Petra Enders

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Anlass der heutigen Aktuellen Stunde sind die Verlautbarungen der Ministerpräsidentin vor wenigen Tagen in der „Süddeutschen Zeitung“, der „Neuen Presse“ und im „Freien Wort“, in denen sie ganz konkrete Zweifel an der Notwendigkeit der geplanten 380kV-Leitung durch Thüringen nach Bayern äußert.
Ich möchte hier kurz noch mal die „Süddeutsche Zeitung“ zitieren mit Zustimmung der Präsidentin. Dort sagt die Ministerpräsidentin: „Ich habe mich ja für die Trasse in die Pflicht nehmen lassen.“ Angesichts der neuen Pläne zur Erzeugung eigener Energie in Nord- und Süddeutschland, wolle sie jetzt noch mal die Ministerpräsidentin -, „den Sachverhalt noch einmal überprüfen“. Laut SDZ seien der Grund für ihre Zweifel die Bestrebungen von
Baden-Württemberg und Bayern, energiepolitisch autark zu werden. Ich zitiere weiter: „Wenn man dort gar keinen Transferstrom haben will, brauchen wir auch diese Leitung nicht.“
Und sie verlange tatsächliche Zahlen von der Bundesnetzagentur und sie vermisse ein Konzept der Bundesregierung.
Also ich muss ja ganz deutlich sagen, so einig waren wir uns mit der Ministerpräsidentin noch nie.
Ich freue mich, dass sie nun die gleichen Fragen, die gleichen Prüfansätze hat, wie wir sie ja bereits seit Jahren gebetsmühlenartig
hier in diesem Plenum und überall wiederholen. Seit Jahren reden wir über dezentrale Erzeugerstrukturen.
Die Bemühungen von Baden-Württemberg und Bayern auf dem Weg dahin, auch das möchte ich hier an dieser Stelle sagen, sind dabei überhaupt nichts Neues. Die Ministerpräsidentin hat recht. Wenn das so ist, dann ist die Planrechtfertigung für die 380-kV-Leitung nicht mehr gegeben,
wenn man 50Hertz Glauben schenkt, wenn die sagen, die Leitung dient als Transitleitung von Windstrom von Nord nach Süd, um dort Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber wenn man mal ins „Freie Wort“ schaut, da steht jetzt mittlerweile drin: Wenn der Süden keine Energie mehr braucht, dann transportieren wir eben den Strom vom Süden in den Norden. Also ich muss Ihnen sagen, das ist auch eine Aussage, die wir hier mal bewerten müssen.
Ja, im wahrsten Sinne des Wortes. Ich gebe auch der Ministerpräsidentin recht. Bis zum heutigen Tag liegt noch immer kein schlüssiges und aktuelles Gesamtkonzept der Bundesrepublik Deutschland zur nachhaltigen, zukunftsfähigen Energieversorgung
unter Berücksichtigung der dezentralen Energieerzeugerstrukturen und den Zielen der einzelnen Bundesländer vor. Ich sage das auch mal, weil sich immer wieder berufen wird auf dena I und dena II. Ich sage Ihnen ganz deutlich hier, dena I und dena II genießen den Aktualitätsgehalt des Wasserstands am Nil aus der Pharaonenzeit.
Ich sage noch etwas anderes ganz deutlich. Auch der Bundesnetzplan, der sogenannte Plan N, geht derzeit von völlig falschen Grundannahmen aus. Die Frage, die wir uns tatsächlich stellen müssen, ist doch: Wie viel Energie brauchen wir tatsächlich unter Berücksichtigung von Energieeinsparungsund Energieeffizienzmaßnahmen.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Wie und wo wollen wir sie erzeugen? Danach muss sich die Struktur richten. Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Nicht Strom auf Teufel komm raus zu produzieren, den wir hin und her mit riesigen Leitungsverlusten durch immer mehr und größere Netze jagen. Wem würde das wohl nützen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich sage Ihnen das: dem Stromhandel der großen Energiekonzerne und der Manifestierung der Strompreispolitik. Nur darum geht es.
Ich gebe der Ministerpräsidentin heute noch mal recht. Wir brauchen konkrete belastbare Zahlen. Nach jahrelangem Ringen kommt der Netzbetreiber 50Hertz nun unserer Forderung nach und veröffentlicht Lastflussdaten im Internet. Aber auch die müsst ihr euch mal anschauen. Die Veröffentlichung von Lastflussdaten ist ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Transparenz. Aber ich muss sagen, die zusammengefasste Darstellung ist völlig unzureichend, weil aus den veröffentlichten Daten nicht hervorgeht, ob zur Sicherung der Netzstabilität zum Beispiel bei Starkwind die erneuerbaren Energien gemäß EEG wirklich Vorrang vor den fossilen Energien haben oder ob zum Beispiel Windräder abgeschaltet werden, damit möglicherweise ein Atomstrom fließen kann. Das kann doch nicht sein, das konterkariert doch die Ziele der Bundesrepublik, was die Energiepolitik anbetrifft.
Aber ich sage Ihnen heute auch, was wir wirklich brauchen: Wir brauchen einen Netzumbau. Das ist richtig. Seit Jahren fordern wir eine Modernisierung bestehender Leitungsnetze. Da geht es um die Höchstspannungsnetze, da geht es aber auch um die Verteilernetze. Diese gilt es zu optimieren, gilt
es fit zu machen für regenerative Energien. Dafür brauchen wir keine neuen Höchstspannungsleitungen, sondern Netzoptimierung, Netzumbau, intelligente regelbare Netzstrukturen und Amprion zeigt das ja so deutlich. Frau Ministerpräsidentin hat angekündigt, den Sachverhalt noch einmal überprüfen zu wollen, deshalb sage ich noch einmal an die Ministerpräsidentin, sie hat die Möglichkeit, den Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Neubau der 380-kV-Leitung durch Thüringen nach Bayern durch das zuständige Fachministerium von Amts wegen überprüfen und aufheben zu lassen, auch wenn schon bereits ein Gerichtsverfahren hier anhängig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Ministerpräsidentin dazu die Rechtsgrundlagen in die Hand ich bin gleich fertig - und ich fordere Sie auf, einfach mal Mut zu zeigen und mal das zu tun, was Bürgerrinnen und Bürger seit Langem hier in Thüringen nämlich tun, sich dagegenzustellen und zu sagen, wir brauchen eine andere Energiepolitik. Danke schön.
Es ist nicht mehr so viel Zeit, deshalb kann ich nicht alles, was ich gern hier sagen möchte, heute noch sagen, aber eines möchte ich noch richtigstellen. FDP und SPD - wieder mal an mich gerichtet und wieder mal Unterstellungen, dass das jetzt hier Wahlkampf usw. ist.
Ich muss Ihnen jetzt mal ganz ehrlich sagen, als ich hier gegen diese Leitung schon debattiert und gesprochen habe, war an die FDP noch überhaupt nicht zu denken.
Und an Sie, Herr Weber, kann ich mich in dieser Zeit auch nicht erinnern. Herr Weber noch eins, das möchte ich Ihnen auch noch mal konkret sagen: Egal, wie es kommt, sollte ich am 6. Mai tatsächlich Landrätin werden, dann kann ich Ihnen jetzt schon versprechen,
dann werde ich auch weiterhin gegen diese 380kV-Leitung kämpfen, und zwar dann mit den Möglichkeiten, die mir als Landrätin zur Verfügung stehen. Sie können sich dann überlegen, ob Sie mich dabei unterstützen wollen oder nicht.
Ich möchte jetzt hier noch mal eines sagen: Die Bürgerinnen und Bürger - das sind keine Neinsager - haben seit 2007 Alternativen auf den Tisch gelegt, haben immer wieder davon gesprochen, wie man Netzoptimierung möglich machen kann. Die Alternativen sind da, sind gegeben. Amprion zeigt das jetzt, macht uns das an dieser Stelle vor. Ich sage Ihnen eins, diese 380-kV-Leitung, sollte sie
denn gebaut werden und wir werden alles versuchen, diese Leitung zu verhindern, das sage ich Ihnen hier auch noch mal mit aller Deutlichkeit
- warten wir erst einmal ein Stück ab -, dann ist das ein Relikt der Vergangenheit. Niemand wird mehr in Deutschland noch solche Leitungen bauen, man wird sich auf Optimierung, Netzumbau von Netzneubau konzentrieren.
Wenn wir über regenerative Energien sprechen, dann müssen wir auch darüber sprechen, dass das fluktuierende Energien sind, dass die eine ganz andere Übertragungsphilosophie haben als die jetzige, die konventionelle Energie,
und dann muss man auch über ganz andere Transportmittel, über ganz andere Netze reden. Daran kommen Sie in überhaupt keiner Weise hier auch noch mal vorbei. Ich sage das jetzt noch mal an dieser Stelle: Wir haben jetzt noch die Möglichkeit, diesen Bau aufzuhalten. Die Ministerpräsidentin hat die Zweifel geäußert, sie hat es gesagt. Sie kann also mit den juristischen Möglichkeiten, die ihr das Bundesverwaltungsgesetz hier auch gibt, sagen: Ich will noch mal von Amts wegen eine Überprüfung, ist diese Leitung tatsächlich notwendig. Diese Möglichkeit besteht und sie kann den Beschluss aufheben, auch in einem streitigen Gerichtsverfahren. Ich fordere hier noch einmal auf, dies zu tun. Das ist notwendig, das ist wichtig für die Erhaltung der Umwelt, wenn wir auch wollen, dass dezentrale Energiestrukturen - und hier sprechen wir ja auch immer im Land Thüringen mehrfach nun darüber, dass wir Dezentralität haben wollen in den Städten und Gemeinden, dann müssen wir diese 380-kVLeitung verhindern und sollten uns mehr auf die Erzeugung regenerativer Energien vor Ort konzentrieren. Danke schön.
Keine Anbindung des Ilm-Kreises an Interregioverkehr der Bahn auf ICE-Neubaustrecke?
Ich würde die Einleitung ein Stück abkürzen.
Der am 20. Juni 1996 erlassene und später unverändert fortgeschriebene Planfeststellungsbeschluss zur „Schnellfahrtstrecke“ bzw. Neubau- und Ausbaustrecke der Deutschen Bahn zwischen Erfurt und Ebensfeld bzw. Nürnberg durch den Thüringer Wald soll auch verbindliche Festlegungen zum Betriebskonzept enthalten und ausweisen, dass es einen Haltepunkt Ilmenau auf der Strecke geben soll. Dieser Haltepunkt Ilmenau ist im Betriebskonzept bzw. Planfeststellungsbeschluss als Bestandteil des Regionalverkehrs ausgewiesen. Für diese Planungen bzw. Baumaßnahmen sollen Fördergelder durch die EU bewilligt bzw. schon geflossen sein. Nun soll ein Planänderungsverfahren eingeleitet worden sein, mit dem der Vorhabensträger erreichen will, dass der ursprüngliche Haltepunkt Il
menau wegfällt und stattdessen dort eine reine Überholstrecke gebaut wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern ist nach Kenntnis der Landesregierung das Strecken-Betriebskonzept der ICE-Neubauund Ausbaustrecke zwischen Erfurt und Ebensfeld bzw. Nürnberg rechtsverbindlicher Bestandteil des geltenden Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere hinsichtlich der Schaffung eines Haltepunktes Ilmenau als regulärem Halt von Interregiozügen und Anbindung des Ilm-Kreises und der Region im Thüringer Wald an Fern- bzw. Regionalverkehr der Bahn?
