Veit Wolpert
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Last Statements
Herr Bullerjahn, jetzt haben Sie es geschafft: Ich muss auch noch einmal nach vorn kommen; denn ich bin etwas verwirrt.
Sie erklären, dass Sie nur ein Diskussionspapier erstellt haben, in dem Sie einen Weg aufzeigen, der möglich wäre, und man sich freuen würde, wenn die anderen sich daran beteiligen würden.
Ja, was denn nun? Ist Ihre Wirtschaftsförderpolitik, die Sie mit Ihren regionalen Schwerpunkten angeben, Ihr Weg oder ist es nur ein Vorschlag, der variabel ist?
Verhalten Sie sich genauso wie bei der Mehrwertsteuer, nämlich dass Sie im Sommer sagen 0 % und hinterher sind es 3 %?
Was Sie aber nicht verstanden haben, ist das, was Sie gemacht haben, nämlich zu sagen, wenn nichts passiert, fahre ich die Karre gegen den Baum und deswegen versuche ich, den Baum abzupolstern.
Was Herr Rehberger geschildert hat, ist, wie ich ans Lenkrad gehe und steuere. Sie sind offensichtlich nicht einmal mehr in der Lage, darüber nachzudenken. Das ist der Unterschied.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bullerjahn, es ist nun einmal so, dass ich mich in Bayern etwas besser auskenne als Sie. Dort werden nicht Regionalkreise bevorzugt.
Vorweg noch eines: Ich danke Ihnen recht herzlich dafür, dass Sie sich so sehr um das Wohl und Wehe der FDP bemühen, insbesondere auch darum, ob der Kitt in der Koalition weg ist. Ich habe mir sagen lassen, es gab einmal einen finanzpolitischen Sprecher, der den aus der SPD stammenden Finanzminister „Knalli“ genannt hat. Daran ist die SPD auch nicht gescheitert.
Meine Damen und Herren! Wer auf Sachsen-Anhalt schaut und dessen Position im Zusammenspiel mit den anderen Bundesländern bestimmen will, kann dies nicht ohne einen Blick zurück tun. Um dem Land und seinen Bürgern gerecht zu werden, muss man darlegen, woher das Land gekommen ist und welchen Weg es gegangen ist.
Ja, meine Damen und Herren, Sachsen-Anhalt ist nicht der Klassenprimus unter den 16 Bundesländern. Wer versucht, das zu suggerieren, handelt nicht ehrlich. Aber Sachsen-Anhalt hat auch keinen Grund, sich vor anderen zu verstecken. Sachsen-Anhalt ist und bleibt ein Land, in dem es sich zu leben lohnt, in dem es Spaß macht zu leben.
Seit der Wende sind die äußeren Rahmenbedingungen für das Land durch das Grundgesetz bestimmt. Die föderale Struktur Deutschlands und das festgelegte Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse leiten seither das politische Handeln.
Insbesondere die Ausgestaltung des Föderalismus in der Bundesrepublik ist in den letzten Jahren in die Kritik gekommen, weil man erkannt hat, dass die Verschränkung der Aufgaben und Zuständigkeiten, die in den 70er-Jahren allzu sorglos im Konsens installiert wurde, heute bei der Bewältigung der deutschen Einheit, aber insbesondere der Globalisierung hinderlich, ja schädlich ist.
Eine klare Aufgabenverteilung und ausschließliche Zuständigkeiten ermöglichen ein schnelles Reagieren auf die Anforderungen einerseits und das Nachholen überfälliger Strukturreformen in der Bundesrepublik andererseits. Die Entflechtung der konkurrierenden Gesetzgebung ist dafür unabdingbare Voraussetzung. Diese Aufgabe kann nicht schnell genug angegangen werden, soll Deutschland nicht im Wettbewerb der Länder um Wohlstand ins Hintertreffen geraten.
Dabei kann man darüber streiten, ob alles das, was jetzt in das nun vorgelegte Paket hineinverhandelt wurde, bereits ein Optimum darstellt. Aus der Sicht der FDP sticht insbesondere die zentrale Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für Terrorismus ins Auge, wozu weder eine gründliche Diskussion stattgefunden hat, noch der Nachweis der Sinnhaftigkeit einer solchen Zuständigkeit geführt worden ist. Aber auch die Zuständigkeit der Länder für den Strafvollzug kann der gleichen Kritik ausgesetzt werden, ganz zu schweigen von der fehlenden Regelung bezüglich der Neuverteilung der Finanzen, dem Essential einer Föderalismusreform schlechthin.
Es stellt sich die Frage, ob hierbei der Inhalt wichtiger als der Zeitpunkt ist. Soll eine Reform erst beschlossen werden, wenn alles verhandelt worden ist? Oder kann die Reform im Wege der Scheibchentaktik gleich bitterer Medizin Stück für Stück verabreicht werden?
Meine Damen und Herren! Nicht zu beginnen birgt die Gefahr, dass der Konsens unter allen Beteiligten darüber, ob eine Reform durchgeführt werden soll, durch einen endlosen Streit darüber, wie sie durchgeführt werden soll, verloren geht.
Es kommt dabei darauf an, die Föderalismusreform als längeren Weg zu begreifen, auf dem auch Irrungen durch Flexibilität wieder ausgeglichen werden können. Mit einem solchen Herangehen kann auch ein sofortiger Beginn für Deutschland mehr Vorteile als Nachteile bringen.
Für alle Länder und insbesondere für Sachsen-Anhalt liegt in der Veränderung auch eine Chance. SachsenAnhalt hat dabei den Vorteil, dass es Chancen bei Veränderungen nutzen kann, weil es Bürger hat, die mit Umbrüchen umzugehen in der Lage sind, ja sie schon fast gewohnt sind. Während manche behäbige Mentalität in den alten Bundesländern angesichts der Föderalismusdebatte wie das verschreckte Kaninchen vor der Brillenschlange erstarrt, wird Sachsen-Anhalt in der Lage sein, seine Chancen auszuloten und zu nutzen.
Wer auf die letzten Jahre blickt, der sieht, von der Wende angefangen über das Magdeburger Modell bis hin zur jetzigen Regierung, dass Sachsen-Anhalt keinen langweiligen Lebenslauf aufzuweisen hat. Dabei ist das Magdeburger Modell nicht zum Wohl des Landes gelungen.
Blickt man auf den Anfang der vierten Wahlperiode zurück, muss man feststellen, dass das Land im Vergleich mit den anderen Ländern in fast allen Sparten den letzten Platz eingenommen hatte. Heute ist das nicht mehr so. Meine Damen und Herren! Das kommt nicht von ungefähr und das ist auch nicht vom Himmel gefallen, sondern dafür gibt es Gründe, die auch in der Politik dieser Regierungskoalition zu suchen sind.
Diese Regierungskoalition war mutig und hat auf fast allen Politikfeldern Reformen durchgeführt, mit denen tief in die Strukturen eingegriffen wurde. Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 2002 mehr als 70 000 Landesbedienstete. Im Vergleich zum Durchschnitt der anderen Länder waren das ca. 20 000 zu viel. Gleichzeitig war der Verschuldungsgrad des Landes auf Rekordhöhe gestiegen.
Die Schaffung von schlanken Strukturen war das Gebot der Stunde. Die Antwort der Regierungskoalition war die Reform der Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen.
Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz wurde die Aufgabenkritik in den Mittelpunkt gestellt. Abschaffung, Privatisierung, Kommunalisierung und Konzentration waren die Handlungsmaximen, wobei die Prinzipien der Subsidiarität, der Effizienz und der Bürgernähe beachtet wurden.
Innerhalb einer Legislaturperiode wurden die Reformen beschlossen und größtenteils umgesetzt. Die drei Regierungspräsidien wurden abgeschafft und das Landesverwaltungsamt installiert. Die Zahl der Sonderbehörden, wie die Katasterverwaltung, wurde reduziert; sie wurden privatisiert und konzentriert. Die Schulaufsichtsämter wurden in das Landesverwaltungsamt integriert. Das Landesmaterialprüfungsamt wurde abgeschafft. Die landeseigene Glasmanufaktur wurde verkauft. Selbst in den Ministerien wurde umstrukturiert. Im Gesundheitsministerium wurde noch im Jahr 2005 eine weitere Abteilung aufgelöst.
Allein diese Maßnahmen und eine stringente Personalbewirtschaftung haben zu einer Reduzierung um 2 000 Vollerwerbsstellen pro Jahr, also nunmehr um rund 10 600 Stellen bis Ende 2006 geführt. Die Einstellung weiterer 5 815 Stellen in die Titelgruppe 96 gewährleistet, dass auch in Zukunft ein weiterer Stellenabbau erfolgen kann.
Meine Damen und Herren! Die haushälterische Folge ist, dass das Land seine Personalkosten in den Griff bekommen hat, tarifliche Aufwüchse abfangen konnte und weitere Einsparungen vornehmen kann.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurden auch auf gemeindlicher Ebene die notwendigen Schritte umgesetzt. Mit der Schaffung von selbständigen Gemeinden mit 8 000 Einwohnern und von Verwaltungsgemeinschaften mit mindestens 10 000 Einwohnern wurde die Zahl der Verwaltungseinheiten nahezu halbiert.
