Gregor Golland

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steht im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Insbesondere Islamismus und Salafismus bedrohen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Art zu leben.
Die beiden Anschläge auf den Weihnachtsmarkt in Berlin und auf den Sikh-Tempel in Essen sowie die zahlreichen zum Glück gescheiterten oder verhinderten Anschläge zeigen das in aller Klarheit und Deutlichkeit. In Nordrhein-Westfalen sind die Gefahr und die Bedrohung dabei besonders hoch. Das liegt zum einen an dem dramatischen Anwachsen der salafistischen Szene. Seit Ihrem Amtsantritt vor sieben Jahren, Herr Jäger, hat sich diese Anzahl versechsfacht. Inzwischen werden rund 3.000 Anhänger gezählt. 500 davon gelten als gewaltbereit.
Das liegt zum anderen aber auch an der Nachlässigkeit und dem mangelnden politischen Willen und
Handeln dieser Landesregierung, konsequent Recht und Gesetz zu schaffen bzw. durchzusetzen.
Die „Welt am Sonntag“ vom 12. März 2017 zitiert dazu einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen mit den Worten – ich zitiere –: Wir haben keine anderen Befugnisse als die Kollegen, die sich mit Fahrraddiebstahl beschäftigen. Aber wenn die etwas übersehen, werden Räder geklaut. Bei uns drohen dann Tote.
Wohin das führt, meine Damen und Herren, konnten wir leider in Berlin sehen. Von wegen „bis an die Grenze des Rechtsstaates gehen“, Herr Jäger! Hätten Sie das bloß einmal getan.
Bei der rot-grünen Landesregierung wird aus ideologischen Gründen auf sinnvolle und richtige Gesetze und Maßnahmen zur Terrorabwehr verzichtet. Offenbar passen diese nicht in die weiche Linie der Landesregierung, wie sie auch schon bei der Kriminalitätsbekämpfung und Durchführung von Abschiebungen offensichtlich wird. Wir fordern von der Landesregierung klare Maßnahmen:
Elektronische Fußfessel: Unterstützen Sie die Einführung der elektronischen Fußfessel und ändern Sie das Landespolizeigesetz, damit diese Fußfessel auch für alle Gefährder eingesetzt werden kann!
Videobeobachtung: Schaffen Sie neue Möglichkeiten der Videobeobachtung unter anderem mit Instrumenten der Gesichtserkennung an zentralen Orten!
Schleierfahndung: Schaffen Sie endlich die gesetzliche Grundlage für die Schleierfahndung in Nordrhein-Westfalen, die den Fahndungsdruck auch auf die islamistische Szene erhöhen würde!
Telefonüberwachung: Ändern Sie das nordrheinwestfälische Polizeirecht, damit die Telefonüberwachung sowie die Überwachung und Analyse von Konto- und Bankdaten von Gefährdern endlich möglich sind. Fast alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit bereits.
Strafverfolgung bei Identitätsverschleierung: Sorgen Sie dafür, dass die Ausländerbehörden in NordrheinWestfalen Identitätsverschleierung und die Benutzung von Mehrfachidentitäten konsequent zur Anzeige bringen und Staatsanwaltschaften die Verfahren mit allem Nachdruck verfolgen!
Sie allein sind für Ihre Bilanz nach sieben Jahren verantwortlich. Sie haben es in der Hand, noch vor den Wahlen diese Maßnahmen anzustoßen. Machen Sie Nordrhein-Westfalen endlich ein Stück weit sicherer und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Entstehung von No-go-Areas in bestimmten Bezirken nordrhein-westfälischer Großstädte haben verschiedene Medien seit dem Jahr 2015 wiederholt berichtet. Lassen sie mich einige Beispiele zitieren.
„focus.de“ vom 2. Juli 2015:
„Beamte warnen vor ,No-Go-Areas‘ – Wo sogar die Polizei Angst hat: Im Ruhrgebiet wollen Banden ganze Viertel übernehmen“
„focus.de“ vom 19. August 2015:
„,No-Go-Area‘ Duisburg-Marxloh: Jetzt mischen auch die Hells Angels mit“
„Handelsblatt“ vom 22. August 2015:
„No-Go-Area Duisburg-Marxloh? – Wo Kinder auf Autos trampeln“
„Tagesspiegel“ vom 24. August 2015:
„Tief im Westen – Duisburg-Marxloh macht Schlagzeilen als ,No-Go-Area‘„
„derwesten.de“ vom 15. Dezember 2015:
„Mehr Polizei gegen ,No-Go-Areas‘ in Gelsenkirchen“
„Deutschlandfunk“ vom 16. Dezember 2015:
„Angst vor No-go-Areas im Ruhrgebiet – Clans beherrschen ganze Straßenzüge.“
„faz.net“ vom 17. März 2016:
„,No-Go-Area‘ Dortmunder Nordstadt: Dealen im Schichtdienst“
Der Innenausschuss des Landtags hat sich jeweils auf Initiative der CDU-Fraktion am 27. August 2015 und am 29. Oktober 2015 wiederholt mit dieser Problematik befasst.
Im August 2015 hatte das Polizeipräsidium Duisburg in einer internen Lageeinschätzung die Situation vor Ort, in der Heimat unseres Innenministers, selbst wie folgt umschrieben – ich zitiere aus der Vorlage 16/3139 vom 20. August 2015 –:
„Neben den aus der südeuropäischen Zuwanderung und der Rockerproblematik entstandenen Brennpunkten gibt es unverändert Stadtbereiche, in denen größere Personengruppen versuchen, Anwohner durch massive Präsenz auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit einhergehenden Ordnungsstörungen und Straftaten einzuschüchtern und die Straßen für sich zu reklamieren. Es gibt Hinweise darauf, dass Anwohner und Geschäftsinhaber aus Angst vor Repressalien Straftaten durch Mitglieder dieser Gruppen nicht anzeigen, so dass das Vorhandensein eines beachtlichen Dunkelfeldes wahrscheinlich ist.
