Alfred Müller
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Last Statements
Europäischer Sozialfonds: Umsetzung des Operationellen Programms
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist im laufenden Haushaltsjahr der Neubewilligungsrahmen innerhalb des Operationellen Programms und wie hoch der bereits gebundene Anteil?
2. Welche Probleme haben sich durch den Wechsel des Consulters von der Kommunalentwicklung Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg (KE LEG) zur Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) bei der Umsetzung des Programms ergeben?
3. Kommt es im Gegensatz zur bisherigen Praxis zur Förderung verkürzter Einarbeitungszeiten bei der beruflichen Integration Langzeitarbeitsloser, und wenn ja, warum?
4. In welchen Programmbereichen und in welchem Umfang kommt es zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung durch fehlende Komplementärmittel, insbesondere durch fehlende Landesmittel?
Auszahlung von ESF-Mitteln im laufenden Haushaltsjahr
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen und warum kam es bei der ESFFörderung bereits angelaufener Projekte zunächst lediglich zur Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns?
2. Ab und bis zu welchem Zeitpunkt kam es zur Auszahlung der Fördermittel in diesem Haushaltsjahr bei bereits laufenden Maßnahmen?
3. Wie viele ESF-Anträge mit welchem Fördervolumen im Bereich der Arbeitsmarktförderung/beruflichen Qualifizierung wurden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bis zum 30. April bewilligt?
4. In welcher Höhe standen der Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung (GfAW) bis zum 30. April im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ESF-Mittel zur Verfügung und wie hoch war davon der Anteil der Vorjahresermächtigungen?
Zunächst erst einmal schönen Dank. Sie haben bei der Frage 1 noch nicht genügend darauf geantwortet, warum zunächst nur so viele vorzeitige Maßnahmebewilligungen erfolgt sind und nicht gleich die Bescheidung.
Dann habe ich noch eine weitere Nachfrage. Sie haben in der Frage 3 deutlich gemacht, dass im Vergleich zum Vorjahr nur annähernd die Hälfte von Anträgen bewilligt worden ist. Das heißt, es ist also doch zu Verzögerungen gekommen. Ist damit der Abfluss der zur Verfügung stehenden Landesmittel gesichert?
Einhaltung von Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag
Im Zusammenhang mit der Restitutionsangelegenheit Sachsen-Weimar-Eisenach hat der Landtag in seiner 89. Sitzung am 4. Juli 2003 einem Antrag der Landesregierung zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss zu den Stichtagen 30. September 2003, 28. Februar 2004 und 31. Mai 2004 über die Höhe der erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von Kunstobjekten und forstfiskalischen Flächen berichtet. Mit Schreiben vom 13. April teilt die Finanzministerin der Landtagspräsidentin mit, dass sich zum Bericht mit Bezugnahme auf den 28. Februar 2004 neue Sachstände ergeben haben, die nachträglich im Bericht berücksichtigt werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hält es die Landesregierung für angemessen, den Landtag mehr als sechs Wochen auf den von diesem eingeforderten Sachstandsbericht zum 28. Februar 2004 warten zu lassen, und welche Gründe werden für die so späte Vorlage des Sachstandsberichts vorgebracht?
2. Welche neuen Sachstände haben sich ergeben, die rückwirkend Einfluss haben auf den Sachstandsbericht mit Stichtag 28. Februar 2004?
3. Die Frage muss ich natürlich verkürzen, weil uns der Bericht mit Stichtag 28. Februar 2004 inzwischen am 5. Mai 2004 zugegangen ist. Wann wird der Sachstandsbericht mit Stichtag 31. Mai 2004 vorliegen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn die Aktuelle Stunde von der PDS beantragt worden wäre, hätte ich das ja noch verstanden. Die PDS ist prinzipiell gegen die Hartz-Gesetze, aber dass ausgerechnet die CDU damit kommt, ist aus meiner Sicht Heuchelei.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch hat doch den Großteil des Durcheinanders erst verursacht. Das ursprüngliche Gesetzesvorhaben von Rotgrün war ohne Option für die Kommunen vorgesehen.
Das In-Kraft-Treten war für den 01.07. zwar schon geplant, aber es sollte 18 Monate Übergang zur Sortierung des Klientels Sozialgeld/Arbeitslosengeld II geben. Die Kommunen sollten durch Bundesfinanzzuweisungen entsprechend entlastet werden. In der Landeshauptstadt waren ja sogar schon 3,6 Mio. fenden Haushalt als Einnahmen eingestellt, weil es diese Informationen gab. Dann kam Kochs Existenzgrundlagengesetz und damit der Optionsvorbehalt. Das Gesetz soll nun am 01.01.2005 in Kraft treten. Dabei soll die Zuordnung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bereits realisiert sein. Natürlich gibt es auch, und das ist auch durch das Vermittlungsergebnis bedingt, massive Probleme. Die EDVProgramme für das Arbeitslosengeld II sind noch nicht getestet. Das PROSOZ der Kommunen passt nicht, die Arbeitslosenhilfe kennt nicht die Bedarfsgemeinschaften wie die Sozialhilfe. Auch ohne Inanspruchnahme der Option müssen die Kommunen wegen ihrer Verantwortung für Unterkunft und Heizung die Daten fast aller Arbeitslosengeld-II-Empfänger erfassen. Deshalb kann es nur einen vernünftigen Weg geben, nämlich die Arbeitsgemeinschaften. Nur so werden die Daten nicht doppelt erfasst. Die Übernahme der Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch die Kommune ist nicht finanzierbar. Um die geforderten Zahlen - 1:75 Betreuung und Vermittlung sowie 1:140 Leistungsabrechnung - zu erreichen, müsste erhebliches Personal zum Tarif BAT-Kommunal eingestellt werden. Daran würden die Kommunen in den neuen Ländern kollabieren. Was also sollte die ganze Optionsgeschichte für den Osten? Der Test von Programmen mit Massendatenverarbeitung ist aufwändig. Meist entstehen die Schwierigkeiten erst bei der konkreten Bearbeitung, da es trotz Pauschalierung sehr viele verschiedene Fälle geben wird, die im Test nicht alle vorhersehbar sind. Die Datenerfassung ist ebenfalls sehr zeitaufwändig. Für die Arbeitsgemeinschaften sind die verwaltungsmäßigen Rahmenbedingungen noch nicht klar. Es fehlen Widerspruchsstellen und Einigungsstellen. Es wird erhebliche Widerspruchszahlen geben, da es zu Leistungskürzungen in Größenordnungen kommen wird. Ich habe dies bei unserer Sprecherkonferenz am 22.04. in Potsdam bereits moniert. Die kommunale Be- und Entlastung kann erst im konkreten Fall nach der Datenerfassung ermittelt werden, da sich die Anspruchszahlen für Unterkunft und Heizung erheblich ändern werden. Die Hochrechnungen durch CDU, SPD, Landkreistag und Städtetag im Vermittlungsverfahren sind als höchst unsicher anzusehen. Der Städtetag kommt ja jetzt auch plötzlich mit ganz anderen Zahlen, statt Entlastung flächendeckend Belastung. Aber auch diese Berechnungen wurden aus dem Kaffeesatz gelesen. Im Grundsatz werden die Kommunen mit wenigen Sozialhilfeempfängern, aber vielen Arbeitslosenhilfeempfängern belastet, was für den gesamten Osten zutrifft. Kommunen mit vielen Sozialhilfeempfängern und wenig Arbeitslosenhilfeempfängern werden entlastet. Der Ost-West-Ausgleich in Hartz IV,
bis 2009 jährlich 800 Mio. +/ <9 nicht ausreichen, und hier muss eventuell nachverhandelt werden. Wir brauchen außerdem für die Arbeitsgemeinschaften ausreichende Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, um den Betroffenen eine Chance zu geben und nicht nur Haushaltskonsolidierung durchzuführen. Hier sind Bund und Land gefragt. In Thüringen werden zurzeit Modellarbeitsgemeinschaften gebildet, und ihr Erfolg gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen. Der naive parteipolitische Hick-Hack dieser Aktuellen Stunde hilft niemandem, nicht den Kommunen, nicht der Bundesagentur und schon gar nicht den Betroffenen. Die CDU sollte die Bildung von Arbeitsgemeinschaften unterstützen und nicht zerreden. Ich habe den Eindruck, dass eine Menge politisch Verantwortlicher aller Parteien sich noch nicht über den grundsätzlichen inhaltlichen Kurs der vorliegenden Reform im Klaren sind. Es wird nach der Umsetzung dieses Gesetzes in diesem Politikfeld prinzipiell anders zugehen, als das die Bundesrepublik seit dem Kriegsende bisher kannte. Deshalb ist es schon beeindruckend, wie diejenigen, die diese Richtungsänderung am meisten wollten, nun am heftigsten die Keule schwingen. Vielen Dank.
Es wird sicher noch jemand kommen von der antragstellenden Fraktion. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Gesamtpaket des Vermittlungsausschusses im vergangenen Jahr wurde auch eine Änderung des § 8 a des Körperschaftssteuergesetzes beschlossen. Die Thüringer Landesregierung hat dieser Änderung im Übrigen zugestimmt. Im Kern geht es dabei um die Vermeidung von Steuerumgehung durch eine exzessive Gesellschafterfremdfinanzierung. Mit den Regelungen des § 8 a des Körperschaftssteuergesetzes soll verhindert werden, dass durch eine verstärkte Fremdkapitalfinanzierung und der damit zusammenhängenden Verbuchung von Zinsaufwand der steuerpflichtige Gewinn abgesenkt wird. Bislang bezog sich die gesetzliche Regelung zur Vermeidung einer exzessiven Gesellschafterfremdfinanzierung allein auf ausländische Anteilseigner. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 hat der deutsche Gesetzgeber nun die Begrenzung der Gesellschafterfremdfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und sie zugleich auf inländische Gesellschafter ausgeweitet. Hintergrund dieser Maßnahme war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welcher festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 8 a des Körperschaftssteuergesetzes zur Gesellschafterfremdfinanzierung gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die EG-rechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Die neue gesetzliche Regelung führt nun dazu, dass bestimmte Unternehmen, und zwar große umsatzstarke Unternehmen, wegen des hohen Freibetrags aufgrund ihrer Finanzierungsstruktur wirtschaftliche Probleme bekommen, so auch einige Thüringer Wohnungsunternehmen. Bund und Länder haben diese Probleme erkannt und haben im Rahmen einer Bund-LänderArbeitsgruppe der Finanzministerien Anwendungsregeln erarbeitet, welche die geschilderten Probleme beseitigen sollen. Auch an dieser Regelung hat ein Vertreter Thüringens mitgewirkt. In der kommenden Woche sollen die Wirtschaftsverbände zu diesen Anwendungsregeln angehört werden. Im Juni ist durch die Körperschaftssteuerreferatsleiter des Bundesministeriums der Finanzen und der Länderfinanzministerien ein Beschluss der genannten Anwendungsregeln unter Einbeziehung der Anhörungsergebnisse der Wirtschaft vorgesehen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass das Problem sich in Lösung befindet und dass der CDU-Antrag vollkommen überflüssig ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren - ganz kurz -, parteiübergreifend wurde im zurückliegenden Jahr die Hochschullehrerbesoldung auf Bundesebene reformiert mit der Zielrichtung, die deutsche Wissenschafts- und Forschungslandschaft zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung das neue Bundesgesetz in Landesrecht umsetzen. Dabei geht es vornehmlich um eine Anpassung der Hochschullehrerbe
soldung an die neue Bundesbesoldungsverordnung W. Es ist auffällig, dass die Landesregierung die durch den Bund eingeräumten Gestaltungsspielräume für eine stärker leistungsbezogene Professorenbesoldung nur unzureichend nutzt. Zwar wird den Hochschulen das Recht eingeräumt, ihren Professoren neue oder höhere Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge zu gewähren, dies aber frühestens drei Jahre, nachdem solche Bezüge letztmals gewährt wurden. In der Bundesbesoldungsordnung W ist keine solche zeitliche Einschränkung vorgesehen, so dass die Thüringer Hochschulen bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den Hochschulen anderer Bundesländer befürchten. Auch wenn die CDU in der Beschlussempfehlung die Regelung des Ursprungsgesetzentwurfs etwas aufgeweicht hat, bleibt die grundsätzliche Kritik bestehen. Ebenso verhält es sich mit der in Artikel 2 § 16 thematisierten Forschungs- und Leistungszulage. Während § 35 des Bundesbesoldungsgesetzes pauschal die Möglichkeit eröffnet, Professoren, die erfolgreich Drittmittel einwerben, eine Zulage aus diesen Mitteln zu gewähren, wird dies nach der Thüringer Regelung auch in Form der Beschlussempfehlung zu stark reglementiert. Diese Bestimmung scheint wenig geeignet, den materiellen Anreiz zur Einwerbung von Drittmitteln zu erhöhen. Zu kritisieren ist zudem Artikel 2 § 14, wonach befristete Leistungsbezüge erst dann ruhegehaltsfähig werden, wenn sie mindestens 10 Jahre bezogen worden sind. Dieser Zeitraum scheint zu lang bemessen. Änderungsbedarf auch nach der Beschlussempfehlung wird schließlich auch bezüglich der Thüringer Besoldungsordnung A in Artikel 1 des Gesetzentwurfs thematisiert gesehen. Dort wird trotz ihres Einsatzes in mehreren Unterrichtsfächern des Bereichs Arbeit, Wirtschaft, Technik an Regelschulen den vom Kultursministerium als "EinFach-Lehrern" gewerteten früheren DDR-Polytechniklehrern nach wie vor ein Bewährungsaufstieg in Besoldungsgruppe A 12 verwehrt. Ebenso fehlt noch immer die Aufnahme der Abteilungsleiter an Berufsbildenden Schulen in Besoldungsgruppe A 14. Unsere Überweisung dieser Problematik an den Ausschuss für Bildung und Medien wurde in der ersten Lesung durch die Mehrheitsfraktion abgelehnt. Weder im Haushalts- und Finanzausschuss noch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde dazu seitens der Landesregierung Stellung genommen. Somit wurden die Fragen zu den Polytechniklehrern und den Berufsschulkonrektoren seitens der CDU schlichtweg ignoriert. Ihnen liegt ein Änderungsantrag der SPDFraktion vor, der die von mir angesprochenen Mängel beseitigen würde. Ich bitte namens meiner Fraktion um namentliche Abstimmung dieses Änderungsantrags. Für den Fall der Ablehnung dieses Antrags wird meine Fraktion das Gesetz ablehnen. Vielen Dank.
