Frank Jahnke
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Paus hat eben zu einem anderen Thema geredet, nämlich zur Müllentsorgung. Ich werde auch zu einem Thema reden, das nicht explizit auf der Tagesordnung steht, nämlich zu den Grünen und ihren Privatisierungsbestrebungen. Es ist völlig klar, dass der Antrag „Nimm zwei bei der Messe Berlin“, den die Grünen uns vorgelegt haben, im Grunde zur Vorbereitung der Privatisierung der Messe dient.
Der lukrative Teil der Messe, der sich nicht mit den schwierigen Fragen ICC, Eissport usw. beschäftigt, soll schon einmal abgetrennt werden, und dieser Teil lässt sich dann wunderbar privatisieren – gemäß dem Motto, das Frau Eichstädt-Bohlig kürzlich in einem Interview verkündete: Wir wollen ein liberales Element einbringen. – Dieses liberale Element hat sie durchaus mit dem Wort Privatisierung in Verbindung gebracht. Es handelt sich in der Tat um den Privatisierungsextremismus – wie es unser Fraktionsvorsitzender vorhin ausdrückte –, der leider nicht nur die FDP erfasst hat, sondern auch in zunehmendem Maß die Grünen.
Wir werden die Messe nicht privatisieren. Das Messe- und Kongressgeschäft ist für uns ein wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument, das wir nicht aus der Hand geben werden. Es ist ein entscheidendes Instrument für den Wirtschafts- und Industriestandort Berlin. Denken Sie beispielsweise an die InnoTrans und unser Kompetenzzentrum Verkehr oder denken Sie an die IFA, die gerade heute Abend eröffnet wird und wegen des großen Erfolges neuerdings jährlich stattfindet. Für unsere Metall- und Elektroindustrie ist es sehr wichtig, dass diese Messe nach wie vor in Berlin stattfindet, wie auch andere wichtige Messen. Wir wissen nicht, inwiefern Private, die ihren Renditeinteressen folgen, diese Messen am Standort beließen. Wir wollen keine Privatisierung der Messe. Wie wir uns im Übrigen auch ein anderes wirtschaftspolitisches Instrument nicht aus der Hand schlagen lassen, nämlich die GSG. Dies sei aber nur am Rande bemerkt. Wenn man in der Wirtschaftsförderung nur begrenzte Elemente hat, sollte man diese behalten. Eines davon ist der Messestandort, das andere die GSG. Wenn es Geschäfts
führer gibt, die sich selbst gern privatisieren möchten, die lieber in einer privaten Messe tätig sein wollen
als in einer in öffentlichem Eigentum befindlichen, dann sollten sich diese Geschäftsführer einen Job in einem privaten Unternehmen suchen!
Wir haben für die Messe eine Grundlagenvereinbarung bis 2008 geschlossen. Das heißt, die Messe hat eine wirtschaftliche Grundlage und kann sehen, wie sie vorankommt. In dem Vertrag sind Ziele und ein Zuschuss des Landes definiert worden. Wie allerdings die Summe von 500 Millionen € entstehen soll, wie es in der Begrünung des Antrags der Fraktion der Grünen heißt, ist mir vollkommen unklar. Die Zuschüsse bewegen sich im Bereich von jährlich 14 Millionen € und nicht von 500 Millionen €.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist verfassungskonform, Frau Paus, darauf können Sie sich verlassen!
Das neue Betriebe-Gesetz regelt grundsätzliche Dinge. Zunächst gab es den unbefriedigenden Zustand, dass in dem Gesetz noch eine Anstalt stand, die BEHALA, für die es gar nicht mehr gilt. Es war ein unbefriedigender Zustand, dass ein Teilprivatisierungsgesetz neben dem Betriebe-Gesetz nötig war, um die Wasserbetriebe rechtlich zu regeln. Dieses Gesetz wird jetzt außer Kraft treten und in das neue Gesetz integriert. Es werden allerdings erhebliche Regelungen des Corporate Governance Kodex in das Gesetz übernommen: zu den Aufsichtsratbesetzungen, zur Transparenz bei den Gehältern und es wird eine einheitliche Grundlage für Tarifkalkulationen gegeben. Diese Gesetzesvorlage der Senatsverwaltung wurde durch die Koalition an einigen Punkten entscheidend verbessert. So haben wir beispielsweise das Beanstandungsverfahren, das ohnehin etwas vereinfacht werden sollte, weiter gestrafft. Es war uns wichtig, den Rechnungshof bei der Bestellung der Prüfer einzubeziehen, es war uns weiter wichtig, bei Ausgründungen und Beteiligungen der Anstalten öffentlichen Rechts das Abgeordnetenhaus stärker einzubeziehen. Es war uns auch wichtig – da sind wir wieder bei den Tarifen –, dass die Mengenrabatte bei gespaltenen Tarifen verboten bleiben.
Die Tarife haben in der öffentlichen Diskussion dieses Gesetzes den breitesten Raum eingenommen. Wir wurden für die Sache mit dem Mengenrabatt, die ich eben erwähnte, von der einen Seite gleichermaßen gescholten wie von der anderen gelobt. Die einen meinten, man müsse endlich die Mengenrabatte einführen, um für Großverbraucher und die Wirtschaft ein attraktives Preissystem hinzubekommen, während andere, beispielsweise der Verband der Wohnungsunternehmen, der Meinung war, das dürfe man nicht tun. Für uns war es entscheidend, zu einem gerechten Wasserpreissystem zu kommen, zu einem System, in dem die kleinen Haushalte nicht mehr zahlen, um die größeren zu entlasten. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Wassertarifsystem in Zukunft eine Änderung erfahren wird, aber das muss man umfassender diskutieren, als es hier in einem Betriebe-Gesetz ad hoc möglich war. Man muss dabei das Wassergesetz berücksichtigen und über Anschluss- und Benutzerzwang reden. Diese Dinge werden wir in der nächsten Legislaturperiode mit Sicherheit angehen. Im Betriebe-Gesetz bleibt es aber bei der alten Regelung: Eine Aufspaltung der Tarife in Grund- und Arbeitspreis ist möglich, aber keine Mengenrabatte.
Andere Punkte bei der Tarifgestaltung wurden hier schon mehrfach thematisiert, insbesondere von unseren
lieben grünen Heuchlern. Wir haben von Frau Paus wieder ein Beispiel bekommen.
Ein Beispiel: Die Grünen fordern in ihrem aktuell gültigen Wahlprogramm, dass BVG, BSR und BWB zu Innovationsmotoren der Region werden und einen adäquaten Umsatzanteil für Forschung und Entwicklung ausgeben sollen. Wie sollen sie diesen Anteil aus dem Umsatz entnehmen, wenn wir ein strenges Kostendeckungsprinzip haben, bei dem sie nur Kostenbestandteile in die Preise hineinnehmen dürfen? Wie sollen sie diese Aufwendungen trotzdem leisten? Das ist ein Widerspruch und völlig unsinnig.
Mit dieser Geschichte wurde vorige Woche via Presse von Herrn Eßer eine neue Sau durchs Dorf getrieben: „Aufwendungen für technische Entwicklungen“ – das ist der Knackpunkt, mit dem an der Gebührenspirale gedreht werden soll. Gerade aus ökologischer Sicht ist es unsinnig, so zu argumentieren!
Mit dem neuen Gesetz haben wir als Koalition unseren Willen zum Ausdruck gebracht, diese drei Anstalten des öffentlichen Rechts, die für die öffentliche Daseinsvorsorge eine entscheidende Funktion haben, auf eine dauerhaft wirtschaftlich solide Grundlage zu stellen. Ich bitte deshalb um Zustimmung. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht munter zu bei dem Thema Geschäftsstraßen!
Das ist auch ein wichtiges Thema, sowohl wirtschaftlich – für Gewerbe, für Arbeitsplätze – als auch stadtentwicklungspolitisch, wenn man daran denkt, wie Straßen aussehen, wie sie in den Kiez hineinwirken, welche Rolle sie für die Nahversorgung spielen. Nun stellt sich die Frage, ob man da mit einem bürokratischen Zwangsinstrument weiterkommt. Mich wundert sehr, dass Herr Friederici unser Konzept „aufgeblasen“ nennt, dass er fürchtet, dass wir „einen Papierberg“ vorlegen. Das Gegenteil ist der Fall. Was Sie gelobt haben, was Sie vor einem Jahr vorgelegt haben, das so genannte Standortgemeinschaftsgesetz, das ist tatsächlich ein Papierberg, das schafft bürokratische Zwangsinstrumente. Die Mehrheit der Händlergemeinschaften ist auch dagegen. Wir haben mit ihnen gesprochen. Ich empfehle Ihnen auch, das Protokoll der Anhörung zu lesen, die wir zu diesem Thema im Wirtschaftsausschuss hatten. Sie kommen damit in keiner Weise den Händlern entgegen.
Es ist ein verlockender Gedanke – das gestehe ich Ihnen gern zu –, von allen Grundstücksanrainern, von allen Freiberuflern und auch von den Gewerbetreibenden Beiträge zur Verbesserung des Umfeldes zu erheben. Wenn wir das zwangsweise tun, zur Not mit staatlicher Durchsetzung, kann niemand durch Trittbrettfahrerei die Vorteile in Anspruch nehmen, ohne selbst zu zahlen. Das klingt erst einmal schön. Aber versuchen Sie doch einmal, das durchzusetzen! Das wäre in unserer Rechtsordnung schwieriger als in den USA, und es wäre das Gegenteil von Entbürokratisierung.
Kooperation mit dem Tourismus – auch dies steht in unserem Konzept – ist eine wichtige Sache. Berlin ist nun einmal eine Touristenstadt, die Nr. 3 in Europa. Auch dort sind die Geschäfte ein ganz wichtiger Punkt, die das Bild unserer Stadt prägen.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der in unserer Diskussion im Ausschuss eine wichtige Rolle spielte. Der Kollege von Lüdeke von der FPD hat durchaus gelobt, dass die Koalition auf bürokratische Zwangsinstrumente, wie sie die CDU vorhat, verzichten will und auf die Freiwilligkeit setzt.
Aber er sagte, als er unseren letzten Punkt zur Kenntnis nahm, dass wir, weil wir eine stärkere Profilierung von Standorten erreichen wollten, in die Regale hineinregieren wollten und die Koalition Geschäftsleuten vorschreiben wolle, was sie dort anzubieten hätten und was nicht. – Dies ist ein Missverständnis. Für den Fall, dass sich dieses Missverständnis in der Debatte gleich wiederholt, möchte ich voranschicken: Wir haben in Deutschland, Gott sei Dank, keine Bedarfslenkung, wir haben auch kaum Sortimentsbeschränkungen, sondern in der Tat entscheidet der Markt, was dort angeboten wird, wofür sich Kundschaft findet und wofür nicht. Dennoch ist nicht eine Geschäftsstraße wie die andere und wird auch nicht wie die andere werden. Sie entwickeln ein eigenes Profil.
Ja, gleich, Moment! – Aber die Profile, die sich entwickeln, sind nicht immer diejenigen, die wir haben wollen. Wir wollen keine Geschäftsstraßen haben, auf denen am Ende nur noch Imbissrestaurants und Spielhallen dominieren. Das werden Sie auch nicht wollen. Da kann man mit solchen Maßnahmen die Geschäftsleute unterstützen, dass sich ein anspruchsvolleres Profil herausbildet, kein Hineinregieren, sondern Unterstützung, Herr von Lüdeke.
