Frauke Tengler

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Last Statements

Herr Präsident! Leeve Damens un Herens! De letzte plattdütsche Debatte in disse Landdach fun in’d Fröhjohr 2006 statt. Wenn man nu bösordich weer, kunn man seggen, dat seggt en Masse ut över de Stellnwert vun’t Plattdütsche in disse Landdach. Wi sünd over nich bösordich. Uns is dat eernst, weil Plattdütsch nix is för Folklore un ok keen Spooßspraak. Dat is unse Spraak, un wi warrn eer verleern, wenn wi nix doon! Dat hüüt is ok son Oart „Weckruf“. Wat seggt Peer Steinbrück: Dat geiht hier nich um Leben un Dood, dat geit um mehr.
In en Landesploon Nedderdütsch seggt de Landesregeerung, wi se sik de Förderung, de Erholt un de Wiederentwicklung vun unse Spraak in alle Bereiche vunt Leben vörstellt.
- Dat weer schöön, wenn de PGF ok tohörn wör.
In de Sprakencharta, de nu all tein Johr old is, hett sik de Landesregeerung in de verschiedenste Bereiche verpflichtet, wat to doon, um unse Spraak to erholn. De Bericht no tein Johr seggt teemlich dütlich, dat dat Land Schleswig-Holstein dorför keen strukturelle Motnahmen inleitet hett. Dat is nich
blots en beten pienlich, för de Spraak is dat gefährlich.
De Landesploon Nedderdütsch, de gellt, is vun 1994. Dat ward nu wirklich Tied. Ik hebb all 2003 un 2006 de Fortschrievung vun den Landesploon Nedderdütsch fordert. Villicht nich luut nuch!
Bi de letzte Sitzung vun den Biraat Nedderdütsch in de Januar 2009 kreech nu de AG Bildung de kloore Obdrach, en Entwurf för de Överarbeitung vunne Landesploon, inschloten de Erlass Nedderdütsch an Schooln, to moken. Dat hett de AG Bildung doon.
Wi hem uns mehrfach dropen un könn disse Andrach hüüt vorleggen. Dank an de Arbeitsgruppenmitglieder, de immer all vun wiet anreist sünd un eernsthaftich mitarbeitet hebbt. Dank an de Kollegen vun de anner Fraktionen, de disse notwendige Fortschriebung unnerstützen. Deit mi leed, dat de Grönen dat nich ganz schafft hem, aver dat kann passeern.
Worum mutt wat passeern? Wenn wi dat eernst meenen mit de Verpflichtungen inne Sprakencharta, wenn wi dat eernst meenen mit de Betonung vun de Wichtichkeit un de Erholt vun unsere Spraak, denn ward dat Tied, dat konkret wat passeert un nich blots snackt ward.
Dat INS ut Bremen hett in en Umfrooch faststellt: Wenn nich gegenstüert ward, snacken in twee Generationen wieder blots noch 5 % in ganz Norddütschland Platt. Mien Fraktion un ik wölln dat nich. Wi weeten um de Wert vun unse plattdütsche Spraak för de Menschen. Wi weeten um de Bedüdung vun fröhe Mehrspraakichkeit vun Kinner. Wi weeten um de Bedüdung vun’t Plattdütsche in de soziale un pflegerische Bereich. Wi weeten, dat Plattdütsch to unse kulturelle Vielfalt höört.
Nu kann man jo son Andrach forts kleenkriegen, wenn man seggt: Dor hem wi keen Geld för. De Landesploon vun 1994 stunn ok all ünner son Finanzvörbehalt. Aver dat geiht hier nich blots um Geld. Hier geiht dat um en kloore Bekenntnis to unse Spraak vun de Landesregeerung, un dat bedüdet, dat dat Plattdütsche eernsthaft fördert ward, un dat funktionert am besten in Scholen un Kinnergoorden.
- Glieks, Herr Ministerpräsident. - Dat mutt dor passeern, wenn dat Wiedergeeven vun dat Plattdütsche in de Familie nich mehr passeert, wie veeles andere übrigens ok nich. Un dat geiht schlicht um’t Överleeven vun unse Spraak. Dorbi hört dor gor nich so veel to, eer dorbi to helpen. Ganz, ganz veel ward mokt vun kleene Gruppen, mit Lesungen un Theoter. Daför danken wi de Aktiven.
In Schleswig-Holstein gifft dat allerbeste Biespeele in tweespraakige Kinnergoordens, infört dör de ADS. De AG Bildung harr vör, inne Harwst en Veranstaltung för alle Kinnergoordens to moken un vörtostelln, wi dat geiht mit dat Plattdütsche inne Kinnergoorden. Dat schull son Oart Werbeveranstaltung warrn. De politische Besonnerheiten vun Schleswig-Holstein hem dat nun platzen laten. Nu hoffen Klaus-Peter Puls un ik, dat unse Nofolgers dor wiedermoken. Dat lohnt sik.
Wi wöl hüüt in de Soak afstimmen, dormit unse Andrach nich ünnergeiht no de Waal. Vun de Wissenschaftliche Deenst weeten wi, dat dat so Usus is, so en Andrach to respekteern un inne nächste Regeerungstiet umtosetten. Wi warrn dorop kieken, un wenn dat nödich deit, warrn wi ok doran erinnern.
Ik bedank mi, dat de, de mi tohört hebbt, dat doon hebbt, un de anderen hebbt wat verpasst.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, es hat mich sehr beeindruckt, dass Sie gesagt haben, ganz besonders am Herzen lägen Ihnen die Kinder von suchtgefährdeten beziehungsweise suchtbelasteten Eltern. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag vorbereitet, der auf recht geringe Gegenliebe unseres Koalitionspartners gestoßen ist. Wahrscheinlich ist der Antrag gar nicht zu Ihnen durchgedrungen. Aus diesem Grunde lasse ich ihn
herunterbringen, und ich werde Ihnen diesen Antrag gleich einmal zeigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Komasaufen mit zwölf Jahren und anschließendem Krankenhausaufenthalt, das ist kein bedauernswerter Einzelfall. Die Ministerin hat gerade die Techniker-KrankenkasseNews zitiert.
Dem übermäßigen Konsum von Alkohol und Drogen durch Jugendliche muss entschieden begegnet werden. Da sind wir uns in diesem Haus wohl alle einig. Ich bin dem Herrn Ministerpräsidenten dankbar, dass er das Thema Suchtprävention auf seine Fahnen geschrieben hat und diesbezüglich bereits viele Aktionen unterstützt, erst vergangene Woche die Plakatserie gemeinsam mit Gaststätten, Brauerein, Hotels, Fahrlehrern und unserer Landesstelle gegen die Suchtgefahren.
Vorbildfunktion der Eltern und Prävention sind der erste Schritt, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch von Alkohol und Drogen zu schützen. Ein zweiter Schritt muss aber darin bestehen, betroffene Jugendliche durch aufsuchende Hilfe zu begleiten. Ich meine, dass nach einer Alkoholvergiftung eines Jugendlichen eine Drogenberatung verpflichtend sein muss!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zweifelsohne ist Werbung ein erster Anreiz, ein entsprechendes Produkt zu kaufen. Das kennen wir alle; sonst würden sich auch nicht die Milliardenumsätze der Werbeindustrie erklären.
Die Studie des IFT-Nord im Auftrag der DAK hat 3.414 norddeutsche Schülerinnen und Schüler über Alkoholwerbung und Alkoholkonsum befragt. Die Wissenschaftler kommen zu einer für mich bemerkenswerten Schlussfolgerung:
,,Eine inhaltsspezifische Wirkung von Alkoholwerbung auf Kinder und Jugendliche ist nahe liegend.“
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass weniger als 20 % der befragten Schülerinnen und Schüler, die keine Alkoholwerbung je gesehen haben, schon einmal Alkohol konsumiert haben. In der Gruppe derjenigen, die alle in der Studie gezeigten Werbungen häufiger als zehnmal gesehen haben, haben über 90 % Alkohol konsumiert.