- Auch die. Wir hoffen, dass sie sich dazu entschließen, sich zu Einheitsgemeinden zusammenzufinden. Aber Tatsache ist, dass es 85 Verwaltungseinheiten weniger gibt als vorher, als es noch 180 waren. Das ist ein gewaltiger Schritt. Wenn Sie das hochrechnen, sind das fast 12 Millionen € im Jahr, wenn Sie nur die Kosten für die Verwaltungsdirektoren nehmen, die weggefallen sind.
Den gleichen Effekt gibt es auch bei der jetzt beschlossenen Kreisgebietsreform. Die Anzahl der Verwaltungseinheiten verringert sich von 21 auf elf. Mit einer Zielgröße von 150 000 Einwohnern im Jahr 2015 werden zukunftsfähige Kreise geschaffen, die hinsichtlich der Einwohnerzahl weit über dem Durchschnitt der Kreise in Deutschland liegen werden. Im Jahr 2007 werden fast alle Kreise Sachsen-Anhalts zu den größten 100 Kreisen in Deutschland gehören.
Meine Damen und Herren! Größe allein entscheidet jedoch nicht über die Qualität. Es ist deshalb auch ein Irrglaube, Landkreise nur danach zu beurteilen, wie sie am besten verwaltungstechnisch in den Griff zu bekommen sind. Das gelänge am einfachsten, wenn man eine Zentralverwaltung ohne Mitspracherechte - quasi eine Diktatur der Bürokratie - einführen würde.
Meine Damen und Herren! Wir aber setzen auf Bürgernähe. Das heißt, uns kommt es auf die Menschen an,
die in den Kreisen leben und handeln. Demokratie lebt vom Mitmachen. Das geschieht bei uns hauptsächlich im Ehrenamt. Auch ein Kreis funktioniert nicht ohne seine ehrenamtlich tätigen Bürger.
Dem Ehrenamt muss man aber Strukturen geben, die es ermöglichen, in der Freizeit wirkungsvoll handeln zu können. Das Kreistagsmitglied soll noch erkennen, über welche Schule es beim Schulentwicklungsplan entscheidet. Der Kreisjägermeister sollte das Revier kennen, über das er berät. Das können Sie fortsetzen vom Kreishandwerkermeister über den Kreisbrandmeister bis zum Kreissportbund. Immer stoßen Sie an die Grenze des Machbaren, wenn Sie in große Kreise investieren.
Meine Damen und Herren! Da klingt es wie Hohn, wenn andere behaupten, den Anforderungen der Demografie und Globalisierung im ländlichen Raum könne man durch Stärkung des bürgerlichen Engagements begegnen, und gleichzeitig werden fünf Großkreise propagiert.
Das ist ein Paradoxon und wird nicht funktionieren. Seien Sie im Wahlkampf bitte so ehrlich und weisen Sie darauf hin, dass Dessau und Halle ihren Status als kreisfreie Städte verlieren sollen. Wer so Zukunft gestalten will, der wird sie verlieren.
Auch im Bildungsbereich hat sich das Gesicht SachsenAnhalts gewandelt. Ausgehend von der Grundschule mit festen Öffnungszeiten, die die Erziehungshoheit der Eltern missachtete, über die Einheitsförderstufe, die einen weiteren Schulwechsel erzwang und im Ergebnis zu nicht anerkannten Schulabschlüssen führte, bis hin zum Abitur nach 13 Schuljahren bot das Land für seine Schüler keine blendende Zukunft.
Mit der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten und der Konzentration auf Lehrinhalte wie die Grundkompetenzen und die Einführung der ersten Fremdsprache in der 3. Klasse, der Auflösung der Förderstufe und dem Beginn der gymnasialen Ausbildung ab der 5. Klasse sind die Weichen in die richtige Richtung gestellt worden.
Dabei konnten erste national und international vorzeigbare Ergebnisse erzielt werden. Sachsen-Anhalt hat bei der letzten Pisa-Studie nach der Gesamtpunktzahl aller Kompetenzbereiche Platz 6 erreicht und damit den größten Entwicklungssprung aller Bundesländer erzielt.
Mit der Einführung des Abiturs nach dem 12. Schuljahr hat Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen. Gerade hierbei hat sich der Föderalismus bewährt; denn ohne unsere Initiative hätten weder Bayern noch Baden-Württemberg je darüber nachgedacht, es Sachsen-Anhalt gleichzutun.
Kürzere Ausbildungszeiten sind unumstritten. Dies ist ein Vorteil im internationalen Wettbewerb. Wir befinden uns im internationalen Wettbewerb, meine Damen und Herren, und zumindest die FDP hat nicht die Absicht, Sachsen-Anhalt in die Reihe der Verlierer zu führen. Wer da von acht Jahren gemeinsamen Lernens träumt,
der verkennt die menschliche Natur und ihre individuelle Leistungsfähigkeit.
In der Hochschulpolitik hat in dieser Legislaturperiode eine starke Liberalisierung stattgefunden. Mit der Einführung von Globalbudgets wurden die Hochschulen von der Kameralistik und damit von der Ministerialverwaltung ein Stück abgekoppelt. Bei gleichzeitiger Vereinbarung von Zielen wurde eine Profilierung der Hochschulen neben einer mittelfristigen Finanzierung und einem gleichzeitigen Abbau von Doppelstrukturen erreicht. Mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen wurden die Vorgaben des Hochschulrahmenrechts und der Bologna-Resolution implementiert und Vorgaben zur Organisation gelockert. Am Ende bleibt mehr Autonomie in Finanzfragen und mehr Freiheit in der Organisation.
Übrigens, meine Damen und Herren, weil es vorhin angesprochen wurde: Können Sie sich noch an die Zeit erinnern, als die Globalbudgets in der Diskussion waren und die Opposition mit wehenden Fahnen demonstriert hat? Tatsache ist, dass die Universitäten auch aufgrund der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 insgesamt 20 Millionen € mehr zur Verfügung haben als im Jahr 2002. Ich verlange nicht, dass Sie wieder demonstrieren, aber diese Tatsachen anzuerkennen, das wäre schon ein Erfolg.
Lassen Sie mich noch auf ein weiteres Politikfeld eingehen. Schon die Zusammenlegung der Bereiche Wirtschaft und Arbeit in einem Ministerium macht deutlich, welches Verständnis die Koalition von den Zusammenhängen hatte. Arbeit wird in der Wirtschaft von Unternehmern geschaffen und ist nicht die funktionale Zuständigkeit des Staates. Der hat die Aufgabe, der Wirtschaft die Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Folge zu mehr Beschäftigung führen. Davon war Sachsen-Anhalt im Jahr 2002 weit entfernt: höchste Arbeitslosenquote, geringstes Wachstum, niedrigste Investitionsquote usw.
Mit der Investitions- und Innovationsoffensive sind seit dem Jahr 2002 rund 8,4 Milliarden € in Sachsen-Anhalt investiert worden. Damit sind etwa 21 500 Arbeitsplätze verbunden. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung stiegen die Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung von 2001 bis 2003 von 7 Millionen € auf 25,6 Millionen €. Die Schwerpunkte ergeben sich hierbei insbesondere in der Chemie, dem Anlagen- und Maschinenbau und der Lifescience.
Begleitend erwies sich die Gründung der Investitionsbank als Erfolg. Kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde so der Weg zum Kapital erleichtert. Als zentrale Fördereinrichtung des Landes ist sie ein verlässlicher Partner, der das Produkt und die Beratung aus einer Hand bietet.
Meine Damen und Herren! Während dieser Phase der Wirtschaftspolitik hat sich das Bruttoinlandsprodukt in Sachsen-Anhalt im realen Wachstum von 2002 bis zum ersten Halbjahr des Jahres 2005 um 4,6 % verbessert. Im gleichen Zeitraum blieb das Wachstum in Deutschland mit 2,2 % um mehr als die Hälfte kleiner. Bei der Steigerung der Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe in dem Zeitraum von 2001 bis 2004 belegte Sachsen-Anhalt mit 20,7 % den dritten Rang in Deutschland.
Schon der erste Anschein weist darauf hin, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen diesen Zahlen bei der Politik dieser Landesregierung liegt. Dabei sei noch einmal darauf hingewiesen, ohne der morgigen Aktuellen Debatte vorzugreifen, dass diese Erfolge zustande gekommen sind, ohne die Wirtschaftsförderung auf so genannte Leuchtturmregionen zu beschränken.
Wer eine solche eingeschränkte Förderung praktizieren will, der verprellt nicht nur Investoren, sondern unterbindet Investitionen im ländlichen Raum. Wer gleichzeitig mit fünf Großkreisen das Ehrenamt untergräbt, der wird zum Totengräber des ländlichen Raumes werden.
Meine Damen und Herren! Wirtschaftspolitik in der Zukunft wird auch Wirtschaftsförderung sein. Dabei wird die betriebswirtschaftliche Entscheidung, wo eine Investition sinnvoll ist, weiter dem Unternehmer überlassen bleiben.
