Christiane Neudert

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass uns heute fast genau neun Monate nach Beschlussfassung im Plenum der erste Subventionsbericht der Landesregierung vorliegt, das ist ja fast rekordverdächtig und zu begrüßen. Warum wir allerdings bereits 14 Tage nach Erscheinen sozusagen im Schweinsgalopp zur heutigen Plenarsitzung beraten, das ist für uns nicht ganz nachzuvollziehen.
Meine Damen und Herren von der CDU, weshalb diese Eile? So unbrauchbar ist ja nun dieser Bericht nicht, dass wir ihn schnell vom Tisch haben müssen.
Ein bisschen mehr Zeit, Herr Minister Dr. Sklenar, hätte einer sachlichen Debatte dazu sicherlich gut getan. Natürlich kann es auch sein, dass Sie sich gesagt haben wie wir dann in der PDS-Fraktion, wir wollen ohnehin in den Fachausschüssen weiterberaten und nach dem Motto: "Was muss geschehen, mag es gleich geschehen." können wir uns heute nur zur Ausschussüberweisung verständigen. Das wiederum ist mir nun ein bisschen zu wenig. Trotzdem soll in aller Kürze hier einiges angerissen werden.
Ich möchte zunächst sagen, dass zu begrüßen ist, dass dieser Subventionsbericht vorliegt, da durch ihn der Einsatz der Finanzen im Land und der dadurch erzielte Effekt oder die dadurch erzielten Effekte transparenter gemacht werden können. Allerdings fällt zugleich auf, dass der erste Subventionsbericht, und das haben wir, wenn Sie sich an die Plenardebatte vom vergangenen Jahr erinnern, auch befürchtet, nur ein Darstellungsbericht ist. Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind nicht erkennbar geworden. Die analytischen und bewertenden Aussagen sind schwach und wenig aussagefähig, insofern ist dann auch erklärlich, weshalb Schlussfolgerungen fehlen. Ich will dazu nur ein einziges
Beispiel nennen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus dem Bericht. Zu Punkt 5 - Arbeitsförderung und Arbeitsmarktpolitik ist hier zu lesen: "Durch die Bündelung der Aufgaben von Wirtschaftsförderung einschließlich Förderung der beruflichen Bildung und der Arbeitsmarktförderung in einem Ressort haben sich seitdem stärkere Möglichkeiten zur Verknüpfung der Aufgabenbereiche und damit Synergieeffekte ergeben. Durch die Verzahnung von Arbeits- und Wirtschaftsförderung sowie Strukturpolitik konnte eine weitere Steigerung von Effektivität und Effizienz des Fördermitteleinsatzes erreicht werden."
Meine Damen und Herren, Effektivität meint Wirksamkeit, Wirksamkeit in diesem Fall für den Arbeitsmarkt, denn wir reden ja zu Arbeitsförderungsmitteln. Nun frage ich mich, wie beweisen Sie, was hier aufgeschrieben ist, meine Damen und Herren der Landesregierung? Was gestiegen ist, das ist die Zahl der Arbeitslosen. Sie lag im Jahresdurchschnitt im Jahr 2000 mit etwa 193.500 Personen um etwa 4.000 über dem Jahresdurchschnitt des Jahres 1999, und sie steigen weiter, lagen im Mai wiederum über den Werten des Vorjahresmonats. Woraus, meine Damen und Herren der Landesregierung, leiten Sie also eine höhere Effektivität, sprich Wirksamkeit der eingesetzten Arbeitsmarktmittel ab und womit belegen Sie denn Ihre Aussage? Das wird uns im Ausschuss sehr interessieren.
Zur Effizienz: Effizienz ist ja bekanntlich das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Tatsache ist, dass mit weniger finanziellem Aufwand, und auch das leider zu verzeichnen, mit weniger ideellem Aufwand die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ganz offensichtlich nicht gelingt. Weniger ideeller Aufwand, das meine ich, ist daran zu erkennen, dass in Thüringen nun wirklich nichts weltbewegend Neues auf dem Gebiet der Arbeitsförderung passiert.
Ergebnis, meine Damen und Herren, ist die Verschärfung der Situation in den Problembereichen. Ergebnis ist auch eine Erhöhung der Verunsicherung der Akteure des Arbeitsmarkts. In der Folge steigt die Langzeitarbeitslosigkeit an. Sie lag im Mai 2001 um etwa 5.000 gegenüber dem Vorjahresmonat höher und ebenso die Jugendarbeitslosigkeit. Das also, meine Damen und Herren von der Landesregierung, ist die Steigerung der Effizienz. Auch hier frage ich mich, wie Sie das wohl beweisen wollen.
Weiter heißt es im Bericht, die Landesarbeitsmarktpolitik sei auf die Sicherung der Dauerarbeitsplätze ausgerichtet. Und schon wieder Fehlanzeige, meine Damen und Herren, das Landesarbeitsamt nennt für den Januar 2001 etwa 785.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen. Das sind 30.000 weniger als zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch offene Stellen gab es im Mai 2001 fast 600 weniger als vor einem Jahr. Also bitte, meine Damen und Herren, wo sind Steigerung von Effektivität und Effizienz und wo ist die Nachhaltigkeit, die Sie angeblich erreicht haben? So weit zu diesem einen Beispiel,
sehr kurz.
Im Abschnitt 1, meine Damen und Herren, werden die Abgrenzungen der Subventionsberichterstattung und die Begriffsbestimmungen dargelegt. Das ist erforderlich und geht aus unserer Sicht völlig in Ordnung. Die Zielsetzungen der Subventionen - wobei, man kann es auf Seite 3 des Berichts nachlesen unter Subventionen im Kern, wie Finanzhilfen aus dem Landeshaushalt sowie dem Bundeshaushalt für die private Wirtschaft verstanden werden, eine etwas eingeengte Sicht, aber immerhin - lohnen sich unseres Erachtens nach zu diskutieren. Subventionen als Hilfe zur Selbsthilfe, als Förderung des Strukturwandels sowie als Mittel zur zielorientierten Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sind, denke ich, stets abhängig vom erreichten Stand und den Entwicklungsperspektiven. Die Subventionspolitik des Jahres 1992, die hier heute nicht zur Debatte steht, ich weiß, kann natürlich nicht die gleiche sein, wie die von 1996 oder 1998. Heute macht Strukturwandel eben ein anderes Profil von Subventionen notwendig. Dazu, denke ich, sollte in den Ausschüssen sehr intensiv weiterberaten werden.
Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen und in dieser Kürze beantrage ich die Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik; Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; an den Innenausschuss; an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst und natürlich federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Für den Haushalt 2003 und 2004, so es denn wieder ein Doppelhaushalt sein wird, wäre es wünschenswert, auf aktuelle Daten zurückgreifen zu können. Deshalb wollen wir, das kündige ich an, mit einer Entschließung erreichen, dass der zweijährige Subventionsbericht immer kurz vor den Haushaltsberatungen erscheint. Ich denke, der Zeitpunkt, den wir jetzt haben, ist dafür sehr günstig. Mit einer Festlegung des Erscheinungsdatums des Zweiten Subventionsberichts, spätestens zum 30. September 2002, ließe er sich bereits für den Haushalt 2003 und 2004 nutzen. Zeitlich dürfte dieser Termin kein Problem darstellen. Wir haben ja gesehen, wie schnell die Landesregierung sein kann, zumal das Jahr eins des neuen Berichtszeitraums ja schon zu Ende ist und damit der halbe Bericht schon jetzt gemacht werden kann. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Projekt FISCUS
Der Freistaat Thüringen beteiligt sich gemäß dem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 30. Januar 1992 an der Neukonzeption des automatisierten Besteuerungsverfahrens (Projekt FISCUS).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch waren die Kosten für den Freistaat Thüringen bisher?
2. Auf welche Höhe werden die Gesamtaufwendungen des Freistaats Thüringen geschätzt?
3. Wann wird das neue Verfahren voraussichtlich praxiswirksam?
Auswirkungen der Strukturveränderungen der Thüringer Bergbauverwaltung auf die Kostenentwicklung und die Belange der Beschäftigten
Entsprechend eines Beschlusses der Landesregierung stehen Strukturveränderungen in der Thüringer Bergbauverwaltung bevor. In diesem Rahmen ist vorgesehen, das Bergamt Gera aufzulösen und das Oberbergamt in das Landesverwaltungsamt einzugliedern. Das mit diesen Maßnahmen verfolgte Ziel soll eine effektivere und kostengünstigere Verwaltung sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist durch die Landesregierung geprüft worden, welche kostenseitigen Konsequenzen sich aus der beabsichtigten Strukturveränderung der Bergverwaltung ergeben?
2. Wurden von der Landesregierung alternative Lösungen geprüft, wie z.B. die Schaffung einer zweistufigen Verwaltung, und zu welchen Ergebnissen führten die Prüfungen?
3. Sind in die Prüfungen Stellungnahmen von Betroffenen, z.B. Rohstoffgewinnungsbetrieben, Industrieverbänden, Sanierungsunternehmen Wismut GmbH und Mibrag, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Kommunen, Landkreisen usw. eingeflossen?
4. Liegt ein mit dem Personalrat abgestimmter Sozialplan vor, mit dem ein eventueller Personalabbau begleitet werden soll?
Frau Präsidentin, nach fünf Jahren ordnungsruffreier Parlamentszeit - sechs sind es sogar schon -, die ich hier hinter mich gebracht habe - hören Sie mir bitte bis zum Ende zu, immer nicht gleich auf Reizworte unterbrechen -, erlaube ich mir, hier folgende Erklärung abzugeben:
Die widerlich arrogante und verunglimpfende, teilweise sogar geistlose Art und Weise, in der Herr Schwäblein hier immer wieder agiert, sind geeignet, dieses Parlament, die
ses hohe Haus zum politischen Kasperltheater herabzuwürdigen.
Sie beschädigt die Kultur der politischen Beratung, verunglimpft immer wieder einzelne Mitglieder dieses hohen Hauses und letztlich auch des Parlaments insgesamt.
Und aus diesem Grund habe ich gegen die Zurücknahme des Ordnungsrufs gestimmt und bedaure das Abstimmergebnis.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun haben wir ihn endlich, den Doppelhaushalt, den Sie selbst, Herr Ministerpräsident, bei der Vorstellung vor der Öffentlichkeit
als "finanzpolitisches Fitnessprogramm, um im Wettbewerb weiter bestehen zu können", bezeichnet haben. Unsere erste Analyse zeigt uns jedoch: nichts mit Fitness, sondern verordnete Diät ohne Konditionierung. Wir befürchten, was dabei an Masse verloren geht, wirkt sich langfristig erheblich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden Thüringens aus. Im zarten Alter von zehn Jahren sollte man für Thüringen doch wohl eine gesunde Entwicklung befördern und mit dem Landeshaushalt Signale nicht für Stagnation setzen. Sie werfen uns, Herr Finanzminister, mangelnde Zukunftsfähigkeit vor, aber Ihr Haushaltsplanentwurf signalisiert genau das. Auch wenn Sie, Herr Ministerpräsident nun ist er gerade gegangen - gestern meinten, jedermann würde Ihnen jeden Tag bescheinigen, was Sie geleistet haben - als ich den Satz gestern gehört habe, habe ich gedacht, der ist kaum noch zu übertreffen -, sehen wir durchaus Entwicklungspotenziale, die mit diesem Haushalt und den ihn begleitenden Gesetzen mit Sicherheit nicht erschlossen werden können. Und um es deutlich zu sagen: Wir denken, dieser Haushalt ist der Einstieg in eine andere, die Situation der Bürgerinnen und Bürger negativ beeinflussende Sozialpolitik. Im Übrigen,
Herr Finanzminister, haben Sie aus den Reihen der PDS von sozialem Kahlschlag, glaube ich, nichts gehört. Ich weiß gar nicht, warum Sie uns immer Dinge unterstellen, die wir nirgends sagen. Um es deutlich zu sagen: Wir denken, dass dieser Einstieg in diese neue Sozialpolitik eine Politik ist, die sich gegen Kinder, gegen Familien, gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Behinderten richtet. Eines ist allerdings wahr, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie an die Leistungsgesetze gehen wollen, haben Sie Bürgerinnen und Bürgern im Landtagswahlkampf gesagt. Das Wahlergebnis kennen wir und Sie leiten daraus heute die Legitimierung für Ihr Handeln ab. Aber schon, Herr Althaus, macht deutlicher Protest von außerhalb des Landtags klar, dass die Menschen das nun weder erwartet noch so gemeint haben. Wir tun alle gemeinsam, denke ich, gut daran, die Sorgen der Betroffenen, ihre Argumente und Hinweise ernst zu nehmen, sie auch nicht zu verniedlichen oder schlechtzureden - wenigstens jetzt. Eigentlich - und das haben die vielen Gespräche, die ich in den letzten Tagen geführt habe, gezeigt haben diese Menschen erwartet, dass man, bevor man mit fertigen Gesetzen in den Landtag geht, mit ihnen über solche Veränderungen spricht und nicht erst hinterher.
Sehr verehrter Herr Althaus, ich werde Sie nachher ausreden lassen, aber ich werde hier sagen, was, wie ich denke, zu sagen ist.
Die Signale, die von Ihrem Entwurf ausgehen, heißen: Wir waren gut, wir sind gut, wir bleiben gut, auch wenn wir uns jetzt in selbst verordneter Diät an den Stellen auf den Durchschnitt der anderen Bundesländer zurückziehen, wo wir es bisher noch nicht waren. Mittelmaß wird von Ihnen mit guten Noten bewertet. Das passiert eigentlich nur dann, wenn sich der Bewertende selbst zensiert und unsere Bewertung sieht anders aus; übrigens auch die der Menschen in Thüringen, zumindest derer, mit denen ich gesprochen habe. Nun kann das sein, dass ich eben nicht mit jedermann gesprochen habe wie der Herr Ministerpräsident. Meine Gesprächspartnerinnen waren in den letzten Wochen vor allem Frauen. Insofern ist das, was Herr Ministerpräsident gestern sagte, schon noch steigerungsfähig, wenn er dann auch auf jede Frau verweisen kann.
