Birgit Kipfer
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Walter, das Thema der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte ist von gestern.
Ich glaube, die Verbraucher interessiert heute nicht die Gentechnik, sondern die Verbraucher interessiert etwas ganz anderes. Es geht eigentlich um verpacktes Hackfleisch, altes Hackfleisch in Supermärkten, Schlachtabfälle in Hühnerklein, grün-blaues, in Folie verpacktes Fleisch, Betrug durch Umetikettierung.
Herr Walter, wir haben damit kein Problem. Mein Kollege Winkler wird in der zweiten Runde etwas dazu sagen. Aber aktuell sind ganz andere Dinge.
Wenn Sie heute die Zeitung lesen, stellen Sie fest: Jeden Tag werden neue dubiose Machenschaften aufgedeckt. Da fragt man sich schon, ob stimmt, was Seehofer sagte: Wer kontrolliert, der wird auch etwas finden. Wer sucht, der wird finden, und wer nicht sucht, der wird nichts finden.
Warten Sie ab. Zu Ihrem Thema sagen wir auch noch etwas, aber das ist nicht aktuell. Aktuell sind andere Dinge, Herr Walter.
Der Präsident kann mich ja hindern, dazu zu reden, aber ich glaube, in einer Aktuellen Debatte sollte man aktuelle Dinge ansprechen.
Ja, gerne.
Ich denke, Herr Walter, dieses Parlament ist autonom, in Aktuellen Debatten über das zu reden, was aktuell ist, und nicht über das, was vor zehn Tagen vielleicht Sie als aktuell empfunden haben.
Wenn Sie das finden, reden Sie doch darüber. Sie sind doch ein autonomer Abgeordneter, der hier reden kann. Nehmen Sie mir nicht meine kostbare Redezeit weg.
Also, wer sucht, der findet, und wer nicht sucht, findet nichts. Wenn Sie die „Stuttgarter Zeitung“ von heute schon gelesen haben, werden Sie gesehen haben, dass ein erneuter Verstoß gegen das Lebensmittelrecht in Göppingen aufgedeckt worden ist. Man hat in Göppingen drei Tonnen Geflügelfleisch gefunden, das aus dem Jahr 1999 stammt. Da fragt es sich wirklich, wann dieser Betrieb das letzte Mal kontrolliert worden ist.
Es gibt überhaupt Beobachter, die den Verdacht äußern, dass Kontrolleure gemeinsame Sache mit den Kontrollierten machen. Denn verdorbenes Fleisch stinkt zehn Meter gegen den Wind, wie jeder weiß, und das müssen auch Kontrolleure früher entdecken können.
Was sagt nun unser Agrarminister dazu, der sich gerade unterhält und sich offensichtlich auch nicht mit aktuellen Dingen befassen will?
Am Freitag, 25. November, titelt der „Südkurier“: „Verbraucherministerium gibt Entwarnung für den Südwesten“. Das war etwas voreilig, denn schon am Tag darauf wurden Berichte über tonnenweise verdorbene Fleisch- und Wurstwaren in Tettnang veröffentlicht, die schon – so heißt es – Anfang der Woche entdeckt worden waren, das heißt, Tage bevor das Ministerium Entwarnung gegeben hat. Da fragt man sich nun wirklich, wie lange es eigentlich dauert, bis ein Landratsamt die oberste Landesbehörde darüber informiert, was gefunden wurde. Andernfalls hätte die Entwarnung gar nicht gegeben werden dürfen.
Was sagt außerdem der Agrarminister zu diesen Fleischskandalen? Keine Ausweitung der Kontrollen! Man werde die Meldepflicht fordern, und als Gipfel der politischen Gestaltungskraft fordert Minister Hauk – O-Ton „Bild“-Zeitung –: Die Namen der Betriebe, die in Fleischskandale verwickelt sind, müssen öffentlich genannt werden; wir brauchen drakonische Strafen.
Willkommen im Klub, Herr Minister!
Sie waren es doch, die zweimal im Bundesrat dazu beigetragen haben zu verhindern, dass ein Verbraucherinformationsgesetz in Kraft treten konnte. Dann hätten Sie es heute wesentlich leichter gehabt.
Nun hat Herr Kollege Seehofer einen Zehnpunktekatalog aufgelegt. Deshalb können Sie auch dazu Stellung nehmen. Er war in jedem Fall kreativer als Sie.
Wir haben auch zehn Forderungen an Sie. Ich wäre dankbar, wenn Sie dazu nachher Stellung nehmen würden.
Wir fordern, dass das Verbraucherinformationsgesetz endlich verabschiedet wird. Wir fordern die Rückübertragung der Lebensmittelüberwachung auf die Polizei.
Es ist keine Frage, dass die Neutralität der Lebensmittelüberwachung durch die Verwaltungsreform geschwächt und die Zahl der Lebensmittelkontrollen nach Presseberichten halbiert wurde. Wir fordern die Einrichtung eines bundesweiten Informationssystems und eine Taskforce „Lebensmittelkontrolle“ auf Bundesebene, denn es kann nicht sein, dass die Lebensmittelkontrolle an den Ländergrenzen Halt macht, wo wir weltweite Ströme von Nahrungsmittelhandel haben.
Wir fordern die konsequente Ausschöpfung der Möglichkeiten, die Ihnen die neue Gesetzeslage gibt. Das LFGB, das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, ist ab 1. September in Kraft. Sie haben allerdings dazu beigetragen, dass es gegenüber der Urfassung wesentlich abgeschwächt wurde. Wir fordern die Verschärfung von Sanktionen, und wir fordern die Verbesserung der Informationspolitik der Landesregierung. Es kann nicht sein, Herr Minister, dass man, wenn man auf die Homepage Ihres Ministeriums geht, kein Wort über den Lebensmittelskandal lesen kann.
Man liest etwas über Vogelgrippe, man liest etwas über BSE, aber über Fleisch und wie sich Verbraucher jetzt beim Fleischkauf verhalten sollen, kann man nichts lesen.
Wir fordern klare Rahmenbedingungen für die Eigenkontrolle in den Betrieben. Wir fordern ein Meldesystem für beanstandetes Fleisch, und wir fordern ein Informantenschutzgesetz, weil es Betriebsangehörigen heute nicht möglich ist – ohne Gefahr zu laufen, verklagt zu werden –, anonym Nachrichten abzugeben über das, was in ihren Betrieben passiert.
