Gerd Walther
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In unserem letzten Tagungsordnungspunkt geht es uns um die Verzahnung von Jugendhilfe und Schule, um die Stärkung dieser Verzahnung. In letzter Zeit haben sich die Foren, Konferenzen und Workshops zu dem Thema „Jugendhilfe und Schule“ auch bei uns im Land gehäuft und, egal wer die Veranstaltungen vorbereitet oder durchgeführt hat, eines wird immer wieder deutlich, nämlich dass gerade im Bereich der Schulsozialarbeit ein enormer Entwicklungsbedarf gesehen wird. Ich komme nachher auf diesen Punkt noch einmal zurück, dass wir einen enormen Entwicklungsbedarf haben, dass es bitte ausdrücklich nicht als Kritik am Bestehenden zu verstehen ist, sondern als Positionierung für die Weiterentwicklung.
Unterschiedliche Begriffl ichkeiten machen den Ansatz der verbesserten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule deutlich. Einer spricht von Verzahnung, ein anderer von Kooperation oder enger Zusammenarbeit. Aber letztlich liegt alles sehr dicht beieinander und die Frage der Funktionalität entscheidet neben den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch ganz stark mit, ob diese Funktionalität durch die agierenden Personen vor Ort bestimmt wird.
Und je besser der Draht zwischen Schulleitung und den Anbietern der Schulsozialarbeit ist, desto effektiver und förderlicher sind auch die Angebote der Schulsozialarbeit.
Aber deutlich wird auch – wer sich mit diesem Thema beschäftigt, weiß das –, dass es eben keine Vereinnahmung der Jugendhilfe durch die Schule geben kann und geben darf,
denn Schule und Jugendhilfe haben bei aller gewollter und auch notwendiger Nähe doch unterschiedliche Ansätze und Zielvorgaben im Handeln. Schulsozialarbeit lässt sich davon leiten, was Schülerinnen und Schüler benötigen, was über den Bereich der Wissensvermittlung und schulischen Erziehung hinausgeht. Es geht um zusätzliche Förderung und Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsstärkung. Es geht um den Umgang mit Konfl ikten und Herausforderungen. Dies im Hinterkopf wird klar, warum eine effektive Verzahnung von Jugendhilfe und Schule sehr förderlich für beide Bereiche ist. Und als ein Weg des Defi zitabbaus im Bereich der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist die Weiterbildung zu verstehen.
Dass wir heute von gemeinsamer Weiterbildung für die beiden Bereiche sprechen, macht Sinn, wenn das gemeinsame Agieren vor Ort der Schlüssel des Erfolgs ist. Und an dieser Stelle möchte ich ganz kurz schon einmal auf den CDU-Antrag eingehen. Es ist eben nicht so, dass die Fort- und Weiterbildung einen neuen Fakt darstellt, denn sowohl im Schulbereich als auch im Bereich der Jugendhilfe sind jährliche Fort- und Weiterbildungen bereits verpfl ichtend Bestandteil. Diese nun unbedingt zusammen durchzuführen kann vielleicht in einem Einzelfall zu einem Mehrbedarf führen. Im Regelfall sollte dies aber eben nicht so sein.
Nein, ich habe eben über den Änderungsantrag der CDU gesprochen, Frau Fiedler-Wilhelm, und Sie sind explizit auf zusätzliche Kosten im Bereich der Fort- und Weiterbildung eingegangen, und da habe ich Ihnen ganz kurz dargestellt, dass dies nicht zwingend gegeben ist.
Wir sehen enormen Bedarf in unserer Gesellschaft, gerade beide Bereiche der Jugend- und Schulsozialarbeit weiterzuentwickeln. Und wir können heute davon ausgehen, dass der Bedarf an unterstützender Schulsozialarbeit auch in den vergangenen Jahren eher noch zugenommen hat. Dies ist bitte nicht als Kritik an der Landesinitiative zu verstehen, ganz im Gegenteil. Mecklenburg-Vorpommern hat viel eher als alle anderen den Bedarf in diesem Bereich erkannt, hat sich zum Vorreiter auf diesem Gebiet entwickelt und will dies auch weiter bleiben.
Und nicht von ungefähr taucht da die Formulierung im Antrag auf, dass die verbesserte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule unter anderem auch durch den schrittweisen Ausbau der Angebote im Bereich der Schulsozialarbeit erreicht werden soll. Wichtig dabei ist zu erklären, dass dieser schrittweise Ausbau über die jetzige Landesinitiative hinaus geschehen muss, denn die
Verstärkung im Bereich der Schulsozialarbeit darf nicht zulasten des Bereiches der freien Jugendarbeit gehen.
Denn eines müssen wir auch ganz nüchtern konstatieren: Leider ist es so, dass auch im Bereich der Jugendsozialarbeit der Bedarf steigend ist. Trotz der sinkenden Zahl der 10- bis 26-jährigen Kinder und Jugendlichen – sie sind Grundlage der bisherigen Landesförderung – haben wir auch festgestellt, dass wir ein Maß erreicht haben, wo wir die Landesmittel nicht weiter absenken dürfen, das heißt, wir müssen davon wegkommen, die Landesmittel pro Kopf zu berechnen, und in diesem Sinne sind wir aufgefordert, die Rahmenbedingungen dafür herzustellen, dass wir gerade den Bereich der Jugendsozialarbeit erhalten und schrittweise den Bereich der Schulsozialarbeit ausbauen.
Es ist nicht nur eine Forderung der Linkspartei.PDS, dass wir das Ziel anvisieren, langfristig an allen Schulen mindestens einen Schulsozialarbeiter haben zu wollen. Ich habe das eben sehr wohlwollend, glaube ich, wie auch meine Kollegen insgesamt, empfunden, dass der Minister diesen Punkt aufgegriffen hat und wir uns dort sehr einig sind.
Na, da haben wir jetzt vielleicht eine kleine Differenz.
Als Zielstellung kann es langfristig an allen Schulen durchaus ein erster Schritt sein,
ein erster sehr effektiver Schritt sein, wenn wir mit den weiterführenden Schulen beginnen, so, wie es vorhin der Minister ausgeführt hat. Ich verstehe das durchaus als zusammenpassende Ansätze. Der gestiegene Bedarf im Bereich der Schulsozialarbeit ist unstrittig
und wir sind gemeinsam aufgefordert, mit unseren Anstrengungen hier im Landtag dieses Ziel anzupacken.
Jetzt möchte ich noch einmal kurz auf den Antrag der CDU in Gänze eingehen. Auf die fi nanziellen Mehrbelastungen beziehungsweise Nichtmehrbelastungen bin ich eingegangen.
Aber ich möchte auch noch auf einen anderen Punkt kurz eingehen. Frau Fiedler-Wilhelm, Sie haben in der Begründung Ihres Antrages von einem verbindlichen Rahmenplan gesprochen, den Sie praktisch hier einfordern. Allerdings muss ich dazu sagen …
Ja.
Deswegen, wenn es denn eine Verständnisfrage ist, will ich ganz kurz zur Aufklärung noch mit beitragen, denn wir haben in unserem Antrag von verbindlichen Rahmenbedingungen gesprochen und nicht von einem Rahmenplan. Das sind zwei sehr unterschiedliche Begriffl ichkeiten.
Es können durchaus verbindliche Rahmenbedingungen auch einen Rahmenplan beinhalten, aber das haben wir an keiner Stelle in unserem Antrag geschrieben.
Also ich möchte Sie bitten, dass Sie Ihren Änderungsantrag zurückziehen. Das ist jetzt wirklich eine ganz ernsthafte Bitte, zu diesem Punkt, glaube ich, der sehr wichtig ist.
Wir haben am 24. Mai in Güstrow unsere Fachkonferenz durchgeführt und ich kann Ihnen sagen, dass wir dort in einem sehr breiten Kontext mit den Jugend- und Schulsozialarbeitern bestimmte Positionen herausgearbeitet haben, die uns sehr darin unterstützt haben, exakt in dem Sinne, wie wir es hier eben auch diskutiert haben, fortzufahren, dass also die, die letztendlich das Programm bei uns im Land so hervorragend umsetzen, nämlich die Jugend- und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter, diese Ansätze mittragen. Und es sollte hier an dieser Stelle auch möglich sein, den Konsens, der eigentlich in der Gesellschaft da ist, auch hinzubekommen und das heute im Hohen Hause auf den Weg zu bringen, wenn wir dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Sprecher der quasi Nichtraucherfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern,
der Fraktion der Linkspartei.PDS, möchte auch ich mich zum Thema äußern.
Vorerst abschließend für diese Legislaturperiode wollen wir uns heute mit dem Antrag der CDU zu den rauchfreien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch mit dem Landesaktionsplan „Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in MecklenburgVorpommern“, vorgelegt durch die Landesregierung, beschäftigen. Um es gleich vorwegzuschicken: Wir werden heute den CDU-Antrag ablehnen, da der vorgelegte Landesaktionsplan das Ziel der CDU mit einschließt.
Wir haben uns in den vergangenen zwei Jahren immer wieder zu diesem Thema verständigt und festgestellt, dass wir alle rauchfreie Schulen in unserem Land wollen. Die Koalitionäre gehen allerdings weiter, sie wollen nicht nur Rauchfreiheit, sondern Suchtfreiheit, und das umfassend in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen.
Im April 2005 forderte der Landtag mehrheitlich die Landesregierung auf, einen Aktionsplan in diesem Sinne vorzulegen. Dies ist nun erfolgt. Man kann sich über den Zeitpunkt streiten, aber erfolgt ist es. In der Logik der Sache begründet ist, dass wir nun diesen Plan auch umsetzen wollen, um das erklärte Ziel zu erreichen. Bestandteil des Planes ist unter anderem ein 6-Phasen-Modell „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zur rauchfreien Schule“.
Für uns als Linkspartei kann ich deutlich formulieren, dass wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt haben. Wir wollen, dass alle Schulen in unserem Land bis zum Jahr 2009 rauchfrei sind. Dies betrifft natürlich nicht nur die Jugendlichen ab 16 Jahren – andere dürfen ohnehin nicht rauchen –, nein, es betrifft alle Personen, die sich in Schulen aufhalten.
Und um ein Weiteres deutlich und offen zu sagen – denn, Kollege Glawe, ich lebe genauso wie Sie hier im Land Mecklenburg-Vorpommern –, wir wissen, dass oft auch Lehrerinnen und Lehrer ein ganz massives Problem in Bezug auf das Rauchen an den Schulen darstellen. Wir sind also dafür, dieses ehrgeizige Ziel mit Nachdruck zu versehen, um am Ende der Freiwilligkeitsphase – und um nichts anderes geht es ja im Aktionsplan – eine stringente Regelung stehen zu lassen. All jene, die es nicht aus eigener Kraft schaffen, bis zum Jahr 2009 das Ziel der rauchfreien Schule zu erreichen, werden per Verordnung beziehungsweise per Gesetz dazu verpflichtet. Ich glaube, diese Motivationshilfe, so kann man es nennen, wird für einen erheblichen Schub sorgen. Beginnend mit dem Schuljahr 2006/2007 soll eine neue Freiwilligkeitsphase einsetzen, die es den Schulen ermöglicht, sich selbstbestimmt und durchaus differenziert nach den jeweiligen Bedingungen vor Ort ausgerichtet auf den Weg zur rauchfreien Schule zu begeben.
Im Übrigen ist der Landesaktionsplan zur Suchtprävention ein geeignetes Mittel, um in unserem Land eine neue Qualität in Sachen Aufklärung, Motivation, Fürsorge, also wirklicher Prävention zu erzielen. Gesundheitserziehung von klein an, Bildung in der Sache, Unterstützung von Familien, über die wir in diesem Zusammenhang viel zu wenig sprechen, Unterstützung von Kitas, von Schule, von Freizeiteinrichtungen, all dies will bedacht sein. Der alleinige Fokus auf die Schulen, zumal nur auf das Rauchen, greift hier zu kurz.
