Rainer Beckmann
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, mit dem wir uns heute beschäftigen müssen, gehört offenbar zu den Dauerbrennern der SPD-Fraktion.
Allerdings waren wir es - Rita Pawelski und ich; das möchte ich noch einmal sehr deutlich sagen -, die dieses Thema im Jahre 2002 zur Sprache brachten, indem wir eine Kleine Anfrage an die damalige Landesregierung gerichtet haben. In der Antwort der seinerzeitigen Landesregierung ist nachzulesen - - -
- Sie würden uns manches ersparen können, Herr Schwarz, wenn Sie die Antwort der Landesregierung von damals nachlesen würden. Das Innenministerium ist seinerzeit von Herrn Bartling geleitet worden.
- Ja. Das ist ja immer das Schöne bei Ihnen, dass Sie anschließend behaupten, dazugelernt zu haben.
Im Oktober 2004, als Sie dann in der Opposition waren, haben Sie sich dieses Thema auf Ihre Fahnen geschrieben. Ich erinnere an die Kleine Anfrage des Kollegen Harden, die von dem dann zuständigen Minister Schünemann umfassend beantwortet wurde. Im Januar 2005 stand das Thema dann hier erneut auf der Tagesordnung und hat hier im Hause eine Debatte ausgelöst. Auch ich habe mich damals eingehend mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung auseinandergesetzt.
Ein Jahr später ging es weiter, wieder mit einer Kleinen Anfrage des Kollegen Harden, diesmal mit Unterstützung durch den Kollegen Aller. Alle sieben Fragen wurden von der Landesregierung, diesmal von der zuständigen Ministerin RossLuttmann, umfassend beantwortet.
Angesichts der Opfer, die Brände leider immer wieder fordern, und angesichts des großen Leids, das damit für die unmittelbar Betroffenen und deren Familien verbunden ist, haben alle Beteiligten das Thema in der Vergangenheit hier - das ist auch heute wieder der Fall - mit großem Ernst diskutiert. Unser aller Ziel ist es, Leben sowie Hab und Gut zu schützen, auch wenn wir unterschiedlicher Auffassung darüber sind, wie wir diesem Ziel nahekommen können und welche Rolle der Gesetzgeber dabei spielen soll.
Es gibt gar keinen Zweifel: Rauchmelder können Leben retten. Das steht völlig außer Frage. Richtiges Verhalten kann im Brandfall ebenso wie ein einfacher Feuerlöscher oder ein richtig ausgeschilderter Fluchtweg Leben retten. Vieles ist und bleibt gesetzlich geregelt. Manches, was gesetzlich geregelt ist, kann den Ernstfall am Ende aber doch nicht verhindern, wenn Vorschriften nicht eingehalten wurden und keine Kontrolle stattfand. Gesetze allein garantieren also noch keinen Erfolg. Weil das so ist, hat diese Landesregierung seit 2003 die Zahl der Gesetze und Verordnungen in Niedersachsen erheblich reduziert. Dieses Ziel ist weitestgehend erreicht.
Jedes neue Gesetz, jede neue Verordnung wird nur dann erlassen, wenn dies absolut notwendig
ist. Daran habe ich, was eine gesetzliche Verpflichtung angeht, wie sie in Ihrem Antrag gefordert wurde, ganz erhebliche Zweifel.
Ich sehe auch, dass die Diskussion über Sinn und Zweck von Gesetzen und die Legitimation des Staates, regelnd in das Leben der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, angesichts der Opfer, die Brände nach wie vor fordern, nicht leicht ist. Allerdings darf ein solches Thema nicht dazu missbraucht werden, Panik zu schüren, vor allem nicht in Wahlkampfzeiten, meine Damen und Herren. Unfälle mit Todesfolge wird es immer geben, trotz aller Technik,
- Herr Plaue, Ihnen wird das in diesem Wahlkampf auch nicht helfen, da werden Sie nichts zu bestellen haben - allein schon aufgrund menschlichen Versagens, ob im Beruf, im Straßenverkehr oder in privaten Haushalten. Es wäre naiv und auch fahrlässig, den Bürgerinnen und Bürgern etwas anderes erzählen zu wollen.
Meine Damen und Herren, was ist im Bereich des Brandschutzes erreicht worden? - Gerade in den letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund der politischen Diskussionen über dieses Thema auch hier im Hause, hat es unzählige Initiativen der Feuerwehren, aber auch der Verbände und der Wirtschaft mit dem Ziel gegeben, das Bewusstsein der Bevölkerung, wie Sie es für Ostfriesland dargestellt haben, zu schärfen. So gab es diese Aktionen an vielen Stellen in Niedersachsen, u. a. hier in Hannover. Das ostfriesische Beispiel möchte ich nicht noch einmal ansprechen.
Das Land hat sich in dieser Frage auch organisatorisch eingeschaltet, indem es Aufklärung betrieben hat. Ich denke, das darf man hier nicht vergessen. Es ist ja auch politisch einiges in Bewegung gebracht worden. Allein in der Stadt Hannover hat die Sozialministerin in der Öffentlichkeit und auch auf der Straße für diese Sache geworben. Ich finde, das ist sehr beachtlich. Das sollte man hier auch einmal lobend hervorheben.
Meine Damen und Herren, nach wie vor appelliere ich in erster Linie an die Mündigkeit des Einzelnen,
das Brandrisiko in seinen eigenen vier Wänden selbst zu vermindern, sei es durch die Installation von Rauchmeldern, sei es durch die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten vor Ort oder im Internet.
Meine Damen und Herren, hier mit Gesetzen agieren zu wollen, würde einen unglaublich großen und schwer zu rechtfertigenden Kosten- und Bürokratieaufwand erfordern. Die Aussage, Herr Schwarz, die Sie getroffen haben, die Schornsteinfeger würden das alles kostenlos durchführen
- lassen Sie mich das zunächst ausführen -, konnte nicht stimmen und ist von den Schornsteinfegern gegenüber der Landesregierung nachhaltig dementiert worden. Es wird nicht kostenlos durchgeführt. Das kann auch gar nicht kostenlos durchgeführt werden.
Auf meine Anfrage zu diesem Thema im Jahre 2002 hat das Ministerium von Herrn Bartling Folgendes gesagt:
„Einer Einbaupflicht für bestehende Gebäude könnte auch das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht und daraus abgeleitet der Bestandschutz entgegenstehen, der nach herrschender Rechtsprechung nur zur Abwehr einer erheblichen (konkreten) Gefahr aufgehoben werden kann. Diese Gefahrenlage liegt jedoch nicht vor.
Die Landesregierung“
- so der letzte Satz in der Antwort der seinerzeitigen Landesregierung -
„beabsichtigt daher nicht, eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden, die keine Sonderbauten sind, herbeizuführen.“
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion schließt sich dieser Auffassung des Herrn Bartling von damals heute nachdrücklich an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, bevor ich auf den Antrag eingehe. Während die Fraktionen der CDU und der FDP Gesetzentwürfe nur dann in dieses Haus einbringen, wenn sie sich auch sicher
sind, dass sie nicht der Diskontinuität zum Opfer fallen, sind Sie auf einem ganz anderen Weg.
Man muss sich die Frage stellen, Herr Jüttner, warum Sie das tun. Nun, ich denke, dass Wohnen ein interessantes, ein dankbares Thema ist, insbesondere in Wahlkampfzeiten. Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, dass die Landesregierung unter den haushaltspolitischen Notwendigkeiten eines strengen Konsolidierungskurses hervorragende Wohnungsbaupolitik gemacht hat.
Meine Damen und Herren, dafür möchte ich von hier aus insbesondere der Ministerin meinen ganz herzlichen Dank aussprechen.
Meine Damen und Herren, Ihrem skandalösen Untätigkeitsvorwurf möchte ich mit Entschiedenheit entgegentreten. Sie sollten sich in Zukunft besser informieren, bevor Sie solche Behauptungen in die Welt setzen. An dem von Ihnen angemahnten Wohnraumfördergesetz wird mit Hochdruck gearbeitet, und zwar in enger Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft in der sogenannten konzertierten Aktion, die in dieser Form bundesweit einmalig ist. Es wäre für Sie ein ganz Leichtes gewesen, meine Damen und Herren, dies in Erfahrung zu bringen, anstatt hier in Stimmung und Aktionismus zu machen.
- Meine Damen und Herren, Sie haben völlig recht, es gibt ein Bundesland unter 16, das schon ein solches Gesetz verabschiedet hat. Aber ich denke, dass wir hier sehr sorgfältig mit diesem Thema umgehen. Wir befinden uns hier in einer recht guten Reihe mit anderen Ländern, die auch von der SPD mit regiert werden.
Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren, statt zu polemisieren, die durchdachte und konsequente Wohnraumförderpolitik der Landesregierung zu unterstützen und hier nicht zur Unzeit eine Debatte vom Zaun zu brechen, die schnell auf Sie zurückfallen könnte. Waren Sie es doch, die durch Ihre verfehlte Wohnungspolitik zu den Problemen, vor denen wir jetzt stehen, maßgeblich beigetragen
haben. Wir müssen doch jetzt das auslöffeln, was Sie uns in den Jahren Ihrer Regierungstätigkeit eingebrockt haben.
Meine Damen und Herren, durch Ihre Förderpolitik, die einseitig auf die Entwicklung großer Wohnbauflächen gesetzt hat, sind Sie für Gettoisierung und die damit verbundenen Sicherheitsprobleme insbesondere in den großen Städten Niedersachsens mitverantwortlich. Sie haben an dem Bedarf und an den Bedürfnissen der Menschen in diesem Lande vorbeigefördert. Herr Jüttner, das holt Sie heute ein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns über die Zukunft reden. Das Wohnraumfördergesetz wird kommen, und wir liegen gut in der Zeit. Ich sagte es schon: Von allen Bundesländern sind wir, abgesehen von Bayern, am weitesten. In der nächsten Legislaturperiode werden Sie als Oppositionspartei mit uns diesen Gesetzentwurf beraten können.
Angesichts der hohen Verschuldung öffentlicher Haushalte kann die öffentliche Förderung aber auch nur Anreize bieten, und selbst da nicht für jeden. Hier darf die Politik keine falsche Erwartungen wecken. Allein mit Förderprogrammen lassen sich die Herausforderungen der Zukunft nicht meistern. Denken Sie allein an die Klimavorgaben der Bundesregierung. Deren Umsetzung wird Geld kosten, sie wird sehr viel Geld kosten - dieses Geld müssen am Ende Eigentümer und auch Mieter aufbringen -, das dann - das kann man vorhersagen - an anderer Stelle fehlen wird. Wir müssen hierbei in erster Linie Überzeugungsarbeit leisten. Kammern und Verbände halten hierzu eine Vielzahl von Beratungsangeboten bereit. Auch Städte und Gemeinden tun dies. Hier lässt sich noch eine Menge bündeln. Insbesondere die öffentliche Hand kann sich aus dem Beratungsgeschäft weitestgehend zurückziehen und dieses Feld unabhängigen Beratern und Anbietern überlassen. Der Klimaschutz wird also ein Schwerpunktthema der zukünftigen Förderpolitik sein. Auch der Bundesgesetzgeber ist hier aufgerufen, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die damit verbundenen Lasten gerecht verteilt werden.
Über die demografische Entwicklung haben wir in diesem Hause mehrfach und unter verschiedenen Gesichtspunkten gesprochen. Auch wird es darauf ankommen, Eigeninitiative zu fördern, nicht nur,
was Investitionen in notwendig werdende Umbaumaßnahmen angeht. Es wird notwendig sein, andere Wohnformen bekannt zu machen und für sie zu werben.
Dabei geht es auch um Wohnformen, meine Damen und Herren, die der drohenden Kostenexplosion im Gesundheitswesen begegnen. Auch hierbei geht es in erster Linie um eine Bewusstseinsänderung. Dieser Prozess ist in vollem Gange, auch ohne Gesetze und Verordnungen.
Den Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt begegnet nicht allein die Politik. Die Wohnungswirtschaft ist es, die als erste auf Veränderungen reagiert. Sie hat dies schnell getan und tut es weiterhin. Öffentliche Förderung muss daher in Zukunft mehr den einzelnen Privateigentümer ins Blickfeld nehmen, gehört er doch zur größten Gruppe der Immobilieneigentümer in unserem Lande und damit zu den Wohnungsgebern. Eine Bevorzugung großer Wohnungsunternehmen, wie sie früher üblich war, sollte es nicht mehr geben.
Lassen Sie mich kurz auf einen offenbar zentralen Punkt Ihres Antrages eingehen. Sie fordern ganzheitliche Wohnraumversorgungskonzepte der Kommunen ein, von denen Sie öffentliche Förderungen abhängig machen wollen. Das klingt so, als ob die Kommunen über die Wohnraumversorgung allein entscheiden könnten, z. B. im Sinne der Wohnraumlenkung.
Fragen Sie einmal eine Wohnungseigentümergemeinschaft, was sie davon hielte, wenn man ihren Fördermittelantrag für eine energetische Sanierung vom Vorliegen eines solchen Konzeptes abhängig machen wollte. Oder fragen Sie eine Wohnungsgenossenschaft, die Erdgeschosswohnungen rollstuhlgerecht ausbauen möchte, weil es für solche Wohnungen einen Markt gibt. Förderungen vom Vorliegen ganzheitlicher Wohnraumversorgungskonzepte abhängig zu machen, ist doch reine Theorie und geht völlig an der Realität vorbei.
Meine Damen und Herren, Ihr Ruf nach einem neuen Gesetz, das längst in Arbeit ist, bedeutet noch keine neue Politik. Wohnungspolitisch haben Sie in Ihrem Antrag wirklich nicht viel geboten. Wen Sie damit beeindrucken wollen, meine Damen
und Herren, bleibt Ihr Geheimnis. Die Bürger, die Wohnungswirtschaft und die Mehrheit dieses Hauses werden Sie mit diesem Aktionismus nicht überzeugen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich bin von den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Hannover in den Niedersächsischen Landtag gewählt worden und bin hier nicht als Lobbyist von Haus & Grund.
Deshalb kann ich sehr wertfrei die Ansicht vortragen, die unlängst anlässlich der Bauministerkonferenz am 6. Februar 2006 geäußert worden ist. Nachdem man sich dort mit diesem Thema befasst hat, ist festgestellt worden, dass es keinen Handlungsbedarf gibt, weil es keine neuen Erkenntnisse gibt. Sie wissen, dass ich mich mit diesem Thema zum ersten Mal im Jahre 2002 anlässlich einer Kleinen Anfrage beschäftigt habe, auf die die Landesregierung geantwortet hat. Die Landesregierung war seinerzeit von Herrn Gabriel geführt. Die Antwort kam aus dem Hause des Kollegen Bartling, der damals festgestellt hat - das ist das Wesentliche -, dass das Thema der Rauchmelder ganz wichtig sei. Weil es wichtig ist, haben wir uns mehrmals in diesem Landtag damit beschäftigt. Das letzte Mal war es anlässlich der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung im Jahre 2005. Seit dieser Zeit haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass wir dieses Thema weiter verfolgen müssen. So wird es auch von vielen Verbänden, Organisationen und Institutionen auch in der alljährlich wiederkehrenden Brandschutzwoche angesprochen. Es ist unsere Aufgabe, im Lande - auch gegenüber Haus- und Grundeigentümervereinen - die Wichtigkeit von Rauchmeldern deutlich werden zu lassen. Es kann aber nicht sein, dass wir all das, was wichtig ist, in Gesetze kleiden und damit einen bürokratischen Aufwand betreiben, der nicht mehr verhältnismäßig ist. Das ist unser Problem, mit dem wir umzugehen haben.
Die Landesregierung hat auf meine Anfrage im Jahr 2002 geantwortet, dass das alles viel zu bürokratisch und viel zu teuer ist und dass das - seinerzeit von Herrn Bartling geführte - Innenministerium wegen dieser negativen Merkmale so etwas nicht machen kann.
Daher schlage ich Ihnen auch vor, das zu den Akten zu legen, zumal diese Petition aus Brandenburg gekommen ist. Ich kann nur sagen: Wir werden dieser Petition unsere Zustimmung nicht geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir 2002 einen Antrag gestellt haben, den Sie im Jahre 2005 abgeschrieben und dann unter Ihrem Namen hier noch einmal eingebracht haben. In der Zwischenzeit sind aber vier Jahre vergangen. Sie sind in Ihrem Antrag bei der Förderung der Baukultur stehen geblieben. Wir sprechen in unserer Beschlussempfehlung hingegen von der Weiterentwicklung der Baukultur; denn es ist in der Tat schon einige Zeit ins Land gegangen.
Es ist sicherlich richtig, dass wir alle uns in den Zielen einig sind und dass eine gute Baukultur eine entscheidende Voraussetzung für die Schaffung und für die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt ist. Wir sind uns einig, dass der Verlust von Bauqualität in unseren Städten, aber auch im ländlichen Raum nur durch Unterstützung und Förderung der Baukultur aufgehalten werden kann. Wir sind uns auch einig, dass eine hoch entwickelte Baukultur nur durch gemeinsame Anstrengungen aller, d. h. durch das Engagement von öffentlichen und privaten Bauherren, durch Initiativen von Kammern und Verbänden sowie durch Impulse aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, erreicht werden kann.
Unterschiedlich hingegen sind die Vorstellungen über den richtigen Weg, wie diese Ziele erreicht werden können, und ganz besonders über die Adressaten, die angesprochen werden sollen. Die vorliegende Beschlussempfehlung, die wir erarbeitet haben, bietet die Gelegenheit, den niedersächsischen Weg im Jahre 2006 noch einmal in aller Deutlichkeit zu formulieren.
Das Land bekennt sich entschieden zu seiner eigenen Verantwortung für qualitätsvolles Planen und Bauen. Es setzt den Schwerpunkt bei den eigenen Maßnahmen aber auf die Förderung des Bewusstseins für Baukultur bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Denn Kultur kann man
nicht verordnen. Auch Baukultur kann man nicht verordnen. Die Politik kann nur die Grundlage für baukulturelles Engagement schaffen. Dies sollte ohne ein Mehr an Bürokratie geschehen, ohne den Landeshaushalt durch aufgeblähte Subventionsprogramme zu belasten und ohne die Verantwortlichen vor Ort zu bevormunden und zu gängeln, wie Sie, Herr Harden, es öffentlich und eben gerade auch hier dargestellt haben.
Wo Sie, meine Damen und Herren, mehr Staat haben wollen, wollen wir mit Sicherheit weniger Staat. Von diesem Weg werden wir uns auch durch das, was Sie hier fordern, mit Sicherheit nicht abbringen lassen.
In dem geänderten Entschließungsantrag betonen wir ausdrücklich, dass wir uns auch weiter auf hohem Niveau engagieren werden.
Baukultur hat Tradition in Niedersachsen. Unzählige Beispiele belegen das. Da es darum geht, diese Tradition zu erhalten und fortzuführen, soll im Titel des Antrags nicht allein von der Förderung, sondern von der Weiterentwicklung der Baukultur die Rede sein. Das ist ein hoher Anspruch, dem sich die Landesregierung und auch wir uns stellen werden.
Die Landesregierung wird auch weiterhin konsequent die originären Aufgaben eines öffentlichen Bauherrn wahrnehmen. Sie ist sich der großen Verantwortung, die damit verbunden ist, bewusst. Denn nur durch eigene Kompetenz bei der Definition von Qualitätsstandards, bei der Auswahl von Auftragnehmern und bei der Vergabe und der Abnahme von Leistungen können die Voraussetzungen für das Entstehen qualitativ hochwertiger Bauten geschaffen werden, ohne dass dies den finanziellen Rahmen sprengt.
Durch die konsequente Neustrukturierung der Bauverwaltung des Landes im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung werden zukünftig noch umfangreicher als bisher fachliche Planungsleistungen durch freiberuflich Tätige erbracht werden können. Denn gerade in den Büros der kompetenten, kreativen und engagierten Architekten und Ingenieure wird die Grundlage für hohe Planungsqualität gelegt. Ich weiß, dass man sich gerade
dort der Verantwortung für die Baukultur bewusst ist und sich ihr besonders verpflichtet fühlt.
Mit der Zusammenarbeit zwischen verantwortungsbewussten Bauherren und fachlich ambitionierten Auftragnehmern einerseits und dem Land andererseits wurde eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass man der Vorbildfunktion für die Weiterentwicklung der Baukultur in Niedersachsen gerecht wird. Über die Funktion des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur brauche ich hier vertiefend nichts mehr zu sagen. Wir haben an dieser Stelle oft genug darüber gesprochen. Für die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Eigeninitiative werden allerdings zahlreiche Akteure benötigt, die aus ihrer jeweiligen Rolle heraus maßgebliche Einflüsse auf die Weiterentwicklung der Baukultur nehmen können, viel mehr, als es das Land Niedersachsen überhaupt tun kann.
Es gibt eine gemeinsame Initiative, die sich „Architektur macht Schule“ nennt. Dies ist eine Initiative der Architektenkammer, unterstützt vom Niedersächsischen Kultusministerium. Diese Initiative hat dort angesetzt, wo kulturelle Bildung am wirksamsten erfolgen kann, nämlich im Schulunterricht an niedersächsischen Schulen. Es ist aus unserer Sicht auch in diesem Falle entscheidend, dass die entsprechenden Projekte vor Ort von engagierten Personen - Lehrern, Architekten und Landschaftsplanern - initiiert werden. Denn nur dann kann die notwendige Begeisterung für Baukultur geweckt werden. Mit weiteren Initiativen wie dem Tag der Architektur, dem Tag des offenen Gartens, der offenen Pforte oder dem Tag des offenen Denkmals haben zahlreiche Kammern und Verbände der Umwelt, der Baukultur sowie der Nachhaltigkeit einen größeren Dienst erwiesen, als manche wissenschaftliche Diskussion das hätte tun können. Wir meinen, genau um solche Projekte geht es. Hier werden wertvolle Effekte für die Förderung und Weiterentwicklung der Baukultur erzielt.
Wenn es uns gelingt, durch solche Projekte Anregungen und Anstöße für andere neue Projekte zu geben, und wenn private Initiativen den Einzelnen viel unmittelbarer erreichen, als es staatliche Programme trotz bester Absicht jemals schaffen, dann ist, wie ich meine, für die Weiterentwicklung der Baukultur im Lande Niedersachsen der Weg geöff
net. Wir schauen der Zukunft zuversichtlich entgegen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass der Umweltschutz in den letzten Jahrzehnten zusehends an Bedeutung gewonnen hat, ist überhaupt keine Frage. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind wir nicht nur beim Neubau von Niedrigenergie- oder Passivhäusern, sondern in allen Lebensbereichen gefordert, intelligente Lösungen zu finden, die den Energieverbrauch minimieren und den Verbrauch so gestalten, dass er sich auch nicht gesundheitsschädigend auswirkt.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaft hat diesen Trend - das ist in einer Marktwirtschaft ganz selbstverständlich - frühzeitig erkannt und sich auf diese Entwicklung eingestellt. In jedem größeren Betrieb, in allen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern gibt es Mitarbeiter, deren tägliches Brot das Thema Umweltschutz ist. Die Handwerkskammer Hannover schult beispielsweise in einem eigenen Zentrum für Umweltschutz. Landesweit finden regelmäßig in allen Bereichen Fachmessen, Ausstellungen zum Umweltschutz statt, wie z. B. in Hameln die SOLTEC, in Hannover dieses Wochenende die NiedrigenergiehausTagung. Eine Vielzahl von privaten Unternehmen, Architekten, Sanitärfirmen, Energieversorger, Schornsteinfeger und Planungsbüros bieten qualifizierte Beratung an.
Unübersehbar ist das Beratungsangebot im Internet. Auch die öffentliche Hand engagiert sich in Fragen des Umweltschutzes stärker und stärker. In Hannover macht das z. B. die Agentur proKlima, die in großen Kampagnen höheren Umweltschutz propagiert - dies auch messbar.
Bauherren und Interessierte befinden sich in einer komfortablen Situation. Der Markt funktioniert. Alle können sich umfassend informieren, und das immer besser und ohne dass irgendwer dazu gezwungen werden müsste.
Das, meine Damen und Herren von den Grünen, was Sie wollen, ist unserer Auffassung nach im Baugesetzbuch - § 9 Abs. 23 - hin- und ausreichend geregelt.
Dort heißt es, dass im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgelegt werden können, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Es heißt dort dann weiter bei der Errichtung von Gebäuden, dass bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien, wie insbesondere Solarenergie, getroffen werden müssen.
Meine Damen und Herren, wir denken, das reicht. Ein Mehr an Vorschriften ist Gängelung, ist ein Zuviel an Bürokratie.
Meine Damen und Herren, Sie alle wissen es, aber ich will es gern wiederholen: Der Abbau von Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen, den sich die Landesregierung mit Unterstützung der sie tragenden Fraktionen vorgenommen hat, ist kein Selbstzweck. Wir wollen den Paragrafendschungel lichten. Das Leben der Menschen muss nicht bis ins letzte Detail geregelt werden. Ich sage: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen im Interesse der Menschen!
Lassen Sie mich jetzt noch einige wenige Sätze zur Begründung Ihres Antrages sagen. Die Behauptung, Niedersachsen habe einen Nachholbedarf bei der Förderung neuer Technologien, ist schlichtweg falsch. Diese Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten
alles getan und tut es weiter, um Betriebe und Unternehmen bei der Entwicklung neuer Technologien optimal und wirkungsvoll zu unterstützen.
- Dieser Zwischenruf ist hier leider nicht angekommen.
Wenn Sie weiterhin glauben den Kunden zwingen zu wollen, bestimmte Produkte abzunehmen,
so halten wir das, auch wenn Sie den Zwang mit einer wohlklingenden Begründung versehen - wie Sie es getan haben - ordnungspolitisch für falsch.
Dass man neue Arbeitsplätze schafft, meine Damen und Herren, wenn man bestimmte Heizungsanlagen anbietet, mag für die Firmen, die derartige Heizungsanlagen verkaufen, interessant sein. Bei Firmen, die sie nicht verkaufen, werden Arbeitsplätze entfallen. Beschäftigungspolitisch bringt das unter dem Strich natürlich gar nichts. Im Übrigen werden Betriebe, sobald andere Produkte verstärkt nachgefragt werden, sicherlich ihre Angebotspalette ändern. Das ist in der Marktwirtschaft so. Was Sie wollen, ist mehr geplante Wirtschaft.
Den gleichen Gesetzentwurf haben Sie - das ist hier schon mitgeteilt worden - schon einmal in der 14. Legislaturperiode eingebracht - ebenfalls erfolglos. Wir glauben, das war schon damals nicht der richtige Weg. Das ist heute nicht unser Weg, und das wird auch morgen nicht unser Weg sein. Diesen Weg, meine Damen und Herren von den Grünen, werden Sie ohne die CDU, den werden Sie alleine wandern müssen. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin in meiner Eigenschaft als Vorsitzender von Haus & Grund mehrmals von Herrn Hagenah angesprochen worden. Herr Hagenah, ich vertrete eine Organisation, die in Hannover 14 000 Mitglieder hat. Ich vertrete nicht die Landtagsfraktion, wenn ich in der Angelegenheit, in der Sie mich angesprochen haben, hier heute etwas darstelle. Ich bin aber dazu gezwungen worden.
Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen: Die Stadtwerke Hannover haben Anfang des Jahres eine Pressekonferenz gemacht. Sie haben damit geprahlt, dass sie ihre Gewinne um 14 % gesteigert haben. Das heißt, der Gewinn ist von 78 Millionen Euro auf 88 Millionen Euro gestiegen. Wenn man weiß, dass die Stadtwerke Hannover außerdem eine Konzessionsabgabe von 47 Millionen Euro an die Stadt Hannover zahlen, dann muss man sich einmal fragen, wie das eigentlich erwirtschaftet wird. Natürlich wird das auch über die Gaspreise erwirtschaftet.
Hier stellt sich folgende Frage: Müssen die Stadtwerke eigentlich einen so hohen Gewinn ausweisen? Wäre es nicht möglich, dass sie nur mit der Hälfte auskommen können? - Dann könnten wir uns nämlich diese Gaspreiserhöhung, die in Hannover läuft, sparen. Dagegen kämpfen wir.
Unsere Mitglieder haben ein Anrecht darauf, dass wir, Haus & Grund, unsere Organisation, in diesem Punkt in der ersten Linie der Kämpfer stehen. Das hat nichts mit der CDU-Politik zu tun. Das hat einfach etwas damit zu tun, dass unsere Mitglieder fordern, dass wir uns in dieser Angelegenheit melden und dass wir dazu unsere Meinung sagen. Nichts anderes haben wir getan. Ich meine, wir werden das auch mit Erfolg weitermachen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ohne Einschränkung: Herr Harden, herzlichen Glückwunsch zu diesem Antrag! Er kann von uns ohne Wenn und Aber einschließlich Punkt und Komma mitgetragen werden. Wenn ich gewissermaßen als Lehrer diesen Antrag zensieren müsste, würde ich sagen: Sozialdemokraten - sehr gut.
Er zeigt weiterhin, dass Sie auch als Oppositionspartei offenbar in der Lage sind, Positionen meiner Fraktion zu übernehmen. Dafür gebührt Ihnen Lob und Anerkennung, denn das, was Sie im Entschließungsantrag formuliert haben, ist in der Tat die Position meiner Partei, und sie war es immer.
Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Wenn wir allerdings, meine Damen und Herren, hinter die Entstehungsgeschichte Ihres Antrags sehen, ist spätestens an dieser Stelle eine erhebliche Einschränkung zu machen. Er ist 1 : 1 abgeschrieben und kann - vom Standpunkt des Paukers aus gesehen - nicht gewertet werden. Wie alle Anträge besteht auch dieser aus zwei Teilen: aus dem eigentlichen Antrag und aus seiner Begründung. Der Antragstext entspricht wortgleich einer Aussage meiner Kollegin Heidi Mundlos, wiedergegeben in einem Interview in der SeptemberAusgabe des Deutschen Architektenblattes.
Die Begründung ist die inhaltsgleiche Wiedergabe der vorgeschlagenen Aktionen und Maßnahmen der Konzertierten Aktion „Bauen und Wohnen“ aus dem Jahre 2002, verfasst unter dem leider zu früh verstorbenen Moderator und ehemaligen Stadtbaurat von Hannover, Hanns Adrian.
Meine Damen und Herren, was ist also neu an diesem Thema, das wir nach meiner Kenntnis heute zum vierten Mal beraten? Nachdem wir uns erst Ende Juni mit dem gleichen Thema beschäftigt haben, könnte ich eigentlich getrost auf meine damaligen Ausführungen Bezug nehmen. Dennoch möchte ich kurz unsere Position zu dem von uns immer schon geforderten Aktionsprogramm darlegen.
Ziel eines solchen Programms kann es nur sein, die Baukultur in unserem Lande zu fördern und das Bewusstsein für ihre Bedeutung bei den Bauherrn und in der Öffentlichkeit zu stärken. Es geht um die Gestaltung unseres Landes in der Tradition Niedersachsens, ohne sich jedoch neuen, modernen Entwicklungen zu verschließen. Heimat beginnt in den eigenen vier Wänden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich in ihrem Land, in ihrem Ort wohlfühlen. Nur so bleiben sie ihm verbunden. Das zu erreichen, meine Damen und Herren, muss Ziel des Aktionsprogramms „Niedersachsen baut auf Kultur“ sein.
Wie könnte ein solches Programm aussehen? In erster Linie muss auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Städte und Gemeinden, der Verbände und der Institutionen gesetzt werden. Die Eigentümer - die öffentlichen wie auch die privaten - sind es, die für den Erhalt von Gebäuden, die die Geschichte und Kultur unseres Landes widerspiegeln, verantwortlich sind. Sie brauchen handfeste Informationen darüber, wie sie diese Gebäude bautechnisch erhalten können und wie diese energetisch oder altersgerecht saniert werden können. Im Besonderen brauchen sie natürlich auch Informationen darüber, wie so etwas finanziert werden kann. An dieser Stelle sehe ich einen Ansatzpunkt dafür, wie man diese Informationen und die Akteure untereinander vernetzen kann und auch muss.
Viele Einzelaktivitäten laufen doch schon bei der Architektenkammer, bei den wohnungswirtschaftlichen Verbänden, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder in den Heimatvereinen. Natürlich müssen sie zusammengefasst und koordiniert werden.
Dass auch das Land als Eigentümer von Immobilien seinen Verpflichtungen nachkommen muss, versteht sich doch von ganz alleine. Aber das Land muss nicht, wie von der SPD-Fraktion immer gefordert wird, alles selber tun. Es gibt sie doch, die intelligenten PPP-Modelle, die die öffentliche Hand entlasten können. Das lässt sich nachrechnen. Der Staat kann heute einfach nicht mehr alles selber finanzieren. Ich meine, wir brauchen dafür auch die Wirtschaft.
Wohin die alten Modelle geführten haben, meine Damen und Herren, kann man allerorten sehen. Auch nicht weit von hier konnten schon bebaute Grundstücke nur noch zum Grundstückswert verkauft werden, weil die Mittel für die Sanierung gefehlt haben. Auch das Land wird nicht umhin kommen, seine Gebäude mit neuen Finanzierungsmodellen zu sanieren und damit die von allen eingeforderte Baukultur zu schaffen.
Jeder muss sich daran erinnern, wie klein die Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich Baukultur sind. Verstehen Sie: Vieles von dem, was Sie als Aufgabe des Landes einfordern, gehört in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Dort werden die Entscheidungen gefällt. Dort stehen die Gebäude, und dort sind die Menschen, denen sie gehören, die sie nutzen und die wissen, wie man damit umgeht.
Über die Finanzierung habe ich bereits gesprochen. Zusätzliche Landesmittel können neben den Mitteln aus den bestehenden Programmen zurzeit nicht aufgebracht werden. Hierbei wird es entscheidend auf die Leistung von Organisationen und Verbänden sowie auf ehrenamtliches Engagement ankommen.
Die Landesregierung ist in ständigem Kontakt mit der Architektenkammer. In den wohnungswirtschaftlichen Verbänden wird permanent über diese Frage diskutiert, auch mit der Landesregierung. Einig ist man sich darin, das Thema Baukultur im Land und in den Städten und Gemeinden zu stärken. Jetzt gilt es, die vielfältigen Initiativen aller Akteure und alle Ideen zu vernetzen. Dies ist auch und gerade angesichts leerer Kassen eine Herausforderung nicht nur für die Landesregierung, sondern auch für die Verbände und für das Handwerk; denn das gemeinsame Engagement in Sachen Baukultur wird Arbeitsplätze schaffen und auch Arbeitsplätze erhalten. Dessen bin ich mir ganz sicher.
Was es jetzt schon gibt, ist bekannt: Es gibt den Niedersächsischen Staatspreis für Architektur. Diese höchste Architekturauszeichnung des Landes ist auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt geworden und hat Beachtung gefunden. Die niedersächsischen Fachhochschulen und Universitäten erbringen in den Bereichen Architektur und Stadtplanung herausragende Leistungen. In unzähligen Vereinen und Initiativen wirken Menschen an Projekten mit, die in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden. Hier ist meiner Meinung nach ein guter Ansatz vorhanden. Ich sage auch, wir sollten darüber nachdenken, ob wir eine Auszeichnung für diejenigen finden, die ehrenamtliches Engagement in Sachen Baukultur bringen.
Meine Damen und Herren, wie in anderen Bereichen wird man in Zukunft auch hier auf Sponsoren angewiesen sein. Die Landesregierung hat Gespräche in dieser Richtung geführt. Ich bin sicher, dass es auch in Zukunft Unternehmen geben wird, die beispielsweise aus dem Baubereich kommen und sich hier engagieren und das Aktionsprogramm voll unterstützen werden. Dabei muss Ziel dieses Programms die Stärkung des Engagements der Akteure vor Ort sein, Herr Harden. Mit mehr Staat schaffen wir es in diesem Bereich jedenfalls nicht.
Aus diesem Grunde werden wir manchen der in Ihrer Begründung genannten Einzelmaßnahmen am Ende leider dann doch nicht zustimmen können. Dass jeder von uns Qualität möchte, versteht sich doch von selbst. Qualität muss allerdings auch finanzierbar sein.
Hier spielt auch der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Viele Investitionen unterbleiben, weil der Denkmalschutz überzogene Forderungen stellt. Nicht alles, was der Denkmalschutz für ein Denkmal hält, ist auch eines.
Meine Damen und Herren, wir werden - das kann ich heute schon ankündigen - daran arbeiten, dass es bald zu einer umfassenden Novellierung des Denkmalschutzgesetzes kommt. In der Zielsetzung - das hat dieser Antrag in der Vergangenheit deutlich gemacht - sind wir uns einig.
Wir wollen, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung zu schützen und zu bewahren hat. Dem fühlen sich
auch die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Was wir auch jetzt nicht wollen, sind mehr Bürokratie und noch mehr gesetzliche Vorgaben. Fördern wollen wir Initiativen und Innovationen auch und gerade im Baubereich, im Bereich der Baukultur.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, in diesem Sinne auch in der Ausgestaltung des Programms weiterhin uns folgen wollen, werden wir zu einer übereinstimmenden Politik im Sinne des Antragstextes kommen. Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht zwischen den Parteien überhaupt kein Zweifel daran, dass es notwendig ist, die Baukultur in unserem Land zu fördern und das Bewusstsein für ihre Bedeutung bei den Bauherren und in der Öffentlichkeit zu stärken. Unser Land muss in der Tradition Niedersachsens gestaltet werden. Wir sind gegen Uniformität und Gleichmacherei. Der typische Charakter einzelner Landstriche muss erkennbar sein. Nur so fördern wir das Gefühl von Identität und Heimat. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich mit ihrer Umgebung verbunden fühlen. Sie bleiben dort, wo sie sich wieder erkennen und auch wohl fühlen. Das zu erreichen, muss gemeinsames Ziel aller unserer Anstrengungen sein.
Moderne Stadtentwicklung und Traditionspflege schließen einander nicht aus. Das Land kann hier Impulse geben und Rahmenbedingungen schaffen. Was heißt das aber konkret? - In Sachen Baukultur muss in erster Linie auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden, der Verbände und Institutionen gesetzt werden. Die Eigentümer sind es, die in erster Linie für den Erhalt von Gebäuden, die die Geschichte und Kultur unseres Landes widerspiegeln, verantwortlich sind. Auch das Land wird als Eigentümer von Immobilien seinen Verpflichtungen nachkommen müssen. Hier sind die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, so schwer dies auch sein wird. Insoweit gibt auch meine Fraktion ein klares Bekenntnis zur Baukultur in unserem Land ab.
Allerdings muss sie kleine Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich sehen. Vieles von dem, was Sie hier als Aufgabe des Landes einfordern, gehört in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Dort vor Ort wird entschieden, wie ein öffentlicher Platz gestaltet wird. Vor Ort müssen Eigentümer davon überzeugt werden, dass es sich lohnt, in alte Bausubstanz zu investieren oder einen Architektenwettbewerb durchzuführen, um einen neuen städtebaulichen Akzent zu setzen.
Aber - das ist der entscheidende Punkt - alles muss finanzierbar sein, auch und gerade für die öffentliche Hand. Für architektonische Fantasien ist längst kein Geld mehr da. Wie oft sind aus hoch
gelobten Prestigebauten, für die Dutzende von Architekturpreisen eingeheimst wurden, Problemgebiete und Abrisskandidaten geworden? Nicht selten werden heute öffentliche Städtebaufördermittel eingesetzt, um Bausünden der Vergangenheit zu beseitigen.
Diese Landesregierung hat sich des Themas Baukultur von Anfang an angenommen.
Der Ministerpräsident selbst hat Gespräche mit dem Präsidenten der Architektenkammer Niedersachsen geführt. Einig ist man sich darin, das Thema Baukultur im Land und in den Städten und Gemeinden zu stärken. Die vielfältigen Initiativen der Landesregierung in diesem Bereich verdienen auch Ihren Respekt und Ihre Anerkennung. Sie werden von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt.
So wird sich die Landesregierung trotz fehlender Haushaltsmittel in engem Kontakt mit der Architektenkammer Niedersachsen und anderen Institutionen weiter um ein Aktionsprogramm in Sachen Baukultur bemühen.
Wie Sie wissen, vergibt das Land Niedersachsen seit 2002 den Niedersächsischen Staatspreis für Architektur, die höchste Architekturauszeichnung des Landes. Damit werden baukulturelle Spitzenleistungen gewürdigt. Dieser Preis findet weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung steht auch in engem Kontakt mit den Universitäten, die in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Architekturgeschichte Hervorragendes leisten.
Programme zu schreiben, geht schnell. Sie mit Leben zu erfüllen, ist die eigentliche Aufgabe, eine schwere Aufgabe angesichts leerer Kassen. Wer diese zu verantworten hat, meine Damen und Herren, darüber müssen wir uns an dieser Stelle nicht mehr unterhalten. Das ist hinlänglich bekannt.
Wie in anderen Bereichen auch wird man bei der Baukultur im Wesentlichen auf Sponsoren angewiesen sein. Wie ich erfahren habe, ist die Landesregierung bereits mit einigen potenziellen Sponsoren im Gespräch, um dieser Aufgabe noch besser gerecht zu werden.
Schon jetzt gibt es in Sachen Baukultur auch ein bemerkenswertes privates Engagement von Verbänden, lokalen Vereinen, Initiativen und auch anderen Institutionen. Nach dem Motto „tue Gutes und rede darüber“ muss die Öffentlichkeit allerdings mehr darüber erfahren. Hier sind alle Beteiligten - auch das Land - aufgerufen, Informationen und Angebote zu bündeln und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Stärkung des Engagements der Akteure vor Ort muss auch in Zukunft das Ziel der Landespolitik sein. Jede Stadt, jede Gemeinde wird - wie das Land selbst auch versuchen, das Beste aus ihren finanziellen Möglichkeiten zu machen, und zwar in eigener Verantwortung. Dabei kommt den Architekten eine entscheidende Rolle zu. Auch sie müssen auf die Finanznot der öffentlichen Hand reagieren und Entwürfe vorlegen, die gut und finanzierbar sind. Das Land kann hier nur beraten und für die nötige Sensibilität der Landesbediensteten in Sachen Baukultur sorgen. Mit mehr Staat schaffen wir es in diesem Bereich jedenfalls nicht.
Die Einrichtung von regionalen Denkmalbeiräten ist überflüssig. Schon jetzt können nach § 22 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes Beauftragte für die Denkmalpflege bestellt werden. Diese werden unmittelbar vor Ort tätig. Das bedeutet Bürgernähe und garantiert schon jetzt, dass regionaler Sachverstand hinzugezogen wird.
Meine Damen und Herren, in der Zielsetzung sind wir alle uns im Wesentlichen einig. Was wir nicht wollen, sind mehr Bürokratie und mehr gesetzliche Verpflichtungen. Dies wäre in einem Bereich, in dem es eher um Motivation als um Reglementierung gehen sollte, kontraproduktiv. Leider ist Ihr Antrag davon zu sehr durchsetzt. Darum können wir ihm nicht folgen und müssen ihm mit einer Ablehnung begegnen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Harden, ich habe mich eigentlich über die Beratungen gefreut, die wir im Sozialausschuss geführt haben, weil sie sehr sachlich und immer am Thema orientiert waren. Wenn Sie hier mit einer solchen Polemik aufwarten,
dass wir dann, wenn wir in der Bauordnung nicht das umsetzen, was Sie sich vorgestellt haben, 30 Menschenleben auf dem Gewissen haben, dann rufe ich in Erinnerung, dass Sie 13 Jahre lang in diesem Lande Regierungsverantwortung getragen haben. Wenn ich diese 13 Jahre mit 30 multipliziere, dann sind es 400 Menschenleben, die Sie auf dem Gewissen hätten. - So kann man in diesem Landtag doch nicht argumentieren! Ich finde das unglaublich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Baurecht muss natürlich hin und wieder der Zeit angepasst werden. Es ist unsere Aufgabe, dies in Abständen zu tun. Das ist kein Selbstzweck und
auch kein Aktionismus. Gerade im Baurecht geht es darum, Investitionen zu erleichtern und damit die Konjunktur anzukurbeln. Nur dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen. Diesem Ziel hat sich alles andere unterzuordnen. Ich möchte hierbei feststellen, dass es uns auch diesmal - da beziehe ich Herrn Harden mit seiner Position ausdrücklich mit ein - bis auf eine Ausnahme gelungen ist. Da wir die Beratungen an der Sache orientiert geführt haben, bedauere ich es ausdrücklich, dass Sie heute hier erklärt haben, dass Sie der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung in ihrer Gesamtheit nicht zustimmen wollen.
Meine Damen und Herren, in der Kürze der Zeit möchte ich nur auf zwei wesentliche Punkte eingehen.
Alle sind sich hier einig, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die es ermöglichen, dass behinderte Menschen Wohnungen finden, in denen sie trotz ihrer Behinderung möglichst ohne fremde Hilfe leben können. Diesen Hintergrund hatte die im Dezember 2002 in Kraft getretene Niedersächsische Bauordnung. Auch nach der beabsichtigten Änderung bleibt es dabei: In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei errichtet werden.
Für Rollstuhlfahrer wurde eine, wie ich meine, beispielhafte Lösung gefunden. Ausgehend von der Tatsache, dass die rollstuhlgerechten Wohnungen selten dort errichtet worden sind, wo sie gebraucht wurden, haben wir nach einer praktikableren Lösung gesucht und sie im Zusammenwirken mit der Wohnungswirtschaft auch gefunden. Die Lösung ist: Der § 44 Abs. 3 Satz 2 wird für den Zeitraum von vier Jahren außer Kraft gesetzt, weil die Wohnungswirtschaft eine Selbstverpflichtung dergestalt abgegeben hat, dass überall dort, wo Menschen wohnen, die auf rollstuhlgerechte Wohnungen angewiesen sind, durch Aus-, Um- oder Neubau geholfen wird. Konkret heißt das auch: Es kann individuell auf die Bedürfnisse der behinderten Menschen eingegangen werden.
Behinderung wird da gelindert, meine Damen und Herren, wo Behinderung vorhanden ist. Wir wollen uns nicht mehr am Objekt, sondern an den Bedürfnissen der behinderten Menschen orientieren. Das
ist die Botschaft, meine Damen und Herren, die wir mit diesem Paragrafen aussenden wollen.
Gerne.
Wir waren in der Beratung sehr weit. Wir haben uns bei allen informiert, wie Sie es auch getan haben. Der Sozialverband, der eine 100prozentige Tochter hat, nämlich Reichsbund Wohnungsbau, hat uns geschrieben: Wir unterstützen insofern auch die durch unseren Verband angedachte Verpflichtung der Wohnungsunternehmen.
Das ist das Unternehmen, das die Behinderten in ganz Deutschland vertritt. Das ist doch wohl Aussage genug!
Meine Damen und Herren, mit dieser Änderung haben wir das Problem gelöst. Ich danke der Wohnungswirtschaft, dem VDW und Haus & Grund Niedersachsen, ausdrücklich für diese Selbstverpflichtung. Ich glaube, das ist einmalig.
Meine Damen und Herren, das zweite Thema waren die Rauchmelder. Mit der Drucksache 1615 wollen Sie von der SPD-Fraktion diese Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren im Gesetz verankern. Auch ich habe mich aufgrund eines tragischen Unglücksfalls mit diesem Thema im Herbst 2002 auseinander gesetzt. Unter anderem habe ich damals in einer Kleinen Anfrage wissen wollen: Wie beurteilt die Landesregierung die Installation von Rauchmeldern in privaten und öffentlichen Neubauten? Wie beurteilt sie es, dass das gesetzlich vorgeschrieben werden
soll? - Nun wird deutlich: So einfach, wie sich Ihr Gesetzentwurf liest, ist das Thema nicht zu behandeln. Das vom Kollegen Heiner Bartling damals geleitete Innenministerium antwortete mir - nachzulesen in der Drucksache 3801 -:
„Um eine sichere Alarmierung ständig gewährleisten zu können, bedürfen die Rauchmelder einer ständigen Wartung und Instandhaltung.... Würden Rauchmelder gesetzlich für Wohnungen vorgeschrieben, könnte aufgrund der gewollten sicherheitstechnischen Bedeutung von Rauchmeldern die Wartung und Instandhaltung kaum allein dem Eigentümer oder dem Mieter überlassen bleiben, insbesondere dann nicht, wenn der Einbau nicht freiwillig und aus Überzeugung erfolgt.... Um sicherzustellen, dass die gesetzlich geforderte Frühwarneinrichtung auch jederzeit funktioniert, müssten (kostenpflichtige) wiederkehrende Prüfungen durch Bauaufsichtsbehörden oder Sachverständige/Sachkundige vorgesehen werden, welche das Bauordnungsrecht bisher nur für Sonderbauten vorgesehen hat. Dies bedeutet einen Systembruch, stellt das bisherige Sicherheitskonzept infrage und bewirkt eine Verschärfung der Anforderungen...
Für die Bauaufsichtsbehörden würden sich im Falle einer gesetzlichen Vorgabe zusätzliche Tätigkeiten aus ihren Überwachungsaufgaben aufgrund von Beschwerden und Eingaben über fehlende sowie nicht oder falsch funktionierende... Rauchmelder und den daraus resultierenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergeben....
Einer Einbaupflicht für bestehende Gebäude könnte auch das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht und daraus abgeleitet der Bestandsschutz entgegenstehen,“
„der nach herrschender Rechtsprechung nur zur Abwehr einer erheblichen (konkreten) Gefahr aufgehoben werden kann. Diese Gefahrenlage liegt jedoch nicht vor.
Die Landesregierung“
- Ministerpräsident Sigmar Gabriel und Minister Heiner Bartling
„beabsichtigt daher nicht, eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden, die keine Sonderbauten sind, herbeizuführen.“
Herr Harden, die CDU-Landtagsfraktion hält die Argumentation der vorherigen, von Herrn Gabriel geführten Landesregierung für schlüssig und schließt sich dieser Position nachhaltig an.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Plenum und Ausschüsse haben sich in der jüngsten Vergangenheit anlässlich von Anträgen der Oppositionsfraktionen mehrfach mit verschiedenen Aspekten des Wohnungsmarktes beschäftigt. Nunmehr haben wir es mit einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion zu tun, auf die die Landesregierung detailliert, umfassend und meines Erachtens auch sehr ausführlich geantwortet hat.
Für die Regierungsfraktionen stelle ich fest: Die Antwort auf Ihre Große Anfrage bezeugt, dass die
Wohnungsbaupolitik Niedersachsens sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger des Landes orientiert. Sie ist eingedenk katastrophaler Wirtschafts- und Finanzdaten, die die Vorgängerregierung
und vor allen Dingen Berlin zu verantworten haben, optimiert. Und die Antwort belegt auch: Diese Landesregierung reagiert vorausschauend auf die Veränderungen des Marktes.
Wohnungsbaupolitik wird ständig den veränderten Marktbedingungen angepasst. Sie wird weniger als bisher reguliert und vor allen Dingen entbürokratisiert.
Es bleibt festzustellen, meine Damen und Herren - das lassen Sie mich schon zu Beginn sagen -: Besser, als es diese Landesregierung macht, kann Wohnungsbaupolitik unter den gegebenen Verhältnissen nicht betrieben werden.
Meine Damen und Herren, Wohnungsbaupolitik hat in der Bundesrepublik Deutschland immer einen hohen Stellenwert gehabt, denn es ist ein Grundbedürfnis und Grundrecht der Menschen, ein Zuhause, ein Dach über dem Kopf zu haben. Gott sei Dank müssen wir uns heute nicht mehr über das Wort „Wohnungsnot“ unterhalten. Dieses Wort, dieses Gespenst haben wir in der Bundesrepublik Deutschland dank der sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhards aus unserem Wortschatz streichen können.
Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg ging es darum, Millionen von Menschen Unterkunft und weiteren Millionen auch eine neue Heimat zu geben. Über Jahrzehnte spielten dabei Wohnungsund Städtebauförderung eine wichtige Rolle. Aber - das wird heute leider allzu oft vergessen - es wurden in einem nicht unerheblichen Maße auch ohne staatliche Anreize Wohnungen, Millionen an der Zahl, gebaut.
Nicht nur angesichts leerer Kassen müssen wir uns die Frage stellen, auf welche Art und vor allem in welchem Umfang sich der Staat heute noch wohnungspolitisch engagieren muss, soll und kann. Das ist nicht nur eine finanzielle Frage, sondern auch und gerade eine Frage des Selbstverständnisses staatlichen Handelns. Und es ist eine Frage, die nicht allein Wohnungspolitiker zu beantworten haben.
Wohnqualität hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Wohnung ist auch das Umfeld entscheidend der Zustand der öffentlichen Straßen und Plätze, ÖPNV, Einzelhandel, Sauberkeit, Sicherheit. Alles greift ineinander, für alles gibt es andere Zuständigkeiten und für alles hat der Staat allein schon längst nicht mehr das nötige Kleingeld. Ohne privates Kapital, ohne privates Engagement, ohne nachbarschaftliche Hilfe wird es auch in Zukunft nicht gehen können.
Aber auch wir als Bürgerinnen und Bürger müssen unsere Ansprüche an den Staat zurückschrauben. Er ist nicht für alles zuständig und kann sich auch nicht um alles kümmern.
Meine Damen und Herren, wer Ihre Anfrage liest, gewinnt den Eindruck, dass Sie glauben, es hinge allein vom Staat ab, ob jemand eine Wohnung findet oder nicht. Dabei spielt der Staat - das sind Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Unternehmen - bei der so genannten Wohnraumversorgung eine eher untergeordnete Rolle. Beispielsweise gehören von den etwa 240 000 Wohnungen in der Landeshauptstadt Hannover lediglich 15 000 Wohnungen den kommunalen Wohnungsunternehmen, das sind nur etwas mehr als 6 %. Und es werden immer weniger. Erst vor kurzem wurden 2 500 Wohnungen en bloc an einen ausländischen Fonds verkauft.
Die weitaus meisten Mietwohnungen in Niedersachsen werden von privaten Vermietern angeboten - natürlichen Personen, Wohnungsgenossenschaften, Kapitalgesellschaften. In ihrer Entscheidung, was sie mit ihrem Eigentum machen, sind diese frei, ebenso wie die öffentliche Hand, die sich in letzter Zeit verstärkt von ihren Wohnungsbeständen trennt, und zwar bundesweit. Ich meine, zu spät.
Aber es ist nicht nur die öffentliche Hand, die sich in großem Stil von ihren Wohnungsbeständen trennt. Wie den Tageszeitungen zu entnehmen
war, hat die E.ON für 7 Milliarden Euro bundesweit etwa 150 000 Wohnungen an einen britischen Investor verkauft, an einen Investor, der nicht nur Vertrauen in den deutschen Wohnungsmarkt mitbringt, sondern auch und vor allem Kapital, das der öffentlichen Hand zusehends fehlt.
Statt froh zu sein, dass mit den Erlösen aus dem Verkauf oft maroder Bestände die Haushalte entlastet werden, sodass dann in noch marodere Bestände investiert werden kann, spricht man hierzulande schon von einem Ausverkauf unserer Wohnungsbestände - als würden die Wohnungen vom Markt verschwinden und ins Ausland gehen.
Meine Damen und Herren, hier werden Ängste geschürt, als ginge es um die Übernahme durch feindliche Truppen. Und das in einem Europa des Jahres 2005!
Privatisierung bietet Chancen, auch und gerade für die Mieter. Kaum ein Mieter in Europa ist so geschützt wie der deutsche. Dazu kommen individuelle Vereinbarungen mit Investoren, die oft die Schmerzgrenze erreichen. Die Öffentlichkeit wird darüber leider im Unklaren gelassen.
In kaum einem europäischen Land ist die Eigentumsquote so niedrig wie in Deutschland. Dies liegt auch daran, dass die öffentliche Hand bislang fast zwanghaft an ihren Beständen festhielt, obwohl diese zunehmend verkamen.
Meine Damen und Herren, es wird viel vom Mietermarkt gesprochen. Was heißt das eigentlich? Ich kann Ihnen erst einmal sagen, was das nicht heißt. Es heißt nicht, dass jede Bürgerin und jeder Bürger zu jeder Zeit genau die Wohnung bekommt, die sie oder er möchte. Dies zu erreichen, kann nicht Aufgabe von Wohnungspolitik sein.
Der Staat - Bund, Länder und Gemeinden - sollte sich in Zukunft nur noch dort engagieren, wo es gilt, Not zu lindern. Den Menschen, die keine Chance haben eine Wohnung zu finden, muss der Staat auch in Zukunft helfen. Angesichts zigtausender leer stehender Wohnungen kann es heute nicht mehr darum gehen, mit Steuergeldern Mieten zu subventionieren.
Wie viele Belegrechte am Ende notwendig sein werden, um diejenigen unterzubringen, die nachweislich nicht in der Lage sind, selbst eine Woh
nung anzumieten, entscheiden die Städte und Gemeinden in eigener Verantwortung. Die Fehler der Vergangenheit liegen zum einen darin, dass es das Land zu lange zugelassen hat, dass öffentlich geförderter Wohnraum an bestimmten Stellen konzentriert wurde.
Dies hat zur Gettoisierung geführt, die viele Kommunen jetzt erst vor große Probleme stellt. Diese Landesregierung wird darauf achten, dass diese Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden.
Meine Damen und Herren, der Wohnungsmarkt war wie jeder andere Markt auch regional immer verschieden. Nur wollte man dies nicht wahrhaben. So glaubte man in der Vergangenheit, dass eine Hochhaussiedlung jedem gefallen muss, nur weil sie einen Architektenwettbewerb gewonnen hat. Hier wurden Steuergelder auf der grünen Wiese verschleudert, und heute muss Wohnraum mit vielen Steuergeldern zum Teil wieder abgerissen werden.
Meine Damen und Herren, die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschlands - auch die Niedersachsens - wird weiter zurückgehen. Die Menschen werden älter. Die Ausländerquote oder die Zahl derjenigen, die einmal Ausländer waren, wird ansteigen. Ich sage: Sie wird ansteigen müssen, es sei denn, wir nehmen unsere Ansprüche an soziale Sicherheit zurück. Es ist nicht nur eine Frage der Zeit, bis auch der Bund nicht mehr seinen Anteil an Städtebauförderungsmitteln so aufbringen kann, wie dies notwendig sein wird.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat Ihre Fragen umfassend und überzeugend beantwortet. Entscheidend ist, dass die jetzige Landesregierung im Gegensatz zur Vorgängerregierung jede einzelne Region verstärkt in den Mittelpunkt ihrer Wohnungspolitik stellt. Die Regionalkonferenzen, die veranstaltet werden, sind der richtige Weg dazu.
Was die von der Landesregierung vorgelegten Zahlen betrifft, ist anzumerken, dass sich die Mehrheit der neu errichteten Wohnungen nicht in Einfamilienhäusern befindet, was wir sehr bedauern. In der Vergangenheit wurde gern der Eindruck erweckt, dass der Wohnungsneubau praktisch nur noch im Einfamilienhaus stattfindet. Dieser Eindruck aber ist - wie ich gesagt habe und wie Sie auch den Antworten entnehmen können - falsch.
Die Zahl von 46 000 fertig gestellten Wohnungen liegt weit über der von Ihnen geforderten Zahl von 33 000. Allerdings habe ich Zweifel daran, ob dieser Bedarf über den doch sehr langen Zeitraum bis zum Jahr 2015 tatsächlich bestehen wird. Alle Prognosen der Vergangenheit haben nicht gestimmt. Ich bin mir sicher, dass der Rückgang der Bevölkerung eher dazu führen wird, dass weniger neue Wohnungen gebraucht werden.
Im Übrigen wird verstärkt in den Bestand investiert werden müssen. Das müssen wir begleiten. Es kann kein Zweifel daran bestehen, Herr Harden, dass alle Beteiligten im Städtebau, in der Städtebauförderung, im Bereich soziale Stadt und auch im Stadtumbau West mehr tun wollen. Leider fehlen uns dafür aus den Ihnen allen bekannten Gründen die notwendigen Mittel. Spürbare Verbesserungen und damit Hoffnungen für die darauf angewiesenen Menschen wird es mit Sicherheit erst ab Ende 2006 geben, also von dem Zeitpunkt an, zu dem Rot-Grün in Berlin von der Regierungsverantwortung abgelöst werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag unter der Überschrift „Förderung von Wohnformen und Wohngebieten wieder sozial gerecht gestalten“ lassen Sie kaum einen Themenbereich unberührt: ob Steuern, Fi
nanzen, Haushalt, Renten, Lohn, Eigentum, Soziales, Schule, Bildungspolitik oder Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von Kindern und Jugendlichen.
Wollte man sich mit Ihrem neun Punkte umfassenden Entschließungsantrag ausführlich auseinander setzen, käme man mit der hier zur Verfügung stehenden Zeit bei weitem nicht aus. Aber ich denke, diese Zeit benötigt man auch gar nicht; denn alle von den Sozialdemokraten aufgeworfenen Themenkomplexe sind hier in diesem Haus schon mehrmals behandelt worden.
Meine Damen und Herren, wir haben diese Themenkomplexe hier schon anhand der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mehr Investitionen für Bildung und Forschung statt Eigenheimzulage“ - Drs. 15/1261 - und „Erfolgsbilanz der Städtebauförderung und des Programms ‚Soziale Stadt‘ im Jahr 2005 und in den Folgejahren erhalten - Stadtumbau West beginnen!“ - Drs. 15/1357 ausführlich diskutiert. Soweit erforderlich, wurden von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen die entsprechenden Diskussionsbeiträge und Antworten geliefert.
Allerdings, meine Damen und Herren: Zu der Ausstattung der Titel „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ im Haushalt 2006 wird man sich - nachdem die Bundesregierung ihre Erwartungen hinsichtlich des Wirtschaftswachstums fast wöchentlich nach unten korrigieren muss - frühestens gegen Ende des Jahres verantwortlich äußern können. Das ist der richtige Zeitpunkt. Dann besprechen wir auch den Haushaltsplan des Landes.
Dass wir natürlich alle - an dieser Stelle beziehe ich Sie mit ein - ein Optimum an Mitteln haben wollen, um die Dinge, die wir im Städtebau realisieren wollen, auch umsetzen zu können, ist keine Frage. Aber heute der Landesregierung und insbesondere der Sozialministerin zu unterstellen, dass sie im Haushalt 2006 keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen werden, ist unseriös. So darf man hier auch nicht argumentieren.
Auch die Aufgabe, die Integration von Migrantinnen und Migranten als weiteren Schwerpunkt in den Programmgebieten besonders zu fördern und dabei Projekte zur sprachlichen, sozialen und
schulischen Integration von Migranten in benachteiligten Quartieren durchzuführen, ist von dieser Landesregierung längst aufgegriffen worden. Das Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat im August 2003 ein „Handlungsprogramm Integration - Maßnahmen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten“ herausgegeben, dass das auf 44 Seiten anschaulich und für jedermann lesbar darstellt. Ich darf Ihnen empfehlen, dieses Handbuch einmal zu lesen. Vieles von dem, was Sie dargestellt haben, hätte sich dann sicherlich erübrigt.
Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, dass es Innenminister Schünemann selbst war, der im Rahmen der Diskussion über das Zuwanderungsgesetz die Bedeutung der Förderung der Sprachkompetenz im Rahmen des Integrationsprozesses herausgestellt und sich für die Sprachförderung besonders stark gemacht hat. Er sagte: „Die Integration und insbesondere die verbesserte Sprachförderung von Kindern aus Migranten- und Aussiedlerfamilien sind bildungspolitische Schwerpunkte dieser Landesregierung.“ In diesem Zusammenhang erwähnte er auch noch, dass die frühkindliche Erziehung in besonderem Maße dazugehöre. Kultusminister Bernd Busemann hat am heutigen Tage noch einige zusätzliche Aspekte ausgeführt. Ich füge hinzu: Das gilt nicht nur für die Programmschwerpunkte, sondern das gilt für alle Bereiche im Lande Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie zu diesem Thema Weiteres lesen wollen, dann lesen Sie bitte die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Langhans zu diesem Thema aus dem Jahr 2005.
Ihrer letzte Forderung, die Fördermöglichkeiten zu bündeln und zu koordinieren, können wir nur beipflichten. Aber auch das ist längst realisiert worden, meine Damen und Herren.
Zum Schluss möchte ich den Sozialdemokraten dafür danken, dass sie uns mit dem vorliegenden Antrag noch einmal die Gelegenheit gegeben haben, darauf hinzuweisen, dass die Lösung der dargestellten Probleme bei dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen in den besten Händen ist.
Ich würde mich freuen, meine Damen und Herren, wenn es Ihnen gelänge, das Parlament hier nicht nur mit Wiederholungen zu befassen, sondern stattdessen mit innovativen Anträgen zum Wohnungsbau zu überraschen, über die zu diskutieren sich wirklich lohnen würde. - Ich danke Ihnen.
Herr Harden, es gäbe nichts Schöneres für uns alle, als wenn wir heute konkret sagen könnten, was wir im Jahr 2006 an Mitteln ausgeben können. Ich habe in meinen Ausführungen sehr deutlich gesagt, dass der Bund permanent dabei ist, seine Zahlen hinsichtlich des Wirtschaftswachstums zu korrigieren.
- Das ist ja das Interessante bei Ihnen: Geld spielt bei Ihnen überhaupt keine Rolle. Es geht bei Ihnen nicht um die Frage, was eingenommen wird, es geht nur darum, Gelder auszugeben. Das ist das, womit Sie das Land Niedersachsen an die Wand gefahren haben. Das ist das, worin wir Ihnen nicht folgen werden. Sie können davon ausgehen, dass wir Ihnen im Rahmen der Haushaltsberatungen konkret sagen werden, mit welchen Mitteln wir im Städtebau zu rechnen haben werden. Vorher ist das leider nicht drin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wollen mehr Brandsicherheit in unseren Wohnungen. In diesem Wunsch sind wir uns eins mit weiten Teilen unserer Bevölkerung, wenn nicht gar mit der gesamten Bevölkerung. Darum beschäftigen wir uns im Niedersächsischen Landtag heute auch nicht das erste Mal mit Rauchmeldern.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns mit diesem Thema sehr ernsthaft auseinander gesetzt. Wir waren der Meinung, alle Aktionen, die diesem Ziel dienen, landesseitig tatkräftig unterstützen zu sollen. Landesweit wurden Initiativen sowie Informations- und Verkaufsveranstaltungen - ausgehend von den Feuerwehren, Brandkassen, Versicherungen, Haus- und Grundeigentümervereinen in Zusammenarbeit mit Herstellern von Rauchmeldern - durchgeführt. Auf den Pressekonferenzen des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektroindustrie sind Rauchmelder stets das zentrale Thema, flankiert von Werbekampagnen. Haus und Grund Hannover hat in dieser Region vor zwei Jahren eine Kampagne durchgeführt, bei der sie in der City innerhalb von 14 Tagen mehr als 40 000 Rauchmelder verkauft hat.
Mit der vorliegenden Drucksache zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung möchte die SPD per Gesetz die Brandsicherheit von Wohnräumen erhöhen. Nur, so einfach, wie der Gesetzentwurf es darstellt, ist das Problem nicht zu handhaben. Ich möchte einmal den Versuch unternehmen, Ihnen zu erklären, warum es das von Ihnen vorge
schlagene Gesetz bisher nicht gegeben hat und warum es das in dieser Form auch nicht geben wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zwei verschiedene Systeme von Rauchmeldern vor: die mit Batterien und die mit Strom betriebenen. Die mit Batterien betriebenen Rauchmelder funktionieren naturgemäß nur so lange, wie sie von Batterien versorgt werden. Sind die Batterien leer, müssen sie ausgewechselt werden. Nur, das funktioniert in den seltensten Fällen, obwohl das System dies mit Alarm meldet. Aus einer uns vorliegenden Statistik aus Großbritannien aus dem Jahr 2000 wird deutlich, dass weniger als 33 % aller Rauchwarnmelder bei einem Brand angesprochen haben.
Aber gern.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass auf freiwilliger Ebene einiges veranstaltet worden ist.
Ich möchte einmal ganz deutlich sagen: Dieses gibt es ja auch in Niedersachsen. Ich habe vorhin ja davon gesprochen, dass es uns gelungen ist, in Hannover auf diesem Wege innerhalb ganz kurzer Zeit Wesentliches zu bewerkstelligen.
Meine Damen und Herren, um sicherzustellen, dass alle Batterie betriebenen Rauchmelder ihre Funktionen erfüllen, müsste eine Überprüfung durchgeführt werden. Eine solche Überprüfung könnte aber nur unter einem ganz hohen bürokratischen Aufwand erledigt werden, und das, meine
Damen und Herren, in einer Zeit, in der wir sagen: Wir wollen weniger Bürokratie, und wir wollen die Bürger in mehr Verantwortung wissen.
Als Alternative zu diesen Batterie betriebenen Rauchmeldern gibt es auch die Netz gespeisten Rauchmelder, welche das erforderliche Sicherheitsniveau erreichen können. Diese Rauchmelder müssen bei Stromausfall allerdings mit einem Akku oder mit Batterien versorgt werden, um alarmieren zu können. Besonders wirkungsvoll sind auch diese Rauchmelder nur dann, wenn sie untereinander vernetzt sind. Meine Damen und Herren, wenn in irgendeinem Raum Rauch auftritt und man sich auf der anderen Seite des betreffenden Gebäudes befindet, muss man die Rauchmelder nicht unbedingt hören. Insoweit ist hier eine besondere Installation der Melder erforderlich, wenn sie denn Wirkung erzielen sollen.
Doch so sinnvoll die Netz betriebenen Rauchmelder auch sind, so verursachen der Einbau und insbesondere die Nachrüstung sowie die Vernetzung im Altbaubestand so erhebliche Kosten, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt ist. Auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema im Jahre 2002 hat die von Herrn Gabriel geführte Landesregierung geantwortet und mir mitgeteilt - ich zitiere auszugsweise die Antwort aus dem von Herrn Kollegen Bartling damals geleiteten Innenministerium -:
„Um eine sichere Alarmierung ständig gewährleisten zu können, bedürfen die Rauchmelder einer ständigen Wartung und Instandhaltung.... Würden Rauchmelder gesetzlich für Wohnungen vorgeschrieben, könnte aufgrund der gewollten sicherheitstechnischen Bedeutung von Rauchmeldern die Wartung und Instandhaltung kaum allein dem Eigentümer oder Mieter überlassen bleiben, insbesondere dann nicht, wenn der Einbau nicht freiwillig und aus Überzeugung erfolgt.... Um sicherzustellen, dass die gesetzlich geforderte Frühwarneinrichtung auch jederzeit funktioniert, müssten (kos- tenpflichtige) wiederkehrende Prüfungen durch Bauaufsichtsbehörden oder Sachverständige... vorgesehen werden, welche das Bauordnungsrecht bisher nur für Sonderbauten vorgesehen hat. Dies bedeutet einen Systembruch, stellt das bisherige Sicher