Edmund Geisen
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Last Statements
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst noch
einmal klar stellen: Für die FDP-Landtagsfraktion genießt Verbraucherschutz absolute Priorität. Diesem müssen alle weiteren Interessen und Forderungen untergeordnet werden. Ein vorsorgender Gesundheits- und Verbraucherschutz muss für alle Beteiligten im Mittelpunkt stehen. Dies schließt selbstverständlich ein, dass wir uns für eine umfassende Transparenz im gesamten Bereich der gentechnisch veränderten Organismen aussprechen. Aus diesem Grund verurteilen wir auch scharf das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Zucchinisorte „Judgement III“ durch die Firma Seminis und deren unzureichende Informationspolitik im Zusammenhang mit dem versehentlichen Ausbringen des Saatguts in Rheinland-Pfalz.
Dessen ungeachtet verwundert es mich aber umso mehr, dass mit dem Titel der heutigen Aktuellen Stunde „Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und Erzeugerinnen und Erzeuger vor schleichender Verunreinigung“ wohl seitens der GRÜNEN suggeriert werden soll, dass sowohl der Verbraucher als auch der Erzeuger gefährdet gewesen seien. Dem muss ich für unsere FDP-Landtagsfraktion entschieden widersprechen. Da im vorliegenden Fall die Zucchini vor der Blüte wieder aus dem Freiland entfernt wurden, das übrige Saatgut eingesammelt und alles in ein als gentechnische Anlage zugelassenes Gewächshaus verbracht wurde, bestand und besteht keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Eine Auskreuzung auf andere Pflanzen ist ausgeschlossen. Es sind keine GVO am Standort verblieben und keine GVO in die Lebensmittelkette gelangt.
Die Firma Seminis hat in meinen Augen glaubhaft versichert, alle ihr möglichen Anstrengungen zur Vermeidung einer Wiederholung des Ereignisses unternommen zu haben. So dürfen beispielsweise Lieferungen nach Europa jetzt nur noch dann erfolgen, wenn eine verantwortliche Person vorher informiert wurde.
Festzuhalten ist, dass eine Gefährdung der Verbraucher und der Erzeuger somit nicht bestand. In diesem Zusammenhang gebührt ausdrückliches Lob den zuständigen Behörden im Land Rheinland-Pfalz, die schnell und entschlossen gehandelt haben.
So wurde auch die Firma Seminis darauf hingewiesen, dass nach solchen Vorkommnissen eine Pflicht zur unverzüglichen Information der zuständigen Behörden besteht und das weitere Vorgehen mit den Behörden vorher abzustimmen ist.
Als Rechtsstaatspartei verurteilt die FDP-Fraktion die von der Firma begangenen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafbaren Handlungen auf das Entschiedenste. Alle den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen betreffenden Regelungen müssen nach unserer Auffassung von allen in diesem Bereich tätigen Personen, Unternehmen und auch Gegnern eingehalten werden.
Meine Damen und Herren, es ist aber schon auffällig, wie oft die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frage des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen innerhalb kürzester Zeit thematisiert, und zwar so thematisiert, dass beim
Verbraucher mit Begriffen wie „Verseuchung“ und „Verunreinigung“ besonders und bewusst wiederholt Angst geschürt wird.
Meine Damen und Herren, das Thema „grüne Gentechnik“ eignet sich nicht für kurzfristigen Ökopopulismus.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich frage Sie deshalb: Was hat Ihnen dieses Thema, das Sie vor dem Kommunalwahlkampf in einem Zeitabstand von ungefähr vier bis fünf Monaten und in einem ähnlichen Zeitabstand vor den Bundestagswahlen in Gang gesetzt haben, bisher gebracht? Bedenken Sie dies mit einem Zeitabstand vor den nächsten Landtagswahlen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal eines klar stellen, damit keine Missverständnisse entstehen. Trotz des unerfreulichen Vorfalls vom Sommer steht die FDP-Landtagsfraktion positiv der Nutzung der grünen Gentechnik gegenüber. Das ist doch klar, Frau Kiltz.
Gerade durch die Novellierung der so genannten NovelFood-Verordnung wird unserer Forderung nach Transparenz sehr gut Rechnung getragen. Diese beinhaltet unter anderem eine schärfere Kennzeichnungspflicht gentechnisch erzeugter Nahrungsmittel und auch Futtermittel.
Zusammenfassend ändert sich also hinsichtlich des Verbraucherschutzes in Rheinland-Pfalz nichts zum Negativen, wie dies im Zusammenhang mit der GVO von den GRÜNEN immer wieder in die öffentliche Diskussion geworfen wird. Im Gegenteil, durch die Novellierung der Novel-Food-Verordnung, womit eine schärfere Kennzeichnungspflicht gentechnisch erzeugter Nahrungsmittel festgeschrieben wird, ist der Verbraucherschutz nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion noch signifikant verbessert worden.
Das ist es, was wir wollen: Klare Kennzeichnung von dem, was drin ist, damit sich die mündigen Verbraucher
selbst ein Bild davon machen können, ob sie es nun konsumieren wollen oder nicht.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, ich selbst werde mich sicher in Zukunft zunehmend mehr und mehr für gentechnisch verbesserte Nahrungsprodukte interessieren. Sie nannten die Alternativen, die uns bekannt sind: Gentechnisch verbesserte Nahrungsprodukte, konventionelle Produkte und Bioprodukte.
Ich persönlich werde wahrscheinlich in Zukunft das Erste bevorzugen. Was wir uns alle nie trauen zu sagen: Ich betrachte die Bioprodukte persönlich als sehr kritisch. Wir werden uns in einigen Jahren darüber unterhalten, was am stärksten verunreinigt ist, was die stärksten Probleme bereitet, auch aus biotechnischer Sicht.
Ich sage noch einmal: Mykotoxine, Pilzkrankheiten und alles Mögliche. Ich weiß jedenfalls aus Insider-Kenntnis heraus, wofür ich mich in Zukunft sehr stark interessieren werde und was ich als Verbraucher auch bevorzugen werde.
Das muss einmal gesagt werden. Wir können doch nicht dauernd sagen, weil wir annehmen, die Verbraucher wollen es nicht hören, „Bio“ sei das einzig Wahre, also dürfen wir nichts anderes sagen. Gentechnisch verbesserte Nahrungsprodukte werden in Zukunft die besseren sein.
