Anke Schwarzenberg
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Es ist bereits viel über Waldbrand bekämpfung gesprochen worden. Ich möchte den Fokus ein mal auf den Wald selbst legen; denn er ist wichtig für den Kli maschutz - meine Vorredner haben das an verschiedener Stelle betont. Wir müssen uns jetzt erst einmal um den Wald küm mern. Wenn wir uns nämlich richtig um ihn kümmern, dann können wir auch das Risiko von Waldbränden verhindern.
Damit bin ich beim Stichwort Waldumbau - wirksame Vorbeu gung, schnelle Erkennung, schnellstmögliche Eindämmung, Waldumbau. Was ist eigentlich Waldumbau? Was kann man an der einen oder anderen Stelle tun? Waldumbau ist, wie schon gesagt wurde, eine langfristige und langwierige Aufgabe, die über mehrere Generationen dauern wird. Aber 10 % Misch wald können bereits helfen, das Risiko zu senken.
Es gibt jedoch auch Maßnahmen, die sofort und kurzfristig in Angriff genommen werden können. Ich erinnere dazu an Wund streifen, Waldbrandriegel, Feuerschutzstreifen in großen Kie fernbeständen, Laubholzunterstand in Nadelwäldern, an Wald rändern, Wegen, Feldern und Siedlungen. All das müssen wir mitdenken, und zwar, bevor es zu einem Waldbrand kommt.
Ebenfalls wurde bereits gesagt, dass schon sehr viel getan wur de, sowohl im Landes- als auch im Privatwald, und wir haben festgestellt, dass dies nicht genügt. Wir müssen den Wald in die Mitte unserer Politik holen und ihm mehr Beachtung schenken. Ich verweise darauf, dass der BDF anlässlich seines Bundes treffens in Erfurt einen „Carlowitz-Plan“ gefordert hat. Der Wald ist in Gefahr. Trockenschäden, Sturmschäden, Waldbrän de und in der Folge Schädlingskalamitäten setzen dem Wald zu. Das ist die Sorge, die dahintersteht.
Was brauchen wir, um gegenzusteuern? Wir brauchen mehr Geld für den Waldumbau, mehr Forstpersonal, mehr Beratung und Anleitung für die Privaten und die Kommunen. Es können dann auch mehr für den Waldumbau bereitgestellte Fördermit tel abgerufen werden.
Die Zielstellung, auch für den Waldumbau, ist klar: Wir haben eine „Waldvision 2030“, wir haben ein Waldumbauprogramm sowie eine Nachhaltigkeitsstrategie. Auch darin sind Zielrich tungen festgelegt, die wir einfach nur abarbeiten müssen. Was wir jetzt tun müssen: Wir müssen den Landesforstbetrieb stär ken. Damit haben wir noch eine riesengroße Hausaufgabe für die nächste Legislaturperiode. - Vielen Dank.
An 15 von 57 Referenz-Grundwassermessstellen wurde eine Überschreitung des Trinkwassergrenzwertes von 50 mg/l fest gestellt. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass diese Über schreitung in einzelnen Fällen nicht auf die aktuelle Landnut zung im Einzugsbereich, sondern auf punktuelle Verunreini gungen zurückzuführen war, hatte das Ministerium für Ländli che Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft angekündigt, die Ursachen für die Grenzwertüberschreitung an allen betrof fenen Messstellen untersuchen zu lassen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse zu den Ur sachen für die Grundwasserbelastung liegen inzwischen für diese Messstellen vor?
Das heißt, für alle 57 Messstellen ist die Untersuchung der Ur sachen abgeschlossen?
Okay.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir beraten heute einen von mehre ren Fraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über eine Höfeordnung in Brandenburg.
Was ist eine Höfeordnung, und warum brauchen wir sie? Stel len Sie sich einfach einen Bauernhof mit 50 bis 120 Hektar landwirtschaftlicher Fläche, ein paar Milchkühen, Schweinen, Hühnern und einem Bauern, der zwei Töchter und einen Sohn hat, vor. Nun kommt die spannende Frage: Wer soll den Hof bekommen und ihn bewirtschaften? Die Größe des Hofes soll sich nicht ändern, er soll also nicht durch drei geteilt werden, aber es soll auch gerecht zugehen. Genau für solche Fälle wol len wir eine Höfeordnung in Brandenburg schaffen.
Historisch knüpft die Höfeordnung an das Anerbenrecht an, wie es seit Jahrhunderten im norddeutschen Raum üblich war. Der Grundgedanke ist, einen Bauernhof einheitlich zu vererben und so zu gewährleisten, dass der Hof von einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin in der Familie fortgeführt werden kann. Das Gegenstück dazu ist die Realteilung, die früher vor allem in Süddeutschland üblich war. Dort wurde der landwirtschaftliche Besitz gleichmäßig auf alle Erben aufgeteilt, und das führte zu einer Aufsplitterung der Flächen und schließlich dazu, dass die Flächen von Generation zu Generation immer kleiner wurden und nicht mehr wirtschaftlich zu bearbeiten waren.
Was heißt das nun unter den heutigen Bedingungen, wenn die üblichen Vererbungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches an gewandt werden? Wenn ein Hofeigentümer mehrere Erben hat und der Besitz gleichmäßig auf diese aufgeteilt werden muss, muss der Hofnachfolger seine Miterben nach dem Verkehrs wert des Hofes und der landwirtschaftlichen Flächen abfinden. Das ist eine riesige Belastung für den Hofnachfolger, wie man erkennt, wenn man sich nur die Verkehrswerte und die Preis steigerungen bei den landwirtschaftlichen Flächen anschaut. Für einen Familienbetrieb ist das fast nicht zu leisten.
Die Folge wäre: Der Hof muss mit seinen Flächen verkauft werden, um den Verkaufserlös auf alle Erben aufzuteilen. Da mit steigt aber auch die Gefahr, dass landwirtschaftsfremde In vestoren und Spekulanten zum Zuge kommen. Familienbetrie be bleiben dabei auf der Strecke. Das hat wiederum unmittelbaren Einfluss auf die Agrarstruktur zulasten einer vielfältigen, strukturierten, regional ausgerichteten und selbstbestimmten Landwirtschaft. Diese Besorgnis war ein gewichtiger Grund, dass wir im Jahr 2015 hier im Landtag einstimmig den Auftrag ausgelöst haben, eine Höfeordnung für Brandenburg zu erarbei ten.
Der Bericht der Landesregierung zu diesem Auftrag liegt nun vor. Er enthält einen Gesetzentwurf und befasst sich auch aus führlich mit rechtlichen Fragen rund um die Höfeordnung. Es ist eine sehr schwierige Rechtsmaterie, denn mit einer solchen Regelung wird massiv in die Rechte der weichenden Erben ein gegriffen. Das heißt, wir müssen uns in dieser Sache sehr sicher sein, bevor es zu einem Beschluss kommt.
Die Landesregierung äußert in ihrem Bericht Zweifel daran, dass das in Brandenburg rechtssicher möglich ist und der bis lang vorliegende Gesetzentwurf eine grundlegende Verbesse rung gegenüber den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedeutet; denn auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht unter bestimmten Bedingungen Sonderregelungen beim Vererben von Höfen vor.
Wir nehmen diese rechtlichen Bedenken sehr ernst, und trotz dem haben wir uns entschlossen, den Gesetzentwurf durch un sere Fraktionen in das parlamentarische Verfahren einzubrin gen. Warum haben wir das getan? Zum einen ist der politische Wille, eine Höfeordnung einzuführen, mit dem einstimmigen Landtagsbeschluss eindeutig formuliert. Zum anderen ist auch der Berufsstand nach wie vor von der Notwendigkeit einer sol chen Höfeordnung überzeugt. Wir wissen, dass es in anderen Bundesländern funktionierende Höfeordnungen gibt, die der Rechtsprechung standhalten. Die Linksfraktion im Bundestag hat in diesem Frühjahr beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Möglich keiten der Umsetzung aufzeigt. All das hat uns bewogen, zu
sagen: Wir beerdigen das Vorhaben jetzt nicht, sondern widmen uns dem Thema im Ausschuss mit dem Ziel, doch noch eine tragfähige Lösung zu finden.
Ich kann und möchte hier nicht alle rechtlichen Fragen anspre chen - die können wir im Ausschuss sehr ausführlich diskutie ren. In der Höfeordnung gibt es ein Kernthema, und zwar die Wertbestimmung des Hofes im Erbfall, auf die ich eingehen möchte. Auch mit der Höfeordnung bleibt es dabei, dass die weichenden Erben anteilig abgefunden werden. Die Frage ist nur, welchen Wert man für die Abfindung ansetzt. Ich habe schon gesagt, dass der Verkehrswert zu hoch und die Weiterfüh rung des Hofes insofern gefährdet ist. In einigen westdeutschen Bundesländern wird deshalb der Einheitswert des Hofes ange setzt. Das ist eine steuerliche Bemessungsgrundlage, die sehr viel niedriger liegt. Das heißt, der Hofnachfolger muss viel we niger an seine Miterben auszahlen. Das Problem ist nur: Ein solcher Einheitswert existiert in Ostdeutschland nicht. Das ist das rechtliche Kernproblem, mit dem sich auch der Bericht der Landesregierung auseinandersetzt.
Der Gesetzentwurf sieht nun den Ertragswert als Grundlage vor. Der liegt niedriger als der Verkehrswert, ist aber immer noch ziemlich hoch. Damit stellt sich die Frage: Ist diese Rege lung ausreichend, um den Zweck der Höfeordnung zu erfüllen? Wäre das überhaupt eine Verbesserung gegenüber der normalen Erbregelung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch?
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt fest, dass eine niedrigere Wertfestsetzung unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Die Landwirtschaftsverbände haben dazu auch Vorschläge unterbreitet. Wir werden uns in der Anhörung si cherlich intensiv damit befassen und auch den Parlamentari schen Beratungsdienst des Landtages um Bewertung bitten.