Wir wollen Angebote mit den Schülern gemeinsam entwickeln, damit sie ihre beste Wirkung entfalten können. Dazu gehören natürlich auch Angebote an Jugendliche, deren Zahl übrigens erheblicher ist, als man oft annimmt, die bereits Suchtverhalten in jungen Lebensjahren aufweisen. Wie wollen Sie aus den Reihen der CDU diejenigen Jugendlichen per Rauchverbot mit auf den Weg nehmen, die bereits abhängig sind? Ich sehe hier eher katastrophale Entwicklungsschäden in der Biografie, die bei denjenigen vorprogrammiert wären, die bereits Suchtverhalten aufzeigen. Wir setzen hingegen hier auf Angebote speziell für diese Klientel. Diese mitzunehmen ist uns ein wichtiger Anspruch.
Wir haben es heute mehrfach gesagt, wir sehen die Schule nicht losgelöst. Sie wollen eine Insellösung, eine
Insel der Glückseligkeit quasi, wir einen umfassenden suchtfreien öffentlichen Raum. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion, die ja auch in unserem Land zweifelsohne potenziert durch das Engagement der CDU geführt wird, braucht man keinen Zweifel daran zu lassen, was im öffentlichen Raum zurzeit stattfindet. Man kann durchaus noch einmal sagen, wenn es uns wirklich ernst ist, gemeinsam dieses Thema anzupacken und nach Lösungen zu suchen, dann ergreifen wir doch sofort Aktivitäten – ich habe es im Sozialausschuss gesagt, ich will es heute gern wiederholen –, Aktivitäten hin zu einem stringenten Werbeverbot für Rauchartikel. Das müsste man natürlich auf der Bundesratsebene einbringen. Aber lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass es uns hier ernst ist.
Und wenn wir über den öffentlichen Raum reden, umschließt das sicherlich auch alle Einrichtungen, die beispielsweise im Hotel- und Gaststättenbereich sind. Und ich wäre äußerst gespannt auf die Haltung der CDU in einer etwaigen Anhörung im Sozialausschuss, wenn wir der Lobby der DEHOGA-Vertreter gegenübersitzen, ob sie dann auch noch so konsequent sind wie heute, wenn es um ein generelles Verbot im öffentlichen Raum geht.
Frau Fiedler-Wilhelm, Sie wissen doch genau wie alle anderen, die in diesem Land leben, dass die Zivilcourage bei den Erwachsenen das eigentliche Problem ist. Und Zivilcourage fängt doch damit an …
Die Zivilcourage würde sich doch darin zeigen, dass wir uns einig sind, dass alle, die durch unser Land gehen, den Mut und die Kraft haben …
Genau, Herr Liskow, fangen wir mal gemeinsam an,
zum Beispiel die 12- und 13-jährigen Jugendlichen anzusprechen, die morgens um acht auf der Straße rauchen. Wer hat denn von uns hier die Kraft, die Jugendlichen anzusprechen? Geht hier irgendeiner als Pionier voran und sagt, ich bin’s, der hier regelmäßig die Jugendlichen anspricht? In dem Sinne glaube ich nicht, dass wir das Problem lösen können durch Verbote, auch für die Lehrer, und zu schauen, wie macht man es in den Schulen. Wir alle selbst müssen an der Stelle mal ein bisschen Arsch in der Hose haben und das gemeinsam anpacken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige Unterrichtung zeugt von einer richtigen Weichenstellung in Mecklenburg-Vorpommern hin zu einem erstmalig ressortübergreifenden Kinder- und Jugendprogramm, welches alle Förderungen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land zusammenfasst, aneinanderfügt und auch miteinander abstimmt.
Apropos Weichenstellung. Vielleicht noch mal ein kleiner Schlenker zu den Gedanken von Kollegen Glawe, auch wenn er jetzt gerade nicht hier im Raum ist. Kollege Glawe sprach, als es um die Unterstützung seiner inhaltlichen Ansätze ging, von Genossinnen und Genossen
und blickte hier stark nach links rüber, also zur Linkspartei.PDS. Als es um die Haushaltsverhandlungen ging, blickte er dann zur SPD. Ich gehe mal davon aus, das sind die Vorboten einer Regierung der nationalen Vernunft, die Herr Glawe gemeinsam mit uns anstrebt. Wir sind gespannt auf den 17.09.
Aber zurück zum Tagesordnungspunkt.
Gerade deswegen habe ich „nationale Vernunft“ gesagt. Die Betonung liegt auf „Vernunft“.
In diesem Sinne also zurück zum Programm. Die Landesregierung hat die Leitlinien für unser Land zunächst erarbeitet. Sie dienten als Grundlagen für die Entwicklung des heute vorliegenden Programms. Künftig muss es gelingen, den hehren Anspruch des Programms zu verwirklichen. In dem Programm heißt es wörtlich, ich zitiere: „Kinder- und Jugendpolitik ist als strategische und nachhaltige Zukunftspolitik zu gestalten. In den verschiedenen Politikfeldern muss sichergestellt werden, dass jetzige Veränderungen nicht auf Kosten der Zukunft und somit auf Kosten der jetzigen jungen Generation gehen.“ Wenn dies künftig Realität wird, dann erleben wir mit dem heutigen Tag einen Quantensprung in der Sozialpolitik.
Aus Gesprächen mit anderen Fachpolitikern der Linkspartei.PDS aus den ostdeutschen Landtagen weiß ich, dass die Entwicklung eines solchen Programms mit starker Aufmerksamkeit verfolgt wird. Mecklenburg-Vorpommern leistet hier Pionierarbeit. Auch deshalb ist es uns wichtig, dass der künftige Landtag zum einen auf den nötigen finanziellen Unterbau im Sinne des eben genannten Zitates achtet, zum anderen aber auch auf die konsequente Einhaltung und Umsetzung des Programmes Wert legt. Aus der heutigen Diskussion zum Thema der rauchfreien Schulen wissen wir auch, beschriebene Seiten sind nur die eine Seite der Medaille, die wirkliche Realität ist oft eine andere. Deshalb ist es für meine Partei ein wesentlicher Anspruch, dieses Programm konsequent umzusetzen, und ich gehe davon aus, dass dies ein Anspruch des Hohen Hauses insgesamt ist.
Mit dem neuen Kinder- und Jugendprogramm wollen wir auf die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen eingehen, differenzierte Angebote und Lösungen suchen und schließlich auch finden. Dies ist eine enorme Herausforderung, die mit dem Programm auf uns zukommt. Die Kinder und Jugendlichen dabei mitzunehmen, sie zu beteiligen, das ist ein weiterer wichtiger Anspruch. Der einzurichtende Jugendbeirat beim Sozialministerium wird ein festes Glied in der neuen Kette der Teilhabe sein.
Um die gewachsenen Ansprüche zu realisieren, benötigen wir hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Qualifizierung in diesem Sinne soll das Programm ebenfalls Grundstock sein. Wir werden gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Standards für diese Arbeit definieren und auf die Umsetzung Wert legen.
Ich freue mich auch im Namen der Fraktion der Linkspartei.PDS, dass es uns zum Ende der Legislatur doch noch gelungen ist, dieses Programm im Landtag zu diskutieren und dann in der neuen Wahlperiode hoffentlich gemeinsam umzusetzen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln heute den voraussichtlich letzten Bericht zur Tätigkeit des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode. Zeit, neben aktuellen Petitionen, die in der Sammelübersicht enthalten sind, auch auf damit im Zusammenhang stehende allgemeine Fragen einzugehen.
Aber zunächst möchte ich mich den Glückwünschen an Kollegen Udo Timm – er ist, glaube ich, gerade nicht im Raum – zu seinem 65. Geburtstag anschließen. Ich empfand es persönlich als eine sehr angenehme Bereicherung, mit ihm zusammenzuarbeiten, und sehr positiv, dass es sonst eher übliche Parteienspielchen nicht gab, sondern die Sache im Vordergrund stand.
Nun aber zur direkten Arbeit an den Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
Angestiegen ist die Anzahl von Begehren der Bürger, die sich auf das Handeln ihrer zuständigen Verwaltung, von Bürgermeistern oder Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretungen beziehen. Sie wissen, dass uns hier im Petitionsausschuss die Hände gebunden sind, wenn es um kommunales Verwaltungshandeln geht. Dennoch wird durch die erhebliche Anzahl von Petitionen deutlich, dass sich Bürger vor Ort oft nicht ernst genommen fühlen, denn vor Abschluss der jeweiligen Petitionen versäumen wir es nicht, in der Sache zu unterstützen, zu vermitteln und auch in geringem Umfang zu beraten. Letztlich bleibt bei uns im Ausschuss nur noch die Möglichkeit, die Petition wegen Nichtzuständigkeit abzuschließen. Aber oft bleibt ein ungutes Bauchgefühl, weil die Frage, die uns beschäftigt, warum solche Fragen nicht vor Ort zur Zufriedenheit geklärt werden konnten, im Raume stehen bleibt.
Wir gewinnen den Eindruck, dass das, was einzelne Kommunen, Kreise oder Städte eingerichtet haben, eine Beschwerde- beziehungsweise Eingabenstelle, immer nötiger wird. Hier greift die Überlegung, ob nicht zwingend in allen Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Städten eventuell die Möglichkeit bestehen sollte, dass bereits existierende Ausschüsse sich solcher Fragen annehmen und ihre Aufgabenbereiche in diesem Sinne erweitern sollten.
Ein Thema, welches uns gerade in der letzten Woche beschäftigt hat und für uns alle auch von Interesse mit Blick auf die Wahlen vom 17. September ist, betrifft die Aushändigung von Briefwahlunterlagen bei der letzten Wahl in den Justizvollzugsanstalten. Meine Kollegin Frau Schlupp hat hierzu schon Ausführungen gemacht. In der Sache muss ich dazu allerdings sagen, verhehle ich nicht, dass ich im Ausschuss ein gewisses Unverständnis darüber geäußert habe, dass in vielen Bereichen des zivilen Lebens die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts nicht so locker gesehen wird wie in einer JVA. Wer sich von uns über einen fixierten Zeitraum hinaus an einem anderen Ort aufhält, kommt schnell in die Situation, das Melderecht zu verletzen, wenn er säumig war. Anders bei Insassen von Justizvollzugsanstalten. Sie können offensichtlich auch über Jahre ihren „Hauptwohnsitz“ an einem anderen Ort als dem ihres gewöhnlichen Aufenthalts haben. Etwas skuril, aber es entspricht der geltenden Rechtslage. Mit Blick auf die bevorstehende Wahl ist Sorge dafür getragen, dass dieser Umstand nicht zur Einschränkung des Wahlrechts Einzelner führen wird.
Ein weiterer konkreter Punkt ist die Behandlung einer Petition in einer Abschiebungssache nach Togo. Erfolgreich war es uns zunächst gelungen, in der Sache zu beraten, aber auch politisch im Land zu sensibilisieren, und dies wohlgemerkt in Einigkeit. Da dies alles andere als selbstverständlich und hier im Hohen Hause üblich ist, von mir ein ausdrückliches Dankeschön an alle Beteiligten im Ausschuss.
Ich möchte es nach Abschluss der Petition jetzt im letzten Quartal heute aber noch einmal nüchtern benennen, was uns im Rahmen der Behandlung der Petition im Ausschuss und bei den Anhörungen von Regierungsvertretern missfallen hat. Uns wurde seitens eines Regierungsvertreters aufgezeigt, dass es keinen Handlungsspielraum für die Landesregierung gibt und eine Aussetzung der Abschiebung nicht möglich sei. Als dann 14 Tage später der Betroffene abgeschoben war und der politische Druck enorm stieg, gab es, aus meiner Sicht sehr überraschend, doch die Möglichkeit eines Abschiebestopps nach Togo. Das ist gut in der Sache im Allgemeinen, aber fatal im konkreten Einzelfall, denn die Nacht-und-Nebelabschiebung konnte nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Ich möchte deshalb noch einmal unsere Erwartungshaltung für künftig ähnlich gelagerte Fälle formulieren, gleichzeitig hat diese Haltung aber auch Allgemeincharakter zu meinem Verständnis für unsere Arbeit im Petitionsausschuss: Wir, das sind sowohl die Abgeordneten als auch die Regierung, sind für die Bürger da. Wir sollten immer erst den Ansatz durchdenken, wie wir den Bürgern bei ihren Anliegen helfen können und welchen Spielraum wir haben, um einen Konflikt oder eine Problemlage zu lösen. Leider haben wir des Öfteren anders erleben müssen, das Denken und Handeln in Abwehrhaltungen, im Schema, warum etwas nicht geht.
