Henning von Storch
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen und den Antrag der LINKEN ablehnen. Das Wesentliche ist gesagt. Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen zu dem machen, was Herr Griese hier vorgetragen hat.
Herr Griese, bei allem Verständnis für Ihre Argumente im Allgemeinen, das haben wir alles schon gehört, warum der Atomausstieg erfolgen soll. Aber dass die Risiken, wie Sie selbst sagen, bleiben, steht doch fest, denn um uns herum haben wir Kernkraftwerke in allen Nachbarschaften. Nehmen Sie einmal Frankreich und das Kernkraftwerk Cattenom direkt an der deutschen Grenze.
Ich habe es besichtigt, als ich mal eine Wehrübung in Lothringen gemacht habe. Die Nachbarn nehmen gar keine Rücksicht auf unsere Interessen, die Sicherheit für unsere Bevölkerung zu erhöhen. Wir werden damit leben müssen, dass das Risiko, so, wie es jetzt ist, auch in Zukunft bleiben wird.
Und zu meinen, die Nachbarn müssten uns folgen, Europa muss uns folgen, meine Damen und Herren, „Europa muss uns folgen“, das hat schon Kaiser Wilhelm gesagt. „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“, das hat auch nicht funktioniert und das wird hier auch nicht funktionieren.
Und ich erinnere Sie daran, der saarländische Ministerpräsident Müller hatte einmal an Sarkozy geschrieben und sich über die Kernenergie vor Ort beschwert. Er ist nicht mal einer Antwort gewürdigt worden. Da können Sie sich an drei Fingern abzählen,
wie sie uns gegenüber vorgehen werden. Und wenn Sie kritisieren, es müsse also ein AKW in Bereitschaft gehalten werden, so wollen wir uns daran erinnern, dass wir
die Grundlast für die Versorgungssicherheit aufrechterhalten müssen.
Die Kernenergie erbringt 22 Prozent Anteil am Strom, erneuerbare Energien kommen auf 17. Wir müssen die Grundlast vorhalten und dafür brauchen wir diese Bereitschaft. Das ist unverzichtbar. Und das oberste Gebot ist nun mal Versorgungssicherheit in Deutschland für uns, für unsere Wirtschaft und für alles. Und deshalb kann es nicht angehen. Es hat neulich so schön der FDP-Wirtschaftsminister Posch in Hessen gesagt: „Erst kommt die Versorgungssicherheit und dann kommt der Naturschutz.“
Und ich glaube, in dieser Reihenfolge sollte es bitte schön bleiben.
Und, meine Damen und Herren, nachdem alles andere diskutiert worden ist, will ich Sie noch mal auf einen Gedanken aufmerksam machen, der hier nur am Rande eine Rolle gespielt hat, die Sache mit dem Rechtsweg.
Meine Kolleginnen und Kollegen, alle Kernkraftwerke haben ordnungsgemäße Betriebserlaubnisse nach dem Atomgesetz.
Und wenn ich eine solche Betriebserlaubnis plötzlich außer Kraft setze, dann gibt es einen Eingriff in den sogenannten eingerichteten ausgeübten Gewerbebetrieb. Das heißt, wir haben den Tatbestand, wie wir Juristen sagen, eines enteignungsgleichen Eingriffs
mit Forderung einer riesigen Entschädigung.
Das muss man sich mal vor Augen führen. Und diesen Rechtsweg kann man nicht verbieten.
Man kann die Leute nicht einfach enteignen. Das hat es zwar früher mal gegeben, dass man enteignet ohne Entschädigung,
und die, die nicht gehorcht haben, hat man liquidiert.
Aber heute leben wir nun mal auf dem Boden des Grundgesetzes unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
und dann müssen Recht und Gesetz beachtet werden. Und das geht also gar nicht.
Deshalb müssen wir uns schon in Acht nehmen, dass dieser Rechtsweg, wenn er eingehalten wird, den geringstmöglichen Schaden verursacht. Darum ist der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie notwendig. Die Vorgaben des Bundes sind richtig. Es wird für uns ohnehin ein sehr schwieriger Weg sein, zu dieser Energiewende zu kommen.
Wir haben ja neulich beim Jahresempfang der Industrie- und Handelskammer gehört, dass wir für Höchstspannungsleitungen eine Strecke von 3.900 Kilometern brauchen, und seit 2005 sind ganze 90 Kilometer geschaffen worden.
Da kann man sich mal ausrechnen, wie lange wir dafür brauchen, meine Damen und Herren.
Ich schließe mich also meinem Vorredner an und beantrage, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zu folgen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sowohl der Vorsitzende des Ausschusses als auch der Minister das Gesetz hinreichend begründet haben, möchte ich einige ergänzende Bemerkungen machen.
Wir alle wissen, dass der Wald zu den prägenden Landschaftsbestandteilen unseres Landes gehört und wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts beiträgt.
Aus diesem Grund sind Erhaltung, Nutzung und Schutz des Waldes im Landeswaldgesetz festgeschrieben.
Die Regierungskoalition hatte sich in der Koalitionsvereinbarung auch verpflichtet, das Landeswaldgesetz zu novellieren, wie jetzt geschehen. Ziel der Gesetzesnovellierung sollte auch die Deregulierung und der Abbau von Bürokratie sein. Auch wenn bei uns dies in zahlreichen Bereichen gelungen ist, möchte ich doch nicht verhehlen, dass sich meine Fraktion die Möglichkeiten einer stärkeren Deregulierung anders vorgestellt hätte.
