Michael Panse

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Last Statements

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Dittes, selbst wenn ich es gar nicht gewollt hätte, Ihre Rede hätte mich garantiert hier nach vorn getrieben, um etwas dazu zu sagen. Es war vergleichsweise wenig Neues, was Sie gebracht haben. Das Allermeiste von dem, was Sie gesagt haben, kann man ja sogar auf der Internetseite der PDS-Jugend nachlesen. Sie haben es absatzweise wortgleich vorgetragen. Sie haben aber einige Punkte herausgelassen und darauf werde ich nachher gern noch eingehen und sie Ihnen auch noch vorhalten, vielleicht Sie auch um eine Stellungnahme bitten.
Sehr geehrte Damen und Herren, der eben vom Minister für Soziales, Familie und Gesundheit gehaltene Sofortbericht bestätigt für uns, für die CDU-Fraktion, die dramatische Entwicklung des Konsums der so genannten legalen und illegalen Drogen. Der gerade erst im letzten Monat von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vorgelegte Drogen- und Suchtbericht bestätigt dies ebenfalls. Sie wissen vielleicht, dass dieser Bericht den Schwerpunkt auf die Besorgnis erregende Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen legt. Anlass für uns, dass wir uns zum wiederholten Mal heute hier mit dem Thema auseinander setzen, bietet u.a. auch die europäische Schülerstudie zu Alkohol und Drogen und eine Befragung von Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen in Thüringen. Diese Studie, und darauf ging am Rande Herr Dr. Zeh schon ein, weist darauf hin, dass 30 Prozent der unter 15-jährigen Jungen und 26 Prozent der gleichaltrigen Mädchen bereits Cannabis-Erfahrung haben. Mit 14 Jahren geht es also in der Regel los und hinter Alkohol und Zigaretten kommt Cannabis an dritter Stelle und nimmt eine ausgesprochen dominierende Rolle unter den illegalen Suchtmitteln ein. Es ist deswegen, denke ich, legitim, dass wir uns mit diesem Thema auseinander setzen und es ist konsequent, nach
dem wir uns gerade erst vor einigen Wochen hier im Thüringer Landtag mit dem Alkohol- und Tabakmissbrauch beschäftigt haben. Herr Dittes, vor diesem Hintergrund ist es eben nicht richtig, dass wir uns nicht mit Alkohol und Tabak auseinander setzen. Wir haben dies getan und es ist konsequent, dass wir dies auch mit den illegalen Drogen tun.
Zu Cannabis verweist darüber hinaus eine Broschüre der Thüringer Koordinierungsstelle Suchtprävention AGETHUR und der AOK auf die Gesundheitsgefährdung, auf Gesundheitsgefährdungen, die objektiv bestehen. Diese Broschüre, die 2004 nun schon zum dritten Mal in einer dritten Auflage vertrieben wird und inzwischen mit 20.000 Stück aufgelegt ist, kann ich nur ausdrücklich Kindern und Jugendlichen, aber auch vor allem Eltern empfehlen und sicherlich auch dem einen oder anderen Oppositionspolitiker hier im Haus. Ich finde diese Broschüre ausgesprochen anschaulich gemacht und sie erklärt, worum es dabei geht, auch in verständlicher Form. Vielleicht auch in verständlicher Form, Herr Dittes, für den einen oder anderen aus Ihren Reihen.
Alle diese drei von mir aufgeführten Dokumente sollten, wenn sie gelesen und - ich hatte es auch gesagt - verstanden werden, durchaus PDS, Grüne und auch die SPD in Teilen zu einer Umkehr in ihrer Drogenpolitik bewegen,
denn es war von Frau Kollegin Arenhövel schon gesagt worden, Liberalisierung und Legalisierung sind der falsche Weg. Dies bestätigt, das hat Herr Dr. Zeh gesagt, auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Und es ist, finde ich, umso schlimmer, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung damit nicht einmal mehr flächendeckend bei der SPD durchkommt. Nun mag der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium persönlich eine andere Auffassung dazu haben, aber als SPD-Landesvorsitzender trägt er ein Stückchen Verantwortung mit für das, was in einem SPD-Wahlprogramm steht. Ich denke, der aktuelle Beschluss der SPD, und da formuliere ich jetzt richtig, zur Entkriminalisierung von Konsumenten von Cannabis-Produkten, der spricht an dieser Stelle Bände.
Denn wir müssen uns ja eines vor Augen führen: Was heißt denn, so wie es die SPD in ihrem Wahlprogramm beschreibt, der Besitz von Kleinstmengen zum Eigenverbrauch? Kleinstmengen zum Eigenverbrauch, das war, glaube ich, schon gesagt worden, umfasst eine ziemliche Spannbreite. Das wird in einigen Bundesländern bei 6 Gramm festgelegt, in anderen Bundesländern bei 30 Gramm. Und was das beispielsweise für die SPD heißen kann oder was es vielleicht auch heißen wird, hat gerade der rotrote Berliner Senat in der letzten Woche gezeigt. In Berlin wurde auf Antrag der Grünen in der letzten Woche am 29.04. ein Beschluss gefasst, wo eben genau die
se Grenze bei 30 Gramm gezogen wurde, eine Grenze, die ich für falsch und unangemessen halte, eine Grenze, wie sie im Übrigen auch in anderen Ländern besteht. Minister Zeh hatte auf Schleswig-Holstein hingewiesen. Ich halte dies für falsch und für die CDU-Fraktion können wir deutlich sagen: Mit uns wird so etwas nicht zu machen sein.
Das Betäubungsmittelgesetz ist nach meinem Dafürhalten mit seiner Regelung in § 31 a, der das Absehen von Strafverfolgung regelt, völlig ausreichend. Es kann, und das sage ich deutlich, es muss aber nicht bei Kleinstmengen von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Das so genannte Karlsruher Haschisch-Urteil, Minister Zeh hatte es angesprochen, welches nun exakt zehn Jahre alt ist, hat auch gar nichts anderes angeregt, sondern es hat darüber hinaus noch eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert. Fakt ist für mich, es müssen Programme bei den Jugendlichen ansetzen, die erstauffällig geworden sind und denen die Chance auf Aussetzung zu einer Strafverfolgung durchaus anzubieten ist und die diese Chance auch annehmen können. Ich bin dankbar dafür, dass die Anregung der CDU-Fraktion vom November letzten Jahres vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit aufgegriffen wurde und nunmehr das Programm "Frühintervention erstauffälliger Drogenkonsumenten" zum 1. April gestartet wurde. Dieses Programm, davon bin ich fest überzeugt, zeigt den richtigen Weg auf. Denn nach der Erstauffälligkeit, in der Regel bei Feststellung durch die Polizei, erfolgen über dieses Programm Hilfeangebote. Anknüpfend an das erfolgreiche Drogerieprojekt in Thüringen wurden dafür auch die richtigen Partner gefunden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorhin schon zitierte europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen stellt heraus, dass 30 Prozent der 15- bis 16-Jährigen Cannabis-Erfahrung haben und 44 Prozent der Jugendlichen auch in Thüringen die Beschaffbarkeit von Cannabis als leicht einschätzen. Erschreckend ist für mich noch eine andere Zahl aus dieser Studie. Das gesundheitliche Risiko bei regelmäßigem Cannabis-Konsum wird nur von der Hälfte der Jugendlichen als hoch eingestuft, wohlgemerkt, bei regelmäßigem Cannabis-Konsum. Und ich hatte es vorhin angedeutet, die Realität sieht an dieser Stelle völlig anders aus. Das gesundheitliche Risiko bei regelmäßigem Konsum besteht und es ist hoch, Herr Dittes, auch wenn Sie hier etwas anderes behaupten. Das sagen Mediziner und für mich sind die immer noch ein Stück weit glaubwürdiger als Drogenexperten der PDS.
Auf alle Fälle ist den Ärzten
- vielleicht auch selbst ernannte Drogenexperten, das mag jeder für sich selber entscheiden -, denke ich, eher zu folgen und eher zu glauben. Und Ärzte und Drogenexperten führen ja dazu auch die Beispiele an und ich kann sie Ihnen gern auch vortragen. Sie führen als Beispiele an Mundtrockenheit, rote Augen, Blutdruckanstieg, Steigerung der Herz- und Pulsfrequenz, Herabsetzen des Reaktionsvermögens, der Konzentration und der Merkfähigkeit. Das mag vielleicht noch harmlos klingen, aber ich glaube, wir müssen uns vor Augen führen, dass es sich bei den Konsumenten zu einem großen Teil um Schüler handelt, wo ich glaube, dass sich das in einer ganz anderen Art und Weise und auch verheerend auswirkt.
Nein, ich glaube, speziell der Kollege Dittes weiß, wie wir das jedes Mal hier im Parlament machen. Am Ende der Rede gern.
Nicht zu bestreiten, denke ich, auch vom Kollegen Dittes wird es sein, dass ein Joint doppelt so viele krebserzeugende Stoffe enthält wie eine Zigarette. Da kann man nicht einfach von Gefahrlosigkeit sprechen bei Haschisch.
Noch dramatischer wird im Übrigen die Gesundheitsgefährdung bei hohen Dosierungen. Da sprechen Mediziner von Übelkeit, Erbrechen, albtraumartigen halluzinationsähnlichen Erlebnissen und Angstzuständen, die die Folge sein können. Bei Dauergebrauch drohen darüber hinaus Atemwegserkrankungen wie Asthma und Bronchitis sowie ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Die Gedächtnisleistung lässt stark nach, Psychosen können aktiviert werden und bei längerem Konsum ist auch eine verminderte Fruchtbarkeit und eine psychische Abhängigkeit möglich, Herr Dittes. Dies alles sind für mich und für die CDUFraktion Gründe genug, um den eingangs erwähnten Liberalisierungs- und Legalisierungsbemühungen energisch entgegenzutreten.
Die CDU wird dies immer wieder tun. PDS und Grüne, aber nun leider auch offensichtlich Teile der Thüringer SPD, wollen einen anderen Weg. Ich sage es Ihnen ganz deutlich, wenn die PDS-Jugend, wie vor einigen Jahren schon, vor Schulen Flugblätter zur Drogenfreigabe mit dem Slogan "Haschisch in den Unterricht - Aufklären, statt verteufeln!" verteilt, wenn die Grünen zum wiederholten Male dazu selbst Bundesparteitagsbeschlüsse fassen, dann widersprechen wir. Selbstverständlich widersprechen wir auch, wenn die Thüringer SPD eine solche Forderung in ihr
Wahlprogramm schreibt.
Wir wollen, dass die Thüringerinnen und Thüringer, vor allem aber Eltern von Kindern und Jugendlichen wissen, was diese drei Parteien so zum Thema Drogen vorhaben. Ich hatte es vorhin mal angedeutet, Herr Kollege Dittes, auf den Internet-Seiten der PDS finden sich ja noch so ein paar weiter gehende Forderungen, die Sie so elegant hier verschwiegen haben. Sie haben neben der sofortigen Legalisierung von Cannabis auch unter anderem auf der Internet-Seite der PDS-Jugend - Sie persönlich - gefordert, Modelle für eine staatlich kontrollierte Abgabe so genannter harter Drogen. Sie haben die Entkriminalisierung des Gebrauchs so genannter harter Drogen dort ebenfalls gefordert.
Nein, das haben Sie nicht angeführt. Sie haben dieses bewusst verschwiegen. Das eine haben Sie gesagt, das andere haben Sie verschwiegen. Lesen Sie es im Protokoll nach. Herr Kollege Dittes, eines will ich Ihnen am Schluss noch sagen. Ich weiß nicht, ob Sie sich am Landtagswahlkampf beteiligen werden, nachdem Sie Ihre Partei nun nicht wieder aufgestellt hat. Allerdings, ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie im Wahlkampf unterwegs sind, Herr Dittes, dann bitte ich Sie ausgesprochen herzlich, erzählen Sie möglichst vielen Thüringerinnen und Thüringern von Ihren wirren Forderungen zum Thema Drogen.
Das sollen die Thüringerinnen und Thüringer wissen. Wir werden ihnen dieses sagen und wir werden ihnen auch darstellen, wie die Position der CDU in dieser Frage ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen von der SPD, ich verhehle es ja gar nicht, der Antrag hat durchaus zwiespältige Gefühle bei mir ausgelöst. Zwiespältige Gefühle, das will ich auch deutlich machen, zum einen, weil ich es vernünftig und richtig finde, dass die SPD-Fraktion sich intensiv dem Thema "Familie" widmet. Ich glaube, das ist etwas, was allen Fraktionen hier im Haus gut zu Gesicht steht, zum anderen aber auch, und das muss ich ehrlich sagen, weil es sich ein Stück weit dabei natürlich um einen durchaus durchschaubaren Wahlkampffensterantrag handelt.
Und ich sage das ganz ehrlich, Frau Kollegin Bechthum,
Ihnen kann man das verzeihen, weil Sie natürlich durchaus das Interesse bekunden, zu sagen, wir bringen hier einen Familienantrag ein, weil Sie in der nächsten Legislaturperiode nicht wieder für den Thüringer Landtag kandidieren. Allerdings den übrigen Kollegen Ihrer Fraktion muss ich schon sagen, es wäre dem Anliegen der Familien besser gedient, wenn wir nach gründlicher Beratung
einen umfassenden Antrag zum Thema "Familienförderung" hier vorgelegt hätten, denn so, wie er uns in der jetzigen Fassung vorliegt, verdient er nicht den Titel "Familienförderungsgesetz", den Sie darüberschreiben. Er ist letztendlich ein Stück weit Wahlkampfrhetorik und leider auch ein Stück weit ein Schnellschuss.
Ich mache Ihnen das deutlich, Herr Kollege Schemmel, es fehlen wichtige familienfördernde Bereiche.
Insbesondere Fragen der Situation allein Erziehender, aber auch zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden sich in Ihrem Familienförderungsgesetz an keiner einzigen Stelle wieder.
Insofern vermisse ich auch sehr die Erfahrungen aus dem Landesbündnis für Familie, was begonnen hat zu arbeiten, wo es Anregungen gab. Ich vermisse auch die Anregungen aus den Enquetekommissionen. Alles das hätte wohl in ein Familienförderungsgesetz hineingehört. Ich denke, wir werden auch darüber noch sprechen müssen, in welchem Umfang dies sich wiederfinden kann.
Gleichwohl sind es die vorgeschlagenen Änderungen in § 19 a und b durchaus wert, diskutiert und aufgegriffen zu werden. Ich sage es ganz ehrlich, auch ich wünsche mir, dass wir die Familienförderung rechtlich klar erkennbar verankern. Sie wissen, wir haben, was die Familienförderplanung angeht, durchaus die gleiche Forderung als CDU-Fraktion. Wir machen diese Forderung im Übrigen auch auf kommunaler Ebene auf, wo es am wichtigsten ist. Es fehlt aber in Ihrem Gesetzentwurf der Bezug zu den im Kinder- und Jugendhilfegesetz klar definierten Jugendhilfeausschüssen, die sich letztendlich ja auch mit der Jugendförderplanung, aber eben auch mit der Familienförderplanung beschäftigen sollen. Und da reicht es eben nicht, wenn Sie es, wie in Ihrem Gesetzentwurf beschrieben, darauf beschränken, dass Sie die Jugendämter oder das Landesjugendamt verpflichten wollen, einen Förderplan zu erstellen und dabei die Träger nur zu beteiligen. Nein, diese Diskussion muss mit den Trägern stattfinden und die Beschlussfassung muss letztendlich in den Jugendhilfeausschüssen, in den Sozialausschüssen, natürlich dann auch in den Kreistagen und Stadträten stattfinden, denn letztendlich sind die für die kommunale Familienpolitik auch originär zuständig.