Abschließend möchte ich mich bei allen Kollegen im Ausschuss für die gute Zusammenarbeit bedanken. Es war für mich eine äußerst positive Erfahrung, denn unser Stil weicht erfreulich von dem ab, was Mensch so von Politik denkt und hört. Einen Dank aber auch an die Mitarbeiter des Sekretariats, die oft im Hintergrund arbeiten, die eine Unmenge an Papier und damit auch an Problemen unserer Bürger weggetragen haben. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Mit der heutigen Zweiten Lesung des Gesetzentwurfes wollen wir eine weitreichende Anpassung des Landesrechts an das geltende Bundesrecht vornehmen. Die Drucksache macht deutlich, wie umfangreich insbesondere im Rahmen der Beratungen des Innenausschusses hier gearbeitet wurde. Zahlreiche Änderungen wurden durch die Koalitionsfraktionen eingebracht und sind das Ergebnis von Anhörungen, aber auch von zahlreichen Einzelgesprächen mit Interessenverbänden und Vereinen, von denen heute einige anwesend sind. Im Zuge des heutigen Anpassungsgesetzes wird zusätzlich auch das seit September 2001 existierende Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz geändert. Hier gibt es insbesondere Änderungen im Bereich des Namensrechts.
Die zahlreichen Diskussionen im federführenden Innenausschuss sowie im Rahmen der Entstehung des Gesetzes machen insgesamt leider aber auch deutlich, dass es immer noch ein weiter Weg ist zur wirklichen Gleichstellung. Dies kann man übrigens für den Begriff der Gleichstellung insgesamt feststellen, denn grundgesetzlich ist verankert: Alle Menschen sind gleich, egal welcher Religion, Hautfarbe, Sexualität oder Behinderung sie angehören. Dies hört sich theoretisch gut an, macht aber in der täglichen Umsetzung immer noch immense Schwierigkeiten.
Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien schreiben ebenfalls eine umfassende Gleichstellung vor. Andere europäische Staaten zeigen, dass Gleichstellung mehr bedeuten kann als das, was wir in Deutschland kennen und erleben. Es gibt Staaten, die beispielsweise den Begriff der Ehe für alle selbst gewählten Formen des familiären Zusammenlebens gelten lassen. In Deutschland, und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern, gilt weiterhin das altbewährte Prinzip von Mann und Frau, zumindest wenn es um die Ehe geht. Daher kann die heutige Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur wirklichen Gleichstellung sein. Weitere Schritte, Herr Friese hat es gesagt, müssen folgen.
Dies sollte beispielsweise einhergehen mit einer gesellschaftlichen Diskussion auch über den Begriff der Familie. Für uns als Linkspartei.PDS ist Familie dort, wo mindestens zwei Menschen selbstbestimmt zusammenleben. Das können sein Mutter und Kind, Vater und Kind, das können zwei Männer sein, das können zwei Frauen sein, aber auch andere Lebensformen sind möglich.
Neben der spannenden gesellschaftlichen und damit auch politischen Diskussion zu diesem Thema gilt es, weitere Lebensbereiche im Rahmen wirklicher Gleichstellung anzupassen. In Deutschland sind das zwei Themenbereiche, und zwar insbesondere das Steuerrecht und das
Adoptionsrecht. Genügend Aufgaben also, in einer neuen Legislatur hier im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern am Thema weiterzuarbeiten, aber auch Bundesratsinitiativen zu unterstützen oder selbst mit anderen Ländern auf den Weg zu bringen.
Im Rahmen der Ersten Lesung gab es hier und da Unverständnis über meine Ausführungen hier im Hohen Hause. Deshalb heute noch einmal deutlich: Alle Änderungen, die wir mit zäher Kleinarbeit in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet haben, sind dem Innenministerium zuvor bekannt gewesen, bekannt deshalb, weil wir sie als Fraktion dem Innenministerium zugearbeitet hatten. Deshalb mein Unverständnis damals wie auch heute darüber, dass im Hause des Innenministeriums, aus welchem Grunde auch immer, nicht so gearbeitet wurde, wie es möglich und nötig war.
Ich kann für meine Fraktion betonen: Sollte es wieder zu ähnlichen Situationen kommen, dann sind wir willens und in der Lage, solche Gesetze selbst zu entwerfen und parlamentarisch einzubringen. Zweifelsohne hätten wir wenigstens zwei Jahre eher die heutige Schlusslesung erlebt. Dies soll aber nicht die heutige Freude über das Landesanpassungsgesetz schmälern. Insbesondere für alle vom Gesetz Betroffenen bleibt der 27.06.2006 ein Tag der Freude, Freude über ein Stück mehr Gerechtigkeit, Freude über ein Stück mehr Anerkennung und Freude über ein Stück mehr Selbstbewusstsein. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Nach den heute schon verabschiedeten Änderungen im Bereich des Lebenspartnerschaftsrechtes kommen wir nun auch in einem zweiten Bereich zu einem Gesetz zur verbesserten Gleichstellung der in unserem Land lebenden Menschen,
das wir auf den parlamentarischen Weg bringen wollen. Das Besondere an dem Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen ist zweifelsohne der Kontext, in dem es entstanden ist und heute verabschiedet werden soll. So galt es einige Jahre für nicht möglich, dass das Parlament und zuvor die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen, welches über den vereinbarten Rahmen des Koalitionsvertrages der beiden Regierungspartner hinausgehen soll.
Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir als Linkspartei.PDS immer ein solches Gesetz gefordert haben, und deshalb begrüßen wir es heute umso mehr. Unser Dank gilt all jenen, die es möglich gemacht haben beziehungsweise unterstützt haben, dass wir diesen Gesetzentwurf diskutieren und verabschieden können. Ein besonderer Dank gilt im außerparlamentarischen Bereich exemplarisch der LAG Selbsthilfe Behinderter und dem Allgemeinen Behindertenverband und im Bereich der Exekutive dem Integrationsförderrat bei der Landesregierung und dem Sozialministerium.
Wenn künftig also Barrierefreiheit in unserem Land als umfassender Begriff Wirkung entfalten kann, dann ist das bedeutend mehr als das, was man noch vor Jahren unter dieser Begrifflichkeit verstanden hat. Neben dem klassischen Bereich der Barrierefreiheit im baulichen und verkehrstechnischen Sinne kommen neue Lebensbereiche, die nicht minder wichtig sind, hinzu: die verbesserte Kommunikation beispielsweise für hörbehinderte Menschen, die es künftig erlauben soll, dass Betroffene ihr eigenes Recht gegenüber Verwaltung verbessert wahrnehmen können. Barrierefreiheit heißt auch, dass Formulare und Bescheide beispielsweise für sehbehinderte Bürger lesbar und fassbar sind. Barrierefreiheit heißt auch, dass die Informationen von Behörden und Verwaltungen – präsentiert und abrufbar beispielsweise über Internetauftritte – so dargestellt werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar sind.
Wir begrüßen an dieser Stelle auch, dass die mittlerweile anerkannte Arbeit des Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Landesregierung – kurz Integrationsförderrat genannt – fortgesetzt werden kann. Es war eine ausdrückliche Forderung aus den Reihen der Interessenvertreter heraus, dass wir diese Struktur erhalten mögen. Dem konnten wir folgen. Ich sage „wir“ ganz bewusst, weil über die Jahre der intensiven Arbeit am Gesetz die Koalitionsfraktionen inhaltlich immer stark eingebunden waren.
Deutlich wird aber heute auch wieder, dass wir bei allen Gemeinsamkeiten am Thema, die manchmal sogar parteiübergreifend erzielt werden konnten, dennoch bei einzelnen Fragen sehr unterschiedlicher Auffassung waren und offensichtlich weiterhin sind. Der Paragraf 10, die Interessenvertretung – Kollege Glawe hat es eben noch mal angesprochen –, macht dies sehr plastisch deutlich. Und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, will ich ausdrücklich betonen, dass neben den anerkannten Organisationen der Selbsthilfe auch die Vereine und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, so sie die Interessen betroffener Menschen vertreten, ebenfalls als Interessenvertretung gelten. Wir verstehen also ein gleichberechtigtes Miteinander der Vereine und Verbände sowie der Organisationen der Selbsthilfe als Interessenvertreter in Fragen der Wahrnehmung der Rechte der Menschen mit Behinderungen als das A und O.
An verschiedenen Stellen wird deutlich, dass das heutige Gesetz ein Gesetz der Kompromisse, ein Gesetz des Machbaren ist. Es ist ein Gesetz der Schritte in der Umsetzung, welches keinen Partner überfordern soll. Dies gilt insbesondere für die Schaffung von Barrierefreiheit, auch im Bereich der Verwaltung. Ich werbe nochmals für die Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zeitlich kurz, aber intensiv erfolgte im federführenden Sozialausschuss die Diskussion über die vorliegende Gesetzesänderung und neben zahlreichen Aktualisierungen, die in der Natur der Sache liegen, wurden durch die Koalitionsfraktionen umfassende Änderungen eingebracht und einvernehmlich angenommen.
Die Schlaglichter der Änderungen am Gesetz stellen sicher die Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses und die Einbettung des Kinder- und Jugendprogramms dar, daneben die Änderungen auf der kreislichen Ebene in den Jugendhilfeausschüssen, wie sie bereits von der Sozialministerin Frau Dr. Linke ausgeführt wurden. Diesen Part kann ich mir jetzt in meiner Rede ersparen, weil Frau Linke es sehr ausführlich dargestellt hat.
Mit Blick auf die Landesstruktur ist der Landesjugendhilfeausschuss dadurch geprägt, dass die Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder deutlich macht, wie seine neue Wirkung funktionieren soll. Die oberste Landesjugendbehörde, die landesweit wirkenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände profitieren durch die Erhöhung ihrer Sitzanzahl, während wir selbst beispielsweise, also die Fraktionen im Landtag, uns ein Stück zurückgenommen haben. Künftig soll nur noch ein Vertreter des Sozialausschusses in diesem Gremium mitwirken und so das Bindeglied zwischen Landesjugendhilfeausschuss und Sozialausschuss darstellen.
Neu im Bereich der beratenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses ist nun die Möglichkeit, dass neben der Wissenschaft erstmals auf Landesebene auch ein Vertreter des Landesschülerrates mitwirken kann und soll.
Wenn wir so oft über Partizipation geredet haben und reden, ist dies heute ein deutliches Signal an diejenigen, um die es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geht, nämlich die Kinder und Jugendlichen selbst. Wenn sie künftig über den Landesschülerrat also eine direkte Anbindung an den Landesjugendhilfeausschuss erhalten, ist dies nur zu begrüßen.
Ein zweiter sehr wesentlicher Änderungspunkt ist die Einbettung des Kinder- und Jugendprogramms unseres Landes. Wir kommen im Rahmen unserer jetzigen Landtagsdebatte auf das Programm insgesamt noch zu sprechen, daher möchte ich an dieser Stelle auch nur auf die Punkte eingehen, die für den jetzigen Tagesordnungspunkt relevant sind.
Das Kinder- und Jugendprogramm ersetzt an dieser Stelle den bisherigen Bericht der Landesregierung in Form des Kinder- und Jugendberichtes. Da das Kinder- und Jugendprogramm den Anspruch des bisherigen Berichtes, also die Darstellung der wichtigsten Entwicklungstendenzen im Bereich der Jugendhilfe, die Zusammenfassung der Landesmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie die Darstellung der kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung einschließt, ist ein gesonderter Bericht in der klassischen Form nicht mehr nötig. Vielmehr soll mit neuer Qualität und vor allem ressortübergreifend das Kinder- und Jugendprogramm in der
Mitte einer jeden Legislatur künftig die nötige Weichenstellung auch für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der Fraktion der Linkspartei.PDS um die Zustimmung zum überarbeiteten Gesetzentwurf. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, auch wenn Frau Voland heute auf eine recht interessante und bunt colorierte Art und Weise das Thema behandelt hat,
so war doch ein Extrakt darin versteckt, der sich dem geneigten Zuhörer erschlossen hat.