Also handeln Sie endlich. Wahlfreiheit – Frau Kollegin Brunnemer hat es gesagt – brauchen die Verbraucher. Wahlfreiheit setzt aber Information voraus. Gesunde Nahrungsmittel – wie heißt es heute so schön? – als Markenzeichen BadenWürttembergs setzen eine gute Verbraucherpolitik voraus. Das lassen Sie bisher vermissen, Herr Hauk.
Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass die Fleischerzeuger und die Handelsbetriebe – also Lidl, Aldi, Großhandelsbetriebe – punktuell untersucht werden.
Wollen Sie damit sagen, dass es in Baden-Württemberg keinen Fleischhandel mit richtigem Fleisch gibt, sondern einen mit virtuellem Fleisch, wie Sie das jetzt abwertend dargestellt haben?
Und wie oft wird dieser Handel kontrolliert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Firmen in Baden-Württemberg wurden nach den Erkenntnissen der Landesregierung mit nicht genusstauglichem Fleisch aus Bayern, zum Beispiel von der Firma „Rottaler Geflügelprodukte GmbH“, beliefert, und wo sind die Produkte in den Handel gelangt?
b) Welche baden-württembergischen Behörden waren nach dem Bekanntwerden des Skandals wie und mit welchem Ergebnis mit dem Thema befasst?
Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, wie lange dieser Vorgang gedauert hat? Wie viel Zeit ist ins Land gegangen seit dem Bekanntwerden dessen bis hin zur Aufforderung an die Lebensmittelüberwachungsbehörden und bis zur letztendlichen Klärung, ob noch Material vorhanden war oder nicht?
Die Frage ist, wie lange es gedauert hat, bis die Überwachungsbehörden in den Lebensmittelbetrieben festgestellt haben, dass die Ware nicht mehr vorhanden war, woraus ja zu schließen ist, dass die Verbraucher diese Ware bereits gekauft und verzehrt hatten. Um diese Zeitspanne geht es.
Sie interessiert mich vor dem Hintergrund, dass wir den Wirtschaftskontrolldienst nicht mehr haben und dass die einzelnen Landratsämter bzw. Städte selbst zuständig sind.
Mich interessiert, wie lange es dauert, bis das „unten ankommt“. Verstehen Sie? Das ist meine Frage.
Wenn Sie meine zweite Frage mündlich nicht beantworten können, ist dies vielleicht auch schriftlich möglich: Gibt es nach dem neuerlichen Fleischskandal, der sich in Niedersachsen in der gleichen Art und Weise abgespielt hat, Erkenntnisse in Baden-Württemberg? Das würde mich ebenfalls interessieren.
Werden die Fördermittel dann auch künftig nach dem Windhundprinzip verteilt werden? Oder soll auch dies Gegenstand Ihrer Richtlinien sein?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Müller, ich bin gespannt, was nach diesem fulminanten Vortrag darüber, was alles geschehen kann, jetzt geschieht.
Das werden wir sehen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode.
Diese Debatte hat ja einen etwas merkwürdigen Charakter. Sie ist nicht aktuell, denn die Untersuchungen gibt es schon länger. Pfeiffer ist nicht der Erste, der diese Erkenntnisse hat.
Im Übrigen fühle ich mich sehr erinnert an die Debatten, die in diesem Hause vor etwa 25 Jahren stattfanden, als es um die Einführung des privaten, kommerziellen Fernsehens ging. Damals hat unser damaliger Fraktionsvorsitzender auf diese drohende Entwicklung hingewiesen, während es der CDU gar nicht schnell genug gehen konnte, kommerzielles Fernsehen einzuführen. Insofern kann ich es nur als das Abwischen von Krokodilstränen betrachten, wenn Sie das heute zum Thema machen.
Ich will die Analyse gar nicht fortsetzen. Aber wir müssen feststellen: Wir müssen uns von Medienwirkungstheorien verabschieden, die von interessierter Seite immer wieder vorgebracht werden, wie zum Beispiel der, dass Gewaltdarstellungen Zuschauer und damit auch Jugendliche von ihrer eigenen Aggression befreien würden und dass das in diesem Sinne gut wäre. Dies war eine lange Zeit verbreitete These.
Wir müssen uns auch über den Mechanismus des Jugendmedienschutzes unterhalten. Der zitierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beinhaltet eine Überprüfungsklausel, wonach binnen der folgenden fünf Jahre – also spätestens bis zum Jahre 2008 – die Arbeit der KJM überprüft wird. Der Vorsitzende der KJM hat kürzlich einen Vortrag gehalten und eine sehr ambivalente Stellungnahme abgegeben.
Vor dem Hintergrund der neueren Forschung muss man sich eben fragen, ob die freiwillige Selbstkontrolle oder auch die Bewertung der KJM dem Problem angemessen sind. Man hat sich bisher um ausschweifende, verbotene Inhalte gekümmert, also um Rassenhass, Pornografie, exzessive Gewalt. Aber dass dies sehr viel differenzierter betrachtet werden muss, liegt, glaube ich, auf der Hand.
In § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags steht unter der Überschrift „Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“:
Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Was heißt das? Heißt das, dass entsprechende Sendungen nur um Mitternacht gesendet werden dürfen, so wie es jetzt der Fall ist? Wir wissen aber, dass Kinder nicht nur Kindersendungen, „Teletubbies“ oder so etwas, sehen. Vielmehr findet Kinderfernsehen dann statt, wenn Kinder fernsehen. Das wiederum tun sie auch nach 22 Uhr und sogar um Mitternacht.
Das heißt doch, dass wir, wenn wir dies vor dem Hintergrund der heutigen Analyse überprüfen wollen, wesentlich mehr darüber nachdenken müssen, was wir da ändern müssen.
Die eigentlich wichtigste Erkenntnis aus der neueren Forschung ist, dass es überhaupt nicht nur um Inhalte gehen kann. Vielmehr geht es darum, zu fragen, warum Kinder überhaupt fernsehen. Es geht darum, dass Fernsehen überhaupt schädlich ist und die Industrie schon damit beginnt, zweijährige Kinder mit für sie gemachten Fernsehsendungen, zum Beispiel „Teletubbies“, zu ködern, um sie zu konditionieren, immer weiter und künftig immer mehr fernzusehen. Denn das Programm wird ja eigentlich nicht zugunsten der Kinder gemacht, sondern es wird gemacht, um Gewinnmaximierung zu betreiben, indem man eine möglichst hohe Quote an Personen, an Kindern und Jugendlichen, an die Werbeindustrie verkauft.
Das eigentliche Thema lautet also: Wie kommen wir dazu, dass Kinder überhaupt weniger fernsehen, dass Menschen begreifen, dass Fernsehen genauso schädlich ist wie meinetwegen erhöhter Alkoholkonsum, Tabakkonsum oder Zuckerkonsum? Deshalb ist es richtig, zu sagen: Kinder, die viel fernsehen, werden dick, dumm und unglücklich. Da haben wir eine große Verantwortung.