Ach so, dann danke für die Klarstellung! – Was wir wollen, sind standortspezifische Lösungen, die Leben in die Bude bringen, die dafür sorgen, dass die Geschäftsstraßen lebendig sind und bleiben. Ich meine, hierfür ist dieses Konzept erst einmal eine gute Grundlage. – Danke sehr!
Sie hatten angekündigt, dass Sie uns jetzt Dinge nennen wollen, die man tun müsste, um das Umfeld für Geschäftsleute attraktiver zu machen. Bislang habe ich nur Dinge gehört, die aus der Windschutzscheibenperspektive des Durchfahrenden sind. Ansonsten beschreiben Sie Zustände, die wir zwar beklagen, die aber nicht von uns aus verbessert werden können, wenn Sie Vergleiche mit Düsseldorf ziehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Bedeutung haben nach Auffassung des Regierenden Bürgermeisters die beiden Theater im Ku’damm-Karree?
2. Welche Anstrengungen wird der Regierende Bürgermeister zum Erhalt der kulturellen Nutzung im Ku’damm-Karree unternehmen?
Nun wäre das nicht der erste Fall am Kurfürstendamm in den letzten zehn Jahren, wo wegen Immobilienangelegenheiten und Renditeerwartungen kulturelle Einrichtungen schließen mussten. Ich denke an die vielen Kinoschließungen, die wir dort hatten; der Zoopalast steht auch immer wieder einmal zur Disposition. Sieht also der Senat eine Möglichkeit, ein Konzept zu entwickeln, um den Kurfürstendamm, der als Neuer Westen schon vor dem Zweiten Weltkrieg eine wichtige Rolle als Kulturstandort spielte, für die Zukunft u erhalten? z
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das Frau Kubala vorgetragen hat, das hier im Antrag steht, ist durchaus berechtigt. Es ist auch nicht durch ihre Anregung zustande gekommen. Der Senator hat vorhin schon in der Fragestunde erklärt, dass er es ohnehin vor hatte.
Es ist berechtigt, zu überprüfen, ob eine Monopolstellung, die zweifelsohne im Gasmarkt Berlins vorliegt, ausgenutzt wird. Eine erhebliche Preissteigerung von 12 % liegt vor. Ein Missbrauchsverdacht könnte gegeben sein. Die Prüfung durch die Kartellbehörde ist also in Ordnung. Allerdings sprechen die Anzeichen zunächst nicht für einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Wenn man nur 13 Gemeinden von über 150 findet, die günstiger als Berlin sind, und sämtliche Großstädte in den Preisen alle darüber liegen, würde also zumindest dieses Vergleichsmarktkonzept, das die Kartellbehörde anwendet, kaum dazu führen, dass in Berlin die GASAG an den hohen Preisen schuld ist. Wir wollen trotzdem die Kostenstruktur überprüfen lassen. Wir werden dem Antrag also so zustimmen.
Allerdings: Für die Preissteigerung beim Gas – das möchte ich hier noch anfügen – wird der Einkaufspreis auf dem Markt ursächlich sein. Wir haben ein Oligopol auf Bundesebene. Dort soll eine Regulierungsbehörde entstehen, und der Gaspreis ist an das Öl gebunden. Sie
wissen, dass wir eine problematische Situation bei den Energieträgern allgemein haben.
Ist es nun ein Fehler, dass der Gaspreis an den Ölpreis gebunden ist? – Diese Frage möchte ich an eine ehemals ökologisch orientierte Partei richten, die sich einmal den schonenden Umgang mit Ressourcen auf ihre Fahnen geschrieben hat. In einer Marktwirtschaft ist der Preis immer ein Knappheitsindikator,
und er soll eine Ressourcenallocation gewährleisten, die den schonenden Umgang sicherstellt. Wenn aber nun eine Ressource wie das Öl oder Gas über Jahrmillionen entstanden ist und seit 100 Jahren ausgebeutet wird, ist dann der Markt dafür der richtig Ort, an dem das preismäßig bewertet werden kann? Ist es vernünftig, in Amerika oder anderswo mit Autos herumzufahren, die 16 Liter auf 100 km verbrauchen, weil der Preis aus heutigen, aktuellen Gründen niedrig ist? – Nein, das ist nicht der Fall. Ich hoffe, die Grünen werden auch in diesem Punkt nicht der Meinung sein, dass das vernünftig ist.
[Beifall bei der SPD]
Früher einmal haben die Grünen immerhin einen Benzinpreis von 5 DM pro Liter gefordert, um Substitutionseffekte und einen schonenden Umgang mit Energieträgern zu erreichen. Heute ist ihre Hauptsorge, wie es hier so schön heißt: Senat muss die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher vor der GASAG schützen! – Das ist eine Boulevardschlagzeile. „Gas-Abzocke“ könnte dann in dicken Lettern darüber stehen. „Bürger wehrt euch!“ – Die Grünen würden es vielleicht noch geschlechtsneutral formulieren.
Ein weiteres Argument dafür, warum es nicht nur Abzocke ist und die GASAG die Bürger nicht nur schröpft, ist, dass es bei der Daseinsvorsorge Anlagen gibt, die wir erhalten wollen, die nicht verrotten sollen. Ich erinnere an das Stromnetz in Kalifornien, ich erinnere an das Eisenbahnnetz in Großbritannien. Die Grünen gehen hier auf einen billigen, populistischen Kurs, wenn sie nur danach schauen, ob der Preis günstig oder ungünstig ist! Der billige Jakob in kurzfristigstem Denken – das kann nicht die Richtung einer ökologischen, sondern nur einer marktliberalen Partei sein!
Wir stimmen aus den eingangs genannten Gründen durchaus zu, dass das einmal durch die Kartellbehörde untersucht wird, aber es spricht erst einmal nichts für die Annahme, dass die Berliner GASAG die Ursache für diese Preisanhebung von 12 % selbst zu verantworten hat. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Im Schatten des Bundes – Initiativen Berlins im Bundesrat zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit“ – das ist ein spaßiger Titel für einen Antrag, bei dem es um Schattenwirtschaft geht. Aber das ist bereits alles, was daran bemerkenswert ist. Binsenweisheiten über den volkswirtschaftlichen Schaden der Schwarzarbeit, wie wir das gerade gehört haben, in der Antragsbegründung vermengt mit sinnlosen Schuldzuweisungen an die Adresse der rot-grünen Bundesregierung anhand von spekulativen Zahlen sollen den Hintergrund für einen Antrag liefern, der als typischer Schaufensterantrag einzustufen ist.
Aber betrachten wir die einzelnen Punkte des Antrags genauer. Es fällt sofort auf, dass sich von den sieben hier aufgeführten Punkten – ganz im Kontrast zur Begründung – nur einer mit wirtschaftlichen Aspekten befasst, während die sechs übrigen Punkte das Thema Schwarzarbeitsverfolgung und -sanktionierung zum Gegenstand haben. Dahinter steht die polizeistaatliche Wahnvorstellung, der die CDU stets allzu gern erliegt: Man müsse nur überall einen Polizisten oder Zollbeamten hinstellen, das Strafrecht entsprechend verschärfen, und alles wird gut. Dem ist jedoch keineswegs so, sondern wir müssen uns schon mit einer ökonomischen Betrachtung des Problems beschäftigen.
Schwarzarbeit – das bestätigen alle Untersuchungen – besteht nur zum geringeren Teil aus den gelegentlich spektakulär in die Öffentlichkeit gelangten Fällen, dass ganze Bautrupps aus Osteuropa oder anderswoher, womöglich ohne Arbeitserlaubnis, ohne Aufenthaltsgenehmigung, hier ihrer unerlaubten Arbeit für 2 € die Stunde
nachgehen. Diese Fälle gibt es auch. Aber das eigentliche Ausmaß der Schwarzarbeit resultiert aus der stillschweigenden Akzeptanz von Schwarzarbeit innerhalb unserer Gesellschaft. Ich möchte Ihnen ein Beispiel dazu nennen – Herr Atzler hat es eben bereits angedeutet. Wenn der rechtschaffene deutsche Handwerker einen unbescholtenen Kunden fragt, ob dieser eine Rechnung benötige und beide zu Lasten der Allgemeinheit übereinkommen, das sei doch nicht nötig, ist dieses solch ein Fall. So etwas geschieht hierzulande vermutlich tausendfach täglich. Keine polizeiliche Maßnahme könnte es verhindern, solange wir zumindest unsere freiheitliche Gesellschaft behalten und nicht zum totalen Überwachungs- und Denunziantenstaat werden wollen!
Die Frage lautet daher, wie man die Grundlagen dieser gesellschaftlich stillschweigend akzeptierten Schwarzarbeit beseitigt. Die CDU schreibt in dem Punkt, der sich mit den wirtschaftlichen Gründen beschäftigt, vage, die zu hohe Steuer- und Abgabenlast müsse deutlich abgebaut werden. Na, wunderbar! Welche Steuer ist es denn, die bei dem eben genannten Beispiel Handwerker und Auftraggeber einvernehmlich prellen? – Es ist die Mehrwertsteuer! Und wer will diese Steuer um zwei Prozentpunkte erhöhen? – Es sind die CDU und ihre Kanzlerkandidatin. Sie wollen dies erklärtermaßen im Fall eines Wahlsiegs tun.
Diese Maßnahme kann wohl nicht mit der deutlichen Steuersenkung der Abgabenlast gemeint sein, von der die CDU in ihrem Antrag spricht, um die Hauptursache der Schwarzarbeit zu beseitigen, wie es dort vollmundig heißt.
Ich möchte Ihnen ein anderes Beispiel nennen: Schwarzarbeit im Rahmen ganz normaler Arbeitsverhältnisse entsteht auch dann, wenn ein normalerweise ehrbarer Arbeitgeber und sein ebenso ehrbarer Arbeitnehmer beschließen, dass über die offizielle Arbeitszeit hinaus Überstunden geleistet werden, von denen niemand etwas zu wissen braucht. Unter dem Aspekt der Schwarzarbeitsbekämpfung könnte daher sogar argumentiert werden, dass Überstunden steuerfrei zu stellen sind. Dies wird man aus gutem Grund nicht tun, weil dann vermutlich noch weniger neu eingestellt würde. Nur, ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, vermeintliche Steuerprivilegien der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Nachtarbeit und Wochenendarbeit zu streichen, wie es das Konzept von Herrn Kirchhof vorsieht? – Wohl kaum. Es würden noch mehr Anreize geschaffen, geleistete Arbeit zu verschleiern, also wiederum das Ausmaß der Schwarzarbeit vergrößern.
Tatsächlich scheint es so zu sein, wie meine Kollegin Frau Fugmann-Heesing eingangs formuliert hat, dass die Berliner CDU unter einer ziemlichen Orientierungslosigkeit leidet und selbst gar nicht weiß, was ihre eigene Bundespartei beabsichtigt. Wahrscheinlich glaubt die Berliner CDU gar nicht daran, dass ihre Partei demnächst bundes
politische Verantwortung tragen könnte. Wie anders wäre dieser Antrag an den rot-roten Senat sonst anders erklärlich, er möge sich für die Umsetzung der CDU-Forderungen im Bundesrat einsetzen?