Das behaupte ich, das stelle ich einfach als Hypothese hin. Wir dürfen es gemeinsam verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die FDPLandtagsfraktion spreche ich mich für eine klare Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel sowie das konsequente Einhalten der bestehenden rechtlichen Grundlagen aus.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Präsident, mit Ihrem Einverständnis zitiere ich: „Entsprechend der vielschichtigen multilateralen und von gemeinsamen sowie nationalen Interessen geprägten Entscheidungsprozessen, die auch die Sicherheitslage in Europa und der Welt zu berücksichtigen haben, ist bei einer öffentlichen oder parlamentarischen Diskussion außerhalb der zuständigen Gremien stets die Gefahr von kontraproduktiven Wirkungen gegeben.“ Das stammt aus dem Antrag der CDU.
Meine Damen und Herren von der CDU, Ihre Kolleginnen und Kollegen im Dauner Kreistag, meinem Heimatkreis – haben die sachliche und am Interesse der Bürger orientierte Diskussion zum Thema „Atomwaffen“ abgelehnt. Dass Sie diese Diskussion im Landtag laut Ihres Antrags ähnlich ablehnen, bedaure ich sehr.
Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wenn ich in Ihren Anträgen lese, frage ich mich, ob es für Sie noch irgendetwas gibt, was den Menschen nicht schadet oder nicht umbringt.
Wenn Sie – an diesem Punkt wiederhole ich mich gern – wirklich glauben, man könne etwas verbessern, indem man Art, Anzahl und Standorte von Nuklearwaffen veröffentlicht, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen.
Meine sehr geehrten Damen, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss des Landtags hat über die drei vorliegenden Anträge beraten und empfohlen, unseren Antrag, den wir, die Freien Demokraten, gemeinsam mit der SPD gestellt haben, anzunehmen.
Es ist gut, dass wir das Thema im Parlament diskutiert haben und uns so der Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger angenommen haben.
Wir als Freie Demokraten sind der Meinung, dass die Nuklearwaffen aus Rheinland-Pfalz abgezogen werden sollen, ohne dabei zu vergessen, dass ihre Abschreckung uns Frieden beschert hat.
Meine Damen und Herren, daher unterstützen wir die Landesregierung nachdrücklich in ihren Bemühungen und Verhandlungen, auch mit den Vereinigten Staaten.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte von der Weltdebatte wieder zurück nach Rheinland-Pfalz kommen.
Meine Damen und Herren der GRÜNEN, höchstwahrscheinlich mutet es Ihnen seltsam an, wenn ich am Beginn meiner Rede anmerke, dass wir den Vereinigten Staaten dankbar sein dürfen, dass die Stationierung der Atomwaffen während des Kalten Krieges das Gleichgewicht zwischen Ost und West erhalten hat und ohne diese ein stabiles und freies Deutschland höchstwahrscheinlich nicht hätte erhalten werden können.
Demnach verdankt auch Westeuropa die 60 Jahre Frieden einer Atomwaffenabschreckung.
Meine Damen und Herren, dies bedeutet nicht, dass wir von der FDP oder ich persönlich nicht über die Stationierung der Atomwaffen diskutieren möchte – im Gegenteil.
Meine Damen und Herren der GRÜNEN, wir wollen die Diskussion nicht mit Angst und Panikmache führen, wie Sie es in Ihrem Antrag bereits begonnen haben.
Meine Damen und Herren der Union, ich bin auch fest davon überzeugt, dass das Transatlantische Bündnis stark und nicht so wackelig ist, wie Sie es anscheinend befürchten, wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, eine öffentliche Diskussion führe zu Schwierigkeiten innerhalb des Bündnisses. Es gibt bereits ganz rationelle
Gespräche mit den Amerikanern. Es wäre ein sehr schwaches Bündnis und nicht nur ein sensibles, wie Sie es nennen, wenn man nicht über Nuklearwaffen öffentlich sprechen könnte.
Unter Freunden kann man über alles reden. Im Vertrauen kann man mit Freunden über alles reden. Die Menschen in Rheinland-Pfalz haben natürlich Sorgen, was die Stationierung der Atomwaffen angeht. Deswegen sind wir Politiker auch verpflichtet, das Thema aufzugreifen und nach Möglichkeiten zu suchen.
Die Größenordnungen wurden genannt. 5 % der ursprünglich in Europa stationierten Nuklearwaffen werden hier angenommen. 95 % sind, so sagt man, abgezogen. Dies haben wir dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag und der Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten zur Abrüstung ihres Nuklearwaffenarsenals zu verdanken.
Meine Damen und Herren, wo sich in Rheinland-Pfalz die Atomwaffen konkret befinden, kann ich Ihnen genauso wenig sagen wie jeder andere in diesem Saal. Das ist gut so.
Frau Grützmacher, ich habe eine Frage an Sie. Wissen Sie wirklich genau, wo und wie viele Atomwaffen hier geheim gelagert sind?
Meine Damen und Herren, dies wird geheim gehalten, um die Bürger zu schützen. Dies ist in Zeiten des zunehmenden Terrorismus umso wichtiger. Tatsache ist aber auch, dass die Nuklearwaffen unabhängig von ihrem Standort die Bürgerinnen und Bürger beunruhigen. Tatsache ist auch, dass wir aufgrund der veränderten weltpolitischen Sicherheitslage darüber diskutieren können und sollen, ob wir in Europa, in Deutschland und in Rheinland-Pfalz noch taktische Atomwaffen brauchen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat schon den Abzug gefordert. Dies unterstützen wir als rheinland-pfälzische Landtagsfraktion ausdrücklich. Die Landesregierung und an ihrer Spitze unser Ministerpräsident Kurt Beck hat dies erst kürzlich bekräftigt. Der Verteidigungsminister führt diesbezüglich bereits Gespräche mit den Bündnispartnern der NATO.
Das alles begrüßen wir vonseiten der FDP-Fraktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich den Antrag der GRÜNEN zu diesem Tagesordnungspunkt lesen muss, welche Horrorszenarien eintreten könnten, so lese ich dies mit Bedauern. Dafür, dass die GRÜNEN nach wie vor lieber mit der Angst der Menschen und einer gezielten Panikmache – – –
Frau Kollegin, das haben Sie eben genauso getan. Sie wollen mit der Angst der Menschen Wahlen gewinnen und nicht mit den Themen.
