Benjamin Karabinski
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Prof. Gillo, zunächst möchte ich Ihnen, auch im Namen der gesamten FDP-Fraktion, ganz herzlich für Ihre geleistete Arbeit als Ausländerbeauftragter im Freistaat Sachsen danken. Ihre Bemühungen um eine echte Willkommenskultur sind bemerkenswert. Sie hinterlassen als Ausländerbeauftragter große Spuren. Da Sie freiwillig aus dem Landtag ausscheiden werden, wünsche ich Ihnen von dieser Stelle aus für Ihren weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland werden Asylsuchende nach dem Königsteiner Schlüssel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die
einzelnen Bundesländer verteilt. Sachsen erhält nach dem jährlich neu zu berechnenden Schlüssel zurzeit 5,1 % der Flüchtlinge zugewiesen. Flüchtlinge, das sind Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen, in unser Land kommen und nichts anderes wollen, als Schutz suchen.
Nach den ersten Wochen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz bzw. in der Außenstelle in Schneeberg werden die Asylbewerber auf die Landkreise und auf die drei kreisfreien Städte nach der jeweiligen Einwohnerzahl verteilt, die dann wiederum die Asylbewerber in Unterkünften unterbringen. Diese Unterkünfte haben Sie, Herr Prof. Gillo, mit der Einführung eines Heim-TÜVs einer Prüfung unterzogen. Dieser Heim-TÜV hat in Deutschland inzwischen Vorbildcharakter. Diese Methode des Heim-TÜVs erlaubt es, unter Einbeziehung verschiedener Faktoren das Leben in den Gemeinschaftsunterkünften zu analysieren und die Unterkünfte zu bewerten.
Nach der Einführung erstellten Sie im Jahr 2010 den ersten Bericht. Dabei wurden noch 50 % der Unterkünfte als inakzeptabel eingestuft. Im Jahr 2011 waren es nur noch 10 %. Die Methodik wurde in den vergangenen Jahren angepasst und die Perspektive der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften systematischer und stärker einbezogen.
In dem nun vorliegenden Bericht 2013 hat mittlerweile keine einzige Unterkunft mehr eine rote Kennzeichnung erhalten, und die Anzahl der grünen Ampeln hat weiter zugenommen. Diese positive Entwicklung der Heime hat nicht unwesentlich mit Ihren Kontrollen im Rahmen des Heim-TÜVs zu tun.
Ich möchte nicht auf einzelne Heime eingehen und bereits Gesagtes wiederholen, aber ein Satz, den ich immer wieder lese, beunruhigt mich doch. Das ist der Satz: „Ausreichende soziale Betreuung gibt es nicht.“ Wir dürfen nicht vergessen, dass in den Asylbewerberheimen auf engstem Raum viele Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Kulturen und auch unterschiedlicher Religionen zusammenleben, die zum Teil traumatisierende Ereignisse erlebt haben und für die ein Arbeitsverbot gilt.
Das dies ein Nährboden für soziale Spannungen ist, liegt auf der Hand. Obwohl bei der sozialen Betreuung im Vergleich zum Jahr 2001 eine deutliche Verbesserung zu erkennen ist, besteht dennoch weiterer Handlungsbedarf, auch in den kommenden Jahren.
Abschließend möchte ich Ihnen allen die Lektüre des Heim-TÜVs empfehlen, denn er gibt einen guten Einblick in das Innere der sächsischen Asylbewerberheime. Noch mehr aber empfehle ich Ihnen einen Besuch in einer der Unterkünfte. Das öffnet Augen und würde vor allem Ihnen auf der rechten Seite des Parlaments die Möglichkeit geben, Ihre Ressentiments und Ihre Vorurteile zu überdenken.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung der flächendeckenden Präsenz und Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren zum Beispiel bei Investitionen. Wir werden die technische Ausstattung der Feuerwehren verbessern und die freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste in ihrem Bemühen unterstützen, auch in Zukunft eine ausreichende Zahl ehrenamtlicher Mitglieder zu gewinnen. Aus- und Weiterbildung an der Landesfeuerwehrschule werden gesichert, verbessert und weiterentwickelt. Insbesondere werden wir die Jugendfeuerwehren bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen“
„und das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr herabsetzen.“ – So steht es im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2009.
Meine Damen und Herren! Wir haben Wort gehalten. Einige Beispiele will ich Ihnen nennen.
Bei der Änderung des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes haben wir die Doppelmitgliedschaften bei den freiwilligen Feuerwehren eingeführt, was insbesondere in den Universitäts- und Hochschulstädten Sachsens ein Erfolg ist. Wir haben Jubiläumsprämien eingeführt, die der Freistaat Sachsen bezahlt. Wir haben die Kapazität an der Landesfeuerwehrschule erhöht. Im Jahr 2013 gibt es erstmals 4 000 Lehrgangsplätze. Dadurch wird es uns mittelfristig gelingen, den Ausbildungsstau abzubauen, der sich in den vergangenen 15 Jahren aufgebaut hat.
Am 1. Januar 2011 wurde das Mindestalter für die Mitgliedschaft in Jugendfeuerwehren von zehn auf acht Jahre abgesenkt. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014, also im aktuellen Haushalt, stehen jeweils 400 000 Euro für die Arbeit der Jugendfeuerwehren bereit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Arbeit in den vergangenen fünf Jahren trägt erste Früchte. Bei den
Jugendfeuerwehren gibt es eine positive Entwicklung. Dort steigen die Mitgliederzahlen. Im Jahr 2013 gab es fast 12 000 Mitglieder in den sächsischen Jugendfeuerwehren. Dennoch bleibt die Absicherung der Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen und rund um die Uhr in allen Regionen Sachsens eine Herausforderung.
Der Landesfeuerwehrverband geht davon aus, dass von derzeit rund 42 000 freiwilligen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren im Jahr 2020 nur noch 34 000 übrig sind. Zum Vergleich: Vor 15 Jahren, im Jahr 1999, gab es im Freistaat Sachsen noch 52 000 Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren.
Ich bin deshalb froh, dass die Arbeitsgruppe „Feuerwehr 2020“ ein Konzeptpapier vorgelegt hat und darin auch einige Handlungsansätze in die richtige Richtung aufzeigt. Ich will einige nennen, die aus meiner Sicht erfolgversprechend erscheinen: Intensivierung der Förderung der Jugendfeuerwehren, Ausbau der Zusammenarbeit der freiwilligen Feuerwehren mit den Berufs- und Werksfeuerwehren und Stärkung der Brandschutzerziehung an den Schulen. Diese Handlungsansätze werden helfen, aber natürlich nicht alle Probleme lösen können. Es sind weiterhin Anstrengungen nötig, gemeinsam mit den Kommunen und flächendeckend die Einsatzbereitschaft an jedem Tag und zu jeder Zeit in Sachsen sicherzustellen.
Wir dürfen deshalb nicht aufhören, für das Ehrenamt Feuerwehr zu werben, weder in den Schulen noch in den Jugendfeuerwehren. Wir dürfen aber auch keine Tabus aussprechen. Es darf keinerlei Denkverbote geben, wenn es darum geht, den Brandschutz in Sachsen sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es mehr als 40 000 Männer und Frauen sind, die ihre Freizeit opfern und bereit sind, ihr Leben zu riskieren, damit wir alle in Sicherheit leben können. Dafür verdienen sie unseren Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Jähnigen, Sie haben es nicht für nötig gehalten, sich mit der Regierungserklärung und der wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates Sachsen auseinanderzusetzen. Es ist an politischer Ohnmacht und politischer Dummheit nicht zu überbieten, die Nazis hier die Tagesordnung dominieren zu lassen. Das autofreie Wohnen hingegen ist Ihnen jetzt so wichtig, dass Sie Ihren Protest abbrechen.
Ich habe nun keine Lust, Ihnen und Ihrem Gesetzentwurf Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. Ich sage nur kurz: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die Begründung dazu können Sie im Protokoll nachlesen.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN sieht vor, die generelle Stellplatzpflicht nach § 49 Sächsische Bauordnung abzuschaffen und stattdessen den sächsischen Gemeinden den Erlass von eigenen Stellplatzsatzungen zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf zielt darauf, durch die Abschaffung der generellen Stellplatzpflicht den Kommunen in Sachsen mehr Freiräume zu geben.
Deregulierung ist aus unserer Sicht durchaus etwas Vernünftiges. Daher ist das grundsätzlich ein überlegenswerter Vorschlag – allerdings sollte es im Rahmen der Novellierung der Bauordnung betrachtet werden. Eine einzige Vorschrift der Sächsischen Bauordnung aufzugreifen ist doch wohl unsinnig.
