Rolf Linsler
Appearances
14/4
14/5
14/8
14/10
14/11
14/12
14/13
14/14
14/15
14/16
14/18
14/19
14/20
14/21
14/22
14/24
14/25
14/26
14/28
14/31
14/33
Last Statements
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über Anträge betreffend die Arbeitsbedingungen saarländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die LINKE hat zu diesem Thema schon oft Anträge gestellt.
Am 17. Mai letzten Jahres haben wir gefordert, Leiharbeit zu begrenzen und zu regulieren und staatliche Fördermittel nur an solche Unternehmen zu geben, die unter ihren Beschäftigten einen bestimmten Anteil von Leiharbeit nicht überschreiten. Am 09. Juni letzten Jahres haben wir eine Bundesratsinitiative für den gesetzlichen Mindestlohn gefordert. Am 21. September letzten Jahres haben wir gefordert, dass der Landtag den gesetzlichen Mindestlohn befürwortet. Beim Tariftreuegesetz haben wir als LINKE eigene Vorschläge gemacht. Wir wollten und wollen echte Tarifverträge und kein löchriges Gesetz voller Ausnahmen. Die Jamaika-Koalition hat diese Anträge allesamt abgeschmettert.
Kollege Pauluhn, ich bin doch fair, ich komme noch dazu. Jamaika hat alle Anträge abgeschmettert, auch die GRÜNEN.
Kollegin Willger nannte im Juli eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn „mehr oder weniger wirkungslos“, so ihre Worte. Aber Frau kann ja dazulernen. Frau Willger, wir haben heute ja gesehen, dass man dazulernen kann.
Meine Damen und Herren, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD heute vorgelegt haben, ist nicht neu. Es orientiert sich an dem, was die LINKE seit Jahren fordert.
In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben die GRÜNEN beim Thema gute Arbeit all das abgelehnt, was sie heute fordern. Ich habe Ihnen eben die Termine genannt.
Ich unterstelle Ihnen, Frau Willger, und auch der grünen Partei nicht, plötzlich grundsätzlich die Gesinnung geändert zu haben. Aber eine Erklärung könnte sein: Die GRÜNEN haben sich aus den Fesseln von Jamaika befreit. Sie sind jetzt frei.
Sie haben sich befreien lassen, einverstanden. Offenbar hat man im Bündnis mit CDU und FDP bei den Themen Mindestlohn, Leiharbeit und Tariftreue nachgegeben. Wenn das, was ihr heute vorlegt, stimmt, habt ihr ja irgendwo nachgegeben. Zumindest habt ihr eure Position nicht durchgesetzt, vielleicht um im Gegenzug das strikte Rauchverbot durchdrücken zu können. Sie haben das ja durchgedrückt. Man kann durchaus Tauschgeschäfte machen, warum nicht? Die Vermutung liegt zumindest nahe. So ist die Politik. Ich hätte das nicht gemacht, aber mein Gott, das liegt doch nahe. Man sieht jetzt komme ich zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPD -, in einer Großen Koalition mit der CDU kann sie keine gute Arbeit, faire Löhne und auf keinen Fall einen gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen. Das muss den SPD-Leuten klar sein.
Wir werden sicherlich schon zu Beginn, spätestens aber in der Mitte der nächsten Legislaturperiode noch mal über den Mindestlohn reden. Der Kollege Meiser hat heute schon - versteckt und geschickt zum Ausdruck gebracht, dass ein gesetzlicher Mindestlohn mit ihm, mit der CDU nicht zu machen ist. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD brauchen doch nur das zu tun, was auf ihren Wahlplakaten und in ihrem heutigen Antrag steht - einverstanden. Sie treten ein für einen gesetzlichen Mindestlohn Eugen Roth hat es vorhin noch mal klar und deutlich gesagt -, für eine Einschränkung der Leiharbeit, für ein echtes Tariftreuegesetz. Nur, der Punkt ist: Ihr müsst euch nicht nur dafür einsetzen, ihr müsst das auch entsprechend durchsetzen. Wir fordern Sie auf: Setzen Sie das bei Ihrem künftigen Koalitionspartner durch - jetzt oder nie!
Kollegin Ries, wenn ich wieder gewählt werden sollte - die Möglichkeit liegt nahe -, bin ich gerne bereit, an dieser Stelle ein Lob auszusprechen, wenn Sie das durchsetzen, keine Frage. Aber nach Aussagen aus der CDU zum gesetzlichen Mindestlohn, die auf dem Tisch liegen, glaube ich nicht, dass ihr das in einer Großen Koalition durchsetzen könnt. Wenn das möglich wäre, wäre es prima. Aber ich sage Ihnen noch mal: Mit der CDU ist das nicht zu machen, mit uns ist es zu machen.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist reif - da stimme ich mit Frau Ries sicherlich überein -, wir müssen dringend gegen Minijobs, gegen Leiharbeit und gegen Werkverträge vorgehen. Unser Saarland darf nicht mehr nur bei Niedriglöhnen und unsicheren Jobs Spitze sein, wie das in der Vergangenheit der Fall war, nachzulesen in Arbeitskammer-Berichten und sonstigen Zeitschriften.
Die Lage ist sehr ernst. Jeder dritte Saarländer ist prekär beschäftigt. Mehr als ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten arbeitet unterhalb der Niedriglohnschwelle, das ist mehr als der westdeutsche Durchschnitt. 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihr Einkommen durch Arbeitslosengeld II aufstocken. Ich verweise auf einen Artikel in unserer Heimatzeitung von heute, wo das noch mal klar und deutlich, vielleicht auch bewusst zum heutigen Tage gebracht worden ist. Im Regionalverband Saarbrücken verdienen 3.000 Menschen, die voll arbeiten, zu wenig, um davon leben zu können. Dazu werden noch die Prozentzahlen genannt. Das ist ein Armutszeugnis für das Saarland. Wir müssen uns alle dafür einsetzen, dass das in Zukunft unterbleibt.
Gerade Frauen und junge Menschen sind davon betroffen. Mehr als die Hälfte der Vollbeschäftigten unter 25 Jahren arbeitet hier zu Niedriglöhnen. Vier von zehn zusätzlichen Arbeitsplätzen sind 2010 in der Leiharbeitsbranche entstanden. Da geht es nicht nur darum, die Spitzen abzudecken, Kollege Meiser, sondern das hat leider Gottes so um sich gegriffen, dass wir als LINKE klar und deutlich sagen: Im Grunde genommen müsste Leiharbeit abgeschafft werden, weil es moderne Arbeitnehmersklaverei ist.
Der Anteil der Leiharbeit am Beschäftigungswachstum liegt im Saarland deutlich über dem Bundesdurchschnitt. 80 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse liegen unterhalb der Niedriglohnschwelle. In ganz Deutschland arbeiten 4,1 Millionen Menschen für weniger als 7 Euro pro Stunde, 1,4 Millionen bekommen weniger als 5 Euro. Dafür gibt es keine Ausreden. Jeder von uns kann das selbst feststellen. Wenn ich meinen Friseur nehme, so verdient der gerade mal 6 oder 7 Euro, Trinkgeld nicht mitgerechnet. Die Arbeitgeber rechnen ja manchmal das Trinkgeld mit, was unfair ist. Jeder weiß also, wovon ich rede. Sie können gerne selbst mit den Leuten reden, Kollege Becker, die werden Ihnen bestätigen, was ich gesagt habe. Damit muss endlich Schluss sein. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss her!
Es muss uns berühren, wenn der Niedriglohnsektor massiv ansteigt und Menschen, die Vollzeit arbeiten, trotzdem staatliche Hilfe brauchen. Kollege Becker, das stammt nicht von mir, das stammt von der Ministerpräsidentin, die diesen Satz in einer Plenarsitzung gesagt hat. Im Prinzip hat sie ja recht. Frau Ministerpräsidentin, wenn Sie aber diese Erkenntnis nach zwölf Jahren in der Landesregierung jetzt endlich überfallen hat, dann müssen Ihren Worten auch Taten folgen. Das ist nach meiner Auffassung leider nicht der Fall.
Jetzt im Wahlkampf fordert die CDU auf einmal fairen Lohn für gute Arbeit. Wer ist schuld an der jetzi
gen Situation, was das Saarland angeht? Wer hat jahrelang so getan, als seien Niedriglöhne, Leiharbeit und Zeitverträge ein Standortvorteil für das Saarland? Das waren Sie, Frau Ministerpräsidentin, Ihr Vorgänger und die CDU im Saarland! Das muss man so sehen, weil es einfach so ist.
Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde, der für alle Beschäftigten gilt. Die heutigen Anträge nennen 8,50 Euro - wir wollen wie gesagt 10 -, aber es ist der richtige Weg, wir kommen irgendwann - und wahrscheinlich sehr schnell - auf einen höheren Betrag, weil unsere Nachbarländer, die ich nicht mehr aufzuzählen brauche, das schon eine Weile haben.
Bei einem wirksamen Tariftreuegesetz brauchen wir als Maßstab nicht irgendeinen Tarifvertrag. Im Zweifelsfall wird meistens der niedrigere Abschluss genommen. Wir brauchen vielmehr einen repräsentativen Tarifvertrag, also den Tarifvertrag, der bei der Mehrheit der Beschäftigten zählt und nicht irgendeinen ausgesuchten, was es in der Republik schon ein paarmal gegeben hat. Dieser war viel niedriger und die Leute blieben bei 6 oder 7 Euro hängen.
Wir müssen eine echte Kontrollmöglichkeit haben. Das ist wichtig. Wenn ich die nicht habe, dann lasse ich Tür und Tor offen, wie es zum Beispiel beim strikten Rauchverbot ist. In ein paar Kneipen ist gequalmt worden. Ich habe nichts dagegen, aber von Kontrolle oder Überwachung kann da gar keine Rede sein, weil es die Leute ja nicht annehmen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Leiharbeiter. Keine Fördermittel mehr für Unternehmen, die zu Leiharbeit und Werkverträgen greifen. Stichwort: Die Firma Höll. Das ist ein solcher Fall gewesen. 4,5 Millionen für das Grundstück, aber keine Forderung von der Landesregierung, was die Arbeitnehmer angeht, die dort ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Wir wollen einen öffentlichen Beschäftigungssektor, um Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zu geben. Unsichere Jobs und Billiglöhne sind kein Wettbewerbsvorteil. Ein Mindestlohn bringt mehr Geld in die leeren Staatskassen. Ein Mindestlohn von 10 Euro bringt dem Staat Bundesrepublik Deutschland jährlich über 13 Milliarden Euro mehr in die Kassen - durch zusätzliche Steuereinnahmen, durch weniger Sozialabgaben und durch steigenden Konsum der Leute, die das Geld bekommen.
