Dirk Möller
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Last Statements
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Veränderungen in der Finanzierung überbetrieblicher Ergänzungslehrgänge
Seit Jahren wird in einer Reihe von betrieblichen Ausbildungsgängen ein bestimmter Anteil der Ausbildung durch ESF-finanzierte überbetriebliche Ausbildungsanteile erbracht. Dies konnte bisher bei einer dreieinhalbjährigen betrieblichen Ausbildung bis
zu 120 Tage umfassen, hinzu kamen - auf die Ausbildungszeit verteilt - 45 Tage für Angebote zur Vermittlung von Spezialqualifikationen.
Nach Berichten von Berufsbildnern sollen diese Ausbildungsanteile bei Bildungsträgern mit Beginn der neuen ESF-Förderperiode am 1. Januar 2015 nur noch für 95 Tage gefördert werden, zusätzliche Angebote fallen ganz weg.
Bei Berufsbildungspraktikern gibt es Befürchtungen, dass infolge dieser Verschlechterungen in der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsanteile mindestens in einigen Ausbildungsrichtungen die Ausbildungsqualität leiden wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sich kleinere Unternehmen, die die dann frei werdenden Ausbildungsmodule aus eigener Kraft nicht abdecken können, aus der Ausbildung zurückziehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung solcher überbetrieblicher Ausbildungsanteile im bisherigen Ausbildungsgeschehen und hat sich an dieser Bedeutung etwas geändert?
2. Wie fielen die Stellungnahmen der um Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen gebetenen Stellen, wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Berufsbildungsausschuss, Tarifpartner, aus, falls solche eingeholt wurden?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den dargelegten Sorgen von Praktikern aus der Berufsbildung?
4. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Veränderung der Förderkonditionen und sieht sie sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen möglicherweise veranlasst, die geplanten Änderungen zu überdenken?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund, werte Gäste, ein herzliches Willkommen zur heutigen Plenarsitzung und natürlich auch die Teilnehmerinnen draußen an den Schirmen. Inhaltlich haben wir uns bereits zu die
sem Thema ausgetauscht und ich möchte heute gern den Fokus auf etwas anderes richten, was mir bei dieser Debatte um den inhaltlich guten Antrag aus unserer Sicht aufgefallen ist.
Nachdem sich nun die Koalition durchgerungen hatte, den Antrag von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss zu überweisen, hatte man fälschlicherweise gedacht, dass es nun eine solide Auseinandersetzung zum Thema sexuelle Vielfalt im Thüringer Bildungswesen geben wird.
Es wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die sehr umfangreiche Stellungnahmen erbrachte. Wenn ich Herrn Emde gerade zugehört habe, habe ich den Eindruck, er hat weder eine Zeile zur Kenntnis genommen, wenn überhaupt etwas dazu gelesen.
Gab es eine Aufarbeitung vonseiten der regierungstragenden Fraktionen hierzu? Ich glaube, das ist nicht der Fall. Lediglich Herr Kollege Döring hat sich als einziger Vertreter der Koalition im Ausschuss genannt. Herr Emde, die Argumente, die Sie gerade eben vorgebracht haben, hätten wir sehr gern im Ausschuss diskutiert,
aber Sie waren zwar körperlich anwesend, aber ansonsten null Beteiligung.
Der Ausschuss behandelte den Antrag in drei Sitzungen.
Ich habe im Ausschuss schon zugehört. Bei anderen Kollegen hatte ich nicht den Eindruck.
In der 53. Sitzung wurde die Festlegung getroffen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen, da sich für eine mündliche Anhörung keine Mehrheiten gefunden hatten. In der 54. Sitzung wurde die Anzuhörendenliste festgelegt und in der 57. Sitzung, als es endlich um die Inhalte ging, schien seitens der Koalition die Meinung festzustehen, wir brauchen nichts zu ändern.
Meine Damen und Herren, es ist eine traurige Geschichte, dass nur widerwillig der Ausschussüberweisung und der späteren Anhörung zugestimmt wurde, um im Endeffekt zu sagen: „Bei uns ist doch alles gut, machen wir also weiter so!“, und das, obwohl sämtliche Anzuhörende - und hier noch mal meine Bemerkung vorhin zu Ihnen, Herr Emde, man muss die entsprechenden Stellungnahmen halt zur Kenntnis nehmen und die sagen nämlich etwas anderes und kein „Weiter so“.
Natürlich haben wir momentan einige andere Probleme, die nach ihrer Lösung drängen. Da sei an dieser Stelle nur der Lehrermangel und die hohe Arbeitsbelastung der Pädagoginnen und Pädagogen genannt und natürlich auch die mangelnden Schulinvestitionen. Aber das kann kein Argument sein, sich mit solchen inhaltlichen Fragen nicht auseinanderzusetzen. Die Anhörung hat gezeigt, dass in Thüringen dieses Thema eben nicht immer in den Schulen präsent ist und es viel zu oft zu Stigmatisierungen kommt. Hier war eine Forderung des Antrags und auch aus der Anhörung, Beschwerdebzw. Anlaufstellen zu schaffen. Selbstverständlich wollen wir auch keine Doppelstrukturen. Diese Aufgabe könne von den Kräften der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie mit übernommen werden. Hier stimmen wir den Vorschlägen von Kollegen Hans-Jürgen Döring ausdrücklich zu. Auch im Hinblick auf die Thüringer Lehrpläne wurde im Gegensatz zum Herrn Minister festgestellt, dass es einer dringenden Überarbeitung bedarf bzw. ein fächerübergreifender Lehrplan angeraten wäre. So hat die Humboldt-Universität zu Recht herausgestellt, dass Lehrkräfte gerade bei tabuisierten Themen wie diesem hier nicht als Einzelkämpfer auftreten wollen und gern klare und umfängliche Vorgaben haben möchten, damit sie sich sicher fühlen.
Doch auch hier war wieder zu hören bzw. gerade eben: Was wir haben, ist gut und wir brauchen nichts zu ändern. Dieses Vorgehen kennen wir bereits aus den Reihen der Regierungskoalition, daran sei zum Beispiel bei dem Thema Abschiebestopp erinnert. Meine Damen und Herren, ein solches Verhalten ist unrühmlich und unehrlich.
Wären Sie wenigstens dem Hohen Haus gegenüber und zur Opposition bzw. sich selbst ehrlich gewesen und hätten von vornherein diesen Antrag abgelehnt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
„Lernen vor Ort“ in Thüringen
Über das bundesweite Förderprogramm „Lernen vor Ort“ sind in den vergangenen Jahren im Bildungssektor kommunale Strukturen analysiert und weiterentwickelt worden. In Thüringen sind der Kyffhäuserkreis und die Stadt Erfurt beteiligt. Grundannahme dieses Projektes ist, dass Bildung als ganzheitlicher und lebensumspannender Prozess verstanden wird und die Kommune im Bereich der informellen Bildung maßgeblich die eigene Bildungslandschaft gestalten kann. Insgesamt sind unter dem Thema des regionalen Bildungsmanagements Ansätze entwickelt worden, die insbesondere den Problemfeldern der Region, wie zum Beispiel demografischer Wandel oder Fachkräftemangel, entgegenwirken sollen. In Anbetracht der in diesem Jahr endenden Förderung des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“ sowie der anstehenden neuen ESF-Förderperiode hat die Landesregierung in Thüringen verschiedene Möglichkeiten, die Förderrichtlinien und damit auch die Förderschwerpunkte zu gestalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Förderprogramms „Lernen vor Ort“ in Thüringen und wie werden bzw. wurden diese auf Landesebene genutzt?
2. Welche Förderschwerpunkte in Bezug auf die neue ESF-Förderperiode hat die Landesregierung
bereits im Bereich Berufsorientierung und lebenslanges Lernen festsetzen können?
3. Gibt es konkrete Planungen, Fördermöglichkeiten auf Ebene des Landes zu schaffen, die Kommunen und Landkreisen ermöglichen, auf den erreichten Strukturen und Ergebnissen aufzubauen?
Vielen Dank für die Auskünfte, Herr Prof. Dr. Merten. Ist Ihnen bekannt, dass sich ein Schreiben mit ähnlichen Fragestellungen der Landrätin des Kyffhäuserkreises an Ihr Haus gewandt hat? Bis vor 14 Tagen war mir nicht bekannt, dass es eine entsprechende Antwort bei der Landrätin gegeben hat. Können Sie mir eine andere Auskunft dazu geben?