Es ist die Klarstellung und die rechtliche Verankerung der Pflichtleistung bei der Familienförderung gefordert. Ich hatte gesagt, das ist zu begrüßen und natürlich auch
der zweite Teil, wenn es um den Kinderschutz geht. Auch das ist zu begrüßen, auch hier haben wir im Landtag mehrfach dazu bereits diskutiert. Es ist eben leider so, der Kinderschutz funktioniert nicht in allen Kreisen. Im Land haben wir, was die Familienförderung und den Kinderschutz angeht, klare Regelungen getroffen. In den aufgelisteten Bereichen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, die Familienhilfe, die Bildungsmaßnahmen, die Familienzentren und die Familienerholungsstätten, dies alles hat im Land bereits jetzt höchste Priorität. Sie wissen, dass wir trotz der angespannten Haushaltslage, die wir haben, seit 1999 eine jährliche Steigerung zu verzeichnen haben. Wir sind inzwischen, nachdem es im Jahr 2002 1,8 Mio.  für diesen Bereich waren, im letzten Jahr 2,1 Mio.  diesem Jahr bei 2,5 Mio.  "& ' ( dafür aufwendet. Ich finde das richtig und notwendig. Insofern ist Familienfreundlichkeit in Thüringen eben doch kein leeres Wahlkampfthema, Frau Kollegin Pelke, wie Sie es in der Pressemitteilung beschrieben haben, sondern es ist schlichtweg Realität. Wir haben durchaus auch bundesweit anerkannt ausgezeichnete Betreuungsangebote im Kindertagesstättenbereich.
Ich weiß, dass wir im Bereich der Angebote unterhalb des Rechtsanspruchs mehr machen können, mehr machen wollen, mehr machen müssen, aber wir haben eben sehr gute Betreuungsangebote. Wir haben darüber hinaus mit dem Landeserziehungsgeld ein hervorragendes Instrument, wir haben die Jugendpauschale, wir haben die FamilienCard. Dies alles gehört für mich zur Familienfreundlichkeit dazu. Insofern kann man eben nicht davon reden, dass es sich nur um Wahlkampfgetöse handelt, wenn wir über Familienförderung sprechen.
Ich möchte sehr gern auf den zweiten Teil Ihres Antrags eingehen, auf den Teil, wo Sie sich auf die Kinderschutzdienste beziehen. Die Kinderschutzdienste hatten wir in den letzten Jahren mehrfach hier zum Thema, aber - und das erleben wir in den Diskussionen vor Ort - die Kinderschutzdienste sind nicht zuallererst dadurch gefährdet, weil die landesgesetzlichen Verankerungen fehlen, sondern - und das sage ich hier ganz deutlich - die Kinderschutzdienste sind dann gefährdet, wenn kommunale Verantwortungslosigkeit damit einhergeht. Wir haben dies bei der Schließung des Kinderschutzdienstes in Saalfeld/Rudolstadt erlebt, wir haben dies bei den Diskussionen im Unstrut-Hainich-Kreis erlebt, und ich denke, wir sollten alle als Landespolitiker, aber auch als Kommunalpolitiker mit darauf hinwirken, dass die Kinderschutzdienste vor Ort erstens erhalten bleiben, zweitens aber auch in hoher Qualität arbeiten können. Das Land leistet seinen Beitrag dazu mit einer 50-prozentigen Förderung der Personalstellen in den Kinderschutzdiensten. Selbstverständlich erwarten wir, dass dies die kommunale Ebene ganz genauso tut.
Der Gemeinde- und Städtebund hat in einem Schreiben an den Landesjugendhilfeausschuss darauf hingewiesen, dass es derzeit eine rechtlich ungenaue Regelung gibt, eine rechtlich ungenaue Verankerung der Kinderschutzdienste, nämlich in den §§ 27 ff im SGB VIII und in § 20 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Diese rechtliche Unklarheit führt dazu, dass in einigen Kommunen die Kinderschutzdienste nicht zwingend finanziert werden. Insofern bin ich Ihnen dankbar für die Initiative, dass wir an dieser Stelle auch die rechtliche Klarstellung, auch die rechtliche Verankerung wollen. Dem werden wir uns auch in der Diskussion nicht entziehen. Aber wir müssen dann auch - und das gehört bei den Kinderschutzdiensten dazu - die Qualitätsstandards in die Diskussion einbeziehen. Sie wissen, dass der Landesjugendhilfeausschuss sich derzeit sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, dass da ein Papier in Vorbereitung ist, was die Qualitätsstandards für die örtlichen Kinderschutzdienste in Thüringen klar definiert. Auch dies sollte sich dann letztendlich bei der Familienförderung, bei einer gesetzlichen Initiative in dieser Richtung wiederfinden.
Abschließend möchte ich heute für die erste Beratung des Gesetzentwurfs noch zusammenfassen, ich bin schon der Auffassung, dass sich in Ihrem Gesetzesantrag richtige Ansätze finden, aber ich bleibe dabei, ich sehe diesen Antrag als zu kurz gesprungen an. Ich möchte, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission einbeziehen. Ich begrüße und rege das auch für unsere Fraktion an, dass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit weiterberaten, aber darüber hinaus auch im Justizausschuss, denn es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf einer Fraktion. Und natürlich werden wir uns dazu auch die fachlichen Stellungnahmen von denjenigen einholen müssen, die letztendlich betroffen sind, das sind die Familienverbände, aber das wird auch der Landesjugendhilfeausschuss sein. Insofern kann ich Ihnen dann auch den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie ein ganzes Stück weit bewusst die Möglichkeit einkalkuliert haben, dass Ihr Antrag der Diskontinuität zum Opfer fällt. Insofern bleibe ich dabei, was ich vorhin gesagt habe, vor diesem Hintergrund ist es letztendlich nichts anderes als ein Schaufensterantrag, aber, das darf ich Ihnen für unsere Fraktion versichern, nach dem 13. Juni wird die CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag genauso intensiv weiter Familienpolitik gestalten und wir werden dann ein Familienförderungsgesetz hier in den Thüringer Landtag einbringen, was wir insgesamt mit allen Fraktionen ausführlich diskutieren werden, was dann tatsächlich auch den Namen verdient. Danke schön.
Tagesklinik für allgemeine Psychiatrie
Im Rahmen einer Nachplanung wurden für die Standorte Heiligenstadt, Gotha und Suhl psychiatrische Tageskliniken in den 4. Thüringer Krankenhausplan aufgenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit wird in einer solchen Form der Behandlung psychisch Erkrankter eine Chance zur schnelleren Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gesehen?
2. Inwieweit ist die Umsetzung des Beschlusses zur Neueinrichtung psychiatrischer Tageskliniken erfolgt?
3. Welche Möglichkeit hat oder sieht die Landesregierung bei der Unterstützung dieser neuen Versorgungsangebote?
Ich habe eine kurze Nachfrage. Sind dem Ministerium Intentionen aus anderen Krankenhäusern bekannt, noch weitere Tageskliniken einzurichten?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Wahlkampf lässt grüßen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir haben das heute und gestern schon ein paar Mal hier erlebt und auch bei diesem uns jetzt vorliegenden Antrag scheint es wohl im Wesentlichen um solche Geplänkel zu gehen. Wenn ich mir den Antrag durchlese und dabei feststelle, dass es vom Tenor letztendlich um nichts anderes geht, als ein Stückchen Unsicherheit bei Trägern und bei Betroffenen zu schüren, dann ärgert mich das schon. Ich bin aber trotzdem bereit, auf diese Bedenken zum Umzug des Landesjugendamts nach Suhl, die von der SPD vorgebracht werden, einzugehen.
Zuvor aber, der SPD-Antrag suggeriert, dass die Qualität der Arbeit des Landesjugendamts mit den jetzt vorgesehenen ersten Schritten des Umzugs nach Suhl in Gefahr sei. Ich sage es hier ausdrücklich, das ist unrichtig und deswegen ist die CDU der Auffassung, dass der Umzug weiter, so wie er geplant ist, durchgeführt werden soll. Bis jetzt ist die Situation so, dass die Außenstellen in Meiningen und Erfurt in Zusammenarbeit mit dem Landessozialamt und dem Thüringer Sozialministerium als oberster Landesjugendbehörde im Wesentlichen die Aufgabenfelder der Jugendhilfe in Landesverantwortung, also überregional im Freistaat Thüringen, bearbeiten. Die beiden unterschiedlichen Standorte in Meiningen und Erfurt bereiten uns bis jetzt recht erhebliche Probleme und waren uneffektiv, weil nämlich - und das
liegt ja auf der Hand - der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen, die in Meiningen arbeiten, und ein Drittel der Mitarbeiter, die im Landesjugendamt in der Außenstelle in Erfurt arbeiten, sich gar nicht in dem Umfang fachlich austauschen können, wie wir uns das wünschen würden, und - das ist natürlich auch ein entscheidendes Argument, was wir in der Vergangenheit insbesondere im Landesjugendhilfeausschuss häufiger diskutiert haben Akten und Vorgänge letztendlich sehr häufig hin und her bewegt werden zwischen Meiningen, Erfurt und letztendlich auch Suhl. Durch diese räumliche Aufteilung, ich glaube, wurde nicht nur der fachliche Austausch, sondern auch der Austausch mit den Trägern ein ganzes Stückchen erschwert. Dieses Defizit abzubauen war und ist immer noch sinnvoll und wird deswegen von uns auch unterstützt. Die Bündelung des Landesamts für Soziales und des Landesjugendamts in Suhl wird eben nicht zu Qualitätsverlusten, sondern letztendlich zu mehr Effektivität in der Arbeit des Landesjugendamts führen.
Vor zehn Jahren wurde bekanntlich, wie sich einige Kollegen ja wahrscheinlich hier noch erinnern können, der Umzugsbeschluss für das Landesamt für Soziales und das Landesjugendamt nach Suhl gefasst. Damals ging es um Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Gebietsreform, aber es war auch das Bestreben ausschlaggebend, in Thüringen Behörden dezentral anzusiedeln. Dieser Beschluss ist eigentlich seitdem nicht in Frage gestellt worden. Auch in der letzten Legislaturperiode, als das Sozialministerium noch von Frau Ellenberger geführt wurde, auch da ist mir nicht bekannt, dass an diesem Beschluss gerüttelt wurde oder darüber diskutiert wurde. Um was geht es also letztendlich der SPD bei ihrem Antrag? Also, zunächst begehren sie eine umfangreiche Auflistung des Fachberatungsbedarfs, der im Landesjugendamt besteht. Angesichts des erheblichen Umfangs der dazu notwendig ist, diese Bedarfe komplett zusammenzutragen, ist ja eigentlich klar, was damit bezweckt wird. Es geht Ihnen letztendlich darum, den Umzug von Teilen der Erfurter Außenstelle hinauszuzögern. Im Übrigen ist es auch gar nicht so einfach, jetzt diese kompletten Fachberatungsbedarfe, so wie Sie es in allen Ihren Punkten fordern, zusammenzutragen. Denn ich darf daran erinnern, die Enquetekommission, die Sie, glaube ich, im Punkt 4 Ihres Antrags auflisten, ist noch gar nicht fertig mit ihrer Arbeit. Da ist es schwierig, die Ergebnisse der Arbeit der Enquetekommission jetzt bei der Bedarfsermittlung einzubeziehen.
Frau Kollegin Pelke, Sie wissen auch, dass die Arbeit des Landesjugendamts regelmäßig Thema im zuständigen Landesjugendhilfeausschuss ist. Der Geschäftsbericht des Landesjugendamts wird dort jährlich vorgelegt und er gibt sehr umfänglich Auskunft über die Arbeit des Landesjugendamts. Auch bei der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage, Sie hatten ja in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, wurde unter anderem durch das Sozialministerium dargestellt, wie die Arbeit der Jugendhilfe im Landesjugendamt und im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Thüringen vonstatten
geht. Damals, als Sie diese Kleine Anfrage gestellt haben, drehte sich die öffentliche Diskussion gerade noch darum, ob das Landesjugendamt aufgelöst werden sollte, wie es beispielsweise der Landesjugendring vorgeschlagen hat und wie es ja im Nachbarland Hessen geschehen ist. Das Sozialministerium hat sich damals deutlich dazu positioniert, hat bei dieser Gelegenheit aber auch deutlich gemacht, welche Aufgaben letztendlich das Landesjugendamt hat. Die von der SPD in ihrem Antrag befürchteten Qualitätsverluste werden so nicht entstehen. Das hatte ich eingangs gesagt. Denn zum einen wird der Umzug des Landesjugendamts von seiner Außenstelle Erfurt nach Suhl schrittweise stattfinden, von den 16 Mitarbeitern, die derzeit in Erfurt in der Außenstelle tätig sind, werden in diesem ersten Schritt einige Mitarbeiter nach Suhl wechseln. Das wird eben Schritt um Schritt und Zug um Zug gehen. Die meisten Kollegen werden im Übrigen mit nach Suhl gehen. Aber es stimmt, es werden sich wohl auch einige ihr Tätigkeitsfeld woanders suchen oder hier in Erfurt bleiben wollen. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die Kollegen lieber mit dem Landesjugendamt hier in Erfurt bleiben würden. Ich habe aber nur begrenzt Verständnis, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass ausgerechnet Sie diese Unzufriedenheit aufgreifen.
Wenn wir uns das mal so ein Stückchen genauer anschauen und die Frage stellen, warum es für Berufspendler eigentlich zusehends schwieriger wird, einen Arbeitsplatz, der entfernt von ihrem Wohnort ist, zu suchen und zu finanzieren, da wird man sehr schnell dazu kommen, dass insbesondere Rotgrün für die Ökosteuer und für die Kürzung der Pendlerpauschale erhebliche Verantwortung trägt, und auch das führt ein Stückchen dazu, dass es für Menschen im Freistaat Thüringen nicht mehr
so einfach möglich ist, sich einen Arbeitsplatz ein Stückchen weiter entfernt zu suchen.
Da nützen Ihre nonverbalen Zeichen, Herr Kollege Gentzel, Ihnen relativ wenig. Das ist so und das hat Ihre Bundesregierung in Berlin zu verantworten.
Natürlich, wenn Mitarbeiter nicht mit nach Suhl wechseln werden, natürlich werden wir uns dann die Frage stellen, wie diese Stellen kompetent und mit engagierten Kollegen zu besetzen sind. Aber auch das wird letztendlich in
Suhl möglich sein und auch dann wird es möglich sein, über die Aufhebung von Besetzungssperren zu reden, um engagierte und kompetente Kollegen dort einstellen zu können.
Also noch einmal, für die CDU-Fraktion ist klar, wir halten an den im Zuge der Gebietsreform 1994 beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen fest. Dazu gehört für uns auch die Ansiedlung des Landesamts für Soziales und Familie und des Landesjugendamts als Teil dessen in Suhl. Wir wollen keine zentralistische Anordnung aller Behörden in der Landeshauptstadt, das sage ich ganz deutlich. Auch andere Landesämter, wie das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz mit dem Umzug von Erfurt nach Bad Langensalza, werden davon betroffen sein und wir meinen nach wie vor, das ist auch richtig so.
Angesichts der jetzt erfolgten Fortschritte beim Bau des Behördenzentrums in Suhl und auch der erfolgten Autobahnanbindung der Stadt ist es sinnvoll, diesen Umzug des Landesjugendamts schon jetzt schrittweise zu beginnen. Es ist im Übrigen auch nicht überraschend, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamts wissen spätestens seit 1994 genau darüber Bescheid und haben zum Teil sogar Arbeitsverträge, wo ganz klar drinsteht, dass ihr Arbeitsort Suhl ist. Die von der SPD befürchteten Defizite bei der Beratung der Träger sind auch deswegen so nicht gegeben, weil auch jetzt schon ein Großteil der Beratung vor Ort oder fernmündlich stattfand. Sie wissen, dass insbesondere die Aufgaben des Landesjugendamts, wenn es um die Erteilung von Betriebserlaubnissen von Kindertagesstätten ging, wenn es um Statistik, wenn es um Jugendhilfeplanung ging, nicht etwas waren, wo die Träger sozusagen zuhauf Besuchsdienst im Landesjugendamt in Erfurt hatten, sondern wo vieles vor Ort stattfand und wo vieles auch elektronisch, fernmündlich oder mit Briefen letztendlich erledigt werden konnte. Das wird auch in Zukunft so stattfinden und im Übrigen weise ich einmal darauf hin, auch die Stadt Suhl ist inzwischen verkehrstechnisch recht günstig zu erreichen. Ich weiß nicht, ob das bei den Kollegen von der SPD so ganz durchgedrungen ist. Der Rennsteigtunnel endet eben nicht mit Tunnelüberwachung und irgendwo im Niemandsland, sondern da führt der Rennsteigtunnel die Autobahn geradewegs nach Suhl und das ist keine Entfernung, die in Thüringen auch für Träger nicht zu überwinden wäre.
