Joachim Paul

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Last Statements

............. 7696, 7701 Abg. Michael Hüttner, SPD:........... 7697, 7702 Abg. Matthias Lammert, CDU:......... 7697 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7699 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7700 Randolf Stich, Staatssekretär:......... 7701
Kitas in der Corona-Pandemie: Unsere Kleinsten, die Eltern und die Beschäftigten nicht alleine lassen auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13620 –........... 7702
............. 7744, 7745........................... 7748 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7745, 7746 Abg. Josef Dötsch, CDU:............. 7746 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:...... 7747
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/13572 –................ 7749
a) Sechsundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 17/12814) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13525 –
b) Siebenundzwanzigster Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 17/12815) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13526 –........... 7749
Überweisung zur Besprechung – Drucksache 17/12814 – an den Innenausschuss...... 7749
Überweisung zur Besprechung – Drucksache 17/12815 – an den Innenausschuss...... 7749
Prävention, Beratung und Intervention in Bezug auf sexualisierte Gewalt – Kinder und Jugendliche effektiv und nachhaltig schützen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13576 –........... 7749
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Landtag hat gestern in einer Schweigeminute der Opfer islamistischer Anschläge in Paris, Dresden, Nizza und Wien gedacht. Eines der Opfer, Samuel Paty, war ein Lehrer. Er wurde Opfer eines Anschlags, weil er das Thema „Meinungsfreiheit“ im Unterricht diskutieren ließ und Karikaturen des Mohammed, des angeblichen Propheten, zeigte.
Zudem steht ein trauriger Jahrestag bevor. Am 13. November jähren sich zum fünften Mal die Anschläge von Paris. In dieser Nacht töteten islamistische Fanatiker 130 Menschen, 683 wurden teilweise schwer verletzt.
Dieser – man muss sie als das bezeichnen, was sie ist – militärischen Operation fielen Fußball-, Rock- und Heavy Metall-Fans, Besucher von Bars und Cafés zum Opfer. Die Attentäter wollten das kulturelle Herz von Paris treffen. Es sollte zu schlagen aufhören.
Die Islamisten knüpften dabei fatalerweise an die Anschläge auf das Redaktionsgebäude des Satiremagazins Charlie Hebdo wenige Monate zuvor an. 12 Menschen verloren damals ihr Leben. Darunter Redakteure, die im Lande des Rousseau, Diderot, Montesquieu und Olympe de Gouges Mohammed in Karikatur dargestellt und damit eine wesentliche Botschaft unserer Kultur vermittelt hatten. In unserer Gesellschaft steht keine Religion über Kunst und Meinungsfreiheit. Auch geschmacklose Abbildungen von Geistlichen, Religionsstiftern und angeblichen Propheten sind traditionell Teil des öffentlichen Diskurses. In Europa lebt beides nebeneinander: der Glaube und die kritischwissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihm und damit Zweifel an Propheten, Heilsgeschichten und Offenbarungen.
Um aber Dramatik und Dynamik der fortschreitenden Bedrohung durch islamistische Milieus zu erfassen, genauer zu erfassen, sollte man sich die letzten Stunden des Samuel Paty, eines engagierten Lehrers, ansehen. Nach dem Unterricht veröffentlicht der Vater einer Schülerin, Brahim C., ein Video in den sozialen Medien, das auch Patys persönliche Daten beinhaltete.
Es kursierte in der Moscheegemeinde vor Ort, Geistliche verbreiteten es immer und immer wieder. Der Attentäter, ein über Lampedusa nach Europa eingereister Tschetschene, der zuvor aus Polen ausgewiesen worden war, griff das Video schließlich auf als Ruf zur Tat.
Obwohl nun eine konkrete Bedrohungssituation über der Schule schwebte und Paty seine Angst, Ziel eines Anschlags werden zu können, schilderte, fand er keine Hilfe, nicht in der Schulleitung, nicht im Kollegium, und auch die Funktionäre der linken Bildungsgewerkschaft taten genau nichts. Sie hatten Angst, sich mit diesem Milieu, mit fundamentalistisch orientierten Eltern und Schülern, die oben skizzierte Werte mit großer Geste ablehnen, anzulegen, in einer Diskussion als islamophob, als ausländerfeindlich diffamiert zu werden.
Wir kennen das. Das Tabu, über diese Art Probleme und Bedrohungen zu sprechen, es hat mittlerweile fatale Folgen. Es liefert aus und wird von Islamisten als Schwäche unserer Gesellschaft und damit auch als Bestätigung verstanden.
In unserem Nachbarland Frankreich spricht die etablierte Politik mittlerweile von der Gefahr, dass über Jahre immer weiter ausgebaute islamistische Milieus Kräfte des Separatismus, der Abspaltung seien. Ja, es ist richtig, wir müssen genau differenzieren. Weitaus der größte Teil der Muslime in unserem Land lebt als Mitbürger mit uns zusammen. Ihre Religionsausübung kollidiert im allgemeinen nicht mit unserer Gesellschaft.
Wir selbst als AfD haben Muslime als Parteimitglieder und arbeiten mit ihnen politisch zusammen.
Es bildet sich aber zunehmend eine Gegenkultur aus – ja, das ist der zu nennende Begriff, der ist wichtig –, die zu einer Herausforderung geworden ist und die Machtfrage stellt. Der Deutsche Lehrerverband mahnte im Oktober im Zusammenhang mit der Ermordung Patys an, dass es auch in Deutschland zunehmenden Druck gebe, insbesondere wenn der Islam, der Nahostkonflikt oder Israel im Unterricht behandelt würden. Betroffen seien insbesondere Brennpunktschulen mit – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – einem hohen Anteil von Schülern mit entsprechendem Migrationshintergrund. – Zitat Ende.
Deshalb ist es notwendig, auch mit Kleinen Anfragen diese Verhältnisse zu erfragen, darzustellen und zu diskutieren.
Ich möchte noch ein Beispiel oder Beispiele aus unserer Region, aus unserem Land ergänzen. In Frankfurt sah sich eine Lehrerin jüngst Vorwürfen islamistisch orientierter Eltern ausgesetzt, weil sie mit ihrer Klasse ein Kloster besucht hatte. Die muslimischen Schüler hätten gereinigt werden müssen, so teilte man ihr mit.
Koblenz: Nach einem angeblichen Missbrauch
eines muslimischen Mädchens – ich komme zum Ende – in einer Kita heizte das gut organisierte islamistische Milieu die Stimmung derart an, dass massive Drohungen folgten und die Einrichtung geschlossen werden musste.
Wir müssen in einen offenen Diskurs einsteigen und diese Tabus benennen und durchbrechen, wenn wir den sozialen Frieden und den Frieden unserer Gesellschaft nicht gefährden wollen.
Mehr dazu in der zweiten Runde.
Liebe Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Herr Lammert, gerade habe ich differenziert. Ich habe grundsätzlich nicht pauschal von Flüchtlingen gesprochen, die eine Gefahr darstellten, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass der Attentäter von Paris als Flüchtling nach Europa gekommen ist. Das ist ein Fakt.
