Stefanie Wiegand

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist mir eine besondere Ehre, die letzte Plenarrede dieser Legislaturperiode für die SPD und vor allem die letzte Rede für die SPD als Oppositionspartei für lange Zeit halten zu dürfen.
Eine noch größere Ehre ist es mir aber, die letzte SPD-Rede unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Moron halten zu dürfen.
Lieber Edgar, du wirst uns fehlen.
Mit Bezug auf die Große Anfrage danke ich auch den Mitarbeitern im zuständigen Ministerium für die geleistete Fleißarbeit.
Bitte schön.
Ich beantworte die Frage gerne: Sie haben recht, Herr Priggen.
Die Konsequenzen dieser Katastrophe von Nachterstedt beschäftigen erneut die Menschen im rheinischen Revier, seit sich vor knapp zwei Wochen der Erdrutsch im Braunkohlentagebau Inden ereignet hat. Aber ich bin sicher, dass wir dieses Thema im Anschluss an diese Debatte in der Sondersitzung des zuständigen Ausschusses mit der gebotenen Überparteilichkeit, Sorgfalt und Unaufgeregtheit sachlich und konstruktiv angehen werden.
Die Arbeit im Ausschuss für Bergbausicherheit hat sich in den letzten fünf Jahren stets durch die Attribute „sachlich“, „überparteilich“ und „konstruktiv“ ausgezeichnet, wofür ich allen Mitgliedern, dem Ausschussreferenten Herrn Schröder und besonders dem Vorsitzenden Josef Hovenjürgen danken möchte.
Nur ganz kurz: Wir sollten den Vorfall im laufenden Abbaubetrieb im Tagebau Inden nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Meldewege, die Informationspolitik und die Sicherungsmaßnahmen müssen nochmals überprüft werden. Aber wir sollten den Vorfall im laufenden Abbaubetrieb im Tagebau Inden nicht leichtfertig mit der Katastrophe von Nachterstedt auf eine Stufe stellen.
Es macht schon einen Unterschied, ob eine Böschung an einem Restsee Häuser unvorhersehbar mit in die Tiefe reißt oder ob eine Arbeitsböschung auf der obersten Sohle des Abbaufeldes abrutscht. Der Versuchung, hier zu skandalisieren, sollten wir gemeinsam widerstehen.
Eines sage ich Ihnen für die SPD-Fraktion zu: Wir werden die Antwort auf die Große Anfrage nicht zu den Akten legen. Wir werden die Antwort bei der Arbeit in der kommenden Legislatur wieder aufgreifen. Denn es gibt natürlich über die Inhalte der Antwort weiteren Besprechungsbedarf, auch wenn die
Große Anfrage heute hier formal abschließend beraten wird. Glück auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als örtliche Abgeordnete weiß ich, dass die meisten Leute in Gronau ihren Frieden mit der Urananreicherungsanlage der Urenco geschlossen haben. Die Menschen gehen dort zur Arbeit. Urenco zahlt ordentlich seine Gewerbesteuer. Wir sind im Dialog mit dem Betriebsrat. So weit – so gut!
Grundvoraussetzung für ein friedliches und gedeihliches Miteinander ist Vertrauen: Vertrauen in eine kompetente Betriebsführung, Vertrauen in eine gute und sichere Steuerung der Betriebsabläufe, Vertrauen in eine Atomaufsicht, die diesen Namen auch verdient und die dafür sorgt, dass Missstände aufgedeckt und abgestellt werden.
Bislang war die Bevölkerung in meinem Wahlkreis in dem Glauben, dass alles normal läuft. Die heutige
Aktuelle Stunde deckt aber unglaubliche Missstände auf, die Sie, Frau Thoben, erklären müssen.
Wie erklären Sie, dass Frachtpapiere offensichtlich nicht gelesen werden? Man kann strahlende und hochgiftige Stoffe auch gleich ohne Frachtpapiere verschicken, wenn diese sowieso nur ungelesen abgeheftet werden.
Wie überprüft die Atomaufsicht die Eingangskontrollen?
Ihr Mitarbeiter hat in der Ausschusssitzung am 27. Januar ausgeführt, dass einmal pro Woche ein Kollege aus dem Wirtschaftsministerium vor Ort sei. Ich frage Sie: Wie kann es dann sein, dass offensichtlich keine Frachtpapiere kontrolliert werden, bevor mit potenziell gefährlichen Gütern gearbeitet wird?
Frau Thoben, was soll ich den Leuten in meinem Wahlkreis erzählen? Wie soll ich vor Ort um Akzeptanz bei den Anwohnern und bei Investoren werben, wenn so schlampig gearbeitet wird? Kommen Sie doch mal mit mir in die Gronauer Fußgängerzone und erklären Sie den Menschen, was bei Urenco passiert ist!
Übrigens, Frau Thoben: Auch Ahaus liegt in meinem Wahlkreis. Zeigen Sie doch mal Flagge! Kommen Sie doch am 24. April mit zur Anti-Atom-Demo nach Ahaus, um den Menschen zu erklären, warum Nordrhein-Westfalen unbedingt Laufzeitverlängerungen braucht.
Denn ich werde ständig gefragt, was ich von Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken halte.
Hinzu kommt: Sie verspielen leichtfertig das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Landesregierung.
Und: Dies ist kein Einzelfall.
Über Ihren Regierungsmurks in Datteln werden wir morgen wieder einmal diskutieren.
In meinem Nachbarkreis wurden Sie vom Oberverwaltungsgericht und vom Verfassungsgerichtshof zurückgepfiffen. Der zehnte Senat des Oberverwaltungsgerichtes hat am 30. September 2009 im Streit um die Erhöhung der Verkaufsfläche des Euregio Outlet Centers in Ochtrup entschieden, dass Sie der Stadt Ochtrup die Genehmigung der 78. Änderung ihres Flächennutzungsplans nicht hätten versagen dürfen. § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro hatte der Verfassungsgerichtshof bereits am 26. August 2009 wegen einer Verletzung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung für nichtig erklärt.
Sehr geehrter Herr Brockes, gucken Sie sich die Landkarte an! Dann wissen Sie, wie groß die Luftlinie zwischen Gronau und Ochtrup ist.
Darüber, dass Gronau deswegen das FOC bauen kann, können wir uns gleich noch einmal persönlich unterhalten, Herr Brockes.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Kreis Borken gilt besonders, was landesweit gilt: Sie haben das Vertrauen in die Verlässlichkeit und in eine ordentliche Regierung mit handwerklichen Fehlern und schlampiger Arbeit in atemberaubender Geschwindigkeit ruiniert. Es ist gut, dass dies am 9. Mai ein Ende hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich gebe hiermit zu Protokoll, dass ich mit meiner Fraktion gemeinsam heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde. Es ist mir aber ein persönliches Anliegen, mein Wahlverhalten näher zu begründen.