In der Tat hoffen auch wir von der SPD, dass uns die Umsetzung der finanz- und wirtschaftspolitischen Ziele von Frau Merkel und Herrn Kirchhof erspart bleibt.
Die rot-grüne Bundesregierung hat ganz im Gegensatz zu der Behauptung im Antrag der CDU durchaus zur Verringerung von Schwarzarbeit beigetragen, indem sie geringfügige Beschäftigung auf legaler Basis bei äußerst geringer Abgabenlast ermöglicht hat. Herr Atzler behauptet zwar das Gegenteil, bleibt aber den Beweis schuldig. Alle seriösen Schätzungen gehen davon aus, dass die Schwarzarbeit daher in der letzten Legislaturperiode nicht zugenommen, sondern abgenommen hat.
Dies ist gewiss kein Grund, sich zufrieden zurückzulegen. Die Verfolgung von Schwarzarbeit im Rahmen der geltenden Gesetze muss natürlich konsequent umgesetzt werden. Inwiefern aber ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch eine entscheidende Verbesserung wäre, wie der CDU-Antrag in seinem letzten Spiegelstrich fordert, bleibt schleierhaft. Es bedarf eines verstärkten gesellschaftlichen Diskurses über die Ursachen und Auswirkungen von Schwarzarbeit, über solidarische Finanzierung des Staates und der Sozialsysteme in der gesamten Gesellschaft und hier im Parlament. Dem werden wir uns stellen. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge zum Beteiligungsmanagement und zur Transparenz bei den Vorstandsgehältern in Unternehmen mit Landesbeteiligung betreffen zunächst einmal ein Anliegen, das von allen Fraktionen des Hauses mehr oder weniger konsequent verfolgt wird. Nicht zuletzt der Bankenskandal hat deutlich gemacht, dass der Umgang mit landeseigenen Unternehmen bzw. Unternehmen, an denen das Land Berlin eine wesentliche Beteiligung hält, einer sorgfältigeren parlamentarischen Kontrolle bedarf, als das in der Vergangenheit der Fall war. Im vergangenen Jahr wurde darum auch der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling ins Leben gerufen. Dort wurden immerhin auch Regularien festgelegt, wie man mit Unternehmensbeteiligungen umgeht. Unternehmensziele, die regelmäßig überprüft werden, wurden festgesetzt.
Es sind nicht alle Fraktionen der gleichen Meinung, was in öffentliche Hände gehört und was nicht, aber wir wollen gemeinsam überprüfen, welche Aufgaben der Staat wahrnehmen muss. Die Landeshaltshaltsordnung legt in § 65 fest, dass Dinge nur dann vom Staat gemacht werden sollten, wenn diese sinnvollerweise so und nicht anders zu erledigen sind. Das wird von uns regelmäßig überprüft, wobei – das gebe ich in Richtung der Fraktionen auf der rechten Seite gerne zu – wir von der SPD sicherlich ein bisschen kontinuierlicher und längerfristiger auf gewachsene Strukturen schauen und sie nicht sofort zerschlagen. Aber im Großen und Ganzen sind wir auch für die regelmäßige Überprüfung, wovon sich der Staat gegebenenfalls trennen kann.
Wir hören aus dem Senat, dass man sich nicht ganz einig ist, wie man die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter anpacken will. Der eine, nämlich Herr Wolf, sagt, wir müssten gesetzliche Regelungen zur Veröffentlichung der Vorstandsgehälter schaffen. Herr Wowereit sagt: Lieber nicht. Er will nicht so richtig. Wir haben generell nichts dagegen, wenn sich die beiden im Senat streiten, aber wir wollen diesen Streit ins Produktive wenden. Da Sie sich nicht in die Beliebigkeit flüchten sollen, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die unhaltbare Situation im Land aufzubrechen.
Es wurde auch etwas zum Umgang mit den Berichten festgelegt, die von den Unternehmen regelmäßig zu liefern sind. Ich zitiere:
Zukünftig wird über die bedeutenden Landesbeteiligungen
hier werden genau die genannt, die im Antrag der Grünen aufgeführt sind –
unterjährig, im halbjährigen Rhythmus an den Hauptausschuss berichtet. Die Berichterstattung umfasst die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegte Gliederungsstruktur für das Berichtswesen gemäß Anlage 8-1 der Beteiligungshinweise in der Fassung dieses Antrages.
)
eiten geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass Herr Ratzmann immerhin klargestellt hat, worüber wir an dieser Stelle nicht entscheiden, nämlich über die Frage, ob wir die Landesbank verkaufen wollen oder nicht. Diese Frage ist durch die verhängnisvolle Entwicklung der Bankgesellschaft Berlin und die Beihilfeaktion des Landes in den Jahren 2001/2002 in einer wenig erfreulichen Weise festgelegt worden. Wir müssen uns von 81 % Anteilen der Bankgesellschaft trennen. Daran lässt die Entscheidung der EU-Kommission keinen Zweifel: Wir können uns nicht nur von der leeren Hülle trennen, sondern müssen dies auch von dem werthaltigen Teil einschließlich der Landesbank und damit auch der Sparkasse. Wir müssen dies zudem diskriminierungsfrei tun, das bedeutet, private Erwerber müssen die gleichen Chancen haben wie öffentlich-rechtliche. In dieses rechtliche Korsett – es tut mir Leid, Herr Ratzmann –, in das all unsere Überlegungen über die Zukunft der Landesbank und der Berliner Sparkasse auf Grund der Fehlentscheidungen von 1994 leider eingezwängt sind, müssen wir uns begeben.
Bereits 1994 ist die Sparkasse geopfert worden, um die angeschlagene Berliner Bank zu retten und um im Konzert der großen europäischen Bankplätze mitzuspielen. Bekanntlich ist beides gescheitert. Als Folge davon stehen uns bestimmte Optionen, die uns der Antrag der Grünen vorgaukeln möchte, nicht mehr zur Verfügung. Eine vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts kann nicht diskriminierungsfrei veräußert werden, vielmehr müsste hinterher die Rechtsänderung erfolgen. Wäre beispielsweise der Verkauf der Bankgesellschaft im Jahr 2003 wie ausgeschrieben erfolgt, wären wir die Sparkasse und das rote „S“ längst los. Berlin wäre eine sparkassenfreie Zone. Der Senat hat das damalige Angebot zu Recht abgelehnt, zumal wir unter dem Strich erheblich draufgezahlt hätten.
Dort heißt es klipp und klar:
Das ist ganz wichtig.
Das mag sein, aber trotz allem ist dieser Entwurf kein potemkinsches Dorf, kein trojanisches Pferd und was es an theatralischen Begriffen sonst noch gibt, sondern es ist eine Konstruktion, die für den Fall, dass private Erwerber zum Zuge kommen – sie müssen zum Zuge kommen, das schreibt die EU-Kommission vor –, die Sparkassenfunktion erhalten bleibt.
Oh doch! Selbst wenn hier eine der legendären Heuschrecken oder die Deutsche Bank zum Zuge käme, müsste sie sich an diese Kriterien halten. Tendentiell sehe ich es auch so, dass das Geschäftgebaren mancher großen Landesbank und mancher Sparkasse kritisch daraufhin hinterfragt werden müsste, inwieweit in der Praxis die Gemeinwohlorientierung eine große Rolle spielt.
Nein. Wie müssen beides tun, wir müssen es sowohl Öffentlich-Rechtlichen als auch Privaten anbieten.
Ich komme jetzt zum Erhalt des Drei-Säulen-Modells in Deutschland. Es ist sicher ein erhaltenswertes Modell, das sich entwickelt hat, mit privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken. Wir wollen, dass es erhalten bleibt. In nur einem Monat fallen die Gewähr
Erstens meine ich, gibt es tatsächlich das Problem, den Namen der Sparkasse weiter zu führen. Wir haben die §§ 40 und 42 KWG. Hier bestimmt die Bankenaufsicht sehr stark mit, das muss berücksichtigt werden. Aber es gäbe bei dieser Konstruktion, bei der es nur einen Vorstand gibt – das wäre eine Sparkasse ohne jegliche Organe, ohne Vorstand, auch im Übrigen ohne Eigenkapital, unter der Leitung eines gemeinsamen Vorstands, privatrechtlich und öffentlich-rechtlich –, einen Ziel- und Unternehmenskonflikt. Wie der aufgelöst werden soll, verstehe ich nicht. Es ist doch wohl völlig klar, dass die Aktionäre, egal, wer es ist, auf der einen Seite auf Gewinnmaximierung aus sind, und auf der anderen Seite gibt es die Sparkasse, die nur den betriebsnotwendigen Gewinn erzielen soll; unabhängig davon, dass es wohl schwer werden wird, den Bilanzgewinn der Sparkasse darzustellen, wenn ich nur eine Bilanz gemeinsam habe. Ich müsste also intern doch eine Trennung vornehmen. Das ist der eine Punkt.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Gefahr besteht, dass die Sparkasse sozusagen als „Bad Bank“ genutzt wird. Ich glaube, so etwas hatten wir schon einmal in der Vergangenheit. Die Gefahr ist, dass, weil ja mit eigenem Namen zu Lasten Dritter gehandelt wird, hier Geschäfte mit hohen Risiken intern in die Sparkasse geschoben werden. Wer dabei haftet, wissen wir genau: im Zweifel letztendlich der Steuerzahler, denn die Beleihung heißt ja zugleich Haftung, die vorgenommen werden soll.
trägerhaftung und die Anstaltslast europaweit weg. Darauf müssen wir uns einstellen. Es liegt in der Verantwortung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, ob er etwas dafür tut, in Berlin ein öffentlich-rechtliches Bankensystem zu erhalten. Dafür hat er eine Verantwortung, das können wir nicht alles von Berlin aus klären. Der Gesetzentwurf, der heute mit der kleinen Änderung, die sowohl vom Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie als auch vom Hauptausschuss eingebracht wurde, vorliegt, ist eine Grundlage, auf der man das gewährleisten kann. – Vielen Dank!
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Mit welchen Ergebnissen kehrt der Regierende Bürgermeister von seiner Reise nach Berlins Partnerstadt Istanbul zurück? In welchen Bereichen soll künftig die wiederbelebte Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Istanbul weiter intensiviert werden?
Ich möchte die Frage nach der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vertiefen. – In welchen Branchen sieht der Senat Potentiale für eine weitere wirtschaftliche Verflechtung und Kooperation der beiden Partnerstädte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
1. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Industrieumsätze für Berlin vor dem Hintergrund der jüngst veröffentlichten Studie „Berliner Industrie nach der Wiedervereinigung“, und in welchen Industriebranchen sieht der Senat Wachstumspotentiale für die Berliner Wirtschaft?
und Herren! Herr Lüdeke! Die Verkehrsakademie Omnibus ist aus dem bisherigen Ausbildungszentrum respektive der Fahrschule der BVG entstanden. Sie ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Omnibusfahrerinnen und -fahrer. Das gehört eindeutig zum Kerngeschäft der BVG. Diese Einrichtung der Berliner Verkehrsbetriebe ist seit Jahren als Profitcenter organisiert und agiert erfolgreich auch auf dem Markt.