Herr Hüttner, Sie haben die Islamkonferenz genannt, die das Ziel der Integration besser verfolgen sollte. Aus der ist Hamed Abdel-Samad, ein kritischer Muslim, vor Kurzem ausgestiegen. Er hat gesagt, hier geht es nicht um Integration, sondern hier geht es um Selbstaufgabe. Das ist das, was wir nicht wollen. Wir wollen uns nicht diesen Milieus anpassen, anstatt den Kampf aufzunehmen und unsere Werte zu verteidigen.
Übrigens hat der IS-Attentäter von Wien, als er bei seinem Plan, nach Syrien auszureisen, festgenommen und verurteilt worden ist, gesagt, er habe nie Diskriminierungserlebnisse in Österreich erleben müssen.
Das Problem ist also vielschichtiger und geht viel tiefer, als
Sie hier immer wieder behaupten.
Wenn wir hier keine Zustände wie in Frankreich haben wollen, dann brauchen wir einen echten Diskurs, der auch das in den Blick nimmt.
Die Tabus, die kritische Bürger sprachlos machen sollen, sind längst nicht mehr angemessen. Bei diesem Diskurs muss vor allen Dingen eines gefordert werden, nämlich dass sich die hier lebenden Muslime von sogenannten Autoritäten empanzipieren, die ihr Verständnis vom Islam vom Ausland her nach Deutschland bringen. Das ist sehr wichtig. Das heißt, das ist die Grundvoraussetzung, dass wir diese Auseinandersetzung im Sinne unserer Werte erfolgreich meistern können. Das ist auch das, was Hamed Abdel-Samad gesagt hat: Diese Emanzipation ist wichtig.
Ich komme zu meinem letzten Satz.
Auch wir, die AfD, möchten nämlich einen deutschen, einen Euroislam. Der ist aber nur mit Muslimen möglich, die sozusagen diese Verbindungen infrage stellen und kappen und hier ein Entwicklungsfeld für den Islam eröffnen, der zu unserer Gesellschaft passt. Das ist notwendig.
Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! 5G ist die Technologie der Zukunft. Das habe ich hier im Hohen Hause mehrfach beschrieben. Es ist der Mobilfunkstandard, der die Maschinenkommunikation auf ganz, ganz neue Weise in die Realität einbringen wird.
5G bietet nicht nur unzählige Möglichkeiten für Industrie und Wirtschaft. Der neue Mobilfunkstandard hat auch Potenzial für unser Privatleben, zum Beispiel durch autonomes Fahren oder das sogenannte Smart Home. Es kann hier nachhaltige Veränderungen anstoßen.
Kurz: 5G wird bzw. ist weit mehr als ein Telefonsignal. Der Ausbau, so wollen uns Landesregierung und Mobilfunkanbieter glauben machen, gehe im Land stetig voran. So möchte die Telekom bis Ende des Jahres mindestens 700 ihrer Mobilfunkstandorte mit 5G versorgen.
Zahlreiche Bürger haben im Bezug auf den Ausbau jedoch berechtigte Sorgen. Es ist unsere Aufgabe, diese ernst zu nehmen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen. Nein, Bedenken oder Sorgen im Sinne von „5G dient der Gedankenkontrolle“ sind damit selbstverständlich nicht gemeint.
Ein kurzer Blick auf die Fakten. Bei Mobilfunkstrahlung handelt es sich um elektromagnetische Strahlung. Um die für den 5G-Standard notwendigen hohen Übertragungsraten zu ermöglichen, sind hochfrequente energiereiche Wellen notwendig. Diese breiten sich aufgrund ihrer Kurzwelligkeit in der Fläche allerdings nur mäßig aus. Für ein flächendeckend verfügbares 5G-Signal bräuchte es also wesentlich mehr Funkzellen als für LTE/4G.
Jede dieser Funkzellen ist eine Strahlungsquelle, und Strahlung hat nachgewiesenermaßen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, auf Organismen. Um diese Auswirkungen möglichst gering zu halten, wurden die Grenzwerte festgelegt, die Strahlungsquellen nicht übersteigen dürfen.
Diese Grenzwerte zielen aber in erster Linie darauf ab, die bereits nachgewiesenen thermischen Auswirkungen der Strahlung zu begrenzen, Wärme also. Studien renommierter Institute legen allerdings nahe, dass auch Auswirkungen auf den Hirnstoffwechsel und das Immunsystem nicht restlos ausgeschlossen werden können.
Für andere Staaten wie die Schweiz ist dies offenkundig Grund genug zur Vorsorge, zur Evaluierung. Man legte eigene Grenzwerte fest, die sich von den internationalen Empfehlungen teilweise erheblich unterscheiden. An soge
nannten Orten mit empfindlicher Nutzung dürfen Anlagen nur ein Zehntel der elektrischen und magnetischen Feldstärke aufweisen, die im umliegenden Ausland, also auch in Deutschland, üblich sind. Orte mit empfindlicher Nutzung sind dabei Orte, an denen sich Menschen über einen längeren Zeitraum aufhalten.
Doch wie sind diese krassen Unterschiede begründet? Die schweizerische Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) führt explizit an, dass negative gesundheitliche Folgen derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Landesregierung muss anerkennen, dass diese Auflagen nicht erlassen wurden, weil die Schweiz von Verschwörungstheoretikern regiert wird, sondern weil es nach wie vor ungeklärte Fragen hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung gibt.
Wir sind für den 5G-Ausbau, aber mit Augenmaß und der Abschätzung möglicher gesundheitlicher Risiken. Die Bedenken und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen heißt für uns, eine Studie zu beantragen. Wir brauchen eine repräsentative, umfassende und unabhängige Studie, die sich mit den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von 5G im laufenden Betrieb beschäftigt. Sollte diese belegen, dass die Strahlung negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat, müssen die Grenzwerte neu festgelegt und der Ausbau entsprechend angepasst werden, zum Beispiel durch weitere Schutzeinrichtungen.
Wir wollen diese Studie nicht in Form eines Moratoriums, welches den 5G-Ausbau verzögert und uns Entwicklungschancen nimmt, sondern eine parallel zum Ausbau durchgeführte Erhebung. Für diese bieten sich insbesondere die 5G-Testfelder an, die wir bereits im Land haben: Kaiserslautern, auch an der Hochschule Koblenz oder eben das BASF-5G-Campusnetz. Hier müssen die Voraussetzungen für die Erhebung medizinischer Daten geschaffen werden.
Eine solche Studie wäre nicht nur dazu geeignet, das Risiko gesundheitlicher Auswirkungen zu minimieren, sondern auch dazu angetan, die Akzeptanz von 5G in der Bevölkerung deutlich zu steigern, Ängste abzubauen und natürlich die Entwicklung unseres Standorts im Hinblick auf den Mobilfunkstandard der Zukunft zu sichern.
Ich bitte Sie: Werden Sie dieser Verantwortung mit uns gerecht. Es handelt sich um ein Thema, das nicht ideologisch aufgeladen ist. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Vielen Dank.
Der Unterschied zwischen 5G und LTE ist, dass 5G einfach mehr Strahlungspositionen, mehr Strahlungspunkte braucht, weil die Strahlung etwas schwächer ist und dafür intensiver aufgestellt werden muss. Das ist ein wesentli
cher Unterschied zu 4G/LTE.
