Norbert Post

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Herr Präsident ! Meine Damen und Herren! Finger weg von den Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik, Herr Schmeltzer! Sie hätten den Brief, den Sie heute bekommen haben, vielleicht lesen sollen. Da steht eindeutig drin, dass 30 der Argen sehr wohl Mittel ausgeben können, 24 durch Umschichtungen auskömmlich arbeiten und vier lediglich einsparen müssen. Gut ist das trotzdem nicht, dass wir so lange haben warten müssen. Da haben Sie vollkommen Recht.
Lassen Sie mich bitte auf das Thema eingehen, zu dem Sie einen Antrag gestellt haben. Darüber haben Sie am wenigsten geredet. Ich möchte deutlich machen, dass es wieder ein Antrag zu bundespolitischen Aufgaben ist.
Es ist offensichtlich so, dass Sie für die Landespolitik zu wenig auf der Pfanne haben.
Meine Damen und Herren, Sie haben richtig wie
dergegeben: 900 Millionen haben eine Sperrung erfahren. Wenn Sie das diskutieren wollen, müssen Sie das auf der richtigen Grundlage diskutieren. Die neue Regierung hat im Vergleich zur Großen Koalition im vorigen Jahr zunächst einmal 900 Millionen € mehr in den Haushalt eingestellt. Nur dieser zusätzliche Betrag wird gesperrt und abgesichert, nicht gestrichen. Dadurch fällt nichts weg. Ihr Behauptungsgebäude von Einschnitten in den Arbeitsmarkt fällt leider da zusammen.
Sie haben behauptet, Eingliederungsmaßnehmen seien nicht möglich und auch Personalkosten oder Verwaltungskosten würden dadurch reduziert. Das ist gesperrt, bis dass zum zweiten Halbjahr neue Zahlen auf dem Tisch liegen. Denn die Einstellungen in den Haushalt gingen davon aus, dass von 6,6 Milliarden € 600 Millionen € für Eingliederungsmittel und von 4,4 Milliarden € Verwaltungskosten 300 Millionen gesperrt werden sollen. Diese Mittel können freigegeben werden.
Aber wie kommt es denn dazu, dass das jetzt so geschieht? Statt der durch die fünf Gutachter
prognostizierten 4,2 Millionen Arbeitslosen sind nun 3,7 Millionen Arbeitslose prognostiziert. Diese Reduzierung hat zu dieser Sperrung geführt. Das ist logisch, und das ist richtig. Man muss kein Geld einstellen, wenn sich die Zahlen und damit die Grundlagen verändern.
In Wirklichkeit geht es Ihnen aber um ein ganz anderes Spiel. Herr Heil, den Sie offensichtlich gut kennen, sagt – ich zitiere –, diese Sperrung belaste die Verhandlungen der Koalition mit der SPD über die Umorganisation von Hartz-IV-Jobcentern, also die Verhandlungen über die Grundgesetzänderung.
Meine Damen und Herren, genau da haben wir den Punkt erreicht: Sie suchen irgendein Pünktchen, auf das Sie sich beziehen können, um aus diesen Verhandlungen irgendetwas herauszuschneiden und herauszuholen. So geht das nicht.
Ich habe noch einige Sätze; danach kann er gern fragen.
Ich fasse zusammen: Im Bundeshaushalt ist weiterhin vorgesorgt, falls höhere Arbeitslosenzahlen kommen sollten, denn es ist nur eine Sperrung. Daher ist Ihr Antrag unnötig.
Die Drohung des Herrn Heil aber sollten wir in Düsseldorf auch im Wahlkampf nicht hinnehmen. Verknüpfen Sie bitte die vorläufige Sperrung von derzeitig unnötigen Geldern nicht mit der Diskussion über die Verfassungsänderung zur Organisation der Jobcenter. Das wäre reine Polemik und der Sache absolut nicht angemessen. – Danke schön.
Herr Schmeltzer, Sie haben fast alles richtig gemacht. Aber Sie hätten den Konjunktiv nehmen und sagen müssen: „wäre“.
Das wäre der Fall, wenn es gestrichen worden wäre. Wir haben hier eine Sperrung. Wenn die Arbeitslosenzahl, wie damals bei Einbringung des Bundeshaushaltes erwartet, bei 4,2 Millionen läge, wäre es nicht zu dieser Sperrung gekommen. Sie findet nur statt, weil die Zahl statt bei 4,2 Millionen, wie es im vorigen Jahr übrigens jeder erwartet hatte, nur bei 3,7 Millionen liegt.
Lassen Sie mich noch Folgendes zu dem Brief sagen: Sie haben auch beim Zitieren des Briefes dasselbe getan und bundespolitische Themen ins Land geholt. Die Problematik, dass Sie immer den Kombilohn abgelehnt haben und dass Sie jetzt der Verfechter des Kombilohns sind,
müssen Sie den Leuten erst noch erklären. Das habe ich bis heute nicht verstanden. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht, damit Frau Steffens nicht das letzte Wort hat
das gönne ich ihr gerne –, sondern weil ich Ihnen noch einmal die Gründe nennen möchte, spreche ich noch einmal.
Der Haushalt wurde mit einer Erwartung von 4,2 Millionen Arbeitslosen eingebracht. Wir haben nun 3,7 Millionen. Dass in einem solchen Fall eine Sperrung erfolgt mit der Möglichkeit, die Mittel im zweiten Halbjahr freizugeben, ist ganz normal. Das hätten Sie und haben Sie zu Ihrer Regierungszeit auch gemacht, meine Damen und Herren.
Herzlichen Dank. Frau Gebhard, Sie haben eben von drei Aussagen gesprochen. Könnten Sie mir bitte sagen, wann denn die erste und die zweite Aussage vom Minister gemacht worden sind?
Das genau nicht.
Herr Kollege, es wäre schön, wenn Sie uns mal sagen könnten, wie viele Gesamtschulen in diesem Land zwischen 2000 und 2005 und wie viele zwischen 2005 und heute gegründet wurden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei einem anderen Tagesordnungspunkt, bei dem es um Anlegerrechte ging, kam eben von Herrn Remmel der Zwischenruf: Blaupausen vom Bund! – Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Antrag, den die Grünen jetzt hier gestellt haben, gab es vorige Woche inhaltsgleich im Bundestag.
Wir könnten hier also eigentlich die Niederschrift des Deutschen Bundestages nehmen, aufschlagen und übertragen. Es ist frappierend, meine Damen und Herren, was Sie hier um eine Woche zeitversetzt in den Antrag schreiben.
Wenn ich gesagt habe, was ich Frau Kollegin Steffens vorschlagen will, dann ja.
Jetzt nicht.
Zugegebenermaßen ist das Thema, Frau Steffens – das sei Ihnen wirklich zugestanden –, sehr wichtig. Es entscheidet über viel mehr als über 8 € hier oder 8 € da. Es entscheidet über die Zukunft der Krankenversicherung in den nächsten Jahrzehnten.
