Georg Wacker

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie Kollege Zeller schon angesprochen hat, haben wir aufgrund einer gemeinsamen Initiative fünf Anhörungen zu zentralen bildungspolitischen Themenfeldern durchgeführt. Auch ich bin allen Fraktionen sehr
dankbar – der SPD, der FDP/DVP und den Grünen –, dass wir unkompliziert und auch kollegial die Themenfelder definiert haben, gemeinsam Fragen gestellt haben und uns auch sehr schnell auf eine Vielzahl von Experten verständigen konnten.
Ich sehe in dieser Debatte heute das Ziel, dass wir aus diesen Anhörungen Bewertungen und auch Schlussfolgerungen ziehen. Wir sollten auch resümieren, was in dieser Legislaturperiode und seit dem Jahr 2001 hier in Baden-Württemberg entwickelt und umgesetzt wurde.
Erster Schwerpunkt: Vorschulische Bildung. Alle Experten, besonders die Wissenschaftler, haben uns aus der Seele gesprochen. Gehirnforscher Dr. Spitzer belegte eindrucksvoll, dass die Sprachgrundlagen, auch für das Beherrschen der Grammatik, vor dem fünften Lebensjahr gelegt werden. Beim Schuleintritt ist diese Entwicklung bereits abgeschlossen. Professor Fthenakis – ich denke, bis dahin sind wir uns auch alle einig – sagte es noch deutlicher. Er sagte, dass Sprachförderung kurz nach der Geburt ansetzt und dass hier auf die Familie eine besondere Verantwortung zukommt. Wenn man das Thema Leseförderung anspricht – das hat die PISA-Studie auch eindrucksvoll belegt –, ist ganz klar, dass gerade die Leseförderung, das Vorlesen, der Umgang mit dem Buch und mit Bildern bereits im Elternhaus beginnen muss. Wenn im Elternhaus dieser Bereich in den ersten Lebensjahren eines Kindes vernachlässigt wird, kann das schwerlich im Kindergarten, auch nicht durch einen Orientierungsplan, oder gar durch die Grundschule wettgemacht werden.
Meine Damen und Herren, wir kommen nicht darum herum, die besondere Verantwortung des Elternhauses in der Bildungspolitik zu thematisieren, vor allem, wenn wir über die frühkindliche Bildung sprechen.
Deswegen ist es auch wichtig, dass wir bei jeder öffentlichen Maßnahme die Familien systematisch einbinden. Ich bin der Landesregierung für wegweisende Entscheidungen und Maßnahmen dankbar, die in dieser Legislaturperiode eingeleitet und umgesetzt wurden.
Die Sprachförderung der Landesstiftung greift. 20 000 Kinder konnten seit dem Jahr 2003 gezielt in Sprachfördergruppen erreicht werden. Deswegen hat sich das Kuratorium der Landesstiftung darauf verständigt, diese Maßnahme auszubauen und fortzusetzen. Für das neue Kindergartenjahr liegen 535 Anträge vor. Wir haben im Haushalt 2005/ 06 den Bereich der ehrenamtlichen Sprachförderung ausgebaut, die so genannten HSL-Maßnahmen, und wir haben, meine Damen und Herren, in dieser Legislaturperiode in einem wichtigen Schritt die Kooperation zwischen dem Kindergarten und der Grundschule systematisch entwickelt, indem eine verbindliche Verwaltungsvorschrift erlassen wurde. Seit dem Jahr 2002 ist es für die Kindergärten und Grundschulen Pflicht, gemeinsame Jahrespläne zu entwickeln und den gemeinsamen Austausch auf der Basis der Erfahrungen sowohl der Erzieherinnen als auch der Grund
schullehrkräfte zu entwickeln und auszubauen. Darüber hinaus haben Kooperationsbeauftragte auf der früheren Ebene der Oberschulämter, jetzt auf der Ebene der Regierungspräsidien, die Aufgabe, diesen Bereich systematisch zu begleiten und zu unterstützen.
Einen weiteren wichtigen Punkt haben wir vorangebracht: die Novellierung der Erzieherinnenausbildung. Das erste Ziel der Erzieherinnenausbildung ist es, den Beruf der Erzieherin attraktiver zu machen.
Meine Damen und Herren, der Orientierungsplan für Kindergärten ist zukunftweisend. Deswegen ist es auch vollkommen richtig, wie dies übrigens auch alle anderen Bundesländer getan haben, neue Maßnahmen zunächst einmal zu erproben. Kein Bundesland – damit nehme ich Bezug auf die Debatte von heute Morgen – hat in einem Ad-hocVerfahren einen solchen Orientierungsplan umgesetzt.
Neue pädagogische Maßnahmen müssen zunächst erprobt werden. Frau Wonnay, man muss die Qualität eines Orientierungsplans hinterfragen, wenn man meint, einen solchen im Hauruck-Verfahren durchführen zu müssen.
Unser Orientierungsplan ist zukunftweisend und innovativ. Das Kind wird in seiner Ganzheitlichkeit gesehen. Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und aus vielen anderen relevanten Bereichen haben die Aspekte der Frühpädagogik, der Sozialpädagogik, der Schulpädagogik, der Entwicklungspsychologie, der Gehirnforschung und der Theologie – was auch beim Thema Werteerziehung wichtig ist und was gerade die kirchlichen Träger der Kindergärten betrifft – einbezogen. Deswegen hat unser Orientierungsplan hohe Anerkennung in Fachkreisen, und er genießt auch über die Ländergrenzen hinweg hohe Anerkennung.
Meine Damen und Herren, Orientierungspläne gibt es in ganz Deutschland. Das ist richtig. Orientierungspläne wurden vor einigen Jahren in anderen Bundesländern zuerst eingeführt. Auch das ist richtig. Wenn Sie unseren Orientierungsplan mit den Orientierungsplänen anderer Bundesländer vergleichen, stellen Sie fest, dass wir in Baden-Württemberg jetzt das umsetzen, was die Expertinnen und Experten bei der Anhörung zu dem Thema „Frühkindliche Bildung“ unisono eingefordert haben, nämlich dass Bildungsziele verbindlich definiert werden. Es reicht also nicht, den Erzieherinnen lediglich eine Handreichung an die Hand zu geben, sondern es müssen Verbindlichkeiten geregelt werden, in deren Rahmen die Kindergärten und die Erzieherinnen die Aufgabe haben, Dokumentationen zu erstellen in Verbindung mit zwei verpflichtenden Elterngesprächen pro Jahr. Und was ganz entscheidend ist: Durch diesen frühkindlichen Orientierungsplan wird ein nahtloser Übergang vom Kindergarten zur Grundschule gewährleistet. Lernziele des Kindergartens knüpfen unmittelbar an die Bildungspläne der Grundschule an.
Hier beziehe ich mich noch einmal auf die Expertenaussagen in unseren gemeinsamen Anhörungen. Dort wurde von allen Experten gefordert: Grundschule und Kindergarten sollen als pädagogische Einheit begriffen werden, und ein Bruch muss vermieden werden. Genau dies, meine Da
men und Herren, vollziehen wir mit unserem Orientierungsplan. Deswegen ist er nicht nur notwendig, sondern auch innovativ, fortschrittlich, ausgesprochen erfolgreich und hoch qualitativ, meine Damen und Herren. Deswegen ist dieser Orientierungsplan auch Modell für ganz Deutschland.