Es gibt hier eine ganze Reihe von Studien, aber RheinlandPfalz ist geradezu prädestiniert dafür. Wir haben einige Modellregionen. Das ist für uns erst einmal ein Schritt in dieser ganz wichtigen Entwicklung, nämlich der Ausbau dieses neuen Mobilfunkstandards. Es ist aber auch eine Chance: Wir haben 5G-Modellregionen oder Testfelder in Koblenz, Andernach, Kaiserslautern und bei der BASF in Ludwigshafen; wir sind hervorragend dafür prädestiniert, um selbst eine Studie zu veröffentlichen, von der andere profitieren können.
Das ist meines Erachtens eine Herangehensweise, um die Vorbehalte, die es in der Bevölkerung gibt, abzubauen. Sie sind da, es gibt zahlreiche Bürgerinitiativen, es gibt auch zahlreiche Diskussionen in der Internetgemeinde. Daran nehmen natürlich auch Mitglieder der AfD teil, weil sie bewusst und kritisch sind und dieser Technologie Chancen, aber eben auch Risiken abgewinnen können, und sie diskutieren dann lebhaft und leidenschaftlich.
Eine Studie begleitend zum Ausbau macht Sinn. Sie kann einen wirtschaftlichen und auf jeden Fall einen Mehrwert für die Forschung hierzulande erbringen. Daher kann ich Ihre Argumente nicht so ganz nachvollziehen.
Herr Dr. Griese, ich habe Kaiserslautern als einen Ort genannt.
Das mag sein. Herr Griese, ich glaube Ihnen das. Ich habe den Antrag selbst gelesen und teilweise mitverfasst.
Ich habe nur gesagt, dass es mehrere Anknüpfungspunkte und Örtlichkeiten in Rheinland-Pfalz gibt. Das ist etwas Positives. Wir haben ein 5G-ready Testfeld an der Hochschule Koblenz. Wir haben eine – zumindest geplante – Testung am Rheinhafen Andernach. Wir haben bei der BASF ein Netz, das zumindest auch der chemischen Produktion zur Verfügung steht. Das waren alles Beispiele dafür, dass wir mittel- oder langfristig durchaus Anknüpfungspunkte für den realen Betrieb haben.
Ich glaube, bei diesem Thema ist eine landesweite Studie dazu geeignet, den Forschungsstandort zu stärken. Daher muss das klargestellt werden.
Vielen Dank.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Manches wiederholt sich einmal als Tragödie, dann als Farce. Wir erinnern uns: Im September erklärte Staatssekretär Griese hier im Hause, dass die bereits im Jahr 2014 vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilte Beförderungspraxis geändert, nur eben nicht konsequent umgesetzt worden sei. Ganz so, als handle es sich um Nebensächlichkeiten, kleinere Bürofehler und nicht Weichenstellungen, die über Lebenswege von fleißigen Mitarbeitern entscheiden können.
Die Mängel – so Staatssekretär Griese damals – seien längst abgestellt, längst korrigiert worden. Die triviale Botschaft: Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.
Eine offenkundige Farce; denn wenn man ausgehend vom Jahr 2011 das gesamte Beförderungsunwesen bis heute, bis 2020 untersucht – das hat der SWR getan –, dann eröffnet sich ein grünes Sittenpanorama, das seinesgleichen sucht. Bei zwei Drittel der Beförderungen fanden keine substanziellen und genügenden Beurteilungen statt. Von 2017 bis 2020 gab es nahezu gar keine Beurteilungen, offenkundig mit Vorsatz.
Zehn Jahre Beförderungspraxis, zehn Jahre ohne lückenlose Ausschreibung, zehn Jahre ohne konsequente Leistungsmessungen, ohne Erstellung von genügenden Bewertungen. Das sind zehn Jahre Willkür.
Man stelle sich eine Schule vor, die Noten zehn Jahre lang verschlampt oder nicht erteilen lässt, weil es ihr politisch nicht in den Kram passt. Wie soll man denn Leistungen steigern, wenn diese nicht gemessen und erhoben werden?
Unsere Bürger, die sich jeden Tag in einer Leistungsgesellschaft behaupten müssen, reiben sich die Augen. Ja, das ist in einem Ministerium möglich, und zwar hier bei uns.
Herr Staatssekretär, es ist also nicht besser, sondern immer schlimmer geworden. Bestenfalls verharrten Sie auch nach den Rüffeln der Gerichte im Unrecht und machten einfach weiter, frei nach dem Motto „Uns kann keiner“.
Die AfD-Fraktion glaubt aber nicht an schnöde Schlampigkeit; das wäre zu einfach, viel zu einfach. Nein, das alles hatte System, und am Ende des Tages sollte nur noch ein Kriterium über Hopp oder Top entscheiden, nämlich der politische Stallgeruch, den Sie so schätzen.
Belege? Die haben längst die mutigen Mitarbeiter erbracht, die vor Gericht gezogen sind, weil sie trotz Leistung, Eignung und Befähigung von Ihnen, von der Ministerin, abgedrängt worden sind und Recht bekamen. Die Begründung des Gerichts, die uns hier zuletzt beschäftigte, stellt eine beispiellose Abrechnung dar. In drei Worten: meterdicker grüner Filz.
Es ist angesichts der hohen Fallzahlen an der Zeit, dass Gerichte und das Parlament Recht und Gesetz im Hause Höfken endlich und nachhaltig unter Artenschutz stellen.
Vielleicht ist das auch im Spiegel-Ministerium notwendig; denn auch hier wurde schon freihändig gerichtsnotorisch und damit rechtswidrig befördert, so lange, bis sich die Justiz der Hierbleibe-Ministerin Spiegel in den Weg stellte. Die grüne Führung scheint nicht die einzige Parallele zwischen den Ministerien zu sein.
Frau Ministerpräsidentin, glauben Sie, dass man diese Vorfälle noch einfach so weglächeln und demonstrativ eine Nichtzuständigkeit zur Schau stellen kann? Wir von der AfD-Fraktion glauben das nicht.
Übernehmen Sie endlich die Verantwortung für Ihr Kabinett. Stellen Sie die Beförderungspraxis beider Häuser auf den Prüfstand, und lassen Sie die Öffentlichkeit noch vor der Wahl wissen, wie es mit Recht und Gesetz in den Häusern Spiegel und Höfken aussieht.
Es ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal auf die sattsam bekannte grüne Gutmenschenlogik und damit auf die
Geschichte hinter der Geschichte einzugehen. Die Grünen verstehen sich eben nicht als Partei, die ihre Wähler und Bürger vertritt, so wie andere auch, mit allen Limitierungen im politischen Wettbewerb.
Nein, sie verstehen sich als moralische Großmacht.
Es geht ihnen um nichts weniger als um die Weltrettung, so wie man den Herrn Hartenfels hier jeden Tag – tagein, tagaus – reden hört. Da heißt es eben: Not kennt kein Gebot.
So hat im Hause Höfken bereits vor Jahren ein kleiner Marsch von Parteisoldaten mit guten Haltungsnoten durch die Institution Ministerium begonnen.