Diese Aussagen sind umso erstaunlicher, wenn ich uns allen § 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Erinnerung rufe, in dem es eindeutig heißt:
,,Werbung für alkoholische Getränke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen.“
Dieser Paragraf scheint in der Wirklichkeit nicht angekommen zu sein. Wir als Landespolitiker, aber noch mehr die Kollegen auf Bundesebene müssen nun Konsequenzen ziehen. Für mich ist eine konsequente Umsetzung der derzeitigen Jugendschutzbestimmungen unabdingbar.
Meine Damen und Herren, wir sagen dies in jeder Debatte, in der es um Drogen- und Alkoholmissbrauch geht.
- Das sage ich Ihnen gleich, Herr Kollege. - Wer Spirituosen an Minderjährige oder Bier und Wein an unter 16-Jährige abgibt, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. In diesem Zusammenhang möchte ich die Initiative unseres Innenministers ausdrücklich begrüßen, Polizeischüler als Testkäufer einzusetzen.
Gleiches gilt für den Bereich der Alkoholwerbung: Auf die Einhaltung der im JugendmedienschutzStaatsvertrag festgeschriebenen Regelung muss mehr als bisher geachtet werden; sonst ist über ein generelles Werbeverbot nachzudenken. Für das Nikotin war es auch durchsetzbar, und die Erde dreht sich weiter.
Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber über weitergehende gesetzliche Maßnahmen, wie ein generelles Abgabeverbot von Alkohol an Minderjährige nachdenken. Die heute noch bestehende Möglichkeit, im Beisein einer erziehungsbeauftragten Person Alkohol zu konsumieren, ohne das entsprechende Mindestalter erreicht zu haben, muss ebenso überprüft werden. Wenn die Hürde der Verfügbarkeit deutlich höher gelegt wird, zeigt es Wirkung. Genau das beweist der Einsatz der Chipkarte beim Zigarettenautomaten. Nur durch die Sensibilisierung der Bevölkerung, der Schulen, Vereine und Eltern ist die Akzeptanz für den Jugendschutz zu erreichen.
- Ich danke Ihnen. - Durch abgestimmte Maßnahmen im Bereich der Prävention und Kontrolle kann es uns gelingen, sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Verantwortlichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren.
Frau Ministerin Trauernicht, ich komme mit dem Antrag auf Sie zu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir das bereits bestehende Nichtraucherschutzgesetz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 30. Juli 2008 anpassen und damit endgültig für Rechtssicherheit in unserem Land sorgen.
Als wir im vergangenen Jahr das bestehende Gesetz beschlossen haben, war die Leitlinie unseres Handelns der Schutz der Nichtraucher vor den erwiesenen Gefahren des Passivrauchens. Das ist auch heute noch die Maxime unseres Handelns. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergan
genen Jahr ist eindeutig: Der Gesetzgeber verabschiedet entweder ein vollkommenes Rauchverbot, oder er lässt Ausnahmen für Nebenräume und getränkegeprägte Kleingastronomiebetriebe von einer Größe bis 75 m2 zu. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie erinnern sich noch daran, dass die CDU-Fraktion diese Regelung seit Beginn der Diskussion um dieses Gesetz wollte.
Denn wir haben abzuwägen. Viele kleinere Betriebe haben in der Vergangenheit Alarm geschlagen. Wer sich ernsthaft mit den Hilferufen auseinandergesetzt hat, weiß, dass Handlungsbedarf mit Augenmaß besteht. Die nun zu beschließende Neuregelung hat zur Folge, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu den sogenannten Eckkneipen haben und dass das Anbieten von zubereiteten Speisen verboten ist. Außerdem sind diese Eckkneipen deutlich als Raucherkneipen zu kennzeichnen. Auch in so gekennzeichneten Nebenräumen von größeren Gaststätten gilt das Betretungsverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die bisherige Ausnahme für private Feiern in größeren Räumen bleibt dagegen bestehen. Für die CDU-Fraktion gilt auch weiterhin: Wir wollen nicht in den privaten Bereich der Menschen hineinregieren.
Das Abschaffen dieser Ausnahme ist mit uns nicht zu machen. Die Menschen erwarten von uns Augenmaß beim Beschließen von Gesetzen und keinen Regulierungswahn.
Ich appelliere aber an die Ausrichter von privaten Feiern: Verzichten Sie auf das Rauchen, denn so schützen Sie sich selbst und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen! - Außerdem appelliere ich zum wiederholten Male an Eltern minderjähriger Kinder, ihrer persönlichen Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Kinder gerecht zu werden. Ich denke da an rauchende Eltern in Autos mit auf dem Rücksitz angeschnallten Keinkindern.
Nach intensiver Abwägung der Anhörungsergebnisse und nach erneuter kontroverser Diskussion haben wir vereinbart, nur die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und auf eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes zu verzichten. Außerdem haben die bisherigen Regelungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung un
seres Landes gefunden. Die Raucher haben sich an das Rauchen vor der Tür gewöhnt und freuen sich auf den Frühling.
Für die meisten von uns werden sich mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD keine Veränderungen ergeben. Folglich werden wir die Entwürfe von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Auch der gestern noch eingegangene Änderungsantrag der FDP findet nicht unsere Zustimmung. Er ist allerdings aus Sicht der FDP konsequent. Herr Kollege Dr. Garg, wir haben am 21. November 2008 beschlossen, dass wir von der Landesregierung im August 2009 einen Bericht zu den Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz und zu möglichen technischen Vorkehrungen in anderen Ländern erbitten. Dabei sollten wir bleiben. Möglicherweise reden wir dann auch wieder über Ihren Antrag. Jetzt gilt es, die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes zu beschließen, um Klarheit, Praktikabilität und Rechtsicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Stegner, ich habe Verständnis dafür, dass Sie die SPD als Erfinder von Frauenpolitik darstellen möchten. Ich möchte Ihnen allerdings, trotz guter Recherchen, in Erinnerung rufen, dass Mitte der 80er-Jahre bereits Gräfin Brockdorff hier Sozialministerin war und dass in den 70er-Jahren Frau Annemarie Schuster parlamentarische Staatssekretärin war. Das sind nur einige Beispiele. Beides übrigens Frauen aus der CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Dank gilt zunächst der Landesregierung für eine detaillierte, umfangreiche Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion. Das Material liefert eine gute Datengrundlage mit zahlreichen Statistiken und anschaulichen Einzelprojekten. Wobei ich es bedauere, dass zum Beispiel für den Bereich der Wohlfahrtsverbände keine Zahlen und Statistiken zur Verfügung stehen. In diesem Bereich ist der Frauenanteil erheblich höher als der Männeranteil.
Mir ist es im Zusammenhang „Ehrenamt“ wichtig zu erwähnen, dass es im Kreis Schleswig-Flensburg seit Januar 2008 die erste Wehrführerin in der Feuerwehr gibt, einstimmig gewählt, und zwar nicht in der Jugendfeuerwehr.
Von der heutigen Debatte und anschließend stattfindenden Ausschussberatungen erwarte ich, dass wir auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen politische Schlussfolgerungen ziehen, was wir gemeinsam in der Frauenpolitik in Schleswig-Holstein erreichen wollen. Eine Frage: Setzt Frauenpolitik eigentlich Männerpolitik voraus?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es dann geschafft, wenn tatsächlich erreicht ist, was in Wahlkämpfen immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird: Wir machen Politik für die Menschen. Also Menschenpolitik.
Frauenpolitik ist mehr als eine statistische Bestandsaufnahme, genauso wie Frauen keine soziologische Gruppe sind, sondern die andere Hälfte. Frauenpolitik ist Teil einer sich stets wandelnden Gesellschaft: Als vor 18 Jahren Frau Professorin Ursula Lehr, ehemalige Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, sagte, „auch Zweijährige können nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen in außerhäusliche Betreuung“, hieß es landauf, landab: ,,Lehr macht die Familie kaputt.“ Heute ist diese Forderung selbstverständlich und weitergehend.
- Frau Ministerin, aber man darf doch lernen! Darüber bin ich so froh.
Frauenpolitik heißt primär, eine Wertedebatte zu führen, Verhaltensmuster zu ändern, traditionelle Rollenvorstellungen zu hinterfragen und eigene Lebensentwürfe zu entwickeln. Der Staat ist sekundär gefordert, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Da ist Schleswig-Holstein auf einem guten Weg. Ich komme noch darauf zurück.
Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt für die CDUFraktion das Individuum, die Frau, die ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand nimmt und die damit verbundenen Chancen auch als solche ergreift und begreift.
Frauen müssen Verantwortung wollen und Männer müssen wollen, dass Frauen Verantwortung übernehmen.
Herr Dr. Stegner, da stellt sich mir schon die Frage, warum Sie bei dem für die SPD auch so wichtigen Thema den Frauen in Ihrer Fraktion die Verantwortung für diese Rede heute nicht überlassen haben.
Das Übernehmen von Verantwortung hat sich für mich häufig so dargestellt. Habe ich eine Frau gefragt: „Willst du nicht für den Kreistag kandidieren?“ ist sehr häufig die Antwort gekommen: „Glaubst du, dass ich das kann?“ Bei der gleichen Frage an einen Mann ist die entsprechende Antwort: „Wieso hast du mich nicht schon lange gefragt?“.
Wo stehen wir heute? - Ich will einige Passagen aus der Antwort der Landesregierung hervorheben, um deutlich zu machen, wo wir heute stehen. Ich beginne zunächst mit dem eigenen Umfeld und gehe dann zu allgemeingültigeren Aussagen über. Ein Drittel aller Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind Frauen. Von acht Ausschüssen haben lediglich drei Ausschüsse eine Frau zur Vorsitzenden. Dabei handelt es sich um die Ausschüsse für Bildung, Soziales und Europa. Auch für den Bereich der Abgeordneten gilt, dass die Frauen den Job als Abgeordnete auch wollen müssen.
In der Landesregierung sind Frauen auf der Führungsebene stark unterrepräsentiert. Von den abhängig beschäftigten Frauen in Schleswig-Holstein arbeitet ein Viertel in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Der Anteil von Frauen ist bis zur Verdienstgrenze - das ist bedenkenswert - von 1.300 € netto deutlich überrepräsentiert, oberhalb dieser Verdienstgrenze deutlich unterrepräsentiert. Mädchen erzielen im Durchschnitt bessere Schulnoten als Jungen, sie konnten ihre Fähigkeiten bisher aber nicht entsprechend in berufliche Erfolge und höhere Verdienste umsetzen.
Wo wollen wir hin? Die Situation ist trotz aller Maßnahmen der Frauenpolitik immer noch unzureichend. Die Weichen dafür, dass Frauen in Zukunft wirtschaftlich und damit auch gesellschaftspolitisch besser dastehen als heute, sind jedoch gestellt.
Jahrzehntelange erfolgreiche Bemühungen haben dazu beigetragen, dass die Mädchen heute die Gewinnerinnen im Bildungssystem sind. Die Frauen haben ihre Bildungsdefizite nicht nur verringert, sondern die Männer in weiten Bereichen der allgemeinen wie beruflichen Bildung bereits überholt.
Frauen machen heute 56 % der deutschen Abiturienten aus. Dennoch erlernen die meisten Frauen bisher nach wie vor klassische Berufe. Allerdings beginnen Demografie und neue Lebensentwürfe
von Frauen zu wirken. Bei dem Umfang der Beantwortung der Großen Anfrage möchte ich mich auf den Bereich der gleichen Chancen konzentrieren.
56 % der deutschen Abiturienten sind Mädchen. Dieses Potenzial gilt es zu heben. Zum Teil hebt es sich von selbst. Ein Beispiel findet sich in einem Hinweis aus der Einstellungspraxis des dem Kreises Schleswig-Flensburg: Frauenförderpläne werden durch das Faktische außer Kraft gesetzt. Es werden momentan mehr Frauen als Männer eingestellt. Der Grund ist eine wesentlich besser Qualifikation.
Es geht um gleiche Chancen von Frauen und Männern mit und ohne Kinder in allen Altersstufen und Lebensphasen ebenso wie in besonderen Lebenssituationen. In Deutschland müssen die klassischen Rollenmodelle weiter überwunden werden. Ich weise auf Seite 66 ff. der Antwort hin. Skandinavien und Frankreich sind uns da zum Beispiel um Längen voraus.
Es fragte mich eine skandinavische Physiotherapeutin, die in Deutschland Teilzeit arbeitet: „Was ist das eigentlich? In Dänemark bin ich teilzeitbeschäftigt ‚eine faule Sau’ in Deutschland eine ‚Rabenmutter’“.
- Ich hoffe, Sie können mich besser verstehen, Herr Dr. Klug!
Auch dafür braucht unsere Gesellschaft die Vorbildfunktion der Mütter: Familie, Kinder und eine aktive berufliche Karriere sind lebbar. Dafür müssen sich Bildung und Leistung für Frauen lohnen. Sie sehen es an den Ergebnissen: Gut ausgebildete und bezahlte Frauen nehmen in der Regel nur eine kurze Elternzeit. So eine spricht im Moment zu Ihnen. Ende der 70er- und Anfang der 80er-Jahre war eine durchgehende Berufstätigkeit noch wesentlich unüblicher als heute. Elternzeit gab es nicht. Aber meine durchgehende Berufstätigkeit hat funktioniert, weil ich es wollte, eine Kinderbetreuung in der Nachbarschaft privat organisieren konnte und mein Mann mich bei diesem Vorhaben unterstützte. Die Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen weiter unterstützt werden.
Der Staat muss die Rahmendaten für die Kinderbetreuung schaffen. Bisher gibt es in Schleswig-Holstein 8 % Plätze für Kinder unter 3 Jahren, im KitaBereich sind wir gut, hier gilt es, die Unterbringungszeiten zu verlängern.
Die Verlässlichen Grundschulen - inzwischen flächendeckend, auch das ist ein Erfolg - erlauben Teilzeitbeschäftigung. Ich bin froh, dass in Schleswig-Holstein inzwischen 30 % Ganztagsschulangebote machen kann, ausreichend ist das noch nicht.
Frauen nehmen bisher anders am Erwerbsleben teil als ihre männlichen Kollegen. Sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufig für Jahre. Die Folge ist, das automatisch vermutet wird: Frau leistet aufgrund fehlender Erfahrung weniger, sie gilt als weniger produktiv. Nur Berufstätigkeit in Form einer kontinuierlichen Vollerwerbstätigkeit wird bisher in Deutschland belohnt. Mit Hilfe des Projektes „CheFsache Familie“ - Seite 69 der Antwort - wird deutlich, dass die Landesregierung das erkannt hat und gegensteuert. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Projekt, an dem Betriebe hautnah mit großem Erkenntnisgewinn beteiligt waren, landesweit durchgeführt werden könnte. Die Betriebe haben erkannt, was es bedeutet, familienfreundlich zu sein und Bedingungen zu schaffen. Sie erhalten leistungsbereite, flexible Multitasking-Mitarbeiterinnen. Vor dem Hintergrund sich veränderter gesellschaftlicher Strukturen - hohe Scheidungsraten, viele Alleinerziehende, viele Singlehaushalte, zunehmende Altersarmut bei Frauen - werden und müssen sich Frauen eine eigene wirtschaftliche Existenz aufbauen. Dieses ist zunächst eine private Entscheidung. Der Staat kann - wie beschrieben flankierend wirken.
Ich komme zum Schluss. - Außerdem kann eine eigene Existenzsicherung dazu beitragen, das Risiko häuslicher Gewalt zu mindern - Seite 74 ff. Dennoch sollte überprüft werden, inwieweit die „Helpline“ gegen häusliche Gewalt zeitlich und fachlich ausgeweitet werden kann.
Zum Schluss möchte ich den Fraktionen einen Vorschlag für den 24. April 2008 machen: Jeder Abgeordnete sollte an diesem Tag ein Mädchen zum „Girls Day“ ins Parlament einladen. Das wäre doch ein Zeichen. Organisatorisch dürfte dem nichts ent
gegenstehen. Wir sollten es alle tun. Ich stehe für Koordinationshilfe bereit und biete mich an.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Garg, sehr engagiert, großes Kino, aber nicht als gesundheitspolitischer Sprecher.
Wir haben unzählige Debatten in diesem Landtag zum Thema Nichtraucherschutz geführt, darunter sehr ernsthafte und lösungsorientierte Debatten. Die Koalition hat lange um eine Lösung gerungen. Sie wissen alle, die sogenannte Eckkneipe war ein wesentlicher Diskussionspunkt in der Koalition. Wir haben gemeinsam beschlossen: Auch die Einraumkneipe soll rauchfrei sein. Wir haben gewusst, dass es in diesem Bereich eine Delle geben wird.
In über 90 Ländern ist ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Schottland wurde der Untergang der Pub-Kultur vorausgesagt. Nichts dergleichen geschah.
Auch Irlands Kneipen haben das Rauchverbot nach einer Delle unbeschadet überstanden.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, das schleswig-holsteinische Nichtraucherschutzgesetz ist seit sieben Wochen in Kraft
und schon rufen Sie zum Gesetzesbruch auf.
Wir machen in diesem Parlament keine Gesetze zur Ansicht, nach dem Motto: „Bei Nichtgefallen Gesetz zurück“ oder „Gesetzesbruch toleriert durch die Landesregierung“. Dann sollten wir Gesetzesverfahren grundsätzlich einstellen.
Ein bisschen Gesetz gibt es nicht. Sie springen auf das Urteil vom 11. Februar 2008 des Landesverfas
sungsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz auf und fordern Gleiches für Schleswig-Holstein, ohne das Hauptverfahren abzuwarten. Wir halten, wie wir es eingangs schon gesagt haben, Ihren Antrag für opportunistisch in einer Frage, in der wir uns doch grundsätzlich einig sind: dem Nichtraucherschutz.
Es tut mir leid, bei fünf Minuten ist das nicht drin.
Herr Dr. Garg, in Ihrer Pressemitteilung werfen Sie uns vor, wir hätten uns mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wenig auseinandergesetzt.
Verehrter Kollege Garg, warum hat das Gesetzgebungsverfahren so lange gedauert? Das wurde immer wieder von den Grünen angemahnt. Eben weil wir abgewägt und uns sehr wohl mit den Konsequenzen des Gesetzes auseinandergesetzt haben.
Wir befinden uns in einer Umstellungsphase, die abzuwarten ist und die andere europäische Länder ohne die von Ihnen prognostizierten Einbrüche hinter sich gebracht haben. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur endgültigen Rechtsklarheit abwarten und bei gravierend neuen Erkenntnissen gesprächsbereit sein. Und genauso hat sich der Ministerpräsident eingelassen, auch wenn Sie es gern anders interpretieren.
Dass eine Landesregierung per Antrag gebeten wird, einen Gesetzesbruch zu tolerieren, erlebe ich zum ersten Mal in meiner Abgeordnetenzeit. Herr Dr. Garg, wir sind auf Einhaltung von Recht und Gesetz vereidigt worden. Sie haben sicherlich Ver
ständnis dafür, dass wir auch aus diesem Grund Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Flatrate-Partys, Komasaufen und deren Auswirkungen waren die Begründung für den Antrag, der diesem Bericht der Landesregierung zugrunde liegt. Heute debattieren wir diesen Bericht, und zeitgleich
findet in Berlin ein Prozess statt, der sich mit dem Tod eines 16-Jährigen nach 45 Tequila und vier Wochen Koma auseinandersetzen muss.
Die CDU-Fraktion dankt der Landesregierung für den Bericht, vor allem aber für die ganz konkreten Maßnahmen der Kampagne „Fun statt Vollrausch Schleswig-Holstein feiert richtig!“, auf die ich hier noch eingehen werde.
Bereits im Kinder- und Jugendgesundheitsbericht für Schleswig-Holstein im Juni 2007 erfahren wir, dass bier- und weinhaltige Getränke von Jugendlichen in Schleswig-Holstein deutlich weniger konsumiert werden als im Bundesgebiet. Harte Alkoholika - Schnaps - werden hingegen in Schleswig-Holstein von 14- bis 17-jährigen Jugendlichen insgesamt häufiger konsumiert. Da liegt die Gefahr für Leib und Leben. Jugendliche in dem Alter haben noch nicht den Stoff, die Alkoholdehydrogenase, die den Alkohol im Körper umwandelt, sodass er vom Körper ausgeschieden werden kann. Das heißt unter anderem, dass der Körper eines Jugendlichen schneller vergiftet ist als der eines Erwachsenen. Dies bestätigt die gestiegene Anzahl von Notfallaufnahmen im Krankenhaus aufgrund von Alkoholintoxikationen. Es ist laut Bericht der Landesregierung festzustellen, dass auch der Alkoholkonsum bei Jugendlichen in Schleswig-Holstein zu früh, auf zu hohem Niveau und mit gefährlichen Konsummustern stattfindet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind in allererster Linie die Eltern für den Umgang ihrer Kinder mit Alkohol verantwortlich, das heißt, sind zu Hause Vorbild, sorgen für Aufklärung und tragen Verantwortung für die Vermittlung der Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen für ihr Tun. Allerdings werden nicht nur in diesem Bereich Kinder von Eltern alleingelassen. Aus dem Grund hat sich die Landesregierung wie folgt positioniert. Sie betrachtet die Verringerung des Alkoholkonsums nicht nur als gesundheitspolitische, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bündelt deshalb alle bestehenden Aktivitäten in einem Aktionsbündnis. Sie gibt Eltern Hilfestellung und Unterstützung, um im familiären Umfeld Verantwortung für dieses Thema zu übernehmen. Sie fordert die strikte Einhaltung von Jugendschutz- und Gaststättengesetz. Bei Einhaltung dieser Gesetze, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Komasaufen in öffentlichen Räumen ausgeschlossen. Sie setzt die vom Ministerpräsidenten am 20. Januar 2007 angekündigte Aktion „Schleswig-Holstein feiert richtig“ um. So ist der im Bericht beschriebene „Parcours Klarsicht
Schleswig-Holstein“ am 24. Januar 2008 in der Fridtjof-Nansen-Hauptschule in Kiel-Gaarden an den Start gegangen. Der Parcours dauert 90 Minuten, hat circa sieben Stationen und spricht die Suchtbereiche Alkohol, Nikotin und Glücksspiel an. Ein wesentlicher Baustein des Einsatzes ist ein begleitender Elternabend zu dem Thema. Weitere Hinweise zur Elternarbeit empfehle ich Seite 15 des Berichts zu entnehmen.
Dieser Parcours ist für Schulen konzipiert und wird 2008 15.000 Schüler der siebten bis zehnten Klassen erreicht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle besonders die Station „Drink-Buster“ oder auch „Rauschbrille“ - nüchtern erfahren, wie man betrunken geht. Für Jugendgruppen ist der Mitmach-Erlebnis-Parcours ähnlich wie der Klarsicht-Parcours zusammen mit der JiMs Bar, „Jugendschutz im Mittelpunkt“ entwickelt worden. Ich konnte das Konzept auf einer Jugendleitertagung des ADAC am Wittensee vor circa 14 Tagen vorstellen; die anwesenden Jugendleiter begrüßten diese Maßnahme außerordentlich und kündigten an, sie bei Großveranstaltungen einzusetzen.
Der lesenswerte Bericht enthält zusätzlich einen Überblick über viele engagierte Maßnahmen von Kreisen und Städten, die das Problem erkannt und es angepackt haben. Unser Dank gilt diesem verantwortungsvollen Handeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das mit dem Mitmach-Parcours praktisch und erlebbar Suchtprävention in Schulen und Jugendgruppen startet. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Das ist eine wirklich gute Sache. Diese Maßnahmen werden aus Sicht der CDU-Fraktion wirkungsvoll für Jugend- und Gesundheitsschutz sein.
Der Sozialausschuss wird das Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen weiter begleiten und wir werden mit Sicherheit Punkt sieben des Antrags noch einer besonderen Betrachtung unterziehen. Ich bitte Sie, den Bericht deshalb auch an den Ausschuss zu überweisen.
Wir hätten uns auch so geeinigt. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW forderte in seinem Antrag 16/1467 einen Aktionsplan für mehr Dänischunterricht im Landesteil Schleswig,
aus Sorge, dass das Erlernen der dänischen Sprache im Landesteil zurückgeht. Die Koalitionsfraktionen forderten zunächst einen Bericht als Grundlage für den Istzustand - und, um es vorwegzunehmen, es sieht weit besser aus, als der SSW befürchtete.