Die nunmehr gesetzliche Festlegung der naturnahen Waldbewirtschaftung für den Landeswald, meine Kolleginnen und Kollegen, entspricht ganz aktuell dem Zeitgeist. Ökologie ist ja nun in Deutschland als politische Leitlinie angesagt und die Ökologisierung der Forstbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern wirft die Frage auf, inwieweit unter diesen Vorgaben für den Landesforst eine schwarze Null zu erwirtschaften sein wird. Das bleibt abzuwarten. Ich persönlich habe da meine Zweifel.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Forstwirte haben schon seit Jahrhunderten den Wald nachhaltig bewirtschaftet. Das heißt für mich, sie haben auf wirtschaftliche, natürliche und soziale Komponenten Rücksicht genommen. Wichtig ist, dass aus der ökologischen Vorgabe für den Landeswald in Zukunft keine Verpflichtung auf einen ökologischen Privatwald entwickelt werden darf, wie wir das in anderen Bundesländern im Augenblick erleben, und dass damit Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung vermieden werden müssen. Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände hängen 1,2 Millionen Arbeitsplätze von der deutschen Forstwirtschaft ab. Aus diesem Grund hat sich meine Fraktion dagegen verwahrt, die naturnahe Forstbewirtschaftung auch für kommunale und Privatwaldbesitzer im Gesetz zu nominieren.
Meine Damen und Herren, wir liegen, wie wir wissen, mit unserem Waldanteil unter dem Bundesdurchschnitt. Die überwiegende Zahl der Waldbesitzer verfügt über Flä
chen unter 20 Hektar. Aus diesem Grund war ein Ziel der Gesetzesnovellierung, die Möglichkeit forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu schaffen, die eine ökonomische Bewirtschaftung von privaten Wäldern ermöglichen. Die Waldbewirtschaftung muss auch in Zukunft nicht in erster Linie ökologischen Interessen dienen, sondern auch zum Einkommen der Eigentümer beitragen. Dieses ist meines Erachtens bisher gelungen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir wissen aus aktuellen Meldungen, dass es unter Rot-Grün in NordrheinWestfalen bereits Ansätze gibt, größere Waldflächen einschließlich des Privatwaldes aus der Nutzung herauszunehmen. Das darf uns in Zukunft nicht passieren. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz ist in den zurückliegenden Jahren die Bewirtschaftung des kleinen Privatwaldes in den Mittelpunkt der forstwirtschaftlichen Interessen gerückt. Rohstoffengpässe im Bereich der Biomasseverwertung und der Industrieholzproduktion haben zu einer verstärkten Nachfrage geführt. Der Rohstoff Holz wird auch in Zukunft nicht an Bedeutung verlieren.
Aus diesem Grund ist es für meine Fraktion besonders wichtig, dass wir die Nutzung des Holzes im Bereich des Alt- und Totholzes im Gesetz festgeschrieben haben. Gleichzeitig konnten wir Regelungen dahin gehend ändern, dass die im Gesetzentwurf geforderten Betriebskonzepte durch die bereits bisher bekannten Forsteinrichtungswerke ersetzt wurden. Dies wird unseres Erachtens zur Deregulierung und Entbürokratisierung beitragen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind wir der Auffassung, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage dafür geschaffen haben, dass der Wald auch in Zukunft die Landschaft unseres Landes prägt und als unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zur Verfügung steht und gleichzeitig dem Eigentümer die Möglichkeit erhält, Einkommen zu erzielen. Für die CDU-Fraktion bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie so oft hat der Minister schon alles gesagt.
Und dann kann ich mich kurzfassen und kann nur sagen, wir werden diesen Antrag ablehnen.
Es ist schon ungewöhnlich, dass mitten in diesem Gesetzgebungsverfahren dieser Antrag kommt. Dazu kommt, dass die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN vom 18. Februar darauf hinweist, wie notwendig es ist, dass wir den Abschuss von Aaskrähen und von Elstern vorsehen. Und wer das so beobachten kann in der Natur, wie Elstern vorgehen, der muss sagen, wenn wir Elstern schießen und wenn wir Aaskrähen schießen, leisten wir auch einen Beitrag zur Artenvielfalt, weil da tatsächlich sehr viele Gelege weggenommen werden.
Wir sind ja im Jahr der Biodiversität und das ist für mich, wie ich finde, ein guter Beitrag und deshalb sollten wir dem so zustimmen. Und ich bin der Auffassung, …
Vielen Dank.
... es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. 10 von 16 Bundesländern haben die Jagd darauf freigegeben. Der Erfolg bleibt abzuwarten, aber es ist ein Versuch,
die Überpopulation dieser Arten zu minimieren. Deshalb ist es richtig, so vorzugehen.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch unsere Fraktion stimmt dem Antrag auf Überweisung zu. Das Wesentliche ist sowohl von dem Minister als auch von Herrn Griese gesagt worden. Wir haben in der Tat einen deutlichen Rückgang an Flächen, Boden wird immer wertvoller.