Ich denke, das Thema geht über die Überprüfung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hinaus – hin zu mehr Medienkompetenz. Im Übrigen – das wurde ja auch schon gesagt –: Was Medienkompetenz betrifft, so darf ich die CDU-Fraktion auffordern, einmal nach Rheinland-Pfalz zu schauen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die unterschiedlichen Initiativen der Bundesländer zusammenzufassen. Dabei habe ich festgestellt: In Rheinland-Pfalz passiert in Sachen Umsetzung von Medienkompetenz an Schulen, für die Eltern wesentlich mehr als in unserem Land.
Man muss sich innerhalb der Landesmedienanstalten, die dafür zuständig sind, über gemeinsame Ziele Gedanken machen. Man muss sich im Hinblick auf die Lehrerausbildung und die Implementierung dieses Themas an den Schulen Ziele setzen und versuchen, diese auch zu erreichen.
Noch ein letzter Punkt. Herr Kollege Müller, wo sind Sie?
Entschuldigung. – Ganztagsschulen nehmen Familien die Kinder nicht weg,
sondern Ganztagsschulen ergänzen das Familienleben,
weil sie nämlich wesentlich kompetentere Kinder in die Familien zurückschicken.
Herr Kollege, da müssen Sie sich intern verständigen. Müller hat gesagt: Ganztagsschulen nehmen den Familien die Kinder weg.
Aber natürlich. Ja, das ist Blödsinn. Das hat er aber eben gesagt.
Früher haben Sie sogar gesagt, dass Ganztagsschulen „Freiheitsberaubung“ seien.
Ganztagsschulen beleben das Familienleben, weil sie wesentlich kompetentere Kinder zurück in die Familien schicken. Das können Sie in Schweden sehen. Gucken Sie da mal hin.
Das ist ja Quatsch, Herr Kollege. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich fände es nicht schlecht, wenn der Landtag über eine Aktuelle Debatte hinaus einmal eine Anhörung mit Forschern, mit Pädagogen, mit kompetenten Sachverständigen durchführen würde, um dann die Regierung in die Lage zu versetzen, alles, was sie nebulös angekündigt hat, auch in die Tat umzusetzen.
Hat die Landesregierung eine zeitliche Zielvorstellung, bis wann sie die Verhandlungen mit den Kommunen abschließen wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die SPD im Bund und in den Ländern steht der grünen Gentechnik weder mit allzu großer Begeisterung noch mit Ablehnung gegenüber. Diese Technik mag Chancen für den Anbau bieten, und zwar dort, wo er sich lohnt und praktikabel ist. Forschung
ist sicherlich wichtig. Möglicherweise gibt es auch hier und dort Wertschöpfung und die Chance für neue Arbeitsplätze. Nach bisherigem Kenntnisstand sind auch die Risiken grundsätzlich beherrschbar. So weit sind wir uns in diesem Hause wahrscheinlich alle einig.
Entscheidend ist jedoch die Frage, was man aus dieser Technologie hier in unserem Bundesland macht, in diesem Bundesland – Herr Kollege Walter ist darauf eingegangen –, das wegen seiner kleinräumigen Zergliederung kaum für die Koexistenz von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Organismen geeignet ist.
Dies bestätigt im Übrigen auch Herr Hockenberger, der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Bauernverbände. Er war offenbar auf einem CDUFachkongress zur grünen Gentechnik und sagte dort – ich zitiere aus dem Agrarblatt „BW agrar“, Heft 9/2005 –:
In einem so dicht besiedelten Raum wie Baden-Württemberg sei Koexistenz kaum möglich, weil eine Vermischungsgefahr von gentechnikfreien und veränderten Organismen bestünde, betonte Gerd Hockenberger.
Dann kommt er auf die Haftungsregelung zu sprechen, die ja von der CDU immer kritisiert wird, sagt aber nicht dazu, dass mit einer anderen Haftungsregelung die Vermischungsgefahr in keiner Weise beseitigt werden könnte, sondern eher noch begünstigt würde. Denn wenn die Landwirte künftig nicht direkt verschuldensunabhängig haften, wird es ihnen leichter fallen, diese Organismen anzubauen.
Vor dem Hintergrund, dass rund zwei Drittel der Verbraucher Gentechnik bei der Nahrungsmittelproduktion ablehnen, kommt die Landesregierung nicht darum herum, zuzugestehen – und ich zitiere weiter aus dem wichtigen Agrarblatt „BW agrar“, Heft 7/2005 –,
dass Landwirte und Verbraucher ohne Bevormundung selbst entscheiden können, ob sie Gentechnik nutzen wollen oder nicht.
Das war ein Zitat von Frau Gurr-Hirsch.
Am Ende des Artikels heißt es,
langfristig müsse die Anwendung der grünen Gentechnik von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden.
Dabei ist dann immer wieder die Rede von Information, als wollte man die widerspenstigen Verbraucher in einem langfristigen Umerziehungsprozess an den Genuss gentechnisch erzeugter Produkte heranführen. Ich sage Ihnen aber: Damit werden Sie Schiffbruch erleiden.
Denn diese Mehrheit von zwei Dritteln der Verbraucher hat einen feinen Instinkt dafür, was sie für tragbar hält und was nicht. Viele haben Angst vor dem Risiko bei der Bewahrung der Schöpfung; denn sie haben erkannt, dass hier Dinge gemacht werden, die die Natur selbst nie machen würde, dass das also naturfremde Produktionsmethoden sind. Sie fragen sich, wie das in Zukunft weitergehen soll. Sie be
fürchten ferner ein Risiko für die Artenvielfalt und haben gute Gründe dafür. Sie befürchten langfristig ein Risiko für die Gesundheit der Menschen, und sie sehen auch Risiken für die selbstständige Landwirtschaft in unserem Land, nämlich Risiken, dass die Landwirte immer abhängiger von der Agrochemieindustrie werden.
Das sind keine Spinner, wie manche vielleicht meinen mögen, sondern das ist ein breites Bündnis von Organisationen, von einer Stadt/Land-Partnerschaft im Evangelischen Bauernwerk über die Landfrauen in Baden-Württemberg – landesweit –, über die Verbraucherzentrale bis hin zum Verband des katholischen Landvolks Rottenburg-Stuttgart.
Dieses Papier können Sie sich alle einmal zu Gemüte führen.