Für uns - abschließend - ist die Entscheidung damit natürlich auch ein ganz wichtiges Signal nach Südthüringen, in die Region. Wir werden den Antrag der SPD deswegen auf Aussetzung des Umzugsbeschlusses nicht mittragen und ablehnen. Danke schön.
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Botz, Gerhard; Braasch, Detlef; Buse, Werner; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Hahnemann, Roland; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kaschuba, Karin; Klaubert, Birgit; Klaus, Christine; Koch, Joachim; Kölbel, Eckehard; Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst;
Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo; Künast, Dagmar; Lehmann, Annette; Lemke, Benno;
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Familienpolitik ist unbestritten ein zentrales Politikfeld, was wir hier regelmäßig im Landtag auf der Tagesordnung haben. Wir haben dabei auch mehrfach festgestellt, dass wir im Wesentlichen drei Felder der Unterstützung der Familien sehen. Das ist zum einen die gesellschaftliche Anerkennung, zum anderen der Ausbau und die Nutzung der Betreuungsmöglichkeiten, die wir ja auch in Thüringen sehr umfangreich haben, das sind zum Dritten die finanziellen Transferleistungen für Familien. Genau um diesen dritten Punkt geht es uns heute. Wir haben mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag zwei Instrumente an der Hand. Wir haben darüber hinaus, das wissen Sie, die Forderung der CDU nach dem Familiengeld als eine Transferleistung. Aber wir haben seit nunmehr 18 Jahren auch das Bundeserziehungsgeld. Das Bundeserziehungsgeld ist damals vor dem Hintergrund eingeführt worden, dass es Eltern ermöglichen soll, sich in den ersten
beiden Jahren sehr intensiv ihren Kindern widmen zu können, ohne einer Erwerbsarbeit in dieser Zeit zwingend nachgehen zu müssen. Das Landeserziehungsgeld, was wir in Thüringen ergänzend dazu geschaffen haben, soll das noch fortsetzen, nämlich die weiteren sechs Monate bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Insofern gehören Landes- und Erziehungsgeld auch ein Stück weit zusammen.
Seit der Einführung des Bundeserziehungsgeldes war es allerdings in der Höhe unverändert. Damals ursprünglich einmal 600 DM, heute sind es bis zum 01.01.2004 307  +    / die Ausgabenbelastungen auch für junge Eltern in den letzten paar Jahren durchaus gestiegen sind. Umso bemerkenswerter ist vor dem Hintergrund, dass die rotgrüne Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag jetzt nicht auf die Idee gekommen ist, das Bundeserziehungsgeld anzuheben, sondern im Gegenteil, das Bundeserziehungsgeld abzusenken. Das ist etwas, wo ich schon sagen muss, das ist Familien draußen im Lande schwer vermittelbar. Insgesamt 245 Mio.    0halt 2004 beim Bundeserziehungsgeld reduziert, oder man kann es anders sagen, jungen Familien aus der Tasche gezogen. Das ist nach meinem Dafürhalten eine ganz erhebliche negative Signalwirkung für Familien und familienpolitisch im Übrigen auch grundweg falsch.
Lassen Sie mich drei wesentliche Punkte erläutern, die sich ab dem 01.01.2004 beim Bundeserziehungsgeld verändert haben. Das ist zum einen die Reduzierung des monatlichen Auszahlungsbetrags um 7   ( !/ ! dem, ob es Regelbetrag oder Budgetfinanzierung meint. Da muss ich schon sagen, es ist geradezu ein Hohn, wenn Vertreter der Bundesregierung angesichts dessen von einer Glättung sprechen - eine Glättung, die letztendlich nichts anderes bedeutet als eine Reduzierung, denn man hätte ja auch nach oben glätten können, wenn man das gewollt hätte. Die Absenkung der Einkommensgrenzen, und das ist der zweite Punkt, um den es geht, ist ein ähnlich gravierender Eingriff. Denn dabei wird das pauschalierte Jahresnettoeinkommen einer Familie von ursprünglich 51.130 /  * senkt, um in die Anspruchsgrundlage des Bundeserziehungsgelds zu kommen. Bei allein Erziehenden sind es sogar nur noch 23.000  es kommt noch hinzu, dass sich de facto ja praktisch dieser Betrag noch weiter verringert, weil auch die Ausgaben und die Entfernungspauschale anders berechnet werden, als es bis zum 01.01.2004 war. Darüber hinaus sind als Drittes die Entgeltersatzleistungen anzuführen, dass nämlich jetzt Arbeitslosengeld und Krankengeld auch als Erwerbseinkommen angerechnet werden. Insofern betrifft es in einem erheblichen Umfang Thüringer Familien. Wie Sie wissen, beziehen etwa 90 Prozent der Thüringer Familien, die dazu berechtigt sind, Bundeserziehungsgeld. Das sind allein in der Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2002 2.884 Familien gewesen. Diese Familien sind sehr wohl betroffen, weil sie letztendlich, und das hatte ich gesagt, durch Rotgrün ein Stück weit Geld aus ihrer Ta
sche, was sie für ihre Kinder benötigen könnten, herausgeglättet bekommen.
Es gibt noch ein weiteres Problem, was ich zum Schluss gern ansprechen möchte. Wir haben nach dem Bundeserziehungsgeld zwei Drittel der Thüringer Familien, die auch Landeserziehungsgeld beziehen. Landeserziehungsgeld, was immerhin im letzten Jahr im Umfang von 20,34 Mio.   ! 5  Jahr für Jahr gesteigert hat und nicht wie das Bundeserziehungsgeld sich in den letzten drei Jahren gesenkt hat. Insgesamt entfällt 98 Mio.      Thüringen. Das Landeserziehungsgeld ist an das Bundeserziehungsgeld gekoppelt. Das heißt, sowohl die Antragstellung als auch die Zahlbeträge sind daran gekoppelt und das bedeutet, dass wir, wenn wir nichts tun, 2005 die Situation haben, dass auch in Thüringen die Beträge des Landeserziehungsgeldes letztendlich ein Stück weit geglättet werden und die Familien weniger in der Tasche haben. Wenn wir aber etwas tun und das Landeserziehungsgeld verändern und von dem Bundeserziehungsgeld loskoppeln, werden wir erleben, dass ein sehr hoher Verwaltungsaufwand anfällt, ein Verwaltungsaufwand, der mit Kostenverursachung verbunden ist, den letztendlich die Kommunen tragen müssen.
Ich kann, um zum Schluss zu kommen, Frau Präsidentin, nur sagen, ich appelliere dringend an die SPD, sich bei ihrer Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass sich das Bundeserziehungsgeld steigert und nicht weiter absinkt im nächsten Jahr. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Ehrenamt und Sport, Sport und Ehrenamt, das sind ganz deutliche Pluspunkte für Thüringen. Die Regierungserklärung
ist daran anknüpfend durchaus der Beleg für diese Pluspunkte und
in diesen Themenbereichen, das ist, glaube ich, auch deutlich geworden, hat sich in den letzten Jahren sehr vieles entwickelt. Frau Kollegin Thierbach, da hat mir eine ganze Menge gefehlt bei dem, was Sie hier gerade so dargestellt haben. Sie haben erzählt, was seit
1990 passiert ist. Was Sie verschwiegen haben, ist die Kultur des Ehrenamts, die wir bis 1990 hatten. Was Sie verschwiegen haben, ist die Situation von desolaten Sportstätten in der ehemaligen DDR und
dass Sport in der DDR eben doch noch etwas anderes war als nur das Zählen von Olympiasiegern und Weltmeistern, sondern eben auch desolate Sportstätten, womit wir uns heute noch herumschlagen. Das gehört zur Ehrlichkeit, wenn Sie so einen Vortrag halten, auch dazu.
Ich möchte zum Ehrenamt zwei Bezugspunkte gleich zu Beginn anführen. Das ist zum einen die Studie "Ehrenamtliches Engagement im Freistaat". Es ist richtig, die Studie liegt schon fast ein Dreivierteljahr vor. Wir haben hier noch nicht darüber gesprochen. Ich denke, deswegen ist es auch wichtig, dass wir uns hier darüber austauschen. Diese Studie setzt aber vor allem einen Punkt eines Antrags vom Frühjahr 2001 um, als wir hier im Thüringer Landtag beschlossen haben, dass wir eine solche Studie haben wollen. Diese Studie wurde zwischenzeitlich veröffentlicht, hat eine ganze Menge an Beachtung gefunden und sie qualifiziert vor allem auch die erfolgreich begonnene Arbeit der Ehrenamtsstiftung. Minister Zeh ist in seiner Regierungserklärung darauf eingegangen.
Ein zweiter wichtiger Bezugspunkt, das hatte ich angedeutet, sind durchaus die Ergebnisse der bundeseinheitlichen Sportstättenstatistik der Länder vom Stand 2000. Denn bei allen bestehenden Defiziten, die darin aufgelistet sind, wird in dieser Sportstättenstatistik auch deutlich, dass in den Jahren zwischen 1991 und 2002 in den Sportstätten auch in Thüringen sehr viel Geld investiert wurde. Auch dazu hat Minister Zeh ausführlich Stellung genommen. Die darüber hinaus vorliegenden Zahlen aus der Studie "Ehrenamtliches Engagement im Freistaat Thüringen", der Broschüre "Sportförderung in Thüringen" und dem Zweiten Sportbericht der Landesregierung belegen für mich ganz eindrücklich drei wesentliche Pluspunkte für den Sport im Freistaat. Wir haben nämlich erstens eine sehr hohe Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement
im Sport. Wir haben zweitens darüber hinaus einen hohen Organisationsgrad in Sportvereinen und wir haben drittens, auch das ist gesagt worden, zahlreiche sportliche Spitzenleistungen. Des Weiteren, auch das wurde gesagt, sind die attraktiven Wettkämpfe, die wir in Thüringen haben, die im internationalen und nationalen Maßstab stattfinden, ein hoher Werbe- und Imagefaktor für uns. Wir haben die Weltcups im Biathlon und im Eisschnelllauf erlebt. Die nächsten Sporthöhepunkte stehen bevor und, ich glaube, wir können da nicht zu viel versprechen, wenn wir von vornherein davon ausgehen, Thüringen ist und wird auch Sportland bleiben.
Ehrenamt und Sport, das macht die Regierungserklärung deutlich, das sind nicht zwei verschiedene Themen, sie ergänzen sich und sie wirken miteinander und nicht gegeneinander. Der mit Abstand größte Anteil der Thüringer Ehrenamtlichen wirkt im Sport. Dies rechtfertigt für mich ganz klar die Zusammenfügung beider Themen in der heutigen Regierungserklärung. Nach der vorliegenden Ehrenamtsstudie liegt der Sport mit über 10 Prozent deutlich vorn und ist mit insgesamt rund 38 Mio. jährlich geleisteten Arbeitsstunden auch am umfänglichsten im Ehrenamtsbereich vertreten. Wenn man dazu noch die hohe Zahl der im Sportbereich verbandlich organisierten Thüringerinnen und Thüringer sieht, liegt auf der Hand, dass ohne das ehrenamtliche Engagement im Sport nicht viel laufen würde. Sport ist eben glücklicherweise sehr viel mehr als nur der organisierte und von Sponsoren finanzierte Profi- und Spitzensport. Aber, und bei den Erfolgen, die es im Sport zweifellos gibt, müssen wir, wenn wir hier diskutieren, auch ehrlich die Probleme benennen und darüber miteinander sprechen. Die Haushaltsreduzierungen im Doppelhaushalt 2003/2004 und im Nachtragshaushalt sind im organisierten Sport sicherlich nicht mit Begeisterung aufgenommen worden. Aber, auch das haben wir erlebt, es gab eine ganze Menge Verständnis dafür, dass die Finanzsituation von den Kommunen in dem Land und damit auch deren Handlungsspielräume sich sehr dramatisch verengt haben. Für uns, da kann ich, denke ich, für alle Sportpolitiker hier sprechen, wird es auch in Zukunft dabei bleiben, dass nicht am Sport, sondern dass mit dem Sport gespart werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesundheitsprobleme bei Kindern und Jugendlichen sind hier im Landtag ein häufig diskutiertes Thema gewesen. Die dazu geführten Diskussionen vor einigen Wochen fordern zu einem verstärkten Engagement heraus. Wir müssen, das hat Minister Zeh vorhin gesagt, bei der Erziehung zum gesundheitsbewussten Umgang und zur Bewegungsfreude bei Kindern und Eltern viel früher ansetzen. Der Landessportbund und die Thüringer Sportjugend haben hierfür mit Unterstützung des Landes und von Kooperationspartnern Erfolg versprechende Projekte laufen, Erfolg versprechende Projekte auch neu begonnen. Die Kooperation von Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereinen werden in mehreren im Sportbericht aufgezählten Projekten erfolgreich umgesetzt. Jüngstes Kind, auch das ist, glaube ich,
bekannt, ist der neue Wettbewerb "Bewegungsfreundlicher Kindergarten", den die Thüringer Sportjugend seit diesem Jahr veranstaltet. Auch das trägt zu dem bei, was ich gerade geschildert hatte.
Das Thüringer Sportfördergesetz, Frau Pelke, Sie hatten es angeschnitten, ist für uns ein gutes und wichtiges Instrument. Ich glaube, darüber sind sich auch die Sportpolitiker aller Parteien einig, einig auch in der Forderung, an diesem Sportgesetz nichts zu ändern oder es auszuhöhlen.
Sie haben die kostenfreie Nutzung der Sportstätten angesprochen. Ganz klar, die kostenfreie Nutzung der Sportstätten muss bleiben, das haben wir auch deutlich gemacht, als es in Jena diese Diskussion vor einigen Wochen und Monaten gab.
Ich nenne noch einen zweiten Punkt, die verstärkt angestrebte Übernahme von Sportstätten in die Trägerschaft von Vereinen. Auch diese Trägerschaft soll nur dann erfolgen, wenn die dauerhafte Betreibung der Sportstätten durch die Vereine, durch Zuschüsse oder eigene Einnahmen auch tatsächlich gesichert ist. Die Aufnahme des Sports als kommunale Aufgabe in die Kommunalordnung war von vielen Sportpolitikern lange gefordert worden und wurde endlich umgesetzt. Ich glaube, das ist auch ein zusätzliches Argument, wenn wir zukünftig um Unterstützung des Sports auf kommunaler Ebene werben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, viele der Abgeordnetenkollegen engagieren sich im Ehrenamt im Sport. Sie engagieren sich als Vorstandsmitglieder in den Sportvereinen, sie engagieren sich als Vereinspräsidenten, als Vorsitzende von Kreis- und Sportverbänden, auch da haben wir hier mehrere im Landtag, und auch in der Thüringer Sportjugend. Diese ehrenamtlich Engagierten können auch ein Lied davon singen, wie schwierig es ist, dauerhaft gute Rahmenbedingungen für den Sport zu schaffen. Das Auseinanderdriften von teuren Mannschaftssportarten mit bundesweitem Liga-System in Ost und West belegt deutlich, dass Finanzen im Sport nun auch eine zunehmend dominierende Rolle spielen. Nur wenige Vereine in den jungen Bundesländern können bei diesen Finanztransaktionen noch mithalten. Die Beispiele im Fußball, im Handball und im Eishockey sind auch in Thüringen hinlänglich bekannt, wo das zu Problemen geführt hat. Volleyball läuft noch ein Stückchen erfolgreich, hoffe ich.