Dann wird seine Politik von Erfolg gekrönt sein können, aber ich befürchte, das wird nicht der Fall sein. Für uns ist oberstes Ziel des Haushalts, soziale Gerechtigkeit herzustellen und zu stärken. Sie, diese soziale Gerechtigkeit und Demokratie, sind Grundsätze, an denen sich unserer Ansicht nach ein Haushalt messen lassen muss. Nach wie vor, und das wissen Sie, sind anhaltend große Teile der Bevölkerung von einer gleichwertigen Teilnahme am Arbeitsleben ausgeschlossen oder können ihren Start ins Berufsleben nur außerhalb der Thüringer Landesgrenzen suchen. Das Gefühl, kein ebenbürtiges Mitglied der Gesellschaft zu sein, wird nicht gebannt werden, wenn dauerhaft große Teile von der Teilhabe am Reichtum dieser Gesellschaft auf diese Art und Weise ausgeschlossen werden. Wenn zugleich Unzufriedenheit und Perspektivlosigkeit sich in rassistischen Grundanschauungen und neonazistischer Gewalt Bahn brechen, dann, denken wir, ist soziale Demokratie in Gefahr und man muss dringend etwas dagegen tun. Deshalb, meine Damen und Herren, stellt die PDS-Fraktion Ansprüche an den Landeshaushalt, Ansprüche, an denen Sie Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren der Landesregierung, prüft. Der Haushalt muss Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung schaffen, soziale Bedürftigkeiten berücksichtigen, Qualifikation für die Zukunft sichern und dem Land und den Kommunen ermöglichen, eine größere Verantwortung für die Orientierung der Wirtschaft auf das Gemeinwohl wahrzunehmen. Er muss auch Grundlagen dafür schaffen, dass sich noch mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger in demokratische Entscheidungsprozesse einbringen.
Meine Damen und Herren, Herr Finanzminister, Sie berichten im Zusammenhang mit Ihrem Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft von einer günstigeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und der lebhaften Weltkonjunktur. Das muss schon verwundern bei dem Leidlied, das Sie heute gegenüber der Bundesregierung hier gesungen haben. Gleichzeitig beklagen Sie, dass der Arbeitsmarkt von der positiven Entwicklung der Thüringer Wirtschaft nicht in vollem Umfang profitieren konnte. So weit, so schlecht. In Ihrer Schlussfolgerung erklären Sie eine
Politik zur Schaffung neuer Arbeitsplätze als eine zentrale Aufgabe für die nächsten Jahre. Welche Jahre meinen Sie damit? 2001 und 2002 können Sie eher nicht meinen, denn sonst wäre diese zentrale Aufgabe im Haushalt angegangen. Das konnten wir Ihrem Entwurf aber nicht entnehmen. Ich komme an anderer Stelle noch einmal darauf zurück.
Es ist uns bekannt, dass die Auswirkungen der Änderung der Steuergesetzgebung, meine Damen und Herren, für den Thüringer Landeshaushalt zunächst einmal weniger Steuereinnahmen sind. Eine Steigerung des Haushaltsvolumens durch Steuereinnahmen scheint also für nächstes Jahr ausgeschlossen. Ob die veranschlagten Einnahmen gut geschätzt oder tief gestapelt sind, werden wir wie immer erst am Ende der Haushaltsjahre genau wissen. Einen guten Hinweis wird uns aber das Ergebnis der November-Steuerschätzung geben; auf dieses darf man also gespannt sein.
Meine Damen und Herren, und hier irrten Sie, Herr Finanzminister, auch für die PDS-Fraktion bemisst sich das jeweilige Haushaltsvolumen nicht nach Wunschvorstellungen. Die Ausgaben müssen durch reale Einnahmen untersetzt sein. Auch wir meinen, dass die Verschuldung des Landes zurückgefahren werden muss, um für die Zukunft finanzielle Spielräume für politische Entscheidungen zu erschließen. Aber beim Abbau der Verschuldung kommt es darauf an, an welchen Stellen und mit welchen Effekten im Haushalt die Mittel reduziert werden. Einsparen erfordert nach unserer Auffassung mindestens so viel Verantwortungsbewusstsein wie Schuldenmachen. Und da sehen wir an manchen der von Ihnen vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen Änderungsbedarf. Genauso kritisch im Hinblick auf ihre langfristigen Wirkungen wie die Kreditaufnahmen betrachten wir aber auch die alternativen Finanzierungen, denn, meine Damen und Herren, die Gesamtbaukosten für Baumaßnahmen mit alternativen Finanzierungen haben inzwischen die Milliardengrenze überschritten. Künftige Haushalte sind dadurch genau wie bei einer Kreditaufnahme belastet. Ein guter Trick, sagen die einen; schamlose Verschleierung der Neuverschuldung, sagen andere. Wir gehen differenzierter an diese alternativen Finanzierungen heran. Es kommt doch wohl neben Kostenvergleichen darauf an, was damit finanziert wird und welchen Vorteil man erreicht. Dass wir uns solche Finanzierungsmodelle nur in maßvoller Anzahl leisten sollten, dürfte unumstritten sein; dass solche Projekte wie der dringende Mensaanbau in Schmalkalden, die Universitätsklinik in Jena auf diese Weise sehr viel früher realisiert werden können, auch. Sogar der Neubau eines Plenarsaals wäre in diesem Zusammenhang noch nachdenkenswert, wenn die Kosten für Umbau und Sanierung höher liegen als beim Neubau. Dass aber ein Landtagsneubau mit Tiefgaragen und Ententeich auf diese Weise finanziert werden muss, findet unsere Zustimmung auch weiterhin nicht.
Und so werden wir auch in Zukunft derartige Finanzierungsvorschläge kritisch prüfen.
Nun zu ausgewählten Problemen aus den Ressorts:
Meine Damen und Herren, Sozialpolitik der Landesregierung kann nach PDS-Meinung nicht reduziert werden auf Reparaturleistungen bei eingetretenen Problemen, sondern sie sollte wohl Gestaltungspolitik zur Verbesserung der Lebensqualität sein. Haushaltspolitik im Sozialbereich soll also gestalten und muss an einer sozialen und nachhaltigen Entwicklung von Lebensbedingungen der Thüringerinnen und Thüringer gemessen werden. Ihr Haushaltsansatz einschließlich wesentlicher Teile des Haushaltsbegleitgesetzes wirkt unserer Auffassung nach genau in die Gegenrichtung. Gegenüber dem Ansatz des laufenden Haushaltsjahres sparen Sie im Sozialetat bis 2002 mehr als 45 Mio. DM. Wir wissen, dass für 2001 erst einmal eine Erhöhung geplant ist, das macht die Sparmaßnahmen dann im Folgejahr umso drastischer. Dies wird, gemeinsam mit den Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung, zu einschneidenden Veränderungen der Lebensbedingungen zahlreicher Thüringerinnen und Thüringer führen. Es wird nach unserer Einschätzung ebenfalls auf das Netz der verschiedenen sozialen Beratungsstellen, Projekte und Hilfsangebote wirken.
Im Bereich der Gesundheitspolitik ist seit 1992 eine rückläufige personelle Entwicklung in den Gesundheitsämtern, in den Berufsgruppen Ärzte, Psychologen, Sozialhelfer und Gesundheitsingenieure zu verzeichnen - eine Besorgnis erregende Entwicklung. Eine ähnlich rückläufige Entwicklung zeichnet sich insbesondere seit 1994 im Bereich der Lebensmittel- und Veterinäruntersuchung ab. Folge: In manchen Thüringer Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wird das Gesundheitsamt nicht mehr wahrgenommen. Die Durchimpfungsrate ist rückläufig und der Impfstatus fällt ab. Die Gefahr neuer Seuchen und Epidemien wird von Kinderärzten und anderen signalisiert. Den Kommunen ist ausreichend Geld für den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung zu stellen, denn mit dieser Gefahr können wir wirklich nicht auf Dauer hier in Thüringen leben.
Wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, wie wir ein bedarfsdeckendes Angebot für die ambulante sozialpsychiatrische Versorgung, das betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen auf die Reihe bekommen. Hier haben wir in Thüringen erheblichen Nachholebedarf. Und bei allem Verständnis für Einsparmaßnahmen, die notwendig sind, dürfen wir das nicht außer Acht lassen.
Die steigenden Sozialhilfeausgaben sind aus unserer Sicht ebenso besonders kritisch zu sehen, stehen doch dahinter zurzeit rund 50.000 Menschen in sozialen Notlagen. Deren Lebensbedingungen gilt es zu verändern. Allein die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Sozialhilfe wird diesem Anspruch nicht gerecht. Ich kenne diese Argumentationen aus dem Haushalts- und Finanzausschuss: Das sind Rechtsansprüche, die werden dann schon... Das ist doch nicht die Frage. Aber anstatt hier Abhilfen zu schaffen, sorgen Sie mit der Veränderung z.B. des Blindengeldes, des Kindertagesstättengesetzes und auch des Landeserziehungsgeldgesetzes dafür, dass wahrscheinlich noch mehr Menschen Sozialhilfe werden beantragen müssen,
und das ist nicht hinnehmbar. Die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt können zurzeit noch nicht genau beziffert werden, aber egal, Sie sparen, koste es, was es wolle, Herr Pietzsch, wenn Sie auch nicht wissen, was unter dem Strich dabei herauskommt. Was Sie im eigenen Haushalt an Mitteln zurzeit einsparen werden, muss von anderen Haushalten aufgebracht werden: von Elternhaushalten, von den Haushalten freier Träger und anderen Betroffenen, von den Haushalten in Kommunen und sogar beim Bund.
Darüber hinaus nehmen Sie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Verschlechterung der Lebensbedingungen von Kindern, Familien, Frauen, Behinderten in Kauf und riskieren zumindest das Einfrieren, wenn nicht sogar auf lange Sicht die Deformation der Trägerlandschaft im Bereich der Kindertagesstätten.
Nicht zuletzt leisten Sie damit im elften Jahr der deutschen Einheit einen entscheidenden Beitrag dazu, den ungesunden Erwerbsneigungen von Frauen endlich "Herr" zu werden, im wahrsten Sinne des Wortes "Herr". Auf einen Streich und womöglich ohne Einbeziehung der Fachausschüsse sollen wichtige Gesetze verändert werden. Die zu erwartenden Einsparpotenziale sind zum Teil nicht nachvollziehbar, die Begründungen teilweise in Frage zu stellen. Die Argumentation des Ministerpräsidenten bei der Vorstellung der geplanten Haushalte und Haushaltsentwicklungsgesetze, mit den Kürzungen würde man sich nirgendwo unter dem Durchschnitt der anderen Bundesländer bewegen, ist zumindest für das Blindengeld unrichtig.
Für die anderen Gesetze, darüber wird im Haushalts- und Finanzausschuss dann sicher noch zu reden sein, konnten wir das in der Kürze der Zeit noch nicht vollständig prüfen.
Meine Damen und Herren, insbesondere die Änderungen im Kindertagesstättengesetz sind landauf, landab ins Gerede gekommen. Nicht die von Ihnen beabsichtigten Mittelkürzungen in Höhe von rund 17 Mio. Mark werden dabei von den Betroffenen als das größte Problem bezeichnet, sondern die von Ihnen beabsichtigte Beteiligung der Eltern an den Fachpersonalkosten. Sie bewirkt eine drastische Erhöhung der Elternbeiträge. In Folge bestehen Befürchtungen, dass zahlreiche Eltern aus finanziellen Gründen ihren Kindern den Besuch der Kindertagesstätte nicht mehr ermöglichen können, es wird zu Kündigungen von Erzieherinnen, zu Qualitätseinbußen bei der Betreuung der Kinder, insbesondere der Kinder mit Behinderungen kommen. Herr Minister Pietzsch, laut Pressemitteilung können Sie sich schwer vorstellen, dass infolge einer 7-prozentigen Kürzung der Zuschüsse für Kindertagesstätten die Träger eine Verdoppelung bzw. eine Verdreifachung der Elternbeiträge befürchten. Das ist keine Frage der Vorstellung, das ist eine Frage der Fakten. Sie sollten sich schon die Mühe machen - und ich bedauere sehr, dass er nicht im Saal ist -, mit Trägern über diese Problematik zu reden und es sich von ihnen vorrechnen zu lassen. Als Landesvorsitzender eines großen Wohlfahrtsverbandes hat er doch sozusagen im eigenen Hause dazu genug Möglichkeiten; allerdings weiß ich, nutzt er die nicht. Ihre Erklärung an Eltern, die drastische Erhöhung könnte nur darin begründet sein, dass die Träger des Kindergartens die bisherige Grenze für die Beteiligung der Eltern nicht ausgeschöpft hätten und dies also künftig wohl tun würden, wird die Betroffenen nicht trösten. Dies zeigt nur umso klarer, in welchen finanziellen Zwängen die Träger sich jetzt befinden. Herr Minister, ich verspreche Ihnen, die PDS-Fraktion wird alle Initiativen im Land unterstützten, die sich gegen diese beabsichtigte Änderung des Kindertagesstättengesetzes richten.
Wir sind davon überzeugt, dass Sie sich nur durch breiten Protest zu Änderungen werden bewegen lassen. Das heißt nicht, dass sich dies grundsätzlich dagegen richtet, Mittel effektiver und sparsamer auch im Kindertagesstättenbereich einzusetzen.
Meine Damen und Herren, auch das Thüringer Blindengeld erweist sich wieder einmal als Sparstrumpf des Finanzministers. Es ist schon eine Dreistigkeit, innerhalb weniger Jahre das Blindengeld nun zum zweiten Mal drastisch zu kürzen. Menschen, die ab dem Jahr 2001 von Blindheit betroffen werden, haben bloß noch Anspruch auf ein Blindengeld von 700 DM im Gegensatz zu jetzt fast 1.100 DM. Das bedeutet, dass ein Nachteilsausgleich für diese Betroffenen nicht mehr gewährleistet werden kann. Es bedeutet auch, dass noch mehr betroffenene Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Blindenhilfe nach BSHG haben werden. Das Ganze ist nur ein Verschieben der Kosten von einem Topf in den anderen. Was das mit Einsparen zu tun hat, müssen Sie uns dann erst noch erklären.
Mit spitzer Feder ändern Sie auch das Thüringer Ausführungsgesetz zur Pflegeversicherung. Eine Pauschalförderung für bereits modernisierte und in Stand gesetzte Pflegeeinrichtungen soll es nicht mehr geben, allerdings nicht nur für die, sondern überhaupt nicht. Die Auswirkungen werden aus unserer Sicht dazu führen, dass die zu Pflegenden oder zum Schluss wieder die Sozialämter und damit wieder die Kommunen und der Landeshaushalt zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus wird es, wo noch nicht vorhanden, wieder zu Investitions- und Sanierungsstaus kommen. Auch hier sind nachhaltige Einspareffekte nicht zu sehen.
