Peter Wilhelm Dröscher

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Zukunft ist eine Gesellschaft des langen Lebens. Das ist auch in Rheinland-Pfalz bereits Realität. Die niedrigen Geburtenraten, die anhalten, und die weiter steigende Lebenserwartung sind dafür die Ursachen. Dieser Wandel der Altersstruktur bei einem zahlenmäßigen Rückgang der Bevölkerung hat Folgen für alle Lebensbereiche, und zwar den Arbeitsmarkt, den Wohnungsmarkt und die Bildungs- und Sozialsysteme. Die erfolgreiche Gestaltung dieses Wandels wird immer mehr zum Maßstab einer solidarischen Gesellschaft.
Diese demografische Entwicklung ist aufgrund ihrer Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme allgemein auch mit Befürchtungen verbunden. Dabei werden die Chancen – Staatsministerin Frau Dreyer hat das bereits angedeutet – des Gewinns an Lebenszeit für die Gesellschaft und den Einzelnen sehr oft übersehen. Die Erfahrung und das Wissen der älteren Menschen sind unverzichtbar. Viele der Älteren sind bereit, ihre Kompetenzen einzubringen und an der Gestaltung der Gesellschaft, aber auch der Politik mitzuwirken.
Es ist eine gesellschaftliche Chance und Herausforderung. Für uns Sozialdemokraten und unsere Landes- und Kommunalpolitik in Rheinland-Pfalz ist das solidarische Zusammenleben der Generationen der Weg zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Wir haben diesen Weg mit unserer Politik seit 1991 konsequent eingeschlagen.
Herr Dr. Enders, insofern sehe ich den Nachholbedarf nicht, wie Sie ihn sehen.
Ich sehe die Regierungserklärung der Staatsministerin Malu Dreyer auch als eine Fortführung eines konsequenten Wegs als Kontinuität mit Perspektiven.
Meine Damen und Herren, mit der Übernahme der Regierungsverantwortung 1991 wurden in Rheinland-Pfalz auch die Leitstelle „Älter werden“ als fachlich kompetente Verbindungsstelle zwischen der Landesregierung und den Seniorenorganisationen im Land sowie der Landesseniorenrat eingerichtet. Er koordiniert die Arbeit der wachsenden Anzahl von kommunalen Seniorenvertretungen. Die Landesberatungsstelle „Barrierefrei bauen und wohnen“ hat gerade ihr 10-jähriges Jubiläum gefeiert. Das Erfahrungswissen der älteren Generation tragen Initiativen wie das Bundesprojekt „Seniorentrainerinnen und -trainer“, an dem wir beteiligt sind, weiter.
Warum sage ich das, wenn es um die Pflege geht? Mit zunehmendem Lebensalter leben wir in einem Spannungsfeld zwischen Selbstständigkeit und Hilfebedürftigkeit. Das, was wir vorher auch im Alter machen, ist dafür ganz wichtig. Etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und damit in ganz unterschiedlichem Umfang von der Unterstützung durch Familien, Freunde und gesellschaftlich organisierte Hilfen abhängig.
Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes 1995 für den ambulanten und 1996 für den stationären Bereich begann eine neue Zeitrechnung in der Pflege. In diesen zehn Jahren wurde vieles erreicht, aber viele Erwartungen und Hoffnungen noch nicht eingelöst. Eine Reform – das hat auch mein Vorredner gesagt – des Pflegeversicherungsgesetzes steht an, und zwar insbesondere was den Pflegebegriff, die Frage der demenziell erkrankten Menschen, die Dynamisierung und auch die Finanzierung angeht. Wir Sozialdemokraten haben Vorstellungen, die heute nicht weiter ausgebreitet werden. Als Datenbasis kann uns heute das Pflegeversicherungsgesetz zu diesem Thema wertvolle Hinweise geben; denn die Bundesregierung ist alle drei Jahre verpflichtet, einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung vorzulegen. Ich will aus diesem Sonderbericht „Lebenslagen der Pflegebedürftigen“ einige ganz wenige Fakten nennen.
Etwa 1,9 Millionen Leistungsbezieher, davon über 80 % Senioren über 60 Jahre und die Hochbetagten, erhalten etwa 52 % aller Leistungen. Zwei Drittel der Leistungsempfänger werden nach wie vor ambulant und etwa ein Drittel in Heimen versorgt. Das Verhältnis ändert sich allerdings mit steigendem Alter. Ältere Pflegebedürftige, die in Privathaushalten leben, sind auf Hilfeleistungen besonders angewiesen. Diese kommen im Allgemeinen aus dem sozialen Umfeld. Das funktioniert in vielen Fällen sehr gut. Bei etwa einem Fünftel der Älteren, nämlich die allein leben und niemand in der Nähe haben, wird der zusätzliche Einsatz professioneller Pflegekräfte ganz besonders wichtig, wenn auch nach wie vor zu bemerken ist, dass der engere Familienkreis mit etwa
drei Viertel der Hauptpflegepersonen die Hauptlast der regelmäßig zu erbringenden Hilfeleistungen trägt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hilfe- und Pflegebedarf bei Angehörigen bestimmt über einen langen Zeitraum das Leben der Pflegenden in den Familien. Im Durchschnitt muss – das ist mir auch nicht bekannt gewesen; ich habe das nachgelesen – etwa acht Jahre ab der ersten Hilfebedürftigkeit an gepflegt werden. Das ist mit erheblichen Belastungen der Pflegepersonen verbunden. Deshalb wird mittlerweile über das Thema „Gewalt in Pflegebeziehungen“ nachgedacht, und zwar insbesondere in Familien, die demenziell erkrankte Angehörige pflegen.
Ein weiterer Punkt, der ganz kurz angesprochen werden soll, ist, dass wir mittlerweile auch eine ganze Reihe von Migrantinnen und Migranten haben, nämlich etwa 600.000 in der Bundesrepublik, die 60 Jahre und älter sind. Auch hier müssen wir uns auf entsprechende Pflegesituationen einstellen.
Aus dieser Situation gibt es eine ganze Reihe von Folgerungen, die heute unbestritten ist, und zwar Handlungsansätze im Interesse der alten Menschen und Thesen – das fand ich ganz interessant –, die 1995 in einem Memorandum zur Altenhilfe sehr deutlich dargestellt wurden. Ich gebe den Text verkürzt wieder. Darin heißt es: „Das Altern in Deutschland wird bunt.“ – Damit ist die große Vielfalt der Lebenssituationen gemeint. Es heißt weiter: „Das Alter in der ergrauten Gesellschaft ist kein Sonderstatus mehr. Auch hohes Alter ist normal geworden, wird überwiegend autonom gestaltet und gelebt. Wir müssen uns auf eine nachberufliche Lebensphase einstellen, die zeitlich länger ist, als es unsere Jugend war.“
Zum Thema „Pflege“ heißt es, dass die Teilhabe und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Alter auch gestaltet und gesichert werden müssen und diese Selbstständigkeit der Lebensführung auch in Situationen wachsender Unterstützungsbedürftigkeit des Einzelnen durchgesetzt werden muss.
Selbstbestimmung trotz Pflege – das ist ein selbstverständliches Gestaltungsprinzip für die Fachleute. Diese Erkenntnisse und Leitlinien sind in den Anträgen, Gesetzentwürfen und Initiativen der SPD-Fraktion und der SPD-geführten Landesregierung der vergangenen Jahre als roter Faden zu finden.
Herr Dr. Enders, die SPD-Fraktion hat mit den anderen Fraktionen an den Diskussionen in diesem Plenarsaal zum Streitfall Pflege mitgewirkt. Wir haben dazu eine Broschüre, die ausliegt. Wir haben uns mit der leistungsfähigen und bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung in Rheinland-Pfalz 2003 beschäftigt. Herr Dr. Enders hat an den Antrag zum Thema „Demenz“ erinnert. Wir haben einen gemeinsamen Antrag dazu vorgelegt. Dann gab es die Große Anfrage der SPD-Fraktion im Jahr 2003 zum Thema „Pflegende Angehörige“. Es gab 2004 eine Anfrage zum persönlichen Budget in der Pflege. Es gab 2005 vor allem auch eine enge Zusammenarbeit mit der Landesregierung beim Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur. Frau Staatsministerin Dreyer hat vor
hin schon einige der wesentlichen Punkte genannt. Das war ein Einstieg in einen Bereich, der heute auch in der Regierungserklärung einen wesentlichen Teil einnahm. Ich komme nachher noch einmal zu der Frage des Ehrenamts zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, pflegebedürftige alte Menschen und ihre Angehörigen finden in Rheinland-Pfalz eine differenzierte und gut ausgebaute pflegerische Angebotsstruktur. Mit der Qualitätsoffensive „Menschen pflegen“ hat Sozialministerin Malu Dreyer einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt. Mehr Qualität in der Pflege, eine Bildungs- und Fachkräfteoffensive, bessere Hilfen für Menschen mit Demenzerkrankungen und mehr Mitgestaltung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind Ziele, zu deren Verwirklichung sich in dieser Initiative, in diesem Bündnis viele Partner aus dem Gesundheits- und Sozialwesen des Landes zusammengefunden haben.
Schritte in die Praxis sind die Demenzkampagne, das Projekt „Schulung pflegender Angehöriger“, der Familienratgeber usw. Das alles kann man durchaus als eine stolze Bilanz bezeichnen. Das sind nachhaltige Investitionen in die Zukunftschance unserer Gesellschaft, einer Gesellschaft für alle Lebensalter, getragen auch von einer Kultur des bürgerlichen Engagements, für die wir in Rheinland-Pfalz schon gute Ansätze finden.
