Reinhold Gall
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und werte Kollegen! Sie, Herr Kollege Mack, haben im Rahmen Ihrer Ausführungen Bischof Marx zitiert
Entschuldigung – im Zusammenhang mit den Äußerungen, die er im Rahmen des gegenwärtigen Treffens im Kloster Schöntal gemacht hat. Ich möchte Sie bitten, die eine oder an dere Aussage, die er auch noch gemacht hat, nicht nur zur Kenntnis, sondern sich besser auch zu Herzen zu nehmen,
gerade weil Sie häufig das C im Namen Ihrer Partei erwähnt haben. Er hat nämlich auch davon gesprochen, dass die ge genwärtige Situation ein großer Testfall für die moderne Zi vilisation sei. Deshalb hat er ausdrücklich darum gebeten, dass wir uns, wenn es um das Lösen von Problemen geht, an die Kultur des Gesprächs und des Miteinanders erinnern.
Ob die heutige Debatte, wie sie von Ihnen und vom Kollegen Rülke angelegt war – da war von einem Konjunkturprogramm für die Rechtsradikalen, von Staatsversagen, Kuhhandel, Ge schachere die Rede –, dem Rechnung trägt, ist die Frage. Wenn Sie dann auch noch abgängige Flüchtlinge aus einer Flüchtlingsunterkunft in diesen Kontext stellen, darf wirklich bezweifelt werden, dass Sie wirklich an einem ernsthaften Miteinander im Sinne eines Gesprächs und eines konstrukti ven Suchens nach Lösungen interessiert sind.
Meine Damen und Herren, jetzt habe ich – jedenfalls ein Stück weit – eine gemeinsame Basis vernommen, als es in der Re de des Vertreters der CDU darum ging, dass wir tatsächlich nicht nur eine humanitäre, sondern auch eine verfassungs rechtliche Verpflichtung haben, mit diesem Thema nicht nur anständig, sondern immer auch rechtskonform umzugehen. Genau das machen wir. Deshalb sind Hinweise und Floskeln, die so nebenbei platziert werden, etwa dass Flüchtlinge ab gängig seien und was dies mit Rückführungsmanagement und Ähnlichem zu tun habe – gerade so, als könnten wir diese Menschen einsperren –, jedenfalls nach meiner Ansicht alles andere als hilfreich und zielführend.
Nein.
Meine Damen und Herren, auch in Folgendem habe ich, zumindest weitestgehend, Kon sens feststellen können: Wir sind uns offenbar darüber einig, dass es, wenn wir über Zugangsbegrenzungen oder jedenfalls die Minimierung des Flüchtlingsstroms nach Europa und ge rade auch nach Deutschland reden, in erster Linie darauf an kommt, dass es eine gemeinsame Verantwortung innerhalb der Europäischen Union gibt.
Deshalb sollten wir an einem Tag wie diesem im Grunde bei de Daumen drücken; wir sollten der Kanzlerin die Daumen drücken, die im Moment tatsächlich auf der europäischen Ebe ne verhandelt. Aber auch an diesem Beispiel merkt man wie
der, wie schwierig dies doch ist. Denn einer der wichtigen Ge sprächspartner in diesem Zusammenhang kann heute an die sen Gesprächen nicht teilnehmen, nämlich die Türkei, und zwar aufgrund der dortigen Anschläge – inzwischen hat sich ein weiterer Anschlag ereignet –, und deshalb geht es manch mal eben nicht in der Geschwindigkeit vonstatten, wie wir es uns eigentlich wünschen.
Herr Kollege Zimmermann, zum Thema Geschwindigkeit: Wir sollten uns gelegentlich die Zeitachse, auf der wir disku tieren, bewusst machen. Denken wir einmal an das erste Asyl paket, an das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, und re alisieren wir, in welchem Zeitraum wir uns dabei befinden. Wann wurde dies auf Bundesebene beschlossen, und wann ha ben wir in Baden-Württemberg die Möglichkeit gehabt, ent sprechend zu handeln? Das ist gerade einmal drei Monate her und nicht viel länger. Ich finde, mit Blick auf diese kurze Zeit können wir feststellen, dass wir – die Vorredner haben auch schon darauf aufmerksam gemacht – in Baden-Württemberg tatsächlich bereits einiges nach vorn gebracht und bewirkt ha ben.
Meine Damen und Herren, dass wir Fluchtursachen bekämp fen müssen, dass wir den Zustrom minimieren müssen, dass wir für eine gerechtere Verteilung sorgen müssen, darin sind wir uns doch einig. Deshalb verstehe ich die Schärfe auch gar nicht, die in diese Diskussion gebracht wird. Ja, es ist so – die Integrationsministerin hat darauf hingewiesen –: Wenn es um die Stärkung von Frontex oder EASO geht, so ist dies relativ schnell beschlossen und auch artikuliert. Aber die Umsetzung kann doch nicht auf Knopfdruck, von heute auf morgen funk tionieren. Auch dies muss erst organisiert und in die Gänge gebracht werden.
Nein, Herr Präsident, ich las se jetzt keine Zwischenfragen zu.
Herr Mack, Sie haben so sa lopp von den 3 Milliarden € gesprochen, die zur Verfügung gestellt worden seien. Ja, diese waren zwar zugesagt, aber zur Verfügung gestellt sind sie noch immer nicht, jedenfalls nicht in Gänze, nicht in vollem Umfang. Eine solche Kritik richten Sie doch bitte nach Berlin, an Ihre Kanzlerin und an Ihre Par teifreunde, damit diese auf der europäischen Ebene dafür sor gen, dass in den Ländern, in denen Vertreter von Parteien re gieren, die Ihnen nahestehen, das umgesetzt wird, was zuge sagt worden ist.
Meine Damen und Herren, auch wenn es darum geht, mit den hauptsächlichen Herkunftsländern Maßnahmen zur Verhinde rung von Ausreisen zu beschließen, ist doch am allerwenigs ten das Land Baden-Württemberg gefordert. Baden-Württem berg ist zwar ein starkes und gutes Land, ein durchsetzungs fähiges Land, aber es ist nicht unsere Aufgabe, dies umzuset zen, sondern es ist Aufgabe des Bundes, hier voranzukom men. Der Bund muss dafür sorgen, dass die Nachbarländer Syriens entsprechend Unterstützung erhalten, um die mehr als vier Millionen Flüchtlinge, die gegenwärtig dort sind, adäquat zu verpflegen und ihnen zumindest unter humanitären Bedin gungen zu ermöglichen, ihr Leben zu gestalten.
Ich möchte nun noch zu der Frage kommen, was Baden-Würt temberg hierzu beiträgt. Ich will ausdrücklich festhalten: Ba den-Württemberg, unser Bundesland, diese Landesregierung, hat an keiner einzigen Stelle und zu keinem Zeitpunkt irgend ein Verfahren auf der Bundesebene verschleppt oder gar blo ckiert.
Ich lese Ihnen beispielsweise einfach einmal den Zeitplan der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts für die Behandlung des Themas „Sichere Herkunftsstaaten“ im Bundesrat vor. Im Zeitplan der Bundesregierung steht: Erste Beratung am 18. März. Da haben wir weder etwas behindert noch etwas verschleppt, noch haben wir irgendetwas gemacht. Das ist der Zeitplan Ih res Bundeskanzleramts, dem wir hierbei folgen; das will ich einmal in aller Deutlichkeit sagen.
Auch was die Vergangenheit betrifft, haben Sie offenbar völ lig vergessen, dass diese Landesregierung, dass Baden-Würt temberg im September 2014 im Bundesrat der Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten, nämlich Serbien, Mazedonien, Bos nien-Herzegowina, zugestimmt hat
und dies im Herbst 2015 gleichermaßen auch für Kosovo, Montenegro und Albanien getan hat.
Nicht: „Zu welchem Preis?“ Es ist doch nicht nur legitim, sondern es ist eine Pflicht, in solche Verhandlungen gute Vor schläge einzubringen.
Es gibt keine Voraussetzungen dafür, unter welchen Bedin gungen wir verhandeln. Der Ministerpräsident war immer ge rade einer von denjenigen, die gesagt haben: Man muss sich zusammensetzen, man muss verhandeln, man muss gesprächs bereit sein. Ich will ausdrücklich hinzufügen: Man muss be reit sein, über gute Vorschläge zu diskutieren und darüber nachzudenken, ob nicht zumindest ein gewisser Teil derer, die eine Duldung erfahren – aus welchen Gründen auch immer –, tatsächlich in eine Altfallregelung überführt werden kann.
Dies halte ich übrigens für einen außerordentlich klugen Vor schlag, der das Verfahren doch gar nicht behindert, sondern der eher dazu beitragen kann, dass das BAMF entlastet wird und dass gerade solche Menschen schneller Zugang zum Ar beitsmarkt finden können.
Nein, Herr Zimmermann, Sie wissen ganz genau, dass eine Duldung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und nicht etwa aus dem Ärmel geschüttelt wird. Sie wissen näm lich sehr genau – deshalb finde ich diese Zahlenvergleiche, die Sie anstellen, Herr Rülke, einfach unredlich –,
dass manche der Menschen, die eine Duldung erfahren und dadurch zugestandenermaßen auch ausreisepflichtig sind, aus unterschiedlichen Gründen eben nicht ausreisen oder abge schoben werden können. Denn es gibt einfach Abschiebungs- und Ausreisehindernisse, die wir allein nicht beseitigen kön nen.