Die bereits begonnene Deregulierung im Land wird fortgeführt werden. Wir werden daran arbeiten, dass Sachsen-Anhalt eine Modellregion werden kann, in der auch bundesgesetzliche Hemmungen außer Kraft gesetzt werden können, um Deutschland zu beweisen, weniger ist mehr.
Das Land Sachsen-Anhalt ist immer noch gekennzeichnet durch eine zu hohe Zahl von Arbeitslosen. Das wurde heute von allen angesprochen. Mit dem Zustand kann und will auch die FDP nicht zufrieden sein. Auch die erfreulichen Entwicklungen in der Wirtschaft, wie ich sie geschildert habe, reichen allein nicht aus, um schnelle gravierende Veränderungen herbeizuführen. Sachsen-Anhalt ist keine Insel und kann sich von der Gesamtentwicklung in Deutschland unterscheiden, aber nicht völlig abkoppeln.
Fest steht, dass sich die Arbeitslosenquote gegen die Entwicklung in Deutschland verringert hat. Gab es im Dezember 2001 noch 255 000 Arbeitslose, sind es im Dezember 2005 nur noch 232 000. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass es 17 000 Maßnahmen weniger auf dem zweiten Arbeitsmarkt gibt und 25 000 arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger nunmehr in die Statistik aufgenommen wurden. Bereinigt man die Statistik um diese Faktoren - Herr Bullerjahn, das muss man tun, wenn man ehrlich vergleichen will -, dann haben wir 65 000 Arbeitslose weniger als im Dezember 2001. Das ist ein Erfolg dieser Regierung.
Fest steht auch, dass Sachsen-Anhalt die rote Laterne abgegeben hat und im November 2005 die niedrigste Arbeitslosenquote seit Jahren hatte. Gleichzeitig hat sich der Anteil an Selbständigen von 7 % auf 8,4 % erhöht. Die Anzahl der Erwerbstätigen am ersten Arbeitsmarkt stieg von 963 700 auf 982 700, also um fast 20 000, während gleichzeitig im öffentlichen Dienst 15 000 Stellen abgebaut worden sind, und zwar nicht nur Stellen, sondern tatsächlich Menschen, die dort nicht mehr in Lohn und Brot stehen. Das ist eine Entwicklung, die gegen den Trend in Deutschland steht. - So weit zu dem Schwimmer in der Elbe. Da war der Schwimmer durchaus stark genug.
Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt saß 2002 gleich einer Karre weit ab von der Straße tief im Dreck. Diese Koalition hat es wieder auf die Straße geholt, sie hat es wieder zum Laufen gebracht, und das Land hat Fahrt aufgenommen.
Wir reparieren noch während der Fahrt und sind schon auf der Überholspur. Der Schlüssel zum Wohlstand für Sachsen-Anhalt liegt im Wachstum. Wachstum generiert man nicht durch teure Leistungs- und Wohlfühlgesetze oder die Hoffnung, andere werden es schon richten, sondern durch harte Arbeit.
Das Land und seine Menschen haben bewiesen, dass sie mehr können und dass das Land mehr wert ist, als man es ihm noch 2002 zugetraut hat. Das Land ist gewachsen und wird auch in Zukunft weiter wachsen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Bitterfelder Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Freitag, dem 3. Februar 2006, Seite 7, ist zu entnehmen, dass das Verwaltungsgericht Dessau am 2. Februar 2006 entschieden hat, dass die Plakatierung von Wahlwerbung innerhalb einer Ortschaft erst ab dem 11. Februar 2006 zulässig ist.
Ich frage die Landesregierung:
Sieht die Landesregierung Anpassungsbedarf für ihren Erlass „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Land Sachsen-Anhalt“, gemeinsamer Runderlass des MI und des MW vom 10. Februar 1998, der die Plakatierung von Wahlwerbung in einer Dreimonatsfrist vor der Wahl zulässt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag zur Aktuellen Debatte las, dachte ich zuerst, dass dies im beginnenden Wahlkampf eher zur Unzeit kommt, weil eine solche Debatte die Gefahr einer parteipolitischen Profilierung in sich birgt und das gewählte Thema dafür gänzlich ungeeignet ist. Nach kurzer Überlegung und insbesondere nach den gestrigen Gesprächen mit den Spitzen der anderen Fraktionen bin ich aber überzeugt davon, dass diese Aktuelle Debatte zur rechten Zeit kommt.
Der Vorfall in Pömmelte zeigt: Ignoranz, Hass und Gewalt spuken in den Köpfen mancher Jugendlichen und
Erwachsenen in Sachsen-Anhalt herum. Gleichzeitig versuchen die rechten politischen Gruppierungen mit enormem Aufwand, in den Landtag zu gelangen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für das Hohe Haus, mit einer Stimme nach außen klar zu machen, dass mit einer solchen Haltung kein Staat zu machen ist.
Ein deutliches Zeichen aller Demokraten gegen Rechts ist nötig; dem kann die FDP-Fraktion vollkommen zustimmen. Es ist nun auch so, dass wir in der Vergangenheit nicht untätig waren, die rechtsextremistischen Umtriebe zu bekämpfen. Damit meine ich alle im Haus, nicht nur die FDP.
Hier kann man zunächst einmal die Bildung und die finanzielle Unterstützung des Netzwerkes für Demokratie und Toleranz nennen. Alle Fraktionen im Landtag haben gemeinsam im Februarplenum 2005 den Ministerpräsidenten und den Landtagspräsidenten mit der Bildung des Netzwerkes beauftragt, um Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und die im Grundgesetz verankerten Grundrechte und Grundwerte zu schützen und zu bewahren.
Das Netzwerk dient dazu, alle nichtstaatlichen Organisationen, die sich gegen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt engagieren, zu bündeln und zu verzahnen, damit ihre wichtige Arbeit optimiert werden kann. Institutionell sind wir in Sachsen-Anhalt damit schon nicht schlecht aufgestellt.
Auch die Bereitschaft der Vielzahl der Beteiligten, an einem Strang zu ziehen, ist ein Wert an sich. Außerdem fanden immer wieder Veranstaltungen zu dem Thema insbesondere mit den Parteien und mit den Parteispitzen statt. Man kann folglich feststellen: Die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie anderer extremistischer Tendenzen ist im Landtag aktiv unterstützt und begleitet worden.
Meine Damen und Herren! Es bleibt aber zu fragen: Ist das genug? Wie muss nun die künftige Handhabung des Themas durch die Politiker aussehen? Dabei ziele ich nicht auf die Gesetzgebungskompetenz ab.
Der drastische Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straftaten im Bund, aber auch in Sachsen-Anhalt und parallel dazu die offenbar wachsende extremistische Szene machen deutlich, dass es verstärkte Bemühungen bei der Bekämpfung des Extremismus geben muss. Meiner Ansicht nach ist es dabei nicht ausreichend, sich nur im Nachgang zu einer rechtsradikalen Straftat verstärkt mit dem Thema auseinander zu setzen; vielmehr muss die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus eine dauerhafte sein.
Ein erster Schritt wäre gemacht, wenn alle demokratischen Parteien in ihrem Wahlkampf deutlich machen würden, dass es ein großes gemeinschaftliches Ziel der demokratischen Parteien ist, den Einzug der DVU in diesen Landtag zu verhindern. Hierzu lade ich alle ein.
Diese gemeinsame Haltung würde zeigen, dass alle demokratischen Parteien, obgleich sie in anderen politischen Fragen verschiedene Konzepte favorisieren, bei dieser Frage mit einer Stimme sprechen und neben individuellen Schwerpunkten alle das Thema der Bekämpfung des Rechtsradikalismus in ihrem Wahlkampf berücksichtigen werden.
Natürlich wäre es hilfreich, wenn diese Haltung auch von den Medien begleitet würde, damit die breite Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt und sich eine Diskussion in der Bevölkerung entzünden kann. Dazu gehört auch, zum Beispiel bei Wahlkampfauftritten darauf zu verweisen, dass der Vertreter der DVU, wie zu erwarten, nicht anwesend ist, dass er sich nicht zeigt und dass die DVU nicht den Mut hat, sich in der Auseinandersetzung und im Wahlkampf zu zeigen.
Bisher kann man keine inhaltliche Position der DVU erkennen. Neben hohlen Sprüchen besticht sie durch Konzeptionslosigkeit. Trotzdem und gerade deshalb muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Forderungen und Scheinargumenten geführt werden. Die einfach gestrickten Scheinwahrheiten lösen keine der derzeit so drängenden Probleme. Das muss den Wählern gegenüber sachlich, aber bestimmt deutlich gemacht werden; das heißt: auch im Wahlkampf das Thema aktiv ansprechen und nicht nur reagieren.
Es ist darauf zu verweisen, dass die rechtsextremistischen Parteien, wenn sie in Parlamenten waren und ihnen Verantwortung von den Wählern übertragen worden war, nicht verantwortungsvoll mit den Wählerstimmen umgegangen sind. Anstatt durch sachorientierte Politik zeichnen sich diese Parteien durch interne Auseinandersetzungen, durch nicht seltene Austritte und durch das Enden in völligem Chaos aus.
