Andreas Galau
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Uns liegen zwei Gesetzentwürfe zur Änderung parlamentari scher Vorschriften vor, die eine Reihe von Novellierungen un terschiedlicher Gesetze vorsehen. In vielen Bereichen enthal ten die Gesetzentwürfe lediglich Klarstellungen, die sich in den vergangenen Jahren als notwendig oder zumindest hilf reich erwiesen haben. Zu nennen ist etwa die klarstellende Re gelung zur Überlassung von Fraktionsräumen an die Mitglie der des Landtages sowie die Fraktionsmitarbeiter.
In einigen Bereichen aber gibt es konkrete Änderungen, die auch unsere Fraktion befürwortet. Besonders begrüßen wir die in den Entwürfen geplante Verbesserung der Stellung von Ar beitnehmern im Rahmen des Parlamentsbetriebs.
Das ist im hier vorliegenden Zweiten Gesetz etwa die Klarstel lung der Anschlussverwendung von Fraktionsmitarbeitern im öffentlichen Dienst und im Dritten Gesetz die Eröffnung der Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge für die Be schäftigten der Abgeordneten; das wurde schon erwähnt.
Ebenfalls notwendig dürfte es sein, die Erstattung für die Mie ten von Wahlkreisbüros auf 800 Euro anzuheben. Dabei geht es mitnichten darum, sich die Taschen vollzumachen, sondern da rum, angesichts der steigenden Mietpreise angemessene Büros als Anlaufstelle für die Bürger einzurichten. Das kann vor al lem im Speckgürtel eine recht hohe Hürde darstellen.
Bedenken hatten wir hingegen zunächst im Hinblick auf die Änderungen im Fraktionsgesetz, die die Prüfung durch den Landesrechnungshof umfassen; konkret geht es um § 15 des Fraktionsgesetzes. Die schriftliche Stellungnahme des Landes rechnungshofs ließ die Alarmglocken schrillen. Schließlich stand im Raum, dass die Unabhängigkeit dieses Organs gefähr
det sein könnte. Umso wichtiger war es, dass die Einbringer des Gesetzentwurfs die missverständliche Formulierung zum Anlass genommen haben, noch einmal klarzustellen, dass eine Beschneidung der Rechte des Landesrechnungshofs nicht be absichtigt sei.
Was uns allerdings in dieser Fülle von Änderungswünschen am wichtigsten ist, sind die Modifizierungen im Volksabstim mungsgesetz. Wir als Fraktion haben uns in den vergangenen fünf Jahren hier im Parlament immer wieder für mehr direkte Demokratie ausgesprochen. Besonders hervorzuheben unter allen parlamentarischen Initiativen zu diesem Thema, die wir hier gestartet haben, ist unser Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie im Land Brandenburg vom Frühjahr letzten Jah res, der unter anderem eine erhebliche Absenkung des Quo rums zum Inhalt hatte. Leider fanden wir bei Ihnen allen kein Gehör mit unserem Anliegen, die Bürgerbeteiligung und somit die direkte Demokratie zu stärken.
Umso besser ist es deshalb, dass Sie sich endlich selbst dazu durchgerungen haben, das Volksabstimmungsgesetz bürger freundlicher zu gestalten. Eine kostenfreie und umfassende Be ratung der Bürger durch den Landesabstimmungsleiter ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sollte aber darüber nachgedacht werden, ob dieser Anspruch wirklich erst den Vertretern, das heißt denjenigen, die die Volksinitiative an den Landtag übergeben, zustehen soll. Beratungsbedarf dürfte schließlich vielfach schon vor diesem Rechtsakt bestehen, so wohl hinsichtlich der rechtlichen als auch hinsichtlich der tat sächlichen Voraussetzungen und Anforderungen, die ein sol ches Verfahren mit sich bringt. Dies wäre schon deshalb zweckmäßig, weil somit die Einreichung mangelhafter Volks initiativen von vornherein vermieden werden würde. Zumin dest sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, dass die Ein reicher bestimmte Unterlassungen nachholen können, sollten Mängel festgestellt werden.
Auch hätten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen können, dass etwa die Öffnungszeiten der Eintragungsräume an die rea listischen Arbeitszeiten der Bevölkerung angepasst werden, wie wir es seit Jahren fordern und Sie es seit Jahren ablehnen. Aber, wie gesagt, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen allerdings, die von Ihnen geplanten Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes entsprechen tatsächlich Ihrer inne ren Überzeugung und sind nicht bloßes Wahlkampfgetöse. Wie auch immer: Wir stimmen beiden Gesetzentwürfen zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Gerade im Bankwesen ist Vertrauen die wichtigste Währung überhaupt. So ist es in mehrfacher Hinsicht bedauerlich, dass die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, gerade hier in den letzten Monaten und Jahren deutliche Einbußen erlitten hat. Sie ist das zentrale Förderinstitut unseres Landes und über nimmt damit eine äußerst wichtige Funktion bei der struktur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs.
Für Investoren und gegenüber dem Ausland ist sie häufig der erste Kontakt, der erste Eindruck stellvertretend für das ganze Land. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die ILB, die uns zu je 50 % gemeinsam mit der NRW-Bank, der Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, gehört, keine Kleinsparereinla gen verwaltet und in ihrer Rolle als zentrales Förderinstitut ei ne Art Monopolstellung auf dem Markt innehat, so bleibt der Vertrauensverlust dennoch in höchstem Maße bedauerlich, geht damit doch auch ein Imageverlust einher, was den Rück schluss auf die Professionalität betrifft, mit der Brandenburg seine Wirtschafts- und Strukturpolitik betreibt.
Weil letztlich Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist, haben wir - wie auch die Kollegen von der CDU - im Januar einen Antrag bzw. einen Entschließungsantrag vorgelegt, der zum Ziel hatte, die geübte Förderpraxis der ILB zu überprüfen und den aktuellen Korruptionsverdacht aufzuklären. In der 72. Ple narsitzung am 1. Februar dieses Jahres wurde der Entschlie ßungsantrag der CDU beschlossen und wurden die Landesre gierung und insbesondere der Finanzminister als Verwaltungs ratsvorsitzender der ILB aufgefordert, für ebendiese geforderte Aufarbeitung zu sorgen.
Auftragsgemäß legte die Landesregierung Ende Mai 2019 ih ren Bericht vor. Die Kernpunkte waren - wir erinnern uns - die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Förderfall „Resort Schwielowsee“, im Zusammenhang damit die erwei terte Prüfung der internen Revision, die Prüfung weiterer För derfälle durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die Erfüllung der Aufklärungspflicht durch Vorstand und Verwaltungsrat, die Überprüfung des internen Kontrollsystems der ILB durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Bewertung durch die Landesregierung sowie Transparenz gegenüber der Öffent lichkeit bei der Aufarbeitung der Korruptionsvorwürfe.
Im Ergebnis ist der Bericht der Landesregierung zu diesen Kernpunkten - ich will es einmal so formulieren - kein Persil schein für die ILB. Er bestätigt ihr andererseits aber - basierend auf den Gutachten externer Rechtsanwälte und Wirtschaftsprü fer - die Vorschriftsmäßigkeit und Angemessenheit aller orga nisatorischen und prozessualen Aufbau- und Ablaufstrukturen. Der Korruptionsverdacht konnte nicht erhärtet werden, und der Vorstand ist seiner Transparenzpflicht gegenüber der Öffent lichkeit nachgekommen. Es bestehe kein Anlass und keine Notwendigkeit, die ILB seitens der Landesregierung zu weite ren Maßnahmen zu veranlassen. - So weit, so nicht gut.
Ich hatte es eingangs schon erwähnt: Vertrauen ist die wich tigste Währung im Bankwesen, und dieses bleibt trotz des Be richts der Landesregierung angekratzt. Zu oft ist die ILB in den vergangenen Jahren ins Gerede gekommen. Ich möchte die einzelnen Auffälligkeiten nicht noch einmal alle aufzählen. Das wäre vielleicht tatsächlich ein Thema für einen Untersu chungsausschuss, denn es bleibt ein Geschmäckle.
Ich persönlich habe mich gerade bei der Akteneinsicht, die wir in den letzten Wochen genommen haben, sehr darüber gewun dert, zu welch spätem Zeitpunkt sich die ILB erst eigene Com pliance-Regeln gegeben hat - sehr viel später als andere Ban ken, in denen dies bereits gang und gäbe war.
Ich erwarte, dass der Vorstand der ILB nunmehr mit aller Kraft und Konsequenz dafür Sorge trägt, dass sein Haus, unsere Lan desinvestitionsbank, künftig nicht mehr negativ ins Gerede kommt, sondern nur noch durch die erfolgreiche und reibungs lose Begleitung von strukturpolitischen und Investitionsprojek ten zum Wohle unseres Landes von sich reden macht. Immer hin geht es dabei auch um das Geld unserer Steuerzahler. Nur so kann das Vertrauen wieder auf Hochglanz poliert werden. - Vielen Dank.
In der Stadt Hennigsdorf soll im Jahr 2021 eine neue Havelbrü cke errichtet werden, die den bestehenden Bau ersetzen soll. Hierbei soll auf die Errichtung einer Behelfsbrücke verzichtet werden, wie das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt jüngst bekannt gegeben hat. Nicht nur in der Stadt Hen nigsdorf regt sich scharfer Protest gegen diese Entscheidung. Auch Pendler aus den umliegenden Kommunen kritisieren zu Recht das drohende Verkehrschaos sowie die drohenden lan gen Umwege, welche zudem dem Wirtschaftsstandort Hen nigsdorf schaden werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden er griffen, um eine Sperrung der Verbindung zwischen Hennigs dorf und dem Ortsteil Stolpe-Süd zu verhindern?
