André Schröder
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Czeke, Sie haben in Ihrer Rede gesagt: Wasser ist Leben. - In der Tat, Wasser ist Leben, aber Wasser ist auch Arbeit. In diesem Sinne ist es nicht fair, dass Sie hier ein Plädoyer für die Binnenschifffahrt halten, aber dort, wo es um wirtschaftlich vertretbare Gütertransporte geht, die Blockade suchen. Das ist nicht fair.
Insofern gebe ich Herrn Felke ausdrücklich Recht: Kein Argument, auch keines aus Ihrer Rede, Herr Czeke, war wirklich neu. Sie schlagen die Schlachten der Vergangenheit,
und Ihr Antrag verhält sich völlig entgegengesetzt zu dem, was, so denke ich, auch eine große Mehrheit in diesem Landtag bereits durch vorangegangene Landtagsbeschlüsse gewollt hat und sicherlich auch heute an dieser Stelle beschließen will.
Herr Köck war bei einer Veranstaltung der Bürgerinitiative „Pro Elbe“ und hat sich dort sehr vorsichtig ausgedrückt. Sie haben heute die Katze aus dem Sack gelassen. Sie schlagen die alten Schlachten heute nur, um kurz vor der Landtagswahl noch am grünen Wählerrand Stimmen zu fangen. Das ist Ihre eigentliche Intention.
Das Land Sachsen-Anhalt ist ausgezeichnet in europäische Verkehrswege eingebunden. Wichtige Achsen nicht nur der Straßen und Schienen, sondern auch des Wasserstraßenverkehrs kreuzen sich bei uns und insbesondere die Wasserstraßen verbinden das Land mit bedeutenden Verkehrs- und Wirtschaftszentren. Wir verfügen über große Kapazitäten im Bereich unserer Hafenanlagen.
Um den Güterumschlag über die Binnenschifffahrt zu steigern, sind drei Voraussetzungen von existenzieller Bedeutung - ich nenne sie noch einmal -: die schnelle Fertigstellung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 17, die Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf der Elbe und letztlich auch die Vollendung des Saaleausbaus. Diese drei Voraussetzungen brauchen wir dringend.
Die Güterverkehrsprognosen des Bundes - ich will nicht zu sehr ins Detail gehen - lassen auch auf der Elbe auf ein gesteigertes Verkehrsaufkommen schließen. Sowohl oberhalb als auch unterhalb Magdeburgs werden im Bezugszeitraum von 1997 bis 2015 mindestens 2 Millionen t mehr erwartet. Die aktuellen Zahlen der Ladungstonnenentwicklung aus dem Jahr 2002 - nur gemessen an der Stadtstrecke Magdeburg; diese sind auch veröffentlicht - weisen bis zum Jahr 2005 einen Zuwachs von 780 000 auf 955 000 Ladungstonnen aus, obwohl etwa 260 Binnengüterschiffe weniger gefahren sind.
Wenn wir an 345 Tagen bei mittlerem Niedrigwasser eine Fahrrinnentiefe von 1,60 m herstellen, dann haben wir die Chance, eine wirtschaftlich vertretbare Binnenschifffahrt zu organisieren. Wenn sie wirtschaftlich funktioniert, dann nehmen auch die Ladungstonnen und dann nimmt auch der Frachtumschlag an den Häfen und der Frachtverkehr auf der Elbe zu. Das wollen wir, damit nicht alles auf der Straße bleibt.
Ich will konkret sagen und es nicht so allgemein halten, wie es in der Einbringungsrede gesagt worden ist, was wir unter Instandsetzung und Unterhaltungsmaßnahmen verstehen. Aus meiner Sicht gehören dazu kurzfristig die Instandsetzung bzw. die Wiederherstellung zahlreicher Regelungsbauwerke, der Ausgleich von Solesprüngen auf der Reststrecke zwischen Dömnitz und Hitzacker, die Ertüchtigung der Stadtstrecke Magdeburg sowie das Wirken gegen die Erosionstendenzen zwischen Mühlberg und Coswig.
Wir wollen die Landesregierung ausdrücklich darin bestärken, sich beim Bund dafür einzusetzen, die dafür notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen unverzüglich zu veranlassen.
Ihr Antrag geht komplett in die entgegengesetzte Richtung. Mit dem Verweis auf den Klimawandel verschieben Sie wichtige Maßnahmen letztlich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, weil Sie sie nicht wollen, und nehmen letztlich Abschied von der Elbe als Bundeswasserstraße. Diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. Sie waren gegen die Südharzautobahn und jetzt gegen die Nordverlängerung der A 14. Jetzt sind Sie auch gegen eine wirtschaftlich vertretbare Binnenschifffahrt auf der Elbe.
Es mag sein, dass für Sie als Partei Infrastruktur kein Erfolgsfaktor ist. Aber für das Land Sachsen-Anhalt ist Infrastruktur ein Erfolgsfaktor. Daran sollten wir uns hier im Haus auch messen lassen.
Die CDU-Fraktion wird dem Wahlkampfmanöver der Linkspartei.PDS erwartungsgemäß nicht folgen und bittet alle Abgeordneten des Hohen Hauses - ich würde mich auch sehr über die Zustimmung der SPD freuen; sie ist angekündigt worden - um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Wir wollen, dass die Sache im Fluss bleibt und nicht auf Eis gelegt wird, Herr Czeke. - Herzlichen Dank.
Einen Vorteil muss mein Nachname ja haben. - Herzlichen Dank erst einmal für die klarstellenden Worte in Ihrer Rede bezüglich der Pläne im Zusammenhang mit der Reform der Kommunalstrukturen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Vertreter Ihrer Partei im Landkreis Sangerhausen bei öffentlichen Veranstaltungen geäußert und im Kreistag mehrfach zu Protokoll gegeben haben, dass die Regionalkreispläne vom Tisch sind.
Ich habe jetzt aber eine Frage. Ist das mit der flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden und mit der Bildung von fünf Regionalkreisen bis zum Jahr 2019 verbundene Verfallsdatum für wesentliche Zentralitätsfunktionen etlicher Städte und Gemeinden ein Verfallsdatum, das auch für den Fall gilt, dass im Jahr 2020 eine Länderfusion in Mitteldeutschland immer noch in weiter Ferne liegt, oder ist dieses Verfallsdatum für wesentliche Zentralitätsfunktionen der Raumordnung - siehe Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, die Weitergabe etc. - auch dann erforderlich, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch keine Länderfusion hat und in den Ländergrenzen Sachsen-Anhalts weiterarbeiten muss, wie wir sie jetzt haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen wollen heute die Landesregierung auffordern, zum Stand bzw. zur Umsetzung des Programms „Stadtumbau Ost“ in Sachsen-Anhalt sowie zum Sachstand der Internationalen Bauausstellung 2010 im Landtag zu berichten.
Zur Halbzeit des Stadtumbauprogramms soll die Landesregierung Bilanz ziehen und einen Ausblick geben, wie die Stadtentwicklungskonzepte fortgeschrieben und aktualisiert sowie die Fördermittel insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen in Sachsen-Anhalt mit einer möglichst hohen Wirksamkeit eingesetzt werden können.
Meine Damen und Herren! Ich weiß, in der letzten Sitzung des Landtages im Dezember 2005 haben wir das Thema Stadtumbau auf der Grundlage eines Antrags der SPD-Fraktion und eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen bereits thematisiert. Im großen Konsens wurde festgestellt, dass Stadtumbau und aktive Familienpolitik in Sachsen-Anhalt zusammengehören.
Es hat auch im Fachausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mehrfach die Gelegenheit gegeben, zuletzt am 16. Dezember 2005, sich mit dem wichtigen Thema Stadtumbau zu beschäftigen. Auch auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses „Begleitkonzept zum Stadtumbau Ost“ ist der Fachausschuss in gewisser Regelmäßigkeit mit dem Thema beschäftigt.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, hat es trotz der anerkannten ressortübergreifenden Bedeutung dieses Themas und trotz der vielfältigen Aktivitäten auf der Landesebene bisher keine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Programm und keine umfangreiche Berichterstattung im Landtag, in diesem Hause, gegeben. Eine Regierungserklärung zu diesem Thema hat es auch nicht gegeben.
Nachdem Herr Minister Dr. Daehre am 7. Juli 2005 seine Regierungserklärung „Mobilität für Sachsen-Anhalt“ abgegeben hatte, erwiderte der Abgeordnete Herr Sachse auf diese Erklärung, hierbei handele es sich quasi im Fließbandverfahren um einen Bilanz- oder Rechenschaftsbericht, der nur einen Teilbereich des Ministeriums ohne das wichtige Thema Stadtumbau bearbeite. Diese Aussage ist nur so zu bewerten, dass auch in der Opposition der Wunsch besteht, im Landtag eine ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Eine Debatte im Landtag, auch in der Februarsitzung, entspricht dem hohen Stellenwert der Stadtentwicklung für die Zukunft unseres Landes und ist auch mit Blick auf den Zeitpunkt sinnvoll. Zur Halbzeit des Programms „Stadtumbau Ost“ sind eine Wirkungsanalyse und mögliche Nachjustierungen erforderlich.