2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand des Planänderungsverfahrens zum Haltepunkt Ilmenau und gegebenenfalls weiterer Planungsteile dar hinsichtlich der Begründung bzw. Einschätzung der Planänderung durch den Vorhabensträger und weitere Beteiligte, der Festlegung des Betroffenen- bzw. Anzuhörendenkreises, des Verfahrensstandes und der Planungen für den weiteren zeitlichen Ablauf?
3. Inwiefern und aus welchen Gründen werden für den Status als betroffene, einwendungsberechtigte bzw. anhörungsberechtigte Kommune in einem solchen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren wie zum Haltepunkt Ilmenau solche Gesichtspunkte wie die Anbindung bzw. Nichtanbindung an Verkehrsinfrastruktur - wie den Regional- bzw. Fernverkehr der Bahn - und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für umliegende Kommunen und deren Einwohner berücksichtigt?
4. Mit Blick auf welche von Europäischer Union oder anderen Fördermittelgebern erteilten Fördermittelbescheide oder schon ausgereichten Fördermittel müssen nach Kenntnis der Landesregierung mit Blick auf das Planänderungsverfahren zum Haltepunkt Ilmenau Auswirkungen und Risiken, wie Rechtswidrigkeit der Planänderung oder Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördergeldern bzw. Verfall von Fördermittelzusagen geprüft bzw. berücksichtigt werden?
Im Ilm-Kreis wurde gerade darauf sehr gedrungen, als es um den Planfeststellungsbeschluss ging, dass dieser Haltepunkt installiert wird, weil es auch als Ausgleich gesehen würde für die massiven Auswirkungen, die natürlich mit dem ICE-Bau verbunden sind. Meine Frage, wenn jetzt dieser Haltepunkt wegfällt, wird es dann in irgendeiner Weise auch Entschädigungszahlungen der Bahn geben? Das war ja letztendlich auch ein bestimmter Ausgleich für die massiven Auswirkungen, die dort passieren. Es sind ja auch Einsparpotenziale, die sich aus dem Wegfall dieses Haltepunkts ergeben, und ich frage noch mal, es sind auch EU-Mittel geflossen und auch EU-Mittel aus dem Landesbereich geflossen, die dazu dienen, EU-Mittel, um natürlich auch, ich sage mal, Regionen ganz einfach zu verbinden und Regionen ganz einfach auch verkehrstechnisch besser auszugestalten und deshalb mei
ne Frage noch mal: Sieht die Landesregierung tatsächlich überhaupt keine Kriterien, dass gegebenenfalls die EU dann auch entsprechende Fördermittel zurückzahlt oder zurückgezahlt verlangt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich unser Gesetz kurz begründen. Worum geht es dabei? Die Städte und Gemeinden besitzen ein vom Grundgesetz gesichertes Recht, eigene Steuern zu erheben. Dazu gehören die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Kommunen haben das Recht, die Hebesätze dieser Steuern zu beeinflussen. Nach dem Grundsteuergesetz und nach dem Gewerbesteuergesetz kann die Veränderung im laufenden Jahr bis zum 30. Juni erfolgen. Das hat der Gesetzgeber mit der Absicht bestimmt, dass sich die Steuerpflichtigen rechtzeitig auf Steuererhöhungen einstellen können. Die Landesregierung interpretiert den Stichtag 30. Juni dahin gehend, dass damit die Beschlussfassung im Gemeinderat gemeint ist. Weil daran aber auch noch die Prüfung durch die Kommunalaufsicht und infolge die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgen muss, kann die Steuererhöhung erst weit nach dem 30. Juni wirksam werden. Im Extremfall kann das zum Jahresende passieren. Das aber ist vom Bundesgesetzgeber nicht gewollt. Deshalb haben wir heute hier den Gesetzentwurf eingebracht, der klarstellt, dass mit dem 30. Juni nicht die Beschlussfassung im Gemeinderat gemeint sei, sondern die Veröffentlichung im Amtsblatt als letzten formalen Akt der förmlichen Rechtsetzung. Damit sichern wir, dass keine Steuererhöhungen nach dem 30. Juni wirksam werden und die Steuerpflichtigen geschützt werden, so wie es der Gesetzgeber gewollt hat. Mein Kollege Kuschel wird nachher im Detail darauf eingehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, jeder hier im Raum weiß, welche Bedeutung der ländliche Raum hier in Thüringen hat, das wurde auch hier sehr deutlich in den einzelnen Redebeiträgen. Denn sich mit dem ländlichen Raum zu beschäftigen, das heißt faktisch, sich mit Gesamtthüringen zu beschäftigen. Ich denke, die Komplexität des Themas, aber auch dessen Bedeutung und die Notwendigkeit, endlich ein Gesamtkonzept für die Entwicklung Thüringens zu entwerfen, muss hier noch einmal deutlich gesagt werden. Bis jetzt fehlt uns das hier in Thüringen. Mein Kollege Augsten hat das hier sehr deutlich gesagt: Entwicklung ländlicher Raum - das ist eine Querschnittsaufgabe. Hier kann nicht jedes Ministerium für sich dahinwirtschaften und irgendwelche Trends und Entwicklungen vornehmen, sondern Thüringen zu entwickeln, den ländlichen Raum zu entwickeln, das muss eine Gesamtaufgabe hier sein.
Wir sagen auch, es kann dadurch sinnvoll sein, sich nicht nur mit Zahlen und Fakten, sondern auch mit der Wahrnehmung und Empfindung der Menschen hier im Land zu beschäftigen und vielleicht auch beides in der Folge gegenüberzustellen und auszuwerten. Unter diesem Gesichtspunkt - sagen wir als Fraktion DIE LINKE - ist der Antrag zustimmungsfähig.
Aber wir sagen auch ganz deutlich: Dieser Antrag bedarf zwingend einer Präzisierung, und zwar dahin gehend, welche Fragestellungen sollen denn genau erörtert werden und welche Aspekte sollen tatsächlich erhellt werden, auch unter der Berücksichtigung, dass es schon eine Vielzahl von anderen Studien gibt und dass im Thüringen-Monitor 2006 z. B. ein Punkt auf der Tagesordnung stand, nämlich Herausforderungen des demographischen Wandels.
Wir sagen, ein Monitor in dieser Komplexität, wie er hier in dem Antrag dargestellt worden ist, würde den Rahmen sprengen. Auch gilt es zu bedenken, dass der Monitor nicht die Fakten und Zahlen liefert, die bereits in zahlreichen Studien und Papieren, wie das Landesentwicklungsprogramm, das es
schon gibt, Demographiebericht, Enquetekommission, Verwaltungsreform, um hier nur einige zu benennen, auf dem Tisch liegen. Der Monitor würde ein Meinungsbild abgeben und ich sage es auch mit aller Deutlichkeit, dieser Monitor darf nicht dafür benutzt werden - und das ist aus der CDU-Fraktion schon gekommen -, den ländlichen Raum plakativ zu thematisieren, sondern es müssen endlich Lösungsansätze für die Fragen, die sich in Thüringen insbesondere auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stellen, her.
Das sind für mich solche Fragen, die beantwortet werden müssen, wie die Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform und auch die Ängste, die die Menschen mit einer solchen Gebiets- und Verwaltungsreform gegebenenfalls haben. Sie haben Ängste, wie Verlust von Demokratie oder Identifikation, und das sollte ganz einfach in diesem Monitor auch betrachtet werden. Es wären für mich Fragen, die gestellt werden müssen, zur ärztlichen Versorgung und zur Altenpflege. Wie empfinden das die Menschen hier in unserem Land? Es müssen Fragen der Erreichbarkeit von Daseinsvorsorge und damit einhergehend des öffentlichen Personennahverkehrs gestellt werden. Wie stellt man sich das in Thüringen tatsächlich vor?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen endlich Antworten, wir brauchen Reformen und wir brauchen Umbauprozesse und das dürfen wir nicht länger auf die lange Bank schieben. Wir brauchen eins nicht, nur hier im Thüringer Landtag sagen, wir haben uns mit dem ländlichen Raum beschäftigt, wir haben darüber geredet und das war es, sondern wir müssen endlich auch handeln. Daher unsere Zustimmung zum Antrag mit der ausdrücklichen Bitte - und das geht jetzt nicht konform mit dem, was Herr Kollege Augsten hier gesagt hatte -, den Landtag im Rahmen der Ausschussarbeit bei der Erarbeitung des konkreten Untersuchungsauftrags und der präzisen Fragestellung zu beteiligen. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir halten an unserer Forderung fest, das Landesentwicklungsprogramm bedarf zumindest der Zustimmung des Landtags.
Das Landesentwicklungsprogramm ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und damit der Gesamtentwicklung und Zukunftsfähigkeit Thüringens. Es stellt Weichen für die zukünftige Entwicklung und es entscheidet über grundsätzliche Fragen, die den Bürger unmittelbar betreffen, die für das Gemeinwesen von großer Bedeutung sind für die Städte und Gemeinden. Das bedarf einer politischen Planung, zu deren parlamentarischen Legitimation das Parlament geradezu berufen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt, gibt es entsprechende Zustimmungserfordernisse, so dass wir damit auch kein rechtliches Neuland betreten. Es bedarf allein des politischen Willens, dies auch hier im Thüringer Landtag zu tun.
Diesbezüglich gibt es zur geforderten Zustimmung, die sich jetzt auch in unserem Gesetzentwurf wiederfindet, aus Sicht meiner Fraktion nur die weitergehende Alternative der Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms als Gesetz. Die 2006 in das Landesplanungsgesetz aufgenommene Regelung der Stellungnahme durch den Landtag war damals ein erster Schritt, der aber aus Sicht meiner Fraktion nicht weit genug geht. Dies haben wir auch im damaligen Gesetzgebungsverfahren hier im Thüringer Landtag deutlich gemacht und ich möchte hier noch einmal meinen Kollegen Tilo Kummer zitieren, der damals gesagt hat: „Wir möchten, dass das Landesentwicklungsprogramm in Zukunft vom Landtag verabschiedet wird und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, lediglich die Möglichkeit zur Stellungnahme im Gesetz enthalten ist.“
Die SPD sah das damals übrigens genauso. Ich möchte hier auch Sabine Doht noch einmal zitieren: „Ich sehe das“ - hat sie damals gesagt - „natürlich
auch so wie mein Kollege Kummer. Uns wäre schon hier eine Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms mit Zustimmung des Landtags wichtiger.“ So damals die Position der SPD.
Meine Damen und Herren, da müssen wir auch in Zukunft hin, weg von der förmlichen Beteiligung, hin zur aktiven Mitgestaltung und Mitsprache des Thüringer Landtags.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines können wir hier auch im Thüringer Landtag sagen: Die Informationen über das LEP, das sich gegenwärtig in der Diskussion befindet, das will ich auch gar nicht bestreiten, das funktioniert überaus gut. Überall in den Planungsregionen haben Informationsveranstaltungen stattgefunden. Da sind wir hier auch im Konsens und haben in der letzten Landtagssitzung darüber gesprochen. Aber wir werden ja sehen, wie dann letztendlich mit den Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteilung umgegangen wird und wie die sich dann letztendlich auch im Landesentwicklungsprogramm wiederfinden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal hier erinnern an das Verfahren zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes. Hier hat man auch eine breite Diskussion mit den Bürgerinitiativen angekündigt und auch durchgeführt. Wiedergefunden im Gesetz aber haben sich die Bürgerinitiativen und die Bürgerallianz letztendlich nicht.
Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf meiner Fraktion, der letztlich das von Ihnen versprochene und angekündigte Verfahren in eine gesetzliche Verbindlichkeit gießt und daher aus unserer Sicht eigentlich beschlussfähig sein könnte, vorausgesetzt, Sie nehmen sich selbst beim Wort.
