Uwe Loos
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, ich möchte zuerst feststellen - ich bin Mitglied in dem Ausschuss, der sich mit dieser Problematik beschäftigt -, dass das Thema mehrmals angesprochen worden ist und nicht erst jetzt.
- Nein, das hat er nicht gesagt. Er hat uns Wahlkampf vorgeworfen und hat gesagt, wir würden
das Thema erst jetzt ansprechen. Das wollte ich richtigstellen.
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens. Herr Webel, warum haben Sie die Stellen nicht im Rahmen der Beratung zum Nachtragshaushalt beantragt? - Es gab durchaus Signale, dass diese bewilligt worden wären.
Zweitens. Wie gehen Sie bei den Ausschreibungen vor? Arbeiten Sie eventuell auch mit Werkverträgen?
In der Landtagssitzung am 16. Oktober 2015 erwähnte der Minister für Arbeit und Soziales, Herr Nobert Bischoff, dass „die Mittel im Bereich der Dopingprävention“ bisher nicht bewilligt wurden, „da die notwendige Verwaltungsvereinbarung der Länder erst im September abgeschlossen wurde und die Abstimmungen mit dem Landesverwaltungsamt zur Umsetzung der Maßnahmen noch nicht beendet sind“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen Ergebnissen wurde die notwendi
ge Verwaltungsvereinbarung der Länder abgeschlossen?
2. Was kann derzeit zum Stand der Abstimmun
gen mit dem Landesverwaltungsamt zur Umsetzung der Maßnahmen berichtet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zu der abschließenden Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport waren sich alle einig. Das zeigten auch die einstimmigen Voten zur vorläufigen Beschlussempfehlung in den Ausschüssen.
Dann brachten die Koalitionsfraktionen eine geänderte Beschlussempfehlung ein, mit der zwei aus unserer Sicht wesentliche Punkte gestrichen bzw. verändert wurden. Zum einen wurde der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sportlerinnen und Sportler herausgestrichen. Zum anderen wurde das Bekenntnis gestrichen, auch in Zukunft Landesmittel für die Finanzierung der Nada bereitzustellen.
Solange es auf der Bundesebene keine Änderung gibt, sehen wir das Land Sachsen-Anhalt und die anderen Bundesländer in der Pflicht, sich auch zukünftig an der Finanzierung der Nada zu beteiligen.
Werte Koalitionsfraktionen, das muss drin sein und das muss drin bleiben.
Neu aufgenommen haben wir, dass die Hinweise und Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein in dem derzeit laufenden Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss mit einem Dopingkontrollsystem in hinreichender Art und Weise den jeweils aktuellen Datenschutzstandards gerecht werden.
Meine Damen und Herren! Um es noch einmal klar, deutlich und eindeutig zu sagen: Doping und Manipulation haben nichts gemein mit Respekt und sportlicher Fairness.
Sie stellen die ethischen und moralischen Werte des Sports infrage, täuschen die Konkurrenten im Wettkampf, schädigen die Veranstalter und gefährden die Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern.
Jeder Dopingfall ist nach der Auffassung meiner Fraktion und, so glaube ich, auch des gesamten Hauses ein Dopingfall zu viel. Das gilt für die Gegenwart und die Zukunft genauso wie für die Vergangenheit. Ohne wirkungsvolle gesetzliche Regelungen und Kontrollen wird der Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport nicht gelingen.
Der auf der Bundesebene vorliegende Gesetzentwurf ist in vielen Punkten noch überarbeitungswürdig. Das zeigte unter anderem die öffentliche Anhörung vor wenigen Tagen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, die Akzeptanz des Dopings im Sport zurückzudrängen. Nehmen wir Lob und Tadel der Sportlerinnen und Sportler zu dem Gesetzentwurf ernst und reden wir weiter über die Ursachen von Doping im Sport. Das muss doch drin sein, meine Damen und Herren. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Ich möchte noch auf den Kollegen Striegel eingehen. Kollege Striegel, wir haben in beiden Punkten genau die Formulierungen genommen, die in der vorläufigen Beschlussempfehlung enthalten waren und die in allen Ausschüssen einstimmig beschlossen worden sind. Deshalb bitten wir darum, dem Änderungsantrag so zuzustimmen. Uns geht es vordringlich in dem letzten Satz darum, dass sich der Landtag auch künftig dafür einsetzen wird, dass Landesmittel zur Finanzierung der Nada zur Verfügung gestellt werden. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Herr Webel, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Ihnen fehlt die Unterstützung aus der Region für das Pilotprojekt „Heidebahn fortführen“? - Das kann nicht sein. Ihnen müssten die Schreiben der Landräte, der Bürgermeister der Region und des Kreistages bekannt sein. Sie sind für die Fortführung dieser Bahn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewaltsamen, antisemitischen, rassistischen und homo
phoben Anfeindungen und Übergriffen, ganz gleich ob nun verbaler oder physischer Natur, gilt es in allen Lebensbereichen entschieden entgegenzuwirken, so auch im Sport.
Bedauerlicherweise kommt es aber gerade im Sport und besonders im Fußball immer wieder zu Ausschreitungen, bei denen Menschen zu Schaden kommen. Dieses Phänomen ist nicht auf Sachsen-Anhalt beschränkt, sondern bundesweit zu beobachten. Dies kann und darf jedoch nicht bedeuten, dass man es als eine dazugehörige Gegebenheit hinnimmt.