Zumindest in den Beratungen im Ausschuss gab es wenig Dissens zum Beispiel dahin gehend, dass das Programm in seiner jetzigen Ausgestaltung die demografischen Probleme in unseren Städten nicht lösen kann und dass wir auch die technische Infrastruktur einbeziehen und neue Finanzierungsquellen erschließen müssen.
Außerdem ist der Stadtumbau in Sachsen-Anhalt durch landeseigene Konzepte weiterhin zu begleiten. Es bleibt wichtig, Wohneigentum oder neue Formen des Wohnens insgesamt zu fördern. Auch kleine Städte - das sage ich ganz bewusst - brauchen weiterhin unsere Hilfe, wenn es um die Beseitigung besonderer städtebaulicher Missstände geht.
Meine Damen und Herren! Der Stadtumbau gehört zweifellos zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in SachsenAnhalt. Mit Interesse habe ich auch die Wahlaussagen in den Programmen der einzelnen Parteien gelesen und bemerkt, dass es durchaus viele Schnittmengen zwischen den Parteien gibt. Ich möchte Sie deshalb bitten, unseren Antrag nicht als Wahlkampfmanöver zu verstehen,
das allein dazu dienen soll, sich in der zweifellos guten Bilanz der Landesregierung zu sonnen. Vielmehr wagen wir zur Halbzeit des Stadtumbaus Ost den Ausblick auf das Erreichte und auf die Zukunft. Ich bitte Sie deshalb recht herzlich um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche es weiterhin kurz und prägnant zu halten, weil ich ausdrücklich die Meinung meiner Vorredner teile, insbesondere die von Herrn Felke und von Herrn Radschunat, dass es ein Thema ist, das auch hinsichtlich seiner Bedeutung in einer Fünfminutendebatte nicht abgehandelt werden kann. Es ist gerade die innere Intention des Antrages der Koalitionsfraktionen gewesen, im Februar noch einmal eine ausführliche Berichterstattung der Landesregierung zu erhalten.
Trotz aller Spötteleien in der Rede von Herrn Felke besteht doch auch darin Konsens, dass sich dieses Haus durchaus eine Regierungserklärung zu diesem Thema hätte vorstellen können; eine solche sei bisher nicht abgegeben worden. Das muss festgestellt werden.
Aber wie passt es zusammen, dass man sich einerseits eine ausführliche Befassung mit diesem Themen wünscht und sich eine Regierungserklärung dazu vorstellen könnte, aber andererseits dem Ersuchen der Koalitionsfraktionen, genau diese umfangreiche Berichterstattung zu erhalten, nicht folgen will? Wie passt das zusammen?
Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich kann mir das nicht erklären.
Es ist ebenfalls Konsens in diesem Hause, dass uns das Thema Stadtumbau über das Jahr 2009 hinaus beschäftigen wird. Dass Herr Felke das Wort „Halbzeitbilanz“ ablehnt,
- ja - halte ich für etwas weit hergeholt, weil es hierbei natürlich um das Stadtumbauprogramm Ost geht. Das Stadtumbauprogramm Ost als Bundesprogramm läuft nun einmal bis 2009. Wenn der Prozess weitergeht, dann sicherlich nicht mehr mit dem gleichen Programm und den gleichen Modalitäten. Auch darüber besteht doch, so denke ich, Einigkeit.
Gern, am Ende.
Ich bin gleich am Ende. - Mir geht es darum zu sagen, dass es bei all den Gemeinsamkeiten selbstverständlich auch Unterschiede im Detail gibt. Das ist in der Rede von Herrn Felke deutlich geworden.
Das gilt zum Beispiel für die Frage der Wohneigentumsförderung. Die im Auftrag der Landesregierung erstellte so genannte Dienel-Studie hat gerade den stabilisierenden Effekt von Wohneigentum auf Familien dargestellt.
Das ist eine Person, die auch in Ihrer Partei eine wesentliche Rolle spielt.
Sie negieren das hier. Wir haben eine unterdurchschnittliche Wohneigentumsquote. Wir wollen das ändern. Wir wollen Wohneigentum insbesondere im Bestand fördern und spezielle Angebote für Familien unterbreiten. Das ist gut und richtig so.
Der Stadtumbau ist und bleibt eine Zukunftsaufgabe. Als der Ministerpräsident am Anfang der Wahlperiode die Zukunftsdebatte ausgelöst hat, haben sich im Nachgang alle Parteien in diesem Hause an der Suche nach einer längerfristigen Perspektive für Sachsen-Anhalt beteiligt, wenn es um diese Fragen geht, wie jetzt zum Beispiel im Zuge der IBA, der Know-how-Vermarktung, wenn es um die Fragen der Förderung neuer Formen des Wohnens, der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes und der Unterstützung auch für kleine Städte im Bereich Stadtumbau nach Strukturentscheidungen geht. Erinnert sei zum Beispiel an die Schulschließungen in kleinen Städten. Was passiert mit der Gebäudesubstanz? - Das alles sind Fragen. Das ist gelebte Zukunftsdebatte, die wir an diesem Beispiel par excellence exerzieren wollen.
Herr Radschunat hat Recht, der Ausschuss wird sich mit diesem Thema auf Wunsch der Ausschussmitglieder noch einmal beschäftigen. Allerdings, Herr Radschunat, ging es darum, dass wir in der nächsten Sitzung noch einmal konkret die Konzepte der IBA-Städte vorgestellt bekommen wollen. Das umfasst also nur noch einen kleinen Teilbereich des Themas Stadtumbau.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie angesichts der großen Schnittmengen bei der Betrachtung und der Bedeutung dieses Themas herzlich darum, es im Februar zu ermöglichen, nicht nur Bilanz zu ziehen, sondern auch einen Ausblick zu wagen, und zwar nicht in den Fachausschüssen, wo das bisher passiert ist, sondern in
diesem Hohen Haus; denn das bleibt ein ressortübergreifendes Thema.
Her Bischoff, ich möchte Ihre Frage in zwei Teilen beantworten. Erstens. Ich teile Ihre persönliche Einschätzung der Person des Ministers.
Zum zweiten Teil der Antwort. Ich möchte gern eine Äußerung des Bundestagspräsidenten Herrn Lammert zitieren, die heute schon einmal eine Rolle gespielt hat. Er hat gesagt:
„Das Parlament ist nicht purer Erfüllungsgehilfe der Landesregierung, sondern ist dessen Auftraggeber.“
In diesem Sinne, glaube ich, macht der Antrag Sinn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn der Landtag heute der Beschlussempfehlung folgt, dann ha
ben wir am 15. März 2006 in Sachsen-Anhalt ein neues Baurecht. Bauen wird dann für Investoren einfacher, schneller und günstiger sein.
Gleichzeitig werden Investoren, aber auch Planer und Behörden stärker als bisher sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in den Freistaaten Sachsen und Thüringen einheitlichen Anforderungen für die Errichtung baulicher Anlagen unterworfen.
Meine Damen und Herren! Wir reden nicht abstrakt über Mitteldeutschland, sondern wir organisieren den Prozess des Zusammenwachsens konkret. Der Beitrag von Herrn Felke, der dafür plädiert, in Sachsen-Anhalt wieder eigene Wege zu gehen
und auch die Rechtsangleichung im Sinne der Musterbauordnung nicht zu vollziehen, zeigt, wenn ich ihn richtig verstanden habe, deutlich die Diskrepanz zwischen dem Prozess des konkreten Organisierens von Rechtsangleichung und Zusammenwachsen der drei mitteldeutschen Länder und dem abstrakten Gerede über Mitteldeutschland, meine Damen und Herren.
Herr Felke, weil Sie wieder mit Zwischenrufen auffallen:
Das lässt sich fortsetzen. Sie haben am Anfang gesagt, es scheine kein Interesse an Investitionserleichterungen zu geben. Ich möchte Sie bitten, nicht von sich auf andere zu schließen.
Die SPD hat bei allen drei Investitionserleichterungsgesetzen kaum einen vernünftigen Vorschlag gemacht.
Jetzt stellen Sie sich hin und reden von plakativem Aktionismus.
Wir werden plakativen Aktionismus sehen, wenn die SPD wieder Wahlkampf macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition hat umfangreiche Änderungen am Beschlussentwurf vorgenommen und damit auch die Anhörungsergebnisse gewürdigt. Investoren haben künftig weniger behördliche Ansprechpartner und können mehr genehmigungsfreie Bauvorhaben umsetzen. Dort, wo Genehmigungen noch erteilt werden müssen, werden diese länger gelten. Auch in Zukunft werden sich Bauwillige - Frau Röder hat darauf hingewiesen - darauf verlassen können, eine umfassende Baugenehmigung für ihre Projekte zu erhalten. Wer dies allerdings künftig beantragt, soll das Baunebenrecht auch selbständig prüfen lassen können. Das heißt also, die so genannte Schlusspunkttheorie wird unbefristet beibehalten, sie ist aber auf Antrag des Bauwilligen abwählbar.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe brauchen weniger Genehmigungen für die Errichtung von Gewächshäusern, Lagerhallen oder Abstellplätzen. Erleichterungen gibt es künftig auch bei der Errichtung von Werbetafeln für kundenabhängige Unternehmen an Straßen außerhalb von Ortsdurchfahrten. Örtliche Bauvorschriften der Gemeinden werden zugunsten der Baufreiheit des Einzelnen zurückgedrängt und Abrissvorhaben werden grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt.