Wir haben also ein spannendes Gesetzgebungsverfahren vor uns, bei dem wir noch nicht genau wissen, was dabei heraus kommen wird. Ich möchte aber am Schluss denjenigen die Ängste nehmen, die eine zu starke Reglementierung der Bauern befürchten, denn klar ist: Jeder Hofinhaber trifft seine Entschei dung, wem, wie und wann er seinen Hof vererbt. Den Regelun gen der Höfeordnung kann er, muss er aber nicht folgen. Die Höfeordnung soll lediglich die Möglichkeit der Fortführung des Hofes aufzeigen, und sie soll dazu ermutigen, schon zu Lebzeiten auf freiwilliger Basis Regelungen für die Hofnach folge zu treffen, die sowohl die Nachfolge sichert als auch für die anderen Erben akzeptabel ist. Deshalb bitte ich um Zustim mung zur Überweisung an den Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Man kann sich dem Thema der Aktuellen Stunde auf unterschiedliche Weise nähern - das ha ben meine Vorredner gezeigt -, zumal der Begründung nicht viele Inhalte und Lösungsansätze zu entnehmen sind. Ich werde mich diesem Thema wiederum auf einer völlig anderen Ebene nähern.
Ein Land kann fern sein. Aber tot? - Ich muss einmal sagen: Was glauben Sie, was die Bürger denken, die in diesem Land leben und diese Formulierung hören?
Was glauben Sie, was die denken und fühlen?
Diese Überschrift ist typisch für Ihre Politik, mit depressiven, zugespitzten, verängstigenden Formulierungen Punkte sam meln zu wollen. Aber sie ist keine Option für Brandenburg.
Es ist richtig, dass wir eine räumliche Zentralisierung im Be reich Berlin und dem engeren Verflechtungsraum haben. Bran denburg ist aber auch Teil der Hauptstadtregion.
Das ist einfach so.
Entscheidend ist eigentlich die Frage, welche Perspektive wir auf die Räume haben, auf den berlinfernen und auf den berlin nahen Raum. Die Perspektive der Linken auf den berlinfernen Raum ist eine andere als Ihre mit Ihrer Schwarzmalerei. Uns geht es vielmehr darum, die Differenziertheit der ländlichen Räume anzuerkennen und die darauf fußenden Entwicklungs perspektiven als eine Chance zu nutzen.
Dafür müssen wir dicke Bretter bohren. Das wissen wir. Es ist aber auch schon Einiges auf den Weg gebracht worden. Auch das sollten wir nicht verdrängen. Der Landesentwicklungsplan ist in der zweiten Beteiligungsphase. Weiterhin gibt es ein Mo bilitätskonzept. Die Digitalisierungsstrategie ist in Arbeit. Im Bildungsbereich gab es die Demografie-Kommission I, die sich mit den Grundschulen im ländlichen Raum befasst hat. Diese Konferenz wird weitergeführt, sie wird sich mit den weiterfüh renden Schulen beschäftigen. Wir haben in den Bereichen Ge sundheit, Gesundheitsvorsorge und Pflege zahlreiche Initiati ven, die bereits wirken und die die ländlichen Räume stärken. Ich erinnere an das Templiner Modellprojekt zur Einführung ambulant/stationärer Gesundheitszentren, an den Erhalt der Krankenhausstandorte, den Ausbau arztentlastender Dienste, die Einführung von Schulgesundheitsfachkräften, den Ausbau der Fachstelle „Altern und Pflege im Quartier“ und auch an das Kompetenzzentrum „Demenz“ sowie an vieles mehr. Und nicht zuletzt ist natürlich zu erwähnen, dass der Landtag eine En quetekommission eingesetzt hat, die sich mit der Zukunft in den ländlichen Räumen beschäftigen und Handlungsempfeh lungen erarbeiten soll.
Wir wissen, dass wir noch mehr tun müssen - das ist richtig -, und wir wissen auch, dass wir das schneller tun müssen. Aber worum geht es denn bei dieser Diskussion eigentlich? - Eigentlich geht es darum: Wie gestalten wir den demografischen Wandel im Land? Diesem Wandel wollen wir uns ja nicht ergeben, sondern wir wollen ihn gestalten. Dazu brauchen wir ganz viele Ideen.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, im Grundsatzpro gramm der AfD nachzulesen, welche Ideen und Konzepte Sie zur Gestaltung des demografischen Wandels verfolgen. Lassen Sie mich aus Ihrem Programm zitieren:
„Mittels der skizzierten familien- und migrationspoliti schen Maßnahmen soll eine krisenhafte Zuspitzung der de mografischen Entwicklung vermieden und langfristig eine stabilere Bevölkerungsstruktur herbeigeführt werden.“
Wir alle haben Ihre Vorstellungen zu Familien- und Migrations politik schon kennenlernen dürfen. In diesem Zusammenhang
möchte ich nur an Ihren Antrag zur Erhöhung der Geburtenrate erinnern. Ihre Vorstellungen sind nicht geeignet, sich frei und ungezwungen für Kinder zu entscheiden. Ihre familienpoliti schen Ansätze sind rückwärtsgewandt und werden die sozialen Ungerechtigkeiten zwischen den Menschen und zwischen den Regionen verstärken.
Dem ländlichen Raum tun Sie damit keinen Gefallen.
An dieser Stelle noch ein Hinweis: Schauen Sie sich doch ein mal die Bürgerbefragung an, die wir vor wenigen Wochen aus gewertet haben. Die Ergebnisse der Befragung erlauben einen sehr differenzierten Blick auf den ländlichen Raum. Sie zeigen eine überwiegend positive Bewertung der Lebensqualität, auch in Erwartung der noch vor uns stehenden Veränderungen.
Die Befunde sind zwar abhängig von Gemeindegrößen und den jeweiligen Prioritäten; aber die dort lebenden Bürger selbst se hen das Ganze überaus differenziert.
In der Politik reicht es eben nicht, drängende Fragen populis tisch aufzugreifen und schnell lösen zu wollen. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen: Wir haben nicht nur den Landesent wicklungsplan als Instrument, um Probleme, die mit dem de mografischen Wandel zusammenhängen, zu lösen. Was wir brauchen - den Willen dazu haben wir alle -, sind auch andere vernünftige Lösungen.
Über den Weg dahin können wir streiten; das können wir gerne tun. Wir brauchen jedoch den Verstand und die Klugheit, die Probleme zu durchdenken, um passfähige, nachhaltige Lösun gen zu präsentieren. Das sind wir den ländlichen Regionen un seres Landes einfach schuldig. Genau das werden wir tun.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Entschließungs antrag der CDU. Der Landesentwicklungsplan befindet sich noch im Beteiligungsverfahren. Da werden noch viele Hinwei se und Anregungen eingehen. Einige aus der ersten Phase sind schon eingearbeitet worden. Lassen Sie uns diesen Prozess ein fach abwarten.
Ihren Antrag werden wir jedenfalls ablehnen.
Herr Schröder, Sie werden Ihr Grundsatzprogramm sicher sehr genau kennen. Es kommt immer auch darauf an, wie Sie etwas sagen,
wie Sie es dem Volk vermitteln und mit welchen ängstigenden und deprimierenden Formulierungen Sie dabei arbeiten.
Das ist doch der Punkt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde mich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht inhaltlich äußern, auch nicht zu den strittigen Fragen. Ich denke, das werden wir in der Enquetekommission klären und dann hier im Plenum, wenn der Zwischenbericht zur Diskussi on steht, besprechen.
Ich bitte darum, dass dem Antrag zugestimmt wird. Die Verzö gerungen sind alle erklärt; dazu muss man nichts mehr sagen.
Noch eine Bemerkung aus unserer Fraktion: Wir sehen es als wichtig an, dass wir die verabredeten Terminstellungen einhal ten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns ernsthaft mit den Anträgen beschäftigen. Dazu braucht man etwas Reaktionszeit, und das muss man auch jedem Mitglied der Enquetekommissi on zubilligen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Donnerstags - also auch morgen - um 12 Uhr tagt im spanischen Valencia das Wassergericht, und dies jede Woche. Ein Gerichtsdiener ruft die Bewässerungsbe zirke des Gebietes auf und fragt, ob jemand Klagen vorzubrin gen hat. So werden dort die Streitigkeiten der Bauern in Was serangelegenheiten geklärt. Das funktioniert schon mehr als tausend Jahre.
Manchmal wünschte ich mir, wir könnten heute auch noch so verfahren. Aber so einfach ist die Welt nicht mehr. Deshalb re den wir heute über das Brandenburgische Wassergesetz. Die Presse nannte es eine „Sternstunde des Parlaments“, denn sel ten wurde eine Gesetzesnovellierung im Parlament in solcher Intensität behandelt.
Im Ausschuss gab es ein Fachgespräch und drei Anhörungen. Es gab eine ganze Anzahl von Kleinen Anfragen, um die Ent scheidungsgrundlagen zum Wassergesetz aufzuhellen. Der Par lamentarische Beratungsdienst hat drei Gutachten erstellt und stand darüber hinaus dem Ausschuss beratend zur Seite.
Ich selbst habe unzählige Gespräche geführt - mit Ministerien, unteren Wasserbehörden, Landnutzern, Umweltverbänden, Bür germeisterinnen und Bürgermeistern, Wasser- und Bodenver bänden, Katasterbehörden. Wie auch immer das Ergebnis die ses parlamentarischen Verfahrens von jedem bewertet wird, ei
nen Vorwurf kann man uns nicht machen: dass wir uns nicht detailliert mit dieser Materie befasst hätten.
Das ganze Verfahren hat anderthalb Jahre gedauert. In dieser Zeit hat das Gesetz natürlich eine enorme Entwicklung durch gemacht und damit auch einen Paradigmenwechsel vollzogen. Dabei waren die beiden Kernpunkte der Auseinandersetzung die Differenzierung der Umlage der Kosten der Gewässerun terhaltung und die Frage der Mitgliedschaft in den Wasser- und Bodenverbänden. Diese standen im Mittelpunkt, obwohl viele andere Punkte inhaltlich noch bedeutender sind. Aber nun zu den beiden Punkten:
Zum ersten Punkt, der Differenzierung: Hier besteht, denke ich, eine weitgehende Übereinstimmung, dass wir eine Diffe renzierung dahin gehend wollen, dass Wald bessergestellt wird als Landwirtschaft und Landwirtschaftsflächen besser gestellt werden als Siedlungen. Die eigentliche Streitfrage, die sich da hinter verbirgt, ist: Sollen die Faktoren dieser Differenzierung landesweit einheitlich detailliert im Gesetz geregelt werden? Oder wollen wir einen Rahmen geben, in dem je nach örtlichen Gegebenheiten entschieden werden kann? - Wir haben uns aus zwei Gründen für Letzteres entschieden: Erstens brauchen wir eine rechtssichere Begründung der Umlagefaktoren; darauf hat auch der Parlamentarische Beratungsdienst hingewiesen. Das können wir im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nicht gut leisten, denn dafür sind fachliche und nicht politische Erwägungen eine Grundlage.