Deshalb haben wir in unserem Bundesland – das wurde heu te wiederholt deutlich gemacht – – Ich wundere mich schon, dass Sie uns immer für etwas kritisieren, wofür uns der Bun desinnenminister und übrigens auch die Kanzlerin tatsächlich loben: Wir haben das, was aufgrund der auf Bundesebene ge troffenen Beschlüsse rechtlich möglich war, schneller und konsequenter umgesetzt als andere Länder. Und Sie meinen, dies hier bei uns kritisieren zu können.
Wenn Sie von abgeschobenen Asylbewerberinnen und Asyl bewerbern reden, dann vergessen Sie immer ganz geflissent lich, dass wir beispielsweise im Bereich der freiwilligen Aus reise ebenfalls exzellente Zahlen erzielt haben.
Wir haben nämlich die Zahl der Rückführungen um 150 % er höht, sind also wesentlich erfolgreicher gewesen als beispiels weise bei den zwangsweise durchgeführten Abschiebungen.
Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, Herr Kollege Mack: Sie können hier so viele Zeitungsartikel präsentieren, wie Sie wollen.
Diese Aussage entspricht jedenfalls nicht der Lebenswirklich keit. Der Kollege Sakellariou hat es deutlich gesagt: Der Ab gang der algerischen Asylbewerber in Stuttgart wäre bei Bay ern eine Ausreise, bei uns aber nicht,
weil wir genau wissen – jedenfalls spricht vieles für diese An nahme –, dass sich diese noch in Baden-Württemberg bzw. in der Bundesrepublik befinden.
Deshalb sind sie gegenwärtig auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Und Sie dürfen sicher sein: Sollten sich dar unter Straftäter befinden, dann werden diese auch in Abschie behaft genommen. Das kann ich Ihnen ganz einfach sagen.
Übrigens, nur nebenbei bemerkt: Wir haben im zurückliegen den Jahr 502 Ausweisungsverfügungen gegen Straftäter erlas sen. Auch dies will ich dem Märchen, wir würden in diesem Bereich nichts tun, ausdrücklich entgegenhalten.
Unser Kosovo-Projekt, das heißt, das beschleunigte BAMFVerfahren, unsere Priorisierung beispielsweise der Rückzu führenden aus dem Westbalkan, werden wir auf die MaghrebStaaten ausweiten. Wir haben im Übrigen – auch das wissen Sie – die Stellenzahl im Regierungspräsidium um rund 200 erhöht, um dort noch aktiver werden und noch konsequenter agieren zu können, als wir dies gegenwärtig tun.
Meine Damen und Herren, wir in Baden-Württemberg haben uns diesbezüglich gar nichts vorzuwerfen.
Wenn es Nachholbedarf gibt, dann gibt es diesen auf der Bun desebene – es gibt ihn selbstverständlich –, und es gibt ihn gleich zweimal auf der europäischen Ebene. Aber die badenwürttembergische Landesregierung und die sie tragenden Par teien haben deutlich gemacht: Wir handeln koordiniert, ent schlossen und mit der ganzen Verantwortung und Kraft, die wir in diese Prozesse einbringen können.
Deshalb könnten Sie sich Diskussionen wie die heutige spa ren. Fragen Sie sich einmal selbst, welche dieser Maßnahmen und Äußerungen denn tatsächlich zu einer Stärkung des rech ten Randes in unserer Gesellschaft beitragen.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Ich darf eingangs noch einmal da rauf hinweisen, dass es Aufgabe des Rettungsdienstes ist, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevöl kerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen.
Wir wissen, dass die Grundversorgung – das hat sich in unse rem Land bewährt, und daran soll sich, denke ich, auch nichts ändern – in erster Linie durch den bodengebundenen Ret tungsdienst zu leisten ist. In Baden-Württemberg bewerkstel ligen wir dies durch den Betrieb von 34 Leitstellen, 250 Ret tungswachen und 160 Notarztwachen mit 400 Fahrzeugen, darunter auch Sonderfahrzeugen, beispielsweise für den In tensivtransport. Hierfür möchte ich die Frühchen oder Adipo sitaspatienten als Beispiele nennen.
Damit haben wir ein flächendeckendes Versorgungssystem zur Verfügung, das pro Jahr – diese Zahl sollte man sich im mer wieder einmal vergegenwärtigen, weil sie steigen wird – über zwei Millionen Hilfseinsätze bewältigt.
Die Luftrettung, Herr Kollege Blenke und meine Damen und Herren, hat gegenüber den bodengebundenen Rettungsdiens
ten eine Ergänzungsfunktion, für Patientinnen und Patienten zugegebenermaßen häufig auch eine wichtige Ergänzungs funktion. Der Einsatz von Luftrettungsmitteln im Notfallein satz – also für die Primärrettung – ist dann geboten, wenn das Luftrettungsmittel den Notfallort als erstes notarztbesetztes Rettungsmittel erreichen kann, natürlich auch dann, wenn der Lufttransport medizinisch indiziert ist oder der Notfallpatient zu einer adäquaten Behandlung in eine Spezialklinik oder ei ne weiter entfernte Klinik gebracht werden muss.
Darüber hinaus kann der Einsatz von Luftrettungsmitteln im Intensivtransportbereich – im Sekundärbereich – für die Ver legung von intensivüberwachungs- bzw. -behandlungspflich tigen Patienten geboten sein.
In unserem Land bewerkstelligen wir dies mit fünf Rettungs hubschraubern an den Standorten Friedrichshafen, Karlsruhe, Leonberg, Ulm und Villingen-Schwenningen und zusätzlich an drei Intensivtransporthubschrauberstandorten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart.
Ich meine, dass wir hierdurch auch heute schon ein leistungs starkes Luftrettungssystem haben. Allerdings – jetzt komme ich zu Ihrer Frage, Herr Kollege Blenke – beginnt die regulä re Einsatzzeit dieser Luftrettungsmittel bei uns in BadenWürttemberg mit dem Sonnenaufgang und endet
mit dem Sonnenuntergang.
Deshalb tragen zur Versorgung in unserem Bundesland – im grenzüberschreitenden Einsatz – Luftrettungsmittel von au ßerhalb des Landes bei, insbesondere Christoph 65 aus Din kelsbühl, Christoph 17 aus Kempten, Christoph München, Christoph Nürnberg, Christoph 18 aus Ochsenfurt und Chris toph Regensburg aus Bayern, Christoph Gießen aus Hessen und Christoph 5 aus Ludwigshafen – stationiert auf der ande ren Rheinseite von Mannheim.
Da Sie andere Nationen angesprochen haben, nenne ich die Schweizer Luftrettungsmittel aus Basel, St. Gallen und Zü rich.
Ich will aber ausdrücklich betonen: Auch unsere Hubschrau ber fliegen beispielsweise in Nachbarländer und Nachbarkrei se, wenn dort Bedarf besteht.
Für das Jahr 2015 wurden uns folgende Nachteinsätze mitge teilt – ich nenne die Gesamtsumme, weil uns die Schweizer beispielsweise nicht angeben können bzw. es dort nicht so hin terlegt ist, wie die Aufteilung in Sekundärverlegungen und Primäreinsätze erfolgt –: In der Gesamtsumme sind es im Jahr 2015 483 Einsätze zur besagten Zeit gewesen. Ich weise je doch noch einmal darauf hin – die Zahlen liegen uns aus Bay ern vor –, dass 57 von insgesamt 65 Einsätzen, die aus Bay ern geflogen sind, Sekundärverlegungen waren. Es handelt sich dabei nicht um Primäreinsätze, sprich nicht um Notfall einsätze im klassischen Sinn.
Zu den Maßnahmen, die getroffen werden müssten, um eine ausreichende Anzahl von Nachtstandorten für Rettungshub schrauber in Baden-Württemberg einzurichten: Grundsätzlich ist es – Stand heute – so, dass alle in Baden-Württemberg ein
gesetzten Hubschrauber auch nachtflugtauglich sind. Die Be schränkung auf den Tagesbetrieb ergibt sich aber aus den ver traglichen Regelungen mit den Betreibern der Luftrettung. So fern Einsätze bei Nacht ermöglicht werden sollen, müssen die se Regelungen geändert und verändert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Ausweitung der Betriebszei ten auf einen 24-Stunden-Betrieb, bedingt durch das Vorhal ten von medizinischem Personal und natürlich der Piloten – es muss mit zwei Piloten geflogen werden; Schulungen, Schu lungsmuster sowie auch die instrumentenflugtaugliche Aus stattung, die dann immer wieder ertüchtigt werden muss, kom men zudem ergänzend hinzu –, mit Betriebsmehrkosten von rund 2 Millionen € pro Standort zu rechnen ist.
Ich denke, dass es trotzdem wichtig ist, noch einmal deutlich zu machen, dass der Zeitvorteil, der durch die Luftrettung tagsüber erreicht werden kann, nachts geringer ausfallen wür de. Das hat schlicht und ergreifend mit den Situationen vor Ort zu tun. Die tatsächlichen Wetterbedingungen und die Sichtverhältnisse insgesamt stellen für die Piloten ganz ande re Voraussetzungen dar als bei tagsüber geflogenen Einsätzen.
Deshalb ist es so, dass in der Primärrettung mit der Funktion als Notarztzubringer durch den nächtlichen Einsatz von Ret tungshubschraubern nicht unbedingt signifikante Verbesse rungen zu erzielen sind. Was die Sekundärrettung anbetrifft, ist dies natürlich wieder anders.
