Peter Welnhofer

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Lebendigeres Parlament“ bedanken, die in langer und, wie ich meine, auch erfolgreicher Arbeit verschiedene Änderungen der Geschäftsordnung vorgestellt hat, die wir über einen längeren Zeitraum hinweg erprobt haben. Ich bin der Auffassung, dieser Probelauf hat gezeigt, dass die Bestimmungen, die eingeführt werden sollen, gut sind. Der Probelauf hat sich bewährt.
Bei der Einfügung der erprobten Bestimmungen in die Geschäftsordnung gibt es jedoch – für mich unverständlich – Differenzen. Wir; die CSU-Fraktion, sind der Auffassung, dass der neue Landtag sofort eine Arbeitsgrundlage benötigt. Wir halten es für besser, dass er die Arbeitsgrundlage bekommt, die er jetzt, beim Auseinandergehen, hat. Dazu müssen die erprobten Bestimmungen aber aufgenommen werden. Selbstverständlich steht es dem neuen Landtag frei, in sehr kurzer Zeit, wenn er dies möchte, die Geschäftsordnung nach seinen eigenen Vorstellungen wieder zu ändern und das zu beschließen, was er für richtig hält.
Wie gesagt, wir brauchen sofort eine Arbeitsgrundlage in der neuen Periode.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Geschäftsordnung in der erprobten Form übernommen oder in der Form, die vor der Erprobung gegolten hat. Wir halten Letzteres für die bessere Lösung und möchten Sie deshalb bitten, dem Antrag zuzustimmen.
Mit diesen Worten darf ich mich aus dem Bayerischen Landtag verabschieden. Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem gestellten Antrag um einen Antrag nach § 101 Absatz 2 der Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung, Absetzung. Die CSU-Fraktion tritt diesem Antrag hiermit entgegen.
Ich will das wie folgt kurz begründen: Das gegenwärtig geltende Versammlungsgesetz des Bundes stammt aus dem Jahre 1953. Es ist zurzeit überhaupt nur deshalb vollziehbar, weil in hohem Maße die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung herangezogen wird. So etwas halten wir nicht für eine praktikable Gesetzeslage.
Wir wollen sie deshalb verändern und wollen das auch nicht aufschieben, zumal wir jetzt die Kompetenz dafür bekommen haben, das zu tun.
Aber in erster Linie wollen wir ein relativ altes Gesetz, dessen Praktikabilität wir in Zweifel ziehen, möglichst rasch durch eine neue, praktikable Regelung ersetzen. Dabei wollen wir nicht zuletzt, wie Herr Kollege Maget selbst erwähnt hat, das Instrumentarium dafür verbessern, dass rechtsextremistischen Umtrieben wirksam entgegengetreten werden kann.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Maget, Sie haben sich zur Begründung Ihres Geschäftsordnungsantrages insbesondere auf den Verlauf der Sitzung des Rechtsausschusses vom vergangenen Donnerstag berufen. Ich darf dazu feststellen, dass dort mit den Gesetzgebungspetitionen – und um solche handelt es sich – nicht anders ver
Ich sage Ihnen nur eines, und das ist für uns das Entscheidende: Wir brauchen ein neues Gesetz; aber wir brauchen es nicht, weil wir Versammlungen erschweren oder gar verhindern wollen – das ist eine böswillige Unterstellung –,
sondern wir brauchen es, um praktikable oder jedenfalls deutlich praktikablere Vorschriften zu bekommen. Es gibt keinen Grund, das Gesetz aufzuschieben, weil es nach der Ersten Lesung im Rechtsausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen ordentlich beraten worden ist.
Ich glaube nicht, dass es noch ein einziges Argument in den Petitionen gibt, das nicht schon besprochen worden wäre.
Deshalb werden wir daran festhalten, über das Gesetz heute zu beraten und spätestens morgen in Dritter Lesung noch einmal zu beraten und es dann zu beschließen.
Ich habe gehört, dass der Konferenzsaal jetzt schon aus allen Nähten platzt, weil bereits vor zwanzig Minuten drei Leute anwesend waren. Sie müssen ein bisschen nachlegen bei der Organisation Ihrer Kampagne, meine Damen und Herren.
Was Sie gemeint haben war, glaube ich, etwas ganz anderes und das war etwas sehr Verräterisches. Sie haben nicht die Kompetenz, Sie haben im Moment gerade noch die Mehrheit, dieses Gesetz zu verabschieden.
Und Sie sind hoch nervös, und befürchten, nach der nächsten Wahl diese Mehrheit nicht mehr zu haben.
Wir werden in der Auseinandersetzung über die Bürgerrechte das alles zum Thema machen, damit Sie nach der nächsten Landtagswahl diese Mehrheit nicht mehr haben werden, Kolleginnen und Kollegen von der CSU.
Und jetzt zurück zum eigentlichen Thema.
Es geht um nichts Geringeres als um die Bayerische Verfassung, die Sie immer so gerne im Munde führen.
Ich darf Ihnen zur Erinnerung den Artikel 113 der Bayerischen Verfassung ins Gedächtnis rufen: Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
Dem ist nichts hinzuzufügen. An diesem Artikel müssen sich alle unsere Gesetze orientieren. Der Gesetzentwurf zur Einschränkung des Versammlungsrechts, den Sie hier vorgelegt haben, widerspricht dem Kern dieses Artikels der Bayerischen Verfassung.
Heute ist es so, dass wir und die Bürgerinnen und Bürger Bayerns die Bayerische Verfassung gegen die CSU verteidigen müssen.
Sie wollen dieses Grundrecht, das in Jahrzehnten hart erkämpft und verteidigt wurde und das man nicht einfach aus Jux und Tollerei zur Disposition stellen, einschränken und abbauen kann. Gegen dieses Vorgehen von Ihrer Seite setzen wir unseren entschiedenen Widerstand.
Wir treten in die Aussprache ein. Die erste Wortmeldung: Frau Kollegen Bause.
Die Geschäftsführung liegt hier und nicht bei Ihnen, Frau Kollegin.
Das Wort hat Frau Kollegin Bause.
Herr Kollege Schindler, Sie weisen jetzt zum zweiten Mal darauf hin, dass das Versammlungsrecht im sogenannten Dritten Reich und in der DDR von den Herrschenden bedroht worden sei. Sie sagen dann auch, Sie wollen uns nicht vergleichen. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie genau das tun, indem Sie den Gesetzentwurf der Staatsregierung und die Auseinandersetzung um diesen in eine historische Linie mit der früheren DDR und mit der Nazizeit stellen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre wohl der Sache nach eigentlich nicht mehr notwendig gewesen, dass aus den Reihen der CSU-Fraktion noch einmal das Wort ergriffen wird; denn Kollege Obermeier hat heute Vormittag in annähernd 45 Minuten alles Wesentliche hervorragend dargelegt. Er hat alle Argumente, die gegen dieses Gesetz ins Feld geführt werden, widerlegt, meine Damen und Herren.
Ich war nicht draußen, sondern ich war bis Mittag hier und anschließend ununterbrochen am Bildschirm. Nur damit Sie das wissen. Ich habe zum Beispiel ganz genau gehört, dass sich der Beitrag des Kollegen Magerl jedenfalls in einzelnen Passagen wohltuend von anderen Beiträgen abgehoben hat, indem er wenigstens nicht von einem Versammlungsverhinderungsgesetz, sondern nur von einem Versammlungsbehinderungsgesetz gesprochen hat. Ich meine, das ist zwar auch falsch, aber immer noch besser als das, was die anderen von sich gegeben haben.
Allerdings, meine Damen und Herren, ist aus den Reihen der Opposition in all den Stunden kein einziges neues Argument gebracht worden – kein einziges neues Argument.
Ich spreche von den Wortmeldungen nach der ersten Runde.
Auch das ist ein Beleg dafür, dass es Ihnen gar nicht darum geht, um das Gesetz zu ringen, sondern Sie wollen es mit allen Mitteln – ich wiederhole: mit allen Mitteln, nicht nur mit Überzeugungsarbeit – verhindern.