Neben der vorwiegenden Anwendung für die BVG selbst werden Bildungsangebote deutschlandweit vermarktet. Zu den Produkten gehören unter anderem Kundendienstschulungen, Deeskalationsseminare, Sicherheitstraining für Busfahrerinnen und Busfahrer sowie die Entwicklung eines Lehrbuchs unter dem Titel „Englisch in Bahn und Bus“. Das ist gerade unter dem Aspekt der Kundenfreundlichkeit und der Internationalität unserer Stadt sinnvoll.
Die BVG hat sich zur besseren Vermarktung jetzt für den Namen „Verkehrsakademie Omnibus“ entschieden. Dass dies eine erfolgreiche Marketingmaßnahme war, sieht man daran, dass Sie auf diese sinnvolle Einrichtung aufmerksam geworden sind, Herr von Lüdeke. Insofern hat sich das an dieser Stelle gelohnt.
Eine Zusatzinformation möchte ich Ihnen noch geben. An der Verkehrsakademie nehmen jährlich etwa 3 000 interne Mitarbeiter – also BVG-Mitarbeiter –, 1 000 externe Busfahrer sowie Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit teil. Die OmnibusAkademie selbst beschäftigt 17 Mitarbeiter und erwirtschaftet Gewinn, was man nicht von jedem Unternehmen oder jedem Profitcenter bei landeseigenen Unternehmen sagen kann. Insofern ist es eine sinnvolle und rentable Einrichtung.
Sie haben gerade die Differenzierung nach Ost- und Westberliner Stadtgebiet vorgenommen und die industrielle Basis angesprochen. Es ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die Sie dargestellt haben, aber
man sieht sowohl beim Umsatz als auch bei der Beschäftigtenzahl immer noch die starke Differenz zwischen den beiden Stadthälften. Sehen sie die Möglichkeit, dass der Ostteil der Stadt durch gezielte Förderung zum Westteil aufschließen kann?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mitunter enthält der Titel zu einer Aktuellen Stunde eine unfreiwillige Komik – so auch in diesem Fall, wenn die FDP von „mutigen liberalen Arbeitsmarktreformen für mehr Wachstum und Beschäftigung“ redet, aber nichts weiter als ihre üblichen alten Kamellen zu bieten hat.
Das haben die Reden von Dr. Lindner und Herrn Lehmann hier noch einmal unter Beweis gestellt. Herr Lehmann ließ auch im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen schon wiederholt wissen, die beste Arbeitsmarktpolitik sei keine Arbeitsmarktpolitik. Das ist nun wirklich zynisch angesichts der im ersten Satz unseres heutigen Themas zu Recht angesprochenen viel zu hohen Arbeitslosenquote in Berlin. Die FDP will hierin einen Offenbarungseid des Senats sehen, in Wahrheit haben wir es aber mit einem konjunkturellen und strukturellen Problem Deutschlands, insbesondere der Berliner Region, nach einer verfehlten Industriepolitik in der Folge des Vereinigungsprozesses zu tun. Und im Gegensatz zur FDP, deren angeblich so mutige Reformvorschläge vor allem im Abbau von Arbeitnehmerschutzrechten und Lohndumping bestehen, hat dieser Senat in der Ansied
lungs- und Industriepolitik mutig umgesteuert, und erste Erfolge werden sichtbar. Ich komme gleich dazu.
All diese Maßnahmen werden nicht augenblicklich die 330 000 neuen Jobs bringen, die wir brauchen, aber sie schaffen die Grundlage für die Zukunft und für einen erfolgreichen Strukturwandel. Zahlreiche junge Unternehmen, gerade im Ostteil der Stadt, bilden den Keim für die neue industrielle Basis; natürlich auf absolut noch niedriger Basis, aber hoch produktiv und wachstumsträchtig. Ich kann Ihnen da mal ein paar Zahlen nennen: Die Anzahl der Industriebetriebe in Berlin ist noch genauso hoch wie 1991, es sind nur sehr viele zusammengebrochen, neue entstanden, leider bei sehr viel weniger Beschäftigten, leider für den Arbeitsmarkteffekt. Wir hatten eine durchschnittliche Arbeitsplatzzahl von über 100 bei den Industriebetrieben gehabt 1991, wir hatten eine durchschnittliche Zahl von 41 Mitarbeitern 2001, das ergeben die Studien. Das heißt: darum auch der Abbau von 150 000 Arbeitsplätzen. Aber es ist trotzdem erkennbar, dass es hier vorangeht. Und wie vorhin in der Fragestunde bereits diskutiert, ist in Ostberlin der Nachholbedarf an Arbeitskräften besonders hoch. Aber genau dort liegt der Keim. Die traditionellen Unternehmen, die im Westteil Berlins teilweise ihre Basis noch haben, im Ostteil leider infolge des Strukturwandels zusammengebrochen sind, bilden nach wie vor einen wichtigen Bestand, den wir brauchen.
Dann sagen Sie von der PDS, wir müssten sehen, dass die Menschen wieder mehr Geld hätten, mehr Geld ausgeben könnten. Das sei unser Problem. Wenn ich mir aber das Ergebnis Ihrer Politik anschaue, dann stelle ich fest: Wir hatten in den letzten zweieinhalb Jahren einen Armutszuwachs von 17 % und 60 000 Menschen mehr in Arbeitslosigkeit. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik.
Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen – auch hier in Berlin – gibt Anlass zu größter Sorge und ist in der Tat der Ausdruck völliger Hilflosigkeit des rot-roten Senats. Dies wird durch die Presseerklärung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 1. März 2005 nur zu deutlich. Gebetsmühlenartig werden wieder einmal die dramatischen Zahlen mit saisonalen und statistischen Effekten begründet. Herr Senator, es ist ein Hohn, wenn Sie die Arbeitslosigkeit in Ihrer Presseerklärung verharmlosen und bar jeder Realität von positiven Unternehmensnachrichten sprechen. Rechnen Sie die positiven Meldungen – eine erwähnten Sie vorhin – einmal gegen die negativen Meldungen der letzten Monate auf. Spätestens dann werden auch Sie verstehen, was ich meine. Hören Sie auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Machen Sie den Menschen keine Illusionen, die nur enttäuscht werden können. Den Aufschwung herbeizureden, wird allein nicht helfen. Sie müssen endlich handeln. Genau das tun Sie nicht.
Und das Gerede von der Dienstleistungsgesellschaft vergangener Jahre, losgelöst von jeder industriellen Basis, war eine Illusion. Wir können nicht den ganzen Tag Taxi fahren oder uns alle gegenseitig die Haare schneiden. Aber im Umfeld von Industrie entsteht Nachfrage nach hochwertigen Dienstleistungen. Hiervon profitiert Berlin bereits. Eine Berliner Tageszeitung titelte unlängst: „Weniger MTV, mehr Werkhalle“. Der Autor dieses Artikels muss etwas falsch verstanden haben. Das Erfolgsmotto für Berlin lautet: MTV und Werkhalle!
Traditionelle Berliner Industriezweige, wie man sie z. B. in dem Generatorenwerk von Siemens – ursprünglich einmal AEG, 100 Jahre alt – in Moabit findet, wo immer noch die ganzen Welt beliefert wird, sind für uns genauso entscheidend wie das, was sich zu beiden Ufern der Spree in Friedrichshain-Kreuzberg tut, wo wichtige Neuansiedlungen – insbesondere, aber nicht nur – aus der Medienbranche entstehen.
Wir haben eine Arbeitsproduktivität der Berliner Industrie, die ganz erheblich gestiegen ist – von 39,7 % Zuwachs an Produktivität seit 1991. Das ist für die Arbeitsplätze erst einmal schlecht, aber das schafft den Zukunftskeim. Und Hoffnungsträger dieser industriellen Entwicklung sind eben die vielen jungen Unternehmer; und die Anwerbung von hoch qualifizierten Arbeitskräften, und die Ausbildung von solchen muss im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.
Berlins Zukunft braucht Industrie. Die Industrie Berlins hat Zukunft. Der Strukturwandel ist fast vollzogen. Arbeitsplätze entstehen bereits in hochproduktiven Bereichen. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist normalerweise nicht meine Art, Anträge anderer Fraktionen einfach pauschal abzulehnen,
ohne nicht wenigstens noch einen guten Gedanken oder ein vernünftiges Anliegen darin zu erkennen.
Bei dem vorliegenden Antrag gelingt mir dies allerdings nicht. Dieser Antrag ist Unsinn vom ersten Satz an. Dort heißt es:
Der Senat wird als Eigentümer der Messe Berlin GmbH aufgefordert,...
Hierzu ist festzustellen, dass der Senat nicht Eigentümer der Messegesellschaft ist, sondern höchstens das Land Berlin. Und auch dieses ist nicht allein Eigentümer, wie es die schludrige Formulierung vermuten ließe, sondern Mehrheitsgesellschafter. Die Antragsteller meinen also vermutlich, die Vertreter des Landes Berlin sollen in den dafür vorgesehenen Organen der Messegesellschaft auf eine Umstrukturierung der Gesellschaft hinwirken. Ziel soll es sein, die Messe in eine Immobiliengesellschaft und eine Veranstaltungsgesellschaft aufzuspalten. Dadurch soll mehr Transparenz entstehen.
Brauchen wir eine solche Aufspaltung, um festzustellen, wie hoch die Instandhaltungskosten für die Messehal
len oder das ICC sind oder – wie es im Antrag heißt – „die Kosten für Wartung, Verwaltung und Versicherung“? – Nein! Dies sind alles Daten, die aus einer professionellen Kosten- und Leistungsrechnung hervorgehen. Hier muss bei einem professionellen Controlling angesetzt werden.
Genau aus diesem Grund wurde im vergangenen Jahr ein Unterausschuss des Hauptausschusses gegründet, der dies begleitet und die parlamentarische Kontrolle auch über diese Landesbeteiligung sicherstellen soll. Wenn man aber als Parlamentarier beleidigt aus diesem Gremium auszieht, just in dem Moment, in dem diese Fragen mit der Geschäftsführung der Messe besprochen werden, dann ist möglicherweise ein Informationsdefizit die Folge. Kommen Sie von der Fraktion der Grünen in der Begründung Ihres Antrags deshalb auf so merkwürdige, nicht durch Fakten unterlegte Zahlen, wie etwa jene 500 Millionen €, die im Zeitraum 2003 bis 2008 angeblich aus dem Landeshaushalt an die Messegesellschaft fließen? – Ich fürchte allerdings, es ist nicht nur mangelnde Sachkenntnis, die Sie bei Ihrem Antrag leitet, sondern schlicht auch Interessenpolitik im Zuge einer fortschreitenden „FDPisierung“ von zumindest Teilen der Grünen.
Es liegt doch auf der Hand, dass eine Aufspaltung in eine Immobiliengesellschaft, bei der die Kosten und die Risiken landen, und in eine profitable Veranstaltungsgesellschaft die ideale Vorstufe zu einer möglichen Privatisierung des gewinnbringenden Teils ist. Die alte Redewendung „Nachtigall, ick hör’ dir trapsen“ erscheint hier angebracht. Wieso um alles in der Welt soll durch zwei getrennte Gesellschaften mit den durch die vielfältigen Regelungen des Handels- und Abgabenrechtes beeinflussten Zahlungsströmen zwischen diesen Gesellschaften mehr Transparenz entstehen? – Das Gegenteil wäre der Fall.