Für die Einhaltung der Gesamtversorgungszeiten bis zum Er reichen der geeigneten Zielklinik gewinnt – das habe ich be reits erwähnt – die Sekundärrettung an Bedeutung. Deshalb sind im Prinzip die Betreiber – die Luftrettung sowie deren Betreiber, sprich die Krankenkassen – gegenwärtig immer noch in einem Diskussionsprozess, welcher Standort dement sprechend zuerst aufgerüstet werden soll. Über Monate, wenn nicht sogar Jahre, hatte man sich auf den Standort Mannheim fokussiert. Zwischenzeitlich wird jedoch daran gedacht, den Standort Freiburg als ebensolchen vorzusehen.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Ich halte es in der Tat für angebracht, dass ich einmal die Antragsteller der heutigen Aktuellen De batte daran erinnere, dass wir – das heißt, Christdemokraten und Sozialdemokraten auf der Bundesebene – uns darüber ei nig gewesen sind – ich hoffe, immer noch sind –, eine gemein same Position festzulegen zum Vorgehen bei der Bewältigung der nun wirklich erheblich gestiegenen Zahl von Flüchtlingen und von Asylbewerbern. Die Zahlen kennen Sie – Sie haben sie mit dieser Großen Anfrage abgefragt –: Vom 1. Januar bis 23. September waren es rund 57 000 Asylbewerber, und vom 24. September bis 6. Dezember, dem Tag, an dem wir die Gro ße Anfrage beantwortet hatten, waren es dann zusätzlich 41 000.
Wir haben miteinander ein Maßnahmenpaket vereinbart. Die ses Maßnahmenpaket war Grundlage für die Besprechungs ergebnisse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentin nen und Ministerpräsidenten der Länder, und zwar aller Län der. Das war die Basis dafür, dass es ein Asylverfahrensbe schleunigungsgesetz gegeben hat, verabschiedet am 24. Ok tober, also vor gerade einmal drei Monaten. Drei Monate ist das her.
Was haben Sie gemacht? Sie haben gerade einmal einen Mo nat später eine Große Anfrage gestellt, mit der Sie versucht haben, deutlich zu machen: Was haben die denn innerhalb ei nes Monats gemacht oder nicht gemacht?
Im Gegensatz zu Ihnen war ich im Sommer nicht im Urlaub; nur um das einmal deutlich zu machen. – Sie versuchen, je den Zipfel zu finden, wo innerhalb dieses Maßnahmenpakets etwas noch nicht umgesetzt worden ist.
Ich sage Ihnen mit allem Selbstbewusstsein: Sie werden kein anderes Bundesland finden – keines! –, dessen Regierung In halte dieses Maßnahmenpakets oder aus dem, was sich aus dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ergeben hat, so schnell und so zügig, so zielführend und so erfolgreich um gesetzt hat wie die Landesregierung von Baden-Württemberg.
Warum haben wir das gemacht? Herr Wolf, Sie haben Zitate – von wem auch immer, auch vom Ministerpräsidenten – u. a. auch aus dem Jahr 2014 gebracht.
Das mag so sein. Wir dürfen jedenfalls für uns in Anspruch nehmen – das machen wir auch –: Wir stellen uns der Reali tät.
Die Realität sieht nun einmal im September, Oktober, Novem ber, Dezember und heute anders aus als im Jahr 2014.
Deshalb haben wir die entsprechenden Maßnahmen in die We ge geleitet.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen: Wenn Sie meinen, uns kritisieren zu können, dass beispielsweise das eine oder andere noch nicht so läuft, wie es denn tatsächlich zu 100 % laufen könnte, dann kritisieren Sie – jedenfalls bei den Bei spielen, die Sie heute angeführt haben – überwiegend die Bun desregierung, vor allem den Minister, der in der Bundesregie rung dafür Sorge zu tragen hat, dass der Bund seinen Ver pflichtungen und Aufgaben dort, wo es um die Schnittstellen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Land geht, nach kommt. Das ist Ihr Innenminister, nämlich Thomas de Maizière.
Ich erwähne das nicht gern, weil ich zutiefst davon überzeugt bin, dass diese Form der Diskussion und der gegenseitigen Vorhaltungen uns keinen Schritt weiterbringt. Wir, die Lan desregierung, sind an einem gemeinsamen Gelingen der Um setzung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes interes siert. Gemeinsam sind wir daran interessiert.
Fordern Sie daher die Verantwortlichen, die bisher nicht da für Sorge getragen haben, dass wir beispielsweise im Bereich der Information, der EDV-Ausstattung kompatible Systeme haben, auf zu handeln. An uns, der Landesregierung von Ba den-Württemberg, liegt dies jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, ich will schon einmal fragen: Was hat denn in diesen drei Monaten stattgefunden? Nahezu im Tagesrhythmus haben wir – ich will dies gar nicht als Vor schläge bezeichnen – Meinungsäußerungen gehört, Forderun gen nach einem Plan B, zwischenzeitlich auch nach einem Plan A2 – eine tolle Erfindung –, Forderungen nach Tages obergrenzen und nach Transitzonen.
Teile der Koalition wollen die eigene Regierung verklagen. 44 Abgeordnete schreiben einen Brief an die Kanzlerin – ei ne große Tat, wie ich finde. Der Kreisverband von Herrn Rüeck beschwert sich über seinen Abgeordneten. Das sind im Prinzip Dinge, bei denen ich wirklich sagen muss: Kauder hat recht. Kauder hat nämlich gestern aufgrund dieser ganzen Vor kommnisse gesagt: „Schluss mit dem Kasperletheater.“ Er hat Sie gemeint.
Herr Müller, dem will ich wi dersprechen. Übrigens gibt es hier zwischen Bund und Län dern – insbesondere zwischen dem Bund und unserem Bun desland – nun wirklich keinen Dissens. Der Bund war damals technisch gar nicht in der Lage, dies umzusetzen. Da helfen politische Forderungen und Anträge gar nichts.
Herr Weise, der federführend für den Bund diese Verantwor tung übernommen hat, ist jetzt in der Lage, mit Menschen, die er aus seinem Verantwortungsbereich mitgebracht hat, die technischen Komponenten des Bundes zur Verfügung zu stel len. Da sind wir, übrigens in enger Zusammenarbeit mit dem CIO des Landes Baden-Württemberg, auf einem guten Weg, um Schritt für Schritt besser zu werden. Wir sind schon rich tig gut, wie ich finde. Aber auch in diesem Bereich kann es noch ein bisschen besser werden.
Im Übrigen gehöre auch ich zu denen – das will ich auch aus drücklich sagen –, die es für sehr sinnvoll und gut halten, wenn man in der Politik gelegentlich auch einmal etwas da zulernt. Nur: Wie Sie diese Debatte angelegt haben, macht deutlich, dass Sie nicht dazugehören.
Nein, im Moment nicht. – Zu Ihren Bemerkungen zur Residenzpflicht und Wohnpflicht will ich ausdrücklich sagen: Es wäre wahrscheinlich sinnvoller ge wesen, gestern in die Fraktion Fachleute einzuladen, die Ih nen Sachkunde geben, was in diesen Bereichen der Unter schied ist, statt Uschi Glas einzuladen. Dann würden Sie näm lich solche Aussagen nicht treffen.
Worum ich wirklich bitte – das geht auch in Richtung Herrn Rülke –:
Ich weiß, mit in den Raum gestellten Zahlen kann man insbe sondere bei Wahlkampfveranstaltungen schon Stimmung ma chen. Ich habe aber einfach die Bitte: Nehmen Sie die Zah len, die auch stimmen.
Sie haben jetzt beispielsweise auf die Zahl Bezug genommen, die in der Antwort auf die Große Anfrage zu der Frage steht, wie viele Nichtregistrierte es in Baden-Württemberg zum 6. Dezember gab. Dieser Zeitpunkt lag noch in der Anfangs phase, als der Zustrom an Flüchtlingen nun wirklich nicht in geordneten Verhältnissen hat abgearbeitet werden können. Für den damaligen Zeitpunkt stimmt die Zahl 15 000. Stand heu te bewegen wir uns aber etwa in einer Größenordnung von 2 500 Nichtregistrierten. Wir sind also auch in diesem Bereich wesentliche Schritte vorangekommen. Aber auch bei 2 500 Nichtregistrierten liegt in der Tat nicht immer alles in unse rem Ermessen.
Denn zugegebenermaßen verhalten sich die Menschen nicht immer so, wie wir es für richtig halten und wie wir es erwar ten.
Dass beispielsweise die Zahl der Geduldeten steigt, liegt schlicht und ergreifend auch in der Natur der Sache, weil Ab schiebehindernisse, die vor dem September bestanden haben, im Moment natürlich auch noch bestehen. Das wissen Sie doch auch. Da will ich ausdrücklich noch einmal an die Ver antwortung des Bundes erinnern – ich stelle es nur fest; ich kritisiere es gar nicht, weil ich weiß, dass es unheimlich schwer ist –,
das umzusetzen, was wir seinerzeit vereinbart haben, nämlich beispielsweise eine bundesweite Stelle zu schaffen, die es er möglicht, Passersatzpapiere auszustellen. Sie wissen ganz ge nau: Wenn diese Passersatzpapiere nicht vorhanden sind,
dann können wir in viele Länder schlicht und ergreifend nicht zurückführen.