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Frau Nonnemacher, ich weiß nicht, warum Sie bei diesem sensiblen Thema gleich wieder so unverschämt auf uns einreden. Das ist unverschämt!
- Doch, weil sie das konfus nannte. Die Regelung, die in unse rem Änderungsantrag aufgeführt ist, ist die alte Regelung.
Das würde - nach Ihrer Diktion - heißen, dass nicht unser An trag, sondern die bisherige Regelung konfus ist. Vielleicht den ken Sie noch einmal darüber nach.
Frau Präsidentin! Kollege Wichmann, eine Kleinigkeit kann ich nicht einfach so im Raum stehen lassen.
Sie sagten, dass wir uns über im Land vorhandene Probleme freuen würden. Herr Abgeordneter, ich muss ganz ehrlich sa gen: Die Behauptung wird dadurch, dass sie so oft wiederholt wird, nicht wahrer.
Ich möchte nur darauf hinweisen: Die AfD gäbe es doch gar nicht, wenn es nicht so viele Probleme im Land gäbe.
Wir haben uns hier nicht in unserer Selbstherrlichkeit einfach in das Parlament hineingesetzt, sondern wir sind von Hunderttau senden von Wählern dazu bestimmt worden, diese Probleme anzupacken.
Auf den Vorwurf, der immer erhoben wird, wir hätten gar keine Lösung für die Probleme, möchte ich erwidern: Gerade beim Thema ländliche Entwicklung hat die AfD-Fraktion in der ent sprechenden Enquetekommission von Anbeginn fleißig mitge arbeitet und dort immer wieder Lösungsvorschläge eingebracht.
Eines möchte ich betonen: Uns gibt es jetzt seit drei Jahren. Sie sitzen seit 27 Jahren in wechselnden Konstellationen in diesem Landtag. Wir reden hier über Probleme, die wir gar nicht hätten, wenn Sie sie nicht verursacht hätten.
Vor dem Hintergrund kann ich nur sagen: Wir kommen mit Ih rem AfD-Bashing keinen Meter weiter. Das ist nicht die Lösung der Probleme. Sie sind in der Regierungsverantwortung und in erster Linie dafür verantwortlich, die Probleme zu lösen. Wir helfen dabei gern mit. Aber das auf uns abwälzen zu wollen ist wirklich billig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnetenkol legen! Liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, nun haben wir gerade anlässlich Ihrer Regierungserklärung eine mehrstündige Debatte zum Versagen dieser Landesregierung auf allen möglichen politischen Feldern geführt.
Aber anstatt diesen Tagesordnungspunkt - Auflösung des Landtages und Neuwahlen in Brandenburg - gleich unmittelbar nach den einleitenden Debatten zum Scheitern der Kreisge bietsreform zu platzieren, haben wir uns auf Wunsch der Lin ken mit einem völlig sachfremden Antrag beschäftigt, was uns nur eines zeigt: Sie haben noch immer nichts verstanden, wäh nen sich noch immer im Recht; alle Brandenburger sind doof - außer SPD und Linke.
Ich kann Sie ja verstehen. Jetzt einfach weiterzuwurschteln in der Hoffnung, in zwei Jahren sei vielleicht genug Gras über Ihr Totalversagen gewachsen, ist ja eine Option, mit der Politik in den vergangenen Jahrzehnten immer irgendwie funktioniert hat. Aber diesmal haben Sie den Bogen weit überspannt. Mit Ihrer gescheiterten Kreisgebietsreform haben Sie alle gegen sich aufgebracht: Die Bürger wollen sie nicht, die Landräte wollen sie nicht, die Kreistagsabgeordneten wollen sie nicht - und schon gar nicht Ihre Genossen an der Basis. Dies braucht auch niemanden zu verwundern; denn wer die negativen Aus wirkungen einer Kreisgebietsreform erleben möchte, der muss nur mal nach Mecklenburg-Vorpommern fahren. Aber Sie wollten nicht hören, und das werden Ihnen die Bürger dieses Mal nicht einfach vergessen.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, Sie stehen vor allem für eines: für das institutionalisierte Scheitern. Kreis gebietsreform: gescheitert; Polizeireform: gescheitert; Asylpo litik: gescheitert;
die Justiz: überlastet; Bildungspolitik: ein Armutszeugnis; Inf rastrukturpolitik: ein Desaster. - So ziemlich in jedem Bereich ist in den vergangenen Jahren Murks fabriziert worden. Das Paradebeispiel für die Unfähigkeit unserer Landesregierung ist hierbei sicherlich die riesige Bauruine des BER.
Wenn wir uns die Leistungen der Landesregierung angucken, können wir diese leicht zugespitzt wie folgt zusammenfassen: Wir bewegen uns mit Volldampf in Richtung Dritte-Welt-Land.
- Ja! - Unsere Straßen sind marode, unsere Schulen sind bau fällig.
Immer mehr Bürger sind armutsgefährdet. Der Rechtsstaat er lebt mangels genügend Polizisten und Richter eine schwere Krise - alles Baustellen, die schon bestanden, bevor es uns, die AfD, überhaupt gab! Und in dieser Situation hatten Sie, Herr Ministerpräsident, nichts Besseres zu tun, als mit aller Kraft ei ne Kreisgebietsreform durchprügeln zu wollen, die keiner wollte.
Wegen Ihres unzählige Male prophezeiten Scheiterns lautet der Eintrag in Ihrem politischen Zeugnis, Herr Ministerpräsident, daher auch lediglich: „hat sich stets bemüht“.
Das Erschreckende ist das dünne Personaltableau der SPD, die ja nicht einmal mehr eine Alternative zu Ministerpräsident Woidke aufbieten kann. Und ohne dem Abgeordneten Stohn persönlich zu nahe treten zu wollen: Seine Wahl zum General sekretär der einst altehrwürdigen SPD in Brandenburg spricht für sich.
Die Regierungsparteien haben längst vergessen, wofür wir alle hier gewählt wurden: um Politik für unsere Bürger zu machen. Wer hingegen Politik gegen den Bürger macht, der braucht sich nicht zu wundern, wenn es in Umfragen beständig bergab geht.
SPD und Linke kümmern sich leider schon seit längerer Zeit nicht mehr um die Interessen des sogenannten kleinen Mannes.
Es reicht eben nicht aus, immer nur dann, wenn Wahlen anste hen, mehr soziale Gerechtigkeit zu fordern und ansonsten am Bürger vorbeizuregieren. Und genau das ist die Ursache für das Abschneiden der AfD als zweitstärkste Kraft im Land Bran denburg.
Meine Damen und Herren, diese rot-rote Koalition hat fertig und gehört in den Orkus der Geschichte.
Kommen wir nun zum vorliegenden Antrag der CDU. Laut Verfassung müssen zwei Drittel der Mitglieder des Landtages einer Selbstauflösung zustimmen. Da keiner der Genossinnen und Genossen freiwillig auf das Landtagsmandat verzichten wird,
ist diese Initiative von vornherein zum Scheitern verurteilt, und das wissen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, ge nau. Sie hätten ein Zeichen setzen und mit uns einen gemeinsa men Antrag zur Neuwahl des Landtages einbringen können.
Aber leider zeigte sich wieder einmal, dass eine Ostseequalle mehr Rückgrat besitzt als diese Brandenburger CDU-Fraktion.
Während couragierte Kommunalpolitiker, unter anderem von der CDU, am vergangenen Donnerstag mit Detlev Frye in Le bus einen AfD-Politiker zum Bürgermeister wählten - den man, wie wir wissen, gleich wieder abgesetzt hat bzw. dessen Wahl annulliert wurde -, würden Sie hier eher mit den Linken koalie ren, als mit uns einen gemeinsamen Antrag einzubringen. In Wirklichkeit geht es Ihnen darum doch auch gar nicht, oder?
Sie kennen die Umfragen auch, und die vollmundige Ankündi gung des werten Kollegen Senftleben, zukünftiger Minister präsident werden zu wollen, ist kurz vor Weihnachten ein frommer Wunsch, aber angesichts des viel kürzer zurücklie genden 11.11. doch wohl eher ein Karnevalsscherz.
Nun gut, Ihre taktischen Machtspielchen müssen Sie mit den Wählern klären. Uns ist es mit unserem Antrag allerdings sehr wohl ernst.
Nichts fürchten Sie, fürchten alle hier mehr als Neuwahlen. Sie können sich der Wahrheit noch 22 Monate verweigern, aber dann ist Tag der Abrechnung; dann können Sie sich dem unver meidlichen Wählervotum nicht mehr entziehen.
Tun Sie uns und unseren Bürgern einen Gefallen und beenden Sie diese Qual hier und jetzt. Brandenburg hat einen Neuan fang dringend nötig und vor allem verdient! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf einen Punkt möchte ich eingehen. Sie haben sich abwertend darüber ausge lassen, dass die AfD ihren Antrag zur Auflösung des Landtags nicht schriftlich begründet hat. Ich habe Ihnen die Drucksa che 17/8541 zur Auflösung des Niedersächsischen Landtags vom August dieses Jahres mitgebracht.
Darin steht genau ein Satz:
„Der Landtag wolle beschließen: Gemäß Artikel 10 der Niedersächsischen Verfassung wird der Niedersächsische Landtag der 17. Wahlperiode aufgelöst.“
Es folgen die Unterschriften aller Fraktionsvorsitzenden, also der CDU, der SPD, der FDP - die ist nicht im Landtag - und der Grünen.