Ihr Gesetzentwurf hat darüber hinaus auch noch einen weiteren bitteren Beigeschmack: Sie sprechen nicht nur
sehr pauschal von einem Überangebot von KfzStellplätzen einerseits und einem Unterangebot an Fahrradstellplätzen andererseits – ohne dies konkret darlegen zu können –, sonden Sie projizieren ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche nach einem „autofreien Wohnen“ auf alle Bürger in diesem Land. Das ist typisch grüne Politik, die wir – bei aller sachlichen Objektivität für die Zielrichtung des Gesetzentwurfs – nun einmal nicht teilen können. Im Übrigen habe ich noch nie erlebt, dass sich jemand über zu viele Parkplätze beschwert – das Gegenteil ist doch wohl eher der Fall.
Oder glauben Sie wirklich, dass in den Gemeinden im ländlichen Raum, wo der motorisierte Individualverkehr einfach notwendig ist, ein Bedürfnis der Bürger nach „autofreiem Wohnen" besteht? Nein? Dann sollten Sie dies auch nicht in einen Gesetzentwurf schreiben.
Eine Stellplatzpflicht widerspricht im Übrigen auch nicht dem autofreien Wohnen, denn sie ist ja keine Autobesitzpflicht.
Auch die Anhörung zum Gesetzentwurf war aus meiner Sicht sehr interessant. Sie hat gezeigt, dass man über eine Öffnung der Stellplatzpflicht generell nachdenken kann, da dies auch der Weiterentwicklung von Verkehrs- und Mobilitätskonzepten auf kommunaler Ebene dienlich sein könnte.
Dass besonders größere Städte inzwischen sehr unterschiedlichen Mobilitätsansprüchen gerecht werden müssen und dort auch eine Vielzahl an Verkehrsmöglichkeiten besteht, möchte ich nicht bestreiten. Gleichwohl heißt das aber auch, die Stellplatzfrage im Zusammenhang mit der städtischen Flächenverfügbarkeit, mit beruflichen und wirtschaftlichen Bedarfen und mit städtebaulichen sowie wohnungspolitischen Belangen zu sehen.
Ich möchte auch noch einmal zu bedenken geben, dass eine Aufhebung der Stellplatzpflicht dazu führen wird, die Parkplatznot in den Städten zu verschärfen. Ich sehe nicht, wie wir auf einmal mehr Stellplätze erhalten, wenn allein die Aufgabe übertragen wird.
Nahezu alle Sachverständigen haben in der Anhörung herausgestellt, dass der Gesetzentwurf noch Änderungs- und Anpassungsbedarf hat. Aus Sicht der Anzuhörenden, aber auch aus Sicht meiner Fraktion stellen beispielsweise die von Ihnen vorgesehenen Ermittlungs-, Beteiligungs- und Rechenschaftspflichten nur neue ordnungspolitische, bürokratische Eingriffe dar, und das, obwohl wir doch eigentlich deregulieren wollen.
Diese neuen bürokratischen Vorgaben lehnen wir ab. Unter den Voraussetzungen Ihres Gesetzentwurfs sehen wir derzeitig auch keinen Bedarf für eine derartige Regelung. Gegebenenfalls sollten wir uns eher mit der Frage beschäftigen, ob nicht die vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag angesprochene Möglichkeit, von § 49 der Sächsischen Bauordnung abweichen zu dürfen, eine sinnvollere Alternative zur generellen Abschaffung wäre. Das wäre dann für die Kommunen eine echte Wahlfreiheit.
Wir plädieren dafür, die Frage der Stellplatzpflicht im Rahmen der Novellierung der Sächsischen Bauordnung angemessen aufzugreifen, und lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich Sie nicht langweilen möchte,
werde ich Ihnen zunächst ein paar Zahlen nennen, damit alle wissen – auch Sie da drüben –, worüber wir hier eigentlich reden.
Meine Damen und Herren! Die Verstöße bei Rauschgiftdelikten sind im Jahr 2013 auf mittlerweile 9 408 Fälle angestiegen. Die Missbrauchsfälle der Droge Crystal sind von 1 721 im Jahr 2009 auf 4 948 im Jahr 2013 angestiegen. Damit hat sich die Zahl fast verdreifacht, und das ist nur die Zahl derjenigen, die erwischt wurden. Die Dunkelziffer ist sicher um ein Vielfaches höher. Im Jahr 2009 lag der Anteil von Crystal bei den Rauschgiftdelikten noch bei weniger als 30 %; im Jahr 2013 war es schon mehr als die Hälfte.
Die Anzahl der Klienten in Suchtberatung und Suchtbehandlung stieg von 2 050 Fällen im Jahr 2012 auf 3 178 Fälle im Jahr 2013. Das entspricht einer Steigerung um rund 50 %.
Meine Damen und Herren! Die synthetisch hergestellte Droge Crystal ist aufgrund ihrer schnellen Abhängigkeit besonders gefährlich. Der regelmäßige Konsum führt relativ schnell zu starken körperlichen und auch psychischen Schäden, zum Beispiel der Schädigung von Haut und Zähnen, dem Absterben von Nervenzellen, Halluzinationen, Gedächtnisverlust, Panikattacken und Aggressionen. Die Droge ist leicht und billig herzustellen und daher auch relativ leicht verfügbar.
Meine Damen und Herren! Der Kampf gegen die synthetische Droge Crystal Meth war in dieser Legislaturperiode schon mehrfach Thema von Debatten im Landtag – nicht erst seit dem letzten Plenum –, und zu Recht hat das Innenministerium gemeinsam mit dem Justiz-, Kultus-, Sozial- und Wirtschaftsministerium einen 10-Punkte-Plan für die Bekämpfung von Crystal vorgelegt. Die Staatsregierung zeigt damit, dass die Bekämpfung von Crystal ein Schwerpunkt in der Arbeit der schwarz-gelben Landesregierung ist.
Dafür gebührt der Regierung Dank.
Meine Damen und Herren! Der ressortübergreifende Ansatz des 10-Punkte-Plans besteht aus drei Hauptsäulen: erstens Prävention durch Information,
Ich glaube, Sie können auch noch etwas lernen.
zweitens Beratung und Behandlung und drittens Repression.
Sie verstehen sicher, dass ich als Innenpolitiker den Schwerpunkt auf Repression setzen möchte mit dem Ziel, die Verfügbarkeit der Droge einzuschränken. Dazu braucht es meines Erachtens eine immense Erhöhung des polizeilichen Kontroll- und Verfolgungsdrucks, um Handel und Schmuggel zu reduzieren.
Auch wenn die Sächsische Staatsregierung noch so aktiv ist, werden wir das Problem aber nicht allein lösen können. Der Konsum von Crystal ist schon lange kein sächsisches Problem mehr. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass auch die Bundesregierung irgendwann einsieht, dass Crystal ein gesamtdeutsches Problem und deshalb auch die Bekämpfung eine gesamtdeutsche Aufgabe ist.
Ich appelliere deshalb an die Bundestagsabgeordneten und an die Bundesregierung: Meine Damen und Herren! Wir brauchen eine engere Zusammenarbeit mit Tschechien. Wir brauchen gemeinsame Fahndungsgruppen mit der Bundespolizei und mit internationalen Fahndungsgruppen. Wir brauchen eine deutlich höhere Präsenz von Bundespolizei und Zoll in den Grenzregionen.
Meine Damen und Herren! Ich begrüße das Vorhaben von Arbeitsministerin Andrea Nahles, mehr Zollbeamte einzustellen. Ich erwarte aber, dass sich diese Beamten der Bekämpfung des Drogenschmuggels widmen, anstatt den Mittelstand in Backstuben und Werkstätten zu gängeln und die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen.
Meine Damen und Herren! Angesichts der verheerenden Auswirkungen von Crystal muss es jetzt gelten, alle Anstrengungen darauf zu verwenden, dass die Herstellung unterbunden, die Verfügbarkeit eingeschränkt und der Konsum erheblich reduziert wird. Das ist eine Aufgabe
nicht nur des Freistaats Sachsen, sondern auch des Bundes. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Enno Stange, liebe Jana Pinka, ihr habt mich mehrmals angesprochen. Deswegen möchte ich kurz auf eure Fragen antworten.
Die FDP kann auch jetzt die für die Eltern beitragsfreie Schülerbeförderung verlangen, fordern, im Rahmen des Kommunalwahlkampfs, weil die Kommunen zuständig sind. Das ist schon mehrfach gesagt worden.
Wir können uns gerne noch einmal das Beispiel Mittelsachsen angucken, weil es angesprochen worden ist. Es sind rund 2 Millionen Euro, welche die Eltern als Beiträge für die Schülerbeförderung zahlen müssen. Der Haushalt des Kreises Mittelsachsen umfasst rund 350 Millionen Euro. Der Landkreis Mittelsachsen könnte, wenn er wollte, eine beitragsfreie Schülerbeförderung gewährleisten. Dafür gibt es aber keine Mehrheit im Kreistag. Das gilt auch für alle anderen Landkreise.
Die Landkreise könnten die Elternbeiträge übernehmen. Das Vogtland macht es ja. Alle anderen Landkreise tun es
nicht. Es ist eine kommunale Aufgabe und es ist richtig, dass sich die Kommunen und die Kreisräte dazu positionieren. Deswegen ist es derzeit in den Städten und Gemeinden natürlich ein Thema. Die einen wollen es, die anderen wollen es nicht. Dann muss man sich im Herbst als Kreistag zusammenfinden und sich dazu positionieren.
Es ist Aufgabe des Kreistages, und die Kreistage müssen das entscheiden und nicht der Landtag. Deshalb ist das eine Debatte am falschen Ort.
Herr Präsident! „GraffitiSprayer gestellt, Sachschaden auf circa 500 Euro beziffert.“ Oder: „Zwei Graffiti-Sprayer auf frischer Tat ertappt, Sachschaden auf circa 5 000 Euro beziffert.“ So lauteten zwei Pressemitteilungen der Polizei zu Vorfällen der letzten Zeit in Zittau und Ottendorf-Okrilla.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach wie vor ist Sachbeschädigung durch illegale Graffiti bei uns im Freistaat Sachsen ein großes Problem. So lag 2012 allein in der Stadt Leipzig der geschätzte Schaden bei rund 2 Millionen Euro. Die Bezifferung des Gesamtschadens ist schwierig, weil hier von einer großen Dunkelziffer ausgegangen werden muss, da viele Graffitibeschädigungen mittlerweile teilweise nicht mehr gemeldet und angezeigt werden und keine gesonderte statistische Erfassung bei verschiedenen Tatbestandsvarianten des § 303 des Strafgesetzbuches erfolgt.
Das Graffitibekämpfungsgesetz von 2005 mit den Nachweiserleichterungen und den Änderungen – auch an § 304 des Strafgesetzbuches – hat die Rechtsverfolgung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte bei dieser Form der Sachbeschädigung einfacher gemacht, da nun keine Substanzverletzung mehr notwendig ist, um strafrechtlich als Sachbeschädigung eingestuft zu werden. Das hat schon geholfen.
Doch ist die Verfolgung von Graffitistraftaten nur eine Seite. Für weitaus wichtiger halte ich die Prävention. Die seit Längerem stark verbreiteten Graffitischmierereien sind ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Entwicklung. Einem Teil der Gesellschaft sind der Respekt und die Achtung vor öffentlichem oder privatem Eigentum verloren gegangen. Oft ist auch kein Bewusstsein mehr dafür vorhanden, dass durch illegales Besprühen in fremde Eigentumsrechte eingegriffen wird.
Die mangelnde Achtung vor öffentlichem Eigentum zeigt sich auch an den immer wieder auftretenden Sachbeschädigungen an oder in öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel in Parkanlagen. Die Achtung von fremdem Eigentum wieder verstärkt ins Bewusstsein zu rücken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da sind viele Akteure gefragt, unter anderem das Elternhaus, die Schulen oder Vereine und Verbände. Aber natürlich muss auch die Politik mit gutem Beispiel vorangehen und die Achtung von Recht und Gesetz vormachen. Das gilt beispielsweise auch für das Versammlungsgesetz.
Zurück zu den Graffitis: Natürlich muss aber auch den Anhängern der verschiedenen Jugendsubkulturen Raum gegeben werden, um sich auszuleben. Es gibt bereits etliche Kommunen, in denen geeignete Sprühflächen zur Verfügung gestellt wurden, damit Jugendliche ihr Bedürfnis nach Kreativität ausleben können. Es zeigt sich, dass dort, wo entsprechende Freiräume für Kids geschaffen wurden, auch die Zahl der Sachbeschädigungen niedriger ist.
Keine Frage, das allein wird natürlich illegale Graffitis und Textschmierereien nicht verhindern. Prävention ist nur ein Teil der Lösung des Problems, aber es ist ein bedeutsamer Teil. Ein Teil der Prävention muss es auch sein, mögliche Ziele vor der Anbringung illegaler Graffiti zu schützen. Aktionsbündnisse wie der Leipziger Verein „STATTBILD e.V.“ als Zusammenschluss von zahlreichen Privateigentümern, Unternehmern oder Handwerkern leisten hier eine überaus wichtige Arbeit und sollten für andere Kommunen ein Vorbild sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Bekämpfung von illegalen Graffitis müssen Strafverfolgung einerseits und Prävention und Eigenvorsorge andererseits Hand in Hand gehen. Ein entsprechendes Signal ist der vorliegende Antrag. Ich werbe deshalb ausdrücklich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Ich möchte gern vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen – –
– und mich auf die Rede von Herrn Brangs beziehen, der davon gesprochen hat, was im Jahr 2000 hier im Landtag passiert ist. Ich war damals nicht dabei, als Ihr Vorvorgänger Herr Adler und Herr Bandmann sich damals ein Wortgefecht geliefert haben. Sie haben sich damals gefetzt, so haben Sie es gesagt, ob die Schmierereien, die man sieht, wenn man mit der Bahn nach Dresden hineinfährt, Kunst oder Sachbeschädigung sind. Heute sind wir uns doch einig, dass das ganz eindeutig Sachbeschädigung ist. Wenn jemand das Eigentum fremder Leute beschmiert, ohne dass die Eigentümer das wollen, dann brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob das Kunst ist oder Sachbeschädigung, das ist Sachbeschädigung. Das ist das eine.
Das andere. Herr Pohle hat genickt. Ich denke, er hat deswegen genickt, weil Sie beschrieben haben, warum die Zahl der Sachbeschädigungen in Leipzig nach oben geht: weil die Sozialdemokraten wegsehen und nichts tun. Deswegen hat Herr Pohle genickt und damit hat er völlig recht.
Jetzt möchte ich Ihnen, Herr Brangs, doch noch zustimmen. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, was die Ursachen sind. Diesen Anstoß soll der Antrag geben. Es ist eine Jugendsubkultur und Jugendliche wollen Raum. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie sich Jugendliche ausleben können. Das gehört selbstverständlich dazu, aber deswegen können wir noch lange nicht zulassen, dass sachsenweit Sachbeschädigungen durch Graffiti zunehmen. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor rund einem Jahr, nämlich genau am 13. März 2013, wurde in diesem Hohen Haus auf Wunsch der CDU- und der FDPFraktion bereits ausführlich in einer Aktuellen Debatte folgendes Thema diskutiert: „Gefahren durch Crystal – Bevölkerung umfassend aufklären – Kriminalität entschlossen bekämpfen“.
Es sind damals von allen demokratischen Fraktionen konkrete Vorstellungen zum Umgang mit dieser synthetischen Droge geäußert worden. Alle demokratischen Fraktionen haben sich dazu positioniert,
wie ihrer Meinung nach die Gefahren durch Crystal eingedämmt werden können, welche Ursachen für die rasante Ausbreitung dieser Droge eine Rolle spielen und welche Auswirkungen dieses Dreckszeug auf unsere Gesellschaft hat. In der damaligen Debatte war allerdings vonseiten der NPD-Fraktion leider überhaupt nichts Hilfreiches zu diesem Thema geäußert worden. Erwar
tungsgemäß machten Sie damals nur das Europa und die damit verbundenen Grenzöffnungen für die gesamte Problematik verantwortlich.
Das alles ist im Plenarprotokoll der genannten Sitzung nachzulesen.
Ich bin schon über die Dreistigkeit erstaunt, mit der Sie hier diesen Antrag behandeln wollen, Herr Szymanski. Ausgerechnet die geistigen Nachfolger derjenigen, die im Zweiten Weltkrieg die sogenannte Panzerschokolade für ihre Blitzkriege gegen Polen
und Frankreich an Soldaten, Fahrzeugführer und Piloten verabreichten,
fordern heute all das, was bereits seit Jahren in Prävention und Repression gängige Praxis in Sachsen ist. Das ist doppelt scheinheilig. Ich nenne nur ein Beispiel: Im Punkt 3 Ihres Antrages fordern Sie eine Aufstockung der Bundespolizei. In der Aktuellen Debatte vor einem Jahr stellten Sie noch fest, dass Grenzkontrollen völlig wirkungslos seien. Ja, was wollen Sie denn nun eigentlich? Ich habe eine konkrete Vermutung.
Sie haben mit dieser Droge ein Thema gefunden, von dem Sie denken, Sie können sich in der Öffentlichkeit vermeintlich gut positionieren.
Sie glauben, dieses Thema könnte Ihnen helfen, wieder in den Landtag gewählt zu werden.