Das wundert mich jetzt, gerade saß er noch neben mir.
Finanzierung der Dürrehilfen an Landwirte in Thüringen
Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 23. September 2003 über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen für dürregeschädigte Agrarunternehmen hatte der Bund bereits im Jahr 2003 einen Anteil von 4,4 Mio. ! be zur Verfügung gestellt. Nach Auskunft der Landesregierung im Haushaltsausschuss sind nun auch die Mittel des Landes in Höhe von 4,4 Mio. "reicht worden. Die Mittel wurden unter anderem durch Umschichtung aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Agrarstruktur und Küstenschutz in Höhe von 3 Mio. !" " gestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei den 3 Mio. %) Verfügung gestellt werden, ausschließlich um Kofinanzierungsmittel des Freistaats Thüringen?
2. Wenn ja, in welcher Höhe gehen dem Freistaat dadurch Kofinanzierungsmittel des Bundes aus der GA verloren?
3. Wenn nein, stellt eine Kofinanzierung des Dürrehilfeprogramms mit GA-Mitteln eine zulässige Finanzierungsform dar?
4. Welche Bereiche der GA werden von der Umschichtung in welchem Umfang betroffen sein?
Ich möchte darauf natürlich nicht antworten.
Herr Minister, wie bewerten Sie folgenden Sachverhalt: 2003 hatte Thüringen einen Anteil von 23,9 Prozent für den zweiten Arbeitsmarkt am Eingliederungstitel, Sachsen 27,8, Berlin 28,3, Brandenburg 29,4, SachsenAnhalt 29,5 und Mecklenburg-Vorpommern 32,1 Prozent. Hatten darauf die jeweiligen Landesregierungen tatsächlich keinen Einfluss?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schönen Dank, dass das so heute geklappt hat, weil ich bin morgen nicht so recht vorrätig, das ist der Grund, warum das heute behandelt werden sollte.
Die Arbeitsmarktförderung des Landes der letzten Jahre findet genau betrachtet eigentlich in Brüssel statt. Der Europäische Sozialfonds ist in Thüringen zu dem wesentlichen Förderinstrument der Arbeitsmarktförderung geworden. Die eigenen Mittel des Landes dagegen, sind marginal, es ist kaum noch eine nennenswerte Thüringer Arbeitsmarktpolitik vorhanden. Nun ringen wir bereits jetzt mit dem Blick auf den Beitritt der neuen Länder und mit Blick auf das Auslaufen der jetzigen Förderperiode in 2006 darum, die Förderkonditionen möglichst beizubehalten. Um so wichtiger aber ist es, dass der Europäische Sozialfonds entsprechend seiner Vorgaben des in Thüringen entwickelten Operationellen Programms umgesetzt wird. Deshalb möchten wir wissen, wie dies in den einzelnen Förderschwerpunkten des Europäischen Sozialfonds aussieht und wir möchten auch wissen, aus welchen Gründen es zur Veränderung kam oder kommen soll. Ich rege vorsorglich an, die Verantwortung für die Verän
derung nicht in erster Linie in Brüssel zu suchen. Wir möchten wissen, welche Erkenntnisse innerhalb des Landes Thüringen zur Veränderung geführt haben und mit Blick auf die bundesweite Neustrukturierung der Arbeitsmarktförderung interessiert es uns, ob seitens der Bundesregierung zusätzliche Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt werden. Es geht uns auch darum, den ESF zu nutzen, um Landkreisen und kreisfreien Städten bessere Anreize zu geben, um sich aktiv in die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik einzubringen. Wir sind der festen Überzeugung, dass neben den Betrieben dort die eigentliche Musik der künftigen Arbeitsmarktförderung spielt. Schließlich erscheint es uns unumgänglich, dass die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds für die Förderung einer vernünftigen und qualitativ hochwertigen Stammkräfteförderung genutzt werden. Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose, können nicht sinnvoll auf die Anforderungen des regulären Arbeitsmarkts vorbereitet werden, wenn das Anleitungspersonal selbst überwiegend in kurzfristigen Maßnahmen untergebracht ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gebe genügend gute Gründe für eine Antwort der Landesregierung auf unsere Fragen und die Fragen wären und sind Anlass, den Einsatz des ESF zu qualifizieren. Es geht uns abschließend gesagt in dem Berichtsersuchen in erster Linie um die Gestaltung der Zukunft und nicht um eine weitere Auswertung der Vergangenheit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bedaure, dass auf diesen differenzierten Fragestellungen kein differenzierter Bericht erfolgt ist. Selbstverständlich kenne ich den Bericht der Halbzeitauswertung des ESF unter anderen EU-Fonds. In unserer Fragestellung ging es um mehr. Wir wollten wissen, warum Veränderungen des Operationellen Programms erforderlich sind und warum es zur Verschiebung innerhalb der einzelnen Förderbereiche kommt. Außerdem möchte ich darauf verweisen, dass uns im Rahmen einer Veranstaltung vor den letzten Sommerferien im Europäischen Kulturzentrum für den Monat Februar 04 neue Richtlinien angekündigt wurden, die damals noch zu notizifieren waren. Deshalb der heutige Termin des Berichtsersuchens. Aber möglicherweise kommen wir in der Tat ungelegen, weil am nächsten Donnerstag diese besagte Veranstaltung auf der Messe stattfindet und dort möglicherweise Programminitiativen verkündet werden sollen.
Nun bin ich auch nicht dafür, einmal eingesetzte Mittel einfach deshalb auszugeben, weil sie dort eingesetzt sind, wo sie haushaltsmäßig gerade stehen. Herr Gerstenberger hat schon auf diese Geschichte hingewiesen. Mit den Ausschreibungen BBJ Consult GfAW, zwischendurch die Kommunalentwicklung, Landesgesellschaft Baden-Württemberg, wir wissen, dass ab 01.01.2004 nun wieder die GfAW zuständig ist. Das ist auch ein Beispiel dafür, wo man mit einem Ausschreibungsverfahren landen kann. Ich will hier nicht in Abrede stellen und das auch kritisch bemerken, dass gerade auch in dem Zusammenhang mit Hartz und den Veränderungen dort entsprechend auf der Bundesebene auch Fehler in Ausschreibungsrichtungen gemacht werden. Wir sind als SPD-Landtagsfraktion momentan dort auch massiv dabei, um Veränderungen zu erreichen. Ich könnte Ihnen einen sehr ausführlichen Schriftverkehr mit dem Arbeitsbereichsleiter, Herrn Brandner, Wirtschaft und Arbeit, vorweisen. Nach den letzten Meldungen weiß ich, dass wir auch inzwischen dort Wirkung erzielen.
Zurück zum ESF. Lassen Sie mich bezüglich des schlechten Mittelabflusses bei einigen Programmen feststellen: Die Gestaltungskompetenz muss aus dem Fachministerium in die Region verlagert werden. Unverändert sehe ich nicht, wie mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, mit den Regionalbeiräten eine höhere Mitbestimmungsund Gestaltungskompetenz beim Einsatz der ESF-Mittel zugestanden wird. Wir alle dürften doch mittlerweile wissen, dass eine qualitativ hochwertige öffentliche Beschäftigungsförderung mit und in den Betrieben und außerhalb der Betriebe gerade bei den problematischen Zielgruppen des Arbeitsmarkts nur gelingt, wenn sich die Kommunen aktiv einbringen. Diese aber sind weit gehend alleingelassen, obwohl sich der Europäische Sozialfonds z. B. in dem Bereich Langzeitarbeitslosigkeit ausdrücklich einbringt. Wir wissen, wir stehen jetzt in den nächsten Wochen hier vor Entscheidungen auch durch Bundesgesetz
gebung. Obwohl Sie auf der Bundesebene dafür eintreten, dass beim künftigen Arbeitslosengeld 2 die Kommunen besondere Verantwortung übernehmen, handeln Sie im eigenen Zuständigkeitsbereich anders. Die Musik der Arbeitsmarktförderung spielt in den Regionen und es ist die hohe Kunst des Dirigenten - hier der Landesregierung daraus ein Orchester zu machen.
Auch dies wäre am heutigen Tag mit Blick auf die bevorstehenden Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik, mit Blick auf die Zusammenlegung von Sozialhilfe, von Jugendhilfe, von Arbeitslosenhilfe, die Gelegenheit gewesen, um gegenüber den Kommunen zu signalisieren, dass der Europäische Sozialfonds genutzt werden kann, um tatsächlich eine regionale Arbeitsmarktförderung in Thüringen zu entwickeln. Sie haben in den vergangenen Jahren oft die schlechte Qualität öffentlicher Beschäftigungsförderung, z.B. ABM, kritisiert. Eine an den Anforderungen des regulären Arbeitsmarkts orientierte öffentliche Beschäftigungsförderung setzt aber bestimmte stabile Rahmenverhältnisse voraus. Es kann nicht sein, dass z.B. Anleitungspersonal für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer oder für junge Menschen an der zweiten Schwelle nach der Ausbildung oder gar für junge Menschen, die Ausbildung abgebrochen haben, dass dieses Anleitungspersonal selbst ebenfalls nur befristet beschäftigt ist. Es muss häufig auch den jeweiligen Negativkritieren der Programme entsprechen, diese Personalauswahl. So etwas kann nicht funktionieren. Genau das erlebe ich aber bei meinen Trägerbesuchen. Deswegen wäre es schon wichtig gewesen zu erfahren, ob eine Förderung von Stammkräften erstens grundsätzlich möglich ist und zweitens programmatisch angestrebt wird, um die Qualität der Angebote zu erhöhen.
Sie sehen, es hätte insbesondere in den Fragen 2 bis 5 genügend Möglichkeiten gegeben, dieses Parlament zu informieren und es hätte damit mit Blick auf die Umstrukturierung des Arbeitsmarkts genügend Möglichkeiten gegeben, sich unter Zuhilfenahme des Europäischen Sozialfonds einzubringen. Außerdem hat der Bund signalisiert, dass es zusätzliche Mittel aus dem Bundes-ESF-Fonds geben soll. Es wäre hier auch interessant gewesen zu erfahren, wie diese eingesetzt werden sollen. Vielen Dank.
Stand der Förderung "innovativer regionaler Netzwerke"
In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 3/1807 durch den früheren Wirtschaftsminister Schuster nannte dieser sechs Sieger der im August 2000 angekündigten Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke. Zum damaligen Zeitpunkt waren 11 Mio. DM bewilligt, 400.000 ausbezahlt. Ferner wurden weitere Projekte im Umfang von 6,7 Mio. - Herr Staatssekretär, Sie hatten mich vorhin darauf aufmerksam gemacht, dass es ein Zahlendreher ist, 7,6 Mio. muss es heißen - DM angesprochen, die positiv begutachtet wurden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen der Initiative "innovative regionale Netzwerke" gefördert?