Meine Damen und Herren, wieder Herr Minister Pietzsch, Sie haben sicherlich wahrgenommen, dass sich die Jugendpauschale in den vergangenen Jahren als Förderinstrument bewährt hat. Aber nicht wahrgenommen haben Sie die sich abzeichnenden Schwachpunkte, wie z.B. die bisherige ProKopf-Finanzierung als Berechnungsgrundlage. Natürlich, dem stetig steigenden Abwanderungsprozess auch von Kindern und Jugendlichen, wie auch dem Wechsel in andere Altersbereiche sowie dem Aufrücken der geburtenschwächeren Jahrgänge in den Förderbereich muss Rechnung getragen werden. Wir müssen aber noch darüber diskutieren, ob der von Ihnen eingeschlagene Weg wirklich der richtige ist. Sinkende Zahlen der Anspruchsberechtigten bedeutet doch nicht, dass der Bedarf im Jugendbereich im gleichen Verhältnis sinkt. Das Bedürfnis der Jugend, Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Anspruch zu nehmen und das Bedürfnis von Fachleuten, diese auch mit entsprechender Qualität zu leisten, ist unabhängig davon, ob 40 oder 50 junge Leute ein Jugendhaus besuchen. Der Aufwand ist der gleiche. Und Qualität, meine Damen und Herren von der CDU, ist nun mal nicht für 'n Appel und 'n Ei zu haben.
Meine Damen und Herren, schon im Haushalt 2000 wurden im Vergleich zu 1999 die Arbeitsmarktmittel um etwa 100 Mio. Mark reduziert. Wir haben das kritisiert und in der Folge, und das bestätigt leider unsere Kritik, sind wir vom allgemeinen positiven Trend auf dem deutschen Arbeitsmarkt auch im September 2000 weitgehend ausgeschlossen. Das geht auf Ihr Konto, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Im Durchschnitt der Monate Januar bis September gab es in Thüringen 1999 190.000 Arbeitslose, im Jahr 2000 aber 198.000 Arbeitslose. Verbuchen Sie das auch als Erfolg in Ihrer 10-Jahres-Bilanz? Aber nicht genug damit, Sie kürzen im Doppelhaushalt die Arbeitsmarktmittel weiter um 35 Mio. DM 2001 und noch mal um 34 Mio. DM in 2002. Das bedeutet in der Konsequenz noch weniger Handlungsfähigkeit in der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch weiter gekürzte, inzwischen impotente Programme und vor allem noch mehr Arbeitslosigkeit in Thüringen. Innovative neue Ideen, Modellprojekte auf Landesebene und solche unter Einbeziehung regionaler Akteure sind nicht mehr möglich, ebenso wenig die seit langem fällige Verstetigung sozialer, ökologischer und kultureller Projekte. Alternativen sind gefragt. Aber Sie
suchen nicht nach Alternativen, sondern setzen auf Trostpflaster wie "50 PLUS" und "40 PLUS" oder auf Schlagworte wie "Verstärkung des Mitteleinsatzes für die Schaffung von Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt". Erreicht haben Sie mit dieser so toll veränderten Arbeitsmarktpolitik aber Chaos und Verunsicherung bei Trägern und Kommunen. Und da empfehle ich, die Wortmeldung der Sozialverbände der letzten Tage mal genau anzusehen, Herr Ministerpräsident, wenn das an Ihnen vorbeigegangen sein sollte.
Also Ergebnis, ich sage es noch mal, sind Chaos und Verunsicherung und keine positive Entwicklung des Arbeitsmarkts.
Das beweisen die aktuellen Arbeitsplatzzahlen. So ist es.
Wissen Sie, Herr Kretschmer, ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Meine Kinder sind aus der Schule raus, aber wenn sie mit Zensuren gekommen sind und haben mir erklärt, die anderen sind noch schlechter, habe ich ihnen immer gesagt, sie sollten doch vielleicht lieber auf die besseren gucken.
Das, was Sie als Erfolg verkaufen, hat mit ganz anderen Prozessen zu tun, mit anhaltend rückläufiger Bevölkerungsentwicklung, genauer gesagt, mit dem Wegzug gerade Jüngerer und gut Ausgebildeter aus Thüringen,
der Erhöhung des Pendlersaldos um 2.500, was das Landesarbeitsamt ausweist und auch das Herausfallen von Menschen aus dem Leistungsbezug der Arbeitsämter und damit aus der Statistik. Das sind Ihre größten Erfolge, allerdings spricht das für mich und für meine Fraktion, gegen und nicht für Ihre Politik.
Meine Damen und Herren, Ihr unverrückbarer Glaube daran, dass nur über Wirtschaftswachstum Arbeitsplätze geschaffen werden können, zeigt wirklich völlige Unkenntnis und Weltfremdheit in Bezug auf wirtschaftliche Entwicklungen und Prozesse. Denn wenn dem so wäre, dann hätte Thüringen bis vor kurzem Bundessieger bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sein müssen. Sie wissen doch
selbst, dass das nicht so ist. Weltfremd ist übrigens auch Ihre ideologisch begründete Ablehnung des 3. Sektors. Hier schauen Sie dann wirklich einmal in andere Länder und nicht nur in andere Bundesländer.
Was heißt denn hier 40 Jahre? Schauen Sie sich die internationale Entwicklung an. Das vergleichende Forschungsprojekt der John-Hopkins-Universität und des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin belegt das eindrucksvoll. Dann erkennen Sie vielleicht auch die Mittelmäßigkeit Ihrer Vorstellungen und Politikentwürfe.
Meine Damen und Herren, auch die Mittel - und hier sind wir vielleicht dann an der Stelle, wo wirklich in Größenordnungen etwas rauskommen kann - für die Wirtschaftsförderung müssen endlich zielgerichtet eingesetzt werden. Dazu sind die bei den allgemeinen Bewilligungen im Bereich Wirtschaft wirkenden 19 Richtlinien hinsichtlich Mitteleinsatz und Wirksamkeit zu überprüfen. Für uns nun langsam schon eine unendliche Geschichte. Auch die vollständige Gegenfinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln durch Thüringen, die Sie sich allein schon als Erfolg verbuchen, muss nach unserer Auffassung kritisch überprüft werden. Insbesondere erwartet die PDS die Festlegung nachhaltiger und praktisch abrechenbarer Beschäftigungskriterien im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sowie einen Ausbau der Fördergebiete und des Mittelvolumens der Infrastrukturförderung. Die Förderung von Großunternehmen sollte in Zukunft nach Abstimmung mit dem Parlament erfolgen.
Von Großunternehmen - wie viel haben wir denn da in Thüringen? Herr Kretschmer, Sie sollten, wenn Sie für Wirtschaftspolitik zuständig sind, schon wissen, über was Sie reden.
Nötig, meine Damen und Herren, ist auch, dass die Fördermittel zukünftig zur Stabilisierung der vorhandenen Unternehmen und zur zielgerichteten Förderung zukunftsträchtiger Wirtschaftsbereiche, zur Vernetzung von Verarbeitungsstufen und zur Stärkung von Gründungskapital wirksam werden. So werden Arbeitsplätze erhalten, denken wir, und zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen. So verstehen wir Verzahnung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.
Beim ÖPNV, meine Damen und Herren, werden die Mittel für die Finanzhilfen zur anteiligen Deckung der Betriebskostendefizite schon im laufenden Haushaltsjahr überdurchschnittlich gekürzt. Zur Vermeidung weiterer Tariferhöhungen und weiterer Streckenstilllegungen dürfen diese Gelder
nicht noch weiter zusammengestrichen werden. Dass im nächsten Jahr die Fahrpreise für Busse und Bahnen steigen und womöglich manche Ortschaften gar nicht mehr oder nur noch einmal in der Woche angefahren werden,
das wäre dann tatsächlich eine Folge, die wir, glaube ich, alle nicht wollen. Wenn Sie damit Fitness gemeint haben, dass die Menschen dann laufen oder mit dem Fahrrad fahren, dann wäre das ja noch als positiv hinzunehmen. Ich befürchte aber, die werden eher noch mehr auf die Pkws umsteigen.
Na, fragen Sie doch einmal, warum, Herr Kretschmer. Ein Umstand, der dann wieder für Sie positiv wirkt. Sie können für noch mehr Menschen die hohen Benzinpreise beklagen, aber das kann ja wohl nicht der Zweck der Übung sein.
Zum Personalentwicklungskonzept, dem so genannten Personalentwicklungskonzept: Herr Finanzminister, über den Wert dieses Konzepts haben wir uns an dieser Stelle ja schon ausgetauscht. Ich will hier auch gar nichts wiederholen, ich verweise auf die Rede von Herrn Dittes dazu. Wir erwarten, dass endlich das Fundament eines wirklichen Personalentwicklungskonzepts auf den Tisch gelegt wird, eine umfassende Aufgabenanalyse in Verbindung mit einer Aufgabenkritik und dem Setzen von Prioritäten für künftige, das Land positiv voranbringende Entwicklungen. Nur nach einer solchen Aufgabenanalyse in Verbindung mit einer entsprechenden Kritik lässt sich eine Prioritätensetzung für die Personalpolitik und damit für die Personalentwicklung - im wahrsten Sinne des Wortes - einschließlich der notwendigen Ausbildung und Qualifizierung ableiten. Ohne derartige Vorarbeiten wird das nur ein Personalraubbau. Was dadurch eingespart wird, muss in künftigen Jahren doppelt und dreifach und an verschiedenen anderen Stellen draufgelegt werden, denn es wird ja ausgerechnet in den Zukunftsbereichen reduziert. Der Personalraubbau betrifft die Bildung, die Hochschulen und die Kultur in besonderem Maße.
Oh, ich hätte Ideen. Als Folge des Personalraubbaus und der Verlagerung von Aufgaben werden immer wieder Kommunen belastet. Der Thüringer Städte- und Gemeindebund errechnete eine zusätzliche Belastung der kommunalen Haushalte in Millionenhöhe allein für die neu zu übertragenden Vollzugsaufgaben.
Ich danke Ihnen, Herr Fiedler, für die Korrektur.
Meine Damen und Herren, Sie planen den Lehrerstellenabbau in einer Größenordnung, der mit den von der Landesregierung benannten Begründungen - die neunte Bevölkerungsprognose und neue Berechnungen der Schülerzahlen eben genau nicht begründbar ist. Das heißt doch, es soll wieder einmal, wie schon beim Abbauplan 1995, vorzeitiger Stellenabbau betrieben werden. Daran ändert auch der etwa 20-prozentige Zuschlag im Verhältnis zum Schülerrückgang, für den man sich hier im Haus auch noch lobt, gar nichts. Eher wird hier schon deutlich, dass der Schulbereich eine Sparbüchse der Landesregierung ist. Damit konterkarieren sich Aussagen, wie Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Im Grundschulbereich ist der dramatische Geburtenrückgang, der sich ab 1991 zeigte, bereits wirksam geworden und der entsprechende Lehrerabbau vollzogen. Darüber hinaus gibt es aber bislang keine inhaltliche Untersetzung, in welchen Schularten und Schulamtsbereichen wann welche Stellen aufgrund des Schülerrückgangs tatsächlich überflüssig werden. Werden wir nach Vollzug Ihrer Vorhaben die Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl mit der richtigen Ausbildung an der richtigen Stelle zur Verfügung haben? Diese Frage stellt sich ganz einfach. Wenn Sie dann schon fragen, wo könnte man denn, dann schauen Sie doch einmal, wie Sie mit den Schulämtern umgehen. Wir haben in den Regionen dann eine aufgabengerechte Personalausstattung, mit der die Stundentafeln auch tatsächlich mit Qualität abgedeckt werden können, wenn wir auf Grundlage eines ordentlichen Konzepts dafür sorgen, ansonsten bewegen wir uns auf ein Chaos zu, weil Lehrerinnen und Lehrer natürlich nicht beliebig in Thüringen hin- und hergeschoben werden können und Stundentafelkürzungen sowie größere Klassen dann unausweichlich werden.
Ein weiteres Problem, ebenfalls im Zusammenhang mit dieser Art Personalpolitik, bezieht sich auf die Altersstruktur. Uns ist schleierhaft, wie Sie mit derartiger Politik in den nächsten Jahren zu Kollegiumsstrukturen finden wollen, die durch die Erfahrung der älteren Kolleginnen und Kollegen genauso geprägt sind wie von jungen Lehrerinnen und Lehrern mit ihren speziellen Vorzügen. In diesem Zusammenhang reicht es nicht aus, darüber zu jammern, dass freie Stellen mangels Bewerbern nicht besetzt werden können. Lassen Sie uns lieber gemeinsam echte Lösungsansätze diskutieren. Ein Stichwort dafür könnte "Faktorisierung" sein.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Ein grundlegender Fehler der Landesregierung ist, dass sie ohne ein tatsächliches Personalentwicklungskonzept, in dem mittelund langfristig zu sichernde Aufgaben, Stellen und Personen ausgewiesen werden, das größte Ressort als das ansehen, in dem Stellenstreichungen einfach am einfachsten zu handhaben sind. Sie können froh sein, dass Sie dafür keine Noten bekommen. Für Lehramtsstudierende an thü
ringischen Hochschulen, wenn sich junge Leute aufgrund der schlechten Personalpolitik der Landesregierung überhaupt für den Lehrerberuf entscheiden, sind diese Regierungsentscheidungen ein Signal, sich in anderen Bundesländern eine berufliche Perspektive zu sichern.
Damit haben Sie sich offensichtlich schon abgefunden. Ich weiß es, deshalb sage ich ja: Sie haben sich offensichtlich damit abgefunden. Da können Sie gleich noch einmal ein paar Stellen, 300 genau im Vorbereitungsdienst, streichen.