Sie übernehmen einfach die Ergebnisse unseres bisherigen Handelns, unsere Konzepte. Sie schreiben diese ab und formulieren sie ein wenig um. Dann packen Sie alles in diesen Antrag und drucken Ihr Parteilogo drauf. Doch das kauft Ihnen keiner ab, meine Damen und Herren.
Dieses Thema hat die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen schon lange auf der Tagesordnung und nicht, wie Sie, erst seit dem letzten „Tag der Sachsen“. Und anders als Sie handeln wir im Übrigen auch.
Die Mittel für die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen wurden im letzten Haushalt aufgestockt. Allein 100 000 Euro davon stehen für die Entwicklung eines Projektes zur Unterstützung von Kindern von drogenabhängigen Eltern zur Verfügung.
Die Kriminalstatistik zeigt, dass die Anzahl der Drogendelikte weiter angestiegen ist und gleichzeitig auch die Delikte, die zur Beschaffungskriminalität zählen, ansteigen. Aber diese ansteigenden Zahlen zeigen auch eines, nämlich die verstärkten Bemühungen zur Bekämpfung der Droge, denn der Anstieg in der Kriminalstatistik hat ihre Ursache in den zunehmenden Kontrollen. Es sind nämlich Kontrolldelikte, und wenn die Kontrollen steigen, dann steigen natürlich auch die Zahlen in der Statistik.
Meine Damen und Herren! Die Landesbehörden – auch die Landespolizei – arbeiten verstärkt an diesem Thema. Sie arbeiten enger mit der Bundespolizei, dem Zoll und den tschechischen Behörden zusammen. Die gemeinsame Fahndungsgruppe „Elbe“ konnte bereits zur Aufklärung von vielen Fällen beitragen.
Sie sehen also: Ihre Initiative ist völlig überflüssig. Wir kennen das Problem des steigenden Crystal-Konsums seit Jahren und wir bekämpfen sowohl die Ursachen als auch die Auswirkungen seit Langem. Sie hingegen beschäftigen sich mit diesem Thema nur im Wahlkampf und hoffen darauf, doch noch den einen oder anderen von sich überzeugen zu können.
Sie wollen die Probleme nicht lösen, sie brauchen diese Probleme für Ihr politisches Überleben. Meine Damen und Herren, wir werden Sie dabei nicht unterstützen und deshalb dem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Asylbewerber und vor allen Dingen deren steigende Zahl – das ist ein Dauerthema. Aber ich frage mich durchaus, ob es deswegen auch Thema jeder Plenarsitzung sein muss. Ich habe nicht unbedingt den Eindruck, dass die Art und Weise, in der wir hier die Debatten führen, zur Versachlichung der gesellschaftlichen Debatte beiträgt und am Ende auch zu mehr Verständnis führt.
Im Gegenteil, ich habe das Gefühl, dass vor allen Dingen Sie von der LINKEN das Thema zum Wahlkampf nutzen. Aber Sie verkennen dabei völlig, dass Sie damit auch den braunen Rattenfängern eine öffentliche Wahlkampfplattform bieten.
Meine Damen und Herren! Der Grund für das Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber ist mit Sicherheit der kommunikative Supergau um die Geschehnisse in Schneeberg und Chemnitz vom letzten Jahr, aber wir müssen uns das nicht Monat für Monat gegenseitig vorhalten – ganz im Gegenteil: Wir sollten darauf vertrauen, dass die Behörden daraus gelernt haben. Das dokumentiert unter anderem das Konzept. Es ist
durchaus verwunderlich, dass erst im Februar 2014 ein solches Konzept vorgestellt wird. Eigentlich hätte so ein Konzept schon viel früher vorliegen müssen, nämlich seit über 20 Jahren, denn die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine Daueraufgabe. Nun entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass die Unterbringung von Asylbewerbern bisher konzeptlos erfolgt ist.
Aber nun zum Inhalt des Konzeptes. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich bei der Unterbringung auf die Kapazität von 150 Personen zu beschränken ist, dass hierbei schon die getrennte Unterbringung von verschiedenen Gruppen geprüft werden soll und dass die Unterkünfte eine gute Erreichbarkeit zu sozialen Einrichtungen der Kommunen haben sollen. Auch die Empfehlung zur Form der Unterbringung begrüße ich, schließlich ist die Kombination von zentraler und dezentraler Unterbringung eine langjährige Forderung der FDP.
Dabei sollen vor allem Familien und Alleinerziehende schon nach kurzer Zeit in Wohnungen untergebracht werden. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur für die betroffenen Personen profitabel, sondern auch die Kommunen profitieren davon, denn die dezentrale Unterbringung ist in Summe billiger und viel flexibler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich selbstverständlich sind die folgenden Punkte, die im Konzept auch zu lesen sind: möglichst frühzeitige Intervention bei Problemlagen, im Ernstfall Sicherheitsbesprechung mit der Polizei, bei erheblicher Störung des soziales Friedens durch Heimbewohner schneller Abschluss des Asylverfahrens und zügige Rückführung. Längst überfällig ist die Ausdehnung der Mitarbeitsgelegenheiten im jeweiligen Heim, „zum Beispiel Unterhaltungsarbeiten in der Gemeinschaftsunterkunft, Gartenarbeit, Dolmetschertätigkeit für die Heimleitung, Betreuung kranker und alter Asylbewerber“.
Die externe Kommunikation ist natürlich überfällig und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nämlich die frühzeitige Einbindung örtlicher Vereine und Gruppen sowie sonstiger Multiplikatoren, klare Regelungen der Verantwortlichkeiten, gleicher Informationsstand bei allen Beteiligten, Bürgerversammlung, Bürgeranschreiben,
Medienarbeit etc. Ich hoffe, das ist nichts Neues, sondern wird seit Jahren vor Ort praktiziert. Allerdings fand und findet die externe Kommunikation in den meisten Fällen erst wenige Tage vor Beginn der Unterbringung statt oder – wie im Fall von Schneeberg – sogar erst im Nachgang. Man musste den Eindruck gewinnen, die Behörden versuchen eine Information möglichst zu umgehen und alle Akteure waren hauptsächlich damit beschäftigt, sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben, wer denn nun die Öffentlichkeit zu informieren hat.
Meine Damen und Herren, mit dem Konzept ist es allerdings gelungen, alle relevanten Akteure in den Prozess an einem Tisch zu versammeln. Erfreulich ist auch, dass in diesem Rahmenkonzept alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere der Spracherwerb, Arbeitsgelegenheiten oder soziale Betreuung. Viel zu oft wurde in der Vergangenheit die Unterbringung von Asylsuchenden als eine reine Verwahrung angesehen und nicht beachtet, dass hier schon die ersten Bausteine für eine spätere erfolgreiche Integration gelegt werden können.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich noch etwas Grundsätzliches sagen. Mit den steigenden Asylbewerberzahlen nehmen die Anforderungen an uns alle zu. Es ist unsere Pflicht, Menschen, die in Not geraten sind, ein Obdach zu bieten. Niemand von uns wird an seinem Lebensstandard Abstriche machen müssen, auch nicht, wenn die Zahl der Asylbewerber in diesem Jahr auf 8 000 steigen sollte.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon etwas eigenartig, was der FDP alles zugetraut wird. Es ist ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, lieber Enrico Stange. Insofern ist auch der Vorwurf der Klientelpolitik natürlich verfehlt.
Nichtsdestotrotz sind wir natürlich davon überzeugt, dass es richtig ist, wenn über die Bestellung von Sachverständigen die Kammer zuständig wird, die das fachliche Wissen hat, das heißt im Fall der Architekten die Architektenkammer, im Fall der Ingenieure die Ingenieurkammer.
Wir sind davon überzeugt, liebe Petra Köpping, dass das der richtige Weg ist. Nichtsdestotrotz – und das ist bei jedem Gesetz so –, wenn sich herausstellen sollte, dass es nicht funktioniert, muss man ein Gesetz wieder ändern. Aber wir, die Koalition und die Staatsregierung, sind fest davon überzeugt, dass der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt, erstens der richtige ist, zweitens dass er funktioniert und drittens dass er zur Verbesserung im Sachverständigenwesen führen wird.
Zurück zum Thema. Betroffen von den in den Gesetzen vorgenommenen Änderungen ist ein nicht allzu kleiner Personenkreis, meine Damen und Herren. Allein in der Architektenkammer Sachsen sind ungefähr 2 800 Architekten und Stadtplaner organisiert. In der Ingenieurkammer Sachsen sind es mehr als 3 000 Mitglieder.
Schon allein der Bologna-Prozess und die damit verbundene Einführung von Bachelorabschlüssen ließ eine Neufassung des Architektengesetzes und Änderungen in dem Ingenieurkammer- und Ingenieurgesetz notwendig erscheinen.