Ja. Das mögen Sie für legitim halten, wir halten das nicht für legitim. Ich sage Ihnen: Wir halten das nicht für legitim. Sie haben nämlich vielleicht aus Ihrer Sicht, aber ganz bestimmt nicht aus unserer Sicht die besseren Argumente.
Ein Gesetz wie dieses – das zeigt sich jetzt immer mehr – ist weniger eine juristische Handwerksaufgabe als vielmehr eine Glaubensfrage. Sie sind verbohrt, was dieses Gesetz betrifft. Sie argumentieren irrational. Sie verhetzen die Leute, und das muss man auch deutlich sagen. Sie stiften zu Petitionen an, und die Leute wissen hinterher gar nicht so recht, was sie da unterschrieben haben.
Dr. Martin Runge hat aus dem Europaausschuss berichtet. Wieso kann Herr Stoiber sich eigentlich im Ausschuss für mehr Freiheit aussprechen? Weiß er nichts von dem Gesetz, das hier initiiert wird?
Dr. Christian Magerl hat sich für die Versammlungsfreiheit bei Protesten gegen Verkehrsprojekte eingesetzt. Er sieht einen abschreckenden Bürokratieaufbau in diesem Gesetz, gerade im Hinblick auf Proteste der Umweltverbände.
Das bestehende Gesetz hätte wirklich verbessert werden können, das hätte gereicht. Alles andere brauchen wir nicht. Das ist genau Ihre verpasste Chance.
Renate Ackermann als unsere sozialpolitische Sprecherin prangerte an, dass gerade in diesen Zeiten komplikationslos und ohne große Auflagen protestiert werden können muss. Welche Zeiten haben wir? – Es sind die Zeiten der Petitionen zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG –, die alle unter den Tisch fielen und nicht gebührend gemäß unserer Verfassung und nach der Geschäftsordnung behandelt wurden.
Es sind die Zeiten der Petitionen zum Versammlungsgesetz, die analog zu Ihrem Verhalten beim BayKiBiG wieder unter den Tisch fielen. Benehmen Sie sich ruhig weiter so, Sie werden die Quittung dafür schon bekommen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich Ihnen sagen, wir haben uns alle eingebracht bei diesem Gesetz; Sie sitzen da und lachen, aber Ihnen wird das Lachen noch vergehen. Genau das denke ich.
Sie hätten sich, wenn Sie sich genauso mit diesem Gesetz beschäftigt hätten, einbringen können. Warum müssen Sie denn krakeelen dort hinten? – Dieses Gesetz gehört nämlich in die Tonne. Und es sage keiner von Ihnen, er habe es nicht gewusst. Wir haben uns alle zu Wort gemeldet. Wir haben alle getan, was wir konnten. Wir haben nichts leichtfertig abgetan.
Meine Damen und Herren, es ist nicht unsere Schuld, dass es zu diesem schikanösen Versammlungsverhinderungsgesetz kommt.
Ich möchte an dieser Stelle – –
Ich möchte zu diesem Thema keine Zwischenfragen mehr gestatten,
geht es aber doch darum, dass das, was die Petenten wollen, vollumfänglich diskutiert worden ist, und zwar im Rechtsausschuss und heute noch einmal hier. Die Argumente, die hier ausgetauscht worden sind, mag jeder für sich bewerten. Aber es sind Vorwürfe erhoben worden, die in keiner Weise haltbar sind. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Argumente für dieses Gesetz die von Ihnen vorgetragenen Argumente gegen dieses Gesetz bei weitem überwiegen, und deswegen werden wir zustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle Folgendes klar. Ich wollte der SPD-Fraktion nicht unterstellen und habe das auch nicht unterstellt, dass sie rechtswidrig Steuermittel einsetzt. Ich habe allerdings gesagt – dabei bleibe ich –, dass sich bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände der Eindruck aufdrängt, dass die SPD zusammen mit den Gewerkschaften eine Kampagne unter Mitwirkung Ihrer Geschäftsstelle organisiert
Wenn den Menschen draußen wider besseres Wissen etwas erzählt wird, was einfach nicht wahr ist, dann kann ich nur noch einmal sagen: Das ist keine vernünftige Art der politischen Auseinandersetzung. Wir können uns darüber streiten, welches der richtige Weg ist. Aber draußen im Land bewusst die Unwahrheit zu verbreiten, ist kein sachgerechter Stil. Das wird auch bei dem Thema Demonstrationsfreiheit der Zukunft unseres Landes nicht gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dieser insgesamt siebenstündigen Debatte bin ich mehr denn je davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass dieses Gesetz richtig und fundiert ausgearbeitet worden ist, dass es verfassungsrechtlich auf einem sicheren Fundament steht, dass es die Demonstrationsfreiheit in unserem Land in hervorragender Weise schützen wird, aber rechts- und linksradikalen Umtrieben von Chaoten auf unseren Straßen besser als bisher entgegenwirken wird.
Deshalb bitte ich noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 3. April nach Artikel 25 der Bayerischen Verfassung einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, dessen Auftrag es war, im Wesentlichen folgende Fragen zu klären:
Gab es Versäumnisse von Mitgliedern der Staatsregierung bei der Information des Parlaments über Verluste, Abschreibungen und Wertberichtigungsbedarf der Bayerischen Landesbank für das Geschäftsjahr 2007?
Gab es Versäumnisse von Mitgliedern der Staatsregierung bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktionen in Verwaltungsrat und Staatsaufsicht?
Hat Staatsminister Huber dem Parlament Auskünfte gegeben, die nicht in vollem Umfang seinem Kenntnis- und Wissensstand entsprachen?
Ich habe die Fragen zur Einleitung verkürzt. Man kann sie ja jederzeit nachlesen.
Ich erstatte dem Hohen Hause heute den Schlussbericht nach Artikel 21 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes, und zwar wie vorgeschrieben in schriftlicher Form. Der Bericht liegt Ihnen als Drucksache vor, sodass ich mich auf ihn beziehen kann. Einige Punkte will ich aber doch noch einmal ansprechen.
Meine Damen und Herren, der Bericht wurde gegen die Stimmen der Opposition in der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 26. Juni beschlossen. Der Untersuchungsausschuss stand wegen des Ablaufs der Legislaturperiode sehr unter Zeitdruck. Dennoch konnte der Untersuchungsauftrag vollständig erledigt werden. In zehn zum Teil sehr langen Sitzungen wurden 36 Zeugen und Sachverständige vernommen. Als Erkenntnisquelle dienten ferner die vorgelegten Akten.
Kein Beweisantrag der Opposition wurde abgelehnt. Die von der Staatsregierung vorgelegten Akten entsprachen in vollem Umfang den einvernehmlich gefassten Beschlüssen des Untersuchungsausschusses. Gegenteilige Behauptungen sind falsch und nur mit parteipolitischen Beweggründen erklärbar.
Sie haben immerhin behauptet, dass diese Finanzmarktkrise auf die BayernLB nicht übergegriffen hätte, wenn der Finanzminister aufgepasst hätte.
Sie meinen also, wie der Zeuge Faltlhauser sehr richtig bemerkt hat, dass der bayerische Finanzminister klüger sein müsste als alle Finanzexperten der Welt, meine Damen und Herren.
Es wäre schön, wenn es so wäre, aber so weit wollen nicht einmal wir ihn überfordern.
Ich fürchte, Sie werden weiterhin – Sie zeigen das ja schon – die Augen vor den Realitäten verschließen und nach Ihrem alten Grundsatz handeln: Wir lassen uns doch unsere schönen Vorurteile nicht von den Fakten verderben, und schon gar nicht vor einer Landtagswahl.