Deshalb soll dies in einer Rechtsverordnung geschehen, die auch mit dem Fachausschuss des Landtags abgestimmt wird.
Der zweite Grund ist: Wir haben im Land ganz unterschiedli che Verhältnisse. Der Aufwand für die Gewässerunterhaltung und damit auch die Kosten sind von Verband zu Verband unter schiedlich. Die Anteile von Wald und Siedlungsflächen und damit auch die künftige Kostenverteilung sind verschieden. Wir haben auch Regionen mit großen Tagebauflächen, die es anderswo nicht gibt. Deshalb möchten wir in einem vorgegebe nen Rahmen Spielräume für regional angepasste Lösungen er öffnen.
Die Angst vor einem Flickenteppich ist aus unserer Sicht unbe gründet, da wir in den Verbänden ohnehin sehr unterschiedli che Beiträge haben. Ich möchte auch noch einmal darauf hin weisen, dass es in keinem einzigen Bundesland landesweit gültige feste Umlagefaktoren gibt. In Schleswig-Holstein gibt es auf Landesebene ein sehr detailliertes Faktorensystem; aber auch hier sind Korridore vorgegeben, innerhalb derer die Ver bände entscheiden können.
In Niedersachsen gibt es zwar auf Landesebene feste Faktoren; aber ob sie angewendet werden können, kann jeder Verband für sich entscheiden. Ansonsten gilt dort der reine Flächenmaß stab.
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Nordrhein-Westfa len belassen es im Gesetz ganz allgemein bei Formulierungen, die es ermöglichen, eine Beitragsdifferenzierung vorzunehmen, und das können die Verbände vor Ort sozusagen ganz allein entscheiden.
Im Übrigen haben wir uns auch sehr intensiv mit den Daten grundlagen und der technischen Umsetzbarkeit befasst, und erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens konnte klar herausgearbeitet werden, bis zu welchem Grad die Nutzungs daten im Kataster verlässlich sind. Erst das hat es uns eigent lich ermöglicht, sie zur Grundlage der Differenzierung zu machen.
Zum zweiten Streitpunkt: Der zweite Punkt war die Mitglie derstruktur in den Gewässerverbänden. Hier haben wir nach einer praktikablen Lösung gesucht, denn die Gewässerunter haltung ist uns als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsor ge wichtig. Deshalb sollen die Gemeinden mit ihren demokra tisch legitimierten Vertretern auch weiterhin das Sagen in den Verbänden haben. Wir könnten nicht damit leben, wenn Art und Umfang der Gewässerunterhaltung von privaten Groß grundbesitzern bestimmt würden.
Der Wunsch nach mehr Kontrolle und Mitbestimmung der Flä cheneigentümer als den eigentlichen Kostenträgern ist aber ein ganz berechtigter Wunsch, und dem wollen wir auch nachkom men, ohne großen Verwaltungsaufwand in den Verbänden und und in den Gemeinden zu organisieren. Aus diesem Grund ist eine direkte Mitgliedschaft auf Antrag für uns eine sinnvolle Lösung. Wer also mitmachen möchte, kann dies tun, und wer dies nicht möchte, wird nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Ich weiß, wir entlasten die Gemeinden damit nicht in der Wei se, wie es sich der Städte- und Gemeindebund wünscht. Aber an eine Entlastung glaube ich trotzdem. Denn gerade die größ ten Kritiker werden sich wohl künftig direkt an die Gewässerunterhaltungsverbände wenden und nicht an die Gemeinden, die ja häufig unverschuldet zwischen die Mühlsteine geraten.
Aber noch einmal zurück zum Gesetzesverfahren: Eine Beson derheit war ja wirklich, dass die Verbände dem Parlament ei nen Verbändevorschlag unterbreitet haben - einen gemeinsa men Vorschlag von Verbänden, die zuvor im Wasserrecht un terschiedliche Positionen bezogen haben und vielfach auch vor Gericht gezogen sind. Dieser gemeinsame Vorschlag war und ist eine große Leistung, und er hat das gesamte parlamentari sche Verfahren geprägt. Ohne ihn - das muss man auch sagen - wären wir niemals zu so weitreichenden Veränderungen ge kommen, wie wir sie jetzt im Gesetz haben.
CDU und AfD haben den Verbändevorschlag in ihren Ände rungsanträgen weitgehend unverändert übernommen, wir aber haben das nicht getan. Warum haben wir das nicht getan? - Am Verbändeentwurf haben erst einmal nicht alle relevanten Inter essenvertreter zusammengearbeitet. In zahlreichen Gesprä chen, die wir geführt haben, wurde das deutlich. Denn nicht mit am Tisch saßen diejenigen, die eigentlich die Kosten tragen sollen: die Eigentümer von Siedlungsflächen. Von sehr vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern habe ich Kritik am Verbändevorschlag gehört, trotz der Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes. Auch der Landkreistag hat sich kritisch
geäußert, und schließlich war auch die Umweltseite an dem wesentlich von Landnutzerverbänden geprägten Entwurf nicht beteiligt.
Deshalb haben wir den Verbändeentwurf, der uns als ein ausge handelter Gesamtvorschlag vorgelegt wurde, genau geprüft. Jeder einzelne Punkt wurde von uns abgewogen und bewertet. Einige haben wir übernommen, andere verändert, wieder ande re verworfen - sei es aus inhaltlichen oder aus formalen Grün den.
Ich möchte an der Stelle nur ein Beispiel nennen: Gewässer randstreifen. Teilweise wurden da Passagen des Wasserhaus haltsgesetzes des Bundes wörtlich wiederholt. Teilweise beru hen die vorgeschlagenen Regelungen auf offensichtlichen Missverständnissen. Ich habe nicht verstanden, warum die CDU auch diese Forderung übernommen hat.
Wir haben uns aber auch mit anderen Vorschlägen aus der An hörung auseinandergesetzt, beispielsweise der Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Festsetzung von Wasser schutzgebieten durch vorgeschriebene Internet-Veröffentlichung der Verordnungsentwürfe und durch längere Ladungsfristen für Erörterungstermine.
Wir haben nicht alle Vorschläge übernehmen können; das ist richtig. Bei den Gewässerrandstreifen hätten wir uns durchaus auch andere Regelungen gewünscht. Der Gesetzentwurf ent hält eine Kompromissregelung. Freiwillige Vereinbarungen zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen sollen ge troffen werden. Wenn das nicht klappt, kann die Landesregie rung Nutzungseinschränkungen per Verordnung erlassen. Wir sind uns durchaus bewusst: Den einen, den Umweltverbänden, ist diese Regelung nicht streng genug - sie verlangen verbindli che Vorschriften, um vor allem die Nährstoffbelastung in den Griff zu bekommen. Und die anderen, die Landnutzerverbän de, lehnen jegliche Verordnungsmöglichkeit ab und setzen ganz auf Freiwilligkeit.
Ich muss dazu deutlich sagen, dass ich die Zweifel teile, ob die Freiwilligkeitsregelung wirklich dazu führen wird, dass wir die strengen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie künftig erfüllen können. Ich befürchte, dass wir in einigen Jahren um strengere Regelungen nicht herumkommen werden.
Es ist richtig, dass wir für die Umsetzung der freiwilligen Pro gramme natürlich auch noch Unterstützung brauchen. Wir ha ben das in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Dort ste hen auch noch andere Themen wie beispielsweise verbindliche Entschädigungsregelungen für Polderflutungen oder die Frage der Unterhaltskosten für innerörtliche Straßenabschnitte, die noch geklärt werden sollen.
Unsere Zusammenfassung: Wir wissen, dass wir es im Wasser gesetz gerade bei der Frage der Kosten für die Gewässerunter haltung nie allen recht machen können. Die Einführung einer Differenzierung ist aber, denke ich, allgemeiner Konsens. Sie soll mehr Gerechtigkeit herstellen, denn wer stärker von der Gewässerunterhaltung profitiert oder sie besonders erschwert, soll auch mehr zahlen. Somit kann das vorliegende Gesetz zu mehr Akzeptanz führen.
An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei allen Akteuren bedanken, die uns während dieses Gesetz gebungsverfahrens mit ihren Hinweisen begleitet haben.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Gewerkschafter! Es ist eine Tatsache, dass der Landesforstbetrieb wie keine andere Behör de gebeutelt ist, gebeutelt durch die verschiedenen Reform schritte der letzten 20 Jahre und auch durch den fortschreiten den Personalabbau. An der Stelle, Herr Gliese, möchte ich nur daran erinnern: Die Reform 2009 hat nicht die rot-rote Koaliti on beschlossen. Damals ging es nämlich los.
Die bevorstehende Funktionalreform ist auch eine besondere Herausforderung. Das ist für den Betrieb und auch für die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir dem Forstbetrieb eine Zukunftsperspektive aufzeigen.
Darauf haben wir im Plenum und im Rahmen der Haushaltsde batte bereits im Dezember 2016 hingewiesen.
Schauen Sie sich den verabschiedeten Entschließungsantrag an - Sie haben in Ihrer Rede auch Bezug darauf genommen -: Er dient dem Ziel, ein tragfähiges Konzept für die Landes forstverwaltung zu entwickeln. Darin stehen folgende Forde rungen: Wir brauchen ein mittelfristiges Personalkonzept, ei nen Einstellungskorridor für junge Forstnachwuchskräfte, die Sicherung der Ausbildung an der Waldarbeitsschule Kunster spring sowie die weitere Entwicklung des Landeskompetenz
zentrums Forst Eberswalde. - All diese Dinge sind auf den Weg gebracht.
Anders als Sie in Ihrem Antrag suggerieren, gibt es im Land tagsbeschluss dazu keine Beschränkungen, die sich nur auf die Landeswaldbewirtschaftung beziehen.