Ein zweiter Punkt des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung der Befristung. Dies ist auch der alleinige Regelungsgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen. Darum hat die Landesregierung gebeten, weil sie mit ihrer Novellierung nicht rechtzeitig kommt. Das ist schade, sonst hätte man nicht nur über Formalitäten, sondern auch im Ausschuss inhaltlich diskutieren können, auch
über unseren Antrag, denn der Referentenentwurf der Landesregierung sieht, was die Beteilung des Landtags anbelangt, keine Veränderung vor. Hier wird die jetzt gültige Regelung übernommen. Ich kann schon heute hier ankündigen, dass meine
Fraktion entsprechende Änderungsanträge zum dann eingebrachten Gesetzentwurf machen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch einmal unseren Gesetzentwurf erläutert und ich bitte um Zustimmung. Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nehme es gleich vorweg. Wir halten den
Antrag in unserer Fraktion für sehr wichtig. Wir möchten auch diesen Antrag ausführlich in den entsprechenden Fachausschüssen diskutieren und Lösungsansätze für eine zielgerichtete Förderpolitik erarbeiten, die auch den heutigen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört, so wie das hier im Antrag beschrieben worden ist, Flexibilität im Mitteleinsatz sowie Kompatibilität der Mittel, dazu gehört die interkommunale Zusammenarbeit durch gemeinsame und damit auch nachhaltige Projekte in den Regionen. Ich muss sagen, in der Praxis sieht das Ganze nämlich noch nicht so aus. Da muss noch einiges, denke ich, getan werden. Wir meinen auch, es gehört dazu, zu überprüfen, ob die bestehenden Plattformen der Regionalentwicklung, sie sind hier im Antrag noch einmal benannt, die die Kommunen bzw. die Antragsteller unterstützen sollen, diesen Anforderungen gerecht werden. Wir meinen, dass hier die FDP den Finger in die Wunde gelegt hat. Was wir nämlich unbedingt in der Zukunft vermeiden müssen, sind Parallelstrukturen. Wir müssen es schaffen, die bestehenden Plattformen, wie auch hier im Antrag genannt, zusammenzuführen und damit auch Personalkompetenz und letztendlich Finanzressourcen effektiver einzusetzen. Das sehen wir in den nebeneinander existierenden Strukturen eben nicht. Diese Aufgabe könnte, wie das auch in der LEADER-Zukunftkonferenz 2011 im Oktober dieses Jahres durch Prof. Dr. Thöne, Abteilungsleiter Ländlicher Raum, angekündigt wurde, zumindest sprach er davon, dass man bestimmte, z.B. LEADER-Vernetzungsgruppe mit der Ländlichen Akademie koppeln könnte und auch die Beiräte zusammenführen könnte. Es könnte aus unserer Sicht diese Plattform Akademie Ländlicher Raum sein und diese ganzen im Moment vorhandenen, bestehenden Institutionen die Aufgaben hier bündeln. Voraussetzung allerdings ist, dass es eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der Ministerien gibt. Das ist, das kann ich aus der Praxis sagen, im Moment nicht so.
Das Gleiche gilt für die Finanzausstattung der ländlichen Räume. Auch hier sagen wir, mehrere Ministerien verwalten EU-Förderprogramme, die irgendwie auf die ländlichen Räume durchschlagen. Wir wissen alle, es sind nun einmal die EU-Förderprogramme wie ELER, EFRE, ESF, die die Entwicklungen im ländlichen Raum befördern. Deshalb halten wir es mit Blick auf die Vorbereitung der kommenden Förderperiode ab 2013 für wichtig, eine Evaluierung der Förderwirksamkeit in den Regionen vorzunehmen. Dabei sind vor allen Dingen Bündlungseffekte zwischen den einzelnen Förderprogrammen zu beachten, um Überschneidungen zu umgehen und die Fördertransparenz zu erhöhen.
Ich möchte auch hier noch eines deutlich sagen: DIE LINKE weist seit Jahren immer wieder darauf hin, dass gerade im ländlichen Raum unter dem
Einfluss des demographischen Wandels man nur mit der Bündelung der Mittel, mit Kooperation, mit interkommunaler Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und abgestimmten Projekten vorwärts kommt.
Wir haben schon sehr lange die Einführung und die Umsetzung von Regionalfonds vorgeschlagen. Denn auch das kann man sehr deutlich sehen; die regionalen Akteure wissen vor Ort am besten, an welcher Stelle es klemmt, was besonders dringend notwendig ist. Eine Region hat vielleicht einen Nachholbedarf beispielsweise im Abwassersanierungsbereich oder es fehlt etwas in der Kindertagesstätteneinrichtung oder anderen Dingen. Das könnte ganz einfach über diese Regionalfonds realisiert werden. Es gibt da viele Beispiele.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Halbzeitbewertung der Förderinitiative „Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007 bis 2013“ verweisen. In Bezug auf die LEADER-Bewertungen steht dort zu lesen: Es wurde ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips durch eine entsprechende Verlagerung von Entscheidungen über die Verwendung der ELER-Fördermittel auf untere regionale Ebenen unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Strukturen erreicht. Wir meinen, zu Recht werden hier die positiven Beispiele der regionalen Arbeitsgemeinschaften gewürdigt. Aber auf der anderen Seite gibt es offenbar immer noch Hemmnisse. Denn auch dort wurde eingeschätzt in der Bewertung, der relativ komplexe Umsetzungsprozess der regionalen Entwicklungsstrategie trifft nicht in allen Förderbereichen eine entsprechend korrespondierende Bewilligungspraxis bzw. an LEADER angepasste Förderrichtlinien. Hierauf muss in Zukunft reagiert werden.
Ein guter Ansatz ist in Thüringen schon das integrierte Gesamtkonzept zur Entwicklung des ländlichen Raums, in dem zehn Handlungsfelder aufgezeigt werden: Bildung, Wirtschaft, Arbeit, Land- und Forst- und Ernährungswirtschaft, Klima usw. An diesem integrierten Ansatz muss Thüringen dranbleiben, muss Stärken und Schwächen in den Regionen analysieren und Handlungskonzeptionen daraus ableiten. Diese aber umzusetzen - und das sei hier an dieser Stelle auch noch einmal mit aller Deutlichkeit gesagt -, dazu bedarf es örtlicher Akteure, denen das Leben nicht mit undurchschaubaren Förderkriterien schwer gemacht wird. Wir schlagen daher vor, auch vor dem Hintergrund der Vorbereitung der neuen Förderperiode ab 2013, dass sich die Landesregierung in Richtung EU für eine starke Vereinfachung der Förderkriterien einsetzt. Ziel soll es sein, ein Regionalbudget einzuführen. Wir halten das bisherige System der Mittelausreichung und der Kontrolle für unnötig kompliziert und jeder, der schon einmal Förder- oder EU-Fördermit
tel beantragt hat, der weiß das. Es dauert sehr lange,
es ist unflexibel in der Handhabbarkeit. Deshalb erscheint in diesem Zusammenhang die Mitsprache der Akteure vor Ort bei der Auswahl der wichtigsten Förderkriterien bereits in der frühen Phase der Vorbereitung der neuen Förderperiode für uns besonders für wichtig. Was wir auch mit aller Deutlichkeit heute hier sagen wollen, wir brauchen ein Umsteuern der Förderprozesse von unten nach oben. Dass das geht, zeigt gerade die Bundesregierung mit ihrem Modellvorhaben „LandZukunft“, bei dem 17 ausgewählte Regionen mit einem Regionalbudget ausgestattet werden sollen. Wir bewerten das als einen Schritt in die richtige Richtung. Warum soll das nicht auch hier in Thüringen möglich sein?
Noch ein Satz am Ende: Auch in der Halbzeitbewertung wurde deutlich gesagt, alle Bemühungen, alle Förderpolitik auf nationaler und europäischer Ebene sind zwecklos, wenn wir es nicht schaffen, das Arbeitsangebot zu verbessern, und dazu gehört für uns natürlich auch vor allem die Entlohnung und die Attraktivität des Arbeitsplatzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen. Das Parlament muss zukünftig viel stärker in förderpolitische Entscheidungen einbezogen werden.
Eine Möglichkeit sehen wir auch darin, Abgeordnete in Begleitausschüsse und Kontrollgremien zu delegieren; auch darüber wollen wir bei dem Antrag diskutieren. Deshalb beantragen wir die weitere Beratung des Antrags in folgenden Ausschüssen - er gehört nämlich in mehrere Fachausschüsse -, in den Ausschüssen Bau und Verkehr, Landwirtschaft, Europaangelegenheiten und Wirtschaft. Federführend soll der Ausschuss für Bau und Verkehr sein. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht hätte ich doch eingangs eine Begründung zu unserem Gesetzentwurf machen sollen. Ich habe gedacht, es ist ein kleines Gesetz mit mittelgroßen Auswirkungen. Ich habe gedacht, dass eine Einbringung nicht unbedingt notwendig ist.
Deshalb möchte ich jetzt darauf eingehen, was wir eigentlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wollen. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine zwingende Beteiligung des Landtags bei der Landesentwicklungsplanung. Es ist auch hier schon gesagt worden durch Kollegin Doht, diese Forderung ist nicht neu und ist auch vielen aus vergangenen Legislaturen bekannt. Ich habe in alten Landtagsprotokollen nachgelesen, dass z.B. die SPD gerade solch eine Forderung in vergangenen Legislaturperioden aufgemacht hat. Die Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung und als Alternative war vorgeschlagen durch die SPD, dies eines Tages in Gesetzesform zu gießen und damit dem Landtag die Möglichkeit zu geben, sich aktiv mit Anträgen usw. in die Debatte und Entscheidungsprozesse um die Landesentwicklung einzubringen.
Warum bringen wir dieses Gesetz jetzt ein? Es ist heute hier auch schon gesagt worden, derzeit befindet sich das Landesentwicklungsprogramm in der Fortschreibung, es läuft die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung in den verschiedenen Planungs
regionen. Es gab u.a. dazu eine öffentliche Diskussion beim Regionalforum in Ostthüringen am 13. September. Dort haben u.a. Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen geäußert, dass es nicht sein kann, dass die Landesregierung alleinig über das Landesentwicklungsprogramm entscheidet. Sie haben dort die Forderung aufgemacht, dass auch der Landtag zwingend beteiligt werden muss. Diese Forderung findet sich letztendlich hier in unserem Gesetzentwurf wieder. Ich sage einmal, eine Stellungnahme abzugeben, nur eine Stellungnahme des Landtags, in der auch die Landesregierung gehört werden kann, aber nicht muss, die reicht uns nicht aus.
Es ist heute hier auch ein weiteres Problem angesprochen worden. Derzeit gibt es starke Diskussionen zu den Grundzentren. Es ist zum ersten Mal passiert, dass die Landesregierung sich die Kompetenz an Land gezogen hat, die früher ausschließlich den regionalen Planungsgemeinschaften zustand, Grundzentren festzulegen. Dazu gibt es derzeit viele Diskussionen, weil durch die Reduzierung der Grundzentren viele Städte und Gemeinden ihren Status verloren sehen. Genau da sehe ich z.B. einen Punkt, den wir in diesem Landtag diskutieren müssen. Wir müssen darüber reden, ob dieses Zentrale-Orte-Prinzip, das sich gegenwärtig auch im vorliegenden Landesentwicklungsplan widerspiegelt, überhaupt noch zeitgemäß ist. Wir haben vor wenigen Wochen zu diesem Thema eine Konferenz gemacht gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung und dem Kommunalpolitischen Forum. Dort waren auch Vertreter der Bauhaus-Universität anwesend. Ein Schwerpunkt dieser Konferenz war: Gerät das Zentrale-Orte-Prinzip unter den Aspekten des demographischen Wandels unter Druck. Ich muss sagen, die Wissenschaft hat dort das Zentrale-Orte-Prinzip als sehr kritisch bewertet und als nicht mehr zeitgemäß erachtet.