Meine Damen und Herren! Über die Thematisierung im Wahlkampf hinaus ist es aber auch notwendig, eine langfristig angelegte Wertediskussion zu führen. Hierbei werden die preußischen Tugenden nicht ausreichen. Demokratie muss gelebt werden und dafür bedarf des gesellschaftlichen Engagements, der Toleranz, der Freiheit und der Verantwortung.
Die Faszination gerade junger Menschen für rechtsextremistisches Gedankengut setzt sich aus vielen Komponenten zusammen: das Umfeld, das Gruppengefühl, eine vermeintlich klare Orientierung, scheinbar einfache Antworten der rechtsextremistischen Parteien auf existenzielle Fragen und weiteres. All diese Faktoren sowie das familiäre und gesellschaftliche Umfeld sind für die Neigung zu rechtsextremistischem Gedankengut maßgebend.
Folglich muss dem gesamten Spektrum auf den Grund gegangen werden. In der öffentlichen Debatte muss diskutiert werden, warum die Zahl der Rechtsextremisten und deren Sympathisanten ansteigt. Fehlen die Vorbilder in der Familie und in der Gesellschaft? Werden Grausamkeiten des Dritten Reiches in Schule, Elternhaus und Gesellschaft nicht anschaulich genug vermittelt? Was motiviert meist Jugendliche und junge Erwachsene zu einer solch hohen Zahl von extremistischen Gewalttaten? Warum besteht Misstrauen und oft sogar Hass gegenüber Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund und einer anderen Hautfarbe?
Auf all diese Fragen gibt es vielschichtige Antworten: Gleichgültigkeit, Zukunftsängste, Arbeits- und Perspektivlosigkeit, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. All diese Probleme und die häufig schwierige Situation vieler Menschen und gerade vieler Jugendlicher in Sachsen-Anhalt trotz der positiven Entwicklung der letzten vier Jahre sind uns durchaus bewusst. Doch stellt dies keinesfalls eine Rechtfertigung für Intoleranz, Hass und Gewalt dar.
Meine Damen und Herren! Ein Klima, in dem es heißt: „Der ist zwar Deutscher, aber keiner von uns“, ist ein Nährboden für dumpfe Vorurteile. Der Ruf nach einem starken Mann nach dem Motto: „Da muss doch mal einer aufräumen!“, ist letztlich zutiefst demokratiefeindlich. Demokratie muss täglich erkämpft werden, sie lebt vom Mitmachen. Der Geist, sich abzuwenden, nur passiv zuzuschauen, ist der größte Feind der Demokratie.
Für uns als Vertreter der Demokratie heißt es deshalb Vorbild zu sein, nicht wegschauen, nicht überhören, aktiv wachrütteln, zum Mitmachen animieren. Das ist anstrengend, aber ich bin überzeugt, es lohnt sich.
Meine Damen und Herren! Niemand ist immer und überall perfekt. Aber danach zu streben ist gerade bei diesem Anliegen, ein Zeichen gegen Rechts zu setzen, weiß Gott nicht verboten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich widerspreche der Auffassung von Herrn Gallert. Es geht im Kern um die Angleichung der Beträge. Die Höhe mag geändert sein, aber das ist keine Alternative.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am vorigen Freitag fand im Landtag eine Podiumsdiskussion zur Zukunft von Sachsen-Anhalt statt, an der neben Frau Professor Dienel und Herrn Professor Blum auch die vier Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien unter der Leitung des Landtagspräsidenten teilnahmen. Abgesehen davon, dass alle Beteiligten die Veranstaltung als gut und richtig empfunden haben, war es insbesondere für die Presse bemerkenswert, in welcher Sachlichkeit politische Parteien ihre unterschiedlichen Ansätze zur Lösung der Probleme im Land vorstellen und besprechen konnten.
Einigkeit bestand in der Analyse des Istzustandes und der daraus resultierenden Probleme, nur die Lösungsansätze blieben unterschiedlich. Einig war man sich aber auch darin, dass niemand den großen Wurf in der Hinterhand hat, mit dem alles in einem Schlag zum Guten gewendet wird, und dass man dicke Bretter bohren muss und nur schrittweise an das Ziel gelangen kann.
Meine Damen und Herren! Ein Teil des Weges in eine bessere Zukunft unseres Landes führt über die Neuorientierung des Staates hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Aufgaben, also der Strukturierung seines Handlungsapparates. Diese Koalition ist in dieser Legislaturperiode Schritt für Schritt den Weg in eine gute Zukunft für das Land gegangen. Wer sich den Koalitionsvertrag ansieht, kann erkennen, dass wir bezogen auf die Kreisgebietsreform ein gutes Stück schneller vorangeschritten sind, als wir es tun zu können glaubten.
Das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, dessen Inhalt übrigens um einiges besser ist, als es der lange Name vermuten ließe, definiert die Handlungsmaximen wie zum Beispiel die Privatisierung und die Kommunalisierung. Um bei dem Bild des schrittweisen Vorangehens zu bleiben: Das Gesetz beinhaltet Karte, Kompass und Wanderschuhe zugleich.
Die Abschaffung der Regierungspräsidien und das Errichten eines Landesverwaltungsamtes gehörten zu den
ersten Schritten. Auf gemeindlicher Ebene ist es mit dem Beginn des Jahres 2005 gelungen, dass rund die Hälfte der ehemaligen ca. 400 Verwaltungseinheiten verschwunden ist. Der Trend zu Zusammenschlüssen von Gemeinden zu größeren Einheiten auf freiwilliger Basis hat sein Ende noch nicht gefunden. Abgesehen von den zu erwartenden Synergieeffekten ist eines zu erkennen: Es ist Bewegung im Land und die Menschen gehen mit.
Meine Damen und Herren! In einem weiteren Schritt hat diese Koalition die Neugliederung der Kreise vorgenommen. Damit werden die Verwaltungseinheiten auf kreislicher Ebene analog zu denen auf der Gemeindeebene annähend auf die Hälfte reduziert.
Heute wird mit dem Gesetz zu den Kreissitzen in den neuen Landkreisen das Etappenziel erreicht, soweit es die Neustrukturierung der kreislichen Gebiete betrifft. Die in der Begründung zu dem Gesetzentwurf beschriebenen Kriterien, die zur Bestimmung des jeweiligen Kreissitzes führen, sind umstritten. Sie sind aber durchaus geeignet, eine objektivierte Auswahl zu treffen. Sie sind im Wesentlichen in sich schlüssig. Ich betone die Worte „im Wesentlichen“, was bedeutet, dass ich sie nicht vollumfänglich gutheiße.
Es wird zum Beispiel kritisiert - wir haben Herrn Rothe gehört -, dass zu wenige Kriterien für die Entscheidungsfindung herangezogen würden oder es seien die falschen Kriterien oder die Gewichtung untereinander sei nicht akzeptabel.
Herr Rothe, ich habe aber keinen Änderungsvorschlag von Ihnen gesehen. Es ist ein wenig dünn, in der jetzigen Abschlussdebatte zu beklagen, dass es nicht geändert worden sei.
Im Hinblick auf die Funktionalreform mag es richtig sein, dass wir noch nicht so weit sind, wie wir es uns erhofft haben. Wir haben bisher nur den Umweltbereich richtig anfassen und umsetzen können. Aber was sollen wir Ihrer Meinung nach heute tun? Die Diskussion abbrechen und neu diskutieren? - Ich denke, es ist richtig, dass wir das, was wir angefangen haben, auch ordentlich zu Ende bringen.
Bei den Kriterien dürfte die Festlegung unproblematisch sein, dass nur die Stadt Kreisstadt werden soll, die bisher eine Kreisstadt war und zukünftig im Gebiet des Kreises liegen wird. Das ist vernünftig; der Innenminister hat das bereits ausgeführt.
Wesentlich umstrittener scheint das Auswahlkriterium der zentralörtlichen Bedeutung nach dem Landesentwicklungsplan zu sein. Bei näherer Betrachtung umfasst diese Beurteilung aber auch einige der Punkte, die nach Auffassung der Kritiker angeblich unberücksichtigt bleiben.
Ein Landesentwicklungsplan beschreibt gerade auf der Grundlage eines Status quo die Ziele, die in einem definierten Raum gesetzt und erreicht werden sollen. Er definiert Verdichtungsräume, Räume mit Verdichtungsansätzen usw. Dabei werden vorhandene Merkmale wie Infrastruktur und örtliche Lage bis hin zu vorhandenen Angeboten privater und öffentlicher Dienstleistungen erfasst und gleichzeitig die notwendigen Entwicklungen und Ziele dafür beschrieben.
In der Zusammenfassung ergibt sich die zentralörtliche Einstufung.
An dieser Stelle folge ich den Raumordnern insoweit, als Verwaltungskraft dort eingesetzt werden muss, wo die
Probleme am stärksten zum Tragen kommen, nämlich in dem Raum mit der höheren Einstufung und nicht umgekehrt. Ich folge auch den angehörten Experten, die sagen, wenn ich den Landesentwicklungsplan heranziehe, dann darf ich seine Festlegungen nicht nur teilweise anwenden, sondern muss sie ganz oder gar nicht anwenden; fehlende Systemgerechtigkeit führe zur Verfassungswidrigkeit.