Ich habe damals guten Gewissens für das Enteignungsgesetz gestimmt. Inzwischen sind wir weiter. Die vom Bayer-Management zu verantwortenden Fehler bei der Bauausführung haben mein Vertrauen zerstört. Als Abgeordnete kann ich einem Projekt nicht meine Zustimmung geben, wenn ich nicht mit gutem Wissen und Gewissen dazu stehen kann. Das ist meine ganz persönliche Einstellung und Auslegung meines Abgeordnetenmandates. Den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen lehne ich dennoch ab, weil ich mir als Abgeordnete nicht anmaße, einem Unternehmen, egal ob groß oder klein, in die internen Verfahrensabläufe gravierend einzugreifen, wie es im dritten Spiegelstrich des Antrages gefordert wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vertreterin aus dem ländlichen Raum, Herr Kemper, kenne ich sehr wohl die Realität des ländlichen Raumes. Mit dieser Kenntnis kann ich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gut verstehen.
In Vreden, in meinem Wahlkreis, wird gerade ein Hähnchenmastbetrieb auf insgesamt 163.600 Tiere erweitert. Das ist kein Bauernhof mehr. Das ist eine Agrarfabrik.
Gerade in meiner Kommune, in Südlohn, diskutieren wir zurzeit parteiübergreifend über Massentierhaltung. Und warum? Weil ein großer Schweinemäster am Ortsrand seine Mastplätze um drei Stallgebäude und seinen Tierbestand auf knapp 6.500 Schweine erweitert hat – und weil es nun in unserer Gemeinde stinkt! Es stinkt auf der einen Seite bis zur Schule und auf der anderen Seite bis ins Dorf hinein zu unserem Lebensmittelmarkt.
Gleichzeitig gehen auch in unserer ländlichen Region jedes Jahr mehrere kleine Höfe in die Knie, weil sie im Strukturwandel nicht mehr mithalten können. Aktuell diskutiert sich unsere Gemeinde die Köpfe heiß, weil die Landwirtschaft gemeinsam mit einem großen Energiekonzern vor den Toren unserer Gemeinde eine Biogasanlage auf Güllebasis errichten will.
Uns allen ist klar, dass wir damit der Agrarindustrie Tür und Tor öffnen. Schließlich ist zu befürchten, dass die Flächenbindung durch den neuen Entsor
gungsweg der Gülle langfristig nicht mehr greift. Für nicht Eingeweihte, die dieser Diskussion nicht folgen können: Im Allgemeinen darf ein Landwirt nur so viele Masttiere halten, wie er an anfallender Gülle auf seinen Feldern entsorgen kann. Wenn ein Landwirt seine Gülle zukünftig in unserer Biogasanlage entsorgen kann, wird der Aufbau von weiteren Mastställen beschleunigt.
Zurzeit verspricht die Landwirtschaft uns Anwohnern – noch in einer freiwilligen Selbstverpflichtung –, dass die Gülleentsorgung in der Anlage den Tierbestand vor Ort nicht erhöhen wird. Aber solange es eine freiwillige Verpflichtung bleibt, kann sich jeder selber ausrechnen, wie lange sie Bestand haben wird.
Eine Forderung zur strikten Flächenbindung wie in Punkt 1 des Forderungskataloges im Antrag käme uns vor Ort sehr entgegen und würde die Ängste der Bevölkerung und der noch existierenden kleineren Landwirte vor Ort nehmen.
Die Leidtragenden dieser von der schwarz-gelben Landesregierung verursachten Entwicklung sind aber nicht nur die Tiere, sondern auch die Landwirte, denn sie können gegen die Agrarfabriken nicht mehr mithalten. Das sind genau die Landwirte, die mit ihren Höfen die Kulturlandschaft unserer Region prägen, die vielleicht noch Kühe auf einer Weide grasen lassen und die mit ihrer Arbeit zum Erhalt unserer Natur und unserer Landschaft beitragen.
Daher werden wir auch Ihrem zweiten Punkt im Forderungskatalog, der Stärkung bäuerlicher Strukturen, zustimmen.
Aber leider, lieber Johannes Remmel, schlampt Ihr Antrag in einer klaren Definition von Massentierhaltung. Eine große Anzahl von Tieren auf einem Hof ist nicht automatisch gleichzusetzen mit Massentierhaltung. Es sind die Haltungsbedingungen, die das Maß an Tierschutz bestimmen. So ist auch die Haltung einer großen Anzahl von Tieren auf einem Hof nicht automatisch tierquälerisch.
Natürlich sehen wir Geflügelmast in großem Maßstab sehr kritisch und setzen uns aktiv für bessere Bedingungen ein. Dies betrifft nicht nur die Haltung im Maststall, sondern auch die jahrzehntelange Züchtung von Tieren, die zum Ende der Mast kaum noch laufen können und an Organverfettung leiden. Aber was ist mit der Kaninchenmast, die in meinen Augen tierschutzrechtlich extrem bedenklich ist, aber nur selten als Massentierhaltung verstanden wird?
Wir möchten auch nicht alle großen Betriebe über einen Kamm scheren. In der Presse kann man immer wieder von Kleinhöfen lesen, auf denen Tiere elendig verhungern und nicht artgerecht ernährt und gehalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, Sie fordern, dass es künftig ein Tierschutzsiegel geben muss. Wir haben auf Bundesebene schon im Jahr 2009 einen Tierschutz-TÜV eingeführt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen: zum einen, weil die CDU/FDP-geführte Regierung in den letzten fünf Jahren auf diesem Gebiet versagt hat, und zum anderen, weil die CDU auf Bundes- und auf Landesebene durch Gesetzesänderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz die Errichtung von Großmastanlagen begünstigt hat. Aber diese Regierung ist ja zum Glück nur noch wenige Tage im Amt, denn am 9. Mai ist für Sie alles vorbei. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Sie sprachen gerade die Beratungsstellen in Ihrem Kreis an. Wir unterstellen natürlich keiner von ihnen, dass sie keine gute Arbeit machte, im Gegenteil: Sie machen sehr gute Arbeit. Aber wissen Sie auch, wie lang die Wartezeiten sind, bis die Betroffenen einen Termin bekommen, und wie viele Monate sie warten müssen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Pick, Herr Ellerbrock – wo ist er? –,
ich habe Sie heute auf der Demo von „Menschen für Tierrechte“ vermisst,
zu der alle Parteien eingeladen waren, ihre Statements zu diesem Thema öffentlich abzugeben. Schade, dass Sie nicht da waren.
Ich freue mich, dass Sie von der CDU in großer Zahl anwesend waren; denn zu dem Zeitpunkt hat unsere Vorsitzende Frau Kraft hier im Plenum gesprochen. Vielen Dank, dass Sie so interessiert waren.
Dennoch sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend in einem Punkt einig: Tierschutz bedeutet die Vermeidung von Tierquälerei sowie die Vermeidung von grundlosem Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden. Doch darum geht es heute nicht.
Heute wird entschieden, ob beim Tierschutz dessen rechtspolitische Bedeutung einen entscheidenden Schritt vorankommen soll oder nicht.
Selbstverständlich ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland seit 1871 eine beachtliche Entwicklung des gesetzlichen Tierschutzes stattgefunden hat. Ebenso gibt es heute internationale Regelungen und europäisches Recht. Im nationalen Recht war das Tierschutzgesetz von 1972 ein Meilenstein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt seit 1990, dass Tiere keine Sachen sind.
1994 wurde in Nordrhein-Westfalen ein Beirat für Tierschutz gebildet. Aber es ist und bleibt lediglich ein Gremium des Informationsaustausches und nicht der Mitentscheidung des anerkannten Tierschutzes.
Seit 2002 ist der Tierschutz ein Staatsziel, ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Die Gewaltenteilung muss diese Deklaration in ihrer weiteren Gesetzgebung mit den damit verbundenen Erlassen und Verordnungen, der verwaltungsseitigen Ausführung und in der Rechtsprechung ausbauen und vertiefen.
Die CDU-Fraktion hat schlicht unrecht, wenn sie behauptet, dass ein Bundesland nicht die Kompetenz habe, ein Verbandsklagerecht einzuführen.
Ich empfehle Ihnen die Lektüre „Die öffentliche Verwaltung“ von Herrn Professor Dr. Johannes Caspar aus Februar 2008, der Ihre These klar und eindeutig widerlegt.
Dort steht geschrieben:
Die Bundesgesetzgebung sieht keinen Ausschluss der Kompetenz zum Tierschutzverbandsklagerecht durch die Landesgesetzgebung vor.
In diesem Sinne will die SPD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Recht den wirkungsvollen Schutz für Tiere sinnstiftend ausbauen und vertie
fen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine ist für uns eine konsequente Schlussfolgerung aus der Staatszielbestimmung unserer Verfassung. Es ist nun an der Zeit, es auch einzuführen.
Stets wurden bei der Diskussion zur Einführung von Verbandsklagen gebetsmühlenhaft von Teilen der Industrie, der Forschung und der Rechtsprechung, ihren Lobbyisten sowie den ihnen nahestehenden politischen Kreisen fadenscheinige Argumente ins Feld geführt:
Verbandsklagen führten zu Rechtsmissbrauch und Prozesshanselei. Die Gerichte würden noch mehr belastet, angeblich noch mehr bürokratischer Aufwand und eine neue Flut von Gutachten und Prozessen. All dies sei außerdem ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und ein Gefahrenrisiko für das Leben und die Gesundheit des Menschen auf den Gebieten der Medizin, der Chemie, der Kosmetik und der Toxikologie. Ohnehin sei das Ganze ein eklatanter Wettbewerbsnachteil für unseren Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Alles würde nur zu teuer, weil sich Planung und Genehmigung verzögerten oder gleich zunichte gemacht würden. Eine Minderheit von Sektierern, Querulanten und Politikveganern sowie die mit ihnen verbündete Ökoanwaltschaft bekämen eine neue Spielwiese für ihre unnützen und aussichtslosen Klagen, wo sich Hinz und Kunz austoben könnten.
Aber, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, solche und ähnliche Fiktionen in Sachen Verbandsklagerecht sind von interessierter Seite immer wieder künstlich aufgebaut worden. Diese Szenarien konnten jedoch weder der Realität in der Rechtsprechung noch im Verwaltungshandeln standhalten. Ein Verbandsklagerecht gibt es bei uns im Naturschutz, nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und im Zivilrecht beim Verbraucherschutz. In keinem dieser Bereiche, insbesondere bei den sogenannten 29erVerbänden der anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigungen, ist eine der oben genannten Befürchtungen, zum Beispiel eine riesige Klageflut, eingetreten.
Auch für den Tierschutz sehen wir dies als widerlegt an. Denn klagen dürfen nur anerkannte rechtsfähige Vereine, für die der vorliegende Gesetzentwurf hohe Hürden gesetzt hat. Klagen können nach dem Gesetzentwurf nur anerkannte rechtsfähige Tierschutzvereine, welche mindestens fünf Jahre bestehen – mit strengen Kriterien hinsichtlich der Anerkennung, ihrer Satzungsregelung und mit einem Sitz in Nordrhein-Westfalen. Solche Organisationen werden ohne Aussicht auf Erfolg keine Klageverfahren anstrengen, die für sie zeit- und vor allem kostenaufwendig sind. Vielmehr werden sich die anerkannten Tierschutzvereine auf wenige ausgewählte und besonders beispielhafte Fälle beschränken.
Warum soll das, was bei der Erhaltung von freilebenden Tieren sowie deren Lebensmöglichkeiten bewährte Praxis ist, ausgerechnet bei den Bestrebungen zum Schutz des Lebens und zur angemessenen Behandlung von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Haus- und Labortieren nicht funktionieren? Warum sollen Tiere in Käfigen weiterhin weniger Rechte haben als die wildlebenden in freier Natur?
CDU und FDP hier im Hohen Haus stellen mit ihrem unbegründeten Misstrauen die vielen engagierten Ehrenamtlichen und die wenigen Hauptamtlichen, die sich aus innerer Überzeugung für den Tierschutz einsetzen, unter den ungeheuerlichen Generalverdacht, dass sie weder effektiv noch verantwortungsvoll mit dem Rechtsmittel einer Verbandsklage umgehen könnten.
Dann verweigern Sie auch noch feige die offene Diskussion mit den Demonstranten heute hier vor dem Landtag,
die sich für die Einführung einer Tierschutzverbandsklage einsetzen und in der Kälte ausgeharrt haben.
Einige von ihnen sind nun oben auf der Tribüne, und ich möchte Sie im Namen unserer SPDFraktion herzlich hier im Haus begrüßen.
Die aus unserer Sicht notwendige Einführung des Verbandsklagerechts im zweitgrößten Flächenland, welches zugleich auch das bevölkerungsreichste Land der Bundesrepublik ist, würde bundesweit entscheidende Maßstäbe setzen.
Um unsere Position als SPD-Fraktion hier im Haus auf den Punkt zu bringen: Das Verbandsklagerecht bedeutet eine deutliche Verbesserung der Rechtsstellung der Tiere als unsere Mitgeschöpfe. Sie stärkt die Position der anerkannten Tierschutzorganisationen bei den entscheidenden Gesichtspunkten wie dem Klage-, Mitwirkungs- und Informationsrecht bei der Gestaltung der Rechtsvorschriften. Mit dem Verbandsklagerecht sind mehr Aufklärung, Prävention, Rechtssicherheit und Transparenz bei Genehmigungsverfahren verbunden. Auch der Verbraucherschutz würde davon profitieren.
Zum Abschluss möchte ich einen bedeutenden Leitsatz von Willy Brandt hervorheben, der „Mehr Demokratie wagen“ hieß. Auch das ist ein entscheidender Unterschied zwischen uns und Ihnen mit Ihrem Ministerpräsidenten Herrn Dr. Rüttgers und seinen Redenschreibern. Sie zitieren, wie heute Morgen, gerne Willy Brandt und auch Johannes Rau. Aber hinter den Schaufensterreden wird dann doch konservativ und neoliberal gehandelt. Mit Ih
nen wird in Nordrhein-Westfalen eben nicht mehr Demokratie gewagt.
Meine Damen und Herren, die Zeit ist gekommen, ein Klage-, Mitwirkungs- und Informationsrecht für anerkannte Tierschutzvereine bei uns in NordrheinWestfalen einzuführen und damit den entscheidenden Schritt nach vorne zu tun. Bremen war das erste Bundesland mit einem Tierschutzklagerecht. Bei der Jamaika-Koalition im Saarland steht die Verbandsklage mittlerweile im Koalitionsvertrag. Diesen Prozess können CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen zwar bremsen, aber nicht aufhalten.
Deswegen stimmen wir selbstverständlich dem Gesetzentwurf zu und lehnen folglich die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. Sie sprachen gerade davon, dass die Wirtschaft werben kann. Die Frage ist: Wie unterstützen Sie die Wirtschaft vor Ort, also die heimischen Gänseproduzenten? Was unternehmen Sie gezielt für die Wirtschaft, damit nicht das billige Gänsefleisch aus Ungarn importiert wird?
Vielen Dank. – Herr Minister Uhlenberg, Sie sprachen gerade die Verbraucher an. Wie, wo und wann wollen Sie die Verbraucher informieren? Auf den Internetseiten des MUNLV und des LANUV habe ich aktuell keinen Hinweis gefunden.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade schon darauf hingewiesen, dass Sie Tipps geben. Im Internet kann man sich Ihre Tipps zum Einkauf von sicherem Kinderspielzeug ja auch herunterladen. Ich frage mich nur, ob es reicht, den Eltern Einkauftipps zu geben, da Kinderspielzeug oft auch von anderen Verwandten gekauft und verschenkt wird.
Insbesondere möchte ich gerne von Ihnen wissen: Wie können sich Eltern informieren, die ganz gezielt kaufen wollen? Es gibt im Internet diese RapexListe. Aber wie können sich nordrhein-westfälische Eltern, die nicht über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen – oder sonst jemand, der einem Kind etwas schenken möchte –, ganz explizit darüber informieren, ob das Spielzeug, das sie ausgesucht haben, gut ist oder nicht?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im Plenum am 4. November dieses Jahres den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen Landesjagdgesetzes in erster Lesung beraten haben, da frohlockte Herr Deppe für die Koalitionsfraktionen über die vorgeschlagenen Änderungen. Es war die Rede von dem ausdrücklichen Begrüßen der vorgesehenen Möglichkeiten, die Jagdzeiten auszudehnen und die Wildgansgelege auszunehmen. Am Ende des Redebeitrags des jagdpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion stand die Aussage, dass Nordrhein-Westfalen ein modernes, den Veränderungen in Klima und Umwelt gerecht werdendes Landesjagdgesetz erhalten wird.
Aber noch während am Rednerpult so viel jagdmusikalische Ausschmückung und Jägerlatein ertönten, waren in der CDU-Landtagsfraktion bereits eine Meute Jagdhunde scharf gemacht und die Büchsen gegen diesen Gesetzentwurf gespannt worden. Selbst die FDP meldete ihre Bedenken an. Die Landesregierung hat nämlich aus unerfindlichen Gründen in Torschlusspanik versucht, das Landesjagdgesetz kurzfristig bis zum Jahresende zu überarbeiten. Aber was da mit heißer Nadel an neuen Vorschriften zusammengestrickt worden ist, wird umfassend in einem Beitrag in der 48. Ausgabe des „Landwirtschaftlichen Wochenblatts“ vom 26. November 2009 mit dem Titel „Jagdrecht wird novelliert“ wiedergegeben.
Ich zitiere aus dem „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“: Auch als Außenstehender kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. – Im Besonderen wird auf die Gänseeierentnahme, die Verwaltungskostenpauschale und auf die Kirrung im Feld eingegangen.
Herr Deppe, Sie haben uns gerade an die Jagdsteuer erinnert. Genau mit dieser Jagdsteuer hat die Landesregierung die Jägerschaft seinerzeit schon einmal hinter die Tanne geführt. Statt sie, wie versprochen, noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen, wird sie nun erst stufenweise bis 2013 abgeschafft. Stattdessen wird den Grünröcken mit einer drastisch erhöhten Jagdabgabe kräftig in die Taschen gegriffen.
Doch statt nun den erwartenden Fangschuss abzugeben, haben sich die Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb im Landtag wieder einmal im Wesentlichen nicht gegen die Gutsherrenpolitik dieser Landesregierung durchsetzen können und daher die Flinte ins Korn geworfen. In der Ausschussberatung sind seitens CDU und FDP gegenüber der Landesregierung auch nicht, wie eigentlich zu erwarten war – die Federn geflogen. Die von Ihnen eingebrachten inhaltlichen, redaktionellen und braven Änderungsanträge haben wir als SPD-Landtagsfraktion in vielen Ziffern mittragen können, da es sich dabei in erster Linie um eine Rückkehr zum Standard des ursprünglichen SPD-Gesetzes aus dem Jahre 1994 handelt. Das betrifft zum Beispiel die Parlamentsbeteiligung.
Das bedeutet aber nicht, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung mit seinen lediglich rudimentären Änderungen durch CDU und FDP als Ganzes mittragen können. Denn wir beschließen damit heute eben kein modernes, den Veränderungen in Klima und Umwelt gerecht werdendes nordrhein-westfälisches Landesjagdgesetz. Das Gegenteil ist der Fall: Wir teilen wesentliche vom NABU und anderen Organisationen zu Recht vorgebrachte inhaltliche Kritikpunkte an diesem Stillstand.
Ebenso ausdrücklich danke ich statt vielen dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe für seine konstruktiven Beiträge.
Aus den genannten Gründen lehnen wir als SPDLandtagsfraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir als SPD-Fraktion sind selbstverständlich dafür, dass das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst wird. Wir sind aber dagegen, dass ein neuer Gesetzentwurf scheinbar schnell und mit der heißen Nadel gestrickt worden ist.
Zur Erläuterung: Als der nun vorliegende Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des heutigen Plenums kam, lag er noch nicht einmal als Drucksache
hier im Landtag vor. In der letzten Woche hat der RVEJ, also der Rheinische Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e. V., dem Ministerium seine berechtigten Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen. Dabei ging es um so wichtige und weitgehend unberücksichtigt gebliebene Themen, wie zum Beispiel das Kirren von Wildschweinen außerhalb der Wälder.
Schließlich nehmen die Schwarzwildproblematik und die Wildschäden auf den Feldern immer weiter zu. Warum sagt das neue Landesjagdgesetz nichts zur aktuellen Problematik von Schwarzwild im Mais und zu Lösungsansätzen dazu?
Wie lange will das Land Nordrhein-Westfalen die Jäger mit diesen drängenden Fragen noch alleine auf weiter Flur stehenlassen? Generell gibt der vorliegende Entwurf den Jägern nur unzureichende Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Schwarzwildbekämpfung an die Hand.
Die Idee, des Ausnehmens und Unfruchtbarmachens von Federwildgelegen in die Diskussion einzubeziehen, war richtig. In größeren Innenstädten, wie zum Beispiel hier in Düsseldorf, gibt es gute Erfolge mit den Gelegekontrollen bei den Stadttauben. Aber, gut gemeint, ist nicht gut gemacht.
Denn Ihr Vorgehen im Gesetzentwurf halten wir, positiv ausgedrückt, für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Denn Sie weichen nicht nur vom Bundesjagdgesetz ab, sondern auch vom abweichungsfest ausgestatteten Artenschutzrecht.
Außerdem sollten Sie sich bitte überlegen, ob Sie die Jägerschaft, die ehrenamtlich wertvolle Arbeit für Naturschutz und Umwelt erbringt, nicht besser auf dem Weg zu einem angemessenen Landesjagdgesetz mitnehmen, statt ihr immer mehr nur die Rolle eines Schädlingsbekämpfers in Wald und Flur zukommen zu lassen. Das haben die Waidmänner nicht verdient.
Noch ein Punkt zum Schluss: Mit Ihrem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Gründe, die zur Beschneidung der Rechte des zuständigen Landtagsausschusses führen – Sie wollen den zuständigen Ausschuss ja nur noch anhören, statt die Lösung im Einvernehmen mit ihm zu klären –, haben Sie es sich zu einfach gemacht. Ein Blick in § 81 der zu Beginn dieses Jahres geänderten Geschäftsordnung des Landtags hätte Ihnen gezeigt, dass Sie längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind.
Sie sehen also: Ohne weitere Diskussion und Anpassung von verschiedenen Paragrafen werden wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.
Wir sind aber guter Dinge, dass wir hier gemeinsam mit der Jägerschaft und den Naturschutzverbänden
zu einer einvernehmlichen Lösung kommen können. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss selbstverständlich gerne zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Als örtliche Abgeordnete erlebe ich bei meinen Terminen vor Ort, was dieses Versagen der schwarz-gelben Landesregierung dort an Schaden anrichtet. Da ist eine Stadt wie Ochtrup, eine Stadt mit 20.000 Einwohnern, die ein bestehendes FOC erheblich erweitern will. Direkt nebenan liegt Gronau, eine Stadt mit 46.000 Einwohnern. Dort steht in der Innenstadt ein großes Warenhaus leer, eine der Hertie-Immobilien, die seit der Insolvenz des Unternehmens ab Frühjahr dieses Jahres bundesweit schließen mussten. Nun liegt mitten in Gronau ein Geschäftshaus mit zwei Etagen ansonsten marktgängiger Verkaufsfläche brach. Dort wäre auch ein Neubeginn mit Fabrikverkauf und Outlet zumindest denkbar.
Jetzt zu den Planungen für neue Verkaufszentren: Die Stadt Ochtrup will großflächigen Einzelhandel massiv ausweiten. Gronau hat sich ebenfalls auf den Weg gemacht und will ein vergleichbares FOC errichten. Den Flächennutzungsplan dafür hat die Bezirksregierung Münster als verlängerter Arm der Landesregierung gestern genehmigt.
Zitiert sei an der Stelle Georg Frieler in seiner plattdeutschen Kolumne in den „Westfälischen Nachrichten“ im Dezember vergangenen Jahres:
Und was ist mit unserem FOC-Zombie? Lebt der Halbtote noch oder ist er in den Grachten ersoffen?
Frau Thoben hat diesen Zombie gestern aus dem Wasser gezogen und wachgeküsst.
In Ochtrup und Gronau sollen also nach dem Willen der jeweiligen Planer insgesamt deutlich über 20.000 m² Verkaufsfläche neu geschaffen werden.
Dabei hat Planungsministerin Thoben vor gerade einmal vier Wochen hier im Plenum weiße Salbe verteilt, indem sie im Zusammenhang mit Gronau von der politischen Zielsetzung des Innenstadtschutzes und von der Förderung der Innenstädte sprach, die nun ad absurdum geführt würde, wenn beim großflächigen Einzelhandel ein völliger Wildwuchs zugelassen würde. „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, soll schon Konrad Adenauer gesagt haben.
Das Umland von Ochtrup und Gronau ist ländlich geprägt. Niedersachsen und die Niederlande liegen vor der FOC-Tür. Durch die Neuplanungen würde das Einzelhandelsgefüge in der gesamten Region massiv verändert. Es ist Aufgabe der Landesplanung, genau hier zum Wohle aller steuernd einzugreifen. Dabei hat die Planungsministerin allerdings versagt. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 26. August dieses Jahres auf Grundlage einer Verfassungsbeschwerde der Stadt Ochtrup wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die entsprechende Vorschrift des § 24a Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Landesentwicklung, LEPro, für nichtig erklärt.
Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 30. September 2009 im Streit um die Erhöhung der Verkaufsfläche des Euregio-Outlet-Centers in Ochtrup entschieden, dass der Stadt Ochtrup die Genehmigung der 78. Änderung des Flächennutzungsplans unter Auflagen zu erteilen ist.
„We love the new“ heißt es in einer Broschüre des NRW-Wirtschaftsministeriums. Für uns vor Ort bedeutet das „management by potatoes“, rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.
Gronau hat die Besonderheit, dass ein riesiges, denkmalgeschütztes ehemaliges Spinnereigebäude als Monument des Industriekulturerbes unseres Landes innenstadtnah erhalten geblieben ist. Diese „Weiße Dame“, wie sie vor Ort heißt, müsste eigentlich in die Planungen einbezogen werden können. Sie steht im Ensemble mit anderen Industriekulturerben, dem heutigen WZG und dem IZG. Dort sind unter anderem die Wirtschaftsförderung und das „rocknpopmuseum“ untergebracht.
Die „Weiße Dame“ gammelt aber aktuell vor sich hin, weil immer wieder aufs Neue Investoren gefunden werden müssen, die bereit sind, Projekte anzustoßen, die dann aber durch die Landesplanung und den Willen der Gronauer CDU massiv verhindert werden. Ein Investor sprang ab, weil der Planungsministerin die geplante Verkaufsfläche zu groß war. Nun dürfte er wieder, aber er hat das Projekt inzwischen aufgegeben.
Ein anderer Investor forderte schon 2006 klare Kante von der Bezirksregierung, besonders im Hinblick auf die Konkurrenzsituation zwischen Ochtrup und Gronau. Infolgedessen droht der Stadt Gronau der
zeit ein kontinuierlicher Attraktivitätsverlust, befördert durch die schwarz-gelbe Landesregierung.
Dabei gibt es hier das beliebte Inselparkgelände mit dem Grachtensystem und seinen sogenannten Fritschi-Inseln. Schließlich war Gronau zusammen mit der niederländischen Gemeinde Losser im Jahr 2003 Ausrichter der NRW-Landesgartenschau.
Gronau hat aber neben der Hertie-Pleite auch jahrelangen unsinnigen Planungsstillstand in Bezug auf die Nutzung der „Weißen Dame“ und der Inselparkfläche zu verkraften gehabt. Durch das jahrelange Tauziehen um das FOC-Projekt sind unnötig viel Energie, Geld und Zeit vergeudet worden.
Herr Wittke, Sie sprachen gerade von „Gründlichkeit und Schnelligkeit“ und vom „Schutz der Innenstädte“. In den letzten Jahren konnten in Gronau weder das FOC noch der Plan B, der eine Wiederbelebung der Innenstadt vorsah, umgesetzt werden.
Gestern gab es auf die Schnelle die Genehmigung des Flächennutzungsplanes für ein FOC, gerade einmal sechs Tage nach der Urteilsverkündung des OVG in Münster. Dabei wollten Sie, Frau Ministerin Thoben, doch die schriftliche Urteilsbegründung – die des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes eingeschlossen – sorgfältig prüfen. Dabei ist die negative Einstellung der Gronauer Bevölkerung gegenüber einem FOC auf dem Gronauer Inselparkgelände eindeutig, so eindeutig wie die positive Einstellung in der Ochtruper Bevölkerung gegenüber dem EOC. Das zeigen die vielen Leserbriefe in den „Westfälischen Nachrichten“ und dem „Tageblatt für den Kreis Steinfurt“.
Dies alles macht deutlich: Die Planlosigkeit und der Pfusch im Regierungshandwerk lähmen die gute Entwicklung in einer schönen Region. – Das haben die Menschen im westlichen Münsterland nicht verdient. Gronauer wie Ochtruper müssen sich darauf verlassen können, dass in Düsseldorf auch zum Wohle ihrer Heimat gut regiert wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wichtigste gleich vorneweg: Die SPD hat sich auf Bundesebene bereits darauf geeinigt, in der nächsten Legislaturperiode ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einzuführen.
Dazu haben bereits Gespräche zwischen Barbara Hendricks, im Steinmeier-Team unter anderem für Tierschutz zuständig, und Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, stattgefunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Ihren Kollegen in Hessen, statt alles in Sachen Tierschutz einfach abzuwehren. Dort gibt es eine Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Madeleine Martin, die ihre Arbeit auf ausdrücklichen Wunsch von Dr. Roland Koch ausübt und Initiativen in Sachen Pelztierhaltung, Zirkustiere und Qualzuchten eingebracht hat.
Apropos Qualzuchten: Haben Sie schon einmal einen Hund schnaufen gehört, dessen obere Atem
organe züchtungsbedingt so verändert sind, dass er kaum noch Luft bekommen kann? Bei anderen Hunden sind Wirbelsäule und Gliedmaßen so verformt, dass sie sich nur noch unter großen Schmerzen fortbewegen können. Bei bestimmten Katzenrassen wird eine Schwerhörigkeit bis hin zur vollständigen Taubheit hingenommen – Hauptsache, die Fellfarbe stimmt. Ich frage Sie: Ist das tierschutzkonform?
All dieses Elend bei den betroffenen Tieren könnte mit einem Verbandsklagerecht zukünftig minimiert werden.
Dabei geht es nicht nur um die Tierschützer; auch Tierhaltern und Veterinären kann diese neue Rechtssicherheit zugute kommen.
Herr Pick von der CDU, Ihr Argument, das sei ausschließlich Bundessache, zählt hier nicht; denn gemäß Art. 70, 72 und 74 Abs. 1 des Grundgesetzes können Bundesländer das Verbandsklagerecht auf Verfahren und Tatbestände ausdehnen, die in ihrer eigenen Verantwortung stehen. Da gibt es auch in Nordrhein-Westfalen viele offene Baustellen.
Auch gemäß den von Ihnen gerade zitierten Gutachten aus Schleswig-Holstein und Bremen gibt es keinen absichtsvollen Regelungsverzicht des Bundesgesetzgebers.
Bremen hat bereits im Jahr 2007 den Antrag des Deutschen Tierschutzbundes aufgegriffen und mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition am 20. September 2007 die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage auf Landesebene beschlossen und umgesetzt.
Anders als die bislang in den Ländern diskutierten Initiativen beinhaltet das in Bremen beschlossene Gesetz eine Feststellungsklage, sodass anerkannte Tierschutzverbände behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen können. Stellt das Gericht fest, dass eine Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss diese das bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigen.
Rechtliches Ungleichgewicht und dadurch bedingte Durchsetzungsschwäche des Tierschutzes werden so lange fortbestehen, wie es nicht gelingt, bestimmten anerkannten Tierschutzvereinen eine Treuhänderstellung für die Belange der Tiere einzuräumen und sie mit den dazu notwendigen Mitwirkungs- und Klagebefugnissen auszustatten. Wer effektiven Tierschutz will, muss auch wollen, dass es Treuhänder gibt, die durch ein Verbandsklagerecht in die Lage versetzt werden, gegen die Verletzung tierschutzrechtlicher Vorschriften und gegen ein Zuwenig an Tierschutz Klage an den dafür zuständigen Verwaltungsgerichten zu erheben.
Daher appelliere ich hier an meine Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Gehen Sie bitte dieses Mal konstruktiv und ohne ideologische Scheuklappen in die anschließende Ausschussberatung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für uns als SPDLandtagsfraktion im bevölkerungsreichsten Land der Bundesrepublik schon bemerkenswert, dass CDU und FDP in diesem Hohen Haus mit einem gemeinsam eingebrachten Antrag so einmütig die Arbeit der Großen Koalition in Berlin lobpreisen –
und das knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, leider haben Sie aber auch hier wieder ein Musterbeispiel dafür eingebracht, wie man gute Anträge verschlimmbessern kann. Hätten Sie doch einfach nur abgeschrieben! Selbst meine kleine Tochter kennt mit ihren knapp zwei Jahren bereits einen Spruch für Ihren Antrag: blubber, sabbel, trööt.
Als ich erstmalig die Überschrift Ihres Antrages und die dazugehörigen PR-Kampagnen gelesen habe, habe ich gedacht: Gut, endlich einmal etwas Positives von den regierungstragenden Fraktionen. – Ich hätte es aber besser wissen müssen. Ein Blick in den Antrag, und Ihre Hochstapelei ist entlarvt. Statt sich wirklich zum Anwalt der Kinder zu machen, setzen Sie nur halbherzig die Vorgaben des Bundestags um.
Beim Kinderlärm kann es nämlich nicht nur um Kindertageseinrichtungen, Schulen und Spielplätze gehen. Kinder spielen auch auf unseren Straßen, in Garagenhöfen und in Hausgärten. Selbst meine Kleine fährt mit den Nachbarskindern lieber mit ihrem plastikbereiften Bobby-Car über unsere Straße, als nur brav auf dem Kinderspielplatz zu bleiben. Dabei geht es mitunter ganz schön laut zu. Das ist für mich die eigentliche „Zukunftsmusik Kinderlärm“.
Kinderlärm ist weder ein Übel, ein Mangel oder ein Grund zu Mietminderung. Darüber sind wir uns alle hier im Haus vom landespolitischen Grundsatz her einig. Doch die eigentliche Arbeit steckt bekanntlich im Detail.
Darauf gehen Sie in Ihrem Beschlussentwurf nicht ein, sondern fordern in gewohnter Weise PRMaßnahmen. In Verbindung mit mangelhafter Rechtssicherheit ist das in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zum Markenzeichen Ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit der vergangenen vier Jahre geworden.
Wir hingegen wollen im Interesse der Kinder, der Anwohner und der Kita-Beschäftigten, dass entsprechende Initiativen auf Landesebene die Rechts-
und Fördersituation sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern und sichern.
Wir von der SPD arbeiten mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion daher schon seit Längerem inhaltlich daran, die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeiten von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten effizient zu verbessern; denn bislang sieht die Baunutzungsverordnung dort nur eine ausnahmsweise Zulässigkeit für diese Einrichtungen vor. Wir unterstützen den Vorstoß der Bundesebene, sie dort generell für zulässig zu erklären.
Wir wollen die Rechtssicherheit für solche Institutionen und Einrichtungen erhöhen. Dazu müssen auch die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickelt werden; denn Kinderlärm hat für uns unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft zu stehen.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen hier und jetzt als Abgeordnete, als Mitglied des Landesbeirats für Immissionsschutz und auch als Mutter einer kleinen Tochter: Es kann keine Emissionsgrenzwerte für kindliches Schreien, Lachen und Toben wie beim Lärm technischer Anlagen geben.
Kinderlärm ist nämlich die natürliche und notwendige Ausdrucksform und eine Begleiterscheinung des kindlichen Spiel- und Bewegungsdrangs. In einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung sind solche Lärmemissionen nicht dadurch unzumutbar, dass sie die empfohlenen Grenzwerte der TA Lärm, der VDI-Richtlinie 2058 oder der DIN 18005 überschreiten. Kinderfreundliche Entfaltung hat Vorrang vor dem Ruhe- und Ordnungsbedürfnis von Erwachsenen.
Bei der Beurteilung dieses Toleranzgrundsatzes muss aber genauso mit einfließen, dass es hier auch keinen Freibrief geben darf; denn unter Umständen können und müssen Lärmschutzmaßnahmen verlangt werden. Ist es Lärm oder ist es Zukunftsmusik, wenn Kinder und Jugendliche stundenlang Fußball auf einem Garagenhof spielen und dabei die Garagentore als Tore benutzen? Gemäß Ihrer PR-Kampagne zu diesem Wahlkampfantrag hätten die Anwohner dieses Garagenhofes demnächst gar keine Möglichkeit mehr, sich zu beschweren.
Bitte vergessen Sie bei aller Kinderliebe und Wahlkampf-PR nicht, dass Kinder auch grausam sein können und trotzig und ausdauernd mehr Lärm produzieren können, wenn sie sich von überwiegend älteren Anwohnern „angemacht“ fühlen. Mehrere an diesen Landtag gerichtete Petitionen bezeugen das eindeutig.
Daher meine ich, dass „Zukunftsmusik Kinderlärm“ kein Freibrief für junge Familien sein darf. Vielmehr
bin ich als Mutter der Meinung, dass ich auch eine Verantwortung gegenüber meinen Nachbarn habe und mein Kind zu Rücksichtnahme während der Mittagszeit und in den späten Abendstunden anhalten kann und anhalten muss.
Auch wenn wir von der SPD grundsätzlich jede Initiative, die das Verständnis für Kinder, Jugendliche und junge Familien fördert, sehr begrüßen, dürfen wir uns trotzdem nicht der Verantwortung für die Allgemeinheit entziehen und Einbahnstraßenregelungen treffen.
Zusätzlich müssen auch die rechtlichen Rahmen geklärt sein. Der Unterschied zwischen einem Spielplatz und einer Freizeit- bzw. Leistungssportanlage mag noch eindeutig sein. Doch wo ist im Einzelfall die eindeutige Grenze zwischen einem Spielplatz und einem Abenteuerspielplatz mit Bolzmöglichkeit oder einer Trendsportanlage zu ziehen? Macht ein Fußballtor einen Spielplatz zu einem Bolzplatz?
Hier ist genügend Potenzial für unterschiedliche Auffassungen vor der Gerichtsbarkeit und in Petitionen im Bund und in den Ländern gegeben. In der Regel hat sich die neuere Rechtsprechung bundesweit übrigens zugunsten der Kinder entschieden. Das ist auch gut so.
Fazit: Der auf Bundesebene eingebrachte Antrag zur Änderung der Baunutzungsverordnung für Kindertagesstätten in Wohngebieten inklusive Anpassung des Lärmschutzes war richtig und wichtig. Ihr hier vorgelegter Antrag kann und muss jedoch im Rahmen der nun anzuhörenden Fachausschüsse noch überarbeitet werden, sodass wir ihn auch mittragen und mit Ihnen gemeinsam einen überarbeiteten Antrag vorlegen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Minister Krautscheid, Sie haben auf die Frage von Frau Gödecke ausgeführt, Sie könnten keine Aussage zu Reaktionen aus der Bevölkerung machen, weil die bei der Partei eingehen würden und nicht in der Staatskanzlei eingegangen sind. Sie haben auf die Frage von Frau Hack geantwortet, Sie mussten am Freitagnachmittag reagieren, weil so viele Anfragen in der Staatskanzlei angekommen sind.
Herr Minister Laschet hat die Reaktion der türkischen Gemeinde zitiert. Deswegen frage ich die Landesregierung: Welche weiteren internationalen Reaktionen sind der Landesregierung bekannt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Deppe, lassen Sie uns wieder zum Thema zurückkommen.
Das Thema ist die Jagdsteuer und nicht die Leistung der Jäger für Naturschutz und Umwelt,
die selbstverständlich auch die SPD-Fraktion anerkennt.
Nichtsdestotrotz haben wir als Politiker die Verpflichtung, Anwalt aller Bürger und aller Gremien zu sein, und nicht nur eine bestimmte Klientel zu unterstützen. Denn von uns aus kann die Landesregierung die Jagdsteuer gerne abschaffen – aber bitte nur, wenn die Kommunen auch die versprochene Kompensation dafür erhalten.
Das haben Sie denen nämlich auch versprochen, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Daher möchte ich hier und heute noch einmal auf die eklatanten Brüche von Wahlversprechen von CDU und FDP sowie die Zusicherungen der von Ihnen getragenen Landesregierung eingehen.
Schon vor mehr als vier Jahren haben Sie von CDU und FDP das Wahlversprechen abgegeben, die Jagdsteuer im Land Nordrhein-Westfalen zu kippen.
So war es Ihren Annoncen in den einschlägigen Fachzeitschriften zu entnehmen, so beschlossen es Ihre Parteigremien. So stand es anschließend in Ihren Parteiprogrammen zur Landtagswahl 2005.
Unmissverständlich hat sich Schwarz-Gelb am 20. Juni 2005 in der Koalitionsvereinbarung die Verpflichtung auferlegt, sogenannte Bagatellsteuern abzuschaffen
und angemessen zu kompensieren,
Tenor: Blattschuss für die Jagdsteuer. In Zukunft soll alles transparenter, gerechter und planbarer sein.
Keine kompensationslose Belastung kommunaler Haushalte – so haben Sie es aufgeschrieben.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 14/155 heißt es vonseiten der Landesregierung:
Eine Abschaffung von kommunalen Aufwandsteuern, zu denen auch die Jagdsteuer gehört, muss allerdings mit einer angemessenen Kompensation im Rahmen der notwendigen Gemeindefinanzreform einhergehen.
Schon bald sollte also landesweit das Hornsignal erschallen können: Jagdsteuer tot. So weit der Stand vor genau 48 Monaten.
Aber die Realität schwarz-gelben politischen Taktierens und Verschiebens im Landtag und in der Landesregierung ist bei der Jagdsteuer ein Ränkespiel und politisches Versagen sondergleichen.
Sie werden mit Ihrer Mehrheit hier und heute gleich sieben Wahlversprechen und regierungsseitige Zusagen auf einmal brechen.
Erstens. Die Jagdsteuer wird nicht in dieser Legislaturperiode abgeschafft. Im nächsten Jahr, dem Landtagswahljahr 2010, erfolgt gerade einmal eine Reduzierung um ein Viertel. Erst in der nächsten Legislaturperiode, im Jahr 2013, wird nach Ihren Plänen die Jagdsteuer vollständig abgeschafft sein.
Zweitens. Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte erhalten nicht die angemessene Kompensation.
Mit Ihnen wird es gar keine Kompensation für die ausfallenden Steuern geben.
Drittens. Sie unterhöhlen ohne Not eines der Fundamente der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, das Erheben und Einnehmen eigener finanzieller Mittel. Dabei ist es jedem Kreis und jeder kreis
freien Stadt unbenommen, schon jetzt auf die Erhebung der Jagdsteuer ganz oder teilweise zu verzichten.
Eine landesseitige Regelung im Sinne des Koalitionsvertrags ist, gelinde gesagt, entbehrlich. Erinnern Sie sich? Sie haben den Kommunen zugesichert, ihre Autonomie zu respektieren.
Viertens. Schon vergessen? Sie wollten Entbürokratisierung und Reduzierung von Verwaltungsaufwand. Stattdessen schaffen Sie mit der Umsetzung einer noch zu schließenden Vereinbarung bei der Fallwildbeseitigung ein neues bürokratisches Monstrum.
Fünftens. Sie führen Stellungnahmen und Zuschriften – ich nenne hier stellvertretend die kommunalen Spitzenverbände und die Resolution des Hochsauerlandkreises – ad absurdum. Sie berücksichtigen sie im Gesetzgebungsverfahren – und nicht nur hier – stets nur dann, wenn Ihnen das ideologisch ins Korsett passt.
Sechstens. Sie wollten 2005 mehr Gerechtigkeit. Stattdessen profitieren von Ihrer Steuerentlastung nur die Revierinhaber. Allen anderen einfachen Waidmännern greifen Sie gleichzeitig tief in die grüne Rocktasche, indem Sie die Jagdabgabe drastisch erhöhen und ausschließlich dem Landeshaushalt zuführen.
Siebtens. Wo waren denn Ihre Leute in den Kreistagen und den Räten der Kreise und kreisfreien Städte? Die Kommunalfraktionen von CDU und FDP hätten vor Ort mit Mehrheitsbeschluss die Jagdsteuer schon vor Jahren kippen können. Das haben sie nicht getan. Aber auch mit denen haben Sie Hase und Igel gespielt. Die haben Ihnen nämlich vertraut, dass eine landesseitige Kompensation für das Wegbrechen des Jagdsteueraufkommens kommt. Auch gegenüber Ihren eigenen kommunalen Mandatsträgern sind Sie also wortbrüchig geworden.
Ich frage Sie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von CDU und FDP: Wollen Sie allen Ernstes am heutigen Tag nach vier verlorenen Jahren die Abschaffung der Jagdsteuer als Ihre große heroische Tat feiern?
Glauben Sie wirklich, dass Sie die Öffentlichkeit im Land, insbesondere die Jägerinnen und Jäger, die Medien und die Bürgerinnen und Bürger, …
Ich komme zum Ende.
… gerade die mit Funktionen in kommunaler Verantwortung, hinter die Tanne führen können?
Meine Damen und Herren, wir als SPD lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ab und verweisen auf unseren eingebrachten Entschließungsantrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Hovenjürgen, Ihr Redebeitrag hat gezeigt, dass es doch notwendig ist, diesen Antrag heute zu stellen;
denn die nachhaltige Entwicklung ist, auf die Gesamtwirtschaft übertragen, ein unumgänglich notwendiger Veränderungsprozess, der uns alle angeht. Wir müssen die Erfordernisse und Bedürfnisse der Gegenwart bedienen, ohne gleichzeitig zu riskieren, dass künftige Generationen zu ihrer Zeit dazu nicht mehr in der Lage sein werden.
Die nachhaltige Entwicklung ist auch eine Herausforderung für die öffentliche Hand bei ihren anstehenden Beschaffungen. Auch unser Land Nordrhein-Westfalen muss dabei Vorbildfunktion haben; denn die Beschaffungen von Staat und Kommunen sind sowohl absolut und volkswirtschaftlich als auch von ihrer Signalwirkung her von großer Bedeutung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nachhaltiges Beschaffen von Bauten, Gütern und Dienstleistungen heißt für uns Sozialdemokraten wirtschaftlich beschaffen, umweltschonend beschaffen, sozialverträglich beschaffen. Dabei sind selbstverständlich die Vorschriften des übergeordneten Beschaffungs
rechtes einzuhalten. Ganz bewusst wird fälschlicherweise aus dem konservativen wie dem neoliberalen Lager immer wieder vorgebracht, dass Wirtschaftlichkeit und Rechtsvorschriften schon vom Grundsatz her in Widerspruch zur Nachhaltigkeit stünden. Diese Denke aus der Zeit von vor der Finanzkrise 2008 ist überholt. „Privat vor Staat“ ist eine Seite der Medaille aus dem Rüttgers-Club, auf der anderen Seite steht „Geiz ist geil“.
Aber hallo! – Wir von der SPD hingegen orientieren uns bei öffentlichen Beschaffungen nicht einseitig an Billigangeboten ohne Beachtung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten. Wir stehen ein für „Partner Staat“, welcher das Preis-Leistungs-Verhältnis umfassend beurteilt und dabei alle Lebenswegkosten von Produkten und soziale Aspekte von Dienstleistungen schon vor der eigentlichen Beschaffung mit einbezieht.
Entscheidungskriterien einer nachhaltigen Beschaffung sind direkte wie indirekte Folge- und Ergänzungskosten, Qualität, Unterhalt, Ressourcenverbrauch, Umweltauswirkungen oder Entsorgung und Rückbau. Nachhaltig beschaffen heißt aber auch, auf die Einhaltung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, auf auskömmliche Bezahlung, den Ausschluss von Kinderarbeit und auf Geschlechtergerechtigkeit zu achten.
Solche Vorschriften sind durch geltende Vorgaben des Welthandels, der Europäischen Union und umgesetztes nationales Recht ausdrücklich zugelassen. Schließlich war es die Europäische Union, welche ihre Mitglieder aufgerufen hat, nachhaltige Kriterien bei den Beschaffungen vorzunehmen. Selbstverständlich muss dies im Sinne eines Sustainable Development noch weiter ausgebaut und vertieft werden.
So hat auch Bundespräsident Köhler in seiner Festansprache am 22. Mai dieses Jahres, also vor fünf Tagen, darüber hinaus noch einmal radikale Umgestaltungen gefordert. Ich zitiere unser Staatsoberhaupt hier wörtlich:
Wir brauchen eine neue, ökologische Industrielle Revolution – überall auf der Welt.
Und weiter heißt es:
Wir wollen Politik mit langem Atem machen. Wir wollen sie an langfristigen Zielen ausrichten, damit auch unsere Kinder und Enkel die Chancen der Freiheit nutzen können.
Natürlich darf das Vergabewesen nicht ein Sammelsurium von Wertvorstellungen werden, bei dem die Frage der Preisfindung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Aber so, wie sich die Situation in Nordrhein-Westfalen derzeit darstellt, darf es auch nicht bleiben. Hier ist es nämlich so, dass viele öffentliche Bauaufträge ohne jede Berücksichtigung von bestehenden sozialen Kriterien wie etwa der