Meine Damen und Herren, gemessen an den Anschuldigungen der Opposition war der Untersuchungsausschuss ein Flop aus dem Bilderbuch. Er hatte jedoch auch sein Gutes; denn durch die Beweiserhebung hat sich mit harten Fakten bestätigt, wovon viele zwar vorher schon ausgingen, was manche aber nicht glauben wollten: Staatsminister Huber unterrichtete das Parlament über die Folgen der Finanzmarktkrise für die BayernLB korrekt. Ihm bekannte Fakten der aktuellen Geschäftsentwicklung bestanden ausschließlich aus vorläufigen, hochvolatilen, nicht gesicherten Zahlen. Sein Wort, er kenne keine belastbaren Zahlen, war also zutreffend. Staatsminister Huber hatte sich an die Linie des Vorstands gehalten, ungesicherte Zwischenergebnisse nicht weiterzugeben. Motivation aller Beteiligten war dabei stets, die Bank vor weiterem Schaden zu bewahren – ein Grundsatz, lieber Kollege Schieder, den die bayerischen Oppositionspolitiker offenbar
ihren parteipolitischen Interessen hemmungslos unterordnen. Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, dass Finanzminister Huber dem parlamentarischen Informationsrecht nicht entsprochen oder gar den Landtag belogen hätte. Diese Vorwürfe haben sich als völlig haltlos erwiesen.
Schließlich hatte der Finanzminister auch die Belange der BayernLB zu berücksichtigen; denn, meine Damen und Herren, diese Bank gehört letztlich – wie ja gerade Sie von der Opposition immer wieder betonen – den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns.
Meine Damen und Herren, herausgekommen ist etwas ganz anderes. Die von der Opposition insbesondere gegen Staatsminister Huber erhobenen Anschuldigungen sind nicht nur nicht bewiesen, sondern eindeutig widerlegt. Wer jetzt noch etwas anderes behauptet, setzt parteipolitisches Wunschdenken an die Stelle von erwiesenen Fakten.
Sie liefern gerade wieder den Beweis dafür, Herr Kollege Schieder. Es ist ja nichts Neues, dass bei Rot und Grün Vorurteile mehr gelten als Fakten.
Selten zuvor war die Kluft zwischen der Wucht von Vorwürfen und dem Ergebnis der Beweiserhebung, also die Kluft zwischen Anschuldigungen und Wahrheit, zwischen Wort und Wahrheit so gewaltig wie in diesem Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, konative politische Großwildjäger gibt es bei der Bayern-SPD und bei den GRÜNEN schon lange.
Ich nicht, aber die Märchenstunde wird schon noch kommen, wenn Sie reden, Herr Kollege Schieder; damit können wir fest rechnen.
Politische Großwildjäger und neuestens auch Weltökonomen – Herr Kollege Dürr hat in Ihre Richtung einmal bemerkt: Doktor ist nicht nötig; Weltökonom genügt –, Herr Schieder, gibt es bei der Bayern-SPD und bei den GRÜNEN schon lange. Sie waren aber wieder einmal erfolglos unterwegs. Das politische Großwild in Bayern ist Ihnen eben viel zu groß, und Änderungen sind auch nicht in Sicht. Sie konnten keinen wirklichen Treffer landen, geschweige denn einen Platzhirschen erlegen. Es hätte so schön gepasst: Endlich auch einmal einen Erfolg im Kampf gegen den schwarzen Parteivorsitzenden aus dem tiefen Süden, wo die Welt noch ziemlich in Ordnung ist, jedenfalls in den Augen der meisten Menschen. Aber, meine Damen und Herren, da war nichts.
Die Schwierigkeiten der Landesbank kamen Ihnen gerade recht; aber diese Schwierigkeiten teilt die Landesbank mit fast allen vergleichbaren international engagierten Banken. Ihr Versuch, diese Schwierigkeiten zu instrumentalisieren, ist kläglich gescheitert. Grund für diese Schwierigkeiten war eben eine nicht vorhersehbare weltweite Finanzkrise, die man der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere dem Finanzminister nicht anlasten kann. Da war allein der Wunsch der Vater des Gedankens.
Meine Damen und Herren, im Übrigen gibt es keine Bank, die Zahlen aus ihren Wochenberichten bekannt gibt. Meine Damen und Herren, wenn Sie meinen sollten, argumentieren zu können, dass eine gewisse Übereinstimmung der Zahlen aus den Wochenberichten mit späteren Abschlüssen erwiesen sei, kann ich dazu nur sagen: Das ist in der Tat ein Zufall, der Ihnen gerade recht gekommen ist. Das macht aber die Zahlen, die vorher vorhanden waren, nicht sicherer.
Was für die Wochenberichte gilt, gilt im Wesentlichen auch für den in der Verwaltungsratssitzung am 22. Januar vorgestellten vorläufigen, internen Jahresabschluss nach HGB; denn entscheidend sind allein die für das Geschäftsjahr nach IFRS festgestellten und testierten Zahlen. Vielleicht langweile ich jetzt manche Kollegen. Aber es ist ganz wichtig, dass im Jahr 2007 erstmals bei der Bilanzierung andere Vorschriften zu beachten waren. Das hat Probleme aufgeworfen. Man konnte die Methoden der alten Bilanzierung nicht mehr verwenden, um zuverlässige Ergebnisse zu finden.
Ich weiß, dass die Opposition in diesem Hause ihrer Meinung nach alles kann. Sie hätte – nach eigener Einschätzung – das, was bei der Landesbank und bei vielen anderen Banken geschehen ist, verhindern können, wenn man ihren überragenden Sachverstand nur rechtzeitig eingebunden hätte. Das glaubt aber nicht jeder.
Vor diesem Hintergrund war das Verhalten des Finanzministers nicht nur vertretbar, sondern meiner Überzeugung nach im Interesse der Bank sogar geboten. Staatsminister Huber war die veröffentlichte Pressemitteilung der BayernLB vom 13. Februar vor diesem Tag nicht bekannt. Sie reiten in Ihrem Minderheitenbericht darauf herum, dass es einen Widerspruch zwischen Ministeräußerungen im Plenum am 14. Februar und Ministeräußerungen im Haushaltsausschuss am 21. Februar gebe. Der Minister hat im Plenum von der Pressemitteilung gesprochen, die erst am 13. Februar in ihrer endgültigen Form entstanden ist. Im Haushaltsausschuss sprach er aber über den ersten Entwurf, der über Nacht wesentlich verändert werden musste. Deswegen ist der vielleicht scheinbare Widerspruch in Wirklichkeit überhaupt nicht gegeben. Mit solch primitiven Versuchen können Sie dem Finanzminister keine Unwahrheit unterschieben, was Sie gerne tun würden.
Das operative Ergebnis, wie es im ersten Entwurf der Pressemitteilung dargestellt war, hatte sich nämlich über Nacht noch um 300 Millionen Euro verändert, da sich ein Rechenfehler eingeschlichen hatte.
Die Forderung der Opposition nach ihrer Einbeziehung in die maßgeblichen Entscheidungsgremien belegt im Übrigen, dass die Opposition das bestehende Prinzip der
Sie beschimpfen den Finanzminister, er habe die Interessen dieser Bank mehr oder weniger verraten, aber Sie selber dürfen offenbar alles, auch wenn Sie dieser Bank Schaden zufügen.
Die Rücktrittsforderung der Opposition ist mittlerweile geradezu lächerlich, sofern sie denn überhaupt noch ernstlich erhoben werden sollte – ich habe da meine Zweifel.
Der Verwaltungsrat hat seiner Kontrollfunktion entsprochen. Nach allen Informationen des Vorstandes gab es für den Verwaltungsrat keinen Grund, Vorstandsentscheidungen zur Abwicklung von marktüblichen Geschäften in forderungsgesicherten Wertpapieren zu beanstanden. Es konnte kein einziger ausgewiesener Finanzexperte benannt werden, meine Damen und Herren, der beizeiten vor einer derart massiven Finanzmarktkrise gewarnt hätte. Es konnte kein einziger benannt werden. Wenn es einer gewusst und gesagt hätte, wäre der ganzen Welt viel erspart geblieben. Sie können nicht ernsthaft erwarten, dass sich die Bayerische Landesbank mit ihrer Geschäftspolitik auf einer Insel der Seligen befindet. Wenn es alle anderen trifft, liegt es leider nahe, dass es auch die BayernLB trifft. Sie hat es aber Gott sei Dank nicht ganz so schwer getroffen – schlimm genug, was hinsichtlich der Auswirkungen passiert ist –; andere hat es noch viel schlimmer getroffen.