Wir brauchen hingegen erstens ein vernünftiges Konzept, wie mit den Gebäuden und Liegenschaften umgegangen werden soll. Wenn ICC und Deutschlandhalle bereits einen erheblichen Teil des jährlichen Landeszuschusses an die Messegesellschaft in Höhe von brutto 16,24 Millionen € bis 2008 verschlingen, dann ist offenkundig, dass hierfür eine politische Lösung im Gesamtinteresse der Stadt – unter den verschiedenen wirtschaftlichen, stadtentwicklungspolitischen und denkmalpflegerischen Aspekten – gefunden werden muss. Dieses Problem lässt sich auch künftig nicht mit Überschüssen aus dem Veranstaltungsgeschäft lösen. Eine Immobiliengesellschaft, die die ehrenvolle Aufgabe hätte, diese Lasten in ihrem Portfolio zu haben, könnte nur eine defizitäre Gesellschaft sein.
Zweitens benötigt die Messe Berlin ein Konzept für das operative Geschäft. Die gerade verabschiedete Grundlagenvereinbarung liefert hierfür wichtige Eckpunkte. Jährliche Zielvereinbarungen werden das auszufüllen haben. Der Unterausschuss „Beteiligungsmanagement und Controlling“ wird diesen Prozess aufmerksam begleiten,
Frau Paus
ohne freilich in das operative Geschäft einzugreifen. Das wäre nicht seine Aufgabe.
Die im vorliegenden Antrag eher als Nebenaspekt angesprochenen, bereits existierenden Tochtergesellschaften der Messe GmbH Berlin werden uns möglicherweise auch noch beschäftigen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass an Strukturen, die sich als nicht optimal erweisen, Änderungen vorgenommen werden. Doch die Grundrichtung, in die wir bis zum Jahr 2008 gehen, ist klar definiert: Diese Koalition will keine Aufspaltung und keine Privatisierung der Messe, sondern eine Profilierung des Messe- und Kongressstandortes Berlin mit allen ökonomischen Vorteilen, die sich vor allem aus der Umwegrentabilität sowie einer wachsenden Bedeutung unserer Stadt im ökonomischen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich insgesamt ergeben. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Thema „Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin“ berühren wir einen Bereich, der zu Recht in der Öffentlichkeit stark emotional besetzt ist. Vorrangig geht es um die Mobilität in unserer Dreimillionenstadt, doch natürlich geht es auch um den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz bei der Erreichung der Mobilitätsziele, das heißt um den Landeshaushalt, um eine wirksame Kontrolle der eingesetzten Mittel, zugleich aber auch um mehr als 15 000 Arbeitsplätze bei BVG und S-Bahn zusammen. Wir von der SPD wollen nicht, was die FDP will und was Herr von Lüdeke hier dargestellt hat. Was die Grünen wollen, weiß ich langsam nicht mehr nach dem Beitrag von Herrn Ratzmann und der anderen Rede von Frau Hämmerling – und den Zwischenrufen von Herrn Eßer. Vielleicht will Herr Eßer
Der größte Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit wird allerdings auf der Kostenseite geschehen müssen. Die BVG hat als Konsequenz bereits die Tochter BT Berlin Transport GmbH im Jahr 1999 gegründet. Dort arbeiten Busfahrer für einen um etwa 30 % geringeren Lohn als ihre Kollegen bei der BVG. Sie befinden sich damit aber keineswegs im rechtsfreien oder tariffreien Raum, sondern für sie gelten ganz normale Spartentarife, die auch
von der Gewerkschaft Verdi mit ausgehandelt wurden. Es ist kein Wunder, wenn kaum ein BVG-Beschäftigter in die BT wechselt. Trotz hoher Abfindungen wäre die Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses bei der BVG für die meisten Beschäftigten keine rationale Entscheidung. Doch immerhin hat es auch gezeigt, dass die BT keine Probleme hat, Fahrerinnen und Fahrer zu finden für Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, die gern bereit sind, zu diesem Tariflohn zu arbeiten. Mit anderen Worten ist die Kostenstruktur, sofern sie den Gehaltsbereich betrifft, im Wesentlichen eine Folge früherer Zeiten mit finanziell anderen Gegebenheiten. Dies haben wir auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und öffentlicher Unternehmen schon gesehen. Hier muss ein vernünftiger Interessenausgleich zwischen Vertrauensschutz und dem legitimen Interesse des sicheren Arbeitsplatzes mit der Realität im Rest der Gesellschaft gefunden werden.
Wir von der SPD wollen die BVG als das Berliner Verkehrsunternehmen erhalten, welches nicht nur eine Art Infrastrukturgesellschaft darstellt, sondern eben auch Betreiber bleibt. Das Beispiel der BT und zusätzlich einzeln vergebener Linien lässt übrigens schon ahnen, wie eine zu starke Zersplitterung des Betriebes zu praktischen Schwierigkeiten führen kann: bei unerwartet hohen Belastungen, im Fall von Großveranstaltungen, im Fall von unvorhergesehenen Betriebsstörungen. Auch die Reaktion auf Kundenwünsche ist schwer möglich, wenn dermaßen zersplittert vergeben wird. Dann fährt jede Gesellschaft eben ihre Linie und sagt: Tschüss, was interessiert mich der Rest. – Hier sind wir schon an einem einheitlichen Betreiber BVG interessiert. Und das britische Modell einer völligen Zerschlagung der öffentlichen Verkehrsbetriebe mit allen Nachteilen für den Substanzerhalt und die Verkehrssicherheit ist ein wahrhaft abschreckendes Beispiel! Will die FDP diesen Weg jetzt auch gehen? – Ihr Antrag, der BVG dringend erforderliche Neubeschaffungen zu untersagen, den wir neulich im Ausschuss diskutiert haben, scheint in diese Richtung zu gehen.
auch in die FDP-Fraktion aufgenommen werden. Das würde dort immerhin gewisse quantitative Probleme lösen.
Wir aber wollen, dass das gute öffentliche Nahverkehrsangebot in Berlin durch S-Bahn, Regionalbahn und BVG erhalten bleibt und durch Neustrukturierungen verbessert wird. Hierbei wird es natürlich auch um Effizienzsteigerungen gehen.
Es ist keine Frage, dass die Belastung für den Landeshaushalt von knapp einer halben Milliarde € jährlich nicht in dieser Höhe bleiben kann, und darum wurde auch der schon angesprochene Vertrag mit der BVG geschlossen, um bis 2008 auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu kommen. Wettbewerbsfähig kann im Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge natürlich nicht heißen, dass die BVG mit ihren Fahrgelderlösen insgesamt schwarze Zahlen schreibt. Dann würde in den Außenbezirken wirklich kein Bus und keine Straßenbahn mehr fahren, und wir könnten abends die Bürgersteige hochklappen. Sondern es geht eben darum, den Subventionsbedarf vergleichbar niedrig zu halten. Dies gilt eben auch für eine marktorientierte Direktvergabe. Hier hat die BVG noch eine Menge zu tun, damit sie im Jahr 2008 so weit ist. Da werden wir, Herr Ratzmann, keine gute, alte Tante BVG schonen, sondern da werden wir natürlich unsere Forderungen stellen.
Wir haben beobachtet, dass die BVG ein neues Verkehrskonzept, BVG 2005 plus, erstellt und hierzu eine Kundenbefragung durchgeführt hat. Sie kommt dabei zu durchaus „erstaunlichen“ Ergebnissen. Der Erhebung zufolge hängt die Attraktivität des ÖPNV u. a. entscheidend von der Fahrzeit ab, um von Punkt A nach Punkt B zu kommen. Jeder Umsteigevorgang mindert die Attraktivität. Und die Höhe des Fahrpreises spielt auch eine Rolle. – Diese Erkenntnisse hätte der gesunde Menschenverstand eigentlich schon lange vermutet. Allein frühere BVG-Vorstände haben in öffentlichen Diskussionen der letzten 20 Jahre meist eine andere Position vertreten: dass es nämlich für die Fahrgäste in erster Linie auf den Komfort ankomme, und dafür nähmen sie auch gern einen entsprechend höheren Fahrpreis in Kauf oder nicht optimale Reisezeiten. Es ist also durchaus zu begrüßen, wenn in der Vorstandsetage der BVG offenbar ein Umdenken eingesetzt hat. Wir werden die Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts auf dieser Basis aufmerksam und kritisch begleiten.
Um abschließend noch einmal Erst Reuter zu bemühen, ich sage es ohne jedes Pathos: Lassen Sie uns das Erbe von Ernst Reuter erhalten und fit machen für die Zukunft – in einem Sinn, der dem ursprünglichen Gedanken des damaligen Verkehrsstadtrats wahrscheinlich näher kommt als manches, was seither daraus entstanden ist. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie hoch ist die Anzahl der zusätzlichen Ausbildungsplätze, die in diesem Jahr akquiriert werden konnten, und wie ist das Verhältnis zum Ergebnis des letzten Jahres?
2. Wie beurteilt der Senat dieses Ergebnis, und welche Schlüsse werden daraus für die zukünftige Organisation gezogen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den fachlichen Aspekten der rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin haben wir uns bei der I. Lesung des Gesetzes hier im Plenum und vor allem in den folgenden vier Sitzungen des Wirtschaftsausschusses und in anderen Ausschüssen
eingehend beschäftigt. Ich möchte daher heute bei der abschließenden Beratung insbesondere eine politische Bewertung des Diskurses und des zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzestextes – einschließlich der eingebrachten Änderungen – vornehmen.
Der politische Wille der Koalition, Berlin eine schlagkräftige Landesstruktur- und Förderbank zu geben, die der mittelständischen Wirtschaft mit einem umfassenden Förderinstrumentarium zur Seite steht, nimmt mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes Gestalt an. In den Diskussionen der vergangenen Monate kristallisierten sich hauptsächlich zwei Themenkomplexe heraus, nämlich zum einen alle Fragen, die mit dem Ausgründungsprozess der IBB aus der Landesbank, insbesondere der Eigenkapitalausstattung, zusammenhingen, und zum anderen der umfangreiche Themenkomplex des künftigen Aufgabenfelds der IBB.
Lassen Sie mich mit der Ausgründung beginnen: Es wäre zweifelsohne günstiger, wenn die IBB die volle derzeitige Zweckrücklage von knapp 1,4 Milliarden € als Eigenkapital in die Selbständigkeit mitnehmen könnte. Jedoch würde in diesem Fall die Eigenkapitaldecke der Landesbank nicht mehr den Deckungsvorschriften des KWG genügen, und Berlin müsste – quasi als Eigentümer der LBB – gut 1 Milliarde € aus dem Landeshaushalt zuschießen, was weder finanziell darstellbar wäre noch beihilferechtlich von der EU-Kommission gestattet würde. Daher stellt die Variante, der IBB zunächst nur 300 Millionen € als Grundkapital mitzugeben und die erforderlichen 1,1 Milliarden € als stille Einlage des Landes in der LBB zu belassen, deren Zinsertrag jedoch weiterhin der IBB zusteht, einen nicht unkomplizierten, aber gangbaren Weg dar. Die IBB kann aus dem Ertrag sowie aus weiteren Erträgen ihres Altgeschäfts im Bereich des Wohnungsbaus sukzessive ihr Eigenkapital erhöhen und das politisch gewollte Fördergeschäft finanzieren.
bestreiten soll oder kann. Exemplarisch verweisen wir auf die Beteiligung an GSG, KPM sowie das Sponsoring des Tempodrom.