Also muss gelten, dass Verbraucher die Möglichkeit haben müssen, bei der Auswahl der Produkte zwischen den Produkten, die mit, und den Produkten, die ohne Zuhilfenahme von Gentechnik erzeugt und produziert wurden, zu unterscheiden. Information bedeutet hier wohlgemerkt nicht, von der Ungefährlichkeit der Produktion zu überzeugen, sondern Information bedeutet die Vermittlung harter Fakten.
Da sind selbst nach der neuesten Kennzeichnungsverordnung gravierende Lücken vorhanden, die sich aus der Logik des Verordnungsgebers ergeben haben. Zwar müssen Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, gekennzeichnet werden; aber nicht gekennzeichnet werden müssen Produkte mit GVO-veränderten Zusatzstoffen oder tierische Produkte, die mit gentechnisch veränderten Organismen, zum Beispiel mit entsprechenden Futtermitteln, hergestellt wurden. Selbst das HQZ – und auch darauf hat Herr Walter hingewiesen – hat nur eine fingierte Transparenz, weil nicht sichergestellt ist, dass bei der Erzeugung keine GVOs im Spiel waren.
Aus all dem folgt, dass es notwendig ist, eine Produktionslinie für absolut gentechnikfreie Nahrungsmittel in BadenWürttemberg aufzubauen und nachhaltig zu sichern. Es gilt also, gentechnikfreie Nahrungsmittel – von den Rohstoffen der Erzeugung bis zum Esstisch – sicherzustellen und durch den Staat zu fördern und zu unterstützen. Dies wird umso dringlicher, je mehr sich die grüne Gentechnik international durchsetzt. Das ist machbar. Es gibt in Baden-Württemberg Futtermittelerzeuger, die auf Gentechnik verzichten. Es gibt jede Menge Landwirte, die freiwillig darauf verzichten wollen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Produkte in der Industrie durchgängig gentechnikfrei zu erzeugen und als solche zu kennzeichnen. Auch die Landesregierung weist in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/3980 darauf hin. Die Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) ermöglicht es, den Produkten ein Label „ohne Gentechnik“ zu geben, wenn sie denn ganz bestimmte Kriterien erfüllen, nämlich in keiner Weise unter Zuhilfenahme von GVOs erzeugt werden. Dieses wäre der Weg.
Herr Minister, ich bin gespannt, wie Sie diesen Weg künftig sehen, in Baden-Württemberg einerseits das Vertrauen der Verbraucher sicherzustellen, andererseits den Landwirten eine Zukunftschance zu geben, abseits der Gentechnik zu produzieren. Dieses Land eignet sich für diesen Sonderweg, weil der Absatz dieser Produkte garantiert ist. Sie werden in Deutschland auch künftig für gentechnikfreie Produkte Absatz finden, und das ist die Chance für die baden-württembergische Landwirtschaft.
Vielen Dank.
Herr Kollege Kiefl, können Sie sich vorstellen, dass es Verbraucher gibt, die Lebensmittel aus GVO-Produktion ablehnen, selbst wenn dies in tierischen Produkten nicht nachweisbar ist, die also keine GVOProduktion in irgendwelcher Produktionsstufe haben wol
len? Für diese Verbraucher haben Sie nichts anzubieten, es sei denn, Sie deklarierten das HQZ im Sinne der Genfreiheit, wie die Verordnung es vorsieht.
Herr Minister, damit gestehen Sie aber ein, dass eine Vermischungsmöglichkeit zwischen nebeneinander liegenden Feldern immer gegeben ist – immer!
Herr Kollege Birk, Sie sagten eben, dass Sie dem Rechnung getragen hätten, was die Regionen für sich gewünscht hätten. Das haben Sie aber doch wohl nicht auf die Region Stuttgart bezogen. Denn dort haben Sie die Wünsche der Region – im Gegensatz zu dem, was die CDU in der Region Stuttgart selber gesagt und gefordert hat – nicht berücksichtigt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich werde zunächst etwas zum Allgemeinen und dann etwas zu den anderen Fragen sagen, die in
diesem Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden. Es geht ja nicht ausschließlich um die Rundfunkgebührenerhöhung, über die allein in den Medien breit berichtet wird.
Zunächst einmal begrüßen wir, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig verwehrt sein wird, Erträge aus Telefonmehrwertdiensten zu erwirtschaften. Ich denke, dies ist ein guter Punkt, um sich von den privaten Veranstaltern zu unterscheiden, die ihre Einnahmen zunehmend aus solchen Telefonmehrwertdiensten erwirtschaften, weil ihnen die Werbeerträge wegbrechen, und ein guter Punkt, um sich zu profilieren.
Zum Zweiten begrüßen wir, dass künftig, nämlich ab dem 1. Januar 2007, auch PCs gebührenpflichtig werden, sofern keine anderen Rundfunkempfangsgeräte vorgehalten werden. In der digitalen Welt ändert sich das Mediennutzungsverhalten insbesondere von jungen Menschen. Immer mehr Menschen empfangen ihren Rundfunk ausschließlich über das Internet oder über das Handy oder sonstige Geräte, die künftig möglicherweise erst noch entwickelt werden. Es ist nur gerechtfertigt, auch diese Geräte dann mit einer Gebühr zu belegen.
Wir begrüßen auch, dass künftig die Regeln zur Rundfunkgebührenbefreiung von den Rundfunkanstalten selbst umgesetzt werden. Das entbürokratisiert das ganze Verfahren in der Tat und trägt zum Stellenabbau bei – wenn es stimmt, was der Minister im Ausschuss sagte, dass in Baden-Württemberg bisher etwa 200 000 offizielle Verfahren durchgeführt werden müssen.
Wir sehen kritisch, dass sich die Rundfunkanstalten in einer erzwungenen Selbstverpflichtung dazu verpflichten, nur 0,75 % ihrer Aufwendungen für Onlinedienste auszugeben. Internet ist zwar nicht nur Rundfunk, aber es ist auch Rundfunk, und wir meinen, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier seinen Auftritt haben muss. Dies wird Geld kosten, und wir denken, eine Beschränkung ist hier nicht angemessen. Wir werden immer mehr in einen Onlinerundfunk einsteigen. Da muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer Zeit, in der Informationsangebote zunehmend kostenpflichtig werden, dabei sein.
Nun zur Erhöhung der Rundfunkgebühr. Wir kritisieren das Verfahren zur Festsetzung der Gebührenerhöhung. Erstmals wurde vom Vorschlag der KEF abgewichen; das haben wir schon diskutiert. Dies geschah auf Druck von drei Ministerpräsidenten, aber auch auf permanenten Druck der kommerziellen Fernsehveranstalter, die seit Jahren die Konfrontation mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk suchen. Das kam einer Erpressung gleich. Denn mit dem Einstimmigkeitsprinzip ist im Grunde jeder erpressbar, der einen Kompromiss suchen muss.