Sie schreiben beispielsweise – ich zitiere –: „Das bedeutet: Im Kriegsfall und nach Freigabe durch den Präsidenten der USA könnte die Bundeswehr etwa 20 in Büschel gelagerte Atomwaffen aus US-Beständen einsetzen.“ Meine Damen und Herren, das Wort „bedeutet“ steht im Deutschen für eine Tatsache, während Sie es für Kausalzusammenhänge benutzen, die in dieser Form mehr als unwahrscheinlich sind. Das genau ist es. Lesen Sie Ihren Antrag einmal durch. Ich habe das getan. Es geht auch hier um die Wortwahl.
Im weiteren Verlauf Ihres Antrags fordern Sie die Landesregierung zu Handlungen auf, die allerdings, wie ich eben aufgezeigt habe, bereits erfolgt sind. Entweder sind Sie schlecht informiert oder Ihnen gehen tatsächlich die Themen aus oder beides, meine Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der FDP fordern den Abzug der in Europa und in Deutschland und in Rheinland-Pfalz stationierten Atomwaffen, weil wir sie nicht mehr für erforderlich halten, wir als Nicht-Nuklearwaffen-Staat ausdrücklich und entschieden hinter dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag und der Abrüstung der Atomwaffenarsenale stehen und weil wir mit unserer Forderung ein klares Zeichen setzen wollen, und nicht zuletzt, weil die Bürger in der heutigen weltpolitischen Situation auch kein Verständnis mehr für die Präsenz der Atomwaffen in unserer Region RheinlandPfalz haben können.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie fordern die vollständige Offenlegung aller Atomwaffenstandorte mit Zahl und Art der Waffen.
Ist Ihnen überhaupt bewusst, dass Sie damit den Terroristen quasi die Logistik für Anschläge frei Haus liefern?
Sieht so Ihr Verantwortungsbewusstsein für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aus? Meine Damen und Herren, wir alle wünschen uns wohl eine Welt ohne nukleare Bedrohung und auch ohne Krieg. Wir von der FDP-Fraktion meinen, dass wir mit dem geforderten Abzug der Atomwaffen aus Europa, aus Deutschland und Rheinland-Pfalz einen Schritt in die richtige Richtung gehen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, adieu.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich ein bisschen Schwierigkeiten jetzt mit dem Einstieg. Das hatte ich noch nicht. Sie können mich korrigieren. Ich hatte es so verstanden, die CDU lehnt den Gesetzentwurf ab und stimmt dem
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich mich bemühe, noch einmal etwas vernünftig an die Sache heranzugehen.
Die Untersuchungen im Rahmen der fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Bestimmungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung effizienter Lebensmittelkontrolle.
Hierzu rechnen auch die Untersuchungen auf BSE. Unser politisches Interesse ist darauf gerichtet, dass sich diese Dienstleistungen auch europarechtlich in einem gesicherten Rechtsrahmen vollziehen.
Folgendes Problem ist in diesem Zusammenhang entstanden: In den Jahren 1991 bis 1999 war das Land Kostenträger für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Schlachtungen außerhalb der Schlachthöfe öffentlicher Schlachthäuser. Die Landesverordnung vom 17. Februar 1999 über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen ist durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz für nichtig erklärt worden. Diese Landesverordnung war Rechtsgrundlage für die Gebührenbescheide im Zeitraum von 1991 bis 1999.
Die Landesverordnung ist zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Damit enthält das Landesgesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Bestimmungen keine Verordnungsermächtigung mehr. Die Gebührenbescheide für die eben genannte Zeit von 1991 bis 1999 sind demzufolge ebenfalls für nichtig erklärt worden.
Meine Damen und Herren, in dieser Situation müssen drei Bereiche nun neu gesetzlich geordnet werden. Das Erste ist das Problem der Nichtigkeit der Gebührenbescheide von 1991 bis 1999. Die damit für das Land verbundenen Kostenfolgen können nur durch eine neue Gebührenordnung geheilt werden. Um dies zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Landesgesetzes mit der Einführung einer neuen Ermächtigung für eine Rechtsverordnung, mit der rückwirkend ab 1991 bis 1999 rechtskonforme Gebührenbescheide erstellt werden können. Gebühren und Zeitzuschläge sind zu einer einzigen Gebühr zusammenzufassen.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat ebenfalls entschieden, dass die Satzungsermächtigung der Landkreise in der Hinsicht geändert werden muss, dass die Befugnis zur Erhebung von Zeitzuschlägen ersatzlos entfällt. Zeitzuschläge sind gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Sie müssen als Erhöhung der Gebühr den Pauschalbetrag der Gemeinschaftsgebühr selbst betreffen und als dessen Anhebung erfolgen.
Die dritte Änderung dient der Klarstellung, welches die Aufgaben des Landesuntersuchungsamtes bei den BSESchnelltests sind.
Diese neue Rechtsgrundlage benötigen wir dringend, damit rechtskonforme fleisch- und geflügelfleischhygienerechtliche Gebührenbescheide erlassen werden können.
Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und CDU haben wir einen Änderungsantrag zu dem Gesetz eingebracht. Er zielt darauf ab, dass auch kleineren kreisangehörigen Gemeinden die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser ermöglicht wird. Dies war bisher den Großen kreisangehörigen Städten vorbehalten. Zur Gewährleistung einer ordnungsgem äßen Fleischuntersuchung in diesen Schlachthäusern der kreisangehörigen Gemeinden wird die Zuständigkeit der Fleischuntersuchung und die Kostentragung den Landkreisen übertragen. Diese Regelung ist als Hilfe für kleinere kreisangehörige Städte zu sehen, die einen öffentlichen Schlachthof einrichten wollen. Unsere Fraktion sieht keine Alternative zu diesem Gesetzentwurf.
Ein letzter Satz.
Auch ich bin sehr erstaunt, dass die CDU-Fraktion im Agrarausschuss diesen gemeinsamen Antrag ablehnte, während sie vorher im Umwelt- und im Rechtsausschuss zugestimmt hatte. Vielleicht können Sie in der Kürze der Zeit hierzu noch eine Erklärung liefern.
Danke für Ihr Zuhören.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Untersuchungen im Rahmen der fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Bestimmungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung einer effizienten Lebensmittelkontrolle.
