Thomas Oppermann

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Last Statements

Tagesordnungspunkt 26:
Tagesordnungspunkt 27:
Tagesordnungspunkt 28:
Tagesordnungspunkt 29:
Tagesordnungspunkt 30:
Zweite Beratung: Förderung des Niederländischunterrichts an niedersächsischen Schulen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3356 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/4076
und
Tagesordnungspunkt 31:
Zweite Beratung: Trotz mangelhafter Unterrichtsversorgung: Landesregierung streicht 700 Lehrerstellen Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3875 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/4077
III
und
Tagesordnungspunkt 32:
Zweite Beratung: a) Modellprojekt 'Niedersachsen Schule 21 Selbständige Schule' - Entwicklungsspielräume für lernende Schulen erweitern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3353 - b) Konsequenzen für die niedersächsische Schulentwicklung nach PISA: Mehr Selbständigkeit und Gestaltungsfreiheit für Niedersachsens Schulen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3587 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/4078
und
Tagesordnungspunkt 33:
Zweite Beratung: Konsequenzen aus PISA E ziehen - Programm für die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3763 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/4079
und
Tagesordnungspunkt 34:
Erste Beratung: Konsequenzen aus internationalen Bildungsvergleichen ziehen - längere gemeinsame Schulzeit und bessere individuelle Förderung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/4049...12920 Busemann (CDU).................................12920, 12924 Jürgens-Pieper, Kultusministerin....................12924 Frau Harms (GRÜNE)....................................12926 Wulf (Oldenburg) (SPD)...................................12930 Beschluss zu TOP 30 bis 33...................................12932 Ausschussüberweisung zu TOP 34.........................12932 Zu TOP 30 (Erste Beratung: 107. Sitzung am 16.05.2002) Zu TOP 31 (Erste Beratung: 123. Sitzung am 22.11.2002) Zu TOP 32 (Erste Beratung: zu a: 107. Sitzung am 16.05.2002; zu b: 113. Sitzung am 29.08.2002) Zu TOP 33 (Erste Beratung: 119. Sitzung am 24.10.2002)
Tagesordnungspunkt 35:
Einzige (abschließende) Beratung: Verwaltungsverfahren vereinfachen, Klima für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum verbessern - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3962..................................................................12933 Möllring (CDU)....................................12933, 12942 Adam (SPD).....................................................12937 Hagenah (GRÜNE)..........................................12939 Jüttner, Umweltminister..................................12940 Beschluss................................................................12943
Tagesordnungspunkt 36:
Erste Beratung: Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/4021...........................................12944 Frau Pothmer (GRÜNE).....................12944, 12949 Frau Jahns (CDU)...........................................12945 Dr. Trauernicht, Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales.................................................12947 Schwarz (SPD).................................................12948 Dr. Stratmann (CDU)......................................12950 Ausschussüberweisung...........................................12950
Tagesordnungspunkt 37:
Besprechung: Vorsorgender Bodenschutz in Niedersachsen und landwirtschaftliche Klärschlammausbringung Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/3928 - Antwort der Landesregierung - Drs. 14/4120......12950 Hogrefe (CDU).....................................12951, 12958 Jüttner, Umweltminister..................................12953 Brauns (SPD)...................................................12955 Frau Steiner (GRÜNE)....................................12956
Tagesordnungspunkt 38:
Erste Beratung: Vom nationalen Radverkehrsplan zum Masterplan Fahrrad für Niedersachsen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/4048...12959 Wenzel (GRÜNE).................................12959, 12962 Peters (SPD).....................................................12960 Dinkla (CDU)...................................................12961 Ausschussüberweisung...........................................12963
Tagesordnungspunkt 41:
Einzige (abschließende) Beratung: Versicherungsschutz für Ehrenamtliche gewährleisten, bürgerschaftliches Engagement stärken Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/4052 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drs. 14/4083..........................................................12963 Frau Vockert (CDU).......................................12963 Dr. Trauernicht, Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales.................................................12965 Groth (SPD).....................................................12966 Frau Pothmer (GRÜNE).................................12967 Ausschussüberweisung...........................................12967
IV
Tagesordnungspunkt 42:
Erste Beratung: Hannover darf nicht Drehscheibe des Drogenhandels bleiben - für eine konsequente Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/4053...... 12967 Biallas (CDU)................................................... 12967 Bartling, Innenminister........................ 12969, 12970 Schröder (GRÜNE)......................................... 12974 Frau Elsner-Solar (SPD)................................. 12975 Ausschussüberweisung.......................................... 12976
Nächste Sitzung..................................................... 12976
V
Vom Präsidium:
Präsident W e r n s t e d t (SPD) Vizepräsident G a n s ä u e r (CDU) Vizepräsidentin G o e d e (SPD) Vizepräsident J a h n (CDU) Vizepräsidentin L i t f i n (GRÜNE) Schriftführer B i e l (SPD) Schriftführerin E c k e l (SPD) Schriftführerin H a n s e n (CDU) Schriftführer L a n c l é e (SPD) Schriftführer Lücht (SPD) Schriftführerin S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin S c h l i e p a c k (CDU) Schriftführer S c h l ü t e r b u s c h (SPD) Schriftführer S e h r t (CDU) Schriftführerin V o g e l s a n g (CDU)
Auf der Regierungsbank:
Ministerpräsident Staatssekretär S c h n e i d e r , G a b r i e l (SPD) Staatskanzlei
Innenminister Staatssekretär L i c h t e n b e r g , B a r t l i n g (SPD) Niedersächsisches Innenministerium
Finanzminister A l l e r (SPD)
Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales Staatssekretär W i t t e , D r. T r a u e r n i c h t (SPD) Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales
Kultusministerin Staatssekretär D r. W e w e r , J ü r g e n s - P i e p e r (SPD) Niedersächsisches Kultusministerium
Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Staatssekretärin D r. G r o t e , Dr. K n o r r e Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten B a r t e l s (SPD)
Justizminister D r. P f e i f f e r (SPD)
Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. R e i n h a r d t , O p p e r m a n n (SPD) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Umweltminister Staatssekretärin W i t t e , J ü t t n e r (SPD) Niedersächsisches Umweltministerium
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten S e n f f (SPD)
Beginn: 9.01 Uhr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Mundlos, Sie genießen mein aufrichtiges Mitgefühl.
Sie haben in den letzten fünf Jahren in diesem Haus über Wissenschaftspolitik geredet. Aber Sie haben es geschafft, nicht einen einzigen Punkt zu landen!
Eben haben Sie die letzte Gelegenheit dazu versäumt.
Ich möchte, weil wir heute in dieser Wahlperiode die letzte Gelegenheit haben, über Hochschulpolitik und Wissenschaftspolitik zu diskutieren, mich bei zwei Kollegen verabschieden, die nicht mehr für den Landtag kandidieren - die eine freiwillig, der andere unfreiwillig.
Elisabeth Conrady war eine Kollegin im Wissenschaftsausschuss, die ich sehr geschätzt habe. Ich fand es wohltuend, dass eine Frau, die die Realität der Wirtschaft kennt, diesen Einfluss in die Diskussion eingebracht hat und die immer dann, wenn es darum ging, moderne Managementstrukturen an Hochschulen durchzusetzen, auf meiner Seite stand. Dafür ganz herzlichen Dank, liebe Elisabeth.