Vermischt wurde im Verfahren die Frage der sachgerechten Prüfung des Finanzbedarfs der Anstalten mit einer Strukturdebatte, mit politischen Vorgaben. Dies ist der wirklich kritische Punkt gewesen. Ob dies verfassungswidrig war oder nicht, mag im Zweifel das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz jedenfalls ist Respekt zu zollen, weil er als Vertreter des federführenden Landes in der Medienkommission diesen Kompromiss zustande gebracht hat. Wir werden diesem nach Abwägung aller Gesichtspunkte zustimmen.
Am Ende können wir feststellen: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erhalten viel weniger zusätzliches Geld, als sie erwartet haben. Dies führt bei ihnen leider zu weiteren Einsparungen im Programm, also in ihrem Produkt – und nicht nur dies: Insbesondere der Südwestrundfunk kürzt im Kulturbereich, namentlich im Bereich der so genannten Hochkultur, also in einem Bereich, der die eigentliche Domäne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Wir sind der Auffassung, dass in den Strukturen der ARD insgesamt durchaus noch Einsparpotenzial zu finden ist, bevor man weiter am eigentlichen Produkt Kürzungsmaßnahmen vornimmt.
Aber der letzte Punkt ist eigentlich der wichtigste: Die KEF wird durch diesen Rundfunkstaatsvertrag gestärkt. Sie muss künftig Wege und Methoden entwickeln, wie sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in ihre Gebührenfindung mit einbezieht.
Aber sie hatten nicht die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen. Dies ist ja explizit das Neue, was hineingeschrieben wurde. – Geschieht dies nachvollziehbar und auf der Basis gesicherter Daten, wird es dem Gesetzgeber künftig kaum noch möglich sein, von den Empfehlungen der KEF aus Gründen der sozialen Zumutbarkeit abzuweichen.
Die Verantwortung der KEF wird damit erheblich gestärkt. Das lässt hoffen, dass uns ein vergleichbares Spektakel in vier Jahren erspart bleibt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es trifft sich gut, dass wir diese beiden Anträge heute zusammen behandeln, weil sie thematisch eng beieinander liegen.
Die Konzentration im Pressewesen in Baden-Württemberg – und übrigens nicht nur bei uns – gibt Anlass zur Besorgnis. Jedenfalls sehen wir das so, offenbar anders als die Landesregierung. Sonst hätte sie einige unserer Fragen in ihrer Stellungnahme nicht so klammheimlich umgangen.
Pressevielfalt heißt Meinungsvielfalt, und Meinungsvielfalt ist die Grundfeste unserer demokratischen Willensbildung. Wo diese Vielfalt gefährdet ist, ist auch die Demokratie gefährdet.
Niemand Geringeres als das Bundeskartellamt hat darauf hingewiesen, dass mit einer Beschleunigung des Konzentrationsprozesses insbesondere bei regionalen Abonnementzeitungen zu rechnen ist. Ursächlich hierfür ist erstens der dramatische Rückgang der Werbeeinnahmen von Tageszeitungen, zweitens die Konkurrenz des Internets in Teilbereichen des Werbemarkts, drittens die verstärkte Nutzung von Onlineangeboten, aber auch viertens die Nachfolgeprobleme familiengeführter mittlerer und kleinerer Zeitungsverlage. Ursächlich sind also nicht nur konjunkturelle Gründe, sondern auch strukturelle Veränderungen auf dem gesamten Medienmarkt.
Konzentrationsbewegungen im Mediensektor machen auch vor Baden-Württemberg nicht Halt. Ich möchte ein Beispiel eines Medienunternehmens nennen. Ich betone: Medienunternehmen – nach denen hatten wir gefragt – behandelt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme überhaupt nicht. Die Frage ist offen, warum nicht.
Die Südwestdeutsche Medienholding zum Beispiel, die bereits breite Beteiligungen an Zeitungsverlagen und Rundfunkanstalten hält, hat sich mit 18,75 % am Süddeutschen Verlag in München beteiligt und den Anteil an der Kreiszeitung „Böblinger Bote“ auf 24,9 % erhöht. Sie übernahm am 1. Januar 2003 die „Leonberger Kreiszeitung“ komplett und übernimmt die bisher selbstständige „Marbacher Zeitung“ und die „Kornwestheimer Zeitung“ und ist Mehrheitsanteilseigner am „Schwäbischen Tagblatt“.
Die skizzierten Entwicklungen haben Auswirkungen auf die jeweiligen Redaktionen und erhebliche Auswirkungen beim Stellenabbau. Ich könnte Ihnen eine ganze Latte von abgebauten Stellen im redaktionellen Bereich aufzeigen. Jeder Journalist, der nicht mehr arbeiten kann, bedeutet einen Abbau bei der Meinungsvielfalt.
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und widerlegen die Einschätzung der Landesregierung, derzeit seien keine besonderen Erkenntnisse über Absprachen von Verbreitungsgebieten oder Verdrängungspraktiken marktstarker oder marktbeherrschender Verlage zu beobachten. Das Gegenteil ist der Fall, und es ist bisher keine Trendwende in Sicht.
Dieser Entwicklung ist zunächst einmal durch die Schaffung von mehr Transparenz zu begegnen. Deshalb fordern wir, einen jährlichen Bericht über die Verflechtungen im Pressewesen vorzulegen.
Die Landesregierung begründet ihre Ablehnung mit dem Verweis auf Deregulierung und Entbürokratisierung. Das ist eine eigenartige Methode, das Amt des Wächters über die Bewahrung demokratischer Grundlagen aufzugeben. Eine entsprechende Forderung erheben wir mit dem Antrag Drucksache 13/2371, nämlich die Forderung, die Zeitungen zu verpflichten, in ihrem Impressum in periodischen Abständen die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse offen zu legen, bzw. die LfK zu verpflichten, in einem jährlichen Bericht die entsprechenden Informationen über private Rundfunkveranstalter offen zu legen.
Was das Pressewesen betrifft, finden Sie bereits in den gesetzlichen Grundlagen von fünf Bundesländern entsprechende Regelungen: in Rheinland-Pfalz, in Hessen, in Bayern, in Berlin und in Brandenburg. Wir sind da also keineswegs irgendwelchen merkwürdigen Ideen verfallen, sondern diese Regelungen gibt es bereits, und es braucht nur nachgemacht zu werden.