Eine weitere Änderung des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes betrifft den Abriss von Denkmälern bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit durch die öffentliche Hand. Herr Thiel, ich habe Ihnen zugehört und stelle wiederum eine Diskrepanz zu den Beratungen im Fachausschuss fest. Der zuständige Ausschuss für Kultur und Medien hat sich als mitberatender Ausschuss mit diesem Gesetz befasst. Von der PDS gab es im Fachausschuss dazu keine Änderungsanträge bzw. berücksichtigungswerte Beiträge.
Weitere Änderungen gibt es im Naturschutzrecht, um in Natur- und Vogelschutzgebieten Nutzungen zu gestatten, solange festgelegte Schutzziele nicht beeinträchtigt werden. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen werden die Schutzziele jetzt auf dem Verordnungswege festgelegt.
Im Übrigen gibt es kein Schrumpfen des Investitionserleichterungsgedankens, weil die Vorgaben, die bei der Abschaffung der Verordnungen herausgenommen werden, über den exekutiven Weg sehr wohl nachgeholt werden.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Wir haben in dieser Wahlperiode drei Investitionserleichterungsgesetze geschaffen. Umfangreiche Änderungen in zahlreichen Einzelgesetzen belegen, dass es uns ernst war mit Bürokratieabbau und Wirtschaftsförderung.
Ich möchte uns alle bitten: Geben wir diesen Veränderungen Zeit im Land zu wirken, und akzeptieren Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, bitte auch die begründete Ablehnung Ihrer Änderungsanträge, die bereits in den Ausschüssen geäußert worden ist. Zur Barrierefreiheit trägt die jetzige Fassung des Baurechtes in genügendem Maße bei. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Stadtumbauprozess soll aus der Sicht der CDU so etwas wie ein Markenzeichen sein, ein Markenzeichen für qualitatives Wachstum in einem zugegebenermaßen schrumpfenden Bundesland. Das Motto könnte man vielleicht so beschreiben: Der Wohnungsbestand in Sachsen-Anhalt schrumpft, aber die Wohnqualität für die Menschen steigt.
Dem politischen Ziel eines familienfreundlichen Wohnens kommt angesichts der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt dabei eine besondere Bedeutung zu. Das hat die Landesregierung längst erkannt und sie verfolgt sehr wohl den von Ihnen zu Recht angemahnten ressortübergreifenden Ansatz zur Schaffung eines familien- und kinderfreundlichen Landes. In diesem Zusammenhang werden beim Städtebau, beim Stadtumbau und bei der Internationalen Bauausstellung ganz bewusst Schwerpunkte für Familien und Kinder gesetzt. Man könnte das vielleicht etwas salopp so sagen: Bei dieser Landesregierung gehören aktive Familienpolitik und Stadtumbau zusammen.
Meine Damen und Herren! Das Anliegen des SPD-Antrages ist zweifellos richtig. Das ist mehrfach gesagt worden. Ich möchte das an dieser Stelle auch noch einmal bestätigen. Die genannten Vorstellungen hat die Landesregierung - darin besteht offensichtlich der Widerspruch - jedoch längst in die Wege geleitet und mit vielfältigen Aktivitäten untersetzt.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nenne ich exemplarisch noch einmal erstens die Förderung neuer Projekte des Wohnens beim Thema Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit baulicher Lösungen im Innenstadtbereich, zweitens die Schaffung eines landeseigenen Wohneigentumsprogramms mit besonderen Angeboten für Familien beim Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand, drittens die Unterstützung von Bauwilligen durch die Bereitstellung geeigneter und günstiger Grundstücke, viertens die speziellen IBA-Projekte zum Thema Familienfreundlichkeit - der Minister führte das aus, neben Wanzleben nenne ich Projekte, die die Städte Weißenfels und Stendal verfolgen -, fünftens die Stadtumbaubegleitforschung, die bei der Evaluierung des Programms „Stadtumbau Ost“ die Aspekte der Familienfreundlichkeit be
sonders berücksichtigen soll, und sechstens schließlich, ziemlich neu, das angestrebte Modellprojekt für ausgewählte Städte, um zukunftsfähige Lebensmodelle und Wohnformen für junge Familien im ländlichen Raum zu entwickeln.
Meine Damen und Herren! Dieser kleine Einblick soll verdeutlichen, dass es einfach nicht sachgerecht ist, lediglich eine Selbstvergewisserung bereits bekannter und verfolgter Zielstellungen zu betreiben. Das ist ja im Kern Anliegen des Antrages.
Die Koalition setzt vielmehr auf eine umfangreiche Berichterstattung zu den vielfältigen Aktivitäten des Landes im zuständigen Ausschuss. Danach besteht erneut die Möglichkeit, im Landtag über dieses so wichtige Thema zu debattieren. Vielleicht liegt es an mir, aber ich habe heute Schwierigkeiten, die SPD zu verstehen.
Sie können sich bei Ihren Vorwürfen natürlich widersprechen, aber es spricht nicht für Sie. Als der Minister vor wenigen Monaten eine Regierungserklärung zur Verkehrspolitik abgegeben hat, hat die SPD vertreten durch Herrn Sachse hier vorn gestanden und hat bemängelt, dass der Berichterstatter zum Thema Stadtumbau keine Auskunft gibt; der Minister müsse etwas zum Thema Stadtumbau sagen. Jetzt ermöglicht Ihr Antrag eine kleine Regierungserklärung des Ministers in der Januarsitzung, und Sie sagen, der Minister will sich in einer guten Bilanz sonnen. Sie können diese Vorwürfe formulieren, aber sie widersprechen sich. Darauf wollte ich aufmerksam machen.
Ermöglichen Sie die Debatte im Landtag über das wichtige Thema in einer anderen Zeitspanne und erhalten Sie die umfangreiche Berichterstattung, sodass wir über das Thema noch einmal qualifiziert reden können. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Sachse, wir waren uns bereits im Ausschuss darüber einig, die Raumordnung als Gestaltungsinstrument für den demografischen Wandel aufzuwerten und zu begreifen. Weil Sie aber den Änderungsantrag, über den wir uns inhaltlich bereits auseinander gesetzt haben, erneut stellen und über ihn namentlich abstimmen lassen wollen, möchte ich Ihnen drei konkrete Fragen stellen, um deren Beantwortung ich Sie hiermit recht herzlich bitte.
Erstens. Ist nicht Ihr Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz erneut ein Beleg dafür, dass der Landesgesetzgeber sehr wohl auch über den gesetzgeberischen Weg Einfluss auf die Landesentwicklung nehmen kann?
Zweitens. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Sie einen Weg vorschlagen, den es in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, nämlich den Weg, die Landesentwicklungsplanung per Gesetz zu beschließen? Wie erklären Sie es sich, dass Ihr Vorschlag, den Sie hier unterbreiten, auch von der Sozialdemokratie dort, wo sie Verantwortung trägt, nicht aufgegriffen worden ist, und zwar auch nicht in den Bundesländern, in denen der demografische Wandel ebenfalls ein herausragendes Thema ist?
Meine dritte und letzte Frage: Sie betonen immer wieder das Gesetzgebungsmonopol, haben aber bisher in großem Konsens mit anderen Parteien die regionalisierte Strukturpolitik mitgetragen, wobei Sie den Trägern der
Regionalplanung, nämlich den kreisfreien Städten und den Landkreisen, einen sehr hohen Einfluss in der Raumordnung und in Strukturfragen zubilligen. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie mit der Erklärung des Gesetzgebungsmonopols für den Landesgesetzgeber nun diesen Grundkonsens der regionalisierten Strukturpolitik verlassen wollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass ich die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative nicht begrüße, liegt daran, dass ich sie heute Morgen vor dem Landtag begrüßen durfte. Das liegt aber vor allen Dingen auch an unserer Geschäftsordnung; denn diese legt fest, dass angemeldete Besuchergruppen durch den Landtagspräsidenten begrüßt werden. Ich halte mich an die Geschäftsordnung. Das tut vermutlich auch Frau Fischer; sie hat das aber vielleicht im Wahlkampfeifer übersehen.
Die SPD-Fraktion stellt zwei Jahre nach der Zuschlagserteilung durch das Finanzministerium den Antrag, bezüglich der am Standort Allstedt geplanten Schweinehaltungsanlage über die weiteren Verfahren in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt zu berichten. - Guten Morgen!