Das andere Mitglied im Wissenschaftsausschuss, das nicht wieder kandidiert, ist Michel Golibrzuch. Man muss ihn ja nicht lieben,
aber ich meine, wir schulden ihm professionellen Respekt; denn wenn es einen Abgeordneten in der Opposition gab, von dem ich mich als Wissenschaftsminister kontrolliert gefühlt habe, dann war das Michel Golibrzuch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochschulpolitik in Niedersachsen wird in anderen Bundesländern, in den Gremien der Wissenschaft, in der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in der Max-Planck-Gesellschaft, in der Hochschulrektorenkonferenz und bei allen Fachleuten als ein rasanter Reformprozess wahrgenommen. Die Innovationen in der Hochschulpolitik sind ganz überwiegend in Niedersachsen entstanden. Der Stifterverband für die deutsche Wirtschaft - wahrhaftig kein Verein zur Pflege sozialdemokratischen Brauchtums, sondern nahe stehend dem BDI und den großen Wirtschaftskräften in diesem Land hat unser Hochschulgesetz begutachten lassen und festgestellt, dass von den 16 Hochschulgesetzen in Deutschland das niedersächsische das modernste, das reformfreudigste und das beste Gesetz ist.
Die Einzigen, die über diese Hochschulreform schlecht reden, sind die CDU-Leute im Niedersächsischen Landtag.
Das, meine Damen und Herren, ist leicht zu durchschauen. Wir haben in Niedersachsen erstmals in Deutschland Stiftungshochschulen auf den Weg gebracht. Ich war in den letzten Wochen bei insgesamt fünf Stiftungsfeiern - mit Ausnahme von Hildesheim. In diesen Stiftungshochschulen ist eine Aufbruchstimmung entstanden.
Dort herrscht unternehmerischer Geist vor. Eine Innovationskultur zieht dort ein. Die wollen jetzt aus der Möglichkeit, ohne Bevormundung durch den Staat etwas zu machen, Kapital schlagen. Diese Stiftungshochschulen werden von Ihnen, Frau Mundlos, vor Ort gelobt. Ich habe gerade in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung gelesen: Christi
an Wulff lobt das Konzept der Stiftungshochschule. Aber hier im Niedersächsischen Landtag haben Sie monatelang immer wieder gegen dieses Gesetz angekreischt. Hier stimmen Sie gegen das Gesetz, aber vor Ort loben Sie es. Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit!
Es ist doch ein bisschen verlogen, wenn Sie im Landtag gegen das Errichtungsgesetz stimmen, aber vor Ort, wo die Leute von ihrer Stiftungshochschule begeistert sind, sagen: Das ist eine tolle Konzeption. Das zeigt doch, dass Sie nicht so weit gucken können und dass Sie es auch in Wirklichkeit im Wahlkampf an Ehrlichkeit vermissen lassen.
Wir haben in Niedersachsen die Forschung qualitätsorientiert neu aufgebaut. Frau Mundlos, Sie ziehen die Bertelsmann-Studie heran: Da ist der Professoren-Tipp ein Parameter, eine subjektive Einschätzung von Professoren dazu, wo man am besten studiert. Ich meine, dass das keine harten Kriterien sind. Qualitätskriterien sind z. B. die folgenden Fragen: Wie viele Drittmittel werden für Forschung eingeworben? Wie viel Geld geben die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Wirtschaft in eine Hochschule hinein? Das machen beide nämlich nur dann, wenn es sich um qualitativ gute Hochschulen handelt. Bei den Drittmitteln stehen unter den zehn ersten Hochschulen in Deutschland drei niedersächsische.
Da sind wir Spitze. Darüber reden Sie nicht. Sie nehmen das nicht zur Kenntnis. Sie haben eine absolut selektive Wahrnehmung, weil Sie alles, was Sie im Augenblick sagen, Ihren Wahlkampfzielen unterordnen. Aber ich halte es für einen großen Fehler, die Hochschulen schlechtzureden.
Unsere Hochschulen sind das Zukunftskapital. Forschung und Lehre sind der Bereich, in dem Niedersachsen über seine Qualitäten, die es dort hat, den Wettlauf mit anderen Forschungsregionen in Europa und anderen Bundesländern aufnehmen und gewinnen kann.
Wir haben in Hannover ein produktionstechnisches Zentrum errichtet, in dem Industrie- und Ingenieurforschung zusammenkommen. Wir haben in Braunschweig den Forschungsflughafen realisiert. Wir haben in Oldenburg das Kompetenzzentrum
HörTech auf den Weg gebracht. Und es kommt noch ein Kompetenzzentrum Windenergie hinzu. Wir haben in Göttingen das Zentrum für Molekularbiologie errichtet. Wir haben ein europäisches Zentrum für Neurowissenschaft errichtet. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat dort kürzlich ein Kompetenzzentrum für Hirnforschung errichtet, das mit 5 Millionen Euro pro Jahr bezuschusst wird.
Das heißt, in Niedersachsen entstehen exzellente Wissenschaft und zusätzliche Wertschöpfung, die aus solchen Mitteln finanziert wird. Das sind Perspektiven für die Zukunft.
Wir haben in Osnabrück 5 Millionen Euro in den Ausbau der Europaforschung gesteckt. In Hannover haben wir auf dem Expo-Gelände das L3S, das Learning Lab Lower Saxony errichtet. Wir haben ein neues DLR-Institut in Braunschweig und ein neues Max-Planck-Institut in Hannover angeworben. Die Forschungsregion Hannover-Braunschweig-Göttingen - das viel zitierte Forschungsdreieck - ist eine der stärksten Forschungsregionen in Europa. Dort werden 3 Milliarden für Forschung und Entwicklung von Bund und Ländern aufgebracht. Mit dieser Forschungsregion haben wir Chancen, den Wettbewerb um zukünftige Arbeitsplätze in Niedersachsen zu gewinnen. All das ist geleistet worden.
Frau Mundlos, aber auch bei der Lehre muss ich Sie noch einmal erinnern, dass wir 30 000 zusätzliche Studierende nach Niedersachsen kriegen. Das ist ein ungeheuer wertvolles Kapital, was jetzt in unsere Hochschulen kommt. Mit diesen Studierenden haben wir die Chance, den mittelfristig absehbaren Fachkräftemangel zu überwinden.
Diese Studierenden brauchen gute Studienplätze. Wir haben Intensivstudiengänge geschaffen, in denen man schneller und besser studieren kann. Wir haben in Niedersachsen ein Studienguthaben eingerichtet - auch dagegen haben Sie gestimmt -, für das man allerdings 500 Euro zahlen muss, wenn man länger als 13 oder 14 Semester studiert. Das ist auch richtig so. Damit haben wir die Studienzeit schon jetzt verkürzt. Sie beträgt im Bundesgebiet durchschnittlich sechs Jahre, mindestens ein Jahr zu viel. In Niedersachsen liegen wir schon bei 5,9 Jahren. Auch hier sind wir auf dem richtigen Weg.
Das Fachhochschulentwicklungsprogramm ist auch der richtige Weg, die Kapazitäten an der richtigen Stelle an auch unseren Hochschulen zu
erweitern. Wir schaffen neue Studienplätze an Fachhochschulen, an denen schnell, kostengünstig und praxisnah studiert werden kann.
Frau Mundlos, ich fasse zusammen: Sie haben gesagt, das Bessere ist der Feind des Guten. Das Bessere ist in der Tat der Feind des Guten, es ist aber auch der Feind des Schlechten. Wenn das so ist, dann spricht aber auch wirklich alles dafür, meine Damen und Herren, dass die SPD auch in den nächsten fünf Jahren regiert und dass ich Wissenschaftsminister bleibe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Mundlos, ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich in meinem früheren Beruf als Richter kein schneidiger Richter gewesen bin, wie Sie das unterstellt haben.
Ich war ein guter Richter.
Diese Eigenschaft habe ich versucht, in meine Arbeit als Landtagsabgeordneter und Minister hinüberzuretten.