2. Wer waren im Einzelnen die begünstigten Antragsteller?
3. Wie hoch war das beantragte und das ausgereichte Fördervolumen?
4. Welche Folgeimpulse konnten durch die im August 2000 gestartete Initiative erreicht werden?
Herr Staatssekretär, halten Sie es für sinnvoll, für diese Problematik "innovative regionale Netzwerke" ein eigenes explizites Förderprogramm aufzulegen und wenn nein, warum nicht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss doch ein paar Worte zu der Problematik sagen, um einfach die rechtlichen Hintergründe hier noch einmal aus unserer Sicht darzustellen. Mit dem Gesetz zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der BRD
wurden die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von berufsständischen Versorgungswerken außerhalb der Rentenversicherung gelegt. Diese Grundlagen wurden schließlich im Einigungsvertrag sowie in § 6 Sozialgesetzbuch Nummer 6 rechtlich konkretisiert und abgesichert. § 76 Abs. 2 Nummer 6 Steuerberatungsgesetz enthält die Ermächtigungsgrundlage für die jeweils zuständige Steuerberaterkammer, Fürsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder einzurichten. Die Thüringer Steuerberaterkammer will von dieser gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch machen. In einer Mitgliedervollversammlung der Kammer sprach sich die Mehrheit der Mitglieder für eine Einrichtung eines Versorgungswerks bzw. den Beitritt zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land NordrheinWestfalen aus. Daraufhin wurde die Landesregierung gebeten, den erforderlichen Staatsvertrag abzuschließen. Der Gesetzentwurf betrifft ca. 1.000 in steuerberatenden Berufen angestellt Tätige, von denen ca. 300 für das Versorgungswerk zurzeit in Frage kommen. Das Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen wurde ausgewählt, weil dieses aufgrund seiner Größe und Struktur das leistungsfähigste Versorgungswerk für diese Berufsgruppe in Deutschland ist. Ich habe mir jetzt als Randbemerkung geschrieben, "nicht über 40", weil Sie, Kollegin Thierbach, das gerade diskutiert haben. Diese Versorgungswerke sind kapitalgedeckte Versorgungswerke und da kann man sich überlegen, dass eine bestimmte Lebenszugehörigkeit dazu gehört, um einen entsprechenden Anspruch zu erreichen. Im Übrigen - ich habe ja, wie Sie wissen, in den 60er-Jahren nicht in der alten Bundesrepublik gelebt
weiß ich aus meinen Kontakten mit dem Bund freier Berufe, dass diese sehr wohl in den 60er-Jahren versucht haben, Mitglied im gesetzlichen System zu werden und aus welchen Gründen auch immer dort nicht genommen worden sind. Die kapitalgedeckten Systeme sind dann erst aufgebaut worden und es ist dann natürlich ein Problem - im Diskussionsrahmen Bürgerversicherung komme ich gleich noch dazu -, diese wieder aufzulösen.
Die SPD-Fraktion spricht sich für die Annahme des Staatsvertrages aus, nicht weil die Begünstigung der Steuerberater gegenüber anderen Berufsgruppen für gut befunden wird, sondern weil die Steuerberater auf der Grundlage der oben genannten Gesetze das Recht haben, ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich zu organisieren. Demgegenüber stehen die Argumente, dass damit eine weitere Aushöhlung der gesetzlichen Rentenversicherung einhergeht. Das ist zwar richtig, ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage auf Bundesebene jedoch nicht kurzfristig zu ändern. Auch die Thüringer SPD spricht sich für eine Reform der Altersversorgung aus. Dabei gehören auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf den Prüfstand.
Nun meine persönliche Meinung: Ich bin selbst ein vehementer Verfechter der Bürgerversicherung. Man weiß,
das ist in den großen Parteien durchaus umstritten. Diese bedeutet eine Generalreform der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland, einhergehend mit einer Einkommenssteuerreform, die in eine ganz andere Richtung gehen müsste, als sie gegenwärtig von allen Parteien auf der Bundesebene diskutiert wird. Diese Reform würde zudem eine Änderung des sozialen Grundsystems der Bundesrepublik Deutschland voraussetzen, da sie auf die Abschaffung der Lohnnebenkosten, wenn man es zu Ende denkt, also der Sozialabgaben zu Lasten einer deutlichen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Einkommenssteuer und eine Anhebung der Steuersätze hinausliefe. Dies führte aber insgesamt zu einer deutlichen Absenkung der Gesamtbelastung.
Solange aber die derzeitige Rechtslage fortbesteht, kann den Steuerfachangestellten der Aufbau einer berufsständischen Altersvorsorge nicht verwehrt werden. Wir empfehlen deshalb die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf geht es vornehmlich um eine Anpassung der Hochschullehrerbesoldung an die neue Bundesbesoldungsordnung W. Dabei ist auffällig, dass die Landesregierung die durch den Bund eingeräumten Gestaltungsspielräume für eine stärkere leistungsbezogene Professorenbesoldung nur unzureichend nutzt. So wird in Artikel 2 § 11 des Gesetzentwurfs den Hochschulen zwar das Recht eingeräumt, ihren Professoren neue oder höhere Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge zu gewähren, dies aber frühestens 3 Jahre nachdem solche Bezüge letztmals gewährt wurden. In der Besoldungsordnung W ist keine solche zeitliche Einschränkung vorgesehen, so dass die Thüringer Hochschulen bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den Hochschulen anderer Bundesländer befürchten. Ebenso verhält es sich mit der in Artikel 2 § 16 thematisierten Forschungs- und Lehrerzulage. Während § 35 des Bundesbesoldungsgesetzes pauschal die Möglichkeit eröffnet, Professoren, die erfolgreich Dritt
mittel einwerben, eine Zulage aus diesen Mitteln zu gewähren, kann dies laut Artikel 2 § 16 des Gesetzentwurfs nur erfolgen, sofern der Drittmittelgeber bestimmte Mittel ausdrücklich zu diesem Zweck vorgesehen hat. Diese Bestimmung ist wenig geeignet, den materiellen Anreiz zur Einwerbung von Drittmitteln zu erhöhen. Den Thüringer Hochschulen wird so auch jede Möglichkeit genommen, Forschungs- und Lehrzulagen aus den anderweitig erwirtschafteten Drittmittelüberschüssen zu gewähren. Zu kritisieren ist zudem Artikel 2 § 14, wonach befristete Leistungsbezüge erst dann ruhegehaltsfähig werden, wenn sie mindestens 10 Jahre bezogen worden sind. Dieser Zeitraum scheint zu lang bemessen. Weitere Kritik richtet sich gegen Artikel 3 § 74 des Gesetzentwurfs, dort wird die Amtszeit der Hochschuldirektoren von 4 auf 6 Jahre verlängert. Eine derartige 6-jährige Pause im Bereich von Forschung und Lehre wird das Rektorenamt künftig für nur wenige Professoren attraktiv machen. Die Erfahrungen an der TU Ilmenau zeigen, dass es bereits jetzt schwierig genug ist, Kandidaten für ein 4-jähriges Rektorat zu finden. Änderungsbedarf sehen wir schließlich auch bezüglich der Thüringer Besoldungsordnung A in Artikel 1 des Gesetzentwurfs thematisiert. Dort wird den trotz ihres Einsatzes in mehreren Unterrichtsfächern des Bereichs Arbeit, Wirtschaft, Technik an Regelschulen vom Kultusministerium als Einfachlehrern gewerteten früheren DDR Polytechniklehrern nach wie vor ein Bewährungsaufstieg in Besoldungsgruppe A 12 verwehrt. Ebenso fehlt noch immer die Aufnahme der Abteilungsleiter an berufsbildenden Schulen in Besoldungsgruppe A 14.
Wir erkennen also, dass hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs noch einiger Diskussionsbedarf besteht. Deshalb beantrage ich die Überweisung namens der Fraktion an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend, wegen der zuletzt genannten Sachverhalte auch an den Ausschuss für Bildung und Medien mitberatend. Meine Fraktion wird zudem eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss beantragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit diesem Antrag möchten wir ein Signal für die laufenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses in Berlin setzen. Es geht uns darum, ein im Grundgesetz verankertes Recht und die auch in Thüringen bewährten Aushandlungsprozesse zwischen den Verbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften nicht zu gefährden. Deshalb: Hände weg von der Tarifautomonie und Hände weg von dem, was allein die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in Tarifverträgen zu regeln haben.
Wir verbinden diese Hoffnungen auf den Erhalt bewährter Regularien nicht zuletzt mit der Hoffnung, dass der Thüringer Ministerpräsident in diesem Fall nicht zu den Hardlinern in der CDU zählt. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hat am 21. März dieses Jahres ein Symposium zur Zukunft des Flächentarifvertrags in Thüringen durchgeführt. Es gibt eine gemeinsame Erklärung des DGB Thüringen mit dem Verband der Thüringer Wirtschaft zur Zukunft des Flächentarifvertrags in Thüringen. Dort wird eine höhere Tarifbindung als bisher angestrebt und es wird ein Bekenntnis zu Flächentarifverträgen und zur Berücksichtigung spezifischer betrieblicher Belange innerhalb dieser Flächentarifverträge abgegeben. Der neue und der alte Wirtschaftsminister bekennen sich in ihren Vorworten zur Dokumentation des Symposiums zu den genannten Ergebnissen. Es gibt also keinen Grund, sich seitens der Politik in die Tarifautonomie der Verbände einzumischen. Immer wieder haben beide Seiten bewiesen, dass sie in der Lage sind, spezifische betriebliche Belange zu berücksichtigen. Wer von der Bundes-CDU nun meint, immer wieder in diesem Themenbereich zu sticheln, der verkennt die Belange unserer Betriebe in den neuen Ländern. Gerade Frau Merkel müsste das wissen. Längst sind wir aufgrund der gezahlten Niedriglöhne gegenüber den alten Ländern eigentlich außerordentlich konkurrenzfähig, um das einmal sarkastisch auszudrücken. Das alles führt aber offenkundig nicht dazu, dass Betriebsansiedlungen in nennenswertem Umfang erfolgen. Wir hatten ja gestern erst die Meldung mit den nicht ausgegebenen GA-Mitteln. Längst haben wir tarifvertragliche Vereinbarungen, die es in den Betrieben ermöglichen, auf wirtschaftlich schwierige Situationen angepasst zu reagieren. Wenn die Bundes-CDU versucht die Tarifautonomie anzukratzen und die Flächentarifverträge zu diskreditieren, dann erfolgt dies im Westen deshalb, weil dort ein weiterer Abbau der Leistungen für Arbeitnehmer erfolgen soll. Eine derartige Entwicklung würde uns in den neuen Ländern unmittelbar gefährden, sie würde zu einer Abwärtsspirale im Lohndumping führen. Wir alle wissen, was gerade im Baubereich im nicht tarifgebundenen Sektor an Dumping täglich abläuft. Dies hat bisher keinen einzigen Arbeitsplatz geschaffen, eher viele Arbeitsplätze gefährdet.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen im Hinblick auf das Thema "Abwanderung". Unsere Leistungsträger, vor allen Dingen junge Menschen, wandern dorthin ab, wo ihnen im Rahmen einer hohen Tarifbindung und von Flächentarifverträgen ein entsprechend guter Lohn geboten wird. Die florierenden Wirtschaftsräume der Altbundesländer zeichnen sich eben nicht durch eine geringe Tarifbindung, sondern vielmehr durch eine ausgeprägte Tarifbindung aus. Wenn wir also Leistungsträger bei uns behalten wollen oder zurückbekommen wollen, dann wird es nicht gelingen ohne ein entsprechend tariflich abgesichertes Niveau. Dies zu regulieren ist und bleibt die Aufgabe der Tarifpartner. Anregungen zu geben ist durchaus
eine Rolle, welche die Politik wahrnehmen kann; mehr sollte es aber nicht sein. Ich möchte Sie daher bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Wir sollten gemeinsam signalisieren, dass Thüringen keine Gefährdung der Tarifautonomie zulassen wird. Vielen Dank.
Nur ganz kurz noch mal. Erst einmal das Inhaltliche, weil es schneller geht. Herr Kretschmer, wenn Sie sagen, dass Wirtschaftsansiedlung, Arbeitsmarkt mit Tarifrecht nichts zu tun hat im Grunde genommen, dann frage ich mich natürlich, warum gerade im Vermittlungsverfahren das alles miteinander verquickt wird. Da widerspricht sich die CDU in sich ein bisschen.