Wir haben uns das Gesetz schon einmal angesehen. Es gibt nach Durchsicht des Gesetzentwurfes für unsere Fraktion einige Punkte, über die man wirklich ausgiebig diskutieren muss. So soll der Paragraf 2 in Absatz 2 enthalten, dass Grundrechte und Verlässlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Das ist ein sehr weitgehender Eingriff, über den wir zu reden haben werden. Paragraf 8 regelt, dass für Datenerhebung, Verarbeitung und deren Zweckbindung notwendige Maßnahmen getroffen werden sollen, von denen wir meinen, dass sie zur Bürokratisierung und zu einer Überregulierung führen können.
Wir stehen ein bisschen bei der Bedeutung der Frage dieses Gesetzes vor der Frage: Schaffen wir das noch in dieser Wahlperiode? Deshalb bin ich mit dem Minister der Meinung, dass wir zügig diesen Gesetzentwurf im Agrarausschuss beraten sollten. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion wird ebenfalls diesen Antrag ablehnen.
Das Wesentliche hat Frau Schildt für die Regierungskoalition gesagt. Es handelt sich hier um einen Antrag, der eigentlich schon deshalb überflüssig ist, weil er auf ein Ziel hinzielt, das wir gar nicht so erreichen können.
Die BVVG ist verpflichtet zu privatisieren. Sie hat in Mecklenburg-Vorpommern noch 140.000 Hektar an Flächen. 42.000 Hektar Flächen sind verpachtet. Die Pachtverträge laufen aus. In diesem Jahr sollen 14.500 Hektar abschließend veräußert werden, davon 9.550 Hektar im Direktverfahren an bisherige Pächter. Das ist die Information, die unsere Fraktion bekommen hat.
An dem Privatisierungsauftrag ist nicht zu rütteln. Wir sind in der Großen Koalition der Auffassung, dass wir ebenfalls für eine breite Streuung des Eigentums auch an aktive Landwirte eintreten, die bisher nicht Pächter oder Nutzer von BVVG-Flächen waren.
Was den Punkt 2b) des Antrags anbelangt, so muss dazu gesagt werden, dass es sicher problematisch ist, dass die Pachtpreise angehoben werden, aber Pachtpreise richten sich nun mal nach Marktverhalten. Bedauer lich ist, dass es vielfach immer noch zu kurzen Pachtzeiten kommt, die nicht betriebsgerecht sind. Hier bedarf es einer Korrektur, meine Damen und Herren.
Ich werde mich dieses Mal hüten, auf das einzugehen, was wieder mal zur Bodenreform gesagt worden ist. Es lohnt sicht nicht.
Ich wehre mich aber dagegen. Das habe ich deutlich genug gesagt. Ich bleibe dabei, dass die Bodenreform stalinistisches Unrecht war
und dass die Alteigentümer auch ein Recht darauf haben, die von den Stalinisten gestohlenen Flächen in der Bodenreform angemessen entschädigt zu bekommen.
Und die drei Prozent, die es heute gibt,
sind einfach nicht in Ordnung.
Das stimmt doch. Wir haben ja ein Beispiel, Herr Minister, da sind Sie leider falsch informiert, am Hof meines Vaters. Wir haben drei Prozent vom Verkehrswert wiederbekommen
und die BVVG verkauft die Flächen über den Richtpreisen, die in Gutachterausschüssen festgesetzt sind.
Das ist nicht in Ordnung.
Und ich bleibe auch dabei, Herr Minister,
dass die Opfer der Bodenreform entgegen den 40-jährigen Versprechungen von CDU und SPD in der alten Bundesrepublik schlecht behandelt worden sind
und damit zum größten Unrecht der Wiedervereinigung geworden sind.
Da geht nichts von ab.
Das sage ich Ihnen hier in aller Deutlichkeit.
Ich erinnere mich daran,
dass es Unrecht war.
Sie werden es nicht wahrhaben wollen.
Ich sage Ihnen auch noch eins, warum. Wenn wir uns heute noch darüber unterhalten,
wie wir nationalsozialistisches Unrecht nach über 70 Jahren gutmachen, dann muss es auch das Recht sein, kommunistisches Unrecht nach 21 Jahren in Ordnung zu bringen.
Das gehört einfach zur Gerechtigkeit,
die heute ohnehin schon reichlich strapaziert worden ist.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist alles gesagt, Pro und Kontra.
Ich habe mir überlegt, und das stelle ich mal als Grundsätzliches vorweg, dass es wohl bei uns in Deutschland, unserem Vaterland, unvermeidbar ist, dass wir zu vielen Zukunftsinvestitionen zunächst einmal ein schwieriges, wenn nicht ein gestörtes Verhältnis haben.
Es ist Tatsache, dass andere Länder
da sehr viel anders und pragmatischer vorgehen.
Ich erinnere mich, dass, als ich in der Schule mittelalterliche Geschichte gelernt habe, uns auch klargemacht wurde, dass es beim Kaiserhof damals einen Reichsbedenkenträger gab. Meine Kolleginnen und Kollegen, der Reichsbedenkenträger haben wir in der Tat manchmal auch heute noch zu viel.