Ich komme zum Schluss.
Diese turmhohe Überheblichkeit gebiert zielsicher die Zustände, wie sie im Hause Höfken zu besichtigen sind.
Herr Baldauf, eines sage ich Ihnen: Wer sich mit dieser Truppe ins Koalitionsbett legt, der wacht mit Flöhen auf.
Vielen Dank.
Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! „Gehen Sie weiter, hier gibt es absolut nichts zu sehen“, an dieses Motto hat sich Frau Ministerin Höfken festgeklammert und versucht, die Debatte zu überstehen.
Den Hinweis auf den Personalrat, er habe nicht interveniert, halte ich für eine Nebelkerze.
Es wird zu untersuchen sein, wie ein Personalrat dazu kommt, offenkundig rechtswidrige Beförderungsverfahren einfach so abzunicken. Vielleicht bahnt sich da ein Skandal im Skandal an.
Komprimierte Beurteilungen, die Sie hier ins Felde geführt haben, sind oder waren offenkundig nicht dazu angetan, gewisse Rechtsmaßstäbe zu erfüllen. Sie waren ungenügend, haben Recht und Gesetz widersprochen und Schaden angerichtet; denn ohne valide Leistungsmessung kann Leistung nicht gesteigert, verglichen oder evaluiert werden.
Das ist in einem Ministerium und im Prinzip in jeder Behörde das A und O.
Dies ist ein blinder Fleck in der Beurteilungspraxis, der leider sehr folgenreich war.
Natürlich gibt es im Umweltministerium wie in allen Ministerien fleißige und kompetente Mitarbeiter – ein Großteil sogar –, die völlig zu Recht Karriere gemacht haben.
Pöbeln Sie doch nicht einfach so herein! Herr Dr. Braun, Sie müssten doch gerade still sein, weil Sie das alles bisher gedeckt und mit Nebelkerzen beworfen haben!
Es gibt natürlich Mitarbeiter, die völlig zu Recht an ihrem Platz sind. Das ist richtig. Es gibt offenkundig aber auch Mitarbeiter, die mit ihrer Beförderung und der Praxis im Ministerium unzufrieden waren. Mindestens ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin ist vor Gericht gezogen – wir wissen, was es heißt, gegen das eigene Haus vor Gericht zu ziehen –, die nicht einverstanden war und ihr Recht durchsetzen musste.
Als Sie eine große oder signifikante Menge von Mitarbeitern hatten, die mit der Beförderungspraxis unzufrieden waren, hätten Sie sofort alles ändern müssen, um das zu antizipieren, die gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und dem Ansehen des Hauses nicht zu schaden.
Sie sagen, das hätte alles nichts mit sachfremden Erwägungen zu tun, und es sei nie auf Grundlage sachfremder Erwägungen – das Stichwort „Parteibuchwirtschaft“ steht im Raum – befördert worden. Wissen Sie was?
Das glaubt Ihnen kein einziger Bürger auf der Straße; denn es ist leider so: Die Menschen gehen oft genug zu Recht davon aus, dass das Parteibuch eine wesentliche Rolle bei der Karriere spielt.
Damit müssen wir uns kritisch auseinandersetzen.
Das machen wir als AfD, als Antifilzpartei.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Eines muss man den Kollegen von der SPD lassen: Sie beweisen mit dieser Themensetzung regelrechten Mut; denn allen Jubelmeldungen und Fototerminen zum Trotz bleibt Rheinland-Pfalz
das Land der Funklöcher, der schlappen und lahmen Netze gerade auf dem Land. Hier ist es mitunter üblich, Sticks mit der Post zu verschicken, weil die verfügbare Datenübertragungsleistung nicht mehr hergibt.
Wie lange regiert die SPD? 30 Jahre.
30 Jahre Vernachlässigung der digitalen Infrastruktur. 2017 sagte Ministerpräsident Dreyer anlässlich der Gründung des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz: Die Landesregierung – sie nennt sich gern Digitalkabinett; ich zitiere – lege „heute (...) einen Grundstein für die rheinland-pfälzische Gigabit-Gesellschaft“.
Das Ziel: Bis zum Jahr 2025 die Voraussetzungen für flächendeckendes Glasfasernetz zu schaffen.
Ziehen wir heute, gemeinsam und kollegial wie gewohnt, Bilanz. Laut Statusbericht „Digitale Infrastrukturen“, Stand Dezember 2019, verfügten in Rheinland-Pfalz 2,6 % der Haushalte über einen FTTH-Anschluss, also Glasfaser bis ins Haus sofort verfügbar. Der OECD-Durchschnitt lag zu diesem Zeitpunkt bereits bei 28 %, also zehnmal höher als in Rheinland-Pfalz.
Schwellenländer wie Kolumbien oder Mexiko haben bei Glasfaser die Nase vorn, Schwellenländer mit ihren in Vergleich zu Deutschland winzigen Bruttosozialprodukten. Nochmals: Schwellenländer.
Pokale fürs Mitmachen gibt es beim Kindersportfest. Für die wirtschaftspolitisch zentrale digitale Infrastruktur gilt: Nur ein Spitzenplatz sichert Arbeitsplätze, nur reale Power zählt. Sie wissen das, Sie wissen das sogar sehr genau. Deshalb fummeln Sie an den Zahlen herum.
Mut zur Lücke; denn in den folgenden Berichten aus dem Mai und November 2020 verzichtet die Landesregierung darauf, den Anteil reiner Glasfaseranschlüsse explizit auszuweisen. Dafür kam der Allgemeinplatz „gigabitfähige Anschlüsse“ ins Spiel. Derzeit sollen 43,1 % der rheinlandpfälzischen Haushalte auf Gigabit-Bandbreiten zurückgreifen können. Die Landesregierung twittert prompt: „Fast 50 %.“ Für mich sind 43 näher an 40 als an 50, aber geschenkt.
Es bleibt dabei, das Gros der Anschlüsse werden sogenannte HFC-Netze (Hybrid Fiber Coax) ausmachen, schnöder ausgedrückt: Fernsehkabel. Sie wurden mitunter verlegt, als ABBA ihre größten Erfolge feierten.
Technisch definiert: Das Glasfaser-Backbone wird durch ein
Koaxialkabel verlängert, die sogenannte letzte Meile ins Haus mit leistungsschwächerer Infrastruktur überbrückt. Auf den ersten Blick vielleicht eine geeignete kostengünstige Alternative zum reinen Glasfaserausbau, doch trügt der Schein allein schon deshalb, weil wir uns im Gaming-, Streaming- und Cloudcomputing-Zeitalter befinden.
Wir stehen bei HFC vor zwei Problemen. Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit hier reinen Wein eingeschenkt bekommt. Das Koaxialkabel ist ein Flaschenhals. Das bedeutet, die Leistung wird nicht eins zu eins weitergegeben; denn HFCNetze sind ein sogenanntes Shared Medium. Ein Glasfaserkabel versorgt ein Netzsegment, auch Cluster genannt. An jedes dieser Cluster sind aber stets mehrere Haushalte angeschlossen.