Eigentlich bin ich zu diesen Formulierungsfragen nach vorn gekommen. Ich beobachte das ja jetzt schon eine geraume Zeit, dass Sie so wie ein Jurist erst einmal eine Formprüfung machen und die Anträge erst einmal inhaltlich verreißen. Da muss ich an der Stelle sagen, dass in der Weise, wie das hier formuliert wurde, das nicht von unserer Fraktion herübergekommen ist, sondern das ist genau das Problem, was können wir hier im Landtag überhaupt beschließen, und das ist im Zusammenspiel mit der Landtagsverwaltung hier so formuliert worden. Ich darf bemerken, ich habe z.B. zur Bundesanstalt für Arbeit, zum Verwaltungsausschuss eine Anfrage gemacht, das hat 14 Tage gedauert, bis wir uns da einig waren, wie wir das formulieren müssen, welche Position wir hier erfragen dürfen. Ich will damit sagen, dass nicht jede Formulierung, die hier kommt, irgendwo abgeschrieben ist, sondern dass da auch noch andere tätig sind. In diesem Zusammenhang, ich weiß nicht, wie das jetzt hier möglich ist, da hätte ich doch schon eine Position, wie man zu dem Antrag der PDS hier steht, von der Formulierung her, denn in dieser Weise hätten wir es ursprünglich gewollt. Wir mussten es dann ändern, weil nämlich die Landesregierung nicht im Vermittlungsausschuss sitzt, das ist ja bekannt. Da sitzen ja nur drei Landesvertreter und deswegen mussten wir quasi den Antrag aufweichen.
Frau Präsidentin, das wird wahrscheinlich nicht so schnell gehen, womöglich bekomme ich hinterher sogar noch etwas Schriftliches.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das betreffende Jahr belegt wurden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch war jeweils die Belegung von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Jahren 2000, 2001 und 2002 für das Haushaltsjahr 2003?
2. Waren bzw. sind die laut Haushaltsplan 2003 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsvollzug irgendwelchen Reglementierungen unterworfen, wenn ja, welchen?
3. In welchem absoluten und prozentualen Umfang flossen die im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Kapitel 07 02, Titelgruppe 83) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Stichtag 30. November 2003 tatsächlich ab?
4. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Mittelabfluss in der Titelgruppe 83 in Kapitel 07 02 ein und sieht sie die Gefahr, dass für den Freistaat Thüringen für 2003 gebundene Bundesmittel mangels Mittelabfluss an den Bund zurückfließen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion verkennt nicht die dramatische Finanzlage der öffentlichen Haushalte in Deutschland. In allen Bereichen muss gespart werden. Die Vorschläge aus Richtung der Gewerkschaften und der PDS zur Beschaffung von mehr Einnahmen klingen zwar gut, sind aber politisch nicht umsetzbar. Selbst, wenn es zu entsprechenden gesetzlichen Grundlagen käme, dann ist die Eintreibung der in Höhe von zweistelligen Milliarden vorausgesagten Beträge eine Illusion. Das heißt, es muss eben auch bei den Personalkosten gespart werden. Wir als Abgeordnete haben aber darauf zu
achten, dass dabei keine sozialen Härten entstehen. Deshalb hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, die Kürzung beim einfachen und mittleren Dienst geringer ausfallen zu lassen zu Lasten des höheren Dienstes. Unter diesen Bedingungen könnten wir diesem Gesetz dann auch zustimmen. Bei den kleineren Einkommen schmerzen Kürzungen bekanntlich mehr als bei den höheren, auch wenn die Beträge absolut natürlich geringer sind, da bei kleinen Einkommen der Konsumtionsanteil für den täglichen Aufwand in den Familien viel höher ist. Zum Beispiel weist der Stellenplan bei den Polizeidirektionen 4.390 Bedienstete in den Gruppen A 7 bis A 9 und bei den Gerichten und Justizvollzugsanstalten 1.560 Bedienstete aus. Diese Kolleginnen und Kollegen verrichten vorrangig Wach- und Wechseldienste als so genannte Dienstjüngste und sind damit den Risiken ihres Berufs besonders ausgesetzt. Ich will damit nicht sagen, dass der höhere Dienst weniger leistet im Verhältnis zu seinem Einkommen. Nein, aber er kann eine Kürzung eher verkraften. Wir sollten deshalb in der Tat die kleinen Einkommen bei der Weihnachtsgeldregelung besser stellen. In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir ein Zitat aus dem Bericht zum Ablauf der Beratung zum Sonderzahlungsgesetz im Finanzausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Sie gestatten, Frau Präsidentin: "Die Fraktion der CDU hat beantragt, dass die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 von einer Kürzung der Sonderzahlung Weihnachtsgeld sowie von der Streichung des Urlaubsgelds ausgenommen werden. Darüber hinaus sollte für diese Besoldungsgruppe das tatsächlich gezahlte Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld 2002 auf diesem Niveau für die Folgejahre festgeschrieben werden. Die Fraktion der PDS hat erklärt, dass auch sie gern den unteren Besoldungsbereich generell aus der Kürzung genommen hätte. Angesichts der allgemeinen Finanzsituation des Landes könne der Haushalt aber nicht mit zusätzlichen Ausgaben in der vom Antragsteller geschätzten Höhe belastet werden. Die Fraktion der PDS könne dem Antrag deshalb nicht zustimmen. Außerdem liege der Schwerpunkt der Zahlfälle gerade in diesem Bereich. Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der Koalitionsfraktion gegen die Stimmen der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt." Soweit also politisches Handeln, von Verantwortung oder nicht Verantwortung, was geht und was nicht geht.
Ich möchte Sie ausdrücklich noch einmal bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Es ist im Gesetz weiter vorgesehen, dass bis 2006 eine Überprüfung der Anrechnungsregelung vorgenommen wird und hier müssen wir sehen, dass im Gesamtverbund mit der wirtschaftlichen Entwicklung es auch wieder zu einer Angleichung kommen sollte. Was etwas bitter schmeckt ist, dass es im Allgemeinen immer so läuft, dass eigentlich zunächst die Tarifverhandlungen bei den Angestellten laufen und dann hinterher die Anpassung bei den Beamten. Wir haben diesmal den ersten Fall, dass es im Grunde genommen andersherum läuft. Wir werden über Gesetz zunächst erst mal Einschränkungen für die Beamten beschließen und dann wird es sicherlich entsprechenden Druck auf die Ta
rifverhandlungen bei den Angestellten im Jahr 2005 geben. Ich bitte noch mal um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache der Vorlage, dass ich heute natürlich
keine Oppositionsrede halten kann, denn es geht ja um die Problematik Hartz III und IV und das ist fast ausschließlich reine Bundespolitik. Zum Gesetzgebungsverfahren ist schon gesagt worden, der Bundestag hat am 17.10. in zweiter und dritter Lesung diese Gesetze passieren lassen. Es gab die entsprechenden Auseinandersetzungen, in meiner Partei auch, das ist bekannt, dazu komme ich noch. Am 07.11. tagte der Bundesrat. Dort sind die Gesetze zunächst gestoppt worden, unter anderem diese, und es beginnt jetzt das Vermittlungsverfahren. Insofern, Herr Minister, war mir auch nicht ganz klar, was dieses Berichtsersuchen zum heutigen Zeitpunkt sollte, aber seit dem Mittwoch ist es mir schon klar geworden, an diesem Tag, als die gemeinsame Fraktionssitzung der PDS-Fraktion mit dem Arbeitslosenparlament stattgefunden hat. Ich hätte, das sage ich ganz offen, auch gern im alten Plenarsaal teilgenommen. Ich gehöre ja üblicherweise zum Verteilerkreis, auch wenn mir dort regelmäßig natürlich der Wind ins Gesicht bläst, aber man muss ja auch seine Politik vertreten können. Aber ich bitte das Arbeitslosenparlament um Verständnis, dass ich am Mittwoch natürlich dann an der Fraktionssitzung meiner eigenen Fraktion teilgenommen habe und nicht an der von der PDS-Fraktion.
Das mag schon sein, Herr Gerstenberger hat es auch schon ausgeführt, es lag ja nicht an Ihnen, dass es so gelaufen ist. Der vorliegende Entschließungsantrag der PDS entspricht den Forderungen des Arbeitslosenparlaments, das ist ja nun gerade am Mittwoch diskutiert worden und insofern war das Berichtsersuchen schlicht nur der Aufhänger für den Entschließungsantrag.
Ein paar Bemerkungen zum Bericht der Landesregierung, Stichwort Erhalt der Landesarbeitsämter. Ich bin optimistisch, dass wir uns einigen, dass diese Arbeitsämter erhalten bleiben. Wir sind als Thüringer SPD im Übrigen auch dafür, dass es so ist. Die spielen hier eine wichtige Rolle.
Und wir partizipieren auch in der politischen Arbeit immer viel von den Kontakten dort, nicht nur als Regierung, also die CDU-Regierung. Zu den Fragen SAM, ABM, SAM wird ABM oder neue ABM, wie auch immer wir es bezeichnen wollen, und hier liegt das Problem, wie es in der Presse eigentlich auch deutlich wird, eigentlich nicht bei Hartz IV, sondern bei der Finanzausstattung der Bundesanstalt für Arbeit. Inzwischen ist es ja bestätigt, was gestern durch dpa gemeldet wurde, dass es eine Kürzung von 3 Mrd. !" derungstitel geben soll. Wenn man davon ausgeht, dass noch 6 Mrd. # bindung da ist aus den laufenden Maßnahmen und 3 Mrd. für den Aussteuerungsbetrag beim Übergang von Arbeits
losengeld I und II - also gewissermaßen das Strafgeld, wenn die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosengeldbezieher nicht vermitteln kann -, dann bleiben ja eigentlich nur 1,5 Mrd. ! $!%$% ausgerechnet, da kommen für den Osten 750 Mio. raus. Das wäre ja weniger Geld für den ganzen Osten, als Thüringen im letzten Jahr allein hatte. Das kann also so nicht laufen. Ich habe gestern gleich die Feuerlöscher von der Wand gerissen und nach Berlin telefoniert, also so darf das nicht bleiben.
Was man im politischen Geschäft erreicht, sind kleine Schritte, wir haben es im letzten Jahr auch schon gehabt und wir haben diese beiden Programme losgeeist; wir werden auch diesmal wieder kämpfen.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beseitigt Verschiebebahnhöfe, das hat der Minister schon gesagt. Gesamtgesellschaftlich ist das richtig, das so zu machen und es ist auch richtig, dass die Leistung in solchen Jobcentern integriert wird. Denn dann muss man das Problem in der Tat lösen und nicht nur durch zusätzliche Mittel, die Leute immer von der Kommune zur Bundesanstalt schieben und nach einem Jahr fallen sie dann wieder zurück und unterm Strich hat man nämlich dann in Deutschland damit keine Arbeitsplätze geschaffen.
Positiv ist, dass die Landesregierung das Zuordnungsmodell des Bundes unterstützt. Die Zuordnung von Koch, das Arbeitslosengeld II - also die Arbeitslosenhilfeempfänger - zu den Kreisen zu bringen, wäre gerade für die neuen Länder katastrophal. Ich hoffe, dass sich die Thüringer Landesregierung mit den anderen neuen Ländern durchsetzen kann in der eigenen Partei. Die Kompensation des Kaufkraftverlustes und der Einnahmeausfälle der neuen Länder über die Neuverteilung der Zusatzversorgungsleistung teilen wir völlig, auch wir haben unsere Sprecherrunden und waren angebunden über das Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern; ich kann das ganz offen so sagen.
Zur Förderung der Niedriglöhne - dieser Begriff impliziert leider immer sofort Lohndumping und deswegen sollte man ihn tunlichst aus dem Vokabular entfernen, weil er eigentlich, glaube ich, in der Arbeitsmarktpolitik eher zur Konfrontation und zu Missverständnissen führt. Wir sollten inhaltlich anders argumentieren. Es geht um die Förderung derjenigen Menschen, die in unserer Leistungsund Wissensgesellschaft im regulären Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind, und hier müssen wir in der Tat alle tätig werden. Wir wissen, dass wir ein immer stärkeres Defizit bekommen zwischen den Qualifikationserfordernissen und dem Potenzial, was wir dafür haben. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln spricht in seiner Broschüre von 1,13 Mio. offenen Arbeitsstellen, die nicht durch die vorhandenen Arbeitslosen besetzt werden können.
