Hans Feuß
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ursprüngliche Antrag der Piraten bezog sich nur auf die Stärken des Faches Informatik. Der gemeinsame Änderungsantrag hingegen legt auch Wert auf die Vermittlung von Kompetenzen für das Lernen in der digitalen Welt als Querschnittsaufgabe für alle Fächer.
Die Landesregierung hat dazu ein Leitbild entwickelt „Lernen im digitalen Wandel“. Ich zitiere von der Homepage:
„Der digitale Wandel führt dazu, dass mehr ‚digitale Schlüsselkompetenzen‘ und Querschnittsqualifikationen entlang der Bildungskette und in allen Fächern erworben werden. Diese ‚digitalen Schlüsselkompetenzen‘ werden neben Schreiben, Lesen, Rechnen zu einer neuen vierten Kulturtechnik. Dazu zählen insbesondere Medienkompetenz, Anwendungs-Know-how und informatorische Grundkenntnisse.“
Das ist im Grunde das, was Frau Pieper anfangs auch betont hat.
Auf der Plattform „learn:line NRW“ finden sich Materialien und Anregungen für die verschiedenen Fächer und für alle Schulstufen. Getreu dem Motto „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ gehören informatische Lerninhalte auch schon in die Grundschule.
In NRW gibt es das Projekt „Informatik an Grundschulen“. Dieses Projekt wurde in Verbindung mit den Universitäten Paderborn und Wuppertal sowie der RWTH Aachen entwickelt. Ziel dieses Projektes ist es, den Schülerinnen und Schülern der dritten und vierten Klasse Facetten der Informatik begreifbar zu machen und sie zu unterstützen, damit sie ein Verständnis für Informatiksysteme und die Bedeutung von Informatik im Alltag entwickeln können. Dieses Projekt soll ausgebaut und fortgeführt werden. Das ist unter anderem auch eine der Forderungen im Antrag.
Um das Fach Informatik zu stärken, werden ausgebildete Lehrer benötigt. Deshalb sollen die Hochschulen, die Standorte der Lehrerausbildung sind, ihre Kapazitäten für die Lehramtsstudiengänge im Fach Informatik ausbauen. Zur Sicherung der aktuellen Lehrerversorgung im Bereich Informatik sollen verstärkt Zertifikatskurse angeboten werden, in denen Lehrkräfte die Lehrbefähigung für Informatik erwerben können.
Ein weiterer Aspekt ist besonders zu berücksichtigen: Der Anteil der Schülerinnen im Fach Informatik ist relativ gering. Er schwankt zwischen 18 % und 25 %. Deshalb soll gezielt versucht werden, Schülerinnen für den Informatikunterricht und für ein Studium des Faches Informatik im Rahmen der Lehrerausbildung zu gewinnen.
Fazit: Der Änderungsantrag mit seinen Forderungen spricht sich für eine Stärkung des Faches Informatik und für eine Stärkung der allgemeinen digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern aus. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag zustimmen.
Schlussbemerkung: Für alle Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Thematik interessiert sind, empfehle ich den Informatik-Biber. Klicken Sie einmal auf die Seite „www.Informatik-biber.de“. Dort finden sich Aufgaben vom Grundschulniveau bis zum Abitur. Ich selber hatte bei der Vorbereitung dieser Rede relativ viel Spaß, die dort gestellten Knobelaufgaben zu lösen. Es geht dabei wirklich nicht nur ums Programmieren, sondern es werden auch Aspekte des logischen und analytischen Denkens geschult.
Noch eine Persönliche Schlussbemerkung von mir: Ich bin nur fünf Jahre hier in diesem Landtag gewesen. Dass ich das am Ende meiner beruflichen Laufbahn fünf Jahre lang machen konnte, finde ich saucool. Es klingt jetzt vielleicht etwas komisch: Ich habe es im dritten Versuch geschafft.
Insbesondere bedanke ich mich bei der FDP, dass sie im Jahr 2012 den Haushalt abgelehnt hat.
So musste nämlich bei der SPD innerhalb von acht Wochen ein Kandidat aus dem Hut gezaubert werden. Da war dann der alte Kandidat der neue Kandidat, und im dritten Versuch hat es schließlich mit einem Vorsprung 1,2 % Vorsprung geklappt. Dafür Dank an die FDP, aber Dank auch an alle für ihre Unterstützung.
Alle Leute – auch die, die in anderen Berufsfeldern arbeiten – haben betont: Das sogenannte Backoffice auf allen Ebenen hier im Landtag – bei uns, bei der Partei, und auch bei der Landesverwaltung – ist top und beispielhaft.
Ich wünsche allen alles Gute. Den Wahlkampf kann ich jetzt etwas entspannter verfolgen, weil ich nicht in der ersten Reihe stehe. Als Kreisvorsitzender begleite ich das aber natürlich weiterhin positiv und hoffe, dass mein Nachfolger in der nächsten Legislaturperiode auch hier vorne stehen kann. – Ihnen alles Gute!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir doch zunächst einmal auf die Überschrift des FDP-Antrags. Ich zitiere: „Schließungswelle von Förderschulen stoppen“. So
lautet ein Teil der Überschrift. Durch diese Überschrift wird der Eindruck erweckt, die Landesregierung wäre für die Schließung von Förderschulen verantwortlich. Das ist falsch.
Denn die Träger der öffentlichen Förderschulen sind die Kommunen, Kreise oder Landschaftsverbände.
Sie entscheiden über die Auflösung von Förderschulen. Ein solcher Auflösungsbeschluss muss durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung, genehmigt werden.
Vorher ist die Schulkonferenz anzuhören.
Wollen Sie jetzt noch etwas sagen? – Sie wollen telefonieren. Alles klar. Ich hoffe, es stört Sie nicht, wenn ich weiterrede.
Seit Rot-Grün regiert, ist die Zahl der Förderschulen zurückgegangen – aber nicht, weil die Regierung diese geschlossen hat, sondern weil durch die Umsetzung der UN-Konvention
immer mehr Eltern ihr Recht in Anspruch nehmen, ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf …
Frau Präsidentin, kann der Kollege jetzt einmal leise sein?
Ja. Dann sollten Sie so sprechen, dass ich Sie verstehe.
Sie haben die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.