Wir wollen einen Einstellungskorridor für den Forstbetrieb. Dar über herrscht im Haus auch breiter Konsens, und das ist auch der Landesregierung bekannt. Es ist verabredet, darüber im Rahmen der Tarifverhandlungen zur Begleitung der Funktionalreform und im Zusammenhang mit einer möglichen Altersteilzeitrege lung zu sprechen. Das steht nach meiner Kenntnis jetzt an, und ich sehe dem Ergebnis sehr optimistisch entgegen. Das werden wir dann natürlich auch haushaltstechnisch umsetzen.
Das einzig wirklich Neue an Ihrem Antrag ist die Terminset zung für das Konzept. Da bin ich optimistisch, dass wir recht zeitig zur Haushaltsdebatte 2019 mit einem Ergebnis rechnen können; aber vielleicht kann der Minister noch etwas zum Zeit plan und zur Zeitschiene sagen.
Wir werden Ihren Antrag also ablehnen - nicht, weil er inhalt lich falsch wäre, sondern weil der Inhalt schon verabredet ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Dörfer bestimmen den ländlichen Raum, aber längst gibt es auch in Brandenburg nicht mehr das typische Dorf. Ich glaube, das alles haben wir schon festge stellt. Es ist ein gesellschaftlicher Wandel vonstattengegangen, und der ist an den Dörfern nicht vorbeigegangen.
Aus der Antwort auf die Große Anfrage ergeben sich aus mei ner Sicht zwei Fragestellungen. Die erste: Welche Bedeutung haben Dörfer, und wie können die Dorfbewohner besser an lo kalen Entscheidungen beteiligt werden? Dann die zweite: Wie kann die Entwicklung von Dörfern befördert werden?
Auf der einen Seite haben wir es mit wachsenden Dörfern und Landstädten zu tun, und auf der anderen Seite finden wir gera de in den peripheren Räumen Orte, die verlassen werden. Das betrifft sowohl Dörfer als auch Landstädte im ländlichen Raum; das muss man dazusagen. Deshalb kann es auch keine allgemeingültigen Aussagen geben.
Inzwischen gibt es ein Positionspapier der Linken und auch der CDU zum ländlichen Raum. Teilweise findet man hier große Übereinstimmungen. Es gibt aber auch einen ganz wesentli chen Unterschied: Die Linke fordert in einigen Fragen bundes einheitliche Regelungen, zum Beispiel in Fragen der Bodenpo litik, der Infrastruktur zum Breitbandausbau und auch der Zen tralisation von Wirtschaft und Handelseinrichtungen. Wir sind dafür, dass die Bundesebene hier in die Pflicht genommen wird. Für das Wohl der Dörfer ist sie nämlich mitverantwort lich, und viele ihrer bisherigen Entscheidungen haben die Pro bleme, die wir jetzt im ländlichen Raum haben, verursacht. Das dürfen wir nicht außer Acht lassen.
Im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Überlegungen steht also die Frage, wie die von wirtschaftlicher Schrumpfung, Bevölke rungsrückgang und Überalterung betroffenen Kommunen ihre Zukunft gestalten können. Und was macht das nun mit dem Dorf? - Schon heute findet man den Begriff des Dorfes nicht mehr im deutschen Verwaltungsrecht. Wir reden von Gemein den bzw. von Ortsteilen als unterster Verwaltungseinheit. Die Dörfer sind Ortsteile von Städten, von Gemeinden, und diese wiederum sind eingebunden in Einheitsgemeinden und Ämter. Damit wurde ihnen ein eigenständiger Wert abgesprochen.
Insgesamt gibt es in Brandenburg 418 Gemeinden. Die dazuge hörenden Ortsteile einer Gemeinde werden nicht in der Statis tik des Landes, sondern in der Statistik der Gemeinden geführt. Einzig im Gemarkungsverzeichnis des Landes Brandenburg findet man noch alle Dorfbezeichnungen. Aber die Dörfer sind eben viel mehr als Gemarkungsgrenzen.
Wenn wir Dörfer stärken wollen, müssen wir über die Kommu nalverfassung reden und über den Teil, der sich mit den Orts teilen beschäftigt. Und wir müssen über Bürgerbeteiligung re den. Wie wird Bürgerbeteiligung gefördert? Wo kann und darf ein Ortsteil und kann seine Vertretung mitreden und mitent scheiden? - Gemeindevertretungen, Städte und Ämter sind ei gentlich die Entscheidungsgremien.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Einschub. Das jetzige Ämtermodell sichert zwar die Beteiligung aller Ge meinden, aber schon nicht mehr aller Dörfer. Denn wir wissen, dass viele Gemeinden wiederum aus dem Zusammenschluss von verschiedenen Dörfern bestehen.
Ein weiteres Entscheidungsgremium ist der Kreistag. Auch hier werden wichtige regionale Entscheidungen, die den länd lichen Raum betreffen, gefällt. Eine kleine persönliche Be merkung, weil immer wieder die Kritik hochkommt, Kreise wären zu groß: Ein größerer Landkreis führt nicht zwangsläu fig zur Benachteiligung des ländlichen Raums. Das würde nur dann geschehen, wenn eine große kreisangehörige Stadt den Landkreis dominiert. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichti ger, die Gemeindegrößen so zu belassen, wie sie heute sind, und ausschließlich auf freiwillige Zusammenschlüsse zu set zen.
Wir müssen vorher sichern, dass Hauptsatzung und Geschäfts ordnung so ausgestaltet werden, dass die Interessenvertretung der Ortsteile in den Vertretungen auch in Zukunft gesichert ist. Im Positionspapier der Linken zum ländlichen Raum heißt es: Wir wollen, dass alle Ortsteile von Gemeinden und Städten in den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlun gen über ein Mitspracherecht verfügen. Die Rechte der Orts beiräte müssen gestärkt werden, und Ortsteilbudgets sollen verpflichtend sein. - An einer anderen Stelle steht, dass wir die Dorfentwicklungspläne als ein wichtiges Element sehen; diese müssen geführt und sollten gefördert werden.
Wir sind überzeugt davon, dass die Herstellung von mehr Be teiligungsrechten ein Schlüssel für die Entwicklung der Dörfer ist. Wir brauchen eine starke und offene Zivilgesellschaft, und dazu gehört eine unkomplizierte, zeitnahe Förderung der loka len Akteure in den Dörfern. Freiwillige Feuerwehr, Vereine, Genossenschaften, Bürgerstiftungen und vieles mehr - das sind die, die in den Dörfern aktiv unterwegs sind. Es ist eben nicht nur LEADER.
Dörfer in Brandenburg haben sich auch zu einer Dorfbewe gung zusammengeschlossen. Sie wollen sich in einem Parla ment der Dörfer organisieren, damit Ansprechpartner für alle Dörfer sein und im Erfahrungsaustausch zeigen, wie man sich organisieren und wie man selbst gestalten kann. Hier haben sich also die Dörfer in Brandenburg auf den Weg gemacht; auch viele Dörfer in einigen europäischen Ländern haben das getan. Wir sollten diesem Weg folgen. Das Ehrenamt verdient unsere Wertschätzung, es sollte aber auch rechtlich und finan ziell abgesichert werden.
Damit kommen wir zur zweiten Fragestellung: Wie kann Lan despolitik die Dörfer in ihrer Entwicklung stärken und beför dern? Eine Reihe von Fördermaßnahmen kann man in der Be antwortung der Großen Anfrage nachlesen. Dabei kann man den Eindruck bekommen, dass ohne Förderung im ländlichen Raum gar nichts mehr geht. Ich will aber sagen: Die Förderung ist wichtig, und wir brauchen sie. Die finanzpolitischen Instru mente - wie der Länderfinanzausgleich - allein reichen eben nicht, um eine räumliche Gerechtigkeit in der Bundesrepublik herzustellen, wir müssen auch die Instrumente auf Landesebe ne nutzen. Dazu gehören Entwicklungsplanung, Regionalpla nung und das Finanzausgleichsgesetz. Wir müssen aber auch über Standardanpassung in den verschiedensten Fachgesetzen
reden. Hier ist es notwendig, dass wir den Blick von unten nut zen, um Veränderungen einzuarbeiten.
Mittlerweile gab es eine GAK-Reform - also eine Reform der Gemeinschaftsaufgabe -, bei der die Einführung einer Gemein schaftsaufgabe zur finanziellen Absicherung der Daseinsvorsorgeleistung im ländlichen Raum aufgenommen wurde. Ob das reicht, wird sich zeigen. Denn auch Förderpolitik müssen wir an bestimmter Stelle anders denken: Die Ansätze für die Förderinitiativen müssen vom Träger lokaler Strukturen kom men, das heißt, Ideen und Konzepte müssen in den Dörfern entwickelt und dann in die Förderung aufgenommen werden. Auch wenn Brandenburg schon sehr viel an Förderung auf den Weg gebracht hat, kommen wir nicht umhin, diese Förderpoli tik noch einmal zu hinterfragen und flexibler zu gestalten.
Zum Schluss: Ich hätte mir gewünscht, dass - wenn uns das al len so ernst ist - dieser Entschließungsantrag ein Antrag der Enquetekommission geworden wäre, dann hätten wir hier ge meinsam darüber abstimmen können. So ist es laut Geschäfts ordnung nicht einmal möglich, diesen Antrag zu überweisen. Insofern bedaure ich, dass beide Fraktionen mit diesem Antrag nicht den Weg in die Enquetekommission gefunden haben. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen. Wir werden uns aber in der Enquetekommission weiter mit diesen Themen befassen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich will zunächst eine Feststellung in den Raum stellen: Die Diskussion zur Landesplanung ist in vollem Gange. Alle Kommunen und Landkreise sind aufgefor dert, Stellungnahmen abzugeben, und haben das schon reich lich genutzt. Es gab umfangreiche Workshops des Ministeri ums und der Gemeinsamen Landesplanung, und man hat sich mit verschiedenen Themenfeldern des Landesentwicklungspla nes beschäftigt. Es gibt eine Vielzahl von Anregungen, konst ruktive Kritiken sind eingegangen; alles wird momentan ge sichtet und bewertet. Der Prozess ist also in vollem Gange.
Nun zu Ihrem Antrag. Wir werden ihn ablehnen, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens: Kleinteilige Wirtschaft als Fördergegenstand zu be nennen ist nicht Aufgabe eines Landesentwicklungsplans. Ein solcher Förderschwerpunkt wird in den Grundsätzen der För derpolitik des Landes festgelegt.