Keine Begründung. Nichts.
Was also in Niedersachsen für alle Parteien gut ist, ist in Bran denburg bei der AfD gleich wieder ein Politikum.
Welche wirklich neue Begründung außer der des bekannten völligen Versagens der rot-roten Koalition hätten wir denn schriftlich noch einbringen sollen?
Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen - reicht ja auch -: Rot-Rot hat fertig. Jeder, der die Zeitung aufschlägt, weiß das doch schon seit Monaten, seit Jahren.
Und wir wissen, warum Sie sich gegen den Antrag auf Neu wahlen sträuben: weil Ihnen genau bewusst ist, dass die AfD im nächsten Landtag doppelt so stark vertreten sein wird. - Wie dieses Theater heute hier wieder so schön gezeigt hat: mit Recht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich finde es auch bedauerlich, dass sich Rot-Rot an diesem Punkt sperrt und wir dieses Thema im Ausschuss nicht weiter behandeln können, denn mit diesem Gesetzent wurf wird uns ausnahmsweise einmal mehr geboten als alter Wein in neuen Schläuchen. Hier wurde nach vorne gedacht und versucht, zwei Probleme unseres Landes zu lösen und die Zu kunft besser zu gestalten. Das erleben wir in diesem Haus lei der nicht so oft. Der kollegiale Respekt gebietet es, den Mut zu einer neuen Idee auch einmal zu loben.
Um es vorwegzunehmen: Wir werden der Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zustimmen. Wir hätten uns gefreut, wenn wir uns dort über diesen Ansatz hätten unter halten können und zu einem besseren Ergebnis gekommen wä ren. Es geht hier um nicht weniger als um die Leistungsträger unseres Landes, unsere Beamten, sowie um die Leistbarkeit für deren Altersversorgung durch das Land als Dienstherr. Eventu ell bekommen wir dabei auch noch etwas mehr Generationen gerechtigkeit hin; hier müssen wir schauen, ob wir dieses The ma an anderer Stelle weiter diskutieren können.
Lassen Sie mich ein paar Gedanken zur Ausgangslage ausfüh ren: Seit 1991 hat Brandenburg verbeamtete Landesdiener, die im Ruhestand ihren Anspruch auf eine angemessene Versor gung gegenüber dem Land geltend machen. Im Laufe der Jahre sind es mehr geworden; es sind junge Beamte hinzugekom men. Es lässt sich relativ leicht errechnen, dass ab 2030 in der Spitze fast eine Milliarde Euro an Versorgungsbezügen durch das Land aufzubringen sein werden. Verantwortungsbewusst hatte man deshalb 1999 vorausgedacht und das Sondervermö gen Versorgungsrücklage gegründet. Einige Jahre später kam noch ein Sondervermögen Versorgungsfonds hinzu. Beide Werke wurden jährlich dotiert und sollten es ab 2018 dem Land erleichtern, die Versorgungsleistungen aus dem laufen den Haushalt aufzubringen. Ende 2016 wurde dieser gute An satz mit dem Doppelhaushalt 2017/18 zunichtegemacht, indem man die Dotierung mehr oder weniger einstellte, beide Versor gungswerke zusammenlegte und schon 2017 begann, aus die ser Rücklage Mittel abzuziehen.
Hier stehen wir nun - und die brandenburgischen Beamten, die im Bundesvergleich mit ihrer Besoldung sowieso schon ganz hinten stehen, dürfen mit Recht verunsichert sein, was ihre zu künftigen Ruhestandsgehälter anbelangt. Hier setzt nun der neue Gedanke an und versucht zwei Baustellen des Landes ab zusichern: Für jeden Beamten und jede Beamtin mit Versor gungsanspruch wird die Dotierung einer Rücklage wieder auf genommen. Doch soll diese nicht wieder in ein Versorgungs werk fließen, sondern in die Schuldentilgung des Landes. Die Idee dahinter ist vereinfacht gesagt folgende: je weniger Lan desschulden in der Zukunft, desto mehr finanzielle Freiräume für das Land, weil weniger Zinsen und weniger Tilgung. Das Leisten der Ruhestandsgehälter wird dem Landeshaushalt so mit erleichtert. Gleichzeitig wird für mehr Generationenge rechtigkeit gesorgt, weil den kommenden Steuerzahlern somit ein kleinerer Schuldenberg übergeben wird. Das hört sich nach einer Win-win-Situation an, ist es aber leider wohl doch nicht.
Damit wären wir bei unseren Zweifeln, ob das wirklich funkti onieren kann. Wer sagt, dass der vorgeschlagene Tilgungsbei trag von 5 500 Euro pro aktivem Beamten die richtige Höhe hat? Was ist, wenn kommende Landesregierungen den durch Schuldenabbau geschaffenen finanziellen Spielraum gar nicht für die Ruhestandsgehälter, sondern für ganz andere Ausgaben nutzen? Werden wir es der Bevölkerung unseres Landes ver mitteln können, dass die Erleichterung von Pensionszahlungen in 20 Jahren einen höheren Wert hat als beispielsweise die dringende Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur heute? Ich sage einmal vorsichtig: Das wird schwierig. Gerade in heu tigen Zeiten historischer Niedrigstverzinsung könnte das Land Brandenburg seine Schulden so umfinanzieren und die Rück zahlung strecken, dass sich allein daraus in der Zukunft finan zielle Erleichterungen ergeben, die für die Pensionen der Be amten verwendet werden können.
Wenn wir schon in Alternativen für Brandenburg denken, warum haben Sie dann im Gesetzentwurf nonchalant den Fonds für Infrastruktur als Idee verworfen? Herr Wilke hat es gerade angesprochen. Dabei würde der jährliche Betrag pro Beamten nicht in die Schuldentilgung fließen, sondern in den besagten Fonds. Aus diesem könnten praktisch ab jetzt, ab sofort, Inves titionen in Kitas, in Schulen, in Polizeiwachen, in Straßen und den Breitbandausbau getätigt werden, von denen alle Bürgerin nen und Bürger schon heute einen Nutzen hätten. Darüber hinaus gilt hier die volkswirtschaftliche Erkenntnis, dass jeder
Euro, der in die Infrastruktur eines Landes investiert wird, sich in der Zukunft drei- bis vierfach rentiert. Davon hätten alle et was, allerdings negieren Sie diese Regel ohne Nachweis.
Auch sagen Sie leider nichts dazu, dass Brandenburg auch aus Gründen des Wettbewerbs mit den anderen Ländern und vor allen Dingen mit dem Bund dringend die rote Laterne bei der Besoldung abgeben muss. Eine höhere Besoldung bedeutet in der Zukunft dann auch höhere Pensionszahlungen. Ihr Entwurf sieht aber nur einen starren Betrag in Höhe von 5 500 Euro vor, und auch eine Dynamik ist nicht vorgesehen.
Wie gesagt: Wir freuen uns über den frischen Ansatz, das Prob lem der künftigen Pensionslasten anzugehen, sehen aber noch deutlichen Diskussionsbedarf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Mehr als alle anderen Parteien befinden sich die gewählten Abgeordneten und Mitglieder unserer Partei auf dem Präsentierteller gewaltbereiter Linksextremisten. Auch die Bürger sind regelmäßig von linksextremistischer Gewalt be troffen. Aufnahmen von der brennenden Rigaer Straße in Ber lin, durch Leipzig marschierende Autonome oder Anschläge auf unsere öffentlichen Verkehrsmittel wie zuletzt in der ver gangenen Woche sind mittlerweile leider die Regel statt die Ausnahme.
Also haben wir das gemacht, wozu eine Opposition da ist: Wir stellten Fragen. Ganze 210 Fragen auf 60 Seiten sind es am Ende geworden. Diese beschäftigten sich unter anderem mit der Finanzierung der zahlreichen linken Gruppierungen, deren Straftaten, Organisationen und Strukturen. Die lustlose Ant wort der Landesregierung lässt sich mit folgenden Worten zu sammenfassen: Linksextremismus im Land Brandenburg? Kei ne Erkenntnisse, keine Daten, ist uns auch völlig egal. Aber wir erhöhen vorsichtshalber die Mittel für den Kampf gegen Rechts. - Gleichzeitig werden steineschmeißende Straftäter oder den Volkstod propagierende Abgeordnete der Linken, die gewalttätige Linksextremisten verharmlosen und unterstützen, seitens der Landesregierung in Schutz genommen. So erklärte die Landesregierung vor nicht allzu langer Zeit, dass die For derung nach dem Volkstod durch die Abgeordnete Vandre
harmlos sei. Sie gab sogar zu, Haushaltsmittel getarnt als Zu wendungen an vermeintlich demokratiefördernde Projekte oder Vereine über Umwege an diejenigen Gruppen geleitet zu haben, welche sich um die Einschüchterung des politischen Gegners kümmern.
So wundert es nicht, dass sich die rot-rote Landesregierung viel Mühe gibt, um in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage möglichst viel zu verschleiern und genau nichts zu sagen. Manche Aussagen wirken geradezu skurril. Ich zitiere aus der Antwort:
„Teilweise waren die rechtsextremistisch motivierten Ge waltstraftaten zehnmal höher als die linksextremistisch motivierten. Das spiegelt sich insbesondere in der Zahl der Todesopfer wider. Rechtsextremisten haben 18 Men schen getötet, Linksextremisten keinen.“
Das ist zwar mathematischer Blödsinn, aber ja: Jeder Verletzte, jeder Tote ist einer zu viel.