Die Zahl der Förderschulen – das hat Frau Gebauer gesagt – ist in diesem Zeitraum um rund 200 auf gut 400 Förderschulen gesunken. Aber das war auch zu erwarten. Das hat Frau Gebauer gesagt. Sie zitierte auch aus dem eigenen Antrag, dass ein Absinken der Förderschulen systemimmanent ist. Denn gleichzeitig ist die Inklusionsquote gestiegen. Das heißt, dass die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verstärkt an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Lag die Quote in der Primarstufe und der Sekundarstufe im Jahr 2009/2010 bei 16 %, so liegt sie in diesem Schuljahr bei knapp über 42 %.
Schauen wir jetzt auf die Überschrift des Entschließungsantrags von Rot-Grün. Zitat: „Der Elternwille bestimmt die Entwicklung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen“.
Ich zitiere noch einmal aus dem Antrag:
„Die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung haben sich dafür entschieden, landesseitig keine Förderschulart aufzulösen, sondern entsprechend des Elternwahlverhaltens vorzugehen.“
Diese Vorgehensweise entspricht auch der Vereinbarung aus dem Schulkonsens. Zu den Schulformen, die in NRW angeboten werden, zählen auch Förderschulen, soweit diese trotz Inklusion erforderlich sind.
Zum Thema „Mindestgrößen“: Die alte Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen stammt aus dem Jahr 1978. Mit der neuen Mindestgrößenverordnung reagierte das Schulministerium auch auf das Gutachten des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013. Bei diesem Verfahren wurden die kommunalen Spitzenverbände, Landschafts- und Elternverbände beteiligt. Nicht jeder Förderschulort, der unter die Mindestgröße fällt, muss geschlossen
werden. Durch Teilstandorte oder Verbundschulen können die Schulträger das Angebot an Förderschulen in der Fläche erhalten.
Die im November 2013 in Kraft getretene Mindestgrößenverordnung enthielt Übergangsfristen bis zum Schuljahresbeginn 2015/16 oder bis zum Beginn dieses Schuljahres. Diese Zeit haben Kommunen und Kreise genutzt, um ihre Förderschulplanung neu auszurichten. Dabei spielte immer auch der Aspekt der Erreichbarkeit von Förderschulen eine Rolle. Ich weiß nicht, wie es in Bornheim gelaufen ist, kann aber aus eigener Erfahrung sagen: Im Kreis Gütersloh und im Nachbarkreis Paderborn ist unter Hinzuziehung von Experten eine Förderschulplanung zustande gekommen, die eine Lösung mit Teilstandorten vorsieht und dafür sorgt, dass die Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf erreichbar bleiben.
Für das gemeinsame Lernen hat die Landesregierung in den letzten sieben Jahren rund 5.000 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Das entspricht etwa 1 Milliarde €. Damit wird das inklusive Lernen sowohl an Förder- als auch an Regelschulen gefördert und ist ebenso gut investiertes Geld wie das in die Studienplätze für Sonderpädagogik, deren Zahl wir um 2.300 gesteigert haben. Damit kommen wir der Aufgabe nach, die das Land hat. Wir gestalten den Inklusionsprozess in diesem Land. Was wir nicht tun, ist, Förderschulen zu schließen.
Den FDP-Antrag lehnen wir ab. Unserem Entschließungsantrag stimmen wir zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Darstellung des Sachverhalts im Antrag der Piratenfraktion ist nahezu identisch mit dem Text der Mülheimer Erklärung, die von den von Frau Pieper zitierten Lehrerverbänden unterzeichnet wurde. Interessant ist die Frage – das ist eine Seitenbemerkung für die Kenner der Szene –, warum sich lehrer nrw eigentlich nicht an dieser Unterzeichnung beteiligt hat. Aber das können wir vielleicht an anderer Stelle klären.
In der Mülheimer Erklärung werden die sächlichen und personellen Bedingungen für die Umsetzung der Inklusion beklagt. Zugegeben: Es läuft vielleicht noch nicht in allen Schulen des Landes rund. Aber wir alle kennen das Sprichwort: Aller Anfang ist schwer, doch ohne ihn kein Ende wär’.
Darum ist es wichtig, die Inklusion anzugehen. Die UN-Behindertenrechtskonvention stammt aus dem Jahr 2009. Die Landesregierung ist dabei, Maßnahmen zu ergreifen – sie hat welche ergriffen und in
Planung –, um das Ganze noch erfolgreicher zu machen. Dazu nenne ich zwei Beispiele.
Im neuen Lehrerausbildungsgesetz sind Inklusionsmodule sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst verpflichtend für angehende Lehrkräfte in allen Schulformen und Schulstufen.
Immer gerne.
Natürlich sprechen wir auch bei uns in der Fraktion über diese Thematik. Aber die Erfahrungen sind wirklich sehr, sehr unterschiedlich. Jeder hat Beispiele, bei denen es wirklich gut läuft, und Beispiele, bei denen es vielleicht nicht ganz so gut läuft. Dafür gibt es sehr vielfältige Ursachen. Das kann an mangelnden sächlichen Voraussetzungen liegen. Das kann aber auch an der Einstellung bestimmter Personen in Bezug auf diese Thematik liegen. Aber wir werden dazu im Ausschuss noch differenzierter sprechen können.
Ich möchte auf eine zweite Sache hinweisen. Vom Ministerium ist der Fachkongress „Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I“ geplant, der am 21. September 2016 in Wuppertal stattfindet. Das ist auch für Schulpolitikerinnen und Schulpolitiker eine interessante Veranstaltung, denke ich. Man kann sich auf der Homepage des Ministeriums dazu anmelden.
Ich habe das bereits getan und denke, dass die eine Kollegin oder der andere Kollege auch dorthin kommen wird.
Wie Frau Pieper gesagt hat, sind natürlich auch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in den Wahlkreisen unterwegs, um sich in Bezug auf die Situation vor Ort in Schulen und bei der Schulaufsicht, aber auch in Gesprächen mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern über diese Thematik zu informieren.
Zu diesem Ersten Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention ist Ende 2018 auch eine Gesamtevaluation geplant. Wenn man von einem Ersten Gesetz spricht, heißt das ja, dass es noch nicht der Stein der Weisen ist, sondern dass daran gearbeitet wird und sicherlich auch noch Veränderungen erfolgen werden.