Zweitens zur Forderung bezüglich der LEADER-Aktionsgrup pen: Sie sind nicht Gegenstand eines Landesentwicklungs plans, sondern werden im Rahmen der ELER-Förderung aus gestaltet.
Drittens: Die Erstellung von Gemeindeplanungen soll weiter entwickelt werden - ich gehe einmal davon aus, dass Sie den Flächennutzungsplan meinen. Das ist eine Sache, die im Bau gesetzbuch geregelt ist.
Viertens: Dorfentwicklungspläne, Dorfbewegungen sind wich tige Elemente der Bürgerbeteiligung und können nicht im Lan desentwicklungsplan festgeschrieben werden. Dazu bedarf es ganz anderer Instrumente.
Seit Sommer 2015 haben wir die Enquetekommission, dort be sprechen wir die Themen, den Landesentwicklungsplan und was in Sachen ländlicher Raum zu tun ist. Dort gehören die Themen hin. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Laut Artikel 25 der Landesverfassung haben Sorben und Wen den das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen/ wendischen Sprache und Kultur im öffentlichen Leben, sogar auch das Recht auf ihre Vermittlung in Schulen und Kitas. Das ist in § 10 Sorben/Wenden-Gesetz geregelt. Diese Vermittlung ist darin explizit vorgesehen.
Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung, inwieweit die Vermittlung im Rahmenlehrplan eine Rolle spielt und wie dieses Anliegen dort aufgenommen worden ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste!
Der Einzelplan 10 sichert zunächst einmal die vollständige Ko finanzierung von Fördermitteln der EU und des Bundes, damit Brandenburg kein Geld für wichtige Projekte verloren geht. Mit diesem Einzelplan werden im Bereich der Landwirtschaft, im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes und auch für den länd lichen Raum wichtige Weichen für die nächsten beiden Jahre gestellt. Wir setzen mit diesem Haushalt Zeichen der Kontinui tät und der Perspektive, denn eine Reihe von Finanzierungen, die im Doppelhaushalt 2015/2016 eingeführt worden sind, wer den fortgeführt. An dieser Stelle will ich nur drei nennen: die vom Landtag beschlossene Umsetzung und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie, die Beibehaltung der Grundfinanzie rung der Besucherzentren in den Großschutzgebieten aus Lan desmitteln sowie die Schadensersatzleistung für Biberschäden und die Erstattung für Mehraufwendungen der Wasser- und Bo denverbände. All das bleibt weiterhin im Haushalt verankert.
Was ist neu? Erstmals gibt es einen größeren Titel für die Beräu mung illegaler Abfalllager. Und ich will betonen: Es geht um il legale Abfalllager, für deren Beräumung wir jetzt Steuergelder einsetzen, um Umweltschäden zu vermeiden und Flächen wie der nutzbar zu machen. Sicher, für den einen oder anderen unter Ihnen ist dieser Fonds noch nicht groß genug. Aber der Anfang ist gemacht, und die aktuelle Beräumung des Abfalllagers Fried richsthal zeigt uns den Weg und eröffnet die Möglichkeit, weite re Beräumungen Schritt für Schritt weiterzuverfolgen.
Neu ist auch die finanzielle Untersetzung des Moorschutzpro grammes des Landes im Haushalt. Damit wird der Beschluss aus der letzten Legislaturperiode umgesetzt.
Zur FFH-Managementplanung: Die bereitgestellten finanziel len Mittel wurden erhöht, Landnutzer und andere Betroffene
werden frühzeitig einbezogen, um Konflikte besser ausräumen zu können. Und unser gemeinsames Ziel ist und bleibt die Um setzung der EU-Naturschutzrichtlinien - auch im Interesse der Biodiversität im Land.
Erstmals gibt es auch Mittel für die Ausgliederung von Ortsla gen aus Landschaftsschutzgebieten. Das ist ein Anliegen vieler betroffener Gemeinden, die jetzt wieder Freiraum für die Ent wicklung ihrer Orte bekommen, ohne dem Natur- und Landschaftsschutz zu schaden.
Dann ist da noch der Entschädigungsfonds für die Teichwirte. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es einen Entschädi gungsfonds für Teichwirte in Höhe von 300 000 Euro im Jahr. Dabei geht es um den Ausgleich für Fraßschäden durch geschützte Tierarten. Das geht auf eine von meiner Fraktion be antragte Anhörung im Umweltausschuss zurück, aus der wir entsprechende Konsequenzen gezogen haben.
Wir haben die Mittel für das Schulobstprogramm des Landes aufgelegt, gesundes Obst und Gemüse aus der Region für unse re Schülerinnen und Schüler; ich glaube, dazu muss ich nicht weiter ausführen, darüber wurde hier schon beim Einzelplan 04 ausführlich gesprochen.
Die Mittel für den Vertragsnaturschutz sind erhöht worden, sie dienen der Finanzierung von freiwilligen Leistungen der Land wirte für eine besonders naturschutzgerechte Bewirtschaftung.
Wir sind auch froh darüber, dass es uns gelungen ist, die Förde rung zweier Verbände - des Landfrauenverbandes und des Landjugendverbandes - von der Projektförderung auf die insti tutionelle Förderung umzustellen. Das wird dem Charakter der Förderung von Daueraufgaben gerecht, darum geht es bei der Ehrenamtsförderung, und zwar nicht nur bei diesen beiden Ver bänden, sondern das betrifft auch andere Verbände.
Sicher ist die institutionelle Förderung nicht für alle Vereine die richtige Lösung. Aber wir sollten uns auch außerhalb des Einzelplanes 10 darüber Gedanken machen, wie wir das Eh renamt verlässlicher als mit der bisher üblichen Projektförde rung unterstützen können.
Der schwierigste Punkt im Haushalt ist die Personalentwick lung, die sich auch in der Personalbedarfsplanung widerspie gelt. Der Personalbedarfsplan 2020 sieht einen weiteren Perso nalrückgang vor, und zwar stärker, als es mir als Fachpolitike rin lieb ist. In den meisten Fachbereichen bedeutet das einen Personalrückgang zwischen 20 und 30 % gegenüber dem Jahr 2010, und das innerhalb von 10 Jahren. Ich weiß, wir können nur das Geld ausgeben, das wir haben, und das erfordert eine gewisse Prioritätensetzung. Wir müssen aber als Staat auch handlungsfähig bleiben. Da habe ich das Gefühl, dass wir lang sam an Grenzen stoßen. Ich nenne nur einige Stichpunkte: ter mingerechte Auszahlung von Fördermitteln, Vertragsverlet zungsverfahren wegen nicht umgesetzter Naturschutzrichtlini en, sehr lange Genehmigungsverfahren. Ich erinnere daran, dass noch eine ganze Reihe von Genehmigungsverfahren zum Thema Wasser im Zusammenhang mit der Herstellung der Bergbaufolgelandschaften auf uns warten. Das alles hängt mit der Personalsituation im Ministerium und in den Landesämtern zusammen. Die Personalbedarfsplanung heißt wörtlich genom
men: den Bedarf prüfen, an Aufgabenkritik binden und Konse quenzen aufzeigen.
Wir können dieses grundsätzliche Dilemma mit diesem Haus halt nicht lösen, konnten aber zumindest acht zusätzliche Stel len im Ministerium bereitstellen. Das betrifft eine breite Span ne. Es reicht von der Flurbereinigung über landwirtschaftliche Direktzahlungen, den Pflanzenschutz, die Abfallwirtschaft, den Immissionsschutz und den Wasserbau bis hin zum Naturschutz. Wir ermöglichen damit die Nachbesetzung von Schlüsselposi tionen. Mehrere davon hängen mit der Verwaltung von Förder mitteln zusammen, andere mit Genehmigungstatbeständen, oder es geht um Bereiche, in denen besondere fachliche Exper tise erhalten werden muss.
Auch die Umsetzung von EU-Recht, etwa im Lärmschutz und bei der Luftqualität, wird gesichert. Das kommt den Bürgerin nen und Bürgern unmittelbar zugute.
In einer ganz besonderen Situation befindet sich die Forstver waltung mit dem Landesforstbetrieb Brandenburg. Die Aufga ben für die Funktionalreform sind zwar im Grundsatz benannt. Die detaillierte Ausgestaltung ist aber noch nicht geregelt. Über die Einzelheiten werden wir uns im kommenden Jahr ver ständigen. Die Personalbedarfsplanung sieht einen weiteren starken Personalrückgang vor. Insgesamt ergibt sich daraus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesforstbetriebes sehr große Unsicherheit, und das vor dem Hintergrund, dass die Forstverwaltung in den letzten Jahren eine Reform nach der anderen durchlaufen hat. Mir ist deshalb Folgendes besonders wichtig: Wir brauchen eine klare Perspektive für den Landes forstbetrieb. Welches Ziel steuern wir an? Wo soll der Forstbe trieb nach Abschluss der anstehenden Reform stehen? Ich ver weise dazu auch auf unseren Entschließungsantrag.
Dazu müssen aber beide Reformvorhaben, die Personalent wicklung und die Funktionalreform, aufeinander abgestimmt werden. Personal und Aufgaben müssen zur Deckung gebracht werden. Das ist bisher noch nicht erfolgt. Wir brauchen eine aufgabenkritische Analyse und ein Konzept für den Landes forstbetrieb, und zwar ein langfristiges, das die Aufgaben bis in das Jahr 2030 beinhaltet. Wir wollen das Signal setzen, dass der Landesforstbetrieb Zukunft hat. Dazu gehört auch, dass der Wald in öffentlicher Hand bleibt.
Dazu stehen wir und etwas anderes ist mit uns nicht zu ma chen.
Wir haben im Landesforstbetrieb gegenüber dem Stellenplan einen erheblichen Personalüberhang. Aber wir müssen dem Landesbetrieb auch die Möglichkeit geben, Personal einzustel len, sonst drohen Überalterung und Wissensverlust. Dabei geht es vor allem um Spezialistenstellen. Der Haushaltsplan ermög licht bereits jetzt die Einstellung neuen Personals mit Zustim mung des Finanzministeriums, deshalb haben wir das im Haus haltsplan nicht geändert. Ich sage aber ganz klar: Einen Ein stellungskorridor muss es geben. Es ist sinnvoll, dies gemein sam mit dem Tarifpartner in einem Gesamtpaket zu regeln; da hin orientiert auch unser Entschließungsantrag.