Nein, es ist notwendig, zu schauen, wie im Einzelnen und vor allem mit welchem Erfolg in SachsenAnhalt versucht wird, dieser Entwicklung entgegenzutreten und sie aktiv zu bekämpfen.
In den letzten Jahren wiesen die Fallzahlen zwischen den Straftaten beim Fußball und denen bei allen anderen Sportarten starke Unterschiede auf. Diese Zahlen sind in der Antwort zur Großen Anfrage nachzulesen. Ich möchte eine Zahl herausgreifen: Im letzten halben Jahr sind beim Fußballverband Sachsen-Anhalt neun Vorfälle von Diskriminierungsdelikten gemeldet worden. Aus diesem Grund sah sich die Polizei dazu gezwungen, die Vorkommnisse im Bereich Fußball gesondert zu erfassen.
Im Rahmen von Fußballspielen kommt es besonders häufig zu Delikten wie Körperverletzung, Raub, Landfriedensbruch, Bedrohungen und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Zu bemängeln bleibt jedoch der Fakt, dass politisch rechts motivierte, rassistische, homophobe, antisemitische und menschenfeindliche Übergriffe dabei nicht separat gelistet werden. Daher ist man bei der Recherche darauf angewiesen, mittels Freitexteingabe im Datenbestand des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems nach Zufallstreffern zu suchen. An dieser Stelle besteht nach meinem Erachten Handlungsbedarf.
Es bedarf konkreter Daten, um konkrete Maßnahmen ergreifen zu können. Auch bei der dritten und vierten Fußballliga, bei der Oberliga und bei den Kreisligen sind diese Dinge zu betrachten.
Zu begrüßen ist unter anderem ein Projekt des Deutschen Fußballverbandes. Dabei erfassen die Schiedsrichter in den elektronischen Spielbögen in jedem Meldebogen jegliche Vorkommnisse, die sie entweder selbst bezeugen können oder die ihnen gemeldet worden sind. Diese Maßnahme ist sinn
voll und zielführend, wenn es darum geht, unter anderem eine verlässliche Datenbasis zu erhalten, auf deren Grundlage man erkennen kann, ob vorhandene Gegenmaßnahmen greifen und an welchen Stellen gegebenenfalls noch mehr getan werden muss. Dazu ist es entscheidend und zwingend notwendig, das Datenmaterial auszuwerten und explizite Handlungsschritte festzulegen und zu kontrollieren.
Aber auch die Vereine sind gefordert. Sie sollten in ihren Satzungen und Platzordnungen klar Stellung nehmen. Eine Formulierung könnte beispielsweise wie folgt lauten: Der Verein tritt rassistischen, fremdenfeindlichen, sexistischen und homophoben Einstellungen und Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Mitglieder und Gäste, die dagegen verstoßen, haben die Veranstaltung zu verlassen. - Der 1. FC Magdeburg hat bereits reagiert und seine Stadienordnung umfassend überarbeitet.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sport vertritt besondere Werte, wie Fairness, Toleranz und Zusammenhalt, und muss die Prävention und Intervention ernst nehmen. Das stellt auch der Landessportbund in seiner Stellungnahme klar. Wie sieht denn aber nun die konkrete Präventionslage im Land Sachsen-Anhalt aus?
Der Landessportbund verweist auf zwei zentrale Projekte: das Mut-Projekt und eine Initiative der Sportjugend Sachsen-Anhalts, die sich insbesondere der Bekämpfung sexualisierter Gewalt widmet.
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion, und ich hoffe, auch im Namen des gesamten Hauses, für die engagierte Arbeit beider Projekte bedanken.
Das Mut-Projekt wirbt schon per se für das Ziel: Menschlichkeit und Toleranz. Es wurden in den letzten Jahren unter anderem 43 Demokratietrainerinnen ausgebildet. Das Projekt erhält seit dem Jahr 2011 Zuschüsse durch das Land und ist Teil des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Das Projekt wendet sich an haupt- und ehrenamtliche Vereinsmitglieder, die im Rahmen des Projektes geschult und sensibilisiert werden, um antidemokratische und extremistische Tendenzen zu erkennen und darauf entsprechend zu reagieren.
Wenn man sich die Projektinhalte anschaut, dann ist zu erkennen, dass sehr viel Aufbauarbeit geleistet werden muss. Es sollen Netzwerke zur Aufklärung und Sensibilisierung gegen Extremismus im Sport aufgebaut werden. Eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur soll etabliert werden. Nicht
zuletzt soll ein verbandsspezifisches Konzeptes für den Fußballverband Sachsen-Anhalt erarbeitet werden. Leider fehlen fundierte Erhebungen darüber, inwiefern das Mut-Projekt bereits Wirkung zeigt bzw. greift.