Dessen rühmen sich übrigens auch die CSU-Vertreter in Bayern.
Wir wollen also Transparenz, und wir sind mit diesen Forderungen nicht allein. Ich zitiere:
Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob und wie weit zum Beispiel die Parteien samt ihren Unternehmensbeteiligungen mit Rundfunkveranstaltern und Zeitungsverlagen verflochten sind. Wer nichts zu verbergen hat, braucht die Information einer breiten Öffentlichkeit nicht zu befürchten.
Zitat Ministerpräsident Teufel am 17. März 2003.
Die Öffentlichkeit hat nicht nur ein Recht, zu wissen, an welchen Presseunternehmen Parteien beteiligt sind – davor hat übrigens die SPD, und darauf zielte das ja ab, keinerlei Angst –, sondern sie hat auch ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wo überall Springer, Burda, Holtzbrinck oder eben auch die Südwestdeutsche Medienholding beteiligt sind.
Wer nichts zu verbergen hat, braucht die Information einer breiten Öffentlichkeit nicht zu befürchten.
Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Ausnahmsweise stimme ich dem Herrn Ministerpräsidenten hier voll zu. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Anträgen.
Danke.
Herr Kollege Pauli, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie sinngemäß gesagt, jeder, der etwas wissen wolle, könne sich informieren, und wer etwas nicht wissen wolle, brauche auch nicht informiert zu werden. Das Erstaunliche und eigentlich das Erschreckende ist – hören Sie mir jetzt einmal zu! –, dass die Landesregie
rung selber nichts wissen will. Ich zitiere aus der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/2468:
Über die baden-württembergischen Medienunternehmen, die Zeitungen herausgeben, und über die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse in diesen Medienunternehmen liegen der Landesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor und können mit vertretbarem Aufwand nicht gewonnen werden.
Dann verweist die Landesregierung auf ein Buch aus dem Jahr 2000, aus dem man sich informieren kann. Zum Schluss kommt dann:
Diese Daten dürften aber nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.
Ich halte das für erschreckend. Vielleicht können Sie, Herr Minister, hier etwas mehr Aufklärung bieten, wenn Sie gleich das Wort ergreifen.
Was die Beteiligungen der SPD betrifft, liegen alle Daten offen. Wir halten damit auch nicht hinterm Berg. Ob das verfassungsgemäß ist, wird derzeit in einem Normenkontrollverfahren geprüft. Das haben wir abzuwarten, und dann können wir ja erneut debattieren.
Herr Theurer, Sie haben den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers zur Pressekontrolle angesprochen. Der Bundeswirtschaftsminister – der Gesetzentwurf wurde gerade am vergangenen Freitag im Bundestag gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet und kommt demnächst in den Bundesrat – hat versucht, mit dieser Novelle die wirtschaftliche Basis der Medienunternehmen bei – das müsste Ihnen ja eigentlich entgegenkommen – gleichzeitiger Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit zu verbessern.
Denn darum geht es. Er befürchtet nämlich zu Recht, dass Zeitungen einfach vom Markt verschwinden, wenn hier nichts passiert. Er will die Vielfalt erhalten, indem er die Möglichkeiten der Kooperation verbessert, auf der anderen Seite aber die redaktionelle Unabhängigkeit stärkt.
Ich fände es schon gut, Herr Minister, wenn Sie dieser Gesetzesnovelle am 29. April im Bundesrat zustimmen könnten, denn meines Wissens haben selbst die Medienunternehmen dieser Novelle zugestimmt. Deshalb würde es mich wundern, wenn nicht auch Sie diesem Begehren nachkommen würden.
Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rundfunkrat des SWR hat am 24. September 2004 einstimmig die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz, die übermorgen stattfinden soll, dafür einzusetzen – ich sage das einmal in meinen Worten in einem kurzen Begriff –, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Wir beantragen, dass die Landesregierung sich daran hält.
Der Rundfunkrat hat dieses erstens in Sorge um den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getan und zweitens in Sorge um das bisher unangefochten neutrale System der Gebührenfindung im Hinblick auch auf in Brüssel anhängige Verfahren und nicht zuletzt auch in Sorge um die programmlichen Folgen der zu erwartenden finanziellen Einschnitte im SWR selber.
Nun hat – das will ich einflechten – Intendant Voß bereits die Abwicklung von Orchestern in die Öffentlichkeit hineingetragen. Ich möchte die Landesregierung in diesem Zusammenhang an das erinnern, was sie in ihrer Stellungnahme zu meinem Antrag über die kulturwirtschaftlichen Auswirkungen des SWR, Drucksache 13/3101, ausgeführt hat. Ich zitiere:
Der SWR ist der größte Kulturveranstalter im Land. Die Landesregierung ist daher darauf bedacht, bei den erforderlichen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Handlungsfähigkeit des SWR in seinem kulturellen Engagement zu erhalten.
So viel dazu.
Es gibt ein gesetzlich eindeutig fixiertes dreistufiges Verfahren der Rundfunkgebührenfestsetzung – Sie kennen das –: Die Anstalten melden den Bedarf an. Die KEF prüft auf Plausibilität, aber besonders auch auf Wirtschaftlichkeit. Sie erfüllt ihren Auftrag nicht etwa als Handlanger der Rundfunkanstalten, sondern unabhängig und mit einem erheblich spitzen Griffel. Nun ist sie zu diesem Vorschlag der Gebührenerhöhung um 1,09 € gekommen. Das ist ein Verfahren, das vom Bundesverfassungsgericht so vorgeschrieben wurde, um Programmneutralität und Politikferne der Gebührenfindung zu garantieren. Drittens haben dann die Länder in der Tat die Aufgabe, die Höhe der Rundfunkgebühr festzusetzen.
Der Gesetzgeber kann von der Empfehlung der KEF abweichen. Er hat diese Abweichung zu begründen, und zwar nachprüfbar zu begründen. Dies können nur Gründe sein, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Zitat des Bundesverfassungsgerichts:
Im Wesentlichen werden sich die Abweichungsgründe in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen.
Eine seriöse Diskussion, die sich nicht medienpolitischen Zielen unterwirft, entzündet sich nun an dem Begriff der „angemessenen Belastung“. Im Entwurf der sechs Ministerpräsidenten, die sich kürzlich auf eine Gebührenerhöhung um 86 Cent geeinigt haben, wird dies wie folgt begründet. Ich zitiere aus der Zeitung „epd medien“:
Die nunmehr von der KEF vorgelegte Gebührenempfehlung fällt in das Umfeld einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Lage, die große Herausforderungen und finanzielle Einschränkungen für alle Teile der Bevölkerung mit sich bringt.