Die Methode der Opposition, so zu tun, als habe man alles, was an Erkenntnissen erst aus der Krise gewonnen wurde, schon vorher und auch noch besser gewusst, ist nichts anderes als ein billiges Wahlkampfmanöver. Diese Beurteilung drängt sich einfach auf. Sie hätten die Sache sicher anders gehandhabt, wenn nicht am 28. September Landtagswahl wäre, meine Damen und Herren.
Nicht alles, was aus meiner Sicht erwähnenswert wäre, kann hier im Einzelnen angesprochen werden. Ich möchte noch Folgendes hervorheben.
Die Zahlen der Wochenberichte, meine Damen und Herren – darauf reiten Sie ja immer wieder herum und sagen, der Minister hätte diese Zahlen dem Landtag mitteilen müssen –, sind lediglich Momentaufnahmen ohne bilanzielle Zuordnung und somit nur ein mehr oder weniger aussagekräftiges Indiz für augenblickliche Belastungen. Die Wochenberichte bilden zwar eine gewisse – oder vielleicht besser gesagt: ungewisse – Grundlage für aktuell fällige Management-Entscheidungen und für Unterrichtungen der Bankenaufsicht, eine Veröffentlichung ohne weitere Kommentierung und Aufbereitung der Zahlen wäre jedoch unvertretbar und würde womöglich mehr verwirren und schaden als Aufklärung stiften. Allein die Festlegung des Bewertungsmodells in Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern und Bankenaufsicht nach Aktualisierung der Bewertungsparameter durch die Ratingagentur Fitch sind zwei von mehreren maßgeblichen Gründen dafür, dass die Zahlen aus den Wochenberichten bis Februar nicht belastbar waren.
Das ist offen. Das gefällt Ihnen nicht. Sicherlich wird sich nicht jedes Wertpapier soweit erholen, dass es wieder handelbar wird und keine Verluste bringt. Sie können aber auf keinen Fall – wie Sie das laufend tun – den gegenwärtigen Wertberichtigungsbedarf mit Verlusten gleichsetzen. Das würde Ihnen so passen, aber das ist nicht wahr.
Die Liquiditätslage der Bank ist nach Aussage des Vorstands vergleichsweise gut. Die BayernLB verfügt über die nötige Liquidität, um die Papiere bis zur Endfälligkeit halten zu können.
Das ist nötig, um Verluste gering zu halten. Die BayernLB steht insoweit wesentlich besser als andere Banken da. Herr Kollege Schieder, Sie wissen ganz genau, warum wir den Risikoschirm brauchen. Natürlich ist eine Bank mit Wertberichtigungsbedarf der Gefahr ausgesetzt, beim Rating schlechter als vorher abzuschneiden. Das führt zur Verteuerung von Krediten. Das ist für jede Bank ein Problem. Wenn wir dieses Problem durch einen solchen Schirm abmildern oder lösen können, ist das die richtige Maßnahme. Das sagt noch lange nicht, dass dieser Schirm tatsächlich in Anspruch genommen werden muss.
Die Hereinnahme von Zweckgesellschaften in die Bilanz der Bank – was ja Sie, Herr Kollege Schieder, immer wieder verlangen – mag zwar für das interessierte Publikum informativ sein, würde aber die Risikosituation der Bank nicht im Geringsten verändern.
Jetzt komme ich zur Abschirmung. Dies ist eine reine Vorsorgemaßnahme. Weder der Freistaat Bayern noch die bayerischen Sparkassen, erst recht nicht Sparer oder Steuerzahler müssen derzeit auch nur einen Euro dafür aufwenden, Verluste der Bayerischen Landesbank zu decken oder die Bank wirtschaftlich zu stützen. Das Paket zur Stützung der Sachsen LB – ich erwähne das nur, weil es im Minderheitenbericht angesprochen wurde – hat mit dem ABS-Engagement der BayernLB und infolge dessen mit unserem Untersuchungsauftrag nicht das Geringste zu tun.
Anders als bei der BayernLB liegen die Dinge bei der IKB, für die der Bundesfinanzminister mitverantwortlich ist.
Das ist nicht der Untersuchungsgegenstand. Die Dinge liegen dort aber im Vergleich ganz anders als bei der
politischen Repräsentation und Verantwortung im Verwaltungsrat der Landesbank akzeptiert. Dann obliegt es aber allein dem Parlament, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats gesetzlich zu regeln. Soweit ich weiß – das hat Herr Kollege Ach einmal in die Diskussion geworfen –, haben sie dem Landesbankgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung sogar zugestimmt. Das ist noch nicht so lange her.
Ob die Sozialdemokraten allerdings besser geeignet wären, die Geschicke der BayernLB zu bestimmen, als die von ihren Ministerien unterstützten Mitglieder der Staatsregierung, darf bezweifelt werden. Die besondere Qualifikation der SPD für Bankangelegenheiten zeigte sich im Fall der bankrotten IKB, an der die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – maßgeblich beteiligt ist. Dort steht eine Ihrer Parteifreundinnen, die ganz früher einmal bei der FDP war, als Vorstandsvorsitzende der KfW noch immer in besonderer Verantwortung.
Zu Vorhersehbarkeit, Verlauf und Folgen der Finanzkrise sei Folgendes angemerkt: Zuzugeben ist, dass es – das haben die Sachverständigen bestätigt – bereits im Jahre 2006 erstmals Anzeichen – ich füge hinzu, sehr zarte, diskrete Anzeichen – für eine Krise bei den ImmobilienKrediten für bonitätsschwache Kreditnehmer in den USA gegeben hat. Das ist der so genannte Subprime-Bereich. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen – der Markt für ABS-Papiere lief über vier Jahrzehnte hinweg ohne nennenswerte Störungen, ABS-Papiere umfassen sehr viel mehr als die sogenannten Subprime-Papiere – ausgehend also von den bisherigen Erfahrungen konnte man aus diesen Krisenanzeichen aber nur auf eine so genannte Preisblase schließen und vielleicht auf Ausfälle bei Subprime-Krediten, aber nur bei diesen.
Dass die Zeichen im Jahr 2006 Vorboten einer gravierenden Marktstörung am gesamten ABS-Markt sein würden, deren Folge schließlich eine weltweite Liquiditäts- und Vertrauenskrise sein würde, war weder prognostiziert noch vorhersehbar. Die BayernLB hatte zum überwiegenden Teil nur ABS-Papiere mit bestem Rating, nämlich AAA und AA, erworben. Die Bank ging daher aufgrund aller damaligen Bewertungskriterien sowie der externen und internen Ratings – begreiflicherweise, füge ich hinzu – davon aus, dass die gerade diesen ABS-Papieren zugrunde liegenden Sicherungsstrukturen voll ausreichen würden, um auch die steigenden Zahlungsausfälle bei den Subprime-Krediten zu kompensieren.
Zum angeblichen und sicherlich in einem gewissen Umfang auch manifesten Schaden der BayernLB bleibt festzuhalten: Der Minderheitenbericht benennt insgesamt neun Schadensarten. Das ist ganz etwas Neues. Damit wird von der Opposition bewusste Desinformation, Übertreibung und Irreführung über die wirtschaftlichen Fakten betrieben. Wertberichtigungen sind keine Verluste, sondern lediglich augenblickliche Marktwertminderungen, die beim Halten der Papiere nicht realisiert werden. Meine Damen und Herren, ob solche Marktwertminderungen letztlich zu Verlusten durch Zahlungsausfälle führen, ist offen.
quente und richtige Entscheidung. Die Umwidmung hat nach den für die BayernLB seit 2007 geltenden IFRSFinanzierungsregeln auch keinen Einfluss auf das Eigenkapital. Dem Vorwurf der Bilanzkosmetik oder gar der Vertuschung fehlt somit jede Grundlage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunikationsstrategie der BayernLB war – das sage ich auch – nicht immer optimal, vorsichtig ausgedrückt. Die Veröffentlichung bzw. Kommunikation von Geschäfts- und Unternehmenszahlen obliegt indes allein dem Vorstand, sodass hier der Verwaltungsrat nur in sehr eingeschränkter Verantwortung steht. Im Nachhinein mag die vom Vorstand ursprünglich verfolgte Kommunikationspolitik ebenso wie die plötzlich durchgeführte Kehrtwendung vom 12. Februar durchaus kritisch zu bewerten sein. Anlass für den Vorwurf der Unwahrhaftigkeit gegen die Staatsregierung im Allgemeinen und gegen Staatsminister Huber im Besonderen gibt sie jedoch nicht. Was den Ablauf des 12. Februar betrifft – das hat im Untersuchungsausschuss eine besondere Rolle gespielt –, so besteht nach der Vernehmung von elf Zeugen und deren widerspruchsfreien, plausiblen und überzeugenden Aussagen an folgenden Fakten kein Zweifel mehr: Staatsminister Huber war vor und während seines Berichts im Haushaltsausschuss unbekannt, dass der Vorstand seine Kommunikationsstrategie geändert hatte. Wer das noch immer bezweifelt, hat keinen Respekt vor der Wahrheit und folgt nur seinen eigenen Wunschvorstellungen.
