Burkhard Schöps

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Die Genehmigung für das ECE-Projekt City-Galerie Cottbus soll jüngsten Pressemitteilungen zufolge mit der Maßgabe einer Nachbesserung erteilt worden sein. Die Stadt Cottbus geht aus diesem Grunde davon aus, dass der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bebauungsplan nun so nicht mehr umsetzbar ist. Der Investor für dieses 100 Millionen Euro umfassende Vorhaben wird seit Monaten in Wartestellung geschickt bzw. es werden durch Behördenhickhack die genannte Investition und damit die Schaffung von 500 Arbeitsplätzen verhindert. Nach öffentlicher Aussage der Stadt trägt daran das Bauministerium die Schuld.
Ich frage die Landesregierung: Kann aufgrund der jetzigen Genehmigungslage durch das MSWV die alles entscheidende Baugenehmigung durch die Stadt nun erteilt werden - ja oder nein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Jugendschutz in Medien eine für die Zukunft zu qualifizierende Aufgabe der Politik ist, steht außer Frage und stellt allgemeines Einvernehmen dar. Heute soll ein erster Teil von Jugendmedienschutzqualifizierung dazu beschlossen werden. Das heißt, der Ordnungsrahmen wird präziser definiert. Offen bleiben - das ist hier teilweise zu Recht kritisiert worden - allerdings die inhaltlichen Weiterentwicklungen.
Im Rahmen der von Bund und Ländern verabredeten Reformen der Medienordnung soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die den Jugendschutz betreffende Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der elektronischen Medien neu geregelt werden. Das ist ein echter Fortschritt. Das heißt konkret, die Neuordnung der Kompetenzen muss so erfolgen, dass den Ländern in Zukunft neuer Spielraum für eine einheitliche Jugendschutzregelung bezüglich aller elektronischen Medien eröffnet wird, und zwar sowohl im Offlineals auch im Onlinebereich.
Die Kompetenzaufteilung soll so erfolgen, dass der Bund weiterhin für den Jugendschutz bei Trägermedien - Filme, Videos, Kassetten, CD-Roms usw. - zuständig ist, während die Länder den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien ausgestalten. Wichtiger Begleiteffekt ist, dass die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern dabei verzahnt werden und so die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auch weiterhin sämtliche Angebote indizieren kann, das heißt, die Zuständigkeit für Online und Offline besitzt.
Trotz allem wird die Medienaufsicht der Länder bei sämtlichen Entscheidungen - sofern sie das jeweilige Land betreffen - mitwirken. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag werden ferner Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Anbieter gestärkt, denen dabei auch ein eigener Entscheidungsrahmen zugebilligt wird.
Ein wie das vorliegende Ordnungskonzept handelndes Regelwerk ermöglicht in Zukunft, freiwillige Selbstkontrolle dort, wo sie anerkannt wird, auch arbeiten zu lassen. Die Medienaufsicht der Länder wird dadurch entlastet. Sie kann jedoch jeweils endgültig entscheiden, ob die Qualität der freiwilligen Selbstkontrolleinrichtung die Gewährung dieser Freiheit auch zulässt. Dies bringt also eine Entlastung staatlicher Stellen, wie wir sie uns auch anderweitig wünschen.
Durch das vorliegende Regelwerk wird also der Ordnungsrahmen zwischen privaten Anbietern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk fortentwickelt. Funktioniert das eine oder andere in diesem komplizierten und komplex verflochtenen Feld nicht wie von den Medienaufsichten gewünscht, ist vorgesehen, den gesamten Staatsvertrag nach fünf Jahren einer Überprüfung zu unterziehen. Da das vorliegende Konzept gesetzgeberisches Neuland ist, schafft eine derartige Selbstbindung des Gesetzgebers nicht nur Rechtssicherheit, sondern verpflichtet ihn auch, das geschaffene System einer qualifizierten Kontrolle und Auswertung sowie gegebenenfalls einer Veränderung zu unterziehen.
Zu ergänzen ist, dass die sich momentan auf dem Prüfstand befindliche europäische Fernsehrichtlinie den europäischen Rahmen für diese Gesetzesinitiative darstellen soll und es in Bezug darauf einmal mehr sinnvoll erscheint, dass das gesamte Werk ebenfalls sämtliche audiovisuellen Mediendienste im Rahmen der Länder übergreifenden Gesetzgebung definiert. Wenn beides im Einklang funktioniert, ist nicht nur ein Stück neues Länderrecht, inklusive der genannten staatlichen Entlastung, geschaffen, sondern auch ein gesamteuropäischer Rahmen für die künftige Arbeit der genannten Teile definiert.
Am Ende meines Beitrages möchte ich bezüglich dieser Gesetzgebung noch ergänzen, dass es notwendig ist, über die vorliegende Regelung hinaus Jugendschutzinhalte in allen Medien einer qualifizierten Überarbeitung zu unterziehen. In der Qualifizierung von Jugendschutzinhalten liegen noch viele Reserven und vor allem politische Verantwortung.
Die Änderung des Ordnungsrahmens für den Jugendmedienschutz ist das eine, diesen gerade im Zeitalter neuer Medien inhaltlich effektiver zu gestalteten, das andere. Der Ordnungsrahmen ist nach seiner heutigen Verabschiedung existent. Mein Aufruf aber geht dahin, nach effektiven Möglichkeiten zu suchen, die Heranwachsenden in Zukunft vor Dingen zu schützen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung nicht in Richtung eines fairen Miteinanders leiten, sondern in eine Negativentwicklung treiben.
Was wir für die Zukunft brauchen, ist die Abkehr von Egoismen und Kriminalitätsbereitschaft hin zu Gemeinsinn und Verantwortung von allen für alle.
Meine Damen und Herren, ein erster Schritt auf diesem Wege wird heute getan. Schieben wir die noch folgenden, auch wenn
sie primär in Bundesverantwortung liegen, nicht auf die lange Bank, sondern widmen wir uns den genannten offenen Räumen, um am Ende mehr praktizierten Jugendschutz zu erreichen als derzeit vorhanden. - Ich empfehle die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund des eben Gesagten stelle ich zwei Vorbemerkungen voran. Zunächst ein kurzes Wort zu der Diskussion um das Bundespersonalvertretungsgesetz: Das gesamte Bundespersonal, aber auch die Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks und des Mitteldeutschen Rundfunks leben gut mit diesem Bundespersonalvertretungsgesetz. Jetzt sollten wir endlich aufhören, es in den Mittelpunkt zu stellen.
Es ist eine ordentliche Interessenvertretung und damit hat es sich. Damit können wir die Klassenkampfparolen à la Marx auf der einen Seite und à la Murks auf der anderen Seite abtun und uns den Dingen widmen, die die Größe dieses Vertrages ausmachen.
Zum Entschließungsantrag der PDS muss ich sagen: Guten Morgen, Genossen. Am 11. Juni 2002 hat das Kabinett beschlossen, die Studios in Perleberg und Prenzlau einzubeziehen. Wir sind mit diesem Entschließungsantrag einverstanden und werden uns der Stimme enthalten. Die Regierungskoalition hat am 11. Juni 2002 schon die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Warum sollen wir es heute noch einmal machen? Dann haben Sie Ihren populistischen Erfolg; das ist auch in Ordnung.
In der heutigen 2. Lesung liegt der Rundfunkstaatsvertrag zur Fusion von ORB und SFB nun zur endgültigen Entscheidung vor. Reichlich 50 Jahre SFB und reichlich ein Jahrzehnt ORB gehen nun zu Ende und münden in einer neuen Anstalt, dem RBB. Das ist schon ein historischer Moment. Landtag und Land Brandenburg haben Grund genug, diese Fusion der beiden öffentlichen Rundfunkanstalten als einen Erfolg der Politik von den beiden Ländern zu werten. Auch wenn im Einzelnen nicht jeder von der Fusion Betroffene das aus seiner Sicht Maximale erreicht hat, was angesichts der Tatsache, dass zwei Bundesländer, noch dazu von zwei unterschiedlichen Regierungskoalitionen getragen, miteinander verhandelt haben, auch nicht anders sein kann, ist der vorliegende Fusionsstaatsvertrag ein durchaus gutes Ergebnis und beispielgebend für die ganze ARD. Wenn wir unsere preußische Senderfusion mit der süddeutschen Fusion von SDR und SWF zum heutigen SWR vor drei Jahren vergleichen, können wir eine erheblich weniger komplizierte Vertragsgestaltung feststellen. Bei uns ist keine Interessenvertretung der einzelnen Länder über komplizierteste Handlungsvorgaben bei der Gremienarbeit definiert, sondern eine Anstalt quasi als Einländeranstalt geschaffen worden, auch wenn sie zwei Länder betrifft. Das mag einerseits wie ein Risiko aussehen, zwingt andererseits aber letztendlich zu gemeinsamen und vor allen Dingen länderübergreifenden Denkstrukturen und ermöglicht damit eine gemeinsame Zukunftsgestaltung. Wir haben ein Gesamtkonzept entwickelt, das für die neue Rundfunkanstalt Kreativität befördert sowie breiten Raum für die senderinterne Gestaltung der Anstalt ermöglicht.
Die Politik hat sich aus der Programmgestaltung komplett herausgehalten und überlässt den Senderverantwortlichen die Programmplanung. Leistungsentwicklung und Veränderungen sind nun möglich. Somit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass ein moderner und leistungsfähiger neuer ARD-Kanal entstehen kann.
Auch dass der Rundfunkrat lediglich aus 30 Mitgliedern besteht - woanders sind es über 50 -, vereinfacht die spätere Arbeit der Gremien. Die Tatsache, dass der Intendant in Zukunft mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden muss, verhindert das schnelle Durchschlüpfen eines nur mit knapper Mehrheit getragenen schwachen Kandidaten. Bei dem hier anzuwendenden Zweidrittelquorum ist ein breiter Konsens der dafür zuständigen gesellschaftlichen Kräfte notwendig. Und das, meine ich, meine Damen und Herren, ist nun wirklich gut so.
Worauf es in Zukunft genauso ankommt, ist, dass der Sender wirtschaftlich effizient funktioniert und die neuen Strukturen so ausgebaut werden, dass dem Hauptanliegen, nämlich ordentliches und von den Zuschauern, sprich Auftraggebern, eingeschaltetes Programm unter Einhaltung finanzieller Obergrenzen, Rechnung getragen wird.
Die Stellung innerhalb der ARD wird ab Fusionsbeginn an Bedeutung gewinnen. Das heißt, es kann mehr brandenburgisches, also auch ostdeutsches Programm im Gesamtprogramm der ARD gezeigt werden. Der andere ostdeutsche Sender, der Mitteldeutsche Rundfunk, hat vieles seit Jahren mit innovativen Formaten erreicht. Sendungen wie das Boulevardmagazin „Brisant“ - da gibt es 2 300 Sendungen für die ARD bisher, das sind zumal 22,9 % Marktanteil bundesweit zum Beispiel am 9. Oktober dieses Jahres - oder die Sendung „Riverboat“, Marktanteil 20,6 %, noch dazu am Freitag um 22 Uhr, sind Quotenrenner, weil sie gut sind, und stellen deutschlandweit Spitzenniveau dar. Möge dem neuen RBB Ähnliches gelingen!
Es wird nun an den künftigen Machern liegen, Unverwechselbares zu schaffen und Brandenburg-Berlin überregional erkennbar zu machen. Auch das ist Wirtschaftsförderung. Unterschiedliche Mentalitäten müssen dabei harmonisiert werden. Mark und Metropole müssen bei Rundfunk und Fernsehen nun zusammenwachsen. Möge es gelingen, dass der RBB in Zukunft neben dem MDR eine zweite starke Stimme aus dem Osten wird und dass Zuschauer über alle politischen Denkrichtungen hinweg mit ihrem neuen RBB zufrieden sein können.
Wenn ich abschließend einem DEFA-Klassiker, dem Mehrteiler „Sachsens Glanz und Preußens Gloria“ ein Sinnbild entlehne, dann können wir für die nun kommenden RBB-Zeiten vielleicht sagen: Dem sächsischen MDR-Glanz kann in Zukunft wieder preußisches RBB-Gloria entgegenstrahlen. Der RBB kann an die Geschichte unserer Region anbinden und ein Programm machen, das uns Brandenburger innerhalb der ARD deutlich identifiziert und in unsere föderale Bundesrepublik tragen kann. Ich hoffe, dies gelingt. Nun denn: Glück auf, Rundfunk BerlinBrandenburg!
Mit Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2002 zur Zweiteilung des Landes Brandenburg bezüglich der EU-Förderung in Ziel-1und Ziel-2-Gebiet hat die Landesregierung die tatsächlichen wirtschaftlichen Unterschiede - Wirtschaftskraft, Arbeitslosigkeit - in Gänze nicht berücksichtigt. Die bereits mit hoher Ar
beitslosigkeit gestraften Regionen wie die Lausitz oder das Havelland sind nach dieser Entscheidung von vornherein aus der prozentual höheren Förderung ausgeschlossen und sollen Ziel-2-Gebiet mit geringerer Förderung sein. Im jetzt definierten Ziel-1-Gebiet sind damit Regionen bevorteilt, die ohnehin eine vergleichsweise geringere Arbeitslosigkeit und im Umkehrschluss eine höhere Wirtschaftskraft aufweisen. Das heißt konkret, der Süden des Landes Brandenburg wurde durch die genannte Kabinettsentscheidung im doppelten Sinne benachteiligt.
Ich frage die Landesregierung: Warum wurde die Aufteilung in Ziel-1- bzw. Ziel-2-Gebiete im Land Brandenburg nicht nach den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten bezüglich Wirtschaftskraft bzw. Arbeitslosigkeit ausgerichtet?
Die aktuellen Zahlen mögen eine solche Darstellung rechtfertigen. Aber was wird passieren, wenn die Entwicklung der nächsten Jahre zu anderen Zahlen führen wird? Was passiert dann mit den benachteiligten Regionen wie Lausitz oder Havelland, wenn
es aufgrund Ihrer Entscheidung wirklich eine Differenz im Fördervolumen geben wird? Stehen wir dann alleine da, ja oder nein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute liegt uns mit dem ORB/SFB-Fusionsstaatsvertrag eine, wie ich denke, wichtige Entscheidungsvorlage vor, die nicht nur für die beiden Sender, sondern auch für die eventuell gemeinsame Zukunft beider Länder, Berlin und Brandenburg, von Bedeutung sein kann.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist im Vorfeld jeweils in Brandenburg bzw. in Berlin heiß diskutiert und zwischen Brandenburg und Berlin intensiv beraten, durch die Kabinette beschlossen und am Ende paraphiert worden. Das Ergebnis ist eine Entscheidung, die ich politisch wie auch für die Perspektive öffentlich-rechtlicher Medien als richtig und beispielgebend für andere ARD-Anstalten bezeichnen will.
In der Zielrichtung, nämlich eine leistungsfähige Rundfunkanstalt für unser Land zu entwickeln, waren sich die meisten einig. Nur das Wie der Fusion war von verschiedenen Seiten was auch nicht anders zu erwarten war - unterschiedlich bewertet worden. Auch persönliche Interessenlagen - auch dies ist irgendwie verständlich - haben unter Vorschieben anderer Gründe für öffentliche Aufregung gesorgt.
Was heute zur Entscheidung ansteht, ist eine gute Grundlage, die beide Länder- und auch Senderinteressen ordentlich berücksichtigt. Es ist nun ein Rahmen ausgehandelt, der das Ziel einer gemeinsamen Rundfunkanstalt klar definiert und den zukünftigen Entscheidern dennoch einen breiten Gestaltungsspielraum lässt. Die Medienmacher von ORB und SFB haben in diesem Staatsvertrag die Chance, eine leistungsfähige ARD-Anstalt zu entwickeln. Aus zwei Anstalten mit unterschiedlicher Historie und Struktur muss eine Anstalt mit gemeinsamer Ausrichtung werden. Bei Hörfunk wie Fernsehen bieten ORB und SFB, wie die letzte Medienanalyse anhand steigender Werte zeigt, anerkannte Programme, beim Hörfunk - das, denke ich, ist ein gutes Zeichen - auch schon dank bereits kooperierter Programme. Zu den erfolgreichen Beispielen gehört das vom SFB geführte Info-Radio einerseits wie das von ORB geführte Radio „Fritz“ andererseits. Es geht also.
Trotzdem muss aus Brandenburger Sicht im operativen Geschäft noch vieles präzisiert bzw. durchgesetzt werden - Stichwort: Korrespondentenplätze im Norden von Brandenburg. Auch der
Intendantensitz hätte nach unserer Auffassung nach Potsdam gehört. Hier gilt es, nach Verabschiedung des Staatsvertrages senderintern die Standorte im Norden zu sichern. Das geht. Das können die nächsten Gremien machen. Auch der Intendant gehört mit seinem Sitz nach unserer Auffassung nach Potsdam.
Aus den Potenzialen von ORB und SFB schöpfend kann die künftige Anstalt RBB so gestaltet werden, dass sie ganz erheblich zur Stärkung und zum Selbstbewusstsein unserer gemeinsamen Region und der Menschen beiträgt. Gremien und neue Geschäftsführung werden viele Probleme erkennen und lösen müssen. Die Diskussion muss aber so geführt werden, dass das Wesentliche vom Unwesentlichen sorgfältig unterschieden wird und nicht vorrangig persönliche oder Eigeninteressen die Diskussion bestimmen, wie wir das gerade von der PDS gehört haben.
Damit nun zum Thema der Mitbestimmung der Personalvertretungen. Wir nehmen heute Protestschreiben des Personalrates zur Kenntnis und seit gestern höre ich auch von dem Bestreben einer Volksinitiative. Was hier betrieben wird, ist ein schlechtes Beispiel dafür, wie Eigeninteressen oder Nebensächlichkeiten hochstilisiert werden und die Hauptsache dabei völlig untergeht.
Nur wenige dürften an den Unsinn mangelnder Personalrechte glauben. Die Frage ist, wie viele der Betroffenen diese Auffassung überhaupt teilen. Das, lieber Herr Bisky, wollen wir an einem konkreten Beispiel erläutern. Die Gretchenfrage ist: Geht es bei der von ver.di und den Personalräten inszenierten Diskussion um die Mitbestimmung des arbeitenden Personals oder um Eigeninteressen einiger gewählter Mitbestimmer?
Es war der 20. August 2002. Die Gewerkschaft ver.di beim SFB hatte um 16.30 Uhr zu einer Mitgliederversammlung ins Fernsehzentrum in die Masurenallee eingeladen. Einer der Tagesordnungspunkte hieß: Stand der Fusion, weitere Aktionen zum Staatsvertrag ORB/SFB. - Die vorab verbreitete Unzufriedenheit mit dem anzuwendenden Bundespersonalvertretungsrecht statt des Berliner Personalvertretungsrechts sollte analysiert werden und Aktionen zur Änderung sollten diskutiert und beschlossen werden - also ein Thema, das, wenn sich die Belegschaft benachteiligt fühlte, zu umfangreicher Beteiligung hätte führen müssen. Von den ca. 1 100 Beschäftigten des SFB sind 236 Aktive in der Gewerkschaft ver.di. Dazu kommen ca. 60 Passive, also rund gerechnet 300 SFB-Mitarbeiter. Nun raten Sie mal, Herr Bisky, wie viele dieser vermeintlich so wichtigen Einladung gefolgt sind.
Da Prominente wie Günter Jauch in Potsdam wohnen, machen wir es doch einmal wie mit dem berühmten Quiz. Also die Frage lautet: Wie viele der 1 100 SFB-Mitarbeiter bzw. der rund 300 ver.di-Gewerkschafter sind wohl der Einladung von ver.di gefolgt, um weitere Aktionen gegen den Staatsvertrag zu besprechen? Waren es a) alle 1 100, b) wenigstens 300, c) 100 oder d) 23?
Wenn die Benachteiligung, wie behauptet, tatsächlich so einschneidend wäre, hätten ja alle da sein müssen.
Ja. - Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer ist Antwort d): 23. Ich denke, das zeigt doch viel von dem, was am Ende meist nicht gesagt wird.
Was ist zu tun? Wir müssen auch in Zukunft das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen. Im Wesentlichen ist der Staatsvertrag gut. Wir konzentrieren uns auf Folgendes: Die CDU wird sich mit dem Ziel an der weiteren Gestaltung beteiligen, dass erstens eine leistungsfähige neue ARD-Anstalt entsteht, zweitens
- letzter Satz - mitarbeitergerechte Entscheidungen getroffen werden und drittens - das ist immer wieder das Wichtigste - für die Bürger der Länder Berlin und Brandenburg ordentliches Radio und ordentliches Fernsehen gemacht werden, und zwar so, dass die Kunden, das heißt die Hörer und Zuschauer, zufrieden sind und die Sender umfangreich einschalten. - Ich danke.
Bitte.
Wenn mir dann der letzte Satz noch genehmigt wird, ja.
Wenn Sie immer von einer Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand. das heißt Brandenburger Landespersonalvertretungsrecht, ausgehen, können Sie uns dann erklären, worin diese bestehen soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil ich schon ahne, was nach meinen Ausführungen kommt, möchte ich ein paar Worte mehr sagen. Die Einzelheiten, das heißt welche Paragraphen sich wie ändern, sind aus Anlass der 1. Lesung ausführlich dargelegt worden. Zu den genannten Änderungen des Branden
burgischen Pressegesetzes hat die Ausschussberatung ergeben, dass dem Gesetzentwurf unverändert zugestimmt wird. Ich will deshalb den Inhalt nicht noch einmal erläutern, sondern vielmehr etwas zu den Folgen darlegen.
Die neue Qualität, die nun erreicht wird, ist die, dass es Gesetzesverletzern verschiedener Art nicht mehr so einfach möglich ist, extremistische Schriften oder Ähnliches zu verbreiten und über einen bestimmten kurzen Zeitraum die Herkunft, d. h. den Absender, zu verschleiern und dadurch mittels bis heute gültiger kurzer Verjährungsfristen der Strafe zu entgehen.
Das heißt, dass Verjährungsfristen für Missbrauch falsch verstandener Pressefreiheit gelockert und damit eine bessere Strafverfolgung ermöglicht wird. Links- bzw. rechtsextremistischen Propagandamachern bzw. Verteilern pornographischen Materials jeder Art ist damit das Handeln erheblich erschwert worden.
Nun ist damit nicht das Gesamtproblem Extremismus gelöst, jedoch ist genannten Gruppen das Verbreiten ihrer unseligen Schriften wesentlich erschwert und den Produzenten links- und rechtsextremistischen bzw. pornographischen Materials zumindest ein Teil ihrer Geschäftsgrundlage entzogen. Sie können nun nicht mehr auf schnelle Verjährung hoffen, sondern durch längere Verjährungsfristen für ihr gesetzwidriges Handeln eher als bisher zur Verantwortung gezogen werden.
Diese Gesetzesvorlage bedeutet also nicht nur technokratische Änderung, sondern auch einen aktiven Schritt zum Beispiel zu mehr Jugendschutz in den Medien. Das heißt, wenn junge Menschen in der Phase ihrer Entwicklung bzw. in Zeiten, in denen erfahrungsbedingt extremistischer Unfug nicht von jedem ausreichend bewertet bzw. nicht qualifiziert zwischen Sinn und Unsinn unterschieden werden kann, nicht mehr von diesen Publikationen erreicht werden, dann ist eine Irreführung in den Köpfen genannter junger Menschen auch nicht mehr so einfach möglich - zugegeben: ein kleiner Schritt, aber immerhin ist es einer. Und wenn man weiß, dass damit ein bestimmter Vertriebsweg, das heißt eine Hauptinformationsquelle, zumindest sehr geschwächt wird und am Ende sogar versiegt, dann ist doch eine ganze Menge erreicht worden.
In diesem Sinne können wir mit dem ersten Schritt in eine richtige Richtung zufrieden sein und uns diesbezüglich auf Kommendes konzentrieren. Es liegt noch viel vor uns. Daher empfehle ich, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Jüngsten Veröffentlichungen zufolge gerät der beabsichtigte Stadtumbau, das heißt die Stadtsanierung im größten Brandenburger Plattenbaugebiet, in Cottbus-Sachsendorf aufgrund der Nichteinhaltung bereits gegebener Fördermittelzusagen ins Stocken. Bauministerium und ILB schieben sich dabei gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Ich frage die Landesregierung: Ist dies so bzw. was unternimmt die Landesregierung, um verbindliche Fördermittelzusagen schnellstmöglich zu geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass weder Pressefreiheit noch Meinungsfreiheit angegriffen werden. Ich will es nicht spannend machen. Der letzte Vortrag war in einer Art und Weise überzogen, die mit dieser kleinen wichtigen Gesetzesänderung überhaupt nicht vereinbar ist.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das Brandenburgische Landespressegesetz an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes angepasst werden. Bisherige Verjährungsfristen sollen darüber hinaus - das wurde auch schon gesagt - den allgemeinen strafrechtlichen Verjährungsfristen angepasst werden.
Dabei werden im Einzelnen die kurzen Verjährungsfristen des bisherigen Landespressegesetzes in Bezug auf das Verbreiten von Informationsmaterialien bzw. die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86 und 86 a Strafgesetzbuch und in Bezug auf den Sachverhalt der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch ausgenommen und den Vorschriften des normalen Strafgesetzbuches unterstellt. Bisherige Verjährungsfristen sollen den allgemeinen strafrechtlichen Verjährungsfristen angepasst, sprich verlängert werden.
Das heißt also, die gesetzlichen Regelungen werden härter. Ich denke, das ist auch richtig so. Dies geschieht, weil im Ergebnis der Verbreitungspraxis rechts- bzw. linksextremistischer Propaganda genau wie pornographischer Literatur oder Ähnlichem die kurzen Verjährungsfristen des Brandenburgischen Landespressegesetzes schlichtweg ausgenutzt wurden, indem man strafrechtliche Verfolgung durch verschiedene zeitverzögernde Veröffentlichungsmethoden verhindert hat.
Ziel ist es also zu vermeiden, dass die Hersteller und Vertreiber rechts- und natürlich auch linksextremistischer und anderer Publikationen diese kurzen Verjährungsfristen dazu nutzen, sich der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen. Dem muss man natürlich entgegenwirken. Das tut dieses Gesetz.
In Bezug auf die Verbreitung personenbezogener Daten durch die Presse ist darüber hinaus eine präzise Definition im Landesrecht Brandenburgs erforderlich, weil die Bundeszuständigkeit, ausgehend von einer Grundgesetzänderung vom 27. Oktober 1994, zugunsten der Länderzuständigkeit eingeschränkt wurde, sodass nunmehr neben Datengeheimnis und technischen Datensicherheitsvorschriften auch Vorschriften bezüglich Schadensersatzanspruchs entsprechend § 7 BDSG und Verhaltensförderung zum Datenschutz entsprechend § 38 BDSG gelten sollen.
Was ist nun die politische Bedeutung? Im Ergebnis der Gesetzesänderung verschärfen wir also erstens die Möglichkeiten strafrechtlicher Verfolgung bei rechts- bzw. linksextremistischer Propaganda, zweitens verbessern wir die datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln bzw. sichern einen einheitlichen Datenschutzstandard für die Presse in Bund und in den Ländern. Beides ist unstrittig und beides ist zweckmäßig und es ist in der heutigen Zeit auch notwendig.
Ich schlage vor, das Gesetz an den Hauptausschuss zu überweisen, und signalisiere schon einmal für die CDU-Fraktion, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr wohlwollend begleiten und zum Abschluss bringen wollen. - Ich danke Ihnen.
Entsprechend gültiger Planung ist vorgesehen, dass die Oberfinanzdirektion Cottbus in die Liegenschaft Fachhochschule Sachsendorf umziehen soll. In Sachsendorf werden die Gebäudekomplexe bereits für den Umzug baulich vorbereitet.
Am 26.06.2001 schätzte Ministerpräsident Manfred Stolpe anlässlich der Einweihung des Finanzrechenzentrums in Cottbus ein, dass die endgültige Fertigstellung des Gebäudekomplexes in Sachsendorf umgehend realisiert wird. Aus einem Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 04.06.2001 geht jedoch hervor, dass sich die Fertigstellung des Hauses 2, in dem zukünftig die „Steuerabteilung” untergebracht wird, bis 2003 verzögert. Mit der Fertigstellung der Häuser 3 - Präsidialbüro und Bauabteilung - und 5 - Bundesvermögensabteilung - ist zu einem noch späteren Zeitpunkt zu rechnen.
Ich frage die Landesregierung: Welche der sich widersprechenden Aussagen gilt? Wann ist mit der Fertigstellung der Häuser 2, 3 und 5 tatsächlich zu rechnen?
Ich habe noch eine Nachfrage. Welche Mehrkosten pro Monat resultieren aus der bisherigen Verzögerung der Fertigstellung und der damit verbundenen Doppelbewirtschaftung beider Standorte?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiepolitik gehört neben der Flughafenproblematik, selbstverständlich, Herr Thiel, im Landtag Brandenburg zu den am meisten diskutierten Themen. Das ist nicht verwunderlich, weil Brandenburg durch das Braunkohlevorkommen in der Lausitz ein Energieland ist und durch dieses Braunkohlevorkommen Tausende von Arbeitsplätzen in der Region gesichert werden.
Der Antrag der PDS-Fraktion geht allerdings in eine andere Richtung. Wir und die Landesregierung sollen uns mit der Energiebilanz und mit der Einführung eines dezentralen Energiemanagements auseinander setzen. Dieses Anliegen ist grundsätzlich zu begrüßen. Gerade die Diskussionen über den Haushalt 2002/03 machen ja deutlich, dass alle Möglichkeiten erschlossen werden sollten, Mittel sparsam einzusetzen und so Möglichkeiten zu schaffen, notwendige Investitionen des Landes auf hohem Niveau fortzusetzen.
Allerdings, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, ist Ihr Anliegen nicht neu. Die Koalitionsfraktionen haben bereits im April des vergangenen Jahres einen Antrag in den Landtag eingebracht, der angenommen wurde, und zwar sogar mit Ihren Stimmen. In diesem Antrag forderten wir die Landesregierung auf, dem Landtag Vorschläge zum weiteren Umgang mit den in dem Beratungsbericht des Landesrechnungshofs zur Einführung eines dezentralen Energiemanagements in der Landesverwaltung enthaltenen Empfehlungen zu unterbreiten. Mit diesem Antrag ist bereits ein Auftrag an die Landesregierung erteilt worden.
Dazu ist kritisch anzumerken, dass die Landesregierung unserem Anliegen bis heute nicht nachgekommen ist. Es gibt ein Schreiben der Landesregierung, in dem wir über eine Terminverschiebung bis in das II. Quartal dieses Jahres informiert werden. Das II. Quartal ist aber inzwischen ebenfalls verstrichen und die Vorschläge liegen noch nicht vor.
Fazit ist, dass an dieser Thematik ein großes Interesse zu bestehen scheint. Ich bin mir deshalb auch sicher, dass sich die Landesregierung bemühen wird, die geforderten Einsparungsvorschläge nun umgehend vorzulegen. Das wird jetzt auch Zeit.
Es ist eine gute Tradition des Landtags, dass wir nicht mehrmals die gleiche Forderung beschließen. Wenn wir das einmal beschlossen haben, dann muss das reichen. Die CDU-Fraktion lehnt deshalb den vorliegenden Antrag ab. - Danke.
Eine Frage zu den Strukturen: In Cottbus setzt einer der Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters in die Welt, die kreisfreie Stadt Cottbus solle nicht mehr länger kreisfrei bleiben, sondern sich einem Landkreis unterordnen. Ist das sachlich richtig oder falsch?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der auf den ersten Blick scheinbar vorrangig technische Regularien betreffende Antrag der Koalitionsfraktionen hat tatsächlich jedoch einen hochpolitischen Hintergrund. Die vollständige Veräußerung von
sechs regionalen Kabelnetzen der Deutschen Telekom, also auch des Brandenburger Netzanteils, an den US-Kabelnetzbetreiber Liberty Media ist quasi entschieden und soll in Kürze erfolgen.
Genanntes klingt fürs Erste zwar nicht sehr aufregend; bei präzisem Analysieren stellt man jedoch fest: Der Verkauf kann weitreichende Auswirkungen auf die deutschen Rundfunkanstalten und die Veranstalter haben, und zwar zu ihrem Nachteil.
Das Problem: Liberty Media ist in Zukunft nicht nur der größte Kabelnetzbetreiber Deutschlands, sondern auch Teilhaber an Unternehmen, die Programminhalte anbieten, wie zum Beispiel AOL Time Warner oder die News Corporation von Rupert Murdoch. Die Gefahr besteht nun in der Tat darin, dass derjenige, der die Netzinfrastruktur, also eine der wesentlichen technischen Sendevoraussetzungen, in Besitz hat, dann auch ein wirtschaftliches Interesse an der Frage hat, welche Sendeinhalte durch die Kabelnetze die Endnutzer, also auch die Haushalte, erreichen. Das würde bedeuten, dass dann natürlich vorrangig eigene Programmangebote der Konzernfamilie um Liberty Media eingespeist werden. Das heißt weiter: Unabhängige Inhalteanbieter könnten außen vor bleiben.
Entgegen dieser Absicht soll der Antrag der Koalitionsfraktionen zugunsten von inhaltlicher Vielfalt medienrechtliche Vorkehrungen treffen. Wir wollen sichern, dass zum Beispiel SetTop-Boxen die Programme aller Sender und nicht nur einiger ausgewählter abbilden können. Zum Zweiten müssen auch kleine Veranstalter, also mittelständische Unternehmen, Zugang zu allen Plätzen haben. Zum Dritten ist sicherzustellen, dass am Ende für die Nutzer ausreichende Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Frage gegeben sind, welche Programme sie sehen oder hören möchten und welche nicht.
Die Ankündigung von Liberty Media, jährlich 500 Millionen Euro in das Kabelnetz zu investieren, um das Netz für mehr Fernsehprogramme und einen schnelleren Internetzugang aufzurüsten, ist zuerst ein positives Signal und beendet damit den momentanen Stillstand beim Ausbau der Netze. Innerhalb von nur fünf Jahren soll erreicht werden, dass das Kabelnetz auch für Telefon- und Internetdienste genutzt werden kann. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit, das Internet über das Kabelnetz zu nutzen, auch in Deutschland ein Wettbewerb initiiert, der die im europäischen und weltweiten Vergleich hohen Internetnutzungs- und -zugangsgebühren sinken lassen wird. Das wiederum ist positiv.
Auf der anderen Seite haben wir mit ernst zu nehmenden Befürchtungen umzugehen, anders formuliert: mit Befürchtungen, dass das Rundfunksystem, wie es die Bürgerinnen und Bürger heute kennen und durchaus auch schätzen, in den kommenden Jahren so nicht mehr vorhanden sein könnte.
Meine Damen und Herren! Wir erleben nicht umsonst erstmals, dass sich öffentlich-rechtliche und private deutsche Sender, die sich ansonsten als harte Konkurrenten gegenüberstehen, in einer Allianz bewegen und gemeinsame Positionen einnehmen. Die Veränderung auf dem deutschen Kabelnetzbetreibermarkt ist zudem mit einer Konzentration verbunden, an deren Ende wohl
nur noch drei Unternehmen die bisher getrennten Netzebenen 3 und 4 zusammenführen und beherrschen werden. Allein Liberty Media wird künftig fast 60 % der bisher von der Deutschen Telekom AG erreichten Haushalte mit ihrem Kabelnetz versorgen - Tendenz steigend.
Wenn man hier und heute daran denkt, dass das Telekom-Kabelnetz aus kartellrechtlichen Gründen in neun eigenständige Kabelnetze, sprich: Unternehmen, geteilt wurde, damit überhaupt erst marktwirtschaftliche Effekte möglich werden, besteht bei dieser nun entstehenden Konzentration um Liberty Media natürlich die Gefahr, dass wir am Ende den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Genau das wollen wir nicht.
Ich denke, aus den angeführten Gründen ist deutlich geworden, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen wichtig und unterstützenswert ist. Er beinhaltet Regularien zugunsten mittelständischer deutscher Unternehmen. Ich gehe auch davon aus, dass Bedingungen geschaffen werden, die diese Entwicklung zu unseren Gunsten kanalisieren, und dass es dafür auch noch nicht zu spät ist. - Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des ORB-Gesetzes ist bereits verdeutlicht worden, dass wir es mit einem weitgehend technischen Gesetz zu tun haben, dessen Ziel es ist, das ORB-Gesetz an die Bestimmungen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages anzupassen. Die damit verbundenen Equipment
und Ablaufverbesserungen sollen deshalb heute nicht noch einmal erläutert werden. Die Koalitionsfraktionen haben aber zwei entscheidende Veränderungen im Anschluss an die 1. Lesung verabschiedet.
In den weiteren Beratungen haben wir uns zu den §§ 36 und 37 über eine Gesetzeserweiterung verständigt. Erstens wird die Vorlage eines Tranzparenzberichtes an den Landtag und zweitens wird die Beteiligung des Landesrechnungshofes an der Prüfung von Unternehmen, an denen der ORB mit Mehrheit beteiligt ist, festgeschrieben. Das sind nun wirklich zwei Erweiterungen, die die bisherige Praxis in Bezug auf die immer mit viel Emotionen diskutierten Rundfunkgebührenerhöhungen betreffen und nennenswert verändern.
In der Vergangenheit war es bekanntermaßen so, dass eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, die Gebührenhöhe ermittelt und einen Geldbetrag definiert hat. Der dafür notwendige Staatsvertrag wurde dementsprechend aufgestellt und dann durch die Länderchefs bestätigt. Erst danach, also nach genannter Bestätigung, das heißt zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Diskussion über die Höhe der Gebühren gar nicht mehr möglich war,...
... wurden die Landtage beteiligt und der jeweilige Landtag konnte dann einer Gebührenerhöhung nur noch zustimmen oder eben nicht. Eine solche Handhabung war natürlich immer Anlass öffentlicher Kritik.
Die neue Regelung ermöglicht es nun den Abgeordneten, im Vorfeld, das heißt jährlich, die Wirtschaftsführung einer Rundfunkanstalt, das heißt für Brandenburg des ORB - davon hängt letztlich die Gebührenhöhe ab -, zur Kenntnis zu nehmen und rechtzeitig zu beurteilen. Das Landesparlament wird nun also vorher - ich betone: jährlich - über die aktuelle Haushaltslage des ORB direkt informiert.
Zwar ist die KEF auch weiterhin das Organ, das über die Gebührenhöhe entscheidet; wir müssen uns aber nicht mehr nur auf deren Berechnungen verlassen, sondern können vor Beginn und während der Berechnungen durch die KEF einen Standpunkt des Landtages präzise definieren. Zwar fehlt heute noch die durch die Koalition beschlossene bundesweit zusammengesetzte Kommission aller Landtage, die dann alle Länderauffassungen zusammenträgt und gegenüber der KEF die Standpunkte der Parlamente vertritt, aber dieser dritte Schritt ist, wie man so schön sagt, auch in Arbeit.
Gegenüber den Gebührenzahlern, also den Bürgern, ist es nun auch objektiver möglich, eine Diskussion über die Gebührenhöhe innerhalb der laufenden Gebührenperiode zu führen und nach der Installation der genannten Kommission entsprechend dem Bürgerwillen zu beeinflussen. Genau dies war jahrzehntelang anders und ist eine, denke ich, sehr gute Neuerung.
Ich weiß, dass es auch Stimmen gab - wir haben einige gehört -,
die auf einen derartigen Transparenzbericht lieber verzichtet hätten.
Natürlich ist es richtig, dass die Parteien auch in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten sind. Dennoch wird diese nun geschaffene Möglichkeit der Überprüfung das Parlament selbst stärken, da es einerseits einen Bericht von der Anstalt unmittelbar und andererseits auch vom Landesrechnungshof über die mehrheitlichen Senderbeteiligungen eine Stellungnahme quasi von außen erhält. Im Übrigen kann diese Neuregelung, wenn denn eine ordentliche Wirtschaftsführung vorliegt - nicht wie beim MDR mit hochspekulativen Geldanlagen wie ecuadorianischen Anleihen -, auch für die Rundfunkanstalten selbst von Vorteil sein.
Unter dem Strich ist das also eine für alle Beteiligten und vor allem für die Gebühren zahlenden Bürger eine neue Stufe von Transparenz und eine neue Qualität, eine neue qualifizierte Lösung.