In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass vor allem unsere Thüringer Hochschulen auf gut ausgebildete Abiturientinnen angewiesen sind und folglich der Vorleistungen der Schule bedürfen. Die Gesamtausgaben - und jetzt komme ich zu den Hochschulen - der Hochschulen liegen in 2001 und 2002 über dem Ansatz des laufenden Haushaltsjahres - das ist auch durch uns erst mal positiv zu bewerten -, aber im Personalbereich stagnieren sie. Bei steigenden Studentenzahlen werden die Hochschulen keine Reserven mehr haben. Überfüllte Hörsäle, längere Studienzeiten, höhere Abbrecherquoten und schlechtere Betreuungsverhältnisse werden dann bedauerlicherweise auch in Thüringen Realität werden. Was sich bis heute also als Standortvorteil für Thüringen erweist, das gerät damit zunehmend in Gefahr. In den Bereichen, die von vielen Experten als die einzigen Wachstumsressourcen bezeichnet werden, werden also so Langzeitschäden vorprogrammiert. Wir werden dann in Zukunft nicht nur eine Debatte über fehlende IT-Spezialisten führen, sondern Mangel auch in anderen Berufsfeldern feststellen müssen, und das kann es, auch gerade wegen des Wegs in die Wissens- und Informationsgesellschaft, wohl nicht gewesen sein.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzen Jahren immer wieder auf die Situation der Sozio- und Breitenkultur hingewiesen und von der Landesregierung konkrete Schritte zum Erhalt des kulturellen Netzwerks gefordert. Sowohl der Ausbau des Kulturmanagerprogramms als auch die Schaffung einer "Stiftung Breitenkultur" oder die Errichtung eines Feststellennetzes wären dafür erforderliche Schritte. Im Haushaltsentwurf der Landesregierung sind die Mittel des Förderprogramms für Projektmanager im kulturellen Bereich bei 1,5 Mio. DM eingefroren. Für die Kulturstiftung Thüringen sind im Doppelhaushalt überhaupt gar keine Mittel eingestellt. Wir alle wissen, dass die nicht institutionelle Kultur zum überwiegenden Teil durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsförderungsmaßnahmen getragen wird. Ein Umstand, der äußerst kritisch zu betrachten ist und durch die neue Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung noch größere Instabilität in diesem Bereich hervorruft. Benötigt wird eine übergreifende institutionelle Förderung der Breitenkultur, die die Bereiche Kunst, Kultus, Jugend und Soziales einbezieht. Das muss so gedacht und politisch auch gewollt sein. Auch die Ver
breitung von rechtem Gedankengut und Gewalt hat immer auch etwas mit Bildungs- und Kulturdefiziten zu tun, deshalb sollten Kunst, Kultur, Bildung und Politik ein Klima in der Gesellschaft befördern, das rechtes Gedankengut entwertet. Deshalb kann man Bildung und Kultur nicht sozusagen als fakultative Bereiche behandeln nach dem Motto "Schauen wir mal, was dafür übrig ist".
Meine Damen und Herren, der ökologische Umbau der Gesellschaft ist eine der Herausforderungen unserer Zeit, eine Herausforderung, der die Thüringer Landesregierung bei weitem nicht in dem Maße nachkommt, wie es erforderlich wäre. Herr Finanzminister, Sie scheinen Umweltpolitik noch nicht mal als Aufgabe der Landesregierung zu sehen. In ihrer nachgereichten Übersicht über Aufgabenbereiche findet man zwar für Thüringen so bedeutende Sachen wie Wasserstraßen; von Umwelt und Naturschutz ist jedoch nirgendwo die Rede. Auch die Frage der Nachhaltigkeit spielt trotz groß aufgezogener zehn Leitlinien für die Agenda 21 in dieser Übersicht keine Rolle. Bei der Landesregierung scheint die Erkenntnis nicht vorhanden zu sein, dass Nachhaltigkeit sich aus den Komponenten Ökonomie, Ökologie und Soziales zusammensetzt. Wir haben jedenfalls keine Erklärung dafür, dass Zuschüsse für die Umweltorientierung von Unternehmen bis 2002 auf Null zurückgefahren werden sollen. Der landwirtschaftliche Bereich ist geradezu prädestiniert dafür, neue Wege für Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft einzuschlagen und dabei eine Vorreiterrolle einzunehmen. Nirgendwo sonst ist die Verbindung von Ökonomie, Ökologie und Sozialem so eng wie hier. Bei der Wahrnehmung ihrer Möglichkeiten dürfen wir die Betriebe aber nicht im Regen stehen lassen, sie brauchen schon unsere Unterstützung. Ein schönes Beispiel für die Berücksichtigung dieser Tatsache ist die thermische Nutzung von Biomasse. Schon in der letzten Haushaltsdebatte sind wir in dem Zusammenhang auf die unzureichende Förderung eingegangen. Herr Minister Sklenar bezeichnete das bereits 1999 in einer Presseerklärung - das ist überhaupt seine allerschärfste Waffe, habe ich im letzten Jahr immer wieder festgestellt - als erneuerbare Energie Nr. 1 in Thüringen. Nach einer lächerlichen Förderung in diesem Jahr wird im künftigen Haushaltsjahr dafür nichts mehr vorgesehen. Was wir hier tun, ist vielleicht geeignet, das ökologische Gewissen eines CDU-Politikers zu beruhigen, genau wie bei der Förderung nachwachsender Rohstoffe. Sicherlich fängt Thüringen hier nicht am Nullpunkt an - aber warum tut sich die Landesregierung so schwer, wirklich einmal eine Kampagne zu starten, um einen Durchbruch zu erreichen? Wir haben doch in Thüringen die natürlichen Voraussetzungen, wir haben eine leistungsstarke Wissenschafts- und Forschungslandschaft auf diesem Gebiet und auch einen Beirat für nachwachsende Rohstoffe.
Aber außer Hochglanzbroschüren, ganz abgesehen davon, dass man die auch aus recycelten Rohstoffen hätte herstellen können, spürt man von diesem Beirat nichts. Jetzt müssen endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Und ab
und zu ein Blick über die Landesgrenze kann in diesem Zusammenhang auch nicht schaden. In Sachsen-Anhalt steht beispielsweise eine fast nagelneue Anlage zur Verarbeitung von Hanf und Flachs, die darauf wartet ausgelastet zu werden.
Wir fordern einen gemeinsamen Fonds von Wirtschaftsund Landwirtschaftsministerium zur Förderung nachwachsender Rohstoffe vom Anbau über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung.
Diese auf nachhaltige ökologische Entwicklung der Landwirtschaft gerichteten Aktivitäten erwarten wir in den kommenden Jahren von der Landesregierung.
Und, meine Damen und Herren, anstatt ihre ewige Leier gegen die Ökosteuer abzusingen, wir sind doch einig, dass hier Etikettenschwindel betrieben wird und Ökosteuer nur dann "Ökosteuer" heißen dürfte, wenn die Einnahmen daraus auch dem ökologischen Anbau zugute kämen. Nicht einig sind wir allerdings in der Bewertung dieser zusätzlichen Steuer. Die Preiserhöhungen gerade bei Benzin gehen vor allem auf das Konto der Trittbrettfahrerei bei den Mineralölkonzernen und auch auf die von Ihnen so vehement vertretene übereilte Euro-Einführung.
Die Kritik an der Preispolitik der OPEC-Staaten jedenfalls ist unserer Auffassung nach eine unangemessene Einmischung in die Angelegenheiten Dritter. Aber für die Herrscher in der Ersten Welt ist es schließlich nicht so einfach hinzunehmen, dass Länder der Dritten Welt nicht nach ihrer Pfeife tanzen.
Die Auswirkungen der so genannten Ökosteuer sollten meiner Ansicht nach aber andere sein. Es sollte sich darauf konzentriert werden, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen zu schonen. Die Beiträge der Landesregierung in diese Richtung lässt der vorgelegte Haushaltsplanentwurf jedenfalls vermissen. Dazu müsste man nicht mal Neues erfinden. Man könnte die Betriebe unterstützten, indem ihnen die Umrüstung ihrer Technik auf naturbelassenen Treibstoff finanziell erleichtert wird. Heizsysteme in Gärtnereien könnten auf alternative Energiequellen wie Hackschnitzel umgestellt werden.
Die Nutzung von Solarenergie könnte so gefördert werden, dass es sich für Bauherren und -damen lohnt. Das sind gar keine neuen Ideen, aber um etwas zu erreichen, müssten sie einfach auch mal umgesetzt werden. Die Beschränkung auf Vorzeigeobjekte reicht allenfalls für eine der vielen Pressemitteilungen aus dem Hause Sklenar, aber bestimmt nicht für nachhaltige Impulse auf diesem Gebiet.
Meine Damen und Herren, Herr Finanzminister, die kommunalen Steuereinnahmen in Thüringen haben sich in den letzten Jahren, Sie haben darauf verwiesen, kaum erhöht. Sie betragen etwas mehr als 500 DM pro Einwohner und liegen damit um mehr als die Hälfte niedriger als in den alten Bundesländern. Wie in der Vergangenheit, so bildet auch heute der Kommunale Finanzausgleich offenbar den Spielball der Haushaltskonsolidierung für das Land. Dabei ist der Begriff "Konsolidierung" weit übertrieben. Es geht gegenwärtig eigentlich um eine Ausgabenkürzung. Das bisherige Finanzausgleichssystem hat dafür gesorgt, dass Minder- und Mehreinnahmen des Landes sich unmittelbar auf die Kommunen auswirkten. Insofern ist noch nachvollziehbar, dass die Mindereinnahmen des Landes für 2001, die aus den Steuerrechtsänderungen des Bundes resultieren, mit 37 Mio. DM über den Kommunalen Finanzausgleich auch die Kommunen trifft. Auch nachvollziehbar ist die Reduzierung um 5 Mio. DM wegen der Verrechnung aus den Schlussabrechnungen 1997 und 1998. Aber nun greift das Land in die Bildung der Steuerverbundmasse ein. Es bereinigt - eine tolle Wortschöpfung für diesen Vorgang die Steuerverbundmasse; die bisherigen Bestandteile, die Feuerschutzsteuer- und die Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes zum Ausgleich der Belastungen aus dem Familienlastenausgleich, werden herausgenommen. Dadurch reduziert sich die Steuerverbundmasse um rund 130 Mio. DM. Aufgrund der 23-prozentigen kommunalen Beteiligungsquote bedeutet dieses Verfahren eine Reduzierung der Finanzausgleichsmasse um rund 30 Mio. DM. Neben diesen von Ihnen künstlich hergezauberten 72 Mio. DM müssen die Kommunen, ebenso wie das Land, Steuermindereinnahmen verkraften. Die sind also schon doppelt belastet und nun bringt das Land plötzlich wieder die Nettokreditverschuldung mit ins Spiel. Weil das Land seine Nettokreditverschuldung reduziert, wird der Zuführungsbetrag aus dem Landeshaushalt zur Finanzausgleichsmasse gleich um rund 61 Mio. DM mit reduziert. Diese Kürzung ist sachlich nicht zu begründen; sie ist Willkür und stellt jeden Versuch einer Finanzausgleichssystematik auf den Kopf. Aber diese 133 Mio. DM Minderausgaben für die Kommunen sind noch nicht alles; nein, das Land setzt sein Konzept der Befrachtung des Finanzausgleichs fort und diese Befrachtung kommt einer weiteren Reduzierung der kommunalen Mittel gleich. Die Kommunen bezahlen und dies ist also schon nicht mehr ein nachvollziehbarer Vorgang; sie bezahlen nämlich die Auftragsverwaltung de facto selber. Landesaufgaben müssen die Kommunen nicht nur übernehmen, sondern dann auch noch selber bezahlen. Bei einem solchen System können Sie die Auftragskostenpau
schale noch so erhöhen, jetzt auf über 140 Mio. DM, solange die im Kommunalen Finanzausgleich beinhaltet ist, bleibt es dabei, die Kommunen zahlen am Ende alles selbst. Solange das Geld aus dem Finanzausgleich kommt, entlastet das Land die Kommunen keineswegs. Sie setzen da noch eins drauf, indem sie die bisherigen Personalausgleichszahlungen außerhalb des Finanzausgleichs nun noch in die Kostenpauschale einrechnen. Mit den Neuregelungen zum Kommunalen Finanzausgleich verschärfen Sie auch die interkommunalen Finanzbeziehungen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und den Landkreisen, indem Sie die Genehmigung der Kreis- und Schulumlage verändern. Sie schüren bewusst neue Konflikte auf kommunaler Ebene; auch dies ist offensichtlich ein Prinzip Ihres Regierungshandelns. Aber das versteht man schon, gegen die Front beider Spitzenverbände ist es halt schwer anzukämpfen, es ist besser, die bekriegen sich gegenseitig.
Meine Damen und Herren, die PDS-Landtagsfraktion fordert Sie auf, begrenzen Sie die Kürzungen der Finanzausgleichsmasse auf 42 Mio. DM, also die Summe, die sich tatsächlich aus den Steuermindereinnahmen ergibt.
Damit leisten die Kommunen - Herr Dr. Vogel, seien Sie doch nicht so ungeduldig, wir sind bei der Einbringung und Sie haben mit der Einbringung Ihre Ansprüche und Ihre Vorschläge gemacht und wir zeigen Ihnen unsere Ansprüche und wir werden in den Ausschussberatungen darüber reden,
wie dies jetzt passieren kann.
Ach, Herr Althaus, Ihre Argumente sind noch älter als Sie, Sie sind noch jung.
Seien Sie so gut und begrenzen Sie die Kürzungen der Finanzausgleichsmasse auf 42 Mio. DM, also die Summe, die tatsächlich aus den Steuermindereinnahmen resultiert, damit leisten die Kommunen einen ausreichenden Einsparbeitrag für das Land. Nehmen Sie darüber hinaus die Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich heraus. Sie hat
dort wirklich nichts zu suchen. Das ist mit der Systematik einfach nicht zu vereinbaren. Mit den dann über 200 Mio. DM freien Mitteln könnten die beabsichtigten Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen zurückgenommen, die Mehrausgaben bei der Konsolidierung von Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung finanziert und auch die Investitionspauschale erhöht werden. So könnte für die Kommunen einigermaßen die Leistungskraft gesichert werden. Mit Ihren Vorschlägen hingegen leisten Sie aktive Sterbehilfe für kommunale Selbstverwaltung.