Das ist ja das Schlimme, sagt Herr Dürr. Das ist schon schlimm, wenn der Vorstand der Landesbank den Finanzminister und stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden in eine solche Situation bringt.
Mit der Bewertung, dass das schlimm ist, befinde ich mich auf Ihrer Seite, meine Damen und Herren. Den Finanzminister deswegen aber als nicht fähig hinzustellen, ist eine Unverschämtheit.
Die Konkurrenz des parlamentarischen Informationsrechts – dieses liegt Ihnen sehr am Herzen, ich kann das auch gut verstehen – mit anderen Belangen ist ein verfassungsrechtlich nicht einfaches Terrain. Das parlamentarische Fragerecht hat verfassungsrechtlich hohen Rang. Es ist jedoch im Hinblick auf andere geschützte Rechtsgüter nicht von vornherein jeder Abwägung verschlossen. Es gibt wie so häufig eine Konkurrenz von Rechten und Pflichten. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter zum Beispiel wiegen unter Umständen sehr schwer und können im Einzelfall zu berücksichtigen sein mit der Folge, dass ein umfassendes Informationsrecht zurücktritt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der BayernLB wurden vom Vorstand mehrfach darauf hingewiesen,
BayernLB. Deshalb sage ich das, auch wenn es Ihnen nicht passt. Bei der IKB, für die der Bundesfinanzminister zumindest mitverantwortlich ist, sieht es viel schlechter aus als bei der BayernLB. Die Stützung der IKB hat bereits jetzt mehr als 1 Milliarde Euro gekostet. Dieses Geld stammt aus dem Bundeshaushalt, also vom Steuerzahler. Ich zitiere nun einen Satz aus dem „Handelsblatt“ vom 13. März 2008: „Im Bundesfinanzministerium hält man es indes nicht für denkbar, dem Aufsichtsrat der IKB die Entlastung zu versagen.“
„Man hält das nicht für denkbar“! Ich möchte das gar nicht kritisieren; man will aber nicht nur Entlastung erteilen, sondern sogar den dort im Aufsichtsrat sitzenden Sozialdemokraten Jörg Asmussen, einen Günstling des Bundesfinanzministers, zum Staatssekretär befördern. Meine Damen und Herren, das ist ein ganz typischer Fall dafür, wie die SPD mit zweierlei Maß misst. Der Sozi wird befördert, aber der Huber soll gehen, obwohl es der BayernLB relativ gut geht, der IKB jedoch Konkurs droht, wenn der Staat nicht eingreift.
Sie sollten sich für diese Doppelzüngigkeit schämen, meine Damen und Herren.
Tun Sie gefälligst nicht immer so, als ginge Sie das Fehlverhalten Ihrer Genossen in Berlin oder sonst wo nichts an. Es geht Sie sehr wohl etwas an, meine Damen und Herren.
Ich will die IKB, den Bundesfinanzminister und Herrn Asmussen nicht weiter kommentieren; vielleicht hat alles seine Richtigkeit. Vor diesem Hintergrund aber ernsthaft den Rücktritt des bayerischen Finanzministers zu fordern, ist nichts anderes als eine primitive Chuzpe.
Erheblich ist allerdings der Schaden, den die Opposition der BayernLB durch ihre bewusst irreführende, tendenziöse Darstellung in der Öffentlichkeit zugefügt hat. Sie reden diese Bank schlecht, weil es Ihnen ins politische Konzept passt.
Der Vorwurf der Bilanzkosmetik ist völlig ungerechtfertigt. Die Umwidmung ist in Erfüllung strenger objektiver Voraussetzungen erfolgt und logische Konsequenz der vom Vorstand verfolgten Absicht, nach dem Zusammenbruch des Marktes die vorhandenen ABS-Papiere jetzt nicht mehr, wie zunächst vorgesehen, als Liquiditätsreserve, sondern auf Dauer bis zur Endfälligkeit zu halten. Das ist im Hinblick auf die herrschenden Umstände eine konse
Ich sage es noch einmal: Wer den Finanzminister kennt wie ich seit vielen Jahren, der weiß, dass er nicht lügt, sondern sich allenfalls Gedanken darüber macht, wie weit er mit der Weitergabe von ungesicherten Informationen gehen kann und was er im Interesse des Staates und seiner Bürger nicht verantworten kann. So schaut es aus, und alles andere ist dummes Geschwätz.
Sie kennen ihn besser, oder? –
Ihrer Kontrollfunktion im Verwaltungsrat wurden die dorthin entsandten Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung gerecht. Der Verwaltungsrat kann Kompetenzen des Vorstandes nicht an sich ziehen und auch nicht die sonstigen Kontroll- und Aufsichtsmechanismen ersetzen.
Der Verwaltungsrat ist für die Richtlinien der Geschäftspolitik und für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes verantwortlich. Die Kontrollaufgaben des Verwaltungsrats sind scharf zu trennen von den operativen Aufgaben des Vorstands. Es ist weder erforderlich, meine Damen und Herren, noch überhaupt möglich, dass der Verwaltungsrat jedes einzelne bedeutende Geschäft nachprüft. Dessen ungeachtet werden die Sitzungsunterlagen der staatlichen Verwaltungsratsmitglieder durch fachkundige Mitarbeiter in den Ministerien sorgfältig aufbereitet.
Der Verwaltungsrat wird bei seiner Kontrollfunktion insbesondere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank, durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, durch Rating-Agenturen sowie durch die bankinterne Revision unterstützt. Das Risk-Office der BayernLB hat rund 800 Mitarbeiter im In- und Ausland. Rating-Agenturen, Bankenaufsicht und Wirtschaftsprüfer hatten das ABS-Engagement der BayernLB in den zurückliegenden Jahren in keiner Form kritisiert oder auch nur andeutungsweise problematisiert. Zwar wurde von den Wirtschaftsprüfern im Abschlussbericht 2006 ein Verbesserungsbedarf bei der Kredit- und Risikoüberwachung angemerkt, insbesondere für den Standort New York; das führte jedoch zu keiner Einschränkung des vollumfänglich erteilten Testats.
Der Vorwurf, die staatlichen Verwaltungsratsmitglieder der Bank hätten im Hinblick auf das ABS-Engagement der BayernLB keine Maßnahmen ergriffen, ist unzutreffend. Der damalige Finanzminister Faltlhauser hat eine Sondersitzung des Verwaltungsrats am 29. August 2007 veranlasst. Mitglieder des Verwaltungsrats aus dem staatlichen Bereich sprachen unmittelbar nach der ersten Information durch den Vorstand im Sommer 2007 die Möglichkeiten eines Portfolioabbaus an. Nach eingehender Diskussion schloss der Verwaltungsrat sich jedoch der zu dieser Zeit wirtschaftlich überzeugenden Strategie des Vorstands an, die ABS-Papiere bis zur Endfälligkeit zu halten.
Meine Damen und Herren, zu dieser Zeit wären die Papiere nicht mehr verkäuflich gewesen, jedenfalls nicht zu vernünftigen Bedingungen. Wenn das gemacht worden
dass eine frühzeitige Bekanntgabe ungesicherter Zahlen für die Bank äußerst schädliche, messbare Auswirkungen haben könnte.