Hierzu rechnen auch die Untersuchungen auf BSE. Unser politisches Interesse ist darauf gerichtet, dass
sich diese Dienstleistungen in einem gesicherten Rechtsrahmen auch europarechtlich gesehen vollziehen.
Folgendes Problem ist in diesem Zusammenhang entstanden: In den Jahren 1991 bis 1999 war das Land Kostenträger der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Schlachtungen außerhalb der öffentlichen Schlachthäuser. Die Landesverordnung vom 17. Februar 1999 über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen ist durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz für nichtig erklärt worden. Diese Landesverordnung war Rechtsgrundlage für die Gebührenbescheide im Zeitraum 1991 bis 1999. Die Landesverordnung ist zum 1. Januar 2000 außer Kraft getreten. Damit enthält das Landesgesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Bestimmungen keine Verordnungsermächtigung mehr.
Die Gebührenbescheide für die Zeit von 1991 bis 1999 sind demzufolge ebenfalls nichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Situation müssen drei Bereiche neu geregelt werden:
1. Das Problem der Nichtigkeit der Gebührenbescheide und der damit für das Land verbundenen Kostenfolgen kann nur durch eine neue Gebührenordnung geregelt werden. Um dies zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Landesgesetzes mit der Einführung einer neuen Ermächtigung für eine Rechtsverordnung, mit der rückwirkend ab 1991 bis 1999 rechtskonforme Gebührenbescheide erstellt werden können.
2. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat ebenfalls entschieden, dass die Satzungsermächtigung der Landkreise in der Hinsicht geändert werden muss, dass die Befugnis zur Erhebung von Zeitzuschlägen ersatzlos entfällt. Zeitzuschläge sind gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Sie müssen als Erhöhung der Gebühr den Pauschalbetrag der Gemeinschaftsgebühr selbst betreffen und als dessen Anhebung erfolgen.
3. Die dritte Änderung dient der Klarstellung, welches die Aufgaben des Landesuntersuchungsamts bei BSESchnelltests sind. Hier ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier eine nach außen wirkende Zuständigkeit des Landesuntersuchungsamts gegeben, während ursprünglich lediglich eine Mitwirkungshandlung des Landesunters uchungsamts beabsichtigt war.
Meine Damen und Herren, das alles klingt etwas kompliziert,
lässt sich aber einfach auf die Notwendigkeit zurückführen, eine neue Rechtsgrundlage für die fleisch- und
geflügelfleischhygienerechtlichen Gebührenbescheide zu schaffen.
Meine Damen und Herren, diese neue Rechtsgrundlage benötigen wir dringend. Unsere Fraktion sieht die beabsichtigte Neuregelung insoweit als unabweisbar an.
Der in dem Gesetzentwurf aufgezeigte Regelungsvorschlag ist nach unserer Auffassung ohne Alternative.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Von einer theoretisch vorstellbaren Vergleichsregelung mit Schlachtbetrieben, deren Bescheide noch nicht rechtskräftig sind, rät unsere Fraktion aus zwei Gründen ab. Zum einen könnte ein Vergleich als europarechtlich verbotene Subvention verstanden werden. Zum anderen würde auf diese Weise einerseits bei großen Schlachtbetrieben und andererseits bei kleinen Metzgereien, die keine Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide eingelegt haben, erkennbar mit zweierlei Maß gemessen werden. Das möchte unsere Fraktion vermeiden.
Ich danke Ihnen für Ihr Zuhören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erhöhte Dioxinfunde in Eiern aus Freilandhaltung bestimmen die Berichterstattung in den Medien dieser Tage. Nach Aussage des agrarpolitischen Sprechers der FDPBundestagsfraktion, Goldmann, in der „FAZ“ vom 18. Januar 2005 habe Bundeslandwirtschaftsministerin Künast die Öffentlichkeit nicht über erhöhte Dioxinbelastungen von Freilandeiern informiert, obwohl das Problem seit langem bekannt ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über dioxinbelastete Freilandeier auch in Rheinland-Pfalz vor?
2. Welche Unterschiede hinsichtlich der Dioxinbelastung bestehen zwischen Eiern aus Freilandhaltung, Bodenhaltung und Käfighaltung?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten?
Frau Ministerin, gilt das zuletzt Gesagte auch nach dem Zitat von Paracelsus „sola dosis facit venenum“ auch für andere Nahrungsmittel?
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen, meine Herren! „Ein Fundament für die Union“, so titelte am 24. Juni 2004 die renomierte „FAZ“ über die von den Staats- und Regierungschefs auf ihrem Treffen im Frühsommer letzten Jahres beschlossenen EU-Verfassung.
In der Tat wird mit der EU-Verfassung dem europäischen Einigungsprojekt ein dringend benötigtes Fundament gegeben, das die Fliehkräfte des größer werdenden Europas auszuhalten imstande ist.
Die Einigung auf eine gemeinsame Verfassung für das wieder vereinte Europa war bekanntlich ein hartes Stück Arbeit. So galt es unter anderem auch, die berechtigten Interessen der Beitrittskandidaten an diesem Verfassungsdokument zu berücksichtigen.
Mit der Europäischen Verfassung werden die Vertragsdschungel gelichtet, die Verfahren vereinfacht sowie institutionelle Neuerungen eingeführt, welche die Handlungsfähigkeit der EU signifikant verbessern.
Schon frühzeitig hat der rheinland-pfälzische Landtag sich in seinen Anträgen mit den Zielsetzungen des EUVerfassungskonvents befasst. So waren sich Sozial-, Christdemokraten und Freidemokraten in ihrem Antrag vom 26. August 2002 darin einig, dass die grundlegenden Werte, die Zuständigkeiten der EU und die Entscheidungsverfahren in einem Verfassungsdokument klar und eindeutig niedergelegt werden müssen, um
damit den Bürgerinnen und Bürgern die Grundlagen der Europäischen Union zu verdeutlichen.
Dies kann ein wesentlicher Beitrag zur besseren Akzeptanz und zu einer stärkeren demokratischen Legitimation des wachsenden Europas sein. Die EUVerfassung trägt diesem Wunsch Rechnung.
Dies begrüße ich ausdrücklich im Namen der FDPLandtagsfraktion. Deshalb ist es auch richtig und sinnvoll, den Vertrag für eine Verfassung für Europa seitens des Landtags offiziell zu begrüßen und sich für die rasche Ratifizierung in Deutschland und in den anderen EU-Staaten einzusetzen.
