Dorothea Schäfer

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter! Mit ihrem aktuellen Streik haben die Studierenden der Universität Landau die bestehenden Probleme an ihrer Hochschule deutlich gemacht.
Die Raumsituation der heute 7.500 Studentinnen und Studenten ist noch auf die frühere Kapazität der Hochschule mit 3.000 Studierenden ausgerichtet. Die Seminare platzen aus allen Nähten, weil zu wenig Stellen vorhanden sind. Fehlende Studierendenseminarplätze tragen nicht zu guter Bildung bei, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ebenso wenig schlecht ausgestattete Bibliotheken. Erinnern Sie sich bitte an die vor fünf Jahren eingeforderten Labore an der Uni Landau. Vor Kurzem gab es wohl den Spatenstich. Immerhin! Diese Labore werden für die praktische Ausbildung dringend benötigt. Sie wurden seitens der Landesregierung auch zugesagt, aber nur unter öffentlichem Druck und mit großer zeitlicher Verzögerung werden Sie jetzt realisiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Studierenden haben recht. Es wird Zeit, dass sich etwas ändert und unsere Hochschulen besser ausgestattet werden.
Frau Ministerin Reiß, auf der gestrigen Demonstration haben Sie versucht, die Verantwortung dem Hochschulpräsidenten zuzuschieben. Ich sage Ihnen, das ist unredlich;
denn zum einen besteht tatsächlich ein strukturelles Defizit bei der Hochschule Koblenz-Landau gegenüber anderen Hochschulen. Zum anderen sind sowohl die Grundfinanzierung als auch die Raumsituation auch bei den anderen Hochschulen ein echtes Problem.
Hinzu kommt der in den vergangenen Jahren überhand genommene Anteil von Kurzzeitverträgen. Das ist eine echte Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen.
Im Übrigen haben uns die Hochschulpräsidenten in den Haushaltsberatungen etwas in aller Deutlichkeit auf den Weg gegeben. Sie meinen, dass die zusätzlichen Finanzmittel für die Stellen, die in den vergangenen Jahren insbesondere aus den Bund-Länder-Vereinbarungen entstanden sind – unter anderem die 25 Millionen Euro von den insgesamt 35 Millionen Euro aus den BAföG-Mitteln, die der Bund zugunsten der Länder übernommen hat –, den Hochschulen zufließen sollen. Das ist in Rheinland-Pfalz mit den 25 Millionen Euro auch geschehen. Das sehen die Hochschulpräsidenten als einen ersten Schritt an, und sie erwarten zu Recht, dass sich in der Zukunft etwas ändert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren weisen wir als CDU-Fraktion auf die mangelnde Grundfinanzierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz hin. Jedes Mal haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, das weit von sich gewiesen. Seit Jahren weisen wir auf die Probleme bei der Ausstattung von Räumen, Bibliotheken, Laboren etc. hin. Auch das wollten Sie nicht wahrhaben. Nicht zuletzt nenne ich die Tatsache, dass die Landesregierung mit und seit der Einführung der Globalhaushalte den betroffenen Hochschulen Gelder in Höhe von insgesamt mehr als immerhin 116 Millionen Euro vorenthält.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land feiert sich ab, aber die Bildung darf nichts kosten. Das ist der falsche Weg. Das ist auch daran erkennbar, dass ganz viel schiefgelaufen ist und in den vergangenen Jahren immer mehr auf Kurzfristprogramme gesetzt wurde.
Wenn Sie das nicht glauben, möchte ich kurz etwas aus einem Länderbericht zu Rheinland-Pfalz für die jährliche Tagung der Kanzlerinnen und Kanzler zitieren. Dort heißt es zum Doppelhaushalt 2012/2013: Der Doppelhaushalt 2012/2013 hat die Schere zwischen Normalhaushalt und Sonderprogrammen weiter geöffnet. Die Grundfinanzierung sinkt wegen unzureichender Anpassung des laufenden Landeszuschusses – wie gesagt, das kommt nicht von der CDU-Fraktion – für die Hochschulen an gestiegene Kosten und veränderte Aufgaben immer weiter ab. Sonderprogramme – Klammer auf, zum Beispiel „Wissen schafft Zukunft“, Klammer zu, das ist mein Einschub –, bei
denen in der Regel auf Antrag und nur zeitlich befristet bestimmte Zwecke finanziert werden, nehmen zu. –
Das heißt, unsere Hochschulen brauchen wieder eine ordentliche Grundfinanzierung, eine ausreichende Stellensituation mit guten Karrieremöglichkeiten für die jungen Wissenschaftler und – auch das ist ganz wichtig – ein ordentliches Studierenden-Lehrer-Verhältnis. Unsere Hochschulstandorte brauchen insgesamt – jeder für sich mit seinen besonderen Profilen – eine gezielte und besondere Unterstützung durch uns.
Nehmen wir den Standort Kaiserslautern mit seiner Technischen Universität und seiner Hochschule mit ihren Standorten. Die Innovationsstiftung aufzulösen, war ein schwerer Fehler und schadet auch diesem Standort.
Die Hochschulen sollen nach unserer Vorstellung mehr Eigenverantwortung erhalten, zum Beispiel in der Personalbewirtschaftung und im Bereich der tariflich Beschäftigten über den Stellenplan hinaus. Ferner sollten sie mehr Eigenverantwortung im Bereich der Baumaßnahmen an Hochschulen erhalten. Dazu soll die Wertgrenze spürbar angehoben werden.
Nicht zuletzt ist es dringend erforderlich, die Finanzierung der Hochschulen auf eine transparente und verlässliche Basis zu stellen. Das Sonderprogramm „Wissen schafft Zukunft“ muss endlich in den Haushalt ordentlich integriert werden. Das heißt, es muss dauerhaft im Kernhaushalt bereitgestellt werden.
Dazu haben wir als CDU-Fraktion konkrete Anträge zum Haushalt eingebracht.
Darüber hinaus muss die Grundfinanzierung schrittweise angehoben werden. Auch dazu haben wir einen wichtigen ersten Schritt getan, indem wir 15 Millionen Euro zusätzlich dafür beantragt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es muss sich etwas in der Hochschulpolitik des Landes ändern. Die CDU-Fraktion hat dazu mit ihren Haushaltsanträgen ein Zeichen gesetzt.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Heinisch, ich mache es auch kurz, drei Minuten.
Eben.
Frau Schleicher-Rothmund, vielleicht nur drei Sätze zu dem, was Sie eben so gesagt hatten. Also erst einmal haben auch Sie jetzt die Verantwortung den Hochschulpräsidenten auferlegt. Auch das ist falsch. Natürlich haben wir eine bestimmte Eigenverantwortung der Hochschulen. Aber sie können Räume nur organisieren, wenn sie grundsätzlich welche haben. Ich meine, man kann natürlich, wie jetzt die Frau Ministerin in Landau angekündigt hat, Reithallen umfunktionieren. So etwas kann man immer machen. Das mag für eine gewisse Zeit gehen. Aber Sie werden mit mir darin übereinstimmen, dass die Studierenden einfach gute Bedingungen brauchen, eine gute Ausstattung von Räumlichkeiten. Das betrifft auch die Bibliotheken und, und, und, damit ein ordentliches Lernen gelingen kann. Alles andere kann wirklich nur extrem kurzfristig sein. So, das ist das eine.
Zum Sonderprogramm möchte ich Ihnen nochmals sagen, ich glaube, Sie haben es nicht verstanden. Ich verweise hier noch einmal auf den Bericht, den die Kanzlerinnen und Kanzler zusammengestellt haben.
Die haben klar erkannt, dass es sich im Grunde um keine ordentliche Finanzierung handelt, sondern sie davon abhängig sind, wie die Regierung dieses Sonderprogramm ausstattet – über die Gelder ist es natürlich ausgestattet – bzw. wie sie die Auszahlung handelt. Das kann es auch nicht sein. Ich glaube, eine Planungssicherheit für die Hochschulen geht so nicht, sondern das geht nur über ordentlich finanzierte Mittel im Haushalt.