Wir haben die Chance, etwas zu ändern. Es wäre aber fair, wenn es vor der Wahl klar und deutlich von denen gesagt wird, die in Zukunft vorhaben, die Regierung zu stellen, wenn denn die Wahl am Sonntag - das muss man abwarten - so ausgehen sollte. Die Saarländerinnen und Saarländer haben das Recht
darauf, vor der Wahl zu erfahren, was passiert. Wir LINKE haben vor den Wahlen immer für einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn, für eine Regulierung der Leiharbeit und für echte Tariftreue gekämpft. Das wird auch nach den Wahlen so bleiben. Da bin ich mir sicher. Ich hoffe, Sie machen das wahr, was Sie heute gesagt haben. Das betrifft insbesondere die SPD. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat im letzten Jahr den Antrag gestellt, beim Rauchverbot auf den gesetzlichen Stand von 2008 zurückzukehren, also Ausnahmen für kleine, inhabergeführte Kneipen einzuführen und Rauchen in eigenen, gut belüfteten Nebenräumen zu erlauben. Damals hat in namentlicher Abstimmung die Jamaika-Koalition, die noch bestanden hatte, zusammengehalten und ist uns nicht gefolgt. Als Opposition damals - und jetzt auch noch - haben die SPD und DIE LINKE in namentlicher Abstimmung geschlossen für unseren Antrag gestimmt. Deshalb, Kollege Pauluhn, hat das mit Populismus überhaupt nichts zu tun,
wenn wir als Opposition - wir sind nicht auf der Regierungsbank, Ihr auch noch nicht - der Auffassung sind, dass man mit einem Gesetz, bei dem wir uns damals einig waren - bei der namentlichen Abstimmung gibt es ja kein Wenn und Aber - den Nichtraucherschutz übertreibt.
Wir sind auch für Nichtraucherschutz, da gibt es gar kein Wenn und Aber. Aber wir tragen nicht das Gesetz wie eine Monstranz vor uns her. Wir sind der Auffassung, dass man die Chance nutzen muss in einer Situation wie jetzt, wo man den Eindruck gewinnt, die Große Koalition bestehe praktisch schon und man wolle jetzt kein Risiko eingehen. Das ist doch genau der Punkt, warum Sie das heute nicht behandeln wollen. Sie wollen sich - auf Deutsch gesagt - davor drücken, darüber zu diskutieren, weil Sie Ihr eigenes Wort fressen müssten, das Sie damals gegeben haben.
Uns dann als Populisten zu beschimpfen, ist nicht in Ordnung. Ich wäre gar nicht darauf eingegangen, Kollege Pauluhn, wenn Sie diesen Vorwurf nicht erhoben hätten. Aber es ist unser Recht und dieses Recht nehmen wir uns heraus. Wir wollen auch der Öffentlichkeit vorführen, wie man sich vor der Wahl
verhält und wie man sich nach der Wahl verhält. Das ist unser Argument.
Unsere Argumente sind die gleichen, wie wir sie schon vor Monaten vorgetragen haben. Aber inzwischen sind CDU und FDP nicht mehr an eine Koalition mit den GRÜNEN gebunden. Und inzwischen hat sich die FDP in dem Punkt besonnen, zumindest nach den Presseberichten, und erklärt, dass sie heute unserem Gesetzentwurf, so wir dazu kommen, zustimmt. Die CDU und die SPD wackeln, so die Presseberichte, weil sie sich nach meiner Auffassung vor der Wahl nicht entscheiden wollen. Aber die SPD ist noch in der Opposition. Sie sind genauso in der Opposition wie wir und jetzt auch die GRÜNEN und die FDP.
Wir machen das, was wir damals gemeinsam schon gemacht haben.
Kollege Ulrich: aus der Regierung raus, Drei-MannFraktion, Ruhe jetzt!
Sie brauchen sich doch nicht so aufzuregen. Sie haben ja für das Gesetz gekämpft und so getan, als ob es das Wichtigste überhaupt wäre. In Ihrer Kneipe in Saarlouis, im „Humpen“, ist geraucht worden, bis man vor Qualm nichts mehr gesehen hat. Da haben Sie sich wohlgefühlt, und hier machen Sie Theater und schimpfen rum. Das glaubt Ihnen ja kein Mensch.
Ich fasse zusammen. Die SPD will den Tagesordnungspunkt absetzen, nach Absprache wird es wohl eine Mehrheit dafür geben. Warum auch nicht, das ist demokratisch erlaubt. Ich will jetzt nicht darüber philosophieren, warum und weshalb. Aber es steht sicherlich unbestritten im Raum, es gibt eine Wahl und eine Regierungsneubildung, und dann hält man es aus strategischen und taktischen Gründen für richtig, dies zu tun. Deshalb machen Sie das, das ist auch gar nicht so schlimm, nur sollten Sie es doch wenigstens zugeben! Sie wollen nicht mit uns diskutieren, weil CDU und SPD sagen: Man kann darüber reden, aber momentan passt uns das nicht. Ich versuche zu erklären, warum Ihnen das aus meiner Sicht nicht passt. Entweder ist man für die Ausnahmen beim Rauchverbot oder nicht. Aber jetzt herumzueiern, nur um vor der Wahl keine Entscheidung zu treffen, ist mehr als peinlich.
Wenn man zu den Wählerinnen und Wählern ehrlich ist, kann man doch bei einem solchen Gesetz - - Da geht es ja nicht um alles, da geht es darum, ob die Nichtraucher geschützt werden - wir sind dafür -, und es geht weiter darum, ob ich den Rauchern eine kleine Chance gebe, dort zu rauchen, wo es niemandem schadet. Darum geht es. Das hätte man vor der Wahl diskutieren können. Auch wenn wir das Gesetz heute nicht verabschieden, so hätte doch zumindest die Diskussion geführt werden können.
Ich gehe sogar so weit zu sagen: Die Saarländerinnen und Saarländer haben aufgrund der Presseberichte darauf gewartet, was bei der heutigen Diskussion herauskommt. Dieser Diskussion hätten wir uns gerne gestellt und ich hatte gedacht, Sie machen da mit. Ich hatte wirklich geglaubt, dass Sie zumindest bei der Diskussion mitmachen.
Die CDU hat vor der letzten Landtagswahl die Aussage gemacht: Rauchverbot mit Augenmaß. Das ist richtig so, dem können wir uns ebenfalls anschließen. Und die SPD hat den Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition, der ein Totalverbot vorsah, abgelehnt. Wenn wir das heute diskutiert hätten, hätte ich das näher ausgeführt. So will ich nur zwei Sätze dazu sagen. Die Kollegin Bethscheider hat damals das Verhalten der SPD zur Gesetzesvorlage begründet und deutlich formuliert: „Die SPD ist auch weiterhin gegen ein absolutes Rauchverbot im Saarland. Weil es in keinem anderen Bundesland ein absolutes Rauchverbot gibt, sollten wir auch im Saarland auf einen Kompromiss hinarbeiten. Man sollte den jetzigen Zustand 2008 beibehalten“, also die Regelung, zu der wir heute wieder zurückkehren wollen.
Das ist genau das, was wir sagen. Wenn wir es heute nicht diskutieren, geht es sehr wahrscheinlich in die Ausschüsse, vielleicht kann man dort etwas zustande bringen.
Herr Kollege Ulrich, im Gegensatz zu Ihnen lasse ich sie zu. Sie haben bisher immer Zwischenfragen von mir abgelehnt. - Bitte schön.
Der soll eine Frage stellen, Herr Präsident. - Entweder eine Frage oder Sie können sich wieder hinsetzen.
Mir sind die Gesetze in Bayern und Nordrhein-Westfalen und die dortige Diskussion bekannt. Allerdings kann man beides nicht miteinander vergleichen. Bayern hat auch ein starkes Rauchverbot.
Aber ein so strenges Gesetz, wie Sie es damals federführend für Jamaika vorgelegt haben, gibt es in der Republik nicht mehr.
Und das lehnen wir ab.
stens mal an, Herr Linsler, bevor Sie grob falsches Zeug erzählen! Das ist doch nicht mehr wahr.)
Der Ulrich macht noch mal den Ulrich, wie wir ihn alle kennen.
Deshalb habt ihr ja die Frau Peter vorangestellt, weil Sie unerträglich sind für uns und für die GRÜNEN.
Wir haben nach dem jetzigen Gesetz ein Kneipensterben.
Nicht nach meiner Auffassung, sondern nach DEHOGA, dem Verband der Gastwirte und Restaurants im Saarland, besteht die Gefahr, dass schätzungsweise 1.000 Arbeitsplätze verloren gehen.
Nein, jetzt lasse ich sie nicht mehr zu.
Fragen Sie DEHOGA!
Das Gesetz ist somit in unseren Augen ein Kneipenvernichtungsgesetz. Fragen Sie DEHOGA. Der Wettbewerb wird verzerrt, zumindest was die Grenze zu Rheinland-Pfalz angeht, weil Rheinland-Pfalz ein sehr liberales Gesetz hat. Ein solches Gesetz hatten wir im Saarland vorher auch. Die CDU hatte es damals verabschiedet, und 2008 hatte es noch Gültigkeit. Zu diesem Gesetz wollen wir zurück; nicht mehr und nicht weniger. Ich hatte es gesagt. Zu diesem Gesetz, das den Regelungen in Rheinland-Pfalz angelehnt ist, wollen wir zurück. Wenn es nicht so kommt, haben wir gegenüber RheinlandPfalz eine Wettbewerbsverzerrung. Wofür die Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer ist, darüber können wir ebenfalls streiten. Meine Information ist: Wenn es 50 : 50 steht, was Umfragen oder sonstige
Gespräche angeht, dann ist das für das bis jetzt geltende strenge Gesetz gut gemeint.
Das strikte Rauchverbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Gewerbefreiheit der Gastwirte dar. Das sage nicht ich, sondern dies hat unser Landesverfassungsgericht festgestellt.
Herr Schmitt, da gibt es nichts zu lachen. Sie sind doch so ein Oberjurist. - Das hat das Gericht gesagt. Sie können es nachlesen. Es hat weiterhin erklärt, dass das Gesetz bei den Gastwirten zu Umsatzeinbußen bis hin zur Existenzgefährdung führt. Das Landesverfassungsgericht hat dies unter anderem in seiner Urteilsbegründung festgestellt. Das ist unstreitig. Das wissen Sie genauso gut wie ich, Herr Schmitt. Das kann man nachlesen.
Das ist also viel Kritik an diesem jetzt gültigen überzogenen Gesetz. Seit Jamaika geplatzt ist, haben mich viele Menschen angesprochen. Sie hoffen, dass mit diesem in unseren Augen übertriebenen Unfug jetzt Schluss ist. Das totale Rauchverbot hat mit Nichtraucherschutz, zu dem wir uns ausdrücklich bekennen, nichts zu tun. Nichtraucher werden auch dann geschützt, wenn es eigene Raucherräume gibt. Das jetzige Gesetz bevormundet Wirte und Gäste, und dies wollen wir nicht. Deshalb wollen wir zurück zum alten Rauchverbot, wie es 2008 bestand. Wir wollen ein vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern. Der Nichtraucherschutz - ich habe es mehrmals erwähnt - muss gewährleistet sein, und wir treten auch nachdrücklich dafür ein. Allerdings soll wieder geraucht werden dürfen in Kneipen mit eigenen belüfteten Nebenräumen, in Kneipen mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern
und in Kneipen, die vom Inhaber selbst geführt werden. Dadurch wird kein Nichtraucher belästigt. Wenn an der Kneipe oder am Bistro ein Schild mit der Aufschrift „Hier wird geraucht“ angebracht ist, dann ist es doch jedem selbst überlassen, ob er eine solche Einrichtung betritt oder nicht. Ich als Nichtraucher würde dort zum Beispiel nicht hineingehen.