Zum Thema Inklusion gibt es viele Vorurteile. Jeder hat auch seine eigenen Erfahrungen. Die interessante Internetseite www.inklusionsfakten.de bietet unter der Überschrift „Tschüss Vorurteile – Hallo Inklusion“ Argumente zu 38 allgemeinen Aussagen über Inklusion in der Schule an.
Ich zitiere dazu zwei Beispiele. Erste Aussage:
„Schüler/Schülerinnen mit einer Behinderung lernen besser an einer Förderschule.“
Dem wird ein Zitat von Herrn Prof. Klemm angefügt, der gesagt hat – ich zitiere wieder –:
„Alle Studien zum Lernerfolg zeigen, dass die Mehrheit der behinderten Kinder in der Regelschule größere Fortschritte macht als in der Förderschule und öfter einen Schulabschluss erreicht, der berufliche Perspektiven eröffnet.“
Ich komme zur zweiten Aussage – das ist die insgesamt 36. von 38 –:
„Es braucht immer 2 Lehrer und immer ganz kleine Klassen.“
Ich zitiere wieder von der Homepage:
„Nein, aber es ist meistens sinnvoll. Wenn ein Kind mit einer Fußprothese im inklusiven Unterricht lernt, gut zurechtkommt und keinen Unterstützungsbedarf hat, braucht es keine weitere Unterstützungsperson. Meistens ist es aber sinnvoll, wenn zwei Erwachsene im Raum sind. Es muss aber nicht immer ein zweiter Lehrer oder eine zweite Lehrerin sein.“
Ich schließe mit dem bekannten Zitat des Lüner CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe.
Das steht aber so bei Wikipedia. Ich nehme die Korrektur unseres Ministers natürlich gerne entgegen und streiche „Lüner“. Ist er Brambauer, oder was?
Aus Werne? Gut. – Auf jeden Fall hat er aber Folgendes gesagt – ich zitiere –:
„Wer Inklusion will, sucht Wege. Wer Inklusion nicht will, sucht Begründungen.“
Lassen Sie uns gemeinsam Wege suchen. Ich freue mich auf eine hoffentlich konstruktive Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein formaler Aspekt zu dem Antrag: Nach Lektüre dieses Antrags kam mir spontan Karl-Theodor zu Guttenberg in den Sinn. Wie Herr zu Guttenberg in seiner Dissertation haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, weite Teile Ihres Antrags abgeschrieben,
und zwar aus dem Aufruf zu den Bundesjugendspielen für das Schuljahr 2015/2016 und der entsprechenden Ausschreibung. Dieser Aufruf wurde von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes, Alfons Hörmann, und der Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Brunhild Kurth, am 23. März des letzten Jahres unterzeichnet.
Zum Inhaltlichen: Vor einem Jahr wäre dieser Antrag aktuell gewesen. Da forderte eine Mutter in ihrem Blog die Abschaffung der Bundesjugendspiele, weil ihr Sohn nur eine Teilnahmeurkunde bekommen hatte. Das Thema stieß auf große Resonanz. Auch überregionale Medien haben es aufgegriffen, so „DIE WELT“ in ihrer Ausgabe vom 24. Juni 2015 mit der Überschrift „Gehören die Bundesjugendspiele abgeschafft?“ oder die Onlineausgabe der „Rheinischen Post“ vom 26. Juni 2015 in einem Bericht mit der Überschrift „Pro und Contra – Bundesjugendspiele abschaffen?“
Damals, als das aktuell war, haben Sie es nicht aufgegriffen. Aber Sie sagen: Lieber spät als nie.
Für die Landesregierung und die Regierungsparteien war, ist und bleibt die Unterstützung und Förderung der Bundesjugendspiele selbstverständlich.
An mehreren Stellen im Bildungsportal weist das Schulministerium auf die Bundesjugendspiele und die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein hin. Zum Beispiel werden an einer Stelle alle schulischen Wettbewerbe kurz vorgestellt, von der MathematikOlympiade bis zum Bundeswettbewerb „Jugend debattiert“.
Mittendrin und voll dabei: die Bundesjugendspiele. Darauf wird mit einem Link hingewiesen. Darunter steht folgender Text:
„Ein fester Bestandteil des deutschen Schullebens sind die alljährlichen Bundesjugendspiele, die als Individualwettbewerb in den drei Disziplinen Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen
ausgeschrieben und in den drei Formen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf angeboten werden.“
Aber: Die Bundesjugendspiele finden nicht in der digitalen Welt statt, sondern ganz real an Turngeräten, im Stadion oder im Schwimmbad. Dabei ist die Zusammenarbeit von Sportverein und Schule längst gelebte Praxis.
Zum Schluss drei Zitate aus der gemeinsamen Stellungnahme von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes, Alfons Hörmann, und der Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Brunhild Kurth, zu der Petition der Dame, die die Bundesjugendspiele abschaffen wollte:
Erstes Zitat:
„Die aktuelle Diskussion über die Bundesjugendspiele trifft auf breites Interesse, denn jährlich nehmen mehr als fünf Millionen Kinder und Jugendliche daran teil.“
Zweites Zitat:
„Die Bundesjugendspiele haben das Ziel, in der Kombination von Sport, Spiel und Spaß allen jungen Menschen eine positive Gemeinschaftserfahrung zu ermöglichen. Als Teil des Schulsports bereichern sie die Schulkultur – viele Schulen gestalten mit den Spielen Sport- und Schulfeste.“
Drittes und letztes Zitat:
„Die Bundesjugendspiele sind heute eine der wenigen bundesweiten Veranstaltungen, an denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam und gleichberechtigt teilnehmen können, und als solches ein gelungenes Beispiel gelebter Inklusion.“
Der Überweisung des Antrages stimmen wir natürlich zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich anfange, möchte ich eine Vorbemerkung zur Überschrift des Antrags der Piraten machen. Ich zitiere die ersten Wörter:
„Kein generelles Handyverbot an Schulen …“
Dieses generelle Handyverbot an Schulen gibt es nicht. Das hat es nie gegeben.
Es ist erst einmal wichtig, das zu wissen.