Der nächste Punkt. Ich meine, das will ich so einmal als den letzten Strohhalm aufgreifen, uns zu sagen, dass Sie erkennen würden, dass wir die Gebühren einführen werden. Sorry, da weiß ich nicht, woher Sie das haben wollen. Das steht nirgendwo. Im Gegenteil.
Wir sagen es überall, wir schreiben es überall, dass es mit uns keine Studiengebühren geben wird.
Was wir tun, ist, das wieder einführen zu wollen, was Sie im Übrigen – Sie waren es; ich glaube, die GRÜNEN waren damals noch nicht dabei – zunächst einmal eingeführt hatten, nämlich die Landzeitstudiengebühren für Studierende, die eigentlich gar keine mehr sind, sondern diejenigen, die wer weiß was anderes oft machen, aber noch eingeschrieben sind. Ich finde, da gehört ein bisschen Redlichkeit zum Umgang miteinander.
Ich habe heute Zeit mitgebracht.
Frau Ministerin, Sie haben eben davon gesprochen, dass die Hochschulpräsidenten das Okay gegeben haben in Bezug auf das Schreiben, das die Landesregierung ihnen gegeben hatte. Dort ging es um die 116 Millionen Euro, die die Landesregierung nach Einführung der Globalhaushalte erst einmal einbehalten hat. Das Okay der Präsidenten galt nicht etwa, wie man es interpretieren könnte, der Möglichkeit, dass das Geld ihnen nicht mehr zur Verfügung steht, sondern das Okay galt lediglich der Tatsache, dass die Landesregierung ihnen endlich das Schreiben hat zukommen
lassen, dass diese 116 Millionen Euro als Verpflichtung bestehen bleiben.
Das ist ein entscheidender Unterschied zu dem, was Sie eben indirekt vermittelt haben, man hätte davon ausgehen können, dass die Hochschulpräsidenten irgendwie doch zufrieden sind, dass jetzt alles gelöst ist.
Nein, gelöst ist gar nichts. Gelöst ist im Grunde lediglich, dass eine Verpflichtung fortgeschrieben wird. Dieses Geld, diese 116 Millionen Euro gehören nach wie vor den Hochschulen und müssen ihnen irgendwann zurückgezahlt werden. Genau das ist der Punkt.
Ich bitte Sie, diese 116 Millionen Euro im Kopf zu behalten, dass das für den nächsten Haushalt wieder zur Sprache kommt.
Vielen Dank. Ich wollte das nur einmal richtigstellen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter! Mit unseren Haushaltsanträgen und unserem Entschließungsantrag setzen wir, die CDU-Fraktion, ein Zeichen für eine Stärkung des Verbraucherschutzes in unserem Land. Wer die Verbraucherkompetenz nachhaltig stärken will, muss dafür auch nachhaltige Strukturen schaffen. Genau das wollen wir erreichen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der Verbraucherschutz unabhängige Vertreterinnen und Vertreter braucht. Das ist in erster Linie die Verbraucherzentrale, die mit ihrem Personalstamm ein immenses Spektrum an Verbraucherthemen im Blick hat und sich immer neuen Themen stellen muss.
Auch andere Kooperationspartner in verschiedenen speziellen Themenbereichen, wie Ernährung, Finanzen, Digitalisierung, Energie und Pflege, um nur einige zu nennen, leisten ebenfalls einen besonderen Beitrag zur Verbraucherbildung. Hier nenne ich beispielsweise die Landfrauen. Ihnen allen sagen wir an dieser Stelle Dank für ihr Engagement für den Verbraucherschutz.
Meine Damen und Herren, wir bemerken seit einigen Jahren zusehends, dass das Land ebenfalls in die Verbraucherbildung eingestiegen ist – beispielsweise durch den
Datenschutzbeauftragten –, womit es Geld in Anspruch nimmt, das unseres Erachtens den Kooperationspartnern zukommen sollte, die nämlich als Unabhängige Verbraucherbildung gewährleisten.
Nicht nur wir, sondern alle Fraktionen wurden von der Verbraucherzentrale informiert. Es wurde uns dabei nachvollziehbar deutlich gemacht, dass die Verbraucherzentrale kurz vor einem Stellenabbau steht. Hintergrund ist, dass seit einigen Jahren die institutionelle Förderung konstant geblieben ist und sie es nach den Vorstellungen der Landesregierung offenbar noch bleiben soll. Zumindest ist das im Regierungsentwurf so dargestellt. Es sei denn, dass Sie, die Koalitionsfraktionen, unserem Antrag zustimmen. Dann kann das nämlich geändert werden.
Wir haben erkannt, dass es die Notwendigkeit gibt, die Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Es ist eigentlich ganz selbstverständlich und normal, dass das geschieht, aber im Fall der Verbraucherzentrale ist das in den vergangenen Jahren nicht erfolgt, sondern sie ist konstant geblieben. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion die erforderlichen finanziellen Mittel für die Verbraucherzentrale beantragt. Damit kann gewährleistet werden, dass gerade die freie halbe Stelle für die Versicherungsberatung in der Beratungsstelle Ludwigshafen wiederbesetzt werden kann und darüber hinaus weitere Aufgaben angegangen werden können, was sonst nicht möglich wäre.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Verbraucherzentrale auch über ihre Außenstellen präsent ist. Es ist klar, dort ist die Personaldecke relativ klein. Es ist daher auch klar, dass jede halbe Stelle dort fehlt und die Verbraucherzentrale diese halbe Stelle besetzt bekommt.
Wir meinen auch, dass der Datenschutzbeauftragte seinen Etat im Bereich der Staatskanzlei hat und dass von dort die entsprechenden Mittel kommen sollen.
Ein weiteres Problem möchten wir ansprechen, nämlich das Thema Verbraucherbildung an Schulen, um das wir lange gerungen haben. Sie wissen, dass ich darauf immer wieder zu sprechen komme. Wir hatten uns in der vergangenen Legislaturperiode über alle Fraktionen hinweg darauf geeinigt, dass auch die Schulen darin eingebunden werden sollen, damit Verbraucherbildung von früh an vermittelt werden kann. Ich will das nicht noch einmal im Einzelnen darstellen, aber es ging uns um einen nachhaltigen Konsum, der sehr verschiedene Bereiche der Verbraucherbildung umfasst. Das sind beispielsweise Finanzmarkt, Verbraucherrecht, Ernährung, Gesundheit, Informationen zu Medien.
Ergebnis war, es wurden Richtlinien erstellt, mit denen fächerübergreifend Verbraucherbildung an den Schulen umgesetzt werden kann. Realistisch betrachtet sehen wir allerdings, dass es da noch ziemlichen Handlungsbedarf gibt und die Schulen in dem Maße, wie das von ihnen gefordert ist, das so nicht umsetzen können. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns diesem Thema noch einmal widmen. Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir beantragen, dass auch die Schulen in die Verbraucherbildung einbezogen werden sollen,
indem sie insbesondere mit den Kooperationspartnern, die wir im Bereich des Verbraucherschutzes haben, vertiefter zusammenarbeiten.
Dazu gehört dann im Übrigen auch, dass man nicht nur Richtlinien hat, sondern es auch eine Aus- und Fortbildung der Lehrer an den Schulen gibt, damit sie dieser Aufgabe wirklich gerecht werden können.