Zum PDS-Entschließungsantrag: Ich sagte schon, er entspricht den Wünschen des Arbeitslosenparlaments vom Mittwoch. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht oder aus Sicht eines Arbeitslosen kann man sicher einige positive Argumente finden und an einigen Stellen weich werden, aus finanzpolitischer Sicht jedoch nicht. Wir haben in der Politik eine Gesamtverantwortung und als Finanzpolitiker, der Sie ja auch sind, Herr Kollege Gerstenberger, wäre es schön oder seriös gewesen, wenn Sie unter Punkt 7 den Saldo Ihrer Forderungen einmal dargestellt hätten. Ich schätze einmal, es sind im Volumen zwischen eins bis zwei Landeshaushalten, um die es hier geht. Das kann man schlicht nicht finanzieren, das ergibt ja gerade den Reformbedarf. Auch nicht mit Einführung von Vermögenssteuer, die noch mehr Kapital verdrängen würde. Schon allein die Warnung an verschiedenen Stellen treibt ja einige nach außen. Auch wenn ich die Dinge im Detail anders sehe, aber die Realität ist so. Mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung, wie das immer gesagt wird, kann man diese Finanzmittel leider nicht so ohne weiteres beschaffen. Wir sind für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, aber man muss die Ursachen bekämpfen. Mehr Geld eintreiben durch Strafen, so einfach geht das nicht. Man braucht unter anderem extra Kontrollpersonal und das verursacht selbst wieder Kosten. Man kann diese 50 Mrd. &'den, sicher aufschreiben, benennen, aber es ist schwer, diesen Sumpf tatsächlich trocken zu legen. Das wissen wir hier alle.
Der PDS-Entschließungsantrag bedeutet eigentlich eine Zurücknahme von Hartz IV, wenn man genau hinsieht. Deswegen können wir natürlich als SPD-Fraktion hier nicht zustimmen.
Zum Vermittlungsverfahren noch einmal. Die CDU hat nach den Pressemeldungen von Mittwoch zwei Positionen aufgemacht. Die eine ist die Verschärfung des Leistungsrechts und die andere ist die Lockerung des Kündigungsschutzes. Die Verschärfung des Leistungsrechts läuft auf die Rücknahme unter anderem von Änderungen hinaus, die durch SPD-Bundestagsabgeordnete erreicht wurden, um die Kanzlermehrheit zu sichern. Sie wissen ja, die Auseinandersetzungen gingen durch die Presse. Die CDU will durch die Rücknahme dieser Änderungen den Konflikt in der SPD erneuern, um Kanzler Schröder möglicherweise fallen zu sehen. Aber ich kann Ihnen schon gleich sagen, vergessen Sie es.
Beim Kündigungsschutz zeigt der internationale Vergleich, dass eine Lockerung nicht notwendig eine Voraussetzung für niedrige Arbeitslosigkeit und mehr Beschäftigung ist. So hat z.B. Dänemark mit guten Arbeitsmarktdaten keinen Kündigungsschutz, jedoch ein Rückfallrecht der betroffenen Personen an den Staat, der sie beschäftigen muss. Dass muss man dazu sagen. Die Niederlande hingegen haben bei ebenfalls guten Arbeitsmarktdaten viel stärkere Kündigungsschutzregelungen als wir in Deutschland und man sollte von diesem Thema im Vermittlungsverfahren die Finger lassen.
Abschließend: Reformen sind nötig, warten wir das Ergebnis im Vermittlungsverfahren ab. Über die Auswirkungen können wir uns dann in angemessener Zeit nach dem Wirksamwerden der Gesetze in diesem Haus noch einmal unterhalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt also der angedrohte Beitrag zum Arbeitsmarkt. Herr Minister, Ihr Ministerium trägt ja das Kürzel TMWAI - Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur -, ich hätte deshalb erwartet, dass die Arbeitsmarktpolitik einen entsprechend breiten Raum in Ihrer Regierungserklärung einnehmen würde.
Bei der vorliegenden Prioritätensetzung hätte man mit dem Ministerwechsel dann ehrlicherweise das "A" aus der Ministeriumsbezeichnung entfernen sollen. Außer dem Programm "50 PLUS" für ältere Arbeitnehmer, den SAM, ABM für Sanierung der Industriestandorte, die Sie vor
hin noch eingefügt haben, und den im Wesentlichen durch den Europäischen Sozialfonds getragenen Vorhaben für Aus- und Weiterbildung hat sich die Landesregierung nun wohl endgültig aus der Arbeitsmarktpolitik verabschiedet. Es gibt natürlich auch noch eine andere Erklärung: Da auch andere Bereiche des Ministeriums deutlich unterbelichtet sind wie etwa Verkehr, Energie und Tourismus, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie, Herr Reinholz, von der Geschäftsführung der LEG noch nicht ganz im Ministerium angekommen sind.
Nun zur Arbeitsmarktpolitik: Natürlich sehen auch wir den Vorrang der Förderung im ersten Arbeitsmarkt, aber bei über 40 Prozent Langzeitarbeitslosen, also über 80.000 Menschen in Thüringen, sind schon so viele Menschen außerhalb des ersten Arbeitsmarkts, um die man sich als Staat zu kümmern hat.
Die CDU hat ja bereits zu verstehen gegeben, dass sie die in die Hartz-Gesetzgebung nicht zuletzt auf Initiative der Thüringer SPD eingeflossenen Verbesserungen im Bundesrat anhalten wird. Was ist aber Ihre Alternative? Seit Wochen versuchen wir herauszufinden, was genau die CDU eigentlich will. Vielleicht ist auch das der Grund Ihres schmalen Beitrags zum Arbeitsmarkt, Herr Minister, Sie haben noch keine Order aus Berlin und/oder aus München. Wollen wir nicht hoffen, dass das von Hessen initiierte und von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU übernommene so genannte Existenzgrundlagengesetz bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe realisiert wird. Dieses Gesetz wird bislang auch vom Thüringer Ministerpräsidenten öffentlich unterstützt, so beim Unternehmertag in Weimar. Die Thüringer kommunalen Spitzenverbände halten die Übertragung der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosenhilfeempfängern auf die Landkreise für eine Katastrophe. Eine völlige Überforderung wäre die Folge und durch die vom CDUGesetzentwurf lediglich vorgesehene Zweidrittelkostenerstattung durch den Bund wären insbesondere die strukturschwachen Gebiete, also wir auch hier in Thüringen, die Verlierer. Die Kommunen hätten überproportional hohe Belastungen zu tragen und es käme zu einem Teufelskreis aus Abbau von öffentlichen Service- und Infrastrukturleistungen und einer weiter steigenden Arbeitslosigkeit. Ganz nebenbei hätten wir weiter ein Zweiklassensystem der Vermittlung, einerseits die Arbeitsverwaltung für die geringen Risiken und andererseits die Kommunen für die starken Risiken. Es gehört nicht viel dazu, sich vorzustellen, wie der wechselseitige Verschiebebahnhof zwischen zwei Instanzen erneut in Fahrt kommt und wie das Engagement der Landkreise zwangsläufig an den Kreisgrenzen endet. Ich weiß, Herr Gerster denkt auch so, aber er hat als Behördenchef klare Eigeninteressen von wegen "Statistik der Vermittlungen". Dies entspricht nicht der Intention des Bundesgesetzgebers.
Nun zu den Leistungen der Thüringer Arbeitsmarktpolitik: Dazu muss man sich nur die Zahlenentwicklung der Arbeitsmarktförderung mit originären Landesmitteln an
sehen: Von nahezu 177 Mio. ///* //.$ im Jahr 2002 auf gerade noch 43 Mio. 0 ten Haushaltsjahr vorgesehen sind. Bereits Anfang Oktober haben Sie für das nächste Jahr eine Vorbindung von rund 27,5 Mio. %1$ ! des Jahres noch weiter steigern, so dass Ihnen im nächsten Jahr faktisch kaum noch Entscheidungsmöglichkeiten gegeben sind. Da hilft es auch nicht, wenn Sie ersatzweise versuchen, das mit dem Europäischen Sozialfonds zu kompensieren. Sie wissen doch, dass Sie diesen eben nicht dafür einsetzen dürfen, um Landesmittel auszugleichen. Wie kann man bei einem solch schwachen Engagement des Landes von einer Verzahnung von erstem und öffentlich gefördertem Arbeitsmarkt überhaupt noch reden? Der Mitteleinsatz im Haushalt ist nur noch ein Alibibetrag. Nun weiß ich, dass mit dem Blick auf das Wahljahr Ihre Kreativität beim Einsatz des Europäischen Sozialfonds offenbar zunimmt. Es kann aber nicht angehen - und ich vermute, dass die Rechnungshöfe dies sehr gut im Blick haben -, dass die Landesregierung den ESF als Sparbüchse für entfallene Landesmittel missbraucht. Ich bin gespannt auf Ihre neuen Richtlinien, die Sie bei der DGB-Arbeitsmarktkonferenz angekündigt hatten. Sie können sicher sein, dass auch Brüssel sich in dieser Hinsicht nicht über den Tisch ziehen lässt. Deshalb sollten wir in der Diskussion den Europäischen Sozialfonds, der sich in erster Linie mit Qualifizierung und der Integration besonderer Zielgruppen befasst, nicht verwechseln mit dem, was wir im Bereich des Landesarbeitsmarkts tun müssten. Dort müssten wir schon jetzt mehr machen. Der Hinweis darauf, dass die Bundesanstalt nicht über ausreichende Mittel verfügt, greift nicht. Wir wissen, dass seitens der Bundesanstalt mehr im Bereich der neuen ABM ab 01.01.2004 geleistet werden könnte, es gibt da eine neue Orientierung, wozu aber die Landesmittel fehlen. Wir haben uns dazu beim Landesarbeitsamt rückversichert. Wir müssen uns endlich zu einer stärkeren Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik und zu einer Verlagerung aus den Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden in die Regionen bekennen. Ich meine damit ausdrücklich nicht die Finanzierung, sondern die Gestaltung. Die von uns vorgeschlagene Arbeitsmarktpauschale wäre ebenso ein guter Anreiz für die Region wie die Aufwertung der Regionalbeiräte in den vier Planungsregionen. Ich freue mich allerdings, dass Sie offenbar einen Umbau ihrer Umsetzungsstrukturen anstreben und das Wirrwarr von zwei ESF-Consultern und der GfAW versuchen zu beenden. Es ist aber nicht damit getan, dass nur die Förderrichtlinien konzentriert werden, Sie brauchen in den Regionen eine viel stärkere Einbeziehung der Landkreise und der Gemeinden und Sie brauchen Moderatoren, die dort eine regionale Arbeitsmarktpolitik unterstützen und die dazu notwendige Akteure ins Boot holen. Das aber setzt eine andere Funktion der Regionalbeiräte voraus, setzt vor allen Dingen eine Machtverlagerung von den Schreibtischen der Ministerien in die Regionen voraus und es setzt voraus, dass die kommunalen Partner ernst genommen werden. Davon sind Sie weit entfernt. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Regierungserklärung auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ein Aufbruchsignal gibt in Richtung der ar
beitslosen Menschen, aber auch in Richtung der Regionen. Ich habe mit den Thüringer Regionalbeiräten gesprochen und weiß, wovon ich rede. Dort existieren Ideen und Konzepte, wie Arbeitslose qualifiziert beschäftigt werden können und wie die Strukturen in den Regionen verbessert werden können. Aber weder stehen uns ausreichend Mittel zur Verfügung noch ist den Regionalbeiräten die Handlungskompetenz zur Umsetzung in den Regionen gegeben, was offenbar auch nicht gewollt ist. Uns bleibt die Hoffnung, dass nach der Auseinandersetzung um das SGB II endlich konstruktive Sachlichkeit einkehrt. Schauen Sie doch noch mal unseren Antrag zu den Job-Centern und zur Unterstützung regionaler Arbeitsmarktpolitik an. Ich hoffe, dass es in Kürze zu einem vernünftigen Konsens der beiden großen Parteien auf Bundesebene kommt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde versuchen, mich etwas kürzer zu fassen als mein Vorredner. Es handelt sich um zwei Gesetzentwürfe, die sichtlich vor dem Hintergrund der momentanen finanziellen Situation des Freistaats erarbeitet wurden. Es ist für den ersten Gesetzentwurf sehr löblich, was den Verzicht bei den Staatssekretären betrifft. Mein Kollege Schemmel hat mich schon mehrfach diese Woche darauf hingewiesen, dass es ihn auch betreffen würde, also nicht nur die amtierenden.
Zu dem Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen: Die Frage bei diesem Gesetzentwurf ist, ob er im Vergleich zu anderen Bundesländern die Thüringer Beamten nicht besonders negativ trifft. Es liegen uns Informationen vor, dass die Kürzungen in einigen der alten Länder viel geringer ausfallen. Das hat natürlich etwas mit deren Leistungskraft zu tun. Das hat aber die Konsequenz, dass sich die Schere zwischen Ost und West auch an dieser Stelle immer weiter auftut. Noch ist zu hinterfragen, ob die vorgesehene soziale Staffelung tatsächlich sozial ist. Schließlich schmerzt bei den kleinen Einkommen jeder Euro der fehlt. Uns liegt das Gesetz z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern vor, das eine deutlichere Staffelung vorsieht zwischen 37,5 und 48,5 Prozent - während es hier nur zwischen 40 und 45 Prozent sind - und das ausgehend von der Bemessungsgrundlage West. Dabei werden bei den Polizeibeamten noch Sonderzulagenanteile in die Bemessung eingerechnet. In Thüringen werden dagegen die Polizeibeamten besonders belastet, denn wir verzeichnen hier seit langem einen Beförderungsstau.