Und an einem Punkt möchte ich zumindest, bevor ich in die rein sachliche Auseinandersetzung komme, noch kurz einsteigen. Frau Voland, es ist ja sogar noch einen Zacken schärfer: Bei Wilhelm Busch hat der Frosch ja immer Pfeife geraucht und wir wissen, Pfeife rauchen ist bekanntlich die schlimmste Form des Rauchens, weil dort das Nikotin am direktesten in den Körper geht. Die schönen Filter, die wir heute haben, gab es bei Wilhelm Busch in dieser Form noch gar nicht. Also an der Stelle hat sich wirklich gesellschaftlich was verändert.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor fast exakt einem Jahr sprach sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern für einen weitergehenden Ansatz aus, als das, was heute im CDU-Antrag geschrieben steht, nämlich für die suchtfreien Schulen und suchtfreien Freizeiteinrichtungen.
Und ich glaube, nach diesem Beschluss hat sich vieles bei uns im Lande bewegt. Und wenn ich sage, es hat sich vieles bei uns im Lande bewegt, will ich durchaus eingestehen, nicht nur im Sinne der inhaltlichen Behandlung der Koalitionäre von vor einem Jahr, sondern auch im Sinne der inhaltlichen Positionierung der CDU-Fraktion von vor einem Jahr. Man muss einfach eingestehen, dass die gesellschaftliche Diskussion bei uns im Land eine große Resonanz auch in den Schulen gefunden hat. Es gibt Schulen, die nach der Diskussion im Landtag gerade vor einem Jahr mit eigenen Projekten auf ganz unterschiedlichem Weg damit umgegangen sind. Das war der freiwillige Ansatz und es gibt auch Schulen, die erfolgreich den reinen verbietenden Ansatz gefahren haben und damit gut leben können.
Nichtsdestotrotz bleibt natürlich die inhaltliche Auseinandersetzung, wie wir jetzt hier im Landtag MecklenburgVorpommern mit diesen Projekten umgehen.
An dieser Stelle möchte ich eine Ergänzung zu den Ausführungen von Herrn Schubert machen. Herr Schubert, Sie sagten vorhin, dass wir die Beschlusslage, so, wie Sie sie dargestellt haben, herbeigeführt haben. Ich glaube, Sie hatten aber nicht so sehr erwähnt den Ansatz, den wir hier auch mehrheitlich getragen haben, dass wir einen Landesaktionsplan auf dem Weg für die suchtfreien Schulen und suchtfreien Freizeiteinrichtungen gestalten wollen.
Und ich habe mich heute vor der Sitzung noch mal kurz erkundigt: Der Entwurf ist fertig, er befindet sich zurzeit in der Kabinettsanhörung. Ich gehe davon aus, dass wir ihn in wenigen Wochen auch in den entsprechenden Fachgremien, beispielsweise auch im Sozialausschuss, diskutieren werden, im Bildungsausschuss auch.
Wir sollten nun auch die Kraft haben, diese inhaltliche Diskussion bei aller Euphorie am heutigen Tag zu führen, und dem Aktionsplan die Chance geben, dass er in unserem Land seine Wirkung entfalten kann. Und zur Entfaltung der Wirkung gehört dann sicherlich auch, und ich hoffe mal und gehe davon aus, dass in diesem Aktionsplan ein 6-Phasen-Modell dargestellt wird, über welches bei uns im Land unter anderem die Schulen zur Rauchfreiheit kommen können und wo ihnen anhand von Illustrationen und Darstellungen verdeutlicht wird, wie so ein Programm in den einzelnen Schulen aussehen kann.
Der Minister hat vorhin schon kurz verwiesen auf die einzelnen Projekte und Programme, die wir bei uns im Land haben. Ich erinnere noch mal an das Programm „Klasse2000“, was für die Erst- bis Viertklässler geschrieben ist, an das Programm „Eigenständig werden“, ebenfalls für die Erst- bis Viertklässler, an das Programm „Fit und stark“ für die Erst- bis Sechstklässler, an das Programm „Alf“ für die Fünft- bis Sechstklässler und das Programm „Erwachsen werden“ für die Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Schuljahr. Ich glaube, das sind alles hervorragende Voraussetzungen, um sich gebündelt der Sache anzunehmen, um die es uns doch gemeinsam hier geht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen für die Umsetzung einer rauchfreien Schule – und das ist, glaube ich, das erklärte Ziel aller Fraktionen im Landtag, der Weg ist vielleicht ein wenig unterschiedlich – Partner. Die Partner sind natürlich darauf angewiesen, dass der Landtag in seiner Beschlussfindung Kontinuität zeigt und dass wir auch nachhaltig entscheiden. Da ist es schon logisch, dass wir den Beschluss von vor einem Jahr ernst nehmen, inhaltlich ausfüllen, im Sozialausschuss diskutieren, wie dieser Landesaktionsplan umgesetzt werden kann, und dann auch kontinuierlich daran weiterarbeiten. Ich würde einen Beschluss, so, wie ihn die CDU heute aufs Tableau gebracht hat, nicht befürworten wollen,
weil es ganz einfach nicht kontinuierlich wäre.
Wir können nicht im letzten Jahr rein in die Kartoffeln, in diesem Jahr raus aus den Kartoffeln, die nächste Legislatur macht dann wieder was ganz anderes. Also ein gewisser stringenter Faden muss schon im politischen Handeln erkennbar sein
und damit würden wir heute einen Bruch hier produzieren.
Deshalb möchte ich dafür werben, dass wir im Sozialausschuss in Kürze den Landesaktionsplan diskutieren,
dass wir uns alle dafür einsetzen, dass der Landesaktionsplan im Schuljahr 2006/2007 in den Schulen unseres Landes umgesetzt werden kann und dann die neue Legislatur zum Ende des Schuljahres 2006/2007 sich sehr intensiv damit beschäftigt, wie dieser Landesaktionsplan seine Wirkung entfaltet hat, welche Sachen eventuell abgestellt, verbessert werden müssen und ob man gegebenenfalls – auch das habe ich immer als Option angekündigt und im politischen Raum sollte man so fair sein und darüber diskutieren –, sollte alles Freiwillige nicht wirken, am Ende so eines Aktionsplanes auch durchaus restriktiv durchgreifen kann im Sinne von Verboten.
Aber ich glaube schon, am heutigen Tag sollte der Landesaktionsplan mit Leben erfüllt werden. Ich freue mich auf die inhaltliche Diskussion des Landesaktionsplanes und ich möchte auch noch mal dem Antrag von der Kollegin Voland zustimmen, die vorhin sagte, dass Sie den heutigen Antrag der CDU in den Sozialausschuss federführend, in den Bildungsausschuss mitberatend einbringen sollten, um dort noch mal die inhaltlichen Punkte zu behandeln, die in dem Antrag zweifelsohne gegeben sind, damit wir uns gemeinsam dem Ziel der rauchfreien Schule nähern können. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die verschiedenen Änderungen im Bereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe, machen es nötig,
dass auch wir bei uns im Land an der Ausgestaltung arbeiten und uns darauf verständigen, welche Intentionen wir dabei verfolgen. Ich setze dabei im Namen der Fraktion der Linkspartei.PDS auf die im Gesetzentwurf dargestellten Schritte, zum Beispiel auf die stärkere Einbeziehung von Jugendlichen selbst, wenn es um ihre eigenen Interessen geht. So ist die Ausdehnung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Jugendhilfeausschüssen – und es besteht die Möglichkeit, dass auch 16- und 17-Jährige als vollwertige Mitglieder, ich betone, vollwertige Mitglieder, agieren können – ein wichtiges Signal an unsere Jugendlichen im Land. Die besondere Rolle mindestens eines Vertreters als Interessenvertreter für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zählt zur verstärkten sensiblen Ausrichtung in diesem Bereich des täglichen Lebens.
In dem federführenden Sozialausschuss werden wir uns in den kommenden Wochen damit beschäftigen, die Beteiligten anzuhören, aber auch eigene politische Intentionen mit einzupflegen. Eine dieser politischen Intentionen ist sicher auch der Umgang mit der Frage des Jugendberichtes. Ich kann für die Fraktion der Linkspartei.PDS heute noch einmal deutlich unsere Haltung und Erwartung formulieren, dass wir für die Beibehaltung des so genannten Jugendberichtes sind.
Er soll künftig, wie es in der Diskussion des Sozialausschusses einvernehmlich seinerzeit angeregt wurde, einmal pro Legislatur erstellt werden und in der Mitte der jeweiligen Legislatur vorgelegt werden. Wir wollen damit die Tür öffnen, dass wir in einer laufenden Legislatur die Chance haben, Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen und in das politische Handeln einzupflegen. Die bisherige Chronologie zum Ende einer Legislatur ließ dieses eher nicht zu. Diese und weitere Ansätze wollen wir diskutieren. Auf die Diskussion im Sozialausschuss freue ich mich und bitte um die Zustimmung zur Überweisung in den federführenden Ausschuss. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Kaum ein Thema hat uns in den letzten Monaten, ja Jahren so sehr bewegt wie das Thema der Verwaltungs- und Funktionalreform oder der Verwaltungsmodernisierung, wie wir heute sagen. Und wenn ich sage, uns bewegt, dann meine ich damit zwei Ebenen: zum einen die Ebene des Landtages hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Schwerin, und ich meine mit uns aber auch die kommunale Ebene, die kommunalen Vertretungen und Gebietskörperschaften.
Zunächst war der Prozess der inhaltlichen Diskussion geprägt von einer sehr sachlichen Tiefe, aber mehr und mehr wurde im Laufe des Prozesses eine emotionale Diskussion geführt und zum Schluss, so zumindest meine Wahrnehmung, war es eine Diskussion aus symbolischer Sicht. Meine eigenen Erfahrungen, die mich zu dieser Wertung führten, will ich ganz kurz darstellen.
Als der erste Gesetzentwurf vorlag, wurde allerorten sehr inhaltsreich damit umgegangen, so zum Beispiel auch in meiner Gemeinde. Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde habe ich meiner Gemeindevertretung zwei Optionen zur Entscheidung gestellt: Entweder ich halte ihnen einen langen Vortrag über diesen Gesetzentwurf oder aber sie arbeiten ihn selbst durch. Meine Gemeindevertreter haben sich für die zweite Variante entschieden und das dann auch getan. Sie haben sich sehr aktiv inhaltsreich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. So kamen wir in meiner Gemeindevertretung zu einem Votum, geprägt von den Inhalten, allerdings auch zu einer Ablehnung des ersten Gesetzentwurfes. Diese Situation, wie sie in meiner Gemeinde stattgefunden hat, war in vielen anderen kommunalen Vertretungen anzutreffen. Kreistage, wie auch der Kreistag im Uecker-Randow-Kreis, also mein Heimatkreis, sind so verfahren und haben mit großer Mehrheit oder sogar mit Einstimmigkeit den ersten Gesetzentwurf abgelehnt.
Gerade vor diesem Hintergrund gab es dann beeindruckende Voten, auch was die inhaltlichen Fragen anging, bei den Anhörungen im Sonderausschuss hier im Landtag. Eines wurde in diesen Anhörungen immer wieder deutlich: Der Gesetzestext in Gänze ist nicht fehlerfrei. Es bleiben die Fragen, die Brüche in der Logik des Gesetzentwurfes, es bleiben sachlich falsche Darstellungen und Wertungen oder auch sachlich falsche Angaben, zum Beispiel bei der Frage der Kosten-Nutzen-Rechnung. Und gerade dieser Punkt, die Kosten-Nutzen-Frage, sollte ein Hauptgrund für den Gesetzentwurf sein. Dies ist aber einer der argumentativ schwächsten Punkte des gesam
ten Gesetzes. Mit Mutmaßungen, Hoffnungen und Erwartungen wird argumentiert, nicht aber mit Fakten. Und selbst der Grundstock der Frage der finanziellen Betrachtungen, was bringt eine Verwaltungs- und Funktionalreform, was bringt eine Kreisgebietsreform, also eine Kosten-Nutzen-Analyse der Reform von 1994, an der man das hätte abarbeiten können, wurde bis zum jüngsten Tag nicht geliefert.
Ja, gern.