Die Wohnungspolitik, meine Damen und Herren, steht vor einer neuen Herausforderung, die sich allerdings seit langem ankündigt, dem strukturellen Leerstand. Hierauf muss der Landeshaushalt reagieren, auch gerade weil der Bund die Mittel für Gemeinschaftsprogramme gekürzt hat. Erste Reaktionsansätze des Landes sind erkennbar. Zu nennen ist hier das neue Programm "Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und Sanierung von Wohnungsquartieren". Hier werden jährlich mindestens 20 Mio. DM gebraucht, so der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft. Sie haben dafür für 2001 5,5 Mio. DM und für 2002 19 Mio. DM eingestellt. Bereits für das nächste Jahr, denken wir, ist hier eine Erhöhung unumgänglich; bis 2002 sollte man darauf nicht warten. Insgesamt müssen im Wohnungs- und Städtebau bei den Investitionen erhebliche Abstriche hingenommen werden; die 20 Mio. DM Minderausgaben werden in der Bauindustrie weitere Arbeitsplätze kosten.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister, für die PDS ist eine demokratische Polizei unverzichtbar. Polizei wie Justiz benötigen eine dem Anspruch an eine demokratische Struktur und bürgernahe und transparente Arbeit entsprechende personelle und sächliche Ausstattung.
Gegenüber geheimdienstlichen Tätigkeiten jedoch wird immer unser deutliches Nein zu hören sein. Geheimdienste sind immer und in jedem Land der Welt ein unkontrollierbarer Staat im Staate. Geheimdienste gehören abgeschafft - hier und auch anderswo. Geheimdienstliche Tätigkeiten haben auch bei der Polizei nichts zu suchen. Die eingesparten Millionen, die Sie sonst für Herrn Dienel, für DNA-Muster und die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ausgeben würden, könnten viel sinnvoller eingesetzt werden,
z.B. für die Beratung und psychosoziale Betreuung von Asylbewerberinnen und Flüchtlingen. Die Betreuung, meine Damen und Herren, traumatisierter Flüchtlinge ist eine aus humanitären Gründen notwendige Aufgabe. Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche und erniedrigende Handlungen oder Strafe verpflichtet auch zur Fürsorge für deren Opfer. Auch wäre genug Geld
da, um internationale Solidarität zu praktizieren. Wir werden in der Beratung des Landeshaushalts unsere Forderung nach Entwicklungszusammenarbeit erneuern. Dabei werden wir nicht Ihre Sichtweise von Entwicklungszusammenarbeit, die aus Zuschüssen für Messebeteiligungen deutscher Firmen im Ausland besteht, ansetzen, sondern eben unsere. Die Bereitstellung von Mitteln für die Unterstützung von Projekten in den ärmsten Ländern dieser einen Welt bleibt nach wie vor eine Forderung nicht nur der PDS.
Meine Damen und Herren, wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir in Thüringen ein Landesprogramm gegen rechtsextremistische Gewalt und Ideologie brauchen. Das müsste sich natürlich im Landeshaushalt niederschlagen. Wir haben erhebliche Zweifel, das von Ihnen, Herr Innenminister, etablierte Kompetenzzentrum könnte in der Lage sein, zivilgesellschaftliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in dem Umfang zu befördern, wie es der aktuellen Situation angemessen erscheint. Unserer Ansicht nach setzen Sie zu viel auf repressive Maßnahmen, die dem genannten Anliegen nicht gerecht werden können, da sie breite Bündnisse nicht befördern, sondern hemmen. Nichts spricht dagegen, die vielen bereits laufenden Maßnahmen aus den einzelnen Ressorts in einem Landesprogramm zu bündeln, noch besser aufeinander abzustimmen, effektiver, vielleicht sogar kostengünstiger einzusetzen. Wir sollten aber alles daran setzen, für Bürgerinnen und Bürger, die sich in ein solches Bündnis einreihen und vor allem wirksam werden wollen, ein solches öffentlich nachvollziehbares Programm vorzulegen.
Oder glauben Sie im Ernst, meine Damen und Herren, irgendjemand wird sich die Mühe machen, womöglich aus jedem Einzelplan des Haushalts die entsprechenden Einzelmaßnahmen, in die er sich bewegen könnte, herauszupuzzeln?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind uns sicher im Klaren darüber, dass die gegenseitigen Deckungsfähigkeiten, die mit der Veränderung der Landeshaushaltordnung beschlossen sind, so weit reichend sind, dass wir uns eigentlich nur noch darüber verständigen können, was wir als Parlament wollen. Was am Ende tatsächlich wie ausgegeben wird, entscheidet die Landesregierung. Für die Beratung des Doppelhaushalts wünsche ich mir, dass Sie an die Menschen in Thüringen denken, und zwar besonders an die, die die meiste Unterstützung von Politikerinnen und Politikern brauchen und erwarten. Am Ende stelle ich hier namens der PDS-Fraktion noch einmal ganz offiziell den Antrag, das Haushaltbegleitgesetz neben dem Haushalts- und Finanzausschuss auch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Bildungsausschuss, den Innenausschuss, den Justizausschuss und den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter Sonntag, das war wirklich der zündenste Beitrag zu diesem Thema.
Ich muss Ihnen einmal ehrlich sagen, Sie können der DDR alles anlasten, alles Mögliche, aber dass sie nicht ausreichend für Kindertagesstätten und Kinder etwas getan hätte, das können Sie ihr nicht anlasten und das ist gut so. Ich denke, darauf sollte man zurückblicken und da sollte man einmal darüber nachdenken.
Wie konnte es sein, dass ein so armes Land, wie Sie selber sagen, so viel für Sozialleistungen ausgab?
Meine Damen und Herren, Herr Minister Dr. Pietzsch, ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt und ich bleibe dabei: Sie sanieren diesen Haushalt auf Kosten anderer, auf Kosten der Eltern, auf Kosten der freien Träger, auf Kosten der Kommunen. Dabei bleibt es auch, wenn sich an dem Gesetz nichts ändert.
Denn eines ist klar, meine Damen und Herren, selbst wenn man davon ausgeht, Herr Minister Pietzsch, dass es bei diesem allerhöchsten Beitrag von 270.000 DM für die so genannten...
270 DM - entschuldigen Sie, ich hatte heute schon so große Zahlen im Kopf, das kann ja einmal passieren. Wenn es bei dem Höchstbeitrag für die so genannten Besserverdienenden von 270 DM bliebe, dann müssen Sie immer noch erklären, wenn Sie nur nach unten sozial staffeln, wem Sie dann bitte schön die Differenz zu den durchschnittlichen 30 Prozent aufdrücken wollen - den Trägern?
Aber ich bitte Sie, Herr Althaus, das haben Sie wieder nicht verstanden.
Insgesamt können allerhöchstens 30 Prozent verlangt werden. Wenn es richtig wäre, dass dies maximal 270 DM wären, dann werden nicht alle Eltern diese 270 DM bezahlen, weil wir dummerweise in Thüringen leider nicht viele so hoch verdienende Menschen haben. Sie wissen, wir haben das geringste Einkommensniveau aller neuen Bundesländer. Wenn das so ist, dann werden sehr viele Leute nicht 270 DM bezahlen, die Kinder in Kindertagesstätten haben. Nun sagen Sie doch bitte ganz genau, sagen Sie es den Trägern und sagen Sie es den Kommunen, wem wollen Sie bitte die Differenz auf das Auge drücken? Wenn Sie davon ausgehen in Ihrem Brief, Herr Minister, dass heute schon die Träger 14 Prozent der Kosten aufbringen, ich frage Sie, wo leben Sie denn, wo haben Sie denn diese Zahlen her. Ich kenne keinen Träger und ich habe heute früh schon einmal gesagt, Sie könnten in dem eigenen Landesverband, dem Sie als Vorsitzender vorstehen, nachfragen, dann würden Sie feststellen, dass auch der keine 14 Prozent zahlt.
Jawohl, im Moment übernehmen das die Kommunen. Das ist aber nur möglich, weil wir im Moment eine soziale Staffelung nach oben und unten haben und weil die Differenz so groß nicht ist. Jetzt haben wir aber nur noch eine Staffelung nach unten. Das können die Kommunen nicht leisten, noch dazu, wenn Sie sie mit diesem Haushalt - wie vorhin schon Frau Pelke gesagt hat - doppelt und dreifach belasten, indem Sie denen noch mehr Aufgaben aufdrücken und dazu nicht die notwendigen Mittel bereitstellen. Das ist das Problem.
Meine Damen und Herren, Frau Pelke hat es gesagt, das wird das Aus für integrative Kindertagesstätten sein. Ich will Ihnen etwas sagen, angeblich geht man ja davon aus, dass die behinderten Kinder ohnehin nur halbtags im Kindergarten sind. Dies ist Schwachsinn. Ich habe das inzwischen nachgeprüft. Das stimmt schlichtweg nicht und wenn in Ihrem Ministerium solche Annahmen kursieren, dann möchte ich bitte vorgelegt haben, woher Sie solche Angaben haben. Wir haben das bei verschiedenen Trägern in Gera recherchiert und dort wurde mir gesagt, dass die Gesamtdauer bis zu 10 Stunden am Tag ausmacht.
Jawohl, das ist schlimm, Herr Althaus, das liegt aber daran, dass die Eltern so weit fahren müssen, damit sie zu ihrer Arbeit kommen. Da müssen Sie auch einmal darüber nachdenken.
Und ein Letztes will ich Ihnen noch sagen: Als der Ministerpräsident in der Pressekonferenz den Haushalt vorgestellt hat, da hat er gesagt, wir machen das alles deshalb und diese Einsparungen sind nötig, damit wir eines Tages vom Nehmerland zum Geberland werden. Es hat sich vielleicht bis zur Landesregierung noch nicht herumgesprochen, aber auf dem Gebiet von Kindertagesstätten waren wir bisher Geberland, Geberland für Bayern z.B. und, wenn Sie das noch nicht wissen, fahren Sie nach Blankenstein in die Kindertagesstätte und schauen Sie sich einmal an, wie in beispielgebender Weise Elternvertreter, Gemeindevertreter und viele Sponsoren dafür gesorgt haben, dass dort auch bayerische Kinder im Kindergarten einen möglichst niedrigen Beitrag zahlen. Wir sind hier Geberland und das sollten wir auch bleiben.
Die PDS-Fraktion begehrt die Aussprache.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Heym, zunächst möchte ich wirklich die Unterstellung zurückweisen, wir wären dankbar über jeden jungen Menschen, der hier in Thüringen keinen Ausbildungsplatz erhält.
Beim besten Willen, das ist eine bösartige Unterstellung und ich hoffe sehr, dass Sie das eigentlich gar nicht so meinen.
Also, über populistische Argumentationen, sehr verehrter Herr Finanzminister - nein, jetzt sind Sie Abgeordneter, wo Sie da sitzen -, also, Herr Abgeordneter Trautvetter, darüber kann man trefflich streiten, wer hier populistischer ist, das muss ich einmal sagen. Im Umgang mit Zahlen, dazu werde ich mich mit Herrn Kretschmer einmal in der Pause unterhalten, hier will ich nicht unbedingt den Inhalt der Debatte verwässern.
Über Populismus können wir in dem Zusammenhang wirklich gern reden. Wann, Herr Wehner, wäre es Ihnen denn eigentlich recht, dass man sich ein Bild darüber verschafft, wie das Ausbildungsjahr 2000/2001 begonnen hat und wie viele junge Menschen eventuell noch keinen Ausbildungsplatz haben? Es geht doch hier nicht darum, auch der PDS-Fraktion geht es nicht darum, sich selbst zu beweihräuchern und Ihnen irgendwelche schwarzen Peter zuzuschieben. Wir wollen doch gemeinsam daran arbeiten, daran hat auch die PDS-Fraktion Interesse, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Auch wir reden mit jungen Leuten, auch wir reden mit Unternehmerinnen und Unternehmern und dazu braucht man ein Bild. Und bitte schön, das Ausbildungsjahr beginnt im September und da, denke ich, ist der 12. September nicht so der schlechteste Zeitpunkt, wo man sich darüber informieren kann, wie viel denn eigentlich noch gerettet werden muss. Ich weise einfach zurück, dass Sie meinen, das wäre noch viel zu früh. Wenn wir damit erst im Januar oder Februar anfangen, dann ist es wirklich zu spät.
Über die Ursachen, Herr Heym, für das Fehlverhalten der jungen Leute, da hat Herr Dittes Sie ja schon befragt, ich denke, da muss man wirklich tiefgründig nachdenken. Natürlich haben Sie Recht und das beobachten auch wir, dass sich junge Leute in solche Überlebensstrategien zurückziehen. Man muss die Frage stellen: Warum ist das so? Warum haben die keine Motivation dafür, sich ins Arbeitsleben einzubringen? Das ist doch die Frage. Und wenn man darüber nachdenkt, Sanktionen zu verhängen, dann muss man zuerst die Ursachen erforschen - das wollte Herr Dittes eigentlich mit der Frage bezwecken -, um dann wirksame Maßnahmen dagegen in Gang zu setzen. Davon war allerdings von Ihnen nichts zu hören.
Herr Minister, zum Punkt 2 unseres Antrags haben Sie gar nichts gesagt. Ich gehe einmal davon aus, das ist Ihren
Kürzungen zum Opfer gefallen. Ich hoffe ja nicht, dass Herr Wehner, der dazu Ausführungen gemacht hat, Ihren Bericht sozusagen erweitern wollte. Insofern untestütze ich also den Antrag von Frau Pelke, und das war vorhin gemeint, Herr Wehner, da müssen Sie wirklich einmal richtig zuhören und nicht immer als Reizwortstratege, dafür sind ja viele Kollegen in der Mittelgruppe bekannt,
nur auf bestimmte Worte zu achten und zu agieren. Herr Huster hat gesagt, er unterstützt das Anliegen der Überweisung an den Ausschuss und nicht grundsätzlich alle SPD-Anträge. Das ist doch wohl noch ein Unterschied. Also zum Punkt 2, denke ich, muss im Ausschuss dringend geredet werden. Ich glaube, das gehört einfach zur umfassenden Situationsanalyse und deshalb beantrage auch ich die Überweisung an die Ausschüsse, die Frau Pelke schon genannt hat.
Herr Minister, eine Nachfrage zu Ihren letzten Bemerkungen. Woraus schlussfolgern Sie, dass Eltern, die sich für einen gemeinsamen Erziehungsurlaub innerhalb eines Jahres entscheiden, auf die individuelle Betreuung ihrer Kinder
nach diesem Jahr verzichten wollen? Das kann ich daraus nicht mit Konsequenz ableiten.
Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit einem, wie alle Rednerinnen und Redner hier betont haben, außerordentlich sensiblen und wichtigen Thema. Ich möchte noch einige kurze Worte zum Bericht von Frau Dr. Bauer sagen: Jawohl, Frau Tasch, auch ich bin der Meinung, man soll Bewährtes weiterführen und muss nichts Neues erfinden, wenn man der Auffassung ist, dass man schon Gutes hat, da gebe ich Frau Dr. Bauer durchaus Recht. Was mir allerdings gefehlt hat in diesem Bericht, der hat nichts darüber gesagt, wie, mit welchen Projekten, welche Ursachen von häuslicher Gewalt bekämpft werden sollen und auch nichts darüber, wie die Landesregierung die Wirksamkeit der Projekte einschätzt, der vielen Maßnahmen, die hier aufgezählt worden sind. Ich denke, wenn seit 1991 solche Maßnahmen kontinuierlich entwickelt worden sind, muss man ja - wir haben das Jahr 2000 - irgendwann auch einmal sagen, dies und dies hat sich bewährt und deshalb führen wir es so und so weiter und dies und jenes hat sich vielleicht auch nicht bewährt. Da sollte man also nicht nur den kritischen Blick auf die Maßnahmen bzw. Programme der Bundesregierung, sondern auch auf die eigenen Maßnahmen richten. Insofern wollte ich das hier einfach anmahnen und eigentlich dazu auffordern, vielleicht im Ausschuss bei der Weiterberatung dieses Berichts dazu seitens der Landesregierung Stellung zu nehmen. Ich danke Ihnen.
Geben Sie mir Recht, Herr Minister, dass all die Aktivitäten, die Sie hier aufgeführt haben und die sicherlich zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus einiges beigetragen haben, nichts mit einer Debatte im Landtag zu tun gehabt haben, auf die sich Frau Zimmer bezogen hatte?
Herr Staatssekretär, eigentlich ist es keine Nachfrage, noch mal eine Verständnisfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass vor 1989 keine statistischen Daten über die Haushaltseinkommen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger vorliegen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Dr. Pidde hat noch mal darauf hingewiesen, am 14. April haben wir hier über den Antrag der SPD zur Einführung einer Subventionsberichterstattung auch in Thüringen beraten. Herr Mohring, für Sie mag der konkrete Anlass der gewesen sein, den Sie geschildert haben, aber ich denke, da waren andere Landtage längst ein Stück weiter. Die Kontrollrechte des Parlaments auszuschöpfen, das ist nicht nur an einen Doppelhaushalt gebunden. Ich denke, dazu ist das Parlament zu jeder Zeit verpflichtet und in sofern kann man einen Subventionsbericht auch dann verlangen, wenn jährlich ein Haushalt eingebracht wird, ob wir für alle Zeiten beim Doppelhaushalt bleiben, das werden wir sehen in diesem Landtag und der Landtag wird sich ja vielleicht auch irgendwann mal in seiner Zusammensetzung ändern. Wie die Entscheidungen dazu ausfallen, wissen wir nicht. Aber ich denke, auch dann wird man sich darüber kundig machen müssen, wie werden denn Förderprogramme in Gang gesetzt, mit welcher Zielrichtung, wie wird das Geld ausgegeben und hat das irgendwie seinen Sinn erfüllt. Insofern gebe ich Ihnen an dieser Stelle, und da kommen noch ein paar Stellen, nicht
Recht.
Der Antrag der SPD-Fraktion im April war ziemlich allgemein gehalten und stieß deshalb auf Bedenken bei uns und auch bei der CDU, weil eben konkrete Angaben fehlten. Damals wurde zumindest von der CDU so argumentiert und auch wir befürchteten, dass es nur eine Auflistung werden könnte, mit der sich dann nicht arbeiten lässt. Die SPD hatte argumentiert, dass man doch erst einmal beginnen sollte und den Bericht dann jährlich oder zweijährlich verbessern könne. Dies wurde von den beiden anderen Fraktionen abgelehnt. Wir wollten es, zumindest kann ich das für meine Fraktion sagen, gleich richtig machen. Und deshalb wurde der Antrag dann an den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen, um ihn inhaltlich zu qualifizieren. Die PDS-Fraktion, das hatte ich schon bei der ersten Lesung des Antrags gesagt, möchte einen Bericht über die Finanzhilfen des Landes, der erstens die Zuwendungen und Zuschüsse an gewerbliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, nicht jedoch die der privaten Haushalte enthält, der zweitens Steuervergünstigungen als Subventionen berücksichtigt und der drittens eine kritische Bewertung als wesentlichen Bestandteil des Berichts beinhaltet, und zwar eine kritische Bewertung der Förderprogramme, nicht etwa eine Stellungnahme oder Gesamtbewertung des Berichts, Herr Mohring, das haben Sie ja nun völlig falsch verstanden. Darum kann es überhaupt gar nicht gehen und das ist übrigens mit der Stellungnahme zu dem Bericht des Landesrechnungshofs überhaupt gar nicht zu vergleichen. Gerade die Bewertung der Finanzhilfen ist es doch, die den Unterschied zur bloßen Auflistung ausmacht und die übrigens, Herr Dr. Pidde hat es gesagt, in verschiedenen Landtagen anderer Bundesländer angemahnt wird. Ich habe mich ja - wenn auch etwas scherzhaft - mit dem Finanzminister im Haushaltsund Finanzausschuss getreten, er kann mir nicht weismachen, dass dies nicht grundlegend in der Landesregierung erfolgt. Warum legt man es da den Parlamentariern nicht vor? Das kann ich irgendwo nicht einsehen. Der Bericht ich wiederhole, was ich im April schon gesagt habe - muss die Frage beantworten, ob und inwieweit die Zuwendungen und Zuschüsse z.B. zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zum ökologischen Umbau, zur Schaffung und Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft usw. beigetragen haben. Jedes dieser Förderprogramme, die wir im Landeshaushalt stehen haben, hat ein Ziel, hat Zwecke. Ziel und Zwecke sollen genau benannt werden. Die können sich mit der Zeit doch ändern, wenn sich die Bedingungen ändern. Uns ist doch bekannt, dass jährlich, wenn wir die Haushalte beraten, dann die Vermerke stehen, Richtlinie wird geändert und, und. All das das sind ja Änderungen der Förderinstrumentarien und wir wollen doch wissen, warum solche Änderungen passieren. Aus der Bewertung der Landesregierung, warum diese und jene Subvention abgebaut werden kann, aufgrund welcher Effekte sie erhalten bleiben oder gar ausgebaut werden sollte oder wie und warum sich Finanzhilfen in den kommenden Jahren aus Sicht der Landesregierung entwickeln sollten, kön
nen Parlamentarier Schlüsse ziehen und damit arbeiten, auch wenn - wie im Ausschuss seitens des Finanzministers schon eingewandt wurde - diese Information ja mit Zeitverzug erfolgt, nachträglich dem Parlament zur Verfügung steht. Es ist doch auch beim Bericht des Landesrechnungshofs so und kein Mensch wird doch nun hoffentlich auf die Idee kommen, meine Damen und Herren der CDU, dass da künftig nur noch die Information "Geld ausgegeben - alles okay." drinsteht und wir aus den Haushaltsaufstellungen der darauf folgenden Jahre von selber ableiten können, was gut und richtig war und was nicht. Das kann ja nun wirklich nicht Ihr Ernst sein. Dummerweise ist das heute schon einmal so gefallen, es ist insofern auch pikant, dass nun der eigentliche Änderungsantrag der CDU mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen werden soll, der sich eigentlich nicht wirklich vom ursprünglichen Antrag der SPD unterscheidet. Das heißt, jetzt bleibt es dabei, wir machen erst einmal einen Subventionsbericht und dann schauen wir mal, was wir damit machen.
Das, was Sie im April abgelehnt haben, das wollen Sie jetzt zum Beschluss erheben. Wir bekommen also einen Subventionsbericht, wie er in anderen Bundesländern bereits seit Jahren vorliegt und von dem schon aus der Erfahrung dieser Länder klar ist, dass man damit nicht unbedingt arbeiten kann. Man kann wirklich auch Fehler machen, aus denen man gar nichts mehr lernen kann. Wir sind auf dem besten Weg dazu. Ich habe das früher auch schon einmal so empfunden.
Meine Damen und Herren von der CDU, warum haben Sie denn eigentlich dem Antrag der SPD im April nicht zugestimmt?
Wozu das Zeitspiel?
Oh Gott, wirklich besser haben wir gar nichts gemacht, Herr Dr. Zeh, nein. Aber immerhin können Sie jetzt den Antrag der SPD als Ihren verkaufen, das ist natürlich ein Effekt. Wenn Sie den gewollt haben, den haben Sie nun erreicht. Schade, denke ich, um die Zeit und schade um die Arbeit, die wir uns bei der intensiven Bearbeitung dieses Themas gemacht haben, Herr Dr. Pidde hat es geschildert. Wir haben uns mit den anderen Subventionsberichten der anderen Länder beschäftigt und das war schon ein ziemliches Stück Arbeit. Wir werden dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Er enthält in großen Teilen das, was wir glauben, was in einem Subventionsbericht stehen sollte. Wir wollen einen Subven
tionsbericht und wir wissen auch da nicht, ob wir nicht in zwei Jahren oder in einem Jahr dann hier stehen und sagen, wir müssen es trotzdem noch einmal verändern. Aber, ich denke, das wäre ein Schritt in die richtige Richtung und den sollten wir gehen. Den CDU-Antrag lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist ja hier vieles schon davon gesagt worden, was ich vorgestern schon gesagt habe, dass man mit Sprache immer manches ganz schlimm macht. Ein Personalentwicklungskonzept - dazu hat Herr Dr. Pidde gesprochen liegt uns eindeutig nicht vor. Ich will nur auf einige Details u.a. von Herrn Fiedler eingehen und meinem Unmut und meinem Erschrecken darüber Ausdruck geben, wie in diesem Land zurzeit Politik gemacht wird.
Es wäre ja noch auszuhalten, Herr Dr. Pidde, wenn es ein Abspeisen der Abgeordneten, ein Nicht-in-die-Karten-schauen-lassen wäre, aber das ist es nicht. Das ist
die Personalpolitik dieser Landesregierung für das 21. Jahrhundert. Das muss man sich vorstellen. Das ist doch erschreckend. Ich denke, eine solche Personalpolitik sollten wir uns in Thüringen und können wir uns in Thüringen nicht leisten, wenn wir uns schon über Leistenkönnen unterhalten.
Herr Fiedler und auch der Staatssekretär am Beginn seines Berichts haben den Ausgangspunkt der Personalentwicklung in diesem Land beschrieben, den kann ich nicht tragen. Der Ausgangspunkt kann doch nicht sein, Konsolidierung des Haushalts.
Der Ausgangspunkt muss sein: Sind unsere Landesbehörden und sind unsere Landeseinrichtungen auf das 21. Jahrhundert vorbereitet? Und da kann es, Herr Fiedler, nicht sein, dass ich nur bedauere, wenn nicht so viele junge Leute eingestellt werden können, dass man das machen muss, sozusagen...
Ich höre Ihnen immer sehr genau zu, Herr Fiedler, auch wenn es mir oft wehtut.
Dann weiß ich nicht, wozu Sie hier reden. Ich habe den Alterspräsidenten dieses Landtags eigentlich so verstanden, dass wir hier mit Argumenten gemeinsam um beste Lösungen ringen. Ich glaube, das hat er ernst gemeint, jedenfalls hoffe ich das immer noch.
Meine Damen und Herren, junge Leute einzustellen ist nicht nur eine Frage, dass wir ja der künftigen Generation gegenüber so eine Schuldigkeit haben dies zu tun. Diese jungen Leute, hoch qualifiziert und motiviert, haben das Know-how. Wir können es uns doch nicht leisten auf die Dauer, junge Leute nicht mehr in Landesbehörden und Landeseinrichtungen einzustellen. Die Frage, die hier gestellt werden muss - und das muss der Ausgangspunkt von Personalentwicklung sein -: Sind die Landesbehörden/Landeseinrichtungen mit ihrem Personal und ihrer Struktur auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts ausgerichtet? Davon muss man ausgehen. Da kann es ein Nebeneffekt sein, dass wir, wenn wir gut planen und arbeiten, auch noch Haushaltsmittel einsparen, aber ein Nebeneffekt.
Frau Thierbach.
Entschuldigen Sie, ich war unaufmerksam. Namens der PDS-Fraktion beantrage ich die Aussprache.
Frau Vopel, wie erklären Sie sich, wenn Sie meinen, dass anstelle des zweiten Arbeitsmarkts so viele in den ersten Arbeitsmarkt gegangen sind, dann die rückläufige Erwerbstätigenquote?
Die PDS-Fraktion widerspricht diesem.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die zweite Thüringenmesse "Frauen und Wirtschaft" gehört nun schon der Geschichte an. Ich denke, es ist trotzdem notwendig, sich nochmals dazu zu verständigen. Die Summe, die diese Veranstaltung kostete, mag für manch einen anderen Bereich des Landeshaushalts lächerlich erscheinen, es sind nur rund 150.000 DM, über die wir heute reden. Im Haushalt der Frauenbeauftragten ist es jedoch ein großer Posten und gemessen an den Haushalten der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen geradezu gigantisch. Ich möchte hier nur zum Vergleich anbringen, Zuschüsse für frauenpolitische Maßnahmen sind im Ressort der Frauenbeauftragten des Landes für ein ganzes Jahr 82.000 DM wert, die Messe dauerte zwei Tage. Insofern muss man sich über den Effekt schon verständigen und im Nachgang einer solchen Großver
anstaltung Gedanken darüber machen, ob man das Geld effektiv und sinnvoll eingesetzt hat. Das sehe ich als selbstverständlich an. Man muss sich auch Gedanken darüber machen, ob diese Veranstaltung geeignet war, den Zielen - bessere Integration von Frauen ins Berufsleben, Chancengleichheit für Frauen und Mädchen bei der Berufsfindung und bei der Berufsbildung und letztlich auch Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben - überhaupt gerecht zu werden. Ich möchte es gleich an den Anfang stellen. Ich denke, die Veranstaltung war gut gemeint und mit viel Engagement vorbereitet.