Genau diese Gefahr besteht nach wie vor. Alle Hinweise und Anträge, die wir dazu geschrieben haben, haben Sie in Bausch und Bogen abgelehnt. Die IHK hat diese Kritik geteilt. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, dass sich eine Förderbank mit entwicklungspolitischer Zusammenarbeit, Kunst, Kultur, Architektur oder Maßnahmen ausschließlich sozialer Zielsetzung beschäftigt. Das ist der falsche Weg.
Das Thema Beteiligungen wurde schon angesprochen. Die Namen wurden genannt. Wir haben Anträge gestellt, um die Kredite an Beteiligungen des Landes zu begrenzen. Sie haben diese abgelehnt. Auch der Vorschlag, dass die Genehmigung von Beteiligungen oder die Ausgründung von Unternehmen durch das Parlament gehen sollen, wurde von Ihnen angelehnt.
Der Senat hat aus unserer Sicht die Chance vertan, Ausuferungen, wie beim Tempodrom oder bei der KPM, künftig zu verhindern. – Herr Senator, es wäre schön, wenn Sie zuhören würden. Das Thema IBB ist für Sie offenbar nicht interessant genug, weil Sie so tief ins Gespräch vertieft sind. – Sie haben gesagt, die Satzung solle das beschränken und haben uns einen Entwurf vorgelegt. In der Satzung steht bezüglich der Aufgaben fast wortwörtlich das, was auch im Gesetz steht. Auch hier nur Schall und Rauch. Letztlich bleibt nichts von dem, was Sie uns im Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie gesagt haben. Das lässt den Schluss zu und wir sind nach wie vor der Auffassung: Man muss es im Paket abstimmen, und man muss es auch zusammen betrachten. Diese vier Komplexe machen deutlich, dass im IBBGesetz die falschen inhaltlichen Akzente gesetzt wurden. Wichtige notwendige Unterlagen lagen nicht vor, die Kapitalausstattung und damit die eigentliche Aufgabe der IBB, nämlich die Förderung der Wirtschaft in Berlin, stehen auf tönernen Füßen. Die CDU hatte Ihnen bei diesem wichtigen Gesetz immer wieder die Zusammenarbeit angeboten. Sie als Koalition haben das ausgeschlagen, was wir sehr bedauern. Das Gesetz ist inhaltlich und formal aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig, weshalb wir es ablehnen werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrem Antrag, die Bundesregierung aufzufordern, ihren Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzumlage zurückzuziehen und stattdessen auf eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu setzen, dokumentiert die CDU nur einmal mehr ihre Konzeptionslosigkeit.
Haben wir nicht gerade in Berlin in den zurückliegenden Jahren wiederholt erleben müssen, wie Selbstverpflichtungen der Arbeitgeberseite, etwa in der Sonderkommission Ausbildungsplatzsituation, zugesagt, aber nicht eingehalten worden sind?
Grandios, dufte Idee! Als hätten nicht Politik und Kammern in den letzten Jahren ständig um mehr Ausbildungsbereitschaft geworben und an die Einsicht der großen Unternehmen appelliert, leider weitgehend erfolglos. Die Herrschaften in den Zentralen der großen Unternehmen verstehen nur pekuniäre Argumente, und diese zu vermitteln, ist die Intention des Berufsbildungssicherungsgesetzes.
Betriebe, die unterdurchschnittlich zur Ausbildung beitragen, zahlen in den Fonds ein, und hiervon werden zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert. Es ist vernünftig, dass tarifvertragliche Regelungen, wie sie beispielsweise im Baugewerbe bestehen, Vorrang behalten. Es ist auch vernünftig, dass Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten vom Gesetz nicht erfasst sind.
Nein! – was einem Rückgang um rund 12 % entspricht, bei gleichzeitig steigenden Bewerberzahlen. Im vergangenen Jahr wurde jeder neunte von Unternehmen neu abgeschlossene Ausbildungsvertrag in Deutschland voll aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Nur noch 23 % der über 2 Millionen Betriebe bilden überhaupt aus, wobei die kleinen Unternehmen, insbesondere das Handwerk, nach wie vor überdurchschnittlich ausbilden. Mit anderen Worten: Wir haben es nicht nur mit einem Gerechtigkeitsproblem gegenüber den Jugendlichen zu tun, die um Ausbildungs- und damit Lebenschancen gebracht werden, sondern außerdem mit einer extrem ungerechten Verteilung der Ausbildungsleistungen innerhalb des Unternehmenssektors.
Das Rezept der CDU lautet nun:
Die Unternehmerinnen und Unternehmer des Landes sind aufgefordert, Ideen zu einer gerechten Bereitstellung von neuen Ausbildungsplätzen zu entwickeln.
Herr Präsident, können Sie bitte für Ruhe sorgen? Das ist so ein Geschrei hier.
Akustisch verstanden!
Herr Präsident! Ich fühle mich gestört!
Es ist auch vernünftig, dass Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten vom Gesetz nicht erfasst sind. Das heißt, die meisten Friseure, Malereibetriebe und andere kleine Unternehmen, die durch die massive Gegenpropaganda gegen das Gesetz mit aufgebracht werden sollen, betrifft es gar nicht, denn in diesem Sektor haben wir eine respektable Ausbildungsquote.
Dass auch Staat, Kirchen, Verbände, Gewerkschaften – Herr Kurth! – vom Gesetz erfasst werden, mag zu manchen Problemen führen, ist aber im Rahmen der gerechten Verteilung von Lasten wohl folgerichtig, wenngleich das nicht gerade die Bereiche sind, wo wir die Ausbildung vorrangig haben wollen – siehe CDU-Antrag, wo sehr richtig begründet wurde, wo die Ausbildungsplätze eigentlich zu entstehen haben: in Unternehmen! Vor allem muss bei einer staatlichen Finanzierung die Gegenrechnung aufgemacht werden, wie viel Gebietskörperschaften aus dem Fonds erhalten können, wenn sie zum Beispiel überbetriebliche Ausbildungsplätze schaffen. Bislang wird dies – wie schon erwähnt – pauschal den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgehalst.
Viel ist über die Zwangsabgabe namens Ausbildungsplatzabgabe geredet worden, sowohl im Plenum als auch im Arbeitsausschuss. Deshalb will ich die Begründung jetzt zu später Stunde auch kurz halten: Wir alle wissen, dass die Anzahl der Lehrstellen nicht hoch genug ist, es erhalten derzeit nicht alle Ausbildungswilligen einen betrieblichen Ausbildungsplatz. Wir streiten über die Frage, wie wir zu mehr Ausbildungsplätzen kommen. Die Libe
ralen meinen, dass mit einer neuen Zwangsverordnung kein einziger neuer Ausbildungsplatz entstehen wird.
Das Gesetz berücksichtigt darüber hinaus auch die demographische Komponente, da es ausdrücklich bis 2013 als befristet gilt, also genau für den Zeitraum, in dem besonders viele Lehrstellenbewerber zu erwarten sind, und es wird nur dann angewandt, wenn die Ausbildungsleistung der gesamten Volkeswirtschaft zu gering ist. Es kann bei allen, die mit wirtschaftlichen Abläufen vertraut sind, kein Zweifel darüber bestehen, dass eine solche Regelung immer nur die zweitbeste Lösung ist, die nur im Fall des Marktversagens gerechtfertigt ist. Dieses Marktversagen im Ausbildungssektor liegt nun aber einmal vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung reagiert darauf.
Der CDU-Antrag ist demgegenüber substanzlos, ein Schauantrag. Ich will darauf keine Zeit mehr verschwenden und werde darauf nicht weiter eingehen. Die SPDFraktion wird ihn selbstverständlich ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heute zu beratenden Gesetzesvorlage zur rechtlichen Verselbständigung der Investitionsbank Berlin beginnt die Umsetzung eines weiteren zentralen Anliegens der Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS. Es handelt sich hierbei also keineswegs um einen bloßen Reflex auf eine veränderte Rahmenbedingung seitens der EU, oder wie die Grünen das formulieren, um die Konsequenz aus dem Bankenskandal III,
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interessanten Kunden mehr sind, dann liegt ein partielles
Der zweite Aspekt, die finanzielle Förderung von Unternehmen, ist ein ordnungs- und wirtschaftspolitisch viel heiklerer Punkt. Die bedeutensten Autoren aus der Volkswirtschaftslehre haben sich immer wieder mit dem Moral-Hazard-Problem befasst, also mit dem Problem, inwiefern der Staat überhaupt finanzielle Zuschüsse geben oder Risiken aus dem Bereich der Privatwirtschaft übernehmen darf, ohne hierdurch die Verantwortlichkeiten zu verwischen und damit zu leichtfertigen Unternehmensentscheidungen beizutragen. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Probleme. Direkte finanzielle Zuschüsse an Unternehmen müssen daher stärker noch als in der Vergangenheit die Ausnahme darstellen, die an strenge Kriterien hinsichtlich Verwendungszweck und Adressatenkreis gebunden sind. Das Fördergeschäft der neuen IBB muss vor allem im Bereich der Kreditvergabe liegen. Sowohl mit eigenen Programmen wie etwa KMUFonds, Liquiditätsfonds u. ä. als auch gerade mit der Durchreichung von Fördermitteln des Bundes oder der EU. Wenn kleine und mittlere Unternehmen für die großen Geschäftsbanken und Sparkassen keine
dann liegt ein partielles Marktversagen im Bankensektor vor! Dies rechtfertigt nicht nur, sondern verlangt auch im wirtschaftlichen Interesse unserer Stadt geradezu, dass die IBB die Hausbankenfunktion übernimmt und dadurch die Unternehmensfinanzierung in dem für Berlin so wichtigen Bereich der mittelständischen Wirtschaft sicherstellt. Revolvierende Fonds können dazu beitragen, dass EUMittel zur mehrfachen Ausreichung kommen und damit eine Vervielfachung des Fördervolumens über mehrere Jahre erreicht wird.
Noch kurz einige Worte zum Verfahren der Ausgliederung und dem von den Grünen hergestellten Zusammenhang mit der Krise um die Bankgesellschaft: Natürlich lässt sich rückblickend sagen, dass es ein Fehler war, die ehemalige WBK als IBB in den Bankkonzern zu integrieren – sowohl aus tatsächlichen als auch aus juristischen Gründen. Die zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie der EU, die bereits die Entwicklung weg von allseits gesicherten öffentlich-rechtlichen Banken nach deutschem Muster einleitete, war auch Anfang der 90er Jahre schon bekannt.
(D
Ja, bitte!
Ich verstehe nicht, welche Frage Sie damit meinen.
Mir ist nicht klar, wo Sie hier bei der Ausgliederung der IBB als eine eigenständige Förderbank ernsthaft eine Parallele sehen zu einem Konglomerat wie der Bankgesellschaft, die damals gebildet wurde. Das ist ein völlig anderer Fall, das Gegenteil geradezu.