Kommen wir von der weiten Welt und dem fernen Brasilien wieder zurück ins irdische Mecklenburg-Vorpommern. Ich hatte gerade zuletzt ausgeführt, dass eine Kosten-Nutzen-Rechnung der Kreisgebietsreform von 1994, die uns durchaus hätte inhaltlich ein Grundstock für eine Diskussion sein können, nie vorgelegen hat.
Damit komme ich zu den Hauptkritikpunkten aus meiner Sicht des heute vorliegenden Gesetzentwurfes. Zum Ersten ist es die fehlerhafte Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Ich hatte das eben dargestellt. Zum Zweiten ist es die aus meiner Sicht drastische Reduzierung der Anzahl der gewählten Mitglieder der Kreistage.
Wenn ich heute hier gehört habe, dass die qualitative Ausgestaltung des Ehrenamtes der Kreistage eines der wichtigsten Argumente sei und nicht die der quantitativen, dann will ich sagen, sowohl als auch. Die qualitative Sicht ist sicherlich sehr entscheidend, aber die quantitative, wer vertritt hier wen und auch in welcher Proportion, glaube ich, sollte nicht unterbelichtet werden. Und da – das muss ich ganz ehrlich sagen – greift die Logik nicht, wie sie jetzt vorgelegt wurde, denn wir haben unter anderem immer die demografische Entwicklung unseres Landes als einen der Hauptgründe angeführt, warum wir unter anderem auch bei den Fragen der ehrenamtlichen Vertretungen reduzieren müssen. Wir gehen immer von einer Reduzierung der Bevölkerung in den nächsten Jahren von 15 bis 20 Prozent bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern aus, aber bei der Anzahl der gewählten Mitglieder der
Kreistage haben wir eine Absenkung von heute 870 auf künftig 389, was einer Reduzierung um über 55 Prozent gleichkommen würde. Es ist eine dieser Stellen, von denen ich vorhin sprach, wo ein Bruch im System des Gesetzes als solches zu erkennen und auch nicht logisch zu erläutern ist. Auch aus diesem Punkt heraus werden sich verfassungsrechtliche Bedenken ableiten. Es ist schon traurig, mit anzusehen, wie auf den Weg gebracht wird, dass hier eine verfassungsrechtliche Klärung uns definieren wird, was vertretbar ist und was nicht.
Es gibt aber auch aus der verfassungsrechtlichen Frage heraus aus meiner Sicht Kritik, was die definierte Rolle der Landkreise bei uns im Land angeht. Die Landesverfassung schreibt diese Rolle eindeutig vor. Da klingt es dann schon so ein bisschen wie das Pfeifen im Walde, wenn ich nun kurz vor der heutigen Verabschiedung des Gesetzes höre, dass die Verfassungsbedenken gar nicht so groß seien. Ich habe ganz andere Argumente und auch inhaltliche Debatten gehört, als wir uns im Zuge der Anhörung mit diesen Fragen beschäftigt haben.
Ich komme in einem vierten Punkt auf eine Frage, bei der ich ein wenig stärker als allgemein üblich an diesem Gesetzesprozess ins Grübeln gekommen bin, und zwar beim Lesen des Paragrafen 101 der Beschlüsse des Sonderausschusses. Hier wird unter der Überschrift „Entwicklung der Gemeindestrukturen“ eine kurze inhaltliche Abhandlung dargestellt.
Ich sage, wie ich sie verstehe. Ich verstehe diese Darstellung so, dass sie der Türöffner sein soll für eine wiederholte Vergrößerung der Ämterstrukturen in unserem Land. Und hier, das sage ich auch eindeutig, stimmt etwas nicht. In meinem Amt war es so, dass wir im Jahre 2004 einen Brief bekamen vom Innenministerium, seinerzeit noch vom Mitarbeiter Herrn Darsow, der uns klar machte: Ihr, liebe Gemeinden, mit eurem Amt müsst dafür Sorge tragen praktisch in der Vorausschau auf eine Verwaltungs- und Funktionalreform im Land, ihr müsst neue Ämterstrukturen schaffen. Da wurden wir damals motiviert, quasi als Vorleistung unsere Ämter umzugestalten. Nun höre ich heute, dass diese Umgestaltung quasi für die Katz war und wir wieder zu dem Punkt kommen, wo festgestellt wird, dass diese Strukturen nicht ausreichend sind. Ich glaube nicht, dass das in der jetzigen Diskussion gerade gegenüber den Kommunen eine Situation ist, mit der die Kommunen gut umgehen können.
Und dann erinnere ich mich an ein Argument, was derjenige noch einmal geäußert hatte, der seinerzeit von der Landesregierung bestellt war, und zwar von Professor von Mutius. Er sagte eindeutig in seinem Statement: „Den neu entstehenden Großkreisen fehlt dann der passende kommunale Unterbau.“ Das heißt, wenn wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen, dann werden wir morgen die Strukturen unserer Gemeinden und Ämter zur Disposition stellen.
Darüber müssen wir uns schon heute im Klaren sein.
Ich sage es so, wie ich es lese.
Und ich habe in den dreieinhalb Jahren hier das eine oder andere hoffnungsvolle Denken abgelegt.
Ich habe es so gesagt, wie ich es hier lese. Ich gehe davon aus, dass das auch so passieren wird.
Als letzten Punkt meiner inhaltlichen Ausführungen möchte ich noch kurz auf die erhofften Effektivierungen im Bereich der zentralen und größeren Verwaltungen eingehen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass ich es einmal nicht aus der Sicht der betroffenen Bürger und der Bürgernähe machen möchte. Wir haben immer und auch parteiübergreifend gesagt, der Bürger soll möglichst keinen Weg mehr zum zuständigen Landratsamt gehen müssen. Und deshalb möchte ich einmal aus der Sicht der Verwaltung darstellen, was ich glaube, was an dieser Stelle inhaltlich Fakt ist.
Aus eigener Erfahrung bei der Übersiedlung einer kleinen Struktur in eine größere kann ich Ihnen sagen, als Erstes leidet die Motivation in der Verwaltung bei den Mitarbeitern, wenn wir in größere Verwaltungen umziehen. Es ist immer festzustellen, das kann man zwar bedauern, aber es ist leider so, dass die Verwaltung anonymer wird. Sie wird unpersönlicher und sie trägt im Konsens dieser eben genannten Punkte nicht zur Motivierung der Mitarbeiter bei. Anderes wäre zu hoffen, ist aber leider fernab der Realität. Ich kann das selbst aus den Erfahrungen von 1994 bis zum heutigen Tage aus den Verwaltungen so resümieren.
Zum Schluss möchte ich noch einmal sagen – weil ja immer wieder die Frage gestellt wird, sich jetzt hier als Reformgegner aufzustellen –, dass das nicht meine Intention ist. Wir haben immer dafür gestritten. Ich fand es heute Morgen auch gut bei der Demonstration vor dem Landtag, dass gesagt wurde: Verwaltungsmodernisierung, ja! Diese Kreisgebietsreform, nein! Das ist ein Punkt, den ich auch unterstützen kann. Ich habe es mir in den letzten Wochen nicht leicht gemacht. Ich habe meine Basis befragt, denn ich bin auch Kreisvorsitzender der Linkspartei.PDS im Uecker-Randow-Kreis, wie sie zu dieser Frage steht, unter anderem auch zugespitzt auf die Frage: Wie sieht es denn jetzt aus mit den fünf Kreisen? Wollt ihr sie oder wollt ihr sie nicht? Und meine Basis, das kann ich zumindest an dieser Stelle sagen, hat mich noch einmal eindeutig darin bestärkt, hier so zu verfahren, wie ich es angekündigt habe.
Immerhin haben sich ja 72 Prozent der Mitglieder, die an dieser Befragung teilgenommen haben, gegen fünf Großkreise ausgesprochen. Ich gehe davon aus, dass ich hier mit dem entsprechenden Rückhalt der Basis heute in die Abstimmung gehen kann. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrter Kollege Glawe, der eben sagte, er ist gespannt darauf, was Walther jetzt sagt. Ich werde mir Mühe geben, dass es eine Rede wird, mit der unterm Strich alle zufrieden sein können.
Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag eines Gesetzes zur Gleichstellung, zur gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung ist ein Novum bei uns im Landtag, denn obwohl der Koalitionsvertrag zwischen SPD und seinerzeit PDS es nicht vorsah, Kollege Heydorn hat es eben gesagt, so ein Gesetz zu verabschieden – wir konnten uns damals bei den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen –, haben wir heute trotzdem den positiven Fakt, dass wir in der Ersten Lesung ein solches Gesetz inhaltlich mit auf den Weg bringen wollen.
Ein solches Gesetz der Teilhabe und Integration tut bitter Not, auch bitter Not in unserem Land MecklenburgVorpommern.
Bereits seit dem Jahr 1997 hat das Europäische Parlament alle Mitgliedsstaaten zu Regelungen aufgerufen, die die alltäglichen Diskriminierungen, unter anderem auch für den Bereich der Menschen mit Behinderung, abzuschaffen haben. Seinerzeit wurde oft gesagt, wir in Mecklenburg-Vorpommern wollen erst einmal warten, bis das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet wird, und wollen daran unser Landesgesetz ausrichten. Wir wissen, das Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 2002 verabschiedet, sodass die Forderung der Linkspartei.PDS, seinerzeit noch PDS, nur logisch für diese Legislatur war, dass wir ein solches Gesetz wollten und weiter wollen.
Wenn wir heute trotz fehlender Verankerung im Koalitionsvertrag einen Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren geben, dann ist es vor allem zwei Institutionen zu verdanken. Sicher, da gebe ich dem Kollegen Heydorn Recht, die Initiative, was den Druck und das Votum des Landtages angeht, kam eindeutig von den Koalitionsfraktionen. Aber die harte Arbeit des Durchkämpfens in der Landesregierung gilt aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Linkspartei zwei Institutionen, und zwar zum einen den Selbsthilfeverbänden, die sehr kritisch und auch sehr fachlich immer wieder angemahnt haben, was sie von einem solchen Gesetz erwarten und welche inhaltlichen Bestandteile ein solches Gesetz haben muss, dabei auch mit eingeschlossen der Integrationsförderrat. Zum anderen, das möchte ich hier ganz deutlich nennen, gilt der Dank der Sozialministerin Frau Dr. Linke.
Gerade die Sozialministerin hat auch manchem Druck in der Landesregierung widerstanden und durchgekämpft. Wir wissen um die lange Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes und da gab es ein, zwei, manchmal auch drei Ministerien, die aus meiner Sicht mehr als nötig gebremst haben. Es ist letztlich inhaltlich so, dass das Landesgleichstellungsgesetz, worauf jüngst in dem Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter noch einmal hingewiesen wurde, welches an alle Fraktionen gegangen ist, ein Gesetz für Menschen mit Behinderung ist, und wir sollten dabei darauf achten, dass auch enttabuisiert wird. Enttabuisiert zum Beispiel wird bei der Frage der Verbandsklage. Oft schwebt über der Frage der Verbandsklage eine große Angst oder es geht die Angst um, wie könnte man mit diesem Instrumentarium umgehen. Andere Bundesländer, die ein solches Verbandsklagerecht auch in diesem Bereich eingeführt haben, wissen heute sehr genau, dass das Verbandsklagerecht sich nie so negativ ausgewirkt hat, wie es ursprünglich befürchtet wurde.
Sicherlich, wir müssen in der Frage der inhaltlichen Beratung noch das eine oder andere diskutieren, auch anhören und uns mit den Betroffenen unterhalten. Ich erinnere hier an die Frage der begrifflichen Bestimmung zur Behinderung. Dahinter steht die Frage: Ab wann gilt ein Mensch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern als Mensch mit Behinderung? Gilt er ab dem ersten Tage seines Handicaps als Mensch mit Behinderung oder gilt er, wenn er erst mindestens sechs Monate eine Behinderung
hat, als Mensch mit Behinderung? Das sind Punkte, die wir beispielsweise hier im Landtag in den Anhörungen, in den Ausschüssen – im federführenden Sozialausschuss beispielsweise – mit behandeln wollen.