Frau Dr. Bauer, an dieser Stelle gebührt gerade Ihren Mitarbeiterinnen in der Staatskanzlei Respekt. Aber nicht alles, was gut gemeint ist, gelingt am Ende auch, die Gründe dafür sind sicher recht vielfältig. Das Konzept der Veranstaltung war für mich nicht richtig zu durchschauen. Zugespitzt könnte man sagen, es gibt kein richtiges Konzept der Messe. Jede und jeder, der irgendwie zu finden war, stellte aus. Es ergab sich ein undurchschaubares Konglomerat. Die angebotenen Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Gesprächsrunden waren in einigen Fällen wirklich recht gut, bedürfen jedoch nicht unbedingt des Rahmens einer Messe. Die angesprochenen Zielgruppen waren nicht erkennbar. Wenn vor allem Frauen erreicht werden sollten, die sich in der Findungsphase zu ihrer beruflichen Zukunft befinden, so muss ich sagen, Ziel verfehlt, denn die kamen gerade in sehr wenigen Fällen auf die Messe. Ich glaube, gerade langzeitarbeitslose Frauen sehen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt inzwischen so realistisch, dass sie genau wissen, was sie von der Thüringer Wirtschaft zu erwarten haben. Sollte in erster Linie die Wirtschaft angesprochen werden, um Frauen vermehrt eine Chance zu geben, so schlug auch dies aufgrund der Konzeption fehl. Dann müsste man sich unserer Meinung nach demnächst speziell mit diesem Ansinnen bei großen Wirtschaftsmessen einmischen.
Um arbeitslose Frauen zu erreichen, müsste sich, denke ich, die Intention ändern. So bietet sich doch gerade heute an, vielmehr das Thema "Mit Frauen und Beschäftigung" oder "Frauen und Zukunft" zu umreißen und anzugehen. Bei einer solchen Öffnung würde dann möglicherweise auch eine spezielle Frauenmesse Sinn machen und wahrscheinlich würden auch viel mehr Menschen, Frauen erreicht werden. Ich habe beobachtet, wer sich vor allem im Publikum befand. Es waren viele bekannte Gesichter, die es als ihre Pflicht ansahen, kurz reinzuschauen, sich sicher auch in dem einen oder anderen Punkt informierten, meist aber feststellten, dass sie mögliche Kontakte schon lange und im Vorfeld selbst geknüpft hatten und recht gelangweilt wieder gingen, als Beispiel Mitarbeiterinnen von Frauenzentren, Gleichstellungsbeauftragte usw. Ich möchte hier nicht weiter ins Detail gehen. Ich denke, das ist nicht sinnvoll und gerade zu dieser recht fortgeschrittenen Zeit auch nicht mehr zumutbar.
Aber, meine Damen und Herren, es ist in meinen Augen notwendig, sich dieser Frauenmesse nochmals ausführlich, mit Ruhe und Zeit zu widmen, um Aufwand und Ergebnis sorgfältig zu analysieren und für künftige Projekte auch aus Fehlern zu lernen, die möglicherweise gemacht wurden.
Ich bitte Sie daher, einer weiteren Beratung im Gleichstellungsausschuss zuzustimmen. Dort können wir auch darüber beraten, ob es Sinn macht, eine spezielle Anhörung zur Veranstaltung zu veranlassen. Ich denke, das würde spannende Ergebnisse liefern, wenn man im Nachhinein von den Ausstellern wie von den Besucherinnen ein Feed-back erhalten könnte. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst eine Vorbemerkung: Die Entschließung der Präsidenten und Präsidentinnen der deutschen Landesparlamente zur Reform des Haushaltsrechts ist uns als Unterrichtung mit der Drucksachennummer 3/728 zugegangen. Dieses Papier hätte der rote Faden bei der Beratung der Änderung der Landeshaushaltsordnung sein können. Aus mir unverständlichen Gründen wurde die Drucksache aber mit dem Datum vom 6. Juni erst am 28. Juni gedruckt. Zur abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss stand sie den Abgeordneten jedenfalls nicht zur Verfügung. Schade eigentlich, denn der Inhalt der Entschließung der Präsidentenkonferenz deckt sich nach unserer Auffassung mit den Änderungsanträgen meiner Fraktion und ist eigentlich eine Untersetzung dieses Entschließungsantrags. Aber es ist ja noch möglich, unserem Än
derungsantrag zur Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, bei der Novelle der Landeshaushaltsordnung war eins der Ziele, gesetzgeberisch bessere Voraussetzungen zu schaffen, um die öffentlichen Mittel effektiver und flexibler einzusetzen. Das erfordert vor allem einen wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Mittel und ein hohes Kostenbewusstsein bei den Verantwortlichen. Die Budgetierung und auch eine Erweiterung der Deckungsfähigkeit sind wohl taugliche Mittel, um diesem Ziel näher zu kommen, aber doch, meine Damen und Herren, nicht losgelöst von Maßnahmen, die die Risiken einschränken. Nach Risiken und Nebenwirkungen fragten wir in diesem Fall unter anderem - der Berichterstatter hat es dargestellt - den Rechnungshof, die Landtagspräsidentin, den Bund der Steuerzahler usw. Nur sollte man sie eben nicht nur fragen, sondern ihre Vorschläge auch aufgreifen. Das taten wir und zogen auch die Entschließung der Präsidentenkonferenz zu Rate, in der es heißt, meine Damen und Herren: "Die Präsidentenkonferenz hält es für erforderlich, die größere Freiheit der Exekutive bei der Verausgabung der Mittel zu kombinieren mit geeigneten Instrumenten der Kontrolle und Steuerung, die die Verantwortlichkeit der Exekutive gegenüber dem Parlament, die Transparenz des Ausgabenverhaltens und die Rechte der Rechnungshöfe sichern und sogar effektiver als bisher gestalten." Und hier sehen wir noch dringenden Nachbesserungsbedarf an der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag, gegliedert natürlich in mehrere Teilanträge, vorgelegt.
Meine Damen und Herren, offensichtlich hinreichend wurde mit dem Gesetzentwurf das Problem der Erweiterung des Spielraums, besser der Freiheiten der Exekutive gelöst. Die Einflussnahme des Parlaments muss doch wohl aber selbstverständlich, sozusagen im Gegenzug zu den größeren Freiheiten beim Haushaltsvollzug angepasst werden, wenn man das Budgetrecht des Parlaments nicht aushebeln will. So, wie die Landeshaushaltsordnung jetzt geändert werden soll, bedeutet sie eine Einschränkung der Rechte des Parlaments und das sind schließlich nicht irgendwelche Rechte, nein, das sind Rechte, die in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankert sind. Ich denke, wir sollten nicht die Befugnisse vom demokratisch gewählten Parlament zu einer einzelnen Person, nämlich dem Finanzminister, verschieben. Wir wollen doch wohl am Ende nicht die Monarchie wieder einführen. Aber noch - ja, der Finanzminister fände das gut, das kann ich mir recht schön vorstellen, aber wir fänden es nicht so gut - ist der Entwurf ja nicht beschlossen die Krone und der Hermelinmantel würden ihm auch gut passen, glaube ich -, lassen Sie uns deshalb noch ein paar wichtige Details einbauen, um einerseits die flexiblere Handhabung der Landeshaushaltsordnung für die Landesregierung zu sichern, aber andererseits die Einflussnahme des Parlaments auf die Erstellung und den Vollzug des Haushalts zu sichern. Mit den Vorschlägen, die
wir Ihnen in unserem Änderungsantrag unterbreiten, haben wir die Anregungen des Landesrechnungshofs, des Bundes der Steuerzahler und der Landtagspräsidentin aus der im Haushalts- und Finanzausschuss vollzogenen Anhörung aufgegriffen und bitte ersparen Sie uns doch in diesem Fall einmal bei der Auseinandersetzung mit unserem Änderungsantrag den Hinweis auf 40 Jahre Planwirtschaft, das trifft es dann einfach nicht. In aller Kürze zu unseren Vorschlägen.
Ja, ja, Herr Dr. Zeh. Bekanntlich sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe getrennt voneinander zu veranschlagen. Aber hier soll ohne Not bei Krediten und Tilgungsausgaben eine Ausnahme gemacht werden. Geldbewegungen in Milliardenhöhe sind doch wohl schon interessant. Übrigens ist auch der Bund der Steuerzahler der Auffassung, der dem Ausschuss seine Auffassung unterbreitete, dass die Schuldendienstbelastungen im Etat offen sichtbar bleiben muss. Wir schließen uns dieser Meinung an und beantragen deshalb in Nummer 1 unseres Antrags die Streichung der vorgeschlagenen Änderung.
Zu unserem Änderungsvorschlag Nummer 2: Bisher sind die Erläuterungen im Haushaltsplan, die der Ergänzung der Zweckbestimmung dienen, verbindlich. Diese Verbindlichkeit soll jetzt aufgehoben werden und offenbar sollen unverbindliche Empfehlungen diese ersetzen. Das ist unserer Ansicht nach eine Einschränkung des Budgetrechts des Parlaments oder auch der gezielten Einflussnahme des Parlaments auf den Haushaltsvollzug, die wir nicht hinnehmen wollen. Damit diese Verbindlichkeit gewahrt bleibt, beantragen wir die Aufnahme in unserer Nummer 2, das können Sie ja nachlesen, und sinnverbindlich in die Neufassung.
Zum Änderungsvorschlag Nummer 3: Die Flexibilität ist dann nicht so breit, wie Sie sie gerne wünschen würden, aber wir denken, das geht einfach zu weit.
Das geht zu weit, Herr Dr. Zeh. Aber wir können uns ja dann nachher noch streiten.
Hier geht es um die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit. Richtig ist, dass die Flexibilität erhöht wird. Zwingend jedoch, so auch die Präsidentin in der Anhörung, dass gleichzeitig eine das Budgetrecht des Parlaments berücksichtigende Regelung eingeführt wird. In der Stellungnahme der Präsidentin, die Sie in der Vorlage 3/274 nachlesen können, heißt es: "Bloße Berichte der Landesregierung über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit stellen
kein ausreichendes Instrumentarium zur effektiven Parlamentskontrolle dar." Dem ist unserer Auffassung nach einfach nichts hinzuzufügen. Unser Antrag übernimmt wörtlich den vorgeschlagenen Formulierungsvorschlag, so dass künftig die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit bei einer Größenordnung von mehr als 20 Prozent eines Titels der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses bedarf.
Zum Änderungsvorschlag Nummer 4 - Thema "Nachtragshaushalt": Die vorgesehene Änderung des § 37 - über- und außerplanmäßige Ausgaben - zeugt wirklich von hoher sprachlicher Genialität, denn dieses Wortspiel "beabsichtigter Nachtragshaushalt" lässt in seiner Unklarheit nichts zu wünschen übrig.
Eine über- und außerplanmäßige Ausgabe ist nicht unabweisbar oder wäre nicht unabweisbar, wenn sie bis zu einem beabsichtigten Nachtragshaushalt zurückgestellt werden kann. Der Finanzminister - das hat er erklärt hat im Haushalts- und Finanzausschuss dargestellt, dass ein Nachtragshaushalt eigentlich nie beabsichtigt ist, höchstens absehbar, aber in der Regel ist ein Nachtragshaushalt eben immer eine Reaktion auf unbeabsichtigt eingetretene Ereignisse. Insofern können wir mit dieser sprachlichen Regelung nun wirklich nicht mitgehen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie diese Änderung so in Kraft setzen, wie es die Beschlussempfehlung beinhaltet, dann könnte der Finanzminister jegliche über- und außerplanmäßige Ausgabe allein entscheiden. Er muss sie nur für unabweisbar erklären. Das Parlament kann dann noch zuschauen oder es kann überhaupt nach Hause gehen, das wäre vielleicht für den Steuerzahler hin und wieder billiger. Der Thüringer Landesrechnungshof schlug nun vor, den § 37 in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Bundes und anderer Länder zu bringen. Wir haben diesen Vorschlag übernommen und stellen ihn also hier in Nummer 4 heute zur Abstimmung.
Zum Änderungsvorschlag Nummer 5: In § 45 wird die Übertragbarkeit von Ausgaben geregelt. Der Absatz 4 ermächtigt den Finanzminister, das Parlament zu vertreten. Eine Vertretung, meine Damen und Herren, ist aber doch wohl nur dann sinnvoll, wenn der zu Vertretende abwesend ist; das Parlament ist in der Regel nicht abwesend. Wozu also muss das Budgetrecht des Landtags abgetreten werden, wegen der vielen kleinen Einzelpositionen und weil es den Landtag und den Ausschuss unnötig mit Arbeit zuschütten würde? Wir sind der Auffassung, dass sich der Ausschuss diesen Mühen unterziehen muss, um das Budgetrecht des Parlaments zu gewährleisten. Deshalb halten wir den Formulierungsvorschlag der Präsidentin für richtig, der beinhaltet, dass es bei mehr als 100.000 DM pro Titel der Zustimmung des Haushaltsund Finanzausschusses bedarf, und dies haben wir hier
in unserem Änderungsantrag in Nummer 5 beantragt.
Zum Änderungsantrag Nummer 6 in der Drucksache, die Ihnen vorliegt, ist es Nummer 6 x. Der Rechnungshof soll die Regierung bei ihrem Finanzgebahren kontrollieren. Deshalb ist er unabhängig nach dem Rechnungshofgesetz. Unabhängigkeit bedeutet aber auch, selbst zu entscheiden, was in seinen Bericht aufgenommen wird und was nicht. Eine Pflicht zur Aufnahme der Erwiderung der Landesregierung, also von dem, der geprüft wurde, ist es eine nicht hinnehmbare Einschränkung dieser Unabhängigkeit. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie dies wirklich wollen. Deshalb sollten Sie also auch in diesem Fall unserem Änderungsantrag folgen.
Zum Änderungsvorschlag Nummer 7 in der Drucksache, 6 y: Die überörtliche Rechnungsprüfung lässt weiter auf sich warten. Warum die Einführung immer wieder zurückgestellt wird, ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar. Der Bund der Steuerzahler unterbreitete nun den Vorschlag, mit einer einfachen Streichung der Gemeinden in der Negativliste des § 111 der Landeshaushaltsordnung den Weg frei zu machen für eine sofortige Übertragung der überörtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungshof. Die PDS hält diesen Weg für gangbar und beantragt deshalb die entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung.