Schätzungen genügen nicht, um argumentativ arbeiten zu können. Umso befremdlicher ist es, dass die Landesregierung die Mittel der Kofinanzierung für dieses Projekt von 200 000 € auf 150 000 € gesenkt hat, zumal die Wichtigkeit des Projektes, an der auch sicher kein Zweifel besteht, von ihr immer wieder hervorgehoben wird. Hinzu kommt, dass der Förderzeitraum am 31. Dezember 2016 endet. Wird die begonnene Arbeit dann fortgesetzt? - Der Landtag sollte schnellstmöglich ein klares Zeichen zur Weiterführung dieses Projektes setzen.
Signale gegen Gewalt im Sport, gegen Rassismus, Homo- und Transphobie werden auch seitens des HFC und des 1. FC Magdeburg gesetzt. Mit engagierten Fanprojekten versucht man, dem Trend zu immer mehr Übergriffen entgegenzuwirken. Hierfür sollte es ebenfalls ein engmaschiges Kontrollnetz geben. An dieser Stelle sollte auch die Frage gestellt werden, ob die vorhandenen Maßnahmen genügen. Ich sage ganz klar: Nein! Solange man nicht konsequent gegen Verstöße von Vereinen wie dem FC Ostelbien Dornburg vorgeht, haben wir noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.
Dies wiederum braucht gesicherte Daten, die es aber selbst für das Mut-Projekt bis dato nicht gibt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle aber noch auf ein Problem aufmerksam machen, das viel zu sehr banalisiert wird: die Unterwanderung von Fanclubs, Fußballvereinen und Ordnerdiensten des Landes Sachsen-Anhalt durch Hooligangruppen. Auch bei einigen Ultra-Gruppen zeigen sich solche Tendenzen.
Die Landesregierung gibt an, keine Erkenntnisse im Hinblick auf eine gezielte Unterwanderung zu haben, räumt jedoch ein, dass personelle Überschneidungen möglich seien. Hierbei schwingt eine Verharmlosung des Problems mit, die unserer Ansicht nach gefährlich ist; denn bundesweit auftretende Zwischenfälle zeigen deutlich, dass diese Gruppen durchaus in hohem Maße präsent und in vielen Fällen für schwere Anfeindungen und Übergriffe verantwortlich sind.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. Januar 2015 entschieden, dass Hooligangruppen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Dies geschah sicherlich auch im Kontext der Notwendigkeit; denn es lässt sich wohl kaum abstreiten, dass es in Sachsen-Anhalt sehr wohl eine reale Gefährdung durch Hooligan
gruppen gibt und dass sich unter ihnen durchaus Repräsentanten nationalsozialistischen Gedankenguts finden lassen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die Geschehnisse in Ostelbien erinnern, die der Einschätzung des Verfassungsschutzes zur Person Dennis Wesemann und seinem jüngsten In-Erscheinung-Treten deutlich widersprechen.
Organisationen wie BWSE zeigen auch, dass es sehr wohl Kontakte, Verbindungen, Bündnisse und Überschneidungen zwischen Hooligans und Nazis gibt.
Des Weiteren wird auch durch Phänomene wie Hogesa und Magida augenfällig, dass es durchaus antidemokratisches Potenzial und enge Verquickungen zwischen Hooligans und Nazis gibt. In diesem Zusammenhang sollten Maßnahmen getroffen werden, die es ermöglichen, die Fangruppenarbeit zu verbessern - -
Okay. - Die Landesregierung, der Fußballverband, der LSB und auch wir, meine Damen und Herren, sind in der Verantwortung, Erwartungen gegenüber den Vereinen deutlich zu formulieren. Aber auch die Fangruppenarbeit und Fanprojekte gilt es zu unterstützen. Nur gemeinsam sind wir erfolgreich. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage die Landesregierung:
1. Das Land Sachsen-Anhalt will einen zentralen
Meldedatenbestand auf Landesebene einrichten. Welche Rechtspersönlichkeit hat die geplante Landesinformationsstelle im Verhältnis zum IKT-Dienstleister Dataport?
2. Aus der Gesetzesbegründung in der Druck
sache des Landtags 6/3716 ergibt sich, dass die Landesinformationsstelle im Wege der Auf
tragsdatenverarbeitung für die Meldebehörden tätig wird. Warum enthält der Gesetzestext selbst keine ausdrückliche Regelung dafür?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Thema komme, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion und - davon gehe ich aus - im Namen des gesamten Hauses bei den Sportlerinnen und Sportlern für ihre Leistungen in Sotschi bedanken, insbesondere bei Andreas Wank und bei Tatjana Hüfner für die Gold- und die Silbermedaille.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt unseres Antrages waren und sind die aktuellen Bemühungen auf der Bundesebene, um wirkungsvolle Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport auf den Weg zu bringen. Das Bekenntnis aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgreifend, gilt es einerseits, die Bundesgesetzgebung aus Sachsen-Anhalt heraus weiterhin konstruktiv zu begleiten. Andererseits muss Sachsen-Anhalt eigene Aufgaben erledigen, um mehr Glaubwürdigkeit zu gewinnen.
Angesichts zunehmender Herausforderungen im Kampf gegen Doping reichen aus unserer Sicht die Lippenbekenntnisse heutzutage nicht aus, wenn es darum geht, die Nationale Anti-Doping-Agentur finanziell und personell so auszustatten, dass sie ihre komplexen und vielfältigen Aufgaben dauerhaft erfüllen kann.