Nein. – Wir haben es inner halb von zwei Monaten – ich spreche von dem Zeitkorridor November, Dezember – geschafft, organisatorisch in der La ge zu sein, schneller, zügiger zu handeln. Wir haben es bei spielsweise durch zusätzliches Personal geschafft, dass die Stellen, die damit beauftragt sind, auch handlungsfähig sind. Wir haben innerhalb von zwei Monaten die Zahl der klassi schen Abschiebungen um nahezu 100 % und die Zahl der frei willigen Rückführungen um 150 % erhöht. Dies ist, wie ich jedenfalls finde, eine beachtliche Leistung derer, die dies vor Ort
in den Regierungspräsidien machen. Dafür sollten wir sie und unsere Polizei einmal loben und nicht kritisieren.
Zum Stichwort Wohnsitzpflicht: Es war der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, der sich auf der Ministerprä sidentenkonferenz im September des zurückliegenden Jahres klar zum Thema Wohnsitzpflicht geäußert hat; nur damit hier keine Märchen verbreitet werden.
Meine Bitte ist ganz einfach: Bleiben Sie bei diesem Thema sachlich.
Orientieren wir uns an den Fakten, an den richtigen Zahlen. Lassen Sie es einfach bleiben, hier Stimmung zu machen. Herr Wolf, ich will Ihnen sagen: Ich bin zutiefst überzeugt davon: Auf dem Spielfeld der AfD werden Sie nichts gewinnen.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Ich will zunächst einmal ein herzli ches Dankeschön sagen, dass wir mit der heutigen Entschei dung – das heißt mit der Verabschiedung des Gesetzes – auch eine, wie ich jedenfalls meine, gemeinsame Verantwortung übernehmen. Das war durchaus auch ein Diskussionsprozess, der erforderlich war. Wir haben im Laufe der Diskussion auch die eine oder andere Veränderung am Ursprungsentwurf vor genommen. Daran kann man schon auch deutlich machen, dass wir Anregungen, manchmal auch Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten durchaus gern berücksichtigen.
Aber richtigerweise haben alle auch gesagt: Wir waren zum Handeln, wenn man so will, auch gezwungen. Der Europäi sche Gerichtshof hat im Juli des zurückliegenden Jahres eine glasklare Entscheidung getroffen, der wir uns zu unterwerfen haben. Demzufolge mussten wir auch eine entsprechende Ak tivität an den Tag legen. Abschiebehäftlinge und Strafgefan gene können eben nicht gleichzeitig in einer Justizvollzugs anstalt untergebracht werden, auch dann nicht, wenn sie räum lich getrennt sind. Ich will das nicht bewerten. Wir haben das einfach zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Schlüs se daraus zu ziehen.
Ich bin deshalb dem Justizminister auch außerordentlich dank bar dafür, dass er angesichts des dringenden Bedarfs des Lan des bereit war, uns die Jugendstrafanstalt in Pforzheim als Ab schiebehafteinrichtung zur Verfügung zu stellen. Wir haben den Ehrgeiz – das will ich an dieser Stelle auch sagen –, die se Einrichtung dort so schnell wie machbar in Betrieb zu neh men. Wir peilen den Mai des kommenden Jahres an. Dass da für noch Anstrengungen erforderlich sind, ist augenscheinlich. Aber die entsprechenden Finanzmittel sind zur Verfügung ge stellt. Jedenfalls hätten wir keinen anderen Standort gehabt, der in dieser Zeit so zu ertüchtigen gewesen wäre, wie es auf grund der Rechtsprechung erforderlich ist.
Auch das haben meine Vorredner gesagt – ich bin wirklich dankbar, dass dies unisono so gesehen wird –: Die Abschie behaft bei der Aufenthaltsbeendigung ist in unserem Land die letzte der Möglichkeiten, die dann anzuwenden ist, wenn al le anderen Maßnahmen nicht erfolgreich gewesen sind. Wir haben auch bei den zurückliegenden Debatten deutlich ge macht, wo wir die Schwerpunkte sehen. Die Schwerpunkte lauten: freiwillige Rückreise, das heißt Beratung, das heißt Hilfestellung zur Rückreise in die Herkunftsländer, das heißt in einem weiteren Schritt auch die zwangsweise Rückführung
und, wenn all dies in der bisher üblichen Form nicht funktio niert, dann auch die Abschiebungshaft.
Meine Damen und Herren, es ist unser Ziel – auch da besteht Gemeinsamkeit –, den Gefängnischarakter der Abschiebungs hafteinrichtung zu vermindern. Deshalb sind in der Tat ent sprechende Umbaumaßnahmen erforderlich. Aber klar ist auch: Wir müssen diese Einrichtung so betreiben, dass sie den Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und an die Ord nung genügt.
Organisatorisch – auch das macht deutlich, dass wir ein durch gängiges und schlüssiges Konzept verfolgen, was Zuständig keit und Organisation anbelangt – soll die Abschiebungshaft einrichtung beim Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelt werden.
Was regeln wir in dem Gesetz, meine Damen und Herren, das wir heute in der zweiten Lesung verabschieden? Wir regeln den Vollzug der Abschiebungshaft in Baden-Württemberg. Das Gesetz enthält die erforderlichen Regelungen über Rech te und Pflichten der Untergebrachten sowie den organisatori schen Ablauf in der Einrichtung. Unter welchen Vorausset zungen die mit der Abschiebungshaft verbundenen freiheits entziehenden Maßnahmen erfolgen, ist demgegenüber schon bundesgesetzlich geregelt.
Wir folgen, wie gesagt, dem Grundsatz, dass den unterge brachten ausreisepflichtigen Ausländern nur die Beschränkun gen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der Abschie bungshaft oder die Sicherheit und Ordnung in den Einrichtun gen erfordern. Das machen wir mit der erforderlichen Sorg falt.
Darüber hinaus sind im Gesetz Vorschriften zur Unterbrin gung, zu Arbeitsmöglichkeiten, zur Freizeitgestaltung, auch zur religiösen Betätigung geregelt. Ferner regeln wir das Be suchsrecht, die ärztliche Versorgung, die Gewährleistung der Sicherheit in der Einrichtung und das Beschwerderecht.
Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass wir die erforder liche psychologische und soziale Betreuung durch eigene Psy chologen und Sozialarbeiter und -arbeiterinnen in der Einrich tung sicherstellen werden. Es wird dort auch einen ehrenamt lichen Beirat geben. Herr Professor Goll, Sie haben von Netz werken gesprochen, die man dann dort durchaus auch einbin den kann. Auch diese Möglichkeit ist durch den Beirat gege ben. Ich denke schon, dass sich diejenigen, die sich bereits im Bereich der Justizvollzugsanstalt entsprechend ehrenamtlich engagiert haben, auch für diese Aufgabe zur Verfügung stel len können.
Im Hinblick auf das erforderliche Vollzugspersonal werden wir wenige beamtenrechtliche Vorschriften ändern müssen. Denn auch dieser Aufgabenbereich ist in unserem Ressort neu; deshalb müssen wir uns dort entsprechend anpassen.
Ich will schon auch deutlich machen: Wichtig war und ist für uns, dass wir für die jetzt dort Beschäftigten sozial verträgli che Lösungen finden. Wir werden ihnen so weit wie irgend möglich – Hindernisse sehen wir da nicht – die Weiterbeschäf tigung in der Einrichtung anbieten.
Meine Damen und Herren, mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz schaffen wir demzufolge die rechtlichen Grundlagen
für eine Ausgestaltung der Abschiebungshaft in Baden-Würt temberg, die nicht nur den Vorgaben des Europarechts, son dern auch den humanitären Anforderungen genügt, die sich diese Landesregierung für den Umgang mit Ausländern auf die Fahnen geschrieben hat.
Deshalb freue ich mich, dass Sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen wollen.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Mit dem Gesetz zur Förderung – das ist der Schwerpunkt – der elektronischen Verwaltung und der Digitalisierung unserer Verwaltungen setzt unser Bundes land, wie wir finden, einen verlässlichen und vor allem auch stabilen Rahmen in der Verwaltung und für die Verwaltung, was die elektronische Kommunikation betrifft.
Ich will feststellen – da will ich dem Kollegen aus der Frak tion, der auch ich angehöre, ein bisschen widersprechen –: Wir befinden uns nicht auf dem Weg in die Spitzengruppe, sondern wir sind Teil der Spitzengruppe der Länder, die sich dieses Themas angenommen haben.
Zugegebenermaßen gibt es noch zwei andere Länder, die da mit uns, wenn man so will, im Gleichschritt unterwegs sind.
Das Gesetz hat zwei inhaltliche Schwerpunkte. Zum einen sind dies die Vorschriften zum elektronischen Kommunizie ren und Handeln in den, für die und durch die Verwaltungen und die Beschreibung der Kompetenzen und Aufgaben der ITOrganisation in unserem Land. Eines der Stichworte wurde bereits genannt: Chief Information Officer, CIO. Bei uns ist dieser im Innenministerium angesiedelt. Auch in diesem Be reich sind wir vorbildlich und – dies ist unser Selbstverständ nis – besser aufgestellt als andere Länder.
Meine Damen und Herren, durch das Gesetz ist das Land als Fortschrittsmotor und Ideengeber auch und gerade für die Kommunen zu bezeichnen. Für diese haben wir in diesem Ge setz – ich habe es angesprochen, was das Thema Förderung anlangt; Herr Beck, ich habe Sie so verstanden, dass Sie es ebenso sehen – neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet und ihnen wirklich nur sehr wenige unmittelbare Verpflichtungen auferlegt. Die Landesverwaltung hingegen wird beispielswei se umfassend verpflichtet sein, De-Mail, E-Akte, Prozessop timierung oder elektronische Verfahrensabwicklung umzuset zen. Wir selbst nehmen für uns in Anspruch, das tun zu wol len, und die Kommunen erhalten von uns dort, wo sie es denn wünschen, entsprechende Unterstützung und Rahmenbedin gungen.