Ich muss auch eines ganz deutlich sagen: Wer sich den Gesetzentwurf genau durchliest, wird merken, es ist ein Gesetzentwurf des zurzeit Machbaren, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Unsere Forderungen, die Forderungen der Linkspartei.PDS auch hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, sind weitergehende Forderungen und bei vielen Detailfragen gehen sie über das, was im Gesetzentwurf fixiert ist, hinaus. Aber es ist, wie gesagt, ein Gesetz, welches das Mögliche zurzeit ausschöpft, und in diesem Sinne, glaube ich, ist es nur begrüßenswert.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt für die Umsetzung dieses Gesetzes ungefähr 200.000 Euro in die Hand. Wichtig ist dabei auch, diese knapp 200.000 Euro werden überall dort, wo die kommunale Ebene mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird, unmittelbar an die kommunale Ebene weitergereicht, sodass im Sinne von Konnexität an der Stelle eindeutig geregelt ist, dass den Kommunen unterm Strich keine Mehraufwendungen entstehen.
Aus meiner Sicht, aus Sicht der Linkspartei.PDS, gliedert sich dieser Gesetzentwurf in eine Reihe anerkennenswerter Initiativen unseres Landes, insbesondere im Sozialbereich, ein. Ich möchte hier eindeutig noch einmal erinnern an die sehr harten und heute schon oft vergessenen Diskussionen beispielsweise um das Landespflegewohngeld, wo wir wissen, dass Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile Spitzenreiter oder Alleinkämpfer in dieser Sache ist, wo wir insbesondere auch im Sozialbereich so ein Landespflegewohngeld geschaffen haben. Ich erinnere auch an die immer wieder währende Diskussion um das Landesblindengeld und ich bin froh, dass wir jetzt mit dem künftigen Gesetz zur Gleichstellung, der gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen ein drittes Gesetz auf den Weg bringen wollen, welches in diesen Sozialbereich mündet und welches letztendlich die sozial Schwächeren und Benachteiligten stärkt. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hat
ten für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2005 wieder eine große Bandbreite an Petitionen. Für mich ist bei der politischen Bewertung hier heute im Hohen Hause positiv, dass wir uns doch parteiübergreifend sehr ähnliche Schwerpunkte herausgearbeitet haben. Frau Schlupp hat mir in dem Sinne schon einiges vorweggenommen. Ich sehe das wirklich positiv, dass wir in der Auswertung sehr, sehr ähnlich liegen, und kann deswegen an der Stelle meine Rede auch ein bisschen kürzer fassen, wenn es denn um die Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten und auch um die Petitionen aus dem Bereich der forensischen Einrichtungen unseres Landes geht.
Wir hatten gerade bei der Forensischen Abteilung Petitionen, wo es eine fehlende Transparenz gab, wenn es um die Frage der Aufstellung von Lockerungsstufen für die Häftlinge geht. Positiv für uns als Ausschuss ist, dass unser Engagement vor Ort auch mit dazu beigetragen hat, dass wir eher kleine Dinge am Rande, aber ich glaube, die auch wichtig sind im Zusammenleben in solch einer Einrichtung, positiv auf den Weg bringen konnten und einer Lösung vor Ort mit zuträglich waren. Es bleibt natürlich aber in der politischen Frage zu klären, auch mit Blick auf den künftigen Untersuchungsausschuss hier bei uns im Landtag zu einer ganz anderen Situation, wo uns dann die Frage beschäftigt, wie könnte es uns gelingen, Straftäter länger in einer Strafvollzugsanstalt zu belassen. Dann treibt uns hier im Petitionsausschuss ein ganz anderes Thema um, nämlich die Frage, wie verhält es sich denn beispielsweise in den forensischen Einrichtungen, wo wir eben das entgegengesetzte Beispiel kennen gelernt haben, wo wir beispielsweise einem Petenten gegenübersaßen, der ein Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten abzusitzen hatte, aber letztlich jetzt schon acht Jahre dort in dieser Einrichtung verbracht hat, wo also das eigentliche Strafmaß schon längst abgesessen ist. Also wir haben hier eine sehr lebhafte Diskussion im Ausschuss geführt und eigentlich das als Problemfall erkannt. Ich gehe mal davon aus, dass das Thema auch für uns im politischen Raum nicht abgeschlossen ist.
Auch lebhaft diskutiert wurde im Bereich der Kommunalabgaben, also des Kommunalabgabengesetzes. Wir haben hier festgestellt, dass durchaus die Neufassung des KAG genügend Stoff, leider genügend Stoff hergibt, Fehlinterpretationen abzuleiten. Das ist uns in der einen oder anderen Situation im Ausschuss auch aufgefallen. Ich glaube, diese Fehlinterpretationen haben die dann wiederum logischen Schritte ermöglicht, dass kommunale Satzungen von Zweckverbänden so gestaltet sind, wie sie eben gestaltet sind. Für uns als Ausschuss war eindeutig festzustellen, dass wir bemängeln, dass diese kommunalen Satzungen oft nicht transparent genug sind, dass sie unverständlich sind für den Bürger und dass es ihnen sehr oft auch an der nötigen Klarheit fehlt, wenn es denn um ein verständliches Werk für die Bürgerinnen und Bürger gehen soll.
Wir hatten gerade vor Kurzem, vor 14 Tagen, im Petitionsausschuss wirklich einen Fall, wo eine gültige, aber letztlich inhaltlich fehlerhafte Satzung, eine kommunale Satzung Gegenstand der Behandlung im Petitionsausschuss war und wo offensichtlich noch keiner anderen Institution vor dem Petitionsausschuss aufgefallen war, dass diese Satzung ganz einfach mit Fehlern behaftet war. Selbst die Kommunalaufsicht hat das nicht gemerkt. Da ist natürlich schon die Frage der nötigen Klarheit in
Satzungen ein Punkt, der auch weiterhin als Tagesaufgabe bestehen bleibt.
Viele andere Themenbereiche würden es verdienen, hier heute auch mit erwähnt zu werden. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und die anderen beiden Fraktionen im Landtag informieren über einen kleinen Zwischenstand der Diskussionen bei uns in der Fraktion der Linkspartei.PDS zum weiteren Umgang mit dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, weil ich glaube, es kann im positiven Sinne als Anregung verstanden werden. Ich weiß, dass die anderen beiden Fraktionen sich auf ihren Klausurtagungen auch mit diesem Thema inhaltlich beschäftigen werden. Ich möchte das ganz einfach als Diskussionsangebot mit zur Verfügung stellen, um vielleicht die Diskussion auch überparteilich voranzubringen.
Wir haben uns als Linkspartei.PDS in unserer Winterklausur im Januar unter anderem darauf verständigt, dass die Revision des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes nötig ist. Für uns ist allerdings Ziel dabei eine weitere Demokratisierung des Petitionsrechtes und eine Straffung im parlamentarischen Bearbeitungsverfahren. Wichtig ist für uns, dass wir auch über Formen diskutieren wie beispielsweise die Öffnung der Formvorschriften. So könnten wir uns auch ein mündliches Vortragen vorstellen. Wir haben darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es gibt, auch im Petitionsausschuss selbst haben wir darüber schon diskutiert. Also hier sehen wir einen Handlungsbedarf.
Wir sehen beispielsweise auch die Möglichkeit der Erweiterung des Eingabenrechts für juristische Personen oder für Personen des öffentlichen Rechts. Ich erinnere hier unter anderem an Gemeinden oder auch Bürgermeister. Wir haben nicht selten in den letzten Jahren Petitionen auf dem Tisch gehabt, wo wir letztlich feststellen mussten, dass die Bürgermeister oder Gemeinden in einer verzwickten Situation waren, mit der sie nicht so richtig umzugehen wussten. Ich glaube, es lohnt an der Stelle, darüber nachzudenken, hier den Eingabenkreis eventuell zu erweitern.
Wir sehen aber auch weiterhin die nötige Ausweitung der Informationspflicht der Landesregierung, das, was bei uns im Petitionsausschuss, ich möchte sagen, zunehmend besser klappt. Es gab da schon Zeiten, wo es nicht so gut geklappt hat. Was die Informationspflicht der Landesregierung in der Verwaltung angeht, sind wir aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin verbesserungswürdig.
Ich sage ganz deutlich, wir als Linkspartei.PDS sehen eine weitere Stärkung der Rechte des Petitionsausschusses für dringend geboten. Wir haben gerade mit Blick auf das, was wir im Zusammenhang mit der kommunalen Ebene im Petitionsausschuss erlebt haben, ich sage hier nur den Stichpunkt „Zitierrecht“, was es im rechtlichen Sinne nicht gibt, einen enormen Nachholbedarf. Ich will hier zwei Kommunen beispielhaft nennen. Es kann eben nicht sein – der Oberbürgermeister ist jetzt nicht mehr Oberbürgermeister, deswegen kann man ihn hier auch mal benennen –, das, was uns der ehemalige Oberbürgermeister aus Rostock angeboten hat im Petitionsausschuss, war einfach unter aller Würde. Es gibt eben Bürgermeister, die diesem Beispiel in negativem Sinne folgen. Ein Beispiel will ich hier nennen, den Bürgermeister der Stadt Güstrow, der über Umwege praktisch versucht hat, sich einen Freibrief zu erkaufen, warum er vor dem Petitionsausschuss des Landtages nicht aussagen muss.
Hier ist aus meiner Sicht auch dringend Handlungsbedarf, dass wir das Recht haben, Zeugen und Sachverständige anzuhören, zu zitieren, und ein stärkeres Selbstbefassungsrecht schließt sich dem an. Das heißt also, da besteht aus meiner Sicht und aus Sicht der Linkspartei.PDS ein Handlungsbedarf.
Und wir sollten uns auch darüber verständigen, ob es nicht ein generelles, aber ob es zum Beispiel themenbezogene – wo es der inhaltlichen Klärung förderlich wäre – öffentliche Anhörungsverfahren geben könnte. Wir wissen, und das, glaube ich, ist im Allgemeinen auch gut so, der Petitionsausschuss ist im Regelfall immer nichtöffentlich, und wir haben auch oft schon festgestellt, dass diese Nichtöffentlichkeit mit dazu beiträgt, die eine oder andere Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Aber ich glaube, wir sollten uns trotzdem darüber verständigen, in welchem Rahmen solch eine Regelung künftig auch gelockert werden könnte.
In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen – weil heute der Petitionsausschuss wieder sehr einmütig gehandelt hat, will ich das mit den lieben Kolleginnen und Kollegen wirklich persönlich sehr ernst gemeint enden lassen –,
glaube ich, haben wir auch genügend Diskussionsstoff im Rahmen des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes hier zur Diskussion im Landtag. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und möchte letztendlich auch im Sinne des Abschlusses der Sache hier für die Zustimmung werben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat uns in den letzten Wochen, vielleicht sogar Monaten sehr stark beschäftigt. Interessant war allerdings auch für mich, dass die intensive Debatte noch
intensiver wurde, nachdem der Sozialausschuss sich abschließend damit befasst hatte
und in den letzten 14 Tagen hier doch ein reges parlamentarisches Leben zu diesem Thema stattfand.
Aber ich möchte nicht so sehr auf diesen Fakt eingehen, denn das ist eine Glosse am Rande.
Ich will noch einmal über die kurzen Knackpunkte des Themas sprechen und vielleicht ganz kurz rekapitulieren, wie der Verlauf bei uns im Landtag und auch im Sozialausschuss ausgesehen hat. Als wir im Juni dieses Jahres eine nichtöffentliche Anhörung gemeinsam mit Sachverständigen im Sozialausschuss durchgeführt haben, hat die CDU zu Recht das Thema noch einmal auf die Tagesordnung gebracht und kritisch angefragt, warum die fehlende Novellierung immer noch nicht vorliegt. Das ist das gute Recht der Opposition und sie hat es auch berechtigt wahrgenommen. Die Landesregierung, die Ministerin hat das heute ausgeführt, hat damals begründet, warum sie nicht zeitgerecht liefern kann, und wir haben zumindest – das war das Positive an dieser Junisitzung – eine Einigung erzielen können, indem wir nämlich die Zusicherung der Landesregierung erhalten haben, die Altfälle für 2005 nach den bisherigen Regeln auch weiter zu zahlen. Das war eine Frage, Sie wissen es genau, die die Kreise und kreisfreien Städte unter dem Strich sehr bewegt hat.