Es ist für die CDU-Fraktion ebenso wie für den Koalitionspartner FDP dabei selbstverständlich, ja rechtlich verpflichtend, dass bei den erforderlichen Plan- und Genehmigungsverfahren ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt werden muss. Darüber besteht Konsens in diesem Haus.
Ich habe sehr genau zugehört, was Frau Fischer in ihrer Rede gesagt hat. Es geht ihr nicht darum, heute eine Parlamentsinitiative zu starten, um diese Investition am Standort zu verhindern oder politisch darauf Einfluss zu nehmen, um sie zu verhindern. Sie kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen genau und hat den Antrag gestellt, dass entsprechend über das Verfahren berichtet wird und dass das Verfahren begleitet wird. Sie selbst hat nicht das Anliegen, dieses Projekt politisch zu verhindern.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, so viel Fairness, das zu sagen, gehört dazu. Denn es gibt sehr wohl Vertreter Ihrer Partei, die sich vor Ort unter Plakate stellen, auf denen steht, dass das Kabinett Böhmer für diese Schweinerei abgestraft gehört. Sie haben in Ihren Reihen auch einen Interessenvertreter der Investorengruppen.
Ich sage Ihnen: Es ist leichter, einen Pudding an die Wand zu nageln, als die Position der SPD in dieser Frage zu ergründen.
Am Ende. - Für das konkrete Vorhaben ist, wie im Übrigen auch für andere Vorhaben - ich erwähne die Pläne in Mahlwinkel -, eine ganze Summe von Genehmigungsprozeduren zu durchlaufen, Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzrecht, damit verbunden die Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung usw.
Sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im Genehmigungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Diese ist gesetzlich genau geregelt. Darauf ist Wert zu legen; denn die Öffentlichkeit muss umfassend Gelegenheit haben, sich anhand der verbindlichen Antragsunterlagen und der zugehörigen Gutachten zu informieren, sich mit ihren Bedenken am Verfahren zu beteiligen und am Erörterungstermin teilzunehmen.
Auch wir wollen keine Verrechnung mit den touristischen Potenzialen, die in dieser Region liegen, und mit möglicherweise eintretenden Gefährdungen oder auch Verunsicherungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Ich selbst kenne die landschaftlichen Reize dieser Region; sie ist meine Heimat.
Meine Damen und Herren! Zum gegenwärtigen Stand ist zu sagen, dass für das Vorhaben Allstedt ein Antrag auf Genehmigung zum jetzigen Zeitpunkt - das ist meine aktuelle Information - nicht gestellt ist. Ein Genehmigungsverfahren hat somit noch nicht begonnen. - So wie Ihr Antrag selbst relativ spät kommt, kommt der Inhalt Ihres Antrages zu früh.
Vor einigen Wochen war von den Investoren selbst zu hören, dass nunmehr eine reduzierte Tierplatzzahl vor
gesehen sei, etwa 40 000 Mastschweine weniger, als die ursprüngliche Planung vorsah. Entsprechende Fragen sind dann sicherlich an den Berater des Investors und Landtagskandidaten der SPD Herrn Rehhahn zu stellen. Für uns bleibt zu konstatieren: Die Antragsstellung bleibt abzuwarten.
Ich komme zum Schluss. Wegen der angrenzenden Schutzgebiete wird die Bewertung über die Auswirkungen der Ansiedlung ein wesentlicher Punkt für die Entscheidung zur Genehmigungsfähigkeit sein. Die dahin gehenden Bedenken der Bevölkerung sind ernst zu nehmen.
Wenn alle rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen und alle Rechtsvorschriften eingehalten werden, dann - das weiß auch die SPD - ist die Genehmigung auch mit der Mehrheit des Landtages nicht zu versagen. Ein behördliches Ermessen oder eine politische Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung besteht insoweit nicht.
Unser Änderungsantrag trägt dem Rechnung. Danach sollte die Landesregierung über den Verfahrensbeginn, über die Antragstellung zu gegebener Zeit in den Ausschüssen berichten, ansonsten exemplarisch das Genehmigungsverfahren erläutern und in Zeitabständen immer wieder über den jeweiligen Verfahrensstand berichten, damit wir eingebunden sind.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.
Herr Bullerjahn, Vertreter einer Partei können unterschiedlicher Meinung sein, insbesondere bei Projekten dieser Sensibilität und dieser Tragweite.
Das, was hier passiert, ist aber etwas anderes. Sie kennen den Verfassungsgrundsatz: Parteien sind Träger und Bildner der politischen Willensbildung.
- Ja. - Sie sind Träger der politischen Willensbildung. Es kommt sehr darauf an, wie sich eine Partei verhält, auch in der Öffentlichkeit,
wenn dieses Thema die Gemüter so sehr erregt und das durch Vertreter der Partei maßgeblich angeheizt wird.
Ich stelle fest, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem Agieren der SPD vor Ort, dem Agieren von Landtagskandidaten aus anderen Regionen, speziell Herrn Rehhahn, und Ihrem Anliegen hier im Haus und zum Teil sogar noch dem Prozedere, das Frau Fischer vor dem Landtag ausgeführt hat.
- Ich werde keine weiteren Fragen beantworten.
Ich möchte nur eines sagen. Der Landtagspräsident hat den Ausschussvorsitzenden Herrn Schrader beauftragt, stellvertretend für den Landtagspräsidenten die Unterschriften anzunehmen. Ich bedauere sehr, dass das nicht stattgefunden hat und dass die Unterschriftenlisten jetzt über Sie an den Landtag weitergeben werden.
Es bestand keine Möglichkeit, Frau Fischer Fragen zu stellen. Deswegen möchte ich gern zwei Feststellungen treffen.
In der Rede von Frau Fischer wurden Fragen zur Begründung des Antrages aufgeworfen. Unter anderem ging es um die Frage des Verkaufserlöses. Das geschah natürlich ohne Erwähnung der daran gekoppelten Arbeitsplatzverpflichtung. Ich stelle hiermit fest, dass Fragen im Landtag wiederholt werden, die bereits vor Wochen im Finanzausschuss geklärt worden sind.
Zweite Feststellung: Herr Höhn hat in seiner Rede gesagt, er vermute, dass ein Alternativangebot nicht abgegeben worden wäre, wenn man gewusst hätte, dass die Landesregierung in der rechtlichen Bewertung eine solche Möglichkeit nicht gesehen habe. Ich habe, weil ich bei der Veranstaltung mit dem Finanzminister nicht zugegen war, bei einer Veranstaltung der Tierschutzpartei im August zugesichert, mich um eine Klärung dieser Frage zu bemühen. Als örtlicher Landtagsabgeordneter habe ich daraufhin eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gestellt.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort Nr. 4 auf diese Anfrage dargelegt und auch begründet, warum sie keine rechtliche Möglichkeit sieht, nach erteiltem Zuschlag weitere Alternativangebote zu berücksichtigen. Diese Antwort habe ich sofort, nämlich am 6. September 2005, und damit zwei Wochen vor der Abgabe des Alternativangebotes der Bürgerinitiative schriftlich zur Verfügung gestellt und in der Lokalpresse eine Mitteilung gemacht. Ich möchte darüber informieren, weil ich nach dem Vortrag von Herrn Höhn unterstellen muss, dass er diese Drucksache nicht gelesen hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst vorausschicken, dass ich diese Rede stellvertretend für die anderen Landtagsabgeordneten aus der Region Sangerhausen halte. Ich möchte ferner vorausschicken, dass sowohl die Rosenstadt Sangerhausen als auch die Lutherstadt Eisleben Mittelzentren mit einer reichen Tradition und Geschichte sind. Es ist gut, dass der neue Kreis Mansfeld-Südharz diese beiden Städte hat. So wie für Sachsen-Anhalt die Oberzentren wichtig sind, so braucht auch dieser neue Kreis MansfeldSüdharz beide Mittelzentren.
Meine Damen und Herren! Heute entscheiden Sie nicht über die Rose oder über Luther. Beide Markenzeichen bleiben auch nach dieser Entscheidung erhalten. Heute geht es darum zu entscheiden, welcher Kreissitz besser geeignet ist, den neuen Landkreis ausgewogen zu entwickeln und im Interesse seiner Bürger voranzubringen.
Sangerhausen erfüllt die dafür sachgerechten Kriterien unter dem Strich besser als Eisleben. Folgerichtig steht der Kreissitz Sangerhausen im Regierungsentwurf und in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Im Vertrauen auf dieses Verfahren des Landes haben sich darüber hinaus 13 Umlandgemeinden zu einer Eingemeindung nach Sangerhausen entschlossen. Damit wuchs der Vorsprung bezüglich der Einwohnerzahl gegenüber der Lutherstadt Eisleben auf mehr als 6 000 an. Das ist gegenüber dem im Gesetz festgelegten Stichtag, zu dem der Vorsprung mehr als 2 000 betrug, noch einmal ein deutlicher Ausbau für die Rosenstadt Sangerhausen.