Insofern ist es wichtig, dass unser Ministerpräsident auf dem Verhandlungswege mit den kommunalen Landesverbänden eine gemeinsame Finanzierung von 20 Millionen € für den Fortbildungsbereich erzielt hat.
Fazit: Seit dem 4. Juli 2003, an dem wir diese Anhörung durchgeführt haben, hat sich auf diesem Gebiet eine ganze Menge in unserem Land getan.
Stichwort Grundschule: Eines dürfen wir nicht vergessen – ich bin Kollegin Rastätter dankbar, dass zumindest sie das deutlich angesprochen hat; beim Kollegen Zeller habe ich das etwas vermisst –: Die IGLU-Studie hat unseren Grundschulen ein außerordentlich hohes Niveau bescheinigt.
Entschuldigung, dann habe ich einmal nicht aufgepasst, Herr Kollege Zeller.
Ich komme noch darauf. Ich komme auf die von Ihnen geforderten längeren gemeinsamen Lernzeiten zurück.
Unsere Grundschulen gehören auch international gesehen zur Spitzenklasse. Deswegen haben wir uns auch darauf verständigt, Herrn Professor Dr. Bos, der die Federführung für die IGLU-Studie hatte, als Experten einzuladen. Er hat gesagt, dass die Grundschule die modernste und innovativste Schule ist.
Moment, Moment! Ich komme noch darauf. Es wird spannend.
Wieder einmal naht in diesem Zusammenhang natürlich eine Strukturdebatte. Wir haben es bei Ihren beiden Wortbeiträgen auch schon gehört.
Wenn ich mir noch einmal die Aussagen der wissenschaftlichen Experten aus den Anhörungen anschaue, stelle ich fest, dass sich niemand von der wissenschaftlichen Seite für eine Verlängerung der Grundschulzeit auf sechs Jahre ausgesprochen hat.
Ich darf Ihnen aus den Aussagen von renommierten Wissenschaftlern zitieren. Diese Zitate, meine Damen und Herren, sind wegweisend.
Dr. Hasselhorn, Entwicklungspsychologe:
Es gibt keine Hinweise aus entwicklungspsychologischer Literatur, dass Kinder in einer fünf- oder sechsjährigen Grundschule besser miteinander zurechtkommen oder lernen, als es in einer vierjährigen Grundschule der Fall ist.
Er sagt weiter:
Eine sechsjährige Primarbeschulung hat für die meisten Kinder mehr Entwicklungsnachteile als -vorteile.
Dr. Bos, der Leiter der IGLU-Studie, sagt, ihm ist es – frei interpretiert – wurschtegal oder – näher im Wortlaut –: Ihm sei es egal, ob es eine sechsjährige Grundschule geben solle oder nicht; man müsse mehr andere Dinge beachten, beispielsweise schulorganisatorische Fragen und pädagogische Inhalte. Auch er hat nicht gesagt, dass eine sechsjährige Grundschule mehr Vorteile als Nachteile im Vergleich zu einer vierjährigen Grundschule hätte.
Jetzt darf ich weiter zitieren. Professor Dr. Goetz, Grundschulpädagoge der Universität Würzburg, äußerte:
Schullaufbahnprognosen werden auch nach sechs Jahren nicht treffsicherer als die Schullaufbahnprognosen, die mit der vierten Grundschulklasse erzielt werden.
Jetzt darf ich auch Herrn Dr. Maier erwähnen, einen von Ihnen benannten Experten, der in einem einzigen Satz sehr, sehr vage die Möglichkeit einer sechsjährigen Grundschule zum Ausdruck gebracht hat.
Hochinteressant ist das Zitat von Frau Dr. Faust, als Expertin vorgeschlagen von der SPD und den Grünen, von der Universität Bamberg. Sie hat Folgendes gesagt:
Ich habe ja zu begründen versucht, warum das für mich nicht die Frage ist. Ich halte es auch für riskant, große Systemveränderungen zu installieren. So lange bin ich inzwischen in diesem Geschäft, dass ich denke, ich würde eher auf konkret ansetzende Reformen an einzelnen Punkten setzen.
Recht hat sie, meine Damen und Herren. Wir müssen die Inhalte und die Qualität der Schule voranbringen und nicht auf Strukturdebatten setzen.
Wenn wir gerade beim Zitieren sind, ist es natürlich schon verlockend, auch Vertreter der hohen Politik, auch gerade der SPD, zu zitieren. Deswegen darf ich Sigmar Gabriel, ehemaliger Ministerpräsident in Niedersachsen, zitieren, weil es zu verlockend und treffsicher ist, was er sagt. Ich zitiere aus der „Zeit“ vom 25. Mai 2005:
Die Wiederbelebung des alten Streits um die Schulstrukturen ist unsinnig. … Es kommt nicht darauf an, Schulformen zu fördern, sondern die Schülerinnen und Schüler. … Im inhaltlichen Mittelpunkt stehen Fragen der Lehrerausbildung, der personellen und materiellen
Ressourcen, das Verhältnis von pädagogischer Freiheit und staatlicher Schulaufsicht und vor allem und immer wieder nach der möglichst frühzeitigen und kontinuierlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Meine Damen und Herren, wenn wir es schaffen, einen Konsens darüber zu erzielen, dass wir die Strukturdebatte beiseite schieben und uns in der Debatte – die durchaus kontrovers und strittig geführt werden kann – auf Lerninhalte und auf die Weiterentwicklung der Reformen konzentrieren, dann hätte die Bildungspolitik auch in unserem Land höheres Ansehen. Strukturdebatten sind Debatten von gestern und sind in der heutigen Zeit nicht mehr angemessen, meine Damen und Herren.
Wir haben auf Reformen gesetzt, gerade im Grundschulbereich, zum Beispiel mit dem Konzept „Schulanfang auf neuen Wegen“. Wir waren in Thüringen, und wir haben uns nicht nur die dort funktionierende Regelschule angesehen. Sie funktioniert, keine Frage. Ich komme auch noch darauf zu sprechen.
Aber wir haben uns natürlich auch angesehen, wie Grundschulpädagogik funktioniert. Es war für uns wohltuend, festzustellen, dass die wichtigen bildungspolitischen Reformen in Thüringen in den Neunzigerjahren aufgrund des engsten Schulterschlusses mit Baden-Württemberg und Bayern durchgesetzt wurden. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, die Einführung verbindlicher Bildungsstandards und nicht zuletzt die Einführung der verlässlichen Grundschule sind baden-württembergische Projekte, die von Sachsen und Thüringen übernommen wurden. Deswegen, meine Damen und Herren, sind diese Bundesländer bei PISA so erfolgreich und nicht wegen der Schulstrukturen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Wir haben das Einschulungsalter deutlich gesenkt. Auch das ist wichtig. Das Projekt „Schulreifes Kind“ ist eine wichtige Aufgabe, die wir konkretisieren müssen, weil es gerade hierbei um individuelle Förderung geht. Der Herr Ministerpräsident hat es ausgeführt. Hier geht es gerade darum, die Schwachen zu erfassen und diese systematisch auf den Schulbesuch vorzubereiten. Ich höre bei den Landtagsdebatten von den Rednern der Opposition immer wieder, wir müssten mehr für die Schwachen tun, wir müssten Systeme finden, bei denen wir die Schwachen individuell fördern. Das ist das Konzept des schulreifen Kindes.