- Ich bin nicht hochmütig. Ich habe Ihnen nur die richtige Antwort auf das gegeben, was Sie gesagt haben.
- Wenn Sie das nicht über sich selber sagen wollen, hätte ich dafür Verständnis, Herr Kollege.
Frau Mundlos, man kann natürlich gegen Stiftungen sein. Das ist gar keine Frage. Es sind ja auch nicht alle dafür, obwohl dieses Projekt in den deutschen Bundesländern mit größtem Interesse registriert wird. Das ist ein Projekt, für das sich andere Ministerien längst interessieren. Andere Hochschulen außerhalb Niedersachsens sind sehr neugierig, was mit den Stiftungen passiert.
Dennoch kann man durchaus dagegen sein, Frau Mundlos. Was aber nicht geht, ist, dass man so ahnungslos über dieses Thema redet, wie Sie das gemacht haben.
Sie zitieren eine Pressemitteilung der Medizinischen Hochschule. Da geht es schon los. Die müssen Sie natürlich korrekt zitieren! Das Zitat, das Sie vorgelesen haben, kommt nicht vom Senat,
sondern vom Personalratsvorsitzenden der Medizinischen Hochschule, der meint, die MHH sei nicht langfristig genug finanziell abgesichert.
Dazu sage ich: Die Medizinische Hochschule Hannover gehört ebenso wie die Medizinische Fakultät in Göttingen zu den mit Abstand am besten ausgestatteten hochschulmedizinischen Einrichtungen in Deutschland. Die Medizinische Hochschule bekommt 130 Millionen Euro Landeszuschuss pro Jahr. Dieser Landeszuschuss ist für das Jahr 2003, das Gründungsjahr der Stiftung, abgesichert. Das sichert dieses Gesetz, das diesen Landeszuschuss in eine Finanzhilfe umwandelt.
Wir können als Regierung aber nicht in die Rechte des Parlaments eingreifen. Nur das Parlament kann den Stiftungen diese Finanzhilfe über einen mehrjährigen Zeitraum sichern. Wir werden in Zukunft darüber zu reden haben, ob es nicht sinnvoll ist, den Stiftungen für einen zwei-, drei- oder vierjährigen Zeitraum die finanziellen Ressourcen zu sichern. Ich bin gespannt, wie Sie darauf reagieren werden.
Wie gesagt, wir haben jetzt bei der Gründung der Stiftung die finanziellen Ressourcen für das Gründungsjahr gesichert. Der Personalratsvorsitzende wollte gleich im ersten Schritt eine Sicherung über vier oder fünf Jahre. Dieser Wunsch war aber nicht erfüllbar.
Dennoch hat die Medizinische Hochschule als Stiftung in diesem ersten Vertrag über Zielvereinbarungen eine hervorragende Ausstattung für den Start bekommen: 5,5 Millionen Euro für Großgeräte zur Forschung und Krankenversorgung, 0,6 Millionen Euro, indem wir die kleinen Baumaßnahmen pauschaliert haben, die sonst immer einzeln beim Ministerium beantragt werden mussten, ferner 1 Million Euro für den Aufbau eines Stiftungs- und Spendenmanagements an der Medizinischen Hochschule und darüber hinaus Mittel für die neuen Aufgaben, die sich aus der Trägerfunktion der Stiftung ergeben. - All das waren sehr großzügige Bedingungen, die wir mit der Medizinischen Hochschule ausgehandelt haben.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal meinem Finanzministerkollegen Heiner Aller danken: Auch die Integration des Staatlichen Baumanagements in die Stiftungshochschulen ist einmalig in Deutschland. Alle Hochschulen, auch in den CDU-regierten Bundesländern, schauen neidisch
nach Niedersachsen, weil wir diesen großen Schritt geschafft haben.
Aber um diese Dinge, Frau Mundlos - jetzt komme ich zu meiner These von Ihrer Ahnungslosigkeit -, ging es in den Verhandlungen gar nicht. Das war alles unstreitig, darüber wurde gar nicht gestritten. Gestritten wurde in den Verhandlungen mit den Senatsmitgliedern der Medizinischen Hochschule - ich muss einschränkend präzisieren: mit der Minderheit der Senatsmitglieder - über zwei Punkte. Darüber stand natürlich nichts in der Zeitung, aber ich will hier gerne offen legen, worüber in Wirklichkeit gestritten wurde.
Erstens wollte der Senat ein Vetorecht hinsichtlich Zuständigkeiten des Stiftungsrates. Er wollte Zuständigkeiten haben, die die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nach dem neuen NHG nicht mehr haben, also Zuständigkeiten, die es so nur nach dem alten NHG gab. Er wollte die Verhandlungen über die Stiftung und die Ermächtigung für die Humanmedizinverordnung, das abweichend vom Gesetz zu gestalten, nutzen, um einen Status quo ante wiederherzustellen. Also ein doppelter Salto rückwärts! - Das war das eine.
Die Stiftungen sind aber kein Angebot für Leute, die Wissenschaft als Besitzstand begreifen, sondern sie sind ein Angebot für Leute, die Wissenschaft als einen Qualitäts- und Leistungswettbewerb organisieren wollen. Darum geht es. Deshalb haben wir an Hochschulen und Stiftungshochschulen neue Managementstrukturen geschaffen. Wir werden die Einführung einer Stiftungshochschule nicht zum Anlass nehmen, wieder zu dem Zustand zurückzukehren, den wir längst überwunden haben.
Der zweite Punkt war: Es ging nicht nur um die alten Strukturen, die wieder eingerichtet werden sollten, sondern darüber hinaus sollten neue, hochbezahlte Vorstandsposten eingerichtet werden. Der jetzt dreiköpfige hauptamtliche Vorstand sollte um zwei weitere Vorstandsposten auf fünf hauptamtliche bezahlte Vorstandsmitglieder erweitert werden. Dazu habe ich den Leuten der MHH, die das gefordert haben, gesagt: Wir beginnen die Stiftung nicht, indem wir die Zahl hauptamtlicher Posten ausweiten; die Stiftung soll mehr privates Kapital aus der Gesellschaft einwerben, aber nicht mehr öffentliches Geld, das die MHH jetzt schon hat, durch zusätzliche Managementfunktionen „verbrennen“.
Dazu kann ich nur sagen: Die Stiftung wird von einigen wirklich mit einem volkseigenen Betrieb verwechselt. Der kennt solche Strukturen. Dafür sind wir aber nicht zu haben. Ich bedauere ein bisschen, dass Professor von der Hardt, der nach wie vor ein Vorreiter der Hochschulstiftungsidee in Niedersachsen ist, jetzt trotz der wertvollen Arbeit, die er auch für den Bewusstseinswandel in unserem Land geleistet hat, erleben muss, dass die Medizinische Hochschule nicht unter den ersten sechs Hochschulen ist. Aber es werden ja auch neue Senate gewählt. Ich bin sicher, dass diese Position auch nicht dem Stand des Denkens an der ganzen Medizinischen Hochschule entspricht. Sie hat nach wie vor ein großes Potenzial als Stiftung und wird es über kurz oder lang auch werden.