Diese existenzielle Vorleistung wurde zusätzlich durch eine Unterschriftensammlung - analog auch zu Eisleben -
ergänzt. Weit mehr als 16 000 Unterschriften kamen innerhalb kürzester Zeit zustande. Das entspricht etwa der Unterschrift jedes Vierten für diese Stadt als Kreisstadt, sodass Bürgerakzeptanz und Geschlossenheit für Sangerhausen gegeben sind.
Bitte berücksichtigen Sie Folgendes bei Ihrer Entscheidung: Sangerhausen liegt im Kreuzungspunkt der Oberzentren Göttingen, Halle, Magdeburg und Erfurt und hat damit raumordnerisch im Südwesten des Landes Sachsen-Anhalt eine besondere Stellung. Verflechtungsbeziehungen in die Räume Halle, Harz und Nordthüringen sind belegbar.
Der Änderungsantrag negiert dagegen die gerichtsfeste Gesetzesbegründung, stellt neue Kriterien auf, die woanders nicht gelten sollen, und argumentiert einseitig und fehlerhaft allein aus dem Blickwinkel eines Kreisgebietes heraus.
Ich nenne als Beispiele nur die Erreichbarkeit oder die Bevölkerungsdichte, die jetzt immer wieder genannt worden ist, die sich nach einer Studie des Statistischen Landesamtes übrigens zwischen beiden Kreisen angleicht. Das weiß auch Herr Bullerjahn.
Meine Damen und Herren! Viele von Ihnen haben bereits die vorangegangenen Entscheidungen im Hinterkopf und stellen neben objektiv-fachlichen auch emotionale Überlegungen an. Ich halte das für verständlich. Auch ich bin als Mensch nicht frei davon.
Ich bitte Sie jedoch eindringlich, der Bedeutung der Entscheidung dadurch Rechnung zu tragen, dass Sie möglichst sachgerecht und objektiv abstimmen. Mit einem Kreissitz Sangerhausen ist eine effektive Verwaltung ohne höhere Kosten und ohne eine Schwächung der Stadt Eisleben möglich. Das hat auch die Anhörung gezeigt.
Ich bitte Sie eindringlich: Wählen Sie die Kreisstadt, die zentraler im Kreisgebiet liegt und die für die Bewohner nachweislich besser erreichbar ist. Bestimmen Sie deshalb Sangerhausen zum Kreissitz. Wählen Sie das einwohnerstärkere Mittelzentrum mit größerer wirtschaftlicher Impulskraft für das Umland. Bestimmen Sie auch deshalb Sangerhausen zum Kreissitz. Wählen Sie die Stadt, die die räumliche Ausgewogenheit in der Region am besten gewährleistet. Bestimmen Sie deshalb Sangerhausen zum Kreissitz. Wir legen unser Schicksal in Ihre Hände. - Herzlichen Dank.
Ich habe eine Frage zu der Position des Landkreistages. Ist Ihnen, Herr Rothe, ein im Landkreistag diskutiertes Positionspapier bekannt, in dem man sich ausdrücklich zu einer Strukturpolitik bekennt, die eine dezentrale Bündelung der sich verknappenden staatlichen Ressourcen vorsieht und mit der eine klare Absage an die Aufgabe wichtiger mittelzentraler Funktionen, zum Beispiel des Kreisstadtstatus, einhergeht? Das kommt - auf Deutsch gesagt - einer klaren Absage in Bezug auf Großkreise gleich und steht demzufolge auch mit den Forderungen der Koalition in Bezug auf das Ordnungsprinzip der dezentralen Bündelung im Einklang. Ist Ihnen das bekannt? - So weit die erste Frage.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Spätestens mit der gesetzlichen Regelung der Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt in § 85 des Schulgesetzes wurde die Bedeutung dieser Bildungseinrichtungen in unserem Land allgemein anerkannt. Da diese Regelung - darauf wurde mehrfach hingewiesen - am 31. Dezember 2006 außer Kraft treten wird, begrüßt es die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass wir uns heute im Landtag über eine Anschlussregelung unterhalten. Letztlich dient ein eigenständiges Musikschulgesetz genau diesem Zweck.
In Anbetracht der im nächsten Jahr bevorstehenden Landtagswahlen danken wir der Opposition, dass sie zumindest den Zeitpunkt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben gut gewählt hat.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle möchten, dass dort, wo Musikschule draufsteht, auch Musikschule drin ist. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir keine Schnellschüsse machen, sondern ein solides Gesetz zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen in Sachsen-Anhalt erarbeiten, das die Gewähr für Rechtssicherheit und staatliche Förderung in diesem Bereich tatsächlich bietet.
Dies setzt jedoch ein Mindestmaß voraus im Sinne klarer Regelungen des Landesinteresses an den Musikschulen sowie der Qualitätskriterien von Musikschulen im Gesetzentwurf, anhand deren über die Förderung der einzelnen Einrichtungen entschieden werden kann. Nur so wird es möglich sein, eine qualitativ hochwertige Arbeit in den staatlich anerkannten Musikschulen zu erreichen.
Solche Vorgaben sind jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf nicht bzw. nicht hinreichend berücksichtigt worden. Darauf hat der Kultusminister hingewiesen. Es fehlen insbesondere konkrete Aussagen zum Landesinteresse bei der Förderung von Musikschulen, die jedoch erforderlich sind, um Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen, mit finanziellen Mitteln aus dem Landeshaushalt unterstützen zu können.
Aber auch die Frage der Förderung musikalisch besonders begabter Kinder und Jugendlicher durch die Musikschulen, die Weiterbildung von Musikschullehrkräften und anderes finden in de Gesetzentwurf keinen oder wenig Anklang. Aus diesem Grund ist seitens der Landesregierung signalisiert worden, eine eigenständige Alternative zu diesem Gesetzesvorhaben schnellstmöglich in den Landtag einzubringen - wir haben heute gehört, das soll bereits in der Oktobersitzung der Fall sein -, in der die genannten Kriterien enthalten sind.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, - Herr Reck, Sie haben Recht - für Inneres und für Finanzen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sich immer enger verknüpfende Wirtschaftsraum Mitteldeutschland verlangt nach einheitlichen Regeln. Ich erinnere Sie an die Debatte von gestern, die Aussprache zur Regierungserklärung und die Diskussion über das mitteldeutsche Luftverkehrskonzept. Wo es um Wohlstand und Arbeit geht, dürfen Landesgrenzen keine Stoppschilder sein. Ein weitgehend einheitliches Baurecht liegt deshalb im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Interesse von Investoren, Planern und Behörden.
Hier ist es nun, das Dritte Investitionserleichterungsgesetz. Vielfach angekündigt, wird es heute in den Landtag eingebracht. Der vorparlamentarische Raum, die Wirtschaft unseres Landes, alle, die sich im Vorfeld mit dem Gesetzentwurf befasst haben, haben die vorgeschlagenen Änderungen im Prinzip begrüßt. Die Richtung stimmt also. Wer den Schritt in diese Richtung für zu klein hält, ist aufgefordert, im parlamentarischen Verfahren praktikable und auch umsetzbare Vorschläge zu machen.
Wenn diese Vorschläge tatsächlich zur Erleichterung von Investitionen beitragen, wollen und werden wir sie gewissenhaft prüfen und gegebenenfalls aufnehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, Sie kritisieren die Zweckmäßigkeit der bisherigen zwei Investitionserleichterungsgesetze und der darin geänderten Vorschriften. Sie fordern die Evaluierung des Ersten und des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes. Ihr Antrag atmet ein tiefes Misstrauen gegenüber Artikelgesetzen überhaupt. Gleichzeitig kritisieren Sie Auswirkungen beschlossener Änderungen, die Sie doch mittels des Antrage erst überprüft haben wollen. Meine Damen und Herren von der SPD, ob wir unser Ziel erreicht haben, wird allein durch die Praxis entschieden und nicht durch Ihr bereits vorgefertigtes Urteil heute.
Meine Damen und Herren! Wir müssen uns selbstverständlich der Praxis stellen. Ich sehe in dieser Überlegung aber keinen Anlass, die Beratung des Dritten In
vestitionserleichterungsgesetzes solange auszusetzen, zumal die darin vorgeschlagenen Änderungen uns dem eigentlichen Ziel ein Stück näher bringen sollen.
Im Übrigen sei mir der Hinweis erlaubt: Der § 35 der Geschäftsordnung - unserer gemeinsamen Geschäftsordnung - sieht vor, dass man Entschließungsanträge zur Schlussabstimmung eines Gesetzes einbringt und nicht bereits zur ersten Lesung. So habe ich es gerade noch einmal nachgelesen. Wir sollten also über die Frage der Evaluierung der ersten zwei Vorschaltgesetze in den Ausschüssen weiter beraten.
Meine Damen und Herren! Herzstück des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes ist die Neufassung der Bauordnung. Wir nehmen die seit langem bestehende Forderung auf, unsere Bauordnung denen der benachbarten mitteldeutschen Länder anzugleichen und die Anlehnung an die Musterbauordnung zu vollziehen. In der Baurechtsänderung erfahren wir eine Ausweitung des genehmigungsfreien Bauens. Wir haben Erleichterungen für Abrissvorhaben vorgesehen. Das Baugenehmigungsverfahren ist künftig nur noch auf spezifisch baurechtliche Anforderungen beschränkt.