Können Sie mir diesbezüglich eine kurze schriftliche Mitteilung geben, wenn Sie noch einmal nachgefragt haben in Ihrem Haus?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund, meine sehr verehrten Damen und Herren an den Bildschirmen ihrer Computer. Herr Döring, zunächst gestatten Sie mir eine Bemerkung: Hätte, haben, vielleicht oder hätte, hätte, Fahrradkette - nein. In diesem Saal gibt es eine Mehrheit für die Umsetzung der Ziele, die Sie gerade formuliert haben, und nicht das Warten auf den Koalitionspartner.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Unterrichtsausfall war bereits des Öfteren Thema hier in diesem Hohen Haus. Nun haben die Betroffenen selbst eine Statistik veröffentlicht, die die Situation an unseren Schulen darzustellen versucht hat. Ich möchte an dieser Stelle der Landesschülervertretung meinen Dank aussprechen, denn sie sind es, die mit dem Problem des nicht ordnungsgemäß erteilten Unterrichts in aller Linie zu tun haben und unmittelbar betroffen sind.
Was zeigen uns die Zahlen der Landesschülervertretung? Zunächst bestätigen sie die aktuellen Statistiken des Ministeriums, was den ersatzlosen Ausfall betrifft. Die Landesschülervertretung war ebenfalls bemüht, auch die regionalen Unterschiede zu beachten. So sieht man, dass zum Beispiel der Schulamtsbereich Ostthüringen den mit 2,9 Prozent an zu erteilenden Stunden geringsten ersatzlosen Ausfall ausweist. Im Nordthüringer Schulamtsbereich dagegen liegt dieser hingegen fast doppelt so hoch, bei 5,6 Prozent aller zu erteilenden Stunden. Auf diese regionalen Unterschiede hat uns das Ministerium in den Debatten immer hingewiesen. Man kann nicht pauschal von Unterrichtsausfall oder gar Mangelfächern reden. Es gibt also regional enorme Unterschiede. Das haben wir als Linke nie infrage gestellt.
Wir sind ebenfalls der Überzeugung, auch wenn jede ausgefallene Stunde eine zu viel ist, dass es nie gelingen wird, den Unterrichtsausfall in seiner Gesamtheit gegen Null zu bringen. Das ist nicht unser Anliegen.
Wir kritisieren - und das geht ebenfalls aus den Zahlen der Landesschülervertretung hervor -, fachfremd vertretener Unterricht ist genauso häufig anzutreffen wie der ersatzlose Ausfall. Das ist das Problem.
Die Landesschülervertretung spricht sich dafür aus und diese Forderungen können wir zu 100 Prozent mittragen, ich zitiere: „dass Vertretungsunterricht nur dann Sinn macht, wenn an den aktuellen Unterrichtsinhalten des betreffenden Faches weitergearbeitet werden kann oder durch Wiederholung und Übungen Unterrichtsinhalte gefestigt werden“. So weit das Zitat. Vertretungsunterricht darf weder Beschäftigungstherapie sein noch zu einer bloßen Sicherung der Aufsichtspflicht verkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 88 Prozent der zu erteilenden Unterrichtsstunden wurden nach Stundenplan erteilt. Von den 12 Prozent des zu vertretenden Unterrichts wurden gerade einmal 1,6 Prozent fachgerecht vertreten und in 1,3 Prozent der Fälle wurden Aufgaben statt Ausfall gegeben. Eine Kategorie, die im Übrigen sehr interessant ist und über die man bei der ministeriellen Erhebung und ihren öffentlichen Statistiken einmal nachdenken sollte. Der Rest: ersatzloser Ausfall bzw. fachfremde Vertretungen laut LSV-Statistik. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass drei Viertel des nicht ordnungsgemäß erteilten Unterrichts nicht im Sinne der Schüler erteilt worden ist.
Wir fordern deshalb das Ministerium auf, endlich transparent und ehrlich mit den Zahlen umzugehen und auch den fachfremd vertretenen Unterricht als Unterrichtsausfall wahrzunehmen. Auch wenn Sie jetzt wieder argumentieren wollen, dass dies per Definitionen kein Unterrichtsausfall sei, so ist und bleibt es trotzdem vor allem kein Unterricht im Sinne der Schüler. Es geht hier um unsere Schüler und ihre Ausbildung. Da hat Schönrechnerei nichts zu suchen. Hinzu kommt, dass nach den Zahlen des LSV der ersatzlose Unterricht prozentual zunimmt, je höher die betroffene Klassenstufe ist.
Gerade diejenigen Schüler, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, bekommen keinen adäquaten Vertretungsunterricht. Das bedeutet, prüfungsrelevanter Stoff kann nicht mehr vermittelt oder wiederholt werden, die Abschlussprüfungen können nicht optimal vorbereitet werden. Die Folge davon ist, dass wir damit die Wahrung der Chancengleichheit unserer Schülerinnen und Schüler für ihre Studien- und Berufswahl schmälern. Das darf es nicht geben!
Im Kern ist nicht der Unterrichtsausfall per se das Problem - das wissen wir alle hier im Rund -, der Unterrichtsausfall ist nur ein Phänomen des eigentlichen Problems, dem der Überbelastung unserer Lehrerschaft. Wenn bei 70 Prozent des Unterrichtsausfalls Krankheit die Ursache ist, so können es nicht nur Erkältungen sein, die sich hier bemerkbar machen. Mit jedem Lehrer, der ausfällt, muss die Arbeitslast auf die restlichen Schultern des Kollegiums verteilt werden. Diese Mehrbelastung muss endlich gemindert werden. Dabei kann die geforderte Vertretungsreserve auch nur ein erster Schritt
sein und darf nicht als alleinige Maßnahme stehen bleiben. Außerdem bedarf es Maßnahmen zur Lehrergesundheit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Stichwort „nicht fachgerechte Vertretung“ ist hier immer wieder thematisiert worden und dabei gibt es immer den Vorschlag aus Ihrem Ministerium, Vereinbarungen mit den Universitäten auszuhandeln, damit die richtigen Fächerkombinationen ausgebildet werden. Wir schlagen an dieser Stelle vor, dass man öffentlich macht, welche Fächerkombinationen denn wirklich fehlen, damit die Lehramtsinteressierten sich rechtzeitig orientieren können, um sich entsprechende Fächerkombinationen bei ihrer Ausbildung entsprechend rauszusuchen und die Studienabläufe so zusammenzustellen. Das wäre ein Vorschlag, eine Möglichkeit, mit der man umgehen könnte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drucksache 5/3491 ist der Gesetzentwurf Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 70. Sitzung des Thüringer Landtages am 17. November 2011 eingebracht worden. Durch Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als federführenden, den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 14. März 2013, seiner 44. Sitzung am 18. April 2013, seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013, seiner 50. Sitzung am 10. Oktober 2013 und seiner 55. Sitzung am 13. März 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
In der 49. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 12. September 2013 wurden 13 Zuschriften aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. Eine Beratung in den mitberatenden Ausschüssen gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde nicht beantragt. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet: Ablehnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drucksache 5/6195 wurde der Gesetzentwurf Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz von der Fraktion DIE LINKE in der 122. Sitzung des Thüringer Landtags am 20. Juni 2013 eingebracht. Durch Beschluss des Landtags ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als federführenden Ausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf der Linken in seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013, seiner 50. Sitzung am 10. Oktober 2013 und seiner 55. Sitzung am 13. März 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In der 49. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 12. September 2013 wurden 12 Zuschriften aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet.
Obwohl mehrfach angekündigt, wurde seitens der Regierungskoalition bzw. des Fachministeriums kein eigener Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses am 13. März 2014 wurde seitens der Fraktionen CDU und SPD erklärt, dass dies auch nicht mehr in dieser Legislatur geschehen werde. Eine Beratung im mitberatenden Ausschuss gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde nicht beantragt. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet: Ablehnung. Vielen Dank.
Vielen Dank Herr Präsident.
Unterrichtsausfall am Lyonel-Feininger-Gymnasium Buttelstedt/Mellingen
Anfang Februar dieses Jahres machte der amtierende Schulleiter des Lyonel-Feininger-Gymnasiums in Buttelstedt/Mellingen in einem Brief an die Eltern auf den außergewöhnlich hohen Krankenstand bei den Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasiums aufmerksam. Nachdem alle Möglichkeiten der Schule zur Vermeidung von Unterrichtsausfall ausgeschöpft sind, kündigte er an, dass befristete Kürzungen der regelmäßigen Stundenzahl einzelner Fächer vorgesehen seien, sollte sich die Situation nicht entspannen. Dies wiederum beunruhigt die Eltern, da sie eine unzureichende Vorbereitung auf Prüfungen befürchten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann ist der Landesregierung diese Situation bekannt und wie bewertet sie diese?
2. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, um diese Situation kurzfristig bzw. langfristig zu klären?
3. Wurden zur Minimierung des Unterrichtsausfalls seitens des zuständigen Schulamtes Stunden aus dem Unterstützersystem bzw. die Abordnung von Lehrerwochenstunden von Schulen mit Reststunden als Gegenmaßnahmen erwogen?
Vielen Dank. Es ist zwar ein kurzer Zeitraum seit diesen Maßnahmen inzwischen vergangen, aber können Sie bereits sagen, inwieweit sich das ausgewirkt hat?
Abbrecher in Thüringer Regelschulen
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch war die Zahl und der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Thüringer Regelschulen vorzeitig und ohne Abschluss verließen, im Schuljahr 2012/2013 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Gesamtentwicklung, gemessen an den Zahlen der letzten Jahre, sowie die Ursachen für bestehende regionale Unterschiede, was den Schulabbruch von Regelschülern angeht?
3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an und was will sie unternehmen, um den Schulabbruch in Thüringen zurückzudrängen?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Bonussystem im Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst
Hinsichtlich der aktuellen demografischen Entwicklungen in Thüringen bekommt der Aspekt der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den Thüringer Schuldienst immer mehr Bedeutung. Aus einem persönlichen Gespräch mit einer Gymnasiallehrkraft wurde auf ein Bonussystem innerhalb des Einstellungsverfahrens für den Thüringer Schuldienst hingewiesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kriterien werden im Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst berücksichtigt?
2. Unter welchen konkreten Voraussetzungen können Boni im Einstellungsverfahren vergeben werden?
4. Werden nicht erfolgreiche Mehrfachbewerbungen von Absolventinnen und Absolventen für den Thüringer Schuldienst im Bonussystem angerechnet? Wenn ja, wie erfolgt diese? Wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund, meine sehr verehrten Gäste und Interessenten draußen an den Computern! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behandelt
ein Thema, welches in der jetzigen Zeit besonders wichtig ist. Denn schaut man auf die aktuelle Situation in Russland - und nicht nur da -, wird deutlich, wie weit Angst vor sexueller „Andersartigkeit“ getrieben werden kann. Die offen ausgelebte Homophobie ist seit Wochen Thema in den Nachrichten.
Unsere Kinder und Jugendlichen verfolgen diese und werden mit einem Weltbild konfrontiert, welches zu Recht Fragen aufwirft und welches zu Recht thematisiert werden muss. Hier muss Aufklärung stattfinden, in der Familie und erst recht in der Schule. Andere Beispiele sind von hier vorn bereits genannt worden, inwieweit Homophobie den Alltag prägt und inwieweit Homophobie letzten Endes auf Unkenntnis und Unsachlichkeit zurückzuführen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sexualerziehung ist in Thüringen in § 47 des Schulgesetzes festgeschrieben. Dort ist in Absatz 4 des Paragrafen zu lesen, ich zitiere: „Durch die Sexualerziehung [...] sollen die Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtigkeit des Menschen vertraut machen.“ Ferner wird dort geschrieben: „Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten“. Soweit der Text. Ein sehr grob gefasster Text. Allerdings sollten Lehrinhalte auch nicht bis ins kleinste Detail in Gesetzestexten verfasst werden. Darauf wurde bereits hingewiesen.
Wenn man sich allerdings die Lehrpläne in den jeweiligen Klassenstufen und Schularten etwas genauer anschaut - und dabei hilft uns die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange in der Drucksache 5/6916 -, ist weiterhin zu hinterfragen, inwieweit diese Problematik im Detail wirklich besprochen und Gegenstand von Unterricht ist. Es ist an dieser Stelle bereits auf das Interview heute in der „Osterländer Volkszeitung“ aufmerksam gemacht worden. Da wird von Maximilian Prötzel festgestellt, dass Homosexualität an den Schulen ein Tabuthema ist. Im Gegenteil, Begriffe sind hier ebenfalls genannt worden, die als Schimpfwörter verwendet werden. Er sieht im Wesentlichen die Ursache darin, dass homophobe Äußerungen die Ursache in purer Unwissenheit und Unkenntnis haben. Auch er geht in diesem Interview - und das wurde hier bereits genannt - im Konkreten darauf ein.
Wir müssen an dieser Stelle nicht das Fahrrad neu erfinden. Ich habe hier in der Hand eine Handreichung für die Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg vom Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit der AndersARTiG AG - LesBiSchwules Aktionsbündnis Land Brandenburg e.V. Überschrieben ist diese Handreichung mit „Schule unterm Regenbogen“. Es geht um HeteroHomoBiTrans-Lebensweisen im Un
terricht an den Schulen im Land Brandenburg. Ausgehend von einer Sachanalyse über die Beschreibung methodisch-didaktischer Hinweise bis hin zu Unterrichtsvorschlägen und Kontaktadressen, um weiterführende Informationen in entsprechende schulische Arbeit einfließen zu lassen, werden hier genannt. Andere sind also durchaus schon weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen hat sich im Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung dazu bekannt, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Auf der Gedenkveranstaltung des Landes Thüringen am 23. Juni vergangenen Jahres für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus unterstrich die Ministerpräsidentin die Position mit den Worten, ich zitiere: „Wir leben in einem Land, das nicht mehr nach der Herkunft oder nach der Neigung urteilt. Wir sind frei, sei es in Fragen der Religion oder der Sexualität.“, so weit die Ministerpräsidentin. Das bedeutet aber auch, dass eine Bewusstseinsbildung stattfinden muss. Dies sollte nicht auf vorgefertigten Rollenbildern fußen, sondern sich an der Lebenswirklichkeit orientieren. In diesem Interview, was heute schon mehrmals angesprochen wurde, wird auch darauf verwiesen, wie man diesen Weg gehen könnte. Mit einer entsprechenden Erweiterung der Lerninhalte in den Thüringer Lehrplänen wird man einmal der Lebenswirklichkeit gerecht, die somit dann auch im Unterricht weiter ankommen könnte, und man würde mit diesen Erweiterungen dieser Lerninhalte auch eine Möglichkeit anbieten, konstruktiv und sachlich die Auseinandersetzung zu diesem Thema zu führen. Zurückdrängen von Homophobie geht nur, wenn man Angst und Unwissenheit zu diesem Thema beseitigt.
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir das Anliegen dieses Antrags und beantragen ebenfalls Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Prof. Merten, welche Gründe haben dazu geführt, dass wir das Erlebnis heute und jetzt mit Ihnen haben? Oder andersherum formuliert, Entschuldigung, ich formuliere etwas exakter:
Welche Gründe gab es, dass der zuständige Minister heute diese Antwort nicht geben kann?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund und die noch Interessierten draußen an den Bildschirmen! Herzlich willkommen!
Ja, das ist das Übertragungsmedium zwischen hier, Internet und dem Schreibtisch zu Hause für die Fragesteller. Vielen Dank für die Möglichkeit der Erläuterung.
Zurück zu dem Antrag „Schulprojekt ‚Lernen unter einem Dach’ fortführen“. Die Daten der Behandlung sind bereits genannt worden. Auch wir als Fraktion DIE LINKE haben bereits in der letzten Plenardebatte unseren Standpunkt klar dargestellt, den wir heute deshalb nicht noch einmal ausführlich darlegen möchten. Stattdessen möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einfach unsere Gedanken zu äußern für den weiteren Umgang mit dem Projekt „Lernen unter einem Dach“.
Es ist bereits genannt worden, dieses Projekt hat seit knapp 15 Jahren Bestand in Thüringen. Vor 15 Jahren war es ein sehr fortschrittliches Projekt, welches das heikle Thema des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung vorangebracht hatte. Doch seitdem ist zum Glück mehr Bewegung in dieses Thema gekommen. Der gemeinsame Unterricht ist dem der Förderschule vorzuziehen. Der gemeinsame Unterricht als solcher hat sich weiterentwickelt. Unter diesen Umständen muss selbstverständlich auch über ein Projekt wie „Lernen unter einem Dach“ nachgedacht werden.