Es ist höchst fraglich, ob diese allgemeine Erklärung verfassungsrechtlich Bestand hat, weil sie nicht nachprüfbar ist.
Ich wäre dankbar, Herr Minister, wenn Sie mir zuhören würden, denn dann können Sie entsprechend antworten.
Nicht zulässig ist laut Bundesverfassungsgericht, dass die Gebührenfestsetzung zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik namentlich im dualen System benutzt wird, also eine Verquickung der Gebührenentscheidung mit Fragen der Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Hier ist der Sündenfall bereits passiert mit dem berühmten Papier der drei Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Es ist im Übrigen höchst befremdlich – das sage ich hier ganz deutlich –, wie locker sich Ministerpräsident Steinbrück über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzt.
Er wird mit der Bemerkung zitiert:
Es gibt Leute in Deutschland, denen formale Verfahrensfragen wichtiger sind als die wirklichen Sachfragen.
„epd medien“ vom 29. September.
Ich frage Sie: Wer denn sonst, wenn nicht die Ministerpräsidenten, sollte sich strikt an Gesetze und bindende Vorgaben des Verfassungsgerichts halten?
Die KEF selbst hat in ihrem Brief an Ministerpräsident Beck vom 23. September auf die verfassungsmäßig bedenkliche Neuberechnung der Gebühr hingewiesen. Sie bezweifelt die Berechnung der einzelnen Einsparpotenziale und meint, diese seien nicht nachvollziehbar. Insbesondere bezweifelt sie die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Rechteverkäufen beim Sport; denn dies – so die KEF – sei ein Eingriff in die Programmautonomie der Anstalten.
Nun hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt. Der zeugt nun wirklich von schlechtem Gewissen und Ratlosigkeit und ist insofern völlig untauglich, das Problem zu lösen.
Denn darin steht, die Landesregierung möge sich in der Ministerpräsidentenkonferenz für eine maßvolle Erhöhung der Rundfunkgebühr, wenn möglich unterhalb der von der KEF empfohlenen 1,09 €, einsetzen. Das müsste mindestens „wenn verfassungsrechtlich möglich“ heißen.
Herr Oettinger hat in seiner Stellungnahme vom 20. September diese Erhöhung um 86 Cent als „eine gute Basis für eine politische Lösung“ bezeichnet. Ich fordere ihn auf, hier einmal zu erklären, wie er das verfassungskonform begründen will.
Es gibt eben keine politische Lösung. Diese ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt.
Ich habe immer erklärt, dass die SPD-Fraktion durchaus für eine Diskussion über strukturelle Veränderungen innerhalb der Rundfunkanstalten zur Verfügung steht.
Diese Diskussion aber darf nicht mit dem Gebührenfestsetzungsverfahren verknüpft werden.
Sie sollte vielmehr im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ja schon in der Mache ist, ihren Niederschlag finden und sich auf zukünftige Gebührendebatten auswirken.
So sieht das im Übrigen auch das Rechtsgutachten von Professor Ossenbühl von der Universität Bonn vom 15. Dezember 2003.
Herr Minister Palmer, der Sie sich in der Vergangenheit in dieser Debatte durchaus lobenswert zurückgehalten haben, ich fordere Sie jetzt auf, zu erklären, ob Sie die Resolution des SWR unterstützen können und auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage der Ministerpräsident an der Ministerpräsidentenkonferenz übermorgen teilnehmen wird.
Danke.
Herr Kollege Scheuermann, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass der Intendant in der öffentlichen Rundfunkratssitzung erläutert hat, dass diese zusätzliche Absenkung auf 86 Cent für die Gebührenperiode von vier Jahren Einsparmaßnahmen im Umfang von 60 Millionen € erforderlich machen würde?
Das können Sie im Protokoll nachlesen.
Erstens: Herr Kollege Theurer, ist Ihnen eigentlich nicht bekannt, dass Empfänger von Sozialhilfeleistungen von der Rundfunkgebühr befreit sind? Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die mit ihrem Verdienst maximal 50 % über dem Sozialhilfesatz liegen.
Zweitens: Wie verträgt sich das, was Sie da sagen, eigentlich insgesamt mit der Beschlussfassung der FDP, die überhaupt keine Gebührenerhöhung haben will?
Können Sie das einmal erläutern?
Ich habe das Wort. Wenn Sie geneigt sein könnten, auch zuzuhören!
Zunächst ein kurzes Wort an Sie, Herr Theurer. Herr Theurer, Sie lesen gerade, aber vielleicht hören Sie nebenher auch zu. Sie führen immer das Wort „Medienbudget“ im Munde. Aber es scheint Ihnen überhaupt nichts auszumachen, wenn die Kabelnetzbetreiber die Kabelgebühren exorbitant steigern, nämlich um wesentlich mehr Prozentpunkte, als wir die Gebühren erhöhen.
Das scheint Ihnen völlig egal zu sein.
Sie wissen genau, dass viele Leute vom Kabel abhängig sind und deshalb diese Kabelgebühren auch als eine Art Zwangsgebühren empfinden müssen.
Im Übrigen sind Sie die Antwort schuldig geblieben, wie Sie das Begehren der FDP-Medienkommission – wenn es so etwas gibt; jedenfalls hat die FDP das geäußert –, dass Sie überhaupt keine Rundfunkgebührenerhöhung haben wollen, mit der Verfassung vereinbaren wollen.
Herr Scheuermann – wo sitzen Sie? –,
Sie haben gesagt, seit dem Rundfunkurteil von 1994 sei schon so viel Zeit vergangen, dass sich die Landschaft inzwischen längst geändert habe. Fakt ist aber – daran hat sich nichts geändert –, dass das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als konstitutives Ele
ment der dualen Rundfunkordnung bezeichnet hat und sogar noch weiter gegangen ist und gesagt hat, es müsse zunächst einmal ein funktionierendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem geben, bevor privater Rundfunk veranstaltet werden könne.
Daran hat sich doch eigentlich nichts geändert. Insofern kann man die Gültigkeit und Bewertung dieses Rundfunkgebührenurteils heute durchaus weiterführen.