Bei allen Herausforderungen im Personalbereich und im Forst betrieb: Wir haben mit dem Haushaltsentwurf und mit den im parlamentarischen Verfahren eingefügten Ergänzungen eine gute Grundlage für die Arbeit im ländlichen Raum in den nächsten zwei Jahren. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Einzelplan und zu unserem Entschließungsantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für uns Linke gibt es keinen Zweifel daran, dass der schnelle Zugang zum Internet und die Mobilfunkversorgung zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Ich bin froh, dass meine Vorredner das auch deutlich gesagt haben.
Die Daseinsvorsorge soll für Stadt und Land gelten. Deshalb ist dieses Thema Teil des Einsetzungsbeschlusses der Enquetekommission 6/1. Ihr Auftrag ist es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sichern. Dabei eröffnet uns die Digitalisierung ein weites Feld und eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Wir wissen aber: Ohne Breitbandausbau bzw. den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Summe können wir in unseren Dörfern und Siedlungen keine moderne, innovative Kommunikation ermöglichen.
Auch Chancen für mehr Wertschöpfung und Lebensqualität in ländlichen Regionen werden nicht möglich sein, wenn uns das nicht gelingt. Handwerk, genossenschaftliche und landwirtschaftliche Betriebe, kleine und mittelständische Industrie brauchen unsere besondere Unterstützung.
Wir arbeiten in Brandenburg weiter am Netzausbau, um unser Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen. Das Glasfaserprogramm wurde aus genau diesem Grund aufgelegt. Die zukünftige Entwicklung in den ländlichen Regionen hängt davon ab. Eine digitale Spaltung des Landes werden wir - da sind wir uns, glaube ich, in diesem Haus einig - nicht zulassen.
Deshalb ist es wichtig, die Digitalisierung als Chance gerade für den ländlichen Raum zu begreifen und sie zur Lösung von Problemen der Daseinsvorsorge zu nutzen. Es geht nicht darum, den Arztbesuch zu ersetzen oder eine Schule ohne Lehrer zu entwickeln, sondern darum, modern miteinander zu kommunizieren. Die digitale Mobilität eröffnet uns Möglichkeiten in allen Lebensbereichen, bis hinein in den persönlichen Alltag.
Gestern haben wir mit der Beschlussfassung zu dem Antrag „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ weitere Maßnahmen beschlossen, um die Herausforderung der technischen Entwicklung zu meistern. Weil meine Vorredner ausführlich darauf eingegangen sind, will ich nur Schlagworte ins Plenum werfen: Einstieg in Gigabitnetze, Industrie 4.0, Arbeit 4.0. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich auch das Zusammenleben in der Gesellschaft ändern wird. Die zu erarbeitende Strategie wird sich mit Fragen der Digitalisierung in allen Bereichen beschäftigen. Wir als Enquetekommission werden das mit Vorschlägen und Handlungsempfehlungen begleiten.
Meine Damen und Herren, Fakt ist aber auch: Die Schwierigkeiten beim Breitbandausbau sind ein Ergebnis der Marktwirtschaft. Linke Auffassung war und ist es heute noch, dass diese Infrastruktur in die öffentliche Hand gehört.
So aber, wie es in ganz Deutschland gelaufen ist, konnte sich die Wirtschaft aussuchen, wo sie investiert. Angesichts hoher Investitionskosten haben sich die Marktakteure nicht dünn besiedelte Gebiete für den Ausbau ausgesucht, sondern wurden in attraktiveren Ballungsgebieten tätig. Für die weißen Flecken muss jetzt der Staat einspringen. Das Ergebnis: Alte Netze dürfen nicht überbaut werden, geförderte Netze dürfen von anderen Anwendern nicht ohne Weiteres genutzt werden, und viele andere Dinge laufen schief - alles Regelungen, die man hätte vermeiden können.
Ich möchte auf zwei andere Aspekte aufmerksam machen, erstens das Vertrauen in den Umgang mit Daten im Netz. Es ist unsere Pflicht, gemeinsam mit der Wirtschaft sicherzustellen, dass die Menschen, Kommunen, Verwaltungen, die Wirtschaft, Verbände und Organisationen Vertrauen in das digitale Netz haben können. Die Sicherheit der Daten im Netz spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Das betrifft auch persönliche Bereiche, denken wir nur an das Onlinebanking oder den Umgang mit gesundheitlichen Daten, an Einkäufe im Internet, sensible Daten aus dem Wirtschaftsbereich oder, was jetzt angedacht ist, Daten in sogenannten Clouds. Wir brauchen einen sicheren Umgang mit Daten und ein begründetes Vertrauen, dass alle Beteiligten in diesem System verantwortungsbewusst danach handeln. Wir sind gefordert, alle Generationen auf diesem Weg mitzunehmen. Das gilt besonders für Menschen im ländlichen Raum.
Auf einen zweiten Aspekt möchte ich aufmerksam machen: Ängste, die Menschen mit dem Umgang mit dem Internet verbinden. Sie sind nicht unbegründet. Denken wir nur an den NSA-Skandal, Betrügereien im Internet oder Mobbing zwischen Jugendlichen, denken wir daran, dass jetzt sogar vorgesehen ist, Software für Wahlkampfzwecke einzusetzen, an Hass, Beschimpfungen und Drohungen in sozialen Netzwerken. Das alles führt nicht zu mehr Vertrauen. Hierfür, meine Damen und Herren, brauchen wir auf Bundesebene Handlungsstrategien. Wir brauchen nicht nur Geld und Projekte, sondern müssen fragen: Wie gehen wir mit digitaler Souveränität um? Was ist mit Rechtssicherheit? Wie organisieren wir Verwaltung neu? Welche Rolle spielen Daten- und Verbraucherschutz? Über diese Fragen müssen wir neu nachdenken und sie in den Mittelpunkt rücken.
Wir sehen, es gibt noch viel zu tun. Denken wir jedoch bei all dem daran, dass nichts ein persönliches Gespräch ersetzen kann! Wenn wir in Zukunft noch friedlich miteinander zusammenleben wollen, müssen wir dieses persönliche Gespräch noch führen können.
Da kann eine Stadtgemeinschaft viel von einer Dorfgemeinschaft lernen. Da, denke ich, ist es einmal umgekehrt.
Nutzen wir also die Chancen, kümmern wir uns gleichzeitig um die Risiken im Netz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Stoppt Massen tierhaltung“ hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, bis Ende 2017 unter Beteiligung von Berufsstand, Wissen schaft und Zivilgesellschaft und auch dem Aktionsbündnis einen Tierschutzplan zu erstellen. Im Juni hat er weiterhin beschlossen, dass in enger Abstimmung mit dem Tierschutz plan ein Maßnahmenprogramm zur Stärkung einer regional verträglichen, artgerechten und flächengebundenen Nutztier haltung erarbeitet werden soll.
Ich frage die Landesregierung: Mit welcher Methodik und wel chen zeitlichen Zwischenzielen werden Tierschutzplan und Maßnahmenprogramm erarbeitet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohl kaum ein anderes Fachgesetz wurde in den letzten Jahren so oft geändert wie das Wassergesetz. Es gibt auch Gründe dafür. Zum einen: Wasser gehört zur Lebens grundlage der Menschen und ist zwingend erforderlich, kann aber bei Hochwasser auch zur Gefahr werden. Zum anderen ist es gerade im wichtigen Bereich der Gewässerunterhaltung bis her nicht gelungen, eine allseits akzeptierte Regelung zu finden und Rechtsfrieden herzustellen. Ehrlicherweise muss man sa gen: Es wird auch in Zukunft kaum möglich sein, alle zufrie denzustellen. Dazu sind die Interessen einfach zu unterschied
lich. Unser Anspruch ist trotzdem, ein Gesetz zu verabschie den, das rechtssicher ist und die Interessen so gut wie möglich ausgleicht.
Neben dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt es einen gemein samen Vorschlag von fünf Gewässerunterhaltungsverbänden. Das hat eine völlig neue Qualität; denn einen solchen Vor schlag gab es bisher nicht. Wir können die Verbände nur dazu beglückwünschen, dass es ihnen gelungen ist, sich auf eine ein heitliche und konkrete Position zu verständigen. Sie können sich sicher sein, dass wir diesen Vorschlag im Gesetzgebungs verfahren ernsthaft prüfen werden.
An dieser Stelle möchte ich einige Bemerkungen zu zwei strit tigen Punkten machen. Gegenüber der letzten Novellierung im Jahr 2011 hat es eine wesentliche Veränderung gegeben: Es herrscht zumindest Einigkeit - ich glaube, sogar fraktionsüber greifend -, dass eine Abkehr vom einheitlichen Flächenmaß stab hin zu einer Nutzungsdifferenzierung bei der Beitragsum lage politisch gewollt ist, weil sie zu mehr Gerechtigkeit füh ren kann. Das war vor fünf Jahren noch nicht so. Insofern stellt sich nun die Frage: Wie kann man differenzieren? Die Landes regierung hat einen Vorschlag mit einer relativ einfachen Diffe renzierung vorgelegt: Wald oder nicht Wald. - Getragen ist die ser Vorschlag von der Notwendigkeit einer sicheren Daten grundlage; das ist in diesem Fall das Waldkataster.
Der Vorschlag der Verbände ist viel differenzierter: Er unter scheidet nicht nur zwischen Wald, Landwirtschaft und Sied lung, sondern berücksichtigt auch noch grundsteuerbefreite Flächen und fischereiliche Nutzung verschiedener Art.
Denkbar wäre aber auch eine Differenzierung ähnlich wie in Sachsen-Anhalt, wo zwischen Grundsteuer-A-belegten Flächen und übrigen Flächen differenziert wird.
Entscheidend ist: Für welche Differenzierung liegt eine hieb- und stichfeste Datengrundlage vor, die mit vertretbarem Ver waltungsaufwand eine sichere Flächenzuordnung ermöglicht? Das vom Umweltministerium ausgerichtete sogenannte Plan spiel gibt wichtige Hinweise hierzu. Wir werden uns dieser Frage aber sicher auch noch im weiteren parlamentarischen Verfahren widmen müssen.