Dazu gehört aus der Sicht meiner Fraktion, dass Sachsen-Anhalt ab dem Haushaltsjahr 2015 wieder Landesmittel für die Finanzierung der Nada zur Verfügung stellt.
Meine Damen und Herren! Wie notwendig Maßnahmen gegen Doping und Manipulation im Sport sind, zeigen leider die sechs Dopingfälle der zurückliegenden Olympischen Spiele in Sotschi, die bisher bekannt geworden sind. Viele Menschen aus allen Teilen der Welt hatten sich mit den Sportlerinnen und Sportlern trotz aller Probleme in Russland auf die Olympischen Winterspiele gefreut. Sie alle hatten sich auf das große Fest des Sports gefreut, welches einzigartige Möglichkeiten dafür bietet, im friedlichen und fairen Wettstreit die Kräfte zu messen und sportliche Höchstleitungen zu erzielen, sich im gegenseitigen Respekt näher kennenzulernen und Verständnis für den anderen zu entwickeln.
Im Nachgang der sportlichen Höhepunkte müssen wir feststellen, dass jeder einzelne Dopingfall in Sotschi dem olympischen Geist, der olympischen Idee erheblichen Schaden zufügt.
Mit jedem Dopingfall sinkt die Anziehungskraft sportlicher Wettkämpfe; denn welche oder welcher Jugendliche mag sich mit einer gedopten Sportlerin oder mit einem gedopten Sportler identifizieren.
Daneben gibt es - das ist schon fast vergessen - manipulierte Spiele, gekaufte Schiedsrichter, getürkte Wetten und mafiöse Netzwerke. Wettskandale im Fußball, wie beispielsweise Anfang 2005 um Robert Hoyzer, scheinen zurzeit aus der öffentlichen Wahrnehmung geradezu verdrängt.
Doch ist heute tatsächlich in diesem Bereich alles in Ordnung? - Mit Blick auf die derzeitige Dimension möglicher Sportwetten haben wir unsere Zweifel daran. Wir halten es für notwendig, das Thema auf die Agenda zu setzen, um es nicht aus den Augen zu verlieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Um es nochmals klar und deutlich zu sagen: Doping und Manipulation haben nichts gemein mit Respekt und sportlicher Fairness. Sie stellen die ethischen und moralischen Werte des Sports infrage. Dadurch werden die Konkurrenten im Wettkampf getäuscht, die Veranstalter geschädigt und die Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern wird gefährdet.
Jeder Dopingfall ist nach Auffassung meiner Fraktion ein Dopingfall zu viel. Dies gilt für die Gegenwart und die Zukunft genauso wie für die Vergangenheit. Doping verursacht nicht selten schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen und irreparable Schäden, deren Folgen tödlich sein können.
Beschämt blicken wir in diesem Zusammenhang auf die Sportgeschichte beider deutscher Staaten vor dem Jahr 1990 zurück. Die Sportpolitik sowohl der DDR als auch der BRD hat zahlreiche Möglichkeiten nicht genutzt, um menschliches Leid infolge von Doping zu verhindern. Dass nach dem Jahr 1990 wegen ideologischer Grabenkämpfe viel Zeit ungenutzt blieb, muss trotz aller positiven Entwicklungen festgehalten werden.
Meine Damen und Herren! Umso erfreulicher ist es, dass nach jahrelangem Zögern in Sachen strafrechtlicher Verfolgung von Doping die Bundesrepublik endlich in Bewegung zu kommen scheint. Während andere europäische Staaten wie Frankreich, Italien, Dänemark oder Schweden längst ein Anti-Doping-Gesetz haben, behilft sich die Bundesrepublik nach wie vor mit dem Arzneimittelgesetz, das den Besitz von Dopingmitteln in geringen Mengen nicht einmal ahndet.
Dass sich dies mit einem neuen Gesetz ändern soll, und zwar für Wettkämpfe ebenso wie für die Vorbereitungs- und die Trainingszeit, halten wir
für richtig. Wir unterstützen diesen Weg ausdrücklich.
Der durch den Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf und der durch den Bundesjustizminister angekündigte Gesetzentwurf sollten im weiteren Verfahren im Bundestag daraufhin geprüft werden, welche Maßnahmen notwendig und rechtlich einwandfrei umzusetzen sind. Dabei müssen die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet werden.
Eine gesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Die Persönlichkeitsrechte der Athleten sind zu achten.
Zugleich muss es nach Auffassung meiner Fraktion gelingen, Doping im Sport als komplexes Problem zu begreifen, welches unter anderem aus hohen Erwartungshaltungen, die durch die Massenmedien noch verstärkt werden, aus der einseitigen Orientierung auf Erfolge, Rekorde und Sensationen, aus dem politischen Druck auf gemeinnützige Sportverbände, Funktionäre und Trainer sowie aus dem Problemkreis der kommerziellen Strukturen des Profisports resultiert.
Während in der öffentlichen Debatte zumeist die Verantwortung beim einzelnen Athleten oder seinem direkten Umfeld gesucht wird, ist es kein Geheimnis, dass der Lebensunterhalt eines Leistungssportlers zumeist unmittelbar von seinem anhaltenden sportlichen Erfolg abhängig ist, was zu einem immensen Leistungsdruck führt.