Dies ändert jedoch nichts an der Auffassung der FDP, dass nach der Ratifizierung der EU-Verfassung durch den Deutschen Bundestag letztlich das deutsche Volk über dieses völkerrechtliche Dokument hätte abstimmen sollen.
Als Parlamentarier begrüße ich ausdrücklich, dass das Europäische Parlament in seinen Kompetenzen umfassend gestärkt wird. Die EU-Kommission unterliegt durch die Wahl ihres Präsidenten im Parlament einer stärkeren Anbindung an den politischen Willen der EU-Bürger. Hiervon wurde bekanntlich bei der Wahl der jetzigen EUKommission im Herbst letzten Jahres schon Gebrauch gemacht, als EU-Kommissionspräsident Barroso seinen ersten Entwurf auf Druck des Europaparlaments zurückziehen und abändern musste.
Die Bürger in Deutschland und in den anderen EUStaaten merkten spätestens jetzt, dass sie mit ihrer Stimmabgabe bei der Europawahl durchaus Einfluss auf die Zusammensetzung der sehr bedeutsamen EUKommission nehmen können. Aus diesem Grunde hoffe ich – darin sind sich wohl alle im Landtag vertretenen Fraktionen einig –, dass bei der nächsten gesamteuropäischen Stimmabgabe im Jahr 2009 die Wahlbeteiligung wieder etwas höher liegen wird als 2004.
Aus liberaler Sicht ist von besonderer Bedeutung, dass mit der Verankerung der Charta der Grundrechte und mit der Konstituierung einer Unionsbürgerschaft die Bürger auf europäischer Ebene umfassende Rechte erhalten. Hierdurch ist es gelungen, die Rechtsverbindlichkeit und Einklagbarkeit der europäischen Grund- und Menschenrechte zu garantieren. Für die FDP-Landtagsfraktion begrüße ich ausdrücklich auch, dass in dem Verfassungsvertrag die Stellung von Regionen und Kommunen in der EU gestärkt wurde.
Gerade für mich als Landespolitiker ist es von besonderer Bedeutung, dass dem Ausschuss der Regionen zur Wahrung seiner Rechte ein Klagerecht eingeräumt wurde.
Vor dem Hintergrund knapper Kassen ist es wichtig, dass die EU-Kommission künftig bei der Vorlage ihrer Gesetzesvorschläge die finanziellen Belastungen und den Verwaltungsaufwand auch der regionalen und lokalen Behörden ausdrücklich berücksichtigen muss. So besteht die Chance, in Zukunft von die Bürokratie för
dernden und Kosten treibenden Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel etwas mehr verschont zu bleiben. Aus liberaler Sicht ist es grundsätzlich von Bedeutung, alle Gesetzesvorschläge einer gründlichen KostenNutzen-Analyse zu unterziehen.
In diesem Sinn geht die EU-Verfassung in die richtige Richtung.
Alles in allem kann die FDP-Fraktion mit der jetzt verabschiedeten EU-Verfassung ganz gut leben, wobei man natürlich betonen muss, dass sich bei einem solchen Kompromiss, den diese zweifelsohne darstellt – immerhin musste bei dem Vertragstext sowohl zwischen 25 Nationen als auch zwischen den beiden großen politischen Lagern im Parlament sorgsam austariert werden –, immer einige Kritikpunkte finden. Persönlich hätte ich mir als gläubiger Christ, aber auch aus anderen Erwägungen heraus in der Präambel der Europäischen Verfassung ein klares Bekenntnis zum Christentum und die Erwähnung Gottes gewünscht,
hätte dieses nicht geradezu die gegenseitige Toleranz aller europäischen und europawilligen Völker zu der jeweiligen Gottesvorstellung ins Gleichgewicht gebracht? - Hier wurde in meinen Augen eine Chance verspielt. Der christliche Glaube ist meiner Auffassung nach die Klammer, die gerade auch das größer gewordene Europa zusammenhalten kann.
Dank sagen möchte ich an dieser Stelle Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck für die am 30. Juni 2004 gegebene Zusage, den rheinland-pfälzischen Landtag im Rahmen der Möglichkeiten des Frühwarnmechanismus zur Überwachung des Subsidiaritätsprinzips zu beteiligen.
Wir von der FDP-Fraktion begrüßen es übrigens auch ausdrücklich, dass alle Fraktionen des rheinlandpfälzischen Landtags, auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den heutigen Antrag „EUVerfassungsvertrag rasch ratifizieren – Mitwirkung des Parlaments sichern“ mittragen. Ich danke Ihnen dafür.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ganz herzlich unserem Kollegen Dr. Schiffmann für das gute Miteinander danken. Die FDP-Fraktion wünscht Ihnen alles Gute für die zukünftige Arbeit, Herr Dr. Schiffmann.
Ihnen danke ich für Ihre Geduld!
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Versorgung und der Sicherheit der Bevölkerung mit heimischen Nahrungsmitteln und der Erzeugung hervorragender Weine leisten unsere Bauern und Winzer auch entscheidende Beiträge zum Wohlergehen der Bürger unseres Landes. Dazu gehören:
Die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,
die Voraussetzung für das Funktionieren der vorund nachgelagerten Bereiche,
das Pulsieren von Handwerk, Handel und Gewerbe,
die Lust auf Leben und Wohnen auf dem Land und
die Erhaltung der Urquellen für Tradition, Kultur, Bildung und Freizeitgestaltung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund und vor den großen Herausforderungen, vor denen die rheinland-pfälzische Landwirtschaft in den kommenden Jahren stehen wird – zu nennen sind hier vor allem die EU-Osterweiterung und die Umsetzung der EU-Agrarreform – werden unsere landwirtschaftlichen Unternehmen mit dem vorliegenden Doppelhaushalt zielgerichtet unterstützt.
Für die FDP-Fraktion begrüße ich es, dass die Landesregierung hierbei den Schwerpunkt auf die Unterstützung der aktiven Unternehmen setzt. Als Liberale wollen wir nämlich die Sicherung einer wettbewerbsfähigen und marktorientierten Land- und Weinwirtschaft. Wir wollen eine Landwirtschaft absichern, die nachhaltig und res
sourcenschonend wirtschaftet und hochwertige Nahrungsmittel erzeugt.
Auch das kommt noch.
Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Landwirtschaft und Weinbau steht dabei im Vordergrund. Deshalb begrüßt es die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich, dass im Agrarinvestitionsförderprogramm weiterhin mit knapp 21 Millionen Euro gerechnet werden kann. Besonders positiv zu erwähnen ist, dass die Niederlassungsprämie für Junglandwirte auch in den kommenden beiden Jahren wieder zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gefördert werden wird.
Meine Damen und Herren, dank des hervorragenden Ausbildungsangebots unserer Dienstleistungszentren im ländlichen Raum, Herr Minister, sowie der Fachhochschule für Agrarwirtschaft in Bingen haben wir eine hohe Anzahl gut ausgebildeter Nachfolger in den Höfen, denen durch gezielte Förderungsmaßnahmen die Hofübernahme erleichtert werden muss. Ohne Hofnachfolger gibt es keine Landwirtschaft, und damit würde auch die funktionsfähige Infrastruktur im ländlichen Raum zusammenbrechen.
Eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft ist der wirtschaftliche Kern, um den sich die gesamte Infrastruktur im ländlichen Raum aufbaut.
Neben den eben genannten Maßnahmen des Staates kommt vor allem den Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur eine entscheidende Bedeutung zu. Gerade im nachgeordneten Bereich der Vermarktung haben die deutschen und rheinland-pfälzischen Landwirte hohe Defizite gegenüber ihren Kollegen in dem europäischen Ausland, in der Europäischen Union. Aus diesem Grund stellen die im Doppelhaushalt vorgesehenen Fördermaßnahmen für uns eine ganz wichtige Maßnahme dar.
Meine Damen und Herren, trotz großer Anstrengungen des Landes sind wir in Rheinland-Pfalz immer noch von optimalen Flurstrukturen entfernt. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind unsere Landwirte wegen der kleinen Flurstrukturen im Wettbewerb eindeutig benachteiligt. Äcker mit nur vier Hektar Größe sind auch im deutschen Vergleich weit entfernt vom Optimum. Noch nachteiliger wirken sich auf betrieblicher Ebene klein strukturierte Flächen in den Grünlandgebieten aus. Das heutige Wegenetz ist für den Einsatz moderner schlagkräftiger Großmaschinen nicht tauglich. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, stoßen Ihre Änderungsanträge „Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung“ auf vehemente Ablehnung. Wir wollen keine Schnittlauchpolitik.
Übrigens, regionale Produkte werden seit Jahren in Rheinland-Pfalz forciert und gefördert. Das ist gut so. Ich sage Ihnen, was gut ist, setzt sich durch.
Sowohl die Förderung der Flurbereinigung als auch die Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus sind Investitionen in die Zukunft des Landes. Jeder, der hier ohne Maß aus ideologischen Gründen kürzen will, muss wissen, dass er sich damit an der Wettbewerbsfähigkeit und damit an der Zukunftsfähigkeit unserer Bauern und Winzer auf immer versündigt.
Ungeachtet der angeführten Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der Agrarstruktur sind unsere Landwirte in den Höhengebieten der Eifel, des Hunsrücks, des Westerwalds und der Westpfalz zum Ausgleich ihrer naturgebundenen Bewirtschaftungserschwernisse weiterhin auf einen finanziellen Ausgleich angewiesen.
In Rheinland-Pfalz wird und muss daher die Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten auch zukünftig mit der Ausgleichszulage bedacht werden. Die Bauern in den Höhengebieten von Rheinland-Pfalz haben es aufgrund der naturgegebenen Nachteile ungleich schwerer, ein auskömmliches Einkommen zu erzielen als ihre Berufskollegen in den Gunstlagen.
Sie müssen aber auch vom Einkommen leben können, wozu die natürlichen Verhältnisse – plus Lust und Liebe – allein nicht ausreichen.
Die Ausgleichszulagen helfen nicht nur den Bauern in benachteiligten Räumen, sondern sie dienen der Erhaltung und der Funktion der wunderschönen Kulturlandschaften unseres Landes.
Meine Damen und Herren, durch das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung ist es gelungen, umweltschonende Verfahren der Pflanzenproduktion auf breiter Ebene in die landwirtschaftliche Praxis zu transferieren. Auch wir befürworten die Beibehaltung der Zuckermarktordnung, Frau Ebli, wenn auch modifiziert. Ich habe auch eine gewisse Hoffnung. Ich will die Begründungen nicht alle nennen, die bis in weltweite Argumentationen gehen.
Beratung und Förderung in Sachen „Nachwachsende Rohstoffe“, „Biomassestrom“ gibt es schon seit Jahren in unseren Dienstleistungszentren. Diese Förderung gibt es schon seit Jahren in Rheinland-Pfalz. Das befürworte ich auch weiterhin.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen wird der Steil- und Steilstlagenweinbau in vorbildlicher Weise von der Landesregierung berücksichtigt. Die FDP-Landtagsfraktion wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die nicht am Markt abgegoltenen Leistungen der Steillagenwinzer entsprechend
ihrer Leistung für die Gesamtgesellschaft honoriert werden.
Das integrierte Entwicklungskonzept Wein-Kulturlandschaft Mosel, das seit 1997 vom Weinbauministerium gestartet wurde, trägt bereits viele Früchte in verschiedenen Ihnen bekannten Facetten.
Dies gilt es weiterzuführen.
Das ist das Kulturlandschaftsprogramm.
Zur Lösung des Drieschenproblems wird zurzeit ein Konzept entwickelt. Auch dies ist in den Griff zu bekommen. Das wird die Landesregierung in Kürze im Griff haben.
Meine Damen und Herren, bei allem wird deutlich, dass die Rolle der Landwirtschaft und des Weinbaus als Bestandteil eines integrierten Gesamtkonzepts im ländlichen Raum gesehen werden muss. Einer zukunftsfähigen und demnach prosperierenden Landwirtschaft kommt auch eine strukturpolitische Bedeutung zu.
Meine Damen und Herren, auch der demografische Wandel geht an der Landwirtschaft nicht vorbei. Dies wird bei der Einzelbetriebsförderung und den Bodenordnungsmaßnahmen besonders bedacht.
Zum Zweiten ist es richtig, die Benachteiligungen in Topographie, Bodenqualität, Klima usw. auch weiterhin auszugleichen und zu kompensieren.
Noch einen Satz.
Es ist richtig, der Ausbildung junger Landwirte und der Beratung unserer Betriebe weiterhin einen hohen Stellenwert einzuräumen. In diesem Zusammenhang ist die zügige effektive Agrarverwaltungsreform zu loben.
Wir unterstützen auch die Haushaltsansätze für die Zukunftsforschung wie bisher, aber auch durch die Einrichtung der Agro Science gGmbH.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend dem Herrn Minister und seinen Mitarbeitern für ihre hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr danken. Ich bin sicher, dass wir in Rheinland-Pfalz mit dem heute zu verabschiedenden Haushalt im Bereich Landwirtschaft und Weinbau auch in Zukunft auf dem richtigen Weg sind.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass es Aufgabe der Politik sein muss, diese neuen Entwicklungen der Biotechnologie rechtzeitig und offensiv zu begleiten. Wie Sie wissen, haben wir das Thema mehrfach kontrovers diskutiert und eine umfangreiche Anhörung dazu durchgeführt.
Lassen Sie mich meinen Eindruck und meine bisherigen Schlussfolgerungen aus der Anhörung kurz zusammenfassen. Der eine Teil der geladenen Referenten bemühte sich um ein objektives, wissenschaftlich begründetes Abwägen der Chancen und Risiken und befürwortete eine Zukunft mit der grünen Gentechnik. Der andere Teil der Vortragenden äußerte sich im Wesentlichen ideologisch, emotional geprägt und lehnte die grüne Gentechnik ab.
Als Agrarwissenschaftler neige ich eindeutig zum objektiven, sachlichen und rationalen Abwägen der Chancen und Risiken. Wir dürfen den Zukunftsentwicklungen meiner Meinung nach nicht vom Gefühl her im Wege stehen. Vielmehr müssen wir sie begleiten, um die darin steckenden Chancen zu mehren und die potenziellen Risiken auszuschließen.
Machet euch die Erde untertan, vergrabt eure Talente nicht, so steht es im weisesten Buch der Geschichte, der Bibel. Für mich heißt der Lebensauftrag des Menschen auch: Wirket an der Evolution mit. Bauet mit auf dem Weg vom Chaos zum Kosmos, so sprach der Paläontologe und Theologe Jean Pierre Teilhard de Chardin.
Glaubt denn wirklich einer in diesem hohen Hause, dass mit unseren paar Entwicklungen und Errungenschaften
der vergangenen Jahrhunderte schon alles vorbei sei? Das ist doch naiv. Oder nicht?
Meine Damen und Herren, noch bleibt die Welt nicht stehen. Stillstand wäre auch Rückschritt. Es würde mir große Sorgen bereiten, wenn Deutschland durch eine emotionale Stimmungsmache und durch Stimmenfangdiskussionen wieder einmal wie bei anderen Themen international ins Hintertreffen geraten würde.
Wer Innovationen verhindert, treibt Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeitsplätze aus dem Land.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es höchste Zeit ist, auch in diesem Parlament festzustellen, wo wir in Sachen grüne Gentechnik stehen. Im Gegensatz zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ermöglicht es der vorliegende Alternativantrag der Koalitionsfraktionen SPD und FDP, basierend auf den Ergebnissen der Anhörung im Frühsommer, jetzt ausgewogene Positionen zu beziehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier dienen, den Ökosystemen dienen und der zunehmenden Globalisierung der Weltwirtschaft, den EURichtlinien sowie unserer Zukunft gerecht werden.
Meine Damen und Herren, gerade für Rheinland-Pfalz bieten sich in den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Arbeitsmarkt durch die Erkenntnisse aus der grünen Gentechnik neue Chancen und ein enormes Wachstumspotenzial für die Zukunft.
Gerade das Hochlohnland Deutschland muss in den Bereichen führend sein, in denen es auch in der Vergangenheit weltweit führend war. Das sind nun einmal die Bereiche Wissenschaft und Forschung.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Koalitionsfraktionen gewährleistet, dass auch in der Zukunft eine gentechnikfreie Landwirtschaft möglich ist. Gerade durch das gleichberechtigte Nebeneinander aller Anbaum ethoden in der Landwirtschaft wird sichergestellt, dass der Verbraucher auch in der Zukunft eine Wahlfreiheit besitzt. Deshalb begrüße ich es für die FDP-Landtagsfraktion außerordentlich, dass in unserem Antrag die Landesregierung aufgefordert wird, im Rahmen der ihr möglichen Mittel die Bevölkerung über die grüne Biotechnologie sachlich aufzuklären und den bereits begonnenen Dialog mit den Verbänden und Unternehmen fortzusetzen. Was wir wirklich brauchen, ist eine Versachlichung der begonnenen Debatte.
Dies auf der Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse; denn auch – das darf ich sagen – ein FAO-Gutachten besagt, dass gerade vor dem Hintergrund der zuneh
menden Weltbevölkerung den Chancen der grünen Gentechnik zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wurde mehrfach angesprochen. Es wurden jedoch keine problematischen Fragen von Frau Kiltz gestellt. Deswegen lassen Sie mich nur anmerken, dass für mich die grüne Gentechnologie ein Teil der Biotechnologie ist. Das ist das eine. Für mich gibt es nichts, aber auch gar nichts auf dieser Welt, was nicht auch Risiken in sich birgt. Auch das möchte ich klarstellen.
Sie können nur sehr schwer eine rationale Begründung mit einer emotional irrationalen vergleichen. Sie werden es immer schwer haben, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften mit gleichen Argumenten zu betreiben.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Tiere ist ein hohes Gut. Er verlangt und rechtfertigt die Verankerung des Tierschutzes sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung.
Der Zeitraum des Tierschutzberichts von 2002 und 2003 ist ein relativ enges Zeitfenster, sodass der Bericht mehr eine Momentaufnahme darstellt und insoweit weniger ein langfristiges tierschutzpolitisches Konzept sein kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige wenige Schwerpunkte ansprechen. Nach Auffassung unserer Fraktion ist die Situation bei den Tierversuchen kritisch und bedarf besonders sorgfältiger Beobachtung.
Die Absicht der Landesregierung, mit weniger Tierversuchen zurecht zu kommen, wird durch die FDP-Fraktion unterstützt. Ich sehe indes mit Sorge auf die neue europäische Chemikalienpolitik. 30.000 Chemikalien müssen auf ihre Verträglichkeit geprüft werden. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass hierfür 20 Millionen Versuchstiere geopfert werden müssen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Größenordnung, die für unsere Fraktion tierschutzpolitisch nicht akzeptabel ist. Dass Tierversuche nicht völlig zu ersetzen sind, muss man realistisch sehen.
Unsere Forderung ist daher, sowohl auf eine Vereinfachung der Prüfmethoden für diese Chemikalien zu drängen als auch eine bevorzugte Entwicklung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zu erreichen. Hier ist insbesondere Ministerin Künast gefordert.
Die Verhältnisse in Rheinland-Pfalz beleuchtet die Antwort der Landesregierung vom 30. Juli 2004 auf die Kleine Anfrage des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herauszustellen ist, dass von 2002 auf 2003 die Zahl der getöteten Versuchstiere um 12 % abgenommen hat.
Meine Damen und Herren, ein zentraler Punkt, bei denen besonders im internationalen Bereich viel gut ge
macht werden muss, ist die erträgliche Gestaltung von Tiertransporten.
Die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Forderung der Landesregierung nach einer zeitlichen Begrenzung der Transportdauer für Schlachttiere auf maximal acht Stunden. Ich denke auch, dass durch die EUAgrarreform, die eine Umwandlung der Tier- in eine Grünlandprämie bzw. die Kürzung von Exporterstattungen vorsieht, eine Abhilfe geschaffen werden kann.
Dass der amtliche Tierschutz in Rheinland-Pfalz gut funktioniert, zeigt die große Zahl von Kontrollen durch die zuständigen Veterinärbehörden, sowohl auf der Straße als insbesondere an den Bestimmungsorten, den Aufenthalts- und den Umladestationen.
Dies wird von uns voll unterstützt. Die Zahl der dabei beanstandeten Fahrzeuge und die tierschutzrechtlichen Verstöße haben im Jahr 2003 gegenüber 2002 erheblich zugenommen. Dies kann natürlich ein Zeichen vermehrter Kontrollen und gleichzeitig vermehrter Transporte sein.
Meine Damen und Herren, ein anderes tierhygienisches und rechtliches Problem liegt in der nach wie vor gravierenden und grassierenden Schweinepest.
Die von der Landesregierung mit Zustimmung des Tierschutzbeirates ergriffenen Maßnahmen, nämlich in erster Linie scharfe Bejagung mit dem Ziel der deutlichen Bestandsabsenkung, ferner die orale Immunisierung durch die Köderauslage, schließlich die zunächst verfügte Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild, werden von der FDP als wirksame Hilfe zur Eindämmung der Schweinepest für richtig gehalten.
An dieser Stelle möchte ich den Einsatz der Jägerschaft im Kampf gegen die Schweinepest einmal lobend hervorheben.
Mit hohem Zeitaufwand und mit viel Idealismus haben die Jäger die Köder ausgelegt, mit hohem Einsatz wird das Schwarzwild bejagt. Die Ergebnisse, was den Schwarzwildbestand angeht, lassen allerdings noch zu wünschen übrig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, würde man eine Vorschau für den Tierschutz machen, so würde deutlich werden, dass erstens die Rahmenbedingungen für Tierschutzpolitik zunehmend durch die EU beeinflusst und zweitens der große Bereich der landwirtschaftlichen Nutztiere in die Lebensmittelkette und den Verbraucherschutz eingegliedert sind.
Tierschutz erhält flankierende Unterstützung durch den Umwelt- und den Naturschutz. Die hier mit einbezogenen Tierschutzaspekte dienen indirekt auch dem Schutz des Tieres.
Da die Belange des Tierschutzes und des Umweltschutzes sachlich und politisch als gleichrangig zu bewerten sind, bleiben Divergenzen zwischen Tierschutz und Umweltschutz erfreulicherweise eine Ausnahme.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, das politische Zusammenwirken auf den verschiedenen Ebenen von EU, Bund und Land ist sinnvoll und unverzichtbar. Die Landesregierung hat bisher gezeigt, dass sie in der Lage ist, ihre eindeutige und politisch entschlossene Haltung auch in den Gremien des Bundes und der EU zur Geltung zu bringen.
Die Landesregierung hat mit dem Tierschutzbericht 2002/2003 ein Dokument vorgelegt, welches Bemühen und Erfolg im Tierschutz gleichermaßen widerspiegelt. Die FDP kann diesem Bericht mit gutem Gewissen zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich es Ihnen ersparen, dass ich noch einmal ans Podium gehe.
Ich danke für Ihr Verständnis, aber der Beitrag von Frau Kiltz hat mich herausgefordert, noch ein paar Sätze zu sagen.
Ihr Beitrag hat mich herausgefordert, noch ein paar Sätze zu sagen, weil ich mir nicht sicher bin, dass das bei jedem im Bewusstsein ist.
Wenn es um Nutztierhaltung und die NutztierhaltungsVerordnung geht, dann haben Sie Recht, wenn Sie sagen – ich zitiere Sie noch einmal – „Nutztiere empfinden auch“. Da muss man immer den Satz anschließen, sie empfinden aber nicht wie Menschen und nicht, wie wir Menschen denken. Ich weise darauf hin, dass allzu viele Menschen nicht genau wissen, – –
Entschuldigung, lassen Sie mich bitte ausreden.
wie Tiere empfinden und ob sie tatsächlich von den Tierhaltern, auch von den Hobbytierhaltern, tiergerecht gehalten werden.
Ich beobachte zum Beispiel, dass es Menschen in der Nachbarschaft gibt, die zum Beispiel Schäferhunde in der warmen Stube halten. Auch andere Tiere, die nicht in die warme Stube gehören, finden sie dort. Ich bitte, dass man das in die Öffentlichkeit trägt. Wir werden unseren Hobbytieren damit nicht gerecht. Da gibt es sehr viel nachzuholen, dass wir hier auch im privaten Bereich tiergerecht handeln.
Meine Damen und Herren, das Zweite, was aber wichtig ist, ich möchte darauf hinweisen, das Land RheinlandPfalz war das erste Bundesland, das die Wettbewerbe für tiergerechte Nutztierhaltung ausgeschrieben hat und dafür auch Preise ausgelobt hat. Ich denke, das sollten wir auch in der Öffentlichkeit herausstellen. Das Land Rheinland-Pfalz ist, was die tiergerechte Nutztierhaltung angeht, vorbildlich vorgegangen.
Danke schön.