Das sage ich auch vor dem Hintergrund der langen Blutspur, die der terroristische Linksextremismus durch die Bundesrepu blik gezogen hat.
Nun werden Sie uns sicher gleich vorwerfen, die AfD habe in puncto Linksextremismus Paranoia. Aber die AfD nimmt das Thema eben sehr ernst, weshalb wir den vorliegenden Antrag ins Plenum eingebracht haben. In diesem fordern wir die Frak tionen im brandenburgischen Landtag auf, einhellig jegliche Form politisch motivierter Gewalt zu verurteilen. Auch links extremistisch motivierte Gewaltanwendung, Verstöße gegen das Versammlungsrecht und die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols dürfen unter keinen Umständen als eine Form der politischen Auseinandersetzung akzeptiert werden.
Aus diesem Grund fordern wir nach Vorbild des Netzwerks „Tolerantes Brandenburg“ die ressortübergreifende Ausarbei tung eines landesweiten Programms zur Linksextremismusprä vention. Dieses Programm soll unter anderem folgende Aspek te berücksichtigen: Es ist im Rahmen wissenschaftlicher Studi en zu ermitteln, inwieweit der Linksextremismus im Land Brandenburg verbreitet ist, welche Radikalisierungsprozesse Linksextremisten klassischerweise durchlaufen …
Nein. - … und wie diesen am besten entgegengetreten werden kann. Weiterhin sind angemessene und spürbare Sanktionen zur Bekämpfung und Zurückdrängung linksextremistischer Straftaten zu entwickeln. Insbesondere ist die Frage zu beant worten, wie die Einflussmöglichkeiten gewaltbereiter Linksex tremisten auf friedliche Demonstrationen wirksam zu begren zen sind. Überdies ist im Rahmen der politischen Bildung im Schulunterricht eine frühzeitige, umfassende sowie von demo kratischen Werten abgeleitete …
Nein. - … Erziehung aller Heranwachsenden anzustreben. - Sie haben gleich noch genügend Zeit in Ihren Redebeiträgen. - Es ist hier insbesondere das Primat der Gewaltfreiheit als Mittel der politischen Auseinandersetzung zu vermitteln. Hierzu ge hört die Aufklärung über die Konsequenzen der Verwirkli chung linksextremistischer Ideologien in der Vergangenheit. Es ist zudem unter Mitwirkung der Landeszentrale für politische Bildung eine intensive Vernetzung und Kooperation aller ge sellschaftlichen Akteure zugunsten des Erhalts unseres demo kratischen Gemeinwesens und zur Abwehr sämtlicher Feinde der Demokratie vonnöten.
Zu guter Letzt können alle Anstrengungen gegen Linksextre mismus nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn eine regelmä ßige Evaluation des Landesprogramms gegen Linksextremis mus und dessen Maßnahmen vorgesehen ist.
Nein.
Wenn Ihnen die letzten Absätze irgendwie bekannt vorkom men, sollten Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Vielen Dank auch, Herr Innenminister, für die Worte.
Ja, Proschim - „Ende Gelände“. Na, auf der linken Seite des Hauses, wer war mit dabei?
- Sehr schön! Auf den, der mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen immer drei Finger zurück. Ja, so sieht es nämlich aus!
„Wer das Denken nicht bekämpfen kann …
Jetzt reicht’s! Nein, danke. Ich lasse keine weiteren Fragen zu. Ihr könnt sitzen bleiben.
„Wer das Denken nicht bekämpfen kann, bekämpft den Den kenden“, twitterte Ihr Genosse Ralf Stegner heute Morgen.
Und wer nicht von linksextremer Gewalt betroffen ist bzw. mit diesen Gruppen sogar noch sympathisiert, der hat leicht reden. Anhand Ihrer Redebeiträge - zumindest von der linken Seite des Hauses - ist für uns die Frage, ob Ihnen die Gewalt gegen die AfD egal oder von Ihnen sogar erwünscht ist, beantwortet.
Aber es war ja schon immer so, dass man lieber auf den Über bringer der schlechten Nachricht eingeprügelt hat, als die ur sächlichen Probleme zu lösen.
Der Koalitionsvertrag von SPD und Linke enthält eine einein halb Seiten lange Passage zur Bekämpfung des Rechtsextre mismus. Das wachsende Problem des Linksextremismus war den Koalitionen nicht einmal einen Satz wert.
Demokratie zu stärken ist immer auch ein Kampf gegen Extre mismus. Dazu gehört eben auch der Linksextremismus, und ich zeige Ihnen jetzt auch, warum das notwendiger ist denn je.
Bereits im Vorfeld unseres Kölner Parteitages wandten wir uns in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten und erhoff ten uns mäßigende Worte gegenüber den roten Sturmtruppen.
Leider waren aus dem Schloss Bellevue keinerlei mahnende Worte zu hören, auch dann nicht, als sich massive Gewalt an kündigte und Teile von Köln zur Flugverbotszone erklärt wur den. Über 4 000 militärisch anmutende Polizisten hatten Köln regelrecht in eine Festung verwandelt.
Das Verhindern einer erlaubten Versammlung ist ein frontaler Angriff auf demokratische Bürgerrechte und damit ein verfas sungsfeindlicher Akt. Es ist skandalös, dass offene Aufrufe zur Blockade von Versammlungen als friedlicher Protest verharm lost werden.
Wenn unsere Partei in Deutschland nur noch unter Polizei schutz zusammenkommen kann, wenn Angriffe gegen Info stände, abgefackelte Wahlkampflager, Überfälle auf Privat- und Geschäftsadressen, das Verteilen von Anti-Nazi-Steckbrie fen in der privaten Nachbarschaft, das Anzünden von Privatau tos oder die gezielte berufliche Zerstörung straflos bleiben, ja sogar als „starkes Zeichen“ der Zivilgesellschaft gelobt wer den, erinnert mich das stark an die Zeit des Terreur.
Nein.
Wir erinnern uns: Ab 1793 ratterten im revolutionären Frank reich „zum Wohle der Republik“ die Guillotinen im Akkord. All das, was der eigenen ideologischen Verblendung zuwider lief, wurde im ideologischen Wahn gnadenlos ausgelöscht. Und wieder werden heute Menschen im Namen großer Ideale blind für die Wirkung der eigenen Taten und Worte. Indem die se Landesregierung versucht, Brandenburg durch die Förde rung gewaltbereiter Schlägertrupps unter ihre rote Knute zu bekommen - ich sage nur „freiLand“ hier in Potsdam -,
betritt sie ein Feld, das wir aus den unseligen Weimarer Zeiten oder von den 68er-Ho-Chi-Minh-Stürmern mit der Mao-Bibel in der Hand kennen. Sie sind der alte Geist im neuen Kleid.
Linke Gewalttäter terrorisieren Berlin ohne Unterlass, nerven jedes Jahr zum 1. Mai, im Grunde aber auch die vier Monate davor und die acht Monate danach. Und wer will glauben, dass deren Strukturen nicht auch nach Brandenburg reichen? Ein schüchterungen, Erpressung, Bedrohung und offene Gewalt gegen Gastwirte sind hier mittlerweile weit verbreitet. So fin den wir flächendeckend kaum noch Räumlichkeiten für unsere Veranstaltungen, da die Vermieter der Räume Repressalien linksextremer Gruppen befürchten. Gaststätten mussten auf grund linksextremer Einschüchterung sogar schon schließen.
Aber der Linksextremismus ist kein Thema, solange man nicht selbst davon betroffen ist. Nur selten kommt man links mit der Realität in Kontakt, etwa wenn Sahra Wagenknecht von noch linkeren Sektierern eine Schokotorte ins Gesicht kriegt. An sonsten ist es ja „nur ein aufgebauschtes Problem“, wie SPDSchwesig vor nicht allzu langer Zeit behauptete. Die Polizei kollegen, die sich den Steinwürfen auf Augenhöhe ausgesetzt sehen …
Nein, keine weiteren Zwischenfragen. - Die Polizeikollegen, die sich den Steinwürfen auf Augenhöhe ausgesetzt sehen, egal ob in der Berliner Rigaer Straße, am Potsdamer Bassinplatz oder jetzt beim G20-Gipfel in Hamburg, bewerten das längst unverhohlen völlig anders. Aber auch das ist Ihnen völlig egal.
Meine Damen und Herren, es gibt keinen Zweifel, dass Links extremismus ein großes gesellschaftliches Problem ist. Neh men Sie sich dieses Themas endlich an. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ver ehrte verbliebene Gäste! Dem Schauspiel hätte ich gern noch ein bisschen länger zugeguckt. Ich fand es ganz unterhaltsam.
Der Landeshaushalt „ist in Zahlen gegossene Politik“. - So ha ben Sie es, Herr Minister Görke, bei der Vorstellung des Haus haltsentwurfes im zurückliegenden Sommer beschrieben. Wenn man sich anschaut, dass im Doppelhaushalt 2017/18, der gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt um knapp 200 Milli onen Euro leicht anwächst, alle Ressorts mehr Geld bekommen
und nur Ihr Finanzministerium schrumpfen muss, ist man ob dieser Generosität zunächst einmal verwundert. Ich komme später darauf zurück, welche Politik hinter diesen Zahlen steckt.
Wir erkennen an, dass die Landesregierung neben den Lasten, die unser Land aufgrund der Aufnahme Zehntausender illega ler Einwanderer stemmen muss,
keine Einschnitte bei den bisherigen Schwerpunkten Bildung, öffentliche und soziale Sicherheit und Investitionsoffensive für die Kommunen machen will - und das sogar, ohne eine erneute Nettokreditaufnahme eingehen zu müssen.
