämlich auch Gebäude für die neuen Präsidien erstellt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kol
legen! Wir beraten heute in Erster Lesung die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Diese Novellierung ist notwendig geworden, weil seit Erlass des Bayerischen Feuerwehrgesetzes mehr als 25 Jahre vergangen sind. Daher ist die Begründung im Gesetzentwurf der Staatsregierung, dass sich in diesem Zeitraum die Lebens- und Arbeitsverhältnisse sowie die Industrie- und Gewerbestruktur erheblich verändert haben, dass das Verkehrsaufkommen gestiegen sei und sich die Technik rasch entwickelt habe, richtig. Herr Staatssekretär, Sie haben es auch schon angesprochen.
Die Einsätze der Feuerwehr sind komplexer geworden. Sie haben sich nahezu verdreifacht. Die Gemeinden und die Betriebe stehen vor der Aufgabe, unter diesen veränderten Bedingungen den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst in ihrem Zuständigkeitsbereich sowohl personell als auch fi nanziell sicherzustellen. Dies hatte zur Folge, dass die Verbände bereits vor der Ersten Lesung gehört worden sind und dabei eine ganze Palette von Fragen aufgeworfen haben, unter anderem auch die Frage nach der Hilfsfrist von zehn Minuten als Planungsgröße. Sie haben es schon angesprochen, dass geplant war, diese Hilfsfrist von zehn Minuten im Gesetz festzuschreiben. Meine Fraktion hätte nichts dagegen gehabt, diese Hilfsfrist dadurch zu unterstreichen, dass sie ins Gesetz aufgenommen wird. Wir können aber damit leben, dass sie auch in Zukunft nur in der Vollzugsbekanntmachung steht.
Aufgeworfen worden ist auch die Frage, ob Feuerwehrzweckverbände gegründet werden sollen. Darüber besteht aus unserer Sicht schon noch Diskussionsbedarf. Die SPD-Landtagsfraktion hatte bereits einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht, der in die gleiche Richtung gegangen ist, der allerdings mehr Einfl uss der Feuerwehren vorgesehen hätte. Leider wurde dieser Gesetzentwurf von der CSU-Mehrheit im Hause abgelehnt.
Weitere Fragen betrafen vor allem die im Wirtschaftleben aufgetretenen Probleme bei den Werkfeuerwehren. Große Betriebe werden heute oft zerschlagen und in kleinere Einheiten aufgeteilt. Da stellt sich dann die Frage, ob das Industriegelände noch eine Werkfeuerwehr benötigt. Alle diese Fragen sind aufgetaucht.
Unter anderem ist auch die Frage nach der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aufgeworfen worden, die von 60 auf 63 Jahre angehoben werden soll. Das war zunächst kein Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes. Das muss man klarstellen. Je länger die Diskussionen gedauert haben, umso mehr Einfl uss haben aber die einzelnen Stadt- und Kreisbrandinspektoren und Kommandanten der freiwilligen Feuerwehren bekommen. Jetzt müssen wir darauf achten – das sage ich nicht nur aus eigenem Interesse –, dass diese Altersgrenze nicht auf die Mitarbeiter bei den Berufsfeuerwehren übertragen wird.
Eine weitere Frage war der Freistellungsanspruch für Schüler und Studenten sowie die Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade und, nicht zu vergessen, die Doppelmitgliedschaft, die wir für richtig halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat lange gedauert, bis es zur Ersten Lesung gekommen ist. Ich kann mich erinnern, dass meine Kollegin Karin Radermacher in der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2002, auf mich zugekommen ist und gesagt hat, in Kürze würde das Feuerwehrgesetz novelliert. Das war vor fünf Jahren. Ich bin aber froh, dass wir es jetzt geschafft haben und heute die Erste Lesung stattfi ndet. Die SPD-Landtagsfraktion freut sich trotz der Verzögerung auf die Beratungen im Innenausschuss und in den Ausschüssen für das Allgemeinwohl, für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Polizeiorganisationsreform in Erster Lesung. Obwohl es sich um eine Erste Lesung handelt, wurde über die Thematik der Polizeireform hier im Hohen Haus schon mehrfach diskutiert, und die Argumente für und wider wurden ausgetauscht. Nichtsdestotrotz hat die SPD beantragt, dass auch zur Ersten Lesung des Parlaments im Plenum gesprochen wird, weil es aus unserer Sicht ein Gesetz ist, das den Steuerzahler viel Geld kosten wird, weil es ein Gesetz ist, das aus polizeifachlicher Sicht in die falsche Richtung geht, und weil es ein Gesetz ist, das nicht zu mehr Polizeipräsenz auf den Straßen führen wird, sondern ein Gesetz ist, das einzig und allein dazu dient, Personal bei der Polizei abzubauen.
Inzwischen ist der Probebetrieb in Unterfranken abgeschlossen, und ein weiterer Probebetrieb in Mittelfranken wurde durchgeführt. Interessant ist, dass es in diesen Bezirken in Zukunft unterschiedliche Führungsstrukturen geben wird: in Unterfranken ein Präsidium, Inspektionen und an den Standorten, an denen es früher Direktionen gab, Inspektionen mit besonderen Einsatzaufgaben; in Mittelfranken ein Präsidium, drei Abschnitte mit Abschnittsleitern und unter den Abschnitten die Inspektionen.
Als Nächstes wird die Reform in München umgesetzt werden. Wir sind gespannt, wie die Polizei in München gegliedert sein wird. Fest steht jedoch, dass es in Bayern unterschiedliche Polizeistrukturen geben wird und dass es, wenn man es sich genauer anschaut, zumindest in Mittelfranken weiterhin eine versteckte Vierstufi gkeit geben wird, auch wenn die Abschnittsleiter im Präsidium angesiedelt sind.
Interessant ist auch, dass die Probebetriebe dort durchgeführt wurden, wo sich geografi sch nichts ändern wird. Wichtig wäre es jedoch gewesen, den Probebetrieb dort durchzuführen, wo Präsidien geteilt werden; denn dort ist mit größeren Schwierigkeiten zu rechnen, und es werden zusätzliche „Wasserköpfe“ aufgebaut, die man eigentlich abbauen wollte.
Kronzeuge für unsere Kritik an der Reform ist der frühere Polizeipräsident von Schwaben, Herr Dr. Endres. Er hat berechnet, dass in Schwaben mindestens 100 zusätzliche Polizeikräfte für das neu entstehende zweite
Polizeipräsidium in Kempten notwendig werden. Durch die Teilung in Schwaben entstehen zwei Mini-Präsidien, denen lediglich jeweils 1400 bis 1500 Beamte unterstellt sein werden. Mittelfranken hat alleine 5000 Polizisten im Präsidialbereich. Alleine der Abschnitt Mittelfranken-Ost hat mehr Beamte zu betreuen als künftig ein Präsidium in Schwaben.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Einführung des Pilotprojekts in Unterfranken unter anderem als Grund für die Aufl ösung der Direktionen die Notwendigkeit einer veränderten Kriminalitätsbekämpfung angeführt wurde. Das heißt, Verbrecherbanden agieren heute großräumiger und die Polizei muss darauf reagieren. So war die Argumentation des Innenministeriums im Innenausschuss.
Dies steht natürlich im absoluten Widerspruch zu der Absicht, jetzt große Präsidien in kleinräumige Präsidien aufzuteilen. Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen: Agieren Verbrecherbanden in Unterfranken anders als in Schwaben?
Kolleginnen und Kollegen, in der Begründung des Gesetzentwurfs steht unter anderem: „Die Verwaltung wird organisatorisch auf drei Stufen beschränkt und dadurch effi zienter. Die Verwaltungsabläufe können um 25 % verringert werden.“ Leider ist dies nicht der Fall, denn das zeigen unter anderem auch die Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb in Unterfranken und Mittelfranken: Eingetreten ist nur eine Umverteilung. Heute beklagen sich die Polizeiinspektionen, dass die Verwaltungsaufgaben, die früher die Direktionen wahrgenommen haben, also zusätzliche Verwaltungsaufgaben, auf die Polizeieinheiten delegiert worden sind, die eigentlich auf die Straße gehen und mehr Präsenz auf der Straße zeigen sollten.
Hier geht der Schuss nach hinten los. Der andere Teil der Aufgaben ist nach oben in die Präsidien verlagert worden. Es hat also keine Reduzierung der Verwaltungsaufgaben stattgefunden, sondern nur eine Umschichtung.
Lassen Sie mich am Schluss noch zu den Kosten kommen. Ich kann mich gut daran erinnern, dass Sie, Herr Innenminister, am Anfang von einem – ich sage einmal – Nullsummenspiel gesprochen haben, dann von 30 Millionen Euro, dann längere Zeit von 50 Millionen Euro, und jetzt ist die Reform mit 67,1 Millionen Euro im Gesetzentwurf veranschlagt. „Bravo!“, kann ich da nur sagen, und ich sage Ihnen auch: Dabei wird es nicht bleiben. Diese Organisationsreform – vorbei an den Bürgern, vorbei an den Polizeipraktikern – wird 100 Millionen Euro kosten.
Mittlerweile, Herr Minister, sind Sie anscheinend auch nicht mehr so überzeugt von der Polizeireform, denn inzwischen reduzieren sich die Vorteile dieser Reform, die Sie immer nennen, auf einen fl ächendeckenden Kri
minaldauerdienst und auf die für einen Präsidialbereich zuständigen großen Einsatzzentralen.
Dies, Kolleginnen und Kollegen, hätte man auch ohne eine Polizeireform haben können. Wir von der SPD-Fraktion haben versucht, diese Reform mit mehreren Anträgen zu stoppen. Wir haben immer gesagt, eine Reform muss von innen kommen und darf nicht von außen übergestülpt werden. Ich kann Ihnen deshalb auch heute schon, bei der Ersten Lesung, sagen: Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache diese Zwischenbemerkung nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als ehemaliger Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, der 23 Jahre Dienst in der Feuerwehr geleistet hat.
Es geht um die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes. Ich kann diese Stellungnahme gut nachvollziehen. Wir haben aus dieser Stellungnahme einen Antrag formuliert, und ich habe heute zu meiner Freude gehört, dass zumindest der zweite Teil von der CSU übernommen und ihm zugestimmt werden soll. Allerdings begreife ich nicht, warum Sie dem ersten Teil, der mindestens genauso wichtig ist, nicht zustimmen und das Ganze über Verwaltungsvorschriften lösen wollen. Ich verstehe zwar, dass Sie sich hart tun, Anträgen der SPD zuzustimmen. Aber ich bitte Sie, zum Wohle der Menschen diesem Antrag zuzustimmen.
Noch kurz zur Rauchmelderpfl icht. Wir versuchen seit Jahren, die Rauchmelderpfl icht über Anträge in der Bayerischen Bauordnung zu verankern. Sie lehnen das jedes Mal ab. In Hessen haben Ihre Kollegen von der CDU – wir haben es schon gehört – dieser Rauchmelderpfl icht zugestimmt. Ich kann nicht begreifen, warum Sie das nicht auch tun.
Praktiker in Ihrer Fraktion haben anscheinend auch versucht, die Rauchmelderpfl icht über Anträge ins Parlament einzubringen. Dieser Antrag ist anscheinend bei Ihnen in der Fraktion wieder einkassiert worden. Sie müssen wissen: Zwei Drittel aller Brandopfer werden in der Nacht, im Schlaf vom Rauch überrascht und fi nden dabei den Tod. Ich begreife deshalb nicht, warum die CSU diesem Antrag nicht zustimmen kann. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union und des Rates notwendig geworden; denn die Richtlinie des Europäischen Parlaments verpfl ichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit nicht nur bei der
Erstellung, sondern auch bei der Aktualisierung externer Notfallpläne gehört wird. Herr Kollege Ettengruber hat dies bereits angesprochen. Dies wird erreicht, indem zur Klarstellung Artikel 3 a des Katastrophenschutzgesetzes an die Richtlinie der EG angepasst wird. Richtig ist auch, dass das gesamte Verfahren künftig im Katastrophenschutzgesetz geregelt wird und nicht mehr über das Baugesetzbuch zu regeln ist. Das ergibt sich aus der gesamten Systematik.
Wir werden deshalb genauso wie im Kommunalausschuss und im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich, was die 42Stunden-Woche betrifft, einen Rückblick machen. Noch vor der Wahl im Jahr 2003 hat Ministerpräsident Edmund Stoiber versprochen, dass es eine Verlängerung der Arbeitszeit mit ihm und der CSU nicht geben wird. Versprochen und gebrochen, kann ich nur sagen.