Zu prüfen ist auch, welche Auswirkungen eine zukünftige Re form der Grundsteuer, die noch vor der Sommerpause durch eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden soll, auf den Vorschlag der Verbände haben könnte. Wir sind jeden falls offen für weitergehende Differenzierung, wenn sie rechts sicher durchführbar ist.
Deutlich kritischer sehen wir den Vorschlag der Verbände zur Einzelmitgliedschaft der Flächeneigentümer im Gewässerun terhaltungsverband. Gewässerunterhaltung ist für uns ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und sollte in öffentlicher, das heißt in kommunaler Hand bleiben.
Zu groß ist die Gefahr, dass ansonsten Einzelinteressen großer Grundstücksbesitzer die Gemeinwohlinteressen definieren. Des halb finde ich den Ansatz im Gesetzentwurf der Landesregie
rung vom Grundsatz her richtig: Die Eigentümer und Nutzer, die letztlich die Geldgeber sind, sollten über ihre Verbände ein besseres Kontroll- und Mitspracherecht in den Verbandsver sammlungen bekommen. Aber die kommunale Entscheidungs hoheit sollte nicht infrage gestellt werden.
Wir benötigen Regelungen, die auch in der Praxis praktikabel sind, die nicht unnötig bürokratisch sind und unserem Anlie gen, zu gerechteren Beiträgen zu kommen, entsprechen.
Diese und viele weitere Fragen werden wir im Ausschuss dis kutieren; ich freue mich auf die spannende Diskussion. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Mak! Vor einem Jahr hat der Landtag auf Initiative der Koalition die Landesregierung ein stimmig beauftragt, in der zweiten Hälfte der Wahlperiode ei nen Maßnahmenplan zur Stärkung der niedersorbischen Spra che und ihres Gebrauchs im Sinne des Sorben/Wenden-Geset zes vorzulegen.
Obwohl dieser Zeitpunkt noch lange nicht erreicht ist, haben wir den Plan heute vorliegen. Dafür zunächst einmal ganz herzlichen Dank an das Ministerium für Wissenschaft, For schung und Kultur!
Der 1. Brandenburger Landesplan zur Stärkung der niedersor bischen Sprache enthält ein breites Spektrum an Aufgaben. Al le Ressorts der Landesregierung haben entsprechend ihrer Zu ständigkeit Aufgaben übernommen. Es ist jedoch unverkenn
bar, dass die meisten Verpflichtungen vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur abzuarbeiten sind. Das ist zum einen gut, weil damit der Beauftragte der Landesregierung für Angelegenheiten der Sorben/Wenden sowie seine Mitarbei terinnen und Mitarbeiter unmittelbar in der Verantwortung ste hen. Zum anderen bestätigt es das, was wir in den Sitzungen des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden noch viel zu häufig erleben: Nicht alle Ressorts stellen sich eigenständig und mit dem notwendigen Engagement den Anforderungen dieses Minderheitengesetzes.
Zweifelsohne haben Landesregierung und Landtag seit der Be schlussfassung des Sorben/Wenden-Gesetzes eine ganze Men ge geschafft: Etliche neue bzw. überarbeitete Rechts- und Ver waltungsvorschriften sind in Kraft getreten. Ein neues Abkom men über die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk mit einem deutlichen Aufwuchs auch Brandenburger Mittel wurde abgeschlossen.
Ende August wird voraussichtlich die Neufassung der Verein barung mit Sachsen über die Zusammenarbeit bei der Aus- und Weiterbildung von sorbischen/wendischen Lehrkräften sowie Sorabisten an der Uni Leipzig durch das Kabinett gehen. Mit dieser Vereinbarung erfolgt dann die lange geforderte Verstär kung im Bereich der Fachdidaktik für Niedersorbisch.
Auch bei der Neufestlegung des angestammten Siedlungsge bietes sind wir in den letzten zwei Jahren vorangekommen. Dafür ganz herzlichen Dank vor allen Dingen an den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, aber auch an die enga gierten Lausitzer Kommunen.
Insgesamt 37 Anträge, die 33 Gemeinden betreffen, liegen zur Prüfung im Ministerium.
Gestern haben wir, ausgehend von der Stellungnahme des Ra tes, erneut bekräftigt, dass die Belange der Sorben/Wenden für uns ein wichtiges Kriterium bei der Durchführung der Verwal tungsstrukturreform sind. Brandenburg spielt also, bezogen auf die Minderheitenpolitik, wieder in der Bundesliga mit.
Es gibt allerdings auch Nachholbedarf, und das im Bereich der Bildung. Meine Kollegin Frau Dannenberg hat es vor einem Jahr und Torsten Mak hat es heute in seiner Rede auch hervor gehoben: Im Bereich der Bildung haben wir noch eine ganze Reihe von Aufgaben zu erledigen. Es fehlt ein geschlossenes Konzept zur Vermittlung der niedersorbischen Sprache von der Kita bis zur Berufsausbildung und zur Universität.
Diese Erfahrung machte ich nicht nur regelmäßig in den Sit zungen des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, sondern dies zeigte und zeigt sich auch bei der Erarbeitung ei nes Konzepts für das Niedersorbische Gymnasium in Cottbus. Man muss sich das einmal vorstellen: 16 Jahre nach Inkrafttre ten der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegen heiten der Sorben (Wenden) gibt es noch immer kein geneh migtes Konzept. Ich glaube, das liegt nicht nur an der Schule. Hier müssen das Schulamt und das MBJS ihre Aktivitäten und auch ihre Kommunikation überprüfen und schnell die notwen digen Grundlagen schaffen.
Die Erarbeitung einer langfristigen Konzeption für die Vermitt lung von Niedersorbisch in Brandenburg ist nicht in einer Blitzaktion zu erreichen. Es geht nur gemeinsam mit den Sor ben/Wenden.
Gleiches gilt für die Neufassung der Sorben-(Wenden)-Schul verordnung einschließlich der Vorschriften zum bilingualen Unterricht. Beide Regelungen liegen noch nicht vor. Auch der Landesplan nennt zu unserem Bedauern kein Datum für das In krafttreten dieser Vorschriften.
Wir als Linke fordern die Landesregierung noch einmal auf, zügig das umzusetzen, was uns das Ministerkomitee des Euro parates bei der Evaluierung der Staatenberichte zur Europäi schen Sprachencharta wiederholt ins Stammbuch geschrieben hat: Brandenburg muss endlich strukturierte Maßnahmen zur Förderung und Bewahrung des Niedersorbischen verabschie den und auch umsetzen.
Ich meine, der vorliegende Landesmaßnahmenplan ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, ein Schritt, auf dem wir weiter aufbauen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksam keit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Um welt und Landwirtschaft hat im April auf Antrag meiner Frakti on eine Anhörung zur Situation der Fischereiwirtschaft durch geführt. Vorausgegangen waren Signale aus der Teichwirt schaft, die auf große Probleme hinwiesen. Deshalb war es uns wichtig, zur aktuellen Situation der Fischerei - fünf Jahre nach dem damals einstimmig gefassten Landtagsbeschluss - zu hö ren, was warum in der Teichwirtschaft schiefläuft. Die Anhö rung hat gezeigt: Es besteht Handlungsbedarf, wenn wir die Fischerei in Brandenburg in ihrer heutigen Form erhalten wol len.
Hier geht es vorrangig um die Teichwirtschaft. Um es deutlich zu sagen: In der Teichwirtschaft brennt die Luft. Das ist auch gut zu verstehen, denn im Gegensatz zu unseren Seen sind Teichwirtschaften künstliche Gebilde, die einer ständigen Be wirtschaftung und Pflege bedürfen und in denen sich ökologi sche Gleichgewichte zwischen Räuber und Beute einfach nicht einstellen können.
Dieser künstliche Charakter gehört zu den herausragenden Le bensräumen unserer Kulturlandschaft. Deshalb sind viele von ihnen auch als Schutzgebiete ausgewiesen worden. Damit ent steht ein Spannungsverhältnis. Denn einerseits kann die spezi elle Form der Bewirtschaftung - etwa die Beseitigung von Schilf - zur Vogelbrutzeit Schäden an der biologischen Vielfalt verursachen, andererseits ist die Bewirtschaftung aber unab dingbar, um den Lebensraumcharakter der Teiche zu erhalten.
Wie wollen wir nun damit umgehen? - In unserem Antrag grei fen wir wichtige Punkte aus der Anhörung auf. Wir brauchen einen konzeptionellen Ansatz zur Entwicklung der Fischerei in den nächsten Jahren. Hier sind wir uns - so glaube ich - mit der CDU einig. Wir sind der festen Überzeugung, dass Konflikte zwischen den wirtschaftlichen Interessen und Naturschutzan sprüchen nur im Dialog der Verantwortlichen zu lösen sind. Hier sind Flexibilität und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten gefragt.
Wir beauftragen die Landesregierung, einen Interessenaus gleich herbeizuführen. Dabei spielt der Schadensausgleich eine besondere Rolle; diese Diskussion hatten wir ja auch schon bei der Verabschiedung des letzten Doppelhaushalts. Ich will offen sagen: Ich bin kein Freund eines allgemeinen Schadensfonds, wie ihn die CDU zum wiederholten Mal vorschlägt. Ich bin der
Auffassung, dass die Fragen des Schadenumfangs und der Schadensermittlung in der freien Landschaft sehr schwer lös bar sind, sodass eine derartige Schadensregelung kaum be grenzbar wäre, und dass der, der in der freien Natur wirtschaf tet, letztlich auch die naturbedingten Risiken einkalkulieren muss.
Aber anders ist es in der Teichwirtschaft. Hier lässt sich der Schaden durch Vergleich von Besatz, Erwartungswerten und Abfischergebnissen viel leichter ermitteln. Und das ist ja gera de das Ziel: Teichwirtschaften als Lebensräume zu erhalten. Deshalb würde ich mich freuen, wenn es uns gelänge, einen Ausgleichsfonds speziell für Teichwirtschaften einzurichten.
Herr Schröder - Sie hatten es angesprochen -, die Prüfung die ser Frage muss natürlich eine nachvollziehbare Schadenser mittlung sein, und es muss geprüft werden, inwieweit beihilfe rechtliche Fragen hier eine Rolle spielen. Schließlich muss das Geld auch von irgendwo herkommen.