Die Entscheidung zum Doping kann nicht nur in der individuellen Motivation begründet sein, sich gegen andere Sportlerinnen und Sportler durchsetzen zu wollen oder sich einen Vorteil zu verschaffen. Sie geht vielmehr auch auf das Bedürfnis zurück, sich in seinem Beruf und im System des Leistungssports überhaupt halten zu können. Letztlich darf auch nicht vergessen werden, dass Doping längst nicht nur ein Problem des Leistungssports ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne wirkungsvolle gesetzliche Regelungen und Kontrollen wird der Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport nicht gelingen. Nicht zu Unrecht kritisiert Bundesinnenminister Thomas des Maizière, dass sich die Länder bisher nicht an ihre Zusagen halten und sich nicht wie erforderlich an der Finanzierung der Nada beteiligen. Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE ist dies politisch ebenso unverantwortlich wie die Drohung des Bundesinnenministers, den Bundesanteil an der Finanzierung des Breitensportprojektes „Jugend trainiert für Olympia“ zu streichen, wenn sich die Länder nicht an ihre Finanzierungszusagen für die Nada halten.
Einmal davon abgesehen, dass man Projekte nicht gegeneinander ausspielt, sollte sich Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2015 wieder angemessen an der Nada-Finanzierung beteiligen.
Denn sie steht seit Langem im Kampf gegen Doping und Unabhängigkeit für Glaubwürdigkeit und Professionalität. - In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst einmal freue ich mich, dass wir uns vom Grundsatz her einig sind. Das kommt in diesem Hohen Hause selten vor.
Klar gibt es Differenzen in dem einen oder anderen Punkt. Das sollten wir in den Ausschüssen diskutieren und beraten. Ich muss allerdings dazusagen: Bei einer Summe von 10 Millionen €, die die Nada für ihre Aufgaben benötigt, sind 15 000 bzw. 25 000 €, die wir mit der Haushaltsberatung beantragt hatten, nur ein symbolischer Wert.
Ich stimme der Überweisung in die Ausschüsse für Inneres und Sport - zur federführenden Beratung - und für Arbeit und Soziales zu. Gleichzeitig möchte ich die Ausschussberatung auf die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Finanzen erweitern. - Danke schön.
Danke, Herr Präsident. - Ich erspare mir die Einleitungssätze, sonst hören wir sie viermal.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich das Verhältnis von beantragten und genehmigten Hilfsgeldern für Sportstätten und Sportplätze einerseits dar und wie das von gestellten und positiv beschiedenen Anträgen andererseits?
2. Worin liegen aus der Sicht der Landesregierung wesentliche Ursachen für die noch nicht beschiedenen Anträge?
Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Koalitionsgesprächen auf der Bundesebene wurde in der letzten Woche über Pläne von CDU/CSU und SPD berichtet, die Anti-Doping-Gesetzgebung deutlich zu verschärfen und die Nationale AntiDoping-Agentur (Nada) finanziell besser auszustatten.
Die „FAZ“ zitierte auf ihrer Website am 7. November 2013 aus einem entsprechenden Papier:
„Doping und Spielmanipulation zerstören die ethischen und moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen zum Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen. Dazu kommen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung diese sportpolitischen Absichten einer möglichen Bundesregierung?
2. In welcher Weise könnten solche Maßnahmen auf Bundesebene landespolitisch flankiert werden?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es Einschränkungen für gemeinnützige Sportvereine bei der Nutzung von Schulsportstätten infolge der Umsetzung des Förderprogramms Stark III?
2. Wenn ja, wie sind diese Einschränkungen rechtlich begründet und in welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung die gegebenenfalls entstehenden Nachteile für den gemeinnützigen Vereinssport auszugleichen?
Danke. - Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich muss jetzt nachfragen, weil mehrere Vereine an mich herangetreten sind und mir berichtet haben, dass sie die Halle nach der Umsetzung der Maßnahme mit der Begründung nicht mehr nutzen dürfen, dies würde in der Schulbauförderrichtlinie des Landes stehen. Sie dürfen nicht in die Halle und die Nutzungszeiten, die vor dieser Maßnahme zur Verfügung standen, stehen nach der Maßnahme nicht mehr zur Verfügung.
Ich bitte um eine Klärung dieses Sachverhaltes. Dies muss nicht heute geklärt werden, aber ich brauche eine Antwort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute liegt uns der Entwurf des Kommunalrechtsreformgesetzes der Landesregierung vor, welcher neben der Gemeinde- und Landkreisordnung das Verbandsgemeindegesetz und weitere, erst vor wenigen Monaten beschlossene Gesetze ändern will.
Nach langjähriger kommunaler Praxis hat sich gezeigt, dass Anpassungen im Kommunalverfassungsrecht unumgänglich sind. Der Minister ist ebenfalls darauf eingegangen. Anders als in den vorherigen Wahlperioden hat die Landesregierung die kommunalen Verwaltungen und Mandatsträger umfangreich in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen, was positiv zu bewerten ist.
Die kommunale Ebene des Landes Sachsen-Anhalt ist seit der Wiedervereinigung und dem neu strukturierten Aufbau der Kommunalverwaltung immer wieder Veränderungen unterworfen gewesen. Diese betrafen die kommunalen Strukturen nicht nur in Bezug auf den Gebietstand, sondern auch in Bezug auf die Organisation der Verwaltung.