Das heißt, jede Verwaltung muss zukünftig die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation in Form eines E-MailPostfachs vorhalten. Aber auch da sind die Kommunen, wenn ich das richtig sehe, nicht am Anfang, sondern ebenfalls schon mittendrin. Jedenfalls ermöglicht ein nicht geringer Teil un serer Kommunen dies heute schon.
Bei dem, auf das es im Wesentlichen ankommt, sind wir wirk lich auf dem neuesten Stand, jedenfalls auf der Höhe der Zeit.
Das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg, service-bw, wird für die sichere und datenschutzkonforme Kommunikation mit der Behörde immer auch zentrale Lösun gen zur Verfügung stellen.
In den Behörden des Landes wird darüber hinaus der Einsatz der De-Mail, beispielsweise auch mit der Option der Endezu-Ende-Verschlüsselung, ermöglicht und die Identifizierung mit dem elektronischen Personalausweis flächendeckend ein geführt. Unsere neu gegründete Organisation BITBW wird dazu zentrale Dienste anbieten, die allen Behörden des Lan des zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, im Portal service-bw findet man zukünftig alle Kontaktinformationen für alle Behörden in un serem Bundesland, und dies natürlich immer auf dem neues ten Stand. Die Behörden des Landes werden im Portal ser vice-bw zusätzlich Informationen zu den einzelnen Verwal tungsverfahren zur Verfügung stellen. Wir machen darüber hi naus unseren Kommunen und allen anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts durch Ge setz das Angebot, zentrale Dienste des Dienstleistungsportals service-bw rechtssicher zu nutzen. Das heißt, teure und in nicht wenigen Fällen unsichere Einzellösungen werden so ver mieden. Dies betrifft beispielsweise – ich habe das Stichwort genannt – die elektronische Identifikation mit dem Personal ausweis in Verwaltungsverfahren.
Meine Damen und Herren, das neue service-bw, das im Lau fe des heutigen Tages in Betrieb gehen wird – ich lade Sie da zu ein, einen Blick darauf zu werfen; dann werden Sie bestä tigt bekommen, was ich sage –, bietet auf der neuen Rechts grundlage ab dem kommenden Jahr sukzessive neue Nut zungsmöglichkeiten in unserem Land an.
Die elektronische Akte wird im Gesetz geregelt. Es wird da mit ein Rahmen für die Behörden im Land gesetzt, die die E-Akte einführen und nutzen. Wir werden im Gesetz regeln, dass die E-Akte für die Behörden des Landes verpflichtend eingeführt wird. Es ist noch Zeit bis dahin. Das Datum wur de genannt: 1. Januar 2022. Die Einführung ist aber verpflich tend, die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel vo rausgesetzt – das muss ich schon dazusagen –, denn zum Null tarif wird dies nicht leistbar sein. Dazu brauchen die Behör den – gerade auch unser Haus – die entsprechenden Finanz mittel. Wir erarbeiten im Moment in einer Vorlage ein Grob konzept, welches dann dem Ministerrat in Kürze zugehen wird.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der E-Akte dient übrigens auch dazu – Herr Professor Goll, das haben Sie an gesprochen –, den Anschluss an die Verwaltung der Justiz nicht zu verlieren. Denn dort wird bis 2021 auf die E-Akte umzustellen sein. Das müssen wir dann auch gewährleisten, denn diese Schnittstelle muss aufrechterhalten bleiben.
Ein Letztes sollten wir in diesem Zusammenhang nicht ver gessen: Das ist das Thema Sicherheit. Die IT-Sicherheit wird mit den Regelungen durch ein Sicherheitskonzept gestärkt. Der IT-Planungsrat – diese Gremien sind ganz einfach erfor derlich – hat dazu ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern auf den Weg gebracht, das wir durch unser Gesetz auf eine verlässliche und sichere Grundlage stellen.
Wir ordnen mit dem Gesetz auch die IT-Strukturen insgesamt besser. Da sind wir auf einem guten Weg.
Herr Kollege Salomon, Sie haben gesagt, die Zeit werde zei gen, was die Neuorganisation bringen wird. Der CIO ist jetzt etwas mehr als 100 Tage im Amt. Ich muss ehrlicherweise sa gen: Ich hätte selbst nicht vermutet, in welch kurzer Zeit dort tatsächlich schon Effizienzen und Synergien zu erzielen sind, beispielsweise allein durch die Reduzierung der Zahl der E-Mail-Konten, die vielfach vorhanden gewesen sind und die wir jetzt einfach besser gebündelt haben. Ich bin mir ganz si cher: Weitere Schritte im Sinne dessen, was wir uns vorge nommen haben, werden in absehbarer Zeit erfolgreich sein.
Meine Damen und Herren, bis zum 31. Dezember 2018 wird die Landesregierung über das sogenannte Normenscreening berichten. Wir werden in diesem Zusammenhang alle Schrift erfordernisse auf den Prüfstand stellen, was das Landesrecht anlangt. Wir werden also die Schriftformerfordernisse in al len Gesetzen, in den Rechtsverordnungen, in Verwaltungsvor schriften und anderen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Wir versprechen uns neben dem IT-Projekt auch ein echtes Entbürokratisierungsprojekt, das damit zwangsläufig – da sind wir sicher – einhergehen wird. Bis zum Jahr 2020 wird eine Evaluation erfolgen, um dann gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Ich sage vielen herzlichen Dank für Ihre in Ihren Reden sig nalisierte Unterstützung des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Einfüh rung der Informationsfreiheit geht das Land Baden-Württem berg, geht unser Bundesland und insbesondere die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg einen weiteren Schritt auf die Bürgerinnen und Bürger zu.
Ich will ausdrücklich auch noch einmal sagen, Herr Kollege Throm: Dieses Thema und dieses Gesetz sind für uns kein un geliebtes Kind, so wie Sie es geschildert haben, sondern ein gewolltes und ein gewünschtes, während Sie über all die Jah re Ihrer Regierungszeit hinweg im Bereich der Informations freiheit Empfängnisverhütung betrieben haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist es ein Anlie gen – das haben wir auch durch Gesetze in den zurückliegen den Monaten deutlich gemacht –, dem Informationsbedürfnis und dem Bedürfnis, an politischen Entscheidungen mitwirken zu können – auch außerhalb der Wahltage –, einen rechtlichen Rahmen zu geben und, wenn Sie so wollen, schwarz auf weiß deutlich zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen über der Landesverwaltung und den Kommunen einen An spruch auf Auskünfte über amtliche Informationen haben. Dies sollten wir unisono als ein gemeinsames gutes Signal be trachten, weil wir meines und unseres Erachtens den berech tigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entgegen kommen und ihnen gerecht werden.
Es war aber auch – das gehört einfach auch dazu – in der Ers ten Beratung und dann auch im Innenausschuss bereits The ma und klar, dass mit diesem Gesetz kein grenzenloser Infor mationsanspruch gewährt wird. Wir wissen, dass manche dies gern hätten. Aber wir sind uns im Parlament ja erfreulicher weise auch einig, dass dies eben nicht grenzenlos sein kann, sondern seine Schranken und Grenzen da haben muss, wo es beispielsweise um das Thema „Öffentliche Sicherheit“ geht. Dort müssen wir einfach entsprechende Hürden und Grenzen einbauen.
Deshalb sind nicht alle Behörden in allen Belangen zur Infor mationsherausgabe verpflichtet – ich habe es gesagt –, näm lich nicht dort, wo die Sicherheit berührt ist, wo es um das Landesamt für Verfassungsschutz, um die Selbstverwaltungs organisationen der Wirtschaft und die Landesfinanzbehörden geht, beispielsweise bei Steuersachen.
Es ist auch wichtig, den Bürgern deutlich zu machen, dass, wenn Auskünfte von Dritten erwünscht werden, personenbe zogene Daten nur dann offenbart werden, wenn der Betroffe ne oder die Betroffenen einverstanden sind oder wenn das öf fentliche Interesse tatsächlich überwiegt.
Dass Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und geschütztes geis tiges Eigentum ebenfalls nicht transparent gemacht werden müssen, versteht sich meines Erachtens auch von selbst, und auch das machen wir mit diesem Gesetz deutlich.
Deshalb sind wir nicht Vorletzte, was das Ranking in diesem Bereich angeht. Wir haben immer wieder deutlich gemacht –
deshalb hat es auch ein bisschen gedauert –: Wir warten erst einmal die Evaluierung des Bundesgesetzes und die Evaluie rungen in den anderen Ländern ab,
weil es auch Länder gibt, die jetzt nachgesteuert haben in dem Sinn, dass sie Grenzen einbauen, die wir jetzt schon haben.
Deshalb, meine ich, ist es auch völlig normal, dass nicht alles aus dem Koalitionsvertrag, was in einem Ressort angesiedelt ist bzw. verantwortet werden muss – was das Innenressort an langt, sind dies aus dem Koalitionsvertrag immerhin rund 70 Punkte –, im ersten, im zweiten oder im dritten Jahr abgear beitet wird, sondern das eine oder andere Thema erst im letz ten Regierungsjahr. Jedenfalls verabschieden wir ein solches Gesetz.