Der Streit, welche Kriterien in welcher Form zur Anwendung kommen, zieht sich durch alle Fraktionen. Ich kenne die Forderung der Linkspartei.PDS. - ich muss immer üben, der Punkt liest sich so leicht mit -,
dass man sich als Fraktion zu einer einheitlichen Meinung durchringen muss, um erkennbar zu machen, welche Partei für was steht. Es drehe sich hier schließlich um eine raumordnerische Sachfrage und eben nicht um eine Gewissensfrage. Infolge dieser Erkenntnis verbiete sich eine Freigabe der Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat die Abstimmung freigegeben. Das ist nicht die Folge einer Unfähigkeit zu einer mehrheitlichen Meinungsfindung und Entscheidung. Ja, es geht um eine raumordnerische Entscheidung, aber eben nicht ausschließlich.
Mit der heutigen Abstimmung sind starke Emotionen verbunden. Dazu gehören Heimatgefühl, lokale Verbundenheit und auch Lokalpatriotismus. Gewissen und Gewissensentscheidungen sind nie nur emotionslos oder vernunftbestimmt. Es ist auch immer ein Ausdruck von Gefühl. Es ist zwar richtig, dass Lokalpatriotismus selten ein guter Leitfaden für landespolitische Entscheidungen ist.
Aber hierbei ist zu beachten, dass das Landesinteresse darin besteht, über den Kreissitz zu entscheiden, weil vor allen Dingen eine Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort vermieden werden soll, die miteinander die gemeinsame Zukunft des neuen Kreises gestalten sollen. Eine Entscheidung nur vor Ort würde Verwerfungen mit sich bringen, die einer guten Entwicklung entgegenstehen würden.
Aber der landespolitische Schaden für den Fall, dass die Stadt A und nicht die Stadt B den Kreissitz erhält, hält sich in Grenzen, weil alle Kandidaten in der Lage sind, ein gewichtiges Pfund in die Waagschale zu legen. Wichtig ist aus der Sicht des Landes, dass ein Kreissitz bestimmt wird und die Auswahl nachvollziehbar ist, um eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der es verdient, nicht nur beachtet zu werden. Ich will versuchen, Ihnen nahe zu bringen, warum Sie ihm zustimmen sollten.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat zur Begründung der Kreissitzwahl unter anderem die zentralörtliche Bedeutung als Kriterium herangezogen. Das ist unserer Auffassung nach richtig, weil die Entscheidung über den Kreissitz eine raumordnerische ist und im Zusammenhang mit der Einordnung in den Landesentwicklungsplan bereits andere Merkmale, wie vorhandene private und öffentliche Dienstleister, Infrastruktur und anderes, beachtet wurden.
Gleichzeitig werden für die unterschiedlichen Räume Ziele formuliert, die Entwicklungsverläufe vorgeben. Die zentralörtliche Bedeutung umfasst also Wirtschaftskraft und Wirtschaftspotenzial; sie bedeutet also auch die Einschätzung zukünftiger Entwicklungen.
Meine Damen und Herren! Bitterfeld ist ein Mittelzentrum mit der Teilfunktion eines Oberzentrums, weil dem Raum, in dem es liegt, Zukunft zugetraut wird. Das Gesetz berücksichtigt diese Teilfunktion bei Bitterfeld nicht.
In der Anhörung sagte Herr Professor Dr. Turowski, dessen Reputation unstreitig sein dürfte:
„Die Nichtberücksichtigung der Teilfunktion im Gesetz zur Festlegung der Kreissitze bezogen auf Bitterfeld ist systemwidrig und damit das Gesetz verfassungswidrig.“
Meine Damen und Herren! Dem schließe ich mich an.
Ich will Ihnen einen weiteren Gedanken vortragen. Bitterfeld ist auch ein Symbol für Sachsen-Anhalt. Es steht mehr als eine andere Region im Land für Verwandlung, Flexibilität, Mut und Zuversicht. Bitterfeld hatte Ende der 80er-Jahre den traurigen Ruf, die dreckigste Stadt Europas zu sein. Wer sich an das Braunkohlekombinat, das Chemiekombinat und die Filmfabrik erinnert, sieht wieder die Bilder: „Silbersee“, Ruß auf der frischen Wäsche, Schwefel und anderes in der Luft, aus den Rohrbrücken tropfende Säure, Kontaminierung allerorten.
Die Menschen erlebten nicht nur den umweltpolitischen Gau, sondern fast den vollständigen Untergang der ansässigen Industrie. Wer heute nach 15 Jahren durch das Industriegebiet fährt, glaubt wirklich an einen Park. Bitterfeld zieht die Wirtschaft an. Neben altbekannten Größen wie Bayer, Linde, Heraeus und Solvay tummeln sich quirlige Neue wie Mawa, FEW Chemicals bis hin zu Q-Cells und Ever-Q und Co. im Chemiepark.
Meine Damen und Herren! Im Jahr 2002 hat die Flut der Mulde viel Schaden in und um Bitterfeld gebracht. Die Kraft und das Engagement, mit denen sich die Bevölkerung und die Helfer dagegen gestemmt haben, waren beispielhaft. Der aufgerichtete Sandsackdeich wurde das achte Weltwunder genannt, weil er mehr hielt und länger hielt, als er versprach. Als Nebeneffekt wurde der Tagebau Goitzsche geflutet. Wer jetzt dort entlanggeht, findet den Sandsackdeich nicht mehr, aber er findet dafür eine einzigartig gestaltete Freizeitlandschaft, die sich zu einem touristischen Highlight von Sachsen-Anhalt entwickelt.
Meine Damen und Herren! Die Menschen im Raum Bitterfeld haben die Umbrüche der letzten 15 Jahre sehr intensiv erlebt. Sie haben sie aber nicht nur hingenommen, sondern aktiv begleitet und gestaltet. Den Willen zur Zukunftsgestaltung und ihre Fähigkeit dazu haben die Menschen im Raum Bitterfeld zuletzt mit ihrem größten Wurf bewiesen: Die Städte Bitterfeld und Wolfen sowie die Gemeinden Greppin, Holzweißig und Thalheim haben sich zu einer Stadt zusammengeschlossen.
Meine Damen und Herren! Gestern ist der Gebietsänderungsvertrag von der Kommunalaufsicht genehmigt worden. Damit entsteht die größte kreisangehörige und zugleich die viertgrößte Stadt des Landes mit 50 000 Einwohnern.
Die Menschen in Bitterfeld haben die Ziele des Landesentwicklungsplanes ernst genommen. Sie haben den Raum mit Verdichtungsansätzen zu einer Stadt gemacht. Dabei haben sie Ängste und Bedenken mit Mut und Zuversicht überwunden. Meine Damen und Herren! Das ist ein Meisterstück. Geben wir den Menschen einen Meisterbrief. Stimmen Sie bitte für Bitterfeld als Kreissitz. - Danke schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Abgeordneter Czeke, der Beginn Ihrer Rede war indiskutabel. Indiskutabel ist aber auch, was wir jetzt erlebt haben, der Beginn Ihrer Rede und zum wiederholten Male vonseiten der Zuschauerränge Beifallsbekundungen dazu. Diese blieben ungerügt.
Ich bin der Meinung, dass wir darauf achten sollten, dass wir in diesem Hohen Haus miteinander fair umgehen, die notwendige Sachlichkeit beachten. Ein bisschen Polemik kann schon einmal sein, aber beleidigende Äußerungen sollte man weglassen. Man sollte auch nicht bei solchen emotionsgeladenen Themen die Zuschauer dazu provozieren, sich in diesem Haus noch weiter in einer nicht angemessenen Weise zu benehmen.
Ich fordere Sie auf, Herr Czeke, sich von Ihrer eingangs gemachten Bemerkung zu distanzieren und sich zu entschuldigen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir in diesem Haus über das Jugendstrafrecht diskutieren; heute speziell über den Sinn und Unsinn des Jugendarrests. Wer die Zeitungen gelesen hat, wird wohl erahnen, dass sich die FDP für die Beibehaltung des Jugendarrests als Erziehungsmittel aussprechen wird.
Vom Ansatz her sind wir wohl alle nicht weit auseinander. Auch der FDP wäre es am liebsten, wenn es keine Jugendstraftäter gäbe. Aber, meine Damen und Herren, es gibt sie. Ich bin davon überzeugt, dass es sie auch dann geben würde, wenn wir alle Chancen und Mittel nutzen würden, staatliche Fürsorgemaßnahmen vom Kindergarten über die Schule bis hin zum Jugendklub mit Prävention zu betreiben.
Dabei kann man sich darüber streiten, ob es überhaupt eine Pflicht des Staates zur Prävention gibt. Wenn ja, wie weit reicht die Pflicht und wo beginnt eigenverantwortliche Erziehung der Bürger? Das ist ein weites Feld
und die Grenze wird immer wieder neu zu ziehen sein. Die Frage bleibt aber, wie mit den jugendlichen Straftätern umzugehen ist.