Mit den Reformen der kreislichen und gemeindlichen Ebene gingen zahlreiche Ergänzungen und Änderungen der rechtlichen Grundlagen in der Gemeindeordnung wie auch der Landkreisordnung einher, die das Kommunalverfassungsrecht zum Teil unübersichtlicher gemacht haben und auch zu Umsetzungsdefiziten in der Anwendung einzelner Vorschriften in der kommunalen Praxis beitrugen.
Überwiegend reformbedingte Gründe haben dazu geführt, dass die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt seit ihrem ersten Inkrafttreten am 1. Juli 1994 einer permanenten und nicht nur punktuellen Veränderung unterzogen wurde. Eine Gesamtüberarbeitung erfolgte nicht. Daraus haben sich zum Teil Defizite bei der Anwendung des Kommunalverfassungsrechts in der Praxis ergeben, die häufig zu Rechtsunsicherheiten und Rechtsunklarheiten führten.
Unsere Hoffnung, meine Damen und Herren, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen eine Reform und Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts als wesentlicher Aspekt in Angriff genommen wird, wird mit diesem Gesetzentwurf nicht erfüllt. Die aufgeführten Problemstellungen und vorgeschlagenen Regelungsansätze führen eher nicht zu einer Verbesserung, nein, in Teilen werden eine bestehende Entwicklung und eine notwendige Angleichung der rechtlichen Normen ins Gegenteil verkehrt.
Entwicklungen, wie sie im Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung enthalten sind, werden mit diesem Gesetzentwurf nicht eingefangen. Fragen der Verbesserung und der Entwicklung des Dreiecksverhältnisses zwischen Verwaltung, kommunaler Vertretung und Einwohnerschaft, bis hin zur Entwicklung einer Bürgerkommune, werden völlig ausgeblendet.
Meine Damen und Herren! Ich möchte gern auf Kernaussagen unseres Änderungsantrages in Drs. 6/2257 eingehen.
Die beabsichtigte Regelung der Landesregierung zu den plebiszitären Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sollten diese Möglichkeiten allen Einwohnern der Kommunen zur Verfügung stehen, die mindestens drei Monate in der Kommune wohnen.
Wir schlagen den Ausbau von Kinder- und Jungendrechten vor.
Die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften beim Einwohnerantrag wollen wir auf 1 v. H. der Einwohner, höchstens jedoch auf 300 Einwohner begrenzen. Wir erachten eine altersmäßige Begrenzung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bei Einwohneranträgen für angemessen.
Bürgerinitiativen sollen aufgrund ihrer Stellung in den Kommunen nach unserer Vorstellung ein entsprechendes Mitspracherecht erhalten.
Bei einem Bürgerbegehren beantragen wir einen allgemeinen Kostendeckungsvorschlag. Dieser
kann durch die Einreichenden definiert werden und gegebenenfalls mit Unterstützung der Verwaltung qualifiziert werden. Gleichzeitig sollen nach unserer Auffassung Bürgerbegehren zur Höhe von Abgaben und privatrechtlichen Entgelten zulässig sein, soweit das Kostendeckungsprinzip beachtet wird. In Thüringen ist dies gesetzlich verankert.
Im Sinne der Motivation für bürgerschaftliches Engagement fordern wir ein Vorprüfungserfordernis für Bürgerbegehren. Für Bürgerentscheide möchten wir das Zustimmungsquorum auf 5 % der wahlberechtigten Einwohner reduzieren. Dies würde eine Willkürlichkeit ausschließen und den notwendigen Verwaltungsaufwand angemessen berücksichtigen.
Wir halten eine mindestens einmal im Jahr durchzuführende Einwohnerversammlung für unumgänglich und haben einen konkreten Vorschlag dazu unterbreitet.
Aus unserer Sicht ist das Argument der Nichtzulässigkeit von Einwohnerfragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung nicht mehr zeitgemäß. Allein über die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter wird mehr Einfluss auf die Entscheidung genommen als über die Einwohnerfragestunde.
Um das ehrenamtliche Engagement für unsere Gemeinden, Städte und Landkreise nicht zu entwerten, fordern wir, dass Aufwandsentschädigungen nicht den Zwängen der Haushaltskonsolidierung unterworfen werden.
Die LINKE fordert neben dem aktiven nunmehr ein passives Wahlrecht für alle Einwohner ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Damit wären Kandidaturen unabhängig von Artikel 116 des Grundgesetzes möglich. Neben den Bürgern anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union wäre es so auch ausländischen Mitbürgern möglich, für kommunale Mandate zu kandidieren.
Meine Damen und Herren! Im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel ist ein Ausschluss elektronischer Verfahren für uns nicht nachvollziehbar. Bereits jetzt gibt es elektronische Verfahren im Petitionsrecht und auf anderen Gebieten, die einer elektronischen Signatur unterliegen und statthaft sind.
Des Weiteren erachten wir die Stärkung der Vertretungen, besonders vor dem Hintergrund der erheblichen Entfernungen in den Kommunalstrukturen und der zunehmenden fachlichen Anforderun
gen, für geboten. Daher ist für unsere Fraktion die sächliche, personelle und finanzielle Stärkung der Fraktionen eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsfähige kommunale Mandatswahrnehmung.