Ich möchte noch auf eines besonders hinweisen, das wir als Zukunftsmodell und auch gleichzeitig als ergiebige Ideensammlung für das, was jetzt an Perspektiven auch von Frau Staatsministerin Dreyer in der Regierungserklärung genannt ist, das Bürgergutachten „Miteinander der Generationen in einer alternden Gesellschaft“, beschreiben können. Es sind 162 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger stellvertretend für uns alle beteiligt gewesen und haben nach einer Bestandsaufnahme der Sorgen und Wünsche vielfältige Vorschläge und Empfehlungen für neue Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Solidarität der Generationen aufgeschrieben. Es werden modellhaft entwickelt – das findet sich auch in dem wieder, was die Landesregierung jetzt umsetzen will –: generationsübergreifende Wohnformen, familienunterstützende von Nachbarschaftshilfe und vom Ehrenamt getragene soziale Netze. Diese Botschaft finden wir auch in der Regierungserklärung.
Ich will noch auf zwei Kernbotschaften besonders eingehen. Wir werden uns einmal in Zukunft noch sehr stark auf die Stärkung der sozialen Netze einstellen werden, das, was mit Pflege-Mix bezeichnet ist, was auch Wohnen und Umfeld sehr stark angeht, was die Frage der demenziell Erkrankten, die von der Pflegeversicherung überwiegend nicht erfasst werden, angeht, was die Frage der illegalen Beschäftigung von zunächst Hauswirtschafts- aber dann doch als Pflegekräfte benutzten Menschen angeht. Das ist der eine Bereich.
Der zweite Bereich betrifft die Professionalisierung. Das wird zusammen gesehen werden müssen. Wir werden das nur schaffen – das hat Frau Staatsministerin Dreyer deutlich beschrieben –, wenn es uns gelingt, diesen Pflege-Mix zwischen denen herzustellen, die professionell pflegen, für die wir die Ausbildungsregelungen neu gemacht haben, für die wir dabei sind – dafür bin ich der
Landesregierung besonders dankbar –, die Entbürokratisierung, die Schaffung neuer Dokumentationsformen, die Zeit und Aufwand sparen, – – – Die Frage der Beschäftigung der illegalen Pflegekräfte habe ich schon angesprochen. Das Landesgesetz lässt den Einrichtungen, den ambulanten Diensten, erhebliche Spielräume bei der Gestaltung dieser Pflegestruktur.
Es gibt eine Reihe von Modellen, die als lokale Netzwerke angestoßen worden sind: im Bereich der Angehörigenschulung, die in den Bereich des integrierten Budgets gehen, die Assistenz von Pflege. – Die gemeinsame Ausbildung wurde beschrieben – eine ganz tolle Sache.
Abschließend möchte ich noch darauf eingehen, was in dieser Woche als sehr erfreulicher Ansatz herüberkam, nämlich die gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Sport zum Thema „Neue Wohnformen für das Alter“. Das ist eine zentrale Frage, die auch in der Regierungserklärung eine große Rolle gespielt hat. Das wird für die Zukunft ein Schlüssel für die Gestaltung der Lebenssituation älterer Menschen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, RheinlandPfalz ist in der Pflege auf einem guten Weg. Die Politik der Landesregierung zeigt auch in dieser Regierungserklärung Kontinuität und gleichzeitig innovative Entwicklungsperspektiven. Die SPD-Landtagsfraktion wird diesen Weg und diese Handlungskonzepte unterstützen und aktiv begleiten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den Jahresbericht 2004 des
Bürgerbeauftragten. Das verbinden wir mit dem Bericht des Petitionsausschusses.
Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten ist wie immer sehr ausführlich und stellt in wesentlichen Teilen auch die formalen Berichtsteile des Petitionsausschusses ausführlich dar. Deshalb beschränke ich mich auf einige telegrammartige Notizen.
Auch im vergangenen Jahr war die Zahl der Eingaben gleich bleibend hoch. Auch die Schwerpunkte haben sich sehr wenig verändert – Sozialwesen, Strafvollzug und Ausländerwesen. Zwei Drittel der Eingaben konnten im Sinne der Petenten als einvernehmlich erledigt erklärt oder aufgrund von Nichtbefassung oder wegen Unzulässigkeit abgeschlossen werden.
Etwa ein Drittel – das ist der Anteil, der uns im Ausschuss sehr stark beschäftigt – erreichten die eigentlichen Beratungen des Petitionsausschusses, der in zwölf Sitzungen über diese etwa tausend Petitionen zunächst verhandeln musste und diese auch beschlossen hat, wobei die einvernehmlich erledigten Eingaben ebenfalls per Beschluss abgeschlossen wurden.
Regionaler Spitzenreiter – ich glaube, das ist ganz interessant – ist im vergangen Jahr der Kreis Mainz-Bingen gewesen, nachdem es vorher die Stadt Mainz war. Die Stadt Mainz wurde abgelöst. Die wenigsten Eingaben kamen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und der Stadt Ludwigshafen. Ob das mit der Mentalität der Rheinhessen und der Pfälzer zusammenhängt, stelle ich den Raum.
Positiv hat sich das Verhältnis zu den Verwaltungen entwickelt. Das hat sich normalisiert. Wir hatten im vergangenen Jahr – Herr Galle lacht – einige Schwierigkeiten. Ich nenne nur Altenkirchen oder Kaiserslautern. Es gibt allerdings auch neue Probleme, und zwar mit der Rechtsanwaltskammer, wo es sogar um die grundsätzliche Akzeptanz der Institution des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten ging. Ich glaube, das ist mittlerweile auch geklärt. Außerdem gab es einige Turbulenzen um das Öffnen der Gefangenenpost.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger lassen sich auch im Petitionsausschuss als eine Art Seismograf des politischen Lebens betrachten. Wenn wir uns die Sachgebiete anschauen, kommen wir zu einigen Schwerpunkten, wie zum Beispiel den Strafvollzug mit 6,1 % und der Straßenverkehr einschließlich Führerscheine mit 4,6 %. Dieser Bereich ist stark angestiegen. Hier wirken sich wohl auch die Kontrollen und auch der Drogenkonsum bei den Jugendlichen aus.
Das Ausländerwesen ist weiterhin stark mit 7,6 % vertreten. Durch das Zuwanderungsgesetz wird es wahrscheinlich Veränderungen geben. Beiträge und Gemeindeverfassung ergaben zusammen 6,8 %. Hier haben wir festgestellt, dass häufig die Sensibilität für die Informationen der Bürger zu wünschen übrig lässt. Durch die Krankenversicherung und die Rentenversicherung zusammen 7,4 % hat sich mit der Gesundheitsreform eini
ges nach oben entwickelt. Die Sozialhilfe lag gleich hoch bei 10,2 %.
Ich höre mit den Zahlen auf und will noch auf einige Dinge hinweisen, die bemerkenswert sind, und zwar einmal auf die Überweisung an Ausschüsse. Nach der Geschäftsordnung des Landtags haben wir die Möglichkeit, Petitionen an die Fachausschüsse zu überweisen. Hier muss ich zum wiederholten Mal feststellen, dass Überweisungen noch nicht 100%ig funktionieren. Das Aufgreifen erfordert den Antrag einer Fraktion. Ich bitte die Fraktionen, in Zukunft mit den Überweisungen etwas offensiver umzugehen.
Der Bereich der Grundsicherung, von dem wir gerechnet haben, dass er sich im Jahr 2004 sehr stark entwickelt, ist erfreulicherweise sehr niedrig geblieben. Offenbar ist es gelungen, die Grundsicherung im Alter und bei Nichterwerbsfähigkeit so hinzubekommen, dass relativ wenig Petitionen eingereicht werden.
Die Schwerpunkte bei den 36 Legislativeingaben waren Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer und die Kehr- und Überprüfungsordnung. Das waren Dauerbrenner. Zu diesen beiden Themen, die mehrfach aufgetreten sind, haben wir im Ausschuss Fachleute aus den Ministerien bis hin zu den Staatssekretären angehört. Ein weiteres Thema war das Landesgesetz über gefährliche Hunde.
Wie im Vorjahr muss ich bemerken, dass es zunehmend Petenten gibt, die mit dem Ergebnis der Petition nicht zufrieden sind. Die Erwartungshaltungen sind in unserer Gesellschaft zum Teil sehr hoch. Wir erleben dann in einigen Fällen eine Materialflut, wie zum Beispiel E-Mails oder Faxe, die täglich ankommen. Das hat auch einige Abgeordnete erreicht, die nicht im Petitionsausschuss sind. Herr Baldauf hat auch seine Erfahrungen gemacht.
Darüber hinaus haben Petenten versucht, den gesetzlich festgelegten Weg zu umgehen, indem sie dann, wenn sie vom Bürgerbeauftragten negative Post erhalten haben, meinten, jetzt müsste sich der Ausschussvorsitzende persönlich noch einmal einsetzen. Auch das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten wird bei diesen Mehrfach-Versuchen ziemlich beansprucht. Damit leben wir.
Bei der Vorbereitung des Ausschusses steht das Team des Bürgerbeauftragten im Mittelpunkt. Über den Bürgerbeauftragten hat eine Zeitung in meiner Heimat anlässlich eines Sprechtags in Bad Kreuznach geschrieben: Der Mann, der nie nicht zuständig ist. – Wir haben im vergangenen Jahr am 31. Dezember feststellen können, dass Ulli Galle zehn Jahre dieses Amt bekleidet hat. Wir haben ihm dazu gratuliert. Er hat in dieser Zeit etwa 500 Sprechtage durchgeführt und sich um 30.000 Eingaben gekümmert. Ihm und seinem Team gebührt der Dank des Ausschusses.