Was heute als Verständigung II bezeichnet wird und eine Ausnahme für öffentliche Förderbanken mit begrenztem Aufgabenbereich zulässt, wäre auch vor zehn Jahren eine gute Lösung gewesen. Insofern gehört die Ausgliederung und Neuausrichtung der IBB ebenfalls zu einer der vielen Baustellen, die die jetzige Koalition übernommen hat. Der vorgelegte Gesetzentwurf liefert eine gute Grundlage zur die Lösung des Problems. Im Gesetz begleitenden Verfahren wird hinsichtlich Eigenkapitalausstattung, Fragen des Ergänzungskapitals und der bei der
Bankgesellschaft, nämlich bei der LBB, verbleiben sollen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Frage: Mit wie viel Kapital ist die IBB eigentlich ausgestattet? – Um die Zahl hier noch einmal zu nennen: Wir reden von einer Zweckgrundlage von 1,342 Milliarden €, wovon die IBB unter dem Strich nur einen Bruchteil erhalten soll, weil nämlich 1,1 Milliarden € weiterhin in der
lich bei der LBB, verbleiben sollen. Das wird dann mit allerhand Dingen begründet. Fakt ist aber, dass dieses Grundkapital und das, was als Ergänzungskapital hinzukommen soll – wenn man die Alimentierung der Bankgesellschaft mit den 1,1 Milliarden € abzieht –, mit Sicherheit nicht dazu führen wird, dass die IBB erhebliche Mittel bekommt, um genau diesem Förderauftrag auch gerecht werden zu können.
Ganz im Gegenteil: Es droht hier die Vorstellung, dass – wie es bei Vivantes oder bei der Berlinwasser-Holding war – von vornherein ein Institut gegründet wird, das unterkapitalisiert ist und seinem eigentlichen Zweck, nämlich der Wirtschaftsförderung, nicht nachkommen kann. So entsteht ein zahnloser Tiger, dem das Kapital für die Expansion von vornherein fehlt. Expansion heißt hier nicht Größenwahn, sondern Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft.
Und Sie gehen über diesen Punkt sogar noch hinaus. Sie haben in den Haushaltsberatungen mal eben im Vorgriff darauf, dass Sie dann gründen wollen, 40 Millionen € abgezogen und gesagt: Das kriegt die IBB dann nicht mehr, das nehmen wir mal gleich als Bankenbeitrag mit in unsere Schatulle. – Und Sie haben auch bis heute nicht beantwortet, wie die Zinszahlungen aus diesen 1,1 Milliarden €, die ja inhaltlich der IBB zur Verfügung stehen sollen, zum einen der Höhe nach beschrieben werden und zum anderen, ob es gewährleistet ist, dass sie dort auch immer ankommen, denn Sie haben ja beschlossen, dass es über den Haushalt dargestellt wird. Wer die Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre gesehen hat – Herr Sarrazin hat ja häufiger an der einen oder anderen Stelle zugegriffen –, der muss Zweifel haben, dass dieses Geld am Ende des Tages tatsächlich bei der IBB ankommt.
LBB verbleibenden Einlage noch im Detail zu arbeiten sein in der parlamentarischen Beratung, wie Frau Paus hier richtig sagt. Aber es besteht auch kein Zweifel, dass Berlin in Kürze über eine eigenständige Landesstruktur- und Förderbank verfügen wird, und diese Entscheidung ist nicht nur EU-rechtlich erforderlich, sondern auch wirtschaftlich geboten. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Antrag der CDU diskutieren wir heute über „Ausbildungsplatzabgabe – ein von Wowereit unterstütztes Lieblingskind der SPD, die Folgen für Jugendliche und Betriebe und die Kosten für das Land Berlin“. Es ist zwar offensichtlich, wie mit einem etwas ungelenken Formulierungsversuch ein vorrangig bundespolitisches Thema zu einem Thema der Landespolitik gemacht wird, aber wir scheuen die Debatte keineswegs, zumal in der Tat auch für Berlin positive Effekte von dieser geplanten bundespolitischen Initiative zu erwarten sind.
Zunächst zu der Formulierung „Lieblingskind der SPD“. Es ist keineswegs so, dass die SPDBundestagsfraktion oder die Bundesregierung nur darauf gewartet hätten, endlich eine Ausbildungsplatzabgabe einzuführen, sonst hätte man das in der ersten rot-grünen Wahlperiode und mit anderen Mehrheiten im Bundesrat machen können, das wäre sicherlich günstiger gewesen. Der Bundeskanzler hat wiederholt deutlich gemacht, dass eine Ausbildungsplatzabgabe – oder besser: Ausbildungsplatzumlage – nur eine Ultima Ratio sein könnte und nicht etwas, was man unbedingt will. Eine Beschäftigung mit den Fakten kann durchaus erhellend wirken:
1. Das duale System der Berufsausbildung, also die berufspraktische Ausbildung in einem Unternehmen und parallel dazu die staatliche Berufsschule, hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt. Es ist auch die logische Konsequenz unseres Wirtschaftssystems, dass berufliche Fertigkeiten insbesondere in Zeiten raschen technologischen Wandels vor allem dort erlernt werden können, wo sie in der Praxis auch vorkommen, in Privatunternehmen.
Der Vorteil des Marktmechanismus im Ausbildungsbereich soll ja gerade darin bestehen, Berufsausbildung nicht abgekoppelt vom realen künftigen Bedarf der Wirtschaft zu betreiben. Doch scheint die Fristigkeit hierbei ein erhebliches Problem darzustellen. Unternehmen kalkulieren vorrangig in kürzeren Fristen und manchmal wohl auch kurzsichtig. Sämtliche Appelle und Rechenexempel von Seiten der IHK, denen zufolge Berufsausbildung auch betriebswirtschaftlich lohne, haben es bisher nicht vermocht, Unternehmen in ausreichendem Maße zu überzeugen.
Zu viele ausbildungsfähige Unternehmen spekulieren offenbar darauf, ihren künftigen Personalbedarf über andere, insbesondere über staatliche Ausbildung abdecken zu können. Studien zeigen, dass der staatliche Anteil an der Finanzierung der Berufsausbildung in den letzten Jahrzehnten permanent gestiegen ist. Hiermit, Herr Kurth, meine ich jetzt nicht die Ausbildung für die staatliche Verwaltung. Es ist völlig unsinnig, ständig darauf hinzuweisen, dass hier die Ausbildungsleistung gesenkt wurde. Da besteht doch auch ein parteiübergreifender Konsens, dass dieser Bereich nicht Wachstum haben soll und wir nicht aufgeblähte Verwaltungen wollen, sondern dass der Personalbedarf dort sinken soll.
Im Übrigen sind die Zahlen dort auch nicht so schlecht, wie immer behauptet wird. Zum Stichtag 30. September
Da der konkrete Gesetzentwurf im Bundestag noch gar nicht vorliegt, diskutieren wir hier ein wenig über ungelegte Eier. Es lassen sich aber zumindest einige Eckpunkte der zu erwartenden Regelung benennen. Es versteht sich von selbst, dass es nicht um die Schaffung einer staatlichen Verwaltungsmaschinerie gehen kann, deren Kosten den Nutzen übersteigt. Es gibt auch längst Modelle dazu, wie so etwas organisiert werden kann, ohne dass ein einziger Beamter mehr beschäftigt wäre. Man muss noch nicht einmal in das Ausland schauen – nach Dänemark oder in die Schweiz etwa –, um fündig zu werden, sondern auch beim tarifvertraglichen Modell im deutschen Baugewerbe beispielsweise findet sich eine solche Umlagefinanzierung, die gut funktioniert. Überbetriebliche Ausbildungsstätten wie etwa der Lehrbauhof in Marienfelde werden auf diese Art finanziert, ohne dass der Staat involviert wäre. Tariffonds können auch in anderen Branchen ein probates Mittel sein, alle Unternehmen der betreffenden Branche an der Ausbildung zu beteiligen. In der niedersächsischen Metallindustrie, der Chemieindust
rie und anderen speziellen Branchen gibt es ebenfalls Beispiele dafür.
Es wäre wünschenswert, wenn diese positiven Sonderfälle in die kommende gesetzliche Regelung integriert werden könnten. An dieser Stelle ist allerdings zu konstatieren, dass die ideologisch motivierte Ablehnung des gesamten Vorhabens durch Union und FDP einige vorteilhafte Möglichkeiten von vornherein verbaut – beispielsweise die Schaffung von Branchenfonds in Obhut der Berufsgenossenschaften. Das wäre eine gute Idee, die aber bei der derzeitigen Bundesratsmehrheit wohl keine Chance hätte.
Es wird daher in Anlehnung an das dänische Modell zu einer gesamtstaatlichen Regelung kommen. In Dänemark zahlen alle Arbeitgeber mit Ausnahme der Kirchen gemäß der Beschäftigtenzahl und der Ausbildungsleistung in einen Fonds ein. Ein paritätisch von den Tarifvertragsparteien besetzter Beirat schlägt jährlich einen Hebesatz vor, der vom Parlament formal beschlossen wird. Aus diesem Fonds werden betriebliche Ausbildungsplätze mit Zuschüssen in einer Größenordnung von umgerechnet 2 000 bis 3 000 € jährlich unterstützt. Zusätzlich können überbetriebliche Ausbildungsplätze etwa in der Verbundausbildung gefördert werden.
vorigen Jahres hatten wir immerhin 10 621 Auszubildende im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, was einer Ausbildungsquote von etwa 7 % entspricht und gar nicht so schlecht ist, wenn man bedenkt, dass wir es insgesamt mit einem Sektor zu tun haben, den wir nicht aufblähen wollen und wo kein Wachstum erwünscht ist.
Nun aber zurück zur Art der staatlichen Bildungsfinanzierung, wie wir sie nicht wollen – in Maßnahmen, in Warteschleifen und Ähnlichem: Dies ist auch eine Art der Umlagefinanzierung, und die findet dabei über die Steuer statt! Über das Gemeinwesen wird diese Umlage erhoben. Da das Steueraufkommen bei Bund, Ländern und Gemeinden nicht unter berufsbildungspolitischen Gesichtspunkten erhoben wird, führen Anstrengungen zu einer verstärkten Berufsausbildung der Betriebe nicht zu einer nennenswerten Verringerung ihrer Steuerlast. Sie werden also durch dieses System nicht honoriert. Vielmehr lädt diese Form der schleichenden Verstaatlichung der Berufsausbildung zu Mitnahmeeffekten und Substitutionseffekten ein. Sie schafft also falsche Anreize.
Wir von der SPD-Fraktion wollen daher keine Ausweitung der steuerfinanzierten Berufsausbildung. Ich gehe davon aus, dass auch die CDU dies nicht will. Somit erhebt sich die Frage: Wie kann das Angebot an Ausbildungsplätzen erhöht und von konjunkturellen Schwankungen unabhängiger gemacht werden, ohne den Weg in eine Verstaatlichung der Berufsausbildung weiterzugehen?
Es ist eine Illusion, dass allein die Entlastung von Unternehmen oder Entbürokratisierung dazu führen würde. Vielmehr muss auch über andere Wege nachgedacht werden, um die mehr als zwei Drittel der Unternehmen, die zurzeit nicht ausbilden, obwohl sie es könnten, an der Berufsausbildung zu beteiligen. Genau dies tut die Regierungskoalition im Bundestag.