Natürlich entscheidet jedes Land für sich, aber gerade in Thüringen mit seiner langen Grenze zu Bayern führt ein solcher Vorschlag wie im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem verstärkten Abwanderungsdruck nach dem Süden aus materiellen Gründen. Es trifft die guten Fachkräfte, die uns in wenigen Jahren auch im öffentlichen Dienst fehlen werden. In einigen Bereichen spüren wir den Mangel bereits jetzt. Die SPD-Fraktion hat sich bekanntlich lange gegen die Massenverbeamtung in Thüringen gewehrt. Wir waren und sind in Sorge vor der zukünftigen Belastung unseres Landeshaushalts. Nun hat man durch die hohe Zahl von Beamten in Thüringen in der vorliegenden Frage die Bediensteten quasi in zwei Lager gespalten. Man kürzt zunächst bei den Beamten und setzt danach die Angestelltengewerkschaft unter Druck. Wenn die nicht mitmachen, kann man letztlich auch den Tarifverbund verlassen und eigene Wege gehen. Teile und herrsche - das konnten schon die alten Römer gut.
Es bleiben also eine Reihe von Fragen, die im Ausschuss zu besprechen sind. Wir beantragen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, der wegen der Anbindung der federführende sein müsste, und an den Innenausschuss mitberatend. Wir werden dort auch eine Anhörung beantragen. Vielen Dank.
Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH (IWT)
Nach Auswertung von Anfragen durch die Landesregierung zum Themenschwerpunkt IWT, das im November 2002 eröffnet wurde und aus Landesmitteln finanziert wird, ergibt sich weiterer Klärungsbedarf. Insbesondere wurde durch den Wirtschaftsminister in der Antwort auf die Kleine Anfrage 968 in Drucksache 3/3512 von Frau Dr. Kaschuba wie folgt geschrieben: "Inzwischen hat das Institut eine Reihe von Untersuchungen und Stellungnahmen zu wirtschaftlich relevanten Fragestellungen vorgelegt." Dies ist jedoch über die Homepage des IWT - entgegen der Gepflogenheiten anderer Wirtschaftsforschungsinstitute - nicht nachvollziehbar.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Untersuchungen zu welchen Themen und mit welchen Ergebnissen wurden bisher beim IWT in Auftrag gegeben?
2. Wer war jeweils Auftraggeber für das entsprechende Themenfeld?
3. Wie hoch waren die bislang eingeworbenen Drittmittel aus Untersuchungen und Gutachten?
4. Sind die Ergebnisse der Untersuchungen und Gutachten öffentlich zugänglich?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn die Diskussionszeit schon stark vorangeschritten ist, bleibt es mir nicht erspart, aus fiskalischer Sicht noch etwas hierzu zu sagen. Vorausgeschickt diese gütliche Einigung: Das ist ein sehr gutes Ergebnis, was den ersten Punkt betrifft. Wir haben uns dazu ausgedrückt, dass wir dem auch zustimmen wollen. Ich denke, gegenüber den Kunstschätzen dieser beiden Stiftungen ist das sehr lobenswert, was hier zustande gekommen ist. Wir haben uns auch als Fraktion nie gegen dieses Ansinnen geäußert, von diesen 15,5 Mio. € 4,5 Mio. € aus dem Erlös von Kunstgegenständen aufzubringen. Unsere Kritik geht allein gegen die 11 Mio. €, die aus dem Erlös von Wald kommen sollen. Wir haben das auch schon im Ausschuss deutlich gemacht. Wir konnten uns vorstellen, dass das auch anders lösbar gewesen wäre. Wir wissen, dass wir in Haushaltsberatungen sehr häufig Pauschalpositionen einstellen, zum Beispiel bei Beteiligungsveräußerungen im Einzelplan 17. Man hätte diese Liste durchforsten können, man hätte zum Beispiel überlegen können an Ackerland zu gehen, einen Teil zu erlösen, man hätte zum Beispiel an nicht verwaltungsnotwendige Immobilien gehen können quer durch die Landesregierung,
wie das in anderen Fällen auch schon getan worden ist. Der Wald selbst ist auch ein Kulturgut, deswegen hat das auch ein anderes Gewicht als die Dinge, die ich gerade aufgelistet habe.
Nach den Angaben von Staatssekretär Aretz ist also beabsichtigt bis 2.500 ha zu veräußern, da im Ausschuss noch die 2.300 genannt wurden. Herr Kummer hat die Zahl vorhin zitiert aus der Presse, deswegen kann ich auch die Zahl hier nennen. Ich habe mal schnell umrechnen müssen, man hat ja als Haushälter immer einen Taschenrechner dabei. Das würde also bedeuten, 4.400 € pro ha, wenn wir die 11 Mio. € erzielen wollen und wenn die Intention richtig ist, dass 2 Mio. € anders erlöst werden sollen, Forsthäuser und was da alles genannt worden ist, dann wären das immerhin noch 3.600 € pro Hektar. Im Umkehrschluss ist also - das was Forstfachleute sagen -, wenn der Preis im Moment gedeckelt ist aufgrund der BVVG-Werte würde das bedeuten, dass 3.600 bis 4.400 ha in der Größenordnung zu veräußern wären und nicht 1.500 bis 2.500, nur von der Sache her. Dann ist uns auch gesagt worden - ich kann ja nicht zitieren aus Ausschüssen, es tut mir Leid, ich muss es so formulieren -, dass das etwa ein Drittel des Verkehrswerts im Moment ist, der später erzielbar wäre, und wenn ich das berechne, dann könnte ich statt 11 Mio. € 33 Mio. oder statt 9 Mio. 27 Mio. erzielen und das heißt unter dem Strich: Bei einer schnellen Veräußerung, die ich jetzt über das Knie breche, würden wir auf 18 bis 22 Mio. € Einnahmen verzichten bei der gleichen Waldfläche beim Verkauf. Das lässt sich einfach so durchrechnen. Aber wir haben natürlich ohnehin ein prinzipielles Problem Wald überhaupt zu verkaufen, damit das noch mal klar gesagt ist. Wir denken, dass der Wald nicht geeignet ist zum Stopfen irgendwelcher Haushaltslöcher, wie auch in diesem Fall.
Na sicher doch. Und nun noch einmal zum Zeitablauf. Wir haben genau da einen großen Streitpunkt auch gehabt im Ausschuss, dass wir hier uns einen größeren Spielraum wünschen, weil wir ein paar Bedenken haben bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung einer so kurzen Frist und weil wir denken, dass es besser wäre, hier eine Zwischenfinanzierung vorzunehmen. Dr. Botz hat darauf hingewiesen, wenn man diese große Fläche sofort auf den Markt wirft, drückt man natürlich die Preise nach unten. Das kann man bei Ludwig Erhard nachlesen oder auch im ersten Semester bei der Betriebswirtschaftslehre lernen. Ich darf noch einmal ein Beispiel nennen aus meiner Zeit in der Sparkasse: Wenn Immobilien in der Zwangsversteigerung waren - das ist ja hier auch Grundvermögen letztendlich -, wenn sie die sofort veräußern, dann erzielen sie einen Verkehrswert zwischen 25 und 30 Prozent, da kriegen sie noch nicht einmal den Gegenwert für die ausgereichten Darlehen. Deswegen werden dort Holdings gegründet und Immobilien GmbH's, um so lange zu warten, das es wieder was Wert ist. Das ist die ganz gängige Praxis.
Die Intention der Beschlussempfehlung, Kollege Mohring, ist eben nicht - dann müsste die Satzstellung eine andere sein - bis 31. Mai vorzulegen, was denn dann schon verkauft ist, sondern es war schon so, dass bis dahin alles verkauft werden sollte, um nicht den Haushalt zu belasten, das war Ihre Intention. Ich denke, das ist falsch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Einnahmen, die realistisch sind, wenn man sich Zeit lässt.
Abschließend - ich darf ja leider nicht aus dem Ausschuss zitieren und leider kann auch der Landesrechnungshofspräsident hier vorn nicht sprechen -, muss ich sagen, in meiner siebenjährigen Zugehörigkeit zum Haushalts- und Finanzauschuss ist mir eine solche Geschichte noch nicht untergekommen und schon aus meinem Selbstverständnis als Oppositionspolitiker kann ich dem Waldverkauf hier nicht mehr zustimmen.
Ja, das ist ein bisschen unglücklich, weil Frau Künast gerade im Präsidium sitzt. Ich hoffe, ich verlese mich nicht bei den vielen Fremdworten.
Weiterbildung von Pflegefachpersonal zur Betreuung von gerontopsychiatrischen Erkrankungen
Eine Studie des Instituts für Sozialpolitische und Gerontologische Studien (ISGOS) zeigt für das Land Brandenburg, dass trotz ausreichender Zahl examinierter Pflegefachkräfte Fachkräfte mit einer speziellen Qualifikation/Weiterbildung zur Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter weitestgehend fehlen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Pflegefachkräfte haben in Thüringen eine zertifizierte Fort- bzw. Weiterbildung auf dem Gebiet der gerontopsychiatrischen Erkrankungen seit 1998 absolviert?
2. Welche Möglichkeiten gibt es in Thüringen zur speziellen Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Pflege und Betreuung von an Altersdemenz erkrankten Personen?
3. Inwieweit wurden bzw. werden bei der Sanierung und beim Neubau von Pflegeheimen Konzepte ("segregatives Wohnkonzept") für die immer mehr steigende Zahl der Betreuung von altersverwirrten Menschen berücksichtigt?
Errichtung eines Fünf-Sterne-Hotels in Erfurt (II)
In der Stadt Erfurt gibt es zurzeit zwei Interessenten für den Bau und Betrieb eines Fünf-Sterne-Hotels. Beide Hotel-Konzeptionen gehen von einer Integration der einzigen für Thüringen geplanten Spielbank in das jeweilige Hotel aus. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Drucksache 3/3318 führte die Landesregierung aus, dass die landeseigene erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG bereits eine vertragliche Bindung im Hinblick auf die Integration der geplanten Thüringer Spielbank in das am Brühl geplante Fünf-Sterne-Hotel eingegangen ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Der Standort der Thüringer Spielbank ist per Gesetz durch den Gesetzgeber festzulegen. Das derzeit gültige Thüringer Spielbankgesetz beinhaltet keine Standortfestlegung für den Sitz der Thüringer Spielbank. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat die erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG die in der Antwort auf die Drucksache 3/3318 genannte vertragliche Bindung für Spielbankräumlichkeiten in Erfurt vorgenommen?
2. Einem Ausbau des Erfurter Hofs zum Fünf-Sterne-Hotel unter Nutzung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sollen beihilferechtliche Probleme entgegenstehen. Wie bewertet die Landesregierung diese Aussage?
3. Seit wann sind der Landesregierung die unter Frage 2 genannten beihilferechtlichen Fragen bekannt?
4. Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Liegenschaft "Erfurter Hof" in Erfurt vor, vor dem Hintergrund der zu Gunsten des LEG-Standorts Brühl inzwischen getroffenen Entscheidung?
Wenn die Antwort unter 1. so korrekt ist, weshalb liegt dann das Spielbankgesetz seit 12 Monaten im Innenausschuss? Dann könnte es doch auch zurückgezogen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst eine Vorbemerkung machen: Dieser Antrag auf Berichtsersuchen hat ja ein bisschen einen eigenartigen Vorverlauf. Zunächst war im April eine Aktuelle Stunde geplant zu den Themen Hartz-I und -II. Im Mai war dann der erste Versuch zum Berichtsersuchen und das wurde jetzt auf den Juni verschoben. Offenbar war die Datenlage nicht so ganz klar, weil das gewiss auch schwierig ist. Wir wissen, die Arbeitsmarktdaten sind nicht gut, die Gesetze sind relativ neu und man hat eigentlich gar keine richtig statistisch untersetzten Aussagen über die Beurteilung der allgemeinen Entwicklung. Wir wissen, wir sind eingebettet in eine allgemeine wirtschaftliche Situation. Wir haben am Wochenende das Treffen der G-8-Staaten gehabt. Alle G-8-Länder haben Probleme mit dem Staatsdefizit, alle G-8-Länder haben Probleme mit dem Renten- und Gesundheitssystem, vor allen Dingen wegen der demographischen Entwicklung. Deutschland ist keine Insel und schon gar kein Schwimmer, der ständig gegen den Strom schwimmen kann.