Zu der Angst der PDS, dass in die rundfunkliche Hoheit eingegriffen wird, ist nur eines klarzustellen: Es wird die Wirtschaftsführung beurteilt, nicht die inhaltliche Ausgestaltung der Sendung. Damit ist die Staatsferne gesichert.
Die CDU-Fraktion wird dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ORB-Gesetzes und der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf der Grundlage des Antrages der Koalition deshalb zustimmen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Zweiten Änderungsstaatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks passen wir den Vierten und den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die hier bereits beschlossen wurden, und deren Inhalte an die Bestimmungen des bis dato gültigen Rundfunkstaatsvertrages an. Insbesondere werden die Vorgaben zum Jugend- und Datenschutz, zur Werbung, zum Teleshopping sowie die Bestimmungen zur Kanalbelegung in digitalisierten Kabelanlagen unter Sicherung der Zugangsfreiheit denen des Rundfunkstaatsvertrages angepasst.
Der Änderungsstaatsvertrag schafft darüber hinaus die Voraussetzungen für die Zuweisung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen, die bei der Umstellung von analoger auf digitale Übertragungstechnik den bislang analog verwalteten Programmen einen Bestandsschutz gewähren. Außerdem nutzen wir die durch die EG-Fernsehrichtlinie vorgesehene Möglichkeit, regionale und lokale Fernsehveranstalter von bestimmten Werbebeschränkungen zu befreien. Wir haben es also mit einem Änderungsstaatsvertrag zu tun, der sich insbesondere technischen Aufgaben widmet, deren Lösung auch dringend notwendig ist.
Der Vertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass wir in Zukunft für wichtige und moderne Veränderungen den rechtlichen
Rahmen haben werden. Eine über die bisherige Rechtsgrundlage der Änderungsstaatsverträge hinausgehende Regelung ist die mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichte Förderung von Projekten der Medienkompetenz bei herausragendem öffentlichem Interesse durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Da durch die MABB in Zukunft Rundfunkgebühren für ausgewählte neue Projekte verteilt werden, entsteht nach einer gewissen Zeitspanne auch ein Nachfragebedarf bezüglich einer erfolgreichen Durchführung dieser Projekte, auf die zu hoffen ist.
Für die Zukunft sollte vielleicht überlegt werden, ob nicht auch Filmförderung und damit Standortförderung für Babelsberg und Adlershof aus den finanziellen Spielräumen der MABB realisiert werden können. Einen bestimmten Prozentsatz dafür festzulegen ist perspektivisch eine offene Diskussion mit allen Partnern wert. Wir könnten so eine verlässliche Anteilsfinanzierung als gesicherte Grundfinanzierung für die Filmförderung definieren.
Erlauben Sie mir vor dem Hintergrund, dass wir es hier mit einem Änderungsstaatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks zu tun haben, abschließend die Bemerkung, dass ich es mir sehr wünsche, dass sich eine Rundfunkkooperation nicht nur vertieft, sondern in noch stärkerem Maße auch institutionalisierte Formen annimmt. Gerade die Zusammenarbeit in Rundfunkfragen über die gemeinsame Medienanstalt ist von enormer Bedeutung für die Gewinnung eines gemeinsamen Bewusstseins und einer sich entwickelnden Identität für Berlin und Brandenburg. Wenn wir die Menschen für eine gemeinsame Region gewinnen wollen, dann müssen wir allen Argumenten Gehör verschaffen sowie mit Pro und Kontra öffentlich und medienwirksam diskutieren. Ich bin für eine faire und umfassende diesbezügliche Debatte. Die Rundfunkveranstalter können darüber nun mit besseren technischen und anderen Möglichkeiten gründlich reflektieren und diese Debatte führen.
So viel zu dieser Problematik im Voraus. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD stimmen diesem Änderungsstaatsvertrag zu.
In Kürze soll die neue Justizvollzugsanstalt in Wulkow in Betrieb genommen werden.
Ich frage die Landesregierung: Ist gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Bediensteten des Justivollzugs hinreichend mit dem neuen Gebäude vertraut sind?
Die Stadt Cottbus hat durch den Wegzug mehrerer Behörden in den vergangenen Jahren bereits einen erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen hinnehmen müssen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat die Änderung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über die Bergbehörden auf den Verwaltungsstandort Cottbus?
Die Förderung des Hochschulsports ist in der Verfassung des Landes - 'Artikel 35 -. im Hochschul gesetz - ** 3, 6 und 62 und im Sportförderun ,gsgesetz -* 7 - verankert. Mit der Flexibilisierung des Haushaltsrechts und der Einführung von Globalhaushalten wurde zugleich die Finanzierung des Hochschulsports für Universitäten und Fachhochschulen geändert.
Ich frage die Landesregierung. welche Mö glichkeiten sie sieht. den Hochschulsport angemessen zu fördern.
Der Landtag Brandenburg hat in der letzten Sitzung einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet. der die Landesregierung auffordert, bei der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung gegen die Streichung einer Reihe von Fernverkehrsstrecken zu intervenieren beziehungsweise gegebenenfalls entsprechende Ausfälle durch erweiterte Angebote im Schienenpersonennahverkehr weitmöglichst zu kompensieren. Wie Presseberichten vom 28. September zu entnehmen war. wurde seitens der Deutschen Bahn mitgeteilt. dass sie zum Fahrplanwechsel 2001 vorsieht. die Interregio-Verbindung Görlitz Cottbus - Berlin ganz oder teilweise zu streichen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung. damit für die Bürger entsprechende quantitative und qualitative Ersatzangebote mit dem Fahrplanwechsel 2001 vorhanden sind?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sport ist ein Thema. das tagtäglich viele Menschen in seinen Bann zieht. Oh aktiver oder passiver Sport, ob Leistungssport oder Breitensport. ob in jungen Jahren oder beim Älterwerden. Sport ist ein Lebensgefühl, das fasziniert. Die großen Vorbilder werden nicht nur bejubelt. sie motivieren auch und geben Impulse für den Breitensport an vielen Stellen des Landes.
Australien 2000, die 24. Olympischen Sommerspiele sind das Highlight in diesem Jahr, und das nicht nur rein sportlich gesehen. Es war das Mega-Ereignis des Jahres, und Brandenburger Sportler waren mittendrin. und zwar sehr erfolgreich.
Die sportlichen Botschaften. auch die von Fairplay und von Strafe hei Verstoß gegen die Reueln, gingen um die Welt und wohl in fast alle Wohnzimmer Brandenburgs. Eingebettet in eine fantastische Eröffnungszeremonie und eine fulminante Schlussfeier erlebten wir Sport. Emotion. Freude, Ausgelassenheit. Sieger und Platzierte. Sydney war für Aktive und für Passive ein Riesenerfolg.
Aber der olympische Erfolg verlangt, wie jeder weiß, harte und professionelle Arbeit im Vorfeld. Die Trainingsvoraussetzungen müssen vorhanden sein: das Trainings-Know-how muss stimmen. Das Wichtigste aber ist: Es muss Menschen geben. die vom Kindesalter an selbst Sportler sind und andere Sportler betreuen vom Einstieg in eine Sportart bis hin zur Goldmedaille.
Daneben steht der Freizeit- und Breitensport. Hunderttausende Brandenburgerinnen und Brandenburger sind im Verein organisiert und treiben zu den Zeiten Sport. wann es ihnen gefällt.
Stolz können wir auf beides sein - stolz auf eine I 0-MedaillenBilanz. davon allein sieben Goldmedaillen für sechs Sportler: dazu gab es dreimal Bronze. Einzeln betrachtet. war Brandenburg eines der erfolgreichsten Länder weltweit. Wenn wir Brandenburg in der Medaillenwertung separat ausweisen, bedeutet dies weltweit Platz 15.
Ein Glückwunsch geht von dieser Stelle aus an Katrin Wagner, Manuela Mucke. Kathrin Boron und alle anderen Medaillengewinner. auch an die neun Brandenburger, die die oft als undankbar bezeichneten Plätze 4 bis 7 errungen haben. Auch den Letztgenannten sei von hier aus ein Glückwunsch ausgesprochen.
ren Sportlerin. Eine Gratulation geht ohne Wenn und Aber an die in Brandenburg aufgewachsene Birgit Fischer. die erfolgreichste deutsche Olympiateilnehmerin aller Zeiten.
Aber es ist gerade diese Leistung. die uns Brandenburger Politiker zu mehr Nachdenken anregen sollte. Birgit Fischer ist eine Brandenburgerin. die nicht mehr für Brandenburg startet. Das ist für die Nation auch ohne Bedeutung. aber in Brandenburgs Sport wird dieser Sachverhalt anders diskutiert. Es wird die Frage gestellt, warum gute Sportler aus ihrer Heimat weggehen. Dies ist freilich keine Katastrophe. aber vielleicht dient es uns als Symbol. als Hinweis auf Reserven im eigenen Land. als Hinweis für unsere Politik.
Aber auch das muss klar sein: Ein Tor ist der. der jetzt der Sportlenn einen Vorwurf macht, ein Dummkopf der. der nicht weiter nach den Ursachen sucht.
Brandenburgs Sportbedingungen sind ein Punkt. über den cs nachzudenken gilt. Scheinbar sind Trainings- und andere Beding ungen woanders optimaler. Sportstätten. Trainingsstrukturen. Nachwuchsförderung. Breitensport, Trainerstellen. Sportförderung und Sportfinanzierun g - reicht auf diesen Gebieten das viele bisher Geleistete aus oder verhallt hei dem Gedanken daran der erste Jubel? Ich denke, nein. Auch hier haben wir vieles geschafft. aber wir müssen Schritt halten und unser Sportsystem in Brandenburg entwickeln. wenn wir im Wettkampfwie im Breitensport erfolgreich bleiben wollen.
Beispielsweise sind die Sportstätten eine der Reserven. die es zu erschließen gilt. Der _Goldene Plan Ost". also der Sportstättenausbau in Brandenburg - im Übri gen nur in Brandenburg - ist insgesamt ein politisches Signal. Dreimal 2.5 Millionen DM jährlich - daraus werden mit den Zuführun gen des Bundes 5 Millionen DM - sind für so manchen Verein eine echte Hilfe. An dieser Stelle lässt sich jedoch sagen. dass hei 15 Millionen DM in drei Jahren das Problem viel zu vieler maroder Sportstätten, wie wir sie 1990 vorgefunden haben. natürlich nicht gelöst wird.
Die Leistungszentren sind gut gewachsen. die _Volkssportstätten" jedoch nicht in gleichem Maße. Insoweit ist ein Umdenken notwendig. vor allem auch aufgrund der sozialen Komponente des Sports. Trainingsstätten brauchen alle Sportler. Wenn ich an meine lange Zeit im LSB-Präsidium von vor circa vier bis vor fünf Jahren und an das zähe Ringen mit der Landespolitik um wenigstens eine Sportschule für Brandenburg zurückdenke, war es ein Krampf für den LSB, das heißt den organisierten Sport. die Politik dazu zu bewegen, das Geld für eine einzige Sportschule, nämlich für die Landessportschule Lindau ,. zu bewilligen. Heute hat der Bau begonnen - das ist auch gut so -, aber es hätte nicht viel gefehlt und Brandenburg wäre das einzige Bundesland ohne funktionsfähige Sportschule gewesen. Dennoch reicht das bewilligte Volumen auch heute noch nicht aus. um die Sportschule ausreichend zu entwickeln.
Ich will hier aber nicht Kritik um der Kritik willen äußern: auch das soll klar sein. Ich will die Sinne für die Zukunft schärfen. das ist das Ziel. Im Wertvergleich zu anderen Politikfeldern zieht der Sport noch immer zu oft den Kürzeren. Dies gilt es zu verändern. An dieser Stelle beginnt die Verantwortung für Brandenburgs Politik, das heißt unsere Verantwortung für Brandenburgs Sport. Sportstätten sind eine einscheidende technische Voraussetzung für den Leistungssport. den Jugendsport. den Breitensport. die sportliche Sozialarbeit und vieles andere mehr.
Auch hier gibt es wiederum gute und schlechte Beispiele. Zuerst sei ein gutes Beispiel genannt. Damit komme ich. und das mit sehr viel Freude. zu einem anderen sportlichen Mega-Ereignis,
Die wohl größte Leistung verdanken wir allerdings einer weite
zu einem vom letzten Samstag in Cottbus, zum größten Fußballfest, das Cottbus, die Lausitz und Brandenburg je erlebt haben.
der FC Bayern übrigens nicht. Wir Brandenburger haben dank des sportlichen 1 : 0-Sieges der Energie-Kicker gegen die erfolgreichste deutsche Fußballmannschaft ein wichtiges Spiel gewonnen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dies ist gelungen, obwohl die Trainingsbedingungen und das wirtschaftliche Umfeld in der Lausitz bei weitem nicht mit denen in den alten Bundesländern zu vergleichen sind. Teamwork, Zielstrebi gkeit, Willen und Können haben den FC Energie erstens in das DFB-Pokal-Finale. zweitens von der Regionalliga in die Zweite Bundesliga und drittens von der Zweiten Liga in die Elite-Liea. die Erste Fußballbundesliga. gebracht, Das ist ein sportlicher Erfolg. der uns Brandenburgern allen gut tut.
Aber auch das wollen wir nicht vergessen: Es ist ein Stück Wirtschaftsentwicklung für Brandenburg. Spieler, die einst von Cottbus nach Karlsruhe gezogen sind. spielen heute zweitklassig. Spieler. die auf Cottbus und Brandenburg gesetzt haben, spielen heute erstklassig. Olympisch betrachtet, ist auch das eine Goldmedaille.
Nur darf uns der Erfolg nicht leichtgläubig machen. Erfolgreich mitspielen heißt, professionell zu trainieren - das sage ich immer wieder - und das Geld für das Trainings-Know-how. die Trainingsvoraussetzungen und für alles andere bereitzustellen.
Mitzuerleben, wie 21 000 Zuschauer im Stadion und viele vor den Toren ausgelassen, fröhlich und stolz auf unseren FC Energie waren, bedeutete ein Erfolgserlebnis für alle Menschen in unserem Land. Natürlich sind wir als Brandenburgs verantwortliche Politiker es jetzt den Fans und der Mannschaft schuldig, die nötige Sportinfrastruktur nachzurüsten, das heißt eine Sportstätte in Form eines erstligataugl ichen Fußballstadions zu schaffen. Ich weiß, dass dies auf gutem Wege ist. Wir sind es aber auch den Vätern des Erfolges schuldig, dem Verein, der Stadt. der Region, den Unternehmen der Lausitz - allen. Die Brandenburger werden es der Politik danken. Vielleicht spricht es sich dann auch in Deutschland herum und andere Talente kommen zu uns nach Brandenburg, werden hier leben und ihre Erfolge mit uns feiern. Im Übrigen bedeutet auch das ein Stück Wirtschaftsförderung.
Jetzt folgt die schlechte Nachricht. Aktuell ist es leider Politik der entsprechenden Verwaltungsstellen. zum Beispiel den Schullastenausgleich und die Internatsförderung für Sportschulen nahezu aufzuheben oder zumindest infrage zu stellen. Schulämter haben erste Briefe an die Eltern von Sportlern geschickt, das heißt, der Internatsplatz von Nachwuchssportlern wird nicht mehr in dem Umfang gefördert wie bisher. So zumindest soll es sein.
Wohin wird das führen'? Zu einer Medaille sicher nicht!
Ich will nicht schlussfolgern, dass dem Sport hier bewusst geschadet werden soll, aber von Weitsicht MIM diese Heraneehensweise nicht. und sie wird auch niemals zum Erfolg führen. Das bedeutet, dass man im Erfolgstautnel der jetzigen Zeit den eigenen Ast absägt. Die Bedingungen der Nachwuchsarbeit zu verschlechtern heißt konkret. Erfolge in Zukunft zu verhindern und die gesamte Breite des Sports infrage zu stellen. Ich glaube, das will niemand. Wir müssen jetzt und heute begreifen. dass sportlicher Erfolg durch systematische Förderung und nicht durch Zufälle ermöglicht wird. Das Vorgenannte soll ein Beispiel sein. das uns sensibilisieren sollte.
Ich kenne andererseits auch viele Bemühungen, die anerkennenswert sind. Die Brandenburgische Sportjugend als größter Jugendverband des Landes mit circa 135 000 Mitgliedern hat mit den verantwortlichen Politikern in der Vergan genheit auch viel Gutes erreicht. Lange bevor der Erwachsenen-Dachverband. der LSB. mit dem Bau der Landessportschule Lindow begonnen hat, war das Team der Sportjugend mit seiner sportlichen Jugendbildungsstätte in Blossin zum größten Teil schon fertig. Das ist für die Sportjugend - dieser Hinweis sei gestattet ein doppelter Erfolg.
Auch die sozialen Komponenten des Sports, wie sie die Brandenburgische Sportjugend mittels vieler Projekte realisiert. brauchen einen gesicherten Platz und eine gesicherte Perspektive. Projekte wie Streetsport. Sport mit Aussiedlern oder das präventive Projekt „Kiek - sind allerorts anerkannte Aktivitäten von Brandenburgs Sportjugend. Mit „Straßenfußball für Toleranz- haben wir vor kurzem ein weiteres Breitensportprojekt begonnen.
Bezüglich der Projektarbeit g ibt es viele Schwerpunkte. die zu verbessern sind. Vor allem Formalien und Rechtsdetails müssen präzisiert werden. Ich nenne einige Beispiele:
Erstens: Aus förderteebüschen Gründen müssen wirdiesportl iehe Jugendarbeit der allgemeinen Ju gendarbeit gleichstellen.
Zweitens: Den Landesjugendplan müssen wir sichern und so ausstatten. dass der Sport als Bestandteil der Jugendarbeit fixiert ist.
Drittens: Internationale Sportbegegnungen helfen. tolerant mit Ausländern umzugehen.
Viertens: Das 6 t 0-Stellen-Programm muss sportlastiger werden.
Besondere Präventionsprojekte wie _Kick" müssen umfassend durchfinanziert werden und dabei als Kostensenkungsprogramm für Folgeerscheinun gen verstanden werden.
Ja. - Prävention ist unter dem Strich immer kostengünstiger als Schadensbehebung. Es gibt noch vieles mehr. Der wichtigste Dank zum Schluss. Er gilt den 60 000 ehrenamtlichen Helfern des Sports. die so viel leisten. dass man es nicht beschreiben kann. Ohne euch wäre der Sport eine traurige Story. Ich danke im Namen der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will ein Zitat voranstellen. Ich finde es auch ganz lustig, wenn uns Herr Bisky immer an unsere CDU-Freunde in Sachsen oder die CSU in Bayern erinnert. /eh werde zwei Punkte aus dem Medienpapier der CDU Sachsen zitieren.
Erstens:
„Das duale Rundfunksystem in Deutschland ist beizubehalten und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben weiterzuentwickeln.-
Zweitens:
_Der öffentlich-rechtliche Teil des dualen Rundfunksystems besitzt eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Er
wird auch weiterhin zur Erfüllung seines Funktions- bzw. Grundversorgungsauftrages öffentlich finanziert.
Das heißt, da wird nichts infrage gestellt. Ich denke, das sind Punkte. mit denen wir auch einverstanden sein können.
Die gesamte parlamentarische Beratung des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist ein Thema. das nicht nur kontroverse Diskussionen zwischen den Parteien - wir haben es gerade erlebt - auslöst. sondern auch in der Öffentlichkeit sehr emotional diskutiert wird. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Weitgehend einig ist man sich lediglich darüber, am öffentlichrechtlichen Rundfunk als einer Säule unseres Rundfunksystems festzuhalten. Auch ich denke. dass das duale System im Rundfunk für Deutschland das richtige Modell ist. Allseits wird festgestellt, dass nur so der GIlindversorgungsauftrau bezüglich Information. Kultur. Bildung, Unterhaltung in ansprechender Weise aufrecht erhalten werden kann.
Kontrovers wird allerdings allseitig - und das ist deutlich geworden - diskutiert, wenn die geplante Gebührenerhöhung um 3,33 DM pro Monat angesprochen wird. Spätestens dann wird gefragt, oh dies nötig ist, ob wir das alles überhaupt brauchen, ob wir dies unseren Bürgern zumuten können, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht effizienter arbeiten kann und ob nicht die Rundfunkanstalten selbst noch ein ungenutztes Einsparpotenzial besitzen.
Meine Damen und Herren! Diese Fragen sind nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, auch dann nicht, wenn wir uns nicht emotional. sondern rational mit diesem Thema auseinander setzen.
Die Erhöhung des Finanzbedarfs, der von den Rundfunkanstalten für die Jahre 2001 bis Ende 2004 bei der KEF angemeldet wurde, betrug 9.1 Milliarden DM. was einer Erhöhung der Rundfunkgebühr von 5.75 DM gleich gekommen wäre. Die KEF hat diese Forderung nicht anerkannt, sondern einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 5,2 Milliarden DM festgelegt. Daraus fol gen die jetzt schon genannten 3.33 DM. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ist somit einer kritischen Prüfung unterzogen worden. Ich nenne diese Zahlen so deutlich, weil genau diese Verringerung der Bedarfsmeldung durch die KEF nicht öffentlich genannt wird.
Was es also tiir heute zu diskutieren gilt. sind die 3,33 DM als Gebührenerhöhung. Auch wenn es sich „nur- um 39.96 DM im Jahr handelt. bewegt eine Gebührenerhöhung immer die Gemüter. Das ist normal. - Nun gut.
Stark ansteigende Rechtekosten für attraktive Spielfilme. erheblich verteuerte Sportübertragungen. aber auch die Anwendung neuer Technologien wie die Internetpräsentation oder die Digitalisierung der Archive werden als wesentliche Gründe genannt - Gründe, die nun wirklich nicht durch die Sender allein verantwortbar sind, Entwicklungen, die von den Sendern mit gegangen werden müssen, um nicht an Attraktivität zu verlieren und uni weiterhin ein attraktives Hörfunk- und Fernsehprogramm zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren! Darüber hinaus hat in den letzten Jahren eine gewollte und, wie ich denke, zweckmäßige Ausweitung des Leistungsangebotes stattgefunden. wenn ich an „arte-„Phönix" oder „Kinderkanal- denke. Das muss natürlich auch finanziert werden; natürlich folgen daraus auch neue Aufwendungen.
Deutschland ist inzwischen einer der größten Medienstandorte in ganz Europa. Dass dies so ist und wir unseren Bürgern dieses
Landtag Brandonhon.t, - 3, Wahl pürntcle - Plenarpnanktd 13 22 - Olninher 2000 13/7
Angebot machen können. ist wohl auch ein positives Ergebnis. Dieses Angebot wird auch gern angenommen. Dazu muss man sich nur die Einschaltquoten ansehen. So konnten die ARD im Jahr 1999 pro Sendetag im Durchschnitt 14,2 % und das ZDF 132 der Zuschauer für sich gewinnen. Damit rangieren ARD und ZDF auf den Plätzen zwei und drei.
Für Brandenburg. das heißt für den ORB. ist allerdings zu hinterfragen, warum sich seit einigen Jahren der Hörfunk. zumindest _Antenne Brandenburg-, spürbar zurückentwickelt hat und ein Hörerschwund zu verzeichnen ist. Diesen Fall zugrunde gelegt, wäre eine Gebührenerhöhung wohl eher schwierig. Ich will das nicht weiter auswalzen. Es gibt Gründe, die dagegen sprechen. es gibt aber auch Gründe, die dafür sprechen. Es gäbe mehr zu sagen.
Wir werden uns die Diskussion nicht leicht machen. Rational betrachtet. wird eine Gebührenerhöhung am Ende wohl eher unvermeidlich sein. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind populäre Sender mit viel guten Inhalten. Das belegen die genannten Einschaltquoten. Fernsehen ohne Werbeunterbrechung nach 20 Uhr wie bei ARD und ZDF - das tut inzwischen nicht nur mir gut, sondern es wird. denke ich. anderen auch so gehen ist natürlich nur möglich. wenn es gebührenfinanziert wird. Wenn Containerfernsehen Marke _Menschen 2000- täglich Sendezeiten füllt, verdienen die Veranstalter zwar viel Geld damit...