Da muss man nicht Adam Riese sein, um zu erkennen, dass das nur funktionieren kann, wenn irgendjemand dafür zurück steckt. Sie, Herr Minister, schaffen das, indem Sie an die Rück lagen für die Pensionen der brandenburgischen Beamten ge hen, in die Schwankungsreserve - man könnte auch Sparbüch se sagen - unseres Landes greifen
und zugleich von den niedrigen Zinsen für unsere Landes schulden profitieren - noch, muss man sagen. Dabei stellen Sie vollkommen zu Recht fest, dass wir 190 Millionen Euro mehr in der Kasse hätten, würde der Bund nur 50 % der dem Land Brandenburg tatsächlich entstehenden Kosten für die Einwan derer übernehmen. Dann bräuchten Sie nämlich unseren bran denburgischen Notgroschen überhaupt nicht anzutasten.
Ich frage Sie: Warum setzen Sie sich nicht zusammen mit dem Herrn Ministerpräsidenten beim Bundesfinanzminister stärker dafür ein, dass Brandenburg wie auch die anderen Bundeslän der eine höhere Kostenerstattung in der Migrationskrise erhält? An dieser Stelle wird die „in Zahlen gegossene Politik“ in dras tischer Weise für jeden im Land begreifbar.
Ob wir uns einen anwachsenden Doppelhaushalt im Land wirklich leisten können, bleibt auch fraglich. Sie werden nicht müde, darauf zu verweisen, dass Sie in Brandenburg in den kommenden Jahren nach einer Reihe guter Jahre mit sinkenden Einnahmen rechnen müssen. Schon 2019 laufen die Solidar paktmittel aus, und auch die EU-Fördergelder - das ist heute schon bekannt - werden weniger üppig als bisher ausfallen. Schließlich zwingt uns die Schuldenbremse ab 2020 dazu, ei nen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Nun können Sie natürlich sagen, das sei alles Zukunftsmusik und finde erst nach dem Doppelhaushalt statt, über den wir morgen abstimmen werden. Aber mir kommt es so vor, als soll te man bei einem vorausschauenden Haushalt schon heute an fangen, etwas mehr auf die Bremse zu treten und den Haushalt jetzt nicht noch zulasten der nächsten Landesregierung, der Sie vielleicht nicht mehr angehören werden, hochzufahren.
Aber auch oder gerade weil das Geld nicht in Form von Ein nahmen vorhanden ist, müssen Sie ja an die Reserven. Dass es
nun gerade die Rücklagen für die zukünftigen Pensionen unse rer Brandenburger Landesbeamten sind, die dafür herhalten müssen, ist die eigentliche Frechheit. Zur Erinnerung: 1999 hatte man in Brandenburg als fürsorglicher Dienstherr voraus gedacht und freiwillig das Sondervermögen „Versorgungsrück lage“ gebildet, aus dem ab dem 01.01.2018 die Versorgungs zahlungen an die ehemaligen Staatsdiener unterstützt werden sollten. Für alle Beamtinnen und Beamten, deren Dienstver hältnisse nach dem 31.12.2008 begründet wurden, wurde für denselben Zweck das Sondervermögen „Versorgungsfonds“ eingerichtet.
Bei allen guten Absichten stellen sich jedoch zwei Webfehler im System heraus: Erstens verursachen die beiden parallel lau fenden Systeme unnötigen Verwaltungsaufwand, und zweitens wird der Versorgungsfonds aus Beiträgen gespeist, die in ei nem festen Verhältnis zu den gesamten Besoldungsaufwendun gen stehen. Mit diesen Mitteln ließen sich in dem heutigen Niedrigzinsumfeld nicht die Renditen erwirtschaften, mit de nen man die versicherungsmathematisch ermittelten Fondsvo lumina erreichen könnte.
Zur Reparatur dieser Webfehler wird nun das Brandenburgi sche Versorgungsrücklagengesetz geändert, indem die beiden Sondervermögen zu einem zusammengeführt werden und die zukünftige regelmäßige Dotierung aufgehoben und von der je weiligen Kassenlage abhängig gemacht wird. Damit wird auch die Tür dafür geöffnet, nicht erst ab 2018, sondern schon ab 2017 aus dem älteren der beiden Sondervermögen schöpfen zu können. 128,9 Millionen Euro tief soll der Griff in die Reser ven sein. Wir werden auch nicht überrascht sein festzustellen, dass die Kassenlage es in den kommenden Jahren nicht mehr zulassen wird, den Versorgungsfonds weiter zu befüllen. Aber das wurde ja schon mit der simplen Begründung, bei dem nied rigen Zinsniveau würde es sich ohnehin nicht mehr lohnen, Mittel für die Zukunft in solch einem Fonds anzusparen, vor sorglich verharmlost.
Geradezu abstrus mutet es in diesem Zusammenhang an, dass auch nach Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung besol dungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016 - wir werden das unter TOP 4 diskutieren - weiterhin 0,2 % der Besoldung der Beamtinnen und Beamten einbehal ten werden, um damit die zukünftig nicht mehr vorhandene Versorgungsrücklage zu bestücken. Ob unsere Landesbeamtin nen und -beamten das alles auch so entspannt sehen, überlasse ich Ihrer Fantasie. Die Signalwirkung, die hier in Richtung der Leistungsträger unserer Regierung ausgesandt wird, halte ich für fatal.
Dabei könnte es auch anders gehen. Unsere eigenen Abgeord netenpensionen werden zum Beispiel von einem großen Ver sorgungswerk in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftet. Dort ge lingt es auch heute noch, doppelt so hohe Renditen zu erzielen, wie es dem Finanzministerium Brandenburg angeblich mög lich ist - und das ohne Risiken, die uns um die Sicherheit unse rer Ansprüche fürchten lassen müssen. Hätten Sie, Herr Minis ter, es darüber hinaus nicht in der Hand, mit unserer Landesre gierung bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main darauf hinzuwirken, dass man dort die Politik des kom promisslos billigen Geldes bei ohnehin schon niedrigstem Zinsniveau endlich beendet?
Dieser Griff in die Spardose allein wird aber noch nicht rei chen, um den angewachsenen Doppelhaushalt zu finanzieren. Schon auf der Pressekonferenz am 19. Juli dieses Jahres haben Sie bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfes dargestellt, wie auch die Allgemeine Rücklage des Landes angezapft werden soll. Aktuell sind darin rund 790 Millionen Euro enthalten. Die für 2016 vom Bund an unser Land fließende Flüchtlingsinteg rationspauschale in Höhe von 60 Millionen Euro rechnen Sie, Herr Minister, in die Allgemeine Rücklage hinein, obwohl sie doch eigentlich den Kommunen und Kreisen zustünde, wo die Betreuungsarbeit letztlich geleistet wird. Im Jahr 2017 sollen dann 140 Millionen Euro und im Jahr 2018 noch einmal 20 Millionen Euro, insgesamt also 160 Millionen Euro, ent nommen werden, um die flüchtlingsbedingte Deckungslücke zu schließen. In diesen 160 Millionen Euro sind die zuvor ein gestellten 60 Millionen Euro, die Integrationspauschale, dann wieder enthalten. Doch ob dieses Geld am Ende wirklich den Empfängern zugutekommt, die die Aufwendungen hatten, wer den vermutlich nur Sie allein wissen. Auf diese Art und Weise schöngerechnet nimmt die Allgemeine Rücklage unseres Lan des in zwei Jahren nach Planung nur um 100 Millionen Euro ab, obwohl es in Wirklichkeit 160 Millionen Euro sind. Echte Transparenz stelle ich mir anders vor, Herr Minister.
Zu Beginn meiner Rede erwähnte ich bereits, dass Ihr Haus, Herr Görke, das einzige ist, das im neuen Doppelhaushalt mit weniger Mitteln auskommen muss als im aktuellen Haushalt; alle anderen Ressorts bekommen mehr. Wenn der Haushalt al so in Geld gegossene Politik ist, frage ich mich, welche Politik wir daraus in Bezug auf Ihr Ministerium ablesen sollen.
Eine gut aufgestellte Steuerverwaltung ist das A und O für ein funktionierendes Gemeinwesen - Herr Holzschuher hat das so eben auch erwähnt. Wenn es denn nur mal so wäre! Auf die Große Anfrage der Kollegen der CDU-Fraktion vom Dezem ber 2015 nach der Entwicklung und aktuellen Situation der Steuerverwaltung in Brandenburg haben Sie, Herr Minister, im April 2016 die Antwort der Landesregierung gegeben. Das Er gebnis war ernüchternd. Erstens: kein Nachwuchs wegen voll ständig fehlender Ausbildung in den Jahren 2005 bis 2010. Zweitens: Jede vierte Stelle ist wegen Krankheit und Personal einsparung unbesetzt. Drittens: Die IT-Ausstattung unserer Fi nanzämter lässt immer noch zu wünschen übrig.
Lassen Sie mich an dieser Stelle - ausdrücklich im Namen mei ner Fraktionskolleginnen und -kollegen - allen in der Finanz verwaltung unseres Landes Tätigen Dank sagen sowie Aner kennung und Respekt dafür zollen, dass die Arbeit trotzdem immer noch so gut läuft. Allein der Umstand, dass trotz eines etablierten, hervorragenden Gesundheitsmanagements in den Dienststellen die Zahl der Krankenstände zu- statt abnimmt, zeigt, dass dringend etwas geschehen muss. Gegenwärtig wer den pro Jahr 30 Personen für den mittleren und 46 Personen für den gehobenen Dienst ausgebildet. Bei einer Ausbildungsab bruchquote von bis zu 50 % Ende 2015, noch insgesamt 150 unbesetzten Stellen, einem im Jahr 2019 unerwartet hohen Abgang in den vorzeitigen Ruhestand - zusätzlich zu den be kannten 1 300 Altersabgängen in den kommenden 15 Jahren - wird deutlich, dass das bei Weitem nicht ausreicht.