Der Antrag der FDP sieht im Punkt II eine wissenschaftliche Evaluation des Projekts vor - eine Idee, die wir begrüßen. Schließlich sollten die Erkenntnisse der Finneck-Stiftung und ihrer Arbeit nicht einfach für „null und nichtig“ erklärt werden, nur weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich geändert haben. Wir sehen hier die Möglichkeit, Erkenntnisse aus dem Projekt auch für den gemeinsamen Unterricht nutzbar machen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir möchten hiermit nicht einen Freibrief für sämtliche Projekte erteilen, die in „irgendeiner Form mit Inklusion zu tun haben“. Da möchte ich nicht falsch verstanden werden. Wir möchten vielmehr die Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulwesen weiter forcieren. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass man Erkenntnisse, die in 15 Jahren Bildungsarbeit angehäuft worden sind, durchaus zurate ziehen sollte und sich entsprechend einer Evaluation nicht verschließen sollte. Eine solche Evaluation gibt uns die Möglichkeit festzustellen, was für spezifische Vor- und Nachteile das Projekt „Lernen unter einem Dach“ genau besitzt, um das Thüringer Förderschulwesen weiter voranzubringen. Deswegen beantragen wir eine Einzelabstimmung über die Punkte I bzw. II. Dem Punkt II werden wir bei einer möglichen Einzelabstimmung zustimmen.
Zu Punkt I werden wir uns enthalten, da wir der Überzeugung sind, dass ein Projekt, welches evaluiert wird, nicht bereits im Vorfeld als erfolgreich erklärt werden kann, wenn man noch gar nicht weiß, wie die Ergebnisse aussehen. Das ist reine Logik, die sich aus der Situation ergibt, und keine Diffamierung der pädagogischen Arbeit vor Ort. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren im Rund, werte Gäste, ein herzliches Willkommen, und werte User draußen an den Bildschirmen! Der Thüringer Bildungsplan 0 bis 10 ist laut Ministerium eine Art Richtschnur für die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung. Die Fraktion DIE LINKE erkennt an, dass die Landesregierung die Wichtigkeit und Wertigkeit der Vermittlung künstlerischer und damit auch sozialer und emotionaler Kompetenzen im Bildungsprozess zumindest schon einmal festgeschrieben hat und auch fortschreiben will. Aus Sicht meiner Fraktion stehen dem Anspruch des Thüringer Bildungsplans aber die Realitäten an den allgemeinbildenden Schulen sowie Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat entgegen.
Gute und nachhaltige Bildung, besonders auch kulturelle Bildung braucht zuallererst auch tragfähige und stabile Rahmenbedingungen.
Dazu gehört neben der Erteilung der entsprechenden Schulfächer auch die finanzielle und personelle Untersetzung der Pädagoginnen und Pädagogen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse und eine unsichere finanzielle Ausstattung der Kultur- und Bildungsträgerlandschaft Thüringens verhindert aus Sicht meiner Fraktion eine konsequente nachhaltige und ganzheitliche Kultur- und Bildungsarbeit. Damit wir tatsächlich zum Bildungsland Nummer 1 werden, was das zuständige Ministerium auf dessen Homepage bereits angekündigt hat, müssen ganz klare Strukturen geschaffen werden. Das Wichtigste ist aber aus unserer Sicht, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung bewusst wird und den Thüringer Bildungsplan real mit Leben erfüllt. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Thüringer Bachwochen 2014
Die Thüringer Bachwochen sind in jedem Jahr ein kultureller Höhepunkt im Freistaat, an dem sich viele Kommunen aus unterschiedlichen Thüringer Regionen beteiligen. Auch dadurch ist die Ausgestaltung des größten Klassikfestivals in Thüringen ein Besuchermagnet für internationales Publikum.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kommunen haben sich in welcher Form im Jahr 2013 an den Thüringer Bachwochen beteiligt?
2. Wie ist der Stand der Vorbereitung für die Thüringer Bachwochen im Jahr 2014?
3. Welche Kommunen werden 2014 zu welchen Konditionen und zu welchem Zweck eingebunden werden?
4. Wer bewirbt nach welchen Gesichtspunkten die teilnehmenden Kommunen mit ihren jeweiligen Veranstaltungen im Rahmen der Thüringer Bachwochen im überregionalen Marketing?
Vielen Dank.
Vielen Dank. Und zwar eine Nachfrage bezüglich der Antwort zu Frage 1: Kann ich dann davon ausgehen, dass die Orte, die Sie genannt haben, und zwar, die Zuschüsse für entsprechende Veranstaltungen bekommen haben, mit der Anzahl der Orte identisch sind, die Veranstaltungen im Rahmen der Thüringer Bachwochen durchgeführt haben oder kann ich davon ausgehen, dass es weitere Orte gibt, die sich daran beteiligt haben, die aber keine Zuschüsse bekommen haben?
Das wäre nett - welche Orte das dann wären. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier unten im Rund, werte Gäste oben im Rund und werte Gäste vor den Bildschirmen am Livestream. Herzlich Willkommen! „Inklusion im Thüringer Bildungswesen verwirklichen!“ Hurra, es ist geschafft, das heißt, der Entwicklungsplan zur Inklusion hat endlich die Hürde Regierung bzw. Kabinett geschafft.
Zumindest, Frau Kollegin, haben es die Zeitungen verkündet, dass das Kabinett das Ganze auf den Weg gebracht hat, und Herr Emde hat es ausdrücklich gerade als Diskussionsgrundlage begrüßt. Ich hoffe, es wird nicht umgedreht. Aber, wie gesagt, es ist erst mal da, es hat das Licht der Welt erblickt bzw. das Licht des Parlaments. Wir haben mittlerweile Juli. Im Juni sollte es eigentlich vorgelegt werden. Nun könnte man sagen, gut, da gab es noch ein paar Vetos aus dem Kabinett vom Bauministerium bzw. vom Finanzministerium - ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt - bzw. noch andere Fragen zu klären. Aber jetzt heißt es, auch das einzuhalten, was dort schwarz auf weiß geschrieben wurde, denn mit der Debatte von vor zwei Wochen im Hinterkopf sehen wir als Fraktion - und andere Fraktionen auch, der Zwischenruf hat es deutlich gemacht - immer noch die Gefahr, dass eine Umsetzung inklusiver Bildung hier in Thüringen unter Finanzvorbehalt verwirklicht werden soll. Aus unserer Sicht handelt es sich hier um eine Zukunftsinvestition und da ist es immer noch erschreckend, mit welcher Borniertheit dieses Thema hier im Landtag und darüber hinaus behandelt wird.
Herr Kollege Emde, ein guter Wein, den man, weil man ihn als gut einschätzt, zu lange im Keller liegen lässt, kann gegebenenfalls umkippen. Das wäre eine Möglichkeit, um Gutes zu konservieren.
Die andere Variante ist, es noch besser zu machen und weiterzuentwickeln. Wir und vor allem die Pädagoginnen und Pädagogen, die Eltern und ganz besonders die Schülerinnen und Schüler selbst brauchen Antworten auf vielerlei Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Entwicklungskonzept stehen. Zum Beispiel: Wie viele Schulen müssen umgebaut werden, damit sie wirklich barrierefrei sind? Schulbaufördermittel sind in diesem Konzept eingestellt worden bzw. vorgesehen mit einer Summe von circa 150.000 € pro Schule. Wir wissen aus Jena, dass diese Summe viel höher ist, man spricht von 250.000 bis 300.000 €, um eine Schule so vorzubereiten, dass sie entsprechend den Anforderungen genügt. Stichwort Lehrerbildung: Wie steht es mit der Weiterbildung bzw. mit der Ausbildung in sonderpädagogischen Fragen? Oder eine andere Frage: Wie wird die sonderpädagogische Unterstützung in allen Schulen weiter ausgebaut? Wir sind der Auffassung, dass eine halbe Stelle pro Grundschule nicht ausreicht.