Hier geht es nicht um Selektion. Hier geht es nicht um Aussortieren. Hier geht es darum, diesen Kindern – und damit den Eltern – zu helfen, damit sie auf der Schule eine Chance haben und nicht durch den Rost fallen, meine Damen und Herren. Deswegen erkennen Sie bitte an, dass es eine wichtige Maßnahme ist.
Nun zu PISA: PISA I und PISA II haben Gemeinsamkeiten. Wenn wir uns die Ergebnisse im Ländervergleich anschauen, stellen wir auch bei dieser PISA-Studie fest, dass die Bundesländer, die eine sechsjährige Grundschule haben, schlechter abgeschnitten haben als die Bundesländer, die eine vierjährige Grundschule haben. Wir stellen auch fest, dass die Bundesländer, die nach wie vor auf Gesamtschulen setzen oder noch einen großen Anteil von Gesamtschulen unterhalten, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, schlechter abgeschnitten haben als die Länder mit einem dreigliedrigen Schulsystem.
Ich erlaube mir nur ein Beispiel. Sie sagen, Baden-Württemberg sei abgefallen. Das stimmt nicht. Andere haben sich verbessert, wir auch, und wir freuen uns darüber, dass sich gerade die neuen Bundesländer deutlich verbessert haben. Aber wenn denn nun einmal Bayern in einigen Kompetenzbereichen nicht nur zur deutschen Spitzengruppe, sondern zur internationalen Spitzengruppe gehört, dann erkennen Sie die folgende Überlegung bitte an oder stellen Sie zumindest einmal offen und ohne Vorurteil die Frage, ob Bayern vielleicht auch deswegen so erfolgreich ist, weil es an der Dreigliedrigkeit festgehalten und im Rahmen der Dreigliedrigkeit bildungspolitische Reformen umgesetzt hat. Das lässt sich faktisch nicht von der Hand weisen.
Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass Bayern großen Wert auf die Förderung seiner Hauptschulen legt und diese möglicherweise noch höher gewichtet als wir in Baden-Württemberg. Das muss man genau untersuchen. Wir sehen hier eigentlich ein gesundes Konkurrenzverhältnis.
Aber wir wissen, dass die Hauptschulen gerade in Bayern hohes gesellschaftliches Ansehen haben und möglicherweise auch deswegen so erfolgreich sind.
Zu Sachsen und Thüringen und zur Regelschule: Die internationalen Vergleiche belegen: Es gibt Gemeinschaftsschulsysteme im internationalen Bereich, die sehr erfolgreich sind – Finnland ist das klassische Beispiel dafür –, es gibt aber auch Länder, die gerade wegen solcher Systeme nicht erfolgreich sind. Es gibt nun einmal auch Länder, die deswegen erfolgreich sind, weil sie gegliederte Schulsysteme haben.
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in Thüringen – man braucht sich nur einmal die Regierungserklärung des früheren Kultusministers Althaus anzuschauen – die Einführung der Regelschule nicht auf ein ideologisches Argument zurückzuführen war. Vielmehr war es ein gesellschaftspolitischer Kompromiss mit der Vergangenheit, der für die Einführung der Regelschule ausschlaggebend war, und gerade in den neuen Bundesländern eine demografische Notwendigkeit, die wir in Baden-Württemberg Gott sei Dank nicht haben, meine Damen und Herren.
Das sind die Gründe, die in Thüringen zur Einführung und zur Beibehaltung der Regelschule geführt haben.
Gestatten Sie mir noch einige wenige Schlussbemerkungen. PISA testet das Leistungsvermögen der 15-Jährigen, nicht den Abschluss von Bildungsbiografien. Deswegen ist die Kritik auch unseres Kultusministers an der OECD berechtigt, dass die OECD das Leistungsvermögen der beruflichen Bildung zu wenig einbezieht.
Gerade bei dieser PISA-Studie ist das berufliche Bildungssystem offensichtlich nicht berücksichtigt worden.
In einer der OECD-Studien wurde eindrucksvoll belegt, dass 83 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland ein Abitur oder eine Berufsausbildung nachweisen können. Damit gehört Deutschland, was den schulischen und den beruflichen Abschluss betrifft, zur internationalen Spitzengruppe. Das belegt, meine Damen und Herren, dass wir ein durchaus funktionierendes berufliches Bildungssystem haben, das auch entscheidend dazu beiträgt, die soziale Schere zwischen Arm und Reich und zwischen Schwachen und Starken zusammenzuführen. Auch dies muss man zur Kenntnis nehmen. Auch dass sich ein hoher Anteil von Realschülern für die berufliche Bildung, für den Besuch eines beruflichen Gymnasiums entscheidet, belegt, dass die beruflichen Gymnasien einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die soziale Schere zusammengeführt wird.
Wir haben uns ganz klar zum bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschule bekannt – um dies deutlich zu sagen, damit auch bei dieser Debatte keine Legende gebildet wird. Der Ministerpräsident hat deutlich gesagt: Das qualifizierte Ehrenamt ist eine wichtige ergänzende Notwendigkeit. Aber der Ministerpräsident hat auch bei anderen Gelegenheiten immer wieder gesagt, dass wir im Zuge des Rückgangs der Schülerzahlen ab 2007 auch Ressourcen frei machen wollen, um diese auch für den Ausbau von Ganztagsschulen zu investieren.
Nehmen Sie dies bitte zur Kenntnis. Klar ist: Eine Ganztagsschule kann nur genau auf diesen beiden Säulen funktionieren: Professionalität durch hauptamtliche Lehrkräfte und ergänzendes Ehrenamt. Das ist unser Konzept, meine Damen und Herren, und nichts anderes hat der Ministerpräsident gesagt.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ganz zum Schluss noch ein Zitat aus der „Stuttgarter Zeitung“ von heute – damit schließt sich der Kreis –, aus einem Artikel von Werner Birkenmaier:
Kinder wissen das nicht von sich aus. Sie sind angewiesen auf Eltern, die die Zusammenhänge erkennen.
Wenn von ihnen kein Bildungsimpuls ausgeht, nützen auch die Zugangschancen nichts. Die Familien sind der Schlüssel zur Bildung, nicht die Schulen.
Meine Damen und Herren, wenn wir erkennen, wie wichtig dies für die bildungspolitische Debatte ist, dann sind wir ein Stück weitergekommen.
Zur Qualitätsentwicklung wird anschließend Kollege Röhm noch einiges sagen.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, man muss diese Debatte zum Anlass nehmen, um einige Legenden zu widerlegen.
Herr Zeller, Sie haben in Ihrem Beitrag zum wiederholten Male alte Hüte in den Plenarsaal geworfen. Man muss zum letzten Mal einfach klarstellen, dass einige Dinge jetzt zu einem Abschluss gekommen sind. Zum Abschluss gekommen ist das IZBB-Programm des Bundes. Die Mittel wurden abgerufen. Sie wurden zügig abgerufen. Damit ist dieses Bundesprogramm für Baden-Württemberg in der Abwicklung erledigt.
Das ist einfach ein Sachverhalt, den man zur Kenntnis nehmen muss.
Dieses IZBB-Programm wurde ordnungsgemäß abgewickelt. Niemand kann der Schulverwaltung fehlerhaftes Verhalten vorwerfen, obwohl Sie das in letzter Zeit immer wieder versucht haben.