Wir sehen in diesem Gesetz - für das ich mich auch ganz herzlich bei dem Kollegen Domröse und allen anderen Abgeordneten bedanken möchte, die daran mitgewirkt haben, dass es so schnell zustande kommen konnte - die letzte rechtliche Voraussetzung, um am nächsten Dienstag im Kabinett über die Anträge der fünf Stiftungshochschulen beraten und entscheiden zu können. Dann werden in Niedersachsen fünf Hochschulen Stiftungshochschulen werden. Sie werden erfolgreich sein. Die Begeisterung, die diese Diskussion in den Hochschulen - nicht in der Medizinischen Hochschule; das gebe ich zu, aber in den anderen fünf Hochschulen - über dieses Thema ausgelöst hat, ist für sich schon - -
Vielen Dank, Herr Präsident. Dann möchte ich sofort meinen Schlusssatz sagen: Ich freue mich,
dass dieses Gesetz heute verabschiedet werden kann und dass wir am Dienstag die ersten Stiftungshochschulen in Niedersachsen ins Werk setzen können. - Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für den Dank, liebe Kollegin Bührmann. Ich möchte ihn gern an meine Mitarbeiter weitergeben, die sich in mühevoller Kleinarbeit daran gemacht haben, in der Beantwortung der Großen Anfrage ein Bild von der Kulturlandschaft Niedersachsens zu zeichnen, das vital, pluralistisch, lebendig und reichhaltig ist.
Niedersachsen hat in der Tat eine anspruchsvolle und niveauvolle Kulturlandschaft. Das will im Übrigen auch unsere Verfassung so. Wir haben vor knapp zehn Jahren eine neue Verfassung verabschiedet. Dort heißt es in Artikel 6:
„Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport.“
Damit definiert sich Niedersachsen als Kulturstaat, wie auch das Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat begreift. Was ist ein Kulturstaat? - Darüber wird im Einzelnen natürlich gestritten. Im Kern bedeutet „Kulturstaat“ die Aufgabe des Staates, einen strukturellen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen es dem einzelnen oder der einzelnen ermöglicht wird, an Kunst und Bildung teilzuhaben, und zwar auf dem Weg über künstlerische Prozesse, in der Auseinandersetzung mit ästhetischen Fragen oder ästhetischen Erfahrungen. In der Begegnung mit Kunst und Künstlern soll das eigene Urteil geschärft werden. Aus der positiv verstandenen künstlerischen Verunsicherung heraus soll ein eigener Standpunkt entwickelt werden, also eine unverwechselbare Identität, freie Entfaltung der Persönlichkeit.
All das sind Voraussetzungen für mündige Bürgerinnen und Bürger. Das gilt umso mehr im Zeital
ter der Globalisierung, in einer immer stärker einheitlich werdenden Welt, in der Individualität untergepflügt zu werden droht, in der sich immer stärker Uniformität und Konformität ausbreiten. Insofern leistet der Kulturstaat einen ganz wichtigen Beitrag für die Bürgergesellschaft. Kulturstaat und Bürgergesellschaft bedingen einander. Viele Einrichtungen, die wir dem Kulturstaat zurechnen, die wir mit dem Kulturstaat identifizieren, stammen eigentlich aus vorkonstitutioneller Zeit.
Ein Beispiel dafür sind unsere Landesmuseen. Eines der sechs Museen, das Niedersächsische Landesmuseum, ist gerade 150 Jahre alt geworden. Wenn Sie an den Feierlichkeiten teilnehmen, werden Sie hören, wie das Museum entstanden ist: Es ist vor 150 Jahren in Hannover aus einer Initiative von drei Vereinen entstanden, die nicht nur ihre bis dahin schon recht wertvollen Sammlungen zusammengelegt, sondern sie eben auch öffentlich gemacht, einem Publikum zur Verfügung gestellt haben. Damit haben sie einen Bildungsanspruch verbunden. Das war sicherlich idealistisch, ist aber nach wie vor aktuell. Aber sie haben nicht nur ihre Sammlungen zusammengelegt, sondern 50 Jahre später auch ein Drittel der Kosten zusammengebracht, sodass dann das Landesmuseum am Maschpark gebaut werden konnte, das ja viele ortsunkundige Besucher Hannovers gerne mit der Staatskanzlei verwechseln.
Das zeigt, dass es die Bürgergesellschaft schon früher gab, dass sie revitalisiert werden muss. Ich meine, es ist Aufgabe einer modernen Kulturpolitik, das Verhältnis zwischen Kulturstaat auf der einen Seite und Bürgergesellschaft auf der anderen Seite neu zu bestimmen. Daran haben wir in den letzten Jahren gearbeitet.
Ich möchte das an vier Bereichen exemplarisch verdeutlichen. Diese Bereiche sind: erstens die Modernisierung der Theater, zweitens die Revitalisierung der Landesmuseen, drittens die Regionalisierung der Kulturverwaltung und viertens die Stärkung der freien Kultur. Damit kann ich nicht alle Themen abdecken, die in der Großen Anfrage behandelt werden, aber ich meine, für die Diskussion ist es sinnvoll, sich auf Exemplarisches zu beziehen.
Die Modernisierung unserer Theater. Wir haben eine Theaterlandschaft in Deutschland, die einmalig ist. Gerade ist ja festgestellt worden, dass jede zweite Bühne dieser Welt in Deutschland bzw. in Österreich steht. Das ist eine mitteleuropäische
Tradition, die wir nicht aufgeben können, ohne kulturell und gesellschaftspolitisch wesentlich ärmer zu werden. Auf diese Theaterlandschaft können wir stolz sein. In Niedersachsen haben wir nicht nur die drei Staatstheater, die drei Flaggschiffe, sondern wir haben auch die von Frau Bührmann schon angesprochenen fünf städtischen Bühnen, die wir unterstützen, zwei Landesbühnen, wir haben hervorragende freie Theater und eine breite Bewegung auch bei den Laientheatern.
Wir haben viel Geld investiert, um z. B. das Opernhaus in Hannover auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Es handelte sich dabei um zweistellige Millionenbeträge.
- Frau Kollegin, vielleicht sollten Sie einmal in die Oper und nicht immer nur zu den Demonstrationen gehen, die auf dem Opernplatz stattfinden.
Dort kann man übrigens auch etwas über politische Verhältnisse lernen. Es muss nicht gleich Don Giovanni sein.
Das würde ich Ihnen nicht als Erstes zumuten. Da soll es ja anzügliche Bilder geben.
- Welche Soldaten?
- Die Figuren, die oben auf der Oper stehen, sind keine Soldaten, sondern das sind Shakespeare, Goethe, Schiller.
Ich glaube, die lieben Sie auch.
- Ach so, „Die Soldaten“. Alles klar. Dann gehen wir einmal in diese Oper. Ich dachte, Sie waren auf dem falschen Weg.
Wir haben viel Geld in die Oper gesteckt, wir haben aber z. B. auch in Oldenburg und in Braunschweig in den letzten zehn Jahren kräftig investiert, und zwar nicht nur in die Bühnentechnik, sondern wir haben auch kleine Häuser geschaffen, damit dort das Programm in der ganzen Breite aufgeführt werden kann.
Aber es geht natürlich nicht nur darum, in die Technik und in Beton zu investieren, sondern es ist insbesondere auch in Hannover gelungen, das Schauspielhaus und die Oper inhaltlich zu erneuern. Das ist ja, wenn Intendanten jahrzehntelang erfolgreich tätig sind, nicht leicht. Frau Bührmann hat den zweiten Platz im bundesweiten Theaterwettbewerb des vergangenen Jahres schon angesprochen. Wie schwer es ist, in der „Theaterbundesliga“ den zweiten Platz zu erreichen, kann man ermessen, wenn man Hannover 96 nach zwei Spieltagen betrachtet.
- Entschuldigung, nach drei Spieltagen. - Wie schwierig es werden wird, noch den zweiten Platz zu schaffen, brauche ich nicht auszuführen. Ich kann Ihnen sagen: Gerade ist bekannt geworden - das ist ganz frisch, Frau Bührmann -, dass Hannover in diesem Jahr in der „Theaterbundesliga“ auf dem dritten Platz steht. Dieses Theater bleibt also in der Spitzengruppe.
Zum neuen Programm der Oper haben Sie eigentlich schon alles gesagt.