Die Straßenbahnlinien 901 und 903 werden in den Abend- und Nachtstunden auf Grund von Übergriffen aus Sicht der Bevölkerung als Angsträume wahrgenommen.
Polizeibeamten aller Direktionen und operativen städtischen Bediensteten schlägt im Rahmen ihrer Aufgabenbewältigung hier eine hohe Aggressivität und Respektlosigkeit entgegen.
Dies gilt insbesondere beim Einschreiten von weiblichen Polizeibeamten.
Der Begriff der Respektlosigkeit beschreibt die Situation nur unzureichend. Das Behindern oder Erschweren polizeilicher Maßnahmen, physische wie psychische Gewalt und Widerstandshandlungen gegenüber den eingesetzten Beamtinnen und Beamten oder aber das Zusammenrotten zur Beeinflussung des polizeilichen Handelns tangieren die Funktionsfähigkeit der Polizei und damit ein Sicherheitsgut.
Die Rechtspflicht des Staates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist in solchen Stadtbezirken langfristig nicht gesichert bzw. akut gefährdet. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist bereits nachhaltig negativ beeinträchtigt.“
Zitat Ende, meine Damen und Herren.
Dass eine Polizeibehörde in NRW derart schonungslos ihre eigene Ohnmacht eingesteht, dürfte ein bundesweit einmaliger Vorgang sein.
Als Justizminister Kutschaty im Sommer 2015 erklärte, dass es in NRW keine No-go-Areas gebe, bekam er umgehend einen Brief aus Dortmund. Der SPD-Ortsverband Dortmund-Nord
lud ihn daraufhin zu einem Rundgang durch die Nordstadt ein, um ihm – ich zitiere aus der „FAZ“ vom 12. März 2016 – „ein besseres Urteil über die tatsächlich existierenden No-go-Areas zu ermöglichen“.
Jetzt ist es innerhalb weniger Wochen wiederholt zu äußerst bedenklichen und gefährlichen Zwischenfällen gegenüber unserer Polizei in Dortmund gekommen. Anstatt dieses Alarmsignal ernst zu nehmen, werden Abgeordnete, die den Finger in die Wunde legen, der Nestbeschmutzung verdächtigt.
Es heißt, sie würden Stadtteile und ganze Städte schlechtreden, meine Damen und Herren.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wer Realitäten ignoriert und negiert, macht es nur noch viel schlimmer und wird am Ende scheitern. Das haben wir auch bei den rechtsfreien Räumen in der Kölner Silvesternacht gesehen. Sie, Herr Jäger, tun bis heute alles, um Ihre politische Verantwortung abzuschütteln.
Wenn es um Probleme bei der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen geht, gibt es ein immer wiederkehrendes Muster der Landesregierung bzw. des Innenministers. Phase eins: Probleme ignorieren. Phase zwei: Probleme leugnen. Phase drei: Probleme schönreden. Und schließlich, wenn der Druck zu groß wird und Entschlossenheit gezeigt werden muss, Phase vier: hektische Aktivitäten und Entwicklung von wohlklingenden Programmen wie „Kurve kriegen“, „Kurs“, „Wegweiser“ oder „Riegel vor“, ohne die Kriminalitätsbekämpfung in NRW nachhaltig und substanziell zu stärken.
Als die CDU in 2015 die Brisanz der Entwicklung insbesondere in Duisburg im Innenausschuss thematisiert hat, wurde genauso damit umgegangen. Erst als es die mediale Berichterstattung gab und damit der Handlungsdruck zu groß wurde, kündigte Innenminister Jäger an, eine Hundertschaft in die Problemviertel zu schicken. Am Ende war es dann ein Einsatzzug.
Immer wieder hören wir, dass die Polizei in NRW überall in jede Straße fahre und dass Straftaten konsequent verfolgt würden. In der Realität nimmt die Bevölkerung dies leider anders wahr.
Daraufhin ändern Sie nun die Begrifflichkeiten. Nogo-Areas gebe es nicht, lediglich Angsträume und gefährliche Orte. Fakt ist: In einen Angstraum oder an einen gefährlichen Ort geht niemand gern. Damit sind diese Räume für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens faktische No-go-Areas.
Als CDU haben wir eine einfache Forderung an Sie als verantwortlichen Minister: Hören Sie auf mit der Wortklauberei und sorgen Sie endlich dafür, dass es keine Angsträume und gefährliche Orte mehr in unserem Land gibt!
Rechtsfreie Räume, in denen ausländische Familienclans das staatliche Gewaltmonopol unter sich aufteilen, darf es in Nordrhein-Westfalen nicht geben.
Das Gewaltmonopol muss ausschließlich beim Staat bleiben. Er muss Flagge zeigen mit einer erhöhten Polizeipräsenz und einer konsequenten Strafverfolgung. Es darf keine Toleranz gegenüber Intoleranten und gegenüber solchen geben, die unseren Staat verachten und herausfordern.
Handeln Sie daher endlich konsequent, wirksam und nachhaltig. Lassen Sie nicht zu, dass ganze Stadtteile abrutschen! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2012 die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Polizei beim Einsatz in geschlossenen Einheiten angekündigt. Durch die damit verbundene Transparenz soll, so der rot-grüne Koalitionsvertrag, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei gestärkt werden.
Diese Ankündigung hat bereits unmittelbar nach dem Abschluss der Koalitionsvereinbarung für massiven Unmut bei der Polizei gesorgt. Von gewerkschaftlicher Seite war seinerzeit zu hören, dass Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nicht in die Landschaft passen würden, solange Polizisten im Dienst immer häufiger von Gewalttätern angegriffen werden.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, fasste die rot-grünen Kennzeichnungspläne für die Polizei in der „Rheinischen Post“ vom 23. Juni 2012 deshalb richtigerweise mit der Bemerkung zusammen – ich zitiere –: „Das ist linker Blödsinn!“
Meine Damen und Herren, dass SPD und Grüne dem Landtag heute dennoch einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine entsprechende Kennzeichnungspflicht im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz verankert werden soll, macht einmal mehr deutlich, wie weit sich die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen inzwischen von der Realität auf den Straßen unseres Landes entfernt haben.