Sie wissen ganz genau, dass es präzise Kriterien gab, die mit dem Landesrechnungshof und mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt waren und zuletzt auch dazu geführt haben, dass selbst die SPD mit einem parlamentarischen Antrag aus dem Jahr 2004 gefordert hat, nichts an diesen Förderkriterien und Vergaberichtlinien zu ändern.
Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass sowohl die 90prozentige Bezuschussung als auch die Stichtagsregelung von Anfang an von den kommunalen Landesverbänden mitgetragen wurde. In über 30 Rundschreiben wurden die Mitgliedsstädte regelmäßig informiert, und während der Laufzeit wurde, abgesehen von einem Antrag der Grünen, nie
mals das Vergabeverfahren infrage gestellt, auch nicht von der SPD.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie zur Kenntnis, dass das IZBB-Programm ordnungsgemäß abgewickelt wurde und dass wir uns jetzt über die Frage unterhalten müssen: Wie geht es weiter mit den Anträgen, die nicht mehr zum Zug kamen?
Dazu sage ich Ihnen eines präzise. Sie wissen ganz genau, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesagt hat, dass dies Bestandteil der Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden ist. Diese Verhandlungen werden geführt.
Sie wissen, dass es eine neue Verhandlungsrunde gibt, die noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden soll. Bestandteile der Verhandlungen haben im Plenarsaal nichts zu suchen.
Die Verhandlungen sind Aufgabe der Regierung, und ich bin zuversichtlich, dass eine vernünftige Regelung zustande kommt.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg geht seinen Weg beim bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten.
Wir betreten hier längst nicht mehr Neuland,
und Sie wissen ganz genau, dass wir bereits mit Beginn der letzten Legislaturperiode
den systematischen, bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten vorangetrieben haben.
Ich darf Ihnen einige Beispiele nennen.
Ich bitte Sie, diese nicht zu ignorieren. Wir haben durch das Konzept „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ mittlerweile für diesen Doppelhaushalt jährlich 35 Millionen € etatisiert, mit denen wir die Nachmittagsbetreuung und flächendeckend die verlässliche Grundschule eingeführt haben. Außerdem fördern wir damit die Kooperation Schule/ Verein, bei der viele Träger vor Ort auf diese Angebote zurückgreifen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese
Leistungen, die wir bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode innovativ in die Wege geleitet haben, selbst von der kommunalen Seite nicht infrage gestellt werden. Daher gibt es überhaupt keinen Grund, an den Leistungen herumzunörgeln, die wir in den letzten Jahren in die Wege geleitet haben.
Meine Damen und Herren, wir brauchen neben der professionellen Arbeit pädagogische Arbeit an unseren Ganztagsschulen. Deshalb dürfen wir schon ein Stück weit mit Stolz darauf hinweisen, dass wir in über 180 Hauptschulen bereits Ganztagsschulen mit pädagogischem bzw. hauptamtlichem Lehrpersonal haben und dass es daneben darum geht, auch das qualifizierte Ehrenamt einzubinden.
Jetzt versuchen Sie zu zündeln,
indem Sie einen Dissens aufbauen. Meine Damen und Herren, ich verweise darauf, dass es die Opposition selbst war, die einen Antrag eingereicht hat, der zweiteilig war: Ausbau des hauptamtlichen Lehrkraftpersonals, Herr Kollege Zeller, und Sie haben von pädagogischem Personal gesprochen. Als ich Ihnen die Frage stellte, was Sie unter pädagogischem Personal verstehen, haben Sie auch von der Einbeziehung des qualifizierten Ehrenamts gesprochen.
Tun Sie also nicht so, als wollten Sie die Ganztagsschule nur mit Lehrern bestücken.
Wir sind uns im Grundsatz einig, dass wir bedarfsgerecht mehr Lehrpersonal in die Ganztagsschulen geben wollen. Aber genauso sind wir auf qualifiziertes ehrenamtliches Personal angewiesen.
Gerade darüber werden derzeit von der Landesregierung unter Ministerpräsident Oettinger mit den kommunalen Landesverbänden Gespräche geführt.
Gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung. Ganztagsschulen sind nicht die einzige Antwort auf PISA.
Sie wissen ganz genau – und das ist mittlerweile auch eine pädagogische Binsenweisheit –, dass es nicht stimmt, wenn man sagt: Je mehr Ganztagsschulen wir im Land haben, umso besser ist die Unterrichtsqualität an unseren Schulen. Das ist ein Trugschluss. Vielmehr ist die Qualität des Unterrichts, die Weiterentwicklung des Unterrichts, der Ausbau von Qualitätsentwicklung entscheidend für die Weiter
entwicklung unseres Bildungssystems. Ganztagsschulen wiederum sind eine pädagogisch sinnvolle, bedarfsgerechte Ergänzungsmaßnahme, aber auch eine familienpolitische Maßnahme,
mit der wir Familien unterstützen wollen, die auf solche ergänzenden Angebote im Grunde angewiesen sind. Das ist eine familienfreundliche Politik, das ist eine sozial gerechte Politik. Eine ideologische Politik, wie Sie sagen, wollen wir nicht gestalten.
Sie behaupten hier einfach: Je mehr Ganztagsschulen, umso besser – umso besser werde unsere Gesellschaft. Diese Ideologie teilen wir nicht. Wir wollen einen vernünftigen, pragmatischen Weg gehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die PISA-E-Studie 2003 hat für Deutschland eine erfolgreiche Entwicklung aufgezeigt. Nahezu alle Länder in Deutschland haben sich verbessert. Das Ergebnis zeigt, dass gerade in den letzten Jahren die Anstrengungen, einen nachhaltigen Reformprozess voranzubringen, erfolgreich waren.
Klar ist: Der föderale Wettbewerb hat sich bewährt. Gleichzeitig muss ausdrücklich betont werden, dass wir froh sein dürfen, dass Bildungspolitik reine Ländersache ist.
Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2000 bei der ersten PISA-Studie im Ländervergleich sehr gute Ergebnisse erzielt. Ausgehend von einem hohen Anfangsniveau konnte das Niveau nach dem Ergebnis der PISA-Studie 2003 weiter verbessert werden. In allen Bereichen, meine Damen und Herren, liegt Baden-Württemberg im internationalen Vergleich oberhalb des OECD-Durchschnitts. Bei dem Test zur Problemlösungskompetenz – dieses Feld wurde jetzt neu eingeführt – liegt Baden-Württemberg sogar deutlich oberhalb des OECD-Durchschnitts.
Baden-Württemberg hat sich im internationalen Ranking um bis zu sechs Plätze verbessert. Meine Damen und Herren, das ist ein deutlicher Erfolg.
Baden-Württemberg befindet sich auf dem Weg nach oben. Deswegen möchte ich bei dieser Gelegenheit Dank sagen: den Schulen, den Eltern, den Schulleitungen, allen, die am Schulleben beteiligt sind, vor allem den Lehrerinnen und Lehrern, die gleichzeitig einen schönen, aber durchaus auch schwierigen Beruf ausüben. Ihnen gelten in besonderem Maß Dank und Anerkennung für die erbrachten Leistungen.