Deutschland ist Exportland, der Euro steht hoch und die amerikanische Wirtschaft lahmt und es fehlen die Arbeitsplätze wegen mangelnder Konsumtion. Wir wissen, dass durch Verunsicherung die Umsatzsteuern hier erheblich zurückgegangen sind. Die CDU-Opposition blockiert aus Machtkalkül im Bundesrat.
Bei den Job-Centern wurde mir gestern vorgeworfen, ich solle doch die Gesetzgebung abwarten und jetzt machen Sie es im Prinzip ganz genauso. Ich bin gespannt, was Sie tun, wenn im Juni/Juli die entsprechenden Gesetze im Bundestag oder Bundesrat vorliegen und dann werden wir Ihre Position und die Folgen bewerten. Und überhaupt: Wo sind denn Ihre Vorschläge, wie Sie aus den konjunkturellen und strukturellen Problemen, die wir hier im Land haben, herauskommen wollen? Herr Staatssekretär hat gerade etwas vage angedeutet, aber ich habe nichts Konkretes gehört.
Nein, Sie haben gesagt, Sie können das aus irgendwelchen Gründen nicht nennen.
Es gibt mittlerweile ein deutliches Bekenntnis zum zweiten Arbeitsmarkt in Ostdeutschland seitens der Bundesregierung. Selbst Herr Gerster hat eingesehen, dass Ostdeutschland eben nicht zu vergleichen ist mit seinen rheinlandpfälzischen Erfahrungen. Zu seiner Bemerkung - hier muss ich Ihnen Recht geben, Herr Staatssekretär, das habe ich auch nicht verstanden, wie sich ein Chef dieser großen Behörde hinstellen und versprechen kann, dass er ohne Bundeszuschuss auskommt, weil man doch eigentlich wissen muss, wie die Rechtslage in der Behörde ist. Aber jetzt muss ich mal überschwenken, ich bin ja auch Finanzpolitiker, ich kenne das auf der Landesebene auch. Ich sage mal, Justizministerium, Strafvollzug, wo wir die jährliche Diskussion haben, es sind ja Pflichtaufgaben, geben wir erst einmal einen Betrag an und es wird dann immer wieder korrigiert. Man kennt das überall, wenn man sich mit Haushalten beschäftigt, wo man Pflichtaufgaben bewusst etwas niedriger hält, weil die am Ende sowieso finanziert werden müssen. Dem Finanzminister gegenüber ist das natürlich kein faires Verhalten.
Seit wenigen Tagen liegt das Sonderprogramm des Bundes "JUMP plus" vor, hiermit soll 100.000 Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr der berufliche Einstieg erleichtert werden. Der Förderschwerpunkt wird in den neuen Ländern liegen. Es gibt ein Bekenntnis zu einem Sonderprogramm des Bundes "Arbeit für Langzeitarbeitslose" ebenfalls mit einem Volumen für 100.000 Langzeitarbeitslose und ebenfalls mit dem Förderschwerpunkt in struk
turschwachen Regionen, das heißt vordringlich bei uns. Es ist in der Tat so, dass die Entwicklung der Langzeitarbeitslosen bei uns Besorgnis erregend ist.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass dies die Arbeitsmarktprobleme nicht grundlegend beseitigt, weil man das über die Arbeitsmarktpolitik allein selbstverständlich gar nicht machen kann, aber es verhilft 200.000 Menschen zu einem beruflichen Einstieg und zur Hoffnung. Es verhilft in unserem Land zu einem Mehr an Kaufkraft und es trägt zur Strukturentwicklung unserer Städte und Gemeinden bei. Vielen Dank.
Errichtung eines Fünf-Sterne-Hotels in Erfurt
In der Stadt Erfurt gibt es zurzeit zwei Interessenten für den Bau und Betrieb eines Fünf-Sterne-Hotels. Beide Hotel-Konzeptionen gehen von einer Integration der einzigen für Thüringen geplanten Spielbank in das jeweilige Hotel aus, wobei einer der Investoren behauptet, bereits einen Vertrag mit der Landesregierung bezüglich der Integration der Spielbank in sein Hotel zu haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Landesregierung oder ein Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Freistaats Thüringen bereits eine vertragliche Bindung im Hinblick auf die Integration der geplanten Thüringer Spielbank in ein bestimmtes Hotel eingegangen?
2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese vertragliche Bindung eingegangen?
3. Welche Entscheidungskriterien werden zur Standortentscheidung für die Spielbank durch die Landesregierung herangezogen?
4. Wurden durch die Landesregierung bzw. die Fördermittel bearbeitenden Stellen bereits schriftliche Förderzusagen bzw. Fördermittelbescheide für eines der genannten Hotel-Projekte erteilt?
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Es gibt diese Zusage an den Herrn Baumhöcker und sind weitere Fördermittel für dieses Projekt "Am Brühl" vorgesehen, für das ja inzwischen Baurecht besteht?
Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Rahmen der Vorgänge um die TSI (Thüringer Straßen- wartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH)
Ich darf vorausschicken, dass sich die Amtsbezeichnungen der Mitglieder der Landesregierung natürlich auf den gestrigen Tag beziehen.
Seitens der Thüringer Staatsanwaltschaft wurden parallel zum Untersuchungsausschuss zur TSI GmbH Ermittlungen durchgeführt. Zu den jeweils aktuellen Sachständen hat die Staatsanwaltschaft bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben. Mittlerweile wurde bekannt, dass im Rahmen eines Treffens zwischen dem Thüringer Ministerpräsidenten, dem Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur sowie dem Thüringer Justizminister die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorgänge um die TSI eingestellt werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass es ein Treffen zwischen dem Ministerpräsidenten, seinem Wirtschaftsminister und seinem Justizminister gegeben hat, bei dem der derzeitige Sachstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen besprochen wurde?
2. Ist es richtig, dass dieses Gespräch mit dem Ziel geführt wurde, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Rahmen der Vorgänge um die TSI niederzuschlagen?
3. Ist es richtig, dass es bereits eine Anweisung des Thüringer Justizministers an die zuständige Thüringer Staatsanwaltschaft gegeben hat mit der Aufforderung, die Untersuchungen im Rahmen der Vorgänge um die TSI ein
zustellen?
4. Trifft es zu, dass die Thüringer Landesregierung Einfluss auf die Thüringer Justiz nimmt, da die Thüringer Staatsanwaltschaft auch wegen Versäumnissen der Aufsichtspflicht bei der TSI gegen zuständige Stellen des Landes ermittelt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie alle kennen aus den Gesprächen mit den Rat suchenden Bürgern die Situation, dass Arbeit Suchende, die auf eine Chance hoffen, die wissen wollen, wie es weitergeht, häufig nicht nur innerhalb eines Amts von Tür zu Tür geschickt werden, sondern auch zwischen Arbeitsamt, Sozialamt und anderen Dienststellen. Bei all diesen Dienststellen gibt es in der Regel kaum jemanden, der das Anliegen des Beratung Suchenden insgesamt erfassen kann. Dies aber sollen und können Job-Center leisten. Gewiss, sie können keine Arbeits- und Ausbildungsplätze backen, aber sie können schnell und passgenau bürger- und betriebsfreundlich vermitteln und sie sind Sensoren für die Bedürfnisse der Betriebe und die Bedürfnisse der Arbeit Suchenden. Dies alles ist kein Wunschdenken, sondern es funktioniert anderenorts. Es funktioniert zum Beispiel seit Jahren in Köln und es funktioniert in Hessen, wo Herr Koch modellhaft Job-Offensiv-Center fördert.
Um dies zu erreichen, brauchen wir ein anderes Verständnis all derjenigen Dienststellen bei der Arbeitsverwaltung und den Kommunen, die in irgendeiner Weise zur beruflichen Integration beitragen können. Dann muss über die jeweils bestehenden gesetzlichen Grundlagen hinweg ein umfassendes Denken einziehen, ein Denken, welches sich zunächst und vor allen Dingen an den Problemen des Rat Suchenden zu orientieren hat und eben nicht mehr vorrangig an der Frage, für was bin ich zuständig und für was nicht. Genau deshalb zum Beispiel unterstützt das Land Hessen die modellhaft eingerichteten Job-Offen
siv-Center mit jeweils 350.000 !
Ich bin der festen Überzeugung, dass Landkreise und kreisfreie Städte sowohl finanziell als auch qualitativ Unterstützung benötigen. Wir müssen gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen kommunalen Beratungsdienstleistungen in die Modernisierung der Bundesanstalt für Arbeit einbringen und zu einem Gesamtkonzept verschmelzen. Da gibt es dringend Handlungs- und Nachholbedarf. Diese Landesregierung hat sich im Übrigen die Familienpolitik immer wieder auf die Fahnen geschrieben. Bei der Einrichtung eines spezifischen Serviceangebots für junge Menschen und ihre Eltern innerhalb der Job-Center können sie das durch Taten beweisen. Genau dies hat der Landesjugendhilfeausschuss in dieser Woche auch beschlossen.
Lassen Sie mich zusammenfassen:
1. Die Einrichtung der Job-Center ist überfällig und liegt auf der Hand.
2. Wir dürfen die Städte und Landkreise dabei nicht allein lassen, sondern müssen sie in einem gemeinsamen Prozess mit der Bundesanstalt für Arbeit unterstützen.
3. Wir haben für junge Menschen und ihre Familien gerade an der ersten Schwelle während der Berufsfindung eine besondere Fürsorgepflicht.
All dies können wir mit dem Ihnen vorliegenden Antrag umsetzen, ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine kurze Bemerkung noch zu dem vorher Gesagten. Wo die 12.000 zusätzlichen Mitarbeiter herkommen, das habe ich noch nicht gehört. Das wären ja 15 Prozent Personalaufstockung. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das kann ich mir insofern nur vorstellen, dass das aus anderen...
Ja, ja, mit Presseartikeln ist das immer so eine Sache. Anderweitig haben wir das auch schon gehabt, wenn wir hier was zitiert haben und Sie uns dann vorgeführt haben, dass die Realität ganz anders ist. Also, offiziell habe ich von diesen Dingen nichts gehört, ich kann mir das nur so vorstellen, dass das durch den Umbau in der Behörde zu Stande kommt.
Ja.
Ja, der hat die nicht verfasst, der hat vor der Presse was gesagt.
Das ist genau der Punkt. Ich habe keine offizielle Mitteilung, weil ich mir das von der Dimension nicht vorstellen kann, dass das 12.000 Neueinstellungen sind. Aber es bringt uns jetzt hier, glaube ich, nicht weiter. Und dann, es ist klar, bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe geht es um die Zusammenlegung einer kommunalen Einrichtung mit einer Bundeseinrichtung. Wir sind der Meinung, die Länder können sich da nicht heraushalten, und Herr Koch hat das am Sonntag noch mal eindrucksvoll dargestellt auch in der ARD, dass Hessen hier in gewisser Weise in einer Vorbildwirkung nach vorn geht und das eben schon seit 01.01.2003 vorbereitet. Man
weiß ja, in welche Richtung das läuft, und man braucht nicht wie das Kaninchen vor der Schlange zu stehen und zu warten bis da mal ein Gesetz kommt. Sie kennen ja die Entwürfe, im Prinzip sind wir da gar nicht so weit auseinander.
Ich möchte Herrn Koch hier zitieren. Er sagt, Job-Center: umfassende Hilfe aus einer Hand, die Sozialverwaltung wandle sich von der Alimentationsinstanz zum modernen Dienstleister. Dies ermöglicht einen Rundumservice individueller Betreuung und einen zielgenauen Einsatz der Mittel. Meine Damen und Herren, all dies können Sie der Internetveröffentlichung der Hessischen Staatskanzlei zur Rolle der Job-Center entnehmen. Die heißen dort eben Job-Offensiv-Center, ich hatte darauf schon hingewiesen. Und wir sollten eben genau in Thüringen diese Offensive auch gestalten und uns vorbereiten auf die Dinge, die hier kommen. Wir wissen, dass es ein schwerer Kompromiss ist zwischen der Bundes- und der Landesebene, weil die Gemeindefinanzreform dranhängt.