Es wurde dort ganz deutlich gesagt, mit diesem Prinzip kann man das, was als Zielstellung, als Forderung im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben ist, nämlich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die Forderung von Kooperation unter den einzelnen Orten, nicht erreichen. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, wir sehen in der Fraktion dieses Zentrale-Orte-Prinzip nicht dazu angetan, ein Kooperationsmodell unter den Städten und Gemeinden zu schaffen. Ganz im Gegenteil, es fördert Konkurrenz statt Kooperation.
Eines ist uns auch aufgefallen im Landesentwicklungsplan: Der Landesentwicklungsplan ist ein strategisches Papier, das über viele Jahre, das aktuell bis zum Jahr 2025, Geltung haben soll. Sicher wird
es Evaluierungen geben. Aber es finden sich in diesem Landesentwicklungsplan in keiner Weise strategische Gedanken, z.B. die einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, die da hineingehören.
Wir wissen alle, wir haben das gestern mehrfach
diskutiert, dass es so, wie es momentan ist, nicht weitergeht. Wir stehen ganz einfach vor der Aufgabe, eine Funktional- und Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen, die das auch letztendlich im Landesentwicklungsplan entsprechend widerspiegeln muss. Ich denke, deshalb auch unser Gesetzentwurf, deshalb unsere Forderung, den Landtag an der Landesentwicklungsplanung zwingend zu beteiligen.
Zum Schluss möchte ich einmal ganz kurz auf den Bauausschuss eingehen. Ich konnte zwar an der Bauausschuss-Sitzung nicht teilnehmen, weil es eine Verschiebung der Zeit gab und das auch sehr kurzfristig hier angekündigt worden ist. Es gab im Bauausschuss, das ist mir zumindest sehr deutlich rübergebracht worden, auch den Vorschlag, unter anderem sich ganz intensiv - oder wir haben das zumindest auch gespürt, dass es hier nicht von allen Fraktionen auch den Willen gibt -, sich wirklich ganz intensiv mit der Landesentwicklungsplanung auseinanderzusetzen. Es wurde, unter anderem von der CDU-Fraktion, die Diskussion in den Raum geworfen, warten wir doch erst mal die Stellungnahmen ab, die Landesregierung lege uns dann den zweiten Entwurf vor und dann schauen wir uns den zweiten Entwurf mal an. Wir haben dann eine andere Verfahrensweise gewählt, Gott sei Dank.
Deshalb noch einmal zu unserem Gesetzentwurf zurück. Wir haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir wollen, dass der Landtag zwingend beteiligt wird bei der Landesentwicklungsplanung. Ich denke, wir sind ein politisches Gremium, haben auch einen entsprechenden Auftrag für die Regionen und aus diesem Grunde ist es ganz wichtig, dass wir hier diesen Landesentwicklungsplan diskutieren, und zwar intensiv diskutieren. Danke schön.
Ich will mich jetzt nicht hier verteidigen wegen des Bauausschusses, aber wir haben alle einen angespannten Terminkalender und letztendlich ist es auch so, dass zumindest ich meine Termine langfristig planen muss. Jetzt möchte ich noch mal auf eines hinweisen. Sie haben hier noch mal gesagt, Ihnen ist immer noch nicht klar, Frau Doht, soll dieses Landesentwicklungsprogramm nun per Rechtsverordnung verabschiedet werden oder nicht - das war Ihre Frage - und was wir mit unserem Gesetzentwurf wollen. Ich lese Ihnen das noch mal vor. Das steht eigentlich ganz klar und eindeutig hier drin. Da steht nämlich in § 13 Abs. 3 und ich sage Ihnen auch, was wir hier ändern wollen, hier steht: „Das Landesentwicklungsprogramm wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung,“ - so ist es im Moment auch und jetzt kommt unser Zusatz - „die der Zustimmung des Landtags bedarf,“, dieser Zusatz wird eingefügt, „für verbindlich erklärt.“ Ich glaube, damit ist im Endeffekt eigentlich alles ganz klar und deutlich gesagt. Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz unser Gesetz begründen. Thüringen befindet sich in der Freiwilligkeitsphase einer Gebietsreform. Das Land fördert den Zusammenschluss von 100 bis 30 € pro Einwohner. Wir meinen, die Gemeinden sind soweit, sich den Herausforderungen für neue, effizientere Strukturen zu stellen.
Diesen Prozess haben wir landespolitisch, wenn er sinnvoll gewesen ist, auch immer unterstützt. Allerdings finden diese freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen nur innerhalb von Landkreisgrenzen statt. Fusionierungen über die Landkreisgrenzen hinaus finden keine Unterstützung. Wir sehen damit eine Gefahr, dass mittel- und langfristig sinnvolle Neugliederungsmaßnahmen von Gemeinden an Randlagen von Landkreisen nicht vollzogen werden können. Gegenwärtig laufen die Diskussionen zur Fusion der Gemeinden Kaltennordheim und Kaltensundheim samt der Verwaltungsgemeinschaften, die durch die Grenzen zwischen dem Wartburgkreis
und Schmalkalden-Meiningen getrennt sind. Beide Orte sind historisch und kulturell eng miteinander verbunden und haben eine eigene Identität ausgeprägt. Ich meine, das sind gute Voraussetzungen, um sich zusammenzuschließen.
Ich möchte noch ein weiteres Beispiel nennen. Zum Beispiel wurde in der Vergangenheit bei der Bildung der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt in unmittelbarem Umfeld der Drei Gleichen auch diskutiert, inwieweit eine Einbeziehung der Wachsenburg-Gemeinde im unmittelbaren Umfeld der Burgen sinnvoll und möglich erscheint. Dieser auch aus unserer Sicht diskussionswürdigen Einbeziehung stand ebenfalls die Landkreisgrenze zwischen dem IlmKreis und dem Landkreis Gotha entgegen. Deshalb heute hier unser Gesetzentwurf. Wir wollen die durch Gemeinden beantragten Zusammenschlüsse über Landkreisgrenzen hinaus vereinfachen und damit sinnvolle Gemeindeneugliederungsmaßnahmen befördern. Nähere Ausführungen dann in der Debatte.
Danke, Herr Minister. Sie haben ja jetzt die Möglichkeit eröffnet, noch etwas klar- oder richtigzustellen.
Okay. Vielleicht noch einmal eines, was mir heute wichtig ist. Bürgerinitiativen werden immer wieder in diesem Landtag als Modernisierungsverhinderer hingestellt, sie werden als Verhinderer der Energiepolitik hingestellt. Ich muss ganz deutlich sagen, Bürgerinitiativen, wie zum Beispiel die Interessengemeinschaft „Achtung Hochspannung“, die auch heute wieder hier angesprochen worden ist, haben Alternativen aufgezeigt, wie man eine andere Energiepolitik in Thüringen machen kann, wie man eine andere Energiepolitik deutschlandweit machen kann, und sie haben nicht nur A, sondern auch B gesagt. Diese Bürgerinitiative hat in ihrer Argumentation immer wieder klar und deutlich gemacht, dass eine Energiewende oder eine nachhaltige und zukunftsweisende Energiepolitik drei Kriterien umfassen muss. Das heißt, erstens Energieeinsparung, zweitens Maßnahmen der Erhöhung der Energieeffizienz und drittens dezentrale Energieversorgung vor Ort organisieren und vor allem die Potenziale nutzen, die es in Thüringen an regenerativen Energien gibt. Da haben wir gewaltige Potenziale, die wir nutzen können, die wir momentan aber einfach nicht ausschöpfen.
Danke schön. Die Bürgerinitiativen sagen mit aller Deutlichkeit, Netze, Netzausbau muss begründet werden. Ein Netzausbau für diese 380-kV-Höchstspannungsleitung ist eben nicht geliefert worden. Es gab mehrere Erörterungstermine, dort sind Lastflüsse abgefragt worden von 50Hertz. Es sind uns diese Lastflüsse... - das Schreiben liegt vor, ich habe nicht gedacht, dass wir heute wieder darüber reden.
Doch, Herr Kollege Weber, man kann nicht immer alten Dingen hinterherlaufen. Man kann nicht sagen, es gibt ein Gesetz, das verankert eben die Notwendigkeit. Es ist unsere Pflicht auch als Politiker zu prüfen, ob die Notwendigkeit für eine solche gravierende Maßnahme besteht.
Herr Minister hat es vorhin angesprochen, Optimierungsmöglichkeiten sollen genutzt werden. Dann frage ich mich, warum in diesem Verfahren, das jetzt gerade läuft zur 380-kV-Leitung, diese Optimierungsmöglichkeiten nicht abgeprüft werden,
warum Vattenfall oder 50Hertz nicht transparent vorlegt und sagt, das sind die Lastflüsse, das ist jetzt das, was durch das Stromnetz transportiert werden muss, diese Erhöhung ist notwendig und kann uns auch belegen, dass die Vorschläge, die wir gemacht haben und die Wissenschaftler hier auch untersetzt und in einem Gutachten beschrieben haben, nicht funktionieren. Wir sagen noch einmal, es gibt Alternativen, es gibt Freileitungsmonitoring, es gibt Hochtemperaturseiltechnologie.
Warum wendet man diese Technologien nicht an? Und warum prüft man jetzt nicht in diesem Verfahren - Herr Minister, Sie haben es angesprochen, dann bitte sagen Sie auch dem Landesverwaltungsamt -, dass diese Optimierungsmöglichkeiten - auch die Genehmigungsbehörde kann dies fordern - auch betrachtet werden.
Und noch ein wichtiger Punkt, den ich heute auch noch einmal ansprechen will: Alle berufen sich immer auf dena I, dena II, das ist die Bibel, dort steht, dass wir weitere 3.600 km Höchstspannungsnetze brauchen. Ich muss einmal sagen, diese dena II, die ist gemacht worden - und auch dena I -, als noch eine ganz andere Energiepolitik überhaupt in der Bundesregierung thematisiert worden ist. Hier hat es zumindest wirklich schon ein bisschen eine Energiewende, eine Kehrtwende gegeben. Ob das dann auch durchgesetzt wird, wird die zweite Sache sein. Aber man geht davon aus. Man ist in der dena I und dena II von ganz anderen Kriterien ausgegangen. Dort ist man noch davon ausgegangen,
dass Atomkraftwerke länger laufen. Man hat dort im Prinzip ganz andere Betrachtungen gemacht. Man ist nicht von einem solchen Ausbau der regenerativen Energie ausgegangen, die man heute auch bespricht.
Deshalb kann man dena I und dena II nicht mehr zur Grundlage für diesen Netzausbau machen. Natürlich, das ist doch vorhin gerade hier von diesem Rednerpult auch angesprochen worden.
Ich denke ganz einfach, wenn auch in den Bundesländern - wir erleben das jetzt zum Beispiel in Baden-Württemberg, dort spricht man ganz klar und deutlich im Koalitionsvertrag von einem Ausbau der regenerativen Energien von 20 Prozent. Ich denke mal, gerade Baden-Württemberg ist ein Land, das einen sehr hohen Energiebedarf hat. Man redet in Bayern darüber, dass man auch hier über Alternativen nachdenken muss zum Ausbau regenerativer Energien vor Ort. Ich frage mich dann ganz einfach: Sind diese Netze notwendig? Ich sage Nein, es gibt Optimierungsmöglichkeiten, die genutzt werden können, die wir nutzen können. Ich sage auch, in anderen Bundesländern übrigens führt man momentan solche Verfahren zum Ausbau von 380-kVLeitungen nicht weiter. Man sagt, wir wollen sehen, wohin die Energiepolitik geht, wohin die Energiewende geht, und dann erst wird dieses Verfahren weitergeführt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz unseren Gesetzentwurf begründen. Zahlreiche kommunale Aufgabenträger der Wasserversorgung müssen sich derzeit mit Gewerbesteuerfestsetzungen durch die zuständigen Finanzämter auseinandersetzen. Sollte sich diese Gewerbesteuerpflicht der kommunalen Wasserversorger bestätigten, würde dies die Gebührenzahler zusätzlich belasten.