Auch Wirte kleinerer Kneipen haben ein Grundrecht auf freie Berufsausübung. Dies hat ebenfalls das Landesverfassungsgericht festgestellt. Nach heutiger Gesetzeslage ist dieses Grundrecht zumindest in Gefahr. Es geht auch anders. Gehen Sie einmal durch die Karstadt-Passage. Dort gibt es viele kleine Bistros und Imbissbuden. Da wird geraucht, da wird gequalmt. Da ich Saarbrücker bin, gehe ich oft durch
diese Passage. Ich habe noch nie erlebt, dass sich dort jemand beschwert hat. Kein einziger. Also es geht doch, sage ich einmal. Die Einrichtungen sind belüftet, aber der Qualm ist da, wenn man durch die Passage geht. Das ist so. Und trotzdem regt sich dort niemand auf. Man lebt damit. Also es geht, wenn man will. Ich sage es noch einmal; es ist im Sinne der CDU: Das Gesetz, das Sie vor 2008 gemacht haben, war hervorragend. Die saarländische Lösung wäre - jetzt hören Sie gut zu, Herr Ulrich -, auch einmal fünf gerade sein zu lassen. Das ist ja der Punkt. Ich muss doch das absolute Rauchverbot nicht wie eine Monstranz vor mir hertragen. Nein, man muss fünf gerade sein lassen und miteinander leben; dann geht so etwas auch. Kein missionarischer Übereifer, kein Anti-Raucher-Wahn, sondern im Sinne der Gastwirte und der Lebensfreude des Saarlandes rufe ich dazu auf: Lasst uns, wenn Sie das Gesetz mit Mehrheit beschlossen haben, darüber in Ruhe in den zuständigen Ausschüssen diskutieren! Aber eines muss Ihnen klar sein, auch der SPD, ob sie nun künftig mit in der Regierung sitzt oder nicht: Die Kritik und die Überprüfung durch die Wählerinnen und Wähler werden Sie im Genick sitzen haben. Ich hoffe, Sie verhalten sich so, wie Sie sich vorher mit Recht verhalten haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über den Haushalt 2012. Wir wissen alle, dass dieser Haushalt keine großen Sprünge erlaubt. Wir haben einen Schuldenberg von über 12 Milliarden Euro und eine Schuldenbremse. Vor diesem Hintergrund muss man natürlich auch über Sparmaßnahmen nachdenken. Sparen ja, aber an der richtigen Stelle. Wir sind davon überzeugt, dass die Polizei die falsche Stelle ist und dass Sparen bei der Polizei der falsche Weg ist. Nach unserer Auffassung dürfen wir an der Sicherheit der Bevölkerung nicht sparen. Wer an der Qualität der Polizei spart, investiert in die Kriminalität. Das hat der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Felix Recktenwald, gesagt. Und ich sage hier an dieser Stelle, Kolleginnen und Kollegen, der hat mehr als Recht gehabt.
Wäre es nach den Wirtschaftsprüfern von PwC gegangen, hätte es mit einem Abbau von 600 Stellen über einen gewissen Zeitraum einen noch größeren Kahlschlag bei der Polizei gegeben. Aber auch die Pläne der Landesregierung sind nicht hinnehmbare Kürzungspläne. 300 Stellen sollen in den nächsten zehn Jahren abgebaut werden. In neun Polizeiinspektionen soll es keine Rund-um-die-Uhr-Dienste mehr geben. 15 Millionen Euro sollen durch diese Reform eingespart werden. Dabei gibt es schon jetzt zu wenig Personal bei der Polizei. Im Abschlussbericht der Projektgruppe zur Polizeireform heißt es deshalb, dass bis 2020 jährlich 135 bis 155 Bewerber für den Polizeidienst eingestellt werden müssten, um die Funktionsfähigkeit der aktuellen Polizeiorganisation nachhaltig aufrechtzuerhalten. Jetzt sollen aber nur 100 neue Kräfte pro Jahr eingestellt werden, obwohl deutlich mehr in den Ruhestand gehen. Das hat zur Folge, dass 300 Stellen abgebaut werden.
Die Polizei im Land ist völlig überaltert. Jeder zweite Polizeikollege ist schon 50 Jahre oder älter. Der Direktor des Landeskriminalamtes, Franz-Josef Biesel, hat noch im September dringend personelle Verstärkung gefordert. Ansonsten würden Einschnitte bei der Verbrechensbekämpfung drohen. Wir müssten eigentlich die Kriminalpolizei aufstocken, um mehr gegen Wirtschaftskriminalität, gegen Internetkrimina
lität, gegen Bandenkriminalität und Drogenhandel tun zu können. Da kommt eine weitere Kürzung zur Unzeit.
Jetzt sollen auch Bereiche, die bislang dezentral, also vor Ort, angesiedelt waren, zentral zusammengefasst werden, so etwa die Sachgebiete 11 der Kriminalkommissariate Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen. Das stellt einen Rückschritt für den Opferschutz dar. Herr Kollege Becker, Sie haben vorhin betont, der Opferschutz müsse an erster Stelle stehen. Insoweit gebe ich Ihnen recht. Diesbezüglich gibt es nun aber bei der Polizei einen Rückschritt, denn die Opfer müssen künftig, da die Strukturen nicht mehr wie früher dezentral, sondern zentral organisiert sein werden, nach Saarbrücken kommen, gleichgültig wo sie im Saarland wohnen. Eine bürgernahe und persönliche Betreuung ist so nicht machbar. Deshalb haben ja auch der Deutsche Juristinnenbund und die Notrufstelle für misshandelte Frauen starke Kritik geübt.
Neun von 20 Inspektionen sollen nachts nicht mehr besetzt sein. Verbrechen, Randale und Verkehrsdelikte halten sich in der Regel aber, wie wir alle wissen, nicht an Bürozeiten. Insoweit ist nicht nachvollziehbar, weshalb nun neun von 20 Inspektionen nachts nicht mehr besetzt werden sollen.
Auch die Inspektion in Alt-Saarbrücken soll nachts nicht mehr besetzt sein. Gibt es denn in Alt-Saarbrücken nachts so wenige Einsätze, dass kein Dienst mehr nötig ist? Das muss man sich schon fragen. Da ich als Abgeordneter für Saarbrücken gewählt bin, habe ich mir natürlich die Dienststellen rausgesucht, die in jenem Bereich liegen, für den ich gewählt worden bin. Die anderen Dienststellen leiden aber ebenso unter dieser Entwicklung.
Was bedeuten diese Sparmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger? Kommt durch sie die Polizei im Notfall deutlich später am Einsatzort an?
Das wird man ja sehen. Man wird sehen, ob sie später ankommt. Das wird wohl der Fall sein, da die Dienststelle gewissermaßen rund um die Uhr auf das Auto, in den Streifenwagen, verlagert wird. Ob das funktioniert, wie das funktioniert, das werden wir nach einer gewissen Zeit sehen. Ich bin jedenfalls überzeugt, dass diese Entwicklung nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist.
In Saarbrücken soll die Stelle des Leiters des Polizeibezirks entfallen. Stattdessen soll es vier gleichberechtigte Inspektionsleiter geben. Nun könnte man ja voraussetzen, dass die sich immer schnell einigen. Nach menschlichem Ermessen und auch nach meiner Lebenserfahrung kommt es aber manchmal zum Kompetenzgerangel. Es ist im Grun
de ganz normal, dass sich die vier Inspektionsleiter nicht immer so schnell einigen werden. Die Landeshauptstadt Saarbrücken fürchtet deshalb - und hat daher auch ein Schreiben an den Innenminister gesandt -, dass es keinen verbindlichen Ansprechpartner der Polizei geben wird, etwa bei der Vorbereitung von Großveranstaltungen. Es geht der Landeshauptstadt um einen Ansprechpartner, der auch Prokura hat und in den Gesprächen mit der Stadt, der Feuerwehr oder anderen Organisationen verbindliche Zusagen machen kann.
Ich möchte an dieser Stelle einmal fragen: Warum soll die Landeshauptstadt mit ihren Aufgaben, die sie als Landeshauptstadt und angesichts ihrer Größe erledigen muss, diesbezüglich so behandelt werden wie Mittel- und Kleinstädte? Zumindest hätten wir aber erwartet, dass das Innenministerium diese von der Stadt Saarbrücken gestellte Anfrage, ein Schreiben, das durch den Stadtrat gegangen ist, beantwortet. Bis gestern lag jedoch noch kein Antwortschreiben vor. Ich sage das und kritisiere das, wie erwähnt, vor dem Hintergrund des Stellenwertes, den die Landeshauptstadt Saarbrücken angesichts hier stattfindender Großveranstaltungen haben müsste.
15 Millionen Euro sollen durch die Reform im kommenden Jahr eingespart werden. Das klingt zunächst einmal beeindruckend. Ich sehe ja auch ein, dass man bei diesem Haushalt gegenrechnen muss. Aber allein für Gondwana 2 und den Bau der neuen Dino-Halle sollen 7,7 Millionen Euro ausgegeben werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorhaben letztlich nicht so verlaufen werden wie das Projekt Vierter Pavillon und die Kosten noch erheblich steigen. Von den Millionen, die beim Bau des Vierten Pavillons versenkt worden sind, will ich erst gar nicht reden. Aber allein diese Summen hätten, sofern man sparsam mit dem Geld umgegangen wäre, ausgereicht, um im Zuge der Polizeireform nichts einsparen zu müssen. Wobei „Reform“ ja eigentlich ein falsches Wort ist, aber ich will einmal bei dieser Bezeichnung bleiben. Das Geld hätte ausgereicht, wäre man bei den genannten Projekten nicht so großzügig gewesen.
Von dem Vorhaben am Bostalsee, das heute Morgen schon angesprochen wurde, will ich auch gar nicht erst reden; dort geht es noch um ein wenig mehr, dort geht es um Hunderte von Millionen. Hätte man bessere Verträge gemacht, wäre auch dort nicht so viel Geld hängengeblieben. Hätte man diese Projekte besser reguliert, hätte man viel Geld sparen und sich in der Konsequenz auch die Polizeireform sparen können.
Die Regierung hätte also den Betrag, den sie mit der Polizeireform sparen will, an anderer Stelle locker einsparen können, und zwar ohne bei der Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer sparen zu müs
sen. „Wir werden die Polizei personell und sächlich bedarfsgerecht ausstatten (...).“ Das steht im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition. „Wir streben die weitere Entlastung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von polizeifremden Tätigkeiten an.“ Auch das steht im Koalitionsvertrag. Nun könnte man ja durchaus sagen, dass das doch Sache der Koalition sei. Allerdings hätten Sie sich bei einer solchen sicherheitsrelevanten Frage - ich schaue dabei den Kollegen Becker an, da wir gemeinsam im Innenausschuss tätig sind - nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE schon an Ihrem Koalitionsvertrag orientieren müssen.
Das Gegenteil ist der Fall: Sie haben gespart. Die eingesparten 15 Millionen Euro werden dazu führen, dass die Polizei in Schwierigkeiten kommen wird. Ich bin mir diesbezüglich sicher, die Zeit wird es zeigen. Das Gegenteil der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ankündigungen ist eingetreten: Werden 300 Stellen abgebaut, werden die verbleibenden Polizisten ja nicht entlastet. Sie müssen vielmehr die Arbeit ehemaliger Kollegen miterledigen. Sie werden also sogar zusätzlich belastet. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass heute, vor der Reform, die Polizei mit zu viel Personal ausgestattet ist. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
Spart man also über einen gewissen Zeitraum 300 Stellen ein, wird die Arbeit für die verbleibenden Beamten eher mehr denn weniger. Die Arbeit muss ja von irgendjemandem verrichtet werden. Trotz allem Hin und Her unter dem Stichwort „Dienststelle im Streifenwagen“ wird dies alles nicht dazu führen, dass die Sicherheit der Menschen im Lande in gewohntem Maße gewährleistet ist, und auch die Polizei wird dadurch keineswegs entlastet.
Zusätzlich belastet durch diese Reform werden auch wieder einmal die Kommunen. Denn die Polizei wird wohl Aufgaben abgeben müssen, um den bei ihr stattfindenden Personalabbau zumindest ein wenig auszugleichen. Das ist ja klar.
Doch, dafür gibt es Beispiele. Das weiß man. Früher wurde, wenn ein Autofahrer gravierend falsch geparkt hat, die Polizei angerufen. Die hat dafür gesorgt, dass der Abschleppdienst kam. Künftig wird das nach meiner Einschätzung anders laufen: Das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt muss das dann verrichten. Insoweit wird die Kommune belastet, um die Polizei zu entlasten. Es kommen also auf die Kommunen zusätzliche Aufgaben zu, obwohl auch sie finanziell schon so belastet sind, dass diese Aufgaben für sie eigentlich nicht mehr zu erledigen sind.
Ich fasse zusammen. Es wird an der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gespart. Es werden bei der
Polizei weitere Stellen abgebaut, obwohl bereits heute zu wenig Personal vorhanden ist. Der erzielte Spareffekt fällt eher gering aus. Angesichts all dessen lehnt die Fraktion DIE LINKE die im Haushalt bezüglich der Vollzugspolizei vorgesehenen Sparmaßnahmen strikt ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai dieses Jahres hat DIE LINKE einen Antrag zum Erhalt der Kraftwerksstandorte in den Landtag eingebracht. Damals hatten wir schon auf die große Bedeutung der Energieversorgung und der saarländischen Kraftwerke für das Land hingewiesen, was auch in dem heutigen Antrag der Jamaika-Koalition aufgegriffen wird. Welche Bedeutung dem beigemessen wird, auch von den Beschäftigten, sieht man daran, dass Vertreter der Betriebsräte anwesend sind, die ich bei dieser Gelegenheit im Namen der Linksfraktion begrüße.
Wir als LINKE sind es ja inzwischen gewohnt, dass Ideen der LINKEN von anderen Parteien, wenn auch mit einer gewissen Zeitverzögerung, aufgegriffen werden.
Es ist ja eine gute Sache. - Ich sage Ihnen gleich, Herr Theis, wann das der Fall war. Ich komme gleich dazu.
Jetzt hat auch Jamaika - ich sagte es gerade - Argumente von uns übernommen und widerspricht damit Ihrer eigenen Position vom Mai dieses Jahres. Aber man kann ja lernen. Ich kritisiere das nicht, ich stelle das nur fest. In der Landtagssitzung vom 18. Mai hat Herr Kollege Günter Heinrich von der CDU, der das für Jamaika vorgetragen hat, wörtlich gesagt - Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -: „(...) aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten, aber auch im Hinblick auf die Finanzsituation saarländischer Kommunen ist eine Beteiligung von Gebietskörperschaften im Regelfall abzulehnen“.
Ja, man kann sich immer herausreden. Das ist ja in Ordnung. Ich bin Ihnen, Herr Kollege Heinrich, auch gar nicht böse; man kann ja dazulernen. Ich habe gesagt, die LINKE hat das schon im Mai verlangt und Sie greifen es jetzt auf. Das ist doch hervorragend. Das spricht für uns.
Damals hieß es im Jamaika-Antrag - ich zitiere weiter mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin -: „Die Koalitionsfraktionen stimmen darin überein, dass sich die öffentliche Hand im Bereich der Stromerzeugung gesellschaftsrechtlich nicht engagieren sollte.“ Das ist noch einmal verstärkt und vertieft worden. Jetzt, fünf Monate später, rudert Jamaika zurück. Ich sage noch einmal, das ist ja gut so. Dies kritisiere ich nicht. Ich will nur darauf hinweisen, dass man ja innerhalb - wie viele Monate ist es her? - von fünf Monaten dazulernen kann, wenn Probleme anstehen.
Das Problem ist klar. RWE will sich möglicherweise von seinen VSE-Anteilen trennen. Derzeit wird über den Verkauf von rund 19 Prozent spekuliert - ich nenne es einmal so - oder geredet.
Ein Energieversorgungsunternehmen wie die VSE muss - da stimme ich dem Kollegen Maas voll und ganz zu - regional verankert sein. Die Interessen der Saarländer müssen gewahrt bleiben. Da sind wir uns offenbar einig, was den Antrag angeht und auch, was die Linksfraktion angeht.
Herr Heinrich.
Abg. Heinrich (CDU) mit einer Zwischenfrage: Nochmals, Herr Kollege Linsler, zu Ihrer Äußerung. Darf ich Bezug nehmen auf die Ausführungen in der letzten Sitzung am 18.05. und wörtlich vorlesen? „Bei der Gelegenheit sage ich zu dem Antrag der LINKEN-Fraktion, aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten, aber auch im Hinblick auf die Finanzsituation saarländischer Kommunen ist eine Beteiligung von Gebietskörperschaften im Regelfall abzulehnen.“ Das bleibt nach wie vor unsere Position. Es gibt jedoch Situationen, wo es eine Ausnahme von der Regel gibt. Damit muss man eben zurechtkommen, Herr Kollege Linsler.
Herr Kollege Heinrich, wir brauchen darüber in meinen Augen nicht mehr zu diskutieren. Fakt ist, dass Sie damals für Ihre Fraktion oder für Jamaika das so erklärt haben, wie ich es aus dem Protokoll der Landtagssitzung vorgelesen habe. Wenn Sie jetzt sagen, das ist in der Regel in Ordnung, und wollen das ein bisschen zurücknehmen, nehme ich das zur Kenntnis. Aber Fakt ist, dass Sie jetzt auf dem richti
gen Weg sind und im Mai dieses Jahres auf dem falschen Weg waren. Das ist der Punkt.
Wir sind auch für eine saarländische Lösung. Ich habe schon vor x Jahren als Vorsitzender der Gewerkschaft verlangt, dass wir bei der VSE eine saarländische Lösung anstreben. Das halte ich für gut so. Da gibt es auch keine Differenzen zwischen uns. Das würden wir mittragen. Allerdings müsste dann das eine oder andere in Ihrem Antrag noch geändert werden. Vieles von dem, was in der Begründung des Antrags steht, kann die Linksfraktion mittragen. Aber entscheidend ist der Weg, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Das ist der Punkt, über den wir diskutieren und streiten. Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie. Wie soll die VSE in der Region verankert werden?
Die Linksfraktion hat dazu ein anderes Beteiligungsmodell vor Augen, denn der Jamaika-Antrag lässt die wichtigsten Fragen offen. In welchem Umfang werden sich private Investoren an der VSE beteiligen? Das ist ja nicht unwichtig. Das hat der Kollege Maas auch gestreift. Ist es gewährleistet, dass die VSE nach dem Verkauf der VSE-Anteile durch die RWE mehrheitlich in öffentlicher Hand ist? Wir haben immer angestrebt, dass bei solchen Energieunternehmen eine Kontrolle der öffentlichen Hand da ist, zumal es ja saarländische Unternehmen sind. Dass wir Saarländerinnen und Saarländer über Land und Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, das müsste gewährleistet sein.
Wir meinen, eigentlich sollte die VSE ganz in die öffentlichen Hände. Das ist unser Ziel und müsste bei der Energieversorgung im Interesse der VSE, im Interesse der Beschäftigten, im Interesse der Saarländerinnen und Saarländer unser Ziel sein. Wir reden ja nicht über die Produktion von Duschvorhängen, sondern über die Energieversorgung in unserem Land. Die ist von ganz besonderer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger und die Saarwirtschaft.
Die Energieversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss sich am Gemeinwohl orientieren, nicht am Profit, meine Damen und Herren.
Dafür steht die LINKE und wir setzen uns auch dafür ein. Schlüsselunternehmen der Wirtschaft wie Bergbau und Energiewirtschaft dürfen wegen ihrer überragenden Bedeutung für die Wirtschaft des Landes oder ihres Monopolcharakters nicht Gegenstand privaten Eigentums sein und müssen im Interesse der Volksgemeinschaft geführt werden.
Das ist kommunistisch, nicht? Auwauwau!
Herr Schmitt, ich sage es Ihnen gleich. Hören Sie zu als Jurist! Das, was ich jetzt vorgetragen habe, stammt nicht von mir und nicht von Karl Marx. Das steht in der saarländischen Verfassung in Artikel 52, meine Damen und Herren.
Was sagen Sie jetzt, Herr Schmitt?
Um das herauszuholen, brauchen Sie eine Zweidrittelmehrheit. Das wissen Sie doch.
Sprache der Fünfzigerjahre sei unsere saarländische Verfassung, so der Jungjurist Schmitt von der CDU.
Meine Damen und Herren, es geht um Arbeitsplätze, es geht um bezahlbare Energie für Bürger und um die Saarwirtschaft. Den Privatunternehmen geht es aber nur um den Profit, nicht darum, bezahlbare Energie bereitzustellen. Wenn man mehr Geld mit höheren Energiepreisen verdienen kann, wird ein privates Unternehmen nicht lange fackeln, sondern die Preise erhöhen. Das wissen wir doch. Wir wissen, wie teuer Energie geworden ist. Wenn die die Möglichkeit haben, werden sie das machen, was aus ihrer Sicht, aus ihrem Profitdenken, richtig ist. Wenn man mehr Geld mit weniger Mitarbeitern machen kann, wird ein privates Unternehmen - dafür gibt es ja Beispiele - auch nicht lange fackeln, sich von Mitarbeitern zu trennen. Das heißt in der Arbeitsrechtssprache „entlassen“.
Eine echte Energiewende kann am sinnvollsten nur durch die öffentliche Hand und nicht durch private Investoren umgesetzt werden. Die Verfassung hat es ja gesagt, weil bei privaten Unternehmen politische Entscheidungen und Sicherheit für die Menschen nicht die Hauptrolle spielen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich trage es nur vor. Die Ziele, die die Jamaika-Koalition und - in dem Falle - auch die SPD, die den Antrag unterstützt, in diesem Antrag formulieren, können wir nur umsetzen, wenn das Land und die Kommunen sich an der VSE beteiligen. Das wäre eigentlich der richtige Weg. Das haben wir schon vor 10 Jahren gemeinsam in verschiedenen Stellungnahmen, alle, die da von den Parteien sitzen, gefordert. Wer glaubt, saarländische Interessen durch Beteiligung von Privatunternehmen sicherzustellen, der irrt, meine Damen und Herren. Der irrt gewaltig.
Wie sollen unsere Interessen hier vor Ort gesichert werden, wenn eines Tages beispielsweise Finanzinvestoren aus London - die kennen Sie doch, die waren doch schon da; eine sogenannte Heuschrecke bei dem saarländischen Unternehmen einsteigen, das sich an der VSE beteiligt hat. Nur ein mehrheitlicher Anteil der öffentlichen Hand an der VSE bietet Sicherheit dafür, dass die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer gewahrt bleiben.
Das wird nach unserer Auffassung mit dem Antrag der Jamaika-Koalition nicht erreicht. Deshalb wird die Linksfraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion hat in diesem Hause schon mehrfach Anträge zum Sparkassengesetz eingebracht. Im Juni dieses Jahres haben wir den Antrag gestellt, über die Bezüge der Sparkassenvorstände zu reden, zu diskutieren. Ich darf bei dieser Gelegenheit, Herr Minister Toscani, daran erinnern, dass seinerzeit versprochen wurde, im Herbst - ich glaube, heute beginnt der Herbst
ein Transparenzgesetz vorzulegen. Nun gut, es bleibt ja noch ein bisschen Zeit. Wir gehen aber davon aus, dass Sie Ihr Versprechen einhalten.
Im August haben wir über die Zinsen bei Überziehungskrediten gesprochen. Die Zinsen für Überziehungskredite sind aber immer noch so hoch. Bei Sparkassen sollte dies, und wir haben das damals ja auch begründet, nicht der Fall sein. Schließlich sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Einrichtungen, sie haben einen öffentlichen Auftrag, sie sollen dem Gemeinwohl dienen, sie sollen die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und alle Bevölkerungsschichten, also auch wirtschaftlich schwache, mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen versorgen. Sie sollen, ja sie müssen geradezu besonderes Vorbild sein, da sie, wie erwähnt, einen besonderen Auftrag mit Blick auf das Gemeinwohl haben. Für Banken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft darf, so denke ich, Profit nicht alles sein.
Heute stellen wir den Antrag, das Sparkassengesetz zu ändern und damit die Sparkassen zu verpflichten, Girokonten auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten. Das ist, Kolleginnen und Kollegen, in meinen Augen überfällig!
Die Sparkassen sollen Menschen, die beispielsweise auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz angewiesen sind, die Kontogebühren erlassen. Es geht also um Menschen, die Unterstützung brauchen. Niemand darf abgewiesen werden! Für wirtschaftlich Schwache muss ein Sozialtarif angeboten werden, das halten wir für dringend notwendig.
Derjenige, der kein Konto eröffnen darf oder sich die Kontogebühren nicht mehr leisten kann, wird wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt. Ohne Konto ist es schwerer, einen Job zu finden oder auch die monat
liche Miete zu zahlen. Welcher Arbeitgeber stellt schon jemanden ein, wenn er erst einmal erfahren hat, dass dieser Bewerber kein Konto hat? Es gibt dann immer gleich auch gewisse Vorbehalte. Welcher Vermieter nimmt schon einen Mieter auf, der kein Konto angeben kann? Es folgt sofort die Unsicherheit beim Vermieter, wie sich das mit der Zahlung wohl gestalten wird. Ohne Konto finden Arbeitslose schwerer einen Job. Ohne Konto wird die Integration Benachteiligter schwerer. Es ist auch menschlich eine Demütigung, wenn einem die Bank ein Konto verweigert. Das muss man einmal erleben, dann weiß man, wovon ich rede.
Wirtschaftlich Schwache dürfen keine Menschen zweiter Klasse sein. Sie werden aber faktisch zu Bittstellern gegenüber den Banken degradiert. Wie viele Menschen in Deutschland ohne Konto dastehen, das kann man nur schätzen, da die Banken über entsprechende Zahlen schweigen. Die Arbeitsagentur schätzt für das Saarland allein im Bereich des Arbeitslosengeldes I die Zahl derjenigen, die kein Konto bei einer Bank haben beziehungsweise kein Konto bei der Beantragung der Leistungen angeben können, auf circa 10.000. Ohne Konto entstehen den Menschen, wie wir wissen, auch Zusatzkosten, etwa wegen der Notwendigkeit von Barüberweisungen.
Seit Mitte der Neunzigerjahre gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung des Zentralen Kreditausschusses. Danach sollen die Banken für alle Bevölkerungsgruppen ein Girokonto, ein sogenanntes Konto für jedermann, anbieten. Einen gesetzlichen Anspruch für jedermann auf ein Konto bei den Sparkassen gibt es aber im Saarland nicht. Dass die Selbstverpflichtung auch im Bereich der Sparkassen im Saarland wirksam und ausreichend ist, das ist nicht hinreichend belegt. Gewiss, der zuständige Schlichter beim Sparkassenverband berichtet eher von vereinzelten Beschwerden. Es liegt aber doch nahe, dass vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit einer Schlichtung überhaupt nicht bekannt ist. Unter anderem deshalb besteht die Notwendigkeit, in diesem Hause über diese Angelegenheit zu diskutieren.
Im Saarland bieten die Sparkassen zudem, man höre und staune, durchaus kostenfreie Konten für gewisse Bevölkerungsgruppen an. Das ist auch richtig so! Für Schülerinnen und Schüler, für Auszubildende, für Studentinnen und Studenten, für Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende wird das schon angeboten. Die Sparkassen nehmen Rücksicht auf die Einkommenssituation dieser Gruppen. Das ist nachvollziehbar und richtig. Die Sparkassen nehmen aber keine Rücksicht auf die Situation von Arbeitslosen und Sozialrentnern. Das muss sich ändern, Kolleginnen und Kollegen!
Deshalb wollen wir die Sparkassen verpflichten, einen Sozialtarif anzubieten, also ein kostenloses Konto für Benachteiligte. Dabei gibt es nach meiner Ansicht für die Sparkassen kein wirtschaftliches Risiko, denn es handelt sich um Guthabenkonten. Ein solches Konto kann nicht überzogen werden.
In vielen anderen Bundesländern sind die Sparkassen gesetzlich ausdrücklich verpflichtet, das Girokonto für jedermann anzubieten. Warum sollte das im Saarland nicht möglich sein? Ich sehe keinen Grund, weshalb das nicht funktionieren sollte, denn die Sparkassen gehen finanziell ja nicht am Krückstock.
Die SPD-Fraktion kommt mit ihrem Antrag, die Sparkassen zu verpflichten, jedem Menschen ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, unserem Gesetzentwurf sehr nahe. Die Frage der Kontogebühren lässt der Antrag aber offen. Das verstehe ich nicht ganz. Wir sind im Grunde genommen von unseren Programmen her immer für die sogenannten sozial Schwachen eingetreten. Das wäre doch ein Grund, dem zuzustimmen.
Kollege Schmidt, wir kennen uns ja vom Verwaltungsrat, ich kenne Ihre Auffassung in dieser Frage. Aber ich habe gedacht, vielleicht kann ich Sie noch überzeugen.
Wir wollen ein kostenloses Konto, nicht für besserverdienende Zahnärzte, nicht für Millionäre, nicht für den Börsenmakler, sondern für Menschen mit wenig Geld. Denen muss geholfen werden, Kolleginnen und Kollegen. Wir können das heute tun. Dieses kostenlose Konto wird - ich habe es bereits erwähnt - für Studentinnen und Studenten, Auszubildende und Schüler bereits von den Sparkassen auf freiwilliger Basis angeboten. Das ist gesellschaftspolitisch richtig und auch dementsprechend notwendig.
Kolleginnen und Kollegen, wer wirklich etwas ändern will an der Situation, wer verhindern will, dass weiterhin Saarländer ohne einen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto dastehen oder trotz ihrer prekären Lage zu Gebührenzahlungen herangezogen werden, der sollte sich im Parlament - wir sind ja alle frei gewählt - einen Ruck geben und unserem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sterben muss man sich leisten können - so haben die Saarbrücker Zeitung und die Bildzeitung in den letzten Tagen und Wochen getitelt. Hohe Bestattungskosten waren schon oft Thema in den Medien, weil zum Beispiel eine Urnenbestattung in Saarbrücken 3.500 Euro kostet. 3.900 Euro kostet eine Beerdigung. Im Schnitt kostet eine Erdbestattung in Deutschland in der Grundausstattung rund 5.000 Euro.
Bei einer Bestattung in einem Reihengrab muss man in Saarbrücken alleine für Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren rund 2.500 Euro zahlen; in Saarlouis sind es 2.000 Euro. Das kann sich nicht jeder leisten. Weil sich der Tod nicht anmeldet, steht der eine oder andere Angehörige vor der Frage, das Geld schnell zusammenzubekommen. Das ist nicht für alle, aber für viele ein Problem. Deshalb muss das Sozialamt bei immer mehr Menschen einspringen. Alleine in Saarbrücken waren es im Jahr 2009 352 Fälle, bei denen das Sozialamt einspringen musste, wenn die Angehörigen die Bestattung nicht bezahlen konnten.
Das wird teuer, auch für die Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise den Steuerzahler. Der Regionalverband Saarbrücken musste im letzten Jahr mehr als 430.000 Euro für Armenbegräbnisse zahlen; im Jahr davor sogar über eine halbe Million. Der Bund hat sich aus seiner Verantwortung in der Weise gezogen, dass die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 - wie bekannt - das Sterbegeld abgeschafft hat. Die trauernden Angehörigen, die das notwendige Geld nicht haben, stehen dann alleine da.