Ich will mich dem Faktischen, dem, was vorgetragen worden ist von Herrn Professor Tack und von Herrn Minister Dr. Backhaus, nicht verschließen. Es spricht einiges dafür, dass die Nulltoleranz, auch wenn es wieder mal ein überhöhter nationaler Standard ist gegenüber der EU, dass sie erhalten werden muss, dass es dafür dann auch notwendige Forschungskapazitäten geben muss
und dass wir die Ergebnisse abwarten müssen. Inwieweit sich tatsächlich Nachteile auch in der Vermehrung so ergeben, wie Sie, Herr Professor Tack, das hier geschildert haben, das bleibt abzuwarten. Ich sage aber auch, wenn die EU sich auf 0,9 Prozent verständigt hat, muss es auch da eigentlich Gründe für diese Festlegung gegeben haben.
Wir werden als CDU Ihrem Antrag auch nicht entsprechen können, weil wir ihn eigentlich angesichts der Diskussion, die im Gange ist zu diesem Thema, für überflüssig halten. Und wir wollen abwarten, was die Forschung bringt, ob Nulltoleranz richtig ist
oder ob es den Schwellenwert von 0,9, wie die EU das vorschreibt, geben soll.
Ich bin der Meinung, dass man diesem Antrag heute nicht entsprechen kann. Meine Fraktion wird ihn auch ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag lautet: „Risikoreiche Grüne Gentechnik verhindern“, und schon stellt sich die Frage: Können wir das überhaupt?
Sie, Herr Minister, haben vorhin gesagt, dass die Anbaufläche weltweit bei 134 Millionen Hektar liegt. Das entspricht mehr als der gesamten Ackerfläche der EU. Und glauben wir wirklich ernsthaft, dass wir da das Rad der Geschichte zurückdrehen können? Wem wollen Sie das hier eigentlich verkaufen? Wir können es nicht.
Wir haben hier im Landtag im Jahre 2007/2008 eine umfangreiche Anhörung zum Thema Gentechnik gehabt. Der Agrarausschuss hat sich damit eingehend befasst und dem Landtag eine Beschlussvorlage zugeleitet, die er auch angenommen hat. Demgegenüber hat sich in der Vergangenheit jetzt nichts, aber auch gar nichts geändert.
Ich will dem Minister gern folgen, dass es Anbauregelungen bundesweit geben soll. Es ist auch richtig, dass der Bereich der Forschung vielleicht nicht den Stellenwert hat, den wir brauchen, und dass da sicher immer gefordert werden muss, auch letzte Risiken auszuschließen, wenngleich wir uns mal nichts vormachen wollen: Gibt es überhaupt einen Bereich, in dem man letzte Risiken ausschließen kann?
Na, dann glauben Sie das ruhig.
Ich sage nur eins: Dieser Antrag hier bringt uns in keiner Weise weiter. Ich bin der Meinung, Agrarforschung zu verbessern, das ist oft genug gesagt worden, auch ohne diesen Antrag. Und wenn wir im Augenblick vielleicht einen Rückgang haben beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Europa, sagt das über die Zukunft überhaupt nichts aus.
Ich kann Ihnen nur sagen, wir waren gestern mit unserem Arbeitskreis in einem großen Milchviehbetrieb und wir haben uns erkundigt, was denn da verfüttert wird.
Da hat man uns gesagt, wir brauchen auch Soja neben Luzerne und Mais. Das Soja ist ausschließlich gentechnisch verändertes Soja und kommt aus Brasilien.
Jeder Liter Milch – außer Biomilch –, den wir trinken, kommt von Kühen, die Futter bekommen aus gentechnisch verändertem Soja. Und dann stellen wir uns hier hin und tun so, als müssten wir die Gentechnik abschaffen!
Das ist an Realitätsferne kaum zu überbieten, meine Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden diesen Antrag ablehnen. Er ist überflüssig wie ein Kropf und ich füge meine persönliche Meinung hinzu: Dieser Antrag entspricht Linkspopulismus, nicht mehr.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Zu dem letzten Beitrag hier eben möchte ich nur eine Bemerkung machen: Wenn wir dieses zusammenwachsende Europa nicht hätten, hätten wir nicht 60 Jahre Frieden und Wohlstand.
Vergessen wir das niemals!
Meine Kolleginnen und Kollegen,
Meine Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von diesen Zwischenrufen lassen Sie mich Folgendes sagen: Wir hatten in der CDU für die heutige Sitzung einen Antrag vorbereitet, der sich mit eben diesem Thema „Europäische Agrarpolitik und Entwicklung der ländlichen Räume“ befasste. Ich begrüße, dass wir dieses Thema angesichts der Bedeutung, die wir hier haben heute,
zur Aktuellen Stunde heute nutzen, weil es in der Tat so ist, dass dieses Thema für uns für die Zukunft von besonderer Bedeutung ist. Es ist das Wesentliche gesagt worden. Unterschiede gibt es nur in Nuancen. Ich will nur kurz das zusammenfassen, von dem ich glaube, dass es wichtig ist.
Vorweg, Herr Minister: Es ist zwar richtig, dass das EUParlament an Bedeutung gewonnen hat, aber wir wollen doch Pragmatiker bleiben. Die Kommission wird sagen, wohin die Reise geht, und dabei wird es auch in Zukunft bleiben.
Da muss man den Tatsachen ins Auge sehen.