Deshalb komme ich kurz zum Inhalt des Gesetzes allgemein: Im Architektengesetz werden unter anderem die Berufspflichten der Kammermitglieder neu gefasst. Insbesondere wird die Beachtung der Honorarordnung explizit aufgeführt. Auch werden die Anforderungen zur Eintragung in die Architektenliste als auch die jeweiligen Löschungstatbestände neu geregelt. So führt beispielsweise der dauerhaft fehlende Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Zukunft zur Löschung der Mitgliedschaft.
Der Vertreter der Architektenkammer hat die im Gesetz vorgesehenen Regelungen im Zuge der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 12. Dezember 2013 ausdrücklich begrüßt und es als modernes Gesetz aus einem Guss bezeichnet.
Als besonders sinnvoll erscheint mir auch das für die Zukunft vom Gesetz vorgesehene Verfahren bei der Ahndung von Verletzungen der Berufspflichten. Bisher war für diesen Fall die Durchführung eines berufsgerichtlichen Verfahrens vorgesehen. Solche gerichtlichen Verfahren können oft lange Zeit in Anspruch nehmen und verursachen hohe Kosten. In Zukunft soll diese Aufgabe ein Ehrenausschuss übernehmen.
Um ein juristisch einwandfreies Verfahren sicherzustellen, müssen der Vorsitzende und dessen Stellvertreter die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Mindestens ein Beisitzer muss zudem der Fachrichtung des Betroffenen angehören. Mit dieser Regelung wird gewährleistet, dass in Zukunft schnellere und weniger kostenintensivere Verfahren stattfinden werden. Zudem erhöhen wir mit der Übertragung dieser Aufgabe an die Architektenkammer die Chance, dass alle Beteiligten die getroffene Entscheidung auch akzeptieren.
Ein weiterer Aspekt ist mir wichtig, und darauf hat der Sachverständige Jörg Thiele im Rahmen der Anhörung hingewiesen. Ingenieur- und anderen Gesellschaften muss es auch weiterhin möglich sein, im Geschäftsverkehr mit einem Zusatz beispielsweise auch auf beratende Architekten hinzuweisen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von 2004 und 2008 hat dies ausdrücklich zugelassen. Die Entwicklung in diesem Bereich werden wir im Auge behalten, insbesondere die Abmahnungspraxis.
Im Fokus der öffentlichen und auch hier geführten Diskussion des Gesetzentwurfes stand bislang eine andere geplante Neuerung, nämlich die Regelung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen. Bisher erfolgte dies für den Bereich der Architekten im Einvernehmen zwischen IHK und Architektenkammer Sachsen. Bei den Ingenieuren war das Einvernehmen zwischen IHK und der Ingenieurkammer Sachsen herzustellen. Nunmehr soll in diesem Be
reich die alleinige Zuständigkeit bei der Architekten- bzw. Ingenieurkammer liegen. In meinem Büro, aber auch bei vielen Abgeordnetenkollegen gingen in den letzten Tagen und Wochen viele Zuschriften ein, die sich gegen diese Änderung der Zuständigkeit richten. Auf einige der vorgetragenen Argumente möchte ich im Nachfolgenden eingehen.
Vielfach wurde in den Schreiben die Besorgnis laut: Die Qualität bei den Sachverständigen im Bauwesen gerät mit der geplanten Änderung in Gefahr. An der Qualität, meine Damen und Herren, wird sich jedoch nichts ändern. Bundesweit wacht eine einzige Stelle, das Institut für Sachverständigenwesen, über die Qualität im Bestellungsverfahren. Auch Ingenieur- und Architektenkammer sind dort Mitglied.
Schon bisher waren die beiden Kammern maßgeblich bei der Sachverständigenbestellung im Bauwesen beteiligt. Spezialisten aus Architekten- und Ingenieurkammer waren bereits bisher in die Sachverständigenvorprüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammern delegiert. Somit wird mit der geplanten Änderung die alleinige Bestellungskompetenz nur dorthin verlagert, wo bereits jetzt die maßgebliche Kompetenz auf diesem Gebiet besteht.
Weiterhin wird in den Schreiben oftmals eingewandt, das Sachverständigenwesen wäre zersplittert. Schon jetzt ist dies aber der Fall. Zuständigkeiten gibt es auch bei den Handwerkskammern oder der Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Auch zusätzliche Bürokratie wird nicht geschaffen. Vielmehr wird es in Zukunft einen gemeinsamen Sachverständigenausschuss für Ingenieur- und Architektenkammer geben.
Auf den ersten Blick spricht somit vieles für die geplante Änderung. Allerdings möchte ich nicht verhehlen, dass in unserer Fraktion durchaus kontrovers darüber diskutiert wurde, ob es wirklich einer solchen absoluten Zuständigkeitsveränderung bedarf. Ich persönlich kann die Besorgnis einiger Sachverständigen nachvollziehen, die sich in Briefen oder auch persönlich an mich gewandt haben und ihre Verunsicherung, gerade was den Übergangsprozess angeht, ausdrücken.
Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, jedoch die Umsetzung kritisch begleiten.
Insgesamt handelt es sich aber um einen gelungenen Gesetzentwurf, der im Bereich Architekten und Ingenieure die richtigen Weichen für die Zukunft stellt.
Meine Damen und Herren von der SPD, eines braucht dieses Gesetz garantiert nicht: die Einführung der Verpflichtung zum Einbau eines Rauchmelders in die Sächsische Bauordnung. Hier setzen wir weiter auf Freiwilligkeit. Wir möchten nicht, dass zukünftig Schlaf- oder Kinderzimmer in Sachsen von den Behörden auf Rauchmelder untersucht werden. Hier trauen wir dem mündigen Bürger schon allein zu, die richtige Entscheidung zu treffen.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Bartl, der Arbeitskreis Innen der Koalition tagt am Montag das nächste Mal. Es ist eine ziemlich heitere Vorstellung, Sie wären dabei, vor allem angesichts der Tagesordnung, die wir uns gegeben haben. Aber das nur nebenbei. Nun zurück zum Antrag.
Im Sommer 2012 haben wir hier im Sächsischen Landtag das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz oder Blaulichtgesetz oder kurz BRKG novelliert. Darin haben wir unter anderem die Ausschreibung des Rettungsdienstes neu geregelt.
Damals wurde uns vor allem vonseiten der SPD, aber auch in vielen Zuschriften – organisiert von der SPD – vorgeworfen, wir würden das Gesetz hauptsächlich deshalb novellieren, um eine ausschließlich am Angebotspreis orientierte Vergabe zu ermöglichen. Dabei waren wir zum damaligen Zeitpunkt EU-rechtlich dazu gezwungen, die Ausschreibung im Rettungsdienst gesetzlich festzulegen. Ich habe schon damals – das können Sie sicher im Protokoll nachlesen – gesagt, dass wir das nicht machen, weil wir Lust dazu haben, sondern weil die EU uns dazu zwingt.
Ausdrücklich haben wir in § 31 des BRKG damals formuliert, dass neben dem Angebotspreis auch ein Umsetzungskonzept sowie die Mitwirkung im Katastrophenschutz berücksichtigt werden müssen. All dies macht für uns das wirtschaftlichste Angebot aus, auf das der Zuschlag erteilt werden soll. Diesen Rahmen haben wir den kreisfreien Städten und Landkreisen für ein rechtssicheres Vergabeverfahren an die Hand gegeben.
Wie gerade erwähnt, fand die umfangreiche Gesetzesnovellierung erst vor Kurzem statt. In manchen kreisfreien Städten und Landkreisen wurde schon eine Ausschreibung durchgeführt, in anderen ist man dabei. Im Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge beispielsweise
wurde die Ausschreibung unter der Verantwortung der Chemnitzer SPD-Oberbürgermeisterin Ludwig im Sommer 2013 erst einmal gestoppt. Der Grund dafür war unter anderem, dass sich ein Bewerber mit der Bitte um Prüfung an die Vergabestelle gewandt hatte. Denn in der Ausschreibung war als Zuschlagskriterium ausschließlich der niedrigste Preis genannt worden.
Dieser Vorgang, meine Damen und Herren, ist in höchstem Maße ärgerlich. Ich erwarte natürlich von den Kommunen, dass sie die vom Gesetz eröffneten Rahmenbedingungen auch ausnutzen. Gerade diese sollen nämlich verhindern, dass es zu einem bloßen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne für das Personal im Rettungsdienst kommt.
Gleichwohl ist es heute für eine Zwischen- oder gar eine endgültige Bilanz eindeutig zu früh.
Neben diesem Negativbeispiel Chemnitz gibt es auch Ausschreibungen auf kommunaler Ebene im Freistaat, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die betreffenden Mitarbeiter geführt haben. So wurden im Rahmen des Gehaltsüberganges Rettungsmitarbeitern im Bereich Delitzsch oder auch in Torgau–Oschatz neue, verbesserte Dienstverträge angeboten, wohlgemerkt: auf Tarifniveau. Verbesserte Dienstverträge, meine Damen und Herren! Auch diese Tatsache sollten Sie berücksichtigen. Ich weiß, dass Ihnen das schwerfällt, aber Sie sollten sie berücksichtigen, wenn Sie in Ihrem Antrag feststellen,
dass Anbieterwechsel ausschließlich zulasten der im Rettungsdienst Beschäftigten gehen würden.
Es ist richtig: Das EU-Parlament hat Mitte Januar 2014 das neue Vergabepaket beschlossen.
Wenn es der Sache dient.
Ja, Herr Bartl. Nichts anderes habe ich ja gesagt. Es ist aber ein Unterschied, ob ein Umsetzungskonzept mit berücksichtigt wird oder nur der billigste Preis, wie es in Chemnitz der Fall gewesen ist. Man muss schon den Unterschied sehen. Man hat in Chemnitz nicht den kompletten Rahmen, den wir zur Verfügung gestellt haben, genutzt, sondern sich nur darauf zurückgezogen, den Preis zu bewerten, und das ist ein Unterschied.
Herr Bartl, ich setze fort. – Es ist richtig, das EU-Parlament hat Mitte Januar 2014 das neue Vergabepaket beschlossen. Dieses sieht auch Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht im Rahmen des Rettungsdienstes vor, wie Sie in Ihrem Antrag richtigerweise anmerken. Allerdings handelt es sich hierbei um Richtlinien. Diese müssen binnen zwei Jahren in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden, sprich: Wir können als Landesgesetzgeber nicht einfach mal irgendwie etwas machen, wie es Ihnen gefällt.
Hierbei sind viele Fragen im Zusammenhang mit der Bereichsausnahme noch völlig ungeklärt. Die Ausnahme soll dem Vernehmen nach nur für den Bereich des Rettungsdienstes gelten. In Sachsen aber wird der Rettungsdienst zusammen mit dem Krankentransport ausgeschrieben. Wie wird sich eine solche Bereichsausnahme hier auswirken?
Darüber hinaus soll die Richtlinie nur für die Übertragung an gemeinnützige Organisationen gelten. Private Anbieter würden hiervon folglich nicht profitieren. Auch dies gilt es zu bedenken, wenn man über die Konsequenzen des Vergabepaketes für das sächsische Verfahren nachdenkt. So, wie Sie sich das Verfahren vorstellen, machen Sie es sich entschieden zu einfach.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu der von Ihnen so sehr gewünschten Kommunalisierung des Rettungsdienstes sagen. Das von mir erwähnte Chemnitzer Beispiel zeigt doch, dass die Kommunen hauptsächlich daran interessiert sind, den Rettungsdienst kostengünstig durchzuführen, und nicht zuallererst einmal die Mitarbeitergehälter zu erhöhen. Einen undurchdachten Schnellschuss mit einer erneuten Novellierung des BRKG, so wie Sie es vorschlagen, lehnen wir ab. Deshalb werden wir auch Ihren Antrag ablehnen. Aber wir beobachten intensiv, wie sich die Ausschreibungen landesweit auswirken und welche Spielräume uns die EU einräumt. Politik muss auch zuverlässig sein. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Signal von Schneeberg – so lautet diese Aktuelle Debatte. Man fragt sich, was das Signal von Schneeberg sein soll.
Das Signal von Schneeberg kann nur eines sein: Wir müssen die Sorgen und Ängste der Schneeberger, aber auch der anderen Sachsen beim Thema Asylbewerber ernst nehmen.
Meine Damen und Herren! Das Signal von Schneeberg ist nicht, dass die Menschen gegen Asylmissbrauch auf die Straße gegangen sind. Das Signal von Schneeberg ist aber auch nicht, dass eine Welle von Rassismus durch Sachsen rollt. Wir alle stehen ohne Wenn und Aber zum Asylrecht und zum Flüchtlingsschutz. Aber das Signal von Schneeberg ist leider auch, dass die Behörden beim Thema Kommunikation total versagt haben.
Es kann nicht sein – nach dem, was in den vergangenen Monaten in anderen Bundesländern geschehen ist, beispielsweise in Greiz in Thüringen, als man dort eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung eröffnet hat und die NPD das ausgenutzt hat, auf die Straßen ging und die Massen mobilisiert hat –, dass sich dasselbe in Sachsen wiederholt.
Meine Damen und Herren! Bei den steigenden Zahlen der Asylbewerber müssen die Behörden rechtzeitig kommunizieren, mit den Kommunen ins Gespräch kommen und den Menschen sagen, was im Ort geschieht und was die Konsequenzen daraus sind. Wir kommen nicht umhin, weitere Asylbewerberheime zu eröffnen, aber diese Konsequenz muss rechtzeitig angekündigt und mit den
Menschen besprochen werden. Wir müssen den Menschen sagen, was Asylbewerber nach Deutschland treibt. Was ist der Grund dafür, dass Menschen ihre Heimat verlassen, sich mit ihren Kindern auf den Weg machen, um Schutz zu suchen? Sie kommen hierher, um Schutz zu suchen. Sie flüchten vor dem Tod, meine Damen und Herren. Das muss den Menschen gesagt werden.
Was müssen wir tun? Die Dauer der Asylverfahren, die derzeit länger als neun Monate beträgt, muss verkürzt werden im Interesse derer, die hier Schutz suchen, aber auch derer, die die Menschen hier aufnehmen.
Als Nächstes wäre das Thema Arbeitsverbot zu nennen. Ist es normal, dass Asylbewerber fast ein Jahr lang zum Nichtstun verdammt sind? Ich glaube nicht.
Aber wir müssen auch darüber reden, was mit straffällig gewordenen Asylbewerbern passiert. Ist es normal, dass erst bei einer Strafe von drei Jahren darüber nachgedacht wird, dass derjenige in seine Heimat zurückgeführt wird, oder muss man doch darüber nachdenken, dass diese Zeiten verkürzt werden?
Der Koalitionsvertrag behandelt diese Themen aber völlig unkonkret. Er verwendet Vokabeln wie „wollen“ und „sollen“. Meine Damen und Herren, das ist nichts Konkretes. Das ist nichts, womit die Menschen hier etwas anfangen können. Wir müssen die Menschen darüber aufklären, was passiert. Ich glaube, wenn wir sie aufklären, wenn wir ihnen sagen, warum Menschen bei uns Schutz suchen, dann wird sich auch ihr Herz öffnen und eines nicht passieren: dass die NPD mehr als tausend Menschen mobilisiert.
Meine Damen und Herren, wir sollten nicht Rassismus unterstellen. Die Schneeberger sind nicht aus rassistischen Gründen auf die Straße gegangen. Es waren auch zum großen Teil keine Schneeberger. Wenn man sich die KfzKennzeichen der Menschen angesehen hat, die der NPD gefolgt sind, muss man feststellen, dass die Angereisten aus ganz Deutschland kamen. Schneeberg ist zum Aufmarschgebiet von rechten und linken Chaoten geworden. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das nicht an anderen Orten in Sachsen wiederholt. Da hilft nur Aufklärung und Reden. Wir haben alle zusammen ordentliche Hausaufgaben vor uns, und ich möchte dafür werben, dass wir genau das tun. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass sich Schneeberg nicht noch einmal wiederholt!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier. Ich komme mir vor wie Phil Morris. Sie, Frau Jähnigen, sind das Murmeltier.
In den letzten Plenarsitzungen haben wir uns schon sehr oft über den Stellenabbau bei der sächsischen Polizei unterhalten. Als regierungstragende Fraktionen haben wir uns ein sehr anspruchsvolles Ziel gesetzt. Das gebe ich zu. Einerseits müssen wir die Anzahl der Staatsbeschäftigten insgesamt auf ein zukunftsfähiges Niveau absenken. Andererseits ist es aber auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass bei der Sicherheitslage im Freistaat Sachsen keinerlei Defizite auftreten.
Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Reform der Polizeiorganisation und der Umsetzung des Projektes „Polizei Sachsen 2020“ wurde der gesamte Polizeibereich einer umfassenden Aufgaben- und Strukturkritik unterzogen.
Sehr wichtig war uns im Rahmen von „Polizei Sachsen 2020“ immer eines: Ein Abbau von Personal sollte nur in der Verwaltung erfolgen. Die Zahl der Streifenbeamten und die Zahl der Bürgerpolizisten sollte nicht angetastet, im Gegenteil sogar leicht erhöht werden. Besonders auf die Arbeit der Bürgerpolizisten gibt es vor Ort sehr positive Reaktionen – vielleicht nicht bei Ihnen, aber im Rest Sachsens durchaus.