Wollen Sie hier eigentlich nur mit den Sorgen der Bürger spielen? Wollen Sie mit Bundesthemen Stimmung machen, weil Ihnen die Landesthemen offensichtlich ausgegangen sind?
Wollen Sie die Stimmung für den Vorwahlkampf in Nordrhein-Westfalen anheizen? – Meine Damen und Herren, auch das – da bin ich ganz ohne Sorge – wird vom Wähler leicht erkannt werden. Wenn Ihnen nicht mehr einfällt! Die Motivation bei diesem Thema ist sehr dürftig.
Zu Ihrem Antrag! Die Überschrift ist entlarvend: „Unsolidarische Gesundheitsreform der schwarzgelben Bundesregierung stoppen!“ Es gibt noch nicht einmal einen Vorentwurf einer Gesundheitsreform, aber Sie bewerten ihn schon.
Die Zusatzbeiträge, die im Moment von einigen Kassen erhoben werden, entstammen einer zugegebenermaßen von mir nicht geliebten Fondsmodelllösung, die Frau Ulla Schmidt eingebracht hat, also noch von der Großen Koalition.
Es wird erst noch ein Arbeitskreis vom Bundesgesundheitsminister eingerichtet, um das Programm für ein neues Gesetz zu erarbeiten. Aber Sie wissen schon alles. Sie wissen schon alles und werten schon alles.
Mit dieser Fähigkeit des Weissagens, Frau Steffens, sollten Sie vielleicht im Varieté auftreten, aber uns hier nicht festhalten.
Aber so läuft das eigentlich jedes Mal: Sie behaupten das Blaue vom Himmel, bekämpfen das Blaue dann und behaupten, es sei grün. Passt, ja! Nachher sind Behauptung und Wahrheit so verschwommen, dass aus Ihrem Konglomerat natürlich nichts mehr herauskommt.
Zu den Inhalten! Die Koalition stelle eine der Grundfesten der deutschen Sozialgesetzgebung und Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft zur Disposition. Sie wolle gesetzlich Versicherte weiter belasten. – Diese und andere Behauptungen in Ihrem Antrag entbehren jeder Grundlage.
Für uns hier ist klar – und das bleibt klar; schreiben Sie mit, Frau Löhrmann, Sie haben den Stift ja schon in der Hand –: Eine solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss und wird weiter bestehen. Eine weitere alleinige Belastung von Arbeitnehmern durch Zuzahlungen und Zusatzbeiträge ist nicht der einzige und vor allen Dingen nicht der richtige Weg. Es wird eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht, die auf der
Finanzierungsseite dem demografischen Faktor Rechnung trägt und alle jeweils nach ihren Möglichkeiten gerecht einbezieht. Eine Zwei-KlassenMedizin wird es mit uns nicht geben.
Aber es müssen natürlich auch die Profile der am System Beteiligten – vom Patienten über den Arzt bis zu den Krankenhäusern – überprüft werden. Denn die Anforderungen, die von den Einzelnen kommen, sind immer höher geworden; denken Sie an die Steigerungen, die wir in den letzten zehn Jahren im System hatten. Wir wollen am modernen Fortschritt teilhaben. Aber es muss auch irgendwie bezahlt werden. Und das geht nur, wenn alle gleichermaßen beteiligt werden.
Der Einkommensausgleich von Beitragszahlern über die Steuern ist unter Gerechtigkeitsaspekten sicherlich zu prüfen. Ich meine, eine prozentuale Beteiligung aller ist der richtige Weg.
Die Risiken für eine umlagefinanzierte GKV liegen allerdings nicht nur in der demografischen Entwicklung und dem Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch im medizinisch-technischen Fortschritt; ich habe das eben deutlich gemacht: Es ist erfreulich, aber es kostet Geld.
Diejenigen, die viel verdienen, zahlen auch mehr in das System, übrigens auch in das Steuersystem. Ihr Vorwurf, der Konzernchef zahle dann für die Gesundheit genauso viel wie die Supermarktverkäuferin – das war übrigens ein Beispiel von Ihrer früheren Mitarbeiterin aus der Bundestagsdebatte –, ist völlig substanzlos. Selbst wenn es eine steuermitfinanzierte Versicherung gäbe, bliebe klar, dass der Gutverdiener mehr Steuern zahlt und sich damit auch stärker an den Gesundheitskosten beteiligen muss. Das ist ein Stück Gerechtigkeit.
Über Gerechtigkeit darf man an dieser Stelle nicht nur reden; man muss sie leben. Die Solidarität darf nicht an der Beitragsbemessungsgrenze enden, meine Damen und Herren.
Wir wollen, dass auch in Zukunft jeder Deutsche weiterhin, und zwar unabhängig von seinem Einkommen, seinem Alter, seiner sozialen Herkunft oder seinem gesundheitlichen Risiko, eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält und dass alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Zwei-KlassenMedizin bekommen; mit der CDU werden sie sie sicherlich nicht bekommen.
Aber wir müssen uns dem demografischen Wandel stellen, und dazu hat der Bundesgesundheitsminister eine Kommission einberufen,
die von vielen an der Gesellschaft Beteiligten mitbestimmt wird. Es müssen alle gesellschaftlichen Gruppen in dieser Kommission vertreten sein.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Wettbewerbsbelastung unserer Wirtschaft durch vollständige Kopplung der Finanzierung der Krankenversicherung an den Faktor Arbeit nicht einseitig wirkt. Dann könnten Arbeit und die Arbeitnehmer darunter leiden; das wäre falsch.
Deshalb hat die Koalition beschlossen, diese eben genannte Kommission einzusetzen und wirklich zu versuchen, die Gesundheitsfinanzierung auf breitere Basis zu stellen und auf breitere Schultern zu verteilen. Ich bin sicher, dass dies so geschehen wird. Wir werden das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demografiefest gestalten. Wir benötigen eine solche zukunftsorientierte Finanzierung, aber auch Planbarkeit und Verlässlichkeit, vor allen Dingen aber Solidarität im System, gepaart mit Eigenverantwortung. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zeigt es: Es kann keine Kopfpauschale ohne solidarischen Ausgleich geben. Aber es kann auch nicht in der bisherigen Form weitergehen. Das zeigen die Pauschalen, die jetzt erhoben werden müssen. Das System des Gesundheitsfonds ist da teilweise in die Hose gegangen.
Wenn Sie hier vorne am Rednerpult gesagt hätten, was Sie denken, Herr Sagel, wären die Leute alle davongelaufen. Stellen Sie sich hier hin, und sprechen Sie von hier aus!
Wir müssen also alle solidarisch einbeziehen. Mit einer reinen Bürgerversicherung bekommen wir eine zu starke Eindimensionalität. Die freie Arztwahl des Patienten und Ähnliches sind da infrage gestellt.