Herr Marsching hat natürlich recht, wenn er sagt, dass das Handy das meistverbreitete Medium unter Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren ist. Ungefähr 96 % der Jugendlichen in dieser Altersklasse besitzen ein Handy oder ein Smartphone. Das wird für viele, viele Zwecke benutzt. Das Telefonieren ist heutzutage eigentlich nur noch mehr oder weniger eine Randerscheinung. Musik kann abgespielt werden. Es kann gesurft werden, fotografiert und gefilmt, und das Ganze kann über Bluetooth oder Internet dann online gestellt werden.
Ja.
Das ist schon eine hervorragende Überleitung zum nächsten Punkt. Denn ich werde als Erstes Punkte nennen, die für ein Handyverbot sprechen können. Da gibt es vier Argumente, die ich kurz skizzieren möchte.
Die Schulhöfe werden in den Pausen nicht mehr zum Spielen und zum direkten Kommunizieren genutzt, sondern die Schülerinnen und Schüler sehen dann auf ihr Display und gucken, was da los ist, welche Apps gerade on sind und welche Spiele gemacht werden können, und die direkte Kommunikation, die immer noch wichtiger ist als 24 Stunden online zu sein, geht verloren.
Zweiter Punkt: Cybermobbing spricht ebenfalls gegen eine generelle Freigabe der Handys und Smartphones in den Schulen. Die Fähigkeit, auf die Schnelle …
Ich kann Sie akustisch nicht verstehen. Bitte stellen Sie eine Zwischenfrage!
Wie bitte?
Abends? Arturo Vidal ist gestern Abend „geflogen“ und hat einen Elfmeter für Bayern gekriegt. Das machen wir morgens in der Schule anders. Da erziehen wir die Schülerinnen zu Fairplay. Darum kann es einen Unterschied geben zwischen der Welt der Freizeit und der Welt der Schule.
Wir haben im Moment in Gütersloh ein Problem an den Schulen, wo eine videografierte Begegnung zwischen Jungen und Mädchen die Runde macht. Das ist wirklich relativ gefährlich. Daran ist eine 13-jährige Schülerin beteiligt. Dass da ein generelles Handyverbot zu dieser Zeit durchaus Sinn machen kann, ist für mich vorstellbar.
Dritter Punkt: Smartphones sorgen, egal, ob online oder offline, für Ablenkung,
seien es die WhatsApp-Nachricht, eine SnapchatNachricht, Facebook-Statusabfragen, Candy Crush oder sonstige Dinge spielen.
Der vierte Punkt: Es gibt eine Untersuchung von zwei britischen Forschern, die die Leistung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Handyverbot verglichen haben. In der Zeit, in der das Smartphone nicht benutzt werden durfte, stiegen die Leistungen um 6,4 %, und das nicht nur aktuell, sondern auch in der Testüberprüfung, in der Lernzielkontrolle bestätigten sich diese Ergebnisse.
Aber es gibt natürlich auch Argumente, die für den Einsatz von Handys in der Schule sprechen. Wie im Antrag der Piraten erwähnt, gehören die Smartphones und Handys zur Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und natürlich ist es die Aufgabe der Schule, die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler in die Schule zu holen und entsprechend pädagogisch zu thematisieren.
Mit der Nutzung der Smartphones bietet sich also eine riesige Chance, vor allen Dingen für Schulen, die eben nicht die Ausstattung haben an PCs, Laptops und Tablets. Smartphones können zur Recherche, sie können als Fotoapparat, sie können als Filmkamera etc. benutzt werden. Das wird teilweise in Schulen schon gemacht, wenn die Schulkonferenz darüber entschieden hat.
Fazit: Es geht nicht darum, Handy und Smartphone zu tabuisieren, sondern sinnvoll pädagogisch zu benutzen und zu thematisieren. Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern den Umgang mit diesen Medien nahebringen.
Medienerziehung ist in der Lehreraus- und in der Lehrerfortbildung integraler wichtiger Bestandteil. Der Medienpass NRW ist ein geeignetes Mittel, um den Schülerinnen und Schülern die Medienkompetenz zu vermitteln. Wer auf der Internetseite der Medienberatung nachschaut, der findet sehr gute differenzierte Hinweise, Materialien und Links zum Thema „Handy- und Smartphone-Nutzung in Freizeit und Schule“.
Kurze Rede, langer Sinn: Der Antrag der Piraten greift ein wichtiges Thema auf, aber die Schulen brauchen keine Aufforderung der Landesregierung, um die Handy- und Smartphone-Nutzung im Unterricht zu thematisieren. In den Schulkonferenzen, die in den Schulen der Sek. I und Sek. II aus Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern bestehen, wird darüber entschieden, ob und wie diese Medien, Handys und Smartphones in der Schule im Unterricht und darüber hinaus genutzt werden können.
Gerne. Die Zeit ist gerade abgelaufen. Jetzt haben wir Overtime.
Generelles Handyverbot heißt, die Schülerinnen und Schüler können ihr Handy mit in die Schule bringen, aber wenn eben die Schulkonferenz beschließt, dass sie während des Unterrichts nicht genutzt werden können, dann ist das für mich nachvollziehbar, weil es eben – wie ich es auch dargestellt habe – eine Form der Ablenkung ist. Es gibt auch Schulen, die eine Handyzone haben, in der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe mit diesen Handys kommunizieren, arbeiten oder sonstwas machen können.
Aber es ist doch eine Illusion, dass die Landesregierung ein Durchgriffsrecht auf jede Schule hat.
Herr Marsching, da muss ich Ihnen jetzt sagen: „Antrag nicht gelesen“, das ist eine Unterstellung.
Die Landesregierung hat kein Verbot erlassen. Darum braucht sie auch nicht dafür zu werben. Da ist jeder Einzelne gefordert. Wer die Ministerin bei Schulbesuchen begleitet hat, der weiß,
dass sie immer wieder dafür wirbt und sich dafür starkmacht.
Aber die Landesregierung aufzufordern, sich jetzt starkzumachen, ist doch ein Schaufensterantrag, genau wie Sie zu Anfang gesagt haben: Die Schülerinnen sagen dieses und jenes. – Sie solidarisieren sich mit den Schülerinnen und Schülern in der Hoffnung, dass Sie irgendwann ihre Stimmen bekommen, damit Sie länger hier im Parlament bleiben können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Satz, der vielleicht etwas zum Nachdenken anregt: Schreiben lernt man nicht nur durch schreiben. Wer
schreiben lernen will, muss auch über eine gewisse Motorik verfügen.