Ich danke an dieser Stelle dem Ministerium für die Erstellung des Berichtes.
Wie sieht es im Schulbereich im Ergebnis aus? Im Bereich der öffentlichen Schulen im Landesteil Schleswig ist die Schülerzahl am Dänischunterricht von dem Schuljahr 2003/2004 im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 von 3.823 auf 6.289 gestiegen.
Wenn das keine positive Entwicklung ist.
Der Bericht zeigt, dass sich sowohl an den Beruflichen Schulen als auch an den Volkshochschulen und im Bereich nach dem Bildungsfreistellungsund Qualifizierungsgesetz die Teilnehmerzahlen mindestens verdoppelt haben.
Dafür hat die boomende Nachfrage nach deutschen Arbeitskräften in Dänemark gesorgt. 12,2 % Menschen ohne Arbeit in Flensburg im Gegensatz zu 5,5 % in Süddänemark sprechen eine deutliche Sprache. Immer wieder wird deshalb von Unternehmerseite nördlich der Grenze auf ausreichende Dänischkenntnisse als Einstellungskriterium hingewiesen.
Die krass steigende Zahl Dänisch lernender Erwachsener im Grenzgebiet macht deutlich, dass die Menschen verstanden haben, dass mit dem Erwerb der dänischen Sprache im nördlichen Wirtschaftsraum neue Perspektiven eröffnet werden. Der Bedarf ist vorhanden, kann allerdings mit dem derzeitigen Lehrkräftebestand im Fach Dänisch nicht ausreichend gedeckt werden. Das ist bedauerlich. Allerdings zeigt sich ein Silberstreifen am Horizont, wenn man die Zahl der Studierenden - die Ministerin hat das auch gesagt - im Fach Dänisch und für das Lehramt für das Fach Dänisch an den Universitäten Kiel und Flensburg betrachtet.
So ist die Zahl insgesamt vom Wintersemester 1996/1997 von 112 Studierenden bis zum Wintersemester 2006/2007 auf 257 Studierende angestiegen.
Mir ist wichtig zu erwähnen - weil es um das Werben geht -, dass die Studierenden nicht zwingend nur aus dem Landesteil Schleswig kommen müssen. Zukünftige Lehrkräfte im Fach Dänisch sind zum Beispiel auch aus dem Kreis Stormarn herzlich willkommen.
Aus meiner Sicht bedauerlich ist der geringe Anteil von Kita-Kindern, die außerhalb dänischer Einrichtungen Dänisch lernen. Es sind lediglich 540 Kinder. Dass es überhaupt möglich ist, verdanken wir dem bilingualen Konzept der ADS Kitas. Spracherwerb ist nach Professor Wode in keiner Lebensphase so einfach wie im Kindesalter.
Diese Potenziale müssen stärker genutzt werden ob für Dänisch oder Englisch.
Im schulischen Bereich zeigt das Konzept der KTS in Flensburg einen guten neuen Weg auf. Auch hier soll zukünftig bilingual in Dänisch und Englisch unterrichtet werden. Weiter sind kreisüberschreitende Kooperationen mit dänischen Schulen geplant. Dies ist ein vielversprechendes Konzept, das unsere Unterstützung findet.
Lieber SSW, das „Flensburger Tageblatt“ titelte am 7. November 2007: „Dänisch liegt voll im Trend“. Damit dieser Trend anhält, bitten wir die Ministerin für Bildung und Frauen, in den Kitas für ein bilinguales Angebot, also auch für Dänisch zu werben, um dort das Interesse zu wecken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre Psychoterror, Sorgen, Hoffnung, enttäuschte Hoffnung, Frust, manchmal Todesangst sind einfach genug - so die Mutter einer magersüchtigen 17-Jährigen bei der Einweisung in eine Privatklinik in Bredstedt. Die Belastung von Familien, in denen Kinder mit Essstörungen leben, ist ungeheuer hoch. Die essgestörten Kinder belasten das Familienleben und die Entwicklung der Geschwisterkinder und sie gefährden permanent ihr eigenes Leben.
Ich danke dem Ministerium für den am 30. April 2007 vorgelegten informativen Bericht zum Thema Essstörungen. Wir erfahren etwas über mögliche Ursachen, die verschiedenen Formen der Störung und ihrer Charakteristik, die Häufigkeit des Vorkommens, therapeutische Angebote und die Bewertung sowie die Prävention. Ich bin dankbar, dass auch Schwachstellen benannt und Handlungsansätze für eine Verbesserung aufgezeigt werden.
In Gesprächen mit betroffenen Kranken und deren Eltern über die Sinnhaftigkeit eines zu gründenden Bündnisses gegen Essstörungen wurde wiederholt gesagt: Wir brauchen nach der Diagnose nur eines, und das ist ein abgestufter Behandlungsweg. Was passiert wo, wer kann bei diesem Krankheitsbild
helfen? Betroffene und deren Eltern fühlten sich allein gelassen, verunsichert auch durch den feststellenden Hausarzt, der auch nicht sicher sagen konnte, was konkret jetzt wo geschehen muss.
Der Bericht erkennt dieses und sagt auf Seite 16 unter Punkt 8, dass die Hilfen für Menschen mit Essstörungen vielfältig und gemeindenah organisiert sind. Allerdings sollen Gespräche mit den behandelnden Institutionen unter anderem zur Verbesserung der Information hinsichtlich der Versorgungssituation zur ambulanten Psychotherapie aufgenommen werden. Weiter regt der Bericht an, regional bezogen, im Sinne eines Netzwerkes, einen Informationsaustausch über angebotene Hilfen, Konzepte und Arbeitsweisen unter der Moderation des öffentlichen Gesundheitsdienstes stattfinden zu lassen.
Weiter soll überprüft werden, ob vorhandene Beratungsstellen für Menschen mit Essstörungen bedarfsgerecht vorhanden sind. Das begrüßt meine Fraktion genauso wie die Aussage, keine eigenen Beratungsstellen für Essstörungen aufzubauen.
Positiv hervorzuheben ist das Netzwerk Ernährung, das im Februar 2002 vom MSGF und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. gegründet wurde. Ziel der geförderten und begleitenden Programme ist die Einführung und Stabilisierung eines gesunden Ess- und Bewegungsverhaltens. Die Angebote richten sich an die Altersgruppe von 3 bis 15 Jahren. Die Landesstelle gegen die Suchtgefahren Schleswig-Holstein beschäftigt sich seit Jahren fundiert mit zwanghaften Störungen = Suchtverhalten = Essstörungen, erarbeitet und führt präventive Maßnahmen durch, zum Beispiel „zu dünn, zu dick, zum Kotzen“ in Schulen.
Die Anlage 1 macht deutlich, dass die im Bericht angeregten regionalen Netzwerke, die übrigens auch einen dringend geforderten Behandlungsweg erarbeiten können, bisher nur in Kiel und im Kreis Schleswig-Flensburg vorhanden sind sowie sich im Kreis Rendsburg-Eckernförde im Aufbau befinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist noch eine Menge zu tun.
Es ist gut, dass wir durch die Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Bericht zu einem gravierenden Problem unserer Gesellschaft erhalten haben. Es ist gut, dass wahrscheinlich auch durch diese Initiative die Landesregierung wieder in den Dialog mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Psychotherapeutenkammer und den Krankenkassen tritt, um unter anderem eine Überarbeitung der Bedarfsplanung von 1992 durch
zuführen, insbesondere auch um einem weiteren Stadt-Land-Gefälle entgegenzuwirken.
- Sie haben den Bericht ziemlich genau gelesen, nicht?
Prävention, Beratung und Behandlung müssen fortlaufend an die sich gesellschaftlich verändernden Lebensbedingungen der Menschen angepasst werden. Einem Bündnis gegen Essstörungen mit den geforderten neun Punkten und der ungeklärten Finanzierung wird meine Fraktion nicht zustimmen. Wir regen allerdings an, dass die Landesregierung im Dialog mit der KV die Möglichkeit prüft, inwieweit das Thema Essstörungen im „Nordlicht“ aufgegriffen werden kann. Bei der Bearbeitung des Themas Essstörungen im „Nordlicht“ wäre die Hinzuziehung der Landesstelle gegen die Suchtgefahren Schleswig-Holstein aus meiner Sicht nötig, nicht nur wünschenswert. Mit dem „Nordlicht“ erreichen wir alle niedergelassenen Hausund Fachärzte.