Wie viele Lehrerstellen können die Akteure vor Ort einplanen? Da ist die Frage: Was ist der Bezugspunkt, die bis jetzt geplanten Lehrerstellen, oder gibt es zusätzliche Stellen, die sich mit diesem Thema Inklusion beschäftigen? Und natürlich die Frage: Welche Entwicklungsperspektiven werden den Förderschulen ermöglicht?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das müssen wir feststellen: Inklusion mit den jetzigen Rahmenbedingungen ist und bleibt zum Scheitern verurteilt. Geht man diese Rahmenbedingungen nicht an, werden nur Ressentiments geschürt und dies dient nicht mehr dem Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Thüringer Bildungswesen. Dann ist es natürlich verständlich, dass Pädagoginnen und Pädagogen und Eltern gleichermaßen Befürchtungen haben, solche Entwicklungen und Herausforderungen in die Praxis umzusetzen, immer mit dem Anspruch, zum Wohle des Kindes zu handeln. Wie soll denn eine bedarfsgerechte Bildung an unseren Schulen stattfinden, wenn alles unter ein Finanzdiktat gestellt wird und der Wunsch nach einer Schuldenbremse bei manchem Politiker auch hier im Hause immer noch vor einer Zukunftsinvestition Bildung steht?
Es ist gerade für diese Debatte bezeichnend, wenn im Kabinett bei einem Inklusionskonzept, ich erwähnte es bereits, gerade der Bau- und der Finanzminister ihr Veto einlegen. Die SPD hat sich sehr mühsam gezeigt bzw. zeigt Erleichterung, dass dieses Konzept inzwischen existiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren in der Koalition, besonders die Kolleginnen und Kollegen der SPD, mit Ihrer Wahl des Koalitionspartners vor nunmehr fast vier Jahren hat die SPD bewusst einen Weg des Minimalkompromisses eingeschlagen. Kant nennt dies „selbst verschuldete Unmündigkeit“.
Ich will Sie nur noch einmal daran erinnern, dass bei vielen bildungspolitischen Schwerpunkten aber auch ganz besonders bei diesem Thema - andere Mehrheiten in diesem Saal existieren.
Noch eine Bemerkung zum Zeitplan: Heute, 12.48 Uhr wurde Vollzug gemeldet. Eine Mail erreichte die Abgeordneten, dass uns das Konzept rechtzeitig vor diesem Tagesordnungspunkt erreichen würde.
Vielen Dank für die Erinnerung. Wir können also arbeiten, der kleine Unterschied zum Juno mag vielleicht nachgesehen werden, aber Zeitpläne einzuhalten, sieht anders aus. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gesagt worden, von „ideologischer Debatte“ sollte man sich verabschieden. Herr Emde, da gebe ich Ihnen natürlich recht - hin zur sachlichen Fachdebatte. Allerdings höre ich neben ihren Bekundungen und Beteuerungen, für Inklusion zu sein, nur die Gründe, warum es nicht geht.
Von Ihnen höre ich immer nur, warum es nicht geht bzw. welche Grenzen es angeblich nach Ihrer Sicht geben würde. Kommen wir zusammen, im Ausschuss zum Beispiel, und reden wir über dieses Konzept, wie es am besten umzusetzen wäre.
Mein Vorschlag an dieser Stelle: Eine Selbstbefassung in einem der nächsten Bildungsausschüsse und damit könnte dieses Thema auf einen sachlichen Fuß, auf eine sachliche Grundlage gestellt werden und wir könnten entsprechend damit umgehen. Im Übrigen zeigt die Debatte auch, wie wichtig es gewesen wäre, dass ein Bericht vorab hier in diesem Parlament gegeben worden wäre zum Arbeitsstand zu diesem Konzept. So war es nämlich ursprünglich im gemeinsamen Antrag vorgesehen. Das ist bedauerlich, das können wir meinetwegen dann in diesem gemeinsamen Ausschuss bzw. in der Behandlung zu diesem Thema entsprechend nachholen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Chancengleichheit: Es hat vor Kurzem die Veröffentlichung des Chancenspiegels gegeben, der international Vergleiche angestellt hat, welche Chancen Schülerinnen und Schüler unter anderem aus Deutschland zur weiteren Entwicklung haben. Da wurde mit der Begründung und Blick und Verweis auf das derzeitig existierende Schulsystem darauf verwiesen, dass im internationalen Vergleich die Chancen von Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden ungünstigen Voraussetzungen miserabel sind. Das sollten wir zum Anlass nehmen, um uns Gedanken darüber zu machen, was an diesem Schulsystem zu verändern ist, das nach vorn zeigt, das Schülerinnen und Schüler mit diesen ungünstigen Voraussetzungen optimale Möglichkeiten, optimale Chancen gibt. Da nützt uns keine Verweigerung, kein Veto in der Regierung um eine entsprechende Veröffentlichung eines Berichts weiter hinauszuzögern. Da hilft nur konstruktive Zusammenarbeit. Ich freue mich auf diese im Ausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf den Rängen und werte Gäste draußen an den Computerbildschirmen! Inklusion kommt gar nicht mehr aus den Schlagzeilen. Anfang dieser Woche fand eine Konferenz in Berlin statt unter Beteiligung der Vertreter des Bundes bzw. der Länder, wo das Thema Inklusion diskutiert worden ist bzw. wo über Rahmenbedingungen, damit Inklusion stattfinden kann, diskutiert worden ist. Vorgestern war in der hiesigen Landespresse zu lesen, dass ein Landesentwicklungsplan zur Inklusion demnächst dem Parlament übergeben wird bzw. vorher natürlich der Landesregierung, dem Kabinett. Ich hoffe, Herr Minister, „zeitnah“ wird nicht bis zum Ende ausgereizt, sondern wir sind als Parlament daran interessiert, es so schnell wie möglich zur weiteren Bearbeitung vorgelegt zu bekommen. Die CDU trifft sich an diesem Wochenende und beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema Inklusion. Ich hoffe nur,
dass bei dieser Konferenz nicht nur die Gründe gefunden werden, warum es nicht geht, sondern Gründe diskutiert werden, um die inklusive Bildung in diesem Bundesland zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Fraktion DIE LINKE vertreten das Prinzip des Dazugehörens. Entscheidungen, die eine Sonderlösung für bestimmte Bevölkerungsgruppen betreffen, müssen vermieden werden. Auch wenn es vermeintlich zum Schutz oder zur Fürsorge gedacht ist, werden diese Menschen, die es betrifft, ausgesondert. Das bedeutet für die LINKE, dass sie gegen eine gesonderte Beschulung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für eine Schule für alle Kinder eintritt.
Die vorhandenen Förderschulen in Thüringen müssen umgestaltet werden. Das reicht von der Umgestaltung zur allgemeinbildenden Schule für jedes Kind bis hin zum Ausbau zu Förderzentren mit entsprechenden Netzwerkfunktionen zur Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung im gemeinsamen Unterricht. Diese Schulgebäude - viele erst in den letzten Jahren errichtet oder gar saniert - bieten gerade für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besonders gute bauliche Rahmenbedingungen. Warum sollen diese nicht auch für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung bzw. ohne Handicap zugänglich gemacht werden?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch sind große Hürden zu nehmen, um eine Schule für alle aufbauen zu können. Hierfür bedarf es aus unserer Sicht vor allem folgender Dinge: Zunächst müssen Schulen barrierefrei gestaltet werden,
sonderpädagogisch qualifizierte Lehrer aus-, fortund weitergebildet werden,
eine enge Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern, Schülern, Sozialarbeitern, Ärzten und allen anderen Beteiligten des Schulwesens ist sicherzustellen und
zu guter Letzt eine Anpassung der momentanen Rechtslage, Gesetze und Verordnungen sind damit gemeint sowie - und das ist nicht ganz unwichtig die notwendigen finanziellen Ausstattungen für diese Umsetzungen sind zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund und auch dem an diesem Podium bereits Gesagten zu dem speziellen Fall der Stiftung Finneck bzw. des Projektes „Lernen unter einem Dach“ ist zu sagen, dass im ersten Teil dieses Antrags der Fraktion der FDP Textbausteine enthalten sind, besonders gemeint sind hier unter I.1, die im Rahmen des gemeinsamen Antrages auch darauf ist bereits verwiesen worden - bereits beschlossen worden sind. Für eine nochmalige Beschlussfassung dieser Position sehen wir als Fraktion keine Notwendigkeit. Wir werden uns bei diesem Teil, falls er gesondert abgestimmt werden sollte, enthalten.
Speziell zu dem Projekt der Finneck-Stiftung „Lernen unter einem Dach“ ist zu sagen, ich denke, dieses Projekt hatte und hat in seiner auslaufenden Form, so wie es dargestellt worden ist, seine Berechtigung in der Übergangsphase zur Grundschule „Maria Martha“. Die Finneck-Stiftung bietet, wie gesagt, inklusiven Unterricht in dieser Schulform jetzt komplett an. Wegen der Beschreibung und unserer Position, dass dieses Projekt eben kein inklusives Projekt ist, sondern ein kooperatives, werden wir uns auch vor diesem Hintergrund der eigenen Forderung und der Erwartung an Inklusion bei diesem Teil ebenfalls enthalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund bzw. draußen an den Schirmen und hoffentlich auch unter den Schirmen, aber die Sonne lässt jetzt etwas nach, so dass man vielleicht schon mal unter den Schirmen hervorschauen und die weitere Planung des Abends konkreter machen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Merten hat es bereits genannt, nur mit und vor al
lem durch das Personal an Schulen, besonders die Kolleginnen und Kollegen, sind weitere Entwicklungen im Sinne von Qualitätsverbesserungen an den Schulen umsetzbar. Mit der Ausbildung zukünftiger Lehrer und Lehrerinnen entscheidet sich schon heute, welche Entwicklungen Schule nehmen kann und wird. Je besser wir heute unsere Lehrer und Lehrerinnen ausbilden, umso besser wird die Schule von morgen sein. Ein wichtiger Ausgangspunkt für eine generelle Verbesserung von Bildung und Schule ist die Art und die Qualität der Lehrerinnenausbildung. Dem muss ein Lehrerbildungsgesetz in Thüringen Rechnung tragen. 2008, noch unter CDU-Alleinherrschaft, trat ein Lehrerbildungsgesetz in Kraft, mit dem unsere Fraktion nicht ganz glücklich war, um es vorsichtig auszudrücken. Nach fünf Jahren kommt es nun zu einer Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes, nun unter SPD-Verantwortlichkeit, und leider sind nur zaghafte Verbesserungen zu erkennen. Was ist angedacht, mit diesem Gesetzentwurf zu verändern? Zum einen sollen die unterschiedlich gestalteten Studienumfänge der einzelnen Lehrämter bereinigt werden. Dies war einer unserer größten Kritikpunkte, als es darum ging, dieses Gesetz in der letzten Legislatur zu verabschieden. Allerdings sehen wir hier bereits Diskussions- und Änderungsbedarf, denn leider werden Regelschullehrer in Jena und Erfurt oder anderen Kommunen mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert. Je nachdem, ob auf Lehramt oder aber lehramtsbezogen studiert wird, man muss entsprechend darauf vorbereitet sein. Das ergibt sich aus dem § 12 Abs. 1 Satz 1 des vorliegenden Entwurfs. Mit den 300 Leistungspunkten, und hier orientiert man sich an den Mindestanforderungen der KMK, wird damit der Weg in die richtige Richtung beschritten.
Auch wir sind der Überzeugung, dass wir eine Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Lehrämter benötigen. Doch warum ist diese Forderung nicht in diesen aktuellen Gesetzentwurf eingeflossen? Auch sucht man nach einer innovativen Neuerung im Sinne der Qualitätsverbesserung und progressiven Bildung in diesem Gesetzentwurf vergebens. In Anbetracht neuer Herausforderungen, die in kürzester Zeit auf unsere Lehrerinnen und Lehrer bereits zukommen und auch noch zukommen werden, verwundert es doch, dass inklusionspädagogische Ansätze, längeres gemeinsames Lernen zum Beispiel, durch die Abkehr von der schulartspezifischen und Hinwendung zur schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung nicht in diesen Gesetzentwurf einbezogen wurden.
Wir sehen also, meine Damen und Herren, meine Fraktion sieht hier zwingenden Diskussionsbedarf im Bildungsausschuss. Auch dürfen wir die Betroffenen aus dieser Diskussion nicht ausklammern. Aus diesem Grund werden wir dafür werben und beantragen, eine entsprechende mündliche Anhörung im Ausschuss durchzuführen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen hier im Rund, werte Gäste draußen vor den Bildschirmen, ein herzliches Willkommen. Herr Emde, wir wissen beide, was ein Pawlowscher Reflex ist, und der hat hier aber wirklich so was von funktioniert.
Schon beim Lesen der ersten Zeile geht die Diskussion von Ihnen in eine Richtung, die eigentlich, ja, Pawlowscher Reflex ist. Ideologie lässt grüßen. Ich hatte erst bei Ihren Ausführungen zum Kollegen Dregger die Idee, was soll der Bundespolitiker hier bei einer bildungspolitischen Diskussion. Nein, Sie meinten einen Jörg Dräger, den Sie hier zitierten. Der hat festgestellt, dass beim sogenannten Sitzenbleiben zwar kurzfristig gute Noten gekommen sind. Dann ist es entscheidend, diesen Text und auch diese Aussagen weiter zu lesen. Denn nach der Phase der guten Noten erfolgt ein erneutes Absinken in der Leistung. Wie gesagt, es geht außerdem nicht um die Abschaffung von Noten. Wenn ich mir also noch mal die Überschrift durchlese, auch den Antragstext, und die Reaktion von Herrn Emde zur Kenntnis nehme, komme ich zu meiner Bemerkung vom Anfang zum Pawlowschen Reflex.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die empirische Schulforschung äußert bereits seit Jahrzehnten Kritik am Sitzenbleiben. Diese Kritik ist vor allem mit Namen wie Karlheinz Ingenkamp oder Elfriede Höhn verbunden, die durchaus als Pioniere in der Bildungsforschung zu bezeichnen sind. Man kann aber auch noch weiter, viel weiter zurückgehen und wird feststellen, dass die Kritik am Sitzenbleiben älter als die Existenz der SPD ist. Dennoch wird daran festgehalten. Mein Vorredner hat ein beredtes Beispiel dafür gegeben. Aus der Pädagogik und dem übrigen Leben wissen wir, dass eine positive Motivation immer mehr erreicht als ein Zurücksetzen oder das Kleinmachen von Persönlichkeit. Herr Emde hat Sitzenbleiben als ein pädagogisches Mittel bezeichnet. Für mich ist Sitzenbleiben das Versagen von Pädagogik.
Denn wenn der Schüler das Klassenziel nicht schafft, dann soll er nicht dafür bestraft werden, sondern es müssen ihm die Möglichkeiten eröffnet werden, Gelerntes aufzuarbeiten beziehungsweise seine Wissenslücken zu schließen. Denn wozu muss man erst jemanden sitzenbleiben lassen, um dann erst den ganzen Fächerkanon der pädagogischen Möglichkeiten auszubreiten. Warum nicht vorher schon, um letzten Endes Sitzenbleiben zu verhindern. Die Schlüsselworte heißen hier also Individualisierung und Schülerorientierung und nicht Gleichmacherei, Herr Emde, was Sie diesem Antrag unterstellt haben. Wir reden also hier über eine Veränderung der schulischen Rahmenbedingungen, um Defizite beziehungsweise Unterstützungsbedarf bei den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und rechtzeitig entsprechend zu handeln. Darüber hinaus ist Sitzenbleiben teuer. Mit fast 1 Mrd. € beziffert der Bildungsforscher Klaus Klemm die Kosten, die Deutschland Jahr für Jahr dafür ausgibt. Die GEW hat 2005 einmal festgestellt, dass das ungefähr 4.700 € pro Schulkind
sind. Obwohl dies alles bekannt ist, wird an dieser überholten Praxis festgehalten. Warum? Verwiesen wird in der Regel auf die Entwicklung eines Leistungsbewusstseins bzw. dass eben der Knoten bei manchem später platzt. Fest steht aber, die erhofften positiven Effekte des Sitzenbleibens treten nicht ein, Verweis auf Jörg Dräger. Vielmehr wird Schulversagen produziert und Lernzeit vergeudet. Zugleich werden Lernmotivationen zerstört und gewachsene soziale Bezüge zerschlagen. Das wurde durch eine Vielzahl von Studien in der Vergangenheit bewiesen. Die bereits benannten Veränderungen der Rahmenbedingungen der Schule und längeres gemeinsames Lernen halten wir für die probaten Mittel, um Wissensdefizite auszugleichen und Schulbiografien positiv zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass meine Fraktion ein Gegner des Sitzenbleibens ist, dürfte dem Hohen Haus keine Neuigkeit sein. Wir unterstützen aus diesem Grund den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir haben nur eine Anmerkung, da aus unserer Sicht ein Aspekt unerwähnt geblieben ist, und zwar die Lehramtsausbildung. Auf die Fortbildung sind Sie eingegangen. Die Ausbildung habe ich leider nicht nachlesen können. Jedoch unterstelle ich Ihrer Fraktion, dass das als Selbstverständlichkeit mit eingeschlossen ist in diesem Antrag. Mit der Abschaffung der Versetzungsentscheidung in Klassenstufen 3, 5 und 7 bzw. von der 1. bis zur 7. Klasse in den Gemeinschaftsschulen ist der erste Teil eines notwendigen Weges gegangen worden. Mit diesem Antrag gehen wir diesen begonnenen Weg konsequent weiter. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund und liebe Userinnen und liebe User draußen vor den Bildschirmen, jährlich wird im Auftrag der Thüringer Landesregierung der Thüringen-Monitor erstellt. Er untersucht die politische Einstellung der Thüringerinnen und Thüringer. Neben wechselnden Schwerpunktthemen wird seit Anbeginn der Untersuchung die Affinität und Zustimmung zu rechtsextremen Einstellungen erfragt und hinterfragt. In der Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor 2012 wiederholte die Ministerpräsidentin ihre bereits mehrfach getätigte Aussage, ich zitiere: „Deutschland ist ein gastfreundliches, ein weltoffenes Land, das von seiner internationalen Einbindung lebt. Dies gilt auch für Thüringen. Diese Aussage gilt. Sie gilt als Ansage gegen jegliche Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.“ So weit das Zitat.