Wieder einmal wurde bestätigt, dass die Schulstruktur für den Lernerfolg nicht entscheidend ist. Gestatten Sie mir ein Beispiel herauszugreifen: Bayern. Ich erinnere mich, dass auch in diesem Haus die Opposition bei der Diskussion über die Ergebnisse der letzten PISA-Studie immer wieder gesagt hat – gerade bezogen auf den Freistaat Bayern, aber auch auf Baden-Württemberg –, es würden zu wenig Abiturienten ausgebildet, unsere Schulsysteme seien zu selektiv und es bestehe ein großer Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem Bildungserfolg. Damals war Bayern schon gut – heute befindet sich unser Nachbarland in der internationalen Spitzengruppe. In allen Bereichen erzielte unser Nachbarland im internationalen Ranking Plätze zwischen den Rängen vier bis sechs – nahe an den Ergebnissen von Finnland.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt gleich zur Begründung meiner Aussage – da bitte ich Sie, genau zuzuhören –: Interessant ist, dass 40 % der 14-Jährigen in Bayern – nicht in Baden-Württemberg – eine Hauptschule besuchen. Wenn man sich die guten Ergebnisse Bayerns bei der PISA-Studie ansieht, kann man deshalb doch nicht einfach sagen: Das liegt nur an den guten Gymnasien. Vielmehr hat das dreigliedrige Schulsystem in Bayern wie auch in Baden-Württemberg starke Gymnasien, leistungsstarke Hauptschulen und leistungsstarke Realschulen.
Deswegen verwundert es schon, dass gerade die Opposition
die Ergebnisse Bayerns hervorhebt, während sie gleichzeitig in der Diskussion die Abschaffung der Dreigliedrigkeit und die Einführung der sechsjährigen Grundschule fordert.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns die internationale Spitzengruppe anschauen, sehen wir den klaren Beleg dafür, dass es Paradebeispiele eines gemeinschaftlichen Schulsystems, einer Gemeinschaftsschule wie in Finnland gibt, dass es aber auch Paradebeispiele eines dreigliedrigen Schulsystems gibt, die wir in Deutschland und gerade auch in den südwestdeutschen Ländern haben. Auch dies gehört zur Wahrheit.
Offensichtlich haben gerade im Vorfeld der Veröffentlichung dieser PISA-E-Studie einige Angst davor gehabt, dass wieder einmal die unionsregierten Länder vorn liegen. Offensichtlich hat man versucht, dem durch Streuen von Legenden entgegenzuwirken. Eine Legende, die gerade sehr nachhaltig von Herrn Professor Klemm aus Essen zum Ausdruck gebracht wurde, ist beispielsweise die, dass es in den Bundesländern, in denen ein hohes Einkommensniveau herrscht und eine geringe Arbeitslosigkeit und eine hohe Wirtschaftskraft bestehen, automatisch bessere Schulen gebe.
Diese PISA-E-Studie hat diese Legende, meine Damen und Herren, eindeutig widerlegt. Sachsen, Thüringen, SachsenAnhalt und auch Brandenburg holen mächtig auf, und wenn man die Wirtschaftsdaten dieser Bundesländer mit denen in Baden-Württemberg und Bayern vergleicht, muss man sagen, dass Qualität nicht nur vom Geldbeutel eines Landes abhängt, sondern davon abhängt, ob man Mut zu Reformen hat
und ob man im Grunde auch den Mut hat, die Unterrichtsqualität zu verbessern, statt das Hauptaugenmerk auf die Schulstruktur zu richten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Aktuelle Debatte hat bekanntermaßen zwei Runden, und wir verfolgen mit dieser Aktuellen Debatte zwei Ziele, nämlich erstens, die Erfolge Baden-Württembergs im Zusammenhang mit der PISA-Studie darzulegen, und zweitens, unserer Kultusministerin auch vonseiten der CDU-Landtagsfraktion bei dieser Gelegenheit ausdrücklich für ihre Leistungen in den vergangenen zehn Jahren zu danken.
Es ließe sich vieles als ihre persönliche Erfolgsbilanz auflisten. Ich erspare mir das – auch aus Zeitgründen –, darf aber an einigen wenigen Punkten festmachen, dass ihre Bildungspolitik, die von der CDU-Landtagsfraktion mit innerster Überzeugung mitgetragen wurde, nicht nur in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich gewirkt hat, sondern auch in den nächsten Jahren nachhaltig spürbar sein wird, vor allem dann, wenn die PISA-Ergebnisse der nächsten Jahre veröffentlicht werden.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung: Nachdem die Ergebnisse von PISA 2000 veröffentlicht wurden, begann in unserem Land ein großer Aufschrei. Viele Bundesländer haben begonnen, Reformen in die Wege zu leiten. Auch rot regierte Bundesländer haben begonnen, darüber nachzudenken, was man im Bildungssystem verändern muss. Nachweislich ist auch einiges geschehen. In Baden-Württemberg hat unsere Kultusministerin allerdings bereits vor Veröffentlichung der ersten PISA-Studie notwendige Reformen in die Wege geleitet, deren Wirkungen schon heute spürbar sind: bei der IGLU-Studie und auch bei der PISA-Studie 2003.
Deswegen danken wir dafür, dass wir in den vergangenen zehn Jahren auch einen Grundstein für eine erfolgreiche
Bildungspolitik für die nächsten zehn Jahre gelegt bekommen haben. Auch wenn Sie nicht mehr im Land sein werden, Frau Ministerin,
werden wir nach wie vor auf Ihre Erfolge bauen können. Deswegen seitens der CDU-Fraktion Dank und großen Respekt für Ihre Leistung hier in Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anträge der CDU-Fraktion zur IGLU-Studie und zur großen Bildungsplanreform vom Januar bzw. März des letzten Jahres sind noch heute hochaktuell. Ich darf einige wesentliche Kernthesen vortragen, die die IGLU-Studie speziell für Baden-Württemberg zum Ausdruck gebracht hat.
Erste Bemerkung: Die Viertklässler in Baden-Württemberg haben bei der Lesekompetenz im bundesweiten Vergleich am besten abgeschnitten und belegen bei diesem Test international den fünften Platz. Das heißt, unsere Schülerinnen und Schüler gehören zur internationalen Spitzengruppe.
Zweite Bemerkung: Auch im naturwissenschaftlichen und mathematischen Bereich belegen unsere Schülerinnen und Schüler in der Grundschule, die Viertklässler, jeweils Rang 1 und im internationalen Bereich Platz 2.
Dritte Feststellung: Die Leistungsunterschiede zwischen den starken und schwachen Schülern sind nirgendwo so gering wie in Baden-Württemberg. Hier lassen sich die Ergebnisse international hervorragend darstellen. Auch hier gehören wir zur Spitzengruppe.
Meine Damen und Herren, um das in diesem Zusammenhang deutlich zu sagen: Dies ist ein besonderes Verdienst unserer Pädagogen an den Grundschulen. Wir haben gute Pädagogen, und unsere guten Pädagogen sind gute Diagnostiker, die ein gutes Einschätzungsvermögen besitzen, vor allem wenn es darum geht, im Rahmen der Grundschulempfehlung eine entsprechende Empfehlung im Einvernehmen mit den Eltern abzugeben.
Es ist ein besonderes Verdienst der Eltern, denn sie bringen sich gerade in unsere Grundschulen aktiv ein. Sie begleiten aufmerksam den Bildungsprozess an unseren Grundschulen. Dies ist auch ein Grund, weshalb es zwischen den Lehrkräften an unseren Grundschulen und den Eltern ein hohes Einvernehmen gibt, vor allem wenn es um die Formulierung
der Grundschulempfehlung bzw. der Bildungsempfehlung geht.