Perspektivisch sollte aus meiner Sicht das so genannte Baunebenrecht insoweit modifiziert werden, als alle anlagenbezogenen Erlaubnisse, Zustimmungen oder sonstigen Gestattungen für Vorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen, in der Baugenehmigung selbst enthalten sind oder zumindest durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden können. Die Aufgabe der so genannten Schlusspunkttheorie - das hat heute schon eine Rolle gespielt - sollte daher nicht sofort erfolgen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung macht ja mit den gestaffelten Vorgaben dafür einen Vorschlag.
Mit dem Gesetzentwurf werden Gebäudeklassen neu definiert, sodass es deutlich differenzierte Brandschutzauflagen gibt. Der Gesetzentwurf sieht die Aufführung von Sonderbauten vor, womit für einige Vorhaben im Genehmigungsverfahren die Eingriffsmöglichkeit der Bauaufsichtsbehörde entfällt. Das Abstandsflächenrecht wird ausschließlich auf bauordnungsrechtliche Zielsetzungen zurückgeführt. Die Reduzierung auf 0,4 H - Herr Felke hat es angedeutet - bedeutet natürlich eine Verringerung des Abstandes. Wir gleichen hier an die Musterbauordnung an. Es bleibt jedoch beim Mindestabstand von 3 m.
Im Übrigen sah das Baurecht bisher schon zahlreiche Detailbestimmungen vor, nach denen von der bisherigen Abstandsfläche abgewichen werden konnte, sodass das Recht einem Bauwilligen kaum verständlich war. Wir alle können ja einmal versuchen, das so genannte Schmalseitenprivileg der Bauordnung zu erklären. Dann werden Sie merken, dass es durchaus sinnvoll ist, sich hierbei an der Musterbauordnung zu orientieren. Das macht also Sinn. Im Übrigen gelten für Sonderbauten wie Windkraftanlagen andere bauaufsichtliche Abstandsflächen fort.
Die bautechnischen Nachweise zur Einhaltung der Standsicherheit und des Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutzes können losgelöst von den Bestimmungen zu den bauaufsichtlichen Verfahren und den Bauvorlagen getroffen werden.
Das Zustimmungsverfahren wurde nach dem Modell des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ausgestaltet. Es werden durch die obere Bauaufsichtsbehörde nur noch das Bauplanungsrecht und zugewiesenes anderes
öffentliches Recht geprüft. Das Zustimmungsverfahren entfällt zukünftig ganz, wenn die Gemeinde nicht widerspricht, Nachbarn zugestimmt haben oder wenn es bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zu keiner Erweiterung des Bauvolumens kommt.
Der Gesetzentwurf verzichtet auf Regelungen zu nicht überbauten Flächen eines bebauten Grundstückes sowie zur Erhaltungspflicht für Bäume und Sträucher bei der Bebauung eines Grundstückes.
Der zulässige Rahmen für örtliche Bauvorschriften - auch das ist erwähnt worden - soll erheblich eingeschränkt werden und nur noch gelten, wenn sich aus dem vorhandenen Ortsbild eine entsprechende Gestaltung ableiten lässt und die Gestaltung des öffentlichen Raumes durch die Gemeinde im Einklang mit den baugestalterischen Absichten steht. Darüber hinaus verzichtet der Gesetzentwurf auf die Ermächtigung zum Erlass von Satzungen über Kinderspielplätze, Freizeitflächen, Gemeinschaftsanlagen, Lagerplätze, Camping- und Zeltplätze oder über Abstellplätze für Fahrräder und anderes mehr.
Wichtig ist auch, dass der Gesetzentwurf eine Unverzüglichkeit vorsieht. Beispielsweise dann, wenn Bauaufsichtsbehörden Bauwilligen sagen müssen, dass deren Antragsunterlagen unvollständig sind, hat dies nunmehr unverzüglich zu erfolgen. Das ist auch ein rechtsbestimmter Begriff.
Vielen Kann- und Sollvorschriften des jetzigen Baurechts werden in Zulässigkeitstatbestände, also klare Rechtspflichten, überführt. Auf diesem Gebiet gibt es viele Detailregelungen, die von Einzelnen, die sich damit befasst haben, schon im Vorfeld begrüßt worden sind.
Auf das Denkmalschutzgesetz will ich nur noch kurz eingehen. Bei der Änderung des Denkmalschutzgesetzes ist es sinnvoll, auch für die öffentliche Hand auf die Pflicht zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude dann zu verzichten, wenn diese eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung bedeutet. Das ist keinesfalls eine Besserstellung der öffentlichen Hand, sondern eine Gleichbehandlung im Hinblick auf die Regelungen, die es bereits jetzt für private Bauherren gibt.
Beim Naturschutzgesetz - das ist schon angedeutet worden - wird für die nach den europarechtlichen Vorgaben ausgewiesenen Vogelschutzgebiete durch die Sicherung dieser Flächen nach Landesrecht Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen. Wir wollen, dass die Veränderungssperre durch ein moderates Verschlechterungsverbot abgelöst wird. Es ist schlichtweg unzumutbar, in Vogelschutzgebieten überhaupt keine Nutzung mehr zu erlauben. Lassen Sie es mich so ausdrücken: Die Ausweisung und klare Bezeichnung der Gebiete ist ein Gebot der Rechtsprechung, um Totalreservate zu verhindern.
Durch die Änderung der Gaststättenverordnung sollen die Beschränkungs- und Mitteilungspflichten beim Betrieb von Straußwirtschaften abgeschafft werden. Es ist für mich unerklärlich, warum Winzer nicht auch mehr als 40 Gästen ihren Wein anbieten können sollen. Über das insoweit geäußerte Misstrauen und den Vorwurf der Schattenwirtschaft bzw. der Schwarzarbeit sollten wir im Ausschuss diskutieren. Ich sehe diese Probleme an dieser Stelle nicht.
Bei der Sperrzeitverordnung geht es um die Änderung der Öffnungszeiten für Spielhallen, die künftig bis 1 Uhr geöffnet haben können sollen.
Beim Marktstrukturgesetz geht es schlichtweg darum, dass zumindest an der Stelle, an der es erwähnt wurde, die Gewerbefreiheit nicht übermäßig eingeschränkt wird und der gewerbliche Konkurrenzschutz zumindest an dieser Stelle nicht Gegenstand des Gewerberechtes ist.
Im Abwassergesetz werden die Verrechnungsmöglichkeiten für die Abgabepflichtigen nicht unerheblich erweitert. Die Verrechnung der Abwasserabgabe mit getätigten Gewässerschutzinvestitionen, beispielsweise im Leitungsbau, wirkt insoweit als Förderung von Investitionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bauen und damit Investitionen sollen einfacher, schneller und billiger werden. Für die Entbürokratisierung nehmen wir auch geringfügige Einnahmeverluste der öffentlichen Hand in Kauf. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Ziel.
Wie mein Kollege Herr Schrader beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Inneres, für Kultur und Medien sowie für Wirtschaft und Arbeit. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Sachse, ich kenne Sie auch aus den Ausschusssitzungen als einen verlässlichen Partner. Ihre Ankündigung, sich kurz zu fassen, dann aber drei Minuten zu überziehen, ist eine recht eigenwillige Interpretation dieses Vorsatzes. Ich versuche, zumal als letzter Redner, mich tatsächlich kurz zu fassen und nicht allzu viel von dem zu wiederholen, was gesagt worden ist.
Meine Damen und Herren! Es gibt eine Broschüre der CDU-Landtagsfraktion mit dem Titel „Sachsen-Anhalt kommt voran“. Immer wenn ich das Cover der Broschüre sehe, muss ich zwangsläufig an die gewaltigen Leistungen im Verkehrswegebau denken, dessen Erfolg sich in den letzten Jahren besonders eindrucksvoll zeigt.
Minister Dr. Karl-Heinz Daehre hat in seiner Regierungserklärung wichtige Schritte dargestellt, die in dieser Wahlperiode unternommen worden sind, und gleichzeitig Zukunftsaufgaben vorgestellt. Meine Damen und Herren! Wir von der CDU-Landtagsfraktion danken unserem Minister für diese Erklärung.
Mir ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, aus der Sicht der Fraktion entscheidende Punkte herauszustellen, wie gesagt, mit dem Vorsatz, nicht allzu viel zu wiederholen.
Meine Damen und Herren! Das in großen Teilen umgesetzte Ziel war es, Verkehrspolitik mit System zu betreiben. Was heißt das? - Die Landesregierung hat im Jahr 2003 das Landesverkehrskonzept - Teil Straße - vorgelegt und die Koalition hat in den letzten Haushaltsjahren für eine solide finanzielle Untersetzung gesorgt.