Wir gehen mit dem Antrag im Übrigen auch darüber hinaus, über diese einfache Diskussion Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe, weil wir wissen, wie wichtig junge Menschen für die Zukunft unseres Landes und wie wesentlich die Weichenstellung an der Schnittstelle von Schule und Beruf ist, und weil wir Familienpolitik und die Rolle der Eltern ernst nehmen. Genau deshalb wollen wir nicht nur Leistungssysteme zusammenführen, wollen wir nicht nur einen bürgerfreundlichen Service, wollen wir nicht nur einen betriebsnahen Beratungsservice, sondern wir wollen auch ein spezifisches Serviceangebot für junge Menschen und ihre Eltern. Wenn uns dies gelänge, dann könnten wir an dieser Stelle nicht nur in Ostdeutschland, sondern in der ganzen Bundesrepublik Vorbildwirkung für unsere Bürger und für unsere Betriebe entfalten. Aber dazu müssten Sie die heutigen Worte von Dr. Bernhard Vogel ernst nehmen und müssten Ihren Parteigraben verlassen, den Parteigraben, den wir übrigens genau an dieser Stelle gern verlassen haben, indem wir den hessischen Vorschlag durchaus zu würdigen wissen, aber ihn ergänzen und verbessern wollen. Wenn wir trotz der dramatischen Situation des Arbeitsmarkts - und diese Situation ist nicht zu beschönigen mit allen uns möglichen Kräften und im abgestimmten und vereinten Vorgehen mit der Bundesanstalt für Arbeit dafür sorgen wollen, dass jeder junge Mensch ein Angebot erhält, wenn wir uns dazu bekennen wollen, dass dies auch für möglichst viele der anderen Arbeitslosen gilt, dann werden wir uns wieder zu einer verstärkten Förderung des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts in Thüringen bekennen müssen. Auch dabei brauchen Sie keine ideologischen Sorgen mehr zu haben, der neue Ministerpräsident hat sich in den vergangenen Wochen überraschend sehr wohl zu ABM bekannt. Selbst das "Handelsblatt" hat erkannt, dass das Zurückfahren von Arbeitsbeschaffungs- und beruflichen Bildungsmaßnahmen die Arbeitslosigkeit im Osten entscheidend erhöht hat. In seiner heutigen Ausgabe wird festgestellt - Zitat: "Die neuen Bun
desländer werden noch lange nicht auf die beschäftigungspolitische Krücke eines zweiten Arbeitsmarkts verzichten können." Sie sehen, das Umdenken ist offensichtlich parteiintern ebenso wie bei den wirtschaftsnahen Medien mittlerweile erlaubt. Und der Titel Ihres Leitantrages - ich habe im letzten Plenum schon darüber gesprochen - "Sozial ist was Arbeit schafft" verschafft auch die Möglichkeit zur Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik.
Nun aber zurück zu den Job-Centern. Warum betone ich in diesem Zusammenhang die öffentliche Beschäftigungsförderung? Innerhalb der Job-Center werden wir differenziert feststellen können, wer sich mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten in betriebliche Angebote vermitteln lässt und für wen wir sehr wohl in öffentlicher Verantwortung Ersatzangebote schaffen müssen. Wenn ich sage in öffentlicher Verantwortung, dann meine ich nicht etwa, dass die Durchführung dieser Ersatzangebote in erster Linie von der öffentlichen Hand zu erledigen ist. Auch hier werden wir auf Betriebsnähe zu achten haben und auf qualitativ hochwertige Angebote freier Träger zurückgreifen. Die Einrichtung der Job-Center gibt uns also neben der Hilfe für Menschen selbst für die Betriebe auch die Chance, Arbeitsförderungsinstrumente besser als bisher zu steuern und vor allen Dingen besser als bisher aus den Regionen zu steuern. Auch dies ist eine konkrete Hilfe nicht nur für die Arbeit Suchenden, sondern auch für die Städte, Gemeinden und Landkreise unseres Landes.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich bin Mathematiker. Was ich Ihnen hier vorgetragen habe, ist logisch und ist in anderen Ländern weit gehend erprobt. Wenn dem dennoch nicht entsprochen werden sollte, dann würde diese Regierungspartei mal wieder ein parteipolitisches Süppchen kochen. Weil ich aber an die Kraft der Vernunft glaube, darf ich noch einmal um Ihre Zustimmung bitten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie haben schon erkannt, in welcher Zwickmühle wir uns immer befinden. Um gleich auf das zu antworten, was Frau Vopel vorhin angesprochen hat, hätte ich diesen Antrag eingebracht und die Initiative ergriffen, wären genau diese Argumente gekommen, Sie schaffen es wohl nicht, auf der Bundesebene etwas zu bewegen und brauchen jetzt unsere Hilfe im Bundesrat. Sie wissen, Herr Gerstenberger hat die Termine genannt, dass wir hier seit mehreren Wochen Aktivitäten entwickeln, und Sie wissen in der Landesregierung auf der Seite der CDU, wie die Finanzsituation ist. Sie ist natürlich im Bund nicht viel anders, so dass solche Verhandlungen, die zusätzlicher Gelder bedürfen, natürlich sehr langwierig und sehr kompliziert sind. Ich darf hier zitieren aus einer Meldung von gestern Abend, dpa: "SPD und Grüne sind sich über neue Hilfen für mehrere Zehntausende Langzeitarbeitslose im Osten und in wirtschaftlichen Problemregionen im Westen im Grundsatz einig. Bundesbauminister Stolpe nannte im Westdeutschen Rundfunk erstmals Details des von ihm zusammen mit Wirtschaftsminister Clement geplanten Programms. Stolpe sprach von einem Volumen von etwa 200 bis 400 Mio. Dies sei zwar viel Geld, aber die Arbeitslosigkeit dieser Menschen, die seit langem ohne Beschäftigung seien, koste auch ganz erheblich Geld. Deshalb rechne sich auf Dauer ein solches Hilfeprogramm." Es heißt weiter unten: "Die Planung der Bundesregierung für ein Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose ab 25 Jahren hatte am Vortag auch eine Sprecherin des Arbeitsministers Wolfgang Clement bestätigt. Medienberichten zufolge sollen in den strukturschwachen Regionen Beschäftigungsgesellschaften eingerichtet werden, die Langzeitarbeitslosen Hilfen bei
der Integration in den normalen Arbeitsmarkt geben sollen. Das Programm gilt auch als Teil der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit. Für jugendliche Langzeitarbeitslose hatte die Bundesregierung bereits ein Programm mit 100.000 Stellen gestattet." Das sind die zweiten 400 Mio. Sie wissen, es gibt die Forderungen der Bundestagsabgeordneten Ost, die Arbeitsmarktmittel wieder auf das Niveau des Vorjahres zu bringen. Es handelt sich um eine solche Größenordnung von 800 bis 900 Mio. / haben das am 03.03.2003 in Leipzig in einigen Punkten formuliert. Die Dinge, die ich natürlich innerhalb der Partei zu bewegen habe, kann ich nicht in einem Antrag hier in den Landtag einbringen. Herr Gentzel ist heute im Übrigen in Berlin bei Manfred Stolpe. Es geht genau um dieses Thema heute in der Sprecherrunde.
Unser vorliegender Antrag hat drei entscheidende Zielrichtungen, für die die Landesregierung Verantwortung, aber zumindest Mitverantwortung wahrzunehmen hat. Es geht um die Stabilisierung und Wiederbelebung des in Thüringen auf absehbare Zeit unverzichtbaren öffentlich geförderten Arbeitsmarkts. Es geht darum, dass die Landesregierung endlich anerkennen muss, dass die Zerschlagung dieses Bereiches zur Steigerung der Arbeitslosigkeit führt und in den vergangenen Jahren geführt hat. Das sehen Sie an den monatlichen Statistiken ganz genau,
dass die Abschmelzung des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts im Wesentlichen auch für die Erhöhung der Arbeitslosigkeit hier verantwortlich ist. Also ist es erforderlich, auch in der Landespolitik hier die Fördermöglichkeiten zu verändern.
Zweitens geht es darum, eine qualitativ erheblich verbesserte Arbeitsmarktpolitik in die Tat umzusetzen. Die hier angesprochene Arbeitsmarktgestaltung muss dort erfolgen, wo die Menschen leben - in den Regionen, in den Städten und in den Landkreisen. Wir sind also, das habe ich hier schon öfters vorgetragen, für mehr Regionalisierung und Kommunalisierung im Bereich des Arbeitsmarkts. Auch das ist eine unserer Forderungen aus dieser Leipziger Erklärung.
Drittens geht es darum, die Finanzierung des insbesondere in den neuen Ländern für absehbare Zeit weiterhin erforderlichen öffentlich geförderten Arbeitsmarkts eben nicht zu Lasten der Arbeitslosenversicherung aufgrund der Wirtschaftslage und damit der Lohnnebenkosten erfolgen zu lassen, stattdessen müssen verlässliche steuerfinanzierte Förderungen her, die alle Gruppen dieser Gesellschaft an der Finanzierung beteiligen.
Meine Damen und Herren, die Arbeitsmarktsituation sollte Anlass genug sein, seitens der Landesregierung sowohl die
Kahlschlagpolitik im eigenen Zuständigkeitsbereich als auch die Blockadehaltung im Hinblick auf die Politik innerhalb des Bundesrates zu diskutieren.
Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Sie haben deshalb diesen Alternativantrag zum Antrag der PDS vorliegen, der differenziert eine Lösungsmöglichkeit aufzeigt.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben hier die Chance, die Ostausblendung in dem gemeinsamen Beschluss der Präsidien von CDU und CSU zur Arbeitsmarktpolitik zumindest in Ansätzen zu korrigieren. Und Herr Althaus hat die Chance, Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Es kann doch nicht angehen, dass mit Krokodilstränen die Kürzungen der Bundesanstalt beklagt werden und gleichzeitig in der realen Tagespolitik alles dafür getan wird, um den öffentlichen Beschäftigungssektor zu zerschlagen. Es ist an der Zeit, die ideologischen Grabenkämpfe zu beenden und das Mögliche auch möglich zu machen.
Ja, bitte.
Es geht nicht allein um die arbeitsmarktpolitischen Gesetze, ich habe ja auch von der Steuerfinanzierung gesprochen. Sie wissen, wie Sie sich beim Steuervergünstigungsabbaugesetz verhalten haben. Ich will jetzt nicht eine prinzipielle Diskussion anfangen über Wirkung von Steuern und über Wirkung von Lohnnebenkosten und wo die größeren Belastungen sind bei der Wirtschaft.
Sie wissen, wir sind Spitzenreiter in den Lohnnebenkosten und bei den Steuern sieht das anders aus. Dem Bürger gegenüber ist es eine sehr komplizierte Diskussion, weil er wie bei Kalt- und Warmmiete alles auch in einen Topf schmeißt, was seine Belastungen betrifft. Es gibt hier
weiter gehende Vorschläge, die weit über den Arbeitsmarkt hinausgehen, das wissen Sie. Es gibt die Rürup-Kommission im Gesundheitswesen, wo genau dieselben Ideen auch diskutiert werden und die werden sie auch in wenigen Monaten im Bundesrat haben.
Meine Damen und Herren, Sie brauchen nicht Schuldzuweisungen auf die Bundesanstalt für Arbeit und die Bundesregierung zu zeigen. Was dort an Kürzungen im Bereich der öffentlichen Arbeitsmarktförderung vorgenommen wurde und was Herr Althaus auf seiner Homepage ausdrücklich beklagt, das hatte ein Vorspiel. Diese Landesregierung hat alles dafür getan, um den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt schlechtzureden.
Es ist ein Faktum, was die Maßnahmen für ABM und SAM betrifft, da wurden schlechte Beispiele herausgegriffen, es wurde verallgemeinert, es gibt hier viele Beispiele dazu.
Und nicht nur schlechtzureden, sondern ihm die Finanzierunggrundlage zu entziehen; Sie wissen doch genau, dass die Landesarbeitsmarktförderung von 1999 bis zum laufenden Jahr von fast 177 Mio. 1 1 duziert wurde. Obwohl Sie diese Zahlen immer wieder bestreiten und mit ESF-Mitteln ihren Kahlschlag beschönigen, wissen Sie doch, dass diese Zahlen stimmen. Dabei will ich gar nicht darüber reden, wie sich die neuen Haushaltssperren auswirken werden. Der Einsatz der EU-Förderung war auch 1999 ergänzend möglich und muss getrennt betrachtet werden.
Nachdem dort aber durch Kürzungen innerhalb der Landesarbeitsmarktförderung und der Verlagerung zur betrieblichen Förderung keine Handbreit Boden gewonnen werden konnte, sondern im Gegenteil sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse weiter reduziert wurden, kam Ihnen die Sparpolitik der Bundesanstalt für Arbeit sehr gelegen; endlich kann der Schwarze Peter weitergegeben werden. Mich würde schon interessieren, welche Position Sie innerhalb der Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt für Arbeit vertreten haben. Denn es wird immer wieder betont von den Verwaltungsgremien, dass immer die lokalen Ebenen den entsprechenden Entscheidungsspielraum über die Verteilung der Mittel haben und dass das nicht von der Zentrale her erfolgt. Umgekehrt wird aber auch ein Schuh daraus. Wenn die CDU-Landesregierung strukturschwachen Regionen mit einer völlig unzureichenden betrieblichen Struktur selbst die Argumentationsgrundlage dafür liefern den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt schlechtzureden, wenn Sie trotz eigener Zu