An dieser Stelle sei noch ganz kurz gesagt, weil es auch das Thema Ernährung betrifft, wir haben als CDU-Fraktion zu Beginn dieser Legislaturperiode mit großer Sorge gesehen, dass die Ernährung aus dem bisherigen Verbraucherschutzbereich herausgenommen worden ist. Das kann man natürlich machen; denn es gibt andere Beispiele, bei denen einzelne Bereiche nach wie vor unterschiedlichen Ressorts zugeordnet sind. Wichtig ist aber, dass einer in der Regierung den Hut auf hat, der koordiniert und die Dinge zusammenfügt, damit Verbraucherschutz wirklich gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, das fehlt uns, und das muss sich in der Zukunft ändern.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ganz kurz streifen, obwohl das ein ganz wichtiger Punkt ist, zu dem wir eine richtige Kernkompetenz haben. Das ist nämlich der Bereich der Lebensmittelüberwachung. Im Ausschuss haben wir uns mit dem Landesuntersuchungsamt beschäftigt. Es sind wieder vermehrt Gelder für das Landesuntersuchungsamt eingestellt worden. Das ist gut, damit es seine Großgeräte finanzieren kann, die sehr teuer sind, weil es um das Messen sehr, sehr feiner Werte geht. Was uns fehlt, ist aber ein transparenter Überblick darüber, was wir wirklich an Großgeräten brauchen; denn die wenigen, die wir genannt bekommen haben, scheinen uns nicht so transparent dargelegt zu sein, dass man davon ausgehen kann, dass das wirklich für die Zukunft reicht.
Das ist eine Baustelle, die in der nächsten Regierungszeit angegangen werden muss.
Herzlichen Dank.
....... 7095 Abg. Andreas Biebricher, CDU:...... 7095 Abg. Barbara Schleicher-Rothmund, SPD: 7096 Abg. Gunther Heinisch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7097 Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:..... 7097
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung...................... 7098
Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fortund Weiterbildung von Lehrkräften
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 16/5794 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5820 –........... 7098
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil das Forschungsinstitut eine gute Perspektive braucht, um seiner Aufgabe in Zukunft wieder gerecht werden zu können. Natürlich fragt man sich, was da passiert ist, dass das Forschungsinstitut mit seinem besonderen Profil, nämlich als einzigartiges Kompetenzzentrum deutscher, europäischer und internationaler verwaltungswissenschaftlicher Forschung und Beratung in Deutschland zu dienen, es nicht geschafft hat, den Kriterien der Leibniz-Gesellschaft gerecht zu werden. Da fragt man sich natürlich schon,
was die Gründe dafür waren, dass es nach derzeitigem Stand keine weitere gemeinschaftliche Förderung von der Leibniz-Gesellschaft mehr geben wird.
Soweit wir wissen, hat die Gesellschaft die Einzelleistung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewürdigt, sieht aber Schwachstellen offensichtlich im Bereich eines eigenständigen Forschungsprofils und der Organisation. Deswegen soll heute auch beschlossen werden, dass diese Organisation entsprechend den Vorschlägen – nein, ich glaube, Vorschläge gab es nicht –, entsprechend der Monierung dieser Strukturen dann auch geschaffen werden kann.
Wir würdigen ebenfalls ganz ausdrücklich als CDUFraktion die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allen Dingen auch der ordentlichen Mitglieder. Gerade vor diesem Hintergrund sind wir sehr erstaunt, dass vor allem die Organisationsstruktur der Einrichtung offensichtlich für das Aus verantwortlich gemacht wird; denn betrachtet man sich gerade etwa die Gruppe der ordentlichen Mitglieder, die jetzt zur Disposition steht, dann stellt sich durchaus die Frage, warum sie – es handelt sich wirklich um renommierte und anerkannte Wissenschaftler – die Aufgabe, zum Beispiel die Promotionen zu betreuen, nicht ausreichend hätten wahrnehmen können.
Es kommt hinzu, dass es bereits vor etwa sieben Jahren einen Warnschuss der Leibniz-Gesellschaft gegeben hat. Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie man damals damit umgegangen ist. Wir haben im Ausschuss entsprechend nachgefragt und wollten wissen, was unternommen wurde, damit man hier zu guten Ergebnissen kommt. Wir haben allerdings insbesondere auf die Frage, was man auch als Land hätte tun können, um hier zu unterstützen und gemeinsam mit dem Institut zu guten Ergebnissen zu kommen, nicht wirklich eine Antwort erhalten. Ich sage das auch ganz deutlich, weil das für uns auch ein wichtiges Thema in der Beratung war. Nichtsdestotrotz ist es jetzt wichtig, den Blick nach vorn zu richten, damit das Institut wirklich so ausgestattet werden kann und die Organisationsstruktur wirklich stimmt, damit es wieder eine Perspektive für die Zukunft hat.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, trifft es zu, dass Staatssekretär Schumacher gegenüber dem Orchestervorstand der Staatsphilharmonie bei einer Sitzung im Kulturministerium 2012 die Aufstockung der Stellen zugesagt hat?
Frau Ministerin, Sie haben eben auf meine Frage, ob es im Kulturministerium 2012 vonseiten Herrn Schumacher eine Zusage gegeben habe, ob die Stellen aufgestockt werden, mit dem Hinweis auf den Brief beantwortet. Das ist aber etwas anderes. Es geht um die mündliche Zusage. Ich möchte Sie noch einmal bitten, ein klares Ja oder Nein zu sagen, ob das so erfolgt ist.
Frau Ministerin, die Idee dazu sei im letzten Jahr in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe entstanden. Der Land
kreis Mainz-Bingen hat daraufhin Kontakt aufgenommen und sich an die Landesregierung gewandt, wie das umgesetzt werden kann. Ist Ihnen bekannt, dass der Landkreis Mainz-Bingen gesagt hat, dass er sich nicht an diesem Modellprojekt beteiligen will, weil der Landkreis eine andere Konzeption erwartet hat, nämlich nicht die Beratung und Vernetzung, sondern eine ganz konkrete Hilfestellung?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Früher gehörte das Sterben zum Leben dazu. In einer Großfamilie erlebten schon die Kinder, was es heißt, wenn Familienangehörige sterben.
Inzwischen hat sich vieles geändert. Die Großfamilie, in der mehrere Generationen gemeinsam leben, sich gegenseitig helfen und unterstützen, ist seltener geworden. Wir leben in einer Zeit, in der der Faktor Zeit Mangelware geworden ist, in der sich Menschen zunehmend gestresst fühlen und in der die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben dadurch – so scheint es – immer schwieriger anstatt einfacher wird.
Gerade diese Zeit ist es aber, die Menschen am Ende ihres Lebens brauchen. Es ist zum einen natürlich die ärztliche und pflegerische Versorgung, aber auch Zeit für Zuwendung, die die Menschen brauchen. Mein Dank gilt
denjenigen, die sich in der Hospizarbeit und in den Palliativstationen ehrenamtlich oder hauptamtlich engagieren, ein Teil der Fürsorge übernehmen und die Angehörigen dabei unterstützen.
Angesichts der genannten Veränderungen ist es wichtig, dass das Netz der stationären, aber auch der ambulanten Hospizangebote dichter wird. Hospizvereine und -gesellschaften haben nicht nur die Hilfe für sterbende Menschen und ihre Familie im Blick, für ihre Arbeit ist auch die Netzwerkarbeit wichtig. Sie suchen Kontakte zu Ärzten, zu Pflegeeinrichtungen, und sie arbeiten daran, dass auch andere für das Sterben in Würde sensibilisiert werden. Begleitung von Sterbenden geht uns alle an, und deswegen suchen sie auch schon den Kontakt zu den ganz Kleinen, zu den Kindern an den Schulen. Ihre Arbeit gilt es zu unterstützen, und ich meine das nicht nur in finanzieller Hinsicht. Unterstützer sind dabei auch etwa die niedergelassenen Ärzte oder auch das Pflegepersonal, die ebenfalls die Sterbenden in den Tod begleiten. Damit das gelingt, ist es wichtig, dass sie gut aus- und fortgebildet sind, damit sie sich auf diese Kooperation einlassen können.