Zum Änderungsantrag Nummer 8, in der Drucksache ist das 6 z - Entlastung der Landesregierung: Die Änderung des § 114 soll laut Begründung der Anpassung an Artikel 102 Abs. 1 der Verfassung dienen und diese lautet ich zitiere, Frau Präsidentin: "Die Landesregierung hat durch den Finanzminister dem Landtag über alle Einnahmen und Ausgaben sowie die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen jährlich Rechnung zu legen. Sie hat die Haushaltsrechnung mit einer Übersicht über das Vermögen und die Schulden des Landes im nächsten Rechnungsjahr dem Landtag vorzulegen." Im Gesetzentwurf der Landeshaushaltsordnung steht aber z.B. nicht, dass die Haushaltsrechnung im nächsten Rechnungsjahr vorgelegt werden muss, aber das nur am Rande. Nicht nur, dass die Anpassung an Artikel 102 Abs. 1 der Verfassung verunglückt ist, die Absätze 2 und 3 werden offensichtlich überhaupt nicht ernst genommen. In Absatz 3 heißt es: "Der Landtag beschließt über die Entlastung der Landesregierung aufgrund der Haushaltsrechnung und der Berichte des Landesrechnungshofes." Also sind Grundlage für das Entlastungsverfahren die Haushaltsrechnung und der Rechnungshofbericht. Die Stellungnahme der Landesregierung sollte natürlich und wird es ja auch, seit es sie überhaupt gibt, vom Landtag in die Beratung einbezogen werden. Eine Grundlage für die Entlastung jedoch kann sie nach unserer Auffassung nicht sein.
Die PDS-Fraktion beantragt die Verfassung des Freistaats Thüringen zu beachten und den Formulierungsvorschlag des Thüringer Landesrechnungshofs bezüglich der Änderung des § 114 wörtlich zu übernehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Landeshaushaltsordnung ist zu ändern, das ist richtig und auch nach unserer Auffassung notwendig. Aus unserer Sicht müssten die Änderungen in zwei Richtungen gehen - einmal abgesehen von redaktionellen Anpassungen -, zum einen in Richtung Steigerung der Effektivität der Flexibilisierung. Dies ist nach unserer Auffassung ganz gut umgesetzt worden. Zum anderen wäre aber im gleichen Zusammenhang die Anpassung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung zur Wahrung des Budget- und Kontrollrechts des Landtags dringend notwendig. Dies ist unserer Auffassung nach ungenügend geschehen. Einerseits die Leine zu lockern, aber auf Kontroll- und Sicherungsmechanismen zu verzichten, wäre aus Sicht der PDSFraktion verantwortungslos, deshalb werden wir der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, uns liegt viel an einem soliden Haushalt, uns liegt viel an politischer Mitgestaltung durch das Parlament und uns liegt viel an Demokratie, deshalb fordern wir Sie auf, den von der PDS vorgelegten Änderungsanträgen, die ausschließlich auf Vorschläge des Landesrechnungshofs, des Bundes der Steuerzahler Thüringens und der Präsidentin des Landtags zurückgehen, zuzustimmen.
Wir halten sie für so notwendig und wichtig, dass sie keinesfalls unter den Tisch fallen dürfen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema der heutigen Debatte in dieser Aktuellen Stunde ist eigentlich ziemlich irreführend. Das Thema ist nicht irreführend, aber so, wie es hier behandelt wird, ist es irreführend. Es heißt: "Auswirkung des Personalentwicklungskonzepts der Landesregierung auf die Entwicklung der Thüringer Schule". Gehört habe ich heute davon nichts, gar nichts. Ich habe etwas von allen möglichen Rechenbeispielen gehört, wie man Schüler-Lehrer-Relationen usw. in Ordnung bringen soll, aber bitte schön, wohin entwickelt sich das Personal? Davon habe ich nichts gehört. Ich erwarte eigentlich, dass man, wenn man schon vom Personalentwicklungskonzept redet, das auch meint, was das Wort beinhaltet und nicht ein Personalreduktionskonzept, denn das ist es, was heute hier dargestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, am 25. Juni des Jahres 1997 hat der damalige Kultusminister - Herr Althaus - gemeinsam mit den Gewerkschaften und Verbänden vor versammelter Presse im Brustton der Überzeugung erklärt, das Personalkonzept für die Thüringer Pädagogen steht auf soliden Füßen. Jahrelang gefeilt, ist es nunmehr zukunftsweisend angelegt. Bewusst ist es orientiert auf einen langen Zeitraum bis zum Jahre 20015
2015, Entschuldigung. Nun nach drei Jahren scheint es alles schon wieder ganz anders zu sein, obwohl sich in diesen drei Jahren weder die Schülerzahlen wesentlich verändert haben - meine Kollegin Dr. Stangner hat darauf hingewiesen und andere eigentlich auch -, noch sind die Aufgaben für die Schulen kleiner geworden, so dass ein solch radikaler Stellenabbau, wie er jetzt bis 2005 beabsichtigt wird, in diesem Bereich kaum gerechtfertigt scheint.
Eine zweite Bemerkung: Mit dem Geburtenrückgang hat sich ja bereits die nun vielfach erwähnte Studie hier befasst. Jeder legt die Studie immer so aus oder nimmt die Teile von der Studie, die ihm gerade passt - ich mache es übrigens auch nicht anders.
Das Gutachten macht vor allem deutlich, dass die geburtenschwachen Jahrgänge nur eine kürzere Phase darstellen und seit 1995 ein leichtes Ansteigen der Geburtenzahlen zu konstatieren ist; darauf ging allerdings auch Herr Dr. Krapp ein. Allerdings wird in der Studie ausdrücklich empfohlen, keine Entscheidungen zu treffen, die für die weitere Entwicklung hemmend sein könnten. Das Gutachten lässt demzufolge an Deutlichkeit auch nichts vermissen und prognostiziert im Fazit zum Lehrerstellenbedarf sogar einen erhöhten Bedarf. Das steht auch in der Studie. Das ist auf Seite 279 nachzulesen, ich habe es extra aufgeschrieben, damit Sie dann auch schauen können, ob es stimmt. Also ist die von der Regierung abgegebene Begründung, das Gutachten mache die Sparauflagen notwendig, irreführend. Entweder handelt das Kabinett hier aus Unwissenheit - davon gehe ich einmal nicht aus, das würde aber im Übrigen auch nicht vor Strafe schützen - oder man führt die Öffentlichkeit ganz bewusst in die Irre, indem man auf die Unkenntnis des Gutachtens hofft. Beide Varianten wären durch nichts zu entschuldigen. Mit anderen Worten: Ohne gründliche Prüfung von Inhalten und Strukturen wurde Personalumfang festgelegt. Die Klärung einer wirklich aufgabengerechten Personalausstattung für Schulen, die vor allem unter Qualitätsaspekten vorgenommen werden muss, fand ganz offensichtlich nicht statt. Im Mittelpunkt Ihres Abbauplans steht nicht die Qualitätssicherung des Unterrichts, sondern ein ziemlich simples Rechenexempel, das von Minister Dr. Krapp jedoch sehr umfänglich dargestellt worden ist. Es scheint offensichtlich, dass der geplante Stellenabbau im Bildungsbereich ausschließlich dem Diktat des Finanzministers folgt. Ausgehend von einer Kosten-Nutzen-Rechnung, über die man sehr geteilter Auffassung sein kann, aber die überhaupt gar nichts über die Qualität von Bildung aussagt, wird demzufolge unter Federführung des Finanzministers die Basis für ein bildungspolitisches Desaster gelegt. Gefragt wären allerdings Nachdenklichkeit und Progressivität beim Thema "Bildung". Beides habe ich heute in der Debatte, insbesondere in den Reden der CDU-Vertreter, vermisst. Für die Lehrerstudenten an thüringischen Hochschulen ist diese Regierungsentscheidung
ein erneutes Signal, sich in anderen Bundesländern eine berufliche Perspektive zu schaffen. Was, meine Damen und Herren, wird dann aus der Homogenisierung der Altersstruktur an den Schulen und übrigens nicht nur in den Schulen, sondern in Thüringen überhaupt. Wieder gibt es einen Grund mehr für junge, gut qualifizierte Menschen, Thüringen den Rücken zu kehren. Wie viel wollen wir denn an solchen Beispielen noch schaffen? Die Aussagen der Regierung über Bildung als Zukunftsinvestition erweisen sich wiederum als eine bloße Worthülse. Auf die Diskussion über fehlende Fachkräfte will ich jetzt gar nicht erst eingehen. Auf diese Art und Weise verbaut sich ein Land seine Zukunft. Eine solche Politik, denke ich, ist eine Bankrotterklärung. Aber offensichtlich nehmen Sie, meine Damen und Herren von der Thüringer CDU, Ihre eigene Partei nicht mehr ernst, sonst würden Sie entsprechend der plakativen Erklärung auf Ihrem Essener Parteitag von Anfang April dieses Jahres qualifizierte Bildung wirklich zu einer strategischen Frage für eine vorausschauende Sozial- und Wirtschaftspolitik machen, aber davon, meine Damen und Herren, scheinen wir in Thüringen Lichtjahre entfernt.
Letzter Satz: Ich empfehle Ihnen sehr, sich vielleicht einmal mit der doch richtungsweisenden Bildungsrede des ehemaligen - also von Herrn Herzog zu beschäftigen. Danke.
Herr Minister, zur Frage 1 führten Sie aus, dass auch Mittel für die GfAW zur Programmumsetzung aus diesem Titel weitergegeben werden können. Bitte sagen Sie, wie hoch ist der Anteil der Mittel, die an die GfAW ausgereicht werden, am Gesamttitel?
Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf Ihr gesetztes Vorwort. Geben Sie mir Recht, dass die Interpretation der Fragestellung durch Sie etwas sehr frei war?
Herr Minister, dem Vorspann der Anfrage haben Sie nicht widersprochen, d.h., es gibt bewilligte Mittel in Höhe von 4,2 Mio. DM für das Jahr 2000. Ich habe hier die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 107 der Abgeordneten Ramelow und Thierbach vom 19.04.2000. Dort wurde ausgeführt, dass für das Jahr 2000 überhaupt keine Mittel bewilligt worden sind, ich hätte gern gewusst, wie es sich damit verhält.
Namens der PDS-Fraktion beantrage ich, die Frage zur weiteren Klärung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.
Namens der PDS-Fraktion beantrage ich, die Frage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Trautvetter, ich denke zunächst einmal, der Antrag, den wir heute gestellt haben, auf Berichterstattung ist nichts Ehrenrühriges und muss auch nicht von vornherein gering geschätzt werden. Wir befinden uns in der Phase der Aufstellung des Haushalts des Landes; die Kommunen arbeiten auch an der Aufstellung ihrer Haushalte für das kommende Haushaltsjahr und da ist es doch nun wirklich nichts als recht und billig, dass man sich darüber verständigt, mit welchen Wirkungen wir uns hier in Bezug auf die kommenden Haushalte einrichten müssen. Sie haben gesagt, es kann so oder auch anders kommen, ich gebe Ihnen Recht, das ist bei Schätzungen immer so die Frage und der eine berücksichtigt dies bei den Schätzungen und der andere etwas anderes. Mir ist durchaus bewusst, dass es da zu unterschiedlichen Aussagen kommen kann. Dennoch stellt sich ganz einfach die Frage, wenn es
von Finanzministern ostdeutscher Länder derartig gravierend unterschiedliche Aussagen gibt - und ich sage Ihnen auch gleich, in welcher Form gravierend -, dann muss man sich schon die Frage stellen, wie kann das sein und worauf richten wir uns in Thüringen nun wirklich ein. Wenn man weiß, dass wir uns auf einen Doppelhaushalt vorbereiten und demzufolge ja auch irgendwo dann mit Zahlen hantieren müssen, in denen Einnahmen des Landes auch in dem Doppelhaushalt verankert werden - und das habe ich natürlich heute vermisst, worauf Sie sich dann wirklich stützen -, dann muss man einfach diese Fragen in irgendeiner Form beantworten. Sie haben versprochen, Herr Minister, Sie werden Anfang September - und ich hoffe, dass das diesmal tatsächlich verfassungsgemäß so passiert - den Haushalt einbringen. Dann ist da nicht mehr viel Zeit und demzufolge gehen wir davon aus, dass sich alle Fraktionen hier im Haus schon sehr vehement mit diesen Fragen beschäftigen sollten. Sie, Herr Minister, und vielleicht haben Sie an der Stelle das Wort "marginal" gar nicht verwandt, so wie Sie es heute auch nicht am Beginn Ihrer Rede verwandt haben und trotzdem haben Sie auch heute gesagt, die zu erwartenden Steuermindereinnahmen für das Jahr 2000 sind so gering, gemessen an den Gesamteinnahmen - und das ist nichts anderes als marginal, Herr Minister -, dass man sie eigentlich, sage ich einmal, vernachlässigen kann, auch wenn wir beide wissen, wir streiten uns im Haushalts- und Finanzausschuss manchmal um 10.000 DM und 25.000 DM und da sind dann 23 Mio. DM schon nicht mehr Peanuts. Man kann tatsächlich sagen, die 23 Mio. DM, die hier in Rede stehen für das Jahr 2000, sind erst einmal aus der Sicht der Gesamteinnahmen nicht so erheblich, dass man ein Theater darum machen müsste, aber wenn der sachsen-anhaltinische Finanzminister mit 600 Mio. DM rechnet und auch Herr Milbradt in Sachsen in derartigen Größenordnungen rechnet, dann muss man sich schon die Frage stellen, woraus resultiert ein derartiger Unterschied und was wird vielleicht in Thüringen anders berücksichtigt als in Sachsen und SachsenAnhalt, und das war die Frage, die wir hier eigentlich beantwortet haben wollten.
Wir wissen alle, meine Damen und Herren, die bereits vollzogenen und geplanten Steuerrechtsänderungen wirken sich in den einzelnen Steuerarten recht unterschiedlich aus. Während bei der Einkommenssteuer kräftige Einnahmeausfälle erwartet werden, soll das Aufkommen der Umsatzsteuer ansteigen. Wenn man aber weiß, dass die Kommunen an der Einkommenssteuer mit 15 Prozent beteiligt sind, an der Umsatzsteuer aber nur mit 2,2 Prozent, dann muss man einfach darüber reden, ob hier von Kompensation die Rede sein kann. Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer, Herr Finanzminister hat das selbst gesagt, soll steigen. Da die Kommunen damit zu stark begünstigt würden, wird über die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage der geschätzte Einnahmezuwachs gleich mal wieder abgeschöpft. Dies ist allerdings insofern fatal, dass sich die Steigerung der Gewerbesteuer im Augenblick aus Veränderungen der Abschreibungsmöglichkeiten ergeben, die, wie Sie alle wissen, einen kurzfristigen Effekt in sich bergen.