Diese Kultureinrichtungen werden also nicht als Teile einer 150 Jahre alten oder noch älteren Tradition gepflegt, sondern wir füllen sie mit provokativen, zeitgemäßen Inhalten, die die Leute beschäftigen und mit denen sie sich auseinander setzen.
Die Revitalisierung der Landesmuseen. Ich hatte eingangs schon das Landesmuseum am Maschpark
erwähnt, in das wir 30 Millionen DM investiert haben und das jetzt ein hervorragend besuchtes Museum ist, das ein Jubiläum feiert. Wir stehen kurz vor dem Beginn einer großen Investition in Braunschweig. In das Herzog Anton UlrichMuseum werden wir 22 Millionen Euro investieren, um die wertvollste Sammlung alter Meister in Norddeutschland zeitgemäß präsentieren zu können. Aber wir haben den Museen auch geholfen, Marketingkonzepte zu entwickeln, MuseumsShops einzurichten oder auch Räume für Theater, für museumspädagogische Veranstaltungen zu schaffen, die heute, angesichts der Ansprüche, die ein junges und modernes Publikum hat, bei der Vermittlung von Inhalten viel wichtiger sind.
Wir haben die Kulturverwaltung regionalisiert. Ich will das an zwei Beispielen aufzeigen. Zum einen haben wir in Südniedersachsen die Zuständigkeiten der Bezirksregierung mit der Unterstützung des Innenministers auf den Landschaftsverband Südniedersachsen übertragen. Dort gibt es jetzt eine bürgernahe Kulturverwaltung. Alle haben den Eindruck, dass darunter die Qualität der Förderentscheidungen nicht gelitten hat, sondern dass im Gegenteil nicht nur eine bessere Qualität, sondern auch eine höhere Akzeptanz erreicht worden ist. Zum anderen haben wir die Ostfriesische Landschaft mit einem vertraglichen Recht über 1,3 Millionen Euro abgesichert. Die Ostfriesische Landschaft ist ja als Kultureinrichtung in der Bürgerschaft Ostfrieslands verwurzelt und genießt hohes Ansehen.
- Die Emsländische Landschaft ist auch gut, aber die Ostfriesische Landschaft und auch die Oldenburgische Landschaft sind diejenigen, denen bisher die höchste Qualität gelungen ist. An denen müssen sich alle anderen orientieren. Aber die Emsländische Landschaft ist nicht allzu weit davon entfernt.
Der vierte Bereich, den ich ansprechen will, ist die Stärkung der freien Kultur. Diesbezüglich möchte ich nur unsere Studienstätten herausgreifen. Die Einführung künstlerischer Leitungen in den Stipendienstädten Worpswede, Bleckede und Schreyahn hat eine große Resonanz erfahren und verbes
sert auch die Möglichkeiten, qualifizierte Stipendiatinnen und Stipendiaten zu gewinnen. Junge Schriftsteller, junge Maler, junge Bildhauer wollen in großer Zahl in diesen Stipendienstätten ihre Ausbildung fortsetzen. Wir haben eine sehr schöne Veranstaltung in Berlin gehabt, bei der wir diese Einrichtungen gezeigt haben.
Die Kontaktstellen Musik, die neu entstehen, hat Frau Bührmann schon erwähnt. Auch die bundesweit als beispielhaft geltende Förderung von über 40 Kunstschulen mag verdeutlichen, wie sehr wir eben auch in der Region tätig sind.
An der Förderung der Kunstvereine - jedes Jahr kommen neue, junge Kunstvereine in das Programm -, kann man wirklich beispielhaft ablesen, wie sehr unsere Kulturpolitik auch der Fläche gilt. Ich will nur einmal die im Jahre 2001/2002 neu in die Förderung aufgenommenen Kunstvereine, deren Jahresprogramme wir fördern, exemplarisch aufzählen. Dann kann man einen Eindruck gewinnen, wie sehr die Kulturpolitik in Niedersachsen verbreitet ist. Neu hineingekommen sind die Kulturstiftung Agathenburg, der Kunstverein Buchholz/Nordheide, der Kunstraum Drochtersen, der Kunstverein Kehdingen e.V., Studio A - Otterndorf, Kunstverein Rothenburg, Kunstverein Uelzen, Kunstkreis Cloppenburg usw.
Wir fördern eben nicht nur die großen, international bekannten Kunstvereine sondern auch kleine, die interessante kreative Programme auf den Weg bringen.
Es macht also keinen Sinn, meine Damen und Herren, die Fläche gegen die Zentren auszuspielen. Wir zeigen mit unserer Kulturpolitik, dass Kultur kein Privileg der Metropolen und Oberzentren ist, sondern Kultur in der Fläche angeboten werden muss. Kultur ist ein wichtiges Bindeglied für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft!
Frau Kollegin Schwarz, ich muss direkt darauf antworten. Ich glaube, Sie haben binnen 24 Stunden vergessen, was Ihre Kolleginnen und Kollegen gestern an dieser Stelle gesagt haben, als wir über die Mittelfristige Planung, über den Landeshaushalt diskutiert haben. Da wurde ununterbrochen gesagt, dass das Land Niedersachsen mehr Geld ausgibt, als es einnimmt, dass wir finanziell keine Handlungsmöglichkeiten mehr haben. Sie stellen sich nun hier hin und beklagen die kleinsten und moderatesten Kürzungen, die wir vorgenommen haben. Ich kann nur sagen, das müssen Sie mal politisch voreinander bringen, bevor Sie hier solche Ausführungen machen. Sonst sind Sie nicht glaubwürdig.
Wir haben in der Tat im Kulturetat kürzen müssen. Aber - es ist darauf hingewiesen worden - z. B. im Bereich der Musikförderung haben wir aufgestockt. Wir haben im Großen und Ganzen den Kulturetat in seiner Substanz nicht angetastet. Das ist in Zeiten knapper Kassen eine politische Leis
tung, die diese Landesregierung vollbracht hat; und die lassen wir nicht klein reden.
Wir haben auch im Bereich der Denkmalpflege gekürzt. Ich gebe zu, dass mir das persönlich die schmerzhafteste Kürzung gewesen ist, weil wir mit der Denkmalförderung natürlich gerade kleine Hausbesitzer, die ohnehin Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen haben, fördern und weil das durchaus auch eine Wirtschaftsförderung für kleine Handwerksunternehmen ist, die sich auf Denkmalschutz spezialisiert haben.
Dennoch ist es in den letzten vier Jahren gelungen, 41 Millionen DM für die Denkmalpflege zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben wir verstärkt Mittel eingeworben: vom Bund 6,7 Millionen DM, von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 3,3 Millionen DM und von der Bundesumweltstiftung auch noch einmal fast 2 Millionen DM.
Sie sehen also, wir versuchen andere Geldquellen anzuzapfen, und wir setzen mit dem wenigen Geld, das wir haben, Schwerpunkte. Ein solcher Schwerpunkt ist das Sonderförderprogramm „historische Gärten“. Auf die Idee ist noch keine andere Landesregierung gekommen, diese wunderbaren historischen Gärten, die wir in Niedersachsen in großer Zahl haben, einmal ganz gezielt zu fördern. Die 1,8 Millionen DM, die wir über einen dreijährigen Zeitraum für dieses Programm zur Verfügung stellen, haben schon jetzt Investitionen in mehrfacher Größenordnung ausgelöst.