So fordern wir ebenfalls die Aufnahme einer Regelung, die es Nichtmitgliedern von Ausschüssen ohne förmliches Verfahren ermöglicht, ihr Rederecht zur Einbringung ihrer Anträge einzufordern.
Die Fachkundigkeit von sachkundigen Einwohnern wollen wir durch die Möglichkeit der Gewährung eines Stimmrechtes, welches in der Hauptsatzung geregelt werden kann, stärken. Da sachkundige Einwohner nur in beratenden Ausschüssen vorgesehen sind, würde ihre Sachkunde unmittelbar in die Entscheidungen einfließen.
Meine Damen und Herren! Für eine aktive Beteiligung der Einwohnerschaft ist ein verlässlicher Sitzungsplan der kommunalen Vertretung Voraussetzung. Mindestens einmal im Vierteljahr soll eine Sitzung durchgeführt werden. Sitzungen der Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte und deren Ausschüssen sind aus unserer Sicht nur beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen und geleitet werden.
Um das Recht der Einwohner, sich mit Bitten und Beschwerden an die Kommunen wenden zu können, zu gewährleisten, schlagen wir die Einfügung eines neuen § 51a vor. Dieser soll die Einrichtung von kommunalen Petitionsausschüssen ermöglichen.
DIE LINKE hält die Einführung hauptamtlicher Kinder- und Jugendbeauftragter für notwendig und unterbreitet mit § 78a einen entsprechenden Regelungsvorschlag.
Da meine Redezeit gleich zu Ende ist,
möchte ich nur noch auf unseren Änderungsantrag eingehen. Meine Damen und Herren! Mit dem Änderungsantrag legen wir zunächst zentrale Vorstellungen unserer Fraktion zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts vor. Eine Anhörung und eine umfassende Beratung zu dem Entwurf eines Kommunalrechtsreformgesetzes halten wir für unumgänglich.
Die Fraktion DIE LINKE behält sich die Einbringung weiterer Änderungsvorschläge vor, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, der Prüferfordernisse bei Minderheitsbeteiligungen an Gesellschaften sowie der Bildung von Zweckverbänden.
Namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs und der beiden Än
derungsanträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das habe ich nicht gesagt.
Herr Abgeordneter Stahlknecht, lassen Sie uns im Ausschuss sachlich darüber diskutieren. Das ist der richtige Weg. - Schönen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie wird sich die Landesregierung bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf bezüglich einer Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Bundesrat verhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Sportfreunde! Auch aus der Sicht der Linken ist es für die Sportentwicklung im Lande und für das Sporttreiben der Menschen unerlässlich, ein Sportfördergesetz zu verabschieden. Dies wollen wir heute gemeinsam tun.
Die Ausgangsbedingungen für die Sportförderung sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Doch muss sich ein solches Gesetz stets daran messen lassen, in welchem Umfang es dem Sport und seinen Organisationen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zubilligt. Diese Zubilligung ist kein Selbstzweck, sondern kann dazu dienen, vorhandene Kompetenzen zu nutzen und zielführendes Handeln zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Sachgerechte Problemlösungen in der Sportförderung bedürfen keines Vormundes, sondern partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
Die Anhörung zum Sportfördergesetz zeigte die diesbezüglichen Defizite im Gesetzentwurf der Landesregierung auf.
Die Linke schlägt in ihrem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport vor, dem Landessportbund nach einer Übergangszeit zum 1. Januar 2014 die Förderung der Sportstätten, der Projekt- und Vereinsarbeit, der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Fachverbände zu übertragen.
Die zwischen dem Land und dem Landessportbund getroffene Konsolidierungsvereinbarung soll davon unberührt bleiben.
Ferner setzen wir uns mit unseren Änderungsvorschlägen dafür ein, die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung zu begreifen und insbesondere den Belangen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Raumordnung Rechnung zu tragen.
Die Nationale Anti-Doping-Agentur gilt es zukünftig mit einer jährlichen Zuwendung zu fördern. Denn
seit mehr als zehn Jahren steht sie im Kampf gegen das Doping für Unabhängigkeit, für Glaubwürdigkeit und für Professionalität. Ein Blick auf den aktuellen Mittelabfluss im Einzelplan 03 bei Kapitel 03 46 zeigt, dass hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ohne zusätzliche Belastungen für das Land zu erzeugen.
In Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention muss es darüber hinaus in einem noch stärkeren Maß gelingen, allen Einwohnern eine sportliche Betätigung zu ermöglichen und den Sport grundsätzlich barrierefrei zu organisieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke setzt sich für mehr Planungssicherheit, für eine höhere Eigenverantwortung des Sports und zugleich für eine effizientere Kontrolle in der Sportförderung ein. Ich werbe um Ihre Zustimmung zu Ihren Änderungsvorschlägen, beantrage im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drs. 6/1695 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, während der gestrigen Anhörung zum Sportfördergesetz hat der Landesturnverband mitgeteilt, dass er - -
Ist es so besser?