Gleichzeitig wollen immer mehr Menschen gar nicht traditionell auf einem Friedhof bestattet werden. Es gibt Umfragen, nach denen gerade einmal die Hälfte der Befragten traditionell beerdigt werden will. Immer mehr Menschen wünschen sich dagegen eine Bestattung nach ihren eigenen Vorstellungen - individuelle Freiheit statt starrer Vorschriften. Es gibt inzwischen einen regelrechten Bestattungstourismus in europäische Nachbarstaaten mit liberaleren Vorschriften. Da werden Tote zum Beispiel in die Niederlande gebracht, weil dort das Verstreuen der Asche anders als im Saarland erlaubt ist und nur 70 Euro kostet. Anbieter im Internet werben mit einem Komplettpreis von 1.800 Euro für die Bestattung eines Verstorbenen aus Saarbrücken in der Schweiz - inklusive Überführung. Es geht dort ohne Friedhofszwang.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat nichts mehr mit Pietät zu tun. Es geht um Menschen; es geht um
würdevolle Bestattungen; es geht um einen pietätvollen Abschied von einem geliebten Menschen. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung, dass hier Abhilfe geschaffen wird. Die Wünsche der Verstorbenen sollen und müssen im Vordergrund stehen und nicht die finanziellen Interessen und das Beharren auf starren Vorschriften.
Andere Länder machen es uns vor. Unter anderem in der Schweiz, in den Niederlanden und in Großbritannien - ganz zu schweigen von den USA - kann selbstverständlich die Asche eines Verstorbenen zuhause auf dem Privatgrundstück der Angehörigen aufbewahrt werden. Es gibt eine Diskussion, die ich nachvollziehen kann: Was ist, wenn die Urne auf dem Grundstück bestattet und das Grundstück verkauft wird? Dann machen wir die gleiche Vorschrift, wie sie andere Länder in Europa oder außerhalb auch haben. Das ist machbar. Es ist in meinen Augen ein vorgeschobenes Argument. Wenn man will, dann geht das. Nach europäischem Recht ist das kein Problem.
Bei uns gibt es aber einen Friedhofszwang. Dieser Friedhofszwang verbietet es auch, dass die Asche eines Verstorbenen verstreut werden kann. Nicht einmal auf einem Friedhof ist das erlaubt. Anders in Nordrhein-Westfalen: Das dortige Bestattungsgesetz erlaubt auch ein Verstreuen der Asche. Und was in Nordrhein-Westfalen möglich ist, könnte und müsste doch auch im Saarland möglich sein. Wenn die Asche eines Verstorbenen auf dem Friedhof verstreut werden darf und damit dem Wunsch des Verstorbenen gefolgt wird, wertet dies auch unsere saarländischen Friedhöfe auf; dann braucht man keinem Bestattungstourismus mehr nachzugehen.
Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP beispielsweise machen immer gegen staatliche Einmischung mobil und treten für mehr Eigenverantwortung ein, und das Thema wurde hier im Landtag schon vor Jahren erörtert. Der Antrag, das saarländische Bestattungsgesetz zu liberalisieren, wurde damals auf Wunsch der FDP - soweit ich informiert bin - diskutiert. Deshalb, denke ich, muss es möglich sein, dass wir heute vielleicht sogar zu einer Einigung kommen. Wir wollen den Friedhofszwang aufheben. Jeder soll selbst entscheiden können, wo seine letzte Ruhestätte ist. Der Wille des Verstorbenen soll erfüllt werden; alle Religionsgemeinschaften sollen respektiert werden. Das sorgt für mehr Freiheit und hilft gerade denen, die sich die hohen Bestattungskosten auf staatlichen Friedhöfen nicht leisten können.
Ich hatte vorhin darauf hingewiesen, dass sich der Landtag mit diesem Thema schon einmal befasst hat. Nach meinem Kenntnisstand ist er damals zu keinem Ergebnis gekommen. Das ist jetzt ein paar Jahre her; die Zeit ist fortgeschritten. Andere Länder haben es uns vorgemacht. Wir sollten in meinen Au
gen denen, die eine andere Bestattungsform für ihre Verstorbenen wünschen, Rechnung tragen. Es ist ein so wichtiges Thema, das viele Menschen sehr direkt betrifft. Deshalb würden wir uns freuen, wenn die Möglichkeit bestünde, gemeinsam einen Antrag zu verabschieden. Überlegen Sie bitte bei allen unterschiedlichen Auffassungen einmal, ob Sie unserem Gesetzentwurf folgen können, gegebenenfalls mit einem von Ihnen gestellten Änderungsantrag. Sicherlich, Kollege Scharf, ist das kein Streitthema. Das habe ich hier auch nicht so vorgetragen. Es ist ein Thema, das man würdevoll behandeln soll, und vielleicht gibt es dazu eine Einigung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD zum Mindestlohn geht in die richtige Richtung, denn die Abwärtsspirale der Löhne muss beendet werden. Wir wollen nicht Weltmeister bei Billiglöhnen werden. Es muss gelten: Gutes Geld für gute Arbeit.
Aber die Wirklichkeit sieht, wie Sie alle wissen, anders aus. Über 5 Millionen Deutsche arbeiten für weniger als 8 Euro die Stunde. Das sind fast 17 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten. Rund 1,2 Millionen
Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten sogar für weniger als 5 Euro die Stunde. Fast 1,4 Millionen sind Aufstocker, sind arm, obwohl sie Arbeit haben. Herr Kollege Wegner, das unterscheidet uns. Sie haben vorhin sinngemäß gesagt, was diese Leute verdienen, sei eigentlich gut genug, sie könnten ja noch aufstocken.
Doch, bis 13 Euro könnten sie aufstocken. Er hat gesagt, wenn man weniger verdient, kann man aufstocken und noch etwas dazubekommen. - Wenn man dieser Auffassung ist, dann habe ich Ihren CDU-Parteitag mit der Ministerin und jetzigen CDUVorsitzenden total falsch verstanden. Die hat nämlich in meinen Augen Gott sei Dank inhaltlich etwas ganz anderes gesagt. Aber Sie wissen das natürlich besser, ich habe es nur gelesen.
Herr Ministerpräsident, das ist richtig.
Ja, wir beide sind einig, aber mit dem Kollegen Wegner bin ich nicht einig. - Zwischen 2000 und 2009 sind die Reallöhne in der Bundesrepublik Deutschland im Schnitt um 4,5 Prozent gesunken, im Gegensatz zu unseren Nachbarn in den EU-Ländern. Die Monatsverdienste in der Bundesrepublik sind heute im Schnitt niedriger als in Neunzigerjahren. Im Saarland sieht es noch düsterer aus. Saarländer verdienen im Schnitt 9,4 Prozent weniger als ihre Kollegen im restlichen Westdeutschland. In der Dienstleistungsbranche sind es circa 15 Prozent weniger. Hier müssen wir gegensteuern und nicht das tun, was Sie vorgeschlagen haben, Kollege Wegner.
Gerechte Löhne sind kein unbedeutendes Randthema, wie manche meinen, die es herunterspielen wollen. Es betrifft Millionen von Menschen. Arbeit muss sich lohnen. Wir gehen alle zum Friseur. Fragen Sie dort einmal nach. Es kann nicht sein, dass eine Friseurin mit 4 Euro die Stunde abgespeist wird. Dieser Lohn ist unanständig. Dieser Entwicklung muss entgegengesteuert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Ministerpräsident hat gerade gesagt, er gebe immer viel Trinkgeld. Ja nun, das nützt der Friseurin zwar ein wenig, aber mit Blick auf den Lohn bringt es nichts.
Billiglöhne sind kein Wettbewerbsvorteil. In 20 der 27 EU-Länder gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Unser Nachbar Luxemburg hat, Kollege Roth hat es schon erwähnt, einen Mindestlohn von mehr als 10
Euro. In Frankreich beträgt der Mindestlohn mittlerweile 9,11 Euro. Die Einführung eines Mindestlohns hat in keinem Land dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitslosen gestiegen ist oder dass Stellen abgebaut worden sind. Im Gegenteil, ein Mindestlohn würde die Subventionierung von Billigjobs beenden. Das ist die Wahrheit.
Zudem bringt ein Mindestlohn mehr Geld in die leeren Staatskassen. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro bringt dem Staat in Deutschland jährlich mehr als 7 Milliarden Euro zusätzlich, durch zusätzliche Steuereinnahmen, durch ein Weniger an Sozialausgaben, durch steigenden Konsum. Errechnet hat das, Herr Ministerpräsident, eine Beratungsfirma namens Prognos. Das können Sie nachlesen, diese Informationen habe ich mir dort geholt. Ein Mindestlohn von 10 Euro je Stunde, wie er von der LINKEN gefordert wird, bringt natürlich noch deutlich mehr.
Ein Mindestlohn ist daher in meinen Augen sehr wichtig. Das sehen inzwischen auch andere so. Norbert Blüm, ein Parteikollege von Ihnen, sagt, ein Ende der „Kostensenkungsolympiade“ sei notwendig. Ihre CDU-Landeschefin Annegret Kramp-Karrenbauer ist zwar nicht unbedingt für den gesetzlichen Mindestlohn, wohl aber für branchenspezifische Mindestlöhne. Das ist doch schon mal ein guter Schritt nach vorne. Und da sie ja momentan in „i. L.“ steht, kann sie doch noch dazulernen. Vielleicht lernt sie in den kommenden Monaten noch das eine oder andere dazu und geht noch einen Schritt weiter auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu. Vielleicht können wir uns dann irgendwann hier auch auf einen gesetzlichen Mindestlohn einigen.
Die Bundesregierung musste auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag hin zugeben, dass Arbeitnehmer 10 Euro pro Stunde brauchen, um im Alter eine gesetzliche Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten; die Grundsicherung liegt bei 684 Euro. 10 Euro pro Stunde müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens bekommen, damit sie später, nach 45 Arbeitsjahren, diese Grundsicherung bekommen. Damit weiß aber doch auch jeder, dass diejenigen, die weniger als 10 Euro verdienen - und 1.000 bis 1.200 Euro, das ist fast der Durchschnitt dessen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurzeit verdienen -, wie etwa die Friseurin, die ich als Beispiel angeführt habe, später eine Rente von 400 Euro bekommen. Davon kann niemand leben. Davon kann man sich im Alter keine Existenz bewahren. Es ist notwendig, dass die Löhne in der Bundesrepublik Deutschland zumindest bis auf diese Mindesthöhe angehoben werden, damit die Menschen, wenn sie älter sind, zumindest einigermaßen über die Runden kommen und anständig leben können.
Es nützt auch nichts, wie gerne gesagt wird, dass es ja noch die private Rente, Riester und all das gibt. Das hilft diesen Menschen ja nicht wirklich, da sie wenig verdienen und somit in der Regel das Geld für eine Zusatzversicherung nicht haben.
Wir sollten uns an Frankreich und Luxemburg orientieren. Wir LINKE bleiben bei der Forderung nach einem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde. Ich bin überzeugt, dass wir irgendwann - nicht in zig Jahren, sondern schon bald - in diesem Parlament darüber reden werden. Diejenigen, die jetzt noch gelacht haben, als ich 10 Euro gefordert habe, werden dann dafür streiten, dass wir diese 10 Euro pro Stunde an Mindestlohn bekommen. Wir werden das in diesem Parlament noch erleben, zwar nicht heute und morgen, aber auch nicht erst in 10 Jahren.