Doch wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die postulierte Weltoffenheit sich nicht in der in der Gesellschaft manifestierten Einstellung wiederfindet. Allerdings müssen wir, die Ergebnisse der Einstellungsuntersuchung zur Kenntnis nehmend, dem insofern widersprechen, dass wir nicht ein Problem eines mangelnden Einsatzes noch nicht umgesetzter Ideen vorfinden, sondern um manifeste Ausländerfeindlichkeit und eine Zustimmung zu einer rassistischen These von nahezu der Hälfte der Thüringer Bevölkerung. Dieser seit Jahren unverändert hohe Zustimmungswert offenbart eine über lange Zeit anhaltende manifestierte Ablehnung von Nichtdeutschen auf hohem Niveau. Insbesondere die Ablehnung von Menschen aus überwiegend muslimisch geprägten Staaten hat in den vergangenen Jahren erheblich an Zuspruch gewonnen. Die Auseinandersetzung mit rassistischen und gruppenbezogenen menschenfeindlichen Einstellungen darf nicht darauf reduziert werden, die Ansehensverluste des Thüringer Wirtschaftsstandortes so gering wie möglich zu halten. Im Gegenteil, sie ist die Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und sozial sicheres Leben von Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, äußeren Merkmale, Weltanschauung, Religion, Geschlecht und Lebensweise nicht der Mehrheitsgesellschaft angehören. Sie entscheidet letztlich auch darüber, in welcher Gesellschaft wir und mit wem wir leben. Diese Auseinandersetzung mit in der Gesellschaft manifestierten rassistischen Einstellungen wollen wir mit dem vorliegenden Antrag forcieren. Dabei beschränken wir uns nicht auf einen Rassismus, der ausschließlich biologistisch begründet wird. Unter Rassismus, der notwendigerweise zurückzudrängen ist, verstehen wir ein Konzept, nach dem Menschen nach vermeintlichen oder tatsächlichen Merkmalen in Gruppen differenziert und abgewertet werden und in der Folge eigene Vorteile, wie die Sicherung von Machtpositionen, verwirklicht werden sollen.
Mit unserem Antrag schlagen wir Ihnen im Kern drei Punkte vor:
1. Wissenschaftlich fundierte Erforschung der Ursachen, Erscheinungsformen und Verbreitung rassistischer Einstellungen in der Gesellschaft im Rahmen eines institutionalisierten Dialogs mit Expertinnen und Experten sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren;
2. Entwicklung von Konzepten für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die feste Verankerung in Bildungsprozessen von der Vorschule bis hin zur Erwachsenenbildung einschließlich der Fort- und Weiterbildung für Landesbedienstete und Beschäftigte,
3. Überprüfung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen und Verwaltungsabläufe mit dem Ziel, diese, wenn notwendig, diskriminierungsfrei neu zu gestalten.
Wir wollen damit einen Auftakt dafür leisten, dass die Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht mehr nur sporadisch, reaktiv und projektbezogen stattfindet, sondern permanenter Rahmen gesellschaftlichen Handelns und institutioneller Verantwortung wird. Das wäre dann eine tatsächliche Ansage gegen jegliche Form von Rassismus. Vielen Dank.
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder I
Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder am 9. März 2013 sprach Finanzminister Dr. Voß davon, dass von den geplanten 8.818 Stellen nun nach dem Tarifabschluss 11.500 Stellen abgebaut werden müssen (Thüringer Allgemeine). Bayern und Hamburg haben bereits die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März 2013 im Bereich Tarifvertrag für den öffent
lichen Dienst der Länder auf die Beamten und Beamtinnen beschlossen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Lehrkräfte und sonderpädagogische Fachkräfte sind, nach Schularten und - wenn möglich - Beschäftigungsumfang unterteilt, derzeit in welcher Entgeltgruppe und welchen Besoldungsgruppen beschäftigt (bitte die Angaben ohne die Beschäftigten in der passiven Phase der Altersteil- zeit geben)?
2. In welchen Bereichen plant die Landesregierung einen zukünftigen Stellenabbau?
3. Wie ist der geplante Stellenabbau mit bereits betroffenen Vereinbarungen mit den Gewerkschaften vereinbart?
4. Wie soll, falls ein weiterer Stellenabbau an den Schulen geplant ist, bei einem Unterrichtsausfall von derzeit 5 bis 7 Prozent zukünftig eine Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden?
Vielen Dank. Darf ich Ihre Antwort zu meiner Frage 1 so interpretieren, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Antwort rechnen dürfen und wenn ja, wann wird das ungefähr sein?
Sehen Sie eine Möglichkeit, dass wir in einem Gespräch ein Verfahren klären könnten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder II
Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder am 9. März 2013 sprach Finanzminister Dr. Voß davon, dass von den geplanten 8.818 Stellen nun nach dem Tarifabschluss 11.500 Stellen abgebaut werden müssen (Thüringer Allgemeine). Bayern und Hamburg haben bereits die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März 2013 im Bereich Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten und Beamtinnen beschlossen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und in welchem Umfang erfolgt die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamten und Beamtinnen?
2. Wenn keine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung geplant ist, warum wird dies den verbeamteten Beschäftigten in Thüringen vorenthalten?
3. Wie viele Einstellungen werden in 2013 und 2014 in welchen Fächergruppen im Bereich der Lehrkräfte, sonderpädagogischen Fachkräfte und Erzieher in den Schuldienst vorgenommen (bitte den genauen Einstellungszeitpunkt angeben)?
Eine Nachfrage bzw. zwei bezüglich Ihrer Antwort zur ersten Frage: Wann ist mit einer Entscheidung im entsprechenden Ministerium zu rechnen?
Zweitens: Welches sind die wesentlichen Kriterien, die dabei von dem zuständigen Ministerium bedacht werden, für eine entsprechende Entscheidung?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren hier unten im Rund, meine sehr verehrten Damen und Herren oben im Rund und meine sehr verehrten Userinnen und User draußen an den Bildschirmen,
damit wir wissen, über was wir eigentlich reden. Es geht um diese Verordnung und weil offensichtlich über viele Dinge geredet wird - mancher sehr haptisch veranlagt ist, der möge es gern mal in die Hand nehmen bzw. sehen, damit wir wissen, über
was wir reden. Wieso reden wir über eine Verwaltungsvorschrift, Herr Minister? Das Parlament - ich sehe es mal positiv - interessiert sich für Detailarbeit der Ministerien und da kommt auch mal so eine Verwaltungsvorschrift dran.