Es ist auch ein Verdienst der Politik, denn wichtige Reformmaßnahmen greifen in unserem Land. Das Reformkonzept „Schulanfang auf neuen Wegen“ ist mittlerweile längst Konsens, auch hier im Haus, und wir haben auch bei unserem Besuch in Thüringen erst vor wenigen Wochen erleben dürfen, dass neben vielen anderen Bundesländern auch Thüringen das Beispiel Baden-Württembergs erfolgreich nachahmt.
Viele Maßnahmen haben zu diesem Erfolg der Grundschule beigetragen. Als Stichworte nenne ich zunächst die frühere Einschulung. Hier verfolgen wir den richtigen Trend. Die neue Stichtagsregelung, die zu einer Flexibilisierung beiträgt, befördert diesen wichtigen Prozess. Die Kooperation mit den Kindergärten ist verpflichtend – damit sind wir auch hier im Ländervergleich wegweisend –, und die flächendeckende Einführung unserer Grundschulfremdsprache ist ein weiteres wichtiges Element der Qualitätsverbesserung an unseren Grundschulen.
Meine Damen und Herren, wir müssen, wenn wir Bildungsdebatten führen, auch die Stärken in unserem System hervorheben. Wir dürfen nicht nörgeln und kritisieren, sondern müssen da Leistung anerkennen, wo diese auch zutage tritt.
Der zweite Teil betrifft die große Bildungsplanreform. Damit komme ich kurz auf unseren zweiten Antrag zu sprechen. Die Bildungsplanreform wurde für alle Schularten mit dem Schuljahr 2004/05 flächendeckend eingeführt. Ich glaube, ich brauche die Elemente der Bildungsplanreform hier nicht noch einmal zu erläutern. Diese sind allen bekannt.
Die PISA-Studie zeigt, dass wir uns hier auf dem richtigen Weg befinden, weil wir auf bessere Unterrichtsqualität setzen, und diese Bildungsplanreform konzentriert sich auf die qualitative Weiterentwicklung des Unterrichts. Als das Kultusministerium bereits im Jahr 2000 damit begonnen hat, erste Entwürfe zu erarbeiten und Experten einzubeziehen, war das ein Prozess, der bereits vor PISA in die Wege geleitet wurde. Die Tatsache, dass 600 Erprobungsschulen, verteilt auf alle Schularten, im Vorfeld die Bildungspläne erprobt und getestet haben, zeigt, dass es sich hier um keinen Schnellschuss handelte, sondern um ein ausgereiftes Bildungskonzept für die Zukunft, das jetzt für alle Schularten zum Tragen kommt.
Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und geben den Schulen damit mehr Freiraum. Das sind die Kernelemente unseres Bildungskonzepts und damit auch der Einführung der neuen Bildungspläne.
Wir haben über den Fahrplan diskutiert. Es stand durchaus zur Debatte, ob man die neuen Bildungspläne generell einführt, zeitgleich für alle Jahrgangsstufen, oder ob wir moderat jeweils mit Klasse 1 und 2 bzw. ab Klasse 5 beginnen. Wir haben uns für den behutsameren Weg entschieden. Dennoch haben sich fast 200 Grund- und Hauptschulen in Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, für alle Jahr
gangsstufen die Bildungspläne einzuführen. Das spricht auch in diesem Bereich für ein besonderes Engagement aller am Schulleben Beteiligten, insbesondere der Lehrkräfte. Auch hier ist ein besonderer Dank an die Lehrerkollegien angemessen. Ohne ihr großes Engagement wäre dieser bildungspolitische Kraftakt in Baden-Württemberg nicht denkbar gewesen.
Meine Damen und Herren, es ließe sich noch vieles zu diesem Thema sagen. Aber es sei mir erlaubt, in aller Kürze auch auf die Anträge einzugehen, die die anderen Fraktionen hier stellen. Es wird immer wieder die Frage der Grundschulempfehlung vorgebracht. Kollegin Rastätter fordert hier eine stärkere Rolle der Eltern ein. Aber gerade der erfolgreiche Bildungsverlauf der Grundschüler belegt, dass es hier eine maximale Einbindung der Eltern bereits gibt. Dass lediglich 7 % der Eltern die Grundschulempfehlung nicht nutzen und dass es eine hohe Trefferquote gibt, die deutlich über 90 % liegt, dass es nur einen geringen Anteil von Schülern gibt, die während der weiteren schulischen Laufbahn einen Schullaufbahnwechsel vornehmen, zeigt, dass wir auf dieses Element der Dreigliedrigkeit auch in Zukunft setzen müssen unter der Maßgabe, dass Durchlässigkeit das ganz Entscheidende ist.
Die Grundschulempfehlung ist kein Widerspruch zur Durchlässigkeit, sondern sie befördert diese, weil diese in hohem Maße in unserem Land akzeptiert wird.
So weit in der ersten Runde. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Rastätter, erlauben Sie mir nur zwei kurze Fragen, weil Sie eben den VBE zitiert haben.
Der VBE hat in seiner Pressemitteilung zum wiederholten Mal ausdrücklich gesagt:
Die Grundschulempfehlung wird sorgfältig erstellt. Kein Abschluss ohne Anschluss in Baden-Württemberg!
Dabei wird die Grundschulempfehlung ausdrücklich gelobt. Wie bewerten Sie diese Stellungnahme des VBE?
Die zweite Frage, weil Sie gerade auf Ihren Antrag eingegangen sind: Könnten Sie mir bitte folgenden Widerspruch erklären: Sie fordern in Ihrem Antrag, im Zuge des Schülerrückgangs keine Lehrerstellen einzusparen, während Ihr Fraktionsvorsitzender auf einer Pressekonferenz am 17. Januar ausdrücklich gesagt hat, dass ab dem Jahr 2008 mit Stelleneinsparungen im Lehrerbereich zu rechnen sei. Das war eine Forderung der Grünen damals, und Sie wollen heute durch Ihren Antrag das Gegenteil zum Ausdruck bringen. Können Sie diesen Widerspruch bitte aufklären?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann anhand von präzisen Fakten belegen, dass die Vorwürfe, die Sie, Herr Drexler, gegen die Landesregierung erhoben haben, von A bis Z unbegründet sind.
Ich darf einfach anhand von einigen Tatsachen darlegen, wie sich das IZBB-Programm in Baden-Württemberg entwickelt hat.
Zunächst einmal war immer Bestandteil der Debatte, dass sich das Land Baden-Württemberg niemals geweigert hat, Geld vom Bund anzunehmen.
Zuhören! – Aber die Position der Landesregierung und auch die Position der CDU-Fraktion war die, dass wir gesagt haben: Es kann nicht sein, dass der Bund in Form eines Impulsprogramms in die Länderhoheit eingreift. Stattdessen haben wir gefordert, die Kommunen über die Umsatzsteuerumlage zu stärken, um dadurch flexiblere Möglichkeiten der Handhabung zu schaffen.
Das wäre kein Verstoß gegen den Föderalismus gewesen.
Meine Damen und Herren, die Förderkriterien und die Vergabekriterien bezüglich der Umsetzung des IZBB-Programms in Baden-Württemberg waren allen Beteiligten von Anfang an bekannt. Seit Juni 2003, als die Vergabekriterien mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt worden waren, wurden die Kommunen regelmäßig informiert. Man hat sich auf ein kommunalfreundliches Vergabesystem verständigt, weil es um die Handhabung von Bundesmitteln ging.