Dies will DIE LINKE abwenden und legt heute deshalb einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vor. Hintergrund der drohenden Gewerbesteuerpflicht bei den Wasserversorgern ist eine gesetzliche Ermächtigung im Thüringer Kommunalabgabengesetz. Im sogenannten Gebührenparagraphen - § 12 - ist u.a. geregelt, dass zu den Aufwendungen, welche die Grundlage der Gebührenkalkulation bilden, auch die angemessene Verzinsung des Anlagevermögens gehört. Dies schließt die Verzinsung des Eigenkapitals ein. Da sind wir genau am Kern des Problems. Die Finanzämter meinen, aus dieser Eigenkapitalverzinsung ist eine Gewinnerzielungsabsicht abzuleiten und diese Gewinnerzielungsabsicht führt zwangsläufig zu der Gewerbesteuerpflicht. Eine derartige Wirkung der Eigenkapitalverzinsung war nach unserer Auffassung niemals Wille des Gesetzgebers.
Durch die Neuregelungen im Gewerbesteuerrecht fließen auch die Schuldzinsen in die Berechnung ein. Da die meisten kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung eine hohe Verschuldung und damit Zinsbelastung haben, müssen sogar die Aufgabenträger Gewerbesteuer zahlen, die keine Gewinne erwirtschaften, sondern vielmehr Fehlbeträge ausweisen müssen. Die Lösung für dieses Problem liegt aus Sicht der Fraktion DIE LINKE in dem gesetzlichen Verbot der Verzinsung des Eigenkapitals.
Zudem wollen wir gesetzlich regeln, dass aus den Überschüssen der Wasserversorgung keine Ausschüttungen an die Mitgliedsgemeinden erfolgen dürfen. Auch diese Ausschüttungen belasten die Gebührenzahler zusätzlich und wir halten es für nicht geboten, dass die Wassergebührenzahler über diese Ausschüttung auch noch Löcher in den kommunalen Haushalten schließen müssen.
Wir sagen, die Finanzkrise der Kommunen können nicht die Wassergebührenzahler lösen. Im Grundsatz hat der Gesetzgeber für die Wasserversorgung das Kostendeckungsgebot festgeschrieben. Gewinne sollten in diesem Bereich nicht erzielt werden. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes schließen wir diese Gesetzeslücke, stärken damit den Kostendeckungsgrad und verhindern eine zusätzliche Belastung der Wassergebührenzahler. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch jetzt hier von mir eine kurze Einbringung zu unserem Gesetzentwurf. Es ist vorhin ja schon angeklungen, wir bereiten unsere Gesetzentwürfe gut durch Kleine Anfragen vor,
meistens durch Anfragen meines Kollegen Kuschel, der ja hier Spitzenreiter im Thüringer Landtag ist, wenn es um das Stellen von Anfragen geht. In einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Kuschel wurde durch die Landesregierung bestätigt, dass der derzeitige Präsident des Thüringer Landesverwal
tungsamts mit Ablauf des 30. November 2011 wegen des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand eintreten wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die Nachfrage gestellt, wie die Neubesetzung der Stelle durch die Landesregierung erfolgen soll. Hier wurde ganz kurz und knapp geantwortet - ich zitiere das mal aus dieser Anfrage: „Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, da gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Beamtengesetz die Pflicht zur Stellenausschreibung nicht für die Stellen der Leiter der den Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden gilt.“ Das war für uns Anlass in der Fraktion, uns damit zu beschäftigen, ob in Zukunft bei der Besetzung der oberen Landesbehörden, die letztendlich nur Vollzugsorgane sind, zwingend ein politisches Amt sein muss oder ob es nicht sachdienlicher ist, einen Laufbahnbeamten zu ernennen.
Wir haben das diskutiert und in Abwägung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Laufbahnbeamten die erforderliche politische Distanz gegeben ist, die aus unserer Sicht für eine Vollzugsbehörde zwingend notwendig ist. Deshalb sind wir zu dem Entschluss gekommen, das Gesetz dahin gehend zu ändern, dass bei der Besetzung der Leiter der oberen Behörden Laufbahnbeamte eingesetzt werden und nur in begründeten Ausnahmefällen von der Regel abgewichen werden kann. So liegt Ihnen jetzt die Änderung des Thüringer Beamtengesetzes vor. Mehr dazu dann in der Debatte. Danke schön, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit März wissen wir, dass das Landesverwaltungsamt mit Erörterungsterminen im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Planfeststellung für den Abschnitt Vieselbach-Altenfeld für die 380-kVLeitung vorbereiten will. Damit wird formal eine der Forderungen der Bürgerinitiativen erfüllt. Allerdings - und das muss auch mit Nachdruck an dieser Stelle gesagt werden - sind diese Erörterungstermine eine Farce.
Erstens ist es eine Farce, diese Erörterungstermine unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen.
Seit Jahren ist diese Trasse eines der Kernthemen der politischen Debatte hier in Thüringen. Die Menschen wollen Antworten haben. Gerade jetzt, nach der Atomkatastrophe in Japan ist es wichtig, dass eine öffentliche Diskussion über eine der wichtigsten Zukunftsfragen der Menschheit, die Energieversorgung, geführt wird und dass Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und dass man mit ihnen über nachhaltige, zukunftsfähige Strukturen der Energieerzeugung und Verteilung debattiert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass in einer solch wichtigen Angelegenheit nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Am Ausschluss der Öffentlichkeit können nur die ein Interesse haben, die etwas zu verbergen haben.
Für die Bürgerinitiative und für meine Fraktion kann ich sagen: Wir nicht, wir haben nichts zu verbergen.
Meine Damen und Herren, unsere Alternativen liegen seit 2007 auf dem Tisch. Es ging uns schon immer um den Ausstieg aus der Atomenergie und für den regionalen Mix regenerativer Energien.
Einen regionalen Mix regenerativer Energien der geradezu prädestiniert dazu ist, dezentrale Strukturen zu schaffen und der auch eine neue Netzphilosophie erfordern wird. Eine neue Netzphilosophie muss nicht mit mehr neuen Höchsttemperaturleitungen, sondern mit Netzoptimierung, mit Netzumbau, mit intelligenten, regelbaren Netzstrukturen einher
gehen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir öffentlich erörtert haben.
Es muss auch zur Sprache kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Höchstspannungsleitungen, wie die 380-kV-Leitung über den Thüringer Wald, nicht vorrangig gebraucht werden, um den Windstrom vom Norden in den Süden zu transportieren, sie werden vor allem gebraucht, um die Machtstrukturen der Energiekonzerne und deren Profitinteressen zu sichern. Auch das muss öffentlich diskutiert werden, genauso wie öffentlich diskutiert werden muss, dass es Möglichkeiten gibt, die bestehenden Trassen Remptendorf-Redwitz mit Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturseilen zu ertüchtigen, statt eine neue Freileitung zu bauen.
Es muss auch hier die Frage beantwortet werden: Was ist eigentlich mit den Stromtrassen, die bislang den Atomstrom transportierten, wenn die Atomkraftwerke abgeschaltet werden? Das muss öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen diskutiert werden, sonst sind die Erörterungstermine tatsächlich eine Farce.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einen zweiten Grund sagen, warum diese Erörterungstermine eine Farce sind. Es ist eine Farce, weil die Netzbetreiber 50Hertz und weil auch die Genehmigungsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt, es nicht für nötig befunden haben, die Erwiderung auf die hundertfachen Einwendungen der Trassengegner zur Kenntnis zu geben. Ich frage Sie: Was soll diese Geheimniskrämerei? Ist das die Thüringer Variante auf die Schlussfolgerungen von Stuttgart 21? Ist das die vollmundige Ankündigung nach Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, wie ich sie zumindest jetzt erst wieder im Bundestag durch Wirtschaftsminister Brüderle hören konnte? Ich sage nein, mitnichten. 50Hertz und auch die Genehmigungsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt, gefährden damit die Chancengleichheit im Anhörungsverfahren. Es ist der wiederholte Versuch von 50Hertz, die Einwände und Proteste der Bürger, der Bevölkerung zu verhindern. Das kann nicht Interesse in Thüringen sein. Wir fordern deshalb den Landtag auf, unsere Forderung nach Öffentlichkeit zu unterstützen und den Kritikern die Möglichkeit zu geben, sich mit den Argumentationen des Leitungsplaners 50Hertz befassen zu können. Das kann nicht in ein oder zwei Tagen passieren, dazu braucht man entsprechende Zeit. Deshalb ist eine Verschiebung der Erörterungstermine notwendig. Unsere Anwälte haben das bereits beantragt. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal an das anknüpfen, was mein Kollege Adams gesagt hat. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Lüge, dass den Kritikern und den Gegnern der 380-kV-Leitung vorgeworfen wird, sie seien gegen regenerative Energien. Das ist eine Lüge und das muss hier endlich einmal klargestellt werden.
Weil wir hier gerade über regenerative Energien gesprochen haben, möchte ich aus einer Pressemitteilung von EUROSOLAR zitieren, das betrifft den Stromtrassenbau. Darin steht: „Der geplante massive Stromtrassenbau zementiert Großstrukturen.
Dies ist der falsche Ansatz, denn regenerative Energien sind geradezu prädestiniert für dezentrale Erzeugung mit vielen Akteuren, verbrauchsnah und kostengünstig.“
Das denke ich auch. Sie schreiben weiter: „Dies gilt ganz besonders für die Photovoltaik, die im regenerativen Energiemix der Zukunft eine große Rolle spielen wird. So lassen sich Monopolstrukturen auflösen, statt sie in das regenerative Zeitalter, das längst angebrochen ist, künstlich hinüberzuretten.“ Ich muss mit aller Deutlichkeit sagen, es wird Zeit, dass wir jetzt die Chance nutzen und tatsächlich eine Energiewende hin zu regenerativen Energien machen. Gerade diese Leitungen sind dabei der falsche Ansatz. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal eines sagen: Hochtemperaturseile und Freileitungsmonitoring werden hier immer wieder infrage gestellt; das ist aber eine weltweit erprobte Technik.
Ich sage ganz deutlich: Es hat bis jetzt im Hinblick auf das Gutachten von Prof. Jarass aus dem Jahr 2007 noch keiner nachgewiesen, dass es mit Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturseilen nicht geht, die notwendigen Leitungskapazitäten zu optimieren. Keiner konnte das Gutachten widerlegen.
Sie sprachen gerade von den Lastflussanalysen; da gebe ich meinem Kollegen Adams recht. Es sind uns keine Lastflussanalysen vorgelegt worden. Lastflüsse werden im Viertelstundentakt gemessen. Wir haben gefordert, legt uns diese Daten vor, damit wir uns mit den aktuellen Daten noch einmal auseinandersetzen können. Das ist nicht geschehen. Bis jetzt hat sich 50Hertz geweigert, uns diese Daten zur Beurteilung vorzulegen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, das ist keine Transparenz, das hat nichts damit zu tun, mit uns ins Gespräch zu kommen und das ist für mich auch nicht der Beweis, dass diese 380-kV-Leitung notwendig ist.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal etwas zur Öffentlichkeit sagen. Ich habe heute durch alle Fraktionen hinweg gehört, Öffentlichkeit ist wichtig, Öffentlichkeit ist notwendig, wir sind dafür. Hier sitzt der Innenminister. Herr Innenminister, ich stelle jetzt ganz einfach an Sie die Frage; das Landesverwaltungsamt untersteht Ihnen. Es ist eine nicht öffentliche Anhörung zur 380-kV-Leitung geplant. Sie hätten aus meiner Sicht schon die Möglichkeit, noch einmal das Gespräch, ich formuliere es einmal so, mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt zu suchen und die Öffentlichkeit für diese Anhörung herzustellen. Es sind 1.300 Einwendungen eingegangen.
Das haben wir gerade eben gehört. Ich denke, damit besteht ein großes öffentliches Interesse und es sollte in öffentlicher Runde über alle hier aufgeworfenen Fragen diskutiert werden.
Noch eines, weil wir heute auch über diesen Plan N gesprochen haben, der sich klar für den Ausbau der Netze ausspreche. Die Frage ist immer, was ich unter Ausbau der Netze verstehe. In dem Plan N ist aufgezeigt, dass Ausbau der Netze eben auch sein kann, dass man neue Technologien zum Einsatz bringt. Da stehen unter anderem diese Hochtemperaturseile drin. Ich denke, das wäre eine Variante, die kostengünstiger wäre und keinen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet. Deshalb sage ich: Warum versuchen wir nicht, diesen Weg zu beschreiten? Und noch eins: Auch im Planfeststellungsverfahren hat man, bevor man einen Neubau favorisiert, alle Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen. Ich habe mir die Unterlagen ganz genau an
geschaut, weil ich mich damit schon seit Jahren sehr intensiv beschäftige. Diese Varianten der Optimierung sind im Planfeststellungsverfahren nicht geprüft worden. Da sage ich schon, wir bleiben dabei, diese 380-kV-Leitung durch Thüringen nach Bayern ist nicht notwendig.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz unseren Gesetzentwurf begründen. Die Kommunen in Thüringen nehmen zahlreiche Aufgaben des Landes wahr, die ihnen per Gesetz übertragen wurden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten die Kommunen vom Land im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs eine sogenannte Auftragskostenpauschale. Nach dem Willen der CDU und der SPD wurde diese Auftragskostenpauschale in diesem Jahr um rund 10 Prozent auf 181 Mio. € reduziert. Die Auswirkungen zeigen sich gerade bei den kreisangehörigen Gemeinden, die eine Kürzung von 60 Prozent hinnehmen sollen. Diese Kürzung ist inakzeptabel und wird von der LINKEN nicht mitgetragen.
Die konkrete Berechnung und Auszahlung der Auftragskostenpauschale werden in einer Verordnung geregelt, die durch den Landtag zu bestätigen ist. Die entsprechende Verordnung für 2010 wurde dem Landtag erst im Januar 2011 vorgelegt. Da war aber das kommunale Haushaltsjahr schon abgelaufen. Die Kommunen hatten also für das Jahr 2010 hinsichtlich der Auftragskostenpauschale keinerlei Planungssicherheit. Auch dieser Umstand ist für uns nicht zu akzeptieren.
Andererseits schreiben wir als Land den Kommunen vor, dass diese ihre Haushaltssatzungen und
Haushaltspläne rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres beschließen. Das erfordert, dass auch unsererseits frühzeitig Klarheit zur Berechnung und Auszahlung der Auftragskostenpauschale besteht.
Wir schlagen deshalb als Fraktion DIE LINKE mit unserem Gesetzentwurf vor, dass die Landesregierung den Verordnungsentwurf zur Auftragskostenpauschale so rechtzeitig dem Landtag zuleitet, dass das sogenannte Vorjährigkeitsprinzip beim Haushaltsbeschluss für die Kommunen noch einzuhalten ist.
Zur Erinnerung: Die Kommunen haben bis 30. November des Vorjahres ihren Haushalt zu beschließen. Für 2011 muss es jedoch eine Übergangsregelung geben, die haben wir ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Carius, wir verstehen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Forderung, Rechtssicherheit zu schaffen und dazu die Regionalen Raumordnungspläne in Kraft zu setzen, vor allem als Mahnung an die Landesregierung, durch interne Streitigkeiten und Kompetenzgerangel nicht die Zukunft Thüringens zu verschlafen.
Wer die Zukunft gestalten will, der braucht in einem Rechtsstaat auch Rechtssicherheit, und wer die Klimaschutzziele und die daraus abgeleiteten Aufgaben für die Entwicklung der erneuerbaren Energie ernst nimmt, der braucht nicht nur Ziele und Aufgaben, sondern auch Flächen, aber eben nicht nur Flächen für Windkraftanlagen. Wir meinen, Politik, insbesondere Landespolitik, ist in der Pflicht, dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterstützen wir den Antrag der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir verstehen den Antrag aber nicht nur als Antrag, Investitionsstau bei geplanten Windkraftanlagen aufzulösen oder gar nicht erst zuzulassen. Grundsätzlich gilt für uns: Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag steht für den vorrangigen Ausbau der erneuerbaren Energien, um fossile Energieträger und vor allem gefährliche Atomenergie möglichst rasch abzulösen. Wir stehen für einen regionalen Mix der erneuerbaren Energieträger, den Ausbau der Windkraft, der Solarenergie, von Wasserkraft, Biomassenutzung und Geothermie. Aber neben den Aus
baupotenzialen der erneuerbaren Energien - das will ich an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich betonen - gehört für uns die Steigerung der Energieeffizienz als untrennbarer Bestandteil dazu, wenn wir die Energiewende erreichen wollen.
Dazu sind aus unserer Sicht regionale Energienutzungspläne erforderlich, die klare regionale Zielrichtungen festschreiben, denn ohne Kraft-WärmeKopplung, ohne Blockheizkraftwerke, ohne Nahwärmenetze und konkrete Reduktion des Energiebedarfs wird die Energiewende nicht erreichbar sein. Ich denke, darüber muss Klarheit herrschen. Wer in diese Richtung geht, kann immer mit der Unterstützung der Fraktion DIE LINKE im Landtag rechnen.
Wir brauchen für all dies Rahmenbedingungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die in einem Landesentwicklungsplan festgeschrieben sind. Wir brauchen diesen Plan möglichst schnell. Insofern ist die Forderung der GRÜNEN berechtigt, die Teile des Landesentwicklungsplans, die notwendig sind, um die Klimaschutz- und Energieversorgungsziele zu erreichen, möglichst noch Ende dieses Jahres hier im Landtag zu beschließen. Aus unserer Sicht sind folgende Herangehensweisen notwendig:
1. Der Ausbau der erneuerbaren Energien mit konkreten Ausbauszenarien muss übergeordnetes Ziel der Raumpläne werden.
2. Im Landesplanungsgesetz ist der Ausbau der erneuerbaren Energien mit ganz konkreten Zielvorgaben als übergeordneter öffentlicher Belang aufzunehmen.
3. Im Landesentwicklungsplan müssen konkrete Zielstellungen verankert werden, die den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben.
Dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört die Darstellung der möglichen Potenziale der Nutzung regenerativer Energien.
Dazu ist ein umfassendes Landeskataster für erneuerbare Energien zur Ermittlung des Gesamtpotenzials unumgänglich sowie die Ausweisung von Vorranggebieten. Die Landesregierung hat dies angekündigt Mitte des Jahres. Ich bin gespannt, wie dieses Landeskataster aussehen wird.
Als eine wesentliche Zielstellung im LEP muss definiert sein, dass die Rekommunalisierung und Regionalisierung der Energieerzeugung und -verteilung als ein Instrument der Regionalentwicklungspolitik zur Stärkung der ländlichen Räume verstanden wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle meine Aussage von gestern wiederholen: Abgeleitet aus diesen Grundzügen, die landespolitisch klar definiert und vorgegeben werden müssen, muss es infolge Aufgabe der Regionalplanung sein, Regionalpläne zu strategischen Erschließungsplänen zu entwickeln, die alle Potenziale regenerativer Energien entsprechend den regionalen Gegebenheiten aufzeigen und natürlich auch ganz klar entsprechende Vorranggebiete ausweisen. Denn Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung müssen den Weg für erneuerbare Energien ebnen und dürfen diesen nicht versperren.
Wer sich in der Materie auskennt, weiß - und das ist heute hier auch im Redebeitrag von Herrn Minister Carius angesprochen worden -, dass die Errichtung von Windkraftanlagen, aber auch die Freiflächen-Photovoltaik im großen Stil nicht unproblematisch ist. Ich will das auch aus Zeitgründen nicht weiter vertiefen. Wir alle kennen die genannten Zielkonflikte. Worüber wir aber auch weiter nachdenken müssen, ist die Frage: Was soll mit dieser Energie passieren? Windenergie entsteht, wenn Wind weht; Sonnenenergie, wenn Sonne scheint. Da gibt es aus meiner Sicht zwei Antworten: Erstens, künftiger Energieverbrauch muss der Energieerzeugung folgen; die Wissenschaft hat dafür den Begriff smart grids, intelligente Netze, geprägt. Zweitens müssen Speicherkapazitäten entwickelt und geschaffen werden. Ich sage ganz deutlich, dabei kann auch die Elektromobilität eine entscheidende Rolle spielen.
Ich möchte auch solche Dinge nennen wie Wasserstoff, Salzspeicher - vieles ist hier im Fluss. Auch diese Antworten stellen Anforderungen an die Landesentwicklungsplanung, an ein zukünftiges Landesentwicklungsprogramm.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines zukünftigen Landesentwicklungsplans ist, wie es uns gelingt, Thüringerinnen und Thüringer auf diesem Weg mitzunehmen. In meiner Stadt, ich bin Bürgermeisterin von Großbreitenbach, arbeiten wir gerade an dem Konzept „Energieautarke Stadt“. Ich bin Herrn Minister Machnig sehr dankbar, dass er dieses Projekt unterstützt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Konzepts wird es sein, einen umfassenden
Partizipationsprozess einzuleiten. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass das Ziel einer energieautarken Stadt von Energieautonomie nur dann erreicht wird, wenn Bürgerinnen und Bürger, wenn Industrie, Wirtschaft, Tourismusverantwortliche und alle Akteure vor Ort in diesem Prozess mitgenommen werden. Ich hoffe, die hier gemachte Erfahrung, die wir in diesem Projekt gewinnen werden, in einen weiteren Diskussionsprozess eines neuen Landesentwicklungsplans mit einbringen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE stimmt dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich jetzt nicht damit auseinandersetzen, wer welche Anfrage gestellt hat oder wer welchen Antrag zu welchem Zeitpunkt eingereicht hat. Ich möchte zum Thema sprechen. Anlässlich
der 16. Thüringer Regionalplanertagung hat Minister Carius im September 2010 angekündigt, im 1. Halbjahr 2011 einen breit angelegten öffentlichen Beteiligungs- und Diskussionsprozess - jetzt führt er einen Diskussionsprozess mit Herrn Machnig zum Landesentwicklungsprogramm 2025 zu starten. Das 1. Halbjahr 2011 ist zu einem Drittel Geschichte und eines muss ich Ihnen deutlich sagen, gemerkt von diesem Dialog- und Beteiligungsprozess haben wir noch nichts. Der Dialog mit der kommunalen Ebene und den Planungsgemeinschaften wäre gerade in Bezug auf die Regionalpläne notwendig gewesen.
Denn hier geht es nicht nur um die Regionalpläne der vier Planungsregionen, hier geht es auch um die Perspektiven des Landes. Minister Carius hat in Schmalkalden zur Thüringer Regionalplanerkonferenz viele Punkte genannt und hat unter anderem bei dieser Konferenz im September 2010 auch ein Zitat seiner Großmutter gebracht: „Thüringen ist ein großes Dorf“, haben Sie dort gesagt. Ich muss Ihnen allerdings sagen, wie Sie sich nun Thüringen im Einzelnen
vorstellen, das haben Sie allerdings nicht gesagt. Ich sage Ihnen heute hier mit aller Deutlichkeit, die Zukunft der öffentlichen Daseinsvorsorge wird eine Schlüsselrolle spielen. Schon heute wird sie vielfach als bedroht wahrgenommen. Der ÖPNV wird teurer und weiter ausgedünnt, das Land stellt den Zugverkehr zum Beispiel auf der Ohratalbahn von Gräfenroda nach Gotha ein. Die Gesundheitsvor
sorge verliert ihre Wohnortnähe. Im Ilm-Kreis spricht man von einer „gefühlten“ ausreichenden Versorgung, obwohl man weiß, dass acht Hausärzte, die ausschließlich ihre Praxen im ländlichen Raum haben, 65 Jahre und älter sind. Die Abwanderung ist nicht gestoppt. Angesichts dieser Faktenlage ist das Verzögern der Genehmigung der Regionalen Raumordnungspläne äußerst kritisch zu hinterfragen.
Landesentwicklung und damit Zukunftspläne kann man eben nicht aussitzen. Die Hausaufgaben, die die demographische Entwicklung stellt, müssen erledigt werden, denn sie können auch eine Chance sein und können als Chance auch genutzt werden. Ganz vorn dabei steht eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform.
Dieses Thema
- ja, das muss man immer wieder sagen, damit der Prozess mal angeschoben wird - weiter auf die lange Bank zu schieben, gefährdet die Zukunftschancen für Thüringen. Die weniger werdenden Finanzmittel werden für ein uneffizientes dreistufiges Verwaltungsmodell ausgegeben, statt die kommunale Ebene zu stärken.
Hausaufgaben, das ist heute schon hier gesagt worden, müssen natürlich auch bei der Energiewende gemacht werden. Wenn Thüringen 2050 seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken will, muss heute der Fahrplan auf den Tisch. Da geht es eben nicht nur um Vorhalteflächen für Windparks, es geht um einen nachhaltigen Mix aus regenerativen Energien entsprechend den regionalen Gegebenheiten mit allen möglichen Potenzialen, die sich dann letztendlich auch in den Regionalplänen widerspiegeln müssen. Dabei ist ein umfassendes Landeskataster für erneuerbare Energien genauso notwendig wie das Begreifen, dass Rekommunalisierung bzw. Regionalisierung der Energieerzeugung ein Instrument der Regionalentwicklungspolitik zur Stärkung der ländlichen Räume ist.
Regionalpläne müssen strategische Erschließungsprogramme sein, die alle Potenziale an erneuerbaren Energien aufzeigen. Wir brauchen regionale Energienutzungspläne, die neben den Ausbaupotenzialen Strategien der Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung aufzeigen, und das erfordert ein grundsätzlich anderes raumpolitisches Denken. Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung müssen den Weg für erneuerbare Energien ebnen und dürfen sie nicht versperren.
Das setzt Einigkeit in allen Zielstellungen voraus. Der Streit zwischen den Ministerien bzw. innerhalb der Koalition darf nicht zulasten einer nachhaltigen Entwicklung des Landes gehen. Die Ministerien müssen sich unverzüglich einigen, den Dialog mit der kommunalen Ebene sowie den Regionalen Planungsgemeinschaften zu suchen, um den Schutz der Landschaft und Natur und das Engagement für erneuerbare Energien in Einklang zu bringen. Und das ist möglich. Ich sage Ihnen, das stärkt die Regionen und auch nachhaltig den Standort Thüringen. Danke schön.
Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz unseren Antrag begründen. Anfang der Woche fand ein Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative IG „Achtung Hochspannung“ und mit dem Geschäftsführer des Energiekonzerns 50Hertz Transmission, Herrn Neldner, statt. In diesem Gespräch wurde wiederholt deutlich gemacht, was Städte und Gemeinden, Landkreise und Bürgerinitiativen seit Jahren fordern: Netzumbau vor Netzneubau.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Netzumbau vor Netzneubau, das ist die Alternative zum Neubau einer 380-kV-Freileitung durch Thüringen nach Bayern. Neue Technologien, Innovation und Freileitungsmonitoring könnten das ermöglichen. Das belegt eine Studie der Professoren Jarass und Obermair.
Dass zumindest die Diskussion auch bei den Energiekonzernen angekommen ist, zeigt mir ein Gespräch hier im Thüringer Landtag mit Herrn Neldner und zeigt auch das Gespräch in Berlin, denn zum ersten Mal hat der Energiekonzern … Es ist wirklich ein bisschen laut.
Danke schön.
Zum ersten Mal hat der Energiekonzern in diesen Gesprächen deutlich gemacht, dass er sich ernsthaft mit der Frage des Einsatzes neuer Technologien beschäftigt. In Berlin hat auch der Energiekonzern 50Hertz noch einmal gesagt, wir beschäftigen uns mit Hochtemperaturseiltechnologien und Freileitungsmonitoring. Ich denke mal, das ist schon ein Schritt in die richtige Richtung. Vor fünf Jahren hat
man das noch als Utopie abgetan, hat man deutlich gemacht, dass das überhaupt nicht gehen kann. Jetzt beschäftigt man sich damit und ich denke, das ist schon mal ein Weg.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf einen Artikel aufmerksam machen, der ist gestern erschienen in der „Ilmenauer Allgemeinen“. Dort sagt der Pressesprecher von 50Hertz Transmission Volker Kamp, ich möchte hier zitieren: „Was die Stromindustrie dringend in Sachen Hochtemperaturseiltechnologie jetzt braucht, ist die Entwicklung einer Pilotstrecke.“ Er sagt auch, der Impuls müsse von der Politik ausgehen. Genau dazu, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir heute hier unseren Antrag eingebracht, haben wir jetzt die Möglichkeit, als Politiker Impulse, Signale zu senden, dass in Thüringen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Kommunen, mit Landkreisen, mit der Politik und der Wirtschaft ein nachhaltiger, ökonomisch vertretbarer und ökologisch verträglicher Netzumbau des jetzt bestehenden Leitungsnetzes möglich ist.
Genau darauf zielt der Antrag meiner Fraktion, nämlich dass durch die Landesregierung im Dialog mit der Vorhabensträgerin gemeinsam mit 50Hertz ein Modellprojekt angeschoben und umgesetzt wird, das innovative Technologien, Hochtemperaturseiltechnik zur Anwendung bringt. Wir schlagen in unserem Antrag weiterhin vor, im Dialog mit 50Hertz die bestehende Leitung Remptendorf-Redwitz zu optimieren und damit ein Modellbeispiel in Deutschland zu schaffen. Ich sage, was in Japan, den USA und Großbritannien funktioniert und dort längst Stand der Technik ist, das funktioniert auch in Deutschland.
Wir schlagen deshalb vor, darauf hinzuwirken, dass mit der Realisierung des Modellprojekts die Vorhabensträgerin die weitere Planung und den Weiterbau der 380-kV-Leitung Halle-Schweinfurt sofort einstellt, denn dann ist diese Leitung überflüssig.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir meinen, ein solches Projekt würde Thüringen gut zu Gesicht stehen und auch noch mehr die Bedeutung Thüringens als Hochtechnologie- und Innovationsstandort unterstreichen. Ich sage auch eins hier mit aller Deutlichkeit, es würde durch die Bürgerinitiativen, durch die Bürgerinnen und Bürger, durch die Städte und Gemeinden sowie durch die Landkreise getragen und akzeptiert. Danke schön.
Frau Präsidenten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die heutige Diskussion hat mir wieder gezeigt, dass CDU und SPD überhaupt nichts hinzugelernt haben - überhaupt nichts.
Die haben sich in keinster Weise mal mit neuen Technologien, mit Innovation auseinandergesetzt gar nicht. Da muss ich Ihnen sagen, 50Hertz hat angefangen, hat sich beschäftigt mit Hochtemperaturseiltechnologie, hat angefangen, sich mit Freileitungsmonitoring zu beschäftigen, und hat auch deutlich gemacht, wenn die Politik ein Signal an uns sendet, dann fangen wir an, auch diese Technologie umzusetzen. Mit unserem Antrag, den wir heute hier eingereicht haben, könnten wir ein Signal, einen Impuls senden und könnten versuchen, diese neuen Technologien auch hier in Deutschland endlich zum Stand der Technik zu machen.
Ich sage Ihnen mit aller Deutlichkeit, dass die Bürgerinitiativen, dass die Städte und Gemeinden nicht locker lassen werden. Wir werden es nicht hinnehmen, dass es zum Bau dieser 380-kV-Leitung kommt. Wenn man sich mal anschaut, wie lange schon über diese 380-kV-Leitung diskutiert wird, das sind mittlerweile fünf Jahre. Seit zwei Jahren läuft das Planfeststellungsverfahren. Es ist noch zu keiner Entscheidung gekommen. Es läuft fast ein Jahr das Raumordnungsverfahren. Ich sage Ihnen hier, die Bürgerinitiativen, die Städte und Gemeinden werden sich auch nicht scheuen, sollte es zu einer Plangenehmigung kommen, dann auch die Rechtsschritte einzuleiten und gegen dieses Planfeststellungsverfahren zu klagen. Das werden wir tun und dann zieht sich das wieder hinaus.
Ich habe letztens mit einer Bürgerinitiative in Österreich gesprochen, die kämpfen seit 15 Jahren. Da gibt es immer noch keine 380-kV-Leitung. Ich sage Ihnen, wenn 50Hertz jetzt nicht hier anfängt, diese neuen Technologien zur Umsetzung zu bringen, dann werden sie auch in den nächsten zehn Jahren keine 380-kV-Leitung durch Thüringen nach Bayern bauen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal deutlich machen, viele Bürgerinnen und Bürger leisten Widerstand gegen diese Trasse und dieser Widerstand ist ungebrochen. Viele Verbände wie die Umweltstiftung, wie Umwelthilfe, der Bund Umwelt und Naturschutz haben gerade in der jüngsten Zeit sich immer wieder gegen neue Überlandleitungen ausgesprochen und haben immer wieder gesagt, es gibt Alternativen, nutzt diese Alternativen. Zu denen, die dem angestrebten Trassenneubau ablehnend gegenüberstehen, gehört auch Prof. Jarass, und das ist ein anerkannter Wissenschaftler. Er hat in seinem Gutachten klar und deutlich gesagt, dass es Alternativen gibt; wenn es tatsächlich um die Übertragung von Windenergie von Nord nach Süd geht, dann gibt es Alternativen, dann kann man mit Hochtemperaturseiltechnologie, dann kann man mit Freileitungsmonitoring den Bau einer 380-kV-Leitung verhindern. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, Prof. Jarass weiß, wovon er redet, er beschäftigt sich schon seit Langem damit. Er sagt auch - gerade weil Sie, Kollege Weber, die Windenergie angesprochen haben - ganz deutlich, dass Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturseile gerade für die Übertragung von Windenergie in besonderer Weise gut geeignet sind. Denn wenn wir regenerative Energien einsetzen wollen - das sind fluktuierende Energien, die unterscheiden sich von der konventionellen Energie -, dann brauchen wir auch neue Übertragungstechnologien und dann müssen wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Sie sagen hier, die Leitung müsse rasch gebaut werden, es muss vorwärtsgehen, wir können sonst keinen Strom mehr transportieren. Das ist für mich ein Widerspruch an sich. Sie haben vorhin gerade noch einmal deutlich gemacht, dass im Moment das Planfeststellungsverfahren läuft, das hatten Sie gemacht, Kollege Worm. Da muss ich Ihnen noch mal sagen, für mich ist es im höchsten Maße bedenklich, wenn in einer Zeit, in der man sich um dieses Vorhaben streitet, in dem das Planfeststellungsverfahren läuft, in dem es die erste Planänderung gibt, dann Sie mit Ihrer Regierungskoalition an die Öffentlichkeit treten gemeinsam mit 50Hertz, gemeinsam auch mit E.ON und hier erklären, die 380-kV-Leitung ist notwendig - haben Sie getan, da kann ich mich noch an den Artikel erinnern. Für mich hat das schon ein ganz besonderes Geschmäckle, wenn Politik und Energiekonzern sich hier
vor die Öffentlichkeit wagen und sagen, wir brauchen das. Für mich ist es gerade unverantwortlich, dass auch in dieser Runde der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts Herr Stephan dabei ist, gerade als es um dieses Verfahren geht, gerade er, der mit seiner Behörde dann dieses Verfahren zu beurteilen hat. Ich muss ganz ehrlich sagen, das ist für mich grenzwertig. Das haben wir auch - die Bürgerinitiativen, die Städte und Gemeinden - so bewertet.
Dass - Sie haben es ja vorhin angesprochen - es im Planänderungsverfahren Änderungen gibt, dass auch dort etwas eingeflossen ist, dass dort auch Vorschläge von Bürgerinitiativen, von Städten und Gemeinden vielleicht mit eingeflossen sind, ich muss Ihnen sagen, so toll finden die Bürgerinitiativen das Ganze hier nicht. Und wenn man sich mal anschaut, in meiner Heimatstadt Großbreitenbach hatte man 70 m hohe Masten in unmittelbarer Nähe des Ortes geplant, jetzt plant man zwei 97,5 m hohe Stahlgittermasten. Es hat auch zu keiner Verbesserung geführt, wenn der Abstand von der Wohnbebauung, wie z.B. in Görbitzhausen, vergrößert wird, dann verringert sich nämlich auf der anderen Seite zu Branchewinda der Abstand. Das ist einfach so und da gibt es natürlich dort Bürgerproteste.
Ich sage Ihnen auch noch etwas, werte Kolleginnen und Kollegen aus der Regierungskoalition, Sie haben aus Stuttgart 21 nichts gelernt
gar nichts gelernt. Ich meine, von der CDU habe ich es nicht anders erwartet, Sie tun sich ja in keiner Weise vor, wenn es um mehr Bürgerrechte, um mehr Bürgerbeteiligung oder um mehr direkte De
mokratie geht, aber auch die SPD nicht. Bei Stuttgart 21 haben Sie jahrelang das Projekt geduldet, wie wir wissen. Ihr Minister Tiefensee z.B. hat Milliarden für den Bau genehmigt und dann, als der Protest aufflammte, schnell die Seite gewechselt. In Baden-Württemberg wurde sogar ein Volksentscheid gefordert von der SPD. Wenn Sie das wenigstens hier auch mal in Thüringen tun würden, sich hier ein Beispiel nehmen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD,
dann würden wir das auch mit aller Konsequenz für das Projekt bei der 380-kV-Leitung durchsetzen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, was für Baden-Württemberg der Bahnhof Stuttgart 21 ist, das ist für Thüringen diese Starkstromtrasse.
Auch hier wäre ein Volksentscheid angebracht.
Aber was tun Sie? Sie haben es vorhin gerade wieder getan, Herr Kollege Weber, Sie fordern mit Ihren Kolleginnen und Kollegen von der SPD ein bisschen mehr Begleit-Grün. Ich glaube, das ist lächerlich, was Sie hier tun.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch auf eines eingehen, weil das ja auch in Medien oft zu hören war. Sie haben es doch tatsächlich fertiggebracht, die Notwendigkeit dieser 380-kV-Leitung mit der Energieversorgung des Erfurter Kreuzes und der Energieversorgung um Ilmenau herum zu verbinden. Ich muss sagen, das ist schon starker Tobak, den Sie da geleistet haben.
Der Oberbürgermeister von Ilmenau hat sich am nächsten Tag zu Wort gemeldet und hat dort erst einmal richtiggestellt, in Ilmenau, um Ilmenau herum gibt es keinen höheren Strombedarf und die Stromversorgung ist sichergestellt.
Das war in den Medien dann auch zu hören. Und keine Innovation ist auch, die 380-kV-Leitung mit einer zusätzlichen 110-kV-Leitung auf den gleichen Masten zur Versorgung des Erfurter Kreuzes zu begründen. Das ist auch eine Schutzbehauptung, das wissen Sie. Und auch hier sagen wir, gerade an diesem Knotenpunkt, der sehr stark auch ausgebaut ist, gibt es Möglichkeiten der Netzoptimierung, gibt es Möglichkeiten, hier auch Netze durch Freileitungsmonitoring, durch Hochtemperaturseile entsprechend auch auszustatten, auch auf dieser Ebene der Verteilerebene.
Wir sagen, Netzumbau statt Netzneubau, und unser Vorschlag ist es, statt des Neubaus dieser Leitung die vorhandene Leitung Remptendorf-Redwitz mit Freileitungsmonitoring und der Neubeseilung mit Hochtemperaturseilen auszustatten. Das schafft Handlungsspielräume in der Übertragungskapazität, mehr noch, das unterstreicht die Bedeutung Thüringens als Hochtechnologiestandort und das ist aus unserer Sicht Innovation.
Zum Schluss. Ich frage Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, worin soll denn der Sinn liegen, zu den vorhandenen 35.700 km Höchstspannungsnetz in Deutschland - das ist eines der engmaschigsten Netze der Welt - weitere 3.600 km hinzuzufügen, die - das zeigt sich im gesamten Bundesgebiet - nur unter größtem Protest der Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden, der betroffenen Anwohner gebaut werden kann. Es gibt doch keinen Sinn. Touristiker fürchten negative Einflüsse auf ihr Geschäft. Die Lebensqualität der Menschen wird in Mitleidenschaft gezogen. Grundstücke werden entwertet, Kulturlandschaft wird zerstört und ich sage es mit Nachdruck - es kann hier keine extensive Erweiterung dieses Stromnetzes mehr geben.
Um das Problem der Energieversorgung, des Klimawandels nachhaltig zu lösen, gibt es andere Wege, ohne die Natur zu zerstören. Dazu gehört Energieversorgung dezentral vor Ort als ein Punkt, ein Beispiel aus einem Mix regenerativer Energien. Dazu gehört die Abschaltung der Atomkraftwerke - sofort. Dazu gehören moderne Speicher, virtuelle Kraftwerke und auch Energiesparen, das darf hier nicht vergessen werden. Das sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, moderne Problemlösungen und dazu brauchen wir dann keine Stahlmasten wie vor 100 Jahren.
Zum Schluss.
Prof. Dr. Lorenz Jarass fügt ein weiteres Argument hinzu. Er sagt, die Netzbetreiber sind zur Erhöhung der Übertragungsleistung verpflichtet, allerdings nur, soweit es volkswirtschaftlich zumutbar ist. Er hält es in diesem Zusammenhang für volkswirtschaftlichen Unsinn, das Übertragungsnetz für 90 Prozent der insgesamt installierten Nennleistung aller Windkraftwerke auszubauen für ein Szenario, was eventuell einmal im Jahr vorkommt. Wir sagen immer in der Bürgerinitiative, man kauft sich auch keinen Bus, wenn man einmal mit einer größeren Gruppe z.B. nach Berlin fahren will. Dieser Unsinn führt zu der Forderung, jede erzeugte Kilowattstunde ins Stromnetz einzuspeisen und zu übertragen. Der Nutzen der Messungen der Leiterseiltemperatur wird damit weitgehend wegdefiniert und man kommt zu dem absurden Ergebnis, dass der kostengünstige Netzumbau mittels Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturseilen scheinbar teurer ist als der kostenaufwendige Netzneubau. Es ist aber unter Fachleuten unstrittig, zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus eine Drosselung der Windenergieeinspeisung bei drohenden Netzengpässen vorzunehmen - eine These, die übrigens ebenfalls auch von der dena-II-Netzstudie gestützt wird. Warum sie das dann aber nicht in ihre Berechnungen einbezogen haben, ist mir allerdings unschlüssig.
Ich kann diesen Gedankengängen von Prof. Jarass folgen, vor allem auch deshalb, weil somit Fehlinvestitionen wie der Bau der Starkstromleitung Halle-Schweinfurt, über die wir heute hier reden, vermieden werden könnten und damit auch nötige Stromgelderhöhungen.
Mit dem von uns vorgeschlagenen Modellprojekt hat man dagegen ein Projekt, das Fehlinvestitionen und drohende unnötige Strompreiserhöhungen vermeiden kann. Hochtemperaturseile in Verbindung mit der Temperaturüberwachung, meine sehr verehrten Damen und Herren - das sagen auch die Fachleute - sind besonders gut geeignet, Windenergie zu übertragen. Wir reden hier auch nicht von der Notwendigkeit dieser Trasse, wir reden und das wurde zumindest immer publiziert - von der Notwendigkeit dieser Trasse, weil Windstrom von Nord nach Süd weitergeleitet werden soll. Bei Starkwind in Norddeutschland könnten grundsätzlich die bestehenden Leitungen nach Süden mehr Leistung übertragen, da sich bei derartigen Windanlagen häufig auch großräumig zusätzliche Kühlungseffekte durch den Wind ergeben. Ich will noch etwas sagen: Es wird im Zusammenhang mit den Hochtemperaturseilen vom Netzbetreiber 50Hertz, aber auch in der dena-II-Studie die Behauptung aufgestellt, mit der Anwendung dieser Technologie
würden sich die Kosten erhöhen. 50Hertz möchte darüber hinaus grundsätzlich auf Hochtemperaturseile auf der von uns vorgeschlagenen Trasse Remptendorf-Redwitz verzichten, weil sie sagen, die Leitung ist erst Anfang der 90er-Jahre gebaut worden. Also da können wir nicht folgen und können auch diese gemachten volkswirtschaftlichen Betrachtungen durch 50Hertz nicht akzeptieren. Dem will ich auch hier energisch widersprechen.
Es ist vielmehr so, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt wird es etwas fachlich, unsere Studien in Vorbereitung dieses Antrags haben ergeben, für die Übertragung von erneuerbaren Energien ist kein durchgängiger Einsatz von Hochtemperaturseilen erforderlich, sondern eben nur für windgeschützte Leitungsabschnitte mit potenziell hoher Sonneneinstrahlung und für diese meist kurzen Abschnitte ist der Austausch der bestehenden Leiterseile in lastschwachen Zeiten leicht möglich. Das ist ähnlich wie bei Leiterseilreparaturen, weil das vorhin auch noch einmal von Kollegen Worm als nicht möglich, als nicht machbar bezeichnet worden ist. Es stimmt auch nicht, was behauptet wird, dass die Anwendung von Hochtemperaturseilen höhere Masten notwendig macht oder dass man die Masten statisch konstruktiv ertüchtigen muss. Wenn man dies alles berücksichtigt, wird klar, dass die windbedingte, wenn es um den Wind geht, Netzverstärkung durch Hochtemperaturseile auf bestehenden Leitungen nicht teurer, sondern deutlich kostengünstiger ist als der Netzneubau.