Wenn Sie schon nicht mit den Polizeibeamten sprechen, sollten Sie sich zumindest einmal die massive Zunahme von Angriffen gegen Polizeibeamte vor Augen führen, die wir unter Ihrer Regierungsverantwortung in Nordrhein-Westfalen zu beklagen haben. Während die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2005 noch 4.400 Widerstände gegen die Staatsgewalt verzeichnete, waren es im Jahre 2015 über 6.500 Fälle. Das entspricht einem Anstieg von 48 % binnen zehn Jahren.
Nach aktuellen Berechnungen der Gewerkschaft der Polizei wird inzwischen sogar alle 67 Minuten ein Polizeibeamter in Nordrhein-Westfalen angegriffen.
Anstatt angesichts dieser verheerenden Entwicklung endlich die Forderungen der CDU nach härteren Strafen für solche Attacken zu unterstützen, tun Sie genau das Gegenteil und meinen offenbar, die Bürgerinnen und Bürger vor der Polizei schützen zu müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angriffe auf Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute sind Angriffe auf Staatsbürger in Uniform, die in besonderer Weise unserem Land dienen und es repräsentieren. Es sind damit Angriffe auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und somit auf uns alle.
Was aber macht die rot-grüne Landesregierung, um diese Einsatzkräfte bestmöglich zu schützen? – So gut wie nichts. Es wird immer erst dann reagiert, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Stattdessen soll eine Kennzeichnungspflicht für Beamte in Einsatzlagen eingeführt werden, damit man sie nachher noch identifizieren kann, damit man möglicherweise herausfinden kann, wo sie wohnen, wo die Familien sind, damit man als Aktivist möglicherweise noch dagegen vorgehen kann. Das wird dann als Transparenz verkauft.
Da wird ein Polizeibeauftragter gefordert, ein Polizeibeauftragter, der die Bürger vor der Polizei schützen
soll. Die Bürger vor der Polizei! Was ist das für ein Staatsverständnis, meine Damen und Herren?
Wir müssen nicht die Bürger vor der Polizei schützen, wir müssen die Polizei endlich vor Gewalttätern schützen!
Das zeigt Ihr immer noch tiefes Misstrauen gegenüber Beamtinnen und Beamten in diesem Land.
Meine Damen und Herren, damit Sie nicht glauben, ich betrachte das als Theoretiker: Ich bin selber auf Streife gewesen in Köln, in der Stolkgasse, in der Innenstadtwache, dort, wo es brennt, auf den Kölner Ringen.
Ich habe in einer Nachtschicht erlebt,
was es heißt, wie Polizeibeamte angepöbelt werden, angemacht werden. Da kommen dann Gruppen von Betrunkenen und sagen: Ich weiß, wo du wohnst. Ich krieg dich! Ich mach dich fertig! Ich mach dich platt! Was willst du eigentlich? – Ich will die Schimpfwörter gar nicht alle wiederholen. Und die Polizei steht dann da gegenüber und kann kaum etwas tun. Die Respektlosigkeit ist greifbar.
Das habe ich selber erlebt, als ich da mitgefahren bin als Beobachter.
Schauen Sie sich doch einmal an, was die Polizeibeamtin des Landes Nordrhein-Westfalen, Tania Kambouri, in ihrem Buch geschrieben hat, in dem sie sehr deutlich beschrieben hat, was es inzwischen heißt, Polizist, insbesondere Polizistin zu sein, welche Respektlosigkeit man jeden Tag erlebt, wie man angegriffen, angepöbelt wird und jeden Tag die eigene Gesundheit riskiert.
Wo waren die aufmunternden Worte, Herr Jäger? Haben Sie sich mit ihr getroffen? Haben Sie sie eingeladen? Was haben Sie denn getan?
Haben Sie sich mit den Leuten mal auseinandergesetzt?
Mich erreichen Zuschriften von Polizeibeamten, die dienstbeschädigt sind und keine Entschädigung dafür bekommen, weil sie vom Dienstherrn alleine gelassen werden.
Meine Damen und Herren! Respekt sollte man zuerst zu Hause und dann in der Schule lernen. Wenn das nicht reicht, dann müssen wir unsere Beamten bestmöglich ausrüsten und ausstatten – mit Schutzwesten, mit wirksamen Einsatzmitteln und mit Bodycams, Herr Jäger. Das mag Geld kosten, ist aber richtig und gut investiert.
Und eines, meine Damen und Herren, kostet kein Geld: das ist, den Beamten endlich die notwendige politische Rückendeckung zu geben, die sie verdient haben.
Wer hier immer noch von einer weichen, deeskalierenden Linie redet und das als Monstranz vor sich herträgt, der hat nicht verstanden, dass Gewalttäter das als Zurückweichen des Rechtsstaates empfinden. Wir können als Bürger erwarten, dass sie nicht deeskalierend gegenüber Straftätern auftreten, sondern dass sie konsequent Kriminalität bekämpfen.
Herr Innenminister, es wäre schon viel geholfen, wenn Sie Ihre Polizisten nicht immer im Regen stehen lassen, insbesondere dann, wenn es für Sie politisch brenzlig wird, Beispiel: Hogesa,
zum Beispiel bei der SEK-Affäre, wo Sie die Leute im Regen haben stehen lassen, wo Ihr Herr Düren die Leute mit diskreditierenden Äußerungen bedacht hat und das nachher zurücknehmen musste.
Und zuletzt, Silvester, Herr Jäger: Das ist Ihr Menetekel. An den Ereignissen der Silvesternacht hat Ihrer Aussage nach einzig und allein die Kölner Polizei Schuld. Sie übernehmen bis heute keine politische Verantwortung dafür. Wäre die Polizei in dieser schlimmen Kölner Silvesternacht materiell und personell besser ausgestattet gewesen, dann wäre vieles von dem verhindert worden, was leider passiert ist.
Sie geben den Beamten immer dann die Schuld, wenn Sie sich selbst aus der Schusslinie ziehen wollen, wenn es eng wird. Handeln Sie jetzt endlich, anstatt die Probleme in Nordrhein-Westfalen immer klein- und schönzureden! Mit staatsmännischen Reden ist den Beamten, die täglich ihren Kopf für unsere Sicherheit, für unsere Freiheit hinhalten, nicht geholfen. Tun Sie was! Seien Sie ein fürsorglicher Innenminister! Handeln Sie jetzt! – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Saulus zum Paulus, Herr Stotko – ich bin baff.
Ich kann mich nur über Ihre Schönfärberei und Verdrehung der Tatsachen amüsieren. Sie haben bisher immer den Einsatz von Bodycams verhindert, den wir immer gefordert haben. Aber weil der Innenminister es jetzt plötzlich erkannt hat, will er sich das gerade so zurechtbiegen, wie es für ihn passt.
„NRW will nun doch Bodycams für Polizisten einführen“: So steht es heute auf der Titelseite der „Rheinischen Post“. – Dass ich das noch erleben darf. Welch späte, wenngleich dringend notwendige Erkenntnis!
Endlich hat diese Landesregierung unsere seit Langem und oft gestellte Forderung erhört und will dieses wichtige Einsatzmittel einführen. Warum braucht der Innenminister in NRW eigentlich immer so lange, um sich den Realitäten zu stellen,
auf die Fachleute aus der Polizei und den Gewerkschaften zu hören und die angespannte Sicherheitslage für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern? Warum muss immer erst etwas passieren, bis diese Landesregierung vom Passiv- in den Aktivmodus wechselt?
Das sicherheitspolitische Totalversagen an Silvester hat offenbar zu einem Umdenken geführt.
Wir erinnern uns: Die CDU-Fraktion hat bereits im Mai 2014 einen Antrag zur Erprobung von Bodycams bei der Polizei NRW eingebracht. Wir wollten damit erreichen, dass die rot-grüne Landesregierung dem Beispiel des Landes Hessen folgt, wo CDU und Grüne die Polizei zuvor als erstes Bundesland mit Bodycams ausgestattet hatten.
Der dortige Pilotversuch war so erfolgreich, dass die hessische Polizei entsprechende Kameras inzwischen in Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach im Regelbetrieb einsetzt. Die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte konnte dadurch nachweislich gesenkt werden.
Leider haben SPD und Grüne unseren damaligen Antrag abgelehnt, obwohl sich alle drei Polizeigewerkschaften in einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss ausdrücklich für den Antrag der CDU ausgesprochen haben.
Mittlerweile macht das hessische Beispiel in vielen anderen Ländern Schule. Nach Bayern haben in der Folgezeit das rot-grün regierte Rheinland-Pfalz, das rot-grün regierte Hamburg, das rot-grün regierte Bremen und das grün-rot regierte Baden-Württemberg – das ist ja zum Glück vorbei – die Erprobung von Bodycams durch die jeweilige Landespolizei beschlossen.
Lachen Sie ruhig. Warten wir es einmal ab. Vielleicht führt eine grün-schwarze Regierung dann ja diese Bodycams auch ein.
Ganz so sinnlos, meine Damen und Herren, wie SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Bodycams immer bewertet haben, kann er also nicht sein.
Nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht hat die Gewerkschaft der Polizei ihre Forderung nach der Ausstattung der Polizei NRW mit Bodycams umgehend erneuert. Ich darf dazu aus der Pressemitteilung des GdP-Landesvorsitzenden Plickert vom 10. Januar 2016 wie folgt zitieren:
„Überfällig ist aus Sicht der GdP außerdem die Ausstattung der Polizei mit Bodycams. Hätten wir während der Kölner Silvesternacht diese Kameras zur Verfügung gehabt, wären die Übergriffe zwar nicht zu verhindern gewesen, aber wir hätten heute einen wesentlich besseren Überblick über die Situation auf dem Bahnhofsvorplatz und bessere Aufnahmen von den Straftätern.“
„Dies wäre jetzt bei ihrer Verfolgung sehr hilfreich.“
Meine Fraktion hat daraufhin Ende Januar 2016 einen weiteren Antrag zur Einführung von Bodycams in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht, der von SPD und Grünen erneut mit den abenteuer
lichsten Begründungen abgelehnt wurde. Der Kollege Bolte von den Grünen, der sich gerade so lautstark zwischenmeldet, war sich in der damaligen Debatte noch nicht einmal zu schade, das Tragen von Bodycams als verfassungswidrig zu bezeichnen.
Wer mag, kann diese verwegene Argumentation gerne noch einmal im Plenarprotokoll vom 28. Januar 2016 nachlesen.
Heute wird er dagegen in der „Rheinischen Post“ mit den Worten wiedergegeben – ich zitiere –:
„… auf Basis der Versuche in anderen Bundesländern werde entschieden, ob ein eigener Versuch in NRW Sinn ergäbe.“
Hört, hört! Die Frage ist nur, warum man in NRW alles testen muss, was woanders schon nachweislich gut funktioniert.
Das gilt nicht nur für Bodycams, sondern zum Beispiel auch für Predictive Policing. Rot-Grün testet – andere machen.
Meine Damen und Herren, die Haltung der CDUFraktion zum Thema Bodycams ist seit Jahren bekannt. Wir fordern in Übereinstimmung mit allen Polizeigewerkschaften den Einsatz von Bodycams bei der Polizei Nordrhein-Westfalen, und das nicht erst seit heute. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Große Koalition auf Bundesebene nunmehr auch die Bundespolizei mit diesem Hilfsmittel ausrüsten möchte. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka,
erklärte dazu in der „Rheinischen Post“ – ich zitiere –:
„‘Bodycams können bei der Aufklärung von Übergriffen oder bei der Deeskalation bestimmter Situationen helfen.‘
Beim Einsatz von Bodycams auf Länderebene seien positive Erfahrungen gesammelt worden. So habe etwa auch die Zahl der Übergriffe auf Polizisten deutlich abgenommen … Die Große Koalition sei sich deshalb einig darin, dass auch eine Ausstattung der Bundespolizisten sinnvoll sei.“
So der Innenexperte der Bundestags-SPD.
Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass sich die rot-grüne Koalition im nordrheinwestfälischen Landtag so lange nach Kräften gegen den Einsatz von Bodycams in NRW gewehrt hat. Dafür gab es keinen sachlichen Grund. Der einzige
Grund für Ihre Verweigerungshaltung, Herr Jäger, war bisher, dass die Initiative dazu in NordrheinWestfalen von der CDU ausgegangen ist und dass Sie Anträge der Opposition bereits seit sechs Jahren pauschal ablehnen.
Jetzt kommen die Bodycams, aber nicht ohne einen politischen Kuhhandel zur Befriedung des grünen Koalitionspartners. Im gleichen Atemzug wollen Sie jetzt die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einführen. Damit schicken SPD und Grüne die Beamten demnächst also mit individualisierten Kennzeichen in die Auseinandersetzung mit vermummten Gewalttätern.
Dazu fällt mir der Kommentar des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft ein. Herr Wendt hat diese Vorgehensweise bereits in der „Rheinischen Post“ vom 23. Juni 2012 als – ich zitiere – „linken Blödsinn“ bezeichnet.
Es gibt keinen belastbaren Grund für diese ideologische Kennzeichnungspflicht, aus der ein tiefes Misstrauen gegenüber der staatlichen Exekutive spricht.
Statt unsere Polizei unter Verdacht zu stellen, sollten Sie lieber endlich etwas gegen die massive und ausufernde Gewalt gegenüber Polizeibeamten tun und zum Beispiel unsere Forderung nach Mindeststrafen bei Angriffen auf Polizeibeamte unterstützen.
Ich komme zum Ende.
Die CDU-Fraktion wird auch weiterhin sinnvolle und konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen machen. Es gibt dort noch viele und große Baustellen.
Wir erwarten jetzt von Ihnen, dass die Bodycams schnell und unbürokratisch eingeführt werden, und freuen uns, dass Sie unsere Forderung nun endlich umsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat die rot-grüne Landesregierung bereits vor über eineinhalb Jahren dazu aufgefordert, den Einsatz von Schulterkameras – sogenannter Bodycams – bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen zu erproben. Ich verweise dazu auf die Drucksache 16/5239 vom 20. Mai 2014.
Dieser Antrag ist seinerzeit ausführlich im Innenausschuss beraten und von Rot-Grün abgelehnt worden. Die Verweigerungshaltung von SPD und Grünen hat schon damals großes Unverständnis innerhalb der Polizei ausgelöst, weil alle drei Polizeigewerkschaften den CDU-Antrag ausdrücklich begrüßt hatten.
So erklärte beispielsweise der NRW-Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, an die Adresse von SPD und Grünen – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll Drucksache 16/785 vom 13.01.2015, Seite 25 –:
„Ich beobachte das hier teilweise als interessierter Zaungast und muss offen sagen, dass ich mir das Wort ‚Popanz‘ an dieser Stelle nicht verkneifen kann. Nach meinem Eindruck geht die eine oder andere Diskussion ein bisschen an der Realität der Bürger vorbei; denn wir verkennen, dass nahezu jede Einsatzsituation ohnehin drei Sekunden später im Internet zur Verfügung steht. Ich weiß also nicht, ob es wirklich den Realitäten entspricht, dass wir hier so lange darüber diskutieren.“
Meine Damen und Herren, nach den ungeheuerlichen Vorfällen der Silvesternacht in Köln ist aus der polizeilichen Praxis erneut die Forderung nach Bodycams erhoben worden. So erklärte der NRWLandesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Arnold Plickert in einer Pressemitteilung vom 10.01.2016:
„Überfällig ist aus Sicht der GDP außerdem die Ausstattung der Polizei mit Body-Cams. ‚Hätten wir während der Kölner Silvesternacht diese Kameras zur Verfügung gehabt, wären die Übergriffe zwar nicht zu verhindern gewesen, aber wir hätten heute einen wesentlichen besseren Überblick über die Situation auf dem Bahnhofsvorplatz und bessere Aufnahmen von Straftätern. Dies wäre jetzt bei ihrer Verfolgung sehr hilfreich‘ …“
Dass SPD und Grüne der Polizei dieses dringend benötigte Einsatzmittel in Nordrhein-Westfalen
gleichwohl bis heute vorenthalten, ist aus unserer Sicht gerade zu skandalös.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie sollten sich ein Beispiel an Ihren Genossen in anderen Bundesländern nehmen, die bei dem Thema Bodycams inzwischen voll auf der Linie von CDU und CSU sind und ihre Streifenpolizisten längst mit Bodycams ausgestattet haben.
Schauen Sie beispielsweise nach Rheinland-Pfalz! Dort hat der SPD-Innenminister Lewentz den Einsatz von Bodycams am Montag dieser Woche erneut in den höchsten Tönen gelobt – hört, hört! In der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“ vom 25.01.2016 heißt dazu – Zitat –:
„Innenminister Roger Lewentz (SPD) zog seinerseits eine durchweg positive Bilanz und kündigte an, 80 weitere Bodycams noch vor Fastnacht anzuschaffen, um sie landesweit zu testen. ‚Wir tun alles dafür, dass wir Bilder verhindern können, wie wir sie in Köln an Silvester hatten‘, betonte Lewentz.“
Das ist im Übrigen der, der jetzt in die Elefantenrunde und Talkshow hineingeht.
Neben Rheinland-Pfalz testen unter anderem auch die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg den Einsatz von Bodycams. Das Land Hessen, in dem die Grünen mit der CDU am Kabinettstisch sitzen, war beim Thema „Bodycams“ sogar deutschlandweit Vorreiter und setzt sie inzwischen im Regelbetrieb ein.
Meine Damen und Herren, dass die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nach wie vor keine Bodycams bei der Polizei einsetzen will, versteht inzwischen kein Mensch mehr. In Wirklichkeit sind Sie auch gar nicht gegen dieses Einsatzmittel. So habe ich Herrn Körfges zumindest in der Sitzung des Innenausschusses nach Köln verstanden. Er ist jetzt leider nicht da. Aber ich habe die Signale durchweg positiv aufgenommen. Ich hoffe, es führt zu einem Umdenken auch in Ihrer Fraktion.
Bisher wollen Sie sie zumindest nicht einführen, weil es sich um eine Forderung der CDU-Fraktion handelt. Aber so, wie wir Frau Kraft heute Morgen verstanden haben, will sie jetzt doch die guten Vorschläge auch der Opposition aufgreifen. Nur dann erwarte ich eben auch von Frau Kraft, dass sie endlich einmal handelt und nicht nur Versprechungen macht, 500 neue Polizeibeamte einzustellen, die Videoüberwachung auszuweiten und Bodycams einzuführen. Dann erwarte ich von Ihnen hier einmal konkrete Gesetzesvorschläge und Entschließungsanträge. Da kommt aber nichts.
Also, springen Sie über Ihren Schatten und ermöglichen Sie endlich den Einsatz von Bodycams bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen! Die Beamtinnen und Beamten auf der Straße warten sehnsüchtig darauf.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag unserer Fraktion und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich stelle die Frage an Sie, was denn jetzt mit der Ankündigung von Ministerpräsidentin Kraft ist, die Bodycams einzuführen. Wann kommen die jetzt, und wie stehen Sie als Landtagsfraktion zu dieser Aussage Ihrer Ministerpräsidentin?
Es gibt keine Tests in Nordrhein-Westfalen. Das ist nicht richtig. Es gibt aber natürlich die Tests in Hessen.
Die werden von der regierungstragenden Fraktion der Grünen in Hessen mitgetragen. Daher nochmal meine Frage: Tragen Sie die Ankündigung von Frau
Kraft zur Einführung von Bodycams als Grüne in der Regierungskoalition mit?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Ermittlungswerkzeug bei schwersten Straftaten wie zum Beispiel Terrorismus und Kinderpornografie vorgelegt hat.
Dieser trägt sowohl einer effektiven Verbrechensbekämpfung als auch den höchstrichterlichen Vorgaben zum Grundrechtsschutz der Bürger in vorbildlicher Weise Rechnung. Ich darf dazu kurz aus der lesenswerten Analyse einer Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zitieren, der in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift „Kriminalistik“ abgedruckt ist. Frau Degenkolb – so heißt die Dame – erklärt darin Folgendes – ich zitiere aus Seite 602 ihres Beitrages:
Es fällt auf, dass die präzisen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung so weit wie möglich nahezu wörtlich in den aktuellen Gesetzentwurf übernom
men wurden. Vorhandene Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume wurden restriktiv ausgeschöpft. Auch wenn die starke Begrenzung des Straftatenkatalogs und der Speicherdauer den polizeilichen Bedarf nicht immer ausreichend abdecken wird, stößt die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in eine wesentliche Lücke in der Reihe der Ermittlungsinstrumente und schließt diese zumindest ein Stück weit. – Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, so viel zur Bewertung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung aus Sicht der fachlichen Praxis. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist anders als behauptet keine verfassungswidrige Totalüberwachung der Bürger durch staatliche Sicherheitsbehörden. Das ist schlichtweg Unsinn.
Die CDU-Fraktion wird die vorliegenden beiden Anträge daher ablehnen. Gespannt bin ich allerdings, wie sich SPD und Grüne dazu verhalten werden, die sich in dieser Frage wieder einmal als gespaltene Truppe präsentieren.
Wir erinnern uns: Als sich die SPD auf Bundesebene noch in der Opposition befand, verging kaum ein Monat, in dem Innenminister Ralf Jäger das Thema nicht für Pöbeleien in Richtung der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger instrumentalisierte.
Die Weigerung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen, sei – so Ralf Jäger in der „Bild“Zeitung vom 26.03.2012, Zitat – „mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu erklären“. Ihr Verhalten grenze – Zitat Ralf Jäger auf „focus.de“ vom 18.05.2013 – „nahe an Strafvereitelung“. – Hört, hört!
Nachdem Herr Jägers Parteigenosse Heiko Maas Ende 2013 Bundesjustizminister wurde, fanden diese unsäglichen Beschimpfungen ein jähes Ende. Weil auch Herr Maas die Vorratsdatenspeicherung ablehnte, warfen für die Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen ihre bisherige Position kurzerhand über Bord. Auf ihrem Landesparteitag in Köln fasste die NRW-SPD Ende September 2014 sogar einen Beschluss, in dem sie die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich ablehnte. Für die rot-grüne Landesregierung durfte sich mit Justizminister Kutschaty fortan nur noch ein erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung zu dem Thema äußern.
Dieser erklärte am 30. Januar 2015 hier im Landtag, dass eine anlasslose und voraussetzungslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger falsch sei. Innenminister Jäger wollte sich die Peinlichkeit ersparen und verließ be
reits vor Debattenbeginn den Saal. Schön, dass er heute hier geblieben ist.
Nachdem sich SPD und CDU/CSU auf Bundesebene gut vier Wochen später schließlich doch auf einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt hatten, legte die SPD in Düsseldorf die nächste Kehrtwende hin, meine Damen und Herren. Nun durfte wieder Innenminister Jäger zu dem Thema sprechen und begrüßte den ausgehandelten Gesetzentwurf per Pressemitteilung vom 15. April 2014 als – Zitat – „ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.“
Meine Damen und Herren, diese beispiellose Irrfahrt der Sozialdemokraten bei einem Kernthema der inneren Sicherheit zeigt: Bei der NRW-SPD ist wirklich auf gar nichts mehr Verlass, am allerwenigsten auf die eigenen Parteitagsbeschlüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein
Westfalen ist im ersten Halbjahr des Jahres 2015 erneut von einer heftigen Einbruchswelle überrollt worden. Allein von Januar bis Juni 2015 registrierte die Polizei NRW 33.500 Wohnungseinbrüche. Das sind rund 15 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Durchschnittlich schlagen Einbrecher in NordrheinWestfalen sage und schreibe 186 pro Tag zu.
Aus einem Bericht des Landeskriminalamtes, den Innenminister Jäger auf Anfrage der CDU-Fraktion Ende September 2015 dem Innenausschuss vorgelegt hat, geht zudem hervor, dass in unserem Bundesland nur einer von 100 Einbrechern verurteilt wird.
Diese desaströse Bilanz macht eins deutlich: Die rot-grüne Landesregierung hat auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung komplett versagt.
Dabei wissen wir über die Beutezüge dieser Täter inzwischen relativ gut Bescheid. Auch der Landesregierung ist bekannt, woher die Einbrecher kommen. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Europäisierung der Polizeiarbeit heißt es dazu in aller Offenheit – ich zitiere aus der Drucksache 16/8338, Seite 22 –:
„Als Täter grenzüberschreitender Einbruchskriminalität werden zunehmend überregional und arbeitsteilig vorgehende mobile Täter und Banden ermittelt. Diese Täter, häufig südosteuropäischer Herkunft, reisen aus dem benachbarten Ausland (Niederlande, Belgien und Frankreich) in die Bundesrepublik Deutschland und auch nach NRW ein, begehen hier Einbrüche oder auch andere Delikte der Eigentumskriminalität und reisen dann noch am selben Tag bzw. nach nur kurzer Zeit wieder aus.“
Um diesen international agierenden Intensivtätern das Handwerk legen zu können, ist eine enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn unabdingbar. Daran
scheint es jedoch in der Praxis ganz gewaltig zu hapern.
Wie uns von der Kreispolizeibehörde Viersen schriftlich mitgeteilt wurde, gestaltet sich zum Beispiel die Zusammenarbeit mit der niederländischen Polizei überaus schwierig. Dies liegt in erster Linie daran, dass niederländische Polizeibehörden regelmäßig projektbezogen arbeiten und ihre Personalressourcen jeweils stringent nur innerhalb ihrer Projekte einsetzen.
Ganze Tatserien professioneller Einbrecherbanden entlang der deutsch-niederländischen Grenze können nicht aufgeklärt werden, weil entsprechende Hinweise oder Hilfeersuchen der Polizei NRW auf niederländischer Seite schlichtweg nicht weiter verfolgt werden, sofern diese Taten von den dortigen Polizeibehörden nicht projektiert sind.
Auch ein bilateraler Informationsaustausch auf Dienststellen- oder Sachbearbeiterebene findet nach Angaben der Kreispolizeibehörde Viersen derzeit nicht statt. Wir haben dazu in unserem Antrag mehrere konkrete Beispielfälle angeführt, die uns von der Polizei in Viersen zugetragen worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss kein Kriminalist sein, um zu erkennen, dass die Überführung international agierender Einbrecherbanden in Nordrhein-Westfalen unter diesen Rahmenbedingungen ganz erheblich leidet.
Es darf nicht sein, dass die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalitätsformen in unserem Bundesland letztlich mehr oder weniger vom guten Willen der beteiligten Polizeibehörden unserer Nachbarländer abhängt. Hierzu bedarf es klarer Vorgaben und Verabredungen auf bilateraler Ebene.
Es ist daher die Aufgabe der rot-grünen Landesregierung, die guten Beziehungen Nordrhein-Westfalens zu den Niederlanden zu nutzen, um gemeinsame Standards und Verfahren zu entwickeln. SPD und Grüne müssen endlich dafür sorgen, dass die Wohnungen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht länger von international agierenden Einbrecherbanden als Selbstbedienungsländen genutzt werden.
Ich freue mich darauf, dieses wichtige Thema in den kommenden Wochen vertieft in den Fachausschüssen zu diskutieren, und bitte die anderen Fraktionen deshalb um Zustimmung zur Überweisungsempfehlung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kameradinnen und Kameraden auf der Besuchertribüne! „Wir. Dienen. Deutschland.“ ist das Leitmotiv der Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr. In einem parteiübergreifenden Antrag würdigen wir heute das 60-jährige Bestehen der Bundeswehr und danken den Soldatinnen und Soldaten für ihren Einsatz für Frieden und Freiheit im In- und Ausland.
Dieser Konsens ist gut. Er zeigt, wie anerkannt und bedeutend Auftrag und Anspruch unserer Streitkräfte sind.
Wir gedenken heute auch derer, die im Einsatz für ihr Land und ihren Auftrag gefallen oder verletzt worden sind. Ihr Opfer war nicht umsonst.
Gleichzeitig muss uns bewusst sein, dass auch in Zukunft der Einsatz für Frieden und Freiheit Opfer kosten wird. Aufgabe der Politik muss es daher sein, den Auftrag der Bundeswehr klar zu definieren und sie dann personell und materiell bestmöglich auszustatten.
Genauso wichtig ist aber eine breite politische Rückendeckung und gesellschaftliche Akzeptanz für unsere Soldaten in der Heimat und im Auslandseinsatz –
dies umso mehr vor dem Hintergrund globaler Entwicklungen, die Deutschland zu Recht mehr Verantwortung und Engagement abverlangen werden.
Die Bundeswehr ist unerlässlicher Garant der Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten. Sie hat in den vergangenen 60 Jahren unsere Freiheit, unsere Demokratie, unsere Werte und unsere Art zu leben verteidigt und geschützt. Sie war und ist dabei stets eine Parlamentsarmee aus der Mitte der Gesellschaft. Der Leitsatz des „Staatsbürgers in Uniform“ und die Grundsätze der Inneren Führung gibt es in dieser Form und Verankerung – zumindest soweit ich weiß – bei keinen anderen Streitkräften demokratischer Staaten.
Daher sollten alle demokratischen Parteien den Soldatinnen und Soldaten Dank und Anerkennung entgegenbringen. Das möchte ich heute im Namen der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich tun. Wir stehen an Ihrer Seite. Danke, dass Sie Deutschland dienen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kutschaty, das war ein beeindruckendes rechtswissenschaftliches Seminar, aber keine politisch klare Aussage Ihrer Regierung, wie Sie jetzt zur Vorratsdatenspeicherung stehen.
Die Positionen von FDP und Piraten sind dagegen glasklar.
Ihre Position ist aber immer noch völlig unklar, auch die Position der Ministerpräsidentin. Frau Kraft, ich frage Sie: Wie haben Sie denn auf dem SPDParteitagskonvent abgestimmt? Stehen Sie doch mal dazu!
Wie haben Sie denn abgestimmt, nachdem das Wohl und Wehe des Bundesvorsitzenden der SPD auf dem Spiel stand, der eigenmächtig der Partei verordnet hat, die Vorratsdatenspeicherung nun doch einzuführen?
Weil der Justizminister, wie der im Lande auch, sich auf Bundesebene nicht dazu durchringen kann, dieses wichtige sicherheitspolitische Instrument endlich einzuführen, muss der Bundesvorsitzende der SPD einschreiten, muss es vorgeben und kämpft auf dem Parteitagskonvent um eine knappe Mehrheit von 56 %. Das zeigt die Zerrissenheit der SPD und die Zerrissenheit in dieser Frage, meine Damen und Herren.
Auch innerhalb der Regierungskoalition hier zeigt sich das an dieser Rede ganz deutlich.
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten im Übrigen nicht von staatlichen Stellen gespeichert, sondern von privaten Telekommunikationsunternehmen,
bei denen sie ohnehin anfallen. Die Unternehmen werden lediglich dazu verpflichtet, die Daten für die Dauer von zehn Wochen aufzubewahren, damit von den Sicherheitsbehörden beim Verdacht schwerster Straftaten, zum Beispiel bei Kinderpornografie oder Terroranschlägen, und erst nach richterlicher Anordnung darauf zugegriffen werden darf. Das ist doch einem Rechtsstaat angemessen.
Dieser Zugriff bezieht sich ausdrücklich nicht auf Kommunikationsinhalte, wie uns gern weisgemacht wird, sondern lediglich auf Verbindungsdaten, also die Frage, wer wann mit wem von welchem Internet- oder Telefonanschluss aus kommuniziert hat.
Erinnern Sie sich mal: Bevor es überall diese Flatrates gab, die wir jetzt alle gerne nutzen, gab es den Einzelverbindungsnachweis der Deutschen Telekom. Da konnten Sie auf Ihrer Rechnung sehen, mit wem Sie telefoniert haben.
Diese Daten sind auch vorher schon angefordert worden, und darüber hat sich niemand aufgeregt.
Die Gegner einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung übersehen leider auch vollständig, dass dadurch letztlich für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wird. Das derzeitige Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hat nämlich fatale Auswirkungen. Aktuell entscheiden allein die Provider darüber, wie lange sie die Verbindungsdaten aufbewahren – zum Beispiel sieben Tage, sieben Wochen, sieben Monate, sieben Jahre, was auch immer –, auch wo sie diese Daten speichern, zum Beispiel auf einem Server in Deutschland, in China, in Russland, in den USA oder auf den Bahamas,
natürlich mit den dort entsprechend gültigen Datenschutzniveaus.
Ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Daten gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden überlassen, ist gar nicht geregelt, möglicherweise ohne Richtervorbehalt. Diese Unsicherheiten können wir nicht weiterhin zulassen. Deswegen brauchen wir endlich dieses Bundesgesetz, wie es jetzt vorgeschlagen worden ist.
Es ist im Übrigen ein Märchen, dass das Bundesverfassungsgericht und der EuGH die Vorratsdatenspeicherung pauschal als unzulässigen Grundrechtseingriff eingestuft haben.
Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 nur die konkrete Ausgestaltung
der Vorratsdatenspeicherung im deutschen Telekommunikationsgesetz als unverhältnismäßig angesehen und höhere Hürden für den Zugriff auf die Daten gefordert.
Der EuGH hat 2014 dann die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen die EU-Grundrechtecharta für ungültig erklärt. Beide Gerichte haben aber ausdrücklich festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ein legitimes Mittel darstellt, um schwere Kriminalität zu bekämpfen.
Dass infolge der fehlenden Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ein Ermittlungsvakuum im Bereich der Schwerstkriminalität entstanden ist, hat die Gewerkschaft der Polizei unlängst eindrucksvoll mit Zahlen untermauert.
Demnach konnten in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2013 bei insgesamt 348 Strafverfahren, die im Bereich der Internetkriminalität eingeleitet wurden, die Täter mangels Vorratsdatenspeicherung nicht ermittelt werden.
Etwa ein Viertel der Verfahren im Bereich der Kinderpornografie, nämlich 268 von 1.020, seien aus diesem Grund ohne Erfolg geblieben.
Das muss man sich einmal vorstellen – in so einem widerwärtigen Bereich wie Kinderpornografie!
Der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert bezeichnete es in diesem Zusammenhang als Skandal, dass Hunderte von Straftätern, die Kinderpornos aus dem Internet herunterladen, nur deshalb straffrei bleiben, weil die Polizei nicht auf ihre Verbindungsdaten zurückgreifen darf. Was sagen Sie jetzt dazu?
Sogar die Aufklärung von Mordtaten werde durch die fehlende Möglichkeit zur Vorratsdatenspeicherung erschwert – siehe eine Pressemitteilung der GdP NRW vom 9. Januar 2014.
Das kann man wie Piraten, Grüne und Linke und Teile der SPD natürlich hinnehmen, meine Damen und Herren.
Das kann man hinnehmen, wenn man meint, dass dieser Staat mit diesen Informationen Schindluder treiben würde. Aber wir leben hier in einem Rechtsstaat.
Und da muss es möglich sein, dass auch Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden können, Daten, die sie bis vor Kurzem zu Abrechnungszwecken ohnehin gespeichert haben, eine gewisse Zeit vorzuhalten, um damit schwerste Kriminalität zu bekämpfen.
Die Perversion des Datenschutzes wird im Übrigen von diesem Spektrum eigentlich nur noch durch das Schweigen zu Facebook übertroffen.