Weil das, was die „Leipziger Volkszeitung“ am 12. Februar in Gang gesetzt hat, für die Landesbank eine derart schwierige Nachrichtenlage erzeugt hat, dass man geglaubt hat, die Strategie daraufhin ändern zu müssen. Ich will nicht abschließend bewerten, ob das richtig oder falsch war. Ich habe schon gesagt, dass die Kommunikationsstrategie insgesamt suboptimal war.
Es ist doch unsinnig zu fragen, warum die Zahlen dann doch veröffentlicht werden, wenn sich die Grundlagen geändert haben. Auf eine neue Lage muss man eben unter Umständen mit einem neuen Verhalten reagieren.
Zunächst einmal hat man sich im Verwaltungsrat darauf verständigt – nicht mit Begeisterung, wie wir wissen –, die ursprüngliche Kommunikations- und Informationsstrategie mitzutragen, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass das in erster Linie die Domäne des Vorstandes ist.
Äußerst wichtig ist mir Folgendes: Ein verantwortungsbewusster Finanzminister muss bedenken, dass ein Schaden der Bank immer auch ein Schaden für den Staat und seine Bürger ist.
Das sagen Sie ja auch. Bei dieser Sachlage steht ein Verwaltungsratsmitglied hinsichtlich der Frage, ob er Informationen weitergibt und gegebenenfalls welche, umso mehr vor einer schwierigen Abwägung. Es ist nachvollziehbar, wenn ein Staatsminister in der lediglich informellen Unterrichtung einzelner Abgeordneter keine rechtlich tragfähige Alternative zur förmlichen Unterrichtung des Landtags erkennt. Ich sage das nur, weil einige von Ihnen gesagt haben: Hätte er doch wenigstens das gemacht. Zum einen kann nämlich auf diesem Wege dem Auskunftsrecht des Parlaments nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zum anderen erscheint Vertraulichkeit auch insoweit nicht ohne Weiteres gewährleistet. Es bleibt also bei der Abwägung: Sage ich im Gremium etwas, was sage ich dort, wie viel sage ich dort?
Mit dieser Äußerung disqualifizieren Sie sich selbst, Herr Schieder.
tätigkeit unmittelbar zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Bank bestimmt und geeignet sein müsste,
sondern lediglich, dass kein erkennbarer Widerspruch zu diesem öffentlichen Auftrag bestehen darf. Die BayernLB sichert in ihrer Funktion als Sparkassenzentralbank in engem Verbund mit den bayerischen Sparkassen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen aller Art. Die Finanzierung von Mittelstand und Handwerk wird in großem Umfang durch den öffentlich-rechtlichen Bankensektor gewährleistet. Die BayernLB sowie die Sparkassenfinanzgruppe Bayern sind seit jeher wichtige Partner für die bayerische Wirtschaft und sie sollen es auch bleiben, sowohl in Bayern als auch in Deutschland als auch auf der ganzen Welt, meine Damen und Herren.
Eine BayernLB, die sich nach den Vorstellungen der Opposition im Geschäftsmodell einzig auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags beschränken würde oder auch nur auf Geschäftsfelder verzichten würde, auf denen sich international tätige Banken heutzutage typischerweise bewegen, wäre nicht überlebensfähig, meine Damen und Herren.
Was Sie halt Spekulation nennen. Risikolose Bankgeschäfte gibt es nicht. Das weiß doch eigentlich jeder, möchte man meinen.
Ja, ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kapier nicht, was Sie sagen; da haben Sie recht. Das gelingt mir trotz größten Bemühens nicht. Aber Sie kapieren auch nicht, was ich sage.
Die Frage ist nur, woran das liegt.
Dieser Frage will ich jetzt nicht weiter nachgehen, weil ich niemanden beleidigen möchte.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen bedanken, die den Untersuchungsausschuss unterstützt haben. Ich nenne den Justitiar des Landtagsamts, Herrn Dr. Gremer mit allen seinen Mitarbeitern im Referat, und ich nenne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes ganz besonders,
wäre, dann hätten wir die Verluste, über die Sie jetzt reden. So haben wir sie jedenfalls derzeit nicht.
Abwegig ist ferner die Behauptung, es wäre faktisch ein Schuldeingeständnis des Verwaltungsrats gewesen, bei der Prüfungsgesellschaft Ernst & Young ein Sondergutachten einzuholen. Der Verwaltungsrat beweist vielmehr durch diesen Auftrag, dass er seine Kontrolltätigkeit ernst nimmt und sich auch ganz bewusst einer unabhängigen Überprüfung stellt.
Ja, ja, das ist wieder typisch. Die Opposition ist hinterher immer klüger und schnabelt munter und unbekümmert drauflos. Nichts anderes ist das, was Sie da machen. Der Blick in den Rückspiegel, hat uns ein Zeuge gesagt, ist immer leicht.
Es wäre allerdings nach Auffassung des Untersuchungsausschusses im Interesse der gebotenen möglichst frühzeitigen und umfassenden Information des Verwaltungsrats angebracht gewesen, wenn der Verwaltungsrat vom Vorstand beizeiten und nicht erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung über den Zielportfoliobeschluss aus dem Jahr 2005 und den verhängten Ankaufsstopp für Subprime-Papiere vom März 2007 informiert worden wäre.
Zum gesetzlichen öffentlichen Auftrag sowie zum Geschäftsmodell der BayernLB ist festzustellen – es ist ja ein beliebtes Betätigungsfeld des Kollegen Schieder, sich über das Geschäftsfeld der BayernLB breiter zu äußern –, dass diesbezüglich in den Reihen der Opposition offenkundig abwegige Vorstellungen herrschen.
Insbesondere seit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Juli 2005 bewegt sich die BayernLB wie jede andere große Geschäftsbank in einem zunehmend verschärften Wirtschaftswettbewerbsumfeld. Wäre die BayernLB mit ihrer Geschäftstätigkeit allein auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags beschränkt,
so wäre sie nicht in der Lage, diese wirtschaftlich eher unergiebigen Geschäftstätigkeiten auf Dauer zu gewährleisten.
Die gesetzliche Bestimmung „unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags“ bedeutet nicht, dass jede Geschäfts
zu haben. Er ist doch derjenige, der kontrollieren soll; hier läuft offensichtlich etwas aus dem Ruder. Also mangelt es wohl doch an Durchsetzungsfähigkeit.
Nun zu dem, was vorgelegt wurde und wie die Beweissituation war: Nach wie vor muss ich sagen, dass es sich um einen Lückentext handelt. Wir hätten es uns anders gewünscht. Wir wissen aber auch, dass wir in der Auseinandersetzung mit Ihnen schlicht und ergreifend niedergestimmt werden, weil Sie im Untersuchungsausschuss die Mehrheit hatten. Die Zeit nur mit formalen Fragen zu verbringen, war uns zu schade. Bezüglich des Lückentextes erinnere ich speziell an den Naser-Brief, bei dem wir uns gewünscht hätten, dass dieser in einem größeren Umfang vorgelegt wird, was auch zur Klärung der Frage, warum diese Kommunikationsstrategie gewählt wurde, erhellender gewesen wäre. Das bedaure ich sehr.
Er wurde uns aber nicht als Beweismittel vorgelegt.
Sie behaupten nun, die Zahlen aus den Wochenberichten hätten nicht genannt werden dürfen. Wir alle haben gemeinsam darauf verzichtet, den Aktenvortrag in Gänze zu machen. Wir haben die gesamten Akten mit deren Inhalt zu Protokoll gegeben, anstatt den Aktenvortrag vorzunehmen. Damit sind Sie Teil dessen, was tatsächlich vorgetragen wurde. Das war eine gemeinsame Entscheidung und insofern haben wir richtig gehandelt. Ihr Vorwurf, wir hätten Zahlen herausgegeben, ohne dies zu dürfen, ist völlig unhaltbar.