Fest steht, dass kurz nach der Wahl die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten mit den Stimmen der CSU von 40 Stunden auf 42 Stunden angehoben wurde. Sie haben die Beamtinnen und Beamten vor der Wahl getäuscht.
Aber nicht nur das, denn die Folge der Arbeitszeiterhöhung ist, dass die Arbeitszeitverlängerung die Chance auf mehr Beschäftigung vernichtet. Die Anhebung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst auf 42 Stunden wird, und das hat sie bereits zweifelsohne, zu einem flächendeckenden Abbau an Planstellen führen. Circa 5000 Stellen sind ohne Rücksicht auf Notwendigkeit oder bisherige Aufgabenstellung gefährdet. Allein bei der Polizei werden circa 1300 Planstellen wegfallen. Der Arbeitsplatzabbau hat dort bereits begonnen.
Bisher wurden jedes Jahr circa 750 Polizeianwärterinnen und -anwärter eingestellt. Im letzten Jahr waren es nur circa 300 Anwärterinnen und Anwärter. Wenn diese 300 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildungszeit im Jahr 2009 beendet haben, dann gehen gleichzeitig 690 Beamte in den Ruhestand. Der Personalabbau hat also, aufgrund der Erhöhung der Arbeitszeit, bereits begonnen.
Hinzu kommt, dass aufgrund der Arbeitszeiterhöhung bei der Polizei, bei den Schichtdienstbeamten, elf Freischichten weggefallen sind. Das kann zur Folge haben, dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beamtinnen und Beamten kommt. Auch die zwei Schichtdiensttage, die Sie jetzt wieder großzügig gegeben haben, sind angesichts dessen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich habe es bereits vorhin angesprochen, die Arbeitszeitverlängerung führt zu einem massiven Personalabbau und zur Vernichtung von Ausbildungsplätzen. Gab es im Jahr 2003 noch 4116 Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern, waren im Jahr 2005 nur noch 1470 Stellen zu besetzen. Das ist ein Rückgang von 65 %, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, und diesen Rückgang haben Sie zu verantworten.
Damit wird der Staat seiner Vorbildfunktion gegenüber der Wirtschaft wahrlich nicht gerecht. Hinzu kommt, dass die Besoldungseinbuße für Beamtinnen und Beamte durch die Arbeitszeiterhöhung circa 3 % beträgt. Bei Schichtdienstbeamtinnen und -beamten sogar circa 6 %. Nachdem nun die Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöht war, mit allen negativen Folgen, die ich vorhin angesprochen habe, kam es ganz tolldreist. Ich betone noch einmal, Sie und die Staatsregierung haben es zu verantworten, dass die Arbeitszeit erhöht wurde. Daran anschließend einen Gleichklang mit den Angestellten und Arbeitern zu fordern mit der Begründung, es sei eine Ungerechtigkeit, dass die Beamtinnen und Beamten mehr arbeiten müssten als die Arbeiter und Angestellten, das ist schon eine sehr große Heuchelei.
Gott sei Dank können Sie im Tarifrecht solche Fragen nicht alleine regeln, sondern das machen die Tarifvertragspartner. Dabei hat Ihnen ein Partner in die Suppe gespuckt: Die Arbeit der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst wurde nicht auf 42 Stunden erhöht. Wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, nun konsequent wären – das sind Sie aber nicht, das hat auch die heutige Abstimmung über den Ministerpräsidenten wieder gezeigt –, dann würden Sie jetzt mit uns einen Gleichklang bei der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst fordern. Seien Sie einmal konsequent, stimmen Sie unseren Anträgen zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen wurden die jetzt aufgerufenen Gesetzentwürfe und unser Änderungsantrag in den Ausschüssen beraten. Ich kann sagen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung und vor allem die darin enthaltenen Entscheidungen des Kabinetts, vor allem des Ministerpräsidenten, nicht der große Renner sind. Leider haben Sie, von der CSU-Fraktion, sich auch in den Ausschüssen gegenüber unseren Verbesserungsvorschlägen resistent gezeigt, sehr zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern.
Es war ja vom Ministerpräsidenten groß angekündigt worden, dass es für die bayerischen Beamten einen Ausgleich für die zwei Stunden Mehrarbeit gegenüber den Arbeitnehmern im Freistaat geben wird. Aber von einer richtigen Kompensation für die Arbeitszeiterhöhung kann nicht die Rede sein.
Sie wollen die Gewährung von Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 für aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von jeweils 250 Euro. Anwärter sollen 100 Euro und Dienstanfänger 60 Euro bekommen. Und Sie wollen eine un
veränderte Fortgewährung der Sonderzahlung nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz über 2006 hinaus bis zum 31.12.2009.
Wie schon gesagt, der große Wurf zur Kompensation der Arbeitszeiterhöhung ist das nicht; denn allein durch die Erhöhung der Arbeitszeit entsteht bei den Beamten eine Gehaltseinbuße von 3 %, bei den Schichtdienstleistenden sogar von 6 % nach Berechnungen des Bayerischen Beamtenbundes.
Wenn man die für die Jahre 2006 und 2007 vorgesehenen Einmalzahlungen von 250 Euro heranzieht, entsprechen die in der Besoldungsgruppe A 6 gerade einem Gehaltszuschlag von 1 %. Hier kann man nicht von Kompensation der Arbeitszeiterhöhung sprechen. Da künftig der Basiseffekt fehlt, vergrößert sich das Ergebnis, nämlich der Besoldungsrückstand, der bereits 2003 laut Bayerischer Finanzgewerkschaft rund 17 % betrug.
Kolleginnen und Kollegen, an der Entscheidung der Staatsregierung und am Gesetzentwurf gefällt uns überhaupt nicht, dass es keinerlei soziale Komponenten gibt. Es ist keinerlei soziale Komponente eingebaut. Die besonderen Belastungen der unteren und mittleren Einkommensgrenzen werden bei diesem Gesetzentwurf, anders als beim Tarifvertrag, überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist natürlich ungerecht. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf – ich glaube, Kollege Stöttner hat es vorhin auch gesagt –:
Eine wie im Tarifabschluss vorgesehene Staffelung im Beamtenbereich würde zu einer unangemessenen Nivellierung der bestehenden Einkommensspreizung zwischen niedrigen und höheren Besoldungsgruppen führen und damit dem von der Staatsregierung angestrebten modernen, leistungsorientierten Besoldungssystem widersprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Satz ärgert mich besonders. Das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt; denn mit diesem Satz deuten Sie an, dass zum Beispiel unsere Polizisten in den Besoldungsbereichen A 7, A 8 keine Leistungsträger unserer Gesellschaft sind.
Wir sehen das als SPD-Fraktion etwas anders und haben deshalb unseren Änderungsantrag eingebracht, der eine ausgewogene soziale Komponente enthält; denn, wie gesagt, weder beim Weihnachtsgeld noch bei den Einmalzahlungen sind im Gesetzentwurf der Staatsregierung soziale Aspekte berücksichtigt. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einmalzahlungen benachteiligen mittlere und niedrige Besoldungsgruppen gegenüber den Tarifbeschäftigten.
Ich brauche nicht noch einmal darzulegen, was wir in unserem Änderungsantrag fordern. Das hat Kollege Stöttner dankenswerterweise bereits vorgelesen. Ich brauche es daher nicht zu wiederholen. Es ist ein ausgewogener sozialer Vorschlag, der sich an den Tarifvertrag anlehnt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Bayerischen Sonderzahlungsgesetz sagen. Wir fordern in unserem Antrag, dass künftig die Mitglieder der Staatsregierung sowie die ehemaligen Mitglieder der Staatsregierung, sofern sie Versorgungsempfänger sind, von der jährlichen Sonderzahlung ausgenommen sind. Der Vorschlag der SPD orientiert sich dabei am Bundessonderzahlungsgesetz – der Kollege Hallitzky hat es bereits angesprochen –, das durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.06.2006 entsprechend angepasst wurde.
Danach erhalten die Bundeskanzlerin und die Minister sowie die parlamentarischen Staatssekretäre der Bundesregierung diese Sonderzahlungen nicht mehr. Wir denken, was für die Bundeskanzlerin, die Minister und Staatssekretäre auf Bundesebene gilt, sollte auch für unseren Ministerpräsidenten und seine Minister und die Staatssekretäre in Bayern gelten.
Wir werden natürlich unserem Antrag zustimmen, auch dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, der in die gleiche Richtung zielt, allerdings nicht so weit geht wie unser Änderungsantrag. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wir uns der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der Ersten Lesung über den Gesetzentwurf zu einem Gesetz über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes und werden über diesen Gesetzentwurf auch in den nächsten Wochen in den Ausschüssen beraten. Ich kann Ihnen bereits vorweg sagen: Der große Renner sind dieser Gesetzentwurf und vor allem die darin enthaltenen Entscheidungen des Kabinetts und vor allem des Ministerpräsidenten nicht. Ich glaube, das sehen nicht nur wir von der SPD-Fraktion so, sondern auch alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern.
Es war vom Ministerpräsidenten groß angekündigt worden, dass es für die bayerischen Beamten einen Ausgleich für die zwei Stunden Mehrarbeit gegenüber den Arbeitnehmern des Freistaats geben wird. Aber von einer richtigen Kompensation für die Arbeitszeiterhöhung kann hier nicht die Rede sein. Sie wollen eine Gewährung von Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 für aktive Beamtinnen und Beamten, für Richterinnen und Richter sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von jeweils 250 Euro und Sie wollen eine unveränderte Fortgewährung der Sonderzahlung nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz über 2006 hinaus bis zum 31.12.2009.
Wie schon gesagt: Der große Wurf zur Kompensation der Arbeitszeiterhöhung ist das nicht, denn allein durch die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten erleiden die Beamten eine Besoldungseinbuße von 3 %, bei Schichtdienstleistenden erhöht sich diese Einbuße sogar auf 6 % – nach Berechnungen des Bayerischen Beamtenbundes.
Wenn man jetzt die für die Jahre 2006 und 2007 vorgesehenen Einmalzahlungen von 250 Euro heranzieht, entsprechen diese in der Besoldungsgruppe A 6 lediglich einem einmaligen Gehaltsanstieg von rund 1 % in den beiden Jahren. Damit stehen die Einmalzahlungen eindeutig im Widerspruch zu § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes, wonach Besoldung und Versorgung regelmäßig angepasst werden müssen. Da künftig der Basiseffekt entfällt, vergrößert sich im Ergebnis der Besoldungsrückstand, der bereits 2003 laut Bayerischer Finanzgewerkschaft rund 17 % betrug.
Was uns bei der Entscheidung der Staatsregierung und beim Gesetzentwurf überhaupt nicht gefällt ist, dass keinerlei soziale Komponente eingebaut worden ist. Die besonderen Belastungen der unteren Einkommensgruppen werden in diesem Gesetzentwurf anders als im Tarifvertrag überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist natürlich ungerecht. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf: Eine wie im Tarifabschluss vorgesehene Staffelung im Beamtenbereich würde zu einer unangemessenen Nivellierung der bestehenden Einkommensspreizung zwischen niedrigen und höheren Besoldungsgruppen führen und damit den von der Staatsregierung angestrebten modernen, leistungsorientierten Besoldungssystem widersprechen.
Das hört sich so an, als wären zum Beispiel unsere Polizisten der Besoldungsgruppe A 7 oder A 8 keine Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Wir sehen das etwas anders und werden deshalb bei den Ausschussberatungen noch einen Änderungsantrag einbringen, der eine soziale Komponente enthält.
Auch zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes werden wir einen Änderungsantrag einbringen, wonach Mitglieder der Staatsregierung sowie ehemalige Mitglieder der Staatsregierung keine Sonderzahlungen mehr erhalten. Auf Bundesebene ist dies bereits umgesetzt. Ich denke, was für die Kanzlerin, ihre Minister und
Staatssekretäre gilt, muss auch für unseren Ministerpräsidenten, seine Minister und seine Staatssekretäre gelten.
Herr Staatssekretär, nachdem im Zuge der Polizeireform inzwischen der Begriff „Basisdienststellen“ immer häufi ger auftaucht, frage ich, welche Dienststellen bei der Polizei das Innenministerium zu den so genannten Basisdienststellen zählt?