In meinen Dank für die gute Zusammenarbeit und die gute Zuarbeit schließe ich auch das Team im Hintergrund ein, das mit seinem hohen Einsatz für die Bürge
rinnen und Bürger des Landes arbeitet. Ich will an dieser Stelle dem durch die Erreichung der Altersgrenze ausgeschiedenen Emil Weichlein danken, für den mittlerweile Herr Schöpflin als Vertreter des Bürgerbeauftragten arbeitet. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Bürgerbeauftragte über seine Arbeit hinaus auch international tätig ist, und zwar zurzeit als Vizepräsident des Europäischen Ombudsmann-Instituts.
Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags und der Landesregierung, die mit uns zusammenarbeiten, und zwar dem Wissenschaftlichen Dienst, der den Ausschuss betreut, dem Stenographischen Dienst und den Ministerien und der Staatskanzlei, die unsere Gesprächspartner waren. Ich komme in einem Punkt noch darauf zurück.
Damit habe ich den Teil, der sich mit dem Bericht des Bürgerbeauftragten beschäftigt, abgeschlossen. Ich möchte noch zwei Anmerkungen zur aktuellen Arbeit machen, und zwar zuerst zum Zuwanderungsgesetz und der Härtefallkommission. Wir haben in dieses Gesetz große Hoffnungen gesetzt, das im Juli 2004 beschlossen und zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Wir haben ein zeitgemäßes Ausländerrecht erhalten. Wir haben die Möglichkeit, aus humanitären Gründen und in Härtefällen Aufenthalt zu gewähren. Die Einrichtung einer Härtefallkommission ist gelungen. Diese tritt demnächst zum ersten Mal zusammen. Auch hier ein herzlichen Dankeschön an die Landesregierung, insbesondere an den Minister Karl Peter Bruch und an seinen Vorgänger Walter Zuber, der das vorangetrieben hat.
Wir haben im Laufe des vergangenen Jahres im Ausschuss 13 Fälle im Hinblick auf die Härtefallregelung zurückgestellt. Ich glaube, das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Situation und keine übertriebene Nutzung dieser Möglichkeit.
In diesem Zusammenhang ist die Entscheidungsfindung der Kommune, die größere Spielräume hat, und auch die Änderung des Arbeitserlaubnisrechts zu nennen, wobei die Vereinfachung hier noch nicht unbedingt spürbar ist.
In den wenigen Sekunden, die mir noch bleiben, möchte ich noch auf etwas hinweisen. Die Strafvollzugskommission ist ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses. Letztes Jahr haben sechs Sitzungen stattgefunden, davon zwei auswärtige. Schwerpunktthemen waren Arbeit, Ausbildung und Berufsförderung, psychisch kranke Straftäter, Sicherungsverwahrung und zum wiederholten Mal Russlanddeutsche im Strafvollzug.
Besonders interessant ist der Bereich der Sozialtherapie. Wir haben aktuell in diesem Jahr die sozialtherapeutische Einrichtung in Ludwigshafen besucht. Die Worte BPS und Naikan sagen Ihnen wahrscheinlich nichts. Bei BPS handelt es sich um Versuche, in der sozialtherapeutischen Anstalt ein Behandlungsprogramm (Lang- zeitprogramm mit 24 Einheiten, je zur Hälfte deliktbezo- gen, und individuelle Rückfallprävention) für Sexualstraftäter zu erstellen.
Naican ist ein Pilotprojekt, das die Perspektive und die Rückfallgefährdung von Gewalttätern verbessern soll.
Ich kann nicht näher darauf eingehen, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich das einmal anzuschauen. Wir sind gern bereit, die Ausschussunterlagen weiterzugeben. Ich habe hohe Achtung vor dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Strafvollzugsanstalten und auch davor, dass das Ministerium der Justiz sich entsprechend engagiert und das ermöglicht hat. Auch hier noch einmal ein herzliches Dankeschön.
Wir arbeiten in diesem Ausschuss über die Fraktionen hinweg sehr gut zusammen und glauben, dass wir damit auch eine Grundlage schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger in diesem Land von ihrem Petitionsrecht ausführlich Gebrauch machen können. Das soll auch in Zukunft so sein.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung das von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachte Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur. Dieser Gesetzentwurf steht für Kontinuität und Qualität in der pflegerischen Versorgung in Rheinland-Pfalz.
Er ersetzt das seit 1995 geltende so genannte Landespflegehilfengesetz. Das ist das Landesgesetz über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen, das damals im Zusammenhang mit dem Pflegeversicherungsgesetz notwendig war, um vor allem die ambulante Hilfe neu zu regeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen, Sozialstationen gab es in Rheinland-Pfalz aber schon seit den 70er-Jahren.
Wir haben eine lange Tradition. Die Älteren unter uns erinnern sich noch an die Diakonieschwestern der anderen Verbände vorher. Auch in den 70er-Jahren war die Schaffung der Sozialstationen eine Anpassung an die demografische Entwicklung.
Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, vom Bundesverwaltungsgericht veranlasst, lässt eine Förderung in der bisherigen Form nicht mehr zu. Betroffen davon sind etwa 40 % der insgesamt etwa 9 Millionen Euro, die im Haushalt stehen. Ob uns das gefällt oder nicht, die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegestrukturen verlangt aufgrund dieser Entscheidungen der Gerichte eine veränderte Form. Das bietet wie jede Veränderung für uns auch Chancen.
Wir, die SPD-Fraktion, sind davon überzeugt, dass der heute vorgelegte Gesetzentwurf eine leistungsfähige und wirtschaftliche Angebotsstruktur sichert und fördert und darüber hinaus mit seinem Schwerpunkt „komplementäre Hilfen und bürgerschaftliches Engagement“ Antworten auf neue Fragen und Herausforderungen gibt.
Die §§ 6 und 7 des Gesetzentwurfs, die Förderung komplementärer Angebote und die Zusammenarbeit mit
Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, berücksichtigen das. Mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen in unserem Bundesland leben in Privathaushalten. Die kleiner werdenden sozialen Netze müssen unterstützt werden. Die Koordinierung der Hilfe von Angehörigen, Freunden und Nachbarn wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen.
Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Reha und Pflege in § 7 sichert die besonders sensiblen und für die Betroffenen belastenden Übergangsbereiche zwischen den Versorgungsangeboten auch im Zusammenhang mit den Neuerungen durch die neuen Abrechnungssysteme in den Krankenhäusern, die DRGs.
Meine Damen und Herren, die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung werden in unserem Gesetzentwurf unter Beachtung des Konnexitätsprinzips fortgeschrieben und präzisiert. Aus der Bedarfsplanung werden wir die Pflegestrukturplanung in den Kommunen entwickeln, und die Arbeitsgemeinschaften werden zu Pflegekonferenzen vor Ort weiterentwickelt.
In diesen Pflegekonferenzen wird auch über die jeweilige Ansiedlung – eine gemeinsame Trägerschaft ist möglich – der Beratungs- und Koordinierungsstellen entschieden; denn dieses ortsnahe und niederschwellige Beratungsangebot bleibt ein wesentlicher Eckpfeiler des Gesetzes und erhält aus dem wegfallenden Investitionskostenansatz eine zusätzliche Förderung im Sachkostenbereich.
Meine Damen und Herren, Fazit: Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stärkt bewährte Strukturen und schafft Anreize und Raum für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Die Haushaltsmittel des Landespflegehilfengesetzes bleiben auch in Zukunft der Pflege und insbesondere innovativen, vernetzenden Angeboten erhalten. In Rheinland-Pfalz wird es auch unter den veränderten Bedingungen eine vorbildliche pflegerische Angebotsstruktur geben. Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für unsere Fraktion noch einige Anmerkungen zum Thema „Strafvollzug“ machen. Der Anteil des Strafvollzugs im Haushalt ist relativ gering, wenn man es in Bezug auf die Gesamtsumme sieht. Aber im Gegensatz zum Haushalt insgesamt, der für 2005 Steigerungsraten in Höhe von –0,2 % und für 2006 von +0,8 % beinhaltet, haben wir im Bereich des Vollzugs eine Steigerung von 5,4 % im Jahr 2005, nachdem bereits im Zeitraum von 2003 bis 2004 eine Steigerung von 8 % stattfand, und eine weitere Steigerung in Höhe von 1 % auf insgesamt 114,7 Millionen Euro im Jahr 2006. Davon sind etwa 65 Millionen Euro Personalkostenanteil und 31 Millionen Euro reiner Sachkostenanteil, worin auch die Mietanteile für den LBB veranschlagt sind.
Weitere große Beträge sind die Finanzierung des Fonds für die Beamtenversorgung mit über 5 Millionen Euro im Jahr 2005 und mit 5,6 Millionen Euro im Jahr 2006 sowie die Arbeitslosenversicherung der Gefangenen, die arbeiten, die immerhin über 2,8 Millionen Euro beträgt. Das sind die Hauptbrocken, die entstehen.
Die Steigerung ist darauf zurückzuführen, dass wir genau wissen, dass in diesem Bereich ein großer Druck besteht und der Haushalt, den wir dem Ministerium zur Verfügung stellen wollen, auf die steigenden Belegungs
zahlen, auf den Druck zur Verbesserung der Sicherheit sowie auf den steigenden Personalkostenaufwand reagiert. Zu den Personalkosten ist in diesem Fall auch zu sagen, dass Strafvollzug, Bewährungshilfe, Gerichtsvollzieher und Rechtsreferendare von der Effizienzrendite ausgenommen sind und deshalb Steigerungen erfahren.
Wir haben in diesem Bereich insgesamt 160 Stellenanhebungen, davon allein 88 im Strafvollzug und 67 im mittleren Dienst. Dies ist ein Zeichen dafür, dass wir gerade die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Vollzugsdienst entsprechend berücksichtigen, die eine doch sehr harte und verantwortungsvolle Arbeit zu nicht so sehr hohen Gehältern leisten.
Es ist zu berücksichtigen, dass wir die 2002/2003 im Haushalt neu geschaffenen Stellen mittlerweile auch in Planstellen umwandeln. 120 Stellen davon werden in diesen beiden Haushaltsjahren umgewandelt, 30 davon in Stellen für Probebeamte.
Bei der Belegungssituation ist darauf hinzuweisen, dass wir es mit einer wachsenden Belegung zu tun haben. Wir versuchen, darauf zu reagieren. Herr Kollege Creutzmann hat schon berichtet, dass wir bei unseren Besuchen in den Justizvollzugsanstalten und auch bei den Gesprächen im Ministerium gemeinsam nach Wegen suchen. Es geht weit über das Problem der Doppelbelegung hinaus. Es geht auch um die Frage des offenen Vollzugs, Ersatzfreiheitsstrafen direkt in den offenen Vollzug zu geben. Dies ist eine nicht ganz einfache Situation.
Unsere Hoffnung auf die demografische Entwicklung sehe ich nicht in diesem Maß erfüllbar. Andere Länder richten mittlerweile spezielle Haftanstalten für Seniorenstraftäter ein. Das ist eine spannende Geschichte, weil dort die Sicherheitsfrage unter einem anderen Aspekt beachtet werden kann. Ich sehe dabei aber keinen wesentlichen Rückgang, aber das ist meine persönliche Einschätzung dazu. Dieses Spannungsfeld in unserer Gesellschaft zwischen Prävention und Sanktion, nämlich Strafe zwischen Resozialisierung und Vollzug dieser Strafe, kann nicht isoliert von der Entwicklung unserer Gesellschaft insgesamt betrachtet werden. Das, was wir uns in Bezug auf die Resozialisierung auf die Fahnen geschrieben haben, ist sehr wichtig und wurde auch schon in anderen Redebeiträgen erwähnt.
Ein weiterer Lösungsvorschlag, dieser Belegungssituation zu begegnen, sind Baumaßnahmen. Wir haben vor, neben der Optimierung der Sicherheit, die dabei ebenfalls vorgesehen ist und beim LBB 2005 und 2006 mit etwa 14 Millionen Euro veranschlagt ist, eine Generalsanierung und Erweiterung in Wittlich durchzuführen. Dort werden bis 2008 insgesamt 260 Plätze neu entstehen. Wenn die Entwicklung so weitergeht, wie wir dies momentan prognostizieren, werden wir sicherlich nicht darum herumkommen, diesen Zuwachs sogar auf 660 Plätze dadurch aufzustocken, dass wir die bestehende alte Anstalt weiter betreiben. Dies bleibt abzuwarten und wird sicherlich die Zukunft zeigen.
In Diez soll ein neues Wirtschaftsgebäude mit Wäscherei und Kammer entstehen, das 2006 fertiggestellt wer
den soll. Diese Baumaßnahmen werden vom LBB durchgeführt. Die Maßnahmen in Wittlich werden etwa 60 Millionen Euro kosten.
Ich möchte noch ein Wort zu einem Punkt sagen, der uns in den vergangenen Monaten immer wieder beschäftigt hat, nämlich zu den Produktions- und Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der Anstalten. Das ist ein ganz wichtiger Faktor. Wir haben dort Wirtschaftsbetriebe, die die Versorgungsleistungen für die Justizvollzugsanstalten erbringen und eigentlich weit mehr als Versorgungsleistungen produzieren; denn dort werden in den leistungsfähigen Werkstätten Leistungen auch beim Bau und bei der Sanierung der Justizvollzugsanstalten erbracht. Die Unternehmerbetriebe, für die wir Räume und Arbeitskräfte zur Verfügung stellen – beispielsweise auch Energie und Wasser –, die von Unternehmen betrieben werden, sind der zweite Bereich. Der dritte Bereich, den ich für sehr wichtig halte, sind die Eigenbetriebe, landeseigene Maschinen, Geräte und Ausstattung mit Landesmitteln, Betriebsleiter, die das Land stellt. Die Erlöse fließen dann auch in die Landeskasse, aber diese Erlöse sind in den letzten Jahren durch die hohen Kosten zum Beispiel für die Arbeitslosenversicherung zurückgegangen, die gezahlt werden müssen.
Wir begrüßen als Fraktion sehr, dass seit März 2004 das Projekt „Neustrukturierung der Arbeitsverwaltung“ aufgelegt wurde. Die Bestrebungen nach mehr Flexibilität und unternehmerischen Gestaltungsräumen sind das Ziel dieses Projekts, das durch Marketing, durch neue Steuerungselemente und durch moderne IT-Technik erreicht werden soll. Das ist ein Projekt, von dem wir uns auch für die Zukunft Innovationen versprechen: Zum einen eine wirtschaftliche Führung dieser Eigenbetriebe und zum anderen auch die Möglichkeit im Sinn der Resozialisierung der Vorbereitung auf das Leben nach dem Vollzug, dass Menschen die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten, zu lernen oder Berufsausbildungen anzustreben. Dies spielt für die Resozialisierung eine ganz wichtige Rolle.
Wir danken dem Ministerium ganz herzlich dafür, dass die Anregungen aus der Strafvollzugskommission aufgegriffen wurden.
Insgesamt sind wir mit diesem Haushalt auf einem guten Weg.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den dritten Armutsbericht der Landesregierung. Lassen Sie mich zunächst einige allgemeine Bemerkungen dazu machen.
Dieser Bericht ist ein umfangreiches, inhaltlich hochinteressantes Nachschlagewerk über soziale Lagen und soziale Sicherung, über Hilfen und Gefährdungen in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik und des Landes Rheinland-Pfalz geworden.
Man kann das auch an einigen Kapiteln festmachen, die weit über das, was Armut beschreibt, hinausgehen. Zum Beispiel hat das Kapitel über die Alterssicherung eine inhaltliche Fülle, die man auch für andere Dinge benutzen kann.
Dazu kommt, dass es nicht nur ein Armuts-, sondern auch ein Reichtumsbericht ist. Zum ersten Mal gibt es einen Überblick über das andere Ende der sozialen Schichtungen. Die Beteiligung der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und der Gewerkschaften stellt die Umsetzung der Wünsche und Anregungen aus der Diskussion über den zweiten Armutsbericht dar, sodass damit auch diese Wünsche ernst genommen wurden. Das muss man hier deutlich zeigen.
Damit sind auch die vielfältigen und praktischen Erfahrungen vor Ort in diesen Bericht mit eingebunden. Entstanden ist damit ein aktuelles Bild der Verteilung von Einkommen, Vermögen und Chancen in unserer Gesellschaft, bezogen auf unser Bundesland Rheinland-Pfalz. Perspektiven und Entwicklungen sind vielfach mit einbezogen. Wenn man genau hinsieht, dann erhält man aus diesem Armuts- und Reichtumsbericht auch eine ganze Reihe von Hinweisen für konkretes politisches Handeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir leben in einer Gesellschaft mit beispielhaften solidarischen sozialen Sicherungssystemen. Wer dieses Hilfesystem in Anspruch nimmt, ist in der Regel auch vor menschenunwürdiger Armut geschützt. Aber der Bericht zeigt auch, dass es Gefährdungen und Benachteiligungen gibt, die wir als politische Herausforderung annehmen müssen und die in vielen Bereichen auch schon in der Vergangenheit die Politik dieser Landesregierung bestimmt haben.
Die aktuelle Diskussion über den Umbau des Sozialstaats auch auf Bundesebene und die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft zeigt, dass wir mittendrin in diesem Prozess sind.
Ich komme nun zum Bericht selbst. Wenn wir über Armut und Reichtum in unserem Land sprechen, spielen dabei vor allem dabei drei Begriffe eine Rolle, einmal der so genannte Lebenslagenansatz, der zeigt, dass dieser Begriff „Armut“ eine ganze Reihe von Dimensionen hat, es um Einkommen und um Vermögen, um Bildungschancen, Erwerbsstatus und Erwerbschancen, um Gesundheit, Wohnsituation und Familiensituation geht und überall dort auch Unterversorgung entstehen kann.
Der zweite Begriff, der genutzt wird, ist die Einkommensarmut. Er beschreibt auch die Ungleichheit der Einkommen in unserer Gesellschaft. Wegen der komplizierten Berechnungsvarianten möchte ich das nicht weiter ausführen. Das kann man sehr schön nachlesen. Ich möchte nur diese 50 % des so genannten Nettoäquivalenzeinkommens nennen – das arithmetische Mittel spielt dabei eine Rolle –, die allgemein als Berechnung einer Unterversorgung im Einkommen angegeben werden, also eine relative Einkommensarmut. Es ist ungefähr so zu beschreiben – ich bin da sehr vorsichtig –, dass etwa 10 % bis 12 % der Bevölkerung bei uns unter diesen Begriff fallen.
Das ist nicht gleich mit der Sozialhilfebedürftigkeit. Wir haben etwa 2,5 % der Bevölkerung, die Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, bekommen. Das ist nicht deckungsgleich. Sozialhilfe ist zunächst auch nicht ein Zeichen dafür, dass relative Armut vorliegt, sondern es ist bereits bekämpfte Armut; denn die Personen, die Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, bekommen, hätten sonst wirklich nur noch ein Minimum.
Vereinfacht kann man sagen, etwa 15 % der Haushalte insgesamt kommen in die Nähe dieser 50%-Marke. Es gibt auch die 60 %. Sie sind von Armut bedroht. Gleichzeitig gibt es fast die gleiche Zahl an Haushalten – das zeigt der Bericht ganz deutlich –, die 200 %, also das Doppelte dieses Durchschnittsnettoäquivalenzeinkommens haben, also zu den reichen Haushalten zählen.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch noch extreme Situationen. Es gibt auch Menschen, die die Hilfesysteme aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen können. Wohnungslosigkeit spielt da eine große Rolle. Das ist in diesem Bericht ausführlich beschrieben. Es gibt Informationsdefizite, bürokratische Hürden, Furcht vor Stigmatisierung, Angst vor der Familie, die dann auch zahlen müsste, also die verdeckte oder verschämte Armut.
Wir haben allerdings bei der Umsetzung der Grunds icherung festgestellt, dass jetzt weniger Menschen zusätzlich dazugekommen sind und sich diese Gedanken, dass das sehr viele sind, die verdeckt arm sind, nicht in dem Maß umgesetzt haben.
Ich kann auf die sozialen Brennpunkte, die in dem Bericht als eine räumliche Konzentration von Bedingungen dargestellt sind, die sich als Unterversorgung beschreiben lassen, aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Ich
möchte noch einige kurze Hinweise auf Ursachen und auf besonders betroffene Gruppen geben.
Arbeitslosigkeit ist das größte Armutsrisiko in unserer Erwerbsgesellschaft. Es betrifft vor allem auch die Fam ilien und ist deshalb bereits in der jetzigen Arbeitsmarktpolitik ein zentrales Handlungsfeld. Wir sind dabei, in dieser Gesellschaft insgesamt darüber zu diskutieren, wie wir das weiterführen.
Wir wissen, dass die Jugendarbeitslosigkeit, der Zugang zum Erwerbsleben, der ganz deutlich über allgemeine Entwicklungs- und Lebenschancen bestimmt, eine ganz große Problematik beinhaltet, die politisch angegangen werden muss und auch angegangen wird. Das ist aber auch eine der Fragen, die im Zusammenhang mit Armut betrachtet werden muss.
Bei der Sozialhilfe ist ebenfalls die Hauptursache die Arbeitslosigkeit. Wir haben gesellschaftlich definiert, wie dieses sozioökonomische Existenzminimum beschrieben wird.
Das kann man auch nachlesen. Das erleben wir bei der Diskussion über die Sozialhilfe. Die aktivierenden Hilfen, die in den vergangenen Jahren schon teilweise gegriffen haben „Arbeit statt Sozialhilfe“, das „Mainzer Modell“ und jetzt auch die Umsetzung des vierten Arbeitsmarktgesetzes greifen da.
Die Armutsrisiken sind unterschiedlich verteilt. Einige Bevölkerungsgruppen muss man da näher betrachten. Bei Familien mit Kindern gibt es auch besondere Kum ulationen: Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen, zum Teil bei jungen Familien mit kleinen Kindern. Besondere Lebensereignisse verstärken das, Trennung, Scheidung, damit auch allein erziehend, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, auch ein wesentlicher Inhalt unserer Politik, die wir im Moment betreiben, dass wir das verbessern wollen.
Natürlich gibt es auch – daran kann man nicht vorbeireden – individuelles Konsum- und Kreditverhalten, Fehlverhalten, nicht gelernt zu haben, mit niedrigen Einkommen umzugehen. Die Beispiele sind im Liga-Teil des Berichts sehr deutlich geworden. Das hat mir imponiert, dass hier diese praktische Ergänzung zu den politischen Aussagen gekommen ist.
Über Schuldnerberatung und die Folgen von Überschuldung könnte man jetzt sicher noch eine ganze Stunde reden.
Kinder, die in Armut aufwachsen, neigen dazu, auch Entwicklungsdefizite zu bekommen. Sie sind unterversorgt. Soziale Ausgrenzung ist als Gefahr vorhanden. Bildungsbenachteiligung wird ganz deutlich. Wir haben in diesem Bereich 10 % der Schulabgänger, die keinen Schulabschluss haben. Das ist übrigens bei den Migranten, die ich als weitere Gruppe noch nennen möchte, noch wesentlich gravierender. Da ist es etwa ein Viertel der Schulabgänger. Wir haben mit den Ganztagsschulen und mit den Aktivitäten im Bereich der Kindertagesstätten die richtige Richtung. Wir können auf die Dauer nicht hinnehmen, dass etwa 37 % der Sozialhilfeempfänger Kinder sind.
Migranten habe ich kurz erwähnt: relative Einkommensarmut bei einem Drittel etwa, deutlich höhere Arbeitslosenquote, die Schulabgänger und eine Kumulation der Benachteiligungen bei den lediglich geduldeten ausreisepflichtigen Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen, denen eine Arbeitsberechtigung fehlt.
Ganz kurz noch zu den älteren Menschen, die lange im Blickpunkt der Diskussion der Armut standen. Es ist in den vergangen Jahren gelungen, das Thema „Altersarmut“ weitgehend zurückzudrängen. Die Teilhabe an den günstigen Entwicklungen der Einkommen hat da auch gewirkt. Die Grundsicherung als weiteres Netz, das wir eingezogen haben, ist ebenfalls zu nennen. Wir müssen hier nur darauf achten, dass nicht eine andere Art von Armut, nämlich die Armut an sozialen Kontakten, die Kumulation allein zu leben und sehr hohes Alter und Hilfebedürftigkeit zu einer anderen Art von Armut führen.
Meine Damen und Herren, mit dem von der Landesregierung vorgelegten dritten Armuts- und Reichtumsbericht stehen uns wichtige Orientierungslinien für die Fortsetzung einer an der ganzen Gesellschaft und ihren schwachen und starken Gliedern orientieren Landespolitik zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie auch mir eine Vorbemerkung. Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts weisen die Sterbestatistiken große, gar extreme Schwankungen auf. Lebenszeit und Tod wurden durch Krieg und Krankheitsepidemien, Hungerzeiten und klimatische Bedingungen stark beeinflusst.
In den ländlichen Gebieten lässt sich der Jahresablauf mit seinen arbeitsintensiven – das heißt den lebendigen – Zeiten und den Ruhezeiten auch an den Sterbetafeln aus dieser Zeit ablesen. Erst die moderne Gesellschaft mit ihren medizinischen Möglichkeiten und den Fortschritten in Ernährung, Bildung und Hygiene hat aus dieser Fieberkurve eine gerade Linie ohne messbare Ausschläge gemacht.
Der heiße Sommer des Jahres 2003 hat uns aus dieser eher trügerischen Sicherheit herausgerissen und aufgeschreckt. Die Hitzewelle hatte – das ist inzwischen auch für Deutschland belegt – gesundheitliche Auswirkungen für die Bevölkerung, die sich in einer so genannten Übersterblichkeit bestimmter Risikogruppen niederschlug.
Eine Kommission der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hat diese Zusammenhänge inzwischen untersucht und auch Schlussfolgerungen aufgezeigt. Ich will zwei Faktoren nennen, die in einer Kumulation zu dieser Situation geführt haben, nämlich zum einen gefahrengeneigte Wetterlagen. Ich will nicht weiter über das Wärmehaushalts-Modell dieser Kommission reden, die den Einfluss der thermischen Bedingungen auf die Gesundheit näher beschreibt.
Zum anderen haben wir zunehmend auch mit diesen Risikogruppen zu rechnen. Hier holt uns die demographische Entwicklung ebenfalls ein. Zu diesen Risikogruppen gehören ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit.
In diesem Kommissionsbericht gibt es eine ganze Reihe Einzelheiten zu den physiologischen Vorgängen. So holen junge Menschen Flüssigkeitsverluste und Austrocknungseffekte, Hyperhydrationseffekte, sehr viel schneller als ältere Menschen auf, bei denen dies weitgehend zu intensivpflichtigen medizinischen Behandlungen führt. Offenbar müssen wir uns – auch das ist eine Folge der Gesamtentwicklung – darauf einstellen, dass mit solchen Kumulationseffekten in Zukunft häufiger zu rechnen ist.
Was ist zu tun? Informationen und Warnungen sind sicher wichtig. Die Hitzebelastung muss als Problem erkannt werden, und zwar nicht nur in den sozialen Einrichtungen, sondern auch im Alltag; denn viele ältere oder geschwächte Menschen leben zu Hause. Es müssen spezielle Kenntnisse der Prävention und der Therapie vermittelt werden. Auch Warnsysteme sind wichtig.
Die Anträge der GRÜNEN, aber auch der SPD- und der FDP-Fraktion liegen vor. Das Herz eines Sozialpolitikers schlägt höher, wenn man ein solch umfangreiches Pa
pier wie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Tisch bekommt. Beim näheren Hinschauen enthält dieser unserer Meinung nach aber zu viel Bürokratie und – ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – etwas Aktionismus.
Auch Ihre Aussage, dass die Landesregierung bisher keinen Handlungsbedarf gesehen hat, trifft nicht zu; denn die Landesregierung hat bereits gehandelt. Die Heimaufsicht und der MDK prüfen im Rahmen der Qualitätssicherung seit Jahren auch die Flüssigkeitsversorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. In der Pflegeausbildung – ich habe selbst über viele Jahre auf diesem Gebiet gearbeitet – ist dieses Thema seit langem Teil des Lernstoffes.
Ein entsprechendes Informationspapier wurde mittlerweile von der Landesregierung an die Einrichtungen verteilt. Es gibt einen Ratgeber, der nach Auskunft der Landesregierung in Arbeit ist, und zwar zum Thema „Was tun bei Hitze?“.
Vor diesem etwas weniger spektakulären Hintergrund haben die Fraktionen der SPD und der FDP ihren Alternativantrag eingebracht. Wir bitten dieses Plenum heute um Zustimmung für diesen Antrag, damit jetzt, und zwar zu Beginn dieses Sommers, weitere Schritte und Maßnahmen erfolgen können. Das Thema eignet sich nicht als Füllthema für das Sommerloch.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflegehilfe steht heute zusammen mit einem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung an.
Im Zusammenhang mit den Behandlungen durch das Parlament und die Ausschüsse wurde auch eine ausführliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Ich kann im Nachhinein nur erfreut feststellen, dass von den fünf anwesenden Teilnehmern dieses Anhörverfahrens vier eindeutig ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erklärt haben. Es gibt eine abweichende Meinung des Bundesverbandes der privaten Anbieter sozialer Dienste, aber die anderen Anzuhörenden haben sich eindeutig dafür ausgesprochen.
Der Gesetzentwurf ist ein Baustein im Zusammenhang mit den sich verändernden Rahmenbedingungen, die wir schaffen müssen, damit im Schuljahr 2004/05 die Aus
bildung in der Altenpflege und in der Altenpflegehilfe einen guten Start haben kann.
Ich glaube, sagen zu können, dass sie einen guten Start haben wird; denn neben diesem Gesetzentwurf, der eine Lücke schließt und eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht, dem Altenpflegegesetz, erfüllt, gibt es eine Reihe von Entscheidungen und Maßnahmen, für die wir als SPD-Fraktion dem Ministerium und Staatsministerin Malu Dreyer dankbar sind, die ein Szenario zulassen, wie es nach der Sommerpause beginnt.
Wir haben also zunächst Rahmenbedingungen, die wir benötigen, nämlich Rechtsgrundlagen. Die Landesverordnung zur Umsetzung des Altenpflegegesetzes ist nach meiner Information in der letzten Abstimmung – ich habe mich vor diesem Tag heute noch einmal genau über den Stand dieser Dinge erkundigt –, die Fachschulverordnung Altenpflegehilfe ebenfalls und die Verordnung zur Durchführung der praktischen Ausbildung in der Altenpflegehilfe ist erarbeitet.
Wir haben Entscheidungen, die auch richtungsweisend für die Zukunft sind. Wir werden eine Stufenausbildung an knapp 20 Standorten haben. Das bedeutet, dass wir auch Erfahrungen in der Durchführung der praktischen Prüfung sammeln können, die dann in die Altenpflegeausbildung eingehen, die neu ausgerichtet ist.
Es gibt Entscheidungen über die Verkürzungsmöglichkeiten und Anrechnungsmöglichkeiten der Altenpflegehilfe. Es gibt eine klare Aussage zum Thema „Fachhochschulreife“. Das wird nur in Rheinland-Pfalz möglich sein.
Nach meinen Informationen werden wir bundesweit die Anerkennung deshalb nicht bekommen, weil trotz Bundesaltenpflegegesetz in der Bundesrepublik in den 16 Bundesländern noch ganz unterschiedliche Regelungen bestehen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Regelungen anzuschauen. Es gibt von den 16 Bundesländern neun Bundesländer, in denen das Schulrecht bleibt. In den anderen herrschen andere Rechtssituationen. In Hamburg gibt es Schulrecht und das Berufsbildungsgesetz.
Es gibt insgesamt mittlerweile vier Länder, in denen es erhebliche Schwierigkeiten mit der Platzzahl gibt, weil es Kontingentierungen gibt. Das trifft für Berlin zu, wo es nur noch freie Träger gibt, also keine öffentlichen Träger mehr. Das trifft für Brandenburg zu, wo eine Kontingentierung herrscht.
In Nordrhein-Westfalen gibt es Budgetierung für Träger und Zusammenschlüsse mit dem Versuch, Schulen zu erhalten. Es trifft für Thüringen zu, wo es ebenfalls Kontingentierungen gibt. In mehreren Bundesländern wird auch noch Schulgeld bezahlt.
Das heißt, wir sind in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg, wenn wir die Voraussetzungen für diese neue Ausbildungssituation sowohl in der Altenpflege als auch jetzt mit diesem Gesetz für die Altenpflegehilfe treffen.
Von den 16 Bundesländern wird es in elf Bundesländern zum Schuljahresbeginn die Altenpflegehilfeausbildung geben. Die eng mit der Qualität der Ausbildung verbundene Praxisanleiterfortbildung gibt es ebenfalls in elf von 16 Bundesländern. Hier haben wir durch das Altenpflegegesetz eine erhebliche Verbesserung, dass nämlich die Weiterbildungsverordnung in den Gesundheitsberufen Anwendung finden kann.
Insgesamt hat Rheinland-Pfalz, hat die Landesregierung, auch mit Unterstützung der Regierungsfraktionen, ihre Hausaufgaben gemacht. Wir werden mit der Entscheidung zu diesem Gesetz diesen guten Weg weiter beschreiten und weiter dafür sorgen, dass wir in Rheinland-Pfalz mit der Altenpflege- und der Altenpflegehilfeausbildung auf einem guten Weg sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Bericht des Petitionsausschusses abgeben. Ich beziehe mich dabei im Wesentlichen auf den Ihnen schriftlich in der gewohnt ausführlichen und sorgfältigen Form vorliegenden Bericht des Bürgerbeauftragten. Ich empfehle Ihnen, sich diesen Bericht ausführlich zu Gemüte zu führen, soweit das nicht schon geschehen ist. Er beschreibt in vielen Einzelfällen und in Strukturen das, was wir in etwa als Seismograph oder als eine Gesetzesfolgenabschätzung im Petitionsausschuss und vorher im Büro des Bürgerbeauftragten erleben.
Zunächst sind das nüchterne Zahlen. Wir hatten wie im Vorjahr etwa 3.000 Eingaben. Davon waren zunächst 10 % nicht zulässig. Insgesamt konnte etwa ein Drittel dieser Eingaben nicht zu einem Ergebnis gebracht werden, das den Petenten gerecht wird und sie zufrieden stellt.
Im Petitionsausschuss haben wir gerade diese Eingaben auf dem Tisch, sodass wir die persönlichen Schicksale der Petenten ganz nah erleben. Ich danke dem Büro des Bürgerbeauftragten und dem Bürgerbeauftragten selbst. Das, was uns auf den Tisch gekommen ist, ist sorgfältig geprüft und vorbereitet. Gemessen wird dabei die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Es wird auch an der Formulierung des europäischen Kodexes für gute Verwaltungspraxis gemessen, der heißt: Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden. Jede Person hat das Recht, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme in der Verwaltung getroffen wird.
Die Mitglieder des Ausschusses und der Bürgerbeauftragte nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Das ist unsere Einschätzung. Deshalb ist es unvermeidlich, dass sich Verwaltungen von dieser Nachfrage auch einmal belästigt fühlen. In seltenen Fällen eskaliert das. Ein Beispiel, auf das ich nicht näher eingehen will, ist im Bericht des
Bürgerbeauftragten ausführlich beschrieben und dort zu entnehmen.
Manchmal ist es schwer zu vermitteln, dass unsere Nachfragen oder die Nachfragen des Bürgerbeauftragten nicht der Drangsalierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Behörden dienen, sondern der Wahrung des Petitionsrechtes der durch Verwaltungshandeln betroffenen Bürger. Das halten wir für ganz wichtig.
Es gibt auch die andere Seite der unzufriedenen Petenten. Wir haben vor kurzem bei einem Besuch in Innsbruck Formulierungen gehört, die heute sicher noch von anderen Rednern zu hören sind. Ich möchte mich darauf beschränken, dass diese Petenten nicht mit dem zufrieden sind, was wir für sie erreicht haben. Es ist eine Veränderung in den letzten Jahren. Es werden zunehmend Briefe und E-Mails bis hin zu nicht angemeldeten persönlichen Besuchen mit der Bitte an den Ausschussvorsitzenden oder an die Landtagsverwaltung, den Wissenschaftlichen Dienst gerichtet, sich der Angelegenheit anzunehmen, die bereits als nicht einvernehmlich abgeschlossen worden ist. Das ist eine zunehmende Geschichte. Es weist darauf hin, dass die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu akzeptieren, dass es nicht immer einvernehmliche Lösungen gibt, offenbar zurückgeht.
Ich nenne zwei Beispiele. Wir haben zunehmend in dem sensiblen Bereich der Kehrordnung bei den Schornsteinfegern Eingaben, die dazu geführt haben, dass wir das zum Gegenstand einer Besprechung mit den zuständigen Ministerien gemacht haben. Wir erwarten, dass sich in Zukunft etwas in Bewegung setzt. Wir haben Petenten, die uns über das Maß hinaus angehen und drängen.
Ähnliches ist aus dem Strafvollzug zu berichten, bei dem wir den Rekord von 78 Eingaben einer bestimmten Person haben. Ich hoffe, ich habe richtig gezählt. Das ist ein weiterer Bereich. Insgesamt haben sich die Schwerpunkte relativ wenig verändert. Wir haben etwas über 70 Sachgebiete, die angesprochen werden. Das sind zum Beispiel Rechtspflege, Ordnungsverwaltung, Gemeindeverfassungsrecht, Beamtensozialversicherungsrecht, Sozialwesen, Wirtschaftsordnung, Kultur, Landwirtschaft und Umwelt, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Das betrifft eigentlich alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. 65 % davon beziehen sich auf knapp 20 Sachgebiete, sodass die Schwerpunkte „Strafvollzug“, „Ausländerwesen“ und „Sozialhilfe“ geblieben sind.
Mich hat überrascht, dass zur Frage der Grundsicherung, die 2003 eingesetzt hatte, unerwartet wenig Eingaben gekommen sind. Es waren nur 1,3 %. Das sind 35 Eingaben. Im Vorfeld haben wir mit mehr gerechnet. Das ist ein Hinweis darauf, dass das Verwaltungshandeln weitgehend den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.
Der Petitionsausschuss hat in elf Sitzungen etwa 700 Eingaben noch einmal intensiv behandelt. In einem Fall gab es im vergangenen Jahr eine Überweisung zur Berücksichtigung. Das wurde 2004 endgültig gelöst.
Beschäftigt hat uns auch besonders die Erwartung des Zuwanderungsgesetzes. Das ist eine endlose Geschichte. Wir haben das im vergangenen Jahr schon berichtet. Das, was in den vergangenen Tagen geschehen ist, gibt uns Hoffnung, dass wir einen Schritt nach vorn gehen. Wir haben eine Reihe von Petitionen aus diesem Bereich, die im Hinblick auf diese Lösung auf Erledigung warten.
34 Legislativeingaben gab es. Dabei waren die Schwerpunkte Kehr- und Überprüfungsordnung, Nachbarschaftsrecht, Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Hunde.
Man kann sagen, dass diese Legislativeingaben in nur ganz wenigen Fällen zu einem positiven Abschluss für die Betroffenen kommen, aber in fast allen Fällen auch in den Geschäftsgang der Fraktionen und der Ministerien hineingehen und sich dann sicher auch auf künftige gesetzliche Veränderungen auswirken.
Das so weit zum Petitionsausschuss. Ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses ist die Strafvollzugskommission. Hier kann ich auch für das Berichtsjahr auf gute Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Justizministerium zurückblicken. Wir haben im vergangenen Jahr die Runde der Besuche in den rheinland-pfälzischen Strafvollzugsanstalten zunächst einmal beendet. Wir sind einmal rundherum bei den jetzt zehn Anstalten. Wir haben uns für das laufende Jahr und auch für die Zukunft eine Änderung des Konzepts vorgenommen. Wir besuchen die Justizvollzugsanstalten jetzt unter thematischen Schwerpunkten.
Ich kann kurz berichten – obwohl es schon in dieses Geschäftsjahr hineinfällt –, dass wir uns in Schifferstadt um Berufsförderung und Ausbildung gekümmert haben, wir uns in Frankenthal zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Russlanddeutsche im Strafvollzug“ unterhalten haben, wir auch im offenen Vollzug über die Problematik der Ersatzfreiheitsstrafen diskutiert haben und wir jetzt für Diez und Koblenz eine Veranstaltung zum Thema „Psychisch erkrankte Häftlinge, auch Sicherungsverwahrung“ vorhaben. Wir halten das für einen guten Weg, dort weiterzugehen.
Ich möchte zum Ende meiner Ausführungen im Namen des Ausschusses noch einmal allen, die zum Erfolg unserer Arbeit beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön sagen. Das ist zum einen der Bürgerbeauftragte mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seinem Büro, die das jeweils korrekt, sorgfältig und für uns in einer guten Weise vorbereitet haben. Es ist die Landtagsverwaltung mit ihrem Wissenschaftlichen Dienst, der uns ebenfalls begleitet, und es ist das Justizministerium für die Kooperation und die gute Zusammenarbeit.
Ich persönlich bedanke mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland ist das einzige Land in Europa mit einer gesonderten grundständigen Altenpflegeausbildung. Das Pflegeverständnis bei dieser Ausbildung war
in den vergangenen Jahrzehnten primär ein sozialpflegerisches.
Die erste Ausbildungsordnung im Bereich der Bundesrepublik, nämlich in Nordrhein-Westfalen, stammt aus dem Jahr 1969. Dort wurde dieser Beruf gerade in diese Richtung sehr stark ausgebildet. Erste Schulen gibt es seit etwa 1960. Aber wir haben einen Wandel der Anforderungen in den vergangenen Jahren erlebt, der enorm war.
Die Pflegebedürftigkeit hat auch im Rahmen der dem ographischen Entwicklung zugenommen, und das Berufsbild hat sich sehr stark weiterentwickelt. Wir haben die dreijährige Ausbildung in den Bundesländern bekommen. In Rheinland-Pfalz haben wir im Gegensatz zu anderen Ländern eine Ausbildung, die zum einen Teil auf öffentliche Schule oder Ersatzschule und zum anderen Teil auf den praktischen Ausbildungsplatz, den die Auszubildenden sich suchen müssen, zurückgeht.
Das Bundesaltenpflegegesetz aus dem Jahr 2000 ist zunächst einmal der Versuch gewesen, 16 unterschiedliche Länderregelungen in eine gemeinsame Regelung zu überführen. Da war die Grundlage auch eine neue, nämlich die Zuordnung zu den Gesundheitsberufen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dann 2002 entschieden, dass die Kompetenz des Bundes in diesem Zusammenhang für die Altenpflege zutrifft. Das war ein Einspruch oder eine Klage des Landes Bayern, die nicht zum Erfolg kam. Wir haben auch über diese „Geschichten“ diskutiert.
Was nicht in die Kompetenz des Bundes fällt, ist die Ausbildung in der Altenpflegehilfe.
Nun haben sich die Pflegeberufe in den vergangenen Jahren insgesamt sehr stark angenähert. Auch die Krankenpflege hat eine gewisse Entwicklung zu einem weitgehenden gemeinsamen Verständnis durchgemacht. Es gibt auch eine Entwicklung hin zu einer höheren Qualifizierung. Fachhochschul- oder Hochschulausbildung ist möglich.
Die Professionalisierung in diesen Berufen hat sich auf Handlungskonzepte, auf die Deutung von Lebenssituationen älterer Menschen weiterentwickelt. Die Komplexität der Anforderungen bei der pflegerischen Versorgung Hochaltriger und vor allem bei der Pflege Demenzkranker hat zu einem höheren Einstiegsniveau und höheren Qualifikationen geführt, auch im Bundesaltenpflegegesetz, sodass wir darüber nachdenken müssen, ob eine Altenpflegehelferausbildung entweder ein eigenständiger Weg oder als Teil einer Stufenausbildung ein Weg ist, dies in eine gewisse Abstufung hineinzubringen. Der Weg geht sicher in beide Richtungen.
Die Altenpflegehilfe wird bei uns ab diesem Jahr offiziell angeboten. Das führt dazu, dass wir, da der Bund nicht die Kompetenz hat, das Landesgesetz, das wir jetzt eingebracht haben, beschließen müssen.
Eine angemessene Ausbildungsvergütung, die wir 1997 auf der Basis einer Umlage für die Altenpflege im Land beschlossen haben, die dann aufgrund eines Verwal
tungsgerichtsurteils außer Kraft gesetzt wurde, ist mittlerweile geklärt. Im Bundesaltenpflegegesetz ist festgelegt, dass eine solche Ausgleichsmöglichkeit durch Länderverordnung möglich ist.
Wir haben genau dies jetzt in diesem Gesetz niedergelegt; denn der Anspruch auf Ausbildungsvergütung und die Refinanzierungsmöglichkeit über Ausgleichsbeiträge sind die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes. Es ist eigentlich eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht; denn dort ist in § 17 der Anspruch festgelegt und in § 24 die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung, und zwar vollständig oder teilweise, dieser benötigten Mittel auch Ausgleichszahlungen erhoben werden können, wenn dies erforderlich ist. Das ist Inhalt dieses Gesetzes und auch unseres Gesetzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Pflege älterer Menschen ist eines unserer Zukunftsthemen. Dafür sorgt schon die demographische Entwicklung, die heute auch schon eine Rolle gespielt hat. Die Aus-, Fortund Weiterbildung der Pflegenden ist dabei eine wesentliche Aufgabe.
Wir sehen in diesem Gesetz, das wir heute in erster Lesung einbringen, einen notwendigen Schritt auf diesem Weg. Es wäre schön, wenn wir im Lauf der Verhandlungen in den Ausschüssen dann entsprechend zu einer gemeinsamen Verabschiedung in der zweiten Lesung noch vor der Sommerpause kommen könnten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion enthält, was die Quantität und auch was die Qualität der Versorgung Pflegebedürftiger in unserem Land durch Angehörige, Freunde und Nachbarn angeht, eine ganze Reihe von interessanten Infor
mationen und auch Anregungen. Sie bringt uns auch weiter, was die Fragestellung, die zukünftig zu beantworten ist, angeht.
Zunächst einmal komme ich zu den Zahlen. Wenn wir von dieser Gruppe der gepflegten Menschen sprechen, reden wir von etwa 67.700 Pflegebedürftigen, die ganz oder teilweise von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Um die Relation herzustellen: In den Bereichen „Kurzzeitpflege“, „Tagespflege“ und „stationäre Pflege“ werden etwas über 27.000 Menschen gezählt, sodass wir insgesamt etwa 95.000 pflegebedürftige Menschen in dieser Anfrage als zahlenmäßige Größenordnung als Antwort genannt bekommen haben. – Das sind etwa 2,35 % der Bevölkerung unseres Landes.
Die Entwicklung ist in einigen Bereichen wachsend. Wir haben das noch ein bisschen als Unterteilung bekommen, und zwar nach der Unterteilung, wie die Möglichkeiten der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Knapp 50.000 dieser 67.000 Menschen bzw. die pflegenden Familien erhalten Pflegegeld. In nur etwa 8.000 Fällen werden ausschließlich Sachleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erbracht. In etwas über 10.000 Fällen wird eine kombinierte Leistung erbracht.
Es gilt, je älter die Pflegebedürftigen sind, desto eher kommt es zur Inanspruchnahme professioneller Dienste. Das hängt auch mit dem Grad der Pflegebedürftigkeit und mit der Verfügbarkeit von Pflegepersonen zusammen. Das ist in der Antwort auch noch einmal deutlich ausgeführt. Ich muss darauf nicht näher eingehen.
Ganz interessant ist die Frage, wer in der Familie pflegt. Wie zu erwarten war, sind es etwa 80 % weibliche Pflegepersonen und 20 % männliche Pflegepersonen. Das ist schon fast überraschend von der Größenordnung her. Wir hätten zunächst sicher gedacht, dass es noch mehr Frauen sind. In einem Drittel der Fälle sind es Tochter oder Schwiegertochter. Die Anzahl der Ehepartner liegt immerhin bei 20 %. Dabei sind auch sehr viele Männer, und zwar sehr alte Männer. Ich habe das aus persönlicher Erfahrung im Bekanntenkreis auch erlebt. In elf Fällen ist es die Mutter, in fünf Fällen der Sohn. Nachbarn, Bekannte und sonstige Personen sind es in weniger als 20 Fällen, sodass die Hauptlast wiederum von den Frauen in der Familie – von Tochter und Schwiegertochter – getragen wird.
Auch die Frage nach dem Alter bringt uns eine ganz interessante Antwort, dass nämlich von diesen Frauen 53 % zwischen 40 und 65 Jahre alt sind. Das führt uns dann in einem weiteren Teil dieser Anfrage und der Antwort dahin, dass es ganz interessant ist, darüber nachzudenken, wie das mit der Vereinbarkeit von Pflegetätigkeit und Beruf ist. Darauf komme ich aber im Weiteren zurück.
Die Pflegestufen sind so verteilt, dass bei den Geldleistungen die Pflegestufe I dominiert. Das ist auch nicht erstaunlich. Vielleicht ist es etwas überraschender, dass bei den reinen Sachleistungen ebenfalls die Pflegestufe I am stärksten vertreten ist. Das hängt mit Sicherheit auch damit zusammen, dass hier vor allem Menschen diese Sachleistungen in Anspruch nehmen, die nicht die Mög
lichkeit haben, sich durch Verwandte oder Freunde pflegen zu lassen.
Eine Frage betraf auch Aussagen zur Erkrankung. Man muss auch einmal eine kleine kritische Anmerkung machen. Da habe ich einen deutlicheren Hinweis auf die Multimorbidität und auf die chronischen Erkrankungen vermisst. Hier wurden die Grunderkrankungen zwar angegeben, aber nicht der Zusammenhang, dass hier meist die Pflegebedürftigkeit durch Mehrfacherkrankungen und durch die chronische Form dieser Erkrankungen bedingt ist.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Ihnen im Wesentlichen bekannt, aber für die Familien umso wichtiger ist, dass außer dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung oder der Kombination auch Pflegehilfsmittel, soziale Sicherung durch Rentenbeiträge, wenn mehr als 14 Stunden wöchentlich gepflegt wird, und Pflegekurse angeboten werden und – was uns ganz wichtig erscheint – als Ergänzung dieser Leistungen auch teilstationäre Pflegeleistungen – Tag- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege – zur Verfügung stehen; denn die pflegenden Familienangehörigen stehen oft rund um die Uhr zur Verfügung und benötigen auch entsprechenden Ausgleich und entsprechende Entlastung.
Eine sonst wenig beachtete Frage ist die Frage nach der Gewalt in Pflegebeziehungen. Hier sind neben körperlicher Gewalt, die durchaus in einem zählbaren Ansatz zu erkennen ist – nämlich jeder 25. der Pflegebedürftigen hat solche Dinge schon einmal erlebt –, auch Vernachlässigung, seelische Misshandlung, finanzielle Ausnutzung und Freiheitseinschränkung zu nennen. Nach einer Schätzung sind es etwa 6 % bis 7 % der Pflegebedürftigen oder der Pflegebeziehungen, in denen solche Gewalt zu beobachten ist.
Vor allem kommt das in engen sozialen oder privaten Beziehungen vor. Das ist eher auch ein Zeichen für die Überlastung von Familien. Die Dunkelziffer ist da sicher sehr groß.
Was auch eine wichtige Antwort ist, sind die Gründe zur Übernahme der häuslichen Pflege. Nun ist es natürlich so, dass wir alle am liebsten Zeit unseres Lebens in einer möglichst großen Selbstständigkeit und zu Hause leben möchten. Das ist der Hauptwunsch der Pflegebedürftigen, der Verbleib im häuslichen Bereich, und auch der pflegenden Angehörigen, diesen Verbleib zu sichern. Deshalb ist es auch wichtig, diese Pflegebereitschaft der Familien, der Nachbarn und der Freunde entsprechend zu stärken.
Ich bin vorhin schon einmal auf das Alter der Pflegenden eingegangen. Außer der genannten Gruppe der pflegenden Frauen, von denen über die Hälfte zwischen 40 und 65 ist, ist zu bemerken, dass immerhin ein Viertel aller Pflegenden über 65 Jahre bis 79 Jahre und 5 % sogar über 80 Jahre alt sind. Hier sind es vor allem alte Ehepartner, die ihre Partnerin oder ihren Partner pflegen.
Oft wird rund um die Uhr gepflegt, wobei die Pflegeversicherung mit einem guten Grund den Zeitaufwand nach einer nicht ausgebildeten Pflegeperson zuordnet, also
nicht nach dem Zeitaufwand, den eine Pflegeeinrichtung benötigt, sondern nach nicht ausgebildeten Pflegepersonen. Trotzdem gibt es da eine ganze Reihe von Pflegebedürftigen, die nicht diese mindestens eineinhalb Stunden am Tag erreichen.
Ich habe schon über die Hilfen gesprochen: Pflegekurse und Rentenversicherung. – Es gibt darüber hinaus Beratung. Es gibt zusätzliche Betreuungsleistungen. Es gibt eine Unfallversicherung für die pflegenden Angehörigen, also eine ganze Reihe von Möglichkeiten die allerdings zum Teil bekannter gemacht werden müssen.
In Rheinland-Pfalz habe wir eine umfassende pflegerische Infrastruktur. Mit der Qualitätsoffensive „Menschen pflegen“ des Sozialministeriums haben wir auch einen Ansatz, in dieser Situation erhebliche Hilfen zur Verfügung stellen zu können. Es gibt insgesamt 380 ambulante Pflegedienste im Land, 135 ambulante Hilfezentren mit Beratungs- und Koordinierungsstellen, die entsprechende Informationen anbieten, die Schulungskurse anbieten, die Selbsthilfegruppen anbieten, die auch Sachleistungen anbieten.
Darüber hinaus sind auch niedrigschwellige Betreuungsangebote und Kurzzeitpflege, 108 Einrichtungen mit insgesamt 682 Plätzen, erwähnenswert. Hier besteht noch weiterer Bedarf.
Dann kam am Ende dieser Fragestellungen und am Ende der Beantwortung durch die Landesregierung noch ein wesentlicher Punkt hinzu, nämlich welche zentralen Fragen uns in der Zukunft beschäftigen werden.
Die Vereinbarkeit von Pflegetätigkeit und Beruf wird das eine sein. Ein Drittel der pflegenden Frauen in dem beschriebenen Alter hat den Beruf aufgegeben, um pflegen zu können. Das ist eine ganz wichtige Geschichte. Hier ist die Qualitätsinitiative „Pflege“ ebenfalls zu bemerken. Aber darüber wird die Frau Ministerin sicher noch sprechen.
Der zweite Punkt – Förderung der häuslichen Pflegebereitschaft – hängt wesentlich mit der landesweiten flächendeckenden Grundversorgung zusammen, und wir werden den Ausbau der teilstationären Angebote beobachten müssen.
Der dritte Punkt, den ich mit einem persönlichen Interesse betrachte, sind die pflegenden Familien, die Menschen mit demenziellen Erkrankungen pflegen. Wir stehen einerseits am Anfang einer dramatischen Entwicklung. In diesem Plenum ist schon öfter darauf hingewiesen worden. Andererseits – dies ist ein eher optimistischer oder vorsichtig optimistischer Ausblick – zeichnen sich hoffnungsvolle Entwicklungen im Bereich der Diagnostik und Therapie ab, auch gerade im Bereich der medikamentösen Therapie – das ist auch ein Erfolg der Überlegungen, niedrigschwellige Angebote zur Verfügung zu stellen –, sowie Fortschritte in der Gestaltung von Versorgungsmodellen, die wir in den nächsten Jahren beobachten müssen und auch landesweit beispielhaft weiterentwickeln können.
Ich danke der Landesregierung im Namen meiner Fraktion für die Antwort und auch für die Aktivitäten, die in diese Richtung führen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige Aspekte des Einzelplans 05, und zwar Kapitel 05 04 – Justizvollzugsanstalten – hinweisen. Immerhin beträgt der Ansatz im Entwurf des Haushalts 2004 knapp 108 Millionen Euro. Das sind etwa 15 % des Gesamtansatzes des Haushalts. Wenn man anteilig die so genannten Overheadkosten und anteilig auch die Versorgungslasten dazunimmt, dann kostet uns – es war einmal interessant, das auszurechnen – ein Haftplatz im Jahr etwa 30.000 Euro, Herr Mi