Im Weiteren sprechen Sie von HBG und IFRS. Da muss ich Ihnen sagen: Meine Güte, Herr Welnhofer, dann hätten Sie halt die Zahlen, die wir herausgegeben haben, sich angesehen. Die Entwicklung der Zahlen zeigt, dass es zwischen HBG und IFRS sage und schreibe im Schnitt immer einen Abstand von 100 Millionen gibt. Es ist beileibe nicht so, dass die einen Zahlen da stehen und die anderen dort und sie sich ständig verändern. Es gibt eine völlig gleichförmige Entwicklung zwischen den beiden Zahlen, die mitnichten zu Problemen bei der Darstellung am Schluss führen. Das ist ein Punkt, bei dem ich sagen muss: Sie hätten sich einfach ein bisschen besser informieren müssen.
Zum letzten Punkt Ihres Vortrags: Es geht um die Frage der Wochenberichte. Sie tun immer so, als ob die Wochenberichte der Landesbank eine Märchenstunde gewesen wären. Tatsächlich aber ist es so, dass der Vorstandsvorsitzende ganz klar gesagt hat: Diese Zahlen hatten einen sehr guten Härtegrad. Ich habe den Eindruck, dass Sie all die Passagen über die Zeugeneinvernahme, die Ihre Wunschvorstellung, der Herr Finanzminister habe nicht gelogen bekräftigt hätten, schlicht weg gelassen haben. Sie haben sich offensichtlich all die Ausführungen zu den Zahlen und die Frage, wie belastbar und wie aussagekräftig diese waren, nicht angesehen oder Ihren Bericht nur sehr selektiv geschrieben. Deshalb kann ich nur jedem empfehlen, den Minderheitenbericht zu lesen, weil wir darin schlicht zitieren; wir schreiben im Minder
weil sie aufgrund der zeitlichen Situation eine ganz besondere Leistung erbringen mussten. Dann danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, auch den Beauftragten der verschiedenen Staatsministerien. Allerdings möchte ich schon anmerken, dass die Art und Weise, wie der Minderheitenbericht auf Dr. Eismann eingeht, höchst unfair ist. Das widerspricht einem verantwortungsvollen Umgang mit Beamten und Mitarbeitern der Staatsregierung.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich trotz mancher Meinungsverschiedenheiten auch bei allen Ausschussmitgliedern, nicht nur meiner, sondern auch der beiden anderen Fraktionen
für die jedenfalls überwiegend konstruktive Zusammenarbeit. Schlussendlich bedanke ich mich auch bei den geduldigen Zuhörern, die heute schon einiges mitmachen mussten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass der Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung seinen Platz haben muss. Ich muss aber auch heute wieder feststellen, dass diese Frage erledigt ist. Der Klimaschutz hat längst Eingang in die Bayerische Verfassung gefunden, wenn man sie denn richtig liest. Wir sollten nicht den Fehler machen, Quantität mit Qualität zu verwechseln, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Eine Verfassung ist keineswegs umso besser, je mehr Regelungen sie enthält. Vielmehr muss eine Verfassung die Bündelung der ganz wesentlichen Grundlagen des Staates darstellen, und dies in knappestmöglicher Form. Dem wird die Bayerische Verfassung, so wie sie jetzt vorliegt, auch nicht immer ganz gerecht, wie ich zugebe. Das soll aber kein Anlass und keine Entschuldigung dafür sein, dass man gegen diesen oben skizzierten Grundsatz weiterhin verstößt.
Es kommt also darauf an, dass die Grundsätze des Klimaschutzes, die uns alle, wie ich meine, miteinander verbinden, in der Verfassung in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das ist bereits der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dazu braucht es keine Änderung. Änderungen, die nichts regeln, sondern lediglich ein politisches Signal setzen, werden wir nicht mittragen. Wir halten das für falsch und für systemwidrig, wenn es um die Gestaltung einer Verfassung geht. Dabei bleibt es. Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille: Was geschieht tatsächlich für den Klimaschutz? Sie werden doch nicht glauben, dass Sie mit einer Änderung der Bayerischen Verfassung plötzlich eine Verhaltensänderung der Menschen und insbesondere der Staatsorgane herbeiführen können, wenn diese Änderung gar nichts regelt, wie ich schon gesagt habe. Ihre Änderung würde lediglich Semantik darstellen. Für die Aktivitäten des Staates sind andere Kriterien maßgebend. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Bayerische Staatsregierung erst kürzlich in einer Kabinettssitzung ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen hat, die dem Klimaschutz dienen. Wir wollen und werden in Bayern auch für den Klimaschutz mehr tun als andere. Wir wollen und werden auch im Klimaschutz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Maßstäbe setzen und Hervorragendes leisten.
Den Katalog, den die Staatsregierung erst kürzlich beschlossen hat, können Sie nachlesen. Sie wollen es aber gar nicht glauben oder zur Kenntnis nehmen.
Jedenfalls ist das, was Sie hier betreiben, Schattenboxen, aber kein zielführendes Arbeiten an einer sinnvollen Verfassung.
Deswegen werden wir, wie in der Ersten Lesung schon angekündigt, diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Staatsminister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein sehr wichtiges Grundrecht ist, keineswegs aber ein „Ober“-Grundgerecht – wenn ich das einmal so fl apsig sagen darf –, das alle anderen Rechte verdrängt, sondern dass es vielmehr darauf ankommt, die bestehende Grundrechtskonkurrenz in praktische Konkordanz zu bringen, und dass dazu das Versammlungsrecht den entscheidenden Beitrag zu leisten hat? – Das ist das eine.
Ich frage weiter: Teilen Sie meine Auffassung, dass auch das Versammlungsrecht seinen Beitrag – seinen vielleicht im Einzelfall bescheidenen Beitrag, aber eben seinen Beitrag – leisten muss zur Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe, zur Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, zur Bekämpfung der Verniedlichung des Holocaust? Und, Herr Staatsminister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung keineswegs aus Rechtsgründen zwingend geändert werden muss durch den Antrag der CSUFraktion, dass es aber bei nochmaliger Überlegung aller Umstände zweckmäßig ist, diese Änderungen – in Randbereichen, jenseits des Kerns des Gesetzentwurfs der Staatsregierung – einzubringen? Teilen Sie schließlich meine Auffassung, dass die Staatsregierung, wenn es ihr denn tatsächlich, wie unterstellt wird, um eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit ginge, einen ganz anderen Gesetzentwurf vorgelegt hätte?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es wird gesagt, Kinderrechte gehörten ins Grundgesetz. Ich kann Ihnen antworten: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie da schon drin.
Erst kürzlich hat es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage gegeben, ob der Umgang – das hat mit unserem Problem zunächst nichts zu tun – eines Vaters mit seinem nichtehelichen Kind erzwungen werden kann. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bestimmung des Grundgesetzes, wonach Pfl ege und Erziehung
Vorbehalte – die anderen vier sind erledigt –: Es kann nicht sein, dass die Kinderrechtskonvention gegen geltendes Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland missbräuchlich ausgelegt wird. Aufenthaltstitel aufgrund einer Kinderrechtskonvention kann und wird es mit uns jedenfalls nicht geben. Aufenthaltstitel regeln wir allein und innerstaatlich in der Bundesrepublik Deutschland. Da lassen wir uns von niemandem hineinreden.
Da unterschreiben wir auch nicht ohne Vorbehalte eine Konvention, die in dieser Hinsicht zumindest missinterpretiert werden kann.
Liebe Frau Kollegin Ackermann, mir scheint eher, dass Sie gewisse Verständnisschwierigkeiten beim Zuhören haben.
Vielleicht habe ich zu schnell geredet.
Meine Damen und Herren, für uns steht fest: Ausländische Kinder, die in Deutschland ein Aufenthalts- oder ein Duldungsrecht haben, werden genauso behandelt wie deutsche Kinder. Aber zusätzliche Rechte zum Aufenthalt über die UN-Kinderrechtskonvention wird es mit uns in der Tat nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und dabei bleibt es.
Im Übrigen scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, dass die gleiche Position von einer ganzen Reihe sozialdemokratisch regierter Länder in der Bundesrepublik Deutschland vertreten wird – ich will sie nicht vorlesen.