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Einsatzzentralen würden den Basisdienststellen zugerechnet. Würden Sie und auch Staatsminister Dr. Beckstein weiterhin den Begriff verwenden, dass wegen der Polizeireform mehr Polizisten auf der Straße Dienst tun, oder würden Sie das dahingehend austauschen, dass mehr Dienst in den Basisdienststellen gemacht wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes. Aus Sicht der GRÜNEN ist dieser Gesetzentwurf auf Grund des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 7. Februar 2006 notwendig geworden. Auch die SPD-Fraktion nimmt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Einschätzung von Durchsuchungen im Rahmen der Schleierfahndung zur Kenntnis. Die Entscheidung steht in einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Stellenwert des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Der Verfassungsgerichtshof hat zwar nur klargestellt, dass auch im Rahmen der Schleierfahndung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, dennoch ist die Entscheidung im Hinblick auf die polizeiliche Praxis von großer Bedeutung. Es geht nicht darum, die Arbeit der Polizei zu erschweren, sondern darum, die Voraussetzungen für polizeiliche Eingriffe zu präzisieren.
Wir hatten deshalb einen Antrag, der zusammen mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN im Ausschuss beraten wurde, eingebracht. In dem Antrag hatten wir gefordert, dass aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eine entsprechende Klarstellung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Polizeiaufgabengesetzes vorzunehmen ist. Der Verfassungsgerichtshof hat enge Grenzen gesetzt. Den Polizeibeamtinnen und -beamten, die eine Schleierfahndung durchführen, muss Rechtssicherheit an die Hand gegeben werden. Leider wurde aber dieser Antrag von der Mehrheitsfraktion in den Ausschüssen abgelehnt. Sie lassen wieder einmal, wie bei vielen anderen Dingen, die Polizeibeamtinnen und beamten bei dieser Problematik im Regen stehen.
Ich komme auf den Gesetzentwurf der GRÜNEN zurück: Wenn ich Ihren Gesetzentwurf zur Hand nehme und mir die Problemstellung vergegenwärtige, dann stelle ich fest, dass dort genau das steht, was der Verfassungsgerichtshof auch angemahnt hat und was in die Praxis umgesetzt werden muss. Wenn ich jedoch weiter blättere und lese, was Sie alles im Polizeiaufgabengesetz ändern wollen, dann stelle ich fest, dass Ihre Wünsche weit über das hinausgehen, was der Verfassungsgerichtshof gefordert hat. Das hätte zur Folge, dass eine Durchsuchung einer Person nur noch möglich wäre, wenn sie sich im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km aufhält, dann allerdings nur unter der Voraussetzung – wie Sie das formulieren; jetzt kommt der Schachtelsatz –, dass „der Polizei tatsächliche Anhaltspunkte bekannt sind, die den Schluss zulassen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit
davon auszugehen ist, dass die Durchsuchung zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthaltes oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erforderlich ist.“
Diese Formulierung geht viel weiter als die des Verwaltungsgerichtshofs. Frau Kollegin Stahl, Sie haben bei der Ersten Lesung angedeutet, dass Ihr Gesetzentwurf etwas weiter geht. Bei uns jedoch wiegt viel schwerer, dass eine Durchsuchung von Personen, die sich auf Durchgangsstraßen, also auf Bundesautobahnen, auf Europastraßen und anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr bewegen oder in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs aufhalten, zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze, des unerlaubten Aufenthalts oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nach der beantragten Änderung nicht mehr möglich wäre. In einem Gesetzentwurf, der die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Februar 2006 umzusetzen versucht und damit der Mehrheitsmeinung der Verfassungsrichter im Polizeiaufgabengesetz Genüge tun würde, hätte die Berücksichtigung der weiteren Orte, also der Bundesautobahnen, der Durchgangsstraßen und der öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs nicht einfach entfallen dürfen.
In Ihrem Gesetzentwurf geht es so weiter. In Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wollen Sie die Worte „oder 5“ streichen. Das hätte zur Folge – Herr Kollege Schramm hat es schon angesprochen –, dass ein herrenloser Koffer, der am Flughafen steht, nicht mehr durchsucht werden dürfte. Bei unserer momentanen Sicherheitslage wäre das ein Wahnsinn; ich denke in diesem Zusammenhang nur an die Weltmeisterschaft.
Nein, das ist es nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wirklich wollen.
Wir glauben, der Gesetzentwurf der GRÜNEN schießt weit über das Ziel hinaus. Ich muss allerdings auch sagen: Herr Kollege Schramm, Sie haben sich hier als Wahrer der inneren Sicherheit dargestellt. Sie reden hier über die Verhältnisse anders, als es sich in der Praxis darstellt. Dies gilt allein, wenn ich mir ansehe, was aufgrund der Polizeireform in Mittelfranken umgesetzt wird. Die Fahndungskontrollgruppen Erlangen und Ansbach, die die Schleierfahndung durchführen sollen, werden aufgelöst. Hier im Hohen Haus werden die Sachverhalte in einer bestimmten Weise dargestellt, während die Maßnahmen vor Ort anders umgesetzt werden.
Wir haben zu diesem Thema einen eigenen Antrag gestellt, der in den nächsten Wochen in den Ausschüssen
beraten wird. Wir werden dann sehen, ob Sie unserem Antrag zustimmen werden.
Ich habe schon gesagt, der Gesetzentwurf der GRÜNEN schießt aus unserer Sicht über das Ziel hinaus. Die SPDFraktion wird ihn deshalb ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorneweg: Wir werden zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragen.
Lassen Sie mich eingangs noch Folgendes sagen: Mit der Fußballweltmeisterschaft und dem Papstbesuch gibt es in diesem Jahr zwei wichtige Großereignisse, die unsere Sicherheitskräfte über die Maßen in Anspruch nehmen werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei werden nicht mehr aus den Stiefeln kommen.
Im Jahr 2004 hat die Staatsregierung auf Anordnung des Ministerpräsidenten eine Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden bei Polizistinnen und Polizisten durchgesetzt.
Die Arbeitskapazitäten der Polizei haben sich damit um 5 % erhöht. Das sollte auf Anweisung von Staatsminister Dr. Beckstein zu einer deutlichen Reduzierung von Überstunden führen. Das ist zum Teil auch passiert.
Fakt ist jedoch auch, dass durch diese Entscheidung, die Arbeitszeit zu erhöhen, mehr als 1000 Planstellen bei der Polizei abgebaut werden. Es wird also in Zukunft nicht mehr Polizei auf der Straße geben, wie landauf, landab von der CSU immer behauptet wird, sondern es wird weniger Polizei auf der Straße geben. Dieses Minus zeigt sich jetzt schon an den reduzierten Einstellungszahlen für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter.