In Deutschland ist hierbei allerdings der vom Bundesverfassungsgericht formulierte Grundsatz der Gruppennützigkeit zu beachten, da es sich nicht um eine allgemeine Steuer, sondern um eine Umlage innerhalb des Arbeitgeberlagers handelt, die daher auch innerhalb des Lagers Verwendung finden muss. Unternehmen, die unterhalb einer bestimmten, festzulegenden Ausbildungsquote liegen, zahlen ein, Unternehmen, die überdurchschnittlich ausbilden, profitieren davon. Dies ist gerade der Unterschied zu einer Steuerfinanzierung.
Weil die Umlage entgegen der Annahme der CDU weder Lieblingskind der SPD noch ein Selbstzweck ist, wird jeweils jährlich zu prüfen sein, ob sie überhaupt erhoben werden muss. Wenn der Markt seiner Aufgabe gerecht wird, braucht es keine Ausbildungsplatzumlage. Wenn jedoch Marktversagen vorliegt und Tausende von Jugendlichen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten, dann wird sie erhoben. Dies nutzt – um abschließend noch einmal den Untertitel der heutigen Aktuellen Stunde aufzugreifen – sowohl den Jugendlichen als auch den Betrieben, die ausbilden, und damit insgesamt den Interessen und insbesondere den Finanzen des Landes Berlin, das dann keine teuren Warteschleifen mehr finanzieren muss. – Danke!
Über die Intention des vorliegenden Antrags, Ausbil
dungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen zu erhalten, besteht in diesem Hause Einigkeit. Wir alle wissen, wie schwierig die Situation auf dem Lehrstellenmarkt insgesamt derzeit ist, und es ist leicht einsehbar, dass junge Menschen mit Behinderungen unter diesen Umständen noch schwerer eine Ausbildungsstelle finden, als dies sonst der Fall wäre. Daher darf es nicht geschehen, dass die seit über zwei Jahrzehnten bewährten Berufsbildungswerke, die auf die Ausbildung von Menschen mit unterschiedlichsten Arten von
Behinderungen spezialisiert sind, zum Abbau von Ausbildungskapazitäten gezwungen werden. Und ähnlich gestaltet sich die Situation in den
Vizepräsident Dr. Stölzl
Während in der letzten Zeit die Bundesanstalt für
Arbeit durch ihr verschwenderisches Verhalten in eigener Sache in die Schlagzeilen geraten ist, spart sie auf der anderen Seite still, klammheimlich auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen Geld ein, und das im Europäischen Jahr der Behinderten. An die Öffentlichkeit drang dieses Vorgehen erst durch den Protest von 43 Berufsbildungswerken, die durch die von der Bundesanstalt diktierten Kürzungen befürchten, dass noch mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderungen wegfallen und damit weitere Arbeitsplätze in den Berufsbildungswerken aufs Spiel gesetzt werden.
Bereits in den letzten Jahren mussten die Berufsbil
dungswerke Nullrunden hinnehmen, die schon jetzt zu Arbeitsverdichtung und Personalabbau geführt haben. Nun wird versucht, für alle Berufsbildungswerke bundesweit einen Durchschnittskostensatz durchzusetzen. Dieser Durchschnittskostensatz berücksichtigt jedoch nicht die individuellen Besonderheiten wie zum Beispiel die unterschiedlichen Behinderungsarten, die Größe der Einrichtungen, den Stand der Abschreibung der Einrichtungen und den örtlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen. Aus diesen Gründen ist das Verfahren, das dazu dienen soll, die Arbeit effizienter und kostengünstiger zu gestalten, unseriös und verkehrt sich in sein Gegenteil, denn es schadet den jungen Menschen mit Behinderungen, weil sich die Qualität der Ausbildung verschlechtert und Ausbildungsplätze abgebaut werden müssen. Es schadet dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitsplätze verloren gehen.
in den Berufsförderungswerken, wo Weiterbildung und Umschulung behinderter Menschen stattfinden. Wie der vorliegende Antrag richtigerweise feststellt, liegt die Finanzierung von Berufsbildungswerken sowie Berufsförderungswerken aber nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Landes Berlin, sondern die Bundesanstalt für Arbeit ist gemäß SGB IX und SGB III fast alleiniger Träger von Leistungen zur beruflichen Ausbildung und Rehabilitation behinderter Menschen, insbesondere von Jugendlichen mit Behinderungen.
In der Tat gibt es nun ein Rundschreiben der Bundes
anstalt für Arbeit an die Landesarbeitsämter, demzufolge ein so genanntes Ranking der 52 Berufsbildungswerke in Deutschland vorgenommen wurde und Durchschnittskostensätze ermittelt werden, um die Effizienz des Mitteleinsatzes in den verschiedenen Einrichtungen zu vergleichen. Berufsbildungswerke, deren Kostensätze über dem Durchschnittssatz liegen, sollen ihre Kosten um bis zu zehn Prozent senken. Dies würde beispielsweise beim Annedore-Leber-Berufsbildungswerk zu Mittelkürzungen von fast 1 Million € führen, was zweifelsohne Stellenabbau bedeuten würde, eine Einbuße an Betreuung und Qualität der Ausbildung zur Folge hätte und letztlich auch zu einem Verlust von Ausbildungsplätzen im Behindertenbereich führen könnte.
Nun muss allerdings auch auf die Situation der
Bundesanstalt für Arbeit hingewiesen werden, die zu Recht im öffentlichen Blickpunkt steht, die sich aus Beiträgen und Steuern finanziert und auf einen effizienten Mitteleinsatz in allen Bereichen zu achten hat. Tatsächlich wurden öffentliche Gelder nicht immer zielführend eingesetzt, und mir ist – ehrlich gesagt – die Einrichtung oder der Träger von Maßnahmen noch nicht begegnet, der sagen würde: „Bei uns gibt es noch Effizienzreserven, bei uns ließen sich Mittel einsparen.“ – Daher ist prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn die Bundesanstalt für Arbeit bei allen Einrichtungen, auch bei den Berufsbildungswerken, genauer darauf achtet, wie die Mittel eingesetzt werden. Ein Durchschnittskostensatz kann hierbei ein Anhaltspunkt sein. Natürlich ist es ein grober Anhaltspunkt, der eine genauere Betrachtung des Einzelfalls erfordert. Beispielsweise variieren die Kosten bei unterschiedlichen Arten von Behinderungen sehr stark; auch spielt die örtliche Lage des jeweiligen Berufsbildungswerks eine wichtige Rolle – etwa wie viele Auszubildende im Internat des BBW wohnen oder welcher Prozentsatz mit täglichen Fahrdiensten zur Ausbildung kommt. Das Rundschreiben der Bundesanstalt für Arbeit lässt allerdings erkennen, dass solche Spezifika in den Verhandlungen zwischen Landesarbeitsämtern und Berufsbildungswerken Berücksichtigung finden sollen, dass es also nicht nur eine Orientierung am Durchschnittskostensatz und eine zehnprozentige Kürzung nach der Rasenmähermethode geben soll. Hier ist noch einiges im Fluss, und die SPD-Fraktion hält es daher für sachgerecht, über den Antrag heute nicht abzustimmen, sondern zunächst im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen zu beraten, wo auch Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Berufsbildungswerke und des
betroffenen Berufsbildungswerke und des Landesarbeitsamtes gehört werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Gibt es Einschätzungen des Senats über die positiven externen Effekte der zunehmenden Konzentration großer und kleiner Unternehmen der Musikwirtschaft in Berlin?
2. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte werden für Berlin gesehen, mit welchen Maßnahmen begleitet der Senat die Branche, und gibt es spezielle Angebote für Existenzgründer?
Ich frage vor dem Hintergrund, dass es in Mannheim neuerdings eine Pop-Akademie gibt: Wenn Berlin – wie Sie sagen – Musikhauptstadt ist, welche Möglichkeiten gibt es dann, Berlin auch zu einem Kompetenzzentrum für Berufe der Musikproduktion und -vermarktung zu entwickeln, wenn dort eine solche Konkurrenz vorhanden ist, die teilweise auch mit staatlichen Förderungen versehen ist?
Kurz zu den Zahlen: Die Musikbranche ist der zurzeit am stärksten wachsende Bereich innerhalb des Bereichs der Medienwirtschaften. 2001 lag der Umsatz bei knapp 600 Millionen € und 6 700 festen Arbeitsplätzen, wenn man Honorarkräfte mit dazu rechnet, wahrscheinlich sogar 8 000. Die Zahlen dürften sich jedoch nach den Ansiedlungen, die vor allem 2002 erfolgt sind, und die bevorstehenden Ansiedlungen 2004 noch einmal deutlich verbessern.
Zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen: Wir begleiten die Musikwirtschaft vor allem durch unsere Aktivitäten im landesweiten Projekt „Zukunft“. Dort geht es hauptsächlich darum, dass wir den regelmäßigen Kontakt zwischen den Branchen- und Interessenvertretern sowie den Verbänden herstellen, dass wir Fördermöglichkeiten für Musikunternehmen erschließen, sie darüber beraten und auch einzelne Projekte mit projektbezogenen Förderungen begleiten.
Zu Ihrer Frage bezüglich Existenzgründungsprogrammen: Wir haben keine speziellen Existenzgründungsprogramme für die Musikwirtschaft. Der Musikwirtschaft stehen die üblichen Existenzgründungsprogramme, die wir in Berlin haben, zur Verfügung. Das sind vor allem das Existenzgründungsprogramm der KfW Mittelstandsbank, und wir haben Möglichkeiten im Bereich der GA-Investitionskostenzuschüsse, auch im Außenwirtschaftsprogramm und im Innovationsförderprogramm. Die potentiellen Existenzgründer werden ausführlich diesbezüglich beraten, so dass ich glaube, dass wir hier ein gutes Angebot haben.
Sieht der Senat Möglichkeiten, durch Vernetzung der Musikunternehmen – von der Produktion bis zum Verkauf – Ausbildungs- und Studienplätze in dem Bereich Musikwirtschaft zu schaffen?
Herr Staatssekretär! Ist Ihnen bekannt, dass an den Oberstufenzentren – über den Bibliotheksbereich hinaus – im technischen Bereich Personalmangel besteht? – Beispielsweise muss die Werkstatt am OSZ Energietechnik I in Spandau geschlossen werden, wenn dort im Lauf des nächsten Jahres keine Meister eingestellt werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage zum Thema Ausbildung in Berlin spricht die CDU zweifelsohne ein zentrales politisches Thema in unserer Stadt an, dass auch die Regierungskoalition umtreibt. Zu dem polemischen Zusatz der CDU – Priorität statt leerer Versprechen – komme ich noch im Lauf meiner Ausführungen.
Lassen Sie mich zunächst drei Thesen voranstellen, die möglicherweise sogar über alle Fraktionen hinweg unstrittig sind.
1. Das duale System der Berufsausbildung – die berufspraktische Ausbildung im Unternehmen und parallel dazu die staatliche Berufsschule – hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt. Es ist auch die logische Konsequenz unseres Wirtschaftssystems, dass berufliche Fertigkeiten, insbesondere in Zeiten raschen technologischen Wandels, nur dort erlernt werden können, wo sie in der Praxis auch vorkommen, in Privatunternehmen.
wenn bereits feststeht, dass das Land Berlin die zusätzlich ausgebildeten Kräfte nicht beschäftigen wird, weil Verwaltung abgebaut werden soll? Wir sind uns doch über alle Fraktionen hinweg einig, dass der Staat schlanker werden und auf Dauer bleiben soll. Wieso sollen wir dann am Bedarf vorbei ausbilden?