Der verständliche Drang, die sportliche Leistungsfähigkeit in höchsten Ligen zu beweisen, korrespondiert leider oft nicht mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine. Nur wenige, leider eben zu wenige, Unternehmen nutzen den Sport als Werbe- und Imageträger. Insolvenzen sind dann leider oft die Folge wegbrechender Einzelsponsoren, wie uns auch die Thüringer Beispiele vor Augen führen. Bei Insolvenzen kann und darf
die Politik eigentlich nur wenig helfen, denn hohe Bürgschaften, wie wir es in einigen der alten Bundesländer erleben, die durch Stadt und Land gewährt werden, die können und wollen wir auch gar nicht gewähren. Sie helfen im Übrigen auch nur dann, wenn die wirtschaftliche Seite der Vereine wieder in Ordnung zu bringen ist. Jeder Thüringer Verein ist also deswegen sehr gut beraten, wenn er das Streben nach sportlichen Höchstleistungen und den Spielbetrieb in höchsten Ligen nur mit einer gesunden Finanzstruktur angeht.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Probleme des zweiten Arbeitsmarkts stellen sich auch im Sport. Die in der Vergangenheit vorhandenen Instrumente des zweiten Arbeitsmarkts - SAM und ABM - waren, und das wissen wir auch, allerdings ohnehin nur in sehr bedingter Form geeignet. Ziel muss es deswegen für uns sein, insbesondere die Nachwuchstrainerstellen im Sport dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus - das ist wieder die Verknüpfung zur Regierungserklärung - wird natürlich auch das Ehrenamt im Sport in Zukunft eine tragende Säule sein. Für den Kinder- und Jugendbereich, auch das sage ich hier sehr deutlich, ist im Übrigen auch die Anerkennung des Sports als wichtiger Teil der Jugendhilfe von Bedeutung. Bedauerlicherweise gibt es dazu auch in einigen Thüringer Kreisen eher gegenläufige Tendenzen. Für mich ist absolut klar, regelmäßige sportliche und freizeitliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen ist förderfähige Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Nur so lassen sich im Übrigen auch solche Beispiele wie die Freizeitpädagogen in Erfurt, wie die Projekte "Midnight-Fun" in Jena oder "Nachtaktiv" in Erfurt mit guten Verbindungen zur Jugendhilfe herstellen und fortführen. Hierfür, und das hat Minister Zeh bei dem Beispiel angesprochen, ist auch das Instrument der Schuljugendarbeit vielleicht ein Instrument, was Synergieeffekte leisten kann und nach meinem Dafürhalten auch leisten muss.
Ein weiterer Punkt: Der Sportunterricht war angesprochen. Ich will das auch ehrlich hier sagen, der Sportunterricht an Schulen hat uns sehr regelmäßig beschäftigt. Der Sportbericht verweist u.a. zu Recht darauf, dass die dritte Sportstunde in Thüringen nicht zur Disposition steht. Das ist gesagt worden, das steht im Sportbericht und es ist auch wichtig.
Wie sie eingesetzt und wie sie umgesetzt werden kann, dazu komme ich noch. Nicht so aufgeregt, Frau Kollegin, es kommt. Die dritte Sportstunde ist, denke ich, für uns alle relativ klar, sie darf lediglich in der Wahl der Inhalte, aber nicht in ihrer Durchführung zur Disposition stehen. Also, was in dieser dritten Sportstunde stattfindet, da sind wir uns sicherlich einig, sollte in jedem Fall Sport sein. Insofern ist auch jede Stunde bedauerlich, die ausfällt.
Das sage ich auch ehrlich, wir haben insbesondere im Berufsschulbereich und im Förderschulbereich erhebliche Probleme, um diese Stunden umfänglich absichern zu können. Das liegt u.a. daran, dass uns in diesem Bereich oftmals qualifizierte Sportlehrer fehlen und dadurch auch diese hohen Ausfallquoten zu verzeichnen sind.
Gesundheitsprophylaxe ist aber ein elementares Thema für Kinder und Jugendliche in allen Schulformen. Darüber hinaus - das ist klar - ist der Schulsport auch ein wichtiges Element für die Weiterführung bzw. Heranführung an lebenslanges Sporttreiben. Insofern ist es von Bedeutung und auch wichtig, dass wir das heute hier ansprechen.
Ein weiterer Punkt: Das Wahlprüfungsfach Sport ist in der Thüringer Schulordnung nunmehr fest verankert. Ich denke, die positiven Ergebnisse des Modellversuchs, den wir einige Jahre lang hatten, bestätigen uns, dass wir auf einem richtigen Weg sind und das nächste Jahr, das bevorstehende Jahr des Schulsports, wird uns auch vor neue Herausforderungen stellen. Deswegen, denke ich, werden wir dieses Thema auch immer wieder im Blick behalten.
Ein letzter Punkt noch zum Sport: Frau Kollegin Pelke, es reizt mich sehr, einige sehr deutliche Worte zum "Goldenen Plan Ost" zu finden, insbesondere zu dem, was Ihre Kollegen in Berlin so mit dem "Goldenen Plan Ost" treiben. Ich erspare Ihnen das von mir. Ich weiß aber, dass der Kollege Grob Ihnen dazu noch ausführlich ein paar Sachen mit auf den Weg geben wird. Ich würde mich freuen, wenn wir für den "Goldenen Plan Ost" nicht nur von seiner Grundtendenz gemeinsam hier streiten würden, sondern wenn es die Kollegen in Berlin ähnlich intensiv tun könnten.
Da warten wir ab, aber dazu können wir noch gesondert diskutieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ehrenamtsteil der Regierungserklärung belegt das hohe Engagement von Ehrenamtlichen, die wir in Thüringen haben. Über 700.000 Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen sind ehrenamtlich aktiv. Ich glaube auch, ich kann für unsere Fraktion und für alle hier im Haus ihnen von dieser Stelle unseren besonderen Dank und unsere besondere Anerkennung aussprechen.
Die Ehrenamtlichen leisten mit ihrem Engagement einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Minister Dr. Zeh hat bei seiner Regierungserklärung darauf verwiesen. Für die CDU-Fraktion ist das Thema der Förderung und der Anerkennung des Ehrenamts auch zwei Jahre nach dem Internationalen Jahr der Freiwilligen im Jahr 2001 als wichtige Forderung präsent. Frau Kollegin Thierbach, Sie haben zwar die Geschichte der Ehrenamtsgesetzentwürfe erwähnt,
Sie haben aber das, was wir in dieser Legislaturperiode zu diesem Thema getan haben, nur sehr marginal gestreift. Deswegen werde ich sehr gern noch auf einige der Punkte eingehen, die wir 2001 beschlossen haben und die bis heute auch tatsächlich umgesetzt wurden.
Wir haben nämlich im Frühjahr 2001 im Ergebnis der Beratung zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion einen Antrag beschlossen, der überschrieben war "Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamts". Diese Maßnahmen, diese neuen Initiativen wurden auch Schritt für Schritt umgesetzt. Es ist eben mehr, Frau Kollegin Pelke, als nur die erwähnte Ehrenamtsstiftung.
Es waren etliche Punkte mehr. Damit das auch allgemein verstanden wird, werde ich sie auch gern einzeln noch mal aufzählen. Wir haben nämlich erstens, das ist gesagt und auch gewürdigt worden, die Ehrenamtsstiftung gegründet. Diese Ehrenamtsstiftung arbeitet erfolgreich. Wir haben zweitens die wissenschaftliche Studie, die damals gefordert war, erstellt und erarbeitet und sie findet über die Grenzen Thüringens hinaus Beachtung. Wir haben drittens die Freistellungsregelung für die Inhaber der Jugendleiter-Card, die damals gefordert war, gesetzlich verankert. Wir haben viertens den Dialog zur Fortentwicklung des Ehrenamts aufgenommen und in nunmehr sechs Ehrenamtskonferenzen, wie das vorhin geschildert wurde, mit allen Interessengruppen und einschließlich der Wirtschaft im Übrigen, die Sie vorhin bei Ihrer Aufzählung nicht dabei hatten, geführt. Wir haben fünftens vier Freiwilligenagenturen in Thüringen. Diese Freiwilligenagenturen wurden als Pilotprojekte in Nordhausen, Erfurt, Suhl und Altenburg etabliert. Es gilt natürlich die Arbeit dieser Freiwilligenagenturen nun nach Ablauf der Modellphase zu sichern. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bei der Beantwortung einer diesbezüglichen Kleinen Anfrage angekündigt hat, dass eine weitere Förderung der Freiwilligenagenturen über die Ehrenamtsstiftung erfolgen kann. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeit in der jeweiligen Region anerkannt und von der zuständigen Kommune finanziell unterstützt wird.
Frau Kollegin Pelke, Sie wissen, in der Landeshauptstadt Erfurt haben wir einen entsprechenden Beschluss auf Antrag der SPD-Fraktion gefasst. Ich fordere nachdrücklich die anderen Städte in Thüringen auf, sich ebenso deutlich zu ihren Freiwilligenagenturen zu bekennen und diese zu unterstützen. Es ist von dem, was wir hier vor zwei Jahren im Jahr des Ehrenamts, im Jahr der Freiwilligen beschlossen haben, eigentlich nur ein einziger Punkt von diesem Maßnahmenkatalog übrig geblieben. Auch da kann ich Sie nur herzlich um Unterstützung bitten. Wir haben nämlich damals darüber diskutiert, inwieweit wir eine steuer
freie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige erhöhen können. Wie diese Diskussion mit den Kollegen im Bund ausgegangen ist, muss ich hier leider nicht beschreiben. Wir haben sie bis heute nicht bekommen können. Wir treten aber nach wie vor für eine entsprechende höhere Berücksichtigung bei der Steuererklärung des ehrenamtlich Tätigen ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Minister Zeh hat am Ende seiner Rede deutlich gemacht, das Ehrenamt soll auch in Zukunft weiterentwickelt werden. Als nächste Maßnahme, auch das ging diese Woche schon durch die Zeitung, soll ein Ehrenamtspass eingeführt werden als Zertifikat für die ehrenamtliche Arbeit. Darüber hinaus soll es einen Ehrenamtswegweiser geben. Beides wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Wir begrüßen darüber hinaus, dass die Landesregierung auch zukünftig die Rahmenbedingungen für eine aktive Bürgergesellschaft etablieren und weiter fördern will, damit sich die Menschen in unserem Freistaat aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen können. Besonders wichtig war dabei auch die Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags zur Gründung der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Als wir die Thüringer Ehrenamtsstiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Jahr 2002 errichtet haben, war nämlich auch schon die Zielstellung dessen klar, was die Thüringer Ehrenamtsstiftung heute leistet. Wir haben nämlich damals schon die Voraussetzungen für eine koordinierte Bündelung von Maßnahmen und eine kontinuierliche Förderung sowie - und das kommt eben hinzu - die Gewinnung privater Spenden aus dem Bereich der Wirtschaft zugunsten ehrenamtlich Tätiger auf den Weg gebracht. Darum geht es auch. Es geht darum, zusätzliche Finanzmittel aus der Wirtschaft und auch zusätzliche Spendenmittel einzuwerben. Frau Kollegin Thierbach, Sie sitzen in dem Gremium, Sie wissen, dass uns das auch gelungen ist. Es ist nämlich mitnichten so, dass die Thüringer Ehrenamtsstiftung nur das Geld zur Verfügung hat, was ihr vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt wird. Wir müssen in Zukunft auch noch verstärkt weitere Anstrengungen unternehmen. Und dazu gehört im Übrigen auch
- darauf gehe ich gern ein, nicht die Lottomittel - das Spielbankgesetz, was Sie so kritisiert haben. Wir haben in dem Spielbankgesetz, das wissen Sie, glaube ich,
in § 4 a eine Formulierung, wo vorgeschlagen wird, dass die Spielbankabgabe, nicht der Gewinn einer Spielbank, das ist ein sehr gravierender Unterschied, ich erkläre das gern auch zum dritten Mal hier am Rednerpult,
dass diese Spielbankabgabe, diese Konzessionsabgabe der Thüringer Ehrenamtsstiftung zugute kommen soll.
Nun mag man darüber streiten, wann die Spielbank ins Laufen kommt, nun mag man darüber streiten, wann eine Spielbank Gewinne abwerfen kann, entscheidend ist aber für mich, dass tatsächlich die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür bestehen. Deswegen dränge ich sehr darauf und setze sehr darauf, dass wir auch in dieser Legislaturperiode das Spielbankgesetz hier im Thüringer Landtag noch verabschieden.
Wir können, wenn wir das Spielbankgesetz hier diskutieren, Herr Kollege Gentzel, gern auf Ihre Bedenken noch eingehen. Ich habe gerade gesagt, warum es mir sehr wichtig ist, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, bevor tatsächlich eine Spielbank ins Arbeiten kommt und nicht erst danach.
Und dannn können wir uns, wenn dieser Gesetzentwurf hier zur Abstimmung ansteht, gern sehr ausführlich noch mal austauschen.
Sehr geehrte Damen und Herren, um das in der Regierungserklärung dargestellte vielfältige Engagement in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land grundlegend zukünftig zu verankern, ist es deswegen für mich unabdingbar, dass wir uns hier in Thüringen immer wieder über das Ehrenamt austauschen. Das ist wichtig und, ich glaube, das ist auch in den Zeiten zwei Jahre nach dem Internationalen Jahr des Ehrenamts notwendig.
Ich möchte auf einen allerletzten Punkt noch hinweisen, es wurde vorhin so etwas lax abgetan mit dem freiwilligen Jahr, mit dem Thüringenjahr. Wir haben mit dem freiwilligen Jahr ein Instrument, wo im letzten Jahr über 620 Jugendliche mit Einsatzplätzen in klassischen Feldern des freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres in Thüringen ihren Dienst ableisten wollten und abgeleistet haben. Die Nachfrage nach dem Freiwilligen Sozialen Jahr lag aber deutlich höher. Wir haben in einzelnen Bereichen, insbesondere im Freiwilligen Sozialen Jahr im Kulturbereich, eine zehnfach so hohe Nachfrage gehabt und wir haben im klassischen FSJ-Bereich immer noch eine fünfmal so hohe Nachfrage gehabt nach Einsatzstellen, wie wir letztendlich dann auch einsetzen konnten. Deswegen war es so wichtig, dass wir diese 1.000 Plätze nun zusätzlich mit dem Thüringenjahr schaffen werden.
Ich bin dankbar, wenn wir dafür eine Finanzierungsmöglichkeit aus ESF-Mitteln gefunden haben. Da mag man nun auch darüber streiten, ob das nun die große Wohltat des ESF oder des Landes ist, dankbar bin ich aber vor allem für die Initiative, weil nämlich dieses Thüringenjahr ein Stück weit Modell und Vorbildcharakter auch für andere Bundesländer haben kann. Deswegen, herzlichen Dank für den Startschuss, Minister Zeh, in dieser Woche und ich setze sehr darauf, dass wir im nächsten Jahr in dieser Ausbauphase tatsächlich auf diese 1.000 Einsatzplätze im Thüringenjahr kommen werden.