Deshalb können wir Ihren Weg nicht mitgehen. Wir brauchen einen solidarisch finanzierten Weg über eine Pauschale. Diesen Weg werden wir nach
Vorlage der Arbeitsgruppe sehr genau untersuchen. Wir werden prüfen, ob die geforderte Solidarität auch tatsächlich gegeben ist. Ich habe eben noch einmal deutlich gemacht, dass wir nicht die alleinige Belastung des Arbeitnehmers wollen. Das wäre bei Ihnen weitestgehend der Fall.
Wir wollen keine Finanzierung, die dem demografischen Wandel und der Entwicklung in der Medizin nicht Rechnung trägt. Wir wollen vielmehr eine Finanzierung, an der sich alle gemäß ihren Möglich
keiten beteiligen. Eine solche wird es auch geben. – Danke.
Liebe Frau Steffens, Sie zitieren die ganze Zeit das, was auf dem Tisch liegt. Sagen Sie uns doch bitte einmal, was wirklich auf dem Tisch liegt. – Es gibt nämlich noch gar nichts.
Frau Präsidentin ! Meine Damen und Herren ! Wer wusste nicht alles vor zwölf Monaten, als wir hier standen, wie hoch in diesem Herbst die Arbeitslosigkeit steigen würde und dass die Ausbildungsstellen wegbrechen würden? Nach dem Finanzdebakel und nach der Wirtschaftskrise, die uns erreicht hatte, war klar, dass sich auf dem Arbeitsmarkt einiges tun würde.
Wie ist die Lage heute? Im Oktober sank die Zahl der Arbeitslosen in NRW zum dritten Mal hintereinander. Die von niemandem ignorierte Krise wurde durch Kurzarbeit und andere arbeitsmarktpolitische Angebote aufgefangen. Dennoch ist eine Anspannung nicht zu verkennen.
Trotz des erneuten Rückgangs und einer sich aufhellenden wirtschaftlichen Lage kann von Entwarnung nicht geredet werden, und das wollen wir auch nicht. Aber allen Unkenrufen zum Trotz – und Unken gab es viele, die in lustvoller Erwartung die Baisse auf dem Arbeitsmarkt gesehen haben – ist die Lage wesentlich besser.
Es ist klar, dass die NRW-Wirtschaft als starkes Schiff dem Sturm der Probleme gut trotzt. Dieses Schiff ist allerdings nur mit einer Reihe von Maßnahmen sturmtüchtig, die die Landesregierung in den letzten Jahren zur Ertüchtigung und Stärkung dieses Schiffs ergriffen hat. Die wirtschaftlichen Bedingungen dieses Landes haben sich so wesentlich verbessert, dass wir mit solchen Stürmen einigermaßen gut zurechtkommen.
Mit 784.315 Arbeitslosen in NRW ist die Zahl immer noch wesentlich zu hoch. Da gibt es nichts zu deuteln. Aber sie ging gegenüber dem September noch einmal um 16.400 zurück. Das sind gut 2 %. Die Arbeitslosenquote verringerte sich von 8,9 auf 8,7 %. Gegenüber dem Oktober 2008 allerdings haben wir fast 65.000 Arbeitslose mehr zu vermelden.
Nach den Unkenrufen des Vorjahres hätte die Ausbildung ein Problem werden können oder sollen.
Wir haben derzeit 2.937 unversorgte Jugendliche. Das sind 2.937 zu viel. Aber verglichen mit den Zahlen der letzten zehn oder 15 Jahre – wie lange man auch immer zurückgehen will – ist das ein absolut niedriger Stand. 1995: 7.000, 2006: 11.000, 2007: 7.300, 2008: 4.400, und jetzt gibt es 2.937 unversorgte Jugendliche. Das ist, obwohl immer noch zu hoch, der beste Wert der letzten 20 Jahre.
Was mich etwas nachdenklich macht, ist die Meldung, dass die IHKs bei den Ausbildungsstellen ein Minus von 9 % zu vermelden haben. Das ist deshalb besonders zu erwähnen, weil bei den Handwerkern ein Minus von nur 4 % zu verzeichnen ist. Diese Zahlen geben deutlich an, wo die Probleme in der Wirtschaft existieren, nämlich in der Industrie mehr als im Handwerk. Ich bin dem Handwerk äußerst dankbar, dass es über seine Möglichkeiten hinaus Ausbildungsplätze anbietet,
und das in dieser Zeit, in der jeder eigentlich zusehen muss, die nächsten zwei Wochen zu erreichen und nicht die nächsten zwölf Monate, also wirklich in nächster Nähe planen muss. Sich dann festzulegen auf eine dreijährige Ausbildung mit einem Auszubildenden, das halte ich für eine hervorragende Leistung. Herzlichen Dank dafür!
So war es also möglich, trotz der zurückgehenden Ausbildungsstellen auch eine große Anzahl von Altbewerbern in Ausbildungsverträge zu bekommen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle die Aufgeregtheit des DGB von gestern einschieben. Der DGBVorsitzende hat gesagt, das sei alles geschönt, die Zahlen seien geschönt, es seien 21.000 Bewerber für Ausbildungsstellen in schulischen Bereichen. Meine Damen und Herren, gehen Sie mit mir die letzten zehn, 15 Jahre zurück: Das ist nicht anders gewesen, das ist überhaupt nichts Neues. Jetzt aber, wo die Krise herrscht, wo die Wirtschaftskrise groß ist, regt man sich auf! Ein bisschen Schaum muss sein. Unter dieser Rubrik wird das abgehakt. Wir sind besser dran als im vorigen Jahr von allen erwartet.
Die prognostizierten Wachstumsraten, meine Damen und Herren, reichen nicht aus, um das Beschäftigungsniveau zu halten – das wissen wir, das ist so –, auch wenn es weniger hart gekommen ist als erwartet. Strukturveränderungen, die auf Beschäftigungssituationen wirken, müssen kommen, werden kommen und sind angelegt. Die Bundesagentur für Arbeit kann abfedern, finanziell absichern, aber nicht vollständig verhindern. Das wissen wir auch. Die Möglichkeiten, auf den Arbeitsmarkt einzuwirken – das hat die Geschichte der letzten 20 Jahre gezeigt –, sind begrenzt und müssen ge
nutzt werden. Gerade Minister Laumann hat für die Ausbildung eine ganze Menge getan – ob es das Werkstattjahr oder Ähnliches ist. Das könnte man alles aufführen, aber das führt zu weit.
Wichtig bleibt: Mit den Maßnahmen zur Stützung des Wirtschaftswachstums darf nicht nachgelassen werden. Mit den Maßnahmen zur Stützung der Ausbildungsstellen können wir nicht aufhören. Und mit den Maßnahmen zur Vereinfachung der wirtschaftlichen Betätigung können wir Schranken öffnen und Behinderungen für Wirtschaft einschränken, sodass sie wieder in der Lage und bereit ist, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. – Danke schön.
Frau Präsidentin ! Meine Damen und Herren ! Lieber Herr Kollege Garbrecht, Es wäre günstig, wenn Sie zu dem Tagesordnungs
punkt, den Sie angemeldet haben, den Koalitionsvertrag vorher gelesen hätten.
Es ist schon phänomenal, was Sie an interpretatorischen und weißseherischen Fähigkeiten entwickeln. In Ihrer märchenhaften Interpretation stellen Sie Behauptungen auf, die nirgends im Koalitionsvertrag so ausgewiesen sind. Sie reden von verschlechterten Arbeitsbedingungen, eingeschränkten Arbeitnehmerrechten und von gesetzlichen Mindestlöhnen in NRW, die demnächst überhaupt nicht mehr ausgerufen würden, beziehungsweise unterstellen, den Mindestlöhnen würde ans Fell gegangen. Sie behaupten, das Verbot sittenwidriger Löhne sei Augenwischerei. Sie behaupten, dass es durch Kettenbefristungen zu mehr prekären Beschäftigungsverhältnissen käme. Bitte, lesen Sie doch das Papier! Es hat zwar viele Seiten, aber es wäre sinnvoll, wenn man darauf genauer einginge.
Wenn Sie behaupten, dass aus dem Papier größere Lasten und weniger Absicherungen hervorgingen, dann hätte ich erwartet, dass Sie das wenigstens in Ihrem eigenen Zirkelschluss, in Ihrer eigenen Rede begründen und beweisen würden. Aber auch das ist nicht geschehen. Sie behaupten, dass eine Ausweitung der Minijobs der Brückenfunktion nicht mehr gerecht würde. Ist Ihnen entgangen, dass Minijobs immer nur mit der Konjunktur gestiegen und mit der Konjunktur gefallen sind? – Erkundigen Sie sich doch einmal bei der Verwaltung dieser Minijobversicherungen, bei der Knappschaft.
Die können Ihnen das eins zu eins nachweisen und haben es Ihnen nachgewiesen. Das haben wir uns nämlich gemeinsam angeschaut, aber das haben Sie offensichtlich vergessen.
Herr Garbrecht, die Gebrüder Grimm haben ihre Geschichten wenigstens als Märchen bezeichnet. Sie schreiben nicht einmal dazu, dass Sie uns ein Märchen auftischen. Die Wahrheit ist anders. Ich zitiere zunächst einmal den DGB-Vorsitzenden Sommer:
Wir registrieren sehr wohl, dass die Kanzlerin in Sachen Tarifautonomie, Mitbestimmung und Kündigungsschutz Wort gehalten hat.
Komisch: Sie nicht – Herr Sommer wohl. Gehen Sie davon aus, dass er sich mit dem Vertrag intensivst auseinandergesetzt hat.
Im Einzelnen heißt es zur Tarifautonomie und zum gesetzlichen Mindestlohn:
Die CDU, CSU und FDP bekennen sich zu dieser Tarifautonomie. Sie ist
Grundbestandteil der
Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung.
Das bedeutet auch, dass nicht der Staat gesetzliche Mindestlöhne festsetzt, weil das von Branche zu Branche anders gehandhabt werden muss.
Daher wollen wir den Tarifausschuss stärken
so steht es weiter in dem Koalitionsvertrag –,
damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht der Lohnfindung sind.
Das ist deren Aufgabe, und ist so bei uns festgeschrieben, nicht nur bei der CDU, sondern in unseren Gesetzen.
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt.
Das ist in Ordnung. Man muss alle Bedingungen anschauen, bevor man Regelungen trifft.
Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss.
Ich meine, das ist das Mindeste, was man bei dieser Regelung erwarten kann.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis 2011 evaluiert.
Ich hoffe, dass Ihre Regierungen, wo immer sie tätig waren, das auch gemacht haben, dass sie selbst nach einigen Jahren über die eigene Gesetzlichkeit einmal nachgedacht haben. Wenn Sie das nicht für richtig halten und im Besitz des allgemeinen, ewig währenden Wissens sind, dann müssen wir das so akzeptieren. Bisher haben Sie das nicht bewiesen; das hat Ihnen Herr Steinbrück gesagt.
„Dabei kommt es darauf an, diese“ Mindestlöhne „daraufhin zu prüfen, ob sie Arbeitsplätze“ in verschiedenen Branchen eventuell „gefährden“ können.
Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob geltende Regelungen Bestand haben …
Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll … festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern.
Ich sagte das eben.
Damit werden wir auch wirksam gegen soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgehen.
Es ist nämlich das Problem, dass die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe nicht auf jede Branche eingegangen ist, sondern wir immer wieder neue Verfahren anhänglich haben.
Zum Arbeitsmarktzugang!
Zur effizienten Schließung der absehbaren … Fachkräftelücke, aber auch zur effizienteren Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. muss der Arbeitsmarktzugang für Nichtdeutsche besser geregelt werden.
Das steht so im Vertrag. Haben Sie das nicht gesehen? – Sie behaupten das klare Gegenteil.
Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind das nächste Thema, das Sie ansprechen.
Das generelle Vorbeschäftigungsverbot für sachgrundlos befristete Einstellungen erschwert Anschlussbeschäftigungsverhältnisse, wenn während Schule, Ausbildung oder Studium bei einem Arbeitgeber schon einmal befristet gearbeitet worden ist.
Meine Damen und Herren, genau darauf bezieht sich der Vertrag, und nicht auf das, was Sie eben suggeriert haben. Bitte in ganzen Sätzen!
Wir werden die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so umgestalten, dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Dieses eine Jahr haben Sie eben wissentlich unterschlagen.
Ein ähnliches Verfahren ist bei den Minijobs angelegt. Dazu habe ich eben schon etwas gesagt.
Wir begrüßen die zentralen Aussagen des Koalitionsvertrages, vor allem die Verdreifachung des Schonvermögens, den Kampf gegen drohende Altersarmut, die steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Familien, die Erhöhung des Kindergeldes, die Verankerung des Arbeitnehmerdatenschutzes – diese haben Sie vergessen –, die Initiative zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern sowie den Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung – auch das wurde geflissentlich übersehen.
Wir begrüßen das klare Bekenntnis zur Tarifautonomie. Ich halte es mindestens für genauso wichtig wie den Kampf gegen das Lohndumping; Da sind die Tarifparteien beteiligt, und es wird nicht von Staats wegen nach irgendeiner Rechengröße irgendein Lohn festgelegt.
Wir als CDU freuen uns auch darüber, dass sich die Union bei der Sicherung der Arbeitnehmerrechte wirklich durchgesetzt hat.
Wir halten Wort. Kündigungsschutz und Mitbestimmung bleiben unangetastet. Das war vorher unsere Zusage. Diese haben wir eingehalten. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich auch bei jugendlichen Auszubildenden eine ganze Menge Sorgenfalten, wenn ihre Firmen Probleme bekommen; das ist gar keine Frage. Darum muss man sich kümmern, und darum kümmert die Landesregierung sich, und zwar nicht erst seit gestern.
Aber trotz aller denkbarer Maßnahmen kann man die Reihenfolge der Ereignisse nicht außer Kraft setzen. Dass der Ausbildungsmarkt dem Arbeitsmarkt folgt, hat Frau Steffens eben schon deutlich gemacht.
Lassen Sie mich bitte noch einmal kurz skizzieren, wo wir eigentlich wären, wenn wir nicht fünf Jahre vorgesorgt hätten. Wir lagen 2005 bei 5,2 Millionen Arbeitslosen; wir liegen jetzt bei etwa 3,6 Millionen. Im Land hatten wir 2005 über 1 Million Arbeitslose und sind jetzt bei etwa 800.000. Ohne diese guten Jahre, die wir hinter uns haben, lägen wir im Moment bundesweit wahrscheinlich bei 6 Millionen und im Land bei 1,5 Millionen. Es ist Vorarbeit geleistet worden zu einer Zeit, als es der Wirtschaft gut ging; in dieser Zeit wurden Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zur Genüge geschaffen.
Hören Sie sich die Zahlen einfach an; sie werden sogar von Ihrem DGB bestätigt!
Die Themen im Hinblick auf den Ausbildungsmarkt sind immer von Sorge umwittert; zumindest in den letzten 20 Jahren haben wir es nicht anders erlebt. Die Auszubildenden in den von der Konjunkturkrise betroffenen Betrieben haben Sorgen. Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen lässt natürlich nach. Ein Unternehmer, der sich in schwierigen Zeiten um die Belegschaft sorgt und möglicherweise sogar die Sicherung von Arbeitsplätzen der Stammbelegschaft infrage stellen muss, fragt sich natürlich erst recht, ob es möglich ist, noch einmal einen verbindlichen Vertrag für drei Jahre einzugehen, um Auszubildende einzustellen. Unser eigentliches Problem ist, dass die Leute Angst vor der Zukunft haben und dadurch das Angebot an Ausbildungsplätzen zurückgeht.
Wir haben Sorgen, aber auch Ziele. Wir müssen zukunftsorientiert arbeiten. Deshalb müssen wir um Ausbildungsplätze kämpfen; das ist die wichtigste Aufgabe. Wir müssen alles dafür tun, dass die Zahl der Ausbildungsplätze weiter auf dem hohen Niveau der letzten beiden Jahre bleibt, sodass jeder, der eine Ausbildung machen will, ein Angebot bekommt. Wir brauchen die jungen Menschen, und zwar jeden. Ohne gut Ausgebildete kann es in den nächsten Jahren keine Konjunkturerholung geben.
Deshalb genießen der Auszubildende und die Ausbildungsstelle auch bei uns, bei der CDU NRW, einen besonderen Schutz.
Zur Sachlage gehört aber auch, dass die Berufsausbildung bei Insolvenz, Stilllegung und Kurzarbeit ein besonders schützenswertes Vertragsverhältnis ist – das ist auch bestätigt worden –, sodass es schon eine ganze Menge Hürden gibt, die übersprungen werden müssen, bevor ein junger Mensch, der eine Ausbildung begonnen hat, in die Wüste geschickt wird.
Entscheidend wird sein, dass wir in den schwierigen Zeiten auch für Auszubildende einen Schirm spannen; das ist richtig, und da sind wir dabei.
Dass wir aber zunächst die vorhandenen Instrumente nutzen müssen, ist genauso klar. Der Deutsche Bundestag hat nicht ohne Grund im Juni beschlossen, den Ausbildungsbonus zu erweitern. Das 3. SGB-IV-Änderungsgesetz bringt ganz konkrete Hilfen für den Auszubildenden. Alle Auszubildenden sollen ihre Ausbildung beenden können, und zwar auch dann, wenn ihr Ausbildungsbetrieb in die Insolvenz geht.
Für Auszubildende, die in der Finanzkrise durch Insolvenz, Stilllegung, Schließung des Ausbildungsbetriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, wird der Ausbildungsbonus, der weiterentwickelt wurde, gezielt bereitgestellt. Sie können ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen und abschließen. Bisher konnte der Bonus an den neuen Ausbildungsbetrieb gezahlt werden, wenn er die Fortführung der Berufsausbildung auf einem zusätzlichen Ausbildungsplatz ermöglichte und die Vermittlung des Auszubildenden in das fortgeführte Ausbildungsverhältnis wegen in dessen Person liegenden Umständen erschwert war.
Diese beiden sehr hinderlichen Prämissen sind ja bei der Veränderung des SGB IV weggefallen. Deshalb werden künftig Betriebe mit dem Ausbildungsbonus gefördert, die es den jungen Menschen ermöglichen, ihre neue Ausbildung in dem neuen Betrieb fortzusetzen.
Mein Appell geht an die vielen Unternehmen in Deutschland, die sich vorbildlich für Ausbildung engagieren. Nutzen auch Sie die Möglichkeiten des Ausbildungsbonus! Gebt den Jugendlichen die Chance, ihre Ausbildung weiterzuführen, zu Ende zu führen. Da werden Mittel bereitgestellt, nicht in geringem Maße, sondern in sehr großem Maße. Da geht einiges.
Wenn es also durch die Finanzkrise erhöhte Insolvenzgefahr gibt, dann müssen wir besonders für die Lehrlinge, für die Auszubildenden sorgen. Das kann mit einem Schutzschirm geschehen, der in drei Teile aufzuteilen ist. Erste Stufe: Der eben angesprochene Ausbildungsbonus hilft offensichtlich,
Auszubildenden nach Ende eines Betriebsverhältnisses, eines Vertragsverhältnisses einen neuen und weitergehenden Ausbildungsplatz zu finden. Bei der zweiten Stufe geht es darum – das macht NRW schon seit März, April diesen Jahres –, dass die Kammern beim Ausbildungspakt zugesichert haben, bei Insolvenz eines Ausbildungsbetriebes einen Alternativbetrieb zu suchen.
Und das geschieht auch, doch, natürlich. Es gibt ein gemeinsames Informationspapier der Kammern und der DGB-Jugend, in dem genau das angeboten wird. Die Kammern kümmern sich auch darum.
Als dritte Stufe, wenn das alles nicht hilft, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Qualifizierung bis zur Kammerprüfung in einer Berufsbildungswerkstatt fortgesetzt werden kann. Dazu kann bei stärker werdender Krise die Landesregierung Hilfe schaffen. Das kostet nicht wesentlich mehr Geld. Wir können das mit den nicht abgerufenen Mitteln aus dem Bonusprogramm hervorragend finanzieren. Ich glaube, dass ein solcher Schutzschirm für Auszubildende nicht nur im Falle der Insolvenz angesichts der Schwierigkeiten notwendig ist.
Zur Ihren konkreten vier Forderungen: Sie fordern, gemeinsam mit den Kammern einen konkreten Hilfeplan für junge Menschen zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, das ist eingerichtet. Sie fordern weiter, Ausbildungsplätze einzuwerben, die mit Fördermitteln unterstützt werden können, um jedem Jugendlichen eines Insolvenzunternehmens auch einen neuen Ausbildungsplatz anbieten zu können. Meine Damen und Herren, das ist genau das, was mit dem Ausbildungsbonus geschehen ist.
Drittens fordern Sie, dass Ausbildungsplätze bei der öffentlichen Verwaltung eingerichtet werden, um Auszubildende, die aus Insolvenzbetrieben kommen, aufnehmen zu können. Sie müssten mir einmal erklären, wie man die Leute aus technischen Betrieben – nur die sind im Zweifelsfall von Insolvenz betroffen – in öffentlichen Verwaltungen weiter ausbilden soll. Ich halte das nicht für sehr hilfreich.
Viertens fordern Sie frühzeitige Information. Gucken Sie sich die gemeinsamen Papiere von den Kammern und dem DGB an! Dann werden Sie die frühzeitigen Informationen erkennen.
Meine Damen und Herren, wir stehen Gewehr bei Fuß, um den Jugendlichen zu helfen. Es muss aber alles der Reihe nach gehen. Wir werden die Chance zur Hilfe wahrnehmen – nicht, indem wir dauernd neue Projekte schaffen, bei denen nachher kein Mensch mehr weiß, wo er wirklich hin soll. Die Kammern sind im Boot, die Jugendlichen sind im
Boot, der DGB ist im Boot, und die Regierung tut das, was zu tun ist. – Danke schön.
Herr Schmeltzer, Sie haben eben freundlicherweise Mönchengladbach angesprochen. Wissen Sie, wie viele Ausbildungsstellen im technischen Bereich dort in diesem Jahr mit Genehmigung der Bezirksregierung möglich waren?
Ich mache es auch ganz kurz. Herr Becker, schönen Dank für die Möglichkeit. – Ist meine Information richtig, dass es sich bei den von Ihnen und von Ihrer Kollegin genannten Fällen um Modellversuche handelt, die nicht unter die Regelausbildung fallen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Eiskirch, das war ja „grandios“.
Das ist genau dass, was ich meine: erst klatschen und dann hinhören.
Anders herum müssen Sie es tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben gefordert, hier Projekte vorzustellen. Das Konjunkturpaket funktioniert in diesem Land nur deshalb, weil diese Regierung in den letzten vier Jahren den Grundstein gelegt hat, dass wir überhaupt in der Lage sind, die Investitionen des Bundes mitzubezahlen.
Es sind immerhin 7 Milliarden aus diesem Land in diesen Topf geflossen.
Ich werde das im Weiteren noch deutlich machen.
Diese Aktuelle Stunde sollte sicher dazu dienen, auch die Antragsteller auf den aktuellen Informati
onsstand zu bringen. Es ist nötig, meine Damen und Herren. Wir haben das an den beiden ersten Wortmeldungen gemerkt.
Sie fordern die Landesregierung auf, jetzt Vorschläge für ein Landeskonjunkturprogramm zu machen. Sie fordern Arbeitsmarktprogramme. Das war alles, was in Ihrem Antrag steht. Nein, Entschuldigung: Nicht einmal das steht in Ihren Anträgen.
Sie bestehen stattdessen aus Beschimpfungen und Behauptungen, dass nichts getan wird. Es ist die Pflicht einer Fraktion, die in Sorge um das Land ist – dieser Pflicht ist es nicht angemessen, sich so zu äußern –, sich mit den Inhalten zu beschäftigen und hier, wenn man etwas fordert, auch etwas vorzuschlagen, statt nur irgendwelche Vorhaltungen zu machen.
In einer Zeit, in der das Konjunkturbarometer gegen minus 6 Grad geht, haben Sie keine konkreten Vorschläge auf den Tisch gelegt, sondern nur leere Tiraden abgesetzt.
Vielfältige Faktoren werden in den kommenden Jahren die Arbeitswelt der nordrhein-westfälischen Menschen verändern, nicht zuletzt – das ist wahr – die derzeitige Weltwirtschafts- und Finanzmarktkrise. Im Moment allerdings – da liegen Sie falsch, da scheinen Ihre Informationen auch aus den Kommunen nicht richtig zu sein – geht es nicht um die Bearbeitung schon einsetzender Arbeitslosigkeit, sondern um das Erhalten von Arbeitsplätzen da, wo sie noch existieren. Und genau da investieren wir, und da zieht das Land auch mit.
Jetzt haben alle den Blick und die Arbeitskraft erst einmal darauf gerichtet, das Konjunkturpaket umzusetzen, um Arbeit zu erhalten. Dazu gehören die Anpassung der Vergabemodi und Ähnliches, schnelle Planungen, zum Beispiel beim BLB im Hochschulsektor. Sie wissen ganz genau, welche Kapazitäten das erfordert, Sie sitzen doch selbst in den Gremien.
All das wird vom Land finanziert. Da geht einiges ab. Es geht so viel ab, dass man Angst hat, in diesen Bereichen nicht genügend Personal zu haben. Bitte lassen Sie sich das doch von Ihren eigenen Fraktionskolleginnen und -kollegen erklären. Die Kommunen haben alle Hände voll zu tun, die Programme einigermaßen schnell auf den Baustellen, in den Schulen oder bei der Infrastruktur umzusetzen.
Sie fordern einen eigenen relevanten Beitrag zur Stützung der Konjunktur, was immer das heißt. Ihre Kollegen von den Grünen haben die Abwrackprämie für Fahrräder auf örtlicher Ebene gefordert. Das ist sicherlich ein ungeheurer Beitrag dazu.
Wenn wir, wie Sie fordern, erst heute neue Programme auflegen würden, sozusagen wie Tropfen auf den heißen Stein, hätten wir nicht einmal das Konjunkturpaket II schultern können. Mit Ihrer Vorgehensweise und der Politik der letzten 30 Jahre hätten Sie am Konjunkturpaket II nicht einmal teilnehmen können. Sie wären gar nicht gefragt worden.
Jetzt geht es erst einmal darum, die Menschen so weit wie möglich in Arbeit zu halten. Dazu haben unser Ministerpräsident und die Landesregierung mit ihren Vorstößen und Unternehmungen so gut vorgearbeitet, dass ein exzellentes Einvernehmen zwischen dem Städtetag, den Gemeindeverbänden und der Regierung überdeutlich wurde. Und das hat das Konjunkturpaket zur Umsetzung gebracht. Das ist erst durch diese intensive, gute Zusammenarbeit möglich geworden.
Um aber später gestärkt aus der Krise hervorzugehen, müssen wir gemeinsam anpacken. Das habe ich eben bei Ihnen vermisst. Das tun die Regierungsfraktionen gemeinsam mit dem Bund, den Ländern und den Gemeinden, aber auch mit den Unternehmen und den Gewerkschaften.
Nur Sie haben offensichtlich noch nicht den Knall gehört. Sie spielen weiterhin Klein-Klein, während doch eigentlich ein ordentlicher Weitblick über die gesamte Gesellschaft nötig wäre.
Wir werden auch hier die Rezession nicht verhindern können. Aber das Land hat seine Kraft mit der der Kommunen gebündelt. Das Land hat sich mit ungefähr 7 Milliarden € an den Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaft beteiligt. Darin sind Bankenrettung, Konjunkturpaket, kommunale Investitionen mit über 500 Millionen €, 2,4 Milliarden € investitionswirksame Ausgaben im Haushalt und Ähnliches. Dazu kommen die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens und weitere Dinge.
Das geht aber nur – das habe ich Ihnen eingangs schon einmal gesagt –, weil wir seit 2005, auch dank eines sehr achtsamen Finanzministers, gut gewirtschaftet und nicht Klein-Klein gespielt haben, sondern weitsichtig und sparsam vorgegangen sind.
NRW und seine Regierungsfraktionen kämpfen gegen diese Krise. Wir haben gehandelt. Unsere
Richtung in dieser Zeit ist, statt ein Konjunkturpaket für NRW zu etablieren, folgende: Das beste Konjunkturpaket für die Zukunft sind Bildung, Ausbildung und Weiterbildung. Wir schaffen Anreize. Das haben wir gemacht.
Keine Regierung hat so viel in Ausbildung und Bildung gestopft, wie diese Regierung es getan hat.
All das, was Sie hinterlassen haben, war mit Löchern durchsetzt, als ob es vom Mottenfraß befallen gewesen wäre. Das haben wir erst einmal stopfen müssen.
Ich fordere von Ihnen Bekenntnisse zu den nordrhein-westfälischen Unternehmen. Wo sind die? Eine sinnvolle Unterstützung hiesiger Unternehmen ist gefordert.
Wir haben uns beim Kurzarbeitergeld eingelassen. Weiterbildungsmaßnahmen, Bildungsscheck, Prämiengutscheine für Beschäftigte mit geringem Einkommen, Bürgschafts- und Beratungsprogramme, Unterstützung von Transfergesellschaften, Jugend in Ausbildung, „Jugend in Arbeit plus“, Ausbildungskonsens, Werkstattjahr und anderes – was fordern Sie eigentlich noch? Wollen Sie mit der Gießkanne herumgehen und das Geld so wie bisher irgendwo versickern lassen?
Das kann nicht Sinn der Angelegenheit sein. Dazu werden wir gleich noch mehr hören. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zum Bergmannsversorgungsschein ist ein besonderes Instrument für die Vermittlung von Bergleuten auf dem Arbeitsmarkt, die nach längerer bergmännischer Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr, erwerbsunfähig zu werden, unter Tage arbeiten können. So ist das Gesetz einmal gestartet.
Mit dem Bergmannsversorgungsschein sind ein besonderer Kündigungsschutz sowie finanzielle Leistungen verbunden. In dem Bericht über die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung ist nachzulesen, dass die Regelungen des Gesetzes zum Bergmannsversorgungsschein den Prozess des Auslaufens des Steinkohlenbergbaus weiter begleiten sollten.
Im Gesetzentwurf sind einige redaktionelle Anpassungen an das geltende Rentenrecht vorgenommen worden.
Bislang können die Unternehmen – gleich, welcher Branche sie angehören –, die die vorgeschriebene Zahl an Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheins nicht erreicht haben, mit einer Ausgleichsabgabe belegt werden, wenn sie einen ihnen angebotenen Inhaber eines solchen Scheines nicht beschäftigen.
Diese Regelung wird aber seit Jahren praktisch gar nicht angewandt. Auf den Erhalt von Leistungen aus der Ausgleichsabgabe besteht natürlich kein Rechtsanspruch. Sie werden nur erbracht, soweit finanzielle Mittel vorhanden sind. Mittel, die aus dieser Ausgleichsabgabe an die zu Beschäftigenden zu zahlen sind, konnten wegen der nicht erhobenen Ausgleichsabgabe gar nicht verteilt werden.
Vor diesem Hintergrund und der vorrangigen Leistungsverantwortung anderer Sozialgesetzträger, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit, sollen die Regelungen zur Ausgleichsabgabe gestrichen werden.
Im Übrigen sind im Interesse der Rechtssicherheit wirklich einige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Beispielhaft sei darauf verwiesen, dass die Regelungen des Bergmannsversorgungsscheins heute noch auf die frühere Reichsversicherungsordnung abheben. Das ist sicherlich ein Anachronismus schlechthin.
Die realen Rechte der Bergleute sollen erhalten werden, solange wir Bergleute haben. Die Präambel leistet zur Wahrung dieser Rechte eigentlich nichts, sondern ist lediglich Prosa. Die Rechte der Bergleute und die Gewährleistung der aus dem Versorgungsschein rührenden Bedingungen sind auch durch andere Gesetze sichergestellt. Die Aufgaben werden vom Landschaftsverband hervorragend und gut erfüllt. Die Anregungen aus der Anhörung wurden bis auf die Anregung, die Präambel stehen zu lassen, aufgenommen. Diese Anregung haben Sie noch einmal in Ihrem Antrag aufgeführt, meine sehr geehrten Kollegen von der SPD.
Wir sollten keine Differenzierungen aufbauen und ausweiten, nur um aus prosaischen Gesichtspunkten die Präambel stehen zu lassen, während wir das Gesetz kennen und wissen, dass es weiterhin jegliche Möglichkeiten für die Bergleute beinhaltet. Die Streichung der Präambel entspricht einer Forderung der Normenprüfstelle des Innenministeriums. Danach habe die Formulierung nur eine deklaratorische Bedeutung.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Änderungen sind längst überfällig, notwendig und bringen keine Nachteile für die Bergleute. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Steffens, vieles kann ich teilen. Aber die Krokodilstränen müssen Sie abwischen.
Den falschen Ansatz von 2004, bei dem man sich im Hause einig war, dass er dringend der Nachbesserung bedurfte – Sie waren dabei; unsere Fraktion auch –, dürfen Sie jetzt nicht als richtig darstellen.
Ich möchte gerne die Meinung der CDU-Fraktion aufzeigen: Klar ist, dass die Arbeit der Argen nicht in Teile zerfallen darf. Damit würden die Betreuungs- und Integrationsbemühungen aller Träger – auch der örtlichen – für von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen gefährdet. Es würden neue Unsicherheiten entstehen. Es würden Probleme geschürt, die diese Unsicherheiten noch größer machten. Das dürfen und werden wir nicht zulassen.
Da die Kommunen durch soziale Auswirkungen und Folgekosten von Arbeitslosigkeit stark betroffen sind, müssen sie nach Meinung der CDULandtagsfraktion in Zukunft verstärk eine aktive Rolle in den Argen erhalten und damit Verantwortung für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen übernehmen können.
Mit den Argen sind zwischenzeitlich Behörden entstanden, die diese Entwicklung weiterhin – auch nach Schwierigkeiten – stützen. Sie sind bemüht, trotz der widrigen Rahmenbedingungen Angebote für Langzeitarbeitslose bezogen auf die örtlichen Gegebenheiten zu machen und orientieren sich an den Erfordernissen der Menschen. Sie nutzen dabei lokale und regionale Ausgestaltungsmöglichkeiten.
Aber die starre Einordnung der Argen in das System der Bundesagentur für Arbeit mit ihren Verordnungen, Richtlinien, Dienstanweisungen, verbindlichen Arbeitshilfen – und wie das alles heißt – lässt wenig Spielraum, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für erfolgversprechende und nachhaltige Förderkonzepte vor Ort zielgerichtet einzusetzen.
Aus diesem Grund haben wir immer wieder nachdrücklich angeregt, die kommunale Verantwortung,
den kommunalen Einfluss, insbesondere auf die Integrationspolitik, im SGB II zu stärken.
Vor dem Hintergrund der zentralen Steuerung der Bundesagentur für Arbeit und der zwischen der Bundesagentur und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu schließenden Zielvereinbarungen hat sich bewahrheitet, dass kommunale Belange in der neuen Arge nicht hinreichend Berücksichtigung gefunden haben. Der Kern kommunaler Daseinsfürsorge, die sozial ausgewogene Gestaltung des Gemeinwesens mit bürgerfreundlichen Strukturen droht verloren zu gehen, falls die Kompetenzen der Städte in diesem Aufgabengebiet nicht wieder gestärkt werden.
Das ist ein Punkt der Verhandlungen in Berlin gewesen, bei dem es auch noch in der Nachverhandlung möglich war, mehr Optionen zuzulassen, wo Herr Scholz dann jedoch seinerseits die Reißleine gezogen hat und diese Optionen nicht gewähren wollte und nicht gewährt hat. Auch da müssen wir sehen, dass der Kompromiss nicht nur einseitig in die Brüche gegangen ist.
Ich hätte den Kompromiss ja getragen, wenn er eine Lösung gewesen wäre, die die Leute nicht verunsichert. Aber wir müssen schon die Kirche im Dorf lassen und deutlich machen, wo die problematischen Punkte sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verantwortung für den betroffenen Personenkreis muss nach meiner Meinung maßgeblich auf kommunaler Seite liegen.
Am Wichtigsten aber ist, dass wir eine arbeitsfähige Einheit aus einer Hand behalten.
Das neue Organisationsmodell muss daher folgenden Anforderungen genügen, weshalb der Vorschlag unseres Ministerpräsidenten und von KarlJosef Laumann sicherlich mit der Nuance, noch stärker auf die kommunale Verankerung Einfluss zu nehmen, zu unterstützen ist:
Es muss eine rechtlich sichere Basis geschaffen werden, Unterstützung, Unterkunftskosten und Eingliederungsförderung weiterhin aus einer Hand zu erhalten. Ein Rückfall in getrennte Aufgabenwahrnehmung muss ausgeschlossen werden.
Die Hilfesuchenden haben einen Ansprechpartner vor Ort: sowohl für den Leistungsbezug als auch für die Vermittlung als auch für integrative Systeme. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden verknüpft. Ein Verschiebebahnhof Kommune, Arge, Land, Bund wird verhindert. Denn die Menschen werden ja zum Laufen geschickt und nicht die Institutionen, die eigentlich dafür da sind.
Der Bund und die Kommunen sind gemeinsam für die Finanzierung zuständig. Der Bund entwickelt und steuert die globalen Ziele, und die Kommunen sind zuständig, diese Ziele in lokale flexible Instrumente, auch ohne lange Vorlaufzeiten, umzusetzen.
Zur Sicherung einer nachhaltigen Hilfe müssen die örtlichen Verhältnisse – der lokale Arbeitsmarkt, die Verzahnung mit lokalen Angeboten sowie die Kontinuität der Angebotspalette – Berücksichtigung finden. Die einzusetzenden Instrumente zur Integration in den Arbeitsmarkt müssen lokal unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Situation des Arbeitsmarktes – nicht von Nürnberg aus, gesteuert mit Vorgaben, mit Knebelungen der Argen; das ist der eigentliche Fehler an dem jetzigen System – durchgeführt werden.
Die über viele Jahre erworbenen Kompetenzen vor Ort, vor allen Dingen der Träger für Integrationsprojekte, müssen erhalten und genutzt werden und dürfen nicht jeden Tag immer wieder durch neue Ausschreibungen infrage gestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb müssen die Kommunen entscheidenden Einfluss auf Aufgaben nach dem SGB II behalten.
Sie müssen mehr Optionen aussprechen können. Ich sage Ihnen: Ihr Antrag ist oberflächlich und allgemeingültig. Weil der Antrag interpretierbar ist, kann er in der Form nicht angenommen werden. In dem Initiativantrag der SPD wiederum fehlt das, was ich eben deutlich gefordert habe, nämlich die größeren Möglichkeiten zu Optierungen.
Warum geben wir den Kommunen nicht die Freiheit zur Option und damit gerade großen Städten, in denen große Arbeitslosigkeit herrscht, die Chance, den örtlichen Markt stärker zu beeinflussen, sich auf die Menschen, die Langzeitarbeitslosen zu besinnen, ohne an irgendwelche Ideen, die im Bund hin- und hergeschoben werden, festgelegt zu sein? – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, was junge Menschen im Jahre 2025 eigentlich denken und fühlen würden, wenn sie heute unsere Debatte verfolgt und Ihre Wortbeiträge einmal genauer unter die Lupe genommen hätten.
Ich habe das Gefühl, Sie wären enttäuscht und hätten sehr wenig Hoffnung für die Zukunft. Denn das Einzige, was hier gekommen ist, sind irgendwelche Anwürfe, aber keine Vorschläge.
Sie haben andauernd nur nach irgendwelchen Dingen gefragt. Sie haben wörtlich gesagt – ich will das einmal zitieren –: Die SPD hat Antworten und den Wandel fest im Blick. – Und dann kam nichts außer heißer Luft.
Es geht darum, dass Menschen heute natürlich Ängste haben, Ängste vor der Zukunft, weil sie nicht fassbar, nicht genau erkennbar ist. Wenn Neues entsteht, können viele das nicht überblicken.