Den dauerhaften Ausgleich zwischen einer modernen, effizienten Staatsverwaltung und der Bewahrung des hohen Niveaus bei der inneren Sicherheit sehen wir ausdrücklich als Daueraufgabe an. Die in diesem Frühjahr
vorgestellte polizeiliche Kriminalstatistik hingegen hat uns das wieder ganz deutlich vor Augen geführt. Mit einem Anstieg der Zahl der Straftaten um 6,3 % im gesamten Land und nicht nur in den Grenzregionen zu Polen und der Tschechischen Republik und einer gleichzeitig zurückgegangenen Aufklärungsquote können wir nicht zufrieden sein.
Deshalb wurde bereits bei den Planungen für die neue Polizeiorganisation und das Konzept „Polizei Sachsen 2020“ für das Jahr 2015 eine umfassende Evaluierung der Auswirkungen vereinbart. Selbstverständlich muss im Rahmen dieser Evaluation, die in den kommenden Monaten beginnt, umfassend untersucht werden, ob die jeweilige Personalausstattung der Polizeistation vor Ort im Hinblick auf die jeweilige Sicherheitslage auch angemessen ist.
Sollte sich hier ergeben, dass dies in einigen Teilbereichen nicht der Fall ist, erwarte ich unverzüglich eine entsprechende Neujustierung. Zudem müssen wir auch in Zukunft dafür sorgen, dass die Polizei für gut ausgebildete junge Menschen einen attraktiven Arbeitgeber darstellt und ausreichend Nachwuchs zur Verfügung steht, um so jährlich weiterhin 300 Polizisten neu einstellen zu können.
Ein großer Teil Ihres Antrags, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, befasst sich jedoch mit dem sogenannten 15-Punkte-Programm der Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Wegfall der Schengen-Grenzen. Dieses 15-Punkte-Programm umfasst
Maßnahmen wie die Verstärkung des Fahndungsschleiers, die Einrichtung mobiler Fahndungsgruppen oder den Ausbau der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Zoll durch den Einsatz gemeinsamer Ermittlungs- und Fahndungsgruppen.
In der Stellungnahme der Staatsregierung zu Ihrem Antrag wird die Umsetzung der einzelnen Punkte des Programms ausführlich dargestellt. So bestreifen Landes- und Bundespolizei im Rahmen der gemeinsamen Einsatzgruppe „Oberlausitz“ den ostsächsischen Grenzraum. Zudem findet mit den polnischen und tschechischen Behörden beispielweise auch im Rahmen der gemeinsamen Fahndungsgruppe „Neiße“ eine dauerhafte Zusammenarbeit zur Strafverfolgung im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität statt.
Auch bei diesem 15-Punkte-Programm ist eine Evaluation – wie von Ihnen eingefordert und 2009 in Aussicht gestellt – notwendig. Diese sollte aber meiner Meinung nach im Zusammenhang mit der Evaluation der Polizeireform und des Projektes „Polizei Sachsen 2020“ erfolgen. Nur so kann anschließend mit einem Gesamtkonzept ermittelt werden, ob die Stellenausstattung an den einzelnen Standorten ausreichend ist oder eben nicht.
Sie sehen, meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist überflüssig. Wir werden ihn aus diesem Grund ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut! Das kann man mit Fug und Recht vom Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts behaupten. Ich habe einmal nachgesehen: Die ersten Verhandlungsrunden zu einer Novellierung der Gemeinde- und Landkreisordnung fanden bereits im Frühjahr 2011 statt.
Heute, zweieinhalb Jahre später, stimmen wir über die erste vollständige Novellierung der Gemeindeordnung seit ihrem Bestehen ab. Wir haben uns entschlossen, dem Landtag im Rahmen dieser Novellierung auch eine Neufassung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vorzulegen. So ist es uns gelungen, das gesamte Rechtsgebiet zu modernisieren und heute eine Reform aus einem Guss vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein liberales Kernanliegen zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Reform, nämlich die Stärkung der Minderheitenrechte in den Selbstverwaltungsgremien und die Stärkung der Bürgerbeteiligung vor Ort –
in den Städten und Gemeinden sowie in den Landkreisen. So ist es uns meines Erachtens bei dem wichtigen kommunalpolitischen Instrument des Bürgerbegehrens gelungen, einen fairen Interessenausgleich zwischen dem berechtigten Anliegen von mehr Mitbestimmung vor Ort und der Gefahr eines Missbrauchs dieses Instruments durch einige wenige herbeizuführen.
So senken wir die Regelgröße des Antragsquorums für ein Bürgerbegehren von bisher 15 % der Bürger einer Gemeinde auf 10 %. Wie bisher auch gibt es aber die Möglichkeit, in der Hauptsatzung ein geringeres Quorum von 5 % vorzulegen. Städte wie Dresden oder Leipzig haben das bereits getan und sind in dieser Hinsicht ein Vorbild für viele andere Kommunen in Sachsen.
Allerdings habe ich etwas gegen die faktische Abschaffung der Quoren für die Beteiligungsrechte. Die Themen
für einen solchen Bürgerentscheid sollten schon von einem solchem Interesse für die Gesamtgemeinde und die dortige Bevölkerung sein, dass ein Quorum durchaus sinnvoll ist. Ein Antragsquorum von 1 % der Anwohner ab 14 Jahren für das Abhalten einer Einwohnerversammlung, wie es DIE LINKE im Innenausschuss beantragt hat, käme einer faktischen Abschaffung gleich.
Auch die Streichung des Kostendeckungsvorschlags, wie sie DIE LINKE in ihrem Änderungsantrag angeregt hatte, wäre völlig falsch. Gerade in Zeiten knapper Kassen kann man von den Initiatoren eines solchen Bürgerbegehrens durchaus erwarten, sich damit zu befassen, wie denn die gewünschte Maßnahme finanziert werden soll.
Meine Damen und Herren! Notwendig war es aus meiner Sicht außerdem, dass künftig ein genauer Zeitraum zu bestimmen ist, in dem Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt werden. So ist zukünftig eine Anzeige des Beginns der Sammlung bei der Gemeinde erforderlich. Nach einem Jahr müssen die gesammelten Unterschriften eingereicht werden. So wollen wir in Zukunft verhindern, dass Unterschriften auf Vorrat gesammelt werden und ein Bürgerbegehren erst zu einem Zeitpunkt zustande kommt, an dem sich die Unterschreibenden eventuell gar nicht mehr daran erinnern können, dass sie irgendwann einmal das Bürgerbegehren unterstützt haben und sich Jahre später mit dem Anliegen auch gar nicht mehr identifizieren.
Mit dem Themenkomplex Bürgerbeteiligung ist meiner Ansicht nach aber auch eine Stärkung der Rechte der Mitglieder in den Stadt- und Gemeinderäten und in den Kreistagen verbunden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn wie bisher in den Städten und Gemeinden kleine Fraktionen zwar Anträge für die Selbstverwaltungsgremien stellen, aber ohne Unterstützung von anderen Fraktionen diese nicht auf die Tagesordnung setzen lassen können. Deshalb haben wir auch hier die Quoren gesenkt und die Fraktionen in den Kommunalparlamenten gestärkt.
Bisher war ein Quorum von einem Fünftel der Mitglieder des Gemeinderates nötig, um einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Dies hat man nun geändert. Künftig ist es jeder Fraktion ohne Weiteres möglich, einen Antrag auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Das ist eine längst überfällige Änderung und erhebliche Erleichterung der Arbeit für die Fraktionen in den Kommunalparlamenten.
Ebenfalls von einem Viertel auf ein Fünftel der Mitglieder des Gemeinderates bzw. des Kreistages wurde das Niveau des Quorums hinsichtlich des Informations- und Akteneinsichtsrechts oder für das Recht, den Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag unverzüglich einberufen zu lassen, abgesenkt.
Sehr wichtig war uns zudem, Änderungen bei den Altersgrenzen für Bürgermeister vorzunehmen. So ist es nicht
verständlich, dass der deutsche Bundeskanzler 80 Jahre oder älter sein kann, aber ein mit 64 Jahren gewählter Bürgermeister seine siebenjährige Legislaturperiode nicht beenden darf, sondern zwangsläufig am 68. Geburtstag in den Ruhestand versetzt wird. Zukünftig kann der Bürgermeister die Amtsperiode, für die er gewählt wurde, auch zu Ende führen.
Auch die Mindestaltersgrenze für Kandidaten für das Bürgermeisteramt senken wir. Wir sind der Auffassung, dass die Bürger einer Gemeinde schlau genug sind, um zu entscheiden, ob sie dieses Amt einem 18-, 19- oder 20Jährigen zutrauen oder eben auch nicht.