Frau Staatsministerin, sind Sie erstens der Auffassung, dass es die selbstverständliche Pflicht aller Justizbehörden ist, den Mitbürgerinnen und Mitbürgern dann, wenn das in angemessenem Rahmen gewünscht wird, für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen?
Halten Sie zweitens den Vergleich der Siemens-Korruptionsaffäre mit einem Hühnerdiebstahl für adäquat oder eher für lächerlich?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget, ich freue mich über Ihre Ankündigung, dass Sie ernstlich in Erwägung ziehen, dem CSU-Antrag zuzustimmen. Leider kann ich das Gleiche für den SPD-Antrag nicht ankündigen.
Warum? – Das werde ich noch ausführen.
Auch wenn Sie praxisorientierte Vorschläge verlangt und angemahnt haben, Herr Kollege Maget, so ist es meines Erachtens doch angemessen, bei der Frage der Wiedereinführung eines christlichen Feiertages ein paar grundsätzliche Gedanken voranzustellen.
Ich beginne mit der Bayerischen Verfassung, wo es in Artikel 147 heißt: „Die Sonntage und … Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.“
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, das klingt nicht sehr modern. Deswegen ist es aber noch lange nicht falsch, sondern meines Erachtens sehr richtig.
Die Feiertage dienen also nicht nur der Arbeitsruhe, sondern auch der seelischen Erhebung. Das ist nicht mehr die Sprache der heutigen Zeit. Aber wenn wir überlegen, was gemeint ist, dann, denke ich, können wir dieser Verfassungsbestimmung nur beitreten. Ein Feiertag hat aus meiner Sicht jedenfalls einen anderen und, wie ich meine, auch einen höheren Wert als ein bloßer Urlaubstag oder auch ein bloßer Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. Ich weiß wohl, dass dies von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Teil anders gesehen wird. Denen ist es vielleicht lieber, in völlig freier Disposition entscheiden zu können, wann sie frei machen. Das ist vielen zunächst einmal lieber, als einen zusätzlichen Feiertag zu haben. Aber richtiger ist es deswegen noch lange nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben eine Verantwortung über den Tag hinaus. Es gilt, das kulturelle Fundament unseres Gemeinwesens mitunter auch gegen den Zeitgeist zu verteidigen. Ich komme auf diese Aussage später noch im Zusammenhang mit einem Zitat zurück.
Freizeit ist wichtig, aber nicht nur zur Arbeitsruhe,
sondern eben auch, wie die Verfassung sich ausdrückt, zur seelischen Erhebung. Ich darf aus einem Brief des Kirchenrats Breit zitieren, den wir alle kürzlich bekommen haben. Es heißt dort:
Vor zwölf Jahren wurde dem Buß- und Bettag der Status eines gesetzlichen Feiertages entzogen.
Es heißt dann später weiter:
Feiertage gehören zum Kulturgut.
Das schreibt uns die Evangelisch-Lutherische Kirche Bayerns.
Ihr Charakter, ihre besondere Botschaft prägen das öffentliche Bewusstsein. Feiertage zu opfern, bedeutet somit
so Kirchenrat Breit –
Raubbau am kulturellen Fundament unserer Gesellschaft.
Ich hoffe, dass Sie das alles gelesen haben. Deswegen darf man es trotzdem zitieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Schlussfolgerung daraus ist: Es ist 1994 ein Fehler gemacht worden, vor dem die CSU und, wie Sie vielleicht zu Recht sagen, auch die SPD, damals schon gewarnt haben.
Die SPD wollte damals allerdings gleich zwei Feiertage abschaffen, nämlich den Buß- und Bettag in Gegenden mit überwiegend katholischer Bevölkerung und den Fronleichnamstag in Gegenden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung. Dazu sind zwei Dinge zu sagen: Erstens hätte das dem Wortlaut der bundesrechtlichen Vorgaben nicht entsprochen – auf die ich noch komme –, und zweitens wäre der Wirrwarr damit perfekt geworden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es geht nicht um einen gerechten Ausgleich zwischen einem katholischen und einem evangelischen Feiertag, sondern es geht darum, dass jeder christliche Feiertag ein Wert an sich ist, den es zu schützen gilt. Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob er evangelisch oder katholisch ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nun zur Vorgeschichte, die Sie richtig dargelegt haben, Herr Kollege Maget. In den Sozialgesetzen wurden damals den Ländern vom Bund Vorschriften gemacht. Ich lehne die Verantwortung für diese bundesrechtliche Regelung, soweit es die CSU betrifft, nicht ab.
Auch wir können hie und da einen Fehler machen. Wer für dieses Land so viel tut wie die CSU, der kann auch einmal einen Fehler machen.
Keine Fehler macht nur, wer nichts tut.
Den Ländern wurde vom Bund vorgeschrieben, für die erste Stufe der Pfl egeversicherung zur Kompensation der mit dem Arbeitgeberbeitrag verbundenen Belastungen der Wirtschaft einen gesetzlichen landesweiten Feiertag zu streichen, der stets auf einen Werktag fällt. Nun wusste der Bund damals natürlich, dass er das aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht absolut verbindlich vorschreiben kann. Deswegen hat er einen zweiten Passus hinzugefügt, der besagt: Schafft ein Land keinen Feiertag ab, so wird den Arbeitnehmern für die erste Stufe der Pfl egeversicherung der volle Beitragssatz in Höhe von einem Prozent abgezogen.
Insoweit hätten dann die Arbeitnehmer auch den Arbeitgeberanteil in Höhe von einem halben Prozent selbst bezahlen müssen.
Bayern wollte das schon damals nicht, hat sich aber im Gesetzgebungsverfahren mit anderen Kompensationsmodellen leider nicht durchsetzen können. Wir hätten damals schon die Streichung eines Feiertags vermeiden wollen und andere Kompensationsmöglichkeiten ins Gespräch gebracht, die wir vorgezogen hätten. Die bun
desrechtliche Vorgabe des Pfl egeversicherungsgesetzes wurde dann aber in allen Ländern – mit Ausnahme des Freistaats Sachsen, wo den Arbeitnehmern bis heute in der Tat der volle Beitragssatz für die erste Stufe der Pfl egeversicherung abgezogen wird – landesrechtlich durch Streichung des Buß- und Bettags umgesetzt. In Bayern ist das durch die Änderung des Feiertagsgesetzes mit Wirkung vom 01.01.1995 geschehen. Das zur Historie. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seit 1994 nicht geändert.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich habe jetzt an Sie eine Frage: Ihr Antrag spricht sich unbedingt dafür aus – also ohne Bedingungen –, dass der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag wieder eingeführt wird.
Wollen Sie, dass dann in Bayern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft 0,5 % ihres Pfl egeversicherungsbeitrags selber bezahlen müssen?
Herr Kollege Maget, Sie schütteln den Kopf, aber Sie haben das in Ihrem Antrag geschrieben.
Aber natürlich haben Sie das geschrieben. Sie haben zwar vorausgestellt, dass man die Zusage des Ministerpräsidenten einlösen soll. Aber dieses politische Vorgeplänkel in einem Halbsatz ändert nichts an der Tatsache, dass Sie die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 0,5 % Pfl egeversicherungsbeitrag für die erste Stufe der Pfl egeversicherung belasten wollen, genauso wie es der Freistaat Sachsen getan hat.
Darüber kann man reden. Aber wir wollen es lieber auf eine andere Weise machen, und dafür müssen die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der Ministerpräsident hat in seiner Grundaussage aus meiner Sicht auf jeden Fall recht. Ich möchte ihm dafür Dank und Anerkennung aussprechen; denn er hat auf den Punkt gebracht, was viele – nicht alle, wie ich zugebe – in der CSU-Fraktion des Bayerischen Landtags denken. Auch ich denke so. Es gibt in unserer Fraktion den einen oder anderen, der das nicht so sieht. Aber ich halte christliche Feiertage für einen so hohen Wert, dass man dafür etwas tun muss, auch wenn es im Einzelfall nicht ganz leicht fällt.
Ich darf noch einmal zitieren, nunmehr aus der Kundgebung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 29.11. 2007, darin heißt es: