Barbara Schleicher-Rothmund
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rosenbauer, mit Ihrem Ansatz, dass hier Parteipolitik über die Bioethik-Kommission gemacht würde, haben Sie meiner Ansicht nach Ihren Weg der letzten Tage fortgesetzt, dass Sie mit Ihrer Wahlkampfthemenwünschelrute durch einen Morast der Ungebührlichkeiten stapfen.
Jetzt schauen wir uns einmal an, was die BioethikKommission ist. Sie ist 1986 gegründet worden. Darin
sitzen Wissenschaftler, Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaft und auch der Landesministerien. Es ist eine üble Unterstellung an die Verantwortung dieser Personen, ihnen hier zu unterstellen, sie würden in einer gewissen Willfährigkeit ihrem Minister das Wort reden. Dann kommt allenfalls der Satz zum Tragen: Jede Aussage ist eine Selbstaussage.
Diese Kommission berät die Landesregierung über ethische, rechtliche, soziale und wirtschaftliche Einordnungen neuer Technologien und ihrer Folgewirkung. Vorsitzender der Kommission ist der Justizminister. Die Kommission hat uns schon zu vielen Themen Berichte vorgelegt. Es hat auch in der Vergangenheit Berichte gegeben, in denen die Kommission weiter hinausgegangen ist als das, was tatsächlich in diesem Haus besprochen worden ist. Aber die Arbeit dieser Kommission sowie auch die Arbeit der anderen Kommissionen auf Bundesebene ist sehr wichtig; denn die Bioethik können wir nicht in einem engen Rahmen diskutieren. Wir brauchen für diese grundlegenden Fragestellungen unseres Lebens eine breite Abwägung. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass es hier auch eine Vielzahl der Meinungen gibt. Man muss sie sich doch nicht zu Eigen machen.
Die im Dezember in dem von Ihnen angesprochenen Bericht veröffentlichten Empfehlungen betreffen die Stammzellenforschung, die Präimplantationsdiagnostik und das Klonen. Sie zielen tatsächlich auf eine Änderung des Stammzellengesetzes und des Embryonenschutzgesetzes ab. Das ist ein Fakt.
Jetzt schauen wir uns einmal den zweiten für uns – denke ich – sehr relevanten Fakt an. Der rheinlandpfälzische Ministerrat hat den vorgelegten Bericht – das möchte ich jetzt einmal wörtlich zitieren – „mit Respekt zur Kenntnis genommen“ und macht ihn sich aber nicht zu Eigen. Diese Position der Landesregierung ist mehr als deutlich.
Jetzt kommen wir zum Dritten. Das haben Sie selbst angesprochen. Für die rheinland-pfälzische SPD kann ich Ihnen sagen, dass wir uns in unseren beiden Anträgen, einmal zu dem Antrag zur Stammzellforschung und in unserem Antrag zur Präimplantationsdiagnostik, ganz klar für das Embryonenschutzgesetz in seiner derzeitigen Form und für das Stammzellengesetz in seiner derzeitigen Form ausgesprochen haben. Wir halten das deutsche Embryonenschutzgesetz für ein gutes Regelwerk, das die Bedürfnisse von Paaren nach einer leiblichen Elternschaft und die Teilhabe am medizinischen Fortschritt unter Wahrung ethischer Grundsätze miteinander verbindet. Unser Embryonenschutzgesetz ist so geregelt, dass es bei uns nicht wie im Gegensatz zu anderen Ländern zu einer Vielzahl überzähliger Embryonen kommt. Für das Embryonenschutzgesetz ist die Zielsetzung der Herbeiführung einer Schwangerschaft unabdingbare Voraussetzung für die Vornahme einer künstlichen Befruchtung. Damit, indem wir uns ganz klar zu dieser Zielsetzung bekennen, erteilen wir auch eine
ganz klare Absage an eine Verzweckung menschlichen Lebens.
Auch das vom Bund im Januar 2003 beschlossene Stammzellengesetz begrüßen wir weiterhin. Wir halten es für einen ethisch und rechtlich vertretbaren Kompromiss. Dieser Kompromiss achtet die Würde des Menschen und den Schutz des Lebens. Es erkennt die Freiheit der Wissenschaft und den Nutzen wissenschaftlichen Arbeitens an. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, unter denen eine Einfuhr von Stammzellen zulässig ist, und es verlangt die Hochrangigkeit eines Forschungsvorhabens.
Mit der im Gesetz verankerten Stichtagsregelung wird die Gewinnung von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken ausgeschlossen. Die teilweise vorgetragenen Nachteile aus der Stichtagsregelung sind meines Erachtens nicht ausreichend erkennbar. Vor allem glaube ich, das ist ein wichtiger Punkt, dass wir diese Aussage mit unserem neuen Kenntnisstand beurteilen müssen. Damit meine ich nämlich, dass die angeblichen Forschungserfolge aus Korea, die sicherlich die Betrachtung über die unterschiedlichen Forschungsbedingungen noch unheimlich angeheizt haben, ein unsäglicher Betrug an der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft und an den Hoffnungen kranker Menschen waren.
In der Summe sind wir gut beraten, diese Themen weiterhin sorgfältig und behutsam zu diskutieren. Dabei sollten wir eines nicht vergessen, Herr Dr. Rosenbauer: Es ist der Bund, der die genannten Gesetze macht. Auch aus Berlin gibt es keinerlei Signal für Änderungen.
Ich möchte zum Schluss kommen. Johannes Rau hat im Mai 2003 zur Ethik in der Forschung hier in Mainz gesagt: „Nur das Parlament habe das Recht, die Grenzen wissenschaftlicher Forschung und die Grenze für die Anwendung von Forschungsergebnissen festzulegen.“ Dieser Verantwortung sind wir meiner Ansicht nach bisher gerecht geworden. Eine Aktuelle Stunde halte ich persönlich nicht für den geeigneten Rahmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rosenbauer, ich habe nicht gesagt, dass es keine Stellungnahmen dazu gibt. Wir wissen, dass sich die Kirchen dazu geäußert haben.
Machen wir einmal weiter. Sie sagen, auf keinen Fall ein Wahlkampfthema. Wir haben auch an einer anderen Stelle einen Bericht der Bioethikkommission und dann anschließend eine Beschlussfassung des Ministerrats gehabt. Das war die Sterbehilfe. Da hat man sich das auch nicht zu Eigen gemacht. Da haben Sie es aber in keiner Weise weder im zuständigen Ausschuss noch an anderer Stelle diskutiert. Diese zeitliche Schiene fällt einem schon ins Auge.
Ich komme noch einmal zur Sterbehilfe. Das ist ein gutes und gelungenes Beispiel dafür, dass man einmal betrachtet, worauf es ankommt. Es kommt auf den Beschluss der Landesregierung an. Sie hat gesagt, wir machen es uns nicht zu Eigen. Es kommt auch darauf an, was die Landesregierung nachher umsetzt. Bei der Sterbehilfe kann ich Ihnen sagen, dass die Palliativmedizin ausgebaut und die Hospizarbeit unterstützt wird. Das ist letztendlich das, was entscheidend ist und was wir auch einmal diskutieren sollten.
Frau Thomas, ich gebe Ihnen Recht, das sind Themen, die wir ausführlich und in Ruhe besprechen sollten. Ich glaube, darin sind wir uns einig. In welcher Form wir das in der nächsten Legislaturperiode machen werden, müssen wir dann gemeinsam in einem neuen Plenum erarbeiten und uns vornehmen.
Um eines möchte ich ganz entschieden bitten: Es ist wirklich kein geeignetes Thema für eine Aktuelle Stunde. Wir sollten uns von diesem Pult aus vor Formulierungen wie “Es gibt kein Recht auf Gesundheit“,
„Es gibt kein Recht auf ein Kind“ und anderen Äußerungen hüten.
Wir riskieren, Menschen im Land, Eltern, die sich Kinder wünschen, oder Wissenschaftler, die an diesen Themen arbeiten, von dieser Stelle aus massiv zu kränken und zu verletzen. Das sollten wir nicht machen.
Dieses Thema muss wirklich würdig diskutiert werden. Ich lade wirklich alle ein, in der nächsten Wahlperiode würdig, ausführlich und differenziert über dieses Thema zu diskutieren. Das Thema hat es verdient, die Menschen, die davon betroffen sind, erst recht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Gölter, ich darf Ihnen auch im Namen meiner Fraktion alles Gute für Ihren neuen Lebensabschnitt wünschen. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit und Zufriedenheit und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Auch wenn es teilweise heftige Debatten gegeben hat, so waren es doch immer Debatten auf hohem rhetorischem Niveau.
Das kann sein. Ich kann nur für die letzten fünf Jahre sprechen. Dies wollte ich vorausschicken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte drei Vorbemerkungen machen. Es mag zwar Außenstehenden ein bisschen drollig erscheinen, dass wir so sehr um den Begriff dieses Nutzfahrzeug-Clusters „herumeiern“, es hat aber meiner Ansicht nach einen guten Grund. Die Formulierung „Laster-Cluster“ finde ich auch nicht so gelungen, zumal sie zum einen eine Doppeldeutigkeit in sich birgt
und zum anderen ein Traktor wiederum nicht direkt ein Laster ist. Darüber hinaus – Sie waren bei Herrn Dr. Dostal – wird auch darüber nachgedacht, die Omnibuslinien mit einzubeziehen. Dann hängen Sie mit dem Laster fest.
Ich bin aber auch ehrlich: Der Begriff „Commercial Vehicle Cluster“ hat den Nachteil, dass er nicht das schafft, was meiner Ansicht nach die große Chance dieses Clusters ist, nämlich eine Identitätsstiftung in die Region hineinzubringen. Wir sind stolz auf unser Lkw-Werk in Wörth, und für uns ist es das Lkw-Werk. Für uns sind es die Nutzfahrzeuge.
Von daher muss ich sagen, der Begriff in „NutzfahrzeugCluster“ erscheint mir als der geeignetste.
Es ist ein junges und zartes Pflänzchen. Ich denke, wir alle begegnen diesem Pflänzchen mit Wohlwollen. Wir sollten Dünger dazugeben und keine schädlichen Mittel. Von daher bitte ich darum, dass wir die Debatte auch so führen und auch weiterhin so begleiten.
Frau Thomas, Sie haben es angesprochen: Man muss es bei den kleinen und mittleren Unternehmen bekannt machen. Man muss auch sie mit ins Boot nehmen. Es kann nicht sein, dass es nur an den großen Produzenten hängt. Ich habe im Januar eine Veranstaltung zu diesem Thema zusammen mit Herrn Professor Aurich von der TU Kaiserslautern und mit Herrn Professor Bomarius vom Fraunhofer-Institut durchgeführt. Ich kann Ihnen sagen, auf dieser Veranstaltung waren nicht 300 Leute, sondern weniger, aber das Interesse dieser Betriebe war sehr hoch, weil sie für sich eine Chance darin sehen. Dies ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sehr wichtig, die keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung haben, dass sie an die Kompetenz der TU Kaiserslautern anschließen können, sich einbringen können und kooperieren können. Dies ist für die kleinen und mittleren Unternehmen eine große Chance und ein großer Vorteil.
Darüber hinaus muss man aber auch sagen, dass es aus der Wissenschaftsperspektive heraus ein sehr wichtiger Schritt ist, weil das Wechselspiel von Forschung und Entwicklung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auch der Wissenschaft einiges bringt, um immer hochaktuelle und zeitgemäße Innovationen vorzulegen. Aus meiner Sicht ist auch sehr wichtig – dies hatte auch Herr Dr. Dostal bereits angesprochen –, dass wir darauf hinarbeiten können zu schauen, welche Qualifikationen unsere Studienabgänger in Zukunft haben müssen.
In der Summe kann man also nur sagen, das Nutzfahrzeug-Cluster Südwest bietet eine große Chance. Lassen Sie sie uns gemeinsam nutzen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen am Ende einer gerade hochschul- und wissenschaftspolitisch ereignisreichen Legislaturperiode. Umso mehr ist dem Wissenschaftsminister dafür zu danken, dass er nicht der Versuchung erlegen ist, eine bloße wissenschaftspolitische Leistungsbilanz der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen zu präsentieren. Vielmehr hat er die Regierungserklärung dazu genutzt, Herausforderungen zu skizzieren, die sich den Hochschulen in der Zukunft stellen.
Er hat Probleme der Hochschulfinanzierung und der Forschungsförderung umrissen, die rheinland-pfälzische Hochschulen im Besonderen negativ betreffen werden, und er hat vorgetragen, in welcher Richtung die Lösung für diese Probleme im Zusammenwirken der Bundesländer und in ihrem Zusammenwirken mit dem Bund gesucht werden muss.
Meine Fraktion unterstützt diese Überlegung mit Nachdruck, und wir werden in der nächsten Legislaturperiode als führende Regierungsfraktion an ihrer Umsetzung arbeiten.
Sehr geehrte Frau Hammer, zu all dem haben Sie gar nichts gesagt. Es ist letztendlich eine große konzeptionelle Debatte eröffnet worden, und wie immer: das große konzeptionelle Schweigen der CDU.
Das liegt an dieser ewigen Konzeptionslosigkeit, mit der Sie versuchen, Hochschulpolitik zu betreiben.
Sie haben dann wie immer die zu erwartenden Einwände formuliert. Nichts Neues war dabei. Wie immer haben Sie versucht, die Wissenschafts- und Hochschulpolitik des Landes an den Pranger zu stellen. Das ist nun einmal Ihre Art von Oppositionsarbeit. So, wie Sie es machen, scheint es die reinste Strafarbeit ohne Erkenntnisgewinn zu sein.
Was nützt es eigentlich, wenn Sie immer wieder den einen Befund der Bertelsmann-Studie zitieren, demzufolge die Ausgaben des Landes für die Hochschulen unzureichend seien.
Jetzt hören Sie doch einmal zu. Das gibt dann wieder etwas in Sachen Erkenntnis.
Diese Zahlen sagen aber nichts über die Arbeit und die Qualität in Forschung und Lehre. Darüber sagen diese Zahlen überhaupt nichts aus. Die Zahlen sagen nichts
über die Anstrengungen, auch die finanziellen Anstrengungen, die geschultert worden sind, um die Hochschulen des Landes besser zu stellen. Der Herr Minister hat dazu die entscheidenden Zahlen genannt.
Zwischen 1991 und 2004 weisen die Ausgaben für die Hochschulen eine nahezu doppelt so hohe Steigerungsrate auf wie die Gesamtausgaben des Landes. Noch deutlicher werden die Prioritäten mit Blick auf den Vergleich 2004 zu 2006. Da sind es 9,6 % plus im Hochschulbereich, 1,1 % des gesamten Haushalts des Landes. Dies muss wiederholt werden, um eines deutlich zu machen: Der Schwerpunkt dieser Landesregierung liegt bei Bildung und Wissenschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema „Exzellenzwettbewerb“ muss auch genannt werden. Natürlich hätte sich jeder von uns ein besseres Ergebnis gewünscht. Es ist aber falsch, die Frage, wie weit sich die Hochschulen eines Landes hier durchsetzen konnten, vorschnell auf die Landespolitik zurückrechnen zu wollen. Könnten zum Beispiel die gern zitierten Hochschulausgaben bzw. ihr Anteil am Landeshaushalt kausal für die Ergebnisse verantwortlich gemacht werden, dann wäre ein anderes Ergebnis die Folge gewesen.
Es ist unbestritten, die Förderung von Spitzenleistung im Programm „Wissen schafft Zukunft“ hat die Ausgangssituation der rheinland-pfälzischen Universitäten beträchtlich verbessert. Insofern geht es auch nicht darum, die Landespolitik von der Wahrnehmung der ihr eigenen Gestaltungsmöglichkeiten freizusprechen. Die werden nämlich in Rheinland-Pfalz wahrgenommen. Aber eine weitere Analyse dürfte dennoch weniger auf politische Faktoren Bezug nehmen müssen als vielmehr auf interne wissenschaftliche Fragen. Dazu müssen die Bewerber sich aber erst einmal die Analysen der wissenschaftlichen Gutachter vornehmen. Dann sollten wir schauen, wo die Aufgaben der Politik des Weiteren liegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren die Hochschulen in RheinlandPfalz auf die Aufgaben der Zukunft ausgerichtet. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Innovationen und als eine ihrer wesentlichen Grundlagen das wissenschaftliche Wissen immer wichtiger werden.
Innovationen in Wissenschaft und Technik, wissensintensive Produkte und Dienstleistungen sind zur Sicherung des ökonomischen Wohlstands unverzichtbar, werden immer zentraler, wenn eine Aufrechterhaltung unseres Lebensstandards gelingen soll. Die Zukunft wird noch stärker als die jüngste Entwicklung von zwei starken Tendenzen geprägt, die uns allen bekannt sind:
1. Globale Märkte, auf die immer mehr Anbieter drängen, die oft kostengünstiger produzieren als wir. Diese Konkurrenz bezieht sich längst nicht mehr nur auf standardisierte Massenprodukte.
2. Knappe Rohstoffe, die dadurch, dass andere große Anbieter auf die Märkte drängen, sich noch schneller verknappen werden.
Deshalb wird Wissen wichtiger. Deshalb wird auch die Organisation von Innovation in den Unternehmen wichti
ger. Der Innovationsprozess selbst unterliegt zunehmend der Innovation. Nicht zuletzt wird deshalb auch der Wissenstransfer zwischen Wissensproduzenten und Wissensanbietern und den Anwendern dieses Wissens immer zentraler. Wir brauchen mehr Wissen, und das brauchen wir immer schneller.
Diesem wirtschaftlichen Erfordernis entspricht aber auch ein gesellschaftliches Erfordernis. Wissen und höchste Qualifikation werden zunehmend nicht nur zum entscheidenden Faktor für den Arbeitsmarkterfolg von Frauen und Männern. Der Erwerb von Wissen wird auch zunehmend zur Voraussetzung allgemeiner gesellschaftlicher Teilhabe.
Wissen und Demokratie bilden in der sich abzeichnenden Wissensgesellschaft einen engen Zusammenhang. Nur wenn ein möglichst breiter Zugang zu Wissen und Bildung erhalten bleibt, werden viele über die Richtung und die Verwendung des Wissens mit entscheiden, das immer mehr das alltägliche Leben durchdringt.
Den daraus sich ergebenden Folgerungen trägt die Hochschul- und Wissenschaftspolitik dieser Landesregierung, dieses Wissenschaftsministers mit unserer vollen Unterstützung Rechnung. Rheinland-Pfalz präsentiert sich heute mit einer Hochschul- und Forschungslandschaft, die diesen Anforderungen gerecht wird.
Die Vernetzung von Hochschule und Wirtschaft, wie zum Beispiel beim Nutzfahrzeug-Cluster, schaffen regionale Profilierung und Stärkung.
Sehr geehrte Frau Hammer, Sie hätten bei Ihrer Pflichtübung, nämlich dem „Aborgeln“ der BertelsmannStiftung, diese auch noch etwas umfassender studieren sollen. Dann hätten Sie nämlich lesen können, dass es deutliche Verbesserungen bei der Zahl der Patentanmeldungen in Rheinland-Pfalz gibt, bei denen das Land erstmals einen überdurchschnittlichen Wert erreicht hat, auch Steigerungen bei den Patentanmeldungen im Hochtechnologiebereich.
Besonders aber möchte ich erwähnen, dass die Bertelsmann-Studie unser neues Hochschulgesetz gelobt hat. Dort heißt es ganz konkret: Mit ihm werden Leitungs- und Gremienstrukturen modernisiert und Aufgaben an die Hochschulen delegiert. Durch umfassende Deregulierung und die Einführung einer Global- statt Detailsteuerung in vielen Bereichen wird die Autonomie der Hochschulen deutlich gestärkt.
Konkret heißt das: Hochschulrat für eine bessere Verbindung von Gesellschaft und Hochschule, Straffung der Entscheidungsstrukturen, Gleichwertigkeit von Universität und Fachhochschule, Globalhaushalt an der Universität Mainz.
Mit dem Hochschulgesetz haben wir ein Thema realisiert, das uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr am Herzen liegt, nämlich die garantierte Stu
diengebührenfreiheit für ein Erststudium durch unser Studienkonto.
In diesem Zusammenhang hat die CDU einen wenig glaubhaften Positionswechsel vorgenommen. Ich habe auf vielen Podien gemeinsam mit Ihnen über Studiengebühren und Studienkonten diskutiert. Dabei waren viele Vertreter der Jungen Union dabei. Ich muss mich sehr wundern, dass diese Partei nun schlagartig die Studiengebührenfreiheit entdeckt hat.
Es entsteht der Eindruck, dass Ihnen der 26. März sehr schwer im Nacken sitzt.
Das ist überhaupt nicht armselig.
Ich habe gerade die Junge Union zitiert.
Darüber hinaus hat die CDU offensichtlich die wahltaktische Sorge um das nicht ausreichend vorhandene Stipendiensystem in Deutschland erreicht.
Es wird auch in fünf Jahren dieses Stipendiensystem, von dem Sie sprechen, nicht geben, weil es kein Stipendiensystem gibt – auch nicht in den USA –, das die sozialen Hindernisse für die Studienaufnahme, die durch Studiengebühren aufgebaut werden, ausgleichen kann. Im Übrigen glaube ich nicht, dass Sie völlig gegen Studiengebühren sind.
Nun zu der Position der Sozialdemokraten. Wir lehnen Studiengebühren nicht aus wahlopportunistischen Gründen und nicht erst seit gestern ab, sondern seitdem die Diskussion vor vielen Jahren aufgekommen ist.
Wir vertreten diese Auffassung, weil Studiengebühren die Studierendenzahl reduzieren, wir aber das Gegenteil benötigen. Der Herr Minister hat das ganz klar zum Ausdruck gebracht. Wir sind gegen Studiengebühren, weil Studiengebühren sozial ungerecht sind, weil sie keinen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen leisten und letztlich doch beim Finanzminister landen und weil sie keine adäquaten Anreize zur Verbesserung der Lehre bieten.
Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat auf einen weiteren Aspekt verwiesen, der im Zusammenhang mit dem Gebührenurteil des vergangenen Jahres steht. So hat der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister sofort als deutlich wurde, dass mit der Einführung von Studiengebühren in einzelnen CDU-geführten Bundesländern die Gleichheit der Lebensverhältnisse deutlichen Verwerfungen ausgesetzt wird, reagiert und im
vergangenen Jahr seinen Vorschlag einer studienplatzbezogenen Finanzierung unserer Hochschullandschaft eingebracht. Wir begrüßen diesen Vorschlag und halten ihn für richtungsweisend; denn dieser Paradigmenwechsel würde dafür sorgen, dass zum einen eine direkte Koppelung der echten Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende stattfindet und zum anderen für den Finanzierungsanteil des Staates am Studium nicht mehr das Land verantwortlich ist, das die Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Studienberechtigten kommen.
Mitnahmegewinne, wie wir sie derzeit auch dadurch erleben, dass sich einzelne Bundesländer lieber auf ihre vermeintliche alleinige Reputationsquelle Forschungslandschaft verlassen und deren Landeskinder sich dann aus dem Lehrangebot anderer Bundesländer versorgen müssen, würden dann unterbunden.
Darüber hinaus würden Anreize zum Angebot attraktiver Studienplätze durch Einnahmen in der Größenordnung effektiver Kosten geschaffen. Dies alles würde dazu beitragen, den notwendigen Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland um die beste Hochschulausbildung und die begabtesten Studierenden anzuregen. Der Herr Minister hat das vorhin ausgeführt.
Für die SPD-Fraktion kann ich Ihnen sagen, dass wir dem Wissenschaftsminister für seine bundesweiten Aktivitäten sehr dankbar sind und wir diesen Schritt für Rheinland-Pfalz unterstützen werden.
Meine Damen und Herren, die rheinland-pfälzische Hochschul- und Forschungslandschaft ist in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut worden. Vier Universitäten und sieben Fachhochschulen bieten den rheinland-pfälzischen Studierenden ein vielseitiges Angebot. Die Qualität dieses Angebots hat uns zum Importland von Studierenden werden lassen. Der Herr Minister hat die Zahlen genannt. Umgangssprachlich nennt man solch eine Entwicklung eine Abstimmung mit den Füßen. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass diese Entwicklung bereits vor der Gebührendiskussion eingesetzt hat.
Fraunhofer- und Max-Planck-Institute stärken die rheinland-pfälzische Position in einer international arbeitenden Wissensgemeinschaft. Die Impulse, die von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen aus in die Regionen hineingehen, sind immens. Das Gutachten belegt dies in beeindruckender Weise. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz arbeiten in modernen, auf Effizienz, Belastung und Leistung ausgerichteten Strukturen. Für die Fachhochschulen wurde mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Hochschulentwicklung Rheinland-Pfalz ein weiterer zukunftsorientierter Schritt vollzogen. Der Optimierungsprozess des Fachhochschulangebots wurde im Dialog mit den Fachhochschulen erarbeitet.
Ich fasse zusammen: In Rheinland-Pfalz sind wir gut aufgestellt. Wir werden diesen Weg, der sich oftmals
sehr vorreiterhaft oder avantgardistisch präsentiert, weitergehen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, als ich ungefähr ein halbes Jahr im Landtag war, hat Gerhard Schmidt einmal gesagt, als Sie eine Rede gehalten haben, Sie hätten ein chaotisches Problembewusstsein. Da sieht man einmal, was der Gerhard Schmidt für ein feiner Mann ist.
Sie haben überhaupt kein Problembewusstsein. Sie haben überhaupt nicht begriffen, welche Rede gehalten worden ist.
Das Einzige, was von Ihnen kommt, ist Zahlenmaterial, vorzugsweise aus Baden-Württemberg.
Dies tragen Sie mit einem Patriotismus vor, dass man sich manchmal fragt, wo eigentlich Ihr Interesse für den rheinland-pfälzischen Raum noch geblieben ist.
Sie gehen in keiner Weise auf das ein, was vorgetragen worden ist.
Sie betrachten es als eine Fingerzeigdebatte. Sie betrachten es als eine Schuldzuweisung. Warum fühlen Sie sich von der Diskussion eines Paradigmenwechsels und eines neuen Konzepts angegriffen?
Bloß, weil ein paar CDU-Länder mit hineinspielen? Das ist doch kein Angriff auf Sie. Beteiligen Sie sich doch bitte endlich an einer konzeptionellen Debatte.
Wer heute Abend diese Debatte im Fernsehen sieht, muss doch das Fazit ziehen: Willst du wissen, wie die Statistik in Baden-Württemberg aussieht, dann rufe Frau Kohnle-Gros an.
Etwas Konzeptionelles ist bei Ihnen nicht herübergekommen.
Das ist bedauerlich. Das ist eine intellektuelle Bankrotterklärung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung ist eine gemeinsame Zielset
zung aller im Haus vertretenen Fraktionen. Das ist eine Zielsetzung, die im Übrigen auch von Bildungsexperten und von Vertretern der Wirtschaft getragen wird.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich früh dieser bildungspolitischen Aufgabe gestellt und als erstes Bundesland beruflich Qualifizierten den Zugang zu Hochschulen eingeräumt. Aber auch an anderen Stellen, wie zum Beispiel bei der Reform der berufsbildenden Schulen, hat die Landesregierung dazu beigetragen, beruflich Qualifizierten den Hochschulzugang zu erleichtern.
Mit dem heute von SPD und FDP eingebrachten Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die bestehenden Regelungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter weiter zu öffnen und damit die Förderung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung voranzutreiben. Dies wiederum wird ein wertvoller Beitrag sein, das Potenzial an qualifizierten Fachkräften zu erweitern. Das ist eine Forderung, die nicht nur von der Wirtschaft, sondern auch von Arbeitsmarktexperten an uns herangetragen wird.
In unserem Antrag fordern wir konkret die Landesregierung auf, den fachbezogenen Zugang von Meistern zur Fachhochschule von den bestehenden Voraussetzungen, wie einem Probestudium, zu befreien. Ebenso fordern wir die Anpassung beim Zugang zu einem Universitätsstudium.
Dabei weisen wir auch darauf hin, dass wir die Unterschiedlichkeit der Hochschularten berücksichtigt wissen wollen. In diesem Zusammenhang – das möchte ich auch erwähnen – meinen wir, dass es gilt, eine Gleichwertigkeit von Abschlüssen herzustellen, es aber nicht gilt, Gleichwertigkeit mit Gleichartigkeit zu verwechseln.
Dies tun wir im Wissen um die unterschiedlichen Voraussetzungen und die unterschiedlichen Inhalte der verschiedenen Studiengänge. Wir berücksichtigen dabei auch die relevanten Zielsetzungen bei der Auswahl von Studiengängen durch beruflich Qualifizierte.
So soll die fachbezogene Studienberechtigung auch die Betriebswirtschaft umfassen. Mit diesem Schritt unterstützen wir insbesondere Meister, die einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen.
Grundsätzlich haben die Bewerber bereits in ihrem Berufsfeld gearbeitet und wollen sich nun mit dem Schatz ihrer beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen weiter qualifizieren. Das ist eine vernünftige und für die berufliche Biographie effektive Entscheidung.
Der von den GRÜNEN vorgesehene Weg der Gleichstellung von Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Qualifikation mit dem Abitur oder dem allgemeinen Hochschulzugang verkennt meines Erachtens, dass die allgemein bildenden Schulen in der Oberstufe Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die nicht automa
tisch Bestandteil der beruflichen Bildung sind. Ihr Antrag verkennt auch die tatsächlichen Wünsche und Zielsetzungen von beruflich Qualifizierten, die an die Hochschule wollen.
Gestatten Sie mir, dass ich auf einen Artikel aus dem „Deutschen Handwerksblatt“ vom 27. Oktober 2005 verweise. Dort wird die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt wiedergegeben: Deshalb stelle Frau Thomas die Forderung an die Landesregierung, hier endlich Flagge zu zeigen beim allgemeinen Hochschulzugang und nicht halbherzig nur erste zögerliche Schritte zu tun. Schließlich sei die ganze Thematik auch noch nicht über die Ankündigung hinausgekommen.
Fangen wir mit dem zuletzt Gesagten an. Was meinen Sie denn mit „über die Ankündigung hinausgekommen“? Hätte die Landesregierung bereits vor der Verabschiedung der Anträge handeln sollen? Sie wären wahrscheinlich dann die Ersten gewesen, die das kritisiert hätten.
Was ist zum anderen mit „nur erste zögerliche Schritte zu tun“ gemeint? Ich halte eines fest: Seit der Veröffentlichung dieses Antrags – seitdem sind schon ein paar Monate vergangen – hat sich nicht einer bei uns gemeldet und gefordert, bitte geht doch hin und modifiziert euren Antrag in die Richtung, wie sie uns von den GRÜNEN vorgestellt worden ist.
Wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass dieser Artikel im „Deutschen Handwerksblatt“ erschienen ist, bin ich der Meinung, dass Sie die Bedürfnisse und Anforderungen, die von den Betroffenen selbst formuliert werden, gar nicht richtig erkennen und in diesem Zusammenhang einfach über das Ziel hinausschießen.
Daher bin ich mir sicher, dass unser Antrag den gegebenen Voraussetzungen im System und dem, was die Menschen mitbringen, gerecht wird. Deshalb ermuntere ich alle, die den Zugang von beruflich Qualifizierten zur Hochschule erleichtern möchten, unserem Antrag zuzustimmen. Herr Wiechmann, ich sage es schon einmal vorweg: Ich könnte mir vorstellen, dass Sie jetzt gleich auf das verweisen werden, was in Berlin von der Koalition vereinbart worden ist.
Auch das wird uns nicht irritieren. Wir sind uns sicher, dass wir hier den richtigen Weg gehen.
Danke schön.
Herr Minister, der kommissarische Leiter, der jetzt die Aufgabe übernehmen wird, ist kein Unbekannter. Können Sie einmal Ihre Einschätzung zur kommissarischen Leitung geben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, lassen Sie uns zunächst einmal mit den Gemeinsamkeiten beginnen. Das Klinikum der
Johannes Gutenberg-Universität genießt eine sehr, sehr hohe Reputation. Es ist schön, dass vor wenigen Monaten die Immunologie Teil der Exzellenzinitiative des Landes geworden ist. Da wird mit dem Krebsforschungszentrum Heidelberg und dem Paul-EhrlichInstitut in Frankfurt zusammengearbeitet.
Die medizinischen und wissenschaftlichen Leistungen sind herausragend. Das sind sie für das ganze Land. Jeder, der von uns morgens nach Mainz fährt, kann an den Autokennzeichen sehen, von woher die Menschen überall kommen, um diese medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist entscheidend für die Menschen hier. Das ist ein ganz kostbarer Wert, den es zu erhalten gilt. Darüber gibt es sicherlich keinerlei Uneinigkeit.
Uneinigkeit gibt es aber auch nicht darüber, dass finanzielle Schwierigkeiten durch die Reformen im Gesundheitswesen alle Universitätsklinika betreffen. Auch das ist überall der Fall.
In Rheinland-Pfalz ist ein Erneuerungskonzept vorgelegt worden. Dies dient der Sicherung des Standorts, von dem ich gerade gesagt habe, wie kostbar er für unser Land ist.
Sie sollten es auch in Ihrer Jugendlichkeit mit Geduld versuchen.
Sie sollten sich einmal die Mühe machen, die Erfolge zur Kenntnis zu nehmen. Bei den Erfolgen wird eines deutlich: Alle Gruppen im Klinikum sind gefragt, zur Erneuerung beizutragen.
Ich darf jetzt einmal ein paar Beispiele nennen. Das ist einmal das OP-Management, das dazu dient, die Auslastung der OP-Säle zu verbessern. Darüber hinaus geht es um Energieoptimierung. Auch da haben wir erste Erfolge. Das ist bei der derzeitigen Entwicklung der Energiepreise ein sehr, sehr wichtiger Punkt. Es geht auch um die Standardisierung des medizinischen Sachbedarfs. Überall dort sind erste Erfolge sichtbar.
Frau Kohnle-Gros, ich füge noch etwas hinzu: Dieses Erneuerungskonzept ist einvernehmlich beschlossen worden. Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Sie nützen heute das Ausscheiden des Verwaltungsdirektors als Aufhänger für eine Mündliche Anfrage. Auch in diesem Fall müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass dieses Ausscheiden in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Minister und dem Verwaltungsdirektor
einvernehmlich beschlossen worden ist. Wir haben also einen einstimmigen Beschluss und ein einvernehmliches Ausscheiden. Weshalb starten Sie jetzt einen einfältigen Versuch, einen Zusammenhang zwischen dem Ausscheiden des Verwaltungsdirektors und dem Vorhandensein eines Erneuerungskonzepts aufzubauen?
Es ist ein vollkommen normaler Prozess, dass Menschen ausscheiden. Wir haben uns heute auch noch nicht die Frage gestellt, ob es einen Zusammenhang zwischen einem fehlenden Erneuerungskonzept der CDU und dem Ausscheiden von CDU-Abgeordneten gibt. Es ist ein ganz normaler Prozess, dass man aus einem Betrieb ausscheidet. Wenn dies einvernehmlich geschieht, ist das positiv zu bewerten.
Ich möchte an Sie in Ihrer Verantwortung als Landespolitiker appellieren. Hören Sie auf mit Ihren öffentlichen Spekulationen, diesen wichtigen Standort, nämlich das Johannes Gutenberg-Universitätsklinikum, zu beschädigen, und besinnen Sie sich auf Ihre Aufgaben!
Lassen Sie endlich der Klinik die Zeit und die Ruhe, ein Erneuerungskonzept zu erarbeiten. Versuchen Sie nicht, sie in die Öffentlichkeit zu zerren, wo es keinen Skandal gibt.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rosenbauer, es hat nie einen Zweifel daran gegeben, dass Herr Minister Zöllner die Verantwortung trägt. Ich kann im Namen der regierungstragenden Fraktionen sagen: „Es ist gut so, dass er die Verantwortung trägt.“
Ihre Ausführungen, in denen Sie sagen, Sie haben Ahnung vom Thema, haben nicht ausgereicht, um sonderlich zu überzeugen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass in dem Augenblick, in dem über die Sache diskutiert wird, Sie nicht mehr zuhören.
Sie müssen jetzt mit mir keine – – – Regen Sie sich ab.
Ich muss wirklich eines feststellen: – –
Würden Sie sich bitte abregen? Sie sind doch Arzt. Regen Sie sich ab, tief durchatmen.
Er hat doch ausführlich gesagt, dass es darum ging, mit dem Erneuerungskonzept das Defizit zu reduzieren. Das findet statt. Erste Erfolge gibt es schon.
Des Weiteren möchte ich eines feststellen. Der Wissenschaftsminister hat ausführlich sowohl im Ausschuss als
auch heute Morgen hierüber informiert. Eines muss ich auch sagen – es ist für diejenigen schon gesagt worden, die nicht im Wissenschaftsausschuss sitzen –: Im Wissenschaftsausschuss schaffen wir es, über solche Themen richtig vernünftig und konstruktiv miteinander zu reden.
Die Art und Weise des Keifens, des Dazwischenrufens und Draufhauens ist leider ein Privileg dieses Hauses. Vielleicht gelingt es uns einmal, bei einer so wichtigen Sache etwas am Ton zu ändern.
Ich kann dem Minister nur zustimmen: Man hat den Eindruck, Ihnen geht es einzig und allein um Effekthascherei, aufgeschreckt durch eine Pressemeldung.
Sie haben es in der Vergangenheit nicht geschafft, sich irgendwie intelligent nennenswert konstruktiv einzubringen. Das, was Sie heute Morgen abgezogen haben, hat nicht dazu gedient.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie anwesend sind! Am Dienstag dieser Woche wurde eine gute Nachricht für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Rheinland-Pfalz bekannt gegeben, nämlich die Summe der Drittmittel, die rheinland-pfälzische Hochschulen im Jahr 2004 eingeworben haben. Diese Summe konnte sich erfreulicherweise weiter nach oben
entwickeln. Konkret gab es eine Steigerung um 5,2 %, also um sechs Millionen Euro verglichen mit dem Vorjahresergebnis.
Die Drittmittel sind deutlicher Indikator für die gedeihliche Vernetzung von Hochschulen in die Anforderungen außerhochschulischer Forschungszielsetzungen. Dadurch zeigen Hochschulen mittel- und unmittelbar, dass zukunftsorientierte, zeitgemäße und anerkannte Forschungsarbeit bei ihnen und durch sie stattfindet.
Die im Jahr 2004 erzielte Spitzensumme von 122 Millionen Euro Drittmitteln ist sicherlich aber auch in einer anderen Dimension eine herausragende Kenngröße. Sie ist eine Kenngröße, deren Wirkung über die innerhochschulische Betrachtung hinausgeht. Damit meine ich nicht die Steigerung von allgemeiner und fachlicher Reputation, nein, vielmehr meine ich die Wirkung dieser finanziellen Mittel in die Region hinein, in denen Hochschulen sich befinden.
Seit Anfang November können wir die Wirkung vom Einsatz finanzieller Mittel im Hochschulbereich in rheinland-pfälzische Regionen äußerst präzise benennen. Möglich geworden ist dies durch den ersten Teil der Studie zu den regionalwirtschaftlichen Wirkungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz, die von den Universitäten Kaiserslautern und Mainz und dem TAURUS-Institut der Universität Trier gemacht wird. Es ist im Übrigen die erste Arbeit, die sich in einem Flächenland mit dieser Fragestellung befasst.
Diese Studie macht es möglich zu beziffern, was von seiner Tendenz her bereits bekannt war, nämlich die positive regionalwirtschaftliche Wirkung von Hochschulstandorten oder Forschungseinrichtungen in die Regionen hinein, wobei durch die Studie deutlich geworden ist, dass die bisherigen Annahmen weit hinter den Ergebnissen der wissenschaftlichen Studie lagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem ersten Teil ihrer Studie befassten sich die Wissenschaftler mit der Leistungserstellung, das heißt, mit der direkten und indirekten Wirkung von eingesetzten finanziellen Mitteln im Hochschulbereich auf Umsätze, Wertschöpfung, Einkommen und Beschäftigung, die aus dem Bau, Ausbau, der Erhaltung und dem laufenden Betrieb der Hochschulen und Forschungseinrichtungen und der damit verbundenen Nachfrage der Bediensteten und der Studierenden nach Gütern und Dienstleistungen resultieren.
Im Einzelnen macht die Untersuchung deutlich, dass das Land zwischen 1999 und 2003 durchschnittlich rund 560 Millionen Euro pro Jahr für die Hochschulen ausgab. Diese Ausgaben wiederum haben Magnetwirkung.
Die angezogenen Beschäftigten und Studierenden geben ihrerseits als Konsumenten wiederum Geld aus. Genauso werden zusätzliche Forschungsausgaben, also auch die eingangs erwähnten Drittmittel, wieder zum Teil für Personal- und Sachausgaben verwendet.
Aus der durchschnittlichen Summe von 560 Millionen Euro entsteht ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro.
Die Investitionen in die Wissenschaft schaffen und sichern rund 20.000 Vollzeitarbeitsplätze.
Kein Zweifel, Investitionen in die Wissenschaft sind gut angelegtes Geld. Die 125 Millionen Euro des Landesprogramms und die Exzellenzinitiative des Bundes werden ebenfalls gut angelegtes Geld sein.
In ihrer Studie unterscheiden die Wissenschaftler fünf Hochschulregionen, einmal die Hochschulregion Trier, die Hochschulregion Koblenz, die Hochschulregion Mainz-Bingen, Kaiserslautern und die Hochschulregion Landau, Ludwigshafen, Worms, Speyer und Germersheim.
Gestatten Sie mir, dass ich als Germersheimerin einmal ein Augenmerk auf Germersheim lege.
Germersheim, eine Stadt mit 20.000 Einwohnern, hat 2.500 Studierende im Fachbereich Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaften. Studentenappartements, Kneipen, Buchhandlungen, innerstädtische Supermärkte und andere Geschäfte haben sich auf die relativ hohe Zahl der Studierenden eingerichtet. Bei dem durch die Studie ermittelten Faktor des 1,6-fachen an privater Wertschöpfung bei jedem eingesetzten Euro Landesmittel kann es keinen Zweifel daran geben, dass dieser Hochschulstandort für die Region von herausragender Bedeutung ist.
Es gibt überhaupt niemanden, der daran zweifelt. Wenn man es einmal ganz genau wissen will, kann man dann auch gut argumentieren.
Frau Thomas, ich bin Ihnen unheimlich dankbar für diesen Zwischenruf. Man macht es, damit man wirklich einmal ganz sauber argumentieren und es ganz genau nachvollziehen kann.
Es ist dann in einem Zusammenhang ganz besonders wichtig. Wir werden natürlich auch alles unternehmen müssen, damit wir diese Stärkung von Wirtschaftsregionen nicht durch gegenläufige Entwicklungen wieder schwächen. Konkret meine ich damit Studiengebühren.
Wir haben dieses Jahr erleben dürfen, dass die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger nur wegen der Diskussion um Studiengebühren um drei Prozent zurückgegangen ist. Das heißt, so etwas schlägt sich dann
wieder unmittelbar auf die Zahl der Studierenden und damit auf die wirtschaftliche Wirkung in die Region hinein nieder.
Es gibt eine Untersuchung, die belegt, dass bundesweit die Anzahl der Studierenden aufgrund einer Diskussion von Studiengebühren um drei Prozent zurückgegangen ist. Das können wir aber in der nächsten Runde besprechen.
Nein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Thomas, Sie haben für meinen Geschmack sehr verworren argumentiert. Zum einen haben Sie gesagt, eine solche Studie brauche man nicht. Gleichzeitig haben Sie aber gesagt, wir bräuchten weitere Studien, um es doch noch einmal an anderen Stellen weiter zu verfolgen. Wenn ich mir jetzt überlege, dass die nächste Aktuelle Stunde sich mit der PISA-Studie befassen wird, dann muss ich auch sagen, wer regelmäßig an Elternabenden teilnimmt, könnte sich ungefähr auch schon eine Vorstellung davon bilden, welche Ergebnisse eine solche Studie haben wird. Nichtsdestotrotz sind Ihnen die Wissenschaftlichkeiten dann doch eine Aktuelle Stunde wert.
Frau Kohnle-Gros, ich glaube, Sie haben einen wesentlichen Teil der Studie nicht verstanden, indem Sie hier sagen, die 500.000 Euro hätte man besser woanders investiert. Diese Studie ist nicht von Geisterhand gemacht worden. Die ist nun einmal von Menschen gemacht worden. Damit sind Menschen beschäftigt worden. Von daher ist der Effekt eingetreten, der hier beschrieben wird. Es ist jetzt nicht so, dass das Ding plötzlich da war. Insgesamt betreiben Sie einen verworrenen und sehr klandestinen Stil der Kommunikation Ihrer Erkenntnisse, wie ich finde.
So macht es wirklich keinen Sinn. Wenn man sich einmal anschaut, wie kontinuierlich Sie den Ausbau der Hochschulinfrastruktur in Rheinland-Pfalz kritisch beäugen und viele Hochschulstandorte nicht für sinnvoll halten, wie Sie regelmäßig die wachsende Zahl von Studierenden kritisch behandeln, dann macht es ehrlich gesagt keinen Sinn, dass Sie jetzt sagen, dass Sie eigentlich immer auf der Seite dieser Studie gewesen seien. Das gibt zusammen keinen vernünftigen Schuh.
Frau Thomas, brauchen wir diese Studie? – Ja. Wir müssen es wissenschaftlich belegen, und wir müssen tatsächlich auch einmal sämtliche Effekte in die Regionen hinein kommunizieren, weil wir Fachpolitiker ganz sicherlich eine Vorstellung davon haben, was Hochschularbeit in die Region hinein leistet. Aber Sie wissen ganz genau, was auch oftmals vor Ort kommuniziert wird, und gerade eben noch einmal bei dieser Diskussion um Studienbegebühren, und gerade eben noch einmal darum, dass gesagt wird, die Studierenden bekommen schon so viel Geld dadurch, dass man ihnen die Hochschulen zur Verfügung stellt, da dürfen die jetzt auch einmal etwas zahlen. Gerade deswegen ist es wichtig, vor Augen zu führen, dass es sehr wohl ein System des Gebens und des Nehmens ist.
sicherlich noch einmal – schauen wir einmal nach Kaiserslautern mit der TU, mit der FH, mit Fraunhofer und mit Max Planck – ein weiterer Vorteil in der Argumentation für die Wissenschaft sein wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun, die Opposition nimmt sicherlich einen kritischen Umgang mit der Regierung vor. Im konkreten Fall haben Sie es übertrieben. Dazu nenne ich Ihnen einige sachliche Punkte.
1. Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes, dessen 100%ige Umsetzung Sie bereits in Ihrer Presseerklärung nach drei Monaten eingefordert haben, basiert auf den Grundsätzen des rheinland-pfälzischen Hochwasserschutzkonzeptes. Vorbild für das 5-Punkte-Programm des Bundes war das wirklich international anerkannte Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz.
2. Auch beim Thema „Umgang mit dem Bauen in Überschwemmungsgebieten“ lassen Sie nach meiner Ansicht die erforderliche Genauigkeit und Sachlichkeit vermissen. Seit 2003 gibt es im Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz ein grundsätzliches Verbot neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten mit engen Ausnahmeregelungen, die sich im Bundesgesetz wiederfinden.
Dazu zählen keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde, keine Beeinträchtigung des Abflusses und des Wasserrückhaltes, keine Nachteile für Ober- und Unterlieger und hochwasserangepasstes Bauen. Diese Vorgaben sind in der Vergangenheit bei einigen Kommunen auf heftigen Widerstand gestoßen. Sie sind richtig und wichtig. Sie haben in der Vergangenheit zur Ablehnung von Bauvorhaben geführt.
3. Seit 2003 gab es vier Baugenehmigungen. Da war wohl auch Ihr Getränkehändler mit dabei. Das sind Ausnahmen, die zugewiesen wurden, weil sie Ausnahmevorgaben erfüllt haben.
Eines ist ganz wichtig bei der sachlichen Auseinandersetzung. In allen Fällen wurde hochwasserangepasst gebaut oder der Rückhalteverlust ausgeglichen.
4. Die Bestimmungen des Bundeshochwassergesetzes, die Überschwemmungsgebiete bis Mai 2012 und die mit einem hohen Schadenspotenzial bis 2010 festzusetzen, deckt sich weitgehend mit dem bisherigen Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaftsverwaltung, die dies bis 2013 machen wollte. Damit dürfte Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland sein, das in dieser Fragestellung sehr weit vorangeschritten ist.
5. Das Thema „Ackerbauverbot“ haben Sie gar nicht erwähnt. Wir haben immer wieder gesagt, es ist wichtig, dass wir uns die Landwirtschaft als Partner erhalten. Ich will das Thema „Polder Neupotz“ nicht wiederholen, wo es zu der Kompromisslösung „Auskiesung nur noch im Poldergebiet“ gekommen ist, um der Landwirtschaft den Raum zu erhalten. Ich bin Ministerin Conrad sehr dankbar dafür, dass sie sich dafür sehr vehement eingesetzt hat.
Das waren die sachlichen Gründe, die ich aufgeführt habe. Jetzt möchte ich eine politische Bewertung vornehmen. In dieser ganzen Fragestellung der Auseinandersetzung mit dem Bundeshochwassergesetz hat man vor Ort bei uns im Kreis Germersheim von den GRÜNEN nichts gehört.
Sie haben sich ganz dezent herausgehalten. Ich denke, Sie hätten zumindest für Ihre politische Vorstellung werben können. Da Sie wussten, dass es einen derart massiven Widerstand gibt, haben Sie sich dazu entschieden zu schweigen. Ich finde Folgendes etwas merkwürdig: Nachdem ein Kompromiss gefunden worden ist, kommen Sie drei Monate später nach einer großen Anfrage und sagen, wir haben noch etwas zu kritisieren. In der konkreten Situation bei der Diskussion mit den Betroffenen hätten Sie sich auch einblenden können.
Danke sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von SPD und FDP „Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige weiter öffnen“ ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von allgemeiner und beruflicher Bildung.
Die Landesregierung hat zur Erlangung dieses Ziels in den letzten Jahren vielerlei Maßnahmen ergriffen, wie es zum Beispiel durch die Novellierung des rheinlandpfälzischen Schulgesetzes von 2004 und der darin geregelten Reform der berufsbildenden Schule, insbesondere durch die Einführung der zum allgemeinen Hochschulzugang führenden Berufsoberschule II deutlich wird.
Aber auch die Einführung der dualen Studiengänge, die mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes einherging, muss als eine Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner, respektive hochschulischer Bildung betrachtet werden.
Seit dem Wintersemester 1996/1997 bei den Universitäten und seit dem Sommersemester 1997 bei den Fachhochschulen besteht für qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz zu studieren. Rheinland-Pfalz war damals das erste Bundesland, das den beruflich Qualifizierten diese Möglichkeit eingeräumt hat.
Betrachtet man einmal die derzeitige Verordnung über die fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Fachhochschulstudium, so müssen diese
Personen ein Probestudium von zwei bis vier Semestern mit anschließender Eignungsfeststellung absolvieren.
Zulassungsvoraussetzung sind ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf. Bei Meisterinnen und Meistern entfällt der Mindestnotendurchschnitt als Zulassungsvoraussetzung. Bei Abschluss der Meisterprüfung oder ähnlichen Abschlüssen mit mindestens gutem Ergebnis, also einer 2, entfällt das gesamte Probestudium.
Dies sind die derzeit geltenden Voraussetzungen für die Fachhochschule. Um deutlich zu machen, wie dieses seit 1997 existierende Angebot angenommen wird, kann als einzige statistische Kenngröße die Anzahl der Studierenden im Probestudium genommen werden.
Hier ist die erfreuliche Feststellung zu machen, dass die Zahl der Studierenden im Probestudium im Wintersemester 1997/1998 bei 62 Studierenden lag und auf 328 Studierende im Wintersemester 2004/2005 gestiegen ist.
Damit lag der Anteil der Studierenden im Probestudium bei 0,35 %, eine Prozentzahl, die sich mit einem erleichterten Hochschulzugang steigern lässt, ohne dass es dabei zu Qulitätseinbußen käme.
Führt man sich jetzt vor Augen, dass viele, insbesondere technische Ausbildungsberufe, heute mehr denn je, fachspezifisches Wissen und den Umgang mit ihm beinhaltet, vor allem wenn diese Ausbildung bis zur Meisterprüfung durchlaufen wird, so erscheint es uns angebracht, dass der Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige weiter geöffnet wird und hierbei dann insbesondere der fachbezogene Zugang von Meisterinnen und Meistern an Fachhochschulen von den derzeit bestehenden Voraussetzungen befreit wird.
Aber auch die Regelungen für den Zugang besonders Qualifizierter zu einem Universitätsstudium sollen unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeiten der Hochschularten angepasst werden.
Damit kommen wir zu dem Alternativantrag der GRÜNEN, wobei ich eigentlich angenommen hätte, dass wir in der politischen Zielsetzung sehr großen Konsens haben, aber in der Art und Weise Ihres Antrags muss ich sagen, diesem Antrag werden wir nicht zustimmen können.
Sowohl Ihre Zielsetzung als auch Ihre Begründung ist meiner Ansicht nach nicht differenziert genug. Eine Gleichwertigkeit der Hochschulen ist nicht gleich die Gleichartigkeit der Hochschulen. Ihrer Forderung, dass es gleich mit einem Kamm geschoren wird, werden wir uns nicht anschließen können.
Ihr Begründungsanteil lässt vermuten, dass Sie sich nicht genau in Kenntnis gesetzt haben, wie die derzeitige Praxis gut funktioniert, dass wir derzeit schon jede
Menge Meisterinnen und Meister haben, die an die Hochschulen gehen.
Das ist eine erfolgreiche Zahl. Ich habe es vorhin vorgetragen.
Ich möchte nun aus Ihrem Antrag zitieren: „Während jedem Abiturienten bzw. jeder Abiturientin prinzipiell jeder Studiengang offen steht, traut die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hoch qualifizierten Berufstätigen oder Meisterinnen und Meistern bislang nicht zu, eine eigenverantwortliche Entscheidung für ein mehrjähriges, selbst finanziertes Studium treffen zu können.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser Öffnung entsprechen wir auch einem großen Anliegen der Handwerkskammern,
die in Gesprächen der vergangenen Monate um einen erleichterten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gebeten haben. Ich begrüße es außerordentlich, dass auch an dieser Stelle die gute Zusammenarbeit von Handwerk und Politik in Rheinland-Pfalz deutlich wird.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in deutschen Hochschulen hat die Zielsetzung, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen.
Diese Zielsetzung wird von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik als eine wichtige und richtige anerkannt. Basierend auf der Vorgabe des so genannten LissabonProzesses, dass 3 % des Bruttoinlandsproduktes eines Landes für Innovation, Forschung und Entwicklung ausgegeben werden sollen, hat der Bund im Januar 2004 die so genannte Innovationsoffensive gestartet.
Ich möchte es nicht verhehlen, am Anfang gab es auch Diskussionen über die Art und Weise, wie diese Gelder verteilt werden sollten, aber federführend von RheinlandPfalz und dem Wissenschaftsminister von RheinlandPfalz ist ein konstruktiver Dialog entstanden, der den spezifischen Besonderheiten unserer Hochschullandschaft gerecht wird, das heißt, einer Hochschullandschaft, die stark in Fachbereichen ist und wo nicht nur an Universitäten, sondern auch außeruniversitär geforscht wird.
Ich möchte keinen Rückblick über die vielen Treffen, Diskussionen, Konferenzen, Telefonate und Papiere starten, die es in der Vergangenheit gegeben hat, um eine solche Exzellenzinitiative, über die wir heute diskutieren, zu entwickeln.
Heute diskutieren wir das Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde. Heute stellt sich die Frage, wie es um die seit eineinviertel Jahr sehnsüchtig erwartete Initiative steht, die zu 75 % vom Bund und zu 25 % von den Ländern getragen werden soll. Meine Damen und Herren, insgesamt reden wir über eine Summe von 1,9 Milliarden Euro.
Worum geht es bei dieser Exzellenzinitiative? Es geht um drei Förderrichtlinien. Die erste Förderrichtlinie umfasst die so genannten Graduiertenschulen. Davon sollen es bis zu 40 mit durchschnittlich 1 Million Euro plus Programmkostenpauschale sein.
Darüber hinaus gibt es eine zweite Förderlinie, die dem entspricht, was ich vorhin angesprochen habe, universitäre und außeruniversitäre Forschung, also fast bezogene Exzellenzcluster, davon bis zu 30 und durchschnittlich 6,8 Millionen Euro plus Programmkostenpauschale.
Dann noch die dritte Förderlinie: Gesamtstrategien für universitäre Spitzenforschung, ca. zehn mit durchschnittlich 21 Millionen Euro.
Es ist wichtig zu sagen, dass viele der Forschungs- und Wissenschaftsstandorte in Rheinland-Pfalz Kriterien für diese Förderrichtlinien erfüllen werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn diese Initiative hoffentlich bald zustande kommt, Rheinland-Pfalz davon profitieren wird.
Eigentlich könnte es jetzt sehr schön für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland sein. Es könnte eigentlich sehr schön sein, wenn nicht ein Ministerpräsident von Anfang an und aktuell jetzt gerade wieder im April diese Initiative durch sein Veto mit einer meiner Ansicht nach verantwortungsnegierenden Kaltschnäuzigkeit blockiert hätte.