Da ist es wichtig, auch das hilft ja wieder, was wir zum Sport diskutiert haben, dass natürlich auch Einsatzstellen im Sportbereich geschaffen werden, auch da verknüpft sich nämlich ehrenamtliches, hauptamtliches Engagement, aber eben auch kontinuierliche Betätigung in einem Sportverein. Es ist, glaube ich, hinlänglich bekannt, dass die Kombination eines Ehrenamts mit einem Bildungs- und Orientierungsjahr durchaus für beide Seiten Nutzen bringen kann. Denn oftmals, auch das erleben die Vereine und Träger des FSJ, dass nach Beendigung des FSJ oftmals qualifizierte Fachkräfte bei den Trägern zur Verfügung stehen, die sich viel länger und dann auch dauerhaft noch ehrenamtlich weiter engagieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch einmal rückblickend auf das Internationale Jahr des Ehrenamts 2001 können wir feststellen, dass viele der Forderungen und Anregungen, die wir damals gemacht haben, aufgegriffen und auch umgesetzt wurden. Die Politik kann vieles für die Förderung des Ehrenamts und vieles für die Förderung des Sports tun, sie kann aber nicht alles tun. Deswegen sollte für uns auch immer klar sein, dass die Vergabe öffentlicher Gelder stets auch an Forderungen zum Aufbau nachhaltiger Strukturen für das freiwillige ehrenamtliche Engagement in den Vereinen und Verbänden gekoppelt sein muss. Die CDU-Fraktion will, dass finanzielle und andere Ressourcen Anschübe geben, Anschübe geben für ehrenamtliches Engagement. In diesem Sinne wollen wir das Ehrenamt weiterentwickeln und auch den Sport im Freistaat zukünftig stärken. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kollegin Pelke, ich kann und möchte es mir nicht so einfach machen und auch nicht so schnell abhandeln. Ich
glaube, das Thema ist so wichtig, dass wir uns auch zu fortgeschrittener Zeit wie heute öffentlich damit ausführlich auseinander setzen können.
Deswegen bin ich sehr wohl dafür, dass wir das hier im Landtag tun, unter allen Abgeordneten, unter den Abgeordneten, die hoffentlich, wie Sie es gerade bemerkt haben, den Bericht gelesen haben und die vielleicht deswegen ein Stück weit verstehen, über was wir hier miteinander diskutieren können.
Wir haben die Fragen der Suchtprävention und der Drogenhilfe hier im Thüringer Landtag innerhalb von einem Jahr zum dritten Mal auf der Tagesordnung. Wenn Sie sich den vorliegenden Bericht der Landesregierung anschauen, dann werden Sie feststellen, dass die Notwendigkeit dazu besteht, denn die Zahlen, die sich uns aus diesem Bericht erschließen, zeigen durchaus, dass sich die Situation auch im letzten Jahr weiter verschlechtert hat. Für die CDUFraktion kann ich sagen, wir wollen zugleich mit dem Ihnen heute vorgelegten Entschließungsantrag die Weiterentwicklung der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe anregen und im Ergebnis der letzten Diskussion zu dem Suchtpotenzial in Thüringen wenden wir uns mit unserem Antrag insbesondere den so genannten legalen Drogen, Tabak und Alkohol, sowie dem Medikamentenmissbrauch zu und drängen auch in diesem Bereich auf neue Initiativen und Maßnahmen. Das ist nach meiner Auffassung konsequent und begegnet dem unterschwelligen Vorwurf, dass die Drogenbekämpfungspolitik sich in der Vergangenheit immer nur auf illegale Drogen beschränkt hat und sich niemand an die so genannten legalen Suchtmittel wie Alkohol und Tabak herantrauen würde.
Die CDU-Fraktion geht dieses Thema an und wir haben gute Gründe dafür. Ich habe gesagt, der Tabak ist unbestritten die Volksdroge Nummer 1 in Deutschland. Der Bericht der Landesregierung belegt dies erneut. Jeder weiß es und doch begnügte man sich bis jetzt mit plakativen Appellen, Aufdrucken auf Zigarettenpackungen und Aufklärungsaktionen. Werbeverbote aber und die gesellschaftliche Stigmatisierung des Rauchens oder rechtliche Einschränkungen gestalten sich hingegen in Deutschland außerordentlich schwierig.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kernaussagen des Berichts sind unter anderem, dass das durchschnittliche Einstiegsalter für den Zigarettenkonsum bundesweit bei 13,7 Jahren liegt und in den jungen Bundesländern, also auch in Thüringen, bei nunmehr sogar schon 13,2 Jahren. Bis zum 18. Lebensjahr raucht fast die Hälfte aller Jugendlichen, Frau Kollegin Wolf hat darauf hingewiesen. Anfang der 90er-Jahre war bei den 12- bis 15-Jährigen, das ist die Gruppe Kinder, die sich noch unter dem Schutz des Jugendschutzgesetzes befinden, die Raucherquote schon bei 9 Prozent. Das sind zum jetzigen Zeitpunkt schon
18 Prozent. Diese Verdoppelung macht ja die Dramatik der Zahlen der letzten Jahre sehr deutlich. Noch etwas Erschreckendes - auch da hat, glaube ich, Frau Kollegin Wolf schon darauf hingewiesen: Junge Mädchen beginnen früher und häufiger als in der Vergangenheit mit dem Rauchen. Sie haben inzwischen ihre Alterskollegen, die Jungen, schon überholt und jeder weiß, zu was für einer Zunahme an Herz- und Krebserkrankungen dies bei jungen Frauen geführt hat. Darüber hinausgehende gesundheitliche Folgen sind auch uns hier im Landtag hinlänglich bekannt. Wir haben bei der Diskussion der Großen Anfrage zur Gesundheitspolitik darauf schon Bezug genommen. Jeder zweite chronische Raucher stirbt letztlich an den Folgen des Nikotinkonsums. Ich glaube, das ist auch etwas, auf was man nicht oft genug hinweisen kann. Es hat alles ein Stück weit Ursachen. Wir müssen in Deutschland konstatieren, dass wir einen extrem hohen Anteil an öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten haben. In Europa, vielleicht einmal als Vergleich die Zahl, gibt es 1,1 Mio. Zigarettenautomaten, davon über 70 Prozent in Deutschland. Diese Zigarettenautomaten, die wir in Deutschland haben, darauf verweist auch das statistische Jahrbuch Sucht, sind zu 98 Prozent öffentlich zugänglich. Es sind immerhin 429.000 Automaten in Deutschland. Dies dokumentiert, dass hier gerade auch Kinder und Jugendliche einen relativ ungehinderten Zugang zu Zigaretten haben. Das ist ein Stück weit natürlich für mich auch Ausdruck der erschreckend hohen Akzeptanz von Zigaretten. Da verwundern eigentlich, Frau Wolf, weil Sie danach fragten, die steigenden Zahlen jugendlicher Raucher kaum noch. Wir haben glücklicherweise für die Zigarettenautomaten nun verbindlich vereinbarte Übergangsfristen zur Umrüstung auf den Chipkartenbetrieb. Das geht sehr langsam, für mich viel zu langsam. Aber wir begrüßen es, dass endlich in diesem Bereich etwas geschieht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es schneller und weiter gehen wird.
Ich komme aber, sehr geehrte Damen und Herren, gern zu dem Punkt, der in den letzten paar Tagen für die meisten Emotionen bei der Diskussion gesorgt hat. Raucherecken und Raucherzimmer, die gibt es in vielen Schulen, leider in viel zu vielen Schulen in Thüringen und auch in manchen Lehrerzimmern könnte sicherlich mehr Rücksicht auf nicht rauchende Kolleginnen und Kollegen genommen werden. Man kann diesen Umstand beklagen, aber wir, werte Kolleginnen und Kollegen, von der CDU-Fraktion sind der Auffassung, man muss endlich in diesem Bereich handeln und auch etwas unternehmen. Das Jugendschutzgesetz, was die Rahmenbedingungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt, sagt eigentlich ganz klar dazu aus, dass sowohl der Jugendschutz in der Öffentlichkeit definiert ist, als auch auf die Durchsetzung gedrungen wird. Sie finden in § 9 des Jugendschutzgesetzes ganz klare Aussagen zum Verzehr und zum Ausschank alkoholischer Getränke in Bezug auf Jugendliche und Sie finden in § 10 auch klare Aussagen für Zigaretten und insbesondere zum Rauchen in der Öffentlichkeit. Das finden Sie im Jugendschutzgesetz und das ist eigentlich der Anhaltspunkt für uns zu sagen, wir wollen dieses Rauchen in der Öffentlichkeit tatsächlich
auch wahrnehmbar eindämmen.
Es ist unbestritten so, von Raucherecken und Raucherzimmern an Schulen geht eine negative Vorbildwirkung aus. Man meint, man sei in, wenn man dort raucht, man fühlt sich als Schüler dem Erwachsensein näher und in Schulen von 500 bis 800 Schülern - verhehle ich nicht wird es relativ schwierig sein, für die Pausenaufsicht das Alter und die Zugangsberechtigung zu kontrollieren. Wir wollen daher, und das machen wir mit unserem Antrag deutlich, neben verstärkten Präventionsbemühungen - das steht nämlich da drin - auch ein generelles Rauchverbot an Grund-, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen durchsetzen. Ja, es stimmt, Frau Pelke, was Sie gesagt haben und was auch der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium gesagt hat, Schüler suchen sich Schlupflöcher, und das größte Schlupfloch ist in der Tat das Schultor, wo ältere Schüler dann das Schulgelände verlassen und außerhalb der Schule rauchen. Aber für mich ist, und das sage ich auch sehr deutlich, wesentlich dominierender das Argument, dass wir mit einem Rauchverbot auf dem Schulgelände den Schülern den Zugang zur Zigarette ein Stück weit erschweren und dass wir - das hatte ich vorher angefügt das Rauchen in der Öffentlichkeit gesellschaftlich ächten. Darauf kommt es mir mit dieser Formulierung an.
Die Diskussion, und das ist auch jedem klar, darf nicht bei Schulen verweilen. Jugendeinrichtungen, für Kinder und Jugendliche zugängliche Plätze, auch diese Plätze müssen ebenfalls in den Blick genommen werden und ich sage Ihnen ganz ehrlich, es wird allerhöchste Zeit, dass wir erste Forderungen in diesem Bereich umsetzen. Da wissen wir uns sogar in Übereinstimmung mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der SPD-Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die ganz klar nämlich dies fordert, das Rauchen an öffentlich zugänglichen Plätzen, Krankenhäusern, Schulen, Jugendeinrichtungen schlichtweg zu unterbinden und zu verbieten.
Ich bin durchaus dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Herrn Pidde, dankbar, dass er sich persönlich am Wochenende sehr deutlich dazu bekannt hat und gesagt hat, er hält dies für einen richtigen Vorstoß. Ich bin durchaus der Auffassung, wir können über den Weg, wie wir ein Rauchverbot an Schulen hinbekommen wollen, ja miteinander diskutieren und wir werden sicherlich auch einen gemeinsamen Weg finden. Heute geht es aber hier zuallererst darum, dass wir eine klare Positionierung der Landespolitik dazu finden und dass wir natürlich einen Handlungsauftrag formulieren. Ich bedaure es, Herr Kollege Pidde, dass offensichtlich Sie sich da ein Stück weit für Ihre Fraktion zu weit nach vorn gewagt haben, denn der Antrag, so wie wir ihn heute von Ihrer Fraktion vorliegen haben, relativiert das ja sehr stark, was Sie zumindest am Wochenende öffentlich kundgetan haben.
Ein Wort auch noch zur Position von den Kollegen der PDS. Ich war etwas überrascht, dass von der PDS-Fraktion
sofort das Signal kam, Rauchen an Schulen - das geht am Ziel vorbei, das ist nicht zielführend. Ich bin deswegen überrascht, weil eigentlich Ihre Kollegin Sojka als Lehrerin ja durchaus wissen müsste, wie sich das an Schulen darstellt,
welche negative Vorbildwirkung von den Raucherecken ausgeht, ich hatte es beschrieben, und wie es so ist mit den so genannten coolen Typen, die in den Raucherecken zusammenstehen und wo nicht nur die jungen Mädchen dann gern begeistert auch mit dabeistehen und zu den Großen mit dazugehören wollen. Es überrascht mich etwas, es überrascht mich ähnlich wie die nicht besonders stringente Drogenpolitik, die die PDS uns immer wieder empfiehlt. Wir haben es eben auch gerade wieder von der Frau Kollegin Wolf gehört, es mag ja sein, dass Schulpsychologen, dass Sozialarbeiter an Schulen so ziemlich für jedes Defizit herhalten sollen. Sie fordern das ja auch seit Monaten unverdrossen und meinen, dass man damit allein Probleme lösen könnte. Ich sage Ihnen, das wird so nicht gehen, es wird natürlich auch nur über Präventionsbemühungen insgesamt in unserer Gesellschaft funktionieren. Da nützt es auch gar nichts, wenn man den Lehrern die Aufklärungskompetenz abspricht. Wir müssen darüber diskutieren, wenn es denn so sein sollte, wie man Lehrer in ihrem eigenen Interesse und im Interesse ihrer Schüler fiter machen kann auf diesem Gebiet und wie sie sich mit Schülern auseinander setzen können.
Ein weiterer Punkt ist die Teillegalisierung oder Legalisierung von weichen Drogen - da werden wir nicht zueinander finden. Das ist ein Thema, was wir hier im Landtag hinlänglich diskutiert haben, ich werde nachher bei dem Antrag der SPD-Fraktion noch mit einigen Sätzen darauf eingehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Alkohol folgt in dem Bericht der Landesregierung an zweiter Stelle und die uns vorliegenden Zahlen sind in diesem Bereich nicht minder erschreckend. Rund 280.000 der 18- bis 69-jährigen Thüringer haben einen riskanten Alkoholkonsum und von ihnen sind laut diesem Bericht 52.000 alkoholabhängig. Trotz eindeutiger Aussagen dazu im Jugendschutzgesetz - ich habe es eben gerade angeführt - trinken rund 30 Prozent der Jugendlichen regelmäßig, das heißt also mindestens einmal wöchentlich. Wir müssen sogar konstatieren, dass nach aktuellen Zahlen 14 Prozent der 12- bis 14-jährigen Jugendlichen mehr als 120 g Alkohol pro Woche zu sich nehmen. Das sind erschreckende, dramatische Zahlen für meine Begriffe. Da müssen wir konsequenterweise, und das tun wir mit unserem Entschließungsantrag im zweiten Punkt, auch ansetzen.
Der dritte Maßnahmepunkt, den Sie in unserem Entschließungsantrag wiederfinden, ist auch mit den vorliegenden Zahlen relativ leicht belegbar. Der Medikamentenmissbrauch nämlich nimmt ebenfalls dramatisch zu.
Frau Wolf, Sie haben nach den Ursachen gefragt. Diese Ursachen können wir sicherlich nicht abschließend behandeln, aber natürlich ist der ungehinderte Zugang zu Schmerzmitteln, zu Schlaftabletten, zu Beruhigungsmitteln eine der Ursachen, und da muss man darüber reden, wie man diesen Zugang nicht erschweren kann, sondern wie man darüber aufklären kann, wie man die Risiken des Medikamentenmissbrauchs der Bevölkerung nahe bringen kann. Natürlich ist das eine Aufgabe nicht nur für die Krankenkassen, da ist die Pharmaindustrie genauso gefordert, wie wir als Gesellschaft, wie wir auch als Politik. Deswegen haben wir diesen Punkt aufgenommen.
Ich habe es schon von Beginn an gesagt, wir wollen zuallererst Kinder und Jugendliche vor Suchtgefahren schützen. Der Bericht der Landesregierung verweist deshalb völlig zu Recht darauf, dass Suchtprävention in der Jugendhilfe eine Querschnittsaufgabe des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes ist. Der Bericht der Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Funktion der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, für ihr Engagement danken, denn trotz aller Zahlen, dass sie sich so engagieren, ist ein Beleg dafür, dass diese Arbeit nicht nur notwendig ist, sondern dass diese Arbeit auch von den Menschen in diesem Bereich mit Begeisterung für die Sache, wenn auch nicht immer mit hundertprozentigem Erfolg geleistet werden kann. Vielen Dank von dieser Stelle an Sie.