Wir betreten in der Tat Neuland. Deshalb bin ich schon ge spannt, welche Wirkung das Gesetz haben wird, wie die Bür gerinnen und Bürger diese Möglichkeit annehmen, wie es sich dann auswirkt und ob wir dann im Rahmen einer weiteren und zukünftigen Evaluierung eventuell auch noch Veränderungen vornehmen und nachsteuern müssen.
Wir haben uns diese Aufgabe, wie gesagt, nicht leicht ge macht. Ein neues Gesetz schüttelt man nicht einfach aus dem Ärmel. Wir wollten Fehler vermeiden, die andere gemacht ha ben, und trotzdem so viel Transparenz herstellen wie nur ir gend möglich.
Wir haben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht, dass solche Auskünfte auch Geld kosten. Für das Land sagen wir: Bei einfachen Anfragen sollte es nichts kos ten. Aber auch wir haben natürlich Gebührenordnungen, wie die Kommunen im Übrigen auch. Wir gehen seitens des Lan des allerdings davon aus – so haben wir es vorgesehen –, dass sich der Verordnungsgeber auch an der Grenze des Bundes orientiert und solche Auskünfte jedenfalls nicht mehr als 500 € kosten sollten. Den Kommunen überlassen wir im Rahmen der Konnexitäts- und Subsidiaritätsregelungen natürlich selbst, wie sie dies inhaltlich ausgestalten, machen aber deutlich, dass die Antragsteller auch darauf hingewiesen werden müssen, wenn die Kosten 200 € übersteigen würden.
Wir haben als inhaltlichen Punkt beispielsweise noch das The ma Veröffentlichungspflichten aufgenommen. Es gilt also, proaktiv tätig zu werden und nicht nur zu sagen: „Wir warten einmal, was der Bürger von uns erwartet.“ Wir haben uns zu eigen gemacht, selbst proaktiv tätig zu werden, uns selbst in die Pflicht zu nehmen, wenn es um Zugänge und Informatio nen geht. Dies betrifft beispielsweise das Abstimmungsver halten – das ist für die Bürger nun wirklich nicht auf Anhieb nachvollziehbar – des Landes Baden-Württemberg im Bun desrat – um nur ein solches Beispiel zu nennen.
Eine wichtige Rolle – auch das, denke ich, sollten wir noch ansprechen – bei der Umsetzung des Gesetzes wird der Lan desbeauftragte für Informationsfreiheit haben. Wir sehen in Baden-Württemberg vor, diese Aufgabe künftig dem Landes beauftragten für den Datenschutz zu übertragen. Diese Auf gabe wird von ihm wahrgenommen werden. Er wird allen Be
teiligten bei Fragen zu den Rechten und Pflichten nach die sem Gesetz mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Was das Thema Evaluierung anlangt, habe ich bereits Ausfüh rungen gemacht.
Zum Schluss möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, für die sehr konstruktive Debatte in der Ersten Beratung wie auch im Innenausschuss danken. Es ist geradezu selbstverständlich – das sollte auch ein Stück weit Normalität sein –, dass auch ein Entwurf der Regierung im parlamentarischen Verfahren abgeändert werden kann. Das Stichwort war jetzt Wider spruchsverfahren. In dieser Frage waren wir anderer Auffas sung als das Parlament,
aber die Argumente sind nachvollziehbar. Deshalb haben wir überhaupt kein Problem, auch diesem Antrag unsere Zustim mung zu geben.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn sich der Konsens, der in der ersten Lesung angedeutet wurde und sich im Innenaus schuss gezeigt hat, jetzt auch im Abstimmungsverhalten nie derschlägt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Zum vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich zwei kurze Bemerkungen zur Vorgeschichte ma chen. Ich möchte an den Beschluss zur Reform des Gemein dehaushaltsrechts aus dem Jahr 2009 erinnern, der eine Ein führungsfrist für das neue kommunale Haushalts- und Rech nungswesen bis zum Jahr 2016, also bis zum kommenden Jahr, und für den ersten Gesamtabschluss eine Einführung bis zum Jahr 2018 vorgesehen hat.
Herr Hollenbach, daran will ich Sie schon noch einmal erin nern, wenn Sie von enttäuschten Kommunen sprechen: Da mals waren die Kommunen enttäuscht von der Einführung, wie Sie sie gemacht haben, nämlich ohne im Vorfeld mit den Kommunen zu diskutieren, ohne abzuwägen, ohne den Sach verstand der Kommunen anzuhören. Hätten Sie dies nämlich gemacht, dann hätten wir heute keinen Grund, entsprechende Nachsteuerungen vorzunehmen.
Außerdem will ich Sie an den Beschluss aus dem Jahr 2013 erinnern zur Verlängerung der Übergangsfristen um jeweils vier Jahre, also bis zum Jahr 2020 bzw. bis zum Jahr 2022. Damals war für die Kommunen klar, dass wir die Wahlmög lichkeit nicht schaffen, sondern das kommunale Haushalts recht wie vorgesehen umstellen, allerdings mit der Zusage, dass wir entsprechend evaluieren und dort die Stellschrauben verändern, wo die Kommunen es für erforderlich halten. Des halb werden die Kommunen mit diesem Gesetz und mit den damit einhergehenden Änderungen überhaupt kein Problem haben. Von Enttäuschung kann insofern keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, wir haben im Jahr 2013 mit der Verlängerung auch beschlossen, dass wir evaluieren, dass wir uns zusammen mit der Gemeindeprüfungsanstalt, aber auch mit den kommunalen Landesverbänden genau anschauen, wo die Kommunen der Schuh drückt. Dann haben wir gesagt, dass dies die Grundlage dafür sein wird, das Gemeindehaushalts recht unter Beteiligung der Kommunen weiterzuentwickeln. Das machen wir mit dem heutigen Tag.
Diese Weiterentwicklung liegt Ihnen nun in Form eines Ge setzentwurfs vor. Ich will es noch einmal deutlich machen: Diese Evaluierung stand unter dem Motto „Mit der Praxis, für die Praxis“. Wir haben mit den Kämmerinnen und Kämme rern sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommu nen gesprochen. Unser Ziel war in der Tat die Umstellung auf das neue Recht mit der Maßgabe, dessen dauerhafte Anwen dung den Kommunen, insbesondere den kleineren Kommu nen, zu erleichtern. Diese Erleichterungen liegen heute auf dem Tisch.
Im Prinzip gibt es zwei Segmente, die dabei wichtig sind. Das eine ist die Flexibilisierung, das andere ist die Verfahrensver einfachung. Flexibilisierung soll beispielsweise heißen, dass künftig die nach dem Haushaltsplan zu erbringenden Leis tungsziele nicht mehr ausschließlich auf die sogenannten Schlüsselprodukte bezogen werden können, sondern dass Leis tungsziele auch für andere Schlüsselgrößen ausgewiesen wer den können.
Die Umschuldung von inneren Darlehen aus Mitteln, die bei spielsweise für Deponierückstellungen erwirtschaftet wurden, soll jetzt explizit ermöglicht werden. Hierdurch kann die Auf nahme eines Investitionskredits von Dritten bis zu dem Zeit punkt aufgeschoben werden, zu dem tatsächlich keine ande ren eigenen Zahlungsmittel mehr vorhanden sind. Materiell gesehen – da haben Sie recht, Herr Hollenbach – ändert sich nichts daran. Es ist jedoch wichtig, dass entsprechende Inves titionen getätigt werden.
Da Sie es heute angesprochen haben, will ich noch einmal deutlich machen, warum diese Änderung stattfindet. Der ent scheidende Punkt ist nämlich, dass innere Darlehen nicht zu den genehmigungspflichtigen Krediten gehören. – Sie nicken; das ist so. – Jetzt kommt es aber darauf an, dass nach gelten dem Recht nur genehmigte Kredite auch genehmigungsfrei umgeschuldet werden können. Schon deshalb müssen wir die se Änderung vornehmen.
Ferner müssen die inneren Darlehen auf jeden Fall auch recht lich geregelt werden, weil sich die Aufnahme innerer Darle hen anders als bei der Kameralistik – das haben wir in der Tat geändert – nicht mehr unmittelbar in Buchungsvorgängen nie derschlägt. Deshalb ist klarzustellen, wie die Höhe der inne ren Darlehen zu ermitteln ist. Das ist der Grund und die Aus gangsvoraussetzung dafür, dass wir diese Veränderung und diese Klarstellung im Gesetz nun vorgenommen haben.
Warum Deponierückstellungen? Das haben wir wiederholt er klärt: Weil dies ein Wunsch der Kommunen war, und weil ein solcher Wunsch von den Kommunen für keinen anderen Be reich vorgebracht worden ist.
Nun zu den Verfahrensvereinfachungen – auch das wurde schon angesprochen –: Für kleinere Kommunen sind bestimm
te Vorschriften nun einmal einfach hinderlich und nicht erfor derlich gewesen, um in der Doppik zu arbeiten. Dies gilt für Veränderungen bei bestimmten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, für Verpflichtungsermächtigungen in einer Haushaltssatzung – es geht darum, dies für zwei Haushalts jahre zu ermöglichen – oder auch bei der überörtlichen Prü fung. Außerdem waren natürlich begriffliche Angleichungen aus der kaufmännischen Praxis erforderlich, die das alte Ge setz noch nicht vorgesehen hatte.