Es ist wichtig, meine Kolleginnen und Kollegen, und ich möchte anknüpfen an einen Artikel in der Zeitung „Die Welt“ vor einiger Zeit, wo es darum geht, dass uns Deutschen sechs Todsünden in Brüssel vorgehalten worden sind. Eine davon ist, dass wir nicht mit einer Stimme sprechen angesichts der Bedeutung und der Größe Deutschlands.
Und da bin ich der Meinung, dass wir das diesmal sehr wohl deutlicher tun müssen. Ich bin darüber informiert, dass der neue EU-Agrarkommissar wohl zu einem Gespräch mit den Agrarministern nach Lübeck kommen wird. Ich schätze, dass, wenn es so weit ist, wir dann wissen, welche ersten Meinungen wir von der Kommission hören. Und ich bin fest davon überzeugt, dass die Bundesregierung zur rechten Zeit ihre Position der EUKommission übermitteln wird. Ich hoffe sehr, dass wir dann an einem Strang ziehen.
Und bei all dem, Herr Minister, was Sie im Detail gesagt haben – ich hoffe, dass wir im Agrarausschuss noch mal Gelegenheit haben, uns auch über die Frage der drei Säulen zu unterhalten –, ob das durchsetzungsfähig ist, muss man dann so weit sehen.
Wir haben von vielen Stellen Stellungnahmen zu der zu erwartenden europäischen Agrarpolitik bekommen. Und ich begrüße ausdrücklich, dass unsere Justizministerin Frau Kuder im Rat der Europäischen Regionen
ganz deutlich schon die Positionen vertreten hat, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern brauchen.
Meine Damen und Herren, richtig ist, und das möchte ich unterstreichen, wir haben ja in der Vergangenheit erlebt, dass es deutlich höhere Standards für Agrarpolitik in Deutschland gibt. Warum wir das nicht eins zu eins umgesetzt haben, will ich jetzt hier nicht diskutieren, das passt nicht hierher. Aber wir werden in Zukunft aufpassen müssen, dass wir unseren Landwirten nicht höhere nationale Standards zumuten, wie wir sie auch in anderen europäischen Ländern haben.
Ich fasse mich kurz. Es ist alles gesagt. Ich bin gespannt auf die Diskussion, die wir im Agrarausschuss haben werden,
nachdem der Kommissar in Lübeck gewesen ist und nachdem wir von Ihnen, Herr Minister, hören werden, was dabei herausgekommen ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion hat schon deutlich gemacht, wo die Probleme liegen, mit denen wir uns in den Ausschüssen beschäftigen werden.
Und es ist auch richtig, die Kritik, Frau Borchardt, ist berechtigt, dass das Ganze eigentlich in diesem Schnelldurchlauf eine unangemessene Beteiligung der Länderparlamente ist. Das muss man einfach sagen. Wenn wir uns vor Augen führen, dass wir im Jahre 2010 jetzt die Diskussion anzetteln, was denn von 2013 bis 2020 sein soll, dann ist diese Eile erst recht nicht zu verstehen.
Herr Kollege Borrmann, Sie wären gut beraten,
Ihre Einwürfe in der Ausschusssitzung zum Ausdruck zu bringen und sich nicht darauf zu beschränken,
zu Beginn einer Ausschusssitzung ein Wortprotokoll zu verlangen und die Sitzung zu verlassen.
Das ist kein konstruktiver Beitrag.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir sind inmitten einer ganz umfassenden Diskussion um die Hilfen für Griechenland.
Dahinter steht aber
eigentlich noch etwas ganz anderes. Die Gründer der EU haben sich das nicht vorgestellt, dass die EU in diesem Umfang über eine Solidargemeinschaft zu einer Haftungs gemeinschaft ausgebaut werden soll.
Damit hat niemand gerechnet.
Und die Zahlen, die wir gerade heute im Pressespiegel aus der Zeitung „Die Welt“ gelesen haben, müssen uns sehr nachdenklich stimmen, ob wir diese Aufgaben überhaupt in Zukunft werden bewältigen können.
Denn die Leichtfüßigkeit mediterraner Staatshaushalte
darf nicht der Maßstab dafür sein, dass Europa einzutreten hat. Das muss man einmal deutlich sagen.
Ich bin der Auffassung, dass wir uns dem Thema noch sehr viel mehr zuwenden werden müssen.
Unterstrichen wurde bereits von meinen Vorrednern das Thema Subsidiarität. Wir haben das lange Zeit eigentlich verdrängt. Es ist gut, dass wir uns heute damit beschäftigen und sagen, wo hat die Europäische Union Entscheidungskompetenz und wo muss es im nationalen Bereich, bei uns bleiben und wo müssen wir sicherstellen, dass unser föderativer Aufbau auch nicht dabei in Europa unter die Räder kommt. Das halte ich für einen ganz wichtigen Gesichtspunkt, meine Damen und Herren.
Ich möchte aber auch sagen, dass in Gesprächen draußen mir klar geworden ist, dass die Bedeutung Europas als Gesetzgeber für uns alle noch nicht hinreichend deutlich geworden ist.
Wir wären alle gut beraten, dafür zu werben, dass das anders wird und dass wir alle begreifen, welche Verantwortung Europa uns abnimmt,
gewissermaßen in Teilbereichen in unsere Entscheidungskompetenz eingreift.