Wir brauchen - das hatte ich gesagt - starke Partner, wenn wir die Suchtprobleme in unserer Gesellschaft in den Griff bekommen oder behalten wollen. Die Krankenkassen, die Thüringer Koordinierungsstelle für Suchtprävention und die zahlreichen freien Träger in diesem Bereich, wie zum Beispiel die Suchthilfe in Thüringen oder die Diakonie, sind ganz wichtige Partner. Wir haben auch gelungene Projekte, auf die wir hier hinweisen können und die wir durchaus in ihrer Vorbildwirkung rausstellen können. Wir sprachen mehrfach über das Drogerieprojekt in der Landeshauptstadt Erfurt, das eine ganz tolle Arbeit in diesem Bereich leistet.
Neben den Primärpräventionsaufgaben müssen wir uns aber insbesondere auch verstärkt den Angeboten zu suchtspezifischen Hilfen, Ausstiegsangeboten und Hilfen zur Selbsthilfe für die Betroffenen zuwenden. Der Bericht verweist dazu im Übrigen auch auf die gestiegene kommunalpolitische Verantwortung. Bereits in der Aktuellen Stunde im September hier im Haus habe ich darauf hingewiesen, dass es dazu erfolgreiche und positive Beispiele gibt. Frau Kollegin Pelke, Sie waren wie die anderen Erfurter Stadtratsabgeordneten dabei, als wir in der Landeshauptstadt Erfurt die Neugestaltung des Sucht- und Drogenhilfesystems beschlossen haben. Es wurden geeignete freie Träger mit der Umsetzung dieses Systems beauftragt und,
dies ist eben leider in der heutigen Zeit nicht so selbstverständlich, es wurden auch von der Stadt Erfurt die notwendigen finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt. Der Bericht benennt - das will ich ehrlich sagen - auch Defizite in den bedarfsgerechten, bürgernahen Angeboten und Leistungen, die diesen Defiziten oder dieser Absicherung der Angebote und Leistungen ein Stück weit entgegenstehen. Ich zitiere dazu aus dem Bericht, Frau Präsidentin: "Die Versorgungsplanung hat sich sowohl an quantitativen wie an qualitativen Erfordernissen auszurichten. Planung und Steuerung stehen insgesamt in Deutschland erst am Beginn ihrer Entwicklung. Es fehlen weit gehend noch kommunale und überregionale Planungsdaten, und insbesondere fehlen entsprechende Bedarfsparameter, die es erlauben, bestehende Angebote und Bedarfe zu bewerten." Die Landesregierung weist darauf hin, dass in der Mehrzahl der Kommunen zwar eine kommunale Planung der Hilfen stattfindet, aber meist noch keine eigenständige, systematische Suchthilfeplanung. Aus kommunalpolitischer Erfahrung in Erfurt weiß ich, wie wichtig dies ist, und auch da können wir nicht oft und intensiv genug vor Ort darauf drängen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Sozialministerium benennt als einen Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung die Verbesserung der ambulanten und teilstationären Behandlung und Rehabilitation. Wir als CDU-Fraktion haben zwei weitere Schwerpunkte in unserem Entschließungsantrag benannt. Das ist zum einen der Ausbau der Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die durch den Missbrauch psychoaktiver Substanzen entwicklungsgefährdet oder abhängig sind. Dies ist für uns wichtig, um jungen Menschen frühzeitig den Weg aus der Sucht zu zeigen. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Pelke, dass auch Sie darauf hingewiesen haben, dass sich das mit unserer Auffassung bzw. mit Ihrer Auffassung durchaus deckt. Zum Zweiten, und auch das hatte ich im September schon einmal angekündigt, wir wollen ein Programm "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" mit Kooperationspartnern modellhaft umsetzen. Dieses Programm wurde in anderen Bundesländern bereits erfolgreich erprobt und knüpft daran an, dass bei jugendlichen Drogenkonsumenten und ihren Angehörigen die Kenntnis bestehender Hilfeangebote gering ist und professionelle Hilfe von ihnen eher gemieden wird. Um den Zugang zu sekundärpräventiven Angeboten zu erleichtern, wurde das Konzept "FRED", wie es kurz genannt heißt, entwickelt. Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll bis zum 25. Lebensjahr unmittelbar nach polizeilicher Erstauffälligkeit in Verbindung mit § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes dem Absehen von Verfolgung und im Zusammenhang mit § 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes frühzeitig ein spezifisches suchtpräventives Angebot gemacht werden. Ziel soll dabei sein, Drogenkarrieren zu stoppen, bevor sie ihren verheerenden Lauf nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da kommen wir eben auch an einen Punkt, wo durchaus der aktuelle Bezug gegeben ist. Sie haben heute sicherlich in der Zeitung lesen können von der Beratung über die Suchtproblematik, die
hier zurzeit in Erfurt stattfindet. Da wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es mitnichten so ist, dass die so genannten weichen Drogen kein Gefährdungspotenzial darstellen. Ganz im Gegenteil, dort wurde von Fachexperten denen kann man an dieser Stelle glauben und nicht Politikern, die hier darüber streiten - gesagt, dass Cannabis weit gefährlicher ist als bisher angenommen wurde. Genau an dieser Stelle und genau deswegen wehren wir uns so heftig gegen Ihre wie auch immer wieder unter Selbstbestimmung vorgeschobenen Begründung zu einer Teillegalisierung oder Legalisierung von so genannten weichen Drogen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht der Landesregierung über die Situation und Entwicklung der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Drogenbekämpfung in Thüringen ist eine gute Arbeitsgrundlage zur weiteren Entwicklung der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe. Ich danke ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der direkt beteiligten Ministerien, insbesondere dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit für die Erarbeitung dieses Berichts.
Bevor wir zur Abstimmung der Anträge kommen, würde ich sehr gern noch ein paar Sätze zum Antrag der SPDFraktion sagen, der uns leider sehr kurzfristig heute zugegangen ist.
Sehr geehrte Frau Kollegin Pelke, ich kann Ihnen das schon nicht ersparen, jetzt an dieser Stelle auch zu sagen, dass für mich dieser Antrag sich verhältnismäßig dünn darstellt. Er ist fachlich zum Teil unkorrekt. Er drückt sich um ganz wichtige Aussagen in der Drogenhilfe und er ist wirklich nur da gut, wo ganze Passagen aus dem CDU-Antrag abgeschrieben wurden. Ich werde Ihnen das gern an einem Beispiel deutlich machen. In Ihrem ersten Punkt nämlich, da kann ich Ihnen nur sagen, natürlich, die Koordinierungsstelle in Erfurt soll fortgeführt werden. Wenn Sie den Bericht gelesen haben, hätten Sie auf Seite 31 den Hinweis dazu finden können. Da steht es nämlich genau und Sie wissen, dass wir den Haushalt hier beschlossen haben, da sind 95.000      6   dem 01.01. mit zwei Personalstellen weitergehen und natürlich werden auch diese Aufgaben, die Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, dann von der Koordinierungsstelle umgesetzt und natürlich werden insbesondere die Selbsthilfegruppen von ihnen betreut und koordiniert.
Merkwürdig, das hatte ich vorhin schon einmal kurz angedeutet, ist hingegen Ihr Sinneswandel zum Punkt 2, also dem Rauchverbot an Schulen. Herr Kollege Pidde hatte es, ich habe es gesagt, am Wochenende begrüßt, der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium hatte es relativiert und ich nehme einmal an, Frau Pelke, Sie haben sicherlich dankbar die Steilvorlage aufgenommen und haben am Ende eine windelweiche Formulierung in diesen Antrag reingeschrieben, der nichts Richtiges, aber eben auch nichts Halbes und nicht Ganzes darstellt. Also in diesem Punkt
bitte ich schon sehr heftig, schauen Sie sich unseren Antrag an, reden Sie vielleicht mit Ihren Kollegen, vielleicht nähern Sie sich auch unserer Intention hin zu einem generellen Rauchverbot an Schulen, in öffentlichen Räumen insgesamt.
Der dritte Punkt, auch da muss ich Ihnen sagen, natürlich, das findet ja statt, natürlich haben wir auch diese Beratung, diese Qualifizierung, natürlich beschäftigen wir uns damit.
Es ist, da komme ich zu Ihrem vierten Punkt, schon recht widersprüchlich, wenn Sie sich das anschauen, dass Sie in Ihrem vierten Punkt zwar auf die rauchfreien öffentlichen Gebäude eingehen, zwei Punkte zuvor aber offensichtlich die Schulen ein Stück weit auf die freiwillige Basis belassen.
Ein nächster Punkt, Sie hatten es eben gerade in Ihrer Rede vorgetragen, 0,0 Promille. Schön wäre es denn, wenn wir es hätten. Wir haben keine 0,0 Promille. Ich würde mir das sehr wünschen. Ich kenne die Diskussion, als wir im Bund darüber gestritten haben, auch mit Kollegen der eigenen Fraktion. Es waren keine Mehrheiten dafür vorhanden. Ich kann Sie einfach nur herzlich bitten, werben Sie, werben Sie bei Ihren Kollegen in der Bundestagsfraktion. Ich tue gern das Gleiche bei unseren Kollegen. Aber dann stellen Sie sich nicht hierher und tun Sie so, als müssten wir 0,0 Promille durchsetzen. Wir haben sie leider noch nicht einmal. Ich wünsche es mir, aber da können wir in der Tat auch miteinander positiv vielleicht etwas bewegen.
Der fünfte Punkt, der Medikamentenmissbrauch, das ist Bestandteil unseres Antrags. Darauf hatte ich ja gerade hingewiesen. Da sind wir überhaupt nicht auseinander. Deswegen kann das hier auch so stehen bleiben. Es ist genauso wie mit dem sechsten Punkt, wo Sie ja praktisch das Gleiche fordern, wortgleich das Gleiche fordern wie wir auch. Auch da sind wir völlig d'accord. Auch wenn es schwierig sein wird, aus den vorhin beschriebenen Gründen das Wörtchen "bedarfsgerecht" vernünftig zu definieren, weil die regionalen Planungsgrößen teilweise fehlen.
Den siebten Punkt, das ist in der Tat ein Punkt, wo wir uns in der Vergangenheit schon mehrfach damit auseinander gesetzt haben, wo wir vielleicht auch nicht so ohne weiteres zusammenfinden, denn die Haushaltsberatungen sind leider nun schon vorbei, wo wir darüber gestritten haben, ob wir liebend gern mehr Geld für den Sozialbereich zur Verfügung gestellt hätten. Ich hätte mir sehr gewünscht, das habe ich damals auch schon gesagt, dass es für den Suchtbereich zur Verfügung gestanden hätte. Aber wir müssen auch ehrlich sagen, wir können nur das Geld ausgeben, was wir haben. Wir müssen in diesem Bereich Wert darauf legen, dass auch die kommunale Verantwortung eine kommunale Finanzierungsmitverantwortung bedeutet. Deswegen, ich höre sehr wohl Ihren Wunsch, ich würde mir auch wünschen, wir könnten auf Summen kommen von ehemaligen Haushalten, aber das ist in diesem Bereich nicht anders wie in vielen anderen Bereichen. Uns fehlt
schlichtweg das Geld. Frau Kollegin Wolf hatte vorhin danach gefragt, wie viel wir denn überhaupt im Bereich der Suchtprävention ausgeben. Sie würde das im Bericht nicht finden. Das ist ganz einfach, relativ einfach aus dem Sozialministerium zu erfragen. Wir haben in den letzten zehn Jahren 58,8 Mio.  % reich aufgewandt und das sind nur die so genannten freiwilligen Leistungen ohne die gesetzlichen Leistungen in diesem Bereich. Das ist eine ganze Menge. Vielleicht könnte es mehr sein, vielleicht soll es in Zukunft auch mehr sein. Aber wir müssen an dieser Stelle auch einmal ein Stück weit goutieren, dass in diesem Bereich sehr, sehr viel geschehen ist.
Ein Punkt noch, das haben Sie wohl offensichtlich bei Ihrem Antrag entweder weggelassen oder weglassen wollen, dieses Projekt "FRED", was ich beschrieben hatte. Das ist uns schon wichtig. Wir möchten schauen, ob da mit entsprechenden Partnern tatsächlich etwas zu bewegen und zu erreichen ist ohne einen riesigen Umfang von finanziellen Mehrkosten. Da gibt es Partner, die dazu bereit sind, das mit umzusetzen. Deswegen beharren wir darauf, deswegen wollen wir dieses Projekt auch in Thüringen haben.
Ein Punkt, das habe ich Ihnen zu Beginn der Beratung gesagt, Sie haben sich ein bisschen um die Legalisierung oder Teillegalisierung mit Ihrem Antrag drumherumgedrückt, das findet sich da nicht wieder. Die Gretchenfrage, wie hält es die SPD mit den weichen Drogen, findet sich zumindest in Ihrem Antrag nicht wieder. Vielleicht können Sie das noch aufhellen und uns Ihre Position dazu mitteilen.
Insgesamt muss ich da zusammenfassen, die CDU-Fraktion hält fest daran und beabsichtigt, den Antrag, den sie Ihnen vorgelegt hat, heute auch zur Abstimmung zu stellen und zu beschließen, denn ich glaube, es ist der fachlich bessere Antrag, was niemanden daran hindert, eigene Anregungen, eigene Vorschläge entsprechend vorzubringen. Zu dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag bitte ich Sie ausdrücklich um Ihre Zustimmung, insbesondere auch diejenigen unter Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, die so ihr eigenes individuelles Suchtproblem mit dem Tabak haben und die sich tausendmal vielleicht gewünscht haben, irgendwann vom Tabak loszukommen. Unser Entschließungsantrag, wie er Ihnen vorliegt, soll ein kleiner, aber - ich meine - wichtiger Mosaikstein dazu sein, Kinder und Jugendliche vor Suchtbiographien und Gesundheitsgefährdung zu bewahren und abhängigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen. Ich danke Ihnen.
Gern.
Da bin ich Ihnen sehr dankbar, Frau Kollegin Pelke, weil natürlich ich genauso wie Sie und einige Kollegen Ihrer Fraktion und unserer Fraktion uns in zahlreichen Sportvereinen betätigen, in Sportvereinen, wo im Übrigen eine ganze Menge für Kinder und Jugendliche getan wird für den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen. Mir ist kaum ein nennenswerter größerer Sportverein in Deutschland bekannt, der ohne Sponsoring von einem Alkoholkonzern, in der Regel sind es Brauereien, auskommt. Im Übrigen auch der Kollege Wehner, der sich gerade zu Wort meldet, ich glaube, Köstritzer ist bei den Damen
vom VfB Suhl mit auf dem Trikot. Nun mag man darüber streiten, ob das Alkohol ist oder nicht. Ich persönlich sage, es ist für mich eine negative Vorbildwirkung, die von diesem Bereich ausgeht, allerdings etwas, wo man ein Stück weit das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen möglich machen kann. Denn das, was in diesem Bereich bezahlt wird, ist im Übrigen ja etwas, was wir ansonsten offensichtlich nicht so ohne weiteres aufbringen könnten. Das ist nicht viel anders als das, was regelmäßig die Bundesregierung diskutiert, wenn wir über eine zusätzliche Zigarettenabgabe diskutieren, für einen guten Zweck natürlich, aber auch etwas Schlechtes. Da ist es in der Tat so, Rauchen für die Gesundheit, Saufen für die Gesundheit, Rasen für die Rente, das sind alles Sachen, wo ich mir durchaus wünschen würde, man fände andere Finanzierungsmöglichkeiten. Es ist aber leider nicht so. Ich kann Ihnen das ehrlich sagen, jeder weiß es, dass der Verein TuS Braugold, wo ich mich im Vorstand betätige, durchaus auch davon existiert. Reicht das als Auskunft, Frau Kollegin? Gut, danke schön.
Herr Kollege Dittes, wie beurteilen Sie denn die Aussage von Herrn Bader bei der 4. Fachtagung Psychiatrie und Drogen, ich zitiere: "Die Konsumenten von weichen Drogen fühlen sich den Anforderungen nicht mehr gewachsen und sind prädestiniert dafür, immer auf der Verliererstraße zu bleiben. Bundesweit seien etwa 200.000 Menschen im Alter zwischen 12 und 59 Jahren psychisch von dem Rauschmittel abhängig." - dpa-Meldung von heute. Wie beurteilen Sie das, Herr Kollege, vor dem Hintergrund, was Sie jetzt gerade hier uns versucht haben weiszumachen.
Sie haben es ja so gewollt, also, Herr Kollege Dittes, wenn Sie Fragen nicht beantworten, sage ich Ihnen das gern hier vorn vom Pult aus. Es kann sein, dass Sie nicht richtig zugehört haben. Ich habe in meinem Redebeitrag und in der Frage, die ich Ihnen gestellt habe, davon gesprochen, dass Cannabis psychisch, nicht physisch abhängig macht. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn man hinhören will und diesen Unterschied hören will, begreift man es auch. Wenn man nicht hinhören will wie Sie, verdreht man es. Das ist das, was mich an Ihrer gesamten Rede gestört hat.
Setzen Sie sich wieder hin, ich werde von Ihnen auch keine Frage beantworten. Insofern dürfen Sie sich gern dann noch mal zu Wort melden.
Zweite Geschichte: Natürlich erfolgt der Einstieg über das Rauchen, genau deswegen setzen wir uns mit dem Rauchen auseinander. Das sagt Ihnen jeder, der sich mit dem Thema auskennt und das sagt Ihnen jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, also tun Sie bitte nicht so, als ob ich an dieser Stelle hier etwas anderes gesagt hätte.
Nächster Punkt - 16-Jährige auf dem Schulgelände einsperren: Das geht nicht, finde ich auch in diesem Antrag nicht. In diesem Antrag finde ich etwas über rauchfreie Schulen und rauchfreie Schulen, das korrespondiert in der Tat auch mit Grundschulen. Auch an Grundschulen haben wir Lehrer, die rauchen. Auch an Grundschulen haben wir Lehrer, die mit ihrer Vorbildwirkung, wie es der Kollege Michel gerade beschrieben hat, ein Stück weit vorangehen können, wenn sie es nicht selber schaffen, diese Kraft zu haben, dann kann man ihnen auf diesem Weg ein Stück weit helfen.
Nun mag es sein, dass vieles von dem, was Sie uns hier vorgetragen haben, durchaus durch persönliche Erfahrung geprägt sein mag. Mag sein, dass Sie mit dem Begriff Punktnüchternheit nur begrenzt etwas anfangen können. Er ist allerdings in der Drogenarbeit durchaus ein Begriff, der bekannt ist, der als Punktnüchternheit meint, dass man in gewissen Situationen - beim Führen von Maschinen nüchtern sein sollte, am Arbeitsplatz nüchtern sein sollte, Herr Kollege Dittes. Das bedeutet Punktnüchternheit und nicht ein Herantrinken an eine wie auch immer PromilleGrenze im Verkehrsbereich. Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Kollege, das, was Sie uns hier so relativ blauäugig vortragen, was Sie uns hier als Vorbildwirkung von Erwachsenen darstellen, wo Sie sagen, da fängt es an und es ist kein Problem von Kindern und den Jugendlichen, das kann ich bestätigen. Wenn wir nämlich als Erwachsene diese Theorien hier transportieren, diese Theorien auch an Kinder und Jugendliche weitergeben, Kindern und
Jugendlichen vermitteln, dass man Drogenarbeit mit akzeptierender Drogenarbeit beginnen kann, dann gehen wir mit falschen Vorbildern und mit einer falschen Meinung voran.
Und ein Letztes: Herr Kollege Gentzel, wenn er vielleicht noch mal kommt, vielleicht richtet es ihm auch jemand aus,
der raucht wahrscheinlich, mag sein, also so ist es mit der Vorbildwirkung. Mit dem Nichtrauchergesetz, das ist ja so eine Sache, wünschen würde ich es mir ja vielleicht auch. Sie müssten mir dann aber schon zitieren, an welcher Stelle es in dem Antrag sich wiederfindet. Es findet sich nämlich in diesem Antrag nicht. Es geht um Maßnahmen, die wir hin zu rauchfreien Schulen haben wollen. Es geht natürlich darum, wie wir das durchsetzen können. Das werden wir miteinander besprechen. Das werden wir mit dem Kultusministerium besprechen, das werden wir auch mit den betroffenen Schulen besprechen und dann werden wir einen Weg finden. Wenn es aber um Durchsetzungsfähigkeit geht, dann können Sie gern dem Herrn Gentzel ausrichten, wenn er denn so engagiert vornweg ist, wenn er rauchfreie Landtage, rauchfreie Ministerien fordert,
dann ist er durchaus dazu angehalten, sich mit der Durchsetzungsfähigkeit in seiner eigenen Fraktion zu beweisen, dann würde nämlich nicht diese windelweiche Formulierung, wie ich sie Ihnen vorhin schon mal beschrieben habe, im SPD-Antrag herauskommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, als ich den Antrag gelesen habe, war ich erst etwas überrascht. Wenn ich jetzt hier in die Runde schaue, bin ich etwas enttäuscht, sowohl was die Beteiligung hier im Parlament angeht insgesamt, aber insbesondere von der antragstellenden Fraktion. Wenn sie es ernst meinen würden mit dem parlamentarischen Bündnis für Familie, da hätte ich gehofft, dass zumindest von ihrer Fraktion hier zahlreiche Kollegen da gewesen wären. Das zum Ersten.
Nein, nein, auch prozentual greift das nicht. Sie können es mal nachrechnen. Der Antrag, so wie er uns vorliegt, suggeriert, dass wir erhebliche Defizite in der Familien
förderung des Freistaats haben, und die bestehen so nicht. Ich glaube, da ist es richtig und notwendig, dass wir darauf hier auch noch mal hinweisen. Die Familienförderung, das wissen Sie alle, ist im Thüringer Landtag kein Randthema, sondern die regelmäßigen Tagesordnungspunkte, die wir dazu haben, belegen, dass das durchaus ein Thema ist, was im Zentrum der Beratungen hier im Thüringer Landtag steht.
Thüringen ist familien- und kinderfreundlich. Dies findet wie Sie vielleicht auch wissen - durchaus über die Landesgrenzen Thüringens hinaus Anerkennung. Im Übrigen, auch der 3. Sozialbericht, der vorliegt, bestätigt dies. Es ist so. Wir haben eine ganze Menge an familienfreundlichen Maßnahmen, Leistungen, die auf einem hohen Niveau bestehen, die wir auch zum größten Teil fortführen wollen, das ist gar kein Geheimnis, und das trotz der bestehenden Haushalts- und Finanzlage. Frau Pelke, da muss ich Ihnen sagen, wir werden sehr vieles in diesem Bereich fortführen können, aber wir werden nicht insgesamt im Sozialetat jedes Thema zum Tabuthema erklären können. Wir haben diese Diskussionen hier regelmäßig. Sie wissen alle, wenn wir hier über Finanzen reden, man kann an einer Decke, die zu kurz ist, nur auf einer Seite ziehen. Man kann nicht an allen Seiten gleichzeitig ziehen. Das betrifft insbesondere auch den gesamten sozialen Bereich.
Ich habe es gesagt, wir haben Maßnahmen, auf die wir in Thüringen zu Recht stolz sein können, die es gab, die es gibt und die es weiter geben wird. Wir haben das Landeserziehungsgeld, wir haben eine umfängliche Kinder- und Hortbetreuung, wir haben den Rechtsanspruch, der schon ab zweieinhalb Jahren besteht - wie Sie wissen -, wir haben die Jugendpauschale, wir haben die Schuljugendarbeit - alles Maßnahmen, die sich durchaus weit gehend im freiwilligen Bereich bewegen. Darauf können wir stolz sein, dass wir das haben. Im Übrigen - das gebe ich gern zu, das ist auch richtig und vernünftig, dass Sie das in Ihrem Antrag durchaus goutieren und als positive Beispiele mit herausstellen.
Frau Arenhövel hat gesagt, wir haben durchaus im Bund die Situation, dass da inzwischen dunkle Wolken aufziehen. Man kann das an ein paar Beispielen auch etwas deutlicher machen. Die Ankündigungen, die sich momentan in den Haushaltsberatungen des Bundes so abzeichnen, lassen für die Familien mal wieder schlimmes befürchten. Sie wissen, es sind vom Bundesfinanzminister Eichel unter anderem Einsparungen in Höhe von 50 Mio.  ;"  ( !   worden. Dies wird zum wiederholten Mal allein Erziehende treffen, denn zudem haben wir die Situation, dass der Wegfall des Haushaltsfreibetrags, der ja kompensiert werden sollte, vermutlich auch nicht zeitgleich kompensiert werden wird.
Frau Arenhövel hat hingewiesen auf die Einschränkungen beim Bundeserziehungsgeld. Durch die nun angekündigte Anhebung der Einkommensgrenzen werden wir die Situation haben, dass das ungekürzte Erziehungsgeld nur noch den wenigsten Eltern zur Verfügung stehen wird. Auch da vermisse ich die Aufschreie der Empörung bei Ihnen in der SPD-Fraktion. Ich denke also, im Deutschen Bundestag könnten wir durchaus gut ein parlamentarisches Bündnis für Familien gebrauchen. Dort verweigert sich aber die SPD selbst den sachgerechten Diskussionen in den Ausschüssen, wie wir zumindest von Bundestagskollegen von uns so hören können.
Da komme ich gleich dazu, Frau Kollegin Pelke.
Die im Thüringer Landtag vertretenen Parteien - und das spreche ich Ihnen durchaus nicht ab - engagieren sich alle gemeinsam für eine bessere Familienpolitik. Aber, und das sage ich auch deutlich dazu, dafür haben wir eine Plattform, auch eine vernünftige und griffige Plattform, das ist nämlich der Sozialausschuss. Frau Arenhövel hat es angedeutet. Wir haben in der vergangenen Woche sehr umfänglich, sehr lang über die Situation von Familie und Jugend im Sozialausschuss diskutiert. Da hätte ich mir eine ganze Menge mehr an Anregungen und Impulsen auch von der heute hier antragstellenden SPD-Fraktion gewünscht.
Konkret aber zum Antrag: Sie haben in dem Punkt 2 des Antrags etwas gebracht, was keinesfalls unsere Zustimmung finden wird. Wenn nämlich die SPD in diesem Punkt 2 fordert, dass von der Förderung neuer Personalstrukturen und Öffentlichkeitsveranstaltungen abzusehen ist, dann zeigt dies für mich nur die mangelnde Bereitschaft, sich mit neuen Ansätzen auseinander zu setzen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, nach Auffassung der CDUFraktion ist es selbstverständlich, dass bestehende Strukturen immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden, auf ihre Effizienz überprüft werden und gegebenenfalls durch neue Konzepte und Ansätze ergänzt bzw. ausgebaut werden. Im Übrigen, wer Öffentlichkeitsveranstaltungen so in Bausch und Bogen ablehnt, der muss sich schon die Frage gefallen lassen, ob es ihm denn vielleicht mit der Einbeziehung aller Interessengruppen gar nicht so ernst ist.
Sie wissen, dass das von der Landesregierung initiierte Landesbündnis für Familie sich in der nächsten Woche am 16. September in der Staatskanzlei konstituieren wird, und ich denke - das zeigt die Einladung zu diesem Landesbündnis genau -, die Ziele, die Einbindung aller breiten Gruppen, das will das Landesbündnis erreichen. Genau aus diesem Grund wurden nämlich insgesamt 60 verschiedene Partner zu dieser Veranstaltung eingeladen, alle, die sich in der Familienpolitik in Thüringen engagieren und verschrie
ben haben, von Familienverbänden aber auch eben hin bis zu den Parteien. Da sind alle dabei, da können alle dabei sein, da können wir genau diese auch überparteiliche Diskussion führen.
Nach Auffassung unserer Fraktion soll nämlich das Landesbündnis für Familie durchaus auch seine Fortführung auf kommunaler Ebene finden und mit konkreten Aufgabenstellungen dann auf kommunaler Ebene die Familienförderung vorantreiben und stärker in den Mittelpunkt rücken. Sie wissen, es gibt Kreise und kreisfreie Städte in Thüringen, die durchaus mit sehr vorbildlichen Ansätzen, z.B. den Familienpass, z.B. den Sozialpass, z.B. auch die erweiterten Ansprüche in der Kinderbetreuung da vorangehen. Sie wissen aber auch, es gibt Kreise und kreisfreie Städte in Thüringen, die da durchaus noch Defizite haben und bei der Familienförderplanung beispielsweise noch eine ganze Menge nachholen können.
Sie haben in Ihrem SPD-Antrag bei der Antragsbegründung geschrieben und da zitiere ich - das Bündnis ist gemeint: "... parteiübergreifend im vorparlamentarischen Raum nach Lösungen zu suchen." Im Beschlusspunkt 1 hingegen - das ist ja der Text, den wir beschließen sollen begrenzt die SPD dies unverständlicherweise auf die Landtagsparteien und auf ein parlamentarisches Bündnis für Familien. Dies ist, das hatte Frau Arenhövel schon gesagt, außerordentlich verkürzt. Frau Nitzpon hatte, glaube ich, auch schon darauf hingewiesen. Familienpolitik, das ist völlig richtig, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die SPD verkennt nach meinem Eindruck an dieser Stelle, dass die Aufgabenstellung familienfreundlicher Rahmenbedingungen durchaus insgesamt in unserer Gesellschaft eine Aufgabenstellung bedeutet. Das bedeutet eben auch, dass man alle Partner dazu einbezieht und mitmachen lässt. Die SPD, und das hat mich schon ein Stückchen geärgert, Frau Pelke, deswegen sage ich es auch so deutlich, unterstellt in ihrem Antrag, dass ihre Vorschläge nur deshalb nicht aufgenommen wurden, weil sie von der Opposition seien. Ich sage Ihnen, diese Unterstellung ist durchaus unredlich. Denn wir haben hier im Thüringer Landtag zu jedem Antrag, den ich zum Thema "Familienpolitik" erlebt habe, eine sachgerechte Diskussion geführt und bei der Ablehnung von SPD-Anträgen durchaus auch jedes Mal unsere Position ausführlich erläutert. Also, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann Ihnen nur sagen, etwas weniger Selbstmitleid, etwas weniger Märtyrertum, etwas mehr sachliche Anträge, die würden Sie an dieser Stelle durchaus weiterbringen.
Ein letzter Punkt noch, weil das auch angesprochen war mit dem Familientag. Wir wollen mehr Informationen für Familien über bestehende familienpolitische Leistungen und Diskussionen über neue Ansätze. Neben dem Familienratgeber, den es gibt, wollen wir natürlich auch Öffentlichkeitsveranstaltungen. Nur so haben wir die Gelegenheit, mit allen Interessierten ins Gespräch zu kommen und dieses Thema in einen breiteren öffentlich wahrnehmbaren Rahmen zu stellen. Für mich bleibt, und das
sage ich Ihnen ganz zum Schluss, der vorliegende Antrag der SPD populistisch, ein Schaufensterantrag, wir werden als CDU-Fraktion diesem Antrag deswegen nicht folgen können. Ich sage es ganz zum Ende, die Landesregierung hat sehr deutlich die Familienpolitik zum Schwerpunktthema erklärt. Für die CDU-Fraktion können wir dies begrüßen, werden dies unterstützen und wir werden uns im Übrigen auch daran messen lassen, auch hier im Thüringer Landtag, aber auch außerhalb des Thüringer Landtags. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kollegin Thierbach, dass Letzte ist ausgesprochener Quatsch! Der Bedarf wird auch in der Stadt Erfurt in Zukunft
weiter befriedigt werden. Als Stadträtin sollten Sie sehr gut wissen, dass wir vor wenigen Wochen erst eine Konzeption verabschiedet haben im Stadtrat in Erfurt, die genau dies sicherstellen soll. Ich werde darauf noch zurückkommen.