Das sind Maßnahmen, bei denen man mit Intelligenz, wie sie der Abgeordnete Domröse eingefordert hat, und mit Kreativität auch mit wenig Geld etwas bewegen und mit Kulturförderung die Lebensqualität in diesem Land auch in Zeiten knapper Kassen verbessern kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ein langer Weg zum kurzen Gesetz, hat der Kollege Domröse einleitend gesagt, und es ist in der Tat der Weg vom längsten Hochschulgesetz zum mit Abstand kürzesten Gesetz aller 16 Bundesländer. Man sollte meinen, dass die Streichung von Regelungen im Umfang eines halben Gesetzes handwerklich weniger Arbeit bereitet als die Verdoppelung eines Gesetzes. Wir haben aber gesehen, dass das Gegenteil richtig ist. Der Landtag und seine Ausschüsse haben dieses Gesetz ein Jahr lang gründlich beraten. Ich meine, dass hier gesetzgeberische Wertarbeit entstanden ist. Dafür möchte ich mich bei allen Ausschüssen ganz herzlich bedanken.
Ich möchte den jungen Leuten, die Papier in den Plenarsaal geworfen haben, anbieten, im Anschluss an die Debatte mit mir über das neue LHG zu diskutieren
- natürlich erst nach der Verabschiedung, damit wir eine gute Gesprächsgrundlage haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hochschulen können im 21. Jahrhundert nicht mehr als Staatsbetriebe geführt werden, jedenfalls nicht erfolgreich. Sie agieren auf einen internationalen Bildungsmarkt und konkurrieren um die besten Forscher und um die begabtesten Studierenden.
Wenn sie in diesem harten internationalen Wettbewerb erfolgreich sein wollen, müssen sie stärker als bisher unternehmerisch denken und unternehmerisch handeln. Das geht aber nicht, wenn wir ihnen, ob nun bürokratisch über das Ministerium oder kameralistisch über den Haushaltsplan, im Einzelnen genau vorschreiben, was sie tun
und was sie nicht tun sollen.
Wir ziehen daraus Konsequenzen, und wir machen drei rigide Schritte in die Entstaatlichung.
Der erste Schritt in die Entstaatlichung ist die Entrümpelung und Deregulierung unserer Hochschulgesetzgebung. In der Tat, selten ist es vorgekommen, dass so viele Vorschriften - einengende Vorschriften, Genehmigungsvorbehalte, Verordnungsermächtigungen oder Programmsätze - in einem Hochschulgesetz gestrichen worden sind. Das soll Motivation freisetzen, das soll eigenverantwortliche Gestaltung ermöglichen.
Der zweite Schritt in die Entstaatlichung ist die Einführung von Globalhaushalten. Seit 2001 haben alle niedersächsischen Hochschulen Globalhaushalte, kaufmännische Buchführung, Kosten-Leistungs-Rechnung. Sie wissen, welche Angebote wie viel kosten, und sie können Rücklagen bilden. Das
heißt, wir schaffen die Voraussetzung dafür, dass sie auch strategisch handeln können.
Der dritte Schritt in die Entstaatlichung ist die Rücknahme der Fachaufsicht. Das heißt, wir geben Einflussmöglichkeiten im operativen Geschäft auf und beschränken uns darauf, die Hochschulen künftig durch Zielvereinbarungen zu steuern.
Damit einher geht ein neues Förderprinzip. Das Förderprinzip lautet nicht mehr, wir fördern euch, weil es euch gibt; sondern künftig heißt das Förderprinzip: Das Land finanziert die Hochschulen und gibt eine Leistung und erwartet dafür eine Gegenleistung. Wir steuern um auf das Leistungsprinzip. Der Inhalt von Leistung und Gegenleistung wird künftig in Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verhandelt.
Entstaatlichung und Finanzautonomie sind aber nur vertretbar, wenn in den Hochschulen schnell, kompetent und verantwortlich entschieden wird. Das ist genau das Kernproblem der deutschen Universitäten. Sie sind durch ihre komplizierten Entscheidungsstrukturen extrem schwerfällig. Sie schleppen die Hypothek der Gruppenuniversität seit 30 Jahren mit sich.
Die Senate, Frau Mundlos, die Sie so beschworen haben, haben die Allzuständigkeit. Aber im Rahmen dieser Allzuständigkeit haben sie leider nicht immer klare und eindeutige Entscheidungen getroffen. Wir stärken die Hochschulleitungen. In der Tat, künftig werden die Hochschulpräsidien entscheiden über den Wirtschaftsplan, über den Abschluss von Zielvereinbarungen, über die Vorschläge, welche Professorinnen und Professoren berufen werden sollen und im Einvernehmen mit dem Senat auch über die Entwicklungsplanung.
Damit überwinden wir eine Kultur des Minimalkonsenses. An dieser Kultur will die CDUFraktion mit ihrem Änderungsantrag ganz offenkundig festhalten, indem sie all diese Zuständigkeiten, die wir jetzt vom Senat in das Hochschulpräsidium übertragen, dem Senat wieder zurückgeben will.
Frau Mundlos, ich stelle fest, hinter Ihrem Antrag ist ein hochinteressantes Bündnis aus konservativen Ordinarien
- damit meine ich keinen formalen Status, sondern eher einen mentalen Status - und verträumten Altachtundsechzigern.
Ihr Antrag, Frau Mundlos, ist abgeschrieben von Joachim Perets aus der „Kritischen Justiz“. Aber beide, Ordinarien und Altachtundsechziger, irren in einem Punkt ganz fundamental. Die Geschichte der Gruppenuniversität, die vor 30 Jahren mit so viel Elan begonnen hatte, ist eine Geschichte der Mutation eines ursprünglich auf Partizipation ausgerichteten Gremiums zu einem Gremium der Besitzstandswahrung.
Sie sagen: Alle Macht den Gruppen, die im Senat verpflichtet sind. Ich aber erlaube mir, den Altbundespräsidenten Herzog zu zitieren, der gesagt hat: „In einer Struktur, in einem Gremium, in dem alle Verantwortung tragen, trägt in Wirklichkeit niemand Verantwortung.“ Genau das war der Zustand in unseren Hochschulen.
Sie wollen mit diesem Änderungsantrag den Mief der Gruppenuniversität konservieren, wir dagegen reißen die Fenster auf, damit frische Luft hineinströmen kann, die frische Luft der Veränderung. Wir bereiten die Hochschulen auf das 21. Jahrhundert vor, und Sie machen eine Rolle rückwärts in die 70er-Jahre.
Aber, meine Damen und Herren, es genügt nicht, die Hochschulen zu entstaatlichen. Sie müssen auch stärker in der Gesellschaft verankert werden. Deshalb bekommen alle Hochschulen in Niedersachsen künftig Hochschulräte, in denen herausragende Persönlichkeiten die Hochschulen beraten sollen, die auch an der Wahl der Hochschulleitung teilnehmen.
Frau Mundlos, Sie sagen, das seien alles abgehalfterte Politiker und versorgungsbedürftige Leute.
- Das hat sie gesagt. Sie hat Herrn Schreiber zitiert und hat das Zitat gebracht, damit die Leute glauben, es sei so. Oder war es nicht so? Wollten Sie das Gegenteil behaupten?
- Mein lieber Herr Wulff, jetzt möchte ich mal vorlesen, wer im Hochschulrat der TU München sitzt: Professor Roland Berger, Professor Richard Ernst - ich weiß nicht, ob Sie den kennen; er hat 1991 den Nobelpreis für Chemie bekommen -, Professor Roman Herzog, Dr. Bernd Pischetsrieder und Dr. jur. Dr.-Ing. Heinrich von Pierer. Ich weiß nicht, ob das versorgungsbedürftige Politiker sind.
Ich glaube, das sind alles Persönlichkeiten, die viel zur Qualitätsentwicklung einer Hochschule beitragen können.
Ich bitte Sie, solche Persönlichkeiten und solche Strukturen nicht länger zu diffamieren.