Lassen Sie mich kurz zurückblicken. Im Jahr 1993 führten Edmund Stoiber und sein Kabinett für Bayerns Beamtinnen und Beamte die 40-Stunden-Woche ein und versprachen, die 40-Stunden-Woche bei besserer Haushaltslage wieder zurückzunehmen. Obwohl vom Ministerpräsidenten, von allen Ministern und von der CSU-Landtagsfraktion zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit gesagt wird, dass Bayern an der Spitze steht, dass Bayern die geringste Verschuldung hat und die geringste Arbeitslosigkeit und so weiter, wurde die 40Stunden-Woche nicht zurückgenommen. Ich sage Ihnen: Diese leeren Versprechungen machen die Staatsregierung zu keinem vertrauenswürdigen und verlässlichen Ansprechpartner,
weder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch für die Berufsvertretungen, und natürlich auch nicht für uns.
Ganz entscheidend für unseren heutigen Antrag ist, dass diese zweite Arbeitszeiterhöhung auf 42 Stunden auch den Wegfall von 11 Freischichten zur Regeneration von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Schichtdienst bedeutet. Schon im Jahr 2004 haben meine Fraktion und ich nicht nur den massiven Stellenabbau kritisiert, sondern auch die angesprochenen negativen Folgen insbesondere für Beamte im Schichtdienst thematisiert. Hier sind zum einen die massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwähnen, zum anderen die sozialen Aspekte wie die Teilnahme am öffentlichen Leben oder die Einschränkungen des Familienlebens. Gerade der letztgenannte Punkt hat bei der angeblichen Familienpartei CSU in der bisherigen Debatte keinen nennenswerten Stellenwert gehabt. Sie machen hier eine Politik zulasten der Familien und Kinder der Polizeibeamtinnen und beamten.
Schizophrenerweise hat der Innenminister immer wieder besonders die gesundheitlichen Belastungen im Schichtdienst unterstrichen, aber die Staatsregierung hat bis heute keine ernst zu nehmende Initiative ergriffen, um für die Betroffenen zumindest ansatzweise einen Ausgleich zu schaffen. Gerade für ältere Schichtdienstleistende wäre eine Regenerationszeit aus arbeitsmedizinischer Sicht sehr wichtig, weil der Wechsel- bzw. Schichtdienst eine große Belastung darstellt. Da hier gegen den natürli
chen Körperrhythmus gearbeitet wird, wirkt sich dieser Dienst kurzfristig durch Ermüdung und eine Beeinträchtigung des Wohlbefi ndens aus, langfristig kann er auch zu Gesundheitsschäden führen, so das Innenministerium in der Stellungnahme zu den Petitionen der Polizeigewerkschaft.
Schon im April 2004 haben wir im Plenum hier im Hohen Haus auf diese von mir skizzierten Probleme aufmerksam gemacht. Allerdings hat sich die CSU-Mehrheit – wie gesagt – bisher nicht einsichtig gezeigt und beharrt nach wie vor auf ihrer menschenunfreundlichen und gesundheitsgefährdenden Position.
Ich darf die Kolleginnen und Kollegen der CSU deshalb gerne auch auf einen Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz hinweisen. Dort heißt es:
Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
Die Haltung der CSU ist bisher auch deshalb unverständlich, weil die Polizeigewerkschaften immer wieder durch verschiedene Kompromissmodelle auf die Staatsregierung zugegangen sind, aber bei Herrn Innenminister Dr. Beckstein und bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, bisher kein Gehör fanden.
Ich habe schon angesprochen, dass die Polizeigewerkschaften zu diesem Thema 2004 eine Eingabe an den Bayerischen Landtag gemacht haben. Für die SPD-Fraktion war ich zu dieser Petition Berichterstatter. Was ich in den Ausschusssitzungen an Argumenten von den CSUAbgeordneten hören musste, war für mich, der ich früher selber Schichtdienst geleistet habe, nicht nachvollziehbar.
Noch in der Sitzung des Innenausschusses im Februar dieses Jahres, in der der Antrag, über den wir heute abstimmen, behandelt wurde, haben sich die CSU-Abgeordneten wieder mit fragwürdigen Argumenten herausgeredet. Es ist Unsinn, ständig das Kostenargument anzuführen, aber die Folgekosten durch gesundheitliche Schäden einfach unter den Tisch fallen zu lassen.
Das Ganze gipfelte in der Aussage, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Schichtdienst keine große Rolle spiele. Derartige Aussagen sind realitätsfremd und machen die berechtigten Anliegen der Polizistinnen und Polizisten lächerlich.
In der Ausschusssitzung wurde vom Mitberichterstatter gesagt, allein mit Ausgleichstagen ließen sich die gesundheitlichen Belastungen der Polizeibeamtinnen und beamten nicht reduzieren. Da stimme ich mit Ihnen überein, da haben Sie völlig Recht. Daher haben wir in den vergangenen Haushaltsberatungen bisher immer Anträge
gestellt, damit für Schichtdienstbeamte Regenerationskuren durchgeführt werden können. Aber diese Kuren für Polizeibeamtinnen und -beamte lehnen Sie schon seit Jahren ab.
Wir haben den Antrag auch dieses Jahr wieder zum Nachtragshaushalt gestellt. Sie führen immer gern BadenWürttemberg als positives Beispiel an. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Innenminister, Baden-Württemberg hat diese Vorsorgekuren schon seit Jahren. Ich denke, was Baden-Württemberg kann, können auch wir. Aber wie es ausschaut, werden Sie unseren Antrag wahrscheinlich wieder ablehnen. Soviel zu Ihrer Fürsorge für die Beschäftigten im Freistaat.
Vor dem Hintergrund der geschilderten Probleme der 42Stunden-Woche und der eingangs erwähnten zusätzlichen Belastungen in diesem Jahr haben wir uns als SPDFraktion noch einmal dazu entschlossen, in einem Antrag die Schaffung von Ausgleichstagen für den polizeilichen Schichtdienst zu thematisieren. Das gemeinsam von allen Berufsvertretungen vorgeschlagene Modell erscheint uns als sehr sinnvoll und moderat. Für 110 geleistete Nachtdienststunden soll ein Tag Zusatzurlaub gewährt werden. In Schritten von 70 Stunden würde man am oberen Ende für 600 Nachtdienststunden acht freie Tage erhalten.