Danach folgte das Flughafenkonzept. Noch in diesem Jahr soll der Teil „Häfen und Wasserstraßen“ folgen. Schließlich rundet eine umfassende ÖPNV-Planung als landesweite Fachplanung für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs diese Verkehrspolitik aus einem Guss ab.
Nach dem Abschluss dieses Prozesses haben wir ein Landesverkehrswegekonzept, das alle Verkehrsträger beinhaltet, die uns in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen. Das ist auch mit Blick auf die Planungssicherheit für die Bürger und für die Kommunen gegenüber den vorherigen Jahren ein deutlicher Fortschritt.
- ÖPNV-Planung, bitte zuhören. Darin ist natürlich der schienengebundene Personennahverkehr, für dessen Bestellung das Land verantwortlich ist, enthalten.
Meine Damen und Herren! Das Land hat seit dieser Wahlperiode einen bestandsfähigen und bis zum Jahr 2015 geltenden Verkehrsvertrag mit dem Unternehmen DB Regio und hat damit einen rechtssicheren Rahmen für den Schienenpersonennahverkehr im Land geschaffen. Viele können sich daran kaum noch erinnern, weil es am Anfang der Wahlperiode war. Aber es ist wichtig, das zu erwähnen. Wir haben seitdem - der Minister wies darauf hin - Wettbewerb auf der Schiene.
Es folgte die Bahnhofskonzeption. Für fast 80 Projekte werden in den nächsten sieben Jahren fast 50 Millionen € vom Land und von der Bahn zur Verfügung gestellt. Die entscheidende Herausforderung wird es sein, dieses Projekt nicht nur fortzuschreiben und zu ergänzen, sondern auch die zeitliche Realisierung sicherzustellen, damit es in den sieben Jahren deutliche Fortschritt gibt.
Wir haben das ÖPNV-Gesetz novelliert - Herr Sachse ist darauf ausführlich eingegangen - und damit den Weg für flexible Bedienformen geöffnet sowie durch eine neue Finanzierungsstruktur mehr Leistungsanreize geschaffen. Wir haben weiterhin die Überführung der Straßen- und der Staatshochbauverwaltung in eine Hand und schließlich in eine neue Rechtsform parlamentarisch begleitet. Wie Sie wissen, war dafür ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Schließlich haben wir das in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Versprechen umgesetzt und Investitionshilfen für den kommunalen Straßenbau angeboten. Ich glaube, es erfährt jeder in seiner Region, wie groß der Nachholbedarf in diesem Bereich war und ist.
Meine Damen und Herren! Welche Herausforderungen warten in der Zukunft auf uns? - Die CDU-Landtagsfraktion bekennt sich zu den Perspektiven des Ministers, die im Wesentlichen zu zwei Kernpunkten zusammenzufassen sind: erstens die Ausgestaltung eines intelligenten Verkehrsträgermixes und zweitens die Profilierung als eine europäische Logistikkompetenzregion als Zukunftsaufgabe aller drei mitteldeutschen Länder.
Zur Erreichung beider Ziele ist die Vorlage eines mitteldeutschen Luftverkehrskonzeptes nicht nur sinnvoll, sondern nunmehr überfällig. Der Minister hat dazu Ausführungen gemacht. Zur Erreichung beider Ziele ist die Schließung von Infrastrukturlücken, die es nach wie vor gibt, genauso beherzt anzugehen wie die zunehmend wichtigere Pflege des vorhandenen Netzes.
Zur Erreichung beider Ziele ist eine noch stärkere Ausrichtung der Landesentwicklung entlang so genannter Entwicklungsachsen und deren Einbindung in die paneuropäischen Verkehrskorridore wichtig. Entsprechende Änderungen wollen wir in dieser Landtagssitzung mit der Änderung des Landesentwicklungsplans beschließen.
Zur Erreichung beider Ziele ist auch der Anschluss Sachsen-Anhalts an das Wasserwegenetz und damit die Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen auf Saale und Elbe notwendig.
Meine Damen und Herren! Der Verkehrsausschuss hat vor kurzem eine Reise nach Hamburg unternommen und
übrigens auch vom Umweltbundesamt bestätigt bekommen, welches Potenzial im Hinterlandverkehr des Containerhafens vorhanden ist. Dazu haben wir eindrucksvolle Zahlen gehört. Wenn es gelänge, nur 2 % des derzeitigen Hinterlandverkehrs auf das Binnenschiff zu verlagern und den Gütertransport auf der Elbe abzusichern, dann müssten jährlich 200 000 Lastwagen weniger auf der Straße fahren. Die sich positiv entwickelnden Umschlagsdaten der Häfen, wie beispielsweise des Hafens in Aken, sprechen eine eindeutige Sprache. Wir bekennen uns zu verbesserten Schifffahrtsbedingungen auf Saale und Elbe.
Zur Erreichung beider Ziele ist auch die Vorlage eines ÖPNV-Plans wichtig, der flächendeckend Mobilität sichert - das wollen wir alle -, aber angesichts demografischer Veränderungen die künftigen Nachfragestrukturen stärker in den Blick nimmt. Eine ideologische Priorität eines schienengebundenen Nahverkehrs wird es in Zukunft nicht mehr geben können.
Zu den konkreten landespolitischen Aufgaben gesellen sich natürlich die Herausforderungen auf der europäischen und der bundespolitischen Bühne. Wir haben eine europäische Harmonisierung im Verkehrssektor zur Kenntnis zu nehmen. Diese Harmonisierung im Verkehrssektor in Europa bedingt eine zunehmende Länder übergreifende Bewertung bestimmter Aspekte, zum Beispiel der Belange der Verkehrssicherheit. Ich nenne das Beispiel der Ausbildungsstandards für Berufskraftfahrer. Aber auch Fragen der zunehmenden Kooperation von Planungsbehörden oder Fragen der Forschungsprojekte im Verkehrsmanagement sind hier zu nennen. Auch dazu hatte der Minister Ausführungen gemacht.
Meine Damen und Herren! Eine leistungsfähige Infrastruktur ist und bleibt Voraussetzung für ein produktives und wettbewerbsfähiges Land. Aber letztlich entscheidet auch die Anbindung des ländlichen Raumes über den Erhalt des Grundkonsenses einer ausgewogenen Landesentwicklung und vergleichbarer Lebenschancen. Die Gleichung „Bildung statt Beton“ ist sehr vereinfachend und in der Endkonsequenz betrachtet falsch für unser Land.
Entscheidender Maßstab für unser verkehrspolitisches Handeln muss neben der Beachtung der Bevölkerungsentwicklung vor allem der tatsächlich ermittelte Bedarf sein. Sachsen-Anhalt ist dabei als Transitland mit Drehscheibenfunktion im geeinten Europa zu begreifen und das beinhaltet die Umsetzung aller Maßnahmen der Bundes- und Landesverkehrswegeplanung durch die öffentlichen Haushalte oder durch alternative Finanzierungsmodelle wie die Public-Private-Partnerships.
Die immer wieder diskutierte Einführung einer Pkw-Maut - auch dazu will ich noch etwas sagen - ist ohne gleichzeitig wirkende Entlastungsmaßnahmen abzulehnen, da sie für den durchschnittlichen Autofahrer mit Mehrlasten verbunden sein dürfte.
Schließlich bekennen wir uns auch zu einer differenzierten Erhaltung der Pendlerpauschale im Steuerrecht des Bundes - im Interesse vieler unserer Pendler, Hunderttausender unserer Pendler, deren Mobilität uns wichtiger sein muss als deren Wegzug.
Der fachlich ermittelte Landesverkehrswegeplan ist regelmäßig - aus unserer Sicht spätestens nach fünf Jahren - zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Für Brücken
bauwerke - deren marode Situation ist angesprochen worden - sind notfalls Sonderhilfen erforderlich.
In der Rede des Kollegen Sachse war fast obligatorisch neben dem Lob an die Bundesregierung auch viel die Rede von fehlenden Bahninvestitionen und von Langsamfahrstellen. Meine Damen und Herren! Lieber Herr Sachse, ich glaube, es ist konsequent, zumindest an dieser Stelle der Rede nicht die Bundesregierung gelobt zu haben; denn die Defizite sind in der Tat erkennbar und das Land ist nicht der einzige Akteur, der anzusprechen ist.
Auch die angeblich fehlende Berücksichtigung der demografischen Entwicklung kann ich nicht sehen. Wir haben gerade bei der Frage der ÖPNV-Planung, die vorzulegen ist, und beim ÖPNV-Gesetz die Fragen der Nachhaltigkeit und der künftigen Nachfrageschwerpunkte ausreichend diskutiert. Auch die Planung über einen Landesverkehrswegeplan vorzusehen, wo Entwicklung und welche Straßenmaßnahmen erforderlich sind, ist eine Voraussetzung für nachhaltige Strukturen.
Auch die Antwort auf die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der zentralen Orte - das haben wir im Ausschuss ebenfalls schon thematisiert - hätte ich mir von Ihnen gewünscht. Die Aussage der Landesregierung und der Koalition war klar, diesbezüglich in dieser Wahlperiode keine Veränderungen vorzunehmen. An dieser Stelle hätten mich brennend die konkreten Vorschläge interessiert. Leider sind sie auch heute ausgeblieben.