Stattdessen, lieber Christian Wulff, habe ich gesehen, wie Sie geklatscht haben, als Herr Golibrzuch Mitbestimmung in Stiftungshochschulen gefordert hat. Dazu will ich Ihnen mal etwas sagen. Außer Ihnen fordert das übrigens, bevor Christian Wulff dazu Beifall geklatscht hatte, keiner in Deutschland außerhalb der Personalräte.
Die Kombination aus staatlicher Absicherung – d. h. das Geld muss nicht selbst verdient werden -, Wissenschaftsfreiheit – d. h. niemand darf in die Hoheit reinreden -, Gruppenuniversität – d. h. alle dürfen intern mitbestimmen - und Mitbestimmung von außen, das wäre eine tödliche Dosis für die deutschen Universitäten.
Damit würden sie die nächsten fünf Jahre nicht überstehen.
Ich habe gesehen, Christian Wulff, dass Sie an der Stelle geklatscht haben. Wenn das Stoiber wüsste, dann würden Sie - -
Wenn das Stoiber gesehen hätte, würden Sie sofort aus dem Kompetenzteam herausfliegen.
- Ich sage, er würde, wenn er drin wäre.
Meine Damen und Herren, eine noch tiefere Verankerung der Hochschulen in die Gesellschaft ermöglicht die Stiftungsuniversität. Hier ist anfangs gesagt worden: Da will gar keiner rein, daran hat keiner Interesse. Aber inzwischen haben drei Hochschulen - die Fachhochschule Osnabrück, die Universität Lüneburg und die Medizinische Hochschule Hannover - einstimmig in ihren Senaten beschlossen, mit uns über den Übergang in eine Stiftungshochschule zu verhandeln.
Die Vorzüge der Stiftungsuniversität sind bekannt: die juristische Verselbständigung gegenüber dem Staat, die Dienstherreneigenschaft für alle Beschäftigten, die Übertragung der Liegenschaften in das Eigentum der Hochschulen, die Gewinnung herausragender Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Stiftungsrat, ein hohes Identifikationspotenzial, weil die Stiftungen, im Gegensatz zum Staatsbetrieb, eine Institution der Bürgergesellschaft sind. Nicht zuletzt mit dem neuen Stiftungssteuerrecht gibt es mittelund langfristig die Chance, ein Stiftungskapital aufzubauen, dessen Erträge zusätzlich zur staatlichen Finanzhilfe für Innovationen in Forschung und Lehre eingesetzt werden können.
Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, meine Damen und Herren: Wir brauchen in Deutschland mehr privates Kapital für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Frau Mundlos, wenn Sie sagen, diese Stiftungen seien Etikettenschwindel, dann empfehle ich Ihnen einmal ein Gespräch mit meinem Kollegen Pfeiffer, der die Bürgerstiftungen aufgebaut hat. Sie können auch mit mir sprechen; ich habe selber eine Bürgerstiftung mit gegründet. Diese Bürgerstiftungen haben ohne großes Kapital begonnen. Sie haben mit ganz wenig Geld begonnen. Vor allen Dingen war ihr Kapital Begeisterungsfähigkeit und der Wunsch, etwas für das Allgemeinwohl zu tun. Das ist übrigens ein Kapital, das man überhaupt nicht unterschätzen darf. Aber mittel- und langfristig werden auch die Bürgerstiftungen Kapital sammeln. Dafür braucht man Zeit.
Übrigens auch die sagenhaft reichen amerikanischen Spitzenuniversitäten haben ganz klein angefangen. Die Princeton University zum Beispiel hat vor 250 Jahren mit einem Stiftungskapital von 185 Pfund angefangen.
- Ja, in der Tat; denn daraus sind heute 6,5 Milliarden US-Dollar geworden.
Nein. - Das hat 250 Jahre gedauert. Aber ich glaube, liebe Rebecca Harms, dass wir auch in Deutschland eine Kultur der Philanthropie und des Mäzenatentums aufbauen können.
Es ist kein Naturgesetz, dass die Deutschen öffentliche Aufgaben nur ausschließlich über den Staat finanzieren können und nicht auch über die Gesellschaft. Hochschulen sind immer noch auf den armen Staat fixiert, aber ignorieren die reiche Gesellschaft. Wie reich diese Gesellschaft ist, kann man in der Tat daran ablesen, dass Jahr für Jahr ein Geldvermögen von 360 Milliarden DM vererbt wird. Nur 1 % dieser Summe, nämlich 3,6 Milliarden DM - um mal eine Größenordnung zu nennen -, würde die Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen sofort beseitigen.
Richtig ist natürlich: Die ersten 10 Millionen sind die schwersten. Wir werden den Stiftungshochschulen durch den Aufbau eines professionellen Fund-raising helfen. Aber viel wichtiger ist, Frau Mundlos: Noch bevor die erste Stiftungshochschule den ersten Euro eingeworben hat, verändert sich die Haltung. Wer nämlich von anderen Leuten Geld will, muss sie überzeugen - mit Argumenten und im Falle von Hochschulen vor allem mit Qualität. Qualität in Forschung und Lehre wird ein
Erfolgsprinzip von Stiftungen. Wer Geld von Absolventen will, muss diese Absolventen exzellent ausbilden, damit sie das Gefühl bekommen: Wir müssen der Hochschule, von der wir etwas bekommen haben, auch wieder etwas zurückgeben.
Stiftungsuniversitäten werden von niemand gefördert, weil es sie gibt, sondern sie werden nur gefördert, wenn und soweit sie gut sind. Deshalb muss man in diesen Kontext meine Aussage stellen, Herr Golibrzuch, dass ich mir vorstelle, dass die besten und fittesten Hochschulen in Niedersachsen Stiftungshochschulen werden. Das können im Prinzip alle sein. Es geht darum, dass die Bedingung für die Umwandlung in eine Stiftung der absolute Wille ist, die Qualität zu steigern. Das ist das Entscheidende.
Wenn Sie immer sagen „Wir schaffen eine ZweiKlassen-Gesellschaft“: Natürlich sind die Grundstücke der Medizinischen Hochschule in Hannover teurer als etwa die Grundstücke der Fachhochschule in Suderburg. Natürlich kann die Universität Hannover 50 000 Absolventen ansprechen und eine andere Hochschule nur bedeutend weniger. Was Sie aber immer wollen, ist, in Analogie zum Risikostrukturausgleich, so etwas wie ein Chancenstrukturausgleich: Sie wollen, dass wir die Stiftungshochschulen, die weniger Geld generieren, hinterher kompensieren. Dazu kann ich nur sagen: Das, was bei der AOK richtig ist, ist bei der Hochschule noch lange nicht richtig. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen.