Einige weitere mir wichtige Änderungen in der Gemeinde- und der Landkreisordnung möchte ich nur kurz anreißen. Ein gutes Signal ist die ausdrückliche Aufnahme des Sports in den kommunalen Aufgabenkatalog. Auch der Einzug des digitalen Zeitalters in die Rathäuser und Gemeinderäte sowie der Abschied von der schwierigen Konstruktion der Möglichkeit einer Neuzulassung im zweiten Wahlgang für Bürgermeister zur Landratswahl sind einige wichtige Wegmarken.
Auch das Gemeindewirtschaftsrecht haben wir bei der Novellierung des Gesetzestextes nicht beiseitegelassen. So wird bei einer geplanten wirtschaftlichen Neubetätigung einer Gemeinde künftig den jeweiligen wirtschafts- und berufsständischen Kammern die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Zudem gelten die Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts künftig für alle Stufen einer wirtschaftlichen Beteiligung – also auch für die Tochterunternehmen.
Im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit eröffnen wir die Möglichkeit für eine Zusammenarbeit auch über mehrere Stufen, so zum Beispiel zwischen Gemeinden und Landkreisen, was bislang nicht möglich war. Auch eine Mandatierung von Aufgaben, also eine gemeinsame Wahrnehmung ohne Aufgabenverlagerung, wird künftig möglich sein. So ist es künftig beispielsweise denkbar, dass die Ausgabe von Führerscheinen oder KfzZulassungen auch in den Rathäusern geschieht und nicht mehr ausschließlich in den Landratsämtern.
Meine Damen und Herren, dem Sächsischen Landtag legen wir das Gesetzeswerk heute auch mit ein wenig Stolz vor. Der Regierungskoalition aus CDU und FDP ist hier eine umfassende Neufassung des gesamten Rechtsgebiets gelungen. In der vergangenen Wahlperiode gelang dies nicht. Die Kommunen in Sachsen werden mit dem neuen Kommunalverfassungsrecht eine gute Grundlage für ihre Arbeit bekommen. Ich bitte Sie: Geben Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf so, wie wir ihn vorgelegt haben, heute Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Frau Jähnigen, wir sind mit Ihnen inhaltlich fast auf einer Linie. Ich habe das vorhin gesagt, Sie haben darauf Bezug genommen. Wir wollen die Fraktionen stärken. Aber wir sind der Meinung, dass das ausdrücklich nicht in das Gesetz gehört, sondern es ist Aufgabe der Kommunen, das zu regeln. Deswegen haben wir es so gemacht, wie wir es gemacht haben. Wir halten es für richtig, dass es in den Kommunen geklärt wird und nicht im Landtag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion, der uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, befasst sich mit dem Thema schlechthin,
das uns in Sachsen, aber auch darüber hinaus die Menschen in Deutschland und Europa wie derzeit kein anderes bewegt.
Dabei ist der Personenkreis, um den es hier geht, ein sehr kleiner. Die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge wird im Freistaat dieses Jahr nach neuesten Schätzungen rund 5 800 Menschen umfassen. Verglichen mit der Gesamtbevölkerung Sachsens von rund vier Millionen Einwohnern ist das ein unheimlich kleiner Teil.
Angesichts dieser verschwindend kleinen Zahl von Menschen, die Sachsen im Rahmen des Königsteiner Schlüssels aufnimmt – das sind etwa 5 % aller Asylbewerber –, überrascht es auf den ersten Blick, dass es zu diesen teils heftigen Reaktionen kommt. Dennoch, Frau Köditz, kann man nicht davon sprechen, dass eine rassistische Welle durch Sachsen schwappt.
Das ist nicht der Fall.
Auch nicht durch Deutschland, auch nicht durch Deutschland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anstieg der Flüchtlingszahlen, vor allem aus Syrien, hat sich bereits seit Längerem angebahnt. Alle hat der Gewaltausbruch in der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Chemnitz dennoch überrascht. Die Trennung der rivalisierenden Gruppen war in dieser Situation die einzig richtige Entscheidung. Allerdings war die Überfüllung der Einrichtung in Chemnitz und damit auch das Ansteigen des Konfliktpotenzials angesichts der Zunahme der Zahlen letztlich keine Überraschung, sondern lange vorhersehbar. Deshalb wäre es hier angezeigt gewesen, mit der Bevölkerung in Schneeberg bereits geraume Zeit vor der Eröffnung der Zweigstelle ins Gespräch zu kommen. Damit meine ich mehr als nur eine Pressemitteilung darüber, dass man eine Zweigstelle in der ehemaligen Kaserne errichten möchte. Das allein reicht nicht aus, meine Damen und Herren.
Es ist viel mehr Informationsbedarf vorhanden. Weshalb kommen die Menschen zu uns? Warum bedarf es einer Erstaufnahmeeinrichtung? Wie sieht das Leben der Asylbewerber vor Ort in den Heimen eigentlich aus? Mit der Überrumpelung sorgt man nur dafür, dass sich die Bürger verschließen und mit Ablehnung reagieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Derzeit droht sich Schneeberg in unserem Land beliebig oft zu wiederholen. Leipzig-Schönefeld wäre so ein Beispiel. Die Anwohner erfuhren von den Plänen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft einer Grundschule eine Unterkunft für Flüchtlinge eingerichtet werden soll, aus der „Bild“. Mit dieser Art der Kommunikation wird leicht den politischen
Kräften von rechts in die Hand gespielt, und diese Kameraden reiben sich schon die Hände, wie man hier sieht.
Insofern ist Ihr Ansatz richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, hier aktiv zu werden. Ein bisschen stört mich an Ihrem Antrag allerdings, dass er die unterschiedlichen Zeitphasen des Asylverfahrens vermischt. In den ersten sechs Wochen bis zu den ersten drei Monaten sind die Antragsteller in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Daran führt kein Weg vorbei. Der Bund hat das Betreiben einer solchen Einrichtung vorgeschrieben. Allerdings wäre wünschenswert, die Dauer des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung auf das absolute Minimum zu beschränken. Bei der anschließenden Verteilung der Menschen auf kreisfreie Städte und Landkreise ist in den vergangenen Wochen ein Stau entstanden. Auch die Kommunen haben sich nicht rechtzeitig auf die extreme Zunahme der Asylbewerber in diesem Jahr eingestellt. Und auch hier müssen wir leider feststellen, dass sich die Verantwortlichen oft sehr lange davor drücken, die Anwohner umfassend zu informieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich befürchte bei Ihrer Antragsidee, dass die an sich gute Idee eines runden Tisches mit allen relevanten Akteuren eine sehr langwierige Angelegenheit wird und es zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird, bis ein entsprechendes Konzept zum Umgang mit Flüchtlingen erstellt sein wird. Der Bedarf für ein solches Konzept besteht aber jetzt vor Ort in Sachsen. Die Regierungskoalition aus CDU und FDP ist sich indes des dringenden Handlungsbedarfs bei diesem Thema sehr bewusst. Das Thema „Umgang mit Asylbewerbern“ taugt nicht für den üblichen Plenarschlagabtausch zwischen Regierung und Opposition. Deshalb schlagen wir vor, Ihren Antrag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu verweisen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schrecklichen Flüchtlingsunglücke vor Lampedusa am 3. und am 11. Oktober dieses Jahres haben uns die Dramatik der Situation an den Grenzen Europas wieder deutlich vor Augen geführt. Ich möchte noch einmal ganz kurz aus der „Freien Presse“ vom 14. Oktober zitieren, damit wir verstehen, worum es hier auch geht.
Der Artikel hieß „Lampedusa – Der Albtraum geht weiter“: „Am Freitag kenterte erneut ein Flüchtlingsboot zwischen der italienischen Insel Lampedusa und Malta. Die Passagiere mussten hilflos mit ansehen, wie Bekannte, Freunde oder sogar die eigenen Kinder jämmerlich ertranken. Ein Ehepaar aus Syrien konnte seine wenige Monate alte Tochter retten, sein Sohn aber sei ertrunken, berichtete der Vater unter Tränen den Rettern: ‚Als das Boot kenterte, schnappte ich mir das kleine Mädchen und drückte es an meine Brust. Meine Frau war in der Nähe, mein Sohn aber war verschwunden. Wir sahen ihn später tot im Wasser treiben.‘ Ein anderes Ehepaar aus Syrien weiß nicht, was aus seinen drei Kindern geworden ist. Es hofft, dass sie von der italienischen Marine gerettet wurden. Sieben der nach Lampedusa gebrachten Leichen seien Kinder – wurde der Arzt Pietro Bartolo zitiert –, alle sehr jung, im Alter von sechs Monaten bis zu einem Jahr; ein unendliches Leid. Ähnlich tragisch ist die Geschichte der schwangeren Syrierin, die während der Überfahrt ihr Kind gebar und dann mit dem Neugeborenen ertrank.“