Ergänzend will ich noch zum Schluss sagen, dass Artikel 4 des Gesetzentwurfs eine geringfügige Verlängerung der Pflicht der Gemeinden zur Unterbringung staatlicher Notariate um drei Monate vorsieht. Damit soll nach dem Ende des laufen den Betriebs der staatlichen Notariate zum Jahresende 2017 eine ordnungsgemäße Verlagerung der Akten und Bücher von den dann aufgehobenen Notariaten zu den Amtsgerichten er möglicht werden. Auch dies ist mit den Kommunen verein bart worden.
Ich habe eingangs auf das Motto der Evaluation – „Mit der Praxis, für die Praxis“ – hingewiesen. Dieser Ansatz ist mir wichtig – ich habe das deshalb noch einmal angesprochen –, weil alle vorgeschlagenen Änderungen voll und ganz im Ein vernehmen mit den Beteiligten vorgenommen werden. Des halb freue ich mich, dass Sie signalisiert haben, diesem Ge setzentwurf zuzustimmen.
Damit will ich sagen: Man erlebt es nicht alle Tage, dass an einem Plenartag fünf von sechs Gesetzentwürfen aus ein und demselben Haus die einhellige Zustimmung des Parlaments finden. Nur bei einem Gesetzentwurf konnte die FDP/DVP nicht mitgehen. Insofern betrachte ich diesen Tag nach dieser Abstimmung als einen gelungenen Tag.
Deshalb verrate ich Ihnen, dass mich dieses schöne und tolle Erlebnis am heutigen Tage dazu in die Lage versetzen wird, mir heute Abend einen kleinen Glühwein zu gönnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Fast genau sechs Jahre ist es her, dass der Landtag die letzte – umfangreiche – Änderung des Feu erwehrgesetzes unseres Bundeslands verabschiedet hat. Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, durch den das Feuer wehrgesetz auf Grundlage der Erfahrungen aus der Praxis in den zurückliegenden sechs Jahren an die veränderten Anfor derungen angepasst wird.
Verbunden damit ist eine Ergänzung des Gesetzes über die La denöffnung in Baden-Württemberg. Die sogenannten „Alko holbringdienste“ und Warenautomaten werden damit in das am 1. März 2010 in Kraft getretene nächtliche Alkoholver kaufsverbot einbezogen.
Es gibt zudem redaktionelle Anpassungen im Landeskatast rophenschutzgesetz; auch dies liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, das baden-württembergische Feu erwehrgesetz und das darin verankerte System unseres kom munalen Feuerwehrwesens haben sich bewährt. Ich denke, das wird in dieser Runde auch von niemandem in Zweifel ge zogen. Es hat sich meines Erachtens nicht nur bewährt, son dern es taugt als Vorbild für andere Länder. Im Vergleich mit anderen Ländern sind wir diesbezüglich bestens aufgestellt.
Aber: Was gut ist, bleibt nicht von allein auch weiterhin gut. Wir haben immer wieder dafür zu sorgen, dass sich die Struk turen und die Rahmenbedingungen fortentwickeln und den veränderten wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den damit verbundenen Herausforde rungen angepasst werden.
Ziel ist natürlich – keine Frage –, dass die Gemeinden und die Feuerwehren auch zukünftig in der Lage sein sollen, ihre Auf gaben effizient zu erfüllen. Mit dem vorliegenden Gesetzent wurf schaffen wir die rechtliche Basis dafür, dass die Feuer wehren ihren Personalbestand – hierum geht es heute im Kern –, aber auch ihre Wirtschaftlichkeit verbessern können.
Bereits bei der letzten Änderung des Feuerwehrgesetzes 2009 – ich hatte sie schon angesprochen – war die Sicherung des Personalbestands ein zentrales Thema gewesen. Wir haben damals – einige von Ihnen werden sich daran erinnern – durch die Senkung des Mindesteintrittsalters in die Einsatzabteilun gen auf 17 Jahre den Übertritt von der Jugendfeuerwehr in die
Einsatzabteilung erleichtert, und wir haben damals schon den ersten Schritt bezüglich der Möglichkeit getan, zeitlich befris tete Beurlaubungen vom Feuerwehrdienst zu genehmigen.
Dies entwickeln wir nun fort. Wir gehen, wenn man so will, einen Schritt weiter und räumen den Feuerwehren die Mög lichkeit ein, ihren Dienst noch flexibler und auch arbeitsteili ger zu gestalten. Zu diesem Zweck schaffen wir die Voraus setzungen dafür, dass Personen in die freiwilligen Feuerweh ren aufgenommen werden oder in der Einsatzabteilung ver bleiben können, die aus beruflichen oder familiären Gründen oder auch aus anderen Gründen nur einzelne Feuerwehrtätig keiten ausüben möchten. Wir versprechen uns davon – ich will gern zugeben: damit ist auch ein Stück weit Hoffnung verbun den –, dass Menschen für eine Mitarbeit in den Feuerwehren gewonnen werden können, die sich das volle Einsatzspektrum der Feuerwehr nicht zutrauen oder die dies aus anderen Grün den – ich habe bereits unterschiedliche Gründe genannt – nicht leisten können, aber durchaus bereit sind, ihre Fähigkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen bzw. sich einzubringen.
Mindestens genauso wichtig ist es, für Feuerwehrangehörige, die im Dienst sind und die – vielleicht im Alter zwischen 40 und 50 – nicht nur darüber nachdenken, sich hieraus zurück zuziehen, sondern wirklich auch die Absicht haben, dies zu tun, Bedingungen zu schaffen, die es ihnen erleichtern, doch in den Einsatzabteilungen zu bleiben, indem sie, wie gesagt, die Spielräume dafür erhalten, nicht mehr alles zu tun und nicht mehr länger in dem Umfang aktiv sein zu müssen, wie es bisher – auch vom Gesetzgeber – erwartet wurde und ent sprechend in den Satzungen der Kommunen festgelegt ist. Da mit wollen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich auch in Zukunft noch ausreichend Frauen und Männer für eine Mitarbeit in den Feuerwehren finden, damit diese auch zukünftig – darum geht es – für eine Sicherheit im Land rund um die Uhr ihren Beitrag leisten können.
Zu den Änderungen beim Kostenersatz für Leistungen der Ge meindefeuerwehren möchte ich zunächst klarstellen – daran wird es keine Abstriche geben –, dass selbstverständlich die Pflichtaufgaben, die in § 2 des Feuerwehrgesetzes formuliert sind, beispielsweise die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen oder Tieren aus le bensbedrohlichen Lagen, weiterhin grundsätzlich kostenfrei bleiben. Daran wird auch nicht gerüttelt. Wenn aber jemand – diese Änderungen sind Inhalt des Gesetzentwurfs – beson dere Gefahren selbst herbeiführt oder durch technische Ein richtungen Fehlalarme auslöst, dann halten wir es für gerecht fertigt – die Kommunen im Übrigen auch –, dass die Kosten nicht der Allgemeinheit anzulasten sind, sondern von den Ver ursachern zu tragen sind.
Meine Damen und Herren, die Vorgaben für die Berechnung des Kostenersatzes werden deutlich vereinfacht. Sie scheinen den Kommunen – jedenfalls vielen der kleineren Kommunen – zu kompliziert zu sein, was auch nachvollziehbar ist. Wir ermöglichen es den Gemeinden hierdurch, angemessene Kos tenersätze für Feuerwehrfahrzeuge und Einsatzkräfte zu erhe ben.
Neu aufgenommen wurde – ausdrücklich auf Wunsch des Ge meindetags und des Städtetags – eine Ermächtigung des In nenministeriums, zur Verwaltungsvereinfachung Stundensät
ze für Feuerwehrfahrzeuge durch Rechtsverordnung vorzuge ben. Ich will ehrlicherweise sagen: Da war ich ziemlich brem send unterwegs; denn das wird auch in der Folge immer wie der zu Diskussionen führen. Aber weil es eben Wunsch der kommunalen Landesverbände gewesen ist, haben wir diese Möglichkeit eingeräumt.
Der Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Stunden sätze beispielsweise für genormte Feuerwehrfahrzeuge, die das Land nach der Verwaltungsvorschrift auch über Zuwen dungen gefördert hat, ist derzeit in Arbeit und wird dann den Verbänden zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Anhö rung zugehen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist die Klarstellung – ich denke, das ist ein wesentliches Zeichen auch in Richtung des Ehrenamts außerhalb der Feuerwehr –, dass ehrenamtliche Helfer der im Katastrophenschutz mitwir kenden Organisationen, wenn sie die Feuerwehr auf deren aus drücklichen Wunsch oder auf die Anforderung im Einzelfall hin im Rahmen einer auch mit dem Bürgermeister abgestimm ten Alarm- und Ausrückeordnung unterstützen, die gleichen Ansprüche beispielsweise auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde haben wie die ehrenamtlich Tätigen in der Feuerwehr. Damit kom men wir einem wirklich lang gehegten Wunsch derer nach, die beispielsweise in Hilfsorganisationen die Feuerwehren bei ihrem Einsatzdienst unterstützen.
Ebenfalls zur Klarstellung und zur Verdeutlichung – mehr ist es nicht – der bereits geltenden Rechtslage soll die Ermächti gung für die Gemeinden aufgenommen werden, den Angehö rigen der Gemeindefeuerwehr als Freiwilligkeitsleistung fi nanzielle Unterstützung, insbesondere zur Erholung oder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit, gewähren zu können. Nach unserem Da fürhalten gibt das Gesetz diesen Rahmen her. Aber die Kom munen haben auf einer entsprechenden Klarstellung bestan den und die Feuerwehren im Übrigen auch.