Die jährlichen Ausbildungszahlen müssen schleunigst anwach sen, auch noch über die Ansätze des Doppelhalts 2017/18 hin aus. Wenn erforderlich, sollte man auch im Ruhestand befindli che ehemalige Ausbilder reaktivieren, um möglichst schnell
eine hohe Zahl an Azubis qualifizieren zu können. Anwärter werden nach abgeschlossener Ausbildung auch gern von der privaten Wirtschaft abgeworben; einsatzfähige Kandidaten las sen sich nicht in beliebiger Zahl auf dem Arbeitsmarkt rekru tieren. Damit wird deutlich, wie wichtig die Pflege des vorhan denen Mitarbeiterbestandes und wie unverzichtbar eine hohe Zahl von Azubis ist.
Zusätzlich können wir nicht intensiv genug die schnellstmögliche Einführung effizienter Prozesse sowie einer belastbar funktionierenden und bedarfsgerechten Hard- und Softwareaus stattung einfordern. Orientierung an Best-Practice-Beispielen anderer Länder und Benchmark-Vergleiche sollten hier zum Maßstab des Handelns werden. Das sind ebenso unverzichtba re Voraussetzungen für eine wirksame Steuerfahndung, die gleichfalls unter einer um 20 % zu niedrigen Personalausstat tung leidet. Defizite in deren Arbeit sowie nicht geahndete Steuerverschwendung führen zu Frustration unter den Steuer bürgern, die dann das Steuersystem in Gänze nicht mehr ak zeptieren wollen und können. Hier schließt sich der Kreis zu meiner Eingangsbemerkung, dass nur ein funktionierendes und gut aufgestelltes Steuersystem Grundlage eines leistungsfähi gen Staates sein kann. Deshalb tut jetzt entschlossenes Han deln not.
Lassen Sie mich mit einer bekannten Erkenntnis schließen, nach der Geld nicht alles, aber das meiste ohne Geld nichts ist. Für unser Land Brandenburg gilt dies in besonderem Maße, und so fordere ich Sie, Herr Minister, auf, auch Ihr eigenes Ressort bedarfsgerecht auszustatten, die Transparenzregeln zu respektieren und den Haushalt nicht nur für die nächsten zwei Jahre wahlkampfkonform zu gestalten, sondern an unser aller Zukunft zu denken. Sie wissen schon: Stichwort Enkelgerech tigkeit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Vogel, ich möchte ganz kurz darauf ein gehen, was Sie über die hohen Anlagerisiken bei Aktien gesagt haben. Ich denke, es gehört zum kleinen Einmaleins, dass sich Aktienanleihen in solche mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko aufteilen. Es gibt verschiedene Anlageformen. Wir hat ten das Beispiel unseres eigenen Versorgungswerks genannt. Von uns Abgeordneten beschwert sich dabei auch niemand über unsere Anlageformen. Trotzdem schafft man es damit im merhin noch, eine Rendite - wenn auch auf niedrigem Niveau - zu erzielen. Das halte ich immer noch für besser, als diesen Fonds gar kein Geld mehr zuzuführen, denn diese werden letz ten Endes auch von der Inflation aufgefressen. Zahlen wir nichts mehr ein, wird es trotzdem immer weniger. Vor diesem Hintergrund ist das auch keine Lösung. Noch schlimmer wäre es, Geld vorzeitig zu entnehmen.
Im Übrigen haben wir vorhin gehört, dass es erste Signale ei ner Zinswende gibt. Nicht, dass die Fed die Zinsen erhöht hat, aber das zeigt, dass diese Überlegungen heute schon wieder überholt sind. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen, Herr Vogel: Die Möglichkeiten einer vernünftigen Anlage re den Sie klein; das hat mit Fakten auch nicht allzu viel zu tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem das brandenburgische Besoldungs- und Beamtenversor gungsrecht Anfang 2014 in Kraft getreten ist, hat es sich im Wesentlichen bewährt. Dennoch bleiben nach zwei Jahren praktischer Erfahrung einige Vorschriften, die inhaltlich und redaktionell überarbeitet sowie ergänzt werden müssen. Das liegt uns heute vor.
Im Bereich der Besoldung begrüßen wir grundsätzlich die An hebung der Quote der Stellenobergrenze für Ämter der Besol dungsgruppe A 9 des mittleren Polizeivollzugsdienstes von 50 auf 60 % der Stellen dieser Laufbahngruppe. Gleichwohl fordern wir die Landesregierung dringend auf, die Stellenober grenzen auf ihre Tauglichkeit als Instrument für eine leistungs gerechte Bezahlung und als modernes Führungs- und Steue rungsmodell in Verwaltungen zu überprüfen und hier schnellst möglich nachzubessern.
Im Bereich der Beamtenversorgung unterstützen wir die ver schiedenen Anpassungsänderungen - bis auf die Tatsache, dass den Beamtinnen und Beamten unverändert 0,2 Prozentpunkte von der Besoldung abgezogen werden, um damit die Versor gungsrücklagen zu dotieren. Mit der Aufhebung des Branden burgischen Versorgungsrücklagengesetzes wurde jedoch die re gelmäßige Pflichteinsparung von Pensionsmitteln ab 01.01.2017 eingestellt. Was soll denn jetzt mit den von der Besoldung ab gezogenen 0,2 % geschehen? Ich meine, unsere Beamtinnen und Beamten haben schnellstmöglich eine Antwort auf diese Frage verdient.
Im Zuge der Beratung dieses Änderungsgesetzes haben wir die Anhebung der Besoldungsgruppe von 4 auf 5 für Direktorin nen bzw. Direktoren beim Landesrechnungshof mit zwei Prü fungsgebieten gern begleitet. Gleichfalls haben wir die Einstu fung des Amtes der Landesbeauftragten für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg von B 3 auf B 4 befürwortet.
Weiterhin bitten wir die Regierung, sich so schnell wie mög lich intensiv mit den Voraussetzungen für die Einstufung der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister an den Gerichten des Landes Brandenburg in die Besoldungsgruppe A 6 zu befassen und diese zu ermöglichen. Ein entsprechender - von uns unter stützter - Änderungsantrag der Grünen und der CDU liegt uns heute vor.
Alles in allem werden wir diesem Änderungsgesetz zustim men. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Im Berichtszeitraum Oktober 2015 bis Oktober 2016 haben wir in 15 Sitzungen des Ausschusses insgesamt 754 Petitionen behandelt - das sind rund 50 pro Sitzung. Das ist ein Takt, der ohne die unermüdliche Zuarbeit unseres Ausschusssekretariats unmöglich zu schaffen wäre.
Nun sind Petitionen aber gerade nicht nur reine Fließbandarbeit, sondern jede Eingabe muss sachlich neutral, mit juristischer Akribie und großem menschlichem Einfühlungsvermögen bearbeitet werden. Dieser Aufgabe wurde und wird das Team um Herrn Korte in ausgezeichneter Weise gerecht, wofür ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken möchte.
Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Sekretariat aber leider auch personelle Probleme. Ich hatte es hier im Plenum in meiner letzten Rede im Jahr 2015 schon einmal angesprochen. Um die hohe Qualität bei der Bearbeitung der vielen Petitionen zu gewährleisten, braucht die Arbeitsgruppe dringend Unterstützung. Alle Lösungen, die zwischenzeitlich gefunden wurden, waren leider nur temporärer Natur, sodass ich das Landtagspräsidium weiterhin bitten möchte, das Ausschusssekretariat bei der Personalausstattung wohlwollend zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, die Petitionen, über die wir in den vergangenen Monaten beraten haben, waren so vielfältig wie das Leben selbst. Neben den Dauerbrennern Rundfunkgebühren und Altanschließerproblematik steht auch das Thema Beteiligung von Anliegern bei kommunalen Straßenbauvorhaben auf der Petitionsliste ganz oben. In meine Zuständigkeit bei der Berichterstattung fällt der Bereich Verkehr und Infrastruktur, und auch da gibt es eine Liste der dringlichsten Probleme. Dazu gehört immer wieder das Thema Schallschutzmaßnahmen rund um den Flughafen BER, wo der Teufel bekanntlich im Detail steckt. Der Service der Deutschen Bahn, egal ob Pünktlichkeit, Haltestationen, Streckenführung, Zahl der eingesetzten Waggons usw., wird uns im Petitionswesen wohl auf ewig begleiten, überhaupt der öffentliche Personennahverkehr.
Die Petitionen sind ein Spiegelbild der Probleme, über die hier im Landtag schon seit Langem diskutiert wird, insbesondere die Versorgung in der Peripherie. Dazu gehören auch der Ausbau und die Erneuerung unseres Straßennetzes, wobei mich ein Teilaspekt doch sehr überrascht hat: Im Zuge der Petitionen erfahren wir immer wieder von Planungsmängeln, insbesondere im Bereich der Regenwasserableitung. Einige kuriose Fälle deuten darauf hin, dass unsere Bauingenieure nicht immer mit den Gesetzen der Schwerkraft vertraut sind. Man könnte darüber lachen, aber erstens sind die betroffenen Anwohner eher wenig belustigt, zweitens kostet die Beseitigung solcher Planungskuriositäten am Ende eine Menge Geld.