Im Bereich der Palliativmedizin ist schon vieles in Bewegung. Dennoch gibt es noch einen weiteren Bedarf für eine Weiterentwicklung der interdisziplinären Medizinerausbildung, damit schon die angehenden Mediziner sich auf die Hospiz- und Palliativmedizin einlassen können. Ich denke, daran werden wir gemeinsam weiterarbeiten.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, die Fragen der Kolleginnen klingen so, als ob hier Geld des Landes fließt. Deswegen frage ich Sie: Woher kommen die Mittel genau, hat die Landesregierung Anteil an diesen 25 Millionen Euro, und wenn ja, in welcher Größenordnung?
Frau Ministerin, Sie hatten vorhin gesagt, dass alle Fachhochschulen und alle Hochschulen im Land angemessen an den Mitteln beteiligt werden. Meine Frage zielt darauf, ob auch die Hochschulen in freier Trägerschaft, also der Kirchen, daran Anteil haben, und wenn ja, in welchem Ausmaß, und wenn nein, warum nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, ich darf gleich an das anknüpfen, was Sie eben gesagt haben. Sie haben gesagt, unser Antrag geht im Kern am Thema vorbei. Jawohl, wir haben unterschiedliche Ansätze. Wir werden uns nicht dafür entschuldigen, dass wir das Thema Studienabbruch nicht in dem gleichen Maße wie Sie interpretieren müssen, sondern dass wir einen eigenen Schwerpunkt setzen. Ich werde das auch gleich entsprechend darstellen.
Auch für uns ist eines ganz klar: Studienabbruch ist kein Drama, aber es ist für uns wichtig, dass der Start von Schülern nach der Schule in die weitere Ausbildung wirklich so gelingen kann, wie sich das die Schülerinnen und Schüler wünschen.
Das steht bei uns ganz vorne. Es geht um die Frage, wie wir Studienabbrüche vermeiden. Bei Ihnen steht die Frage, wie wir das heilen, im Vordergrund. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist wichtig, dass vorbeugend, also rechtzeitig geschaut wird, wie die Bedingungen – zunächst natürlich an den Hochschu- len – sein müssen, damit die jungen Studierenden dort ihr Studium so angehen können, wie es das Fach erfordert. Dazu brauchen sie die entsprechenden Rahmenbedingungen. Die Grundausstattung muss stimmen. Liebe Frau Kollegin, darauf verweisen wir seit vielen, vielen Jahren.
Sie haben das immer wieder bestritten. Das heißt, die Relation zwischen Studierenden und Lehrenden muss stimmen. Die räumliche Ausstattung muss stimmen usw. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist – das hat etwas mit Vorbeugung und auch mit Vermeidungsstrategien zu tun –, wie die Jungen auf ihren künftigen Ausbildungsweg vorbereitet werden. Da schauen wir auf die Schulen. Das ignorieren Sie leider.
Sie ignorieren leider auch die Situation an den Hochschulen, wie sie in den vergangenen Jahren war, weil Sie dann nämlich auch zugeben müssten, dass es bei der Landesregierung Defizite bei der Förderung der Hochschulen gibt.
Ich möchte das im Einzelnen kurz darstellen. Erstens ist es, wie gesagt, wichtig, dass wir die Bedingungen an den Hochschulen verbessern. Das betrifft die Grundausstattung. Wir sind sehr dankbar, dass Ministerin Wanka es tatsächlich möglich macht, dass wir als Land etwa über die Tatsache, dass die BAföG-Kosten seitens des Bundes getragen werden, Geld in Höhe von 25 Millionen Euro an die Hochschulen geben können.
Wie sieht es mit der schulischen Vorbereitung aus? Was brauchen wir, um die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass sie sagen, ich fühle mich gut darüber informiert, was mich in einem Studium erwartet, dass ich das richtige Studium, den richtigen Gang und das richtige Fach ausgesucht habe, und wäre gegebenenfalls der Weg über eine duale Ausbildung eine Alternative?
Wir erleben es, dass vielfach die Informationen darüber nicht vorhanden sind, was es bedeutet, eine duale Ausbildung zu machen oder Wege zu gehen, die vielleicht indirekt zu einem späteren Hochschulstudium führen, beispielsweise über die berufsbildenden Schulen. Wir bekommen Rückmeldungen aus den Hochschulen – diese dürfen wir nicht ignorieren –, dass immer wieder neue Vorlaufkurse angeboten werden müssen, um die jungen Leute richtig vorzubereiten, damit sie einen guten Einstieg bekommen.
Man muss durchaus über die Standards an den Oberstufen sprechen. Das ist der Grund, weshalb wir sagen, es ist wichtig, dass es hier zu inhaltlichen Standards kommt, die zwischen den Ländern und innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz abgestimmt sind. Deshalb sind wir nach wie vor für landeseinheitliche Abschlussprüfungen. Wir sagen, jeder Schüler und jede Schülerin hat ein Recht auf eine realistische Rückmeldung hinsichtlich ihres Leistungsvermögens. Es ist ganz wichtig, dass sie das erhalten.
Wir wissen, dass die gesellschaftliche Diskussion auf das Abitur setzt. Viele wissen nicht, welche Karrierechancen man über das duale System hat, um sich auf den späteren Beruf vorzubereiten und diesen auszuwählen. Es ist ganz wichtig, dass gerade die Realschulen plus und die Gesamtschulen ihre praxisorientierten Bildungsangebote weiter ausbauen und die Kooperation mit den berufsbildenden Schulen angegangen wird.
Von den berufsbildenden Schulen, die alle Ausbildungsgänge bis zum Abitur anbieten können, wissen wir, dass das bei den Eltern überhaupt nicht bekannt ist, die am Ende der 4. Klasse vor der Situation stehen, welche Schule für ihr Kind richtig ist. Auch das gehört dazu, dass man für das Kind die richtige Förderung erhält.
Nicht zuletzt ist es auch wichtig, dass man die Studierenden über das hinaus begleitet, was ich eben gesagt habe, und zwar im Zusammenhang mit den notwendigen Rahmenbedingungen, die die Hochschulen brauchen. Es ist auch wichtig, dass die Studierenden die entsprechende Begleitung finden, wenn sie sich überfordert fühlen oder vielleicht aus dem Studium aussteigen wollen. Die Initiative der Bundesregierung und des Handwerks begrüßen wir deswegen in ganz besonderem Maß. Das ist eine Möglichkeit, Studierenden den Ausstieg zu vermitteln und ihnen neue Perspektiven und Chancen zu geben. Ich glaube, das ist der Punkt, dass wir denen, die sagen, das Studium ist nichts für mich, ich möchte abbrechen und einen anderen Weg gehen, eine ordentliche Perspektive bieten.
Herzlichen Dank.
Liebe Frau Kollegin! Der Stil Ihrer Ausführungen ist sehr bedenklich, um das ganz klar zu sagen.
Dieser ist dem Haus nicht unbedingt würdig. Wir kennen das von Ihnen. Manchmal wird man sozusagen standrechtlich erschossen. Das war heute noch ein bisschen anders. Das kennen wir auch schon. Ich möchte noch zwei oder drei Dinge zu dem sagen, was Sie eben angemerkt haben.
Seit Jahren moniert die CDU nicht nur verbal – sie manifestiert es auch in Anträgen – die Tatsache, dass unsere Hochschulen lange unterfinanziert waren und das Schüler-Lehrenden-Verhältnis nicht gestimmt hat. Ich will das im Einzelnen gar nicht mehr ausführen. Dazu reicht die Zeit nicht. Schauen Sie in alte Protokolle und in unsere alten Anträge. Die Anträge haben nicht wir, sondern Sie abgelehnt.
Wir sind sehr dankbar, dass der Bund auch über den Hochschulpakt – nicht nur bei uns, sondern in allen Ländern – gesagt hat, wir werden mehr Studierende aufnehmen. Dann ist es auch wichtig, dass man in einer gemeinsamen Aktion Gelder hineingibt. Es ist so, dass diese Stellen, die geschaffen wurden, lange Jahre befristete Stellen waren und die Hochschulen nur kurzfristig planen konnten. Das ist der Zusammenhang mit dem Thema, dass die Grundausstattung nachhaltig gesichert sein muss.
Ich komme zu dem Kernpunkt. Sie haben gesagt, natürlich ist uns die duale Ausbildung wichtig. Dann fragen wir uns, warum Sie die berufsbildenden Schulen in anderer Weise so hängen lassen, beispielsweise was den Unterrichtsausfall angeht.
Dieser ist dreimal so hoch wie an den anderen weiterführenden Schulen. Sie interpretieren das wie immer sehr eigenwillig. Das sind wir von der Landesregierung und den Fraktionen, die sie tragen, gewöhnt. Schauen Sie sich doch einfach einmal die Zahlen in Ruhe an. Dann werden Sie sehen, dass wir recht haben.
Frau Ministerin, ich beziehe mich auf die Thematik Programmpauschale. Ist es nicht so – das ist zumindest meine Kenntnis –, dass der Bundesrechnungshof ganz klar gesagt hat, dass der Bund diese Pauschalen nicht alleine zahlen darf, sondern sich die Länder beteiligen sollen? Inwieweit entspricht das, wovon Sie sprechen, dass die Overhead-Kosten usw. von den Ländern getragen werden, dieser Forderung des Bundesrechnungshofes?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den 4. Verbraucherschutzbericht des Landes, und um es gleich vorwegzunehmen: Er hat die gleichen konzeptionellen Schwächen wie bisher.
Noch immer präsentiert sich dieser Bericht vor allem als Imagekampagne für die Landesregierung, anstelle die Interessen der Verbraucher in den Vordergrund zu stellen.
Die zentrale Frage, die wir uns stellen müssen, ist, wie muss ein Verbraucherschutzbericht aussehen, damit er den Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch den verschiedenen Stellen, Vereinen, Unternehmen und Organisationen, die im Interesse der Verbraucher handeln bzw. tätig sind, etwas nützt. Es geht um den Nutzen der Verbraucher und nicht um den Nutzen, durch Selbstdarstellung die Landesregierung in ein gutes Bild zu rücken. Dieser Eindruck entsteht wahrlich durch den vorliegenden Verbraucherschutzbericht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben – daran möchte ich erinnern – bereits mehrere Initiativen dazu gestartet, um einen sachlichen und neutralen Verbraucherschutzbericht im Land auf den Weg zu bringen. So blieb uns auch in diesem Jahr nichts anderes übrig, als erneut einen Antrag in den Landtag einzubringen.
Wir fordern:
1. Künftig sollen – wie etwa im Kinder- und Jugendbericht des Landes – unabhängige Experten mitwirken; ihre Analyse brauchen wir.
2. Der demografische Wandel soll im Hinblick auf den Verbraucherschutz übergreifendes Thema werden.
3. Die Ergebnisse, Erkenntnisse und Forderungen der im Verbraucherschutz tätigen Verbände und Organisationen sollen in den Bericht einbezogen werden.
4. Die Zielsetzung und Verbraucherschutzprojekte der Landesregierung sollen extra aufgeführt sein.
5. Die kommunalen Akteure der Verbraucherschutzarbeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherschutzbehörden, sollen ebenfalls zu Wort kommen, um den Unterstützungsbedarf durch das Land deutlich machen zu können.
Das heißt, es geht darum, dass wir unabhängige Personen und Institutionen zu Wort kommen lassen müssen,
und zwar in einer Form, in der eine Analyse und konstruktive Kritik eingebracht werden darf.
Immerhin hat sich seit dem ersten Verbraucherschutzbericht des Landes schon etwas getan. Zwischenzeitlich gibt es zum Beispiel kleinere Statements von verschiedenen Personen, etwa der Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, des Präsidenten des Landesuntersuchungsamts, des Präsidenten des Landeskriminalamts, der Landesbeauftragten und der eigentlichen Verbraucherschutzministerin.
Warum sage ich „eigentliche Verbraucherschutzminister“? – Die Frage ist für mich schon, warum die zweite Verbraucherschutzministerin, nämlich Frau Ministerin Höfken, in diesem Bericht überhaupt nicht zu Wort kommt. Das ist schon bemerkenswert.
Ich sage, es ist ein guter Anfang, dass man jetzt verschiedene Personen zu Wort kommen lässt, aber das ist nicht alles. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zudem wichtig zu erfahren, wie es mit den Lebensmitteln aussieht, was gesunde Lebensmittel sind und wie der Wert insbesondere der regionalen Produkte in unserem Land aussieht.
Das wird überhaupt nicht thematisiert. Wo bleibt Frau Ministerin Höfken? Wir fragen es immer wieder nach und sehen, dass es hier eine Diskrepanz gibt. Das heißt, sie ist zuständig für den Lebensmittelbereich, kommt hier in dem Bericht aber überhaupt nicht zu Wort.
Da bitten wir um Aufklärung; denn ich denke, es ist wichtig zu wissen, wie das Land im Verbraucherschutz in der Frage aufgestellt ist.
Wir bekommen immer gesagt, ja, da passt es, hier ist jetzt Frau Höfken mit im Spiel. Jetzt in diesem Verbraucherschutzbericht spielt sie aber wieder keine Rolle.
Das ist nicht ganz deutlich. Deshalb brauchen wir Antworten.
Das alles soll ein Verbraucherschutz leisten. Eine große Bandbreite an Themen ist aufgeführt. Das ist gut und richtig; denn Verbraucherschutz ist ein Querschnittsthema.
Was aber fehlt und ganz wichtig wäre, ist so etwas wie ein roter Faden, der die unterschiedlichen Themen im Blick hat und darüber hinaus auch die zentralen Fragen, die gerade aktuell sind, aber auch die Zukunft betreffen, mit aufgreift, wie etwa die Frage des demografischen Wandels.
Hier brauchen wir eine umfassende und übergreifende Sicht im Zusammenhang von Verbraucherschutz und demografischem Wandel. Welche Strukturen müssen geschaffen werden? Wo ist der umfassende Politikan
satz, an dem sich Verbraucherinnen und Verbraucher und Verbände orientieren können?
Der zweite Punkt, der fehlt, ist das Aufgreifen des Themas Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen und die entsprechende Analyse. Wir haben schon mehrfach in den Ausschüssen und im Landtag darüber diskutiert. Hier werden keine Schlüsse daraus gezogen.
Das dritte Beispiel ist das Umsetzen von verbraucherschutzpolitischen Maßnahmen seitens der Landesregierung. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass wir gemeinsam, alle Fraktionen, in der vergangenen Legislaturperiode – die GRÜNEN waren damals nicht vertreten, aber die FDP – eine Initiative gestartet haben. Es ging darum, dass man Haushalts- und Gesundheitsmanagement an Schulen implementieren soll, sodass das wichtige Thema Verbraucherschutz in umfassender Art und Weise verbindlich an den Schulen unterrichtet werden kann.
Dazu gab es eine Richtlinie, aber wir haben bisher noch nichts davon gehört, wie sie tatsächlich umgesetzt wird. Die Richtlinie wird im Einzelnen, aber nicht verbindlich und an allen Schulen in vergleichbarer Form präsentiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles gehört in einen Verbraucherschutzbericht. Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit die Landesregierung beim nächsten Mal einen entsprechenden Bericht vorlegen kann.
Herzlichen Dank.
Liebe Frau Kollegin Müller-Orth! „Rheinland-Pfalz isst besser“ – Dieses Projekt ist tatsächlich, wie Sie sagen, auf den Seiten 53 bis 55 aufgeführt. Sie sagten eben so nett: Na ja, die Ministerin ist nicht so direkt genannt. – Da muss ich sagen, das schreit geradezu nach dem Zeigen einer blauen Karte. Sie haben mich offensichtlich nicht verstanden.
Jawohl, das Projekt ist in dem Bericht enthalten. Personen, die irgendwie im Verbraucherschutz relevant tätig sind, wie zum Beispiel die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, sind enthalten, werden zumindest kurz erwähnt, manche ein bisschen länger, wie einige Beauftragte, stehen aber zumindest mit Wort und Bild dort. Die
Einzige, die fehlt, ist Ministerin Höfken. Sie fehlt ausgerechnet zu einem Bereich, der für sie ein ganz besonders wichtiger ist, nämlich der Bereich der gesunden Ernährung.
Wir wissen, dass gesunde Ernährung ein ganz großes Thema beim Verbraucherschutz ist. Dort kommt sie nicht zu Wort.
Wir erinnern uns sehr deutlich in diesem Zusammenhang an einige Diskussionen in diesem Haus, wobei ebenfalls klar war, dass innerhalb der Landesregierung nicht deutlich geklärt ist, wer jetzt in welcher Weise den Hut aufhat. Es schreit geradezu danach, dass man sagt: Jawohl, wo ist sie denn?
Hat sie überhaupt keine Relevanz in dem Bereich Verbraucherschutz? Die Frage ist schon, warum die Ministerin heute jetzt nicht hier an ihrem Platz ist. Ich sehe, sie ist nicht weg. Es wäre wichtig, dass sie auch im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz anwesend ist.
Sie sind im Thema vollkommen daneben. Vielleicht haben Sie auch den Antrag nicht richtig gelesen oder auch nicht richtig verstanden oder verstehen wollen.
Ich danke den Organisationen, wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale, im Namen der CDU-Fraktion für das Engagement, das sie leisten. Es ist gut, dass sie zu Wort kommen. Wir sagen, es reicht nicht mit ein paar Sätzen, sondern es ist wichtig, dass gerade solche Organisationen, die sich tagtäglich mit dem Verbraucherschutz auseinandersetzen, mehr Gehör finden, dass sie auch die Chance erhalten, zu sagen, wohin die Reise politisch gehen muss, wie weit wir gehen müssen. Gibt es vielleicht neue Wege, die wir einschreiten müssen? Sie müssen wirklich auch einmal Kritik anbringen dürfen. Das ist nicht der Fall.
Wir haben schon mehrfach gesagt, es gibt gute Vorbilder in anderen Bundesländern, die tatsächlich diese Analyse des Verbraucherschutzes in den einzelnen Themen vornehmen, die auch die unabhängigen Experten deutlich zu Wort kommen zu lassen, weil es wichtig ist,
dass nicht nur eine Landesregierung mit ihrem Minister im eigenen Sud bleibt – ich komme zum Ende –, sondern man wirklich auch von den Experten den einen oder anderen Hinweis erhält.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben die Förderpraxis für den Ausbau von Kindertagesstätten ab 2014 umgestellt, weil die Finanzmittel des Landes nicht ausreichen. Ich frage Sie, wenn die Mittel des Bundes fließen, ob Sie dann gewillt sind, die Förderpraxis wieder entsprechend zu verändern.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal sollten wir ein Dankeschön an die Bundesregierung zum Ausdruck bringen, insbesondere an unsere Bildungsministerin Wanka, dass sie den Ländern erhebliche Finanzmittel im Bildungsbereich zukommen lässt.
Für Rheinland-Pfalz bedeutet die Milliardenspende ein Segen; denn das Land ist dank der unseriösen Finanzpolitik der Landesregierung in großer Not. Ich möchte Ihnen ein Beispiel sagen. Wir haben heute Morgen darüber gesprochen, dass das Land ohne Finanzspritze vom Bund nicht mehr in der Lage ist – wir sehen das schon seit 2013 –, seinen gesetzlichen Anteil am Ausbau der Kindertagesstätten zu leisten. Da brauchen wir hier nichts schönzureden.
Ich möchte Stellung nehmen zu den einzelnen Punkten, um die es bei diesen zusätzlichen Mitteln geht. Der erste Teil der neuen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern betrifft die Hochschulen. Ab 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die Ausbildungsförderung BAföG komplett. Das bedeutet insgesamt eine Entlastung der Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Für uns hier in Rheinland-Pfalz heißt das 35 Millionen Euro pro Jahr, und zwar dauerhaft und nicht nur einmalig.
Da stellt sich die Frage, wie das Geld verwendet werden soll. Es ist Geld, das in erster Linie aus dem Hochschulbereich kommt. Wir haben noch das Schüler-BAföG mit dabei. In einem bestimmten Maße ist somit auch die schulische Ausbildung betroffen.
Darüber hinaus gibt es noch Mittel für den Bereich der Kindertagesstätten. Dazu haben wir heute Morgen die eine oder andere Information erhalten. Selbst wenn noch nicht zu 100 % feststeht, wie hoch die Finanzspritze sein wird, wissen wir, dass sie kommt. Wir gehen davon aus, dass sie zuverlässig kommt, so wie es auch im letzten Jahr der Fall gewesen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist es wichtig, wie die Mittel des Bundes verwendet werden. Es soll so sein, dass es transparent gestaltet wird. Es soll so vonstattengehen, dass im Bereich der Hochschulen diese davon profitieren, dass neue Dinge angestoßen werden können und nicht alte Töpfe, die leer sind, gefüllt werden.
Im Bereich der Kindertagesstätten soll es darum gehen, dass insbesondere die Investitionen weiter getätigt werden können, die nach wie vor noch notwendig sind, um den Rechtsanspruch für die Kleinen zu sichern.
Wie gesagt, für uns stellt sich die Frage, wie die rotgrüne Landesregierung die frei gewordenen Millionen einsetzen will. Unser Ziel muss es sein, eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Ausbildungssituation an den Hochschulen zu erhalten. Aber auch im schulischen Bereich bei der beruflichen Ausbildung muss für eine Verbesserung gesorgt werden.
Wir wollen mit unserem Antrag sicherstellen, dass die Gelder nicht anderweitig genutzt werden. Darauf habe ich verwiesen.
Wir haben zuletzt im Ausschuss gehört, als wir mit einem Berichtsantrag das Thema angesprochen haben, dass es darum geht, dass die Grundfinanzierung an den Hochschulen gestärkt werden soll. Ich denke, das ist der richtige Weg. Das ist das, was wir seit vielen Jahren sagen. Leider haben wir immer wieder gesagt bekommen, ihr seht das vollkommen falsch, die Hochschulen sind in der Lage. Wir sind froh, dass wir heute auf dem Weg sind, gemeinsam zu wissen, dass die Grundfinanzeirung tatsächlich noch gestärkt werden muss.
Wir sehen auch, dass die Mittel des Schüler-BAföG insbesondere bei den berufsbildenden Schulen dringend benötigt werden. Sie leiden unter dem höchsten Unterrichtsausfall aller Schularten. Deswegen ist es richtig, dass wir hier auch einmal die berufsbildenden Schulen in den Fokus stellen.
Wir fordern deswegen in unserem Antrag, dass es einen detaillierten Verwendungsplan über die frei werdenden Mittel gibt, die Mittel ausschließlich für zusätzliche Qualitätsverbesserungen in Schule und Hochschule eingesetzt werden sollen und sie der Verbesserung von Lehre und Forschung an den Hochschulen sowie an den berufsbildenden Schulen dienen sollen. Wir wollen, dass im Landtag jährlich ein Verwendungsnachweis über die frei werdenden Mittel vorgelegt wird und darüber hinaus
die zusätzlichen Bundesmittel zum Ausbau der frühkindlichen Betreuung zu nutzen sind. In Ergänzung der Anfrage von heute Morgen wollen wir auch, dass die Bewilligung der laufenden Anträge beschleunigt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben erst vor ganz kurzer Zeit – vor einer Stunde oder so, ich weiß nicht, wann er kam – einen Alternativantrag der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu erhalten. Den lehnen wir als CDU-Fraktion ab. Er verwässert nämlich die klaren Forderungen, die wir in unserem Antrag stellen.
Ich will dazu nur zwei kleine Bemerkungen machen. Sie sagen, Sie wollen mit den kommunalen Spitzenverbänden baldmöglichst eine Vereinbarung zur Unterstützung der Kommunen im Bereich der Inklusion schließen. Wir gehen davon aus, dass Sie die Dinge, die letzten Endes auch die Kommunen betreffen, wie die Umsetzung der Inklusion, mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen. Da kann ich Ihnen gleich sagen, dass ich weiß, dass ganz viele Kommunen sehr deutliche Worte gesprochen haben. Wir können nur hoffen, dass diese deutlichen Worte tatsächlich von Ihnen berücksichtigt werden.
Zum anderen möchte ich sagen, es reicht uns nicht, dass Sie die Kommunen mit den zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsfinanzierung usw. weiter unterstützen wollen. Das ist zu wenig. Hier muss ganz, ganz klar sein, dass das zusätzliche Gelder vom Bund sind, die wirklich so genutzt werden müssen, dass sie den Kommunen in der Form zukommen und es nicht so ist, wie es in den vergangenen zwei Jahren war, dass sie ewig auf die Bewilligung ihrer Anträge warten, sondern dass ganz klar in den Sternen steht, wie die Kriterienvergabe tatsächlich passieren soll. Es ist noch sehr viel unklar zur neuen Förderpraxis.
Wir gehen davon aus, dass auch das wieder geändert werden muss.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stützt sich auf eine Initiative, die die CDU-Fraktion im Wissenschaftsausschuss im Februar dieses Jahres angesprochen hat. Wir hatten die Landesregierung um Berichterstattung gebeten, wie sich die Situation der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher im Land darstellt und welche Möglichkeiten es für die Betroffenen gibt, umzuschulen oder weiterqualifiziert zu werden. Sie sehen, dass dieses Thema für die CDU-Fraktion ganz wichtig ist. Insofern werden wir Ihren Antrag mit unterstützen.
Statistiken und die Auflistung von einzelnen Maßnahmen, etwa an den Hochschulen, zum Beispiel das Engagement der Fachhochschule Kaiserslautern, aber auch die Tatsache, dass dabei in besonderer Weise der Bund und die EU Finanzmittel zur Verfügung stellen, entsprechen in Ihrem Antragstext in vielen Details auch dem, was wir seitens der Ministerin im Ausschuss gesagt bekommen haben und was auch in dem Protokoll zu lesen ist. Deswegen brauche ich an dieser Stelle gar nicht mehr so viel zu sagen. Ich verweise sehr gern auf das Protokoll der 21. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 13. Februar 2014, Seiten 14 bis 16.
Neu ist das Programm „JOBSTARTER plus“. Das ist ein Bundesprogramm. Hier wurden ebenfalls Mittel aus Bund und EU verwendet. Mithilfe dieses Programms können kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung von Studienabbrecherinnen und -abbrechern unterstützt werden.
Der Antrag geht in die richtige Richtung. Wir werden ihm die Zustimmung erteilen und freuen uns, dass die Regierungsfraktionen unsere Initiative aufgegriffen haben. Wir glauben aber – ich sage das auch noch einmal sehr deutlich –, es ist darüber hinaus, nämlich über das Zusammenstellen der Dinge, die es schon gibt, aber auch der Aufforderung an die Kooperationspartner, wie die Hochschulen, die Firmen und die Unternehmen, durchaus noch das eine oder andere für uns mit auf den Weg zu bringen. Das heißt, dass wir im Zusammenhang mit dem Thema auch über andere Dinge reden müssen.
1. Wir wollen, dass die jungen Frauen und Männer die beste Ausbildung erhalten. Ich gehe davon aus, dass das unser gemeinsames Ziel ist. Das betrifft sowohl die duale Ausbildung als auch die Ausbildung an Fachhochschulen und Universitäten.
2. Jeder sollte die Chance erhalten, sich in der Ausbildung neu orientieren zu können, etwa wenn man merkt, dass die ergriffene Ausbildung zu einem nicht passt oder man sich etwas anderes erwartet hat. Wir wissen, dass
als Studienabbrecher auch derjenige zählt, der die Hochschule oder vielleicht nur einen Teil seiner Fächerkombinationen gewechselt hat. Insofern muss man auch einmal über die Definition von Studienabbrechern sprechen.
3. Dafür ist es notwendig, dass die Jugendlichen bereits in ihrer Schulzeit auf ihre mögliche spätere Ausbildung bzw. die Alternativen dazu noch besser vorbereitet werden, als das schon der Fall ist. Ich glaube, hier kann noch viel passieren.
4. Es ist notwendig, dass Studierende neben ihrer Studienzeit frühzeitig Unterstützung erhalten, wenn sie merken, dass ihnen die Art der Ausbildung oder das gewählte Fach nicht liegen, oder auch, wenn der Dozent oder die Dozentin merkt, dass die oder der Studierende noch etwas mehr an Unterstützung erhalten sollte.
5. Es gehört dazu, dass die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung verbessert wird und die Studienabbrecher neue Chancen in der beruflichen Bildung erhalten.
Jetzt möchte ich noch einmal Bundesministerin Wanka zitieren. Sie sagt, ein Meister muss sich nicht hinter einem Akademiker verstecken. Das ist so.
Das darf man an dieser Stelle sehr deutlich sagen.
6. Berufliche und akademische Bildung sind für uns als CDU gleichwertig. Es ist bemerkenswert, wenn man schaut, wie das vor 20 Jahren war, dass über zwei Drittel der FH-Studenten eine Berufsausbildung mitbrachten und es heute andersherum geht. Heute ist es so, dass die Schüler gleich an die Hochschulen gehen und vielleicht von dort, wenn sie merken, dass es doch nicht das Richtige für sie ist, in anderer Weise in den Beruf hineingehen.
Bei all den Maßnahmen, die auch in dem Antrag genannt sind, muss darüber hinaus das Ziel sein, Studienabbruch zu verhindern bzw. vorzubeugen. Wie gesagt, es braucht dazu einer geeigneten Vorbereitung in der Schule. Es müssen die Anforderungen – das müssen wir tun – an den Bachelor-Abschluss auf den Prüfstand gestellt werden.
Das sind einige Aspekte, die aus unserer Sicht notwendig sind, um das Thema in seiner Gesamtheit und nicht nur bezogen auf die einzelnen Angebote und Projekte, die es gibt, zu beurteilen. Wir müssen zu einem System kommen, in dem die Jugendlichen genau die Chancen mit auf den Weg bekommen, die sie brauchen, damit der passende Weg für sie gefunden werden kann bzw. sie diesen selbst wählen können.
Wir wünschen uns vielleicht doch nochmalige Beratung im Ausschuss, um dem Antrag noch den einen oder anderen Aspekt an Substanz mitzugeben. Ich habe mit
bekommen, dass Sie das nicht wollen, wie gesagt, für uns wäre das eigentlich ganz wünschenswert.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in diesem Gesetzentwurf unter anderem um die Neuregelung der Dienstaufsicht über das Landesuntersuchungsamt, nachdem der Verbraucherschutz 2011 innerhalb der Landesregierung neu zugeordnet wurde.
Die erste Lesung erfolgte im Landtag am 19. Februar 2014. Durch Beschluss des Landtags ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 20. März 2014 beraten.
Ich möchte das Abstimmungsergebnis kurz darstellen. Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mehrheitlich für den Gesetzentwurf gestimmt. Die Fraktion der CDU hat sich der Stimme enthalten. Sie hat dies mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Organisationsänderung für den Verbraucherschutz innerhalb der Landesregierung begründet. Dabei hat sie sich auf eine Stellungnahme einer Gewerkschaft in der Anhörung bezogen.
Das Abstimmungsergebnis ergibt folgende Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst klingt der Text dieses Gesetzentwurfs recht unspektakulär. Es geht um das Landesuntersuchungsamt und die Handhabung, wie es jetzt umgesetzt werden soll. Wir sind etwas verwundert, warum uns der Gesetzentwurf jetzt erst vorlegt wird; denn die Anordnung über die neue Geschäftsverteilung der Landesregierung infolge der Neubildung der Regierung ist auf den 18. Mai 2011 datiert. Jetzt haben wir 2014. Das ist natürlich bemerkenswert. Uns würde schon interessieren, wieso das am Ende so lange gedauert hat.
Herr Minister, sie haben eben auch gesagt, dass Sie das bisher immer im Benehmen mit der Umweltministerin gehandhabt haben. Das haben wir auch gemerkt. Wir haben immer wieder angesprochen, dass es hier offensichtlich nicht so ganz reibungslos funktioniert hat in den einzelnen Bereichen und immer wieder einmal zum Vorschein kam, wie schwierig es ist, wenn man den Verbraucherschutz trennt, auf der einen Seite die Lebensmittelkontrolle im Justizministerium, auf der anderen Seite die Frage der Ernährung und auch der Lebensmittel im Umweltbereich. Das ist nicht ganz einfach.
Wir sind also davon ausgegangen, dass die Lösung, wie sie jetzt angeboten ist, so gehandhabt wird. Das ist für uns selbstverständlich. Für uns ist jetzt noch einmal wichtig, auf Seite 4 des Gesetzentwurfs ist von der internen Anhörung die Rede. Da sind die gewerkschaftlichen Vertretungen angehört worden. Es gibt offensichtlich eine Kritik von einer der Mitgliedsgewerkschaften, nämlich Technik und Naturwissenschaften Rheinland-Pfalz des Deutschen Beamtenbundes. Wenn wir der Formulierung folgen können, dann geht es wohl darum, dass von dort der Ressortzuschnitt der Bereiche Ernährung, Um
welt und Verbraucherschutz kritisiert wurde. Es steht jetzt nicht drin, was im Einzelnen kritisiert wurde. Insofern bitten wir Sie darum, uns das zukommen zu lassen. Vielleicht könnten Sie uns diese Stellungnahme schon vor der Ausschusssitzung zukommen lassen, damit man das in Ruhe aufarbeiten kann.
Ich denke, das sollte für die erste Lesung genügen. Wir freuen uns darauf, die Antworten im Ausschuss zu hören und zu diskutieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob in Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheimen, viele Menschen sind tagtäglich auf Kantinenessen bzw. Großküchen angewiesen. Umso wichtiger ist eine gute Qualität. Das bedeutet eine ausgewogene Zusammensetzung des Speiseplans, eine hohe Qualität der Lebensmittel, aber auch die Einhaltung hygienischer Standards.
Eine Säule des Verbraucherschutzes im Lebensmittelbereich ist die Eigenverantwortung. Wir wissen, die meisten Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen und die Anbieter des Essens wollen hohe Standards setzen. Sie bieten gutes Essen an.
Dann kommen wir zur weiteren, genauso wichtigen Säule des Verbraucherschutzes im Lebensmittelbereich. Das ist die Lebensmittelüberwachung; denn Eigenverantwortung alleine reicht nicht aus. Das zeigen die Ergebnisse von Probeentnahmen, die vor Jahren durchgeführt wurden.
Wenn man sich einmal die Liste der Jahre betrachtet, war 2010 die Situation so, dass es recht hohe Beanstandungsquoten gab, die zeigten, dass es einen eindeutigen Handlungsbedarf gab. Die Landesregierung hat daraus eine erstaunliche Schlussfolgerung gezogen, nämlich für das Essen der Kindertagesstätten und Schulen – später auch der Seniorenheimen – galt, dass man kurzerhand diese Gemeinschaftseinrichtungen aus dem Probenplan gestrichen bzw. auf ein Minimum reduziert hatte.
Wir haben das schon mehrere Male in diesem Haus, aber auch im Ausschuss miteinander besprochen. Wir haben gehört, das sei alles nicht wahr. Am Ende ging es dann darum, dass mehr freiwillige Proben und eine Zertifizierung notwendig seien. Das ist alles wichtig. Es ist wichtig, dass wir die Eigenverantwortung stärken. Es ist auch wichtig, dass wir durchaus eine Freiwilligkeit bei den Probeentnahmen hinbekommen, aber eben nicht nur.
Wir haben vor diesem Hintergrund eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Wir haben Kleine Anfragen gestellt; wir haben die Große Anfrage gestellt. Die aktuelle Große Anfrage, die heute Thema ist, zeigt ganz klar, dass die Landesregierung ihre Aufgabe zur Qualitätssicherung der Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen nicht angemessen wahrnimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier sind Defizite durch das Hin und Her zwischen den Ressorts oder unabhängig davon entstanden. Jedenfalls besteht wegen der Ergebnisse der Großen Anfrage für uns kein Grund, mit der langjährigen Kontrollpraxis zu brechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung beharrt auf der in den Antworten auf die CDUFragen zum Thema vertretenen Meinung, dass Kontrollen und Probenahmen zur ernährungsphysiologischen Qualität der Mahlzeiten in Gemeinschaftseinrichtungen
freiwillige Leistung des Landes seien. Sie müssen sich da der Verantwortung der selbst benannten und erkannten Probleme stellen. Es kann nicht sein, dass das Land praktisch aus den Kontrollen und Proben, das heißt, aus der Lebensmittelüberwachung, in diesem Bereich aussteigt.
Frau Ministerin Höfken hat am 9. September 2013 in der „RHEINFPALZ“ und später noch einmal zusammen mit der Verbraucherzentrale im Oktober festgestellt, dass die Verpflegung in Senioreneinrichtungen optimiert werden könne und dass besonders darauf geachtet werden müsse, den Fett-, Energie- und Kochsalzgehalt von Mahlzeiten in den Blick zu nehmen, da dies die Entstehung von Herz- und Kreislauferkrankungen fördere usw.
Ich kann noch mehr solcher Beispiele nennen, wenn Sie das möchten. Sie haben im März 2013 auch gesagt, dass Sie den Kampf gegen die Fehlernährung verstärken wollen. Das ist alles richtig, aber dennoch ist es zu kurz gegriffen, wenn man sagt, es reicht uns, dass wir hier auf die Freiwilligkeit setzen.
Wenn man sich die Zahlen in der Großen Anfrage anschaut, ist Tatsache, dass die Kontrollen und Probenahmen in Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen auf ein Minimum reduziert worden sind.
Meine Damen und Herren, wenn ich feststelle, dass es hohe Beanstandungsquoten gibt und hier Handlungsbedarf besteht, stellt sich doch die Frage, was ich mache. Welche Maßnahmen leite ich ein, um dem entgegenzuwirken? Da stellt sich natürlich die Frage, ob es wirklich ausreicht, auf die Freiwilligkeit zu setzen. In der Antwort auf die Große Anfrage sagen Sie selbst, dass die DGEQualitätsstandards keinen Gesetzescharakter haben – das ist richtig –, aber dass sie eine gute Grundlage seien. Auch das ist sicher richtig, aber darüber hinaus ist auch eine angemessene Überwachung notwendig, damit es tatsächlich dazu kommt, dass die Beanstandungsquoten wieder reduziert werden können.
Das Dramatische ist, dass es offenbar keine Probenpläne mehr gibt. Das ist der Grund dafür, dass wir die Reduzierung auf das Minimum haben.
Meine Damen und Herren, pauschale Feststellungen zur Tagesverpflegung in der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie in Ihrer Antwort enthalten sind, nämlich dass die Träger entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen haben, helfen nicht weiter. Es wurden bisher erst in 14 Senioreneinrichtungen sogenannte Speiseplanchecks durchgeführt, die Sie gerne hätten. Nach Ihrer Darstellung hat sich ergeben, dass noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich verschiedener Speiseplankomponenten bestehe. Das heißt, das sehen Sie eigentlich ein.