Es ist schon gesagt worden, was hier Ländersache ist und was Sache des Bundes. Ich bin der Auffassung, dass wir auch in der EU deutlich machen müssen, dass wir im Gegensatz zu einem Zentralstaat wie Frankreich nun mal ein föderatives System haben und dass wir deshalb andere Entscheidungsbefugnisse und andere Rechtsetzungsbefugnisse haben.
Meine Damen und Herren, eine Bemerkung noch kurz vor Schluss: Ich glaube, dass es auch bei uns nötig ist, ein gewisses Regelwerk zu entwickeln, wie Regierung und Parlament hier miteinander umgehen. Ich halte das für eine ganz wichtige Sache. Hier sind die Weichen für die Beratung zur Strategie 2020 bereits gestellt. Deshalb ist es für dieses Verfahren vielleicht noch nicht vonnöten, aber wir werden uns immer mehr mit Europa beschäftigen müssen,
weil wir unserer Verantwortung als Landesparlament nachkommen wollen. Ich bitte Sie, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ließ den Eindruck aufkommen, als wenn wir in der Regierungskoalition erst der Aufforderung bedürfen, uns Gedanken über die zukünftige Agrarpolitik zu machen.
Ich erinnere daran, dass wir uns am 13. Mai vorigen Jahres mit dem Thema bereits befasst haben und der Minister im Agrarausschuss eingehend seine Position dargelegt hat. Deshalb, meine ich, ist die Diskussion heute auch angesichts dessen, was wir hier heute erneut aus dem Ministerium gehört haben, überflüssig. Wir wissen, was wir wollen.
In der Sache liegen wir nicht weit auseinander, aber es muss deutlich sein, dass sich die Regierung rechtzeitig auf die Zeit nach 2013 vorbereitet, und das auch schon auf der Grundlage des für uns ungünstigen Health Checks. Darauf ist bereits eingegangen worden.
Ich kann nur noch mal sagen, dass wir uns energisch bei den Verhandlungen mit der EU für die Fortsetzung der Direktzahlung in ausreichendem Umfang einsetzen müssen. Ich meine auch, dass wir, und zwar in Deutschland, bei den Verhandlungen in der EU ein deutlich größeres Selbstbewusstsein an den Tag legen sollen. Erstens sind wir das größte Land in der EU und zweitens der größte Nettozahler,
und daher ist es wichtig, immer wieder zu betonen, welche Bedeutung unsere Landwirtschaft in der EU hat. Mir ist wichtig, darauf hinzuweisen. Ich meine auch, dass die vergangenen Jahre deutlich gemacht haben, welche Bedeutung unsere Landwirtschaft nicht nur für die Ernährungssicherung, sondern auch für die Gewinnung alternativer Energien hat, und dass wir uns deshalb nicht auf große Kompromisse in der EU zunächst einmal einlassen müssen, aber dass es darauf ankommt, dass wir mit Selbstbewusstsein – ich wiederhole, mit Selbstbewusstsein – unsere Position vertreten. Ich bin sicher, dass, wenn alle Länder hier bei uns in der Bundesrepublik zusammenstehen, obwohl die Interessenlagen zwischen Nord und Süd nun mal unterschiedlich sind, wir dann auch entsprechende Erfolge haben werden.
Meine Damen und Herren, das Wesentliche ist gesagt. Ich kann mich insoweit kurzfassen. Wir können auch unterstreichen, welche Bedeutung die landwirtschaftlichen Unternehmen bei uns im ländlichen Raum haben, und das ist mit dem Stichwort demografischer Faktor gesagt. Wir müssen alles tun, um die Menschen bei uns zu halten. Und wir müssen, wenn wir die wirtschaftliche Situation unserer landwirtschaftlichen Betriebe stärken, auch sicherstellen können, dass die Mitarbeiter in den Betrieben einen leistungsgerechten Lohn von ihren Arbeitgebern erwarten können.
Meine Damen und Herren, die Degression der Direktbeihilfen ab 300.000 Euro haben uns bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, wohin die Reise gehen kann. Ich meine, weitere Benachteiligungen unserer großen Betriebe dürfen wir nicht akzeptieren. Und ich meine auch, dass wir uns bei uns im nationalen Bereich bewusst sein sollten, dass wir über das Steuerrecht Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe schaffen müssen, Rücklagen für Ertragsausfälle zu bilden und damit die Landwirte in die Lage zu versetzen, in guten Jahren Kapital zur Risikovorsorge anzusparen. Auch damit sollten wir sicherstellen, dass an sich gesunde Betriebe bei Preisschwankungen nicht vorschnell aus der Produktion ausscheiden müssen.
Was wir auch sehen müssen, ist, dass wir in Europa die höchsten Preise für Agrardiesel zahlen. Das bedeutet in der Tat eine Wettbewerbsverzerrung zu unseren Nachbarn, auch darüber müssen wir bei uns in Deutschland reden. Es soll ja eine Verlängerung der Vergünstigungen geben, aber eigentlich ist das,
was uns angeboten wird von der Bundesregierung, in Bezug auf den Agrardiesel nicht ausreichend. Wir müssen erreichen, dass wir beim Agrardiesel auf das niedrige Niveau der wichtigsten europäischen Erzeugerländer kommen.
Meine Damen und Herren, ein Punkt, von dem ich glaube, dass er wichtig ist, ist, dass wir auch unsere Agrarforschung verstärken müssen. Ich meine, dass wir die breite Nutzung moderner Technologien, einschließlich der Biotechnologie, da mit einzubeziehen haben. Wir in der CDU bekennen uns zur Erforschung und zur daran orientierten Anwendung der grünen Gentechnik.
Fundamentalistische Abwehrhaltung, meine Damen und Herren, bedeutet dagegen Fortschrittsfeindlichkeit und verdrängt,
dass wir für die Ernährung der zunehmenden Weltbevölkerung eine Verbesserung der Ernährungsgrundlagen dringend benötigen.
Zur grünen Gentechnik sei im Übrigen gesagt, dass wir weltweit bereits weit über 150 Millionen Hektar Ackerland mit gentechnisch veränderten Pflanzen bebaut bekommen, mit steigender Tendenz, meine Damen und Herren, ohne dass jemand bisher zu Schaden gekommen ist. Darauf muss noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden.
Meine Damen und Herren, ich finde es sehr gut, das hat der Minister deutlich gesagt, dass wir uns auf Länderebene einigen, wie wir unsere Positionen für die zukünftige Agrarpolitik einbringen wollen. Ich werbe dafür, dass wir in gar keinem Punkt nachgiebig sind, dass wir unsere notwendigen Forderungen mit Nachdruck stellen, dass wir keine Kompromisse eingehen, dass wir vor allem eins nicht tun: nationale Standards verändern, damit es zu einer 1:1-Umsetzung kommt.
Meine Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt.
Zu Ihrem Antrag, Herr Kollege Professor Tack, sei gesagt: Die Landesregierung hat uns die notwendigen konkreten Vorstellungen vorgetragen.
Wir halten deshalb Ihren Antrag für überflüssig und wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Zunächst kurz zu Ihnen, Herr Griese. Sie haben Zweifel an der Richtigkeit der beabsichtigten Sondersitzung des Landtages angemeldet. Ich meine, dass diese Kritik fehl ist. Soweit erforderlich, sind solche Sondersitzungen auch notwendig. Ich erinnere daran, dass wir in dem gemeinsamen Obleutegespräch anlässlich der letzten Sitzung des Agrarausschusses volles Einvernehmen auch mit Ihrem Vertreter erzielt haben über die Vorgehensweise bei diesem Gesetzgebungsverfahren,
sodass ich nicht ganz nachvollziehen kann, warum das heute Gegenstand der Kritik sein soll, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, der Minister hat schon davon gesprochen, dass es ein Umweltgesetzbuch geben sollte als das größte umweltpolitische Projekt der zurückliegenden Legislaturperiode auf Bundesebene. Er hat auch zugleich darauf hingewiesen …
So kann der Mensch sich irren, Herr Kollege.
Fazit ist, dass dieses Gesetzbuch ein so umfassendes ist, weil es in sechs Teilen alle Bereiche des Umweltschutzes erfassen sollte.
Gescheitert ist dieses Gesetz daran, dass es nicht nur in der CSU, sondern auch ganz generell bei den Landwirtschaftsverbänden und bei den Nutzerverbänden erhebliche Widerstände dagegen gab, dass wir die nationalen Standards im Naturschutz über die EU hinaus verschärfen wollten.
Ich bin im Augenblick beim Naturschutzgesetz.
Das hängt damit zusammen, dass sich dann die Verhandlungen hinzogen und am Schluss in der letzten Wahlperiode es nicht mehr möglich war, das Bundesumweltgesetzbuch zu verabschieden.
Wir haben uns innerhalb der CDU zwischen Umweltschützern und Agrarpolitikern immer wieder verständigen müssen, welche Möglichkeit es zu einer gemeinsamen Sprachfindung gibt. Es war sehr schwer und daran ist es letztlich auch gescheitert. Es ist nicht die CSU, sondern es war der Widerstand insbesondere auch der Landwirtschaft.
Wenn Ihnen nichts anderes einfällt, Herr Kollege, dann ist das nicht überzeugend.
Es geht nicht um Länderegoismus, es geht darum, dass wir die nationalen Standards im Naturschutz nicht über das hinausheben sollten, was in der EU üblich ist, einfach schon um Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Landwirtschaft weitgehend zu vermeiden.
Ich will darauf hinweisen, dass wir jetzt hier zu einem 1:1-Ergebnis kommen, dass wir Bundesrecht so umsetzen, wie das notwendig ist, und dass wir es anpassen an die Besonderheiten des Naturschutzes in unserem Bundesland. Ich bin froh darüber, dass wir Einvernehmen erzielt haben über das, was in dem Gesetzesvorhaben passieren soll. Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Fachausschuss. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Auch hier zu der Kritik von Herrn Kollegen Griese möchte ich sagen, dass es doch eigentlich eine gute Sache ist, wenn wir in den Fraktionen gemeinsam einen solchen Gesetzentwurf erarbeiten, und dass man das nicht so auslegen darf, als wenn wir für angebliche Fehler des Ministeriums einspringen.
Ich finde, das ist ein Zeichen der lebendigen Demokratie, was wir hier exerzieren.
Und deshalb sollte man das eigentlich auch anerkennen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren hat sich unsere Fraktion dafür eingesetzt, dass auch im Landeswasserrecht bei der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln die Landwirte wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen haben.