Im weiteren Verfahren haben wir uns dann intensiv in den Fraktionen mit dem Thema beschäftigt und die CDU legte, auch das ist das gute Recht der Opposition, einen eigenen Gesetzentwurf vor. Herr Glawe, der insbesondere die Regelung für 2005 im Visier hatte, hat das heute noch einmal erläutert. Danach zog die Landesregierung nach, legte einen eigenen Gesetzentwurf vor und wir haben uns dann im Sozialausschuss federführend mit diesen Inhalten beschäftigt. Drei Schwerpunkte waren es unterm Strich, die sich bei der unterschiedlichen Sicht auch aus den verschiedenen kommunalen Verankerungen heraus bei uns im Land als Schwerpunkte dargestellt haben. Einmal waren es die Altfallregelungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Diese haben wir relativ schnell lösen können. Bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung gab es einen Lösungsansatz. Dieser Punkt war also erledigt.
Zur Altfallregelung innerhalb unseres Landes: Hier haben wir mit den Änderungsanträgen der Linkspartei.PDS u n d der SPD im Sozialausschuss eine Lösung herbeigeführt. Wir haben uns auf eine Terminisierung geeinigt, wie hier die Altfälle innerhalb unseres Landes abgearbeitet werden können und sollen. Dieser Punkt ist also auch erledigt.
Kommen wir zur Binnenverteilung und dem Punkt, der eben auch schon in der Debatte vom Kollegen Heydorn angesprochen wurde, der sehr oft Gegenstand der Diskussion war, weniger die inhaltliche, sprich die qualitative Frage, warum das Eine oder Andere nicht so greift, wie es greifen sollte. Hier, muss man ganz eindeutig sagen, haben wir als die Fraktionen von Linkspartei.PDS und SPD mit unserem Vorschlag 80:10:10 nicht nur versucht, selbst das Beste daraus zu machen, sondern wir haben beispielsweise auch andere Kollegen hier im Landtag
sichtlich beeindruckt. Frau Schlupp kommentierte es in der Sitzung, als sie sagte, sie findet zum Glauben zurück. Sie meinte damit nicht den Glauben im religiösen Sinne, sondern den Glauben an das, was wir hier im Landtag machen. Das hat auch, glaube ich, alle Anwesenden beeindruckt. Ansonsten gab es aber aus den Reihen der CDU eher Bedenken und diese haben mich nun wiederum nachdenklich gestimmt, denn ich hatte ein Erlebnis, was für mich ein bisschen eigenartig war. Ein paar Wochen vor dieser interessanten Debatte wurden die vier Landtagsabgeordneten des Uecker-Randow-Kreises zum Landratsamt eingeladen und es war eine Absprache zwischen diesen und dem Landratsamt geplant.
Was mir dann passierte: Ich kam in einen Raum und die offensichtlich nicht so richtig informierten CDU-Abgeordneten dachten, ich komme zum CDU-Arbeitskreis Soziales, weil sie offensichtlich gar nicht mitbekommen hatten, dass sie sich selbst eingeladen hatten, dass sie die Gäste waren, und dementsprechend lief dann dort auch die Veranstaltung ab.
Unterm Strich war es dann aber so – Herr Glawe hat dann doch vor Ort versucht, den Vertretern unseres Landkreises viel Verständnis zu zeigen –, dass wir uns zum Schluss fragten, wie wir damit politisch umgehen, und da war auch Herr Glawe einer derjenigen, die dann die 70:15:15-Variante in dieser Runde favorisierten. Und deswegen verwundert es mich schon – Kollege Glawe, es tut mir Leid, wenn ich das heute an Ihrem Geburtstag sagen muss –, wenn Sie vor Ort eine andere Intention angeboten haben, die Sie mit umsetzen wollen, und heute etwas Anderes tun.
Aber das eigentliche Problem, glaube ich, ist nicht das Verhalten der CDU, denn das sollte nicht Gegenstand unserer Diskussion sein, das eigentliche Problem war die finanzielle Ausgestaltung der Landesmittel und hier, glaube ich, haben wir mit dem Defizitausgleich, insgesamt sind es über 4 Millionen Euro, einen Punkt gefunden, der letztlich allen betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit gibt, mit dieser neuen Regelung klarzukommen. Klar ist allerdings auch geworden, dass wir diesen inhaltlichen Ansatz der Ambulantisierung so, wie er im alten Gesetz gewollt war, nicht umsetzen konnten und bis zum heutigen Tage nicht definitiv sagen können, womit dies zusammenhängt, dass also dieser Ambulantisierungswunsch, wie er doch eindeutig im alten Gesetz geprägt war, so nicht gegriffen hat.
Ich möchte auch noch einmal zurückkommen auf den Verteilerschlüssel. Es ist sicherlich richtig, dass es einzelne Landkreise und kreisfreie Städte gibt, die mit diesem neuen Verteilerschlüssel schlechter fahren als vorher, aber es ist eine rein philosophische Frage, darüber zu diskutieren, ob denn alle unterm Strich gerechter fahren können, als es vorher war, denn alle Berechnungen, Hochrechnungen sind rein fiktive Zahlen, die sich an dem Jahr 2004 orientieren. Wir wissen, das Jahr 2004 war ein optimales Jahr im Sinne des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes. Das Jahr 2005 schreibt schon wieder ganz andere Realitäten.
Kollege Müller hat es vorhin gesagt. Er nannte eine siebenstellige Summe. Wir wissen alle, es geht beispielsweise im Uecker-Randow-Kreis um 1,5 Millionen Euro Defizit,
die wir in diesem Jahr als Landkreis für eine gesetzliche Aufgabe des Landes haben. Also dieser Übernahme der Kosten müssen wir leider entgegensehen. Und da ist es für mich ganz bewusst auch eine Entscheidung für die Schwächeren, die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte, die von diesen Extremabweichungen der Vergangenheit aufs Negativste getroffen wurden, denn ich glaube schon, dass auch bei einem Schlüssel 80:10:10 mit dem Defizitausgleich Vieles zu regeln sein wird, dass dann unterm Strich kein einziger Landkreis, keine einzige kreisfreie Stadt erleben muss, was jetzt beispielsweise der Uecker-Randow-Kreis erleben wird, dass mit diesen negativen Extremabweichungen Defizite eingefahren werden. Das heißt also, es ist positiv, weil kein einziger Landkreis und keine kreisfreie Stadt mit solchen Extremabweichungen leben muss, wie es bisher mit dem alten Gesetz noch der Fall ist. Und in diesem Sinne ist sicherlich die jetzige Novellierung nur eine Zwischenlösung, wir haben eben darüber gesprochen. Die Laufzeit ist ohnehin begrenzt und in diesem Sinne ist es, glaube ich, auch wichtig, noch einmal zu sagen, dass es sicherlich nicht darum gehen sollte, hier in diesem Raum eine Neiddebatte zu führen. Immer wieder habe ich gehört, man könne doch nicht zusehen, wie beispielsweise Landkreise wie Parchim so viel Geld bekommen. Das kann, glaube ich, nicht der Ansatz sein. Es kann nicht der Ansatz sein, darüber zu diskutieren, dass einige zu viel bekommen. Ein solidarisches, gerechtes Miteinander kann immer nur darum gehen, dass man sich der Schwächsten annimmt und die Schwächsten unterstützt,
und in diesem Sinne möchte ich um den 80er Schlüssel werben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass das Sozialhilfefinanzierungsgesetz einer Novellierung im Land bedarf, darüber sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Allerdings ist es nicht ganz so, Herr Glawe, wie Sie eben versucht haben, hier zu suggerieren, dass es eine Verunsicherung in den Kreisen gegeben hat zu Beginn dieses Jahres,
denn gemäß Paragraph 1 des geltenden Gesetzes war eine Weiterzahlung auch in diesem Jahr gemäß den alten Schlüsseln der Fall. Das wussten die Kreise auch.
Dementsprechend haben wir zumindest bei dem Hauptteil der Leistungen eine Kontinuität gehabt
und die Kreise haben es gewusst.
Bezüglich der Altfälle gebe ich Ihnen sehr wohl Recht, Herr Born. Sie waren zwar nicht im Sozialausschuss, als
wir das Problem gemeinsam mit Herrn Glawe gelöst haben,
aber nichtsdestotrotz will ich Ihnen Recht geben, bei den Altfällen gab es noch ein paar Verzögerungen. Die werden wir gemeinschaftlich im Juni im Sozialausschuss mit dem Sozialministerium einer Lösung zugeführt haben.
Wenn wir allerdings über die Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes sprechen, ist die bisherige Verteilung, wie es auch meine Vorredner schon mehrfach erwähnt haben, der Dreh- und Angelpunkt. Denn interessant ist, dass die Gesamtsumme der überörtlichen Sozialhilfe, die vom Land zugewiesen wird an die Kreise und kreisfreien Städte, auskömmlich ist, aber eben nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Ganz offensichtlich bekommen einzelne Kreise und kreisfreie Städte über den Bedarf die Mittel zugewiesen und andere unter ihrem Bedarf.
Diese Frage allein lässt sich nicht lösen – das ist auch der Punkt, den mein Kollege Herr Koplin vorhin schon erwähnt hat – mit dem jetzt vorgeschlagenen Modus eines neuen Schlüssels, weil er aus meiner Sicht nicht ausreichend die Fallzahlen vor Ort reflektiert. Und auch der zurückzuhaltende Betrag für einen Defizitausgleich wird diese Summe künftig nicht kompensieren können. Mit Blick auf die bisherigen Fallzahlen werden wir feststellen müssen, dass es kein direktes Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl, beispielsweise im Landkreis Uecker-Randow, gibt und der doch sehr hohen Fallzahl derjenigen, die die überörtliche Sozialhilfe in Anspruch nehmen können.
Deutlich wurde auch in der ersten Anhörung, die wir hier im Landtag im Sozialausschuss durchgeführt haben, dass es nicht, wie manch einer bei einem groben Blick hätte vermuten können, der Fall ist, dass im Uecker-Randow-Kreis eventuell zu großzügig die gesetzlichen Regelungen ausgelegt worden wären. Nein, es wurde noch einmal sehr sachlich von allen Beteiligten festgestellt, dass die Interpretationen, die Auslegungen richtig dargestellt wurden, dass auch die Fallzahlen reelle Zahlen derer sind, die anspruchsberechtigt sind. Das heißt, wir müssen hier sehr komplex darauf achten, warum beispielsweise im Uecker-Randow-Kreis so eine hohe Fallzahl auftritt. Wir haben gestern hier im Landtag über die Frage der Demografie gesprochen. Demografie bedeutet letztendlich in unserem Land eine Frage der sehr starken Wanderungsverluste.
Wir wissen alle, dass die Wanderungsverluste im Osten des Landes bedeutend größer sind als im Westen des Landes. Ich unterstelle hier einmal: Es führt sicherlich mit zu den hohen Fallzahlen in der Sozialhilfe, dass die Abwanderung insbesondere in der Bevölkerungsgruppe liegt, in der die Menschen sehr flexibel sind und sich sehr leicht auf andere Lebensbedingungen einstellen können, aber nicht im Bereich derer, die einer Hilfe bedürfen, die in der Frage der überörtlichen Sozialhilfe letztlich betroffen sind. Das heißt, wir werden auch diese Dinge hier sehr genau betrachten müssen, um bei der Finanzierung künftig eine Regelung zu finden, die für alle Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend ist.
An dieser Stelle ist der jetzt vorgeschlagene Regelungsbedarf über das neue Gesetz, beispielsweise für den
Uecker-Randow-Kreis eine Halbierung des Fehlbetrages, keine Lösung, die wir uns insgesamt mit diesem neuen Gesetz erhoffen. Es wird auf die Solidarität der Kreise und kreisfreien Städte ankommen, auf die Solidarität, ob wir gemeinschaftlich einen Weg finden, damit die, die zu wenig bekommen, mehr bekommen, und damit die, die einen Puffer übrig behalten, den sie eigentlich vor Ort nicht verbrauchen, diesen anderen Kreisen/kreisfreien Städten zur Verfügung stellen.