Wir haben, was die Aktuelle Stunde angeht, sicherlich ein Thema vor uns, wo wir feststellen müssen, dass die Angleichung der Drogenkriminalität zwischen Ost und West in den letzten Jahren, wie auch immer prognostiziert war, Schritt für Schritt zugenommen hat. Wir haben seit 1990 erlebt, dass teilweise dreistellige prozentuale Zuwachsraten bei der Drogenkriminalität zu verzeichnen waren. Es waren im Jahr 2001 noch 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, im letzten Jahr 2002 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Das war ein Anstieg - aber ein Anstieg, der inzwischen jetzt leider fast das Westniveau erreicht hat.
Wir haben die Situation erlebt - und das war ja angesprochen, und darum geht es ja -, dass das Land die Beratungsstellen in den letzten Jahren mit großem Aufwand gefördert hat, das ist ja richtig - Frau Pelke, Frau Thierbach, Sie haben es angesprochen -, aber dass das Land auch immer signalisiert hat, das ist eine kommunale Pflichtaufgabe, aus der wir uns Schritt für Schritt zurückziehen müssen. Auch das war keine Überraschung, auch das haben sowohl die Kommunen als auch die Träger in den letzten Jahren gewusst, sich auch teilweise darauf eingerichtet. Wir haben im letzten Jahr - 2002 - noch 11.000  1terstützung pro Personalstelle in den Beratungsstellen zur Verfügung stellen können. Es waren in diesem Jahr nur noch 8.600 2 0 die aber pro Beratungsstelle am Ende eine halbe Stelle Personalkürzung bedeutet. Dies ist nicht ursächlich dafür, dass jetzt Beratungsstellen schließen müssen. Wie Sie wissen, Frau Kollegin Thierbach, strukturieren teilweise die Kreise ihre Beratungsstellen neu, ihre Arbeit neu, schreiben die neu aus. Wie wir es in der Stadt Erfurt getan haben, kommt es dann natürlich zu einer Konzentration auf die effektiven Bereiche, wo wir Arbeit leisten können. Wir haben beispielsweise die klassische Suchtkrankenhilfe, der Alkoholbereich im überwiegenden Teil der Arbeit, der uns bevorsteht. Das ist ein Teil der Arbeit in Erfurt. Und wir haben den illegalen Bereich, wo auch eine Konzeption geschaffen wurde, die inzwischen von den Trägern mitgetragen und begrüßt wird. Diese werden die Arbeit fortsetzen. Sie haben zwar vorsorglich ihren Mitarbeitern kündigen müssen, weil erst zum Jahresende über diese neuen Konzepte entschieden wird, aber sie werden die Arbeit fortsetzen und die Stadt Erfurt das wissen die Kollegen, die sich in der Kommunalpolitik auskennen - stellt erheblich mehr an Finanzmitteln zur Verfügung und schafft dafür die Sicherheit der nächsten Jahre.
Die Potenziale werden weniger, wir haben aber auch Probleme, Frau Kollegin Thierbach, sowohl die Finanzen bereitzustellen als auch uns mit allen Bereichen umfänglich auseinander zu setzen. Es war gesagt, der Hauptbereich befindet sich bei den legalen Drogen - bei Nikotin, bei Alkohol, wie wir auch genau erleben, wo es bei jungen Leuten losgeht, wo der Einstieg beginnt, beim Rauchen in der Schule nämlich. Ich habe mehrfach hier an dieser Stelle gesagt, natürlich müssen wir das eindämmen, natürlich müssen wir bei der Nikotinaufklärung beginnen, bei der Primärprävention auch im Bereich in Schulen. Da haben Lehrer eine Verantwortung. Aber Lehrer haben eben nicht die alleinige Verantwortung, wie es Frau Kollegin Sojka unterstellt hat. Es ist in allererster Linie das Elternhaus,
wo aber leider nicht in dem Umfang Informationen vorhanden sind.
Frau Kollegin Pelke, Sie haben gesagt, man könnte sicherlich sehr umfänglich über dieses Thema reden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir dies auch tun. Wir werden den Drogenbericht der Landesregierung demnächst hier vorliegen haben, wo wir Gelegenheit haben, auch über neue Ansätze, über neue Konzeptionen zu diskutieren. Dann werden wir auch darüber diskutieren müssen, inwieweit wir neue Wege, neue Modellprojekte aufgreifen können. Da sage ich nur ein Stichwort: Es gibt ein Modellprojekt, "FreD" nennt es sich, Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten, wo sehr gezielt auf die jungen Leute zugegangen wird, die Erstkonsumenten sind, aber dann nicht zu Dauerkonsumenten werden sollen, denen ein Hilfeangebot unterbreitet werden soll. Ich würde mir wünschen, dass wir so etwas in Thüringen auch durchführen können. Wir haben das Drogerieprojekt, was sehr vorbildlich insgesamt in diesem Bereich der Prävention tätig ist, wo man so etwas auch gut ansiedeln kann. Ich bin sehr dafür, dass wir uns gemeinsam als Fraktion in den Gremien, wo es auch hineingehört, im Sozialausschuss, auch in den Gremien hier im Landtag darüber verständigen. Wir werden deswegen nicht alle Finanzmittel bereitstellen können, so wie wir es uns wünschen würden, aber wir werden Schwerpunkte setzen müssen und ich sage, wir werden auch zukünftig die kommunale Ebene bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe - und das ist eben die Suchtund Drogenberatung vor Ort - unterstützen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe und da bitte ich Sie herzlich, dass wir auch gemeinsam weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Grundlage des Berichts der Landesregierung, den wir heute hier beraten können, ist der § 10 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes. Darin wird die Landesregierung verpflichtet, nach Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe den Landtag zu unterrichten, welche Folgerungen die Landesregierung für die Jugendhilfe in Thüringen für erforderlich hält. In den vergangenen Jahren haben wir erfreulicherweise oft über Kinder- und Jugendpolitik und insbesondere auch über Familienpolitik diskutiert. Regierungserklärung zum Thema Familie und Jugend, die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Familienpolitik, die Shell-Jugendstudie, der Landesjugendförderplan und zuletzt der Dritte Sozialbericht der Landesregierung boten u.a. Gelegenheit, sich umfänglich über die Situation in Thüringen auszutauschen. Der Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, kurz der Elfte Kinder- und Jugendbericht, der Bundesregierung hat auf über 300 Seiten Zahlen und Fakten zusammengetragen und diese bewertet. Aus den Schlussfolgerungen der Sachverständigenkommission wurden zehn Empfehlungen für die Kinder- und Jugendhilfe im 21. Jahrhundert abgeleitet. Von diesen Empfehlungen sind einige durchaus richtig und aufgreifenswert, bei anderen, wie der Forderung nach qualifizierten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen merkt man der Sachverständigenkommission an, dass die besondere Situation in den neuen Bundesländern nur ungenügend berücksichtigt wurde. Der Elfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt das Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung in den Mittelpunkt. Der sich daraus ergebende Perspektivwechsel wurde von der rotgrünen Bundesregierung und der Bundestagsmehrheit begrüßt. Individuelle Transferleistungen für Familien werden damit in den Hintergrund gerückt und stattdessen der Vorrang einer bedarfsgerechten Infrastruktur als Leitvorgabe der rotgrünen Politik betont. Die CDU-Fraktion sieht darin aber ganz klar einen Paradigmenwechsel, der die verfassungsmäßige Erziehungsverantwortung der Eltern schwächt und deshalb von uns abzulehnen ist. Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht die unterschiedlichen Grundpositionen zum Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung dar, beschreibt die Situation der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat und leitet ihre Folgerungen daraus ab. Ich bitte dazu um eine sachgerechte Debatte. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Pelke und sehr geehrter Herr Kollege Nothnagel, schönreden tut nicht gut, aber schlechtreden erst recht nicht, denn das ist gefährlich.
Auf Probleme darf man aufmerksam machen, das machen auch die Folgerungen der Landesregierung. Ich werde auch in meinem Beitrag darauf eingehen. Sie haben die Jugendpauschale angesprochen, Sie haben die Verwendung der Mittel der Jugendpauschale angesprochen. Da hätte ich mir natürlich schon mehr gewünscht, dass Sie hier sagen, dass die Jugendpauschale reduziert worden ist. Aber wenn Sie dazugesagt hätten, dass die Jugendpauschale eines der Instrumente ist, die hervorragend funktionieren, dass Thüringen mit der Jugendpauschale ein ganz hervorragendes Instrument hat, mit der wir Jugendarbeit fördern,
und dass es das in keinem anderen Bundesland so gibt, dass bis zum Jahr 2000 kontinuierlich in jedem Jahr die Ausgaben in der Jugendpauschale deutlich angestiegen sind, die Kommunen dankbar dafür sind, dass sie dieses Instrument haben, das hätte zur Ehrlichkeit dann auch dazugehört. Ich räume ein, seit 2000 wird in diesem Bereich gekürzt, aber beides gehört dazu, dass man das hier hört.
Eine weitere Anmerkung noch, und das korrespondiert mit dem Punkt, den wir vorher diskutiert haben, Jugendkulturarbeit: Im Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird die Jugendkulturarbeit mit einem einzigen Absatz erwähnt und das auch nur mit der Bemerkung, dass die Jugendkulturarbeit nicht kommunales Sparopfer werden darf. Im Bericht der Landesregierung, der Ihnen heute vorliegt, werden immerhin zur Jugendkulturarbeit über zwei Seiten geschrieben. Auch da wird auf dieses Problem der kommunalen Finanzierung aufmerksam gemacht, aber auch da wird beschrieben, was das Land in diesem Bereich tut. Und, Frau Klaubert, entschuldigen Sie bitte, ich hätte mir schon gewünscht, wenn wir hier zur Jugendkulturarbeit diskutieren, dass man sich die Dokumente wie den Elften Kinder- und Jugendbericht oder jetzt diesen Bericht der Landesregierung zur Hand nimmt und auch mal nachliest, was dort zur Jugendkulturarbeit drinsteht, dann hätte man sich einiges von dem, was vorhin hier diskutiert wurde, vielleicht auch sparen können.
Wir haben, um jetzt tatsächlich zu dem Antrag zu kommen, nach meinem Dafürhalten im Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung ein falsches Grundverständnis, was Rotgrün uns aufzeigt. Ich habe es eingangs schon gesagt und ich möchte es auch an einigen Zitaten und Beispielen deutlich machen. Aber vielleicht salopp vorher eine Erklärung, wie ich das meine. Auf Baustellenschildern, auch hier im Thüringer Landtag, wenn Sie reinkommen, werden Sie das sehen, steht drauf: Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder. Wenn man dem Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung folgt, wird irgendwann auf diesen Schildern stehen: Achtung Baustelle! Betreten eigentlich verboten, aber wenn doch, dann haftet vielleicht die Gesellschaft,
der Staat oder wer auch immer oder der Bauunternehmer. Sicherlich, das ist deutlich überspitzt, aber es zeigt, wo das hinführt, und es zeigt ein Stückchen das Grundproblem des Elften Kinder- und Jugendberichts. Die rotgrüne Bundesregierung setzt nämlich auf stärkere - ich sage auf stärkere - staatliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Sie will längst nicht nur die Lufthoheit über den Kinderbetten, sondern sie will zunehmend Einfluss auf die Erziehung und Entwicklung von Kindern nehmen. Dies schwächt die Rolle von Eltern und die Funktion der Familien und wird deshalb von der CDU-Fraktion ganz strikt abgelehnt.
Wir wollen keine Einmischung des Staates in die Familien, wir wollen die Verantwortung der Eltern stärken und wir wollen sie bei ihrer Umsetzung des Erziehungsauftrags unterstützen. Und jetzt komme ich zu den Belegen. Frau Pelke, im Elften Kinder- und Jugendbericht steht, und das hat Rotgrün im Bundestag dann unterstützt, "Obwohl die Familie" - ich zitiere -: "Obwohl die Familie für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen nach wie vor der zentrale Ort des Aufwachsens ist, hat sie doch ihre beherrschende Stellung als Sozialisationsinstanz verloren." Daher sei das Ineinandergreifen von privater und öffentlicher Verantwortung für die Bedingungen des Aufwachsens notwendig. Erschreckt hat mich die Aussage im Elften Kinder- und Jugendbericht - und da zitiere ich auch wieder: "Die klassische Kleinfamilie, bei der biologische und soziale Elternschaft zusammenfallen, kann nicht mehr ohne weiteres als Norm gesetzt werden." Da frage ich Sie doch ernsthaft, was ist denn dann die Norm in unserer Gesellschaft?
Ist es die dritte oder vierte Ehe, wie bei den Spitzen von Rotgrün, dem Kanzler und dem Außenminister, sind es vielleicht die leistungsorientierten kinderlosen Singlehaushalte?
Ich denke, wohl kaum sind sie es.
Jugendliche, die in Thüringen befragt wurden, halten beides nämlich nicht für erstrebenswert, sondern sie wollen in ihrer übergroßen Mehrheit schon die klassische Kleinfamilie. Sie wollen heiraten und sie wollen Kinder. Wir sollten sie bestärken und ihnen nicht einreden, dass sie damit schon aus der Norm fallen.
In der Presse von gestern konnten Sie nachlesen, dass laut Feststellung des Landesamts für Statistik Thüringer Ehen erfreulicherweise immer länger halten. Professor Hildebrandt erklärte dazu gestern in der TA: Treue und Dauerhaftigkeit der Beziehungen werden als hohes Gut betrachtet.
Demgegenüber kommt aber die Sachverständigenkommission im Ergebnis ihres Elften Kinder- und Jugendberichts am Ende zu der Feststellung, dass verantwortliches Handeln von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Eltern heute nur noch - nur noch, sage ich - vor dem Hintergrund einer öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen denkbar ist. Insgesamt wird damit die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen für uns deutlich überbetont und wir, die CDU-Fraktion, ich habe es gesagt, halten dies für einen schlichtweg falschen Grundansatz. Für uns ist klar, im Zentrum muss immer die Elternverantwortung stehen, die Elternverantwortung ist das Wesentliche. Das Aufwachsen von Kindern ist nicht in erster Linie Bestandteil öffentlicher Verantwortung, sondern liegt natürlich stets in Verantwortung der Eltern. Ich bin auch froh darüber, dass bei den Folgerungen der Landesregierung aus dem Elften Kinder- und Jugendbericht dies gleich zu Beginn ganz unmissverständlich herausgestellt wird. Und daraus zitiere ich: "Die Familie und ihre Erziehung kann durch keine staatliche oder sonstige gesellschaftliche Einrichtung, und sei sie noch so gut, ersetzt werden. Der Staat kann und muss Familien bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen unterstützen, aber er kann nicht ihre Aufgabe übernehmen. In diesem Sinne kann es eine von der Familie losgelöste Kinder- und Jugendpolitik nicht geben."
Die Sachverständigenkommission kommt hingegen - und das setzt sie an die Überschrift des Elften Kinder- und Jugendberichts - zu dem Leitmotiv "Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung", wie ich bereits eingangs gesagt habe. In öffentlicher Verantwortung, eben nicht, Frau Pelke, wie Sie es gesagt haben, mit öffentlicher Mitverantwortung, sondern in öffentlicher Verantwortung. Und so steht es in diesem Elften Kinder- und Jugendbericht. Die Sachverständigenkommission betont dabei die Rahmenbedingungen und die soziale Infrastruktur. Es werden Verbesserungen gefordert, ohne dass diese Verbesserungen klar bezeichnet oder gar verbindlich festgelegt werden. Rotgrün im Bundestag hat im Sommer des letzten Jahres bei der Debatte dazu in diesem Zusammenhang einen Perspektivwechsel gefordert und es damit begründet, dass