Der SPD-Antrag geht, wie ich eingangs bereits sagte, in die richtige Richtung. Das ist ein Anfang, damit ist man auf dem richtigen Weg. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Antrag zu, wenngleich wir die 8,50 Euro als zu niedrig angesetzt erachten. Die Richtung stimmt aber, und deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf hat zum Ziel, dass das von der Vorgängerregierung eingeführte Rauchergesetz vom Februar 2008 grundsätzlich wieder zur Geltung gebracht wird. Dieses Gesetz war ein tragfähiger Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Man konnte damit leben. Es hat auch nach meinem Kenntnisstand keine
größeren Streitereien im Land gegeben, man hat dies akzeptiert.
Es sah Ausnahmen für Lokale mit weniger als 75 Quadratmetern vor. Auch kalte und einfach zubereitete warme Speisen durften serviert werden. In Kneipen mit einem belüfteten Nebenraum konnte ebenfalls geraucht werden. Diese Nebenräume - ich darf das noch einmal in Erinnerung rufen, wir haben das hier alles schon diskutiert - wurden teilweise von den Wirten extra angeschafft, es wurde viel investiert.
Wir hatten also eine saarländische Lösung, mit der im Grunde genommen alle leben konnten, außer den GRÜNEN, um nicht explizit Herrn Ulrich zu nennen.
Bayern hat eine Volksabstimmung durchgeführt, wie jeder von uns weiß. Die haben mehrheitlich so abgestimmt. Die Hürden bei uns liegen aber so hoch, dass man gar nicht drüberspringen kann - es sei denn, wir ändern das bald, was ja vom Innenminister versprochen wurde. Das hätte man ja von Ihrer Seite beantragen können. Es spricht ja nichts dagegen, dass man, wenn ein neues Gesetz kommt, die Hürden heruntersetzt. Das können wir gerne machen, da sind wir als Erste dabei, Herr Kollege Ulrich.
Dass einiges möglich ist, kann man sehen. Ich will ein Beispiel geben: die Karstadt-Passage in Saarbrücken. Da ich Saarbrücker bin, gehe ich da öfters durch, so auch gestern. Dort darf geraucht werden, und dies auch mit Recht. Die Karstadt-Passage hat viele Geschäfte, die alle geöffnet sind - ob Metzgereien, Fischgeschäfte, Bioläden. Die Leute gehen durch die Karstadt-Passage, stehen vor den Geschäften und rauchen, und siehe da, es beschwert sich niemand. Vielmehr sind Raucher und Nichtraucher zufrieden. Das heißt doch, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Herr Kollege Ulrich, man sollte vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob man nicht das eine oder andere Zugeständnis macht
im Interesse der Menschen im Saarland, die Ruhe haben wollen. Die haben wir, wie ich meine, 2008 im Saarland gehabt, bis Ihr neuer Gesetzentwurf kam.
Was wir jetzt haben, ist eine Überregulierung beziehungsweise eine Gängelei der Raucherinnen und Raucher.
Es ist - ich habe das schon vor einem halben Jahr bei der Diskussion über das Gesetz, das damals verabschiedet worden ist, gesagt - im Grunde ge
nommen ein Kneipenvernichtungsgesetz, das die Wirtinnen und Wirte sehr hart trifft. Das wissen Sie alle, wie Sie da sitzen, ganz genau. Man muss sich mit den Leuten auseinandersetzen, aber es fehlt mir an Argumenten, wenn die kommen und sagen: Die Vorgängerregierung hat im Jahr 2008 ein Gesetz verabschiedet, ich habe umgebaut, ich habe das extra gemacht, jetzt muss ich das alles zurücknehmen; ich habe Geld investiert, das jetzt verloren ist.
Dass das neue, strikte Rauchverbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Gewerbefreiheit der Gastwirte darstellt und zu Umsatzeinbußen bis hin zur Existenzvernichtung führen kann, hat das Landesverfassungsgericht festgestellt. Es hat gesagt, es verstößt nicht gegen die Verfassung, das Gesetz zählt. Aber die Richterinnen und Richter haben explizit darauf hingewiesen,
- ja, Herr Ulrich -, dass dadurch aber die Existenz von manchen Kneipen und Gaststätten gefährdet ist. Das hat es klar und deutlich gesagt. Ich erinnere jetzt einmal an die FDP -
Ich rede jetzt nicht mit Ihnen, sondern mit den FDPKollegen! Vor der Wahl 2009 waren wir Seite an Seite - zumindest der Kollege Kiefaber und meine Person - gegen das Wahlprogramm der GRÜNEN, was das Rauchen angeht. Wir waren Seite an Seite.
Ich würde eigentlich erwarten, dass man jetzt in Kenntnisnahme dessen, was da passiert ist, angesichts der Unzufriedenheit im Saarland sich an das erinnert, was man vor der Wahl gemacht hat. - Herr Präsident, Kollege Ulrich will eine Zwischenfrage stellen. Ich bin damit einverstanden.
Herr Kollege Ulrich, Sie hören, dass zu Recht bestimmte Zwischenrufe kommen von denen, die bei den Sondierungsgesprächen dabei waren. Ich war ja auch dabei, das ist richtig. Vielleicht kann man sich nicht mehr richtig erinnern, aber wir haben - ehrlich! - in der Weise darüber geredet, dass wir gesagt haben: Es ist nachvollziehbar, dass in Restaurants nicht geraucht werden soll. Es wurde nicht darüber geredet - wovon ich vorhin gesprochen habe -, dass Investitionen vorgenommen worden sind, die rückgängig gemacht werden müssen, dass Kneipen geschlossen werden müssen. Darüber haben wir nicht gesprochen. Jetzt möchte ich mich nicht noch einmal auf meine Kolleginnen und Kollegen berufen, die die Zwischenrufe gemacht haben, die auch dabei waren. Es war so! Es hat keinen Wert, wenn man jetzt in Bedrängnis kommt und nach Ausreden sucht, die in dem Fall nicht stimmen.
Wenn man mit offenen Augen durch die Städte und Gemeinden geht - was Saarbrücken betrifft, muss ich das manchmal tun, weil ich wie gesagt da wohne -, kann man vor allem in den Abendstunden Folgendes feststellen. Ich bin vorige Woche durch die Mainzer Straße gegangen, so gegen 21.00 Uhr. Da standen vor fast jeder Kneipe Trauben von Menschen - ein Pulk, sagt man im Saarland -, die haben miteinander geredet und geraucht. Das stört ja normalerweise niemanden. Nur die Nachbarn, die obendrüber wohnen, haben runtergerufen: „Jetzt lärmt mal nicht so!“ Denen ging es um die lauten Gespräche, der Rauch hat die nicht gestört.
Das Gesetz führt also dazu, dass die Leute vor die Kneipen gehen - teilweise ist da noch so ein GasHeizpilz an; das wird auch von allen zu Recht abgelehnt, weil das unnötig CO2 ausstößt - und rauchen. Ich will damit nur sagen: Was habt ihr denn mit der Gängelung der Raucher erreicht? Nichts!
Auch vor den Ministerien, vor den öffentlichen Gebäuden stehen die Menschen, teilweise in Trauben, acht bis zehn, und rauchen ihre Zigarette. Von der Arbeitszeitregelung will ich erst gar nicht reden, aber das ist doch keine Art und Weise, die Leute zu ver
treiben, die sich dann da hinstellen und öffentliche Straßen zu Raucherzimmern machen! Das ist Ihrem Gesetz, das Sie eingebracht haben, zu verdanken.
Dies alles wegen eines Gesetzes, das total überzogen ist, das nach Umfragen von Infratest im Saarland von den Saarländerinnen und Saarländern mit über 50 Prozent - das wissen Sie auch - abgelehnt worden ist.
In Rheinland-Pfalz und in Hessen hat man ein liberaleres Gesetz. Im Grunde wäre ich dafür, eines für die ganze Bundesrepublik Deutschland zu machen, also ein einheitliches Gesetz, das nicht von Land zu Land unterschiedlich ist. Aber das wird noch schwieriger als das, worüber wir jetzt reden. Richtig wäre es aber, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland e i n Gesetz für die Raucherinnen und Raucher gäbe, das so liberal wäre, wie ich es jetzt darzustellen versucht habe.
Das geltende Gesetz im Saarland bevormundet Wirte und Gäste. Auch die Umsetzung des Gesetzes ist mangelhaft. Da darf ich Ihnen ein Beispiel geben. Das Land bestellt, will aber nichts für Kontrolle zahlen. Ich habe eine Anfrage im Stadtrat Saarbrücken gestellt, da ist mir klar und deutlich die Auskunft gegeben worden: Dafür sind wir nicht zuständig, das ist das Innenministerium. Wir kriegen kein Geld und wir haben kein Personal, um dies zu kontrollieren.
Entweder meint das Land das ernst, dann muss es zahlen, oder es meint das nicht ernst, dann ist es im Grunde genommen ein Scheingesetz - sage ich einmal etwas überspitzt -, das gar nicht eingehalten werden kann. In der Folge besteht die Gefahr, dass das Gesetz nicht eingehalten wird. Deshalb zurück zum alten Rauchverbot, damit wieder ein vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern entsteht!
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass wieder geraucht werden darf in Kneipen mit einem abgetrennten und belüfteten Nebenraum, in Kneipen, die kleiner sind als 75 Quadratmeter und in inhabergeführten Kneipen, in Kneipen also, die vom Wirt selbst geführt werden. Durch diese Regelung wird kein Nichtraucher belästigt.
Es wäre eine typisch saarländische Lösung, würde man auch in dieser Frage einmal „fünf gerade sein lassen“. Den Anti-Raucher-Wahn, wie Sie, Kollege Ulrich, ihn namens der GRÜNEN vorschreiben, wollen wir nicht. Und Sie wissen, dass auch die Mehrheit der saarländischen Bevölkerung dies nicht möchte. Im Interesse der Gastwirte und im Sinne der Lebensfreude im Saarland - stimmen Sie, ich weiß, dass das schwierig ist, unserem Antrag zu! Damit auch jeder im Saarland nachvollziehen kann, wer in der Abstimmung Ja und wer Nein gesagt hat,
beantragen wir, Herr Präsident, die namentliche Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag
zur Telekom wird von allen Fraktionen getragen. Das ist in meinen Augen schon ein Erfolg. Auch der Stadtrat von Saarbrücken hat sich aufgrund einer Initiative der Linksfraktion über die Parteigrenzen hinweg für den Erhalt der Telekomarbeitsplätze in Saarbrücken eingesetzt. Deshalb ist es gut, dass wir uns hier im Parlament über alle Parteigrenzen hinweg für die Beschäftigten und den Standort Saarland einsetzen. Heute Morgen konnten wir gemeinsam erleben, dass die Beschäftigten für ihren Arbeitsplatz vor dem Landtag demonstriert haben. Einige haben es bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgehalten und das soll etwas heißen. Immerhin ist es bald 16.00 Uhr. Aber auch an so kleinen Zeichen kann man erkennen, wie die Menschen um ihre Arbeitsplätze kämpfen und welche Ängste vorherrschen, dass sie ihre Arbeitsplätze in Saarbrücken oder im Saarland verlieren.