Im Innenausschuss wurde unser Antrag kritisiert: Wir hätten ihn nicht bis ins Detail ausgeführt. Er enthielt aber genau das, was wir wollten. Wir wollten eine gewisse Flexibilität erreichen. Entsprechend haben wir den Antrag offen formuliert. Er hat dem Innenministerium etwas Spielraum eingeräumt, damit ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis dabei herauskommt.
Ich habe vor einigen Wochen in den „Nürnberger Nachrichten“ gelesen, dass Sie jetzt endlich ein bisschen reagiert haben. Vonseiten der CSU-Fraktion und der Staatsregierung hat man aber noch nichts gehört. Es geht darum, Polizistinnen und Polizisten, die im Schichtdienst tätig sind, zwei zusätzliche Urlaubstage zu geben.
Über das Ergebnis freue ich mich natürlich für die 15 000 Polizistinnen und Polizisten, die Schichtdienst leisten. Es war ein langer Kampf, bis Sie endlich zumindest ein paar Zugeständnisse gemacht haben. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Berufsvertretungen bedanken, die nicht nachgegeben und weiter gekämpft haben, genauso wie wir von der SPD-Fraktion. Allerdings ist dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Man hat den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei elf Freischichten genommen und gibt ihnen jetzt eventuell zwei zurück, wenn man den Medien glauben darf.
Interessant fi nde ich auch die Entscheidung Ihres Fraktionsvorsitzenden Herrmann. Sie wurde genau zwei Tage vor der letzten Plenumssitzung, in der dieser Antrag aufgerufen werden sollte, getroffen. Das zeigt mir, dass auch Anträge der Opposition irgendwann zum Erfolg führen können. Unser Antrag hat sich aufgrund Ihrer medialen Absichtserklärung aber nicht erledigt. Sie können mit einer Zustimmung zu unserem Antrag zeigen, dass es Ihnen wirklich Ernst damit ist, etwas für die Beamtinnen
und Beamten bei der Polizei im Schichtdienst und auch bei den Justizvollzugsbeamten im Schichtdienst zu tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes. Aus Sicht der GRÜNEN ist dieser Gesetzentwurf aufgrund des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Februar 2006 notwendig geworden. Auch die SPD-Fraktion nimmt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Einschränkung von Durchsuchungen im Rahmen der Schleierfahndung zur Kenntnis. Die Entscheidung steht in einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Stellenwert des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Verfassungsgerichtshof hat zwar nur klargestellt, dass auch im Rahmen der Schleierfahndung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist; dennoch ist die Entscheidung im Hinblick auf die polizeiliche Praxis von großer Bedeutung.
Kolleginnen und Kollegen, hier geht es nicht darum, die Arbeit der Polizei zu erschweren, sondern darum, die Voraussetzungen für polizeiliche Eingriffe zu präzisieren. Wir werden deshalb einen Antrag einbringen, der dann zusammen mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN im Ausschuss beraten werden kann. In dem Antrag werden wir fordern, dass aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eine entsprechende Klarstellung in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des Polizeiaufgabengesetzes vorzunehmen ist; denn der Verfassungsgerichtshof hat enge Grenzen gesetzt. Den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die eine Schleierfahndung durchführen, muss Rechtssicherheit an die Hand gegeben werden.
Ich komme auf den Gesetzentwurf der GRÜNEN zurück: Kolleginnen und Kollegen, wenn ich Ihren Gesetzentwurf zur Hand nehme und die Problemstellung durchlese, stelle ich fest, dass dort genau das steht, was der Verfassungsgerichtshof angemahnt hat und was in der Praxis umgesetzt werden muss. Wenn ich jedoch umblättere und lese, was Sie alles im Polizeiaufgabengesetz ändern wollen, stelle ich fest, dass Ihre Wünsche weit über das hinausgehen, was der Verfassungsgerichtshof gefordert hat.
Sie wollen, dass in Artikel 21 Absatz 1 Nummer 3 der Passus „oder Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5“ gestrichen und dem Artikel 21 eine neue Nummer 5 angehängt wird. Das hätte zur Folge, dass eine Durchsuchung einer Person nur noch möglich wäre, wenn sie sich im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern aufhält, allerdings nur unter der Voraussetzung – wie Sie das formu
lieren –, dass der Polizei tatsächliche Anhaltspunkte bekannt sind, die den Schluss zulassen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Durchsuchung der Person zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erforderlich ist.
Kolleginnen und Kollegen, diese Formulierung geht viel weiter als die Formulierung des Verfassungsgerichts. Frau Kollegin Stahl, Sie haben das bereits erwähnt. Viel schwerer wiegt jedoch: Eine Durchsuchung von Personen, die sich auf Durchgangsstraßen – also auf Bundesautobahnen, auf Europastraßen oder auf anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr – und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs aufhalten, wäre auch zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nach der beantragten Änderung der GRÜNEN nicht mehr möglich.
Kolleginnen und Kollegen, in einem seriösen Gesetzentwurf, der die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Februar 2006 umzusetzen versucht und damit der Mehrheitsentscheidung der Verfassungsrichter im PAG Genüge täte, hätten die weiteren in Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 genannten Orte, also die Bundesautobahnen, Durchgangsstraßen und die öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, nicht einfach entfallen dürfen.
In Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wollen Sie die Worte „oder 5“ streichen. Das hätte zur Konsequenz – Kollege Schramm von der CSU hat es schon angesprochen –, dass ein herrenloser Koffer, der am Flughafen steht, nicht mehr durchsucht werden dürfte. Bei unserer momentanen Sicherheitslage wäre das Wahnsinn. Ich glaube, dass das ein rein redaktioneller Fehler von Ihnen ist.
Kolleginnen und Kollegen, wir glauben, der Gesetzentwurf der GRÜNEN schießt weit über das Ziel hinaus. Wir werden darüber im Detail noch in den Ausschüssen beraten. Allerdings glaube ich auch, dass sich das Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf die polizeiliche Praxis auswirken wird; es wird nicht, wie Sie gesagt haben, Herr Innenminister, keinerlei Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis haben. Die Bevölkerung und vor allem auch die die Schleierfahndung durchführenden Beamten brauchen Rechtssicherheit. Die müssen wir ihnen zur Verfügung stellen, etwa durch die Aufnahme der Schleierfahndung in die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug des PAG. So, wie es nach der Ersten Lesung momentan aussieht, werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind im Grundgesetz festgelegt und im Bayerischen Parlamentarischen Kontrollgremiums-Gesetz konkretisiert worden. Dort sind auch die Aufgaben im Einzelnen defi niert. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, vonseiten des Parlaments zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, wenn durch die Exekutive in bestimmte Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung oder in das Brief- und Fernmeldegeheimnis eingegriffen wird. Deshalb besteht eine regelmäßige Berichtspfl icht des Verfassungsschutzes, des Staatsministeriums des Innern und des Justizministeriums gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium.