Die FDP steht hierbei eindeutig zu dem Erziehungsgedanken, der im Jugendstrafrecht verankert ist. Erziehung muss vor Repressalien stehen. Strafe kann nur Ultima Ratio sein, wenn ich davon überzeugt bin, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung noch formbar und beeinflussbar sind.
In der Diskussion über die Verschärfung des Jugendstrafrechts, die sich anlässlich verschiedener medienwirksamer Straftaten von Jugendlichen in den vergangenen Jahren wie ein roter Faden durch die Justizpolitik zieht, hat meine Fraktion stets klargestellt, dass die FDP eine generelle Verschärfung des Jugendstrafrechts ablehnt.
Der Arrest ist kein Strafmittel, sondern eine Erziehungsmaßnahme. Im Gegensatz zur Linkspartei.PDS - ohne Punkt zu sprechen, wenn ich das richtig sehe -
- danke - sieht die FDP Jugendarrest als ein geeignetes Mittel an, um einem Jugendlichen eindringlich zu verdeutlichen, dass er für sein Handeln einstehen muss und welche Folgen die Begehung weiterer Taten haben kann.
In einer Zeit, in der die Anzahl von Straftaten Jugendlicher glücklicherweise abnimmt - das hat Herr Rothe schon ausgeführt -, die Straftaten aber leider immer brutaler werden, muss auch bei jugendlichen Tätern eine effektive Einflussnahme mit beeindruckender Wirkung möglich sein.
Gerade die verschiedenen Formen des Freizeitentzugs oder Dauerarrests, die je nach der erzieherischen Erforderlichkeit verhängt werden können, und die Zeitbegrenzung von mindestens zwei Tagen bis zu maximal vier Wochen ermöglichen abgestufte Entscheidungen des Jugendrichters, sodass die notwendige Abschreckungswirkung für den jugendlichen Täter individuell abgewogen werden kann. Außerdem ist die Handlungsform des Arrests auch im Privatleben etwa als Hausarrest bekannt und stellt bisweilen ein sehr effektives Erziehungsmittel dar. Ein Verbot des nächtlichen Discobesuches hat schon so manches Wunder bewirkt.
Meine Damen und Herren! Diese Aussagen werden niemanden überraschen. Es ist hinreichend bekannt, dass sich meine Fraktion zwar gegen eine generelle Verschärfung des Jugendstrafrechts, aber für den so genannten Warnschussarrest ausspricht. Wie wir schon früher festgestellt haben, können wir der Kritik, dass der Warnschussarrest dem Erziehungsgedanken zuwiderlaufe, nicht folgen.
Nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis steht fest, dass eine kurze freiheitsentziehende Maßnahme neben einer Bewährungsjugendstrafe von den Jugendlichen gerade nicht als Sanktion, sondern eher mit dem Gefühl, gerade noch einmal davon gekommen zu sein, aufgenommen wird. Deswegen sehen wir den so genannten Warnschussarrest auch als Möglichkeit an, um Jugendliche vor einem intensiveren Eingriff zu bewahren.
Uns ist auch bekannt, dass es eine hohe Rückfallquote nach erfolgten Arresten gibt. Das ist aber nicht der Beleg dafür, dass der Arrest als solcher untauglich ist, sondern wirft zwei Fragen auf: Ist es sinnvoll, den Arrest erst als
letzte Erziehungsmaßnahme vor der Jugendstrafe anzuwenden? Und: Ist die Qualität des Jugendarrests ausreichend pädagogisch wirksam?
Ich bin der Überzeugung, dass man jede Situation optimieren kann. Es bleibt zu beachten, dass die meisten Jugendlichen erst in den „Genuss“ des Arrests kommen, nachdem sie bereits mehrfach aufgefallen sind und seitens der Justiz nur den erhobenen Zeigefinger erlebt haben. Auf diese Weise vorgeprägte Täter werden dann von einem Arrest weniger beeindruckt als der so genannte Ersttäter. Konsequenterweise halte ich auch die Kombination des vereinfachten Verfahrens mit der Maßnahme des Jugendarrests - wie schon der Pressemitteilung zu entnehmen war - für ein probates Mittel des Jugendstrafrechts, da auch hierbei der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
Ich bin der Auffassung, dass es in bestimmten Fällen gerade bei Ersttätern Sinn macht, einen Jugendarrest zu verhängen, da die Jugendlichen, die zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt kommen, durch diese Erfahrung sehr stark beeindruckt werden und so weitere Straftaten verhindert werden können. Selbstverständlich spreche ich nur von Fällen, in denen bei der Tat ein besonders gewaltbereites Verhalten an den Tag gelegt worden ist.
In diesem Zusammenhang führt gerade das vereinfachte Verfahren und die zeitnahe Verurteilung dazu, dass die Abschreckungswirkung gegenüber dem jugendlichen Täter und gegenüber anderen Jugendlichen maximiert wird, da deutlich wird, dass die Reaktion der Gesellschaft der Tat auf dem Fuße folgt. Außerdem läuft ein jugendlicher Straftäter durch das vereinfachte Verfahren nicht mehr Gefahr, erst lange Zeit nach der Tat verurteilt zu werden, nachdem er eine positive Entwicklung durchgemacht hat, in dem er eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle angenommen hat, und somit aus der positiven Entwicklung herausgerissen zu werden.
Meine Damen und Herren! Unser Justizminister hat richtig festgestellt: Schnelles Recht ist gutes Recht. Ich gebe Ihnen, Herr Rothe, Recht, dass dabei die Beweisführung und der Rechtsstaat nicht auf der Strecke bleiben dürfen.
In den Fällen, in denen es möglich ist, in denen man den Täter schon am nächsten Tag spüren lassen kann, was es bedeutet, sich außerhalb der Gesellschaft zu bewegen, halte ich das für eine besonders gelungene Form der Erziehungsmaßnahme.
Das ist allerdings nicht alles, was das Jugendstrafrecht vorsieht, und es soll auch nicht alles sein. Es ist auch notwendig, über Erziehungsmaßregeln, den Täter-OpferAusgleich, soziale Trainingskurse und sonstige Sozialmaßnahmen, die schon anwendbar sind, hinaus darüber nachzudenken, welche Erziehungsmittel Jugendrichtern noch an die Hand gegeben werden können. Nur ein breiter Strauß von Regelungen ermöglicht es dem Jugendrichter, auf die aus unterschiedlichsten Motivationen heraus straffällig gewordenen Jugendlichen individuell einzugehen.
Bei dieser Frage bin ich bereit, über eine sinnvolle Ergänzung der bisher geregelten Erziehungsmaßnahmen nachzudenken und zu diskutieren. Aber eine Verschärfung des Jugendstrafrechts scheidet für mich aus. Angesichts sinkender Jugendkriminalität fehlt es sowohl an dem Nachweis der Notwendigkeit als auch an der erhofften Wirkung.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch einmal an das Wesentliche erinnern: Erziehung statt Repression. Diese Grundaussage fasst mein Verständnis von Jugendstrafrecht kurz und knapp zusammen. Dabei bin ich der festen Überzeugung, dass die vorhandenen Regelungen im Jugendstrafrecht ausreichend sind und es keiner Verschärfung bedarf.
Freilich muss bei schwerwiegenden Fällen von Gewalt auch von den schärferen Schwertern des Jugendstrafrechts wie der Jugendstrafe Gebrauch gemacht werden, damit die jugendlichen Täter nicht den Eindruck gewinnen, dass es sich bei Straftaten, die man als Jugendlicher begeht, um Kavaliersdelikte handele. Sie hatten es einmal so nett ausgedrückt: Eine Teenager-Eselei ist immer noch eine Straftat und muss geahndet werden.
Grundsätzlich steht aber die erzieherische Wirkung im Vordergrund. Es macht auch Sinn, den Jugendarrest mit anderen Erziehungsmaßregeln zu kombinieren, um dem jeweiligen Jugendlichen gerecht zu werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Kreisgebietsreform ist die logische Konsequenz des Reformprozesses, den diese Koalition innerhalb nur einer Legislaturperiode begonnen und auch umgesetzt hat.
- Ich sage nur, acht Jahre.
Allein dieser Umstand ist bemerkenswert, weil so manch andere Regierung - auch eine frühere Regierung aus diesem Land - auf eine solche Leistung nicht verweisen kann.
Das Kommunalneugliederungsgesetz ist dabei ein wichtiger Mosaikstein, der nun in das Gesamtbild eingefügt wird. Ausgehend von dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz haben wir begonnen, die Strukturen der Landesverwaltung nachhaltig umzubauen. Beispielhaft sei auf die Regierungspräsidien und das Landesverwaltungsamt hingewiesen.
Der Reformprozess erstreckte sich in einem zweiten Schritt auf die gemeindliche Ebene mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die sich hieraus entwickelnde Dynamik brachte es mit sich, dass
auch die kreisliche Ebene mitgestaltet werden musste, um den Prozess im Landesinteresse zu steuern.
Das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz in der Folge ist getragen von dem Willen der Regierungsparteien, zukunftsfähige Strukturen festzuschreiben, die in der Lage sind, neu übertragene Aufgaben zu bewältigen und demografische Entwicklungen aufzufangen. Die Prinzipien der Bürgennähe und der Effizienz standen hierbei im Vordergrund.
Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht genau, die wie vielte Rede es ist, die ich zu diesem Thema halte, aber ich wiederhole es immer wieder gern: Die festgeschriebenen Strukturen sind zukunftsfähig. Großkreise sind Verwaltungsmonster, die eine Bürgerbeteiligung behindern und weder Bürgernähe noch Effizienz mit sich bringen.
Das nun vorliegende Kommunalneugliederungsgesetz ist die konsequente Fortsetzung der im Grundsätzegesetz festgelegten Prinzipien. Die Anzahl der Kreise im Land wird annährend halbiert, die Fläche und die Einwohnerzahl werden über den Durchschnitt der Kreise in Deutschland angehoben. Die Struktur ist schon deshalb zukunftsgerichtet, weil der überdurchschnittlich große Zuschnitt der Kreise im Hinblick auf die demografische Entwicklung für das Jahr 2015 gerechnet ist, also bei InKraft-Treten im Jahr 2007 noch größer ist.
Die Neugliederung der Landkreise soll einen Rahmen setzen, der es den Verantwortlichen vor Ort ermöglicht, Synergieeffekte zu generieren. Dabei ist auch an günstige Kostenstrukturen gedacht, aber nicht nur. Die Kreise in den jetzt gewählten Zuschnitten werden auch in der Lage sein, die Aufgaben zu bewältigen, die mit künftigen Gesetzen zur Funktionalreform kommunalisiert werden. Die Zusammenführung des Personals wird Freiräume schaffen, die nicht nur zum Abbau des Personalkörpers führen, sondern auch zu weiteren Spezialisierungen und damit qualitativen Steigerungen der Verwaltungsleistungen.
Meine Damen und Herren! Schnelle und richtige Entscheidungen der Verwaltungen sind ein Wert für sich. Sie helfen dem einfachen Bürger genauso wie dem Investor. Sie sind deshalb ausdrücklich erwünscht. Die vorgesehene Neugliederung erfüllt den Anspruch der Bürgernähe. Die gewählten Größen und die gleichzeitige Nutzung der Ausnahmetatbestände berücksichtigen die zumutbaren Wege bei der Inanspruchnahme der Verwaltungen ebenso wie das ehrenamtliche Engagement der Bürger und ihre Möglichkeit, es auszuüben.
Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass zu große Strukturen, wie zum Beispiel die Großkreise, die Ausübung des Ehrenamtes erschweren. Das hätte zur Folge, dass das bürgerliche Engagement zurückgedrängt würde, weil die Freude daran verloren geht. Unsere Gesellschaft und unsere Demokratie lebt vom Ehrenamt. Deshalb haben wir die Strukturen danach ausgerichtet.
Bei der Umsetzung des Grundsätzegesetzes waren auch die raumordnerischen Belange zu berücksichtigen. Zum Beispiel zwingen die Grenzen unseres Landes den Burgenlandkreis zu einer Verbindung mit Weißenfels.
Infrastrukturen und bereits vorhandene Entwicklungsachsen wie im Harz, Bernburg/Schönebeck, Bördekreis/ Ohrekreis, Merseburg-Querfurt, der Saalkreis, auch Bitterfeld und Köthen waren genauso zu beachten wie die Ausnahmen im Norden und Nordosten unseres Landes. Die Bevölkerungsdichte in der Altmark, im Fläming und in der Dübener Heide sind Vorgaben, die nicht par ordre du mufti beiseite gelegt werden können.
Verwaltungstechnische Belange waren ebenso zu betrachten wie die Stimmungen vor Ort und die Anhörungsergebnisse. All dies ist in unsere Entscheidung eingeflossen und abgewogen worden.
Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt, die die Opposition mit ihrem Änderungsantrag deutlich machen will. Dies betrifft vornehmlich den ehemaligen Regierungsbezirk Dessau.
Es ist mir nicht entgangen, dass sich in diesem Bereich vermeintlich große Verwerfungen aufgetan haben sollen, die nicht berücksichtigt wären. Das ist unwahr. Gerade die Entwicklung in diesem Bereich unseres Landes war Teil einer intensiven und kontrovers geführten Diskussion. Im Ergebnis ist sie mehrheitlich so entschieden worden, wie es in dem Gesetzentwurf ausgedrückt ist, nämlich Dessau-Roßlau bleibt kreisfrei, Bitterfeld und Köthen bilden einen Kreis und Wittenberg mit Teilen der Altkreise Roßlau und Gräfenhainichen einen weiteren.
Die Kritik hebt in der Hauptsache darauf ab, Bitterfeld/Köthen sei eine Ausnahme, die gegen das Grundsätzegesetz verstoße, Köthen/Anhalt-Zerbst sei eine ideale Vorstufe für einen Großkreis Anhalt mit Dessau als Kreisstadt und eine andere Konstellation verhindere das; im Übrigen sei der erklärte Bürgerwille, einen Kreis Anhalt auch in kleiner Form zu bilden, missachtet worden. - Diese Argumente sind teilweise richtig, teilweise aber auch nicht. In ihrer Gesamtheit lassen sie andere Aspekte außer Betracht und führen in einer Gesamtabwägung aus Landessicht nicht zu einer anderen Lösung als der, die im Gesetzentwurf vorliegt.
Betrachten wir das Argument der Gesetzwidrigkeit. Die Einwohnerprognose für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld beläuft sich auf 142 066 Einwohner, angeblich dann 434 zu wenig. Die Untergrenze ist aber ausdrücklich mit einem „soll“ festgeschrieben worden, ganz im Gegensatz zur Obergrenze, bei der ein juristisches „muss“ steht. Diese Abweichung ist auch gewollt. Denn es ist aufgrund der demografischen Entwicklung durchaus denkbar, dass die Untergrenze erreicht wird; dennoch muss eine Praktikabilität aufrechterhalten bleiben. Im Übrigen rechtfertigt sich diese Ausnahme des Solls bereits aus der Alternative, auf die ich später eingehe.
Die andere Begründung, der Verlust der Möglichkeit der Bildung eines Großkreises Anhalt, ist schon nicht stichhaltig, wenn man keinen Großkreis will. Wozu soll man dann eine Vorstufe zur Maxime machen?
Bliebe noch der Bürgerwille und die Stimmung vor Ort. Dieser Begriff ist in den letzten Wochen von jedem im Munde geführt worden und jeder hat ihn so definiert, wie es für ihn und seine Absicht günstig war. Es gab bereits im Jahr 2000 Bewegungen in den Kreisen, in deren Folge sich Entwicklungsachsen zwischen Köthen und Bitterfeld einerseits und zwischen Wittenberg und AnhaltZerbst andererseits ergaben.
Zwar hatten sich die Landräte von Wittenberg und Anhalt-Zerbst nach dem Hochwasser nicht mehr ganz so lieb wie zuvor, aber für die Entwicklungsachsen bedeutete das keinen Abbruch. Noch bis in das Jahr 2005 hinein blieben diese anfänglichen Verflechtungsbeziehungen als Optionen bestehen und wurden von den politischen Gremien getragen.
Nebenbei war im Raum Köthen die Idee eines Großkreises Anhalt entstanden. Eine Bürgerinitiative erklärte, das sei der Bürgerwille, den der Landtag zu berücksichtigen habe. Als Bernburg und Dessau schroff ihre Mitwirkung versagten, wurde dargelegt, es seien nur die Kreistage und der Stadtrat als politische Gremien, die eine Verweigerungshaltung einnähmen; der Bürgerwille sei das nicht. Bei der folgenden Unterschriftensammlung kamen die Unterzeichnenden allerdings zum überwiegenden Teil aus Köthen und Anhalt-Zerbst, nicht aus Dessau und nicht aus Bernburg.
Der Landrat von Wittenberg erklärte in der Innenausschusssitzung gemäß dem Beschluss seines Kreistages, er bevorzuge die Fusion mit Bitterfeld und Teile von Anhalt-Zerbst seien willkommen, Zerbst und insbesondere die Rechtsnachfolge des Landkreises Anhalt-Zerbst mitnichten. Was gehe ihn im Übrigen fremdes Elend an?
Der Kreistag von Anhalt-Zerbst stimmte mehrheitlich für eine Fusion mit Köthen, allerdings nicht mit qualifizierter Mehrheit.
Der Protest kommt umgehend aus Coswig, unterstützt von vielen Gemeinden, und auch von Loburg-Leitzkau kommt Widerspruch. Angeblich sind allein in Coswig 48,4 % der Bevölkerung für eine Fusion mit Wittenberg. Ich weiß nicht, ob das so stimmt. Fast die Hälfte der Wahlberechtigten im Raum Coswig unterschreiben allerdings dafür.
Roßlau stimmt in einem Bürgerentscheid mehrheitlich für eine Fusion mit Dessau und Dessau stimmt dem zu und damit gegen einen Anhaltkreis.