Während der gestrigen Anhörung zum Sportfördergesetz hat der Landesturnverband mitgeteilt,
dass er für das Haushaltsjahr 2012 noch keine Bewilligung bekommen hat. Welche Gründe gibt es dafür und wann kommt der Bewilligungsbescheid für den Landesturnverband?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Sportentwicklung und das Sporttreiben der Menschen ist es unerlässlich, ein Sportfördergesetz zu erarbeiten. Das Land und die Kommunen schützen und fördern den Sport.
Mit Blick auf die Landesverfassung könnte ein Sportfördergesetz dieses Ziel mit neuer Verbindlichkeit umsetzen. DIE LINKE begrüßt es, dass die Landesregierung nun dem positiven Beispiel anderer Bundesländer folgt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits seit zehn Jahren ein erfolgreiches Sportfördergesetz, das von einer rot-roten Landesregierung erarbeitet worden ist.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1283 nimmt dieses Gesetz sogar zur Vorlage für die unter Punkt 4 vorgeschlagene Regelung zur Sportstättennutzung in Sachsen-Anhalt.
DIE LINKE hält es für wichtig, zukünftig die Sportentwicklung als einen Teil der Landesentwicklung zu begreifen und zu unterstützen. Dabei gilt es, sowohl den Belangen des Natur- und Umweltschutzes, der Raumordnung und der Landesplanung als auch der örtlichen Tradition hinreichend Rechnung zu tragen. Unverzichtbar ist es dabei aus unserer Sicht, dass das Land und die Kommunen partnerschaftlich mit den Sportorganisationen zusammenarbeiten,
um mehr Planungssicherheit, Eigenverantwortung der Partner und eine effizientere Kontrolle in der Sportförderung zu sichern.
Nicht nur in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention muss es in einem noch stärkeren Maße gelingen, allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Handicap eine sportliche Betätigung zu ermöglichen
und den Sport grundsätzlich barrierefrei zu organisieren. Während zukünftiger Ehrungen von Sportlerinnen sollte es nicht erneut vorkommen, dass Sportlerinnen und Sportler mit Handicap vergessen werden. Ihre Erfolge sind doppelt so hoch anzurechnen.
DIE LINKE wird sich weiterhin für eine ausgewogene Förderung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports sowie des Nachwuchsleistungs- und des Spitzensports einsetzen. In geeigneter Weise ist dabei gegen den Missbrauch des
Sports und den Einsatz von Dopingmitteln vorzugehen. Neben landesseitigen Anstrengungen sollte die Nationale Anti-Doping-Agentur jährlich mit einem allgemeinen Zuschuss gefördert werden; denn seit fast zehn Jahren steht die Nada im Kampf gegen das Doping für Unabhängigkeit, für Glaubwürdigkeit und für Professionalität.
Daneben setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass das geplante Sportkuratorium dem Landtag regelmäßig über die Ergebnisse seiner Tätigkeit berichtet und dass seine Mitglieder durch den Landtag berufen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sport trägt aus der Sicht der LINKEN in unserer Gesellschaft zur Lösung wichtiger sozialer, gesundheitlicher und pädagogischer Fragen bei. Er schafft eine sinnvolle Freizeitgestaltung, hilft Persönlichkeit und Selbstwertgefühl zu entwickeln sowie Vorurteile abzubauen und begünstigt eine generationsübergreifende Kommunikation. Das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ist ein zentraler Baustein für den Sport in unserem Land. Mit einem zukunftsfähigen Sportfördergesetz für Sachsen-Anhalt gilt es die Förderung von Sportanlagen sowie die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf eine eindeutige und verlässliche Grundlage zu stellen.
DIE LINKE wird ihre Änderungsvorschläge während der parlamentarischen Beratungen einbringen und stimmt einer Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung und des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Inneres und Sport zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Am 9. Juni 2011 kündigte Innenminister Stahlknecht einen Gesetzentwurf der Landesregierung für eine interkommunale Funktionalreform an und betonte, dass dazu die Landesregierung in ein Abstimmungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden eintreten will.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Weise gestaltete sich das bisherige Abstimmungsverfahren und welche konkreten Ergebnisse konnten dabei erzielt werden?
2. Wann wird sie den bereits vor einem Jahr angekündigten Gesetzentwurf einbringen, welche inhaltlichen Schwerpunkte zeichnen sich bisher dafür ab und wann soll das beabsichtigte Gesetz in Kraft treten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! CDU und SPD streben laut Koalitionsvertrag eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben an, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu machen. Dafür sollen kooperative Ansätze zwischen den Gebietskörperschaften durch die Gesetzgebung weiter befördert und durch geeignete Anreize unterstützt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches Ministerium der Landesregierung ist für die interkommunale Funktionalreform federführend verantwortlich und wie beabsichtigt die Landesregierung die Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bei der Fortentwicklung der entsprechenden Gesetze sicherzustellen?
2. Welche kooperativen Ansätze gibt es nach Auffassung der Landesregierung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, die hinsichtlich möglicher Aufgabenverlagerungen durch die Gesetzgebung sowie durch weitere Anreize befördert und unterstützt werden können?
Herr Minister, könnten Sie sich vorstellen, dass der Prozess durch einen zeitweiligen Ausschuss begleitet wird?
Ja.