Kurz und bündig: Während die Cluster größer werden können, bleibt die geteilte Leistung gleich. Wenn alle Nachbarn im Urlaub sind, mag sich der eine oder andere Kunde über Gigabit-Leistung freuen, aber je mehr Haushalte im Cluster, desto schneller geht die Leistung in die Knie. Die von der Landesregierung versprochene Gigabit-Leistung entschwindet dann in der Ferne. So sieht die Wirklichkeit aus.
Mehr noch: Die Leistung der HFC-Netze ist extrem asymmetrisch. Das heißt, die Geschwindigkeiten für Up- und Download unterscheiden sich wesentlich stärker als bei anderen Netzen. Es sind eben Fernsehkabel. Wer viel Downstream haben will, hat entsprechend weniger Upstream. Auch diesen müssen sich die Nutzer des Clusters teilen.
In Zahlen ausgedrückt: Gerade in den ländlichen Regionen können viele Bürger mit 1-Gigabit-Tarif im Download aktuell nur 50 Mbit/s im Upload realisieren. 50 Mbit/s: seit einer Anhörung im Bildungsausschuss wissen wir, das reicht auf dem Land vielleicht für das Schulsekretariat, aber nicht für Unterricht in entsprechenden Fächern.
Das alles ist vor allem eines: nicht zukunftsfähig; denn auch diese Netze werden schon bald an ihre Grenzen kommen. Die Zukunft heißt Glasfaser.
Ich komme zum letzten Satz in dieser Runde.
Wir müssen die Nachfrage durch Glasfasergutscheine stärken, die wir hier beantragt haben und leider abgelehnt worden sind. Wir müssen diesen Nachholbedarf möglichst schnell decken, um nicht einmal mehr den Anschluss zu verlieren.
Mehr in der zweiten Runde.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist eine Frage von Wohl und Wehe. Wenn die Kanzlerin von einer nationalen Kraftanstrengung im Hinblick auf Corona-Maßnahmen spricht, dann gilt hier das Wort auf jeden Fall. Sie reden von KI-Strategie usw. usf. Beim Mobilfunk ist gar nicht die Grundlage gelegt, um eine KI-Strategie – möglichst konkurrenzfähig auf dem Weltmarkt – zu fahren.
Frau Schellhammer, in Rheinland-Pfalz ist Gigabit eben nicht Glasfaser. Das habe ich eben nämlich zum Ausdruck gebracht und genau erklärt. Es ist deshalb auch kein Wunder, dass Sie das nicht mehr separat in HFC und echte Glasfaser, nämlich FTTH, ausweisen, wie Sie das vorher getan haben. Sie machen das nicht – das habe ich mit fummeln gemeint –, weil dann nämlich auffällt, dass beim HFC mit dem Glasfaser-Backbone die Leistung rein physisch begrenzt ist. Das heißt, auch wenn Sie DOCSIS 4.0 und weitere Upgradings durchführen, werden Sie an Grenzen stoßen.
Die Zukunft ist die reine Glasfaser. Nur da wird im internationalen Vergleich gemessen. Es ist völlig unerheblich, ob Hessen oder Baden-Württemberg besser oder schlechter sind; denn wir müssen uns mit den Ländern vergleichen, die Glasfaser-Länder sind – Estland, Slowenien –, und die alle im OECD-Durchschnitt über uns liegen. Das sind nun einmal Schwellenländer. Wenn wir nicht an diese Länder heranreichen, dann sind wir eben nicht besser. Das muss festgestellt werden.
Zum Schluss noch: Wir werden im Medienausschuss den Antrag einbringen, das genau auszuweisen, damit die Bürger wissen, ob sie eine leistungsschwächere Infrastruktur, die nur ein Gigabit-Versprechen macht, oder ob sie Glasfaser auf neuestem Stand ins Haus haben,
die diese Geschwindigkeiten realisieren kann.
Wenn die Nachfrage nicht vorhanden ist – letzter Satz –, dann muss man vorausschauend auch im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort die Nachfrage ankurbeln. Wir haben den Antrag gestellt – ich kann es nicht oft genug sagen –, diese durch die Ausgabe von Glasfaser-Gutscheinen anzukurbeln. Sie haben das in Bausch und Bogen abgelehnt. Schade für den Standort Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen! An der Wiege dieses Gesetzes steht die AfD-Fraktion. Das muss ich feststellen.
Das kann man ohne Übertreibung feststellen. Dass Sie jetzt wieder brüllen, war mir klar. Das ist ein Beleg dafür, dass ich offenbar mit meinen Ausführungen ernst genommen werde.
Wir haben nicht nur eine Aktuelle Debatte beantragt, wir haben auch eine Große Anfrage gestellt und – Stichwort „Thüga-Affäre“ – das im Ausschuss diskutiert. Für uns war es nicht hinnehmbar, dass 200.000 Euro im Zuständigkeitsnebel verschwunden waren. Wir haben dem Landtag auch einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Ich nehme an, das ist die Reaktion auf unsere Initiative. Sie ist auch im Großen und Ganzen gelungen. Wir werden zustimmen.
Kommen wir zum Gesetzentwurf. Er konzentriert sich auf folgende inhaltliche Schwerpunkte: die formalgesetzliche Regelung des Ausschlusses der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aufgrund der familiären Einkommensverhältnisse, eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der maximal erzielbaren Einkünfte aus Nebentätigkeiten für Beamte einschließlich neuer Regelungen – insbesondere das begrüßen wir – zur Erhöhung der Transparenz über die Nebentätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit sowie die Festlegung einer Höchstgrenze, bis zu der im öffentlichen Dienst erzielte Nebeneinnahmen nicht an den Dienstherrn – im Fall von Koblenz war es die Stadt Koblenz – abzuführen sind.
Meine Damen und Herren, wie Sie sich vorstellen können, begrüßen wir diesen Gesetzentwurf, weil er mehr Transparenz schafft und Nachvollziehbarkeit für den Bürger herstellt. Ich sagte es bereits, es liegt erst wenige Wochen zurück, dass wir an dieser Stelle einen vergleichbaren Antrag eingebracht haben. Es gab aber einen fundamentalen Unterschied. Wir, die AfD-Fraktion, hatten gefordert, die Kontrolle über ausgeübte Nebentätigkeiten bei kommunalen Wahlbeamten von deren Dienstherrn bzw. von den Stellvertretern – so war die alte Regelung – an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu übertra
gen. Die Kontrollfunktion sollte vollumfänglich der ADD übertragen werden.
Sie wollen jetzt diese Kontrollfunktion durch öffentlich zu machende Berichte der Öffentlichkeit, dem Bürger, übertragen. Durch diese Maßnahme erhalten zwar künftig die Behörden wie auch interessierte Bürger Einblick in die Nebentätigkeiten der Wahlbeamten, aber – das ist unser einziger Kritikpunkt – ob dadurch die zuständigen Kontrollinstanzen tätig werden, bleibt abzuwarten. Das ist meines Erachtens ein blinder Fleck in dem Gesetz. Es sorgt für mehr Transparenz für den Bürger, für mehr Kontrolle, aber wir halten daran fest, dass es sinnvoller wäre, die Kontrolltätigkeit vollumfänglich bei der ADD zu belassen bzw. der ADD zu geben. Das wäre ein zumutbarer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Wir unterstützen ebenfalls, dass Sie im Zuge dieses Gesetzentwurfs noch eine Regelung inklusive einer Anpassung der Höchstgrenze für Nebeneinnahmen, die nicht an den Dienstherrn abgeführt werden müssen, vorgenommen haben. Es ist richtig, diese Grenze einzuziehen. Sie sorgt für mehr Gerechtigkeit, aber auch für Nachvollziehbarkeit; denn alles, was einbehalten werden muss, muss in Relation zu den Gehältern der Bürger und Steuerzahler stehen.
Als weiteren Punkt sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Beihilfenverordnung vor. Letztere tragen den Änderungen im Landesbeamtengesetz Rechnung. Die Änderungen folgen dabei der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie erfüllen das Erfordernis einer formalgesetzlichen Regelung der Ausschlussgründe für die Versagung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aufgrund der familiären Einkommensverhältnisse bei Beamten.
Die Umsetzung mit der zeitgleichen Anpassung der berücksichtigungsfähigen Einkommen der Partner halten wir für zweckmäßig und richtig. Interessant finden wir die Ergänzung zum erweiterten § 66 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes. Dieser soll nun in Satz 3 Nr. 2 einen Buchstaben b erhalten.
Demnach soll künftig per Verordnung die Beihilfefähigkeit von Ansprüchen von gesellschaftspolitischen und familienrechtlichen Anforderungen abhängig gemacht werden können. Zurückzuführen ist diese Ergänzung auf das in der Entwurfsbegründung benannte Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Die Aufnahme der künstlichen Befruchtung in das Beihilfeprogramm des § 66 Landesbeamtengesetz ist eine logische Konsequenz, ebenso wie die künftige Berücksichtigung von gesellschaftspolitischen und familienrechtlichen Anforderungen.
Wir hoffen, dass die in der Gerichtsentscheidung angesprochenen gesellschaftspolitischen Entwicklungen für die entsprechenden Verordnungen künftig richtungsweisend bleiben, und nicht parteiideologische Motivationen. Dies ist jedoch nur ein kleinerer Kritikpunkt in einem ansonsten aus unserer Sicht tragbaren Gesetzentwurf.
Eine Bemerkung zum Schluss sei mir noch gestattet. Im Kapitel „Kosten“ zum vorliegenden Entwurf begrenzen die einbringenden Fraktionen das Kostenrisiko für die Mehrausgaben aus Ansprüchen trotz Erhöhung der Grenze des anrechenbaren Einkommens des Partners mit der Argumentation, dass viele Partnerschaften aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten mittlerweile Doppelverdienerehen oder -partnerschaften seien und deswegen die Einkommen der Partner ohnehin die Freibeträge übertreffen würden.
Heißt das nicht auch, dass Familien mittlerweile Doppelverdienerpartnerschaften sein müssen, weil die Lebenshaltungskosten von einem Alleinverdiener nicht mehr zu decken sind? Das ist eine Frage, der wir nachgehen müssen. Das ist eine soziale Frage, über die es sich absolut nachzudenken lohnt.
Sie haben es in der Hand, hier sozial zu agieren.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf – ich komme zum Schluss – in sich schlüssig. Er steht für mehr Transparenz. Er hat eine Grenze für Nebeneinkünfte. Das begrüßen wir. Deswegen stimmen wir zu.
Vielen Dank.
Liebe Kollegen, verehrtes Präsidium! Auch ich möchte Dr. Adolf Weiland gratulieren. Ich habe auch schon Herrn Eumann – parallel und natürlich rein zufällig – an dieser Stelle gratuliert.
Wenn man mit den Intendanten von ARD und ZDF redet, dann hat man den Eindruck, die Öffentlich-Rechtlichen würden in einer Wellblechhütte sitzen und Knäckebrot essen. Man hört dann zum Beispiel Stoßseufzer wie: Jetzt können wir nur noch am Programm sparen. – So ARD-Chef Tom Buhrow. Was war geschehen? Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hatte statt der gewünschten 19,20 Euro nur 18,36 Euro vorgeschlagen. Die ÖffentlichRechtlichen hatten in der Beitragsperiode nämlich breitbeinig einen zusätzlichen Finanzbedarf von 3 Milliarden
Euro angemeldet, aber empfohlen wurden nur 1,6 Milliarden Euro.
Für viele kritische Bürger dürfte das Einkürzen des Programms allerdings keine Drohung, sondern eine Verheißung sein. Sie wollen nämlich nicht mehr für das zahlen, was der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt, ein Fossil der analogen Welt, sendet. Sie haben gute Gründe dafür. Dazu einige Fakten: Die hohen Einschaltquoten, die man mitunter erzielt, beruhen auf dem Ausschöpfen der Generation Ü60. SWR-Intendant Gniffke räumt ein, dass Dreiviertel seines Budgets für Senioren aufgewendet wird.
Bereits in wenigen Jahren werden nur noch 10 % – wenn überhaupt – der Jugendlichen vor dem Fernseher sitzen.
In der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen spielen ARD, ZDF & Co. selbst mit ihren Mediatheken keine Rolle. Die Spitzenreiter sind Netflix, YouTube und andere private Anbieter. Die fragwürdige Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Online-Textbereich und ins Internet ist teuer. Reichweite und Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der gezeigten Unterhaltung. Das können YouTuber besser, schlagkräftiger und pointierter. Im Zeitalter von HD-Smartphones sind weder teure Übertragungswagen noch große Kameraklötze nötig. Mit der heutigen Demokratisierung der Medienlandschaft kann nämlich jeder Bürger Rundfunk machen. Auch die Kosten sind drastisch gesunken.
Die Nimmersatten brauchen aber trotzdem stets mehr Schotter, mehr Kohle oder – um mit der CDU zu sprechen – mehr Bimbes. Das liegt nicht am Programm, sondern an den verkrusteten Strukturen. Im Jahr 2018 sendeten unter dem Dach der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt 20 TV- und 57 Radiosender.
Die KEF stellte nüchtern fest, dass die Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk überproportional verdienen, meist ein Leben lang. SWR-Justiziar Hermann Eicher räumte jüngst ein, dass er sich in seinem Hause nicht an betriebsbedingte Kündigungen erinnern könne. Eine pikante Aussage angesichts der coronabedingten Welle von Insolvenzen, die wir mit schweren wirtschaftlichen Folgen zu erwarten haben.
Allein die Intendanten der neun Landesrundfunkanstalten kassieren zusammengerechnet 2,6 Millionen Euro im Jahr. Redakteure erhalten bei der ARD monatlich zwischen 3.500 Euro und 9.900 Euro.
Werfen wir einen Blick auf die Altersvorsorge unserer TVBeamten: In den Jahren 2017 bis 2020 haben die Sender insgesamt 3 Milliarden Euro für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet. Das ist exakt der Betrag, den die Sender für die nächste Beitragsperiode zusätzlich gefordert haben. Spätestens jetzt ist klar, ARD und ZDF sowie der Deutschlandfunk sind Pensionskassen mit angeschlossenem Sendebetrieb.
So weit die Normalität, die wir mit immer höheren Beiträgen finanzieren sollen. Dass es auch anders geht, stellte jüngst ausgerechnet ein ARD-Redakteur, nämlich Rainald Becker, fest. Ich zitiere Rainald Becker, ARD: „All diesen Spinnern und Corona-Kritikern sei gesagt: Es wird keine Rückkehr zur Normalität mehr geben.“ Stars wie Madonna und Robert De Niro – den besonders genügsamen Ozzy Osbourne hat man vergessen – sowie 200 andere Künstler und Wissenschaftler hätten gefordert, dass Lebensstile und Konsumverhalten grundlegend verändert werden müssten. – Herr Becker, sehr richtig. Wir, die AfD, wollen bei Ihnen, der 200.000 Euro Beitragsknete einstreicht, anfangen.
Nein, wir führen keine Neiddebatte. Die AfD führt eine gerade in Corona-Zeiten notwendige Gerechtigkeitsdebatte und eine Digitalisierungsdebatte; denn 10 Milliarden Euro Kaufkraftabfluss für ein analoges Senderkonglomerat sind in Zeiten von Nexflix völlig aus der Zeit gefallen.
Es geht tatsächlich anders, und zwar in Wort und Tat. In Großbritannien hat sich die BBC für einen Reform- und Sparkurs entschlossen. Die BBC kam übrigens schon immer mit der Hälfte des Budgets aus und produzierte preisgekrönte Dokumentationen, die gigantische Einschaltquoten erzielt haben. Mehr noch: Zwei dezidierte BBC-Kritiker haben auf den Chefsesseln Platz genommen. Sie wollen Verkrustungen auflösen. Der eine stellt Budget und Finanzierung auf den Prüfstand. Der andere will, dass sich die BBC nicht – ich zitiere – zu einer säkularen Kirche entwickelt, die den Leuten ständig erzählt, was sie glauben, was sie zu denken haben und welche Meinung sie haben müssen.
Sie wollen, dass die BBC in der Öffentlichkeit ein viel größeres Meinungsspektrum abbildet.
Damit diese Strukturreform – ich verweise auf das Grundsatzpapier, das meine Landtagsfraktion vorgelegt hat – tatsächlich Wirklichkeit wird,
gibt es nur ein Mittel: Wir müssen den Geldhahn zudrehen. Sie müssen ein klares Nein setzen. Deshalb lehnen wir die Beitragserhöhung auf über 18,00 Euro ab.
Vielen Dank.
Ich stelle fest, Sie müssen sich einmal entscheiden. Wenn
der SWR ein Unternehmen ist – Sie reden die ganze Zeit von einem Unternehmen –, dann unterliegt er den Gesetzen der Marktwirtschaft. Er ist aber kein Unternehmen. Nach unserer Meinung ist er kein Unternehmen; denn kein Unternehmen kann erwarten, dass die öffentliche Hand ihm über dieses Beitragsfinanzierungssystem jeden finanziellen Wunsch erfüllt, ohne konkrete, pointierte Sparvorschläge zu unterbreiten.
Es gibt aktuell viele, viele Menschen, die sich in Kurzarbeit befinden und denen die Arbeitslosigkeit droht. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass wir es beim SWR mit Luxuspensionen zu tun haben, ein Großteil der Beitragsgelder in die Altersvorsorge fließt – das ist eine sehr üppige Altersvorsorge – und es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Das ist eine Art Beamtenstatus, von dem aber keiner redet. Ich glaube, das muss problematisiert und thematisiert werden.
Gerade wenn man über die Wirtschaftskrise berichtet, kann man das meines Erachtens nicht aus dem Elfenbeinturm heraus machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Elfenbeinturm. Der wird von Ihnen so gehalten. Im Grunde genommen sorgen Sie dafür, dass das auch so bleibt.
Darauf habe ich hingewiesen, Herr Dr. Braun. Das sehen viele Bürger so. Sie fragen: Passt das noch in die Zeit? Hunderttausende an Intendantengehältern, Luxuspensionen und ein Gehaltsgefüge, das es bei anderen Medienunternehmen so nicht gibt. Ich denke, das darf man vergleichen.
Das ist keine Sozialneiddebatte, sondern das ist eine Gerechtigkeitsfrage.
Das ist eine Gerechtigkeitsfrage!
Sie wollen das nicht thematisieren, weil Ihnen die Berichterstattung in grosso modo nämlich gefällt und Sie eine informelle Abhängigkeit von der Parteienpolitik erzeugt haben und die auch zu schätzen wissen.
Das ist der Fakt dazu.
............. 7429, 7431........................... 7432, 7433 Abg. Daniel Schäffner, SPD:.......... 7430 Abg. Dirk Herber, CDU:............. 7432, 7433 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:....................... 7434 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........... 7435
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/13004 –................ 7435
Hilfe für Unternehmen in der Krise durch erweiterte Verlustverrechnung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13002 –........... 7435
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Im Antrag der CDU-Fraktion heißt es – ich zitiere –: „Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache für alle Schülerinnen und Schüler sind eine wesentliche Voraussetzung zum Lernen und für den Schulerfolg.“ Volle Zustimmung, allerdings beschönigt diese Formulierung die tatsächlichen Verhältnisse an vielen Grund- und weiterführenden Schulen, und das auf krasse Weise.
Immer mehr Schülern fehlen nicht nur bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache, immer mehr Schüler verfügen noch nicht einmal über rudimentäre Deutschkenntnisse, sie haben sogar gar keine. Die Landesregierung hat sich in eine Sackgasse manövriert. Mit unserem mehrfach im Plenum und Ausschuss vorgestellten Konzept „Deutsch vor Regelunterricht“ könnte sie aus dieser Sackgasse wieder herausfinden. Sie weigert sich aber beharrlich. Ideologie gilt hier vor Bildung.
Stattdessen erleben wir, dass es inzwischen Realschulen plus gibt, an denen Schüler ihre Aufgaben im Regelunterricht in arabischer Sprache erhalten.
Uns sind die entsprechenden Arbeitsblätter zugespielt worden. Unsere Fraktion hat diese gestern in Elterngesprächen verifiziert. Die Arbeitsblätter sind keine Fakes, sie sind echt. Offenbar ist das in manchen Klassen die einzige Möglichkeit, um den Unterrichtsstoff zum Beispiel in Mathematik noch einzuüben.
Wir sind aber in Deutschland. Der berufliche Erfolg hängt von Deutschkenntnissen ab. Ich dachte einmal, wir seien uns da alle einig. Das ist wohl nicht so. Das zeigt: Die gegenwärtige Praxis der sofortigen Einbindung von Schülern mit Migrationshintergrund, die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, in den Regelunterricht ist restlos gescheitert.
Die CDU will all das in ihrem Antrag umschiffen. Sie will das Problem der mangelnden deutschen Sprachkenntnisse auf eine allgemeine Ebene heben. Für alle Schüler seien bildungssprachliche Kompetenzen der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg. Deshalb soll das Erfolgsrezept darin bestehen, in den Jahrgangsstu
fen 2 bis 4 eine Wochenstunde mehr im Fach Deutsch zu unterrichten.
Angesichts der riesigen Herausforderungen ist das schlichtweg untauglich. Warum verschleiert das die CDU? Ich sage Ihnen, warum: Weil Sie diese Misere mit zu verantworten haben; weil Sie politisch Teil der Massenzuwanderung sind.
Sie sind dafür verantwortlich, dass wir seit 2015 die Grenzöffnung haben. Die Willkommenskultur von Bundeskanzlerin Merkel hat natürlich einen Einfluss auf das Chaos so mancher Grundschule und Realschule plus. Zwar stehen die desolaten Ergebnisse beim IQB-Bildungstrend 2016 in keinem Zusammenhang mit Asylschülern – as Problem bestand schon vorher –, aber es wurde durch die Masseneinwanderung von 2015 in ungeahnte Dimensionen verschärft.
Mehr noch als die im Antrag erwähnten hohen Zahlen zum nicht erreichten Regelstandard schockierten uns die Zahlen zum verfehlten Mindeststandard – ich habe das schon mehrfach im Plenum angesprochen –, weil hier die Bildungskatastrophe wie an keinem anderen Beispiel illustriert werden kann. Jeder vierte Grundschüler in RheinlandPfalz ist am Ende der 4. Klasse nicht in der Lage, die Wörter „Mama“, „Milch“ und „Mond“ in der richtigen alphabetischen Reihenfolge zu ordnen.
Ich wiederhole auch das, was ich am 22. Februar 2018 gesagt habe: Für den Industriestandort Deutschland, der mit der ganzen Welt konkurrieren muss, ist das eine Katastrophe. 50 Jahre nach 1968 sehen wir, wie unser Land, einst eine stolze Bildungsnation, schulpolitisch ruiniert worden ist.
Heute erinnert die Bildungslandschaft – IQB, Mindeststandards usw. – an Alphabetisierungskampagnen in Mesoamerika. Das ist die bittere Realität, die Sie mit zu verantworten haben.
Vor diesem Hintergrund liest sich der Alternativantrag der Ampelfraktionen wie ein schlechter Witz oder billige PR. Einziger Lichtblick: die Erwähnung der Einführung eines verbindlichen Grundwortschatzes. Damit wurde ein Vorschlag der AfD umgesetzt.
Erst im Ausschuss besprochen – nicht nur besprochen, sondern auch vorgestellt – und dann von der Landesregierung umgesetzt. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2016 waren Bildungsministerin Hubig offenbar so peinlich, dass sie sich in der Plenarsitzung am 30. Januar 2020 nur noch mit Fake News zu helfen wusste. Angeblich wären bereits in der 3. Klasse die Standards der 4. Klasse abgeprüft worden. Nein, Frau Ministerin, das ist falsch. Getestet wurde der Leistungsstand am Ende der 4. Klasse, und das wissen Sie auch.
Wie also sind die großen Probleme zu lösen, diese gigantische Herausforderung, die mit der Massenzuwanderung verbunden ist? Erstens: Deutsch vor Regelunterricht. Eigene Deutschklassen für Schüler, die die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrschen, und eben keine sofortige Einbindung in den Regelunterricht. Besuch des Regelunterrichts erst dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Zweitens: Überfrachtung der Grundschulen sofort beenden. Konzentration auf die Vermittlung der wesentlichen Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen. Leider verfolgt die Landesregierung das genaue Gegenteil. Sie überfrachtet munter weiter. Der Ausbau der Schülermitbestimmung und die damit verbundene Demokratieerziehung, erst vor drei Monaten durch das neue Schulgesetz beschlossen, binden erhebliche Ressourcen und gehen auf Kosten des bisherigen Unterrichts,
das bestätigten die Experten in der Anhörung.
Drittens – ich komme zum Schluss –: Schluss mit linksideologischem Klimbim wie dem Schreiben nach Gehör.
Viertens: Wiedereinführung der Diktatpflicht.
Von all dem ist in Ihrem CDU-Antrag nichts zu lesen, und deshalb werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Gestern wurde die PlayStation 5 vorgestellt. 5 Millionen Zuschauer haben diesem Spektakel beigewohnt. Gaming und E-Sport sind ein Massenphänomen. Viele spielen, viele Alte und viele Junge quer durch alle Schichten. Es ist ein weltweites Phänomen geworden. Millionen Menschen schauen sich E-Sport-Matches auf Twitch und Co. an oder nehmen selbst an solchen teil. Die Topathleten sind im Netz gefeierte Stars mit Millionen Followern.
In Deutschland nutzen mehr als 30 Millionen Menschen ihre Computer oder Konsolen auch zum Spielen. Bis zu 3 Millionen Menschen sehen sich mindestens einmal im Monat ein E-Sport-Match an oder nehmen selbst an solchen teil. Derzeit ist E-Sport in mehr als 60 Staaten eine anerkannte Sportart, darunter die Niederlande, Schweden und Großbritannien.
Es ist endlich Zeit, sich von Vorurteilen zu verabschieden, von bemühten Klischees des Zockers als einsamen Nerd, der im elterlichen Keller Ballerspiele spielt und kaum Kontakt zu anderen Menschen hat.
Apropos Ballerspiele: Ego- und Third-Person-Shooter machen in der Gesamtheit des E-Sports nur einen sehr geringen Teil aus. Die Bandbreite reicht von Strategiespielen bis hin zu Sportsimulationen. Die aus unserem Land stammende Anno-Reihe erfordert stetig strategisches Denken. Sie ist preisgekrönt.
Stichwort „Sportsimulationen“: Das Spielen von klassischen Sportarten im virtuellen Raum – denken Sie an Fußball – hält übrigens sogar der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für möglicherweise anschlussfähig an den Sport-Begriff. Man stört sich seitens des Verbands nicht an der mangelnden körperlichen Ertüchtigung und am Muskelspiel, sondern verweist darauf, dass viele Spiele ihren Inhalten nach angeblich nicht mit den Werten des Sports vereinbar seien. Wir halten das für ein Scheinargument.
Wer im Kampfsport reelle Verletzungen in Kauf nimmt – Karate und Boxen sind anerkannte Sportarten, die wir gar nicht infrage stellen oder kritisieren wollen –, virtuelle Gewalt aber als unvereinbar mit den Werten des Sports bezeichnet, misst mit zweierlei Maß. Abgesehen davon tritt
die gezeigte „Gewalt“, sofern sie im Spiel überhaupt dargestellt wird, in vielen Fällen in einem eindeutig nicht realistischen Kontext auf. Denken Sie an die Auseinandersetzung zwischen Elfen und Orks auf Tolkiens Mittelerde.
Wir vertrauen dort der Einschätzung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die USK, die freiwillige Selbstkontrolle und die Institution, die Videospiele testet und untersucht, hat einen umfassenden Prüfkatalog erstellt. Sie entscheidet nach diesem Prüfkatalog, ob ein Spiel für den deutschen Markt geeignet ist und welche Altersfreigabe es erhält. Dieser Sicherungsmechanismus, den wir befürworten, hat sich über Jahre hinweg bewährt.