Noch einmal: Wir brauchen kein neues Bündnis. Wichtig ist die Neuaufnahme des Dialoges mit den bereits erwähnten Beteiligten, Kommunikation und Information und Erarbeitung eines Behandlungsweges, der die Betroffenen auch erreicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 90 Länder haben bereits Nichtraucherschutzgesetze. Die Lungenfunktion der in Gastbetrieben arbeitenden Menschen, zum Beispiel von Barkeepern, hat sich dort verbessert. In Italien kam es zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der Herzinfarkte. Die Umsetzung des Rauchverbotes in den erwähnten Ländern erfolgte unaufgeregt, konsequent und erfolgreich. Diese überzeugenden Ergebnisse wollen wir mit unserem Nichtraucherschutzgesetz auch erreichen.
Wir haben es uns mit diesem Gesetz nicht leicht gemacht.
Ich denke, das wurde auch in dem Bericht der Frau Vorsitzenden deutlich. Nahezu jeder konnte und
kann etwas zu diesem Thema sagen, bis hin zu abstrusen Publikationen wie „Extrablatt Nr. 2“, das mit einem rauchenden Helmut Schmidt für mehr Toleranz wirbt. Das hat Helmut Schmidt nicht verdient.
Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen sind froh, dass alle Argumente ausgetauscht sind und dass Ihnen das Gesetz in der vom Ausschuss geänderten Form zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden kann. Veränderungen wurden in den §§ 2 und 5 sowie in Artikel 3 vorgenommen.
In § 2 ist die Nebenraumlösung für geschlossene Veranstaltungen, die nicht gewerblicher Art sein dürfen, flexibilisiert worden. So kann zum Beispiel bei einer Geburtstagsfeier oder einer silbernern Hochzeit der gesonderte, größere Raum als Nebenraum im Sinne von Satz 1 genutzt werden. Wenn es das silberne Paar wünscht, darf also während der Feier zur silbernen Hochzeit geraucht werden.
Zusätzlich ist in § 2 eine Regelung für Zelte aufgenommen worden, in denen Traditions- und Festveranstaltungen stattfinden. Diese hielten wir im Sinne einer weitgehend einheitlichen Lösung für Norddeutschland für angezeigt. Dass die Opposition in der letzten Ausschusssitzung dann listig nach Lücken suchte, ist ihr gutes Recht. Sie war fündig. Eine Oppositionsfraktion meinte, einen Umgehungstatbestand hinsichtlich der 21-Tage-Regelung für Festzelte an einem Standort ausgemacht zu haben. Sie glaubte, dass durch reines Verrücken des Festzeltes am gleichen Standort die 21-Tage-Regelung wieder greift. Das tut sie nicht.
In § 5 wurde bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 die Geldbuße sowohl für den zulassenden Wirt als auch für rauchenden Gast auf bis zu 100 € festgelegt.
- 1.000 €. Ich wollte hier keine Veränderung hereinbringen. Keine neuen Verhandlungen! Entschuldigung, ich habe schlicht eine Null vergessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor den erwiesenen Gefahren des Passivrauchens kann kein verantwortlicher Staat die Augen schließen. Er hat die Gefahren gegenüber den Nichtrauchern in den Bereichen zu minimieren, wo es in seinem Handlungsbereich liegt. Schleswig-Holstein hat das mit diesem Gesetz getan. Die gestrigen Herbstgespräche mit der Landesstelle gegen Suchtgefahren hier im Hause haben bestätigt, dass wir mit diesem Gesetz
einen Riesenschritt nach vorn tun. Wir haben aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ein liberales, gutes Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz für Nichtraucher sicherstellt. Das war unser Ziel.
Wir freuen uns, dass auch der DEHOGA Schleswig-Holstein dieses Gesetz begrüßt. Dieses Nichtraucherschutzgesetz ist aber auch ein Raucherschutzgesetz. In Ländern mit Rauchverbot ist laut Professor Schunkert von der Universität Lübeck der Anteil der starken Raucher gesunken, weil Rauchen unter den gegebenen Bedingungen zu unbequem ist. Auch hier ergibt sich also ein positiver Effekt. Irgendwann werden das auch die bayerischen Wirte begreifen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag des Ausschusses.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 15. März 2007 führten Sozial- und Bildungsausschuss eine gemeinsame Anhörung zum Thema „Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterentwickeln" durch. In dieser aufschlussreichen Anhörung trugen AWO, Caritas, ADS und VEK als Trä
ger vor, welche zusätzlichen Familienangebote es bereits in ihren Einrichtungen gibt. Zusätzlich wurde von Frau Dr. Wieland aus dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN favorisierte NRWModell vorgestellt. Die Anhörung ergab, dass die Träger vor Ort sehr wohl sich verändernde Notwendigkeiten erkennen und in der Lage sind, innovativ und im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf zu reagieren. Zusätzliche Angebote richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
So hat eine Kita im Norden Flensburgs einen komplett anderen Bedarf als eine Kita auf der westlichen Höhe derselben Stadt. Während im Norden der Stadt die Erziehungskompetenz der Eltern gefördert, Sprachkompetenz der Kinder entwickelt, gesunde Ernährung erlernt, Hinweise zur Körperpflege gegeben werden müssen, ist es in Kitas auf der westlichen Höhe eher nötig, die Eltern darauf hinzuweisen, die Kinder durch ihr Nachmittagsvollzeitprogramm nicht zu überfordern.
Uns wurden vielfältige, niedrigschwellige Zusatzangebote vorgestellt, die Teil der Weiterentwicklung der Kitas sind und dem Bedarf vor Ort in unterschiedlichster Ausprägung gerecht werden. Wichtig für die Zukunft ist eine intensive Zusammenarbeit von Familienbildungsstätten und Kitas vor Ort. Die Familienbildungsstätten bieten Kurse an, die inhaltlich von großer Relevanz für Kita-Eltern sind, von diesen aber in den Familienbildungsstätten viel zu wenig angenommen werden.
Durch den vertrauensvollen Zugang der Eltern zu ihrer Kita wird hier eine hervorragende Möglichkeit der Zusammenarbeit von Kita und Familienbildungsstätte - von der ADS in Flensburg bereits erfolgreich praktiziert. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Anhörung für die Weiterentwicklung der Kitas war die Einbindung des Ehrenamtes in Programm und Ablauf der Kita-Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Parteien der Großen Koalition sahen sich und ihren Antrag in allen Punkten durch die Anhörung bestätigt - bis auf den Antrag von NRW. Einig sind wir darin, dass die Kitas flächendeckend weiterentwickelt werden müssen. Das ergibt sich aus sich ständig verändernden Lebensumständen der Eltern und der Gesellschaft. Die Weiterentwicklung muss aber individu
ell vor Ort gestaltet werden und einen Mehrwert für die dort lebenden Familien darstellen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion sind die vorhandenen Mut machenden Ansätze zu unterstützen und zu stärken. Vor der realen Haushaltssituation unseres Landes muss es unser gemeinsames Ziel sein, die gegenwärtigen Mittel des Landes für die Kitas wieder in gleicher Höhe bereitzustellen. Ergänzend muss für die Weiterentwicklung der Kitas durch gute Beispiele geworben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Bescheidenheit, nicht ohne Grund ist der Kreis SchleswigFlensburg im Familienatlas 2007 der Bundesregierung als Top-Region eingestuft worden.
- Wir, Holger. - Im Kreis Schleswig-Flensburg hat die ADS als einer der ersten Träger überhaupt damit begonnen, passgenau für die jeweilige Umgebung Kitas zu Nachbarschafts- oder Familienzentren zu entwickeln. Dieses Modell und die weiteren in der Anhörung vorgestellten Modelle können beispielgebend für Kitas in Schleswig-Holstein sein.
Die CDU-Fraktion bittet die Landesregierung, einen Austausch zu organisieren, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Politik ist kinderfeindlich“, so Frau Koch-Mehrin, FDP-Europaabgeordnete, gestern in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben. Sie muss es wissen. Sie ist aktive Politikerin, hat zwei kleine Kinder und erwartet das dritte. Mein Respekt gilt Frauen wie ihr, die einen politischen Hochleistungsjob und Familie mit sehr kleinen Kindern miteinander vereinbaren.
Es ist unstrittig, dass sich alle Parteien mehr Mitglieder und unter den Mitgliedern mehr Frauen wünschen. Es ist auch unstrittig, dass wir den Sachverstand, die Kompetenz, den Blickwinkel der Frauen in der Politik brauchen. Es ist leider aber auch unstrittig, dass laut Umfrage der Wochenzeitung „Die Zeit“ sich nur 29 % der Männer, aber dann nur noch 15 % der Frauen sich überhaupt vorstellen könnten, Politiker zu werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die Situation der an Frauen notleidenden Parteien jetzt per Gesetz verbessern. Die großen Parteien haben ja bereits auf die Situation reagiert: Bei der SPD gibt es bei der Aufstellung der Liste das sogenannte Reißverschlussverfahren, die Quote, bei der CDU das ungeliebte Quorum. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die Parteien gezwungen werden, 50 % Männer und 50 % Frauen auf die Landesliste zu setzen. Wenn das nicht zu erreichen ist, ist die Liste entsprechend des Prozentsatzes der Frauen in der Mitgliedschaft zu besetzen.
Eine Quotenregelung ist nicht nur inhaltlich zweifelhaft. Ein Diktat von oben wird die Situation der Frauen in der Politik und ihren Anteil im Landtag nicht grundlegend verbessern.
Nach unserem Wahlsystem werden 40 von 69 Abgeordneten in den Wahlkreisen Schleswig-Holsteins direkt gewählt. Es versteht sich von selbst das sieht der Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Meiner Fraktion und mir ist es daher wichtiger, zu fragen: Warum ist es so schwierig, mehr Frauen für Politik zu begeistern? Ist es das geringe gesellschaftliche Ansehen von Politikern - „Politik ist ein schmutziges Geschäft“ -, ist es Desinteresse, ist es Resignation - „dort verändert sich ja doch nichts“ -, ist es ein höherer Anspruch an Freizeit und Privatleben, ist es die Tatsache, dass die politische Arbeitszeit kinder- und familienfeindlich ist? Schweden macht es anders. Oder ist es ein gebrochenes Verhältnis zur Macht, wie unsere jetzige Bundeskanzlerin 1994 zu 75 Jahren aktives und passives Frauenwahlrecht formulierte?
Wir alle müssen uns darum kümmern, mehr Frauen für die Politik zu gewinnen, zu interessieren, nicht per Gesetz, sondern per Überzeugung. So existiert zum Beispiel das Mentoring-Programm in unserer Partei: Interessierte Frauen begleiten sowohl männliche als auch weibliche Abgeordnete über einen längeren Zeitraum bei ihrer Arbeit.
Dieses Programm ist sehr erfolgreich, weil sich fast jede zweite Teilnehmerin danach entscheidet, zunächst kommunalpolitisch aktiv zu werden. Das ist ein guter Weg, um Frauen für die politische Arbeit zu gewinnen.
Auch wenn sich in der vergangenen Woche der Frauenanteil im Vorstand der CDU-Landtagsfraktion von drei auf zwei reduzierte, was ich bedaure,
obwohl ich demokratische Wahlergebnisse akzeptiere, ist es nur ein Blitzlicht einer einzigen Wahl.
In diesem Zusammenhang allerdings ein Hinweis: Selbstverständlich hat meine Fraktion das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom 21. Juni 2007 zur Kenntnis genommen, das eine verfassungsrechtliche Beurteilung der gesetzlichen Quotenregelung vornimmt. Bedauerlich ist nur, dass die Anzahl der Frauen in der CDU-Landtagsfraktion höher ist als im Gutachten angegeben.
Männer und Frauen sollen gleichermaßen Anteil am politischen Geschehen haben, das heißt, Chancengleichheit ohne Quotenregelung. Dieses ist ein langfristiger Prozess im Umdenken sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern. Dafür gibt es in unserer Partei gute Beispiele:
Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, dass die CDU die erste Bundeskanzlerin Deutschlands stellt? Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, dass die CDU die erste Oberbürgermeisterin in Kiel stellt? Und am Sonntag wird eine von der CDU unterstützte Landrätin in Nordfriesland gewählt. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, kümmern wir uns gemeinsam darum, dass mehr Frauen mitgestalten und mitentscheiden wollen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geht Schleswig-Holstein zusammen mit den Nachbarländern einen entscheidenden Schritt zum Schutz der Nichtraucher, die den überwiegenden Teil unserer Bevölkerung ausmachen. 75 % der Deutschen rauchen nicht. Die hoch emotional geführte Debatte erweckte zeitweilig den Eindruck, man wolle 100 % der Deutschen das Rauchen verbieten. Die sich noch in der Beratung befindenden Gesetzentwürfe der Länder zeigen Wirkung. Am 29. Juni meldeten sowohl „Spiegel online“ als auch www.tagesspiegel.de: „Tabaklobby löst sich auf“.
Der Verband der Zigarettenindustrie, VdC, löst sich auf. Der Marktführer Philip-Morris verlässt den Verband unter anderem mit folgender Begründung:
Der VdC habe den Geist der Zeit verkannt und weiter auf eine Totalopposition gegen einen umfassenden Nichtraucherschutz gesetzt. Weiter heißt es, man wolle sich stärker für eine gesundheitspolitisch orientierte Regulierung der Tabakwirtschaft und für ein fast komplettes Werbeverbot für Zigaretten einsetzen, denn
„Zigaretten seien ein schädliches und uncooles Produkt, vor dem es die Gesellschaft, vor allem Kinder und Jugendliche, stärker zu schützen gelte!“
Bravo, welche Einsicht! Auf die negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch das Rauchen bin ich bereits in der letzten Debatte eingegangen. Eine Wiederholung macht hier nichts besser. Die CDUFraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Stringenz und Klarheit. Er enthält keine faulen Kompromisse.
Unstrittig sind, wie übrigens in allen Nachbarländern, verhängte Rauchverbote der in § 2 aufgeführten Gebäude. Diskussion gab es lediglich im Bereich der Gaststätten. Wird es eine sogenannte Eckkneipenregelung geben?
Peter Bartsch, der Landeschef des DEHOGA, hat am 6. Juni 2007 in der „Dithmarscher Landeszeitung“ bekräftigt, dass er das Gesetz „durchwachsen positiv“ sehe. Er bedauere, dass auch Eckkneipen rauchfrei werden sollten, aber immerhin könnten Festsäle zu Nebenräumen erklärt werden. Damit könne er leben. Nach dieser Äußerung scheint auch hier kein Handlungsbedarf mehr zu bestehen.
Jetzt hat uns noch ein Antrag zum Gesetzentwurf der FDP erreicht. Nunmehr soll es eine Innovationsklausel geben: Es darf weiter geraucht werden, wenn die Luft durch entsprechende technische Geräte so gereinigt wird, dass sie OP-tauglich ist.
Ein Vorschlag, lieber Kollege Dr. Garg: Wir bleiben bei den Regelungen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs und schlagen den Gastwirten vor, in den abgetrennten Raucherräumen nach Innovationsklausel Geräte zu installieren, und zwar zum Schutz nicht rauchender, solidarischer Begleiter der Raucher.
Wir werden diesen Antrag wie auch den FDP-Gesetzentwurf selbstverständlich in die Beratung des Gesetzes einbeziehen. Dies gilt selbstverständlich
auch für den eingegangenen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Lieber Herr Dr. Garg, ich wünsche mir so sehr, dass Sie auch als gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, so wie der Ministerpräsident von Niedersachsen, Ihre Position zum Nichtraucherschutz kritisch überprüfen und möglicherweise wie Christian Wulff korrigieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden das Problem des Passivrauchens mit diesem Gesetzentwurf nicht abschließend regeln können. Wir können es wohl im öffentlichen Raum regeln, aber nicht dort, wo es genauso gefährlich ist, nämlich zu Hause, in der Familie, im Auto. Auch dort ist Passivrauchen schädlich. Wir müssen also das eigenverantwortliche Handeln aller Bürger stärken. Das ist das Ziel, für das wir gemeinsam werben sollten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sozialministerium für die Erstellung des Berichts und die Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen. 2003 wurden die lokalen Bündnisse für Familien vom Bund initiiert, sie hatten und haben die Zielsetzung, ganz allgemein familienfreundlichere Verhältnisse zu schaffen. Am 1. September 2006, so in der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Familienpolitik nachzulesen, gab es in Schleswig-Holstein zwölf lokale Bündnisse für Familien. Laut Bericht der Landesregierung und des Berichts der Frau Ministerin sind es jetzt 15, exklusive des Modellprojektes „ChefSache Familie“, also 15 Bündnisse im Lande.
Die CDU-Fraktion freut sich besonders darüber, wie breit die lokalen Bündnisse angelegt, wie groß und vielfältig die Beteiligung der Bündnispartner ist. Erfreulich ist auch die enge Vernetzung und Zusammenarbeit der lokalen Bündnisse mit der örtlichen Jugendhilfe. Alle Bündnisse wollen familienunterstützend arbeiten und positive Lebensbedingungen für Familien schaffen. Das hört sich zunächst gut an, ist auch richtig, aber es ist wenig konkret. So haben es auch einige Bündnispartner empfunden, und sie haben in Fragebogenaktionen die Familien vor Ort gefragt, wie denn die Lebensräume familienfreundlicher werden könnten, was sich die Eltern konkret wünschen, und zwar in den
Bereichen unter anderem Betreuung der Kinder nach der Schule und während der Ferien, notwendige Betreuungszeiten in der aktuellen Lebenssituation, welche Hauptprobleme in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen werden wie auch im Bereich Pflege in der Familie und in der Infrastruktur der Region, zum Beispiel Angebote für Jugendliche. So will zum Beispiel das lokale Bündnis in der Region Schleswig-Flensburg sein Arbeitsprogramm an den Auswertungsergebnissen dieses Fragebogens ausrichten. Hier noch einmal mein Dank an die Frau Ministerin, die diese Fragebogenaktion auch finanziell unterstützt hat.
Auffallend an dem vorgelegten Bericht ist, dass die existierenden lokalen Bündnisse unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Ministerin hat es schon dargestellt. Der Schwerpunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird allerdings von allen Bündnissen benannt. Wir stellen fest, unsere lokalen Bündnisse sind noch am Anfang, sie arbeiten aber mit großem Engagement, sie tun es ehrenamtlich, sie tun es für die Familien in den jeweiligen Regionen. Sie wissen, der Standortfaktor ihrer Region wird durch das Prädikat „familienfreundlich“ positiv beeinflusst.
Die lokalen Bündnisse - ich sagte es schon - stehen noch ganz am Anfang ihrer Arbeit. Das hervorragende Modellprojekt „ChefSache Familie“ dagegen ist fast beendet. Minister Austermann sagte in einer der letzten Plenartagungen, es würde weiterlaufen. Die Sicherheit, Herr Minister, ist noch nicht bei allen Partnern – zum Beispiel nicht bei den IHKs – angekommen. Dort wird befürchtet, dass das ursprüngliche Konzept nicht fortgeführt wird. Das wäre bedauerlich, denn alle beteiligten Betriebe – es waren noch nicht so furchtbar viele – haben das Konzept als außerordentlich hilfreich bezeichnet und würden sich wünschen, dass es weitergeführt wird.
Die CDU-Fraktion begrüßt die Einrichtung der Servicestelle im Ministerium als „Overhead“ und hofft auch insofern auf eine gute Entwicklung. Wir verfolgen die Arbeit der lokalen Bündnisse mit großem Interesse und hoffen auf eine substantielle Weiterentwicklung. Wir unterstützen und erkennen die Arbeit der lokalen Bündnisse an.
Aus der Region Flensburg weiß ich, welche Hürden noch genommen werden müssen. Bei allem Engagement und der Bereitschaft, ehrenamtlich zu arbeiten, ist - im Ausschuss müssen wir überlegen, wie wir das machen können - doch auch über eine gewisse finanzielle Ausstattung nachzudenken. So
sagte mir eine hochmotivierte Initiatoren des Bündnisses in der Region Flensburg: Wir haben ja noch nicht einmal Briefmarken.
Meine Damen und Herren, arbeiten wir weiterhin mit dem und für die lokalen Bündnisse!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Garg, ich kann Sie beruhigen: Die von Ihnen hier heraufbeschworene Drohkulisse der Verbotsspirale wird nicht kommen.
Am 23. Januar 2002 brachte die CDU-Fraktion den Antrag ein, alle Schulen zu rauch- und alkoholfreien Zonen zu erklären, und zwar vor dem Hintergrund der erschreckenden Erkenntnisse aus der
Kleinen Anfrage Drucksache 15/1350. Das Durchschnittsalter beim Griff zur ersten Zigarette lag 2001 bei 11,3 Jahren. Es war in zwei Jahren um 1,4 Jahre gesunken.
Weil wir dann Gott sei Dank gemeinsam etwas getan haben, will ich Ihnen die aktuellen Zahlen der Landesstelle gegen die Suchtgefahren SchleswigHolstein nicht vorenthalten. 2005 lag das Einstiegsalter beim Rauchen bei 13,2 Jahren. Auch der Raucheranteil der 12- bis 15-Jährigen ist von 16 auf 12 % gesunken. Die Landesstelle gegen die Suchtgefahren sieht das - auf Nachfrage - im Trend als Auswirkung der rauchfreien Schulen. Ich denke, das ist ein Erfolg.
- Vielen Dank, liebe Kollegen.
In der dem Antrag folgenden Debatte erklärte der geschätzte Kollege Dr. Garg - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin -:
„Frau Kollegin Tengler, deswegen ist es mir ein ganz besonderes Bedürfnis, hier klipp und klar zu sagen: In dieser Frage passt überhaupt kein Blatt Papier zwischen uns beide.“
Lieber Herr Kollege, wie konnte plötzlich das viele Papier in Fragen Nichtraucherschutz zwischen uns geraten?
- Momentito! Die Gefahren des Passivrauchens werden seit Jahren diskutiert und seit Jahren unterschätzt. Die Gefährdung ist im Gutachten des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg vom 9. Dezember 2005 zusammengefasst. - Herr Kollege Garg, es geht um das Passivrauchen.
Während etwa 110.000 bis 140.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland ursächlich auf Folgen des Tabakrauchens zurückgeführt werden, sind dem Gutachten nach - ich finde, das ist eine interessante Zahl - immerhin 3.300 vorzeitige Todesfälle pro Jahr dem Passivrauchen zuzuschreiben. Tabakrauch verursacht nach dem aktuellen Erkenntnisstand die höchste Schadstoffbelastung der Innenluft.
- Die sind nicht im Innenraum.
Dr. Garg, diesen Erkenntnissen kann man doch nicht nur mit Liberalismus begegnen, und zwar besonders nicht als gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion.
Trotz dieser wissenschaftlich untermauerten Einschätzung werden in Deutschland passiv dem Tabakrauch und dessen Schadstoffen über 170.000 Neugeborene jährlich ausgesetzt, schon im Mutterleib, über 8 Millionen Kinder und Jungendliche unter 18 Jahre zu Hause, mehr als 35 Millionen erwachsene Nichtrauchende in der Wohnung und in der Freizeit - am stärksten in der außerhäuslichen Freizeit wie beim Aufenthalt in Cafes, Restaurants, öffentlichen Einrichtungen und bei Bekannten - und noch immer 8,5 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz.
Einfluss nehmen kann der Staat nur in Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wo er Gesetzgebungskompetenz hat.
Diesen Fakten haben inzwischen - darauf ist noch nicht hingewiesen worden, auch nicht von Ihnen, Herr Garg - über 90 Länder mit unterschiedlichen Nichtraucherschutzgesetzen Rechnung getragen. Dies wollte die Bundesebene regeln, allerdings scheiterte eine bundeseinheitliche Regelung im September 2006.
Da laut Grundgesetz Artikel 74 das Gaststättenrecht bei den Ländern liegt, hat die Landesregierung im März 2007 im Kabinett ein Landesnichtrauchergesetz beraten. Dieser Gesetzentwurf ist jetzt in der Anhörung der zu beteiligenden Verbände.