Die fehlende Feinmotorik bei den Schülerinnen und Schülern haben die Expertinnen und Experten in der Anhörung beklagt. Hier bietet sich im Vorfeld, im Bereich der Kita und im Bereich des Elternhauses, die Möglichkeit, die Feinmotorik der Kinder spielerisch zu fördern. Einige von Ihnen kennen vielleicht das Spiel die „Zehn kleinen Zappelmänner“, die hin- und herzappeln, auf und nieder. Hierbei bewegen sich die Finger, bewegen sich die Handgelenke, und das ist für das Erlernen des Schreibens sehr, sehr wichtig. Es wird auch deutlich, dass Spielen für Kinder auch immer eine Form des Lernens ist.
In meinen weiteren Ausführungen konzentriere ich mich beim Schreiben auf den motorischen Aspekt.
Der Experte Dr. Marquardt vom Schreibmotorik Institut, Heroldsberg, hat gesagt, dass Schreiben immer zwei Aspekte hat: einmal die Produktion von Schrift und einmal die Produktion von Text. Bei der Produktion von Texten überlegen wir, was wir inhaltlich sagen wollen. Wenn wir schreiben, ist das so automatisiert, dass das Ganze mehr oder weniger läuft.
Auch Frau Prof. Dr. Ingrid Barkow von der PH Ludwigsburg sagte in der Anhörung, dass es besonders wichtig ist, die motorischen Aspekte beim Schreibenlernen zu beachten und zu fördern.
Blicken wir einmal in den Lehrplan Deutsch – Grundschule, Kompetenzerwartung nach Klasse 4. Es steht dort – ich zitiere –:
„Schülerinnen und Schüler schreiben flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift.“
Entscheidend ist das Wort „verbundenen“.
Diese Zeitung kennen Sie alle.
Wenn Sie bei der Aprilausgabe auf das Titelbild schauen, sehen Sie unten das Wort „befriedigend“. Dieses Wort ist nicht verbunden auf dem Papier dargestellt, sondern es ist in drei Teile gegliedert. Wenn Sie auf die Seite 9 wechseln, lesen Sie dort das Wort „Handschrift“. Auch dieses Wort hat auf dem Papier Brüche. Wir müssen daher zu einer neuen Definition des Wortes „Verbundenheit“ kommen, dass die Verbundenheit nämlich in der Bewegung liegt und nicht auf dem Papier.
Sie können gleich einmal Versuche unternehmen, selber die Wörter „Handschrift“ oder „befriedigend“ zu schreiben und sehen, wie Sie es auf das Papier bringen.
Diese neue Sichtweise auf die Verbundenheit ist für Prof. Barkow entscheidend. Sie ist nämlich der Meinung, dass die Verbindungen nicht auf dem Papier sichtbar sein müssen, sondern dass es um die
Flüssigkeit der Bewegung geht. Es geht also um die Verbundenheit der Bewegung, darum, dass das Ganze flüssig von der Hand geht.
Wie schon im Ausschuss lehnen wir den Antrag von CDU und FDP ab, weil eine reine Datenerhebung nicht zielführend ist.
Wir sollten aber als Ausschuss bei dieser Thematik am Ball bleiben. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass wir noch einmal Dr. Marquardt zu einer weiteren Anhörung einladen, der in der Sitzung sein Schreibanalysetool, den sogenannten Schreibcoach, nicht vorstellen konnte. Ich habe ein wenig im Internet recherchiert. Dieser Coach kann die Schreibbewegung erfassen in Bezug auf Flüssigkeit, in Bezug auf Druck der Schrift und in Bezug auf Analyse der Handgelenke und der Finger. Das Entscheidende ist, dass es nicht nur eine Diagnose gibt, sondern es werden auch Übungsmöglichkeiten genannt, wie Kinder auf unterschiedlichem Niveau bei ihrem Schreibenlernen gefördert werden.
Wenn Sie hier einmal etwas anderes machen wollen, dann geben Sie www.schreibmotorik-institut.com ein, gehen mit dem Mauszeiger auf den Button „Leistungen“ und klicken auf den Begriff „Schreibanalysetool“. Dann tun Sie etwas Sinnvolles. Und wer Mutter, Vater, Oma oder Opa ist, sollte einmal die Schreibbewegung der Kinder beobachten. Die Bewegung aus dem Handgelenk ist ganz wichtig. Bewegung ist das Zentrale. Die Jungen machen das nicht ganz so gerne. Sie haben auch immer Probleme beim Seilspringen. Das ist oft eine Ganzkörperbewegung mit krachender Landung. Wenn das jedoch automatisiert ist, dann ist das Seil schön geschwungen.
Ich wünsche noch eine beschwingte Beratung. Wie gesagt: Wir lehnen diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen über den BVB gesprochen, aber als Ostwestfale zittere ich mental seit knapp zehn Minuten mit dem DSC.
Arminia Bielefeld spielt gegen Wolfsburg. Vielleicht findet ja in Berlin ein westfälisches Pokalfinale statt.
Jetzt aber zur Sache, zum Antrag:
Die Überschrift des Antrages ist schon richtungsweisend. Qualitätsanalyse ist in der Tat ein wichtiger Baustein für die Schulqualität. Die Qualitätsanalyse ist kein Selbstzweck. Sie dient der Entwicklung und Verbesserung der Qualität der Schulen. Der neue Referenzrahmen „Schulqualität“ gibt eine sehr gute und praktikable Orientierung für schulinterne und schulexterne Evaluationen. Beide Formen der Evaluation sind wichtig. Das betonte besonders Prof. Rolff in der Anhörung im Januar. Ich zitiere ihn:
„Man braucht die interne, um eine Reflexionskultur der Evaluation zu entwickeln. Und man braucht die externe, damit die interne auch läuft, …“
Die interne Evaluation des Unterrichts kann im Klassenraum beginnen. Da sind drei Ps wichtig: Prämissen, Prozesse und Produkte. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler können gemeinsam auswerten und evaluieren: Unter welchen Rahmenbedingungen fand der Unterricht statt? Wie sind die Prozesse abgelaufen? Wo gab es irgendwelche Konflikte, die es zu klären galt? Schließlich das dritte P: Welche Produkte sind dabei herumgekommen? Was haben die Schülerinnen und Schüler in dieser Stunde oder in dieser Unterrichtseinheit gelernt?
Diese Auswertung braucht Offenheit und Vertrauen auf beiden Seiten. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler müssen offen darüber reden können und ihre Perspektiven abgleichen, dass die Schüler und Schülerinnen manchmal etwas anderes lernen, als der Lehrer oder die Lehrerin erwartet hat.
Auch bei der externen Evaluation sind das gegenseitige Vertrauen und das Miteinander wichtig. Im sogenannten Erläuterungsgespräch, das nach Zustellung des Qualitätsberichts erfolgt, analysieren dann schulintern der Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Elternvertreter, Schülerinnen und Schüler, Schulaufsicht und eventuell Mitglieder des Kompetenzteams den Bericht gemeinsam und planen die weiteren Schritte.
Dabei ist die Transparenz in die schulische Öffentlichkeit wichtig. Denn nur eine offene und ehrliche Bestandsaufnahme lässt es zu, dass sich gemeinsame Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung ableiten lassen. Dabei kann die Qualitäts- und Unterstützungsagentur des Landesinstituts für Schule ein wichtiger Partner sein.
Ich komme noch einmal auf ein P zu sprechen: die Prämissen. Die Voraussetzungen, die einzelne Schulen haben, sind sehr unterschiedlich. Ich zitiere aus der Anhörung Prof. Heinrich von der Uni Bielefeld:
„Wir haben bei den Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungssystemen natürlich auch den sogenannten Matthäus-Effekt, also: Wer hat, dem wird gegeben. … Schulen, die sehr entwicklungsintensiv sind, profitieren umso mehr …“
Wir als rot-grüne Koalition wollen optimale Bildungsmöglichkeiten schaffen, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen zu ermöglichen. So steht es auch in unserem Koalitionsvertrag. Deshalb brauchen Schulen in besonderen sozialen und regionalen Situationen auch eine besondere Unterstützung.
Das sind nur einige Aspekte. Dieser Antrag ist gut. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich bitte auch um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich steige mit drei Vorbemerkungen ein:
Erstens. Unterrichtsausfall ist immer eine Spielwiese der Opposition –
unabhängig davon, welche Parteien die Regierung stellen.
Zweitens. In allen Bundesländern sind die vom jeweiligen Landesrechnungshof ermittelten Unter
richtsausfälle immer höher als die von den Landesregierungen ermittelten Daten. Diese Abweichungen zeigen sich sowohl in den Ländern, die Stichprobenerhebungen vornehmen, als auch in Ländern, die Vollerhebungen machen.
Drittens. Im öffentlichen Dienst fallen rund 5 % der Arbeitsstunden wegen Krankheit aus. Analog dazu müssten auch wegen Erkrankung der Lehrkräfte rund 5 % der Unterrichtsstunden ausfallen. Die vom MSW in NRW ermittelten Daten lagen sowohl 2008/2009 mit 2,3 % als auch aktuell mit 1,7 % wesentlich niedriger. Das zeigt, dass viele Schulen gute Vertretungskonzepte haben, die greifen. An dieser Stelle einmal recht herzlichen Dank an alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich an ihren Schulen in dieser Sache engagieren und einsetzen.
Aber was genau ist Unterrichtsausfall? – Hier, also mit der Definition, fängt das Problem nämlich schon an.
Sind Exkursionen und Klassenfahrten als Unterrichtsausfall zu bewerten?
Für die Klasse 8 a fällt wegen der Erkrankung der Englischlehrerin der Unterricht nicht aus. Die Kollegin der Parallelklasse übernimmt diese Klasse. Ist das Unterrichtsausfall?
Wegen Fortbildung fällt in der Klasse 5 c die Deutschstunde aus. Die Mathelehrerin der Klasse macht Vertretung und unterrichtet ihr Fach. Vertretung – Unterrichtsausfall?
Eine Klasse schreibt eine Mathearbeit über zwei Stunden. Neben der Mathestunde wird dafür noch eine Kunststunde genutzt. Unterrichtsausfall?
Es ist also gar nicht so einfach, allgemeingültige Kriterien zu definieren.
Unabhängig von einer gemeinsamen Definition kamen die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Brigitte Mandt, und Gabriele Bellenberg, Mitverfasserin des Gutachtens „Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls in Schulen in NRW“ in der Schulausschusssitzung im Juni letzten Jahres zu dem Schluss, dass die einzelne Schule der entscheidende Faktor bei der Vermeidung von Unterrichtsausfall ist.
Der Unterrichtsausfall in Schulen ist geringer, wenn der Unterrichtsausfall dort erfasst wird und wenn ein Vertretungskonzept vorliegt. Die Schulleitung jeder Schule ist nach § 59 Abs. 7 des Schulgesetzes verpflichtet, in jedem Jahr der Schulkonferenz einen Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der Schule vorzulegen. Es besteht also eine Form der schulinternen Berichterstattung. So wird für Transparenz gegenüber Schülern und Eltern gesorgt. Dieser vorzulegende Bericht könnte standardisiert werden.
Eltern interessiert nicht der landesweit durchschnittliche Unterrichtsausfall, sondern das, was an ihren Schulen, an den Schulen ihrer Kinder passiert. Der Elternrat in Sachsen wollte den Unterrichtsausfall und die Vertretung für die einzelnen Klassen genau erfassen. Sachsens Kultusministerin richtete daraufhin einen runden Tisch ein, der Kriterien für die statistische Erfassung und Veröffentlichung des Unterrichtsausfalls erarbeitete.
Kurze Rede, langer Sinn: Die Anträge von CDU und FDP lehnen wir ab. Aber es sollten gemeinsam Kriterien für die Definition von Unterrichtsausfall erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage kann der Unterrichtsausfall dann möglichst gering gehalten werden. Und diese Vorgehensweise trifft auch den Kern der Überschrift des CDU-Antrags, denn so entsteht – ich zitiere – „Transparenz und Verlässlichkeit bei der Erhebung des Unterrichtsaufalls“. Auch dem FDP-Antrag würde in einem Punkt Rechnung getragen. Es gäbe dann – Zitat – „schulscharfe Unterrichtsausfallstatistik“. – Ich bedanke mich.
Zu der konkreten Situation an der Schule Ihrer Kinder in Hamm kann ich jetzt nichts sagen. Wenn das Ganze digital erfasst worden wäre, wären die Lehrerinnen und Lehrer aber wohl auch nicht da gewesen.
Im Grunde geht es darum, dass Unterricht ausgefallen ist. Wenn 40 % des Unterrichts ausgefallen sein sollten, wäre formalrechtlich gar nicht die Möglichkeit gegeben, entsprechend Noten zu verteilen, glaube ich. Ein solcher Fall müsste erst über die örtliche Schulaufsicht und dann über die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung geklärt werden.
Dazu kann ich jetzt also nichts sagen, obwohl es natürlich bedauerlich ist, wenn das wirklich in dieser Form der Fall gewesen ist. Ich kann das jetzt nur so zur Kenntnis nehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir uns erst einmal die Überschrift des FDP-Antrags an. Da heißt es: „Landesregierung muss die Anstrengungen für eine
qualitative Lehrerversorgung im MINT-Bereich massiv verstärken“. Das Verb „verstärken“ zeigt schon, dass es bereits Maßnahmen der Landesregierung gibt. Diese bisherigen erfolgreichen Maßnahmen gilt es fortzuführen und zu intensivieren.
Unabhängig vom FDP-Antrag ist es wichtig, dass MINT-Fächer in der Gesellschaft und in den Bildungseinrichtungen des Landes einen höheren Stellenwert bekommen und attraktiver werden. Das muss schon in der Kita beginnen. Die Drei- bis Sechsjährigen experimentieren und probieren gerne. In der Grundschule und in den weiterführenden Schulen muss sich das fortsetzen. Es muss probiert, experimentiert, erklärt und ausgewertet werden. In der Pädagogik – es sind ja einige Lehrkörper hier – spricht man von Handlungsorientierung. Für alle MINT-Fächer muss der Satz von Konfuzius gelten:
„Sage es mir, und ich vergesse es. Zeige es mir, und ich erinnere mich. Lass es mich tun, und ich behalte es.“
Im FDP-Antrag stehen Anforderungen an die Landesregierung, die bereits gelebte Praxis sind.
Intensiver mit der Wirtschaft kooperieren: Landesweit gibt es zum Beispiel die zdi-Projekte, in denen Lehrerinnen und Lehrer mit Schulen aller Art zusammenarbeiten und in die auch die Kindertagesstätten einbezogen sind.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte intensivieren: Seit Jahren finden erfolgreiche Qualifizierungsmaßnahmen für die MINT-Fächer statt.
Die Zahl der Studienabbrecher in den MINTFächern reduzieren: Das ist eine schwierige Sache, aber auch daran wird erfolgreich gearbeitet. Wer in der Vorbereitung mal ein bisschen im Internet gegoogelt hat und sich das Onlinetool „StudiFinder NRW“ angesehen hat, findet da Angebote, wie eventuelle Defizite aufgearbeitet werden können.
MINT-Fächer müssen in den Bildungseinrichtungen einen höheren Stellenwert bekommen, aber auch in der Gesellschaft. Vielleicht gibt es ja auch unter den MdLs Forscher und Forscherinnen, die an naturwissenschaftlichen Phänomenen interessiert sind.
Heute gibt es ja für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen – abgesehen von einigen Jahrgängen der Grundschule – die Halbjahreszeugnisse, und über das Wochenende darf es keine verpflichtenden Hausaufgaben geben. Aber es gibt eine freiwillige Hausaufgabe, die ich Ihnen jetzt gerne nennen möchte. Damit können Sie Ihre Familien zu Hause vielleicht überraschen. Wenn Sie das Phänomen auch noch erklären können, dann sind Sie sicher der Forscher des Wochenendes.
Die Versuchsbeschreibung: Sie nehmen ein Glas, anschließend füllen Sie das Glas halb voll mit Wasser. Dann drücken sie von oben einen Bierdeckel auf das Glas und drehen es um. Sie werden staunen. Probieren Sie es aus – bei mir hat es bisher immer geklappt -!
Der Überweisung des Antrags stimmen wir zu und freuen uns auf die anregende Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat zu dieser Thematik intensiv am 3. September inhaltlich beraten. Der Antrag der Piraten wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt. Daher kann ich meinen Beitrag sehr kurz machen.
Erstens. Wir haben bei uns in NRW eine Schulpflicht.
Zweitens. § 43 Abs. 3 des Schulgesetzes regelt die Beurlaubung aus besonderem Anlass. Diese Beurlaubungspraxis hat sich in der Schule bewährt.
Drittens. Die SPD-Fraktion sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt daher den Antrag ab. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer genau analysiert hat, was der Kollege Rehbaum gerade vorgetragen hat, hat gemerkt, dass das keine Sprache war, sondern eine plattdeutsche Lesung. Das zeigt, dass er diese Sprache nicht internalisiert hat, sondern sich am Text entlanghangeln musste.
Trotzdem ist Niederdeutsch bzw. Plattdeutsch eine Regionalsprache und somit als Kulturgut anzusehen. Das begrüße ich sehr – gerade ich als Ostwestfale, ebenso der Münsterländer. Wer von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mal etwas Ostwestfälisch lernen möchte, dem empfehle ich die Seite www.ostwestfaelisch.de. Klicken Sie diese Seite mal an. Dort gibt es Regionalsprachen wie Bielefelderisch, Herforderisch oder Gütersloherisch. Auf dieser Seite können Sie sich angucken, wie sich der Sprachschatz in Ostwestfalen auch heute noch entwickelt. Insbesondere für die rheinländischen Kolleginnen und Kollegen ist das sicher eine ganz neue sprachliche Erfahrung.
Klar ist aber auch: Im Gegensatz zu den norddeutschen Bundesländern ist Plattdeutsch bei uns so gut wie keine Alltagssprache mehr. Der Liederma
cher Knut Kiesewetter beklagte das schon vor rund 40 Jahren in seinem Lied „Mien Gott, he kann keen Plattdütsch mehr un he versteiht uns nich“.
Erhalt und Pflege der niederdeutschen Sprache sind dennoch wichtig. Daher sind wir uns in der Zielsetzung einig, aber zu der Umsetzung, dem Wie, gibt es doch unterschiedliche Meinungen. Die Schaffung einer neuen Koordinierungsstelle ist für uns nicht sinnvoll.
Außerdem ist dieser Antrag der CDU-Fraktion nicht neu. 2011 hat der Westfälische Heimatbund mit Schreiben an das Kulturressort sowie an den damaligen Vorsitzenden des Kulturausschusses im Landtag, Dr. Fritz Behrens, eine Koordinatorenstelle zur Pflege des Niederdeutschen und zum Erlernen des Plattdeutschen beantragt. Die Finanzierung sollte durch das Land erfolgen.
Der vorliegende Antrag der CDU ist im Grunde eine Wiederholung des Antrages aus dem Jahre 2011. Genau wie heute wurde dieser Antrag damals abgelehnt, auch mit Zustimmung des LWL, der sich um die Pflege der platt- beziehungsweise niederdeutschen Mundart kümmert.
Meine Erfahrung bei uns in der Region ist: Es gibt viele plattdeutsche Projekte an den Grundschulen, in den OGS, wie Herr Rehbaum gesagt hat, von Kolleginnen und Kollegen initiiert oder von Leuten aus dem Umfeld der entsprechenden Städte und Gemeinden. Es gibt plattdeutsche Lesewettbewerbe an Grundschulen, plattdeutsche Arbeitsgemeinschaften mit dem Thema „Ick küer Platt“– und das alles ohne eine Koordinierungsstelle.
Der LWL, wie gesagt, kümmert sich bei uns in Nordrhein-Westfalen um die plattdeutsche Sprache. Ich zitiere von der Homepage des LWL:
Der Gebrauch der plattdeutschen Mundarten geht seit Jahren kontinuierlich zurück, da die Elterngeneration diese Mundart an die folgende Generation nicht mehr weitergibt. Um eine positivere Bewertung und Förderung des Sprachgebrauchs bemühen sich Literaten, Laienbühnen und andere Leute des dörflichen und städtischen Lebens.
Ich komme auch auf den Schulversuch noch einmal zu sprechen, den Herr Rehbaum angesprochen hat – vom RP Münster ist er beantragt worden –, das Niederdeutsche in Arbeitsgemeinschaften an zehn Grundschulen im Raum Münster zu installieren. Da ist das MSW im Gespräch, auch mit der Universität Münster, entsprechende Lehr- und Unterrichtsmaterialien in Zusammenhang mit der Rottendorf-Stiftung zu erstellen, damit dieses an den Schulen umgesetzt wird.
Ich komme zum Schluss: Wir haben die Sommerferien vor der Tür, wenn man die Tür aufmacht. Wer von Ihnen demnächst in nördliche Bundesländer fährt, der kann sicher positive Erfahrungen machen, wenn er die einheimische Bevölkerung in Nieder
sachsen, Meck-Pomm und Schleswig-Holstein einmal auf Platt anspricht.
Bitte, gern.
Henning Rehbaum*) (CDU) (Siehe Anlage): Herr Kollege, ick will noch lück wat seggen to den Vorwurf, dat ick nur Plattdütsk afliäsen kann. Ick will ju hiärtlick inladen, in de Kaffeeklappe tosammen met mi een Täsken Kaffee to drinken, un ick kann ju verklören, wo und wann noch Plattdütsk küert wiärd bi us.
Das war zwar hervorragend platt gesprochen. Sie können nicht nur platt lesen, sondern auch platt sprechen. Aber ich habe die Frage nicht erkannt. Das war, glaube ich, keine Frage.
Ich knüpfe noch einmal an: Wer im Urlaub in die norddeutschen Bundesländer fährt, der kann bei den Einheimischen sicher guten Eindruck machen, wenn er platt spricht. Entweder nimmt er Herrn Rehbaum mit, oder Sie gucken gleich mal auf der Internetseite www.plattello.de nach. Da finden Sie wichtige Hinweise. „Plattello“ wird natürlich mit Doppel-“t“ geschrieben.
Zurück zum Antrag: Wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Bevor ich inhaltlich anfange, muss ich auf den Kollegen Müller eingehen. Der Zigeunerbaron: Das Schreiben und das Lesen ist nie sein Fach gewesen. – Ich empfehle Seite 2 des Entschließungsantrages, wo etwas über motorische Tests steht.
Nun legen wir los. Vergleichen wir diese beiden Anträge, dann wird deutlich, dass alleine die Überschriften schon den Unterschied ausmachen. Der Antrag von CDU und FDP heißt „Fit durch Sport – Einführung von motorischen Tests in Grundschulen“. Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien trägt die Überschrift „Mehr Sport und Bewegung für alle Kinder und Jugendlichen ermöglichen – ganzheitlich, vielfältig und gemeinsam!“.
CDU und FDP setzen auf den Schwerpunkt Motorik und Tests. Tests, das sind punktuelle Leistungsüberprüfungen. Der Sportunterricht ist für uns etwas mehr als die Vermittlung rein motorischer Fähigkeiten. Ein Test kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Das ist so ähnlich wie in der Landwirtschaft. Eine Sau wird vom Wiegen nicht fetter. Ein Kind wird vom Testen nicht sportlicher und nicht beweglicher.
Von daher ist es richtig, was der Kollege Lürbke gesagt hat. Diese Verzahnung muss unbedingt kommen zwischen dem Test und hinterher – ich würde das nicht „Intervention“ nennen – der entsprechenden Förderung der Kinder egal, auf welcher Ebene.
Unser Sportverständnis ist weiter gefasst. Ich zitiere dazu aus unserem Entschließungsantrag:
„Ein Bildungsverständnis, das Bewegung, Spiel und Sport als Teil ganzheitlicher Bildung und Erziehung versteht, geht über den obligatorischen Unterricht im Fach Sport hinaus.“
Wir brauchen neben den drei Stunden Sportunterricht an unseren Schulen auch Pausensport, Schülersportgemeinschaften und schulsportliche Wettkämpfe. Das ist eben unser Verständnis von Bewegung und Sport an den Schulen.
Noch einmal zurück zum Antrag von FDP und CDU: Nichtsdestotrotz sind natürlich motorische Tests wichtig. Sie gehören in ein Maßnahmenbündel eingebettet. Es ist wichtig, daraus auch die entsprechenden Maßnahmen zur Förderung abzuleiten.
Herr Lürbke hat es angedeutet. Es gibt in diesen beiden Anträgen auch sehr viele Gemeinsamkeiten. Ich möchte drei Beispiele aufführen.