Die Telekom baut den Standort Saarland immer weiter ab. Unmittelbar nach der Privatisierung in den Neunzigerjahren hatte die Telekom an der Saar noch rund 5.000 Menschen beschäftigt. Jetzt sind es noch zirka 1.200. Telekom und Vivento müssen aufhören mit dem Jobkahlschlag im Saarland. Wir brauchen hier geeignete Strukturen und ausreichend Personal. Die Telekom ist schließlich nicht irgendein Betrieb, denn der größte Anteilseigner - ich habe das hier schon einmal im Plenum gesagt - ist der Bund. Er hält direkt 15 Prozent der Aktien und weitere 17 Prozent über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses Unternehmen ist aufgebaut worden mit Steuergeldern und damit auch mit Geldern der Menschen im Saarland. Deshalb ist es gut, wenn jetzt alle Fraktionen gemeinsam für den Erhalt der Arbeitsplätze im Saarland kämpfen, und deshalb wird die LINKE diesem Antrag geschlossen zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor circa acht Monaten habe ich hier über die Überziehungskredite und deren Zinsen bei den Sparkassen gesprochen, die immer noch zwischen 12 und 17 Prozent liegen. Jeder weiß - davon gehe ich aus -, dass die Mehrzahl der Leute, bei denen das Geld am Monatsende zur Neige geht, auf Überziehungskredite angewiesen sind und dann die hohen Zinsen zahlen müssen. Das ist ungerecht, deshalb spreche ich es mit ein paar Sätzen an. Ich bin mir sicher, dass wir irgendwann über das Sparkassengesetz noch einmal reden werden. Ich gehe davon aus, Sie werden es irgendwann einmal schaffen, dass diese unverschämten Überziehungskredite wegfallen.
Heute stellen wir den Antrag, dass die Landesregierung ein Gesetz für mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland vorlegt. Dieses sollte sich nach unserer Auffassung an das Gesetz von Nordrhein-Westfalen anlehnen. Die Regelungen dort verlangen die Offenlegung von Vergütungen, Zusatzversorgung und Pensionen, Boni, Übergangsgeldern und Abfindungen. Die Offenlegung gilt nicht nur für Sparkassen, sondern auch für öffentlichrechtliche Unternehmen, für Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Unternehmen, und für privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
Öffentliche Unternehmen werden über Steuern mitfinanziert. Deshalb muss mehr Transparenz hergestellt werden. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass unter anderem die Gehaltsstrukturen offengelegt werden. Die Politik darf keine Entwicklung dulden, die nicht gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger die Struktur in öffentlichen Unternehmen nachvollziehen können. Ansonsten wird in Kauf genommen, dass die Gesellschaft auseinanderdriftet und die Zahl der Nichtwähler immer größer wird.
Deshalb müssen wir darauf hinweisen, dass öffentliche Unternehmen eine Vorbildfunktion haben. Hierzu zählen die Sparkassen, da sie Anstalten des öffentlichen Rechtes sind. Der Bürgermeister von St. Wendel -
Ein sehr guter Mann, kommt er von der CDU?
Herr Bouillon gehört der CDU an, den müssen Sie ja kennen. Er hat sich in dieser Sache schon ein paar Mal zu Wort gemeldet.
Was er von den hohen Gehältern und Pensionen bei den Sparkassenvorständen hält, hat er in der Öffentlichkeit deutlich genug gesagt. Es ist unangemessen, wenn Vorstandsmitglieder in öffentlichen Anstalten bis zu 250.000 Euro im Jahr - das sage ich bewusst - bekommen und nicht verdienen
oder wenn sie im Monat Pensionen zwischen 5.000 und 8.000 Euro bekommen. Die Höchstgrenze - ich gebe ein Beispiel, für diejenigen, die es noch nicht wissen sollten - bei der gesetzlichen Rente beträgt nach 45 Versicherungsjahren 2.200 Euro, wenn diejenige oder derjenige immer über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hat. Wenn man 45 Versicherungsjahre hat, liegt die Durchschnittsrente bei circa 2.000 Euro. Diese Unterschiede stehen in keinem Verhältnis zu den Zahlen, die ich eben genannt habe. Sie sind ungerecht und müssen geändert werden. Es kann doch nicht sein - das hat Herr Bouillon unter anderem gesagt -, dass ein Vorstandsmitglied einer Sparkasse mehr bekommt als die Bundeskanzlerin. Das müsste eigentlich jeder einsehen.
Lasst uns deshalb ein Transparenzgesetz vorbereiten und verabschieden. Der Antrag von Jamaika weicht nur in einem Punkt von unserem ab. Wir haben Nordrhein-Westfalen als Beispiel angeführt, das steht bei Ihnen nicht drin, ansonsten ist das Ziel das gleiche. Zumindest konnte ich keinen wesentlichen Unterschied sehen. Lasst uns an die Arbeit gehen, wir sollten jetzt Worten Taten folgen lassen. Ich sehe kein Problem darin, wenn meine Fraktion beiden Anträgen die Zustimmung geben würde. Wir bitten darum, dass es umgekehrt bei Ihnen genauso ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Tarifergebnis haben die Angestellten im öffentlichen Dienst erstmals seit Langem wieder einen Tarifabschluss, der zumindest die Teuerungsrate ausgleicht. Dieser Tarifabschluss zählt aber aus rechtlichen Gründen nur für Angestellte. Für die Beamten muss er von der Landesregierung übertragen werden. Aber die Beamten sollen nach Auffassung der Landesregierung im Regen stehen bleiben. Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollten, ja sie müssen, nach meiner Auffassung gleich behandelt werden. Finanzminister Jacoby und der Ministerpräsident haben für die saarländischen Beamten eine Nullrunde vorgesehen. Das bedeutet, dass sich die Bezahlung der Angestellten und Beamten auseinanderentwickelt. Es bedeutet auch, dass den Beamten nochmals ein Sonderopfer zugemutet wird, wo doch bei den Beamten in der Vergangenheit schon genug gekürzt und gespart worden ist. Ich nenne als Beispiel die Nullrunden 2005, 2006 und 2007. Das Urlaubsgeld wurde gestrichen, Sonderzuwendungen und Beihilfen wurden stark gekürzt.
Jetzt droht den Beamtinnen und Beamten nicht nur eine Nullrunde, sondern sie müssen bei einer Inflationsrate von zirka 2 Prozent, steigenden Beiträgen für die private Krankenkasse und weiteren Kürzungen bei den Beihilfen eine Minusrunde in Kauf nehmen. Meine Damen und Herren, da muss irgendwann mal Schluss sein!
Insgesamt tragen die Beamten mit 35 Millionen den Löwenanteil des Sparpakets. Dabei muss man wissen, dass die Gehälter in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren gegenüber vergleichbaren Ländern in der EU um zirka 4,5 Prozent gesunken sind. Gleichzeitig - und das sehen und hören die Menschen ja - werden die Banken, die ihren Angestellten immer noch hohe Boni zahlen, mit Milliarden Steuergeldern am Leben gehalten. Da sind Einsparungen auf dem Rücken der Beamten eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren!
Statt die öffentlichen Beschäftigten immer wieder zur Kasse zu bitten, ist es notwendig, die öffentlichen Kassen durch Steuern auf große Vermögen, hohe Einkommen, Gewinne und Finanzspekulation zu füllen, damit sie zumindest davon die Beschäftigten und die Beamten und Beamtinnen bezahlen können.
Das Saarland hat Einnahme- und keine Ausgabenprobleme. Dieses Sparpaket gibt es ja nur wegen der Schuldenbremse. Die Landesregierung will ja 80 Millionen einsparen, wie wir in der vorletzten Sitzung gehört haben. Die Schuldenbremse halten wir als LINKE für nicht gerechtfertigt, weil sie unter anderem auch - das hatte ich in diesem Haus schon gesagt - die Existenz des Landes gefährdet.
Der Ministerpräsident rechtfertigt Nullrunden für die Beamten damit, dass reiche Länder wie Bayern dies ebenfalls planen und kürzen würden. Allerdings zahlt Bayern die volle Summe an jährlichen Sonderzahlungen. In Bayern verdienen die Beamtinnen und Beamten deutlich mehr als im Saarland. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg planen eine Erhöhung der Besoldung, aber im Saarland soll das nicht möglich sein. Wenn Jamaika sparen will, dann aber nicht bei den vom Staat abhängigen Beamtinnen und Beamten!
Es geht zum Beispiel um die Polizeibeamten - die hier auf der Zuschauertribüne vertreten sind -, die Beamten der JVA und die Beamten der Berufsfeuerwehr. Das sind alles Besoldungsgruppen, die dem einfachen, mittleren und gegebenenfalls noch dem gehobenem Dienst angehören. Von den Häuptlingen rede ich im Moment nicht. Hinzu kommt auch die Absenkung bei der Eingangsbesoldung von Lehrerinnen und Lehrern. Das ist genauso falsch wie die Kürzung bei den Verwaltungsbeamten. Am aufgeblähten Regierungsapparat kann und soll man sparen! Das wäre richtig, aber dort wird das Geld, wie wir wissen, mit vollen Händen aus dem Fenster geschmissen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht festgestellt, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten muss durch ihre Besoldung gewährleistet werden. Deshalb ist es auch richtig, dass der saarländische Richterbund eine angemessene Alimentation für die Beamten einklagen wird.
Ich stelle abschließend fest, die Beamtinnen und Beamten sollen zum Sparschwein von Jamaika gemacht werden! Sie mussten Kürzungen bei den Sozialleistungen, bei den Gehältern und einen Stellenabbau hinnehmen. Was den Stellenabbau angeht, lassen Sie mich sagen, dass aktuell im öffentlichen Dienst in ganz Deutschland weniger Personal beschäftigt ist als vor der Wende in Westdeutschland, was einer Kürzung um circa ein Drittel gleichkommt. Man muss sich durch den Kopf gehen lassen, was das bei einer Bevölkerungszahl von 80 Millionen Menschen bedeutet. Der Anteil der Beamtin
nen und Beamten bei den Beschäftigten von Land und Kommunen an der Saar ist schon längst geringer als bei den übrigen Bundesländern. Wenn wir so weitermachen, ist die Substanz des Saarlandes in Gefahr.
Deshalb, Herr Finanzminister, bei all dem Sparwahnsinn: Denken Sie als Dienstherr zusammen mit dem Ministerpräsidenten an Ihre Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten! Denken Sie auch daran, was vor den Wahlen alle Parteien - meine auch, wir halten uns aber daran - versprochen haben.
Sie haben es den Polizisten versprochen.
Sie erinnern sich noch, die FDP hat groß in ihr Wahlprogramm geschrieben: Wir werden auf keinen Fall die Beamtinnen und Beamten und den öffentlichen Dienst benachteiligen!
Aber was machen Sie? Sie legen ein Sparpaket von 35 Millionen vor, nur für eine Berufsgruppe, nämlich die Beamtinnen und Beamten.