Und das ist etwas, worauf wir auch in Zukunft Wert legen können.
Ja, man kann es auch übertreiben, aber ich finde, noch leben wir.
Kolleginnen und Kollegen, ich will es kurz machen und deutlich sagen, dass wir uns freuen, dass wir hier wieder das verwirklichen, was in der Koalitionsvereinbarung festgelegt ist, nämlich die Umsetzung 1:1 von europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben. Das halte ich für eine gute Sache.
Der Knackpunkt, um den es uns immer geht, sind die Abstandsflächen. Dazu ist schon etwas gesagt worden.
Wir wollen das, was in der Düngeverordnung gilt, auch bei uns festgeschrieben haben. Wir haben da eine Fristsetzung bis zum 31.12. Damit entfällt diese Fristsetzung und wir kommen zu einer dauerhaft vernünftigen Lösung. Wir wissen, dass die Regelungen der Düngeverordnung auch in Zukunft fortgelten. Ich bin auch froh, dass wir dieses Gesetz so auf den Weg bringen, weil es in Übereinstimmung mit den Verbänden, den Nutzerverbänden möglich ist. Deshalb beantrage ich für unsere Fraktion die Überweisung in den Agrarausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag der LINKEN ab.
Was für ein Wunder!
Die Linkspartei nimmt eine...
Ich glaube, dass Sie mich erst einmal ausreden lassen sollten!
Das hat schon vorhin Ihr Kollege gefordert, nicht zu Unrecht.
Die Linkspartei nimmt eine Passage der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP auf Bundesebene zum Anlass, um Unsicherheiten zu schüren,
Populismus zu verbreiten
und die Exzesse der Bodenreform als stalinistisches Unrecht zu verteidigen.
In der Koalitionsvereinbarung heißt es schlicht und einfach: Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden,
die im Hinblick auf die Enteignungen der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll,
ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke,
die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.
Meine Kolleginnen und Kollegen, es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Es ist leider schlicht falsch, wenn der Minister Backhaus das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe bereits vorwegnimmt und davon redet,
dass es hier zu einer Revision der Bodenreform kommt. Das stimmt einfach nicht.
Das ist nicht wahr.
Und ich werde darauf noch im Einzelnen eingehen, egal wie Sie von links schreien. Gewöhnen Sie sich mal an Disziplin!
Wie man aus dieser Formulierung, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, eine Revision der Bodenreform herleiten kann, ist nicht nachvollziehbar und lässt sich auch aus der Absicht der Koalitionsvereinbarung überhaupt nicht begründen.
Meine Damen und Herren, was ist denn mit der Revision der Bodenreform? Es gab doch schon in der DDR die erste Bodenreform, dass man den Siedlern die Flächen wegnahm und die Kollektivierung der Landwirtschaft einführte.
War das keine Revision?
Es gab auch nicht einmal Volleigentum der Siedler in der Bodenreform, sondern nur Wirtschaftseigentum. Haben Sie Ihre eigene Geschichte vergessen?
Doch, sonst hätten Sie diesen Antrag nicht gebracht, damit das mal ganz klar ist.
Meine Damen und Herren, zur Sache: Die Durchführung der Bodenreform war mit der Landesverordnung vom 5. September 1945 beschlossen
und durch Befehl der SMAD im Oktober bestätigt worden. Sie sah die entschädigungslose Enteignung der Ländereien und Objekte von Großgrundbesitzern über 100 Hektar mit Immobilien und Inventar, der Kriegsverbrecher,
der aktiven Nazis und des faschistischen Staates vor. Im Zuge der Bodenreform wurden etwa 2.200 Gutsbesitzer und 980 weitere Objekte in Mecklenburg-Vorpommern enteignet.
Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal mit Nachdruck, weil das hier unbekannt ist:
Die alte Bundesrepublik Deutschland hat diese entschädigungslosen Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone als Menschenrechtsverletzungen stets verurteilt.
Die früheren Bundesregierungen...
Frau Präsidentin, ich wäre dankbar, wenn ich die Chance hätte, meine Meinung hier vorzutragen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, die früheren Bundesregierungen und auch die der Sozialdemokratischen Partei, Herr Minister, das muss ich Ihnen mal deutlich sagen, haben immer wieder zugesagt, bei der Wiedervereinigung Deutschlands dieses Unrecht in vollem Umfange rückgängig zu machen und die rechtmäßigen Eigentümer in ihre verlorenen Rechte einzusetzen.
Meine Damen und Herren, wenn wir noch heute das Naziunrecht regulieren,
muss das kommunistische Unrecht genauso reguliert werden.
Meine Damen und Herren, viele haben sich auf diese Zusagen der alten Bundesrepublik verlassen und sind in der Tat entsprechend enttäuscht.
Und wenn Sie, Herr Backhaus, etwas zur Wiedervereinigung sagen und zur Haltung der SPD, dann muss ich Ihnen hier auch vor diesem Hause sagen, dass es Egon Bahr gewesen ist, der noch vor der Wiedervereinigung von der Wiedervereinigung als der Lebenslüge des deutschen Volkes gesprochen hat. Vergessen Sie das nie!
Darüber könnten wir gern noch mal diskutieren.