Die absolute Verpflichtung, die Qualität zu steigern, ist die Voraussetzung für die Stiftungshochschule. Diese Qualität, meine Damen und Herren, ist schon jetzt in Niedersachsen nicht schlecht. Von den zehn erfolgreichsten Universitäten in Deutschland beim Einwerben von Drittmitteln pro Wissenschaftler liegen drei niedersächsische Hochschulen unter den ersten zehn. Wir haben die Forschungsuniversitäten profiliert: Hör-Tech in Oldenburg, die Europa-Forschung in Osnabrück, das Zentrum für Molekularbiologie in Göttingen, der Forschungsflughafen in Braunschweig, das produktionstechnische Zentrum in Hannover sind dafür Belege. Wir haben mit 12 Millionen DM die Juniorprofessuren anfinanziert und sehen jetzt, dass ganz herausragende junge Forscher auf diese Professuren berufen werden. Wir haben acht internationale Graduate Schools eingerichtet, in denen Lichtenberg-Stipendien für hochbegabte, zu 50 %
auch ausländische Wissenschaftler vergeben werden, die jetzt nach Niedersachsen kommen. Wir haben 15 Intensivstudiengänge eingerichtet, in denen besonders leistungsfähige und leistungsbereite junge Leute sogar in kürzerer Zeit als der Regelstudienzeit studieren können. Wir haben 13 000 ausländische Studierende in Niedersachsen - so viele wie nie zuvor. Wir haben eine Bildungsmesse in China gemacht, sodass jetzt 17 000 junge Leute aus China in Niedersachsen studieren. Wir haben ein Studienguthaben eingerichtet, damit junge Leute ihr Studium kostenbewusster und zielstrebiger angehen. Wir haben ein Brain-gainProgramm - wie das heute angelsächsisch so schön genannt wird - mit 50 Millionen Euro bis 2004 auf den Weg gebracht, mit dem wir internationale Spitzenforscher nach Niedersachsen locken, und wir haben den Hochschulen das Recht gegeben, Unternehmen zu gründen oder Unternehmensbeteiligungen zu erwerben. Zwölf sind bereits gegründet, die ein Kapital von mehr als 7,5 Millionen Euro mobilisiert haben. Meine Damen und Herren, ich denke, das ist ganz gut. Mit dem neuen Hochschulgesetz soll das alles aber noch besser werden.
Lieber Kollege Stratmann, bei aller persönlichen Wertschätzung: Was Sie im Hinblick auf verfas
sungsjuristische Zweifel vorgetragen haben - ich war acht Jahre lang Mitglied im Rechtsausschuss -, ist komplett absurd.
Wir sind ja immer sehr sensibel, wenn es um die Wissenschaftsfreiheit geht. Deshalb waren hier vier Gutachter am Werk. Kein anderes Gesetz ist verfassungsrechtlich so intensiv durchleuchtet worden wie dieses.
Im Übrigen: Die Verfassungsgutachter waren schon vorher zu Wort gekommen. Wenn Sie sagen, Sie hätten nicht das Protokoll, dann räumen Sie lediglich ein, dass Sie nicht den Überblick haben. Denn die Texte, die im Rechtsausschuss vorgetragen worden sind, lagen seit Monaten schriftlich vor.
Herr Ipsen, wenn ich mir den Hinweis erlauben darf - aber das sind ja nun Protokolle, die kommentierbar sein müssen -, war bei seinen Zweifeln lange Zeit davon ausgegangen, dass der Hochschulrat ein externes Organ sei. Er hat dann aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Mitglieder des Hochschulrates vom Minister auf Vorschlag des Senates berufen werden, der Hochschulrat mithin ein inneruniversitäres, ein Hochschulorgan ist und somit die Freiheit der Wissenschaft überhaupt nicht tangiert sein kann. Freiheit der Wissenschaft bedeutet nicht, dass ein Gremium, in dem die Professoren die Mehrheit haben, alles bestimmen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Bührmann hat aus meiner Sicht schon alles Notwendige gesagt. Ich habe mich aber melden müssen, Frau Schwarz, weil Sie hier einige Dinge einfach zu schwarz dargestellt haben. Das ist mit der Wirklichkeit nicht zu vereinbaren. Deshalb muss ich das hier ein bisschen richtig stellen.
Zunächst einmal gebe ich Ihnen Recht, wenn Sie sagen - das hat auch die Kollegin von den Grünen so gesagt -, dass die Förderung der Jugendmusikschulen durch das Land gering ist.
- Das ist übrigens nicht die Musik, die ich als Kulturminister bestelle. Das ist sozusagen aufgedrängte Kultur. - Dies ist eine bewusste Entscheidung. Wir können nicht alle Musikinitiativen im Land fördern. In Niedersachsen sind 500 000 Menschen musikalisch tätig: in Chören, in Gesangvereinen, in Orchestern, in Rockgruppen usw.
- Auch viele Schützenvereine haben bestimmt eine kleine Kapelle, die beim Schützenumzug vorwegmarschiert. - Es ist gut so, dass sich so viele Menschen musikalisch engagieren. Gerade in den neueren Debatten über Pädagogik bekommen wir immer wieder vorgeführt, wie wichtig musikalische
Ausbildung ist: bei der Intelligenzförderung, bei der Schulung von Disziplin von jungen Menschen, aber auch beim Einfügen in die Gemeinschaft. Musik ist für die Sozialisation in unserer Gesellschaft also von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Daraus kann man aber nicht ableiten, dass wir die Jugendmusikschulen zwingend stark fördern müssen.
- Frau Litfin, warten Sie doch einmal ab. - Wir haben in Niedersachsen ein anderes Fördersystem. Deshalb ist das Ranking, das Sie gezeigt haben und bei dem wir in der Tat mit einem Anteil von 2 % am Haushalt für die Jugendmusikschulen an vorletzter Stelle stehen, nicht aussagekräftig. Dass wir die Jugendmusikschulen mit dieser vergleichsweise kleinen Summe weiterhin fördern und die Fördersumme nicht ganz herausziehen, hat nur einen Grund: Wir wollen den Kommunen keinen Vorwand geben, ihre Förderung der Jugendmusikschulen einzustellen. Ich meine, dass das eine richtige Überlegung ist. Es ist von unserer Seite eine marginale Förderung. Es ist eine symbolische Förderung. Wir zeigen damit, dass Jugendmusikschulen für uns wichtig sind. Wir fördern im Übrigen auch den Verband der Jugendmusikschulen und - Frau Bührmann hat bereits darauf hingewiesen - ein ganz wichtiges Qualifizierungsprojekt mit ESF-Mitteln von immerhin 600 000 DM. Dadurch begreifen wir die Jugendmusikschulen stärker als Lernzentrum und geben ihnen die Möglichkeit, sich zu professionalisieren. Das muss man in Verbindung mit den Kontaktstellen für Musik sehen, die wir nach den erfolgreich verlaufenen Modellprojekten im Emsland und in Bad Bentheim auch an anderen Stellen einrichten wollen.
Frau Schwarz, wenn Sie behaupten, dass ich die Musik bestelle, aber nichts dafür bezahle, dann muss ich dem entgegenhalten, dass das Land Niedersachsen nicht weniger als 85 Millionen DM für die Musik zur Verfügung stellt. Darin eingeschlossen sind natürlich die Musikabteilung an der Hochschule für Musik und Theater in Hannover und die Chor- und Orchesterförderung an den Staatstheatern.
- Ist das keine Musik? Sie lachen! Natürlich fließt der Hauptteil dorthin. Aber das ist doch Musik
kultur. Das sind Einrichtungen, die in diesem Land von herausragender Bedeutung sind. Wir fördern natürlich auch noch die Chor- und Orchesterarbeit an den kommunalen Theatern. Zusammen mit der freiwilligen Kulturförderung im Bereich der Musik ist das eine Summe von 85 Millionen DM. Wenn wir bei wirklich knappen Kassen jetzt auch noch die Musikförderung um 400 000 DM aufstocken, wenn wieder so schöne Projekte wie das Sommerkonzert in Frenzwegen möglich werden oder wenn wir in der Lage sind, die sommerlichen Musiktage in Hitzacker wieder stärker zu fördern als bisher und neue Kontaktstellen für Musik auf kommunaler Ebene einzurichten, dann können Sie doch nicht sagen, das sei alles nichts. Sie haben bei der letzten Haushaltsberatung keinen Antrag gestellt, um die Musikfördermittel zu erhöhen. Damit haben Sie eigentlich gezeigt, wozu Sie wirklich in der Lage sind.
Als Abgeordneter gekommen, als Minister erschienen!
- Mein lieber Herr Wojahn, darauf werden Sie noch lange warten müssen.