Manche Petitionen müssen wir dann mit einem lachenden und einem weinenden Auge abschließen, so wie im Fall einer Fachschülerin, die durch eine Regelungslücke keine Fahrtkostenerstattung von ihrem Landkreis erhalten hatte. Die Mutter der Schülerin monierte diese Ungleichbehandlung gegenüber dem Petitionsausschuss schon in der letzten Legislaturperiode. Die
Einzelheiten zu diesem Vorgang finden Sie im diesjährigen Bericht des Ausschusses. Das Gute ist: Der Landkreis hat sich mit diesem Fall eingehend befasst und festgestellt, dass er solch eine seltene Konstellation in seinen Regelungen nicht bedacht hatte. Im Ergebnis wird die Satzung ab dem Schuljahr 2017/18 im Sinne der Petition geändert. Das Schlechte ist: Die Petentin wird davon nichts mehr haben, da ihre Tochter die Fachschule voraussichtlich im kommenden Sommer abschließt. Pflicht bestanden, Kür vergeigt, fällt mir dazu nur ein.
Ein Vorteil als Mitglied des Petitionsausschusses ist es, von beteiligten Behörden im Verwaltungsverfahren immer umfassend und erschöpfend Auskunft zu erhalten und, wenn es einmal hakt, unseren Auskunftsanliegen durch einen freundlichen, aber bestimmt geschriebenen Brief Nachdruck zu verleihen, ein Privileg, das sich manch ein Bürger auch wünschen würde.
Umso überraschter war ich daher von den Vorgängen rund um den Neuruppiner Kreisel, der jetzt gegen lauten Widerstand, gegen Expertenrat und vor allem vor Abschluss des noch laufenden Petitionsverfahrens vom Infrastrukturministerium durchgedrückt wurde. Frau Ministerin Schneider, wieder einmal wurde aus einer einfachen Baumaßnahme ein Politikum gemacht, und das völlig ohne Not.
Wenn unsere Landesregierung immer noch nicht verstanden hat, wie man Politikverdrossenheit befördert, dann kann sie das an diesem sich noch entwickelnden Fall genau studieren. Die Missachtung des Parlaments setzt dem allerdings noch die Krone auf.
Wie auch immer, das Petitionswesen bleibt weiter spannend, und ich freue mich, mich weiterhin in diesem wichtigen Gremium einbringen zu dürfen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Verwaltungsakt anmutet, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Gesetzesänderung mit weitreichenden Auswirkungen für die brandenburgischen Beamtinnen und Beamten, genauer: für deren Ruhestandszahlungen.
Dabei hatte man in Brandenburg ursprünglich schon 1999 fürsorglich vorausgedacht und freiwillig das Sondervermögen Versorgungsrücklage gegründet, aus dem ab 2018 die Versorgungszahlungen an die Ruheständler unterstützt werden sollten.
Für alle Beamtinnen und Beamten in unserem Land, deren Dienstverhältnisse nach dem 31. Dezember 2008 begannen, ist zum selben Zweck zusätzlich das Sondervermögen Versorgungsfonds eingerichtet worden, damit auch die Pensionen für die geburtenstarken Jahrgänge am Ende der 20er-Jahre haushalterisch abgefedert werden können. So weit, so gut die Absicht.
Im Laufe der Zeit stellten sich jedoch zwei wesentliche Webfehler im System heraus, zum einen: Die beiden nebeneinanderstehenden Sondervermögen verursachen unnötig doppelte Verwaltungskosten und Bewirtschaftungsaufwand und zweitens - schlimmer noch -, mit den prozentual zu den Besoldungsaufwendungen festgeschriebenen Beiträgen zum Versorgungsfonds sind in dem heute herrschenden Niedrigzinsumfeld angeblich nicht mehr die nötigen Renditen zu erzielen, um in der Zukunft die versicherungsmathematisch ermittelten Fondsvolumina zu erreichen. Oder anders ausgedrückt: Man müsste dafür andere Anlagerisiken in Kauf nehmen.
Um diese Fehler zu reparieren, sollen wir nun einem Änderungsgesetz zustimmen, welches erstens beide Sondervermögen zu einem zusammenführt und zweitens die Landesregierung von einer gesetzlich fix an die Besoldungshöhe gekoppelten Einzahlung in den Versorgungsfonds befreit. Für alle Beamten, die nach dem 31. Dezember 2008 ihr Dienstverhältnis begonnen haben, braucht unsere Landesregierung fortan nur noch nach Maßgabe des Haushalts in den Versorgungsfonds einzuzahlen.
Es bedarf wenig hellseherischer Fähigkeiten, um zu erkennen, dass genau diese Maßgabe des Haushalts in Zukunft immer öfter oder eigentlich nur noch heißen wird: Es ist leider kein Geld für die Aufstockung des Versorgungsfonds da. Sich vorzustel
len, wie es dann um die Höhe und Verlässlichkeit der Pensionen unserer Landesbeamten bestellt sein wird, bedarf wenig Fantasie. Wie real diese Gefahr ist, zeigt schon der Entwurf zum nächsten Doppelhaushalt 2017/18, den wir im nächsten Plenum diskutieren und beraten werden. Dort ist die schwarze Null, also der Haushalt ohne Neuverschuldung, unter anderem nur noch dadurch erreicht worden, dass der Finanzminister schon 2017 nichts mehr in diesen Versorgungsfonds einzahlen wird und sich damit rund 130 Millionen Euro für seinen ach so soliden Haushalt sichert.
Die simple Begründung für die Plünderung des Sparschweins lautet: Bei dem niedrigen Zinsniveau lohnt es sich ohnehin nicht mehr, Mittel für die Zukunft in so einem Fonds anzusparen. - Wollen wir es uns mit der Ruhestandsabsicherung unserer Beamtinnen und Beamten, jener Menschen, die das Funktionieren unseres Landesgemeinwesens ganz wesentlich gewährleisten, wirklich so einfach machen?
Es geht auch anders. Nehmen wir zum Beispiel unsere eigenen Abgeordnetenpensionen, die von einem großen Versorgungswerk in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftet werden. Dort gelingt es auch heute noch, doppelt so hohe Renditen zu erwirtschaften, als es dem Finanzministerium in Brandenburg vermeintlich möglich ist.
Selbst das ewig klamme Berlin setzt weiter auf eine Fondslösung und glaubt sogar mit ethisch korrekten Anlageformen noch Renditen zu erwirtschaften. In Brandenburg soll das nicht gehen? Was wollen Sie den Bürgern damit sagen? Dass Sie nicht fähig sind oder nur nicht willens? Hätte es unsere Landesregierung nicht auch in der Hand, bei der Bundesregierung Druck zu machen, damit diese in Frankfurt bei der Europäischen Zentralbank darauf hinwirkt, dass die dortige Politik des kompromisslosen billigen Geldes bei niedrigstem Zinsniveau endlich beendet wird?
Nein, meine Damen und Herren! Ich befürchte, dazu reicht die Fantasie und Gestaltungskraft unserer Landesregierung tatsächlich nicht aus.
Hier wird zwar gern das Wort Enkelgerechtigkeit benutzt - Herr Bretz hatte es gerade im Mund -, aber in Wirklichkeit hat man nur die nächsten Wahlen vor Augen. Solide Haushaltsführung - wozu? Seid umschlungen, Millionen, ihr wollt medienwirksam ausgegeben werden! Aber selbst Herr Adenauer wusste schon:
„Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“
Die psychologische Signalwirkung dieser harmlos erscheinenden Gesetzesänderung ist fatal für die staatlichen Leistungsträger in unserem Land. Kein Beamter kann sich mehr darauf verlassen, dass seine Pension zukünftig sicher ist. Über die Höhe entscheidet dann die Haushaltslage. Aber dafür sind die heutigen Entscheider dann schon lange nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen.
Meine Damen und Herren, wir lehnen diese Vorlage als unverantwortlich gegenüber den kommenden Steuerzahlergenerationen ab. Ich kann gar nicht genug ausdrücken, wie erbost ich
über diese Steinbruchpolitik bezüglich der Rentenrücklagen für unsere Beamtinnen und Beamten bin. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Stohn, es ist ja schön, dass sich die SPD mit dem Thema anscheinend schon Jahre beschäftigt hat, nur dummerweise ist wie üblich nix passiert. Aber das kennen wir ja schon.
Dem Pressespiegel war vor kurzem zu entnehmen, dass die Brandenburger CDU-Fraktion entzückt war, der unliebsamen AfD das Thema Kinderehen abgenommen zu haben. Als ich das gelesen habe, dachte ich mir: Geht‘s noch? Was ist denn das für ein Polit-Kindergarten? Hier geht es um Kinderrechte, um Frauenrechte, um Rechte, für die unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten gekämpft hat.
Aber das sagt so ziemlich alles über den Zustand dieser einstmals so stolzen Partei, die sich mehr und mehr als Hohlkörper erweist.
Nachdem die „Wir schaffen das!“-Klausel nicht funktioniert hat, probieren Sie es jetzt im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl damit, die berechtigten Sorgen der Bürger einmal ernst zu nehmen. Hierzu fiel Ihnen aber leider nichts Besseres ein, als bei der Konkurrenz, sprich der AfD, abzukupfern.
Ihr Antrag basiert nicht nur auf unserer parlamentarischen Vorarbeit in Form unserer Anfragen, nein, Ihr Antrag kopiert teilweise auch noch unsere in Dresden und Magdeburg eingebrachten Entwürfe.