An der Stelle muss auch noch einmal ganz deutlich gesagt werden: Wenn es um die Solidarität geht, geht es letztendlich auch um Solidarität beim gemeinschaftlichen Wirken an einem neuen Gesetz. Und dann ist es eben nicht so, wie Herr Glawe vorhin gesagt hat, dass zum Jahreswechsel 2004/2005 Zahlen vorlagen. Nein, Herr Glawe, am 10. Juni hat der Landkreistag – und das ist das Vertretungsorgan der Landkreise bei uns im Land MecklenburgVorpommern – die KUBUS-Zahlen für 2004 geliefert und nicht eher. Und erst mit diesem Datum – das kann man kritisieren, das kann man nicht gut finden – konnte das Sozialministerium wirklich aktiv werden, wenn es darum geht, über neue Verteilungsschlüssel zu diskutieren. Es wäre sicherlich besser gewesen, wir hätten schon vor einem Jahr an der Stelle über ein neues Gesetz diskutiert. Da gebe ich jedem, der kritisch mit der Sache umgeht, Recht.
Allerdings erfordert es wirklich das solidarische Befassen aller Gremien. Es gehört auch das solidarische Befassen derer mit dazu, die mehr bekommen, die über Bedarf bekommen. Das setzt voraus, dass man, wenn man gemeinschaftlich in einem Boot sitzt, das ganze Problem lösen kann. – Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Der vorliegende Bericht des Petitionsausschusses erbringt einmal mehr den Beweis, dass der Ausschuss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger versucht, rasch, sachlich kompetent und bestimmt zu sein gegenüber Behörden, in der Sache nach Entscheidungsspielräumen sucht und entscheidet und dass er bei dieser Entscheidung versucht – allerdings auch mit der gebotenen Sachlichkeit –, bestimmt und unerbittlich zu sein. Das muss man einmal ganz ehrlich so sagen, weil es neben der gebotenen Sachlichkeit sehr oft dem Beharrungsvermögen der einzelnen Abgeordneten
und Mitglieder des Petitionsausschusses zu verdanken ist, wenn wir in der Sache Lösungen herbeiführen können.
So verzeichnet auch der heutige Bericht einzelne positive Beispiele wie die eben von meiner Kollegin Frau Schlupp erwähnte Baugenehmigung für einen Anbau an ein Wohnhaus, wo es zwischenzeitlich durch die Behörden vor Ort zu keiner Lösung gekommen war. Obwohl sich alle Behörden und alle Institutionen vor Ort sehr intensiv mit dieser Sachlage beschäftigt hatten, war es erst durch den Einsatz des Petitionsausschusses vor Ort und im Nachgang in der Befassung mit den Ministerien möglich, eine Lösung zu finden. Wir haben hier sehr die flexible Herangehensweise seitens des Landwirtschaftsministeriums zu schätzen gewusst, weil wir zeitgleich mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes eine Lösung für die Petenten erreichen konnten, was in diesem Sinne wirklich beispielhaft für die Petenten war.
Es bleiben, Frau Peters hat das vorhin ausgeführt, bei vielen Petitionen Teilerfolge,
die das Ganze für uns nachher positiv darstellen, teilweise auch Petitionen, die zu 100 Prozent im Sinne der einzelnen Petenten abgeschlossen werden können, aber die übergroße Menge der Petitionen bei uns im Petitionsausschuss – 80 Prozent, so haben Sie vorhin gehört – sind Petitionen, die wir nicht im Sinne der Petenten abschließen können. Wenn hier heute schon das Schulgesetz erwähnt wurde, so ist dies nur ein Punkt von sehr vielen Petitionen, die uns in den letzten Monaten beschäftigt haben, wo wir nicht im Sinne der Petenten entscheiden konnten.
Ein zweiter Punkt, der uns immer wieder auffällt neben den Petitionen, die wir der Zuständigkeit halber an den Bund weiterleiten müssen, sind Angelegenheiten, wo sich Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aus einem Gefühl heraus an uns wenden und sagen, sie sind mit gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden. Das ist menschlich sehr verständlich, aber ich glaube, es ist auch ein ganz wichtiger Wert, wenn die dritte Gewalt im Staate, also auch bei uns im Land, durch den Petitionsausschuss nicht anfechtbar ist. Das sollte auch weiterhin so bleiben, das ist ein wichtiger Wert.
Da meine Kolleginnen und Kollegen hier schon vieles gesagt haben, möchte ich nicht noch einmal die einzelnen Petitionen durcharbeiten und Ihnen eventuell einen Moment der Langeweile bescheren. Ich möchte auf einen einzigen Punkt eingehen, den unser Ausschussvorsitzender Herr Vierkant eben erwähnt hat. Ich war vorhin ein bisschen irritiert – ich möchte es positiv formulieren –, weil die Interpretation unseres Ausschussvorsitzenden, hier die Zuständigkeiten zu klären im Land, nur eine Fassette der Diskussionen widerspiegeln, die wir im Petitionsausschuss hatten. Die andere Fassette möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, denn wir haben im Petitionsausschuss sehr wohl auch festgestellt, dass die scheinbare Nichtzuständigkeit des SBG II in der Natur der Sache liegt. Es ist ein Bundesgesetz, welches in der Anlage bereits diese Verwirrung vorsieht. Ich sage ganz bewusst, vorsieht. Das SGB II regelt die Zuständigkeit der Kommune und der Petitionsausschuss ist nicht berechtigt, in kommunalen Angelegenheiten tätig zu werden. Hier wiederum kann die
Bürgerbeauftragte tätig werden. Im nächsten Tagesordnungspunkt werden wir uns sicherlich zu dieser Frage verständigen. Daher ist es logisch, dass, wenn das Bundesgesetz in der Sache diese Verwirrung stiftet, auf Landesebene diese Konsequenzen miterlebt werden im negativen Sinne und eben nicht im Sinne der Petenten. Auch das muss man als Gesetzgeber eines Landes irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen.
Dazu gehört, dass die Fachaufsicht beim SGB II sicherlich auch bei den einzelnen Landesbehörden unseres Landes mit liegt, aber eben nicht die Rechtsaufsicht. Darin liegt die Schwierigkeit der Sache und das sollten wir immer mit der gebotenen Sachlichkeit hierbei betonen.
Gleichwohl, das möchte ich abschließend sagen, steht natürlich das Anliegen der Petentinnen und Petenten an erster Stelle. Wir sind gut beraten, über das Maß dessen, was hier in der Pflicht steht – der Ausschussvorsitzende hat heute noch einmal beschrieben, wozu auch die Ministerien des Landes in der Pflicht stehen –, an der einen oder anderen Stelle über die Pflicht hinaus das Mögliche tun, um für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu wirken. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich soll es so weit sein, wir wollen unser Landesrecht anpassen an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. Aber Freude mag noch nicht so recht aufkommen, denn bildlich gesprochen ist es eine äußerst schwierige Geburt mit diesem Landesanpassungsrecht. Zum einen ist es eine ganz, ganz schwierige Geburt mit der zeitlichen Erledigung dieses parlamentarischen Auftrages. Herr Innenminister Dr. Timm erwähnte eben gerade die Drucksache 4/260, datumsmäßig muss ich ihn korrigieren, vom 13.03.2005, in der wir beschlossen haben, dass bis zum Februar 2004 das Landesrecht angepasst werden soll. Wir schreiben heute Oktober 2005 und es ist für mich als Parlamentarier schon sehr verwunderlich,
dass in der Ebene der Verwaltung der Landesregierung das, was hier im Landtag beschlossen wird, ich sage es so deutlich, einfach missachtet wird. Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, dass ein umfassender Katalog, der durch meine Fraktion, die Fraktion der Linkspartei.PDS, damals PDS, dem Innenministerium anheim gestellt wurde, was denn das Landesrecht ist, das angepasst werden soll, in einer sehr umfassenden Bandbreite beschrieben wird, und dann ein Gesetzentwurf unterm Strich dabei zutage tritt, bei dem, wie eben erwähnt, sieben Landesgesetze und sieben Rechtsverordnungen im Landesrecht angepasst werden sollen. Wir haben aber hier im Landtag beschlossen, das Landesrecht wird angepasst, nicht Auszüge des Landesrechtes werden angepasst.
Mein zweiter Kritikpunkt: Es kann nicht angehen, dass, nach welchem Duktus auch immer, Landesgesetze und Rechtsverordnungen unseres Landes einfach ausgespart werden. Es kann nicht sein, dass das, was im Landtag beschlossen wird, und wir haben vom umfassenden Landesrecht gesprochen, jetzt in diesem Entwurf eines Gesetzes schlicht und einfach nicht auftaucht.
Zum Beispiel gehe ich davon aus, dass nach den Aussagen der Interessenverbände, die bei der Erarbeitung des Regierungsgesetzentwurfes mit angehört wurden, wenigstens neun weitere Landesgesetze und wenigstens vier weitere Rechtsverordnungen angepasst werden müssen. Natürlich sind wir dazu bereit im zuständigen Innenausschuss, aber wir haben uns auch im Sozialausschuss letzte Woche dazu positioniert, dass wir als Sozialausschuss begleitend den Innenausschuss hier unterstützen möchten bei der Anhörung der Interessenverbände und der Vereine, dass wir hier die Hausaufgaben mit erledigen wollen, um letztlich das Gesetz zu qualifizieren und unterm Strich eine Geburt mit auf den Weg bringen, die es wirklich verdient, als ein Landesanpassungsgesetz bezeichnet zu werden. Da werden auch Konfliktpunkte nicht außen vor bleiben. Beispielsweise beim Kirchensteuergesetz gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Interessenverbänden, zwischen dem Gesetzgeber und, ich glaube, auch im politischen Raum. Aber das ist ja Kern solch einer Anhörung, solch eines parlamentarischen Befassens mit diesen inhaltlichen Dingen. Ich gehe mal davon aus, dass wir es mit den Interessenverbänden gemeinsam hinbekommen werden, diese Dinge gemeinschaftlich zu lösen.
Bleibt also für mich zu sagen, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich zügig in den Ausschüssen das auf den Weg bringen werden. Gleichwohl bleibt aber die Kritik, die ich hier noch mal untermauern möchte. Herr Innenminister Timm, wenn Sie sagen, dieses Gesetz, das wir heute in der Ersten Lesung behandeln, zeigt den Reformwillen der Landesregierung, dann kann ich nur hoffen, dass dieses Gesetz, dass dieser Gesetzentwurf, der heute vorliegt, eben nicht beispielgebend ist, denn das wäre sehr traurig für unsere Landesregierung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen und Gäste! Ich möchte meine Ausführungen beginnen mit einer Beobachtung unabhängig von der Auszeit. Damit hat das gar nichts zu tun. Mir ist am Anfang der Rede von Herrn Renz aufgefallen – heute nicht zum ersten Mal –, dass es offensichtlich einigen ein Bedürfnis ist, die Redebeiträge anderer Parlamentarier oder auch Minister im Sinne von schulischen Noten zu bewerten. Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll, weil das, wie gesagt, ein Erlebnis ist, das ich heute nicht zum ersten Mal habe. Mir persönlich missfällt das, weil es, glaube ich, nicht unbedingt der Stil sein sollte, dass wir hier bewerten, wer irgendetwas wie sagt. Man kann eine politische Haltung haben, aber, ich glaube, eine Bewertung ist nicht das, wie wir hier miteinander umgehen sollten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht einfach haben es sich der Landtag und der Sozialausschuss mit der Bearbeitung des Antrages zum Beschluss im Oktober 2003 gemacht. Die Landesregierung hat uns die entsprechende Unterrichtung vorgelegt und in den fünf Ausschüssen, wie dargestellt, erfolgte die Behandlung. Im federführenden Ausschuss, im Sozialausschuss, haben wir uns insgesamt in drei verschiedenen Beratungen zum Thema verständigt und, wie ersichtlich, in einer einvernehmlichen Positionierung letztlich zum Thema verhalten. In diesem Sinne liegt uns heute aus dem Sozialausschuss eine Entschließung vor, die die Arbeit aller Ausschüsse zusammenfasst und die inhaltlichen Kriterien für die weitere Arbeit fixiert. Für uns als PDS ist dabei wichtig, dass die verschiedenen Aktivitäten, diese Projekte der vergangenen Monate, die wir hier im parlamentarischen Raum angeschoben haben, zu laufen beginnen.