Herr Palmer, Sie haben zu Recht – das habe ich auch getan – die Begründung, die Herr Stadelmaier formuliert hat, zitiert; auch ich habe daraus zitiert. Sie haben aber nicht zitiert, was der Vorsitzende der KEF daraufhin geantwortet hat. Das möchte ich nun meinerseits zitieren:
Zwar beziehen sich die Länder auf § 7 Abs. 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags und stellen auch Erwägungen zur angemessenen Belastung der Gebührenzahler an. Sie beziehen in diese Betrachtung dann allerdings die Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten und die Forderung nach einer teilweisen Weiterveräußerung von Sportrechten ein und bewerten diese Position mit einem Absenkungsbetrag von 10 bzw. 6 %. Die Anstalten haben ihre Selbstverpflichtungserklärung nicht mit Einsparungsbeträgen belegt, die über die in dem 14. Bericht einbezogenen Auflagen der KEF hinausgehen würden. Für uns sind daraus auch keine zusätzlichen Einsparungen erkennbar,
so Conrad –
wie wir der Arbeitsgruppe „Selbstverpflichtung“ der Rundfunkkommission in ihrer Sitzung vom 12. 8. dargelegt haben.
Er zieht daraus den Schluss, dass dieses eben – und darauf habe ich vorhin abgehoben – keine Begründung, vor allem keine nachvollziehbare Begründung sei. Da müssen Sie schon eine Antwort geben, wie Sie das machen. Denn das ist Verfassungsvorgabe.
Die Abweichung muss nachvollziehbar begründet sein, und das ist nicht geschehen.
Ja, gerne. Anders als Sie, Herr Theurer! Aber Sie haben es auch gemacht.
Wenn Sie sich einmal umfassend informieren würden und die entsprechenden Gutachten lesen würden, dann würden Sie erkennen, dass die subjektiven Interessen eines einzelnen Gebührenzahlers überhaupt keine Relevanz in dieser Diskussion haben, Herr Theurer. Bitte informieren Sie sich!
Ich komme jetzt noch auf einen ernsthaften Punkt. Vielleicht, Herr Palmer, können Sie dazu auch noch etwas sagen.
Natürlich hat Ministerpräsident Beck die Verpflichtung, in der Rundfunkkommission einen Kompromiss herbeizuführen. Aber wenn man darüber nachdenkt, muss man erkennen, dass jemand, der auf jeden Fall einen Kompromiss herbeiführen will, in gewisser Hinsicht erpressbar ist. Ich gebe zu bedenken, ob dies hier nicht der Fall ist, nämlich seitens der privaten Rundfunkveranstalter, die seit Jahren – bis heute – eine Kampagne gegen die so genannte Zwangsgebühr führen.
Wenn Sie in den letzten Tagen das Jugendprogramm bigFM gehört haben, konnten Sie erleben, wie dort ohne Rücksicht zugunsten der Privaten und gegen die Rundfunkgebühr getrommelt wird.
Das ist ein solcher Fall, der sich hier niederschlägt. Denn durch diesen Sündenfall – ich nenne es so – –
Frau Präsidentin, ich hatte zunächst einmal fünf Minuten Redezeit für die Begründung unseres Antrags und dann weitere fünf Minuten Redezeit, und die sind noch längst nicht vorbei.
Noch ein paar Sätze. Ich weiß ja, dass Sie gerne zum Parlamentarischen Abend gehen wollen. Leihen Sie mir noch zwei Minuten lang Ihr Ohr, bitte.
Dieses Verfahren wird so, wie das jetzt gemacht wird, nachhaltige Folgen für künftige Gebührendebatten haben.
Es entsteht ein Schaden für das duale System und ein Schaden für die KEF und in der Folge auch in Brüssel ein Schaden für die Situation der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das wissen Sie so gut wie ich.
Deshalb fordere ich Sie auf, sich für diese 1,09 €, also für den Vorschlag der KEF, einzusetzen.
Ich fordere Sie auf, Schaden von unserem dualen Rundfunksystem abzuwenden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Herr Oettinger, Sie haben in großen Teilen das referiert, was ohnehin schon Stand der Diskussion zwischen den Ministerpräsidenten aller Länder ist. Bis auf ganz wenige Punkte kann ich Ihnen da auch folgen. Ich komme im Einzelnen noch darauf zurück.
Es ist gut, dass wir diese Debatte führen, obwohl wir heute nicht über einzelne Cents der Gebührenerhöhung beraten werden. Man fragt sich ohnehin, ob 10 Cent mehr oder weniger es rechtfertigen, darüber zu diskutieren, ob die Gebührenordnung sozialverträglich ist. 10 Cent mehr oder weniger Gebührenerhöhung bedeuten 1,20 € im Jahr. Ich denke, das ist nicht relevant für die einzige Frage, die verfassungsrechtlich zulässig ist, nämlich zu diskutieren, ob dies sozialverträglich ist oder nicht.
Die Debatte über die Gebührenerhöhung wurde von drei Ministerpräsidenten losgetreten, die ganz entgegen aller normalen und verfassungsmäßigen Übung die Gebührenerhöhungsdebatte mit einer Strukturdebatte verknüpft haben. Man muss schon fragen, zu wessen Gunsten diese Debatte geführt worden ist. Da hat das beständige Trommeln des Verbands privater Rundfunkveranstalter Erfolg gezeitigt. Rundfunkgebühren werden als Zwangsgebühren verunglimpft. Dabei garantiert nur dieses System – eben dieses und nicht etwa eine Steuerfinanzierung –, dass dem öffent
lich-rechtlichen Rundfunk seine Funktion als staatsferner Hort unabhängiger Meinungsbildung in unserem Staat erhalten bleibt.
Immer wieder werden auch vonseiten der CDU die angeblich allzu vielen öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme kritisiert. Herr Oettinger, es gibt in der Bundesrepublik 323 Radioprogramme. Davon sind 60 öffentlich-rechtlich. Die genaue Zahl differiert manchmal. 197 Programme sind privat-kommerziell. Das ist also gut das Dreifache. Man kann deshalb nicht davon sprechen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu viele Programme habe.
Herr Scheuermann, das können Sie alles in Publikationen nachlesen, die nicht von der SPD stammen.
Die privaten Sender und auch wieder Herr Oettinger haben den Erwerb der Sportrechte durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beklagt. Fakt ist, dass die Sportverbände selbst diese Rechte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verkauft haben, obwohl die öffentlich-rechtlichen Anstalten weniger für diese Rechte geboten haben als die privaten. Es waren die privaten Anstalten, die die Preise bis heute hoch getrieben haben.
Ein Onlineauftritt, der sicherlich maßvoll und programmbezogen sein soll, gehört zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil nur damit seine Zukunft gesichert ist, da sich immer mehr junge Leute nur online Rundfunk zuführen.
Die Anwürfe des VPRT sind also in den seltensten Fällen berechtigt, aber sie fallen eben auf fruchtbaren Boden. Jetzt komme ich zu einem Zitat: