Maria Westerhorstmann

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sicherlich wird heute niemand mehr die Bekämpfung von Entgeltungleichheiten in Frage stellen. Alle hier anwesenden Fraktionen haben längst erkannt, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, die hierzulande aktuell bei 23 % liegt, nicht hinnehmbar ist. Sicherlich wissen wir auch, dass allein die Erkenntnis nur die halbe Miete ist. Dennoch bin ich froh, dass zumindest dieser gemeinsame Nenner bei der heutigen Debatte gegeben ist. Aber kommen wir zum Punkt.
Was gilt es im nächsten Schritt zu unternehmen, wenn wir den Nenner erweitern und es nicht nur bei der halben Miete belassen wollen? Wie sieht es mit der Warum- und mit der Wie-Frage aus? Warum besteht in der modernen Zeit von heute diese Lohnlücke? Warum haben Frauen, die immerhin 51 % der Gesamtbevölkerung ausmachen und sogar die besseren Bildungsabschlüsse haben, trotzdem 23 % weniger Geld in der Tasche als ihre männlichen Kollegen?
Liebe Frau Kollegin Meurer, es ist eben nicht nur eine Frauenfrage. Ich denke, dass wir die Männer da mit ins Boot nehmen müssen und dass wir sie mit in die Pflicht nehmen müssen.
Wie können wir dann diese Lohnungleichheit bekämpfen? – Entscheidend für das Warum und Wie ist vor allen Dingen die Betrachtung der Ursachen für Lohnunterschiede. Dabei wird deutlich – und das macht die Bekämpfung so langatmig –, dass die Ursachen mehrdimensional sind.
Das beginnt mit der Berufswahl von Mädchen und jungen Frauen. Während beispielsweise technische und mathematische Berufe eher Jungensachen sind, wählen Mädchen Berufe wie Bürokauffrau, Kauffrau im Einzelhandel, Arzthelferin, Friseurin – allesamt Berufe mit geringen Karrierechancen.
Eine weitere, entscheidende Ursache ist die Berufsunterbrechung. Noch immer sind es meist die Frauen, die die Hauptverantwortung für die Familienar
beit übernehmen. Der Wiedereinstieg gestaltet sich häufig schwierig. Und wenn er gelingt, kommt hinzu, dass Frauen den Einkommensvorsprung ihrer männlichen Kollegen gar nicht oder gar nicht so leicht aufholen können.
Auch müssen wir Frauen in Führungspositionen betrachten, die dort nicht in gleicher Zahl vertreten sind wie Männer. Vor allem in Großkonzernen sind Vorstände und Aufsichtsräte, aber auch die zweite Führungsebene fast ausschließlich männlich.
Wie kommen wir bei dieser Ursachenvielseitigkeit zu einem guten Weg und zum Erfolg? Ist ein Gesetz, wie in Ihrem Antrag gefordert, sinnvoll – oder gar die Quotenregelung? – Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir es uns damit ein wenig zu leicht machen. Es kann auf diesem Weg nicht klappen, weil er zu einseitig und daher auch zu kurz gedacht ist. Die Folge wäre nämlich ähnlich, wie oft in der Medizin der Fall: Die Symptome würden verschwinden, von Heilung wäre aber sicher nicht die Rede.
Zudem blenden die Antragsforderungen einen entscheidenden Faktor aus, nämlich dass die Bekämpfung der Ungleichheit nur mit Unterstützung der Unternehmen, nicht gegen die Unternehmen beseitigt werden kann. Der freiwillige Lohntest „Logib-D“, mit dem Unternehmen die Entgeltgleichheit innerhalb des eigenen Betriebes überprüfen können, wurde von Familienministerin Ursula von der Leyen im März 2009 vorgestellt. Jetzt eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, ohne der Wirtschaft die Chance einzuräumen, selbstständig tätig zu werden, ist verfrüht.
Eine alte Volksweisheit besagt, dass der Weg zum Erfolg nur selten per Aufzug zu erreichen ist; meistens muss man doch die Treppe nehmen. – Damit will ich verdeutlichen, meine Damen und Herren, dass meine Ansicht nichts mit Ausbremsen oder Ausblenden der Probleme zu tun hat. Der Weg zum Ziel muss einfach ein anderer sein, wenn es uns wirklich ernst damit ist, die Ursachen für die Entgeltungleichheit zu bekämpfen. Das ist vielseitiger, das ist somit anstrengender, aber sinnvoller.
Und weil es sinnvoll ist, haben wir bereits viele Maßnahmen ergriffen: Projekte zur Erweiterung des Berufswahlverhaltens von Mädchen und jungen Frauen, das Elterngeld und den massiven Ausbau von Betreuungsangeboten für die Kleinsten.
Hier müssen wir auch in Zukunft weiter ansetzen und angemessene Maßnahmen weiterentwickeln. Alle Zwischenrufe in der Hinsicht laufen ins Leere, stellt man fest, wenn man mit Menschen draußen an der Basis spricht, die uns sehr wohl beipflichten,
dass gerade die Kinderbetreuung ein entscheidender Schritt auf diesen Wegen ist.
Wir sind aber auch andere neue Wege gegangen. Im Jahr 2009 haben wir den Spot „Schluss mit dem Unsinn“ in den Kinos platziert, um gesamtgesellschaftlich die Aufmerksamkeit für die Entgeltungleichheit zu erweitern.
Ein lobenswertes Beispiel aus der Praxis, welches belegt, dass es auch ohne Quoten und Gesetze gehen kann, ist die Telekom. Als erstes der 30 DAX-Unternehmen hat die Deutsche Telekom beschlossen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen auf 30 % zu erhöhen. Wir sind zuversichtlich und hoffen, dass diese Telekom-Initiative Nachahmeffekte auslöst.
Auch wenn das Thema in der Wirtschaft noch umstritten ist, wird und muss die Erkenntnis überwiegen, dass Unternehmen mit einem höheren Frauenanteil bessere Ergebnisse erzielen und rentabler sind. Das ist der entscheidende Punkt. Sicher spielt ein erweitertes Bewusstsein für Ungleichbehandlung und Freiwilligkeit eine große Rolle; aber entscheidender Faktor ist eben nicht nur der Selbstzweck, sondern das eigene Interesse der Unternehmen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bleiben wir also auf dem richtigen Weg: mit den Unternehmen und nicht gegen sie und mit vielseitigen Maßnahmen Schritt für Schritt anstatt mit verfrühten Schnellschüssen.
Als Sprecherin der CDU-Fraktion im Ausschuss für Frauenpolitik darf ich zum Abschluss dieser Legislaturperiode ebenfalls allen Frauen und Männern des Ausschusses ein Dankeschön sagen. Es hat sehr viele kontroverse Diskussionen gegeben. Ich bin sicher, die werden wir auch in Zukunft haben, weil wir sicherlich nicht allen Fragen übereinstimmen. Aber im Kern haben wir natürlich alle das Ziel, die Ziele der Frauen nach vorne zu bringen. Es gibt dafür nur unterschiedliche Wege, auf die wir uns nicht immer gleich verständigen können.
Mein Dank gilt auch allen ausscheidenden und in Zukunft hier nicht mehr anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich trotz alledem auf die nächste Legislaturperiode. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass Gewalt gegen Frauen ein bedrückendes Thema ist und dass deshalb die Bekämpfung einen besonderen Stellenwert haben muss. Wir sind uns sicherlich auch einig, dass in den Hilfe- und Beratungseinrichtungen eine unverzichtbare Arbeit geleistet und gezielt den hilfebedürftigen Frauen geholfen wird.
Nach Gründung des ersten Frauenhauses in Berlin im Jahre 1976 gibt es heute 400 Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen in Deutschland. 62 dieser Einrichtungen befinden sich in Nordrhein-Westfalen. International weist Deutschland damit immer noch die beste Versorgung im Frauenhausbereich auf.
Doch die Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtseinrichtungen und die Unterstützungsangebote variieren von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune. Das ist eine freiwillige Aufgabe, die jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen neu zur Disposition gestellt und von allen Beteiligten ernst genommen wird.
Liebe SPD, wir bestreiten gar nicht, dass die Finanzierung verbesserungswürdig ist. Doch nicht nur Nordrhein-Westfalen hat 2005 gekürzt, auch Wowereits Berliner Regierung hat die Finanzierung der Frauenhäuser um 1 Million € gekürzt.
Frau Steffens, Sie haben gerade eine Menge Wünsche geäußert. Sie sollten aber auch hinzufügen, wer das letztlich bezahlen soll.
Ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir es könnten, an vielen Stellen zusätzlich ansetzen würden. Wenn den heutigen Oppositionsparteien der Rechtsanspruch so wichtig ist, frage ich Sie: Warum haben Sie das nicht in Ihrer Regierungszeit sichergestellt und den Rechtsanspruch umgesetzt?
Ich glaube nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dass Sie ernsthaft die gute Infrastruktur der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen infrage stellen wollen.
Das immer wieder beispielhaft auch von Ihnen vertretene Modell Schleswig-Holsteins kann keine Lösung sein. Denn dort werden nur 28 % der Finanzierung vom Land übernommen. Immerhin müssen die Kommunen 70 % aufbringen. Für Personal- und Sachkosten stehen dort pro Frauenhausplatz gerade einmal 3.000 € zur Verfügung. Bei uns hingegen sind es 4.500 €.
Wenn immer wieder die verfügbaren Plätze angemahnt werden, muss ich feststellen: Darüber werden wir uns wahrscheinlich bis zum SanktNimmerleins-Tag streiten. Denn wenn ich auf die Onlineseiten schaue, stehen in der Regel Plätze zur Verfügung.
Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben immer auch eine bundeseinheitliche Regelung gefordert. Frau Steffens, Sie haben das gerade noch einmal deutlich gemacht.
Was bringt uns eine bundeseinheitliche Regelung, wenn sie nicht unsere hohen Standards sicherstellt?
Wir stehen auf Platz 13 in der Liste, was die Plätze bezogen auf die Einwohnerinnen angeht. Dazu möchte ich Ihnen aber noch etwas anderes sagen. Ich habe in den vergangenen Tagen einen Beitrag in der „EMMA“ gelesen.
Sie können zwar sagen, das sei nichts, aber Fakt ist, dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Im Osten ist die Versorgung noch sehr viel schlechter als bei uns.
Fakt ist, dass man Vermutungen anstellt, das könnte etwas damit zu tun haben, wer ein Frauenhaus aufsucht.
In unserer Situation müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund 70 % beträgt. Das ist schlimm. Dabei sind wir sicherlich ganz nah beieinander.
Aber wir müssen dann doch auch anderswo ansetzen. Armin Laschet hat in seinem Ministerium mittlerweile viele Leistungen gerade im integrativen Bereich auf den Weg gebracht. So werden zum Beispiel Frauen in die Gesellschaft hineingenommen.
Wir wissen aus den Untersuchungen, dass sich die Frauen, die mehr Bildung haben, die sprachfähig, berufstätig und eigenständig sind, eher in solchen schwierigen Situationen als in allen anderen Situationen wehren können.
Weil das so ist, werden wir weiter daran arbeiten. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Ich danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Watermann-Krass, die EUAusgleichszahlungen zum Thema einer Aktuellen Stunde über ländliche Räume zu machen, halte ich doch für reichlich überzogen. Die besagten 68 Landwirte und die Großbetriebe, die Sie hierzu heranziehen, sind Arbeitgeber in der Region. Sie stellen Arbeitsplätze in der Region
und sind vor allen Dingen diejenigen, die in die Region investieren und dafür sorgen, dass das Geld den heimischen Handwerkern und Unternehmern zugute kommt und nicht auf Konten irgendwo in fernen Ländern oder sonst wo landet.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen lebt von der Vielfalt seiner Regionen. In ihrer Unterschiedlichkeit tragen sie zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen bei. Beide, ländliche Räume und Ballungszentren, gehören untrennbar zur Identität unseres Landes.
Was sind denn die ländlichen Räume? – Ich stimme völlig mit Ihnen überein, dass ländliche Räume nicht homogen sind. Sie sind so unterschiedlich wie nur irgendetwas, ebenso, wie es auch unsere Ballungsräume sind. Aber dann zu sagen, dass aus der Fläche heraus die Versorgungsämter und die Landesstraßenbauämter, Straßen.NRW, abgezogen werden – wo gab es denn mehr Nachholbedarf in Bezug auf die Straßen als gerade im ländlichen Raum?
Was haben Sie denn in all den vorangegangenen Jahren getan? Sie hätten doch in den Jahren, als die Straßenämter in der Nähe waren, dafür etwas tun können. Das war aber nicht der Fall.
Infolgedessen ist doch nicht einzig und allein die Niederlassung am Ort ausschlaggebend dafür, ob der ländliche Raum funktioniert.
Unsere Regionen haben alle ihre Stärken und alle ihre Schwächen.
Eines muss man vielleicht auch einmal festhalten: Wenn heute junge Menschen gut ausgebildet sind, dann gehen sie häufig in die städtischen Ballungsräume und entziehen damit dem ländlichen Raum auch Potenziale. Es ist schwierig genug, diese jungen Menschen wieder für die ländlichen Räume zu gewinnen, wozu wir auch entsprechende Arbeitsplätze vor Ort benötigen.
Wir von der CDU sind uns dieser Tatsache sehr bewusst, und wir haben uns bereits im Dezember 2007 mit einem eigenen Positionspapier dazu auf den Weg gemacht. Wir haben den Arbeitskreis Ländlicher Raum auf den Weg gebracht, und wir stellen uns diesen Zukunftsfragen. Sie sind im ländlichen Raum nicht weniger relevant als in den städtischen Metropolen Nordrhein-Westfalens. Immerhin leben 60 % unserer Bevölkerung außerhalb der Großstädte.
Klar ist, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen: Die Folgen des demografischen Wandels treffen abseits gelegene ländliche Räume sehr viel stärker und stellen sie vor große Herausforderungen. Dies erfordert insbesondere die Zusammenarbeit mit den Kommunen, die hier gerade angesprochen wurde, aber auch die Zusammenarbeit insbesondere mit den Vereinen und den Verbänden. An dieser Stelle sage ich es ganz deutlich: Dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit den Landfrauen; ich habe langjährige Erfahrungen in diesem Verband.
Die Tatsache, dass wir uns seit vielen Jahren der Thematik stellen, wie wir ländliche Räume nach vorn entwickeln können und dass wir sie zukunftsfähig halten müssen, zeigt, dass dort das Zusammenspiel stimmig ist und wir dabei an einem Strang ziehen und gemeinsam versuchen, die Zukunft zu gestalten.
Deshalb sollte uns auch klar sein: Der ländliche Raum ist nicht nur ein Raum für Wohnen, Freizeit und Erholung. Er steht auch für Arbeit, für Bildung, für Wissenschaft und für Landwirtschaft. Bisher ging der Blick eben immer nur in Richtung der Ballungsräume.
Wenn Sie vorhin beklagten, dass die Pkw-Maut kommen könnte, meine Herren, dann muss ich deutlich sagen: In der Vergangenheit war es so, dass der Wert, Arbeitsplätze einzurichten, immer nur in die Ballungsräume gelenkt wurde.
Es war dann für Betriebe immer schwierig, im ländlichen Raum ausreichend Fuß zu fassen.
Wir machen Schluss mit dieser Ungleichbehandlung, und uns ist es wichtig, dass ländliche Räume Chancenräume sind und auch ihre Potenziale nutzen können. Daher begrüße ich es ausdrücklich, wenn die Bundesregierung dieses Programm
„Ländlicher Raum“ auflegt; diese Unterstützung nehmen wir gerne an.
Der Strukturwandel führt nicht nur in der Landwirtschaft zu Veränderungen; auch unsere Dörfer im ländlichen Raum sind ihm in besonderem Maße unterworfen. Auch hier ist die Modernität eingezogen. Laut Allensbach glaubt immer noch die Hälfte der Bevölkerung an das idyllische Dorf mit dem kleinen Bauernhof wie im Bilderbuch.
Indes ist die Realität heute eine andere. Es liegt letztendlich keinerlei Sinn darin, kleine und große Betriebe gegeneinander auszuspielen. Wir sind froh, wenn wir im Land leistungsstarke Betriebe haben.
Sie können sowohl klein als auch groß sein. Infolgedessen ist das ein starker Wirtschaftspartner. Moderne Lebensformen sind längst eingezogen. Die ländlichen Räume sind moderne und auch attraktive Lebensräume.
Sie bieten hochwertige Arbeitsplätze in Handwerk, Handel, Dienstleistung und Industrie, in der Landwirtschaft und eben auch in der Lebensmittelerzeugung. Auch die Mehrzahl der kleinen und mittleren Betriebe agiert in ländlichen Räumen, und wir sind alle miteinander gute Partner.
Darunter gibt es viele Betriebe, die sich auch im internationalen Wettbewerb behaupten – Betriebe, die in erstaunlicher Zahl in der Weltwirtschaft vorne mitspielen, sogenannte Hidden Champions,
weil sie im Zeitalter forcierter Strukturen die Chancen neuer Produkte und Märkte nutzen.
Ohne seine ländlichen Räume wäre NordrheinWestfalen nicht das Industrieland, das es ist. Sie alle erwarten aber eine ausgebaute Infrastruktur, eine leistungsstarke Daseinsvorsorge mit Kindergärten, Schulen sowie zuverlässigen sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt ein gutes Kulturangebot.
Doch gerade junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, kehren oft nicht zurück. Häufig finden sich Jobangebote in hoch qualifizierten Jobs eher in den städtischen Ballungsräumen. Die Folge ist eine zunehmende Überalterung der Bevölkerung in den ländlichen Räumen. Daher wird in den kommenden Jahren die Siedlungsdichte in den ländlichen Räumen abnehmen – mit der Folge, dass auch im Ländlichen zunehmend Wohnhäuser und kleine
Gehöfte leer stehen und nicht mehr zu veräußern sind.
Mit Blick auf den Erhalt dörflicher Strukturen und des historisch gewachsenen Erscheinungsbildes unserer Dörfer in den ländlichen Räumen haben wir die sogenannte Siebenjahresfrist abgeschafft, was uns auch mehr Freiheiten und mehr Möglichkeiten schafft, Nachfolgenutzungen auf den Weg zu bringen.
Mehr denn je zeigt sich jedoch, dass in Zeiten der Globalisierung in ländlichen Räumen nur dann eine Zukunft besteht, wenn der Zugang zu modernen Kommunikationstechnologien gewährleistet ist.
Da sind wir dabei, Herr Becker.
Die Wettbewerbsfähigkeit führender Wirtschaftsstandorte in Nordrhein-Westfalen hängt also entscheidend von der Nutzung der Breitbandtechnologie ab.
Ich will an einem kurzen Beispiel schildern, wie so etwas geschehen kann. Wir wissen ja, dass es aufgrund der großen Entfernungen schwierig ist, in der Fläche eine hundertprozentige Versorgung auf den Weg zu bringen. Da funktioniert bei uns die Eigenleistung, da funktioniert das Ehrenamt. In einem Dorf in meinem Wahlkreis hat ein junger Mann dieses Engagement gezeigt und mit Unterstützung von Firmen in Eigenleistung eine Breitbandversorgung geschaffen. Das ist hervorragend gelungen. Wie er mir gesagt hat, erhält er mittlerweile aus dem gesamten Bundesgebiet Anfragen, wie man so etwas macht.
Es ist sicherlich eine der starken Säulen, die unsere ländliche Region hat, dieses gemeinsam zu tun und zusammen auf den Weg zu bringen.
Nicht zuletzt müssen wir auch mit Sorge betrachten, dass in ländlichen Räumen die Daseinsvorsorge nicht mehr in dem Maße gegeben ist, wie wir uns das eigentlich wünschen: So ist die Post weggefallen, und den Lebensmittelladen vor Ort gibt es nicht mehr. Wir reagieren in dieser Landesregierung auch auf die Unterversorgung mit Ärzten in ländlichen Regionen; denn nicht nur die Ärzte werden älter, sondern auch die Patienten.
Dazu brauchen wir kreative Lösungen; denn Familienfreundlichkeit in ländlichen Räumen wird das oberste Gebot sein.
Kinderbetreuung und gute Bildungsmöglichkeiten gehören dazu. Daher haben wir insbesondere auch den Fachhochschulausbau in Nordrhein-Westfalen nach vorne gebracht.
Ich weiß um die Lebensqualität auf dem Land. Gepaart mit einer weitgehend intakten Umwelt ist das gerade für junge Familien der ideale Lebensraum. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die unterschiedlichen Interessen und Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern finden wir nahezu in jedem Politikfeld. Frauen wollen und müssen in unserer modernen Gesellschaft gleichberechtigt sein. Dies ist für uns eine Querschnittaufgabe. Die CDU-geführte Landesregierung unterstützt dies auf vielfältige und wirksame Weise.
Wir müssen uns dennoch vor Augen führen, dass gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern aufgrund von historischer und kultureller Prägung nicht über Nacht geschieht, sondern ein Weg schrittweiser Erfolge ist. Daher ist es umso wichtiger, dass wir alle Fortschritte und Erfolge, auch die kleineren, anerkennen und jegliche Art der Ungleichbehandlung unaufhörlich und konsequent weiter bekämpfen.
Meine Damen und Herren, Sie können mir glauben: Auch in diesen schwierigen Haushaltszeiten wäre ich einem größeren Haushaltsvolumen für diesen bedeutenden Bereich der Frauen nicht abgeneigt. Vor dem Hintergrund, dass wir uns derzeit in finanzpolitisch schwierigen Zeiten befinden, bin ich dennoch sehr froh darüber, dass der Haushaltsansatz für den Bereich der Gleichstellung überrollt werden konnte.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auf einige gut gefestigte Strukturen der Frauenpolitik sowie mir besonders am Herzen liegende Programme hinweisen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Allem vorweg möchte ich betonen – Frau Kastner hat dies bereits erwähnt –, dass wir im Rahmen unserer Familienpolitik wichtige Impulse für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben haben. Hierzu zählt vor allem der kontinuierliche Ausbau der U3-Plätze, den wir auch im kommenden Jahr erheblich steigern werden. Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren ein deutliches Signal gesetzt, dass die Ausübung des Berufs und das gleichzeitige organisierbare, befriedigende und glückliche Zusammenleben der Familie keine konträren Welten sein müssen.
Berufliche Chancengleichheit. Wir haben in der vergangenen Zeit Vieles gegen die noch häufig existierende Benachteiligung von Frauen im Berufsleben auf den Weg gebracht. Dieses Kernthema wird uns auch in den kommenden Jahren stark begleiten. Von zentraler Bedeutung werden sein – nicht zuletzt im Sinne der Bekämpfung von Lohnungleichheit – die Unterstützung bei der Berufsrückkehr, die Verbesserung bei der Beförderung von Frauen sowie die Stärkung der Karrierechancen von Frauen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen, die immerhin 51 % unserer Bevölkerung ausmachen und zudem meist die besseren Bildungsabschlüsse haben, im Durchschnitt 23 % weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Auch der magere Anteil an Frauen in Chefetagen macht mehr als deutlich, dass es mit dem Blick auf berufliche Chancengleichheit noch weit her ist.
Mit Initiativen wie dem Netzwerk W fördern wir bereits zahlreiche Projekte zur Unterstützung von Berufsrückkehrerinnen. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten und die Maßnahmen angemessen weiterentwickeln.
Mit besonderem Blick auf die geschlechtsspezifische Entgeltgleichheit setzen wir auf neue Lösungsansätze, die wir eng mit Akteuren der betrieblichen Praxis erproben. Konkret geht es dabei um neue Instrumente, die das Lohngefälle reduzieren sollen. Dass wir hierfür in Zeiten der Krise viele interessante Betriebe gewinnen konnten, freut uns ganz besonders.
Gewalt gegen Frauen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein ganz besonders emotionales Thema und somit ein unverzichtbarer Aufgabenbereich ist und bleibt die Gewalt gegen Frauen. Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Mittel in Höhe von 11,7 Millionen € vorgesehen. Wir haben ein bundesweit vorbildliches Frauenhilfenetzwerk in Nordrhein-Westfalen, auch wenn das von Ihnen in der Opposition immer wieder beklagt wird.
Wir werden es auf dem Niveau der Vorjahre weiterführen. Den Vergleich zu anderen Bundesländern brauchen wir nicht zu scheuen. Immerhin finanziert die NRW-Landesregierung ein Netz von Hilfeeinrichtungen.
Betroffene Frauen finden in 62 Frauenhäusern, 55 allgemeinen Frauenberatungsstellen, 47 Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt und acht Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel Hilfe. Wir haben zahlreiche Kampagnen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen initiiert und unsere Politik gegen Zwangsheirat, gegen Genitalverstümmelung und Ehrenmorde gerichtet. Auch diese Politik werden wir fortsetzen.
Wir haben Frauen- und Integrationspolitik auf eine unverzichtbare Weise verzahnt und setzen uns dafür ein, dass Frauen mit Zuwanderungsgeschichte darin bestärkt werden, selbstbewusst den eigenen Weg zu gehen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf haben wir auch im kommenden Jahr eine gute Basis, um die Situation von Frauen weiter zu verbessern und dafür zu sorgen, dass Frauenbelange und Frauenfragen auch in Zukunft in unserer demokratischen Gesellschaft einen starken Anteil haben und Berücksichtigung finden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das MGFFI hat im Jahr 2007 die Studie „Frauen zwischen Beruf und Familie. Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen 1997 bis 2005“ vorgestellt, in dieser Form übrigens bundesweit einmalig.
Wenn ich auf die vorausgegangenen Reden eingehen darf und insbesondere darauf, dass wir immer noch zu wenige Mädchen in den Bereichen haben, wo wir sie eigentlich hinhaben wollen, sprich: mehr in die MINT-Fächer, mehr in den anderen Berufen, nicht nur in diese besagten zehn Berufe, dann muss man sehen, dass sich die gesellschaftlichen Strukturen nicht von heute auf morgen umswitchen lassen.
Ich mache das immer wieder an dem deutlich, was wir manches Mal erleben, wenn wir den „Girls’ Day“ veranstalten, wo sich die jungen Frauen treffen, welche Stände eine besondere Nachfrage haben.
Wer diese Studie kennt, den werden die Antworten zu der Großen Anfrage, um die es heute geht, wenig überraschen. Denn obwohl die Daten dieser umfangreichen Studie nur bis zum Jahr 2005 reichen, ist ihre Aktualität bis dato ungebrochen. Die Untersuchung enthält weniger Momentaufnahmen als Aussagen zu längerfristigen Entwicklungstendenzen. Es wird die gesamte Entwicklung von 1997 bis 2005 angeschaut.
Meine Damen und Herren, sowohl die Ergebnisse der Studie als auch die der Großen Anfrage zeigen, dass Führungsfrauen in nahezu allen Arbeitsmarktbereichen unterrepräsentiert sind; parallel dazu sind sie jedoch bei prekärer Beschäftigung überrepräsentiert. Soweit, Frau Kieninger, sind wir uns einig. Wenn Sie allerdings von Floskeln im Koalitionsvertrag sprechen, dann muss ich sagen, es ist gut, dass es überhaupt einmal im Koalitionsvertrag steht. Wir haben es bis dato nämlich schmerzlich vermisst, dass so etwas in Koalitionsverträgen, auch zu Ihrer Regierungszeit, vermerkt war.
Dieses Ergebnis aus der Studie ist also nicht neu, sondern ist Teil der Anfrage.
Was zählt, ist die Tatsache, dass die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht zufriedenstellend ist und weitere Verbesserungen erforderlich sind.
Fakt ist aber auch, dass diese notwendigen Verbesserungen in Zeiten der Vorgängerregierung – lassen Sie sich das mal wieder gesagt sein; ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören wollen – verschlafen worden sind,
in Zeiten, in welchen das komplexe Thema „Frau und Beruf“ politisch längst gegenwärtig war. Die Erwerbsquote der hochqualifizierten Mütter ist von 1997 bei einer Höhe von 66,4 % bis 2005 lediglich auf 68,6 % gestiegen. Deshalb sind die Wege, Frauen mehr in den Mittelpunkt des Arbeitsmarktes zu rücken, richtig. Deshalb sind wir dagegen – deswegen haben wir auch die Regionalstellen „Frau und Beruf“ gestrichen –, das in einer kleinen Nische zu belassen und zu sagen: Wir machen „Frau und Beruf“, das andere interessiert uns nicht. – Wir müssen an den breiten Arbeitsmarkt heran, damit Frauen dort besser zurechtkommen.
In der Vorbemerkung der Großen Anfrage zieht die fragestellende Fraktion einen Erklärungsansatz heran, der die fehlende Chancengerechtigkeit für Frauen mit dem immer noch vorherrschenden Familienfinanzierungsmodell begründet. Dieser Erklärungsansatz ist zwar richtig, aber aus Ihrem Munde wiederum ein Eigentor. Denn er beweist mal wieder, dass die CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg ist.
Der inzwischen auf den Weg gebrachte Ausbau der U3-Betreuung war doch längst überfällig. Betreuung war doch zu Ihrer Zeit eine Mangelware.
Wenn man mit jungen Frauen spricht, die den Wiedereinstieg proben, aber auch am Arbeitsmarkt sind, sagen sie unisono, dass das der entscheidende Weg ist, der es ihnen leichter macht.
Wir haben damit die Rahmenbedingungen so verändert, dass es für junge Frauen praktikabel wird, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Ich will gar nicht sagen, dass es schon hundertprozentig ist, aber auch da sind die Dinge so gestrickt, wie sie sind, und sie müssen wachsen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus geht die SPD in ihrer Anfrage davon aus, dass Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt ungleich behandelt werden. Die SPD bemängelt hierzu den empirischen Hintergrund. Wir können also davon ausgehen, dass das Ziel der Großen Anfrage eine Verfeinerung der amtlichen Statistik sein soll.
Hierzu möchte ich zwei Dinge erläutern.
Erstens. Ich bin der Meinung, dass mit den Antworten der Landesregierung ein sehr aufschlussreiches
Bild von der derzeitigen Situation von Frauen am Arbeitsmarkt gezeichnet wird.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Ergebnis nicht sonderlich überraschend. Tiefergehende Erläuterungen zu den 99 gestellten Fragen würden sicher den heutigen Zeitrahmen sprengen.
Ich möchte festhalten: Auch wenn wir in NordrheinWestfalen die Rahmenbedingungen verbessern und vielfältige Projekte im Bereich Frauen und Beruf fördern, dürfen und werden wir uns nicht darauf ausruhen. Ich habe gerade auch von dem Koalitionsvertrag gesprochen. Darin finden Sie noch weitere Punkte, die wegweisend sind.
Chancengleichheit und eine geschlechtergerechte berufliche Teilhabe passieren nicht auf Knopfdruck von heute auf morgen. Sie bedürfen neben einem gesamtgesellschaftlichen Umdenken fortwährender Anreize. Wir haben diesen Auftrag verstanden und nehmen ihn auch ernst. Mit der Initiative „Netzwerk Wiedereinstieg“ und mit den Möglichkeiten der Bildungsschecks unterstützen und beraten wir Frauen zu den beruflichen Hürden.
Zweitens – ich will das nicht unendlich ausführen, weil meine Redezeit zu Ende geht –: Wir haben etwas gegen ausufernden Bürokratiewahn. Wir werden dabei nicht mitmachen, der Statistikpflege einen riesigen Raum einzuräumen, ohne dass sich etwas verändert.
Also lassen Sie uns daran arbeiten, dass sich die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert. Ich denke, da sind wir uns alle einig. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Junge Mädchen sind immer öfter unzufrieden mit ihrem Körper und ihrem Gewicht. Fast die Hälfte der 11- bis 17jährigen findet sich zu dick, so ein Ergebnis der Dr.Sommer-Studie für das Jugendmagazin „Bravo“.
Das sind nicht die Stimmen von wirklich übergewichtigen jungen Frauen, sondern das sind zum allergrößten Teil völlig normalgewichtige Menschen. Jungen sind übrigens nicht frei von solch fragwürdigen Schönheitsidealen. Sie gehen mit der Situation allerdings sehr viel entspannter um.
Wenn wir heute beklagen, dass immer mehr junge Frauen einem unrealistischen Schönheitsideal nachjagen, müssen wir feststellen, dass dies in vielen Fällen nicht zuletzt an dem Frauenbild in den Medien und der Modewelt. Die Gewichtskontrolle wird dann leider oft das Wichtigste im Leben. Man vergleicht den eigenen Körper mit dem Schönheitsideal und will diesem immer näher kommen.
Die Folge ist: Viele Menschen, vor allem Mädchen und Frauen, beurteilen ihr Äußeres und ihre Figur überkritisch und sind mit sich selbst unzufrieden. Die Folgen eines übertriebenen Schlankheitsideals sind Essstörungen und später eben auch Gesundheitsprobleme.
Wenn jemand ein gestörtes Essverhalten entwickelt, kommen häufig sehr viele Faktoren zusammen: zum Beispiel ein geringes Selbstwertgefühl, Selbstzweifel, Leistungsdruck, Versagensängste,
familiäre Probleme und Belastungen und eben auch Druck unter Gleichaltrigen.
Meine Damen und Herren, es muss doch für uns alle ein Alarmzeichen sein, wenn ein Viertel der Mädchen an Magersucht und Ess-Brech-Sucht leidet. Leider ist die Tendenz steigend. Nicht selten führen solche Störungen sogar zum Tod.
Alarmzeichen dürfen nicht übersehen werden. Sie müssen von Eltern, Lehrern und Freunden ernst genommen werden. Hierzu wird viel Fingerspitzengefühl benötigt. Wir brauchen deshalb eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für ungesundes und auch für extremes Essverhalten.
Ich halte es auch für wichtig, dass wir die Begriffe „Schönheit“ und „Schlankheit“ entkoppeln. Jeder von uns kann und sollte mit einfachen Mitteln mithelfen. Wir können uns zum Beispiel Fernseh- und Zeitschriftenwerbung sehr viel genauer ansehen und uns fragen: Was ist hier eigentlich das Motiv, und was ist die Methode?
Die Auswirkungen auf Kinder bleiben nicht ohne Folgen. Ich bin davon überzeugt, dass wir unsere Gleichgültigkeit in der Debatte und auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf Jugendliche nicht länger übersehen dürfen.
Aus diesem Grund war es uns ein ernstes Anliegen, ein Zeichen gegen den Schlankheitswahn und gegen extremes Übergewicht zu setzen. Dieses Problemthema gehört in der Mode- und Werbebranche, in der Schule, in der Familie, in den Sportvereinen, bei den Allgemeinärzten und in der Politik auf die Dringlichkeitsliste.
Schönheitsideale sind immer auch das Ergebnis von gesellschaftlichen Prozessen. Doch schön ist, was der eigenen Person gerecht wird. Und wer in sich ruht, wird in der Regel nicht bloß nach äußerlichen Merkmalen beurteilt; denn sie oder er verleiten einen von ihrer Ausstrahlung her gar nicht dazu.
Die Wanderausstellung „Bildschöne Frauen“ der Frauenberatungsstelle Bielefeld zeigt sieben Schaufensterpuppen, die auf ein verzerrendes Bild der Frauen aufmerksam machen und zeigen, dass die Realität eine andere ist. Auf Postkarten werden provokante Fragen gestellt wie zum Beispiel: Wussten Sie, dass die Kleider zum Körper und nicht der Körper zu den Kleidern passen sollte?
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Bewusstseinswandel, wie er durch solche pfiffigen Aktionen propagiert wird. Deshalb appelliere ich zum Schluss an Sie alle: Helfen Sie mit, Schönheit und Schlankheit von Extremformen zu befreien! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, sollte Ihnen, als Sie den Antrag gelesen haben, entgangen sein, dass dieser Antrag die gesellschaftspolitischen Auswirkungen eines verqueren Schlankheitsbildes zum Ziel hat? Das ist kein Antrag, der per se auf Gesundheit und Ernährung abzielt. Unser Ziel bei dem Antrag ist es, gesellschaftspolitisch einmal darauf aufmerksam zu machen, was sich da letztendlich entwickelt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Gebhard, so ganz kann ich das nicht nachvollziehen, was Sie gerade geäußert haben. Sie waren in den Jahren in der Regierungsverantwortung, und wenn es vielleicht auch nicht immer so rübergekommen ist, dass Sie die Verantwortlichen waren, hätten Sie trotzdem andere Wege beschreiten können und müssen, um tatsächlich mehr für Familienfreundlichkeit auf allen Ebenen zu tun.
Vielleicht war die Zeit nicht in dem Maße reif – das müssen wir vielleicht ein Stück weit mit berücksichtigen –; aber Fakt ist, dass gerade Kinderbetreuung in vielen Bereichen auch in den vergangenen Jahren schon eine große Mangelware war. Viele von uns kennen es ja oder haben es möglicherweise in der eigenen Familie erlebt: Ob Studium, Karriere, Familiengründung, Kindererziehung – jede dieser Situationen ist mit besonderen und unterschiedlich stark empfundenen Herausforderungen verbunden. Wer diese Aufgaben auch noch nebeneinander, also zeitgleich, erfüllen muss, ist besonders gefordert. Für Studenten mit Kindern ist es eben nicht immer einfach, Kinderbetreuung, Studium und oft noch einen Job unter einen Hut zu bekommen.
Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Punkt alle so weit einig sind und eine ähnliche Wahrnehmung haben. Die Antragsinhalte der Oppositionsfraktionen lassen jedoch keinen Zweifel aufkommen, wie sehr sie bereits vorhandene, gut ausgeprägte und bewährte Angebote der Hochschulen, die familienfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, verkennen. Wir unterstützen Studierende mit Kindern in vielerlei Hinsicht. Es gibt zahlreiche Angebote sowohl unter der Betrachtung finanzieller als auch sozialer Aspekte. Sie müssen lediglich gut geprüft und den Bedürfnissen individuell angepasst werden, damit Kinder und Eltern in der nicht immer leichten Zeit des Studiums optimal versorgt sind.
Auf die wichtigsten finanziellen und sozialen Hilfeangebote für Studierende möchte ich kurz eingehen, um deutlich zu machen, was sich in den letzten Jahren getan hat:
Grundsätzlich können Studierende mit Kindern auf Antrag von Studiengebühren befreit werden. Diese Bestimmung greift bei denen, deren Kinder unter 10 Jahre alt oder behindert sind und bei Studieren
den, deren Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen.
Des Weiteren gibt es einen Rechtsanspruch auf Elterngeld, das seit dem 1. Januar 2007 an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes getreten ist. Dabei werden 67 % des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 € ersetzt.
Grundsätzlich erhalten Studierende kein Arbeitslosengeld II. Allerdings besteht ein Anspruch auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Dabei handelt es sich meistens um Leistungen beispielsweise für Schwangerschaftskleidung oder auch die Erstausstattung für Kinder. Hinzu kommt der Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Eine weitere finanzielle Unterstützung ist das Mutterschaftsgeld. Ein Anspruch besteht, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird.
Hinzu kommt ein Rechtanspruch auf Kindergeld. Diesen Anspruch hat jeder, der ein Kind hat und dessen Wohnsitz in Deutschland liegt.
Studierende Eltern können auf Antrag einen Aufschub für Leistungsnachweise und somit die Verlängerung der Förderhöchstdauer durch das BAföG erhalten.
Mit dem Kind in einer Lehrveranstaltung aufzutauchen, ist dank zahlreicher Betreuungsangebote der Hochschulen, Studentenwerke und privater Initiativen heute nicht mehr nötig. Der seit 1996 geltende gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz gilt für Kinder ab drei Jahren. Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz sieht zum Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Betreuungseinrichtung oder in der Tagespflege für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr vor.
In Nordrhein-Westfalen ist das Betreuungsangebot mithilfe des Kinderbildungsgesetzes für Kinder unter drei Jahren systematisch ausgebaut worden. Ab dem 1. Januar fördert die Landesregierung landesweit 74.645 Betreuungsplätze für unter Dreijährige, davon 58.400 in Kindertageseinrichtungen und 16.245 in der Kindertagespflege. Hinzu kommen in etwa 12.000 Betreuungsplätze in privatgewerblichen Einrichtungen und Spielgruppen, sodass landesweit etwa 86.000 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Dies entspricht bei der Betreuung unter Dreijähriger einem Deckungsgrad von 19%.
Vor diesem Hintergrund sind wir äußerst optimistisch, dass wir den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, den wir ab 2010/2011 für alle Zweijährigen planen, auch einlösen können.
In finanzieller Hinsicht sind Eltern mit einem niedrigen Einkommen von Beiträgen befreit. Das Kinderbildungsgesetz bietet somit eine zuvor nicht gege
bene Wahlfreiheit und Betreuungsflexibilität für Eltern.
Mit dem Ausbau von Familienzentren und durch zusätzliche Angebote für Familienbildung und beratung werden Eltern und Kinder unterstützt.
Oft sind die vom zuständigen Studentenwerk der eigenen Hochschule oder von aktiven Eltern betriebenen Kindergärten für Studentenkinder eine optimale Alternative. Für die Studierenden in Deutschland, die Verantwortung für ein Kind oder für mehrere Kinder tragen, stehen Stillräume und Wickelzimmer zur Verfügung. Die aus Initiativen an den Hochschulen entstandenen Betreuungen orientieren sich zudem an den Studierzeiten der Eltern. Daneben gibt es einzelne Wohnheime, die spezielle Wohneinheiten für studentische Familien bereitstellen.
Meine Damen und Herren, ich möchte deshalb festhalten, dass studierenden Eltern sicherlich viel Organisationstalent und oft besondere Kraftanstrengungen abverlangt werden. Mithilfe unserer Rahmenbedingungen, die es auszubauen gilt, werden allerdings zahlreiche Angebote geschaffen, die geschickt angenommen werden müssen, damit auch für Eltern ein erfolgreiches Studium möglich ist. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kieninger, insbesondere was die Platzknappheit und die Vorhaltung von Plätzen in den Frauenhäusern angeht, ist mir schleierhaft, wie Sie zu den Zahlen kommen. Wir haben heute Morgen ins Internet geguckt und festgestellt, dass immerhin noch 25 Häuser freie Plätze für Frauen mit Kindern haben. Entweder läuft bei der Pflege der Internetseiten etwas verkehrt, oder die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf im Einzelplan 15 haben wir für das Jahr 2009 wieder eine solide und verlässliche Grundlage für den frauenpolitischen Bereich bereitgestellt. Das bedeutet Planungssicherheit und ist in diesen Zeiten der unsicheren Haushaltsplanung, der Finanzplanung, der Haushaltskonsolidierung und auch angesichts des nach wie vor enormen
Schuldenberges wichtig und richtig. Und dennoch werden in 2009 die Schwerpunkte der Frauenpolitik in Nordrhein-Westfalen im Kapitel „Gleichstellung von Frau und Mann“ so gesetzt, dass unsere Infrastruktur bundesweit immer noch führend ist.
Deshalb freue ich mich, dass Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr die Konferenz der Gleichstellungs-, der Frauenministerinnen und Frauenminister, der senatorinnen und -senatoren der Länder ausrichten wird. Angesichts der gerade erschienen Studie zur Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund wird das Thema „Frauen und Integration“ auf dieser Konferenz hochaktuell sein. Zielgerichtet und offensiv wollen wir unsere Frauenpolitik für die integrationspolitischen Herausforderungen öffnen und auch frauenpolitisch beeinflussen. Dies ist richtig und wichtig, denn Frauen sind maßgebliche Trägerinnen des gesellschaftlichen Wandels, ohne die Integration nicht gelingen wird. Eines ist sicher: Integration kann nur gelingen, wenn wir die Frauen mitnehmen.
Daher wird es 2009 viele Projekte geben, mit denen wir die Integrationschancen von Frauen verbessern und damit an die Arbeit der letzten Jahre anknüpfen. Ich möchte nur einige Projekte nennen: „Neue Wege in den Beruf – Mentoring für junge Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ läuft bis Dezember 2011 und wird mit 1 Millionen € kofinanziert. Für „Erfolgreich arbeiten mit zwei Kulturen“ stehen im Haushalt 2009 120.000 € zur Verfügung.
Es ist uns auch wichtig, integrative Prozesse zwischen Eltern und Kindern aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu fördern, eine Maßnahme, die vom Bund und vom Land insgesamt mit 295.000 € unterstützt wird. Im Etat für Gleichstellungspolitik sind hierfür 105.000 € im Jahr 2009 eingeplant. Mit 230.000 € werden wir weiterhin die Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheirat unterstützen. Das ist ein einvernehmlicher Beschluss der Fraktionen in den letzten Haushaltsberatungen.
Noch immer befassen wir uns mit dem Thema der häuslichen Gewalt. Ja, uns ist der Opferschutz wichtig. Frauen sind in besonderem Maße davon betroffen. Ich bin froh darüber, dass dieses Thema mittlerweile auf allen Ebenen ernst genommen wird. Deshalb sind die runden Tische, die sich auf örtlichen und regionalen Ebenen gebildet haben, von großer Wichtigkeit. 100.000 € stehen dafür zur Verfügung.
Neben den genannten Themen ist uns weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auch die berufliche Förderung von Frauen ein besonderes Anliegen. Für Frauen von heute ist es selbstverständlich, erwerbstätig zu sein und für ihre eigene Absicherung zu sorgen. Ich will gar nicht auf die Fakten des demografischen Wandels eingehen, der uns in Zukunft vor ganz andere Herausforderungen stellen wird. Wir wissen um die Qualifikation und die Kompetenzen von Frauen. Deshalb wollen wir sie
nicht brachliegen lassen. Das Aufgabenfeld „Frau und Beruf“ wird auch in diesem Haushalt einen besonderen Schwerpunkt einnehmen. Wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen und in den sogenannten MINT-Fächern. Wir tun etwas für Wiedereinsteigerinnen und unterstützen die gerade angesprochene Landesinitiative Netzwerk W mit 390.000 €.
Wir tun etwas für weibliche Führungskräfte. Bundesweite Anerkennung bringen unsere Mentoringprogramme „KIM – Kompetenz im Management“ sowie „PePon – Personalpotenziale nutzen“ nach vorn. Insgesamt stehen für diese beiden Maßnahmen 320.000 € zur Verfügung.
Die Zeit, meine Damen und Herren, reicht an dieser Stelle nicht aus, um alle Programme und Projekte zu erwähnen. Aber es wird deutlich, dass das Themenfeld Frau und Beruf zentral ist und sich vieles in der Umsetzung befindet.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den seit Jahren bewährten Förderprojekten sagen. Diese sind auch Kernstück unserer Arbeit. Zu nennen wäre hier die Förderung von Frauennotrufen, Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen sowie die Projekte zum Ausstieg aus Prostitution. In dieser Infrastruktur sind wir bundesweit und darüber hinaus – ich erinnere nur an unsere Ausschussfahrt – führend. Aber Sie von der Opposition stellen in jedem Jahr die gleichen Anträge. Es ist ja schön und gut und auch Ihre Aufgabe, Anträge zu stellen. Entscheidend ist aber die Realität. Und da schneiden wir mit unserer finanziellen Ausstattung in Frauentiteln gar nicht so schlecht ab. Ich rate Ihnen in der Opposition, dringend einmal über die Landesgrenzen zu schauen. Auch von Rot-Grün regierte Bundesländer sind nicht auf Rosen gebettet und müssen sparen, auch im Frauenhaushalt.
Mit der Betonung darauf, dass wir im Jahre 2009 viele bewährte Projekte fortsetzen werden, zugleich aber auch eine Reihe neuer Akzente einfließen lassen, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor eines der bedrückendsten Themen in unserem Land. Somit hat die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen stets auch einen besonderen Stellenwert. Uns allen ist bewusst, dass die Hilfe- und Beratungseinrichtungen unverzichtbare Arbeit leisten, und dies Tag für Tag.
Das erste Frauenhaus in Deutschland entstand 1976 in Berlin als Modellprojekt des Bundesfamilienministeriums und des Berliner Senats. Heute haben wir über 400 Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen. International weist Deutschland damit die beste Versorgung im Frauenhausbereich auf.
Sie beklagen in Ihrem Antrag die Überbelegung der Frauenhäuser und die Wartezeiten. Wie ist es dann zu verstehen, dass derzeit von 58 Frauenhäusern 27 voll belegt sind und 31 Häuser freie Plätze haben? So kann man es jedenfalls den Internetseiten entnehmen. Es scheinen unterschiedliche Zahlen zu kursieren.
Die Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtseinrichtungen und Unterstützungsangebote variieren von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune. In Nordrhein-Westfalen basiert die Finanzierung der Frauenhausaufenthalte auf den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtstätten für misshandelte Frauen. Als zuständige Bewilligungsbehörden entscheiden die Landschaftsverbände nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht somit kein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen. Die Landesfinanzierung erfolgt durch jährlich festzulegende Förderpauschalen für drei Vollzeitäquivalente. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil von ca. zwei Dritteln der Gesamtkosten für das landesgeförderte Personal.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag eine bundesgesetzliche Regelung. Der Deutsche Bundestag befasste sich am 12. November 2008 im Rahmen einer Anhörung mit dieser Möglichkeit. Die Experten kamen dabei zu durchaus unterschiedlichen Resultaten. Darum frage ich: Ist eine bundeseinheitliche Regelung der richtige Weg? Sind die Erforderlichkeiten wirklich an allen Orten gleich?
Ich habe mir die Protokolle und Stellungnahmen der Bundestagsanhörung angesehen. So einheitlich, Frau Steffens, wie Sie es benennen, sind die Forderungen nicht. Um zu einer tragbaren Lösung zu kommen, hat die Bundesebene vorgeschlagen, Gespräche mit den Ländern zu führen, was wir ausdrücklich begrüßen.
Im Falle eines Nichtzustandekommens einer bundeseinheitlichen Regelung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag den Erlass eines Landesgesetzes, welches einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zu den Schutzberatungsangeboten vorsieht. Warum haben Sie eigentlich in Ihrer langen Regierungszeit den Rechtsanspruch nicht umgesetzt? Mit dieser Forderung zum jetzigen Zeitpunkt wird die gut strukturierte, nach wie vor dichte Förderlandschaft in NordrheinWestfalen ignoriert.
Mit 11,7 Millionen € fördert unser Land 62 Frauenhäuser, 55 allgemeine Frauenberatungsstellen sowie 48 Fraueninitiativen gegen Gewalt. Bei den frauenpolitischen Haushaltstiteln ist es trotz eines Sparzwangs gelungen, die bewährten Strukturen zu erhalten.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen ernsthaft sparen muss, sollte uns allen hier im Raum klar sein. Mit dem Schuldenberg – ich will ihn nicht extra benennen –, den Sie uns hinterlassen haben, darf es so nicht weitergehen.
Ich hoffe, dass wir uns darin alle einig sind, nicht damit fortzufahren, über unsere Verhältnisse und auf Kosten der kommenden Generationen zu leben.
Unsere Trägerlandschaft in Nordrhein-Westfalen und ihre Vielfalt sind bereits jetzt gewährleistet. Ein Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur hätte erhebliche und unverantwortliche finanzielle Auswirkungen. Aus diesen Gründen lehnt meine Fraktion den Antrag ab. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt ein weiteres Mal eindrucksvoll, dass gut gemeint nicht zwangsläufig auch gut gemacht ist.
Frau Steffens, wenn Sie gerade sagen, dass wir uns diesen ganzen Expertenanhörungen und Vorschlägen widersetzen, dann sicherlich auch, weil bei all den Maßnahmen, die bis dato auf allen Ebenen ergriffen worden sind, noch keine wirklich nennenswerten Erfolge zu sehen sind. Das muss man einfach feststellen. Wir haben auch weite Bereiche, die durch all die Maßnahmen gar nicht ergriffen werden wollen, sich gar nicht daran beteiligen wollen und letztlich ihre eigenen Wege gehen werden.
Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz das Prostitutionsgesetz, regelt die rechtliche Stellung von Prostituierten und von Prostitution als Dienstleistung. Das Ziel ist, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Da sind wir uns sicherlich einig.
Es gilt seit dem 1. Januar 2002 und hatte gleichzeitig zur Folge, dass das Strafgesetzbuch in § 180 a und auch § 181 a dahin gehend geändert wurde, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange nicht eine Ausbreitung von Prostituierten stattfindet. Seine wichtigsten Ziele, die Prostituierten in eine Sozialversicherung und in geregelte Arbeitsverträge zu bekommen, hat es nicht ausreichend erreicht. Beides wird von den Prostituierten bis heute nur im geringen Maße in Anspruch genommen.
Dies liegt auch daran, dass das Gesetz regional unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt wird. Das ist in der Tat sicherlich ärgerlich und auch ein Problem. Der Schlüssel zu den rechtlichen Problemen bei der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes liegt nicht auf der Länder-, sondern auf der Bundesebene. Dies ist Ihnen auch bekannt.
Das Bundesministerium hat bereits eine Initiative gestartet, um beispielsweise im Gewerberecht weiterzukommen. Als CDU-Landtagsfraktion unterstützen wir diese Initiative, die auch seitens der Landesregierung vorangetrieben wird, ausdrücklich.
Sehen wir uns doch einmal an, wo die Umsetzung des Gesetzes vor Ort funktioniert. Das ist sicherlich das Dortmunder Modell, wo sich alle an einem runden Tisch wiederfinden. Das ist dort möglich, weil alle Ansprechpartner vor Ort vernetzt sind.
Wie sähe es denn bei einem von Ihnen geforderten runden Tisch auf Landesebene aus? Mit wem würden Sie denn aufseiten der Betreiber sprechen wollen? Ein Präsident oder eine Landesvorsitzende des Arbeitgeberverbandes der Freudenhausbesitzer in Nordrhein-Westfalen ist mir nicht bekannt. Mit wem soll man also konkrete Absprachen treffen, die substanziell zu Lösungen vor Ort führen?
Die Landesregierung hat dies in der Ausschussberatung meiner Meinung nach zu Recht als das Haschen nach dem Show-Effekt bezeichnet. Was wir jedoch brauchen, sind Ergebnisse und keine Show. Ergebnisse mit Substanz werden einzig und allein vor Ort erzielt.
Für Nordrhein-Westfalen gilt es, die vorbildliche Infrastruktur der Beratungsstellen zu nutzen, um diese mittelfristig zum Ziel zu führen.
Auch bei uns laufen Projekte, die dieses als Ziel verfolgen. Aus diesem Grunde ist es meines Erachtens folgerichtig, wenn die Landesregierung die Internetseiten der beiden Ausstiegsprojekte fördert, worin der Dortmunder runde Tisch eingeschlossen ist. Ich erwähne KOBER und auch Madonna.
Ich stelle nochmals fest, dass es eine uneinheitliche Rechtsprechung gibt und wir Ergebnisse der Expertenanhörung vorliegen haben. Ich sage aber ganz deutlich: Runde Tische werden an jeder Straßenecke gefordert. Ich denke, wir müssen auch einmal darüber Rechenschaft darüber ablegen, wofür wir unsere Mittel verwenden. Ich möchte in dem Sinne greifbare Erfolge erzielen können. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Antrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir behandeln heute ein sehr ernstes, ein sehr schwieriges und für alle Betroffenen leidvolles Thema. Es geht um die Genitalverstümmelung von Frauen, vorwiegend in den Ländern Afrikas, Asiens und des Mittleren Ostens.
Schon anhand der Verbreitung wird deutlich, dass der Brauch der Genitalverstümmelung keineswegs einer bestimmten Kultur oder Religion zuzurechnen ist. Wir müssen, wenn wir diese Tradition betrachten, nicht nur in die Ferne blicken, sondern gleichzeitig auch auf unser eigenes Land. Durch Zuwanderung wird diese menschenverachtende Tradition auch nach Deutschland getragen. Es gibt Sitten und Gebräuche, die wir nicht einfach ignorieren oder hinnehmen dürfen.
Es ist Fakt: In vielen Staaten ist die Genitalverstümmelung gesetzlich verboten, wird aber dennoch praktiziert. Das ist unfassbar. Insgesamt werden weltweit ca. 140 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Dieses grausame Ritual ist und bleibt ein verbrecherischer Eingriff in die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen und in das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Dieser Antrag sieht vor, dass wir, die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen, die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Genitalverstümmelung unterstützen. Unabhängig davon, durch wen eine Genitalverstümmelung durchgeführt wird, gilt diese in Deutschland in jedem Fall als eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch.
In den meisten Fällen ist Genitalverstümmelung auch eine gefährliche bzw. eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 224 Nrn.1, 2, 4 und 5 und § 226 Strafgesetzbuch.
Unser Anliegen, auf Bundesebene prüfen zu lassen, ob die Genitalverstümmelung grundsätzlich in den Tatbestand des § 226 Strafgesetzbuch aufgenommen werden kann, ist bereits geschehen.
Um wirksam vor Genitalverstümmelung schützen zu können, ist es vor allen Dingen wichtig, die jungen Mädchen und ihre Familien zu erreichen, um klar zu machen, dass die Genitalverstümmelung in Deutschland verboten ist. Daher fordern wir die
Landesregierung dazu auf, die betroffenen Berufe, zu denen zählen insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ärztinnen und Ärzte und alle im Krankenhausbereich, für dieses Thema zu sensibilisieren.
Auch die Oppositionsfraktionen formulieren ihre Forderungen in ihrem gemeinsamen Antrag. Darüber hinaus stellen Sie jedoch Forderungen, die an der Handhabe und an der Realität völlig vorbeigehen. Das war auch der Grund, warum wir mit Ihnen zu keinem gemeinsamen Antrag gekommen sind.
Im Namen der CDU-Fraktion bedaure ich dieses ausdrücklich. Ich möchte hier aus Zeitgründen nur einige Punkte aufnehmen. Sie fordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine drohende Genitalverstümmelung generell als Asylgrund anerkannt wird. Hätten Sie kurz recherchiert, wüssten Sie, dass das neue Zuwanderungsgesetz, das Anfang 2005 in Kraft getreten ist, die Situation für bedrohte Frauen in Deutschland schon deutlich verbessert hat. So sind die geschlechtsspezifischen Bedrohungen für die Genitalbeschneidung im neuen Gesetz als Asylgründe anerkannt.
Und das Gesetz zur Umstellung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist, schaffte weitere Verbesserungen. Es erfolgte eine Ausweitung des Flüchtlingsschutzes auf Fälle nicht staatlicher Verfolgung und die Klarstellung bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung in § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.
Im Übrigen sollten Sie auch hin und wieder die Pressemitteilungen der eigenen Parteijugend lesen. Die grüne Jugend begrüßt darin ausdrücklich, dass das neue Zuwanderungsgesetz über die drohende Genitalverstümmelung im Herkunftsland als Asylgrund anerkannt wird. Ihre Forderung hinsichtlich des runden Tisches ist wie ein Sprung in einer Platte. Es wiederholt sich. Es hat keinen Neuigkeitswert. Runde Tische gibt es bereits.
Sie fordern die Verbreitung von Informationsmaterialien. An dieser Stelle muss ich annehmen, dass sie bereits laufende Kampagnen nicht sehen wollen und nicht kennen. Die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wirkt bereits darauf hin, dass die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien als Körperverletzung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere auch bei den Migrantenorganisationen bekannt gemacht wird und dass Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden.
Durch einen Antrag auf Bundesebene ist zudem kürzlich erreicht worden, dass dahingehend noch stärker informiert werden wird. Meiner Ansicht nach sind weitestgehend die Möglichkeiten der Aufklärung in Arbeit. Deshalb würde ich mich freuen, wenn
gerade bei diesem Thema die Vernunft siegt und die Oppositionsfraktionen unserem Antrag zustimmen. – Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Steffens, stimmen Sie mit mir überein, dass wir, wenn wir unsere gesetzlichen Vorschriften, wenn wir den Gesetzesrahmen, was die Strafverfolgung anbelangt, wirklich ausnutzen würden, dann auch die Fälle erreichen würden, die wir bestrafen müssten?
Fakt ist doch, dass wir Kenntnis darüber haben, wie viele Frauen tatsächlich betroffen sind, ob es in diesem Land praktiziert wird oder nicht. Ich habe diesen Film sehr wohl gesehen und ich bin auch sehr betroffen gewesen. Ich kann durchaus sagen, dass ich mich nicht mehr hingesetzt habe.
Nur, dieser Film greift viele Fälle in den Herkunftsländern auf. Da müssen wir ansetzen, dass wir in den Herkunftsländern die Dinge auf den Weg bringen. Das ist eine Aufgabe, die die Bundesebene angeht. Die Bundesebene befasst sich mit diesem Thema genauso gut. Wenn ich mich nicht irre, gibt es einen Antrag, der gemeinsam von CDU und SPD auf den Weg gebracht worden ist. Infolgedessen werden in diesem Antrag auch diese Fragen aufgegriffen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Gießelmann, als Sie gerade mit dem Equal Pay Day anfingen, habe ich gedacht, Sie hätten das Thema verfehlt. Wenn ich den Titel des Antrags „Junge Frauen und Männer brauchen Berufe und Lebensperspektiven mit Zukunft“ lese, kann ich eigentlich davon ausgehen, dass das ein Aufschlag war, den Sie angesichts des vor uns liegenden Girls’ Day wieder einmal machen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Sie präsentieren uns also nun den Antrag „Frauen in Berufe mit Zukunft“, den Sie erst vor wenigen Tagen konsequenterweise zurückgezogen haben, in einem völlig neuen Gewand. Immerhin haben Sie für die Überarbeitung mehr als ein Jahr gebraucht.
Ob dies der Qualität Ihres Antrags genutzt hat? – Ich habe da so meine Zweifel. Seit der Ankündigung im November letzten Jahres, einen neuen Antrag einzubringen, sind immerhin fünf Monate vergangen: also eine Symbolpolitik zum Girls’ Day, wie es bereits beim ursprünglichen Antrag der Fall war – oder aber auch ein ernsthafteres Interesse an der Thematik?