Vor Ort kann am besten über den Bedarf entschieden werden. Es steht dem Land eben nicht zu, präzise Vergabekriterien zu definieren. Vielmehr sind die Kommunen im Einvernehmen mit den Schulen am besten in der Lage, unbürokratisch und bedarfsgerecht Anträge einzureichen.
Da Investitionen in den Schulhausbau eine originäre kommunale Aufgabe sind, steht es dem Land nicht zu, diesbezüglich Vorgaben zu definieren.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun – Herr Kollege Drexler, Sie haben ja andere Bundesländer zitiert – einige Beispiele aus unseren benachbarten Bundesländern nennen; wenn wir mehr Zeit hätten, würde ich gerne Beispiele aus allen Bundesländern aufführen. Rheinland-Pfalz fördert nur die 300 genehmigten Ganztagsschulen im Land RheinlandPfalz. Das heißt, Träger von anderen Schulen, die auch Raumbedarf haben und auch gerne ausbauen möchten, haben nicht die Chance, Anträge einzureichen.
Das ist eine Ungleichbehandlung. Bei uns hingegen hatten alle Kommunen die Möglichkeit, solche Anträge einzureichen.
Neben anderen Bundesländern, Herr Drexler, hat auch Bayern die Mittel nach dem so genannten Windhundverfahren vergeben. In Bayern wie auch in anderen Bundesländern gibt es eine deutliche Überzeichnung des zustehenden Betrags. Das heißt, die Problemlage ist ähnlich, wie wir sie im Moment in Baden-Württemberg haben.
Nein. 1 Minute 50 Sekunden, die ich noch zur Verfügung habe, sind eine knappe Zeit, Herr Präsident.
Deswegen möchte ich nun die Fakten nennen, die Sie bitte in Ihre Erwiderung mit einbeziehen.
In Hessen ist keine Überzeichnung möglich. Warum? Weil die Schulträger dort nach Schülerzahlen Geld erhalten haben. Das ist ein sehr bürokratisches Verfahren. Dort gibt es sozusagen Kontingente. Ich möchte Ihnen eine Stellungnahme des Hessischen Städtetags zu dem Verfahren in Hessen zitieren:
Vielleicht können Sie von Hessen lernen, bildet Hessen doch das Schlusslicht beim Abruf der Mittel aus Berlin. Der bürokratische Aufwand für das Antrags- und Prüfungsverfahren ist so immens, dass die 31 Schulträger in Hessen nur einen Bruchteil der Gelder genehmigt erhalten haben, geschweige denn Gelder nach Baufortschritt ausgezahlt wurden.
Meine Damen und Herren, dieser Beweis belegt: Wenn wir ein anderes Vergabeverfahren genehmigt hätten, wäre es bürokratischer gewesen, wäre es zeitintensiver gewesen, wären weniger Mittel abgerufen worden, und am Ende hätte es ebenfalls über 300 Anträge gegeben, die nicht zum Zuge gekommen wären. Insoweit ist dieses Verfahren, wenn auch jetzt viele Antragsteller auf der Strecke bleiben, im Vergleich zu den bürokratischen Verfahren in anderen Bundesländern gerecht und fair angelegt.
Des Weiteren hört man immer wieder,
dass es Regierungspräsidien gibt, die bevorzugt wurden. Als Beispiel nenne ich den Regierungsbezirk Tübingen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Sie wissen, dass gerade von Ihren Parteifreunden in Tübingen von Anfang an sehr intensiv für das Programm geworben wurde. Warum? Weil auch Sie wie viele Kommunen, der Städtetag und das Land Baden-Württemberg davon ausgegangen sind, dass die Mittel von Baden-Württemberg möglicherweise nicht in vollem Umfang abgerufen wurden. Tatsache ist, dass es im Jahr 2003 und gerade im Jahr 2004 zu einem Ansturm von Anträgen kam. Das war weder für die Städte noch für das Land, noch für die Antragsteller absehbar. Deswegen bleiben Sie bitte in diesem Punkt fair!
Zur Informationspolitik nur wenige Sätze: Seit Mai 2003 legt der Städtetag in regelmäßigen Rundschreiben – bisher waren es über 30 Rundschreiben – genaue Informationen vor. Die Städte waren im Detail informiert. Selbst der Städtetag hat in seinem Rundschreiben vom 6. November 2003 ein ausdrückliches Lob an die Landesregierung zum Ausdruck gebracht, in dem die gute, vertrauensvolle und unbürokratische Zusammenarbeit hervorgehoben wurde. Mit einem Schreiben vom 11. April 2005 an die Mitgliedsstädte schrieb der Hauptgeschäftsführer des Städtetags an die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Mitgliedsstädte, dass an diesem Vergabeverfahren kein Weg vorbeigeführt und dass es keine vernünftige Alternative gegeben habe.
Meine Damen und Herren, durch dieses Programm des Bundes wurden Begehrlichkeiten geweckt. Das verwundert nicht, wenn eine 90-prozentige Finanzierungszusage seitens des Bundes erteilt wird. Dieser Ansturm war nicht erkennbar. Das ist ähnlich wie bei einem Sonderangebot bei Aldi. Wenn man weiß, es gibt bei Aldi ein Sonderangebot, dann muss man sich eben montags und donnerstags früh an den Eingang stellen, um rechtzeitig an das Sonderangebot zu kommen.
Die Maßgaben waren bekannt, die Informationen lagen vor. Da es sich hier um ein Bundesprogramm handelt und da der Bund die Begehrlichkeiten geweckt hat,
hat nun der Bund auch die Aufgabe, nach Ablauf des Programms, nach 2007 für die Begehrlichkeiten, die er geweckt hat, geradezustehen.
Ich hoffe, dass Sie im Sinne einer sachlichen Diskussion zumindest einige wenige Fakten anerkennen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganztagsschulen sind keine Erfindung der Bundesregierung, und Ganztagsschulen sind auch keine Erfindung der SPD.
Ganztagsschulen sind kein pädagogisches Allheilmittel. Schon oft haben wir darüber diskutiert, welche Stärken, aber auch welche Schwächen Ganztagsschulen haben können. Wir müssten uns auch darüber einig sein, dass längere Lernzeiten, die sich über den ganzen Tag erstrecken, nicht automatisch zu besserer Bildung und zu besserem Unterricht führen.
Dennoch sind wir der Auffassung, dass wir Ganztagsschulen bedarfsgerecht ausbauen müssen, und zwar im Rahmen des Finanzierbaren und im Rahmen unserer gesamten haushaltspolitischen Verantwortung.
Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Wettbewerb in der Quantität, und es darf auch nicht nach dem Motto laufen: „Je mehr Ganztagsschulen in Deutschland entstehen, desto besser wird die Bildungslandschaft.“ Eine solche Debatte – und da erlauben Sie mir bitte den folgenden Vergleich – haben wir schon einmal in den Siebzigerjahren geführt, als es hieß, wer mehr Gesamtschulen errichte, habe eine bessere Bildungslandschaft.
Das Ergebnis kennen wir:
Die Bundesländer, die die meisten Gesamtschulen in Deutschland geschaffen haben, haben bei PISA am schlechtesten abgeschnitten.
Deswegen wollen wir keinen Wettbewerb der Quantität, sondern einen Wettbewerb der Qualität, meine Damen und Herren.
Auch Baden-Württemberg hat im Bereich der Ganztagsschulen eine Entwicklungsgeschichte. Diese Entwicklungsgeschichte ist schon lange vor dem IZBB entstanden.
Die Zahlen belegen – und deswegen greife ich auch gerne wieder das Beispiel auf, das Sie, Herr Zeller, selbst angeführt haben –: Wir haben in Baden-Württemberg 504 Ganztagsschulen, die nach den Kriterien der Kultusministerkonferenz als solche anerkannt sind. Es sind Ganztagsschulen, und zwar genau solche Ganztagsschulen, wie sie auch von
anderen Bundesländern nach denselben Kriterien definiert werden dürfen.
Deswegen sind die Projekte, die wir hier in Baden-Württemberg in die Wege geleitet haben, längst keine Versuche mehr, sondern viele Angebote sind freiwillig entstanden, und zwar aufgrund von Initiativen von Vereinen, Verbänden und von Kommunen. Darüber hinaus gibt es noch nahezu 170 Ganztagsschulen, vor allem im Hauptschulbereich, die wir im Land mit einer besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellung errichtet haben.
Dabei, meine Damen und Herren, ist das Land BadenWürttemberg unbürokratisch vorgegangen. Genau das ist der Unterschied zur Opposition: Sie brauchen für jede Neuerung, die Sie fordern, ein Regelwerk mit einem bürokratischen Aufwand. Wir, meine Damen und Herren, wollen für unseren bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen keine neuen Gesetze und keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Jetzt darf ich auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Sie wollen einen finanziellen Anspruch festschreiben. Für diesen finanziellen Anspruch beziffern Sie einen Haushaltsaufwand für die Haushaltsjahre 2005/06 – möglicherweise auch in einem ersten Schritt, wie Sie sagen würden – von 8 bis 12 Millionen €. Nur darf ich Ihnen eine kleine Rechnung aufmachen, und das gehört auch zur Wahrheit: Mit 12 Millionen € können Sie insgesamt 240 Lehrkräfte einstellen. Da wir 3 800 allgemein bildende Schulen, also öffentliche Schulen, in Baden-Württemberg haben, bekäme davon jede achte Schule eine halbe Stelle. Meine Damen und Herren, das würde bestenfalls reichen, um damit Krankheitsvertretungen – die erforderlich wären, keine Frage – zu schaffen, aber den Unterricht damit in den Nachmittag auszudehnen, das ist Illusion. Insofern ist Ihr Antrag lediglich ein Papiertiger und nicht mehr, meine Damen und Herren.
Sie stoßen natürlich auch finanziell an Grenzen, nämlich dann, wenn Sie bereits in Presseverlautbarungen von einem „notwendigen Rückbau der Lehrerstellen in der nächsten Legislaturperiode“ gesprochen haben. Möglicherweise sind wir uns aus haushaltspolitischer Verantwortung darüber auch einig;
das möchte ich gar nicht infrage stellen. Aber Sie können doch jetzt nicht einfach sagen, dass Sie Ganztagsschulen ausbauen und dafür zusätzliche Lehrerstellen schaffen wollen,
und gleichzeitig erklären, dass Sie Lehrerstellen einsparen wollen. Das ist unredlich, meine Damen und Herren, und da erwarten wir von Ihnen eine präzise Kostenrechnung. Wenn Sie eine präzise Kostenrechnung vorlegen, dann können wir uns auch präzise darüber unterhalten.
Da ich noch etwas Zeit habe, Herr Zeller, sehr gerne.
Herr Kollege Zeller, ich habe Ihren Antrag vorliegen.
Da sprechen Sie im Grunde von 8 bis 12 Millionen € und davon, dass Sie einen Anspruch für zusätzliches pädagogisches Personal erteilen wollen.
Entschuldigung, zusätzliches pädagogisches Personal sind natürlich auch Lehrpersonal und hauptamtliche Lehrkräfte.
Wenn Sie Ganztagsschulen ausbauen wollen, können Sie doch nicht behaupten, dass Sie in dem Moment auf hauptamtliche Lehrerstellen verzichten wollen.
Das wäre doch im Grunde illusorisch.
Also Sie brauchen zusätzliche Lehrer, und insofern müssen Sie präzise diese Rechnung auf den Tisch legen.
Ich finde es auch merkwürdig, meine Damen und Herren, wenn Sie immer wieder – so auch in der Pressekonferenz Ihres Fraktionsvorsitzenden – von einer „Ganztagsschule light“ sprechen, wenn Vereine oder Ehrenamtliche entsprechende Angebote unterbreiten.
Meine Damen und Herren, man tut ihnen damit Unrecht. Gerade die Vereine vor Ort, die Musikschulen, die Sportvereine, Elterninitiativen sind wichtige innovative Vorreiter
und wichtige Modelle für den bedarfsgerechten Ausbau unserer Ganztagsschullandschaft.
Deswegen können Sie doch nicht die Qualität in Abrede stellen und können nicht von einer „Ganztagsschule light“ in diesem Zusammenhang sprechen. Das ist ungerecht.
Meine Damen und Herren, damit darf ich auch, weil wir immer wieder die gleiche Debatte führen und sich die Argumente ja allmählich auch wiederholen, nur auf das IZBB noch einmal eingehen. Das Land Baden-Württemberg hatte die Aufgabe, dieses Bundesprogramm ordentlich und sehr gewissenhaft abzuwickeln.
Jetzt möchte ich sehr gerne meine Ausführungen zu Ende bringen. Aber am Ende, Herr Braun, lasse ich gerne die Zwischenfrage oder die Abschlussfrage zu.
Das Land Baden-Württemberg hatte die Aufgabe, das IZBB-Programm ordentlich abzuwickeln.
Deswegen hat das Kultusministerium sehr früh mit den kommunalen Landesverbänden ein Einvernehmen dahin gehend erzielt, dass über die Reihenfolge der eingehenden Anträge entschieden wurde, also präzise nach dem Eingangsstempel. Jeder hatte die gleiche Ausgangslage, und es ist überhaupt nicht den Antragstellern zu verübeln, die sehr schnell initiativ wurden, und den Kommunen, die entsprechende Anträge eingereicht haben.
Leider haben wir die Situation, dass es heute Kommunen gibt, Herr Kollege Wintruff, die jetzt erst auf die Idee kommen, solche Anträge einzureichen. Aber man darf das doch nicht denen zum Vorwurf machen, die sehr früh die Initiative ergriffen haben, solche Anträge einzureichen.
Deswegen, meine Damen und Herren, halten wir als CDUFraktion konsequent an diesem Weg fest.
Alternativen bieten sich nicht an. Insofern ist auch ganz klar zu sagen, dass das IZBB-Programm auch ein dankbares Angebot für die Kommunen war, die bereit waren, einen Ei
genanteil zu investieren. Deswegen begrüßen wir natürlich dieses Programm.
Aber klar ist: Ganztagsschulen wollen wir nicht zum Dogma erklären.
Im Übrigen – um das abschließend zu sagen – hat keine internationale Vergleichsstudie belegt, dass Ganztagsschulen automatisch zu höherer Bildungsqualität führen. Vielmehr sind Ganztagsschulen nicht von PISA untersucht worden. Klar ist, dass das bessere Lernen an sich in der Unterrichtsqualität – –
Deswegen sind wir auch für einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen. Wir wollen Ganztagsschulen aber nicht zum Dogma erklären.
Das ist unser Credo bei dieser Debatte.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Kollege Braun, Ihre Frage noch.