Dieser Berichtspfl icht kommen die zuvor genannten Ministerien und das Landesamt für Verfassungsschutz regelmäßig in den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, vonseiten der SPD-Fraktion den Beteiligten, Herrn Dr. Remmele, Herrn Gediga, der heute anwesend ist, und dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Dr. Weber, für die Berichte zu danken.
Nun hat sich gezeigt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium-Gesetz Lücken aufweist, was die Berichtspfl icht des Staats ministeriums des Innern gegenüber dem Parlament bzw. gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium betrifft. Bei der Debatte über die Regierungserklärung zur inneren Sicherheit hat sich Herr Staats minister Dr. Beckstein aus einer Emotion heraus – ich kann mich noch sehr genau erinnern – zu seinen Mitarbeitern umgedreht und ihnen gesagt: Das wird Ihnen jetzt nicht gefallen, aber ich sage es trotzdem. Dann sagte er, dass die Pläne der Kameradschaft Süd, gegen das Jüdische Zentrum einen Sprengstoffanschlag zu verüben, nur durch eine Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln aufgedeckt werden konnten. Ein zweites Mal war dann beim Verfassungsschutzbericht 2003 davon die Rede.
In den vorhergehenden Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums wurde mehrfach über die Kameradschaft Süd und über die Pläne der Gruppe gesprochen, bei der Grundsteinlegung einen Anschlag auf das Jüdische Zentrum zu verüben. Dass die Verhinderung dieses Anschlags unter anderem auf eine Wohnraumüberwachung zurückzuführen ist, davon war in den Sitzungen nie die Rede. Hier setzt dieser Gesetzentwurf an. Es kann gerade bei Fällen von außergewöhnlicher Bedeutung nicht sein, dass das Parlamentarische Kontrollgremium nicht zeitnah über den Lauschangriff informiert wird. Zeitnah heißt für uns, dass wir nach Abschluss des Lauschangriffs, nicht erst nach dem Abschluss der Ermittlungen, darüber informiert werden.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, diese Forderung gefährdet aufgrund der Geheimhaltungspfl icht der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nicht den erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen. Die SPDFraktion wird deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen; denn eine geeignete Kontrolle der Exekutive kann nur stattfi nden, wenn wir als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums stellvertretend für Sie alle bei besonderen außerordentlichen Vorgängen zeitnah informiert werden. Dass dieser Gesetzentwurf nicht zu weit geht, zeigen die Diskussionen auf Bundesebene, die über die CIA und den BND im Irak geführt werden.
Auf Bundesebene denkt man über eine Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach. Aber nicht nur die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages denken darüber nach, sondern auch ehemalige Präsidenten der Dienste des BND und des Bundesamtes für Verfassungsschutz fordern mehr Möglichkeiten für eine stärkere Überwachung ein. Diese Präsidenten haben erkannt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium im Grunde ein zahnloser Tiger ist. Dieser zahnlose Tiger muss sich damit zufrieden geben, was man ihm in der Sitzung vorsetzt.
Dabei haben die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf Bundesebene schon jetzt mehr Möglichkeiten als wir in Bayern. Dort wurde nämlich das Gremium 1999 unter Rot-Grün bereits leicht reformiert. Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf Bundesebene haben die Möglichkeit, Akten einzusehen, einen Sonderermittler einzusetzen und sie können ihre Kritik sogar mit einer Zweidrittelmehrheit öffentlich machen.
Parlamentarische Initiativen in diese Richtung, zum Beispiel zur Akteneinsicht, hat mein Vorgänger im Parlamentarischen Kontrollgremium, Herr Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, im Bayerischen Landtag mehrmals ergriffen. Diese Initiativen wurden allerdings immer abgelehnt. Man sieht also: Auf Bundesebene ist man wieder einmal viel weiter als wir in Bayern. Ihr Parteikollege, der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl, fordert für das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages Rechte wie für einen Untersuchungsausschuss, damit das Parlamentarische Kontrollgremium zum Beispiel auch Zeugen vernehmen kann. Davon sind wir in Bayern meilenweit entfernt. Das ist aber wieder typisch: Auf Bundesebene wird auf den Putz gehauen, und uns werden die kleinsten Schritte verweigert, um die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verbessern.
Ich möchte noch einmal betonen: Wir machen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Innenministerium keine Vorwürfe. Sie haben nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt. Herr Kollege Obermeier, darum kann ich auch Ihren Ausführungen nicht folgen, wonach wir ein Misstrauen gegenüber den Behörden und gegenüber dem Verfassungsschutz hätten. Das ist keineswegs der Fall. Das Parlamentarische Kontrollgremium hat aber eine gewisse Verantwortung gegenüber dem Parlament. Wir wollen, dass die gesetzlichen Vorgaben weiter reichen: Wenn ein Vorgang eine außergewöhnliche Bedeutung hat, wollen wir zeitnah darüber informiert werden.
Kolleginnen und Kollegen, eines steht fest: Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch das Parlament muss schlussgefolgert werden, dass sich das Parlament selbst nicht vertraut. Eine Ablehnung verstehe ich als Misstrauen gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Dieses Misstrauen ist nicht angebracht.
Zum Abschluss möchte ich doch noch einmal in Richtung der GRÜNEN sagen: Zum Fall El-Masri wurde in der letzten Sitzung ein Bericht gegeben, der aus meiner Sicht glaubwürdig war. Ich bitte trotzdem darum, dass wir die Möglichkeiten erhalten, den Verfassungsschutz noch besser zu kontrollieren. Wir haben eine Verantwortung gegenüber dem Parlament. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Meinung noch einmal zu überdenken und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Staats minister! Wie ist die zukünftige Struktur der Personalvertretung im neuen Polizeipräsidium Unterfranken, wie viele Personalräte werden durch die Reform eingespart, wie viele Freistellungen wird es dort zukünftig geben?