Die übrigen Änderungen im Feuerwehrgesetz dienen ledig lich redaktionellen, inhaltlichen oder rechtlichen Klarstellun gen.
Meine Damen und Herren, mit der Ergänzung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg sollen Versu che zur Umgehung des am 1. März 2010 in Kraft getretenen nächtlichen Alkoholverkaufsverbots verhindert werden, die beispielsweise durch den Verkauf alkoholischer Getränke mit tels sogenannter „Alkoholbringdienste“ oder aus Warenauto maten unternommen werden. Das war übrigens auch einer der Punkte, auf die man sich beim runden Tisch des Ministerprä sidenten geeinigt hat.
Bei der Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes han delt es sich lediglich – das habe ich eingangs schon gesagt – um eine redaktionelle Anpassung einer Verweisung an die durch die Neubekanntmachung 2010 geänderten Paragrafen im Feuerwehrgesetz.
Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, dass die In halte des Gesetzes jedenfalls grundsätzlich nicht strittig sind. Wir haben dann im Innenausschuss Gelegenheit, die eine oder
andere Feinheit noch miteinander zu besprechen. Ich bitte des halb um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können engagiert und kompetent mitgestalten. Des wegen ist es der grün-roten Landesregierung ein wichtiges Anliegen, die demokratische Meinungs- und Willensbildung in Baden-Württemberg zu erleichtern und zu fördern.
Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz erhalten die Bür gerinnen und Bürger unseres Landes einen grundsätzlich frei en Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorlie genden Informationen. Hiermit erfolgt ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz staatlichen Handelns. Wir alle wissen doch genau, dass in der Vergangenheit genau diese mangeln de Transparenz zu wirklichen Konflikten vor Ort geführt hat.
Meine Damen und Herren, das neue Gesetz liegt damit auf ei ner Linie mit der am gestrigen Tag beschlossenen Verfas sungsänderung zur Einführung des Volksantrags und den erst kürzlich gestärkten Beteiligungsrechten auf kommunaler Ebe ne.
Herz des Gesetzes ist § 1 Absatz 2. Danach erhalten Bürge rinnen und Bürger einen grundsätzlichen Anspruch auf jede amtliche Information. Bislang – das wissen Sie – musste ein Antragsteller ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der be gehrten Information nachweisen. Dieses Erfordernis fällt künftig weg. Der Zugang zu den Informationen steht offen – ohne Angabe von Gründen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf orientiert sich an dem meines Erachtens bewährten Informationsfreiheitsge setz des Bundes sowie an der dazugehörigen Evaluation, die
ja schon stattgefunden hat. Selbstverständlich haben wir die Regelungen des Bundes an die Verhältnisse auf der Landes ebene angepasst.
Wir haben auch berücksichtigt, welche Erfahrungen andere Länder mit ihren bisher schon bestehenden Informationsfrei heits- oder Transparenzgesetzen gemacht haben. Da haben wir im Moment die Entwicklung, dass das eine oder andere Bun desland die bisherigen Regelungen leicht zurücknimmt. Das haben wir berücksichtigt. Ich bin mir ziemlich sicher: Wir müssen zukünftig nichts zurücknehmen, weil wir auf einer sauberen Linie, auf einer Basis unterwegs sind, die die Erfah rungen anderer Länder schon beinhaltet.
In einigen Punkten – das will ich deutlich machen – geht un ser Gesetzentwurf über die Regelungen des Bundes hinaus. Ich habe gesagt, das Bundesgesetz war unsere Leitschnur, die Richtlinie, die Basis. Aber in einigen Punkten machen wir es nach unserem Dafürhalten besser als der Bund, beispielswei se was die Zeiträume der Information anlangt: Diese erfolgt im Normalfall in Baden-Württemberg innerhalb eines Monats. Bei umfangreichen Fällen kann die Frist auch bis zu drei Mo nate betragen. Die Behörden werden durch eine Mussrege lung zur Einhaltung der Frist verpflichtet, während der Bund hier nur eine Sollregelung vorgesehen hat.
Des Weiteren verpflichten wir uns – insbesondere wir uns selbst, nämlich die Landesbehörden –, von uns aus mehr In formationen als die Bundesbehörde von sich aus ins Internet zu stellen, das heißt zu veröffentlichen, zumal auch hier im Bund nur eine Sollregelung besteht.
Meine Damen und Herren, der im Gesetz festgeschriebene Katalog der zu veröffentlichenden Informationen ist im Üb rigen zukunftsoffen gestaltet. Die Landesregierung kann die sen per Rechtsverordnung erweitern. Beschränken kann die Landesregierung diesen Katalog allerdings nicht.
Erleichterungen erfahren die Bürgerinnen und Bürger auch, wenn es um das Thema Rechtssicherheit geht. Abgelehnte An träge und Wünsche müssen nicht in einem Widerspruchsver fahren geklärt werden, sondern es kann direkt der Rechts schutz bei den Gerichten in Anspruch genommen werden.
Es kann in der Tat zu abgelehnten Informationsgesuchen kom men, da wie beim Bund und in anderen Ländern besonders sensible Bereiche vom Informationszugang ausgenommen sind. Keiner Informationspflicht unterliegen beispielsweise die Gerichte, die Strafverfolgungs-, Strafvollstreckungs- oder Maßregelvollzugsbehörden, die Disziplinarbehörden und auch das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier haben wir durch die Neuregelung der parlamentarischen Kontrolle, wie wir fin den, eine angemessene und transparente Regelung gefunden.
Meine Damen und Herren, es muss auch niemand als Person, als Einzelner befürchten, dass seine bei Behörden vorliegen den personenbezogenen Daten einfach der Allgemeinheit of fenbart werden. Sind personenbezogene Daten von einem sol chen Antrag betroffen, muss der Betroffene vor Herausgabe der Information gehört werden. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Daten nur im Ausnahmefall herausgege ben werden. Das haben wir definiert: Beispielsweise wenn das öffentliche Informationsinteresse die schutzwürdigen Interes sen des Betroffenen überwiegt, darf dies geschehen.
Dass auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben, versteht sich meines Erachtens von selbst.
Wir stellen Transparenz her, was Gebühren und Auslagen an langt. Für das Land haben wir klar geregelt, dass bei einfa chen Informationsgesuchen keine Gebühren anfallen. Die Kommunen sind ermächtigt, durch Gebührensatzung entspre chend zu agieren. Im Rahmen der Konnexität halten wir dies aus Landessicht für vernünftig.
Falls es bei der Anwendung des neuen Gesetzes Probleme oder Zweifelsfragen geben sollte – das kann man sich ja vor stellen –, können sich jeder Bürger, jede Bürgerin, jede betrof fene Person sowie informationspflichtige Stellen an eine un abhängige Stelle wenden, nämlich an den Landesbeauftrag ten für die Informationsfreiheit. Nach dem Gesetzentwurf wird diese Aufgabe der Landesbeauftragte für den Daten schutz mit übernehmen.
Wir haben vorgesehen, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten der Landesdatenschutzbeauftragte einen ersten Tätigkeitsbericht vorlegt, und nach fünf Jahren – ich denke, diesen Zeitraum braucht man schon – ist ein umfassender Evaluationsbericht der Landesregierung vorgesehen, der dann zeigen wird, ob und wie gut sich dieses Gesetz bewährt hat. Ich gehe davon aus: gut.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! In diesem Jahr haben in Paris bei zwei Anschlägen 147 Menschen ihr Leben verloren. Es waren allesamt unschuldige Menschen – Frauen, Männer, Jugendliche –, die nichts, aber auch gar nichts mit den Prob lemen, mit den politischen Schwierigkeiten im Mittleren und Nahen Osten, mit den Konflikten der Regime und zwischen Religionen zu tun hatten. Es war – da sind wir uns bei der De batte in der letzten Woche einig gewesen; der Spur nach je denfalls kann ich das auch heute erkennen – ein barbarischer Akt blindwütiger Terroristen mit dem Ziel, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und in die Gewährleistung der Si cherheit durch die Institutionen sowohl in Frankreich als auch bei uns im Land zu unterhöhlen.
Diesem Ziel, meine Damen und Herren, sollten wir nicht auf den Leim gehen. Das wird jetzt gelegentlich – – Das spürt man schon auch zwischen den Tönen, die geäußert werden, insbe sondere bei Ihnen, Herr Professor Goll.
Die Terroristen wollen den Terror aus den Kriegsgebieten in unsere Heimat tragen. Sie wollen, dass unser Alltag beein trächtigt wird, dass wir Angst haben, dass die Menschen Angst um ihre Kinder haben – ich höre, dass Klassenfahrten nach Berlin abgesagt werden – und beispielsweise auch Angst da vor haben, in ein Fußballstadion zu gehen.
Ich will aber ausdrücklich noch einmal in Erinnerung rufen: Wir sollten auch all die Opfer der vorangegangenen Anschlä ge nicht vergessen. Auch die müssen in Erinnerung bleiben.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das wird den Terroris ten nicht gelingen. Aber es ist wahr: Wir leben in Zeiten einer angespannten Sicherheitslage. Es ist wahr: Auch Deutschland war und ist Ziel von Anschlägen extremistischer Islamisten und extremer Gruppierungen, und dies voraussichtlich noch über einen längeren Zeitraum.