Ihr Antrag ist zweifellos nur eine taktische Scharade, um einige konservative Wähler wieder einzusammeln, die von ihrer „Größten Vorsitzenden aller Zeiten“ vergrault wurden. Mit anderen Worten: Sie machen mit dem Leid zwangsverheirateter Mädchen Wahlkampf.
Aber so leicht ist das nicht, denn der vorliegende Antrag ist zugleich ein deutliches Zeichen für Ihr aller Versagen, nicht nur das der CDU. Wir müssten uns heute wohl kaum mit Kinder- und Zwangsehen im Land Brandenburg auseinandersetzen, hätten Sie auf Bundesebene Ihre Arbeit getan und den importierten Kindesmissbrauch von vornherein verhindert.
Auch der Presse kann ich hier guten Gewissens Versagen vorwerfen. Während der harmlose Blick eines alten weißen Herrn
auf Frauendekolletés bereits zu einem Hashtag-Aufschrei oder anzügliche Herrenwitze oder eine nicht gendergerechte Ausdrucksweise einen wochenlangen Shitstorm in der Medienlandschaft verursachen,
machten sich diverse Zeitungen in den vergangenen Monaten über unsere Kleinen Anfragen zu dem ernsten Thema der Zwangs- und Kinderehe lustig. Die sich selbst für ein Qualitätsblatt haltende „Zeit“ hat uns dann auch noch in den vergangenen Tagen zu erklären versucht, was für Kinderehen spräche.
Wir von der AfD entgegnen Ihnen hier, dass es keinen einzigen Grund für die Akzeptanz von Kindesmissbrauch gibt. Die Heirat von Jugendlichen unter 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland aus gutem Grund verboten. Wo bleibt also Ihre Empörung beim importierten Kindesmissbrauch? Der Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige ist hierzulande verboten. Die Heirat eines Kindes hingegen nicht?
Wenn wir daran zurückdenken, dass vor ein paar Jahren noch der sogenannte Klaps auf den Po bei Kindern den Eltern als Körperverletzung angerechnet werden sollte, jetzt aber ernsthaft darüber diskutiert werden soll, ob Kinderehen geduldet werden könnten, muss ich feststellen, dass ich dieses Deutschland nicht wiedererkenne.
Meine Damen und Herren, in welcher Gesellschaft wollen Sie zukünftig leben? In einer freien, in der jeder im Rahmen der Gesetze nach seiner Fasson selig werden kann, oder in einer, in der uns ältere Herren mit Kinderbräuten auf dem Bürgersteig entgegenschlendern
- wenn’s geht, noch voll verschleiert?!
Kinder gehören in die Schule und nicht ins Ehebett - lautet eine zurzeit gern zitierte Redewendung; das hatten wir heute schon. Der von uns inspirierte Antrag der CDU führt korrekt auf, dass die Ehe nach unserem Werteverständnis auf einer freiwilligen Entscheidung mündiger Menschen beruht und insbesondere die Ehe von Minderjährigen inakzeptabel ist. Dem pflichten wir bei.
Wir stimmen Ihnen auch in dem Punkt zu, dass für die Ehemündigkeit allein das deutsche Recht heranzuziehen ist. Leider ist Ihr Antrag aber inkonsequent. So führen Sie in Ihrer Antragsbegründung als weitere Gründe für eine Ehe die Tradition von Herkunftsländern und den Willen von Verwandten auf. Hiermit deuten Sie die ebenfalls ernsten Themen Zwangs- und Vielehe an. Polygamie ist schließlich in einigen arabischen Ländern ein Teil der Tradition, ist jedoch religiös begründet. Und die auch in der Türkei nicht unbekannte, durch Verwandte mit Verwandten arrangierte Ehe ist nichts anderes als eine Zwangsehe.
Während die Vielehe und die Zwangsehe im Begründungsteil Ihres Antrags berücksichtigt wurden, fehlen beide unverständlicherweise im Forderungsteil Ihres Antrags. Zur Behebung dieses Defizits hat die AfD-Fraktion deshalb den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht. Wir fordern Sie auf, ihm zuzu
stimmen. Uns allen liegt schließlich nicht nur das Wohl derjenigen am Herzen, die im Kindesalter verheiratet wurden, auch die von Polygamie und Zwangsehe Betroffenen müssen berücksichtigt werden. Aber das ist Ihnen in der Euphorie, uns ein Thema wegzunehmen, wohl entgangen. - Vielen Dank.
Frau Richstein, hätten Sie sich mit dem Vorwurf an uns ein bisschen mehr Zeit gelassen, vielleicht so lange, wie Herr Ludwig mit seiner Rede, wäre Ihnen vielleicht etwas Sinnvolles eingefallen. Uns vorzuwerfen, dass wir nur den importierten Kindesmissbrauch missbilligen würden, ist die Höhe. Wir fordern selbstverständlich wie jeder andere auch - ich beziehe mich auf die UN-Kinderrechtskonvention -, dass Kindesmissbrauch weltweit eingedämmt, eingeschränkt und verboten gehört.
Nur, wir sind hier nun einmal in Deutschland, in Brandenburg. Darauf bezieht sich unsere Regelungskompetenz. Dementsprechend müssen wir das, was wir regeln können, hier regeln.
Ich weiß nicht, wie Sie sich vorstellen, wie wir das weltweit machen sollen. Sollen wir Bundeswehreliteeinheiten losschicken?
Ganz ehrlich, das war schwach von Ihnen.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Kaum ein Gesetzentwurf hat die Brandenburger in der letzten Woche so beschäftigt wie die be absichtigte Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,4 % oder rund 350 Euro pro Monat. Dabei kam diese Empö rungswelle mit Ansage. Ja, wir erhöhen unsere Diäten zwar nicht nach eigenem Ermessen, sondern lassen uns vom Statisti schen Landesamt einen Mittelwert aus den Tarifsteigerungen aller Brandenburger Wirtschaftsbranchen mitteilen, was dann als Grundlage der Entschädigungsanpassung dient, aber genau das ist das Problem. Meine Damen und Herren, ich habe es schon bei den beiden vorangegangenen Diätenrunden hier in diesem Plenum gesagt und zitiere mich jetzt einmal selbst, nämlich aus meiner Rede von vor ziemlich genau einem Jahr:
„Wir Abgeordnete sind öffentliche Dienstleister und kein produzierendes oder handelndes Gewerbe. Insoweit halte ich die Anpassung unserer Entschädigung an die Ergeb nisse der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für ange messen - nicht mehr und nicht weniger.“
Alles, was Ihnen dazu einfiel, war wieder Hohn und Spott über die AfD.
Und nun, ein Jahr später? Der Bund der Steuerzahler, Sektion Brandenburg, kritisiert das vorliegende Änderungsgesetz und argumentiert dabei beinahe wortgleich mit meinem Vorschlag von 2015. Und selbst Kollege Lüttmann, immerhin Parlamen tarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, gelangte nun zu der Erkenntnis, dass wir Abgeordnete ja doch irgendwie im öf fentlichen Dienst beschäftigt seien.
AfD wirkt, kann ich da nur sagen.
Aber ich weiß: Sie wollen natürlich all das schon immer besser gewusst haben. Auch bei den kommenden Absprachen werden Sie natürlich unter sich bleiben und die AfD außen vor lassen. Aber täuschen Sie sich nicht! Der Brandenburger Wähler guckt mittlerweile sehr genau hin, wer seine Interessen vertritt und wer nicht.
Wir werden dem Antrag auf Überweisung an den Hauptaus schuss natürlich zustimmen, da dieses Gesetz so nicht zustim mungsfähig ist und im obigen Sinne neu diskutiert werden muss.
Den Vorschlägen der FREIEN WÄHLER können wir nicht fol gen, da sie in Summe mit de facto jeweils 2,2 % im Jahr 2017 und 2018 - das würde sich ergeben, wenn man für das nächste Jahr eine Nullrunde festlegte - zwar ziemlich genau auf die Lö sung mit den Abschlüssen im öffentlichen Dienst hinauslaufen, aber das grundsätzliche Problem des Vergleichs unserer Diäten mit den Einkünften in der freien Wirtschaft nicht lösen.
Gegen den zweiten Teil des vorliegenden Änderungsgesetzes, nämlich die Sitzungen der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER den Pflichtsitzungen der Fraktionen gleichzustellen, ist natürlich
nichts einzuwenden, folgt diese Regelung doch dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2016. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste, insbesondere liebe Lehramtsstudenten!
Liebe Studentinnen, bitte schön, selbstverständlich! Und lie be... - Nein, das lasse ich jetzt lieber.
Hier liegt uns leider ein Antrag aus der Rubrik „gut gemeint, aber zu kurz gesprungen“ vor, denn wen wollen Sie mit einer monatlichen „Buschprämie“ von 300 Euro aus der Großstadt tatsächlich in die Prärie locken? Ihr Versuch, der Landflucht entgegenzuwirken, ist leider nicht zu Ende gedacht. Ihrem An trag fehlen Wirkmacht und Nachhaltigkeit. Rechnen Sie doch einmal: Ein Lehramtsstudent entscheidet sich im 5. Semester für dieses Stipendium, bezieht also in den zweieinhalb Jahren bis zum 10. Semester monatlich 300 Euro. Im Gegenzug ver pflichtet er sich, an einer Schule zu bleiben, die in einer von der Landesregierung festgelegten Bedarfsregion liegt - also in der Pampa, an einer Schule, die nicht die favorisierte Anstalt des Lehramtsstudenten ist, und zwar für die Zeit des Referen
dariats und die zweieinhalb Jahre, für die er die Förderung be kommen hat.