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Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrten Damen! Ich möchte mich den Reden der Herren Kollegen und Kolleginnen anschließen – ich spreche jetzt für den Beirat für Migration und Integration, Herr Hörter –

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Vor zwei oder drei Jahren haben wir uns noch über die Frage gestritten, wie eigentlich die Zukunft unserer noch sogenannten Ausländerbeiräte aussehen soll. Es ist ein gutes Zeichen dafür, dass sich in unserem Land viele aufmachen, das Thema „Integration und Migration“ ernst zu nehmen und auch zusammenzuwirken und eigene

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2009 wurden beim Bundesamt für Migration rund 28.000 Erstanträge gestellt, was einer Steigerung von 25 Prozent gegenüber den Vorjahren,

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23.09.03 (technische) Migration des Internetportals www.niedersach sen.de

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Eine Verteilung derartiger, mit einem Hinweis auf die Strafbarkeit versehener Postkarten in den Integrationskursen ist vor dem Hintergrund der Aufnahme der Thematik Zwangsheirat im Themenfeld Grundrechte und staatsbürgerliche Pflichten auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen in das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeitete Curriculum der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz nicht notwendig. Diese Aufnahme ist Bestandteil des Handlungskonzepts der Landesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat.

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Nun sprechen Sie einen Punkt an, nämlich dass wir einen offiziellen Hinweis auf eine Postkarte drucken lassen sollten. Ich glaube, dass einige andere Maßnahmen hilfreicher waren: Dass dies zum Beispiel in den Orientierungskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge jedem vermittelt wird, der in einem solchen Kurs ist, und das sind alle, die hier zuwandern, insbesondere zum Zwecke der Heiratsmigration oder aus anderen Zuwanderungsgründen, ist etwas ganz Wichtiges.

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Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt hier substanzielle Fortschritte bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität durch eine intensive polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit an. Weitere zentrale Herausforderung ist die Bewältigung der illegalen Migration.

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Ebenso beschäftigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit im Rahmen der Erarbeitung eines bundesweiten Integrationsprogramms mit diesem Thema und wird voraussichtlich im Frühjahr des nächsten Jahres hierzu Vorschläge unterbreiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse wie auch bei der Frage einer Nachqualifizierung schon bald Fortschritte erzielen werden. Eine Beauftragung des Bundesinstituts für Berufsbildung halte ich gegenwärtig insoweit nicht für erforderlich.

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Zu Frage 2: Die Verteilung der in Deutschland aufgenommenen Asylbewerber auf die Länder wie auch die Festlegung der Bearbeitungszuständigkeiten der jeweiligen Außenstellen obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Das kann ich nicht bestätigen. Es erschließt sich aus den mir vorliegenden Fakten auch nicht, denn die Verteilung, wie ich schon sagte, obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und richtet sich danach, welche spezialisierten Mitarbeiter für bestimmte Länder in den jeweiligen Außenstellen vorhanden sind. Wie Sie wissen, hat es da eine Veränderung in den Außenstellen in Thüringen gegeben. Die Außenstelle des Bundesamtes in Mühlhausen ist geschlossen worden. Die Veränderungen, was die süd- und mittelafrikanischen Flüchtlinge angeht, führe ich eher auf diese Veränderungen im Bereich des Bundesamtes und seiner Außenstellen zurück.

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Auch zeigt der Bericht ganz genau auf, dass der Bereich Migration doch schon sehr gut angegangen

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Dabei wird der undefinierte Sicherheitsbegriff vom Senat unreflektiert übernommen. Es bleibt völlig unklar, ob maritime oder zivile Sicherheit einen ungehinderten Seeverkehr oder die Verortung von Flüchtlingsbooten bedeutet. In der EU wurde der Begriff Sicherheit mit neuen Deutungen versehen. Sicherheitsstrategien beinhalten nicht länger die Abwehrmaßnahmen gegen angreifende Armeen, sondern Abwehrmaßnahmen gegen Terror, Kriminalität und irreguläre Migration sowie Naturkatastrophen. Schon diese Zusammensetzung ist befremdlich.

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Eine weitere, ganz entscheidende Aufgabe der Vereinten Nationen ist die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte der Frauen. Gleichstellung heißt, gleiche Rechte und gleiche Chancen, ohne die objektiv vorhandenen biologischen Unterschiede von Mann und Frau zu ignorieren. Dabei kommt uns in Rheinland-Pfalz gerade die Enquete-Kommission „Integration und Migration“ zupass; denn wenn wir von der Stärkung der Frauenrechte sprechen und etwas dafür tun wollen, können wir es nicht zulassen, dass Migrantinnen aus bestimmten Kulturkreisen durch ihr eigenes Umfeld in Deutschland daran gehindert werden, ihre Frauenrechte unbeschadet wahrzunehmen.

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terium des Innern am 15. Februar angeordnete Abschiebungsstopp kann sich aus Rechtsgründen nur auf Abschiebungen beziehen, für die die hiesigen Ausländerbehörden zuständig sind. Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung in andere EUStaaten fallen aber in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu entscheiden hat, ob und wenn ja, wann eine Überstellung stattzufinden hat. Die Ausländerbehörden haben diese Entscheidungen des Bundesamtes zu vollziehen, ohne dabei einen eigenen Spielraum in der Entscheidung zu haben.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Innenminister, Ihre Regierungserklärung war wirklich erstaunlich. Vieles von dem, was Sie zum Thema Integration und Migration gesagt haben, kann ich so unterschreiben.

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Werden gesundheitliche Beeinträchtigungen in einem Asylverfahren geltend gemacht, so ist zu unterscheiden zwischen sogenannten zielstaatsbezogenen Abschiebehindernissen, die in der Regel auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abschließend und für die Ausländerbehörden verbindlich festgestellt und gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden.

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In allen hier in Rede stehenden Fällen – in allen! – wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass im Zielstaat keine konkrete und erhebliche Gesundheitsgefahr besteht.

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„Für die Person lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den gestellten Asylantrag mit Bescheid vom 22.01.2002 ab und forderte ihn unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise auf.“

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Auch insoweit macht das Bundesrecht klare Vorgaben und sieht eine strikte Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Ausländerbehörde vor. Das ist hier gerade in der Diskussion durch die Beiträge der Vertreterinnen der Opposition mal wieder durcheinander gegangen. Deshalb hier noch einmal:

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Wir sind keineswegs gegen eine Förderung, aber wir finden es schon merkwürdig, dass in diesem Landtag im Auftrag des Landtags seit einigen Monaten eine Enquete-Kommission für das Thema „Integration und Migration“ arbeitet und man noch nicht einmal die Geduld hat, jetzt abzuwarten, welche Schwerpunkte von dieser En

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Für das zusätzliche Geld, das von der SPD-Fraktion beantragt wurde, bin ich dankbar. Das hat nichts mit der Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ zu tun. Wir haben ein eigenes Integrationskonzept. Dort arbeiten Menschen an der Umsetzung dieser Ziele und entwickeln viele Projekte, die kommunal von Bedeutung sind. Deshalb ist es sehr schön, dass auch in Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Arbeit die Möglichkeit besteht, Projekte konkret umzusetzen.

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Es gibt eine ganze Menge Stiftungen, die gerade im Bereich der Migration tätig sind. Es gibt sicherlich auch den einen oder anderen erfolgreichen Unternehmer mit Migrationshintergrund, der vielleicht eine Aufgabe sucht, wie er dem einen oder anderen Menschen helfen kann.

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Ein anderer von der SPD hat sich auf den Chefsessel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gefl üchtet.

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Im Übrigen sollten sich die Teilnehmer der Ostseeparlamentarierkonferenz wieder auf das beschränken, was die Grundidee war, den Meeresumweltschutz der Ostsee. Lobbyisten haben sich inzwischen auch der Ostseeparlamentarierkonferenz angenommen und daher wird inzwischen auch über Arbeitsmarktpolitik, Niederlassungsfreiheit, Migration, Integration und Wohlstandsgefälle debattiert.

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Wir müssen auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Pflicht nehmen. Sie wissen, es soll die Angebote zur sprachlichen Integration erfassen, Fördermaßnahmen einleiten usw.

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Lassen Sie mich zum Schluss aus dem Buch „Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft“ zitieren. Es stammt von Rita Süssmuth und lohnt sich zu lesen. Sie nennt folgende Schwerpunkte: intensiver Ausbau der vorschulischen Sprachförderung und Sprachstandstests von Kindern im Alter von vier und fünf Jahren,

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Im Jahr 2009 waren es noch 4.200 Erstanträge auf Asyl. Im Jahr 2011 kamen bereits circa 6.000 bis 7.000 Menschen nach Bayern. Nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird sich die Zahl auch in den nächsten Jahren beziehungsweise im überschaubaren Zeitraum 2012 wieder auf diesem Niveau einpendeln. Es ist logisch, dass vor dem Hintergrund dieser Steigerung die Kapazität der bayerischen Einrichtungen erhöht werden muss. Das geschieht nicht in angemessener Form; deshalb unser Antrag.

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Die aktuelle personelle Unterbesetzung beim Bundesamt für Migration sollte ebenfalls erwähnt werden. Flüchtlinge, die in Zirndorf neu ankommen, müssen auf ihre Asylanhörung bis Oktober warten. Das ist zwar die Angelegenheit des Bundes, jedoch trotzdem ein großes Problem.

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Hinsichtlich der Arbeitsmarktprogramme – HARA,Ausbildung in der Migration, Ausbildung für junge allein erziehende Mütter, Ausbildung statt Sozialhilfe – habe ich mich dazu entschlossen, hier Schwerpunkte zu definieren.

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Eine angolanische Mutter und ihr Kind sollten zusammengeführt werden, um endlich nach über 15 Monaten die rechtskräftige Abschiebung entsprechend des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom Dezember 2004 vollziehen zu können.

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In diesem Sinne ist bereits viel geschehen. Ich erinnere an das Wirken unserer Ausländerbeauftragten Peters und jetzt Frau Heß. Ich weise auf die Große Anfrage meiner Fraktion zur Migration und Integration vom Februar 2007 hin. Wer sich diese Anfrage noch einmal vornimmt, der sieht eine wahre Fundgrube auf das bis dahin Geleistete. Ich erwähne die Leitlinie „Handlungsempfehlung zur Integration von Zuwanderern in Thüringen“ der letzten Landesregierung von Dieter Althaus. Ich erinnere daran, dass unsere Fraktion seit Langem fordert, dass endlich auch die Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird,