Karsten Behr

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei vorliegenden Petitionen sind zur vom Bund geplanten Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe gestellt. Die SPD hat diese Eingaben strittig gestellt. Nachher werden wir dieses Thema erneut auf der Tagesordnung haben; es ist manchmal schon ermüdend, wenn man sich zu diesem Thema ständig wiederholen muss.
Frau Somfleth, was Sie eben zum wesentlichen Inhalt dieser Petitionen vorgetragen haben, ist falsch. Sie können es gerne noch einmal nachlesen. Das Ziel der Petitionen ist, dass das Land Niedersachsen grundsätzlich sein Einvernehmen zur Elbvertiefung verweigert. Fakt ist: Wir können unser Einvernehmen pauschal gar nicht versagen. Dies wissen auch Sie. Es ist nur dann möglich und damit auch rechtlich vertretbar, wenn gravierende Fragen der Landeskultur und der Wasserwirtschaft erheblich verletzt sind. Deswegen haben wir im Ausschuss auch nicht „Berücksichtigung“ beschlossen, sondern uns dafür ausgesprochen, die Petition als Material an die Landesregierung zu geben. Einen Beschluss „Berücksichtigung“ durch den Landtag würde die Landesregierung binden. Dann hätte die Landesregierung keinen Entscheidungsspielraum mehr und müsste eventuell rechtswidrig handeln.
Meine Damen und Herren von der SPD, wären Sie heute in der Verantwortung, was Sie ja Gott sei Dank nicht sind, hätten Sie diesen Antrag nicht gestellt. Aber Opposition ist eben immer so viel einfacher, weil man keine Verantwortung zu tragen braucht.
Wir haben uns nicht für „Sach- und Rechtslage“, sondern für „Material“ ausgesprochen, weil in den
Petitionen viele richtige und gute Argumente aufgeführt sind, die berücksichtigt und beachtet werden müssen. Die Landesregierung wird diese Argumente in ihren Entscheidungsprozess einbeziehen. Darum haben wir im Ausschuss „Material“ empfohlen; dabei werden wir auch heute im Landtag bleiben.
Meine Damen und Herren, das Thema Elbvertiefung ist bei dieser Landesregierung in guten Händen. Abschließend zitiere ich aus der Stellungnahme der Landesregierung zu den Petitionen des NABU:
„Die beabsichtigte Fahrrinnenanpassung stellt zweifellos einen erheblichen Eingriff in das Flussregime dar. Bereits die letzten Vertiefungen waren aus Sicht des Küstenschutzes und der Deichsicherheit problembehaftet. Wenn nunmehr eine weitere Anpassung erfolgen soll, ist es für die gesamte Unterelberegion unabdingbar, dass der Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Bereits ihre Zustimmung zur Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan hat die Niedersächsische Landesregierung daher an konkrete Forderungen geknüpft, die bei der Realisierung des Projektes zu erfüllen sind. Diesen Forderungen hat sich der Landtag in seiner Entschließung ‚Niedersächsische Interessen bei der Vertiefung der Elbe berücksichtigen‘ angeschlossen.“
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Laufe der Debatte war auch von den Forschungseinrichtungen hier in Niedersachsen die Rede. Meine Frage an die Landesregierung lautet: Welche Forschungseinrichtungen im Einzelnen beschäftigen sich mit den Fragen des Klimaschutzes, des Klimawandels und der Klimafolgen?
Im Übrigen verzichte ich auf meine zweite Zusatzfrage, weil ich der Auffassung bin, dass die Landesregierung alle Fragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet hat. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Janßen, es hat ja nun lange gedauert, bis der von den Grünen auf Bundesebene ausgerufene Feldzug gegen Kohlekraftwerke nun auch Niedersachsen erreicht hat. Vielleicht hat es so lange gedauert, weil Sie selbst wissen, dass Ihr Antrag eigentlich Unsinn ist, oder weil Sie wissen, dass Ihr Antrag an Populismus kaum zu überbieten ist.
Meine Damen und Herren, ich will daher auch nur auf den Kern Ihres Antrages eingehen, der da heißt: keine neuen Kohlekraftwerke in Niedersachsen! - Ich will klar feststellen: Dieser Antrag der Grünen schadet den Interessen unseres Landes, meine Damen und Herren.
Der Ersatzbedarf in Europa im Energiebereich wird für die nächsten 20 Jahre auf 200 000 MW geschätzt. Der Zusatzbedarf in den nächsten
20 Jahren wird auf 100 000 MW geschätzt. Das heißt, insgesamt wird neue Kraftwerksleistung im Umfang von ungefähr 300 000 MW benötigt. Das ist die Situation, vor der wir stehen.
Nein, Frau Präsidentin, es tut mir leid, das lasse ich nicht zu. - Das ist die Situation, vor der wir stehen. Gleichzeitig soll der Ausstieg aus der Kernenergie nicht infrage gestellt werden.
Meine Damen und Herren, erst vor ein paar Tagen hat die Internationale Energieagentur die Bundesrepublik Deutschland erneut aufgefordert - gerade vor dem Hintergrund des Klimaschutzes -, ihren Ausstieg aus der Kernenergie zu überdenken. Ferner konnte bislang noch niemand die Frage klar beantworten, wie wir die CO2-Ziele ohne Kernenergie erreichen wollen. Wenn der Ausstieg erfolgen soll, dann ist ein Zuwachs bei der Nutzung fossiler Energieträger zwingend. Die Grund- und Mittellast ist in einem Industrieland wie Deutschland anders nicht darstellbar.
Meine Damen und Herren von den Grünen, in Ihrem Antrag propagieren Sie die stärkere Nutzung von Gas.
Das ist zwar mit einem geringeren CO2-Ausstoss pro Kilowattstunde verbunden - das ist richtig -, Gas ist aber viel zu wertvoll, um für die Verstromung genutzt zu werden. Die Vorräte sind für eine umfassende und langfristige Nutzung viel zu gering. Deutschland darf sich als Industriestaat nicht in strategische Abhängigkeiten begeben. Diese Message sollte mittlerweile auch bei den Grünen angekommen sein.
Herr Kollege Wenzel, es mag ja sein, dass Sie eine stärkere Abhängigkeit von Russland befürworten. Wir tun das nicht. Wir haben schon immer auf einen Energiemix gesetzt.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch dafür sorgen, dass die Energiepreise in Deutschland auf einem einigermaßen verträglichen Niveau bleiben. Zu wenig Wettbewerb und staatliche Eingriffe haben dazu geführt, dass energieintensive Betriebe Deutschland verlassen haben. Die Energiepreise sind bei uns einfach zu hoch. Ich weiß, wovon ich rede: Die Energiekosten waren mit ein Grund, warum die Aluminiumproduktion der Firma Hydro in Stade beendet wurde. Das ist nur ein Beispiel von vielen in Deutschland.
Kohle dagegen ist günstig, und wir haben Reserven für die nächsten 200 Jahre - mindestens. Mit Elektra Belle - Stichwort „Wettbewerb“ - hat ein neuer Teilnehmer den deutschen Markt entdeckt. Das wird von den etablierten Energieunternehmen wahrgenommen. Elektra Belle plant, mehrere Kohlekraftwerke in Deutschland, insbesondere in Norddeutschland, zu errichten. Fakt ist: Zur Sicherstellung der Grund- und Mittellast werden wir um neue, moderne Kohlekraftwerke nicht herumkommen.
Im Übrigen dient das der Reduzierung des CO2Ausstoßes. Alte Kohlekraftwerke - das ist heute Morgen schon angesprochen worden -, haben einen Wirkungsgrad von ungefähr 32 %. Moderne Kraftwerke kommen auf 46 bis 48 %. Das heißt: 50 % mehr Effizienz, 50 % weniger CO2-Ausstoß. Für die Zukunft wird ein Wirkungsgrad von 50 bis 55 % angestrebt. Das ist durch weitere technische Verbesserungen und den Einsatz der GuD-Technik durchaus zu erreichen.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund müssen wir überlegen, wo Neubauten entstehen sollen und wie wir damit umgehen. Die folgenden Fragen sind zu klären: Wo ist die benötigte Netzinfrastruktur vorhanden? Wie kann man Kohlekraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung und GuD-Technik sinnvoll kombinieren? Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Kraft-Wärme-Kopplung nicht überall sinnvoll und effizient darstellbar ist. Es ist wichtig, zu klären, wo Dampf und Wärme abgenommen werden können. An welchen Standorten werden Dampf und Wärme gebraucht? Auch unter diesem Gesichtspunkt kommen in erster Linie Industriestandorte infrage. Ich nenne den Standort Stade mit den Firmen Aluminium Oxid Stade GmbH, Airbus und Dow. Ich will noch einmal dar
auf hinweisen, dass die Firma Dow Chemical am Standort Stade der größte einzelne Stromverbraucher Deutschlands ist. Er benötigt auch viel Dampf und Wärme. Unsere Kraftwerke müssen da gebaut werden, wo Energie, wo Dampf und Wärme gebraucht werden.
Wir müssen uns ferner Gedanken darüber machen, wo die Transportkosten gering sind und eine effiziente Logistik auf die Beine gestellt werden kann. Auch unter diesen Gesichtspunkten kommen in erster Linie die Küstenstandorte infrage.
Wir haben viel über die Frage der CO2-Abscheidung gesprochen. Die Experten sagen uns, dass das technisch frühestens 2020 zu realisieren sein wird. Wenn das kommt, sind in erster Linie die Standorte im Norden interessant. Der Standort Stade beispielsweise verfügt über eine Reihe von Salzkavernen, wo das CO2 gespeichert werden kann.
Viel spricht also für neue Kraftwerke in Niedersachsen. Ich sage es noch einmal: Der Antrag der Grünen ist nicht im Interesse unseres Landes.
In dem Antrag sprechen Sie auch das Thema Windenergie - Offshore-Windparks - an. Genau dafür brauchen wir konventionelle Kraftwerke. Nur mit konventionellen Kohlekraftwerken lässt sich die Netznutzung optimieren. Nur so kann die Einspeisung der Windenergie verbessert werden. Sie wissen, dass die Speicherung von Windenergie ein Thema ist, über das seit langem diskutiert wird. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass wir bei einer Speicherung mit einem Verlust von ungefähr 80 % zu rechnen haben. Daher ist es wichtig, dass der anfallende Windstrom direkt eingespeist wird. Im Mittellastbereich brauchen wir Steinkohlekraftwerke, damit die Netzauslastung sichergestellt werden kann. So können wir vorrangig CO2-freien Strom der Windkraftanlagen einspeisen. Um die CO2Vorteile der Windenergie ausschöpfen zu können, brauchen wir also moderne Kohlekraftwerke.
Diesen Argumenten werden auch Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sich nicht verschließen können. Wir brauchen ein schlüssiges Konzept für die Netznutzung, für den Netzausbau und die Darstellung von Kraftwerkskapazitäten. Am Ende wird das auch der Windenergie in Niedersachsen nutzen.
Ich hoffe, dass Ihr Antrag wirklich nur dem Populismus geschuldet ist. Wenn Sie das, was Sie aufgeschrieben haben, wirklich ernst meinen, sind Sie aus meiner Sicht sowohl fachlich als auch politisch nicht ernst zu nehmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich mich recht erinnere, gibt es einen Kabinettsbeschluss aus dem Sommer 2005, in dem dezidiert die Bedingungen aufgelistet sind, unter denen Niedersachsen das Einvernehmen zu einer weiteren Fahrrinnenanpassung der Elbe erteilen würde. Hat sich irgendetwas an der Position der Landesregierung geändert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute Vormittag eine Novelle zum Niedersächsischen Wassergesetz und zum Niedersächsischen Fischereigesetz. Hintergrund sind unter anderem neue gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene, aber wir haben das Niedersächsische Wassergesetz auch grundsätzlich überarbeitet,
Ich nenne die aus unserer Sicht wichtigsten drei Punkte: Wir haben mit diesem Gesetz Verbesserungen beim Bürokratieabbau und bei der Verschlankung der Strukturen erreicht, wir haben Verbesserungen für die Unterhaltungsverbände zur Gewässerunterhaltung in Niedersachsen erreicht, und wir haben Verbesserungen im Hochwasserschutz erzielt.
Frau Rakow, dieses Gesetz hätte in der Tat die Zustimmung aller Fraktionen verdient,
aber neun Monate vor der nächsten Landtagswahl ist das leider nur ein frommer Wunsch.
Meine Damen und Herren, dem vorliegenden Gesetzentwurf sind ausgesprochen intensive Beratungen vorausgegangen. Bereits im Herbst wurden alle betroffenen Verbände und Institutionen schriftlich angehört. Im Dezember haben wir eine eintägige Anhörung durchgeführt und bei dieser Anhö
rung bereits einen Entwurf für die Verordnung zur Kooperation im Bereich des Trinkwasserschutzes vorgelegt.
Das ist durchaus ungewöhnlich und zeigt, wie transparent wir dieses Verfahren durchgeführt haben.
Nach der Anhörung haben noch interne Besprechungen mit betroffenen Verbänden stattgefunden, zum Beispiel mit dem Wasserverbandstag, aber auch mit dem Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft und eben auch mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband.
Meine Damen und Herren, viele der Wünsche und Anregungen aus der Anhörung konnten in das Niedersächsische Wassergesetz aufgenommen werden. Wir haben den Interessen der Betroffenen Rechnung getragen.
Im Bereich „Bürokratieabbau und Verschlankung der Strukturen“ nenne ich die Genehmigungspraxis für die Kleinkläranlagen. Ich nenne an dieser Stelle insbesondere auch das Thema Kooperation in Trinkwasserschutzgebieten. Das Land zieht sich hier weitestgehend zurück.
Ich will offen sagen: Wir sparen damit nicht nur Geld, sondern wir stärken auch die Eigenverantwortung vor Ort.
Die Wasserversorgungsunternehmen und die Landeigentümer - in der Regel sind das die Landwirte - werden jetzt die Verantwortung gemeinsam wahrnehmen. Wir haben nach der Kritik an dem Verordnungsentwurf auch dafür sorgt, dass am
Ende eine schlanke Verordnung für die Kooperationen stehen wird. Die Finanzierungsfragen haben wir in einem Kompromiss geregelt, der sowohl den Interessen der Wasserversorgungsunternehmen als auch den Interessen der Landwirtschaft Rechnung tragen wird.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf freiwillige Vereinbarungen.
Zu den Verbesserungen für die Unterhaltungsverbände: Die Gewässerunterhaltung in Niedersachsen ist insbesondere im Nordwesten des Landes ausgesprochen aufwendig. Sie ist verbunden mit erheblichen Belastungen für die Fläche und damit auch für die Landwirtschaft und für die wirtschaftenden Betriebe, aber auch für den Naturschutz. Das neue Gesetz wird die Fläche entlasten und zu einer stärkeren Belastung der bebauten Fläche führen. Auch das ist ein sehr ökologischer Aspekt dieser Gesetzesnovelle. Wir werden mit diesem Gesetz die Bemessungsgrundlage für die Beiträge an die Unterhaltungsverbände entsprechend verbreitern.
Meine Damen und Herren, zu den Verbesserungen beim Hochwasserschutz: Ich nenne hier einfachere Zulassungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen, die Pflicht zur Aufstellung von Hochwasserschutzplänen, die verbindliche Vorgabe für das hundertjährige Hochwasser und die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten. Es war nicht ganz einfach, Regelungen für bestimmte Maßnahmen zu treffen, weil das Bundesumweltministerium bereits für 2008 Änderungen angekündigt hat, die unsere Regelungen, die wir heute beschließen, obsolet machen werden.
Aber wir haben eine Lösung gefunden, teilweise über Regelungen mit Verordnungen, aber auch unter Einbeziehung der Unteren Wasserbehörden.
Meine Damen und Herren, diese Lösung ist rechtskonform. Leider muss nicht immer alles sinnvoll und sachgerecht sein; entscheidend ist,
dass die Regelungen dem geltenden Recht entsprechen.
Auch das mussten wir uns zu eigen machen, und wir haben eine Lösung gefunden, Herr Dehde. Es wäre gut gewesen, wenn die SPD ihre Vorschläge, die in Teilen eben nicht dem Bundesrecht entsprachen, im Ausschuss zurückgezogen hätte. Aber es passt ins Bild, Herr Dehde. Obwohl mit Herrn Jüttner ein ehemaliger Umweltminister auf dem Stuhl des Fraktionsvorsitzenden sitzt, auf dem Sie jetzt sitzen, ist auf diesem Feld von der SPD leider wenig zu erwarten.
Die Grünen haben ihre Forderungen ja wenigstens noch dem OOWV in den Block diktiert. Das war nicht unclever, Frau Steiner - das will ich zugestehen -, auch wenn es wenig genützt hat. Aber es macht schon betroffen, wenn dann die SPD ihre Forderungen bei den Grünen abschreibt.
Sie machen rechtswidrige Vorschläge und schreiben ansonsten bei den Grünen ab. Arme SPD!
Lieber Herr Dehde, zu den gemeinsamen Änderungsanträgen, die Sie nun vorgelegt haben, ist nur zu sagen, dass wir über alle Punkte in den Beratungen breit diskutiert haben.
Meine Redezeit läuft jetzt leider ab.
Ich habe nur noch 30 Sekunden; deswegen muss ich zum Ende kommen.
Wir haben uns, wie gesagt, in den Beratungen intensiv mit Ihren Änderungsvorschlägen befasst. Wir sind in den Gesprächen mit den Betroffenen zu Kompromissen gekommen, die in den Regelungsinhalt des Gesetzes eingeflossen sind. Es ist Sache der Opposition, immer das Absolute zu fordern, Herr Dehde - egal, ob es sachgerecht ist oder nicht.
Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass das Niedersächsische Wassergesetz eine hervorragende Neuregelung ist.
Dieses Gesetz ist gut für Niedersachsen, und deshalb werden wir es heute beschließen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass sich die Diskussion um die Feinstaubproblematik in den letzten Monaten versachlicht hat; denn diese Versachlichung ist dem Thema angemessen. Leider haben die Grünen bisher zu dieser Versachlichung nicht beigetragen. Es werden leider immer wieder nur Emotionen geschürt. Ich befürchte, Frau Steiner, Sie werden die zwei Minuten, die Sie an zusätzlicher Redezeit einsetzen, dazu nutzen, die emotionale Ebene zu bedienen. Das ist schade.
Ich werde mich jedenfalls an den Fakten orientieren.
Erstens. Die Luft war in den letzten Jahrzehnten noch nie so sauber wie heute.
Das betrifft nicht nur die Partikel, sondern das betrifft auch die Schadstoffbelastung insgesamt. Die Luft ist viel sauberer geworden, nicht nur wegen der Auflösung des Ostblocks, sondern auch, weil z. B. ein Kohlekraftwerk wie Buschhaus mit Filteranlagen ausgerüstet worden ist.
Zweitens. Wenn ich von sauberer Luft rede, dann meine ich nicht nur die Luft draußen, sondern auch die Luft drinnen. Es kann nicht sein, dass wir die Feinstaubbelastung in Städten skandalisieren, während gleichzeitig die Feinstaubbelastung in den Innenräumen um ein Vielfaches höher ist, insbesondere natürlich dort, wo geraucht wird. Ich verweise da auf meine Ausführungen, die ich im letzten Jahr gemacht habe, als wir das im Landtag bereits diskutiert haben. Es gibt übrigens auch Untersuchungen, nach denen die Feinstaubbelastung z. B. in Schulen den in Rede stehenden Grenzwert überschreitet. Es geht also nicht um ein Unterscheiden zwischen außen und innen, sondern insgesamt um die Qualität unserer Luft und um den Schutz der Menschen vor Schadstoffen.
Drittens geht es auf europäischer Ebene um die Verhandlung einer einheitlichen Luftreinhalterichtlinie. Dabei geht es z. B. um den Anteil der Stick
oxide und um eine stärkere Betrachtung noch kleinerer Partikel, von Partikeln kleiner 2,5 µm. Das ist deswegen wichtig, weil die Partikel umso gefährlicher sind, je kleiner sie sind. Es kommt nicht so sehr auf den Stoff an sich und seine Giftigkeit an, sondern auf die Größe; denn je kleiner die Partikel sind, umso schneller gelangen sie direkt aus der Lunge ins Blut.
Daher sei mir der Hinweis gestattet, dass bei den zurzeit gemessenen Partikeln kleiner 10 µm der Anteil der Partikel kleiner 2,5 µm insgesamt 60 % der Teilchen ausmacht. Das heißt, das Hauptproblem liegt in der Tat bei den Kleinstteilchen.
Meine Damen und Herren, weiterhin wird auf EUEbene darüber verhandelt, von der Betrachtung von Tageswerten und damit von Spitzenbelastungen hin zu einer Jahresbetrachtung mit einer entsprechenden Gesamtbelastung zu kommen. Das wird das Grenzwertproblem erheblich entschärfen.
Viertens - das ist eben schon deutlich geworden gibt es viele Stellschrauben, an denen zu drehen ist. Dieselruß ist nur eine davon. Es kann nicht angehen, den Diesel zu verteufeln; denn der flächendeckende Einsatz von Partikelfiltern bringt ganze 4 % Entlastung, wenn es überhaupt so viel ist. Damit wird das Gesamtproblem also nicht gelöst. Es ist ein Beitrag zur Lösung; das ist völlig richtig. Deswegen ist es auch gut, dass wir da jetzt etwas tun. Ich hoffe auch, dass bald eine Entscheidung des Bundesrates vorliegt, damit die Förderung der Nachrüstung mit Partikelfiltern demnächst beginnen kann.
Fünftens. Das Hauptproblem ist und bleibt die Hintergrundbelastung. Etwa 80 % der Gesamtbelastung mit Partikeln sind auf die Hintergrundbelastung zurückzuführen. Die Einträge sind nach wie vor aus Südosteuropa zu verzeichnen. Man muss wissen, dass die Sinkgeschwindigkeit der Kleinstpartikel etwa einen Meter pro Tag beträgt. Da kann man sich ausrechnen, wo der Ursprung der Belastung liegt. Es wird deutlich, dass es sich hierbei um ein europäisches Problem handelt. Dieses europäische Problem muss auch europäisch gelöst werden.
Sechstens. Kraftfahrzeugverkehr ist ein beliebtes Angriffsziel der Grünen. Fakt ist aber, dass eine jüngste Untersuchung des Umweltbundesamtes festgestellt hat, dass durch die so genannte Feststoffverbrennung - dabei geht es z. B. um Holzfeuerung, Pellets, Kohle - mehr Partikel freigesetzt
werden als durch den gesamten Straßenverkehr. Also müssen wir auch dieses Problem betrachten.
Darüber hinaus - auch das will ich hier durchaus anmerken - geht es um die Emissionen aus der Landwirtschaft. Das ist in der Tat ein schwieriges Feld. Aber die Ammoniakfreisetzung muss reduziert werden. Das können wir nicht wegdiskutieren. Auch insoweit müssen wir zu Lösungen kommen.
Fazit: Feinstaubbelastung ist ein sehr komplexes Thema. Es gibt hierfür keine einfachen Lösungen. Wir setzen auf die Verhandlungen auf EU-Ebene, um zu einer Entschärfung der Grenzwertproblematik zu kommen. Wir brauchen europäische Lösungen, um die Hintergrundbelastung in den Griff zu bekommen. Das Land wird die Kommunen weiterhin bei der Aufstellung der Luftreinhaltepläne und deren Umsetzung unterstützen.
Meine Damen und Herren, unser Antrag zieht das Thema Feinstaub wieder auf eine sachliche Ebene. Deswegen werden wir die beiden Anträge der Grünen ablehnen. Der Landtag und das Ministerium werden am Thema dranbleiben. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, der an der Sache orientiert ist. Unser Motto ist: Verbesserung der Lebensqualität mit den Menschen und mit Augenmaß. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Elbvertiefung ist einer der Dauerbrenner hier im Landtag. Ich weiß schon gar nicht mehr, wie oft ich zu diesem Thema bereits gesprochen habe. Die Opposition setzt dieses Thema auch immer wieder gern auf die Tagesordnung, selbst wenn es nichts Neues zu berichten gibt. Ich hatte aber gehofft, dass es diesmal zumindest mit der SPD einen gemeinsamen Antrag geben werde, zumal Sie exakt den Kabinettsbe
schluss dieser Landesregierung abgeschrieben und in Ihren Antrag übernommen haben. Wir freuen uns natürlich immer, wenn Sie der Landesregierung den Rücken stärken, meine Damen und Herren von der SPD.
Wir haben dann einen Änderungsantrag gestellt, um Ihren Antrag etwas sachlicher, etwas neutraler zu formulieren.
Wir haben uns dabei auf die eigentlichen Forderungen konzentriert.
Wie gesagt, wir hatten erwartet, dass es zu einer Verständigung mit der SPD, zu einem gemeinsamen Antrag kommt. Die Grünen sind ja sowieso nicht mit in das Boot zu bekommen. Das ist auch eben deutlich geworden.
Die SPD-Fraktion hat diese Verständigung nicht gewollt. Mit ausgesprochen fadenscheinigen Gründen - Herr Kollege Wolfkühler, Sie werden gleich dazu sprechen - haben Sie sich gegen einen möglichen gemeinsamen Antrag ausgesprochen. Eine hinreichende Begründung für die Ablehnung ist im Ausschuss nicht geliefert worden. Ich gehe davon aus, dass Sie diese auch hier gleich nicht liefern werden.
- Schauen wir mal. - Sie haben also den Kabinettsbeschluss in Ihren Antrag übernommen. Darin steht genau das, was Sie immer gefordert haben. Jetzt aber stimmen Sie hier nicht zu. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass das, was Sie hier heute tun, ziemlich schizophren ist.
Sie hoffen sicher, dass Sie damit ein Wahlkampfthema - ob nun für die Bundestagswahl oder für die Kommunalwahl im nächsten Jahr - bekommen. Sie betreiben hier reine Wahltaktik. Das Thema ist aber viel zu ernst, um hier reine Taktik zu betrei
ben. Sie haben im Ausschuss gesagt, Ihnen fehle die Nennung eines Hilfsfonds; das stehe nicht in dem Antrag. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn die Vertiefung kommt, dann wird die Fondslösung ein elementarer Bestandteil des Gesamtpakets sein.
Ich sage aber auch ganz klar, dass sich in erster Linie nicht das Land in der Pflicht fühlt, sondern hier sind der Bund, Hamburg und die Hafenwirtschaft gefordert. Eventuell ist es möglich, einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen in einen Hilfsfonds umzuleiten. Wir als Niedersachsen wollen uns jedenfalls nicht im Vorwege binden und unsere Verhandlungspositionen im Vorhinein schwächen.
Dann gab es die Kritik, dass die Sicherungsmaßnahmen nicht über den Fonds abgewickelt werden sollten. Das steht auch an keiner Stelle in dem Antrag. Wir sagen vielmehr ganz klar, dass das zwei paar Schuhe sind: auf der einen Seite die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und auf der anderen Seite der Hilfsfonds, der eingerichtet werden muss.
Meine Damen und Herren, Sie stören sich - das ist eben in dem Wortbeitrag der Grünen noch einmal deutlich geworden - an dem Miteinander der norddeutschen Küstenländer. Wir glauben, dass dieses Miteinander positiv und nicht negativ ist. Wir halten es für wichtig, dass in Zukunft eine gemeinsame Hafenpolitik der norddeutschen Länder betrieben wird. Wir brauchen mehr Einigkeit. Von daher ist Ihre Kritik an dieser Stelle völlig unverständlich.
Sie haben sich auch noch an einer Formulierung in dem Antrag gestört, die von der hohen wirtschaftlichen Bedeutung für die gesamte Region des Hamburger Hafens spricht. Der Arbeitskreis Häfen und Schifffahrt ist gerade vor wenigen Tagen im Hamburger Hafen gewesen und hat sich dort ausgiebig informiert. Uns ist mitgeteilt worden, dass sich die Abfertigungskapazität für die Container in den nächsten sechs Jahren verdoppeln wird. Angestrebt wird die Abfertigung von etwa 20 Millionen Containern pro Jahr. Im Hamburger Hafen werden tausende neue Arbeitsplätze geschaffen, meine Damen und Herren. Die SPD-Fraktion sollte nicht so leichtfertig über die Schaffung von Arbeitsplätzen hinweggehen.
Aber vielleicht hoffen Sie ja - man weiß das bei der SPD ja nie -, dass Sie die Bundestagswahl verlieren, und Sie setzen Ihre Hoffnung auf SchwarzGelb in Berlin, damit dann eine vorurteilsfreie Prü
fung der Elbvertiefung, auch in Berlin, zustande kommt. Wir sagen Ihnen heute zu, dass wir das machen werden.
Ihr Bundesverkehrsminister, Herr Stolpe, hat schon jetzt 20 Millionen Euro zugesagt. Das reicht bei Weitem nicht aus, weil wir mehrere hundert Millionen Euro brauchen würden. Aber es war ein Signal dafür, dass sich der Bund ganz klar für eine Elbvertiefung ausspricht.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich finde, Sie sollten zunächst einmal Ihre internen Probleme lösen und nicht mit fadenscheinigen Gründen eine breite Unterstützung niedersächsischer Positionen im Landtag verhindern.
Ich möchte an dieser Stelle die positive Arbeit von Herrn Professor Reincke würdigen, der sehr gute Arbeit macht, der die Emotionen aus der Diskussion nimmt und sehr zur Versachlichung beiträgt. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg.
Meine Damen und Herren, wir haben die klare Erwartung, dass Hamburg und Niedersachsen eng zusammenarbeiten, alle offenen Fragen und Probleme besprechen und gemeinsam mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung klären. Dann werden wir entscheiden, ob wir einer Fahrrinnenanpassung zustimmen können oder nicht. Ich darf Ihnen versprechen: Wir werden die niedersächsischen Interessen entschieden vertreten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion in Deutschland war leider durch Halbwahrheiten, Hektik und Hysterie gekennzeichnet. Auch die heutige Diskussion, meine Damen und Herren, geht an der eigentlichen Problematik ein Stück weit vorbei, wenn ich auch konstatiere, dass die SPD allmählich auf den richtigen Weg zurückfindet.
Meine Damen und Herren, ich darf aus einer Pressemeldung von AP vom 6. April zitieren, Herr Präsident:
„Gesundheitsschädliche Feinstäube sind nicht nur in der Außenluft ein großes Problem. In Innenräumen kann es nach Angaben von Experten sogar noch höhere Konzentrationen der winzigen Teilchen geben. Wenn man überlegt, was atmen die Menschen wirklich ein, dann reichen Grenzwerte nur für den Straßenverkehr nicht aus, schließlich hält man sich 90 % der Zeit in Innenräumen auf. Die gegenwärtige Diskussion um
Dieselrußfilter, City-Maut oder Fahrverbote im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie ist zwar wichtig, am eigentlichen Problem der gesundheitsschädlichen Feinstäube geht sie aber vorbei. Wir brauchen Grenzwerte für die Lungen, nicht für die Straßen.“
Meine Damen und Herren, wissen Sie, wer das gesagt hat? - Michael Braungart, völlig unverdächtig und Ehemann Ihrer ehemaligen Umweltministerin.
Dieser Artikel, meine Damen und Herren - ich kann ja die Aufregung bei den Rauchern verstehen -, geht noch weiter:
„Besonders viele der ganz feinen Partikel entstehen bei offenen Verbrennungen, also beim Rauchen, aber auch durch Kaminfeuer bis hin zu Kerzen und Duftlämpchen. Dabei ist gerade der Staub von Tabakrauch ebenso wie aus anderen Verbrennungsarten sowie aus Farbabrieb mit einer Partikelgröße von unter einem Mikrometer“
- das ist genau der Feinstaub
„besonders klein. Gerade dieser ganz kleine Staub dringt besonders tief in die Lungen ein, wird durch das Blut aufgenommen und kann so in den gesamten Körper gelangen.“
Meine Damen und Herren, in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung ist zu lesen, dass in Wohnungen mit Rauchern, ganz egal, wo die Wohnungen liegen, der Feinstaubgrenzwert in der Regel mindestens um das Doppelte überschritten wird. Ich frage Sie: Wer schützt eigentlich unsere Kinder vor ihren rauchenden Eltern?
Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, es gibt Berechnungen, wonach die in Deutschland gerauchten Tabakwaren etwa doppelt so viel Feinstaub wie alle Dieselfahrzeuge zusammen erzeugen. Da muss man sich die Frage stellen, ob wir Fahrverbote oder rauchfreie Sonntage brauchen, meine Damen und Herren.
Abschließend, was diese Beispiele angeht, komme ich zu einem Versuch des nationalen italienischen Krebsforschungsinstituts in Mailand. Die Forscher führten ihr Experiment in einer privaten Garage in einem kleinen Gebirgsort in Norditalien durch. Dort ließen sie zunächst eine halbe Stunde lang einen modernen Diesel-Pkw mit zwei Liter Hubraum laufen. Türen und Fenster des 60 m3 großen Raumes waren dabei geschlossen. Im Laufe der nächsten Stunde stieg die Konzentration der Partikel mit 10, 2,5 und 1 Mikrometer Durchmesser - -
- - - auf 44, 31 bzw. 13 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, also auf das Doppelte bis Dreifache der Ausgangswerte, an. Nach mehreren Stunden Lüften ersetzten die Forscher den Pkw durch drei Zigaretten, die sie eine nach der anderen langsam abbrennen ließen. In der nächsten Stunde stiegen
die Partikelkonzentrationen auf 343, 319 bzw. 169 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an, d. h., meine Damen und Herren, um den Faktor 10. Ich glaube, es wäre besser, wir fordern Partikelfilter für die Raucher. Damit wäre uns allen mehr gedient.
Meine Damen und Herren, ich will nun weder die Raucher verteufeln noch das eigentliche Problem verharmlosen. Aber ich möchte schon darum bitten, dass wir in der Zukunft die Kirche im Dorf lassen und diese Frage etwas sachlicher diskutieren.
Meine Damen und Herren, es gibt weitere Zahlen, z. B. vom TÜV Süd, aus denen deutlich wird: Wenn alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge zu 100 % mit einem Partikelfilter ausgestattet sind, können wir eine Reduzierung der Feinstaubbelastungen um 2,5 % erreichen.
- Frau Steiner, haben Sie sich eigentlich schon einmal gefragt, wie hoch die Feinstaubbelastung ist, die Sie persönlich verursachen?
Meine Damen und Herren, wenn man dann noch die schweren Lkw hinzuzählen würde
- das kann ja mal passieren; Entschuldigung, Frau Steiner -, könnten wir die Feinstaubmenge um maximal 5 % verringern. Damit möchte ich deutlich machen - das ist eben auch schon beim Kollegen Haase angeklungen -, dass wir mit dem Partikelfilter das Problem nicht lösen. Wir sind nicht gegen den Partikelfilter, aber der Partikelfilter kann nur ein Mosaikstein bei der Lösung der Gesamtproblematik sein.
Wir sollten uns dann auch noch vergegenwärtigen, dass wir 1990 noch eine Menge von 1,9 Millionen t Feinstaub in Deutschland erzeugt haben. Heutzutage sind es noch 180 t, also eine Reduzierung um den Faktor 10.
Die Erzeugung durch den Diesel-Pkw hat sich um 93 % reduziert. Wenn alle Nutzfahrzeuge Euro 4 bzw. Euro 5 einhalten würden, könnten wir eine Reduzierung um 97 % erreichen. Insgesamt trägt der Diesel-Pkw zu 7 % zu der gesamten Feinstaubbelastung bei. Es gibt hier also überhaupt keinen Anlass zur Hysterie.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist - das habe ich schon in meinem Beitrag im Januar angesprochen - die Frage der Hintergrundbelastung. Die Studie in Berlin hat deutlich gemacht, dass nur 25 % durch den lokalen Verkehr entstanden sind, aber 75 % durch andere Belastungen aus anderen Teilen der Stadt oder eben überregional erzeugt worden sind.
- In der Tat, Blütenstaub. - In Jork haben wir eine Messstation. Die hat schon an vier Tagen in diesem Jahr die Überschreitung des Grenzwertes gezeigt. Die Messstation ist aber dafür da, um die Hintergrundbelastung zu messen. Das macht deutlich, wie groß die Hintergrundbelastung wirklich ist und dass das das eigentliche Problem ist. Wir müssen uns gemeinsam - das muss auf europäischer Ebene geschehen - für eine Senkung der Hintergrundbelastung stark machen. Das Problem kann also lokal alleine nicht gelöst werden.
Ich möchte dann noch kurz darauf eingehen, dass wir auch biologischen Feinstaub haben. Das sind z. B. die Bioaerosole, bestehend aus Schuppen, feinen Härchen, Algen, Pollen, Sporen. Auch das muss berücksichtigt werden und macht zum Teil mehr als 25 % der Partikelbelastung aus.
Meine Damen und Herren, wenn dann die Grünen in ihrem Antrag Sorge über die wirtschaftlichen Schäden äußern, die entstanden sind, dann muss ich sagen: Das grenzt an Heuchelei. Diese Schäden sind längst eingetreten. Wir haben massive Absatzrückgänge bei den Dieselfahrzeugen. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, haben maßgeblich dazu beigetragen.
Die undifferenzierte Diskussion über Feinstaub, die von Ihnen noch angeheizt und emotional befrachtet worden ist, hat dazu geführt, dass die Situation
jetzt so ist, wie sie ist. Sie haben den von Ihnen jetzt beklagten Schaden selber mit angerichtet.
Deswegen finde ich es absolut heuchlerisch, wenn Sie hier Krokodilstränen weinen. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man aufgefordert ist, zu einem Antrag Stellung zu nehmen, setzt man sich zunächst einmal damit auseinander und liest den Antrag. Mein erster Eindruck war: Das ist ein ernstes Thema, und es besteht auch Handlungsbedarf. Dann habe ich mir den Antrag noch einmal angesehen und mich gefragt: Worum geht es denn nun konkret? Geht es um Probleme in Hannover? Geht es um die Lkw-Maut? Geht es um die Steuerbefreiung für Rußfilter? Wenn man noch weiter recherchiert
und sich über die Hintergründe dieses Antrages informiert, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass die Stoßrichtung wieder einmal ein Angriff auf unseren Umweltminister war, was Frau Steiner in den ersten Sätzen ihrer Rede auch bestätigt hat. Natürlich hätte mir das gleich klar sein müssen, aber man geht ja immer unvoreingenommen an die Anträge heran.
- Man denkt ja positiv, Herr Kollege Coenen.
Frau Steiner, wissen Sie, wie man das nennt, was bei Ihrem Antrag herausgekommen ist? - Das ist, um einen Anglizismus zu benutzen, Friendly Fire; denn Sie schießen auf Hans-Heinrich Sander und haben Jürgen Trittin getroffen.
- Das wäre nicht das Schlimmste, Herr Kollege Gabriel. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. - Ich kann im Grunde nur raten, das öffentliche Feuer auf Herrn Sander einzustellen und Herrn Trittin intern Feuer zu machen; denn der Bundesumweltminister hätte die Möglichkeit gehabt, im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie von der so genannten Revisionsklausel Gebrauch zu machen.
Ich will noch einmal deutlich machen, worum es in der Luftqualitätsrichtlinie der EU geht. Es geht um den so genannten PM10-Wert. Es geht also um Feinstäube mit einem Durchmesser unter einem 100stel Millimeter, und die Konzentration muss unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen. Leider ist diese Richtlinie - das wurde eben schon angesprochen - sehr undifferenziert; denn es wird kein Unterschied gemacht bei der Schädlichkeit der verschiedenen Feinstäube. So werden auch Salzstäube, so genannter Sea Spray, in dieser Richtlinie genannt. Meine Damen und Herren, wir verstehen unter Sea Spray das so genannte Reizklima. Wegen dieses Reizklimas fahren viele Menschen auf die Ostfriesischen Inseln, um sich dort zu erholen und dieses Reizklima zu genießen. Vor dem Hintergrund macht es nun wirklich gar keinen Sinn, dass auch diese Stäube in der Luftqualitätsrichtlinie enthalten sind.
Der entscheidende Punkt ist die Hintergrundbelastung bei den Feinstäuben. Bei der Feinstaubbelastung sind 75 % überregionalen Ursprungs und nur 25 % lokalen Ursprungs. Da liegt das Hauptproblem, und es wäre sinnvoll gewesen, dass Herr Trittin die Revisionsklausel gezogen hätte, um eine entsprechende andere Grundlage in der Luftqualitätsrichtlinie vorzusehen. Es geht hier z. B. um Großfeuerungsanlagen, die zum Teil außerhalb Deutschlands liegen. Das Ziel muss sein, die Staubemission insgesamt zu senken.
Ich will auch auf einen Antrag des Bundeslandes Berlin hinweisen. Berlin steht ja zurzeit nicht gerade im Geruch, von Schwarzen oder Gelben regiert zu werden. Berlin hat den Umweltminister aufgefordert, diese Revisionsklausel zu ziehen. Für diese Forderung gab es auch eine breite Mehrheit im Bundesrat. Herr Trittin ist dieser Forderung nicht nachgekommen. Er hat sich diesem Wunsch des Bundesrates verweigert, meine Damen und Herren.
Ich möchte auch auf das Thema Dieselruß eingehen, weil es eben sehr massiv angesprochen wurde. Die Schädlichkeit von Dieselruß ist sicherlich unbestritten, keine Frage. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass nur 10 % der Feinstäube von eben diesem Dieselruß verursacht werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir nicht in der Lage sein werden, die Grenzwerte einzuhalten, wenn wir uns nur auf den Dieselruß konzentrieren.
Der Bundesumweltminister tut also nicht das, was er tun müsste, wenn er hier verantwortlich handeln wollte. Ich will auch noch darauf hinweisen, dass es ein Bundesemissionsrecht gibt, das so heißt, weil es eben Bundesrecht ist. Deshalb ist Rot-Grün in Berlin hier in der Verantwortung.
Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass Euro 5 kommen wird. Die Norm wird 2005 in Kraft treten. Hierbei sind die Stickoxyde ein besonderes Problem. Auch in diesem Bereich muss etwas geschehen. Aber aus Berlin habe ich zu dem Thema bisher noch nichts gehört. Stattdessen tönt Herr Trittin und fordert die Steuerbefreiung für Dieselfilter. Das ist eine schöne Forderung. Aber wenn man die Stickoxyde außer Acht lässt, greift diese Forderung zu kurz. Wir sind auch absolut dagegen, dass die Länder allein die Zeche zahlen; denn die KfzSteuer ist Ländersteuer. Es geht hier um 2,2 Milliarden Euro, und die Länder werden Ausfälle in dieser Höhe nicht schultern können.
Meine Damen und Herren, im Übrigen verweigert sich der Bundesfinanzminister. In der taz vom Dienstag war in der Unterüberschrift zu lesen: „Der Bundesfinanzminister verweigert dem Umweltminister einen Termin zur Vorbereitung der steuerlichen Förderung.“ Das heißt, auch der Bundesfinanzminister will sich nicht in die Tasche greifen lassen.
Deshalb mein Vorschlag an die Damen und Herren von den Grünen: Kümmern Sie sich zunächst einmal darum, dass Einigkeit auf Bundesebene erzielt wird.
Noch ein paar Anmerkungen zum Antrag im Einzelnen: Der erste Punkt Ihrer Feststellungen im Antrag ist schlichtweg falsch, Frau Steiner. Der Luftreinehalteplan für die Göttinger Straße in Hannover steht, wie es vorgeschrieben ist, seit Ende 2004 und ist im Januar 2005 veröffentlicht worden.
Ich kann nicht erkennen, dass das zu spät war. Wenn Sie das so sehen, bitte. Aber ich sage Ihnen dann auch, dass dafür die Landeshauptstadt Hannover verantwortlich ist.
Die Verzögerungen sind durch die Landeshauptstadt verursacht worden. Ich könnte Ihnen den Zeitablauf der Gespräche schildern. Aber der Kollege Dürr wird wohl gleich im Detail auf diese Gespräche und Kontakte eingehen. Mir scheint, dass im Fall von Hannover ideologische Motive das entscheidende Kriterium waren. Man ist nämlich gegen eine Grüne Welle, weil man allgemein gegen Verkehr ist. Dabei wäre die Grüne Welle der wichtigste Schritt, um hier zu positiven Ergebnissen zu kommen, denn Verkehr muss fließen.
Es geht eben nicht nur um die Abgase, sondern es geht auch um den Abrieb von Bremsen und Reifen. Damit dieser Abrieb möglichst gering ist, muss Verkehr fließen können. Wenn Sie in Ihrem Antrag nun die für Hannover gemachten Vorschläge als unzureichend bezeichnen, dann richtet sich dieser Vorwurf letztendlich in erster Linie an die Stadt
Hannover und nicht an das Niedersächsische Umweltministerium.
Meine Damen und Herren, zu den Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag aufstellen, kann ich nur sagen: Es läuft alles bereits. Die Luftreinhaltepläne für Braunschweig werden bis Ende 2005 - das ist das Datum, das für diese Pläne gesetzt ist - vorliegen. Gegebenenfalls werden, wenn es erforderlich ist, bis Ende 2005 auch die Pläne für Osnabrück veröffentlicht werden.
Zusätzliche Messpunkte sind bzw. werden eingerichtet. Sie sind gerade auch im Hinblick auf ein Ausweichen des Lkw-Verkehrs von den mautbewehrten Autobahnen auf Bundesstraßen bereits in Arbeit.
Ihrer Forderung nach Reduzierung der Hintergrundbelastung kann ich in der Tat nur zustimmen, Frau Kollegin Steiner. Aber auch dazu kann ich nur wiederholen: Hier ist Berlin in der Verantwortung. Herr Trittin hat es also in der Hand, dass es hier zu Verbesserungen kommt.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt zu sagen: Ihr Antrag trifft in großen Teilen nicht zu oder nicht den Kern der Sache. Unser Umweltministerium hat seine Hausaufgaben erledigt. Ich schlage Ihnen vor, Ihre Anträge in Zukunft direkt nach Berlin zu schicken. Dort sind Sie besser aufgehoben. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie in der
Rückschau die so genannte SMS-Initiative - benannt nach den drei Ministerpräsidenten aus Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen - bewertet wird. Dort ist ja die Rundfunkgebührenerhöhung mit Strukturveränderungen beim öffentlichrechtlichen Rundfunk verbunden worden. Ist das eher ein Erfolg gewesen, oder ist diese Initiative eher gescheitert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Meinhold, wir haben die Eingabe von Herrn Stavermann im Ausschuss sehr ausführlich behandelt. Leider haben Sie den Sachverhalt gerade sehr einseitig dargestellt.
Die Schuld ist nicht allein beim Landkreis Grafschaft Bentheim zu suchen. Auch der Petent hat in der Vergangenheit entsprechende Versäumnisse begangen. So hat er nicht versucht, in dieser Sache mit dem Landkreis zu verhandeln. Der Landkreis wäre nämlich durchaus wohlwollend gewesen, da er überhaupt kein Interesse daran hat, dass der Petent in die Insolvenz geht.
Zum anderen hat sich der Petent vorher nicht ausreichend informiert, und das, obwohl er von den
Verunreinigungen wusste. Er hat den Kaufvertrag am 31. August 2001 notariell geschlossen und sich erst am 7. September - also mehr als eine Woche später - beim Landkreis nach den Verunreinigungen erkundigt. Im Übrigen konnte der Landkreis nicht wissen, dass der Petent beabsichtigt, dieses Grundstück zu kaufen.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Der Petent haftet für die Altlastensanierung. Das Land kann den Landkreis nicht anweisen, die Kosten für die Grundwasserreinigung in Höhe von 17 000 Euro per anno zu tragen.
Im Übrigen hat es bereits eine Sanierungsmaßnahme in der Größenordnung von über 150 000 Euro gegeben, die die Versicherung des Vorbesitzers auch bezahlt hat. Mithin ist auch der Wert des Grundstücks gravierend gestiegen. Von daher ist es meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig, wenn für die, wie es heißt, nächsten drei Jahre diese 17 000 Euro per anno anfallen; das liegt sicherlich im Bereich des Machbaren.
Herr Kollege Meinhold, wir sollten, gerade was die Haftung für Altlasten angeht, keine falschen Präzedenzfälle schaffen. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Möglichkeit, „Berücksichtigung“ zu beschließen, sondern werden weiterhin auf „Sachund Rechtslage“ plädieren. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir uns jetzt die dritte Tranche der FFH-Gebietsmeldungen für Niedersachsen vornehmen und wir bereits zweimal FFH-Gebiete gemeldet haben, was in ganz Niedersachsen erheblichen Protest und Widerstand bei den Menschen bis hin zu den Kommunen ausgelöst hat, und vor dem Hintergrund, dass das Zusammentragen infrage kommender Gebiete nach meinem Eindruck jetzt, bei der dritten Tranche, wesentlich ruhiger und gelassener vonstatten gegangen ist, frage ich die Landesregierung, ob sie diesen meinen Eindruck teilt und wie sie sich diesen Umstand erklärt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als einer der lokal betroffenen Abgeordneten freue ich mich natürlich über jede Unterstützung, die wir an dieser Stelle bekommen können natürlich auch über die Unterstützung durch die Grünen und durch den Kollegen Klein. Allerdings, Herr Kollege Klein, lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen, dass uns Emotionen nicht weiterhelfen. Deswegen fand ich es nicht besonders glücklich, dass Sie den Begriff „Fälschung“ gebraucht haben. Wir brauchen an dieser Stelle fundierte Sachargumente. Darauf legen wir auch Wert.
Ich möchte an dieser Stelle den Umweltminister ausdrücklich in Schutz nehmen,
denn er hat uns sofort, als bekannt wurde, dass es ein Problem gibt, bei der Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 30. August zugesagt. Es war sehr positiv, wie er mit diesem Thema umgegangen ist.
Herr Kollege Klein, auch Begriffe wie „Giftmüll“ sollten Sie in diesem Zusammenhang nicht nennen. Es geht um Filterstäube,
die im Rahmen der Luftreinhaltung anfallen. Es geht also um das Resultat von Umweltschutz, den wir praktisch betreiben. Das ist das Thema, und das sollte man an dieser Stelle nicht verteufeln. Ich meine, wir alle sind für reine Luft. Dabei fallen diese Filterstäube nun einmal an, Herr Kollege Klein.
Meine Damen und Herren, ich möchte nur zwei konkrete Argumente aus unserer Sicht nennen.
Das erste Argument bezieht sich auf das Abfallgesetz. Im Abfallgesetz ist ganz klar ein Vorrang vorgegeben, nämlich ein Vorrang, Abfälle einer Verwertung zuzuführen und nicht zur Beseitigung vorzusehen. In Stade soll eine Deponie zur Beseitigung von Abfällen eingerichtet werden. Das entspricht definitiv nicht dem Verwertungsgebot des Abfallgesetzes.
Meine Damen und Herren, zweitens ist aus unserer Sicht zurzeit überhaupt kein Bedarf für eine derartige Sondermülldeponie gegeben, denn es gibt bereits ausreichend Deponiekapazitäten. Wir haben einen Deponieraum mit einer Beseitigungskapazität von 2,7 Millionen t jährlich und einen Deponieraum mit Verwertungskapazitäten von ca. 2 Millionen t jährlich. Diese Deponien befinden sich vielfach in direkter Nähe zu Niedersachsen und insbesondere auch zu den Anlagen, in denen Filterstäube anfallen. Ich meine, vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass wirklich kein akuter Bedarf an einer neuen Deponie besteht. Im Übrigen betragen die Restlaufzeiten der von mir genannten Deponien bis zu 40 Jahre.
Eine letzte Anmerkung, meine Damen und Herren: Ein Papier des Projektträgers für Wassertechnologie und Entsorgung, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit macht deutlich, dass ein erheblicher Anteil der versetzten Abfälle - davon sind ungefähr 50 % besonders überwachungsbedürftig - aus Ländern importiert wird, in denen keine untertägigen Entsorgungseinrichtungen vorhanden sind. Es kann also nicht sein, dass wir neue Deponien einrichten, damit mehr Sonderabfälle aus dem Ausland bei uns aufgenommen werden können. Vor diesem Hintergrund halte ich es persönlich für nicht machbar, dem Antrag, den die NGS zusammen mit der BKB und der Akzo Nobel zum Sonderabfallwirtschaftsplan des Landes Niedersachsen gestellt hat, zu entsprechen.
Wir werden dieses Thema im Ausschuss weiter vertiefen können, Herr Kollege Klein. - Danke.
Herr Kollege Gabriel, seien Sie ruhig und freuen Sie sich, dass Sie nicht betroffen sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit geraumer Zeit - man braucht sich die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung gar nicht mehr anzusehen - steht das Thema Elbvertiefung immer auf der Tagesordnung, obwohl es gar nichts Neues zu diskutieren gibt, jedenfalls nicht aus niedersächsischer Sicht.
Unsere Position - die Position der Landesregierung und die Position der Mehrheitsfraktionen hier im Landtag - hat sich in der Vergangenheit nicht um einen Deut geändert.
Herr Kollege Haase, ich war schon ein bisschen gespannt, wie Sie heute Ihren Antrag begründen würden. Aber lassen wir das!
Meine Damen und Herren, ich glaube, fast alle haben den Artikel im rundblick gelesen. Weil es so schön ist, was dort geschrieben steht, möchte ich doch noch einmal zitieren, was unter der Überschrift „Seltsamer Antrag“ zu lesen war:
„Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Dieter Haase, bezeichnete diese Vorgaben in einem Zeitungsinterview zwar als ‚ein paar rhetorische Vorbehalte‘, die ‚reine Augenwischerei‘ seien. Das hat seine Fraktion aber offenkundig nicht gehindert, die selben Forderungen zu erheben - erstaunlicherweise in den selben Formulierungen und sogar in der selben Reihenfolge wie in der besagten Kabinettsvorlage,“
- dann kommt der letzte Halbsatz, den ich besonders hervorhebe
„sodass dieser Antrag eigentlich überflüssig ist.“
Ich füge hinzu,
- Herr Kollege Buß, gehen Sie ein Bier trinken! -,
dass Ihr Antrag genau so überflüssig ist wie die übrigen Anträge, die von SPD und Grünen zu diesem Thema bisher gestellt worden sind.
Meine Damen und Herren - das ist durch den Kollegen Haase gerade noch einmal bestätigt worden -, sogar die Nrn. 1 und 2 Ihres Antrags sind wortgleich aus einem alten CDU-Antrag aus dem Jahr 2001 übernommen worden; inklusive der
kompletten Begründung. Wir freuen uns, wenn Sie bei uns abschreiben. Damit sind wir immer zufrieden, weil wir dann wissen, dass Sie nichts Falsches aufgeschrieben haben.
Meine Damen und Herren, wir haben hier in diesem Hause immer eine Position eingenommen, die wir als konstruktiv-kritisch bezeichnet haben. Wir haben immer die K.-o.-Kriterien genannt. Das oberste Prinzip ist und bleibt für uns die Deichsicherheit an der Elbe, meine Damen und Herren.
Ich weiß gar nicht, wie oft wir das hier in diesem Hause schon formuliert haben. Zuletzt hat unser Ministerpräsident am 8. September dieses Jahres im Hamburger Abendblatt erklärt - ich zitiere -:
„K.-o.-Kriterien der Landesregierung bleiben Deichsicherheit und ökologische Belange.“
Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Bereits im Dezember hat das Umweltministerium eine detaillierte Liste mit Fragen an den Hamburger Senat gerichtet. Genau das hat jetzt auch die Landesregierung in ihrer Kabinettsvorlage entsprechend schriftlich fixiert. Ich finde es toll, dass Sie große Teile Ihres Antrages wortwörtlich aus dieser Kabinettsvorlage entnommen haben. Ich finde das ausgesprochen kreativ. Das unterstreicht letztendlich auch die gute Arbeit, die unsere Landesregierung - an dieser Stelle sei insbesondere der Wirtschaftsminister Hirche genannt hier geleistet hat.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund lohnt es in der Tat nicht, weiter auf Ihren Antrag einzugehen. Lassen Sie mich stattdessen drei Sätze aus der Kabinettsvorlage herausgreifen. Ich zitiere von Seite 2:
„Das abschließende Einvernehmen mit dem Fahrrinnenausbau der Elbe kann Niedersachsen erst nach Vorlage und Prüfung aller Untersuchungsergebnisse erklären. Im Zuge dieser Entscheidung ist eine hinreichende Transparenz und eine nachvollziehba
re Darstellung in der Öffentlichkeit sicherzustellen.“
Auf Seite 3 heißt es - ich zitiere -:
„Für die gesamte Unterelberegion ist es unabdingbar, dass der Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Um diese Belange zu sichern, werden die oben genannten Forderungen als Bedingung mit dem Beschluss für die geplante Fahrrinnenanpassung verbunden.“
Meine Damen und Herren, das lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Wir haben in der Vergangenheit unsere Linie konsequent gehalten. Wir blockieren auch nicht, wie uns immer so gern unterstellt wird. Deshalb möchte ich noch einmal auf die letzte Plenarsitzung zu sprechen kommen, in der der Kollege McAllister ja aus der HAZ vom 15. Mai 2001 zitiert hat. Er hat zitiert:
„SPD-Fraktionsvorsitzender Axel Plaue sieht bei CDU und Grünen unsachliche Kräfte am Werk, die eine von Hamburg gewünschte Vertiefung der Elbe blockieren möchten. Das ist eine provinzielle Politik.“
Kollege Gabriel hat dazu den Zuruf gemacht: „Da hat er doch Recht!“ - Ja, was denn nun, Herr Kollege Gabriel? Wollen Sie uns als Blockierer oder als bedingungslose Befürworter einer Elbvertiefung? Da müssen Sie sich schon entscheiden.
- Herr Gabriel - -
Sie kommen ja gleich hier nach vorne. Dann können Sie ja ein bisschen zum Besten geben. Das jedenfalls ist dem Protokoll entnommen.
Meine Damen und Herren, vor der Entscheidung im Bundeskabinett hat unsere Landesregierung ihre Position abschließend deutlich gemacht und entsprechend fixiert nach dem Motto: Wir sind bereit mitzumachen, aber es gibt klare Bedingungen, und diese Bedingungen müssen erfüllt werden. Das heißt, dass CDU und FDP in dieser Angelegenheit seit Monaten eine klare Linie fahren.
Was machen nun aber Rot und Grün? Da gibt es eben keine klare Linie. Die Grünen in Norddeutschland legen sich auf Cuxhaven als zukünftigen Tiefwasserhafen fest. Herr Trittin aber fährt ihnen in die Parade und plädiert für Wilhelmshaven.
Da kann man sich ja fragen, ob die vorher überhaupt einmal miteinander geredet haben.
Dann dreschen auch Rot und Grün noch munter aufeinander ein. In diesem Zusammenhang möchte ich nur ein Zitat anführen. Der Sprecher der Grünen im Kieler Landtag sagte - ich zitiere die Welt vom 10. September -:
„Stolpe ist ein Weihnachtsmann. Er verspricht immer Dinge, die aus finanziellen Gründen nicht gehen.“
Wie Sie das untereinander ausmachen, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, müssen Sie selbst wissen. Ich weiß aber nicht, ob man so miteinander umgehen sollte.
Herr Minister Stolpe selbst setzt sich dann für eine rasche Vertiefung der Elbe ein und erklärt - ebenfalls in der Welt - schon im Oktober 2003:
„Ich habe den Eindruck, dass es dort keine Schwierigkeiten geben wird.“