In Bitterfeld hielt man sich fast fünf Jahre an Köthen, um dann nach der Anhörung und nach der Sommerpause des Landtages den Vorrang für Wittenberg mehrheitlich zu beschließen, gegen die Stimmen der Bürgermeister von Brehna, Zörbig und Bitterfeld und Teilen von Wolfen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu den Abwägungen kommen. Die Fakten sind, dass in AnhaltZerbst und Köthen die Elbe trennende Wirkung hätte. Das wird deutlich, wenn man eine Schulentwicklung planen will. Denken Sie an die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Schülerbeförderung, der Müllentsorgung, des Kranken- und Rettungsdienstes; dies gilt also auf allen Gebieten. Bei einer kleinen AnhaltLösung käme man nicht umhin, Doppelstrukturen vorzuhalten, die sämtliche Synergieeffekte infrage stellten.
Der ehemalige Regierungsbezirk Dessau wird aus drei kommunalen Einheiten bestehen, der Stadt Dessau als Oberzentrum und zwei Kreisen. Aus Landessicht macht es einfach keinen Sinn, auf der einen Seite in einem Kreis zwei Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums zusammenzuschließen und auf der anderen Seite einen Kreis zu schaffen, der weniger als 100 000 Einwohner hat. Wenn Sie dieses Gebilde laufen ließen, würde es hinken, weil in den beiden Kreisen rund um Dessau unterschiedliche Gangarten bestünden.
Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetz geht es um annähernd gleiche Entwicklungschancen im Land.
Von solchen Chancen können Sie bei einem Kreis Anhalt-Zerbst und Köthen im Vergleich zu Wittenberg und Bitterfeld nicht sprechen. Es geht um nichts anderes als die Zukunft unseres Landes, ein liebens- und lebenswertes Sachsen-Anhalt. Das schaffen wir mit diesem Regierungsentwurf.
Ich bitte Sie, diesem Entwurf zuzustimmen. Sofern es notwendig ist, Frau Präsidentin, erheben wir die Korrektur aus der Berichterstattung zu § 23 zum Änderungsantrag der Fraktion. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein. Ich habe es in der Rede schon gesagt.
Die Großkreise sind ein Gebilde, worauf Sie hinaus wollen und von denen wir nichts halten. Sie sind etwas, was nach unserer Meinung keine Effizienz erbringt.
- Frau Dr. Weiher, ich habe Sie doch auch aussprechen lassen. Wenn Sie mich fragen und die Antwort nicht hören wollen, dann brauche ich sie auch nicht zu geben.
Wie gesagt, Großkreise lehnen wir ab. Wir versprechen uns deshalb daraus nichts. Mit der Struktur, die wir jetzt haben, mit einem Oberzentrum Dessau bei zwei gleichberechtigten Kreisen, die auf gleicher Augenhöhe miteinander handeln können, haben wir eigentlich beste Voraussetzungen für die Entwicklung. Davon sind wir überzeugt; Sie sind es vielleicht nicht. Aber das ist eine Sache der Abwägung, die ich Ihnen heute in zwei Minuten nicht mehr werde beibringen können.
Ja.
Woher Sie, Frau Jahr, den Glauben haben, dass die Mehrheit in Bitterfeld Ihrer Meinung ist, weiß ich nicht. Ich kann den Bürgern sehr wohl ins Auge schauen. Außerdem habe ich ihnen in einem offenen Brief bereits erklärt, dass ich nicht davon ausgehe, dass bei uns ein imperatives Mandat herrsche und der Kreistag mich verpflichten könnte, im Landtag nur Kreisinteressen zu vertreten. Ich habe in meiner Rede gerade erklärt, warum ich Landesinteressen in die Abwägung einbezogen habe und dass der Bürgerwille nicht das einzig entscheidende Kriterium sein kann, wenn es raumordnerische Gründe gibt, die diesen überwiegen.
Es ist keine Frage, sondern eher eine Intervention. - Herr Rothe, Sie haben es als einziger Redner fertig gebracht, persönlich zu werden. Ich möchte dazu nur sagen: Ich schäme mich nicht der Freundschaft mit dem Kollegen Kosmehl. Ich finde auch an der Bitterfelder Wasserfront nichts Verwerfliches.
Die andere Sache, die ich Ihnen noch nahe bringen möchte, ist Folgendes: Für mich ist ein Kreis Anhalt nicht gleichbedeutend mit Anhalt; und wenn Zerbst nicht zu einem Kreis Anhalt gehört, heißt das noch lange nicht, dass es nicht mehr zu Anhalt gehört.
Was wollen Sie Sandersleben erzählen, das seit Jahren zum Mansfelder Land gehört? Anhalt befindet sich derzeit in zehn Kreisen, wenn man Jeber nicht dazu zählt, und nach der Kreisgebietsreform in sieben Kreisen. Diese Kreisgebietsreform führt mehr zusammen, als es vorher der Fall war.
Ich verzichte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Bullerjahn, zum Thema Sachlichkeit.
Der Ministerpräsident hat mit seinem Kabinett einen Regierungsentwurf eingebracht und die FDP steht zu diesem Regierungsentwurf. Dabei hat nicht die FDP mit der Regierung gewackelt, sondern die Regierung hat einen Entwurf vorgelegt und wir stimmen dem zu. Die Sachlichkeit haben Sie mit der Äußerung, dass der Schwanz mit dem Hund wackelt, verlassen.
Meine Damen und Herren! Die Linkspartei hat eine Aktuelle Debatte zum Verlauf der Kreisgebietsreform beantragt, natürlich weil sie sich Sorgen um das Wohl und Wehe unseres Landes macht und eine Klärung der anstehenden Sachfragen verfolgt. - Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Natürlich ist es der Versuch, vor den anstehenden Bundestagswahlen die in der Regierungsverantwortung stehenden Parteien in ein schlechtes Licht zu rücken. Der Versuch ist untauglich.
Wer nüchtern die Fakten betrachtet, der muss erkennen, dass durch die Einbringung und die zum Teil bereits erfolgte Verabschiedung der Gesetze zu einer Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt die Koalition unter Beweis gestellt hat, dass sie äußerst zielführende Arbeit leistet. Wir haben etwas geschafft, um das uns andere Bundesländer beneiden: Zügigkeit im Verfahren, Effizienz und Bürgernähe in der Sache und damit zukunftsfähige Strukturen im Land.
Meine Damen und Herren! Die Diskussion, die dem Gesetzgebungsverfahren vorausging, konnte bereits nach einem Dreivierteljahr erfolgreich abgeschlossen werden. In den meisten Bundesländern scheitern sämtliche Reformvorhaben entweder bereits in der Diskussionsphase, bevor überhaupt ein gesetzgeberischer Schritt unternommen wurde, oder die Gesetzgebungsverfahren ziehen sich über mehrere Jahre hin. Uns ist es neben der zügigen Diskussion aber auch gelungen, innerhalb von weniger als einem Jahr drei Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag zu bringen bzw. in den Landtag einzubringen.
Hierbei ist es mir besonders wichtig, dass die Koalition trotz des hohen Tempos beim Vorantreiben der Gesetzgebungsverfahren stets besonderen Wert darauf gelegt hat, alle Betroffenen im Rahmen der Anhörungen einzubinden und ihnen Gehör zu verschaffen.
Meine Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass man es bei einem so emotional besetzten Gesetzgebungsverfahren wie der Kreisgebietsreform nie allen Seiten recht machen kann. Trotzdem haben wir das richtige Maß gefunden, um mit den Gesetzen effektive, bürgernahe und damit zukunftsträchtige Strukturen auf der Kreisebene zu schaffen. Hierfür spricht auch, dass der Widerstand aus den Landkreisen gering ist und der Landkreistag zu dem Grundsätzegesetz zustimmende Beschlüsse gefasst hat. Deshalb bin ich auch davon überzeugt, dass nach der endgültigen Entscheidung über die Kreisgebietsreform schnell Ruhe einkehren wird.
Von uns wird insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt erwartet, dass wir handeln und Entscheidungen treffen. Dies haben wir getan und wir werden es auch weiterhin tun.
Meine Damen und Herren! Die Kreisgebietsreform soll zum 1. Juli 2007 wirksam werden. Das Gesetz zur Kommunalneugliederung wird statt im September erst im Oktober 2005 beschlossen. Was für eine Katastrophe! - So hört sich zumindest das Geschrei der Opposition an. Sie werfen uns Handlungsschwäche und Unfähigkeit vor, wir seien zerstritten und am Ende unserer Kräfte. - Wie lächerlich!
Meine Damen und Herren von der SPD, Ihr Beitrag zur Kreisgebietsreform liest sich wie folgt: In eigener Regierungsverantwortung stehend sprachen Sie von einer Größe von Kreisen von 150 000 Einwohnern. Der Zeitpunkt dabei war unklar, bestimmt aber nicht zu dem Zeitpunkt 2015. - So weit zu Ihrer Zukunftsfähigkeit.
Im Jahr 2003 stimmten die SPD-Landräte den Grundsätzen der Koalition zu. In der weiteren Folge tendiert der Landesvorstand zu einer Regionalkreislösung à la PDS. Die SPD bringt ihren Landesvorsitzenden in Erklärungsnot, weil er als Landrat anders abgestimmt hat. Der Regionalkreis wird beim Landesparteitag nicht beschlossen, sondern als Option offen gelassen.