Wir fangen übrigens nicht bei null an. Seit dem 29. April gibt es in Fortsetzung früherer Regelungen die Förderrichtlinie Aquakultur und Binnenfischerei. Sie sieht neben vielen anderen wichtigen Förderinhalten ausdrücklich den Ausgleich von Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen bei umweltgerechten Teichpflegemaßnahmen vor. Ich denke, diese Förderung hat in den letzten Jahren bereits maßgeblich zur Stabilisierung in den Teichwirtschaften beigetragen.
Zu der von der CDU beantragten Herabstufung des europäi schen Schutzstatus bestimmter Arten möchte ich mich nicht noch einmal näher äußern, denn wir hatten im letzten Herbst im Zusammenhang mit dem Biber ausführlich darüber disku tiert. Ich denke, es ist egal, wie man zu solchen Rechtsverände rungen steht. Unser Einfluss geht einfach gegen null. Wir wol len deshalb Lösungen finden, die im Einklang mit der jetzigen Rechtslage stehen.
Noch einen wichtigen Aspekt möchte ich erwähnen - das hat die Anhörung auch ergeben -: Es geht um die angewandte Fi schereiforschung. Hier möchten wir durch Institutionalisierung der Förderung mehr Stabilität erreichen. Der Beschluss des Landtags vor fünf Jahren war ein wichtiges Willensbekenntnis, hatte aber zu wenig praktische Auswirkungen. Mit dem Koali tionsantrag werden wir diesmal deutlich konkreter, und wir werden im Ausschuss die Umsetzung weiter verfolgen. - Vie len Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- Das ist ein Redebeitrag.
Herr Schröder, hätten Sie den Entwurf der Düngeverordnung gelesen, hätten Sie gesehen, dass in § 13 Abs. 2 für Gebiete mit hoher Belastung eine Einschränkung in Form einer Nährstoff reduzierung vorgeschrieben ist, aber auch, dass § 5 des Ent wurfs festschreibt, dass die Schutzstandards in weniger belas teten Gebieten gesenkt werden. Das beinhaltet die Länderöff nungsklausel. Der Antrag ist also völlig überflüssig.
Am 5. Juni 2016 wurden mehrere Abgeordnete darüber infor miert, dass das Schulamt Cottbus das Niedersorbische Gymna sium aufgefordert hat, bis zum 24. Juni eine Konzeption für den bilingualen Sachfachunterricht einzureichen, und zwar auf Grundlage der alten Sorben-(Wenden-)Schulverordnung aus dem Jahr 2000. Die Umsetzung soll bereits im Schuljahr 2016/ 2017 beginnen. Zu den Vorgaben des Schulamtes soll auch ge
hören, dass für „Witaj“-Kinder kein Teilungsunterricht mehr stattfindet. Es soll mehrere Lerngruppen geben; diese berück sichtigen aber nicht, dass sich Schülerinnen und Schüler zum Teil seit der Kita im „Witaj“-Projekt die niedersorbische Spra che angeeignet haben und damit eine andere sprachliche und kulturelle Ausgangsbasis haben als jene, die Niedersorbisch erst am Gymnasium als Fremdsprache erlernen.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Forderung des Schulamtes nach Vorlage einer Konzeption vor dem Hin tergrund, dass der Erlass einer neuen, die Bedingungen des Sorben/Wenden-Gesetzes von 2014 berücksichtigenden Schul verordnung durch das Ministerium immer noch nicht erfolgt ist und es auch keine gesonderten, den Erfahrungen mit dem „Witaj“-Projekt entsprechenden Vorschriften des Landes für den bilingualen Unterricht an Brandenburger Schulen gibt und das MBJS mehrfach zugesagt hat, dass Veränderungen im Be reich des „Witaj“-Projekts erst nach Auswertung der Evaluie rung dieses Projekts erfolgen?
Das ist richtig, von der 1. bis zur 6. Klasse gibt es „Witaj“. Das Problem ist: Was passiert ab der 7. Klasse? In der 7. Klasse gibt es Schüler, die „Witaj“-Unterricht hatten, und andere, die ihn nicht hatten. Deswegen fand ab der 7. Klasse eine Teilung mit unterschiedlicher Förderung statt. Jetzt besteht die Sorge darin, dass diese Teilung nicht mehr erlaubt wird - das noch einmal zur Erklärung, weil ich Ihre Antwort, was ab der 7. Klasse mit diesem differenzierten Unterricht passieren soll, nicht verstanden habe.
Daran hängt die zweite Sorge, dass das Konzept, das jetzt erar beitet wird, nicht mit der Schulverordnung harmonisiert ist, die jetzt in Arbeit ist. Das heißt, man will das miteinander ver knüpfen und ordentlich machen. Wenn wir nun ein Konzept erarbeiten, weil wir für die 7. Klasse unbedingt schnell etwas brauchen, und es mit der Schulverordnung vielleicht noch et was dauert, sollte man eine Möglichkeit finden, das miteinan der zu harmonisieren und nicht widersprüchlich zu erarbeiten. Das ist der Hintergrund.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Erst gestern ist die Diskussion um
die Schweinemastanlage Haßleben erneut entflammt. Auch das zeigt: Wir müssen darüber reden. Wie soll sich in Brandenburg die landwirtschaftliche Nutztierhaltung entwickeln, und wie können wir Tierhaltung als Teil einer nachhaltigen Landwirt schaft befördern? Auf diese Fragen erwarten die Landwirte Antworten, auf die man sich langfristig verlassen kann, die sich nicht ständig ändern, Antworten, die den Landwirten Si cherheit in ihren Entscheidungen und ihrem Handeln geben.
Was wir gerade erleben, ist Folgendes: Zum einen gibt es ge sellschaftliche Kritik an großen Stallanlagen und an der Art der Tierhaltung, die sich zuletzt im Volksbegehren „Stoppt Mas sentierhaltung!“ zeigte, und zum anderen ist die Nutztierhal tung ein wichtiger Faktor für die Entwicklung im ländlichen Raum, hat aber durch den rapiden Preisverfall, vor allem bei der Milch und beim Schweinefleisch, zahlreiche Tierhalter in große Existenznot gebracht. Eine Reihe von Landwirten hat die Tierhaltung und damit auch die Lebensperspektive schwe ren Herzens aufgeben müssen.
In diesem Spannungsfeld hat die CDU-Fraktion einen detail lierten Antrag zur Stärkung der bäuerlichen Tierhaltung vorge legt. Dafür zunächst einmal herzlichen Dank. Eine ganze Reihe von Punkten ist in diesem Antrag angesprochen. Im Fachaus schuss gab es Anhörungen zum Düngerecht und den baurecht lichen Regelungen. Andere Punkte wie Bodenspekulation, Milchverträge und Wolfsmanagement wurden sowohl im Aus schuss als auch im Plenum behandelt. Im Ergebnis können wir feststellen, dass schon eine ganze Reihe auf den Weg gebracht worden ist. Nennen möchte ich aber auch den Erlass des Ministeriums, der es den zuständigen Behörden erleichtern soll, orts ansässige Landwirte beim Grunderwerb zu bevorzugen. Die Fragestellung zum Dünge- und zum Baurecht haben wir im Rahmen der Befassung mit dem Volksbegehren „Stoppt Mas sentierhaltung!“ behandelt. Der Wolfsmanagementplan wird 2017 fortgeschrieben. Auch zur Milchpolitik haben wir uns po sitioniert. Dazu haben wir im Januar-Plenum einen Antrag ver abschiedet.
An dieser Stelle ein Wort zu der noch immer anhaltenden Milchkrise: Die Milchbauern in der gesamten EU leiden unter den niedrigen Preisen, und inzwischen ist vielen klar gewor den, dass diese Milchpolitik auch außerhalb der EU weitere Probleme nach sich zieht. Ich will hier nur ein Beispiel nennen: In Afrika zerstört die derzeitige europäische Milchpolitik die Lebensgrundlage vieler Menschen, und angesichts des Import drucks aus Europa kommen viele Viehzüchter in Bedrängnis. Man kann beobachten, dass europäische Molkereien den afri kanischen Markt im Visier haben. Und was entsteht damit? Neue Fluchtursachen. - Diesen Schwenk musste ich einfach machen.
Ein Milchgipfel folgt dem anderen. Kampfhaft wird nach Lösungen gesucht. Hilfen sind in Form von Bürgschaften, Existenzhilfen und anderes versprochen. Aber wir denken, dass das alles nicht helfen wird, wenn wir nicht ehrlich darüber re den, wie wir mit einer wirksamen Mengenreduzierung den Milchmarkt beruhigen - auch wenn die Mehrmenge nicht durch die Brandenburger Landwirte verursacht wurde. Dieser Forde rung hat sich die Agrarministerkonferenz einstimmig ange schlossen. Dieser Punkt ist auch für die Linke sehr wichtig. Die Agrarministerkonferenz hat eine ganze Reihe von Vorschlägen erarbeitet und Beschlüsse gefasst. Zwei Beschlüsse dieser Konferenz möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben, denn sie spielen auch bei uns eine ziemlich große Rolle und
liegen uns am Herzen: Das sind zum einen die Verbesserung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Instrumente zur Siche rung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittelliefer kette und zum anderen die unbefristete Verlängerung und Ver schärfung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. Ich glaube, das sind wichtige Punkte, um in der Milchpolitik bzw. -krise voranzu kommen. Der Ball liegt jetzt bei Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der die vorliegenden Vorschläge umzusetzen hat. Die Milchbauern brauchen Sicherheit und Vertrauen in ihr Handeln. Ansonsten nützt uns die beste Strategie nichts.
Zurück zur Nutztierhaltung: Mit der vorliegenden Beschluss empfehlung konzentrieren wir uns auf die Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms zur Nutztierhaltung. Eine regional ver trägliche, artgerechte und flächengebundene Nutztierhaltung ist unverzichtbar für Brandenburg. Das ist, denke ich, zwischen allen Beteiligten Konsens. Dabei ist die Betonung der Wörter „regionalverträglich, „artgerecht“ und „flächengebunden“ wich tig. Deshalb steht dieser Antrag auch nicht im Widerspruch zum Beschluss über das Volksbegehren. Vielmehr sind Tier schutzplan und Maßnahmenpaket zwei Seiten derselben Me daille und dienen der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Brandenburg.