Jetzt wieder die Theorie: Wir reden über die Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsstunden. Um vor einem Schuljahresbeginn genau zu wissen, wie viele es denn sein werden, gibt es ein Berechnungsmodell. Da spielen diverse Faktoren eine Rolle. Da spielt die Anzahl der Schüler eine Rolle und da spielen dann weitere Faktoren eine Rolle. Das wird dann addiert, in Summe gebracht, vorher multipliziert und am Ende stehen Unterrichtsstunden, über die die Schulen selbstständig verfügen können. Dieses sogenannte Sockelfaktorenmodell zur Berechnung der Lehrerwochenstunden wurde mit dem Schuljahr 1999/2000 eingeführt. Vorher gab es eine Zuweisung der entsprechenden Stunden, eine Zuweisung bzw. eine Ansage der Klassenstärken. Damit war letzten Endes nichts von Flexibilität an den Schulen möglich. Das ist jetzt mit diesem neuen Modell durchaus machbar. Diese Umwandlung hatte natürlich auch folgende Ziele zum Anlass und ich beziehe mich dabei auf eine Antwort, die die Landesregierung in der vorhergehenden Legislaturperiode unserem Mitglied der damaligen Fraktion Michaele Sojka gegeben hat, in Drucksache 4/3279. Dort wurde zu den Gründen ausgeführt, dass man die entsprechende Verantwortung für die Verteilung der Stunden an die Schule überträgt, des Weiteren, dass man die Transparenz des Verfahrens und damit auch die Ergebnisse deutlicher macht. Außerdem besteht dann die Möglichkeit, dass die entsprechenden Mitwirkungsgremien einbezogen werden können und somit auch letzten Endes eine erhöhte Flexibilität beim Einsatz der entsprechenden Lehrkräfte an den Schulen möglich wird. So weit aus der besagten Drucksache.
Nun zu den Veränderungen, die das anstehende Schuljahr, nämlich 2013/2014 betreffen. Ich habe den Eindruck beim Lesen des Antrags der FDPFraktion, dass ein unmittelbarer Zusammenhang bei den Veränderungen der Faktoren zwischen den Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen gesehen wird. Wir haben bereits eine ganz ausführliche Diskussion über die Ansicht bzw. die Präferierung der verschiedenen Schulsysteme wahrnehmen können. Wir sehen diesen Zusammenhang nicht.
Es ist diese entsprechende Verordnung bereits genannt worden, die im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht worden ist. Hier ist auch bereits gesagt worden, dass es nicht nur Veränderungen bei den Gymnasien geben wird, sondern auch bei den Thüringer Gemeinschaftsschulen und bei den Regel
schulen. Der Kollege war dankenswerterweise so nett und hat sich die ganzen Tabellen mal vorgenommen und die Details aufgelistet. Wir haben uns als Fraktion einmal die Mühe gemacht, die Auswirkungen dieser Veränderungen anhand des Friedrichgymnasiums in Altenburg durchzurechnen. Wir reden hier von 4,12 Lehrerwochenstunden, die diesem Gymnasium im kommenden Schuljahr nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn man diese Summe der Veränderungen nimmt und die vergleicht mit den Veränderungen der Thüringer Gemeinschaftsschule, dann stellen wir schon beim Volumina Unterschiede fest, so dass es hier keinen unmittelbaren Zusammenhang geben kann.
Bei einer Nachfrage in einem Weimarer Gymnasium zum hier diskutierten Sachverhalt erlebte ich zunächst erst einmal Gelassenheit. Denn durch die flexiblen Stunden und das Agieren im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule werden diese Defizite ausgeglichen. Gleichzeitig allerdings wurde ich mit der Frage konfrontiert, ob wir denn nicht andere Probleme oder größere Probleme hätten. Wie berechtigt diese Frage war, machen die heutigen Schlagzeilen der Tagespresse deutlich. So ist in der „Thüringer Allgemeinen“ zu lesen, dass an 44 Schulen in Thüringen Direktorenstellen unbesetzt sind, allein davon an Grundschulen. Und ich halte hier noch einmal fest: Der Minister hat bei der Erläuterung, bei der Berichterstattung zu dem ersten Punkt dieses Antrags gesagt, ja, es gibt Schwierigkeiten aufgrund längerer Erkrankungen. Hier erinnere ich an den Zwischenruf des Kollegen Emde in der Haushaltsdebatte - richtig, Kassandra hat recht behalten.
Im Übrigen ist mir damals eigentlich die Rückfrage an Herrn Emde entgangen, ob er seine Kassandra gelesen hat, denn die hat immer recht, aber es hört ihr ja keiner zu.
Also es wird festgestellt vom Minister, wir haben Lehrermangel aufgrund von diversen Erkrankungen und anderen Problemen und demzufolge ist es notwendig, dass wir hier weiter über die Erhöhung der einzustellenden Lehrer sprechen, auch deswegen, weil demnächst Pensionen anstehen, und es ist nicht gesichert, dass zahlenmäßig adäquat Ersatz geschaffen wird. Wir haben nach wie vor das gleiche Problem - Unterrichtsausfall wegen fehlender Fachlehrer. Das sind die eigentlichen Probleme, um die wir uns kümmern müssten und dazu lade ich auch Frau Kollegin Hitzing mit ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Teil des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, die aus der Sicht der FDP-Fraktion einseitige Bevorzugung der Gemeinschaftsschule rückgängig zu machen bzw. zukünftig zu unterlas
sen. Wenn man unterstellt und andere Begründungen sind hier vorn auch schon gegeben worden, wenn man unterstellt, dass über die Zuweisung von Lehrerwochenstunden auch organisatorische Belange der Schule abgedeckt werden, und man auch weiterhin unterstellt, dass der Aufbau einer Gemeinschaftsschule mit einem besonderen organisatorischen Aufwand verbunden ist, da hier von den Klassenstufen 1 bis 12 gearbeitet wird, dann hält die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag eine Anhebung von 0,16 auf 0,19 als Faktor für die Berechnung von Lehrerwochenstunden pro Schüler für gerechtfertigt.
Außerdem betrachten wir diese zusätzliche Lehrerwochenstundenzuteilung als einen guten Anreiz für den weiteren Ausbau dieser Schulart. Aus diesen Gründen können wir dem Punkt 2 Ihres Antrages leider nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!
Schulsituation für beeinträchtigte Kinder im Projekt „Lernen unter einem Dach“
Laut einem Zeitungsartikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 5. Februar 2013 sollen elf von 35 Kindern mit Beeinträchtigung das integrative Projekt „Lernen unter einem Dach“ im Landkreis Sömmerda verlassen. Seit dem Jahr 2000 arbeitet in diesem Projekt die Förderschule „Maria-Martha“ der Finneck-Stiftung mit mittlerweile drei staatlichen Schulen (zwei Grundschulen und eine Regelschule) zusammen. Des Weiteren ist dem Zeitungsartikel zu entnehmen, dass es einen „Musterkooperationsvertrag“ gebe, der eine weitere Zusammenarbeit zwischen der Stiftung, den Schulleitern der Kooperationsschulen und dem Schulträger regelt. Dieser soll jedoch weder vom zuständigen Ministerium
noch vom zuständigen Schulamt unterschrieben worden sein. Den betroffenen Eltern und Schülern ist eine „Übergangsfrist“ bis Ende des Schuljahres eingeräumt worden, danach müsse man sich neue Schulen für die Kinder suchen, so der TA-Artikel.
Ich frage die Landesregierung:
1. Entspricht der geschilderte Sachverhalt der Realität und wie stellt sich die Situation aus Sicht der Landesregierung dar?
2. Was sind die Gründe dafür, dass die genannten elf Schüler das integrative Projekt verlassen sollen und was ist mit den restlichen 24 Kindern?
3. Wieso konnte der „Musterkooperationsvertrag“ vonseiten des zuständigen Ministeriums und Schulamtes nicht unterschrieben werden?
4. Wie lässt sich vor dem Hintergrund einer möglichst unterbrechungsfreien schulischen Biografie die Herausnahme der betroffenen Kinder pädagogisch erklären?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Landkreis Eichsfeld will nach Niedersachsen?
Der Landrat des Landkreises Eichsfeld hat über die Medien verlauten lassen, dass er sich dafür einsetzen wird, dass der Eichsfeldkreis im Falle einer Kreisgebietsreform in Thüringen nach Niedersachsen wechselt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welcher Voraussetzung kann ein Thüringer Landkreis in ein benachbartes Bundesland wechseln?
2. Inwieweit ist das Land verpflichtet, einen Landkreiswechsel in ein benachbartes Bundesland zu genehmigen, wenn dies der Kreistag des betroffenen Landkreises beschließt, und wie wird diese Auffassung begründet?
3. Welche Mitwirkungsrechte haben in einem solchen Verfahren die kreisangehörigen Gemeinden des betroffenen Landkreises?
4. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen könnte ein Landkreis im Rahmen eines Verfassungsstreitverfahrens den Wechsel in ein anderes Bundesland einklagen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Spielzeugdesigner-Ausbildung in Sonneberg
Medienberichte sprechen aktuell von dem bevorstehenden Aus der bundesweit einmaligen Spielzeugdesigner-Ausbildung an der Fachschule für Technik und Gestaltung in Sonneberg.