Meine Damen und Herren! Cochstedt und AltmarkAirport sind ebenfalls erwähnt worden. Im Zuge des mitteldeutschen Luftverkehrskonzepts ist Cochstedt einzubeziehen. Ich will jetzt nicht die Erblastlegende noch einmal auflisten, aber Sie alle wissen, glaube ich, ganz genau, dass wir eine geförderte Infrastruktur übernommen haben. Auch hinsichtlich des Altmark-Airports war es doch so, dass wir uns zwar zu den Potenzialen bekannt haben, dass aber die Hoffnungen aus der Region deutlich länger bestanden, als diese Landesregierung im Amt ist.
Meine Damen und Herren! Herr Köck hat „Raumordnungsfestspiele“ auf der Landtagssitzung angekündigt und kurze Zeit später moniert, die Raumordnung führe ein Schattendasein. Ich kann mit der Aussage wenig anfangen, zumal es in der Aussprache über die Regierungserklärung um das Thema Verkehrsinfrastruktur/ Mobilität geht. Es sind Ihre Lieblingsthemen, was die Minimierung des Flächenverbrauchs anbetrifft, Herr Köck.
Die Kritik an alten Methoden kann deswegen nicht überzeugen, weil keine hinreichend neuen und interessanten Vorschläge aus der PDS-Fraktion gekommen sind. Der Verzicht auf Infrastruktur kann wahrlich nicht die Lösung sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt - ich hoffe, dass wir alle in diesem Haus das als ein zentrales Ziel der Landespolitik beibehalten wollen. Gleichwertigkeit heißt nicht Gleichheit, sondern bedeutet die Garantie von Mindeststandards der Daseinsvorsorge in einer zumutbaren Entfernung für alle Bürger. Mindeststandards der Daseinsvorsorge in einer zumutbaren Entfernung für alle Bürger im Land, das heißt gleichwertige Lebensverhältnisse.
Ich bin der festen Überzeugung, wir als CDU-Landtagsfraktion sind der festen Überzeugung: Nur eine bestandsfähige und gut ausgebaute Infrastruktur kann das in Sachsen-Anhalt auch künftig ermöglichen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sind im Wesentlichen drei Änderungen bzw. Neuerungen, die die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplanes beabsichtigt. Erstens geht es um die Ausweisung so genannter Ordnungsräume um die Verdichtungsräume Halle und Magdeburg herum, zweitens werden wichtige Entwicklungsachsen in unserem Bundesland ausgewiesen und drittens erfolgt die Aufnahme einer eigenen raumordnerischen Kategorie der Eignungsgebiete in den Landesentwicklungsplan.
Trotz der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Landtag mit der Möglichkeit, im Verordnungswege den Landesentwicklungsplan zu ändern, sind diese Neuregelungen über den Gesetzesweg festzulegen. Ich glaube, unstrittig dürfte auch nach dem, was bisher dazu gesagt worden ist, sein, dass sich der seit 1990 verstärkt stattfindende Suburbanisierungsprozess auch in den planerischen Entwicklungsvorgaben zur Ordnung dieser Räume wiederfinden muss.
Darüber hinaus weist der Ordnungsraum Standortvorteile auf, die es darzustellen und zu entwickeln gilt. Hierin liegen letztlich unsere Chancen für die Herausbildung von Unternehmensnetzwerken und hoch entwickelten Wertschöpfungsketten. Zur Festlegung der Ordnungsräume herangezogene Kriterien sind der Einwohnerzuwachs, die Siedlungsdichte und die Auspendlerzahlen, die bundesweit abgestimmt und akzeptiert worden sind.
Die Festlegung so genannter Entwicklungsachsen hat in diesem Landtag schon einmal eine Rolle gespielt, nämlich bei der besagten Beschlussfassung über das Landesplanungsgesetz, in dem diese Vorgabe bereits enthalten ist. Nunmehr vollzieht die Landesregierung die Vorgabe des Gesetzgebers und macht einen Vorschlag für diese Achsen.
Auf die wesentlichen Aufgaben - die Anschließung peripher gelegener Gebiete an die Verdichtungsräume, deren Verknüpfung untereinander und die Anbindung unserer Zentren und des ländlichen Raumes an die wirtschaftlichen Schwerpunkte in Deutschland und in Europa - wurde bereits eingegangen. Die Formulierung von Entwicklungsachsen ist auch aus meiner Sicht ein wesentlicher Baustein für die Einbeziehung Sachsen-Anhalts in den europäischen Wirtschaftsraum und sichert langfristig unsere Wettbewerbschancen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kritischen Hinweis geben. Die Bundesautobahn A 38 ist im Leitbild Verkehr des Bundes als paneuropäische Wirtschafts- und Verkehrsachse zwischen Nordseehäfen, Ruhrgebiet, sächsischem Industriedreieck und Südosteuropa bereits seit dem Jahr 1993 bekannt. Folgerichtig ist diese Straßenverbindung von europäischer Bedeutung auch in den Landesentwicklungsplänen anderer Bundesländer, wie zum Beispiel in dem des Freistaates Thüringen, verankert. Folgerichtig sollte es deswegen auch möglich sein, dieser Entwicklungsachse auch im Land Sachsen-Anhalt den Rang einer europäischen Bedeutung zu geben. Sie ist schließlich ein Entwicklungsstrahl aus dem mitteldeutschen Verbund um Halle/Leipzig herum. Das soll letztlich auch die Kernregion der sich bildenden Metropolregion Mitteldeutschland sein.
Schließlich erfolgt die Aufnahme der raumordnerischen Kategorie der Eignungsgebiete im Hinblick auf eine bessere Steuerung raumbedeutsamer Vorhaben. Insbesondere die planvolle Konzentration von Anlagen zur Nutzung der Windenergie auf Eignungsgebiete ist dringend auf rechtssichere Füße zu stellen. Diese Festlegung hilft, für eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur zu sorgen, und schafft Planungssicherheit für die Investoren. Das Gleiche gilt auch für die Festlegung von Maßnahmen zur Nachnutzung von Eignungsflächen nach dem Ablauf der Betriebsdauer von Windkraftanlagen.
Herr Oleikiewitz und Herr Köck, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, insbesondere auf die angekündigten Änderungsanträge. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das Zentrale-Orte-Konzept hinweisen. Bei der Änderung des Landesplanungsgesetzes haben wir die Diskussion bereits im Ausschuss geführt. Sie kennen die Haltung der Landesregierung, diese Überarbeitung in dieser Wahlperiode nicht vorzunehmen. Sie wissen auch, dass in allen fünf regionalen Planungsgemeinschaften, die die Festlegung der Grundzentren zur Aufgabe haben, in diesen vorläufigen Entwicklungsplänen - in der Altmark ist er schon bestätigt - eine Änderung der Grundzentren nicht vorgesehen ist.
Ich bitte um Sachlichkeit im Ausschuss und freue mich auf die Vorschläge. Wenn Sie eine Änderung in der Kürze der Zeit für notwendig halten, dann bin ich auf Ihre Änderungsanträge gespannt. Ich bitte Sie herzlich um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir machen heute den Weg frei für ein gesetzliches Leitbild zur Kreisgebietsreform und für die Regelung der StadtUmland-Verhältnisse. Trotz öffentlicher Unkenrufe der Opposition liegen wir im Zeitplan.
- Wir liegen im Zeitplan.
Ich empfehle Ihnen allen, dieses Grundsätzegesetz ernst zu nehmen.
- Sie sind heute gut drauf.
Mit dem Grundsätzegesetz legen wir den Rahmen sowohl für das weitere Gesetzgebungsverfahren als auch für kommunale Wanderungsabsichten als auch für die Kompromissgespräche zwischen den Parteien fest.
Herr Rothe, Sie haben geschickterweise die Frage des fehlenden Verfallsdatums aufgeworfen, dabei aber offenbar eine Ewigkeitsklausel gemeint. Wissen Sie, wir haben in dieser Wahlperiode mehr als 80 Gesetze verabschiedet. Die meisten davon haben wir in Form von Gesetzesänderungen verabschiedet. Keines dieser Gesetze hatte nach meinem Kenntnisstand ein Verfallsdatum und trotzdem haben wir jede dieser Gesetzesänderungen verdammt ernst gemeint. Sprechen Sie uns das bitte an dieser Stelle nicht ab.
Natürlich steht auch klar und deutlich fest, dass wir mit einem Gesetz, auch wenn wir es ernst meinen und verabschieden, künftige Landesgesetzgeber nicht binden können; diese können die Gesetze wiederum ändern, ob mit Verfallsdatum oder ohne. Diese Diskussion haben wir bereits im Ausschuss geführt; ich dachte, sie sei geklärt.
Wir haben nicht das erste Leitbild zur Kommunalstruktur in